1944 / 174 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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eisen-Warengenossenschaft

4. Genossenfh KBaliägen. [5593] Amtsgericht Balingen.

Genossenschaftsregister. Aenderung vom 18. Fuli 1944: Gen.-Reg. 19 Spar- und Darlehens- kasse Meßstetten eingetragene Genossen- haft mit unbeschränkter Haftpflicht, S1 Meßstetten: Die Haftform i} ge- ansevt. Die Firma lautet jeßt: Spar- und Darléhensktasse Meßstetten einge- irxagene Genossenschaft mit beschränkter Hajipfliht. Gläubigern der Genossen- chaft ist, wenn sie jich binnen 6 Mo- naten - nah | der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem“ Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit fie nicht Befriedigung verlangen können. Beeskow, [5594] Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 90 eingetrage- nen Raiffeisenkasse Leichhardt, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Leichhardt eingetragen

worden:

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 11, Juni 1944 ist die Firmä der Genossenschaft geändert in „Raiff-

j Leichhardt, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht in Leichhardt“. Ferner is Gegenstand des Unterneh- mens der Betrieb einer Warengenossen- schaft 1. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirt\chaftliher Bedarfs- artifel und Absaß landwirtschaftlicher Erzeugnisse). 2. Zur Förderung der Maschtnenbenuztung.

Amtsgericht Beeskow, den 26. Juli. 1944,

Blieskastel. [5595] Veränderung:

Gen.-Reg. 1/27. Der Spar- u Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. mit dem Sitze in Laußzkirchen hat die Bezeichnung seiner Firma geändert in:

Raiffeisenkasse Laußkirchen, einge- tragene Genossenschaft mit unbeshränk- ter Haftpflicht mit dem Sitze in Laußzt- kirchen.

Blieskastel, den 27. Fuli 1944,

Amtsgericht. Abt. 5.

Brieg. Bz. Breslau, [5596] Amtsgericht Brieg, Bez. Breslau, Dea T LOLE 7 (1 Lö) Gn.-R. 8. Spar-. und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Siy: Michelau, Kreis Brieg, Durch Beschluß? der Generalversammlung vom 24. 6. 44 ist die Firma in „Raiffeisen-

kasse“ geändert.

Brieg, Bz. Breslau. [5597] Amtsgericht Brieg, Bez. Breslau, delt 24, (. 1944.

7 Gn.-R. 34. Spar- und Darlehns- kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hastpfliht, Siy: Böh- mishdorf Kreis Brieg. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. 6. 1944 ist die Firma 1 des Statuts)

in „Raiffeisenkasse“ geändert.

Brüx. [5599]

Amtsgericht Brüx, Abt. 7,

/ am 27.1 Juli 1944. Aenderung:

7 Gen.-R. X 305/43 „Landwirtschast- lihe Brennereigenossenshaft in Grün- tal; registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung mit dem Sitze in Welhotten, Post Hochlibin“, Bezirk JFechniz. Mit Verfügung des Regie- rungspräsidenten Karlsbad vom 7: Juti 1944 ITT Wi Jd—L —, Nr. 621/44, ist Dr. Wilhelm Krejsin, Rechtsanwalt in Podersam, zum kommissarischen Leiter der Genossenschaft bestellt. Wäh- rend der Dauer dieser kommissarischen Leitung ruhen die Befugnisse anderer Organe der Genossenschaft, für diese zu handeln.

Ernst FJanetschek, Verwalter der DAG. in Grüntal, wurde abberufen.

Brüx ; [5600]

Amtsgericht Brüx, Abt. 7,

am 27. Juli 1944. Löschung: -

7 Gen.-R. 1X 277/24 Elektrizitäts- genossenschaft für den Ort Steeknig, registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung, Siy Stecknigß, Kreis Saaz, in Liquidation. Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft wurde gelöst.

Brüx. / [5601] Amtsgericht Brüx, Abt. 7, am 28. Fuli 1944. Löschung: M

7 Gen.-R. VIII 165/38 Elektrizitäts» genossenschaft für den Gerichtsbezirk Postelberg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Postelberg in Liquidation. Die Liquidation ist ab- geschlossen. Die Genossenfchaft wurde gelöscht:

Brüx, j {5602] Amtsgericht Brüx, Abt. 7, am 25, Juli 1944. / Löschung:

7 Gen.-R. VIIT 267/31 Elefktrizitäts- genossenschaft für die Geineinde Wießen, registrierte * Genossenshafst mit be- schrönkter Haftung, Siy: Wießen, Kreis Podersam. Die Liquidation ist Een, Die Genossenschaft wurde ge!ßsht.

H Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 172 vom 2. August 1944. S&.4

Burgsteinfurt. [5598] Der Borghorster / Spar- und Dar- lehnskassenverein, eingetragene Ge- nossenschaft mit -unbeshränkter Hast- pflicht, ist durxh Anordnung des Reichs- wirtschaftsministers vom 30, Juni 1944 in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt und sodann ist das ganze Vermögen im Wege der Ge- samtrehtsnachfolge unter Auss{hluß der Liquidation der Volksbank Borghorst, eingetragene Genossenschaft mit. be- shränkter Haftpflicht, übertragen wor- den. Durch Generalversammlungs- beschluß der Volksbank Borghorst, e.- G. m. b. H., vom 19, Fuli 1944 ist der Geschäftsanteil und die Haftsumme auf je 300 M und die Höchstzahl dex Ge- sstchäftsanteile auf 10 herabgeseßt. Den (Bläubigern, die sih binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Volks- bank Borghorst zu diesem Zwecke mel- den, ist, falls sie niht Befriedigung ver- langen können, Sicherheit zu leisten. Burgsteinfurt, den 25, -FJult 1944. Das Amtsgericht.

Chemnitz. [5603] Genossenschaftsregister.

Gn.-R. 44 Spar- und Darlehnskasse Chemnigz-Markersdorf eingetragene Ge- nossenshasi mit unbeschränkter Hast- pfliht in Chemuig-Markersdorf. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. Februar 1943 ist das Statut ab- geändert und die Genossenschaft in eine jolhe mit beschränkter Haftpflicht um- gewandelt worden. Die Firma lautet künftig Spar- und Darlehnskasse Chemz niß-Markersdorf eingetragene Genössen- schaft mit beschränkter Haftpflicht.

Als nicht eingetragen wird hierzu be- fanntgemacht, daß den Gläubigern der Genossenschaft, wenn sie sich binnen 6 Monaten bei der Genossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie niht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Chemniy, 19. Fuli 1944.

Demmin. {56049

Jn das Genossenschaftsregister des Sozial-Gewerks Demminer Handwerker und Handwerker des Kreises Demmin ist heute auf Grund des Beschlusses der (Generalversammlung vom 10. Novem- ber 1943 eine Zaßungsänderung ein- getragen. Die Firma lautet nunmehr: „Sozialgewerk der Deutschen Arbeits- front (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Demmin, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Demtnin i. Pomm.“

Demmin, den 25. Juli 1944.

L Das Amtsgericht.

Diez. [5605] Genossenschaftsregister . Amtsgericht Diez. Diez, den 2. Zuli 1944. Veränderung:

Gn.-R. 9 a Spar- und Darlehnskosse eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht zu Langenscheid.

Das Statut ist durch Beschluß vom 14. Juni 1943 nach Umwandlung in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht neu gefaßt.

Frankenstein, Schles, [5606] Amtsgericht Frankenstein, Schles, 27. «Juli 1944. Veränderung:

Gn.-R. 64a Spar- und Darlehns- kasse eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Haftpfliht, Tarnau, Kreis Frankenstein in Schles., ist durch (Seneralversammlungsbeshluß vom 22. Juli 1944 in „Raiffeisenkasse ein- getragene Genossenshaft mit unbe- shränkter Haftpsliht, Tarnau, Kreis Frankenstein, Schles.“ geändert worden.

Görlitz. O [5607] “Jn unser Genossenschaftsregister ist eingetragen:

a) Am 29. 6. 44 bei Nr. 15 betr. Spar- und Darlehnskasse e, G. -m. u. H., Hennersdorf: Durh Beschluß der Generalversammlung vom 2. '4,' 1944 ist das Statut im § 1 (Firma) ge- ändert.

b) Am 29, 6. 44 bei Nr. 127 betr. Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Schüßenhain: Durch Beschluß der Ge- neralverjammlung vom 14. 6. 44 ist das Statut im § 6 (Firma) geändert.

c) Am 1, 7. 44 bei Nr. 23 betr. Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Kieslingswalde: Durch Beschluß

der Generalversckmmlung vom 23. 6. 44"

ist das Statut im § 1 (Firma) ge- ändert.

d) Am 18, 7, 44 bei Nr. 16 betr. Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Pfaffendorf: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. 6. 44 ist das Statut im § 1 (Firma) geändert.

e) Am 18. 7, 44 bei Nr. 57 betr.

Spar- und Darlehnskasse e. G. m.

u. H. Rothwasser,. O. L: Durch Be- \chluß der . Generalversammlung vom 29, 6, 44 ist das Statut im § 1 (Firma) geändert.

Die Firma der vorstehend unter a—e genannten Genossenschaften lauten jeßt: Raiffeisenkasse eingetragene Ge- nossenshast mit unbeschränkter Hasft-

pflicht. Amtsgeriht Görliß, den 29. Fuli 1944.

Habelschwerdt. [5608]

Die unter Nr. 13 im Genossenschafts- register ‘eingetragene Genossenschaft Spar- und Darlehnskasse e. G. m.

u. H. in Altwaltersdorf führt jegt die

Geo eni Raiffeisenkasse eingetragene |'

Genossenschaft mit unbeschränkter Hast- pfliht zu Altwaltersdorf, Kreis Habel- shwerdt. Amtsgericht Habelschwerdt, den 28. Juli 1944. (4 Gn.-R. 13.)

Hohensalza. [5609] Bekanntmachung.

Jm hiesigen Genossenschaftsregister ist am 26. Juli 1944 unter Nr. 8 bei der Firma „Molkereigenossenshaft Am- see, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht“ in Amsee unter anderem folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 15? März 1943 ist § 2 Abs. 1 der Saßung (Gegenstand des Unter- nehmens) ergänzt. - Gegenstand des Unternehmens ist jeßt auch die Ver- werbung von Geflügel, Wild, Eiern und Honig auf gemeinsame Rechnung und Gefahr.

Das Amtsgericht Hohensalza.

Hohensalza. {5610] Bekanntmachung.

Jm hiesigen Genossenschaftsregister ist am 26. Juli 1944 unter Nr. 18 bei der Firma „Spar- und Darlehns- fasse Ostburg, eingetragene Genossen- shast mit unbeschränkter Haftpflicht“ mit dem Sit in Ostburg folgendes ein- getragen worden: - &

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 28. April 1944 ist § 1 der Sapßung bezüglih der Firmenbezeich- nung geändert; danah lautet dte Firma jet:

„Raiffeiseukasse Ostburg, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hast- pfliht“ in Ostburg.

_Das Amtsgericht Hohensalza.

Leipzig. : [5611]

Auf Blatt 349 des Genossenschafts- registers betr. den Spar* und Vorschuß- verein sür Lehrer in Sachsen, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht in Leipzig ist heute einge- tragen worden: Die Genossenschaft ist aufgelöst.

Amtsgericht Leipzig, 24. Fuli 1944,

Marienwerder, Westpr. [5612] Jn unser Genossehschaftsregister ist heute zu Nr. 7 (Raiffeisenkasse Sedlinen e. G. m. u. H. in Sedlit«n) cingetragen worden: Neues Statut vom 25. 5. 1944. Amtsgericht Marienwerder, Westpr., den 25, Juli 1944.

Mayen. [5613] Fm Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen, daß der Retterather Spar- und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Retterath, seinen Namen geändert hat in: Raiffeisenkasse, ein- getragene Genossenschaft mit un- beshränkter Haftpflicht, Retterath. Mayen, den 27. Fuli 1944, Amtsgericht.

Namslau. [5614] © 3 Gen.-R. 39a. Jm Genossenschafts- register der „Edeka“ Großhandel m. b. H. ist eingetragen worden, daß § 1 des Statuts dahin geändert worden ist, daß „die Belieferung von “Nichtmitglie- dern zulässig ist“.

Amtsgericht Namslau. Neutitschein. [5615] Amtsgericht Neutitschein, 26. Fuli 1944.

Veränderung:

1 Gn.-R. 11T 215 Spar- und Dar- lehenskasse,\ r. G. m. u. H. in Kune- wald. Duxch Beschluß der ordentlichen Vollversammlung vom 25. Funi 1944 sind § 1 und § 83 Abs, 1 der Statuten geändert, Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Kunewald, eingetra- ene Genossenschaft mit unbeschränkter

aftung. Die öffentlichen Bekannt- machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genosfsen- schaft in Kunewald oder durxh Ver- öffentlichung im -Verbandsorgan (der- zeit: „Wochenblatt der Landesbauern- schaft Sudetenland in Reichenberg“). Neutitschein,. [5610] Amtsgericht Neutitschein, 26. Fuli 1944.

Veränderung:

1 Gn.-R. X11 75 Spar- und Dar- lehenskasse für Stiebnig;, r. G. m. u. H. in Stiebnig, Kreis Wagstadt. Durch Beschluß der ordentlichen Vollversamm- lung vom 9, Fuli 1944 sind § 1 und § 53 Abs. 2 der Sazungen“ geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Stiebnig, eingetragene Genossenschaft

"mit unbeschränkter Haftung. Die übrige

Aenderung betrifft innere Verhältnisse der Genossenschaft. j

Neuwied, [5617] Amtsgericht Neuwied, 22. Juli 1944, Ju das Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 68-bei dem Rodenbachec Raiffeisen - Spar- & Darlehnskasscn- verein eGmuH. in Rodenbahch ein- getragen: - Die Firma lautet jegt: „Raiffeisen- kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“

Ottweiler, Saar. Veränderung: Gen.-Reg. Nr. 11 Lautenbacher Spar- und Darlehnskassenverein, e. G. m. b. H. Die Firma u geändert und lautet jeßt: Raiffeisenkasse Lautenbach, éinge-

tragene-Genossenschaft mit unbeschränk-

ter Haftpflicht. Ottweiler, den 20. Juli 1944. Das Amtsgericht.

[5618]

Potsdam, ; [5619] Genossenschaftsregister 31 Caputher Spar- und Darlehnskasse, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter Hasft-.

pflicht, Caputh.

Durch Bes(luß? der Géeneralversamm- lung vom 26. Juni 1944 ist die Firina geändert in Raiffeisenkasse Caputh ein- getragene Genossenshaft mit unbe- schränkter Haftpflicht. :

Potsdam, den 12. Juli 1944.

Amtsgericht. Abt. 8.

e

Ratzeburz, Lauenb. [5555] Fn das Genossenschaftsregister ist bei „der Genossenschaft „Meiereigenossen- shaft Linau-Wentorf-Sirksfelde e. G. m.. u. H. in Sircksfelde“ heute einge- tragen: | - Die Vertretungsbefugiis der Liqui- datoren ist beendet. Amtsgericht Raßeburg, Lbg., 17.7. 1944.

É

Rummelsburg, Pom. [5620] Genossenschaftsregister Amktsgeriht Rummelsburg, Pom., 28. Juli 1944. Veränderung:

Gn.-R. 6 Ländliche Spar- und Dar- lehnsfkasse Reinwasser, e. G. m. b. H.

Die Firma der Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 2. Fuli 1944 geändert in: Raiffeisenkasse Reinwasser, eingetragene Geéuossenschaft mit beschränkter Hast- pfliht, Reinwasser. i

Seidenberg. O. L. [5621] In unserem Genossenschaftsregister ist bei Nr. 9 (Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Nieder-Rudelsdorf) ein- getragen, daß die Firma geändert ist in „BRaiffeisenkasse e. G. m. u. H., Nieder-Rudelsdorf“.

Seidenberg, O. L., 21. Fuli 1944. Zweigstelle des Amtsgerichts Görlit.

Traunstein, .…__ [6623] Genossenschaftsregister Amtsgeriht Traunstein,

den 28. Jufli 1944, i Veränderung:

Firma: „Sozial-Gewerk des Hand- werks Berchtesgaden, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Hast- pfliht“, Siz: Berchtesgaden. Die Firma ist geändert in: „Sozialgewéerk der DAF (Handwerk, Handel und Ge- werbe) . Kreis Berchtesgaden-Laufen, cingetragene Genossenshaft mit be-

schränkter Haftpflicht“.

Troppau. [5624] Genossenschaftsregister Amtsgericht Troppau. Abt. 7, Aenderungen:

fs Vom„H6»ZJatli-: #944: ¡ Gn.-R. VI1 46 „Vigor“ Einkaufs- und Produktiv-Genossenschaft kriegs- beshädigter Haudwerker in “Troppau, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftung, Siß Troppau. Durch Beschluß der außerordentl. Voll- versammlung vom 17. Juni 1944 ivurde die Genossenschaft aufgelöst und ist. in Liquidation getreten. Liquidator: Kurt Kliemann, Revisor in Troppau,

Olmüter Sre Nr. 15, Liquida- tionsfirma: „„VBigor“ Einkaufs- und Produktiv-Genossenschaft. kriegsbeschä-

digter Handwerker in Troppau, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Hastung in Liquidation. Firmazeich- nung: Der Liquidator wird der Liqui- dationsfirma seine Unterschrift bei- fügen. Die Gläubiger der Genossen- schaft werden aufgefordert, sih bei dem Liquidator zu melden. Vom 153. Juli 1944:

Gn.-R. 1 189 Spar- und Dar- leheuskasse sür Wallstein, registrierte Genossenschaft mit unbeshränkter Haf- tung, Siy Wallstein, Kreis Fägerndorf. Mit Beschluß der ordentl, Vollvèr- sammlung vom 21. Mai 1944 wurde die Satzung in § 1 (Firma) geändert. Die Firma der Genossenschaft läutet nunmehr: Raiffeisenkasse in Wallstein, eingetragene Genossenshaft mit unbe- schränkter Hastung.

Vom 25. Juli 1944:

Gn.-R, 11 11 Spar- und Dar- lehenskasse für Weidenau ‘registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung, Siy Weidenau. Durch Beschluß der ordentl Vollversammlung vom 18, Juni 1944 wurde die Saßung in den §8 1 (Firma) und 53 Abs. 2-(Mit- gliedshaft) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse Wei- denau registrierte Genossenschaft mit

„unbeschränkter Haftung.

5. Musterregister

Breslau. O {5625]

Fn unser Musterregister ist folgendes eingetragen worden: Nr. 1666. Adolf Weber in Breslau, 3 Muster für Bil- derrahmen, Geschäftsnummer 1114. Die Schußfrist is um weitere 10" Fahre verlängert worden.

Breslau, den 14. Fuli 1944.

Amtsgericht.

Görlitz. i i _ [5626]

Jn unser Musterregister ist heute eingetragen: Max Funk, Penzig, O. L., hat für die unter Nr. 747 ‘eingetra- genen zwéi Muster eines Kunstglases mit Marmordekor Ld a und Ld b die Verlängerung der Schußfrist [bis auf weitere 12 Fahre angemeldet. Amtsgericht Görliß, den 29. Juli 1944.

d á & d

Lichtenstein, Sachsen, [5627] Jn das Musterregister des Amts- gertchts ist eingetragen worden:

Nr. 392, Firma A. L. Günther in.

Lichtenstein i, Sa, 2 handgewebte Tischdecken Güldènau und Zinn- berg —, Flächenerzeugnisse, Schubfrist drei Fahre, angemeldet am 24. Fult 1944, 16 Uhr. ; _Nr. 393. Dieselbe Firma. Dekora- tionsstoff Geismar Dess. 1342, Flächen- erzeugnis, Schußfrist drei Fahre, an- gemeldet am 24. Zuli 1944, 16 Uhr.

Amtsgericht Lichtenstein, 29. Juli 1944.

Rottweil. [5706] Amtsgericht Rottweil a. N.

Ins Musterregister wurde ein- getragen:

Nr. 764. Firma W. & A. Schmid- Schlenker jr.,, Schwenningen a. N.: Offen: Fe eine Abbildung der Sumis- wälder Stiluhren, Fabrikationsnum- mer 1937, +1940 und 1948, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 5 Fahre, ! an- gemeldet am 24, Fuli 1944, 15 Uhr 20 Min. /

5628] Schwarzenberg, Sachsen.

Jn das Musterregister ist bei Nr. 507 eingetragen worden, daß die Firma Paul Starke in Grünhain am 27. Mat 1944, vorm. 9 UVhr, für das am 30. Fa- nuar 1931, vorm. 9 Uhr, zur An- meldung gebrahte Muster Posamenten in Blumenform zur Ausführung in allen Farben und Stoffen, Fabrik- nummer 19254, Muster für plastische Erzeugnisse, die - Verlängerung der Schußfrist auf weitere 3 Fahre an- gemeldet hat.

Amtsgericht Schwarzenberg (Erz-

gebirge), den 31. Fuli 1944,

Waldenburg, Schles, 5629] In unser Musterregister . ist unter Nr. 517 bei der Firma Krister Por- zellan Manufaktur, Aktiengesellschaft, Waldenburg (Schles), eingetragen: Verlängerung der Schußfrist für eine Abbildung der Form 1600, geshüßt als Mustex für plastische“ Erzeugnisse der Keramik für sämtlihe Artikel der Form 1600 in Tafel- und Kaffee- geschirren voin 23. Dezember 1943 von 1230 Uhr ab auf weiteæe-5 Jahre. Amtsgericht Waldenburg (Schles):

Zichenanu. [5630]

Jn das Musterregister ist eingetra- gen: Nr. 1. - Photokausmann Herbert R. A in Firma Foto-Kino- Spezialgeshäft Herbert R, Langkopf in Schröttersburg, 1 offener Umschlag mit einem Muster mit bildlihen Dar- stellungen, Fabriknummer HBU;,

Flächenèrzeugnis, Schußfrist 3 Fahre,

angemeldet am 20. April 1944, 16 Uhr. Zichenau, den 10. Fuli 1944. * Das Amtsgericht.

7. Konlurse und Beragleichssachen

Berlin. i [5708

Ueber - den Nachlaß des am ‘15, 4. 1944 verstorbenen Dentisten Rudolf Gräbsch in Charlottenburg, Augs- burger Str. 40, wohnhaft gewesen, ist heute, 14 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 352. N. 6. 44. Verwalter: Kaufmann Ernst Noegel, Berlin-Halensee, Foachim-Friedrich- Straße 5. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 10, 9. 1944. Erst» Gläubigerversammlung 30. 8, 1944, 12 Uhr, Prüfungstermin am 18, 16. 1944, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin-Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 17/20, Zimmer 280, I1. Stock. Offener / Arrest mit Anzeigefrist bis 10. 9. 1944.

Berlin, dem 29, 7, 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 352,

Berlin. (708 Ueber den Nathlaß des am“ 9. 5. 1943 gefallenen faufmännishen An- gestellten Bruno Grebenstein in Ber- lin, Hirtenstr. 11a wohnhaft gewesen, ist heute, 14 Uhr, das Konkursverx- fahren eröffnet worden. 352 N. 4. 44, Verivalter: Kaufmann Willy Meyer, Berlin-Spandau, Schön- walder Stx, 13/14. Frist zur An- meldung der Konkursforderungen bis 30. 8, 1944. Erste Gläubigerver- Rg 21, 8. 1944, 12 Uhr. Prü- ungstermin am 27, 9, 1944, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin-Char- lottenburg, Tegeler Weg 17/20, Zim- mer 280, T1. Stock. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 30. 8. 1944. Berlin, den 29, Fuli 1944, Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Berlin, 5707] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Karl Fhlow, Berlin-Wilmersdorf, Kurfürstendamm Nr. 130, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden, Berlin, den 28. 7. 1944, Amtsgericht Berlin. Abt. 352,

Verantwortlih für den Amtlihen und Nichtamt« lihen Teil, den redaktionellen Teil, den An- zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlan ge in Potsdam, Druck der Preußischen Verlags- und Druckeret

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Berlin, Donnerstag, den 3. August, abends

Ne. 173 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 42 35

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich i

Erlasse über Hausshlahtungen Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter). / Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im

Zuli 1944.

-—

Amtliches

Erlaß Betrifsst: Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleish und Fett (außer Butter) Für die Selbstversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) gilt folgende Regelung *): L Allgemeines

Fn allen Fällen, in denen die Selbstversorgung im Wege der Hausschlachtung erfolgt, steht dem Selbstversorger und den Angehörigen seines Haushalts übex 6 Fahre eine Ration von

ron

¿ 750 g Schlachtgewicht und für Kinder bis zu 6 Fahren eine Ration von 375 g Schlachtgewicht je Person und Woche zu.

Werden Fleishberehtigungssheine ausgegeben, so gilt für Personen über 6 Fahre ein Rationssaß von 550 g, für Kinder bis zu 6 Fahren von 275 g je Person und Woche. Durch diese Rationen sind alle Versorgungsansprüche auf Fleisch und Fett (außer Butter) abgegolten.

I1L, ‘Was sind Hausschlachtungen?

Hausschlachtungen sind alle Schlahtungen von Schweinen, Rindern, Kälbern und Schafen, die nicht erwerblih erfolgen. Sie dienen der Selbstversorgung des Schlachtenden und der Angehörigen seines Haushalts.

111, Wer erhält eine Hausschlachtungs- genehmigung ? Gruppe A (landwirtschaftliche Selbstversorger)

(1) Landwirtschaftlihe Selbstversorger sind alle haupt- beruflih in der Landwirtschaft tätigen Personen und ihre Haushaltsangeéhörigen.

(2) Für die Erteilung einer Hausshlachtungsgenchmigung an Angehörige der Gruppe A ist Vorausseßung,- daß der Selbstversorger die zur Schlachtung bestimmten Tiere eine angemessene Zeit, Schweine mindestens 3 Monate, bis zuc SSlaGuing selbst gehalten und gemästet hat.

(3) Eine eigene Haltung und Mästung durch den Selbst- versorger ist nicht erforderlich,

a) wenn die zur Hausshlahtung bestimmten Tiere als

Deputat oder Altenteil empfangen wurden,

9) wenn aus zwingenden, von der Abt. A des Ernährungs- |

amtes bescheinigten Gründen eine eigene Haltung und Mästung nicht möglich ist (z. B. weil Stallraum fehlt; bei Grünlandbetrieben, weil keine ausreihende Ater- fläche vorhanden ist).

Gruppe B (nichtlandwirtschastlihe Selbstversorger)

(1) Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger sind alle Per- sonen, die Schlachttiere zur Eigenversorgung mit Fleisch und zçett (außer Butter) selbst halten und mästen, ohne zur Viupvs A zu gehören, sowie ihre Haushaltsangehörigen.

(2) Nichtlandwirtschaftlichhe Selbstversorger erhalten Haus- ‘\chlahtungsgenehmigungen unter folgenden Bedingungen:

a) Hausshlahtungsgenehmigungen sind im Haus\chlach- tungsjahr 1944/45 höchstens für die gleihe Zahl von Schlahtungèn und die gleiche Tierart zu erteilen wie im Hausschlahhtungsjahr 1943/44.

b) Die Genehmigung zur Hausschlahtung von Schweinen oder Schafen darf nur erteilt werden, wenn die Ein- stellung nach den Bestimmungen über den Erwerb und die Abgabe von Ferkeln, Läujern, Schafen und Rindern sowie von Schlachtschweinen (Erlaß vom 5. Juli 1944 [1A 12-2100) erfolgt isf. Das Lebendgewicht von Schweinen darf bei der Einstellung nicht mehr als 50 kg betragen haben. Eine Ausnahme hiervon ist nur dann zulässig, wenn nach dem vorstehend genannten Erlaß die Genehmigung zum Erwerb eines Schweines bis zu 75 Rg Lebendgewicht als Ersatz für ein durch unmittel- bare Kriegseinwirkung verlorengegangenes Schwein erteilt worden ist.

c) Die zur Hausschlachtung bestimmten Tiere müssen seit mindestens 3 Monaten bis zur Schlachtung vom Antrag- steller selbst gehalten und gemästet sein; bei der Haus- shlachtung von Kälbern und Schaflämmern “kann das Ernährungsamt diese Frist klirzer bemessen, wenn das

*) Die von den Bestimmungen des Erlasses vom 18. Junt 1943 I A 12-2500 abweichenden Vorschriften sind durch Kursivschrift besonders gekennzeihnet.

Staatsanzeiger

Anzeigenpreis für den Raum einer flinfgespaltenen 55 mm breiten Petit- Zeile O A, eíner dreigefpaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 4. - Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. ui Alle Druckausträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif ein- OS zusenden, insbes

Fettbruck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs8termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur

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zugehörige Muttertier seit mindestens 3 Monaten vom Antragsteller selbst gehalten und gefüttert wird.

d) Die Mästung muß mit Futtermitteln vorgenommen sein, die der Antragsteller selbst erzeugt hat; als solche sind auch diejenigen anzusehen, die als Abfälle ge- sammelt odex als Entgelt für landwirtschaftlihe Arbeit im Rahmen der geltenden Bestimmungen erworben wurden. Die geleistete landwirtschaftliche Arbeit muß sich während des Kalenderjahres 1944 über mindestens 50 volle Arbeitstage erstreckt haben. Falls Zweifel be- stehen, ob diese Voraussezung gegeben ist, hat die Kartenausgabestelle die Abt. A des Ernährungsamtes zu ören.

(3) Die Ernährungsämter können nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen zu diesem Erlaß Ausnahmen zulassen.

Ï al Die Zugehörigkeit zur Gruppe A oder B sowie zum Kreis der Haushaltsangehörigen im einzelnen ergibt sih aus den Durchführungsbestimmungen zu diesem Erlaß.

Gruppe C (Krankenhäuser, Kantinen usw.)

Einrichtungen, die als zugehörig zur Gruppe C anerkannt sind, erhalten Hausschlachtungsgenehmigungen unter der Voraussetzung, daß die zu shlachtenden Tiere eine angemessene Zeit, Schweine mindestens 3 Monate, bis zur Schlachtung selbst gehalten und mit selbst erzeugten Futtermitteln oder Abfällen gemästet und die Bedingungen des Erlasses vom 5. Juli 1944 I1 A 12-2100 über den Erwerb und die Ab- gabe von Ferkeln, Läujern, Schafen und Rindern sowie von Schlachtschweinen erfüllt worden sind. Ferner müssen die Erzeugnisse aus der Hausshlachtung ausschließlich für die Versorgung der Betriebsangehörigen oder der Anstaltsinsassen verbraucht werden. Die Hauptvereinigung der deutschen Vieh- wirtschaft wird ermächtigt, wegen der Anrehnung der Haus- \hlachtungserzeugnisse auf den festgestellten Bedarf Durch- tührungsbestimmungen zu treffen.

1V. Anrehnungs8zeit und-Einschlachtungsmenge aus Hausschlachiungen

(1) Fm Hausshlachtungsjahr 1944/45 dürfen sich Selbst- versorger der Gruppen A und B für die Dauer von höchstens 52 Wochen = 13 Zuteilungsperioden aus Hausschlachtungen bevorraten (Anrechnungszetit). Die Anrehnungszeit erstreckt sich daher

a) bei landwirtschaftlihen Selbstversorgern (Gruppe A) vom 13. November 1944 bis 11. November 1945,

b) bei nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorgern (Gruppe B) auf längstens 52 Wochen von der auf den Schlachttag der ersten Schlachtung nach dem 15. Oktober 1944 folgen- den Woche an.

(2) Fm Hausschlahtungsjahr 1944/45 dürfen Selbstver- sorger der Gruppen A und B für jeden zur Selbstversorgung zugelassenen Angehörigen des Selbstversorgerhaushalts als zustehende Menge für 52 Wochen

bei Personen über 6 Fahren

50 kg Lebendgewicht = 40 kg Schlachtgewicht bei Personen bis zu 6 Fahren

25 kg Lebendgewicht = 20 kg! Schlachtgewicht

: einshlachten.

(3) Wird die Versorgung nicht für 1 Fahr berechnet (z. B. bei Aenderung der Personenzahl), so ist die zustehende Ge- samtmenge oder die Dauer der Anrechnúngszeit nach der bei- gefügten Tabelle T1 zu berechnen.

V. Wer erteilt die Genehmigung?

(1) Für die Erteilung der Genehmigung ist die Karten- ausgabestelle, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsiy hat, zuständig. Bei Selbstversorgern der Gruppe C is} ab- weichend hiervon das Ernährungsamt Abteilung A zuständig. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor der Schlahtung nachdem als Anlage 1 beigefügten Muster' zu beantragen. Sofern die geforderten Vorausseßungen erfüllt sind, ist die Genehmigung nach dem als Anlage 2 beigefügten Muster zu erteilen. Soweit beantragt, sind gleichzeitig die vorgesehenen Berechtigungs- scheine für Gewürze und Grüße oder Mehl auszugeben.

(2) Wird eine Hausschlachtungsgenehmigung verweigert, so hat die Kartenausgabestelle hiervon dem Ernährungsamt Abt. A (Zuteilungsstelle) Mitteilung zu machen, um eine ordnungsgemäße Abgabe der Tiere sicherzustellen.

: VI. Die Schlachtung Nach Erhalt ‘des Genehmigungsbescheides darf die Schlach- tung nur innerhalb der darin angegebenen Frist, die läng- stens mit 10 Tagen festzusetzen ist, exfolgen. Der Genehmi- gungsbescheid ist bei der Schlahtung dem Fleischbeschautier- arzt oder Fleischbeschauer vorzulegen. Dieser bestätigt die Schlahtung und den Schlachttag durch Unterschrift und

Stempel. . VII. Anrechnungsgewicht (1) Als Anrecchnungsgewiht gilt das Schlachtgewicht. Bei Hausshlachtungen von Schweinen durch Selbstversorger der Gruppen A und B sind im Haus- shlachtungsjahr 1944/45 die festgeseßten einheitlichen - An- rechnungsgewichte der Anrechnung zugruude zu legen. “Vom

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckonto: Berlin 418 21

1944

13. November 1944 ab gelten in den nachstehend angegebenen

Gebietsteilen folgende Anrechnungsgewihte:

Gebiet 1: 175 kg Lbendgewicht = 140 kg Schlachtgewicht (d. i. die Jahreseinshlahtung für 34 Personen) in den Landesbauernschaften Hessen-Nassau, Kur- hessen, Kurmark, Mecklenburg, Moselland, Nieder- sahsen, Ostpreußen, Pommern, Rheinland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niederschlesien, Schles- wig-Holstein, Weser-Ems und Westfalen;

Gebiet IT: 150 kg Lebendgewicht = 120 kg Schlachtgewicht (d. i. die Fahreseinschlahtung für 3 Personen) in den Landesbauernschaften Baden, Bayern, Bayreuth, Oberschlesien, Sudetenland, Thürin- gen, Westmark und Württemberg;

Gebiet TIT: 125 kg Lebendgewiht = 100 kg Schlachtgewicht (d. i. die Fahreseinshlahtung für 2% Personen) in den Landesbauernschaften Kärnten, Ober- und Niederdonau, Salzburg, Steiermark, Tirol-Vor- arlberg und Wien. 6

Von den als Anrechnungsgewiht geltenden Schlacht- gewichten dürfen keine weiteren Abzüge gemacht werden.

(2) Die in Absaby 1 für die einzelnen Gebiete festgeseßten Lebendgewichte sind zugleih Höchstgewichte. Die Haus- hlachtung von Schweinen mit höherem Lebendgewicht . oder von Ebern, Altschneidern und Sauen kann auf Antrag vom Ernährungsamt zugelassen werden, wenn dem Antragsteller andere Schweine nicht zur Verfügung stehen; bei Sauen darf eine Hausschlachtungsgenehmigung nur dann erteilt werden, wenn sie nahweislih niht mehr zur Zucht verwendet werden konnen. Das Ernährungsamt hat in diesem Falle die amt- liche Gewichtsfeststellung anzuordnen. Die Hausshlächtung von Schweinen, die das Höchstgewicht überschreiten, oder von Ebern, Altshneidern und Sauen ohne amtlihe Gewichts- feststellung ist verboten. Das Ernährungsamt kann in Zweifelsfällen vor Erteilung der Hausschlahtungsgenchmi- gung die Vorlage eines amtlichen Wiegescheines verlangen.

(3) Macht ein Antragsteller geltend, daß das festgeséßte Anrechnungsgewiht niht erreiht wird so ist an Stelle des für das betreffende Gebiet festgeseßten Anrehnungsgewichtes das durch amtlichen Wiegeschein nachzuweisende Lebendgewicht oder Schlachtgewicht der Anrechnung zugrunde zu legen. Die amtliche Gewichtsfeststellung darf jedoch nur in Ausnahme- fällen zugelassen werden. Sie wird dann im allgemeinen bet den in Städtèn wohnenden Angehörigen der Gruppe B zu genehmigen fein. Die Landesernährungsämter werden je- doch ermächtigt, bei der amtlichen Gewichtsfeststellung die Erteilung det Hausschlachtungsgenehmigung von der Erreichung eines bestimmten Mindestgewichtes abhängig zu machen. Wenn die Landesernährungsämter hiervon Gebrauch machen, so ist das Mindestgewicht nicht unter 75 Rg Lebendgewicht festzusetzen.

(4) Jn jedem Falle dér amtlihen Gewichtsfeststellung, in dem die beaniragte Hausschlachtungsgenehmigung erteilt wird, ist das hierbei festzustellende Gewicht der Anrehnung zugrunde zu legen. Bei amtlicher Gewichtsfeststellung ist die Anwendung der einheitlichen Anrehnungsgewichte nicht mehr zulässig.

(5) Das Ernährungsamt (Kartenausgabestelle) hat für dic ordnungsmäßige Anrechnung aller Hausschlachtungen Sorge zu tragen. Es hat daher insbesondere bei solchen Haus\chlach- tungen, für die eine amtlihe Gewichtsfeststellung weder ange- ordnet noch beantragt wird, zu Kontrollzwecken stihproben- weise die tatsächlichen Gewichte festzustellen. Diese Gewichts- feststellungen sind durch amtlihe Wäger oder sonstige mit der Gewichtsfeststellung beauftragte beamtete Personen unter Aufsicht des Ortsbauernführers oder einer anderen vont Ernährungsamt beauftragten Person durchzuführen.

VIIL Anrechnungsverfahren

(1) Nach erfolgter Schlahtung muß der Antragsteller den Genehmigungsbescheid sofort spätestens jedoch nach 10 Tagen seiner Kartenausgabestelle zurückgeben, Die Kartenausgabestelle nimmt dann nah der in dem Antrag für die Selbstversorgung angegebenen Personenzahl die An- rechnung der Hausschlahtung auf den Versorgungsansprucch des Selbstversorgerhaushaltes in der Schlachtkarte (Gruppe A) oder dur einen Anrehnungsbescheid (Gruppe B) vor.

(2) Bei Selbstversorgern der Gruppe C ist das Anrech-

‘nungsgewicht auf den Bedarf zu verrechnen; das Ernährungs-

amt hat diesen Bedarf nach den geltenden Vorschriften fest- zustellèn. [m Ans zu den Selbstversorgern der Gruppe A und hat die Anrechnung der ermittelten Lebendgewichte bei Schweinehausschlachtungen durch Selbstversorger der Gruppe C nach Tabelle 6 der Umreoh- nungstabellen für die Zuieilung von Vieh und Fleisch der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft (Anrech- nung bei Lebendzuteilung von Schweinen) zu erfolgen.

(3) Die Anrechnung aus Hausshlahtungen des Haus- shlachtungsjahres 1944/45 soll bei Selbstversorgern der Gruppe A nicht über den 11. November 1945 hinaus erfolgen (Anrechnungszeit). Soweit Antragsteller der Gruppe A aus Hausschlachtungen bis zum 12. November 1944 versorgt sind, dürfen ihnen weitere Hausschlahtungsgenehmigungen nicht