1944 / 172 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4. Genossensthaits- register

Hamburg. [5488] Amtsgericht Hamburg. Abt. 66. Genossenschaftsregister.

27. Fuli 1944. :

Gn.-R. 647 Hamburger Kreditbank

eingetragene Genossenschaft mit be- shränkter Haftpflicht.

Die Genossenschaft ist auf Grund des

8 3 des Löschungsgesezes vom 9. Ok-

tober 1934 gelöscht worden. Von Amts

wegen eingetragen.

Hohbensalza. [5489] Bekanntmachung. s

6 Gn.-R. 12. Jm hiesigen Genossen- schaftsregister ist heute unter Nx. 12 bei der Firma Spar- und Darlehnskasse Grünkirch eingetragene Genossenschaft mit unbéshränkter Haftpflicht mit dem Sig in Grünkirch unter anderem fol- gendes eingetragen worden;

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 19. Mai 1942 ist die R shrankte_ Haftpflicht in die beschränk Haftpflicht umgewandelt. Die §Z 1, 14 Punkt 5 und 44 sind geändert. Firma und Siß lauten -wie folgt: i

„Spar- und Darlehnskasse Grünkirh eingetragene Genossenschaft _ mit be- schränkter Haftpflicht“ in Grünkirch.

Hohensalza, den 17. Juli 1944,

Das Amtsgericht.

Hohensalza. [5490] Bekanntmachung. 7

Fm hiesigen Genossenschaftsreg1]ter ijt heute unter Nr. 17 bei der Firma Spar- und Darlehnskasse Taunhofen eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht mit dem Siß 1n Tannhofen auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 8. Fe- Bruar 1944 die Aenderung dès § 1 der Satzung eingetragen worden. Firma und Siy lauten jeßt: /

„Raiffeisenkasse Tannhofeu eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Tannhofen.

Hohenfsalza, den 18. Juli 1944.

j Das Amtsgericht.

Hohensalza. [5491] Þ Bekanntmachung, E Jm hiesigen Genossenschaftsregister ijt am 24. Juli 1944 unter Nr. 11 bei der Firma „Sozial-Gewerke der deutschen andwerker von Hohensalza und Um- gegend, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht“ in Hohensalza unter anderem folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der G-neral- | versammlung vom 12. Oktober 1943 sind die 8 1, 2, 3, 9 und 15 der Satzung ge- ändert. Die Firma lautet jeßt: „Sozial- Gewerk der Deutschen AÄrbeitsfront (Handwerk, Handel und Gewerbe) des reises Hohensalza, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht“ in Hohensalza. : Gegenstand des' Unternehmens ist 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganijation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde- rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Forderung sozialer Einrichtungen und Mabicäbmen der beteiligten Betriebe.

Das Amtsgericht Hohensalza.

Kallies, [5435] Jn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 bei der „Ländlichen Spar- und Darlehnskasse in Balster e. G. m. b. H.“ eingetragen worden, daß die Firma jeyt lautet: „Raiffeisenkasse Balster, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Hastpfliht in Balster“. Kallies, den 21. Funi 1944, Das Amtsgericht.

Kremmen. ._ [5436] Jm Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18 folgendes eingetragen worden: Die Firma der Gärtner-Wirt- schafts-Spar- und Kredit-Genossenschaft Schwante, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht ist geöndert in Raiffeisenkasse Schwante, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amktsgeriht Kremmen, 24, Fuli 1944. Landsberg, Warthe. [5402] Genossenschafstsregistereintragung bei Gn.-R. 24 Liebenower Spar- und Dar- lehnsfasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht in Liebe- now: Durch Beschluß. der Generalver- sammlung vom 11. Funi 1944 ift der S 1 des Statuts (Firma) geändert. irma jegt: Aan Liebenow eingetragene Genossenshast mit be- s{hränkter Haftpflicht. Ziß bleibt Liebenow.

Amtsgeriht Landsberg (Warthe), 18, Juli 1944. Landsberg, Warthe. [5403] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.-R. 163 Guscht-Christophswalder Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- pflicht in Christophswalde: Durch Be- (chluß der Generalversammlung vom 24. Juni 1944 ist der §1 des Statuts ine geändert. Die Firmä ist jest: Raiffeisenkasse Guscht-Christophswalde eingetragene Genossenschaft mit be- Clcinoni Haftpslicht. Siß bleibt

ristophswalde.

Amtsgericht Landsberg (Warthe), 19. Fuli 1944.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 170 vom 31. Juli 1944. S. 4

Lebach. 5 [5404] Bekanntmahung. Jn das Genossenschaftsregister Nr. 45 wurde heute bei dem Nalbacher Spar- und Darlehnskassen-Verein e, G. m. u. H., Nalbach, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalver sammlung vom 11. Funi 1944 wurde die Firma wie folgt - geändert: Die Firma der Genossenschaft führt nun- mehr den Namen „Raiffeisenkasse Nal- bah, eingetragene Genossenschaft . mit unbeschränkter Haftpflicht“. Lebach, den 18. Fuli 1944. Das- Amtsgericht.

Liegnitz. : [5405] Genossenschaftsregister Amtsgericht Liegniß, 18. Fuli 1944. Nr. 115 Sozialgewerk für Handwerker von Liegniß und des Kreises Liegniß eGmbH., Liegniß: Die Firma ist in „Sozialgeweck der DAF (Handwerk, Handel u. Gewerbe) von Stadt und Kreis Liegniß eGmbH., Liegniß“ ge- ändert. Der Gegenstand des Unter- nehmens ist: Die Schaffung und Be- tätigung einer gemeinsamen Betriebs- organisation für die Gebiete der Men- schenführung, sozialen Betreuung 'und Leistungsförderung in den betetligten Betrieben, die gemeinschaftliche Durch- führung und Förderung sozialer Ein- rihtungen und Maßnahmen der be- teiligten Betriebe. Die gesamte Tätig- keit der - Genossenschaft hat der Ziel- sezung der Deutschen Axbeitsfront zu entsprechen und sich nah den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen. Weiterhin sind bei den §8 2, 3, 9, 15, 25 und 31 der Sabung Aende- rungen bzw, Streichungen vor-

genommen worden, 122A f Meuselwitz. Bekanntmachung. Fn unser Genossenschaftsregister ist heute untex Nr. 13 die Genossenschaft „Prößdorser Spar- und Darlehns- kassen-Verein, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschröunkter Haftpflicht“ in Prößdorf betr., eingetragen worden: Die Firma lauiet jeßt: Raiffeisen- kasse eingetrageve Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Meuselwiß, den 19. Fuli 1944. Das Amtsgericht. Abt. Z.

[5406]

Nauen, [5492] Veränderung: : Genossenschaftsregister. Nr. 24 Grüne- felder Spar- und Darlehnskasse einge- tragene Genossenschaft mit unbeschränk= ter Haftpflicht in Grünefeld, Krs, Ost- havelland. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Genevalversammlung vom

28. 2, 1943 in eine Genossenschaft mit be-.

\chränkter Haftpflicht umgewandelt und heißt jeßt: Grünefelder Spar- und Dar- lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Grünefeld, Kreis Osthavelland. Die Haftsumme beträgt 500, li.M, die höchste Zahl der Geschäftsanteile: 10.

Nauen, deù 18, Fuli 1944,

Das Amtsgericht. Abt, 3.

Neusalz, Oder, [5434]

Jm Genossenschaftsregister Nr. 10 ist bei der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Mittel-Herzogswaldau ein- getragen worden: „Die Firma ist in Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. geändert.“ Amtsgericht Neusalz (Oder), Zweigstelle

Freystadt, N. S,, 25. Fuli 1944.

[5437] Neustadt a. Rübenhberge.

Fn das hiesige Genossenschaftsregister Gn.-R. 32, betr. die Spar- und Dar- lehnsfasse e. G. m. u. H. in Bordenau ist heute folgendes eingetragen :

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 4. Juni 1944 ist die Genossen- schaft in „Spar- und Darlehnskasse Bordenau e. G. m. b. H. in Bordenau“ umgewandelt.

Amtsgericht Neustadt a. Rbge., 15. Juli 1944.

Neustadt, 0.8 _ [5407] Jn unser Genossenschaftsregister tjst heute bei der Genossenshaft „Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pfliht, Ellguth, Kr. Neustadt O/S“ eingetragen: Dex Name der Genossen- schast lautet jeßt „Raiffeisenkasse, ein- geiragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht, Ellguth, Kr. Neu- stadt O/S“. Amtsgericht Neustadt, O. S, den 22, Juli/1944, Neustadt, O. S, [5493] Jn unser Genossenschaftsregister Nr. 63 ist heute bei der Spar- und Dar- lehnsfasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Kreiwit, Kr. Neustadt, O. S,, eingetragen: Der Name der Genossenschaft lautet jeßt: Naiffeisenkasse, cingetragene Genossen- hast mit unbeschränkter Haftpflicht, Kreiwiß, Kr. Neustadt, O. S.

Amtsgericht Neustadt, O. S,, 25. 7. 1944.

Neutitschéin, [5494]

Amtsgericht Neutitschein, 25. Fuli 1944, |

Veränderung:

1 Gn.-R. X 84 Spar- und Dar- Firma

lehenskasse für Bielau, r. G. m. u. H. in Bielau, Kreis Wagstadt. Durch Be-

{luß der o. Frühjahrsvollversammlung vom 9. Juli 1944 sind § 1 und § 53 Abs. 2 der Sagzungen geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet nun- mehr: Raiffeisenkasse in Bielau, einge- tragene Genossenschaft mit unbeschräuk- ter Haftung. Die übrige Aenderung be- trifft innere Verhältnisse der YBenossen- schaft. Der bisherige Obmann Rudolf Schindler ist aus dem Vorstand aus- geschieden. Eingetragen das neu qge- wählte Vorstandsmitglied Rudolf Feil- hauer, Kleinlandwirt und Pensionist in Bielau Nr. 34. Angemerkt wird, daß der bisherige Obmannstellvextreter {Fo- hann Pawlik, Hausbesizer in. Bielau Nr. 101, zum Obmann und das bis- herige Vorstandsmitglied Fosef Schenk zum Obmannstellvertreter gewählt wurde.

Neutitschein. [5495] Amtsgericht Neutitschein, 25. Fuli 1944. Veränderung:

1 Gn.-R. 1 150 Darlehenskassenver- ein zu Bölten, r. G. m. u. H. in Bölten. Durch Beschluß der o. Vollversammlung vom 9. Fuli -1944 ist § 1 dex Statuten geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet: Raiffeisenkasse in Bölten, einge- tragene Genossenschaft mit unbeschränk- ter Hastung. Siß: Bölten, Kreis Neu- titshein. Das bisherige Vorstandsmit- qlied Johann FJaschek ist aus dem Vor- stand ausgeschieden. Eingetragen das neu gewählte Vorstandsmitglied Ludwig Blaschke, Landwirt in Hermitz Nx. 37.

Pirmasens. [5496] Genossenschaftsregister Amtsgericht Pirmasens, 24. Fuli 1944. Veränderungen:

1, A 1/32 Spar- u, Darlehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht, Siß Hermersberg, 2 D-1/10 Spar- u. Darlehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter. Haftpflicht, Siß Bruchweiler, 3, A 1/10 Spar- u. Darlehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpfliht, Siy Busenberg. Durch - Beschluß der Generalver- sammlung vom: 1.) 23, April 1944 2) 21. Mai 1944 3.) 4. Juni 1944 wurden die vorgenannten Genossen- schaften durch entsprechende Statuten- anderung in Genossenschaften mit be-

shränktex Haftpflicht umgewandelt.

Die Firmen sind geändert. in: 1. Raiffeisenkasse Hermersberg, einge- tragene Genossenschaft mit beshränkter Hasftpflicht 2. Raiffeisenkasse Bruch- weiler, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Hastpflicht 3. Raiff- eisenkasse Busenberg, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Den Gläubigern derx Genossenschaften ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nah der Bekanntmachung bei der Ge- nossenshaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriedigung verlangen können.

Posen. [5438] Genossenschaftsregister,

17 Gn.-R. 3 Pinne Spar- und Dar- lehnskasse Neustadt bei Pifine, eingetra- gene Genossenschaft - mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Siß in Neustadt bei Pinne. Zufolge ‘behördlicherseits verfügter Aendexung des Ortsnamens

in Verbindung mit dem Beschluß der Generalversammlung vom 20.5, 1944} lautet die Firma künftig: Raiffeisen- kasse Kirschneustadt eingetragene Ge- | nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht | mit dem Siy in Kirschnenstadt, Krs. Grä. -

Amtsgericht Posen, den 12, Fuli 1944, Posen, [5497] Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 14 Neutomischel Spar- und Darlehnskasse Waldtal, eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter H: mit dem Sig in Waldtal. Zufolge Beschlusses dexr Generalver- jammlung vom 30, Mai 1944 lautet die Firma künftig: Raiffeisenkasse Waldtal, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpfliht mit dem Siy in Waldtal“ und sind die 88 1, 16, 39 und 42 des Statuts geändert worden. Amtsgericht Posen, den 12. Fuli 1944.

Posen. Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 15 . Posen Volksbank Schwersenz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Siy in Schwersenz. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12, Mai 1942 ist die Haftsumme von bisher 1000 M auf 200 lî.AÆ je Anteil herab- geseßt worden. Den (Gl@ubigern der (Benossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah ‘der Bekannt- machung bei dex Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Posen, den 12. Fuli 1944. Posen, [5499] Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 32 Birnbaum Sozial- Gewerk der deutschen Handwerker des Kreises Birnbaum eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht

mit dem Siy in Birnbaum.

Zufolge Saßungsänderung lautet die jeßt: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des

[5498] |

Kreises Birnbaum, eingetragene Ge-

nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sit in Birnbaum.

Amtsgericht Posen, den 12. Fuli 1944. Saalfeld, Saule. O [5500]

Jn das hiesige Genossenschastsregister ist heute unter Nr. 5 diedGenossen- schaft Sozial-Gewerkt DAF (Handwerk, Handel u. Gewerbe) von Saalfeld u. Umgebung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpsliht mit dem Siy in Saalfeld-Saale eingetragen worden: :

Die Sazung is am 31. pat 1941 festgestellt. Gegenstand des Unter- nehmens ist: 1. die Schaffung und Be- tätigung einer gemeinsamen Betriebs- organisation für die Gebtete der Men- schenführung, - sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe,

Saalfeld/Saale, den 18. Fuli 1944.

Das Amtsgericht.

Schwerin, Mecklb. [5440] Genossenschaftsregistereintrag vom 5. Fuli 1944.

Die Firma Spar- ‘und Darlehnskasse Demen e. G. m. u. H. in Demen ist ge- ändert in Raiffeisenkasse Demen ée.”'G.

m. b. H. j Amtsgericht Schwerin (Mecklb.).

Schwerin, Mecklb. [5501] Genossen schaftsregistereintrag vom 18. Fuli 1944.

Die Firma Sukower Spar- und Dar- lehnsfassenverein e. G. m. u. H. in Sukow ist geändert in Raiffeisenkasse

Sukow e. G. m. u". H. Amtsgericht Schwerin (Meckl.).

Schwerin, Mecklb. [5441] Genossenschaftsregistereintrag vom 20, Juni 1944.

Die Firma Schuhmacher - Rohstoff Genossenschaft e. G. m. b. H. in Shwe- rin ist geändert in Schuhmacher Ein-

kaufsgemeinschaft G. m. b. H.

Amtsgericht Schwerin (Mecklb.). Stargard, Pom. [5502] Amtsgericht Stargard i. Pom.,

den 24, Juli-/1944.

Im Genossenschaftsregister gendes eingetragen worden:

Gn.-R. 5 Molkereigenossenschaft Star- gard i. P. e. G. m. b. H. in Stargard i, Pom. Die Firma ist - geändert in Raiffeisen-Molkerei Stargard i. Pom. e. G. m. b. H. 12. Juni 1944,

Gn.-R. 22 Ländliche Spar- und Dar- lehnskasse Hansselde, e. G. m. b. H, Hansfelde. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse - Hansfelde,-: e. -G. m. b. H., Hansfelde. 6. Juli 1944.

Gn.-R. 84 Lärtdkliethe-Spar- und Dar- lehnskasse- Salléitin, e. G. m. b. H. in Sallentin. Die Firma is geändert n Raiffeisenkasse Sallentin e. G. m. b. H. in Sallentin. 21. Funi 1944.

Gn.-R. 107 Ländlihe Spar- und Darlehnskasse Voßberg, e. G. m. b. H. in Voßberg. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Voßberg e. G. m. b. H. 283. Juni 1944.

ist fol-

Stral«und. [5442] Gn.-R. 50 Edeka, Großhandel, e. G. m. b. H. in Stralsund. § 1 des Statuts

+ (Gegenstand des Unternehmens) ist ge-

ändert worden. i Amtsgeriht Stralsund, 20, Fuli 1944.

Striegau. [5503] Amtsgericht Striegau, den 26. Fuli 1944, Veränderung:

Gn.-R. 9 Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Järishau,

Die Firma lautet jezt: Raiffeisenkasse, e, G. m. u. H., Järishau, Kreis Schweidnig.

Treuenbrietzen. [5443]

Durch Beschluß vom 18. Funi 1944 ist das Statut der Spar- und Dar- lehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Schla- lach, dahin geändert, daß die Firma lautet: Raiffeisenkasse Schlalah, ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht. :

Amtsgericht Txeuenbrießen.

Varel, Oldenb. [5504] Amtsgeriht Varel, ‘den 25. Juli 1944. Gn.-R. 76: Jn das hiesige pte vet schaftsregister ist bei der Spar- u. Dar- lehnskasse Bockhorn, e. G. m.'b. H., Bok- horn, am 18, Fuli 1944 eingetragen: Die Firma lautet jeyt: Raiffeisenkasse Bockhorn, e. G. m. b. H., Bochorn.

Waltershausen. [5505]

Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 27 Schwarzhäuser Spar- und Darlehnskassen-Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hast- pfliht mit dem Siy in Schwarzhausen, eingetragen worden:

Fn der Genexalversammlung vom 5. Dezember 1943 hat der Schwarzhäuser Spar- und . Darlehnskassen-Verein, ein- getragene - Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpfliht mit dem“ Sig in Schwarzhausen, den Geschäftsanteil auf 1,— M herabgeseßt und dann wieder auf 50,— 1. erhöht, auch die Genossen- haft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht uingewandelt, neue Sahun- gen angenommen und den Namen in Raiffeisenkasse eändert.

Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1, zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2, zur Pflege des Warenverkehrs (Be- zug - landwirtschaftliher Bedarfsartikel und Absay landwirtschaftliher Erzeug- nisse); 3. zur Förderung der Maschinen- benußzung (§8 2). j

Haftsumme: 500,— N.A (8 14 Ziff. 5 höchste Zahl der Geschäftsanteile: 1 (8 44 Abs. 4),

Gläubigern ist, wenn sie sich inner- halb sechs Monaten bei der Genossen- schaft melden, Sicherheit zu leisten, so- weit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Waltershausen, Th., den 24. Juli 1944.

Das Amtsgericht.

), 0

W altershausen. [55060

Fn unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 14 Winterstein-Schwarz- hausen-Schmerbacher Spar- und Dar- lehnskassen-Verein, eingetragene Ge- nossenshaft mit unbeschränkter Haft pflicht in Winterstein, eingetragen worden:

Jn der Generalversammlung vom 4. Dezember 1943 hat der Winterstein- Schwarzhausen-Schmerbacher Spar- und Darlehnskassen-Verein, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft=- pflicht in Winterstein, den Geschäfts- anteil auf 1,— liAM herabgeseßt und dann auf 50,— llÆ erhöht, die Ge- nossenschaft in eine solche mit beshränk- ter Haftpfliht umgewandelt und neue Satzungen angenommen (Einheits- saßung), sowie den Namen geändert in Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht.

Gläubigern ist, wenn sie sich inner- halb séchs Monaten zu diesem Zwecke bei der Genossenschaft melden, auf Ver- langen Sicherheit zu gewähren, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Waltershausen, Thür., 25. Ful? 1944.

Das Amtsgericht.

5. Musterregister

Plauen, Vogtl. {55

Musterregister Nr. 13130. Firma Vogtländishe Tüllfabrik Aktiengesell- schaft in Plauen, ein vershlossener Um- shlag mit zwei Mustern, Tarnstoff, Flächenerzeugnisse, Schußfrist dret Fahre, angemeldet ‘am 24. Juli 1944, vorm. 11,20 Uhr.

Amtsgericht Plauen, 27. Zuli 1944.

7. Konkurse : und Bergleichssachen

Husum. [5553]

Könrikuürsverfahren.

Jn dem Konkursverfahren übér den Nachlaß der am 183, August 1941 in Moorhof verstorbenen unverehelichten Magdalene Sünckfen aus Bredstedt ist zur Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, zux Erhebung von Ein- wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksihti- genden Forderungen der Schlußtermin auf den 11. August 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt.

Husum, den 26 Juli 1944. -

Das Amt3gericht,

Künzelsau. [5558

Amtsgericht Künzelsau (Württ,), Jm Konkurs über das Vermögen der Firma A. Stahl, G. m. b, H. in. Berlichingen, ist zur Abnahme der Schhlußrehnung, zux Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zux Beschluß- fassung gem. § 162 KO. Schlußtermin bestimmt auf Mittwoch, 23. August 1944, vorm. 9 Uhr. Der Beschluß des Ge- rihts über Festseßung der Gebühren und Auslagen des Verwalters is auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Kon- kursgläubiger niedergelegt.

Leipzig. 56601

Das ‘Konkuvsverfahren über den Nachlaß der in Leipzig C1, Im straße 8, wohnhaft gewesenen, in Leip- zig C1, S 4, am 16. Funi 1943 verstorbenen Anna Fda Heile- mann geb. Scholl wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge- hoben.

Amtsgericht Leipzig, Abt. 107, am 27. Zuli 1944.

Zweibrücken. [5561] Beschluß.

N 3/37. Auf Antrag des Konkursver- walters wird in dem Konkursverfahren über das Vermögen des ehemaligen Schuhfabrikanten Friedrich Kilian, z. Zt. Alschwil, Schweiz, eine Gläubigervex- sammlung einberufen zwecks Neu- besebung des Gläubigerausschusses, Neuer Termin wird bestimmt auf Don- nerstag, den 12, Oktober 1944, vorm. 11 Uhr, im Sißungssaal des Amts- gerichts. i

Zweibrücken, den 27. Fuli 1944.

Amtsgericht.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichhtamt- lihen Teil, den redafktionellen Teil, den An- zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, Druck der Preußishen Verlags- und Druckereti GmbH,, Berlin

Preis dieser Nummer: 10 F

_ bevollmächtigten für den Arbeitseinsaß vom 25. Mai 1942

ziehung zum kurzfristigen Notdienst einen Ausgleich in Höhe

„Einkünfte zieht.

Deutscher Reichsanzeiger

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Erscheint an iedem Wochentag abends. Bezugspreis durch - die Post monatlich 2,30 #Æ#Æ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin fürSelbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Piflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen fosten 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Ds sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- . zusenden, insbesondere it darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdrudck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden follen. Besriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Verlin, Dienstag, den 1. August, abends

JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Anordnung über Ansprüche dexr Notdienstpflichtigen | auf Arbeitsentgelt bei fkurzfristigem Notdienst von längerer Dauer als 3 Tage. Vom 27. Juli 1944.

Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst. Vom 27. Fuli 1944, nebst Anlage.

Anordnung Nr. V1/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Beschlagnahme von Teerfarbstoffen). Vom 27. Fuli 1944.

errn

Amtliches

Anordnung

über Ansprüche der Notdienstpflihtigen auf Arbeitsentgelt bei kurzfristigem Notdienst von 4ängerer Dauer als drei Tage

Vom 27. Juli 1944

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Notdienstverordnung vom 15. Oktober 1938 (RGBI, 1 S. 1441) wird im Einvernehmen mit dem Beauftragten für den Vierjahresplan, General- bevollmächtigter für den Arbeitseinsaß, zur Ergänzung des § 5 Abs. 2 der Notdienstverordnung folgendes bestimntt:

(1) Der Notdienstpflichtige hat bei kurzfristigem Notdienst Anspruch auf das regelmäßige Arbeitsentgelt und die sonstigen Bezüge aus seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis auch dann, wenn der kurzfristige Notdienst die Zeitdauer von drei Kalendertagen übersteigt.

(2) Auf meinen Runderlaß vom 5. August 1943 über furz- Gtgen Notdienst bei größeren Luftangriffen (MBliV.

. 1294) weise ih in diesem Zusammenhang hin.

(3) Diese Anordnung tritt am 1. Fuli 1944 in Kraft.

Berlin, den 27, Juli 1944.

Dex Reichsminister“ des Jnnern. J. A.: Ehrensberge t.

Anordnung über Lohuerstattung bei kurzfristigem Notdienj: Vom 27. Juli 1944

“Um den Betrieben bei Heranziehungen ihrer Arbeitskräfte

m kurzfristigen Notdienst für die dadurch entstehenden ohnaufwendungen einen Ausgleich zu geïvähren, ferner um auch selbständige Gewerbetreibende bei solchen Heranzichungen angemessen zu entschädigen, ordne ih auf Grund der Ver- ordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschriften über Arbeitseinsaß und Arbeits- losenhilfe vom 1. September 1939 (RGVLl. 1 S. 1662) und der Verordnung über die Rechtseßung ‘durch den General-

(RGBl. 1 S. 347) im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern folgendes an: :

I. __ Den Betrieben werden die Arbeitsentgelte und sonstigen Bezüge, die sie Arbeitern und Angestellten bei deren Heran- ziehung zum fkurzfristigen Notdienst auf Grund des § 5 Abs. 2 der Notdienstberordnung oder dér zur Ergänzung dieser Vor- schrift exlassenen Vorschriften zu zahlen haben, auf Antrag vom Arbeitsamt in vollem Umfange erstattet.

II,

Der Erstattung werden die Bruttobeträge der Arbeits- entgelte und sonstigen Bezüge zugrunde gelegt. " Erstattet werden auch die Unternehmeranteile der SüziblberfiGeruut, die für die erstattungsfähigen Arbeitsentgelte zu entrichten sind, jedoch aussließlich der Unternehmeranteile zur Unfall- versicherung.

: ITI.

Arbeitsentgelte und soustige Bezüge; die öffentliche Ver- waltung, oder Betriebe im Sinne des L 1 Abs. 1 Buchst. a und b des Gesebes* zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 (RGBl. I S. 220) gezahlt haben, werden vom Arbeitsamt nicht erstattet.

IV,

Selbständigen Gewerbetreibenden einschließlich der selbstän- digen Handwerker, selbständigen Lañdwirten und Angehörigen freier Berufe, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirxtschaft oder sonstiger hauptberuflih ausgeübter selbständiger Arbèit haben, hat das Arbeitsamt bei Heran-

des nachstehenden Stundensabßes. zu gewähren Ausgeglichen wird die Zeit, die der Herangezogene durch’ die Heranziehung ivahrend seiner Arbeitszeit versäumt hat, als Arbeitszeit“ gilt die regelmäßige Arbeitszeit einschließlich regelmäßig geleisteter Ueberstunden des Betriebes, aus den der Selbständige seine ‘infü Gibt es insbesondere bei freien Berufen etne solche Arbeitszeit nicht, so wird die Arbeitszeit zugrunde gelogt, die bei Beschäftigung unselbständiger Hilfskräfte für den Beruf üblih ist. Fn Zweifelsfällen entscheidet das

Der Stundensay beträgt bei Einkünften aus" Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit nah dem leßten Einkommensteuerbescheid von

0,— bis 1200,— RAM 0,50 RA liber 1200 - „¿ 1800—- » 075; 1800 2400 —ck L100 2400,— 3000— 1,25 3000,— 3600,— : S000 » ADO 4200— 4800 4800, 8400 - 3400— RAM 200 Soweit ein Einkommensteuerbescheid nicht vorhanden ist, wird je Stunde ein Betrag von 0,50 L gezahlt.

Entschädigungen für etwa fortlaufende Betriebskosten des Gewerbetreibenden werden neben diesem Ausgleih vom Arbeitsamt nicht gewährt.

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V

Der Antrag auf Erstattung ist jeweils längstens binnen zwölf Wochen nach dem Ende des kupxzfristigen Notdienstes bei dem Arbeitsamt einzureichen, in dessen Bezirk der Sit des Betriebes liegt. Nr. 39 der Lohnausfallregelung bei Fliegerangriffen vom 25. Januar 1944 (RABl. S. 1 66) gilt entsprechend. Das Arbeitsamt hat dem Unternehmer oder dem selbständigen Gewerbetreibenden. erforderlichenfalls auf die Erstattungsbeträge auch shon während des kurzfristigen Notdienstes Vorschüsse zu leisten.

Der Antrag auf Erstattung ist für Arbeiter und Angestellte nach dem in dem in der Anlage angegebenen Muster zu, stellen. Für selbständige Gewerbetreibende, Heimarbeiter die für mehr als einen Betrieb tätig sind, und Hausgewerbetreibende gelten die Abschnitte 111 und_1V der Anordnung über Er- stattung von Arbeitseinkommen für die Zeit kurzfristigen Wehrdienstes bei der Wehrmacht vom 10. August 1943 (RABl. S. 1 424) entsprechend; die hier erforderlichen An- tragsvordrucke stellt das Arbeitsamt auf Verlangen zur Verfügung: i

VI:

Zweifelsfragen, die sih bei der Durchführung dieser An- ordnung anläßlih des einzelnen Erstattungsfalles ergeben, hat der Präsident des Gauarbeitsamts, erforderlichenfalls im Benehmen mit der Behörde, die die Notdienstleistung gefordert hat, endgültig zu entscheiden. Das gleiche gilt für Beschwerden, wenn eine Erstattung vom Arbeitsamt ganz oder teilweise abgelehnt ivird, :

VTI.

Die auf Grund dieser Anordnung erstatteten Beträgé sind vom Arbeitsamt bei Kap 4 Tit. 3 der fortdauernden ‘Aus- gaben im Haushaltsplan des Reichsstocks für Arbeitseinsat zu buchen und in der Vermerksspalte der Monatsabrehnung im Anschluß an Erläuterung a und b (siehe / Runderlaß ARG. 590/43) unter „c) kurzfristiger Notdienst kenntlich zu machen. ;

VITII. __ Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Zuli 1944 an in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete. Gleichzeitig tritt die Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst vom 30. Fuli 1943. (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 177) und die Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst (erste Ergänzungsanordnung) vom 2. März 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 61/62) außer Kraft. Berlin, den 27. Juli 1944. ) Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsat.

J. A.: Dr. Z\chucke. Anlage.

Betr.: Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst (Anordnung vom 27. Fuli 1944, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171) -

An das Arbeitsamt

a) Jun der Zeit vom R E R E sind aus meinem Betriebe ... ,. , Arbeiter und Angestellte zum kurzfristigen Notdienst herangezogen worden. Für die thnen dadurch in meinem Betriebe während der üblichen Arbeitszeit aus- gefallenen Arbeitsstunden habe ich- ihnen auf Grund geseßlicher Vorschrift 5 Abs. 2 der Notdienstverordnung und Abs. 1 der Erganzungsanordnung vom 27. Juli 1944) an Arbeitsentgelt und jonstigen Bezügen gezahlt 7

G insgesamt e U

Von diesem Arbeitsentgelt und diesen Bezügen wurden die den Arbeiter und Angestellten treffenden Steuern und Anteile: zur Sozialversicherung . entrichtet.

_b) Für den unter a) genannten Betrag an Arbeitsentgelt und sonstigen Bezügen habe ih für die gleihe Zeit an erstattungs- fähigen Unternehmeranteilen zur Soztalversicherung entrichtet Lc E R (erstattungsfähig und daher hier aufzuführen sind die Unter- nehmeranteile in der Krankenversicheïung, Fnvalidenversicherung, knappschaftlihen Pensionsversiherung, Angestelltenversiherung

und Arbeitslosenversicherung, nicht diejenigen în der Unfallver-

sicherung), somit a+hb E Ae.

Jch bitte, den FUaUang Be Betrag auf mein Postscheck- Nr.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Ne. 1/1913 Postsheckonto: Verlin 418 21

1944

[T, Gleichzeitig bestätige ih, daß a)-in dem unter I a genannter: Betrag nur Zahlungen enthalten sind, zu denen ih auf Grund der dort genannten geseßlichen Vorschriften verpflichtet war, b) über die Berechnung der zyr Erstattung angemeldeten Beträge sowie über die durch den Notdienst ausgefallenen Arbeits- stunden beim Betriebe im einzelnen prüfungsfähige Unter- lagen vorhanden sind, die dem Beauftragten des Arbeitsamts zur Einsicht im Betriebe zur Verfügung stehen. Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet, die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrag zurückgehen.

(Name und Sit des Betriebes) (Unterschrift des Unternehmers (Betriecbsstempel) oder seines Bevollmächtigten) Bemerkung: Der Erstattungsantrag ist längstens binnen zwölf Wochen nah dem Ende des kurzfristigen Notdienstes bei dem Arbeitsamt einzureichen, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Der Erstattungsantrag für Angestellte kann von demjenigen für Arbeiter getrennt eingereiht werden.

Anordnung Nr. V1/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Beschlagnahme von Teerfarbstoffen) Vom 29. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. T S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General- bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet:

8&1 Beschlagnahme

Die bei Funkrafttreten dieser Anordnung im Besitze der Mitglieder der Reichsvereinigung Textilveredlung befindlichen oder für sie an dritter Stelle lagernden Bestände von

a) Küpenfarbstoffen (Fndanthrenfarbstoffen)

b) Antrasolfarbstoffen (Fundigosolfarbstoffer:)

c) Schwefelfarbstoffen

d) Substantiven und Diazofarbstoffen

e) Woll- und Halbwollfarbstoffen werden mit fofortiger Wirkung zugunsten der Reichsvereini- gung Textilveredlung beshlagnahmt.- Die Beschlagnahme er- streckt-sih auch auf Waren der vorstehend genannten Art, die

- nah Fukrafttreten dieser Anordnung auf Grund früherer Be-

stellungen erworben werden. S2 Wirkungen der Beschlagnahme

(1) Die Veräußerung der beschlagnahmten Waren bedarf der Genehmigung.

(2) Der Verbrauch der beshlagnahmten Waren in einem Umfange, der zur Durchführung der den Betrieben erteilten “Herstellungsanweisungen erforderlih ist, bedarf keiner Ge=- nehmigung.

(3) Jm übrigen finden die Vorschriften der Verordnung über die Wirkungen der Beschlagnahme zur Regelung: des Warenverkehrs vom 4. 3. 1940 (RGBl. I S. 551) Anwendung.

(4) Die nach Absab 1 und 3 erforderlichen Genehmigungen werden von der Retchsvereinigung Tertilveredlung erteilt. Diese kann die über die beshlagnahmtèn Waren Verfügungs- ‘berechtigten anweisen, ihre Bestände an Dritte zu veräußern.

E : Meldepflicht

Bestände in den nach § 1 beshlagnahmten Farbstoffen sind der Reichsvereinigung Textilveredlung bis zum 15. August 1944 zu melden.

; 84

Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S&W 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr beftraft. 85

Junkrasttreten Diese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft. Sie gilt áuch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten von Eupen, Mälmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elfaß, în Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 29. Fuli 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Icichtamtliches

Deutsches Reich

Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 27. Fuli d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat V. de

Arbeitsamt endgültig.

konto à 4, Banlkkontd ¿o bei ber o. aa oq 000000006 U: Überweisen,

Steensen=-Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.