1944 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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F Äx t á Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 9. August 1944. &.4 Brake, Oldenb. [5926] | „Raiffeisenkasse in Liquit, registrierte | Neutitschein. [5880] | Waltershausen. 5886 4. Genossenschasts- Genossenschaftsregister Genossenschaft mit unbeschränkter Haf- | Amtsgericht Neutitschein, 2. August 1944. Jn unser Gerolienshältärecaifler in Amtsgericht ‘Brake i. Old., tung“. Die öffentlichen Bekanut- Veränderung: heuké bei Nr, 21 Langenhainer Spar-

register

Angermünde, [5919]

Bei der im hiesigen Genossenschafts- register unter Nr. 26 eingetragenen HerGsprnnger Spar- und Darlehnskasse,

r. Angermünde, ist durch General- versammlungsbeshluß- vom 29, Mai 1944 die Firma in „Raiffeisenkasse, ein- getragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpflicht in Herzsprung“ geandert worden.

Angermünde, den 30. Funi 1944,

Das Amtsgericht.

Angermünde, [5920]

5. Gn.-R. 50. Die im hiesigen Ge- nossenshaftsregister unter Nr. 50 einge? tragene Stromversorgungsgenossenschaft Zichow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, hat in den Generalversammlungen vom 24. März und 1. Fuli 1944 thre Auflösung be- [chlossen.

Angermünde, den 18, Fuli 1944, Das Amtsgericht. Angermünde. [5921]

Bei der im hiefigen Genossenschafts- register unter Nr. 110 *Fkingetragenen

Sozialgewerk Angermünder Hand- werker und Handwerker des Kreises Angermünde, eingetragene Genossen-

schaft mit beschränkter Haftpflicht, ist dur Generalv:rsammlungsbeshluß vom 30. Mai 1944 untex Aenderung des § 1 des Statuts -die Firma in „Sozialgewêrk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Angermünde, eingetragene Genossen- schaft mit. beschränkter Haftung in Angermünde) geändert worden: Angermünde, den 18. Fuli 1944. Das Amtsgericht.

Angermünde. {5922] 5. Gn.-R. 55. Die im hiesigen Ge- nossenshaftsregister unter Nr. 55 ein- getragene Elektrizitäts-Genossenschaft e. G. m. b. H., Fredersdorf, U. M., hat in den Generalversammlungen vom 30, Juni 1943 und 16. Mai 1944 ihre freiwillige Auflösung beschlossen. Angermünde, den 25. Fuli 1944. Das Amtsgericht,

Belgard, Pom. ___ [5923]

Eingetragen im Genossenschafts- register Nr. 27 bei der Ländlichen Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht,

in Boissin:

Die Firma ist in „Raiffeisenkasse Boissin eingetragene . Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Boissin“ durch Generalversammlungsbeschluß vom 18. Fuli 1944 geändert.

Belgard (Pom.), den 25, Juli 1944,

Das Amtsgericht,

Beuthen, O. S. [5875] Amtsgericht Beuthen, O. S,., den. 27. Juli 1944. Veränderung:

Gn.-R, 96 „Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht“ in Randsdorf. Die Firma is geändert und lautet jeßt: „Raiffeisenkasse eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht.“

Bielitz. Genossenschaftsregister Amtsgericht Bielitz, den 2. August 1944. Veränderung:

Gn.-R. 27 „Silesia“ Gastwirte-Ge- nossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht, Bielißt. Die kommissarische Verwaltung ist am 24, 6. 1944 mit Wirkung vom 31. 192. 1943 laut Schreiben des Oberpräsi- denten der Provinz Oberschlesien (Leiter der Treuhand|jtelle Kattowiß)

[5924]

vom 24. 6, 1944, Zahl BTI 50 050 auf- |

gehoben worden. Jn der Generalver- sammlung vom 14. 6. 1944 wurden die Satzungen in Form der Einheitssaßun- gen des Deutschen Genossenschastsver- bandes neu gefaßt, Gegenstand des Unternehmens ist: Erzeugung von Spirituosen und alkoholfreien Geträn- fen, insbesondere Limonaden und Mineralwasser, Ein- und Verkauf aller im Gastwirtshaftsgewerbe benötigten Waren an Mitglieder und Nichtmit- glieder. Die Zeitdauer der Genossen- [haft ist unbestimmt. Brake, Oldenb, | [5925] Genossenschaftsregister Amtsgericht Brake i, Old. Veränderung:

Zu Nr. 14 Genossenschaftsregister Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Golzwarden. Die Firma lautet jeßt: Spar- und Darlehnskasse, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 22. Mai 1943 ist die Ge- nossenschaft in eine Genossenschaft mit

beshränkter Haftpfliht umgewandelt und ein neues Statut angenommen worden,

Den Gläubigern der Genossenschaft, die sih in sechs Monaten seit der Be- kanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, wenn sie nicht Befriedigung verlangen können.

1. August 1944,

“wurden

1 August 1944. Veränderung:

Zu Nr. 10 des Gen.-Reg., Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Hammelwarden.

Die Firma lautet jeßt: Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, Hammelwarden.

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 29, April 1943 ist die Ge- nossenschaft in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht umgewandelt worden.

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten seit der Bekanntmachung bei der Ge- nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nit Befriedigung verlangen können.

Durch Beschluß vom 29. April 1943

ist ein neues Statut angenommen worden. Brake, Oldenb. [5927]

Genossenschaftsregister Amtsgericht Brake i. Old., 1. August 1944. Veränderung:

Zu Nr. 16 des Gen.-Reg., Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Ueterlande.

Die Firma lautet jeßt: Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- schaft mii beschränkter Haftpflicht, Ueterlande. :

Durh Beschluß der Generalversamm- lung vom 24. März 1943 ist die Ge- nossenschaft in eine Genossenschaft mit beshränkter Haftpfliht umgewandelt worden. - :

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah der Bekanntmachung“ bei der Ge-

: nossenschaft zu diesem Zwecke melden,

Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Be- friedigung verlangen können

Durch Beschluß der Generalversan'm- lung vom 26. April 1944 i\t ein nenes Statut angenommen worden. Brüx. [5928]

Das An«tsgeriht Brüx, Abt. 7, am 29. Juli 1944. s Aenderung:

7 Gen.-R. V 368/65 Spar- und Dar- lehenskassenverein für den Kirchsprengel Görtau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Görkau. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 4. Funi 1944 ist § 1 Abs. 1 der Sazung geändert. Die Genossen- schaft lautet fortan: „Raiffeisenkasse in Görkau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“. S

Brüx, [5929] Das Amtsgericht Brüx, Abt. 7, den 1. August 1944.

Aenderung: 7 Gen.-R. 1 4/108 „Volksbank Kaaden“, eingetragene Genossenschaft

mit beschränkter Haftpflicht mit | dem Sitze in Kaaden. Durch Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung ist der § 65 der Statuten (Pensions- fonds) geändert. Aus dem Vorstande sind ausgeschieden der Obmannstellver- treter Dr, Gustav Ehmig, Kontrolleur Franz Stamm und das Vorstandsmit- glied Karl Löschner. Fn den Vorstand neugewählt: Adolf Ziller, Fleischermeister in Kaaden, als Kon- trolleuxr, Hermann Höhne, Kassier in Kaaden, als Vorstandsmitglied und Rudolf Nack, Landwirt in Lametit, zum Obmannstellvertreter.

Brüx. q [5930] Das Amtsgeriht Brüx, Abt. 7, den 3. August 1944. Aenderung:

7 Gen.-R. 111 65/566 Spar- und Darlehnskassenverein für Püllna und Umgebung, registrierte -Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sit Püllna, Kreis Brüx. Die Sazung ist durch Beschluß der Vollversammlung

vom 14. Mai 1944 in den 88 1 (Abs. 1) Firma, 44 (Abs. 1) Ein-

berufung der Vollversammlung, 53 (Abs. 1) Oeffeatliche Bekanntmachungen geändert. Die Genossenschaftsfirma lautet fortan: „Raisfeisenkasse in

Püllna, registrierte Genossenschaft mit

unbeschränkter Haftung“. Die öffent- lichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Benossenschaft in Püllna oder dur Rundschreiben an alle Mitglieder.

Brüx. [5931] Amtsgericht Brüx, Abt. 7, am 4. August 1944. Aenderung:

7 Gen.-R, 111 53/62 Spar- und Dar- lehenskafsenverein für Liquiß, regi- strierte Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftung, Siß Liquiß, Kreis Dux. Die Satzung ist durch Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 1944 in den 88 1 (Abs. 1) Firma, 44 (Abs. 1) Einberufung der Vollver- sammlung, 53 (Abs. 2) Prüfungs- verband und 83 (Abs. 1)“ Oeffentliche

Bekanntmachungen geändert. Die Ge- nossenschastsfirma lautet fortan: N

machungen erfolgen durc Anschlag an der. Kimdmachungstafel der Genossen-

schaft in Liquiß oder durch Rund- schreiben an alle Mitglieder. Das

Vorstandsmitglied „osef Ultsch ist aus dem Vorstande ausgeschieden. Als Vor- standsmitglied wurde Wenzel Reichel, Bürgermeister in Liqui Nr. 144, nen gewählt, ;

Büdingen, Ï [5932]

Jn unser Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Kefenröder Spar- und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H. in Kefenrod eingetragen:

a) Die Genossenschaft hat sih in eine eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht umgewandelt und lautet nun: „Raiffeisenkasse Kefenrod, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Hastpflicht iw Kefenrod“. b) Die Annahme des neuen Einheits- statuts vom 7, Juni 1944, . e) Die Haftsumme beträgt 500— Ll. d) Die Gläubiger der Genossenschaft, die Befriedigung verlangen können bzw. Sicherheitsleistung für ihre Forderung begehren, müssen fich binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden.

Büdingen, den 2. August 1944.

Amtsgericht.

Dillenburg. [5933] Fm Genossenschaftsregister ist am 1, 8, 1944 unter Nr. 38 - béi dex An- und Verkaufsgenossenshaft e. G. m. b. H. in Dillenburg eingetragen wor- Durch Beschluß der Generalver- sammlung vom 23. 3, 1943 ist‘ die Haftsumme von 200 li. auf 50 A je Geschäftsanteil herabgeseßt. Dillenburg, den 1. August 1944. Das Amtsgericht.

den:

Franzburg. [5934] Fn unser Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Ländlihe Spar- und’ Darlehnskasse Eixen, e. G. m. b. H. in Eixen eingétragen worden: Die Firma tis geändert in Raisffeisenkasse Eixen, e. G. m. b. H. in Eixen, Kreis Franzburg-Barth. Der § 42 der Sat- zung ist geändert. Amtsgericht Franzburg, 10. Fuli 1944.

Gotlesberg, Schles. [5876] Veränderung:

Fn unser Genossenschaftsregister Nr. 3, betreffend die Spar- und Dar- lehnsfasse e. G. m. u. H., Fellhammer, ist am 25 Juli 1944 folgendes einge- tragen worden:

Durch Generalversammlungsbeshluß vom 24, Funi 1944 ist die Firma geän- dert und lautet jeßt: „Raiffeisenbank eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht.“

Amtsgericht Waldenburg (Schles.).

Zweigstelle Gottesberg (Schles.),

Hameln. L OSTO

Fn das hiesige Genossenschaftsregister ist am 2%. Fuli 1944 eingetragen zu Nr. 97 Sozial-Gewerk für Handwerker

‘des Bückebergkreises Hameln, eingetra-

gene Genossenshaft mit beschränkter Haftpsliht in Hameln: Die Firma ist geändert in: Sozial Gewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Hameln, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Siy in Hameln. Der Gegen- stand des Unternehmens ist jeßt 1. die Schaffung und Betätigung einer ge- meinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde- rung in den beteiligten Betrieben; 2, die gemeinshaftlihe Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be- triebe.

Nr. 98 Sozialgenossenschaft Hameler Handelskaufleute, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pfliht in Hameln? Die Genossenschaft ist mit der unter Nr. 97 eingetragenen Sozial-Gewerk für Handwerker des Bückebergkreises Hameln, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- pfliht in Hameln verschmolzen. Den Gläubigern dex übertragenen Genossen- schaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmenden Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Hameln.

Kirchhain, N. L. [5829] Amtsgericht Kirchhain, 2. August 1944, Genossenschaftsregister. Gn.-Reg. 5 Großkraußnigker Spar-

und Darlehnskasse eGmuH. Die Firma ist geändert in Raiff- eisenkasse Großkrausnik eGmuH.

Landshut. / [5878]

Baugenossenschast des Verkehrsperso- nals Landshut, eingetragene Genossen- schaft mit beschränktex Haftpflicht, Siß Landshut. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 27, 7. 1944 aufgelöst. *

Landshut, den 31. Juli 1944.

Amtsgericht.

1, April 1943 ist die Genossenschaft in

1 Gn.-R. IIT 122 Spar- und Dar- lehenskasse, r. G. m. u. H. in Alten- dorf bei Bautsh, Kreis Bärnu. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 16, Juli 1944 sind die §8 1, 3b Abs. 2, 7b, 12a, 13 Abs. 1, 44 Abs. 1, 45 Ab]. 1, 55 Abs. 1 und 83 Abs. 1 der Statuten geändert. _Die Genossenschaft wurde mit Genehmigung des Reichs- aufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 6, Juli 1944, Tgb.-Nr. 10 565/44 TI auf Grund dex Verordnung vom 26, April 1940, RGBl. 1 S. 684, in die Rechtsform einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt, Die Firma der Genossenschaft lautet nuu- mehr: Raiffeisenkasse in Altendorf, ein- getragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftung. Jedes Mitglied haftet außer mit seinem Geschäftsanteil auch noch mit einem weiteren Betrage in der funffachen Hohe des Geschäftsanteiles. Die öffentlichen Bekanntmachungen er- folgen durch Anschlag an der Kund- machungstafel der Genossenschaft in Al- tendorf und Neudorf oder durch Rund- schreiben an alle“ Mitglieder. Die übrigen Aenderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft. Als nicht eingetragen wird noch bekannt- gemacht: Die restlihen Teilzahlungen auf den Betrag von 50 k. haben längstens innerhalb von zwei Fahren zu erfolgen. Die Gläubiger werden aufgefordert, sih binnen sechs Monaten bei der Genossenschaft zu melden, falls sie der Umwandlung widersprechen wollen.

Oelsnitz, Vogtl, [5833] Die Genossenschaft Spar- und Dar- lehnskasse Lottengrün, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht, Lottengrün, hat durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. April 1943 ihre Haftform geändert. Die Firma lautet künftig: Spar- und Dar- lehnskasse Lottengrün, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Oelsniß, 27. Juli 1944.

Parchim. [5881] Genossenschaftsregisteceintrag zu Nr. 64 vom 1. August 1944 zur Gemein- nüßigen Baugenossenshatf „Selbst- hilfe“, e. G. m. b. H. in Parchim: Die Gemeinnügige Baugenossenschast „Selbsthilfe“, eingetragene Genossen- schaft mit beshränkter Haftpflicht, in Goldberg ist gemäß den Geteralver- sammlungsbeschlüssen vom 6. Mai und 9: Juni 1944 uúd dem Verschmelzungs- vertrag vom 24./27. April 1944 mit der

Genossenschaft vershmolzen. 6.

Amtsgericht Parchim. Plauen, Vogt1. [5882] Bekanntmachung. Amtsgericht Plauen (Vogtl.), den 2. August 1944.

Gn.-R 44 Spar- und Darlehnskasse Theuma eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpfliht. Durch Be- \chluß der Generalversammlung vom

eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden. Die Firma ist geandert in „Spar- und Darlehnskasse Theuma eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Hast- pfliht“, Die Gläubiger der Genossen- schaft werden auf § 22 Abs. 2 in Vorb. m. § 143 Abs. 2 Gen.-Ges. hingewiesen,

Schlawe, Pom. [5949]

Gn.-R, 2. Im. Genossenschafts- register ist bei dem unter Nr. 2 ¿in- getragenen Schlawe-Rummelsburger landwixrtschaftlihen Ein- u. Verkausfs- verein e. G. m. b. H. in Schlawe am 19, Juli 1944 folgendes eingetragen: Die Firma ist durch Beschluß vom 1. Juli 1944 geändert in Ratffeisen-

Ein- und Verkaufsverein Schlawe- Rummelsburg, e.® G. m. b. H. Schlawe, den 19, Juli - 1944. Da? Amtsgericht.

Soldin. [5950]

Genossenschastsregister Amtsgericht Soldin, den 12, Mai 1944. Nr. 25a Miegelfelder Spar- und | Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Miezel- felde ist in Raiffeisenkasse Miegelfelde eingetragene Genossenschaft mit un-

beshränkter Haftpflicht geändert.

Stargard, Pom. {5884}

Gn.-R. 156 Ländlihe Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. b. H. in Lan- ; genhagen. Durch Beschluß dex Gene- ralversammlung vom 24. 7. 1944 ist die Firma geändert in Raiffeisenkasse Langenhagen e. G. m. b. H.

Stargard i. Pom., den 31. Fuli 1944,

Amtsgericht.

Stargard, Pom. [5885] Gn.-R.“ 123 Ländlihe Spar- und

Darlehnskasse Klempin, e. G. m. b. H. in Klempin. Durch Beschluß dexr Ge- neralversammlung vom 6. 5, 1944 ist die Firma geändert in Raiffeisenkasse

Klempin, e. G. m. b. H. Stargard i. Pom., den 31. Juli 1944. Amtsgericht. /

und Darlehnskassen-Verein eingetra- gene Genossenschaft ' mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Siß in Langenhain bei Waltershausen eingetragen worden:

Die Genossenschaft hat in der Gene- ralversammlung vöm 4. Dezember 1943 ihren Namen géändert in Raiffeisen- kasse eingetragene Genossenshaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Langenhain 1 der Sazung).

Waltershausen, Th., 2. August 1944.

Das Amtsgericht.

Wolgast. [5836] _Jn unser Genossenschaftsregister Nx. 14 ist heute eingetragen worden, daß die Firma der Molkereigenossenschaft Wuster=- husen geändert 1 1n „Raiffeisen- Molkerei Wusterhusen e. G. m. b. H.“ Wolgast, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht.

5. Musterregister

Dortmund. [5960] In das Musterregister ist ‘unter Nr. 363 bei dem auf den Namen der Firma „Paul Köchling“, Dortmund, Eisenmark 7, eingetragenen Muster „Aus Ledertuch oder dessen Ersaßstoffen hergestellte Spieltiere wahlweiser Größe und {n wahllos bunten Farben“, Ge- shäftsnummer P. K. 13 und P. K. 14, am 21. Juli 1944 folgendes eingetragen worden: Die Verlängerung der Schuh- frist auf weitere 7 Fahre ist am 8. Juli 1944, 9,40 Uhr, angemeldet. Amtsgeriht Dortmund,

Kiel. [5887]

Eingetragen in das Musterregister am 28, Juli 1944 bei Nr. 252: Die Firma Holdorf & Richter Gabelfish K. G,, Kiel, hat für die unter Nr. 252 eingetragenen, in einem Briefumschlag befindlichen 4 Muster für Flächenerzeug- nisse— Etiketteneinwickler und Packun- gen für Fischkonserven die Ver- längerung der Schußfrist auf weitere neun Fahre: angemeldet,

Amtsgericht Kiel.

Nürnberg. Musterregister Amtsgericht Nürnberg, 3. August 1944. M.-R. Nr. 7399, Fa. J. S. Staedt- ler in Nürnberg: Die Schußfrist hin- sihtlich der Muster Nr. 3890, 91, 3892, 3893, 3894, 3895, 3898, 3899 und 3900 ist um. weitere sieben Jahre ver-

längert. Am 5. Juli 1944. M.-R. Nr. 7432. Hans Riedel, Hans-

[5961]

delsvertreter in Ottensoos 56, 1 Muster -

eines Riedel „Original“ Stapelstein zux Holzlagérung für natürlihe Holz- trockuung mit Holgeinsparung, her» gestellt in drei verschiedenen Größen, offen, Muster für plastishe Erzeugnisse, Schutzfrist drei Fahre, angemeldet am Juli 1944, nahmittags 4 Uhr 10 Min. /

M.-R. Nr. 6568. Fa. Tipp & Co. in Nürnberg: Die Schußfrist wird um weitere fünf Fahre verlängert. Am 27. Fuli 1944. i

M.-R. Nr. 6572. Fa. Tipp & Co. in Nürnberg: Die Schutfrist wird um

weitere fünf Fahre verlängert. Am M. Juli 1944.

Sonneberg, Thür. \5888] Amtsgeriht Sonneberg, Thür. Musterregister.

Nr. 1040. Fabrikarbeiter Paul HZiß- mann in Sonneberg, Universalbau-

fasten mit bunten Bausteinen aus Holz, Bakelit, Masse (Papier) oder sonstigem Werkstoff, Fabr.-Nr. 2, plastishes Er- zeugnis, Schußfrist 3 Fahre, angem. 1. 7. 1944, 10,30 Uhr.

Wiüistegiersdorf. [6962] Bekanntmachung.

Fn unser Musterregister is unter Nr. 448 für den Hauptshhirrmetster Anton Dyck in Wüstegiersdorf ein- getragen: Ein Geshmackmuster für ein Ei-Tischgeshirxr für plastishe Erzeug- nisse, Geschäftsnummer 1855, Ie frist 3 Jahre, angemeldet am 30. Juli 1944, 9,30 Uhr. E Amtsgericht Wüstegiersdorf,

den 1. August 1944.

7. Konlurse und Bergleichssachen

Berlin, [6033]

Ueber - den Nachlaß des am 18. 5. 1944 verstorbenen Fnvaliden Walter Zippert, in Berlin, Georgenkirchstr. 56 wohnhaft gewesen, ist heute, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet wor- den, 354, N. 6. 44. Verwalter: Willy Meyer, Berlin-Spandau, Schönwalder Straße 13/14. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 12. 9. 1944. Erste Gläubigerversammlung: 6. 9. 1944, 114 Uhr. Prüfungstermin am 27. 9. 1944, 114 Uhr, im Gerichts- gebäude, Berlin-Charlottenburg, Tege- ler Weg 17—20, Zimmer 280, 11. Stock. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 13, 9, 1944.

Berlin, den 4. August 1944.

Amtsgericht Berlin, Abt, 354.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamts- lihen Teil, den redaftionellen Teil, den An- zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. Druck der Preußischen Verlag3- und Druckeret (GmbH., Berlin

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| Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poft monatli 2,30 zuzügli Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 #4. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nach, Unifang. Der Ginzelvreis jeder Nummer ‘ft aus der Angabe unter dein Pflichtindruck zu ersehen. -Ginzelne Beilagen Pfosten 10 Æ/. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorhéèrige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Berlin, Donnerstag, den 10. August, abends

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Ne.

A

Inhalt des amtlichen Teiles: _ Deutsches Reich

‘Anordnung 5 zur Ergänzung und Durchführung der Art- ordnung. X1/43 der Reichsstelle für Mineralöl (Erfassung

von Leergebinden). Vom 9. August 1944

Anordnung Nv. V1/44 des Produftionsbeauftragten für Be- fleidung und Rauchwaren des -Reichsministers für Rüstung

und Kriegsproduktion vom 1. August? 1944 über die Maß- für Herren,

anfertigung von *Oberbekleidung jeder Art Burschen und Knaben.

Berichtigung “des Erlasses über Hausschlahtungen, Selbst-

versorger mit Fleisch und Fett (außer Butter), in Nr. 173.

4

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung 5 : zur Ergänzung und Durchführung dex Anordnung XTI/43 ; der Reichsstelle für Mineralöl Ô (Ersassung von Leergebinden)

Bom 9, August 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, ‘Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) und gemäß §2 der Anordnung X1/43 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirt- {chaftsministers und des Generalbevolimächtigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Planungsamt Doe des Vorsißers des Statistischen Zentralausschusses ange- ordnet: / S j

E A

E S1 * Begriffsbestimmung

Als Mineralölgebinde im Sinne dieser Anordnung. gelten alle diejenigen Gebinde, die zur Aufbewahrung odex Beförde- rung von Mineralölen aller Art (einschl, der Teeröle usw.) bestimmt oder dazu benußt warden sind.

g. 9 Meldepflicht

(1) Alle zur Zeit des 'FJufkrafttretens dieser Anordnung leeren Mineralölgebinde sind, soweit sie nicht unter § 4 fallen, von ihren Eigentümern bis zum 25. August 1944 gemäß anliegendem Muster in doppelter Ausfertigung an die zuge- lassenen Faßsammelstellen der Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer (im folgenden „Faßsammelstelle“ *) genannt) des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel zu melden.

(2) Von der Meldepflichr sind befreit: die Welftmacht, die Faßsammelstellen, das Zentralbüro für Mineralöl GmbH., Berlin, die Mitglieder der Arhbeitsgemeinschaft Minecralölver- teilung, für die bereits. an das Zentralbüro für Mineralöl GinbH. gemeldeten Leergebinde,

A O5 L pak

4

5. die Arbeitsgemeinschaft Schmierstoffvêrteilung, Ham-

burg,

6. die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Schmierstoff- verteilung für die bereits an diese gemeldeten Leer- gebinde,

7. die von der Verteilungsstelle der Fachuntergruppe Schmierstoffgroßhandel mit Händlerscheinen versehenen Schmierstoffhandler für die bereits an die Verteilungs- stelle gemeldeten Leergebinde, :

3. die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Benzolerzeuger“, Bochum, Wittener Str. 45,

9). die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verteilung der Steinkohlenteererzeugnisse, Bochum, Wittener Str, 45,

0), die Mitglieder der Fachgruppe Mineralöl, Berlin C 2,"

Schieklerstr. 7, für diejenigen Gebinde, die von thnen zum Vertriebe von 1, technishen Benzolen, 2. technischen -Benzinen, 3, Petroleum i eingeseßt ‘werden. | S8 5 Veräußerungspflichi

(1) Die der -Meldepflicht unterliegenden Eigentümer von“

Mineralölgebinden sind verpflichtet, diese auf Verlangen an die Faßsammelstellen der Verteilungsstelle für gebrauchte ¡Fasser des Roichsbeauftragten für Verpacungsmittel *) zu veräußern.

(2) Mineralöolverteiler, für deren (Gewerbebetrieb die ange- forderten Leergebinde unentbehrlich sind, können bei dem für ste zuständigen Landeswirtschaftsamt die Befreiung von der Veräußerungspflicht beantragen. Das Landeswirtschaftsamt entschetdet nach Anhörung der Faßsammelstelle endgültig.

S4 Aussörtierung shadhaftèr Mineralölgebinde

Mineralölgebinde, die sich für die in § 1 genannten Zwecke nicht mehr eignen, sind unverzüglich aúszusortierxtn und spätestens einen Monat näch“ der Aussortierung den zuge- lassenen Faßsammielstellen der Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer des Reichsbeauftragten für Verpacknngämittel *) anzu- bieten.

SD : Strafvorschrifsten

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anord- nung ‘werden nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr* bestraft. E :

' 86 Schlußbestimmungen :

Diese Anordnung tritt mit dem, Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den- eingegliedêrten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des. zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß -auch im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. :

Berlin, den 9. August 1944.

Der Reichsbeauftragte für Mineralsl. M. d.-F. d. G. b.: Dr. Mojer t.

*) Anschriften der Faßsammelstellen sind bei den Landeswirt-

shaftsämtern zu erfragen.

Genehmigt gemäß Verordnung vom 13. Februar 1939 Statistischer Zentralaus\{huß (Verfügung: vom 7. August 1944)

Anlage zur Anoròönung X1/43 der Reichsstelle für Mineralöl

Meldung über leere Mineralölgebinde

400 1 300 1 200 1 Drutms agen Kannen Hobboks Gesamtbestand p ? ( L Davon: 1. Schmierölgebinde 2. EGinilerlättgebindd / 3. Sonstige Gebinde (Krasftstoffe, Petroleum, techn. Benzine, Venzole ujw.) ' » Anordnung Nr, V1/44 B 8&1 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren V Geltungsbereih

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsprodnuktion ‘vom 1. August 1944 über die. Maßansertigung von Oberbekleidnng jeder Art für Herren, Burscheri und Knaben

- Nuf Grund der Verordnung übex den Warenverkehr in

“der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGVl. 1 S.- 686) in

Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzen- tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zu- stimmung des Herrn Reichswinistexrs für Rüstung und Kriegs-

- produktion angeordnet:

. Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Maß- schneider oder Unternehmer des Maßschneiderhandwerks, die laufend O erbekleidung jeder Art- für Herren, Burschen und Knaben" anfertigen. | : :

: : i S2

Verbot der Neufertigung

(1) Maßschneider,” die niht in der Handwerksrolle, einge- tragen sind, dürfen keine Neuanfertigung mehr ausführen. (2) Die Neufertigung von Burschen- und Knaben- befleidung nach Maß is verboten. Ausgenommen hiervon

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckonto: Berlin 418 21

1944

sind Anfertigungen für Burschen und Knaben mit Ver- wathsungen und Mißbildungen des Körpers oder einzelner ‘Gliedmaßen (Verbildungen des Hüftgelenks, stark sihtbare Rückgratverkrümmungen, Verdrehung oder Verkürzungen von Gliedmaßen). * S 3 Beschränkung der Neufertigung

Für Herren darf Oberbekleidung nah Maß nur bei Vor- liegen folgender Vorausseßungen hergestellt werden:

(1) Für Kriegsversehrte, Korperbehinderte und Unfallver- leßte mit Veränderungen der Figur, die das Tragen eines in Sertienfertigung hergestellten Anzuges unmöglich machen. Als solche gelten:

a) alle Prothesenträger,

b) alle Kriegsversehrten der Versehrtenstufe 2, 3 und-4,

c) alle Personen mit Verwachsungen und Mißbildungen des Körpers oder einzelner GBliedmaßen* (Verbildung des Hüftgeleuts" stark sichtbare Rückgratverkrümmun- gen, Verdrehung oder Verkürzungen von Gliedmaßen),

d) Personen mit starker Kropfbildung, die*eine besondere Kragenfertigung notwendig macht,

e) alle Personen, die einen größeren als gemessenen Brust- oder Bauchumfang haben,

f) alle erwachsenen Personen mit eîner Korperlänge unter 158 cm, alle Personen ‘mit einer Körperlänge über 186 cm, gemessen jeweils vom Scheitel bis zur Sohle.

(2) Für Verbraucher, die eigenen Stoff mitbringen. Für Beschaffung der dazu benötigten Futter- und Einlagestoffe gelten die allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften.

(3) Bet Vorlîegen von Umarbeitungs-, Wende- und Fn- standseßungsarbeiten ‘(auf die vom Retichsinnungsverband erlassene Repäraturanweisung vom 16. August 1943 wixd hingewiesen).

115 c

S 4 Berarbeitungsvorschriften

Bei Neufertigung von Oberbekleidung für Herren muß der Stoffverbrauch sowohl für Anzüge als avch für Mäntel auf das Sparsamste eingerichtet werden. Die Masse der nach- folgend genannten Durchschnittsgröße entsprechen der Körper- große. von 1,70 m.

1. Anzüge: An Anzügen werden zur Fextigung zugelassen!

a) der etnvethigez zwetiteilige und dreiteilige Anzug,

b) der zweireihige Anzug (darf nur zweiteilig, d. h. ohne Weste gearbeitet werden),

c) der Sportanzug (wahltveise entweder Safkko oder Sport- hose oder Sakfko und lange Hose). Sportanzüge dürfen nur einreihig mit Sliponkragen und hödstens zwei Seitentaschen gearbeitet werden.

* Die Sakkolänge darf bei der Durchschnittsgröße 72 cm nicht überschreiten.

‘Die äußere Brusttasche und die zweite innere Tasche dürfen nicht mehr gearbeitet werden. /

Die Hose erhält nur eine Gesäßtasche. Die Hosenfußweite darf in der ‘Duxchschnittsgröße 52 em nicht überschreiten. Hosenumschläge sind mit einem 4 cem breiten blinden Umschlag zu arbeiten,

2. Mäntel: An Mänteln werden zur Fertigung zugelassen:

a) der Wintermantel oder Stugzer,

b) der Sommermantel, i

Zu a) Wintermäntet dürfen nur einreihig und mit einge- schnittenen äußeren Seitentaschen (aufgeseßte Seitentaschen sind unzulässig), einer Geldtasche und einer Fnnenbrusttasche gearbeitet werden. Aeußere Brusttaschen, Rundgurt und Koller sind verboten. Ein Rescrvekragen ist zugelassen, soweit hierdurch fein Stoffmehrverbrauch. entsteht. Höchstlänge bet der Durchschnittsgröße 118 em. Stußter dürfen zweireihig mit zwei Musfftaschen, ohne Seitentaschen, ohne außere Brust- tasche mit nux etner inneren Brusttashe mit einteiligem Ruückengurt ohne Knopf nnd nur einm gesteppt hergestellt werden. -

Zu b) Sommermäntel dürfen nur einretihig gearbeitet werden, Höchstlänge- bei Durchschnittsgröße 116 ecm. Zulässig sind nur eingeschnittené Seitentaschen, eine Fnnenbrusttasche, S soweit hierdurch kein Stoffmehrverbrauch entsteht. 4

Strafvorschristen

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah S8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strafreht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für, Kleidung und verwandte Gebiete wahr- genommen. ;

Dex Reichsinnungsverband des Bekleidungshandwerks überwacht durch seine Oberméister oder besondere Beauftragte die Durchführung vorstehender Anordnung.

86 Schlußvorschriften

_ Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und gilt vorerst bis 31. Dezember 1944. Sie gilt

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