1944 / 183 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs: und Staat8anzeiger Nr. 182 vom 15. August 1944. &. 4

Zentralhandelsregister

L. Handel8register;, . | 2. Güterrecht8register,

| 3. Vereínsregister,

4. Genossenschaftsregister,

| 5. Mustexregíster, 6. Urheberrecßtseir.tragsrolle, |

7. Konkurse und BVergleichssachen, 8. Verschiedenes.

1. Handelsregister

ür die Angaben in ( ÿ wird etne Gewähr fir die Richtigkeit seitens der Negistergerihte nicht übernommen.

Aachen, [6166] Handelsregister Amtsgericht Aachen, den 7. August 1944. Veränderung:

A 3956 „Franz Stollewerk“, Aacheti (Karlsgraben 15/17). Die Prokura des

Ernst Haupt, Aachen, ist erloschen.

Adenau. [6167]

H.-R. A 31. Jn unser Handels- register A ist heute unter Nr. 31 bei der Firma Matthias Rieder in Adenau, Hauptstraße 123, eingetragen worden: Der Grete Rieder in Adenau ist Pro- kura erteilt.

Adenau, den 5. August 1944-

Amtsgertht.

Ahrensburg. [6122] | Bekanntmachung. In das Handelsregister Abteilung A ist bei der Firma Carl Keil, Ahrens- burg (Nr. 31 des Registers) heute fol- gendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.

Ahrensburg, den 2. August 1944.

Berlin. [6168] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, den 8. August 1944, Veränderung:

A 109 412 Dr. Hans Katinszky. Die Einzelprokura der Christine (Christel) Sterzel geb. Korreng ist ex- loschen.

Bonun. [6169] Handelsregister Amtsgericht 5 b Bonn. Veränderung:

Zu H.-R. A 3024 am 7. 8. 1944 hei der Firma Möbel Graff Johann Graff in Bonn: Die Prokura -der Frau Fo- hann Graff. ist erloschen.

Cuxhaven. [6170] Handelsregister - Amtsgeriht Cuxhaven. Cuxhaven, den 2. Juli 1944.

| Veränderung: H.-R. A 633 Firma Rudolf Mollen- hauer, Cuxhaven. Einzelvrokura ist erteilt an Sekre- tärin Anna Brunswiek, Cuxhaven.

Cuxhaven, [6171] Handelsregister Amtsgericht Cuxhaven. Cuxhaven, den 3. August 1944. Veränderung: H.-R. A 582 Firma Aug. Rauschen- plat, Cuxhaven.

Einzelprokura ist erteilt an Ehefrau Martha Hommes geb. Schaefer, Ham- burg-Fuhlsbirttel.

Dillenbure. [6127] H.-R. A 397 Fr. Weyel, Dillenburg. Die - Prokura’ des Richard Hain ist er- loschen. Dillenburg, den 7. August 1944. Das Amtsgericht.

Eckernförde. [6128] Bekanntmachung. Handélsregister Amtsgericht Eckernförde, den 7, August 1944.

A 280 Heinrich Heldt in Eckernförde. Die Prokura des Kaufmännes Hans- Georg Grote in Eckernförde ist erloschen.

Emden. [6172]

Handelsregister Amtsgericht Emden.

. Veränderung am 31. Fuli 1944:

H.-R. A 883 Firma Fodcko van Hülst in Emden.

Das Geschäft wird nah dem Tode des bisherigen FJnhabers von dessen Erben als offene Handelsgesellshaft unter der bisherigen Ftrma fortgeführt. :

Persönlich haftende Gesellschafter sind:

1. Frau Witwe Eugenie van Hülst geborene Schmertmann, 2. Kaufmann Carlheinz van Hülst, 3. Fräulein

Eugenie van Hülst, sämtlich in Emden.

Die Gesellschaft hat am 13. Dezember 1942 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Kaufmann Carl- heinz van Hülst berechtigt.

Flensburg. [6173] Amtsgericht Flensburg, Abt. TT1, den 4. August 1944.

Veränderung: |

A 3136 Petersen\u. Wiese, Flensburg (Offene Handelsgesellschaft) (Rum-Jm- port und Weingroßhandlung, Große Straße 48). Die Firma ist geändert in „Arthur Wiese, Flensburg“. Der Ge- sellshafter, Kaufmann Hermann Peter- sen in Flensburg ist aus der Gesellschaft ausgeshlossen. Der Kaufmann Arthur Wiese in Flensburg ist Alleininhabex der’ Firma. Die Prokura der Ehefrau Helene Petersen, geb. Grimm, in Flens- burg ist erloshen. Die Prokurén der Witwe Magdalene Wiese, geb. Koch, und der efrau Emma Wiese, geb. Fries, beide in Flensburg, bleiben be-, stehèn und sind in Einzelprokuren um- gewandelt,

Freitaï. j [6129] Handelsregister. Amftsgericht Freital, den 8. August 1944. Veränderuna:

H.-R. B 6 Sächsische Gußstahl-Werke Döhlen Aktiengesellschaft in Freital,

Die Prokura des Reinhard Dinklage ist erloschen.

/ Fabriksmäßige

K alisch. [6174] Amtsgericht Kalisch, den 30. Funi 1944. Veränderung:

H.-R. A 4 (Ostrowo) Firma Zweig- niederlassung der Firma Benno Ziehm

in Danzig in Ostrowo.

Die Prokura des Karl Saur ist er- loschen. ;

Korneuburg. Amtsgericht Korneuburg. Korneuburg, am 21. Fuli u.

j Aenderung:

H.-R. B 50 Fa. Österreichishe Vic- lorlabaumschulen Gesellschaft m. b. H. in Liquidation, Reg.

Die bisherigen Vorstandsmitglieder Franz Lanenecker, Direktor und Oekono- mierat in Schöllshib, und Dr. Rudolf Peloschek, R.-A. in Rey, sind Abwickler.

Durch Beschluß der Hauptversamm- lung vom 7. Fuli 1944 ist die Gesell- schaft aufgelöst und in Liquidation ge- treten. Die Gesellshaft wird durch die beiden Abwickler gemeinsam vertreten. Der Firmawortlaut ist geändert.

[6175]

K'orneuburg. [6176] Amtsgericht Korneuburg. Korneuburg, am. 3. August 1944: Neueintragung:

H.-R. B 80 Fa. Motoren-Reparatur- werk Ölfeld Gesellschaft m. b. H., Wien, Neusiedl a. d. Zaya, ist eine Zweig- niederlassung errichtet. g Durchführung von Reparaturen an Kraftfahrzeugen und Motoren sowie deren Bestandteilen, ferner der Handel mit solchen Bestand-

teilen und sonstigem Zubehör.

Friß Schönbichler, Direktor, Wien, ist Geschäftsführer.

Gesellschaft mit beshränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 30. De- zember 1943 abgeschlossen.

Liegnitz. [6177] Handelsregister Amtsgericht Liegniß, 8. August 1944.

Prokura:

A 2125 Beton und Tiefbau, Georg Graf, Liegniß. Dem JFngenieur Wolf- gang Martin in Posen ist Prokura für die dortige Zweigniederlassung ertetlt worden.

LudwigslIust, [6178]

Jn das Handelsregister für das Amtsgericht Grabow/Meckl. Abt. A

ist heute. unter Nr. 87 die Gesellschaft Uhlmann & Co., Kommanditgesellschaft, mit dem Siß in Grabow i. Meckl., ein- getragen worden. Persönlih hastende Gefellshafter sind Diplomingenieur Friédrih Uhlmann in Berlin-Lichter- felde-Ost, Schillerstraße 29 d, und Frau Emmy Echterhoff in München, Hohen- zollernstraße 74. Ein Kommanditist ist vorhanden. Dem Fabrikanten , Erich Kirberg in Wuppertal-Elberfeld, Friesenstraße 1, is Prokura erteilt. Die Gesellshaft hat am 1. Februar 1944 begonnen.

Ludwigslust/Meckl, 8. August 1944.

Amtsgericht. Neuwied. [6180] Handelsregister Amtsgericht Neuwied, 5. August 1944.

Veränderung.

H.-R, A 130 Gebrüder Runkel, Kom- manditgesellschaft, Niederbieber-Segen- dorf.

M Kommanditisten sind aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Rüdesheim, Rhein. [6181] Bekanntmachung.

Im hiesigen Handelsregister A

Nr. 101 ist heute bei der Firma

Bürgermeister Fakob Sahrholz Söhne (Fnhaber Hermann Sahrholz) Wein- kommission zu Rüdesheim a. Rhein folgendes eingetragen worden:

Der Kaufmann P. Emil Keutner von Rüdesheim a. Rhein ist in das Geschäft als. persönlih haftender Ge- sellshafter eingetreten. Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. Mai 1944 ga, Die Firnia ist in „J. Sahr- holz Söhne“ geändert. Die Prokura des Josef Fahrholz ist erloschen.

Rüdesheim a. Rhein, 24. Funi 1944.

Das Amtsgericht, Witzenhausen. [6184]

H.-R. A 71 Alexander Weiß. Der Siß der Firma ist von Arnstadt na Eichenberg verlegt. Gesellschafter sind: a) Fabrikbesißer Dr. Hugo Stössel in Braunlage, Fermerstein “Nx. T7, b) Fabrikbesißer Ernst von Thunen in Ellrih, Adolf-Hitler-Play Nr. 2, c) Fräulein Fngeborg von Thunen in Ellrih, Adolf-Hîtler-Play Nr. 2. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesell- haft hat am 1..ZJyril 1944 begonnen. Fräulein Fngeborg von Thunen ist in die Gesellschaft als persönlich \haf- tende Gesellschafterin eingetreten. Zur Vertretung der Gesellschaft is nur Dr. Hugo Stössel und Ernst von Thunen jeder für sih allein berechtigt. Der Uebergang der in dem Betriebe des bisherigen Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten i} bei dem Erwerbe des Geschäftes durh Dr. Stössel und Ernst von „Thunet1i ausgeschlossen.

igenhausen, den 8. August 1944, Das Amtsgericht,

4. Genossenschafts» i register

Cottbus. [6139]

Unter Nr. 8 des Genoenschafts- registers ist bei der Klein-Döbberner Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht in Klein-Döbbérn, Kreis Cott- bus eingetragen worden: Die Firma lautet jeyt „Raiffeisenkasse Klein-Döb- bern, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“.

Cottbus, den 7. August 1944. Amtsgericht.

} Sitiiea

Dt. Krone, [6140] ckGn.-R. 7: Schrozz'er Spar- und Dar- lehnskfassenverein, e. G. m. b, H., Schroß: Die Firma lautet jeyt: Raîffeisenkasse Schros, e. G. m. b. H.

Amtsgericht Dt. Krone, 7. August 1944.

[6186] Genossenschaftsregister. - Amtsgericht Diez. Diez, 29. Fuli 1944. Veränderungen:

Gn.-R. 23a Die Spar- und Dar- lehnskasse e. G. m. b. H. in Burg- shwalbach hat durch Beschluß der Generalversammlung vom 23,“ Fuli 1944 ihre Firma geändert in „Raif- eisenkasse Burgshwalbach, eingetragene Con MaNt mit beschränkter Hasft- pfliht in Burgshwalbach““. j

Erfurt. [6141]

Fn unser Genossenschaftsregister Nr. 14 ift heute bei dem Niedernissaer Darlehnskassen-Verein eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht, Niedernissa, eingetragen worden: Der Name der Genossenschaft is ge- ändert in: Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht. :

Erfurt, den 8. August 1944.

Das Amtsgericht, Abt. 14.

Diez.

Hagenow, [6142] Amtsgericht Hagenow, den 10. August 1944. Neueintrag zum Genossenschafts- register Nr. 18 der Kreditgenossenschaft E. G. m. u- H. in Kl. Bengerstorf: Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 6. Dezember 1942 ist die Ge- nossenschaft von der Form der unbe- schränkten in diejenige der beschränkten Haftpflicht umgewandelt. Die Höhe der Haftsumme beträgt für jeden Geschäfts- anteil M 500,—. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf die ein Genosse sich beteiligen kann, beträgt fünf.

Lauenburg, Pon, [6187] Im Genossenschaftsregister Nx. 49 ist laut Eintragung vom 13, Fuli 1944 die Firma olkereigenossenschaft Schwichow e. G. m. b, H., Gossentin, geändert in: Raiffeisen - Molkerei Gossentin eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Gossentin. Amtsgericht Lauenburg . i: Pom.

Lauembwirg, Pom. [6188] Jm Genossenschaftsregister Nr. 88 ist laut Eintragung vom 10, August 1944 die Molkereigenossenshaft Belgard e. G. m. b. H. geändert in Raiffeisen- Molkerei Belgard Krs. Lauenburg eing. Genossenschaft mit beschr. Hast- pflicht, Belgard. / Amtsgericht Lauenburg i. Pom.

Löwenberg, Schles, [6143]

Fn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 18 am 21. Juli 1944 bei dec Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. u. H. in. Plagwiß (Kreis Löwenberg/Schles.) eingétragen worden, daß die Firma tn „Raiffeisenkasse, e. G. m. u. H., Plag-

wiß, Kr. Löwenberg“ geändert wor- den ist. E Amtsgericht Löwenberg/Schles,, den

5. August 1944.

Neuwied, , [6144] Amtsgericht Neuwied, 3. August 1944. Fn das Genossenschaftsregister wurde heute 1nter Nr. 3 bei der Spar- & Darlehnskasse eGmuH., in Oberbieber eingetragen: Die Firma lautet jeßt: „Raiffeisenkasse eGmuH.,“.

Nenwied. [6145] Amtsgericht Neuwied, 3, August 1944.

Fn das Genossenschaftsregister wurde heute unter ‘Nr. 10 bei dem Honne- felder Spar- & Darlehnskassenverein ceGmuH., in Straßenhaus '\eingetragen: Die Firma lautet jeßt: „Raiffeisenkasse eGmuH.“

Reichenberg, j: [6190] Amtsgeriht Reichenberg. ; eränderungen: j Gn.-R. 11 288 4, 8. 1944. Ge- meinnüßige Baugenossenschaft „Selbst- hilfe“ für den Bau von Arbeiter- familienhäusern in Eichiht und Um- gebung registrierte Genossenschaft mit beshränkter Haftung in Reichenberg, Sig: Eichichßt. Auf Grund der Ver- fügung des Generalbeauftragten des

Reichsstatthalters im Sudetengau vom 27. 7. 1944 ist der bisherige fommissa- rishe Leiter Adolf Körner gelöscht und Brund Schuly, Verbandsprüfec in Reichenberg, ‘als alleinvertretungs- beréhtigter geschäftsführender Vor- stand eingetragen.

_ Gn.-R. TIT 160 3, August 1944. Spar- und Darlehnskassenverein für Labau und Umgebung registrierte Ge- nossenshaft mii unbeschränkter Haf- tung, Siy: Labau. Durch Vollver- sammslungsbeshluß vom 17. Funi 1944 sind die Satzungen in den 8 1 Abs. 1 (Firma), 6 Abs. a (Ausscheiden von Mitgliédern), 7 Abs. þ (Ausschließung von Mitgliedern), 44 Abs. 1 (Ein- berufung der Vollversammlung), 53 Abs. 2 (Genossenschaftsverband), 55 Abs. 1 (Geschäftsanteile) und '83 Abs. 1 (Bekanntmachungen) geändert. Die Ge- nossenschaftsfirma lautet nunntehr: Raiffeisenkasse - in Labau, registrierte Genossenschaft mit -unbeshränkter Haf- tung. Fedes Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil im Betrage von

fünfzig Reichsmark zu erwerben und

wenigstens 10 7.4 bei der Aufnahme sofort bar einzuzahlen. Die der Ge- nossenschaft bereits / angehörenden Mit- glieder müssen ihren Geschäftsanteil innerhalb eines Fahres auf 10 li ergänzen. Die restlichen Teilzahlungen auf ‘den Betrag von 50- li. { haben von allen Mitgliedern innerhalb von vier Fahren zu erfolgen, Die Er- werbung mehrerer Anteile ist zulässig. Die öffentlichen Bekanntmachungen dev Genossenschaft erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Ge- nossenshaft in Labau oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Aenderungen betreffen innere - Verhältnisse der Genossenschaft.

Gn.-R. ITIT 196 4. 8. 1944. „Die Heimstätte“, gemeinnüßige Bau- und Wohnungsgenossenschaft in Reichen- berg, registrierte Genossenschaft mit beshränkter Haftung, Reichenberg. Auf Grund der Verfügung des - General- beauftragten des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 27. 7. 1944 ist der bisherige fommissarische Leiter Adolf Körner gelösht und Bruno Schulß, Verbandsprüfer in Reichentberg, als alleinvertretungsberchtigter geschäfts- führender Vorstand eingetragen.

Löschung:

Gn.-R. T1. 520 3. 8, 1944. Gegen- seitiger Spar- und Vorschußverein in Ruppersdorf, registrierte Genossen- schast m. b. H. in Liquidation, Rei- chenberg-Ruppersdorf, nah beendeter Liquidation. | Rügenwalde. i [6146]

Genossenschaftsregistereintragung vom 8 8. 44 bei Nr. 17 der Ländlichen Spar- und Darlehnskasse Rüßenhagen, e. G. m. b. H., in Rüßenhagen: Saßungs- änderung vom 22. 7, 44, Die Firma lautet jeyt: Raiffeisenkasse Rüßenhagen, eingetragene Genossenschaft [mit be- shränkter Haftpfliht. Amtsgericht Rügenwalde. j Rummelsburg, Pom. [6147]

Genossenschaftsregister 'Amtsgeriht Rummelsburg/Pom., 9, August 1944.

Veränderung: j

Gen.-R. 38 Spar- und Darlehnskasse e. G. m. b. H. Groß Peterkau. Die Firma der Genossenschaft ist durch Beschluß derx Generalversammlung vom 30. Fuli 1944 geändert in: Raiffeisenkasse Groß Peterkau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht, Größ Peterkau.

Suhl. : [6148]

Amtsgericht Suhl, den 6. Fuli 1944.

Veränderung:

Gen.-Reg. 9: Viernauer Spar- und Darlehnskassenverein eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft- pfliht in Viernau.

Durch Beschluß der ordentlichen Generalversammlung vom 2. Januar geändert in: Raiffeisenkasse einge-

tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die Genossenschaft ist in eine solhe mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Statut vom 2, Fanuar 1944. d ;

5. Musterregister

Bad Salzuflen. [6282] Fn unser Musterregister ist heute

unter Nr. 71 eingetragen:

Kaufmaun Karl Konze in Schötmar, fünf Muster für Kämme und Haar- spangen, Flächenerzeugnisse, Schußfrist 5 Jahre, angemeldet 7, August 1944, vormittags 12 Uhr.

Amtsgericht Bad Salzuflen,

Bad Schwartau. [6205]

Fn, \ unser Daerreatez ist zu Nr. 61 „Schwartauer Werke Aktien- gesellshaft zu Bad Schwartau“ eine Verpackungsdose, inbes. für „Bonbons, Toffees und dergl. mit Deckel einge- tragen. Die Verlängerung der Schuhz- frist um, weitere drei Fahre is am 28. Juli 1944, nahm. 6,10 Uhr, an- gemeldet.

Bad Schwartau, ‘den 31, Fuli 1944.

Das Amtsgericht.

F E R 7

Großenhain.

A

Chemnitz, [6283]

In das Musterregister ist eingetragen worden:

Nr. 7794. Kausmann Ferdinand Beckermeyer, Chemniz: Verlängerung der Schußsrist, Trinkgefäß in Früchte- form betr. um weitere 7 Jahre, an- gemeldet am 27. Fuli 1944, 11 Uhr. Amtsgèeriht Chemnis, 11! August 1944.

Geislingen, Steige, [6284] Amtsgericht Geislingen (Steige). Musterregistereintragung für die

Firma Württ, Metallwarenfabrik in

Geislingen (Steige) vom 9. August 1944: Bei Nr. 576: “Schußfrist .um weitere

3 Jahre verlängert bis 24. August 1947

bezüglih Tafelbesteck Modell 2600,

Tafelbeïteck-Modell 2700.

Bei Lr. 848: Schußfrist um weitere

3 Jahre verlängert bis 27, August 1947

bezüglih Tafelbesteck Modell 3300.

E [6285]

Herford. Bekanntmachung.

Fn unsex Musterregister is am 8. August 1944 eingetragen:

Nr. 349. Hans Weber in Spenge, Adolf-Hitleë-Straße 253, eine Abbil- dung für Tube mit Schiebevorrichtung aus, Kunstharzpreßstoff, offen, plasti- hes Erzeugnis, Geschäftsnummer 7/44, Schußfrist Z Fahre, 20. Fuli 1944, vorm. 8 Uhr.

Amtsgericht Herford.

7. Konlurse und Bergieichssachen

Bad Doberan. [6206] - Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Ziegeleibesißers Walter Radeloss in Kühlungsborn- is der Bankvorsteher Arthux Gundel in Zehdenick - (Mark) auf seinen M1itrag aus dem Amte des Konkursverwalters entlassen. An seiner Statt ist der Rechtsbeistand Rudolf Facobs in Neubukow zum Konkursverwalter ernannt.

Termin zur ' Beschlußfassung über die Beibehaltung des neu ernannten oder die Wahl eines anderen Verwal- ters wird bestimmt auf den 25. Sep- tember 1944, 10 Uhr.

Amtsgeriht Bad Doberan:

[6286]

Ueber den Nachlaß der am 18. März 1942 in Bieberach Nr. 15 verstorbenen Privata Elisabeth Christiane Wilhelmine Barth wird heute, am 11. August 1944, vormittags 10 Uhr, das Konkursver- fahren eröffnet. Konkursverwalter Herr Rechtsanwalt Beyer, hier. Anmeldefrist bis zum 31. August 1944, Wahl- un Prüfungstermin am 8. September 1944, vormittags 11 Uhr. Offener, Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 31. August 1944,

Amtsgericht Großenhain, den 11. August 1944,

Trier. Í Nachlaß-Konkursverfahren. 14 N 2/44. ‘Ueber das Vermögen des am 1. Dezember - 1943 verstorbenen Kaufmanns Aloys Pügßz in Trier, Paulinstr. 89, wird heute, am 8. August. 1944, mittags 11 Uhr, das Konkursver-

[6288]

fahren eröffnet, da der Nachlaß über-

schuldet ist. Der bisherige Nachlaß- pfleger Rechtsberater F. Hardt in Trier, Fleishstr. 2—4, wird zum Kon- fursverwalter ernannt. Konkursforde- rungen sind bis zum 30. September 1944 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehal- tung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die "Bestellung eines Gläubigeraus- \chusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeih- neten Gegenstände auf Mittwoch, den 6. September: 1944, vormittags 9 Uhr, Saal 32, und zur Prüfung der an- gemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 11. Oktober 1944, vormittags 9 Uhr, vorx dem unterzeichneten Gerichte, Saal Nr. 32, Termin anberaumt. Allen Per- sonen, welche eine ‘zur Konkursmasse

gehörige Sache in Besiy haben oder zur .,

Konkuxsmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemein- \chuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den

\| Forderungen, für welche. sie aus der

Sache abgesonderte Befriedigung in Añ- spruch nehmen, dem Knkursverwalter bis zum 25. September 1944 Anzeige zu machen.

Amtsgericht in Trier.

Neumünster, [6287]

Konkursverfahren. '

Das Konkursverfahren über das Ver

mögen der Jugendleiterin i. R. Fräu-

lein Martha. Wilckens in Sievershütten

wird, nachdem der Sch{hlußtermin ab- gehalten ist, hiermit aufgehoben.

Neumünster, den 1. August 1944.

Amtsgericht, N, 1/43,

Verantwortlich füx den Amtlichen und Nichtanit- lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlih. für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: - Rudolf Lanz ch in Berlin 8W 68 Druck der Preußishen Verlags- und Druckeret

ú GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer: 10 A4

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Nr. 183 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 42 35

a

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Ernennungén und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung V111/44 des Produktionsbeauftragten für Beklei- dung und Rauchwaren | des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Vom 15. August 1944.

Anordnung 1X/44 des Produktionsbeauftragten für Beklei- dung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion: Vom 15. August 1944.

Anordnung 4 zur Ergänzung und Durchführung der Anord- nung X1/43 der Reichss\telle für Mineralöl (Verbot der un-

1944.

rechtmäßigen Benußung von Kesselwagen). Vom 9. August

Nmtliches Deutsches Reich.

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. Hans Vogt in Münster mit Urkunde vom 6. August 1944 die Goethè-Medaille für Kunst und Wissenschäft verliehen.

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. med. Franz Hambu h x in Wien mit Urkunde. vom 14. August liebe die Goëthe-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver- iehen. j

Der Führer hat dem ordentlihen Professor Diplom- ingenieur Franz Shraml in Leoben mit Urkunde vom 14. August 1944 die. Goethe-Medaille für Kunst und Wissen- schaft verliehen. K Anorduung VI1l1/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

Vom 15. August 1944

Auf Grund der Verordnung übex den Warenverkehr in der Dana vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- indung mit dem Erlaß des (Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft voin 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBL. T S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange- ovdnet:

8 1 Geltungsbereih

E 48 Geltungsbereich: Alle Betriebe und Unter- nehmungen, die zum Zuständigkeitsbereih des Produktions- beauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion gehören, soweit

a) ihre Fertigung stillgelegt wird oder aus anderen Grün- den zum Stillstand kommt, x

b) ihnen Arbeitskräfte zum Einsaß in die Rüstungsferti- gung durch Umseßung entzogen werden.

(2) Sachlicher Geltungsbereih: Spinnstoffwaren (Meter- waren, Zubehör, Nähmittel, in Arbeit befindlihe Ware und Fertigerzeugnisse) sowie alle Maschinen und Betriebseinrich- tungen. s i i 8.2

Stillegung der Fertigung

(1) Die unter § 1 (1) a. fallenden Betriebe und Unterneh-

"mungen haben sich über die am Tage der Stillegung noch

vorhandenen Spinnstoffwaren, Maschinen und Betrièbs- einrihtungen jeglicher Verfügung zu enthalten. \

(2) Die Betriebe und Unternehmungen nach § 1 (1) a haben dem zuständigen Bezirks-Produktionsausshuß in zweifacher Ausfertigung spätestens eine Woche nach dem Stillegungs- rage gesondert und aufgegliedert zu melden: :

a) Fextigerzeugnisse, soweit sie nicht verkauft sind, sowie Meterware, Zubehör, Nähmittel und in Arbeit befind- liche Waren. Der Aufstellung über die Fertigerzeug- nisse ist ein Verwendungsvorschlag beizufügen, z. B. nach vorliegenden Fl.-Bezugsrechten.

b) Die bestätigten Schecks, für die die Ware noch nicht eingegangen ist, mit Angabe der Lieferanten und der Meterangaben pro Auftrag. k

e) Die Art und Menge der in Arbeit béfindlichen Auf- träge für öffentliche Bedarfsträger.

d) Fl.-Reserveläger, die zur Verfügung einer Fachgruppe oder der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge- biete gehalten werden. :

e) Alle im Betrieh vorhandenen Maschinen und Betricebs- einrichtungen. :

Von dieser Meldung ist dem zuständigen Bezirks- obmann-/Dienstsiß: JFndustrieabteilung der Gauwirt- shäftskammer eine Abschrift einzuschicken.

Ueber die Maschinen und Betriebseinrichtungen darf nur mit Zustimmung oder auf Anweisung des zustän- digen Bezirksobmanns/Dienstsiß: Zndustrieabteilüng

der Gauwirtschaftskammer verfügt werden, i

Berlin, Mittwoch, den 16. August, abends

(3) Die Betriebe und Unternehmungen nah § 1 (1)a haben sich jeder Verfügung über das Meterkonto bei der Punktverrechnungsstelle für Bekleidung zu enthalten.-

83 Teilumseßungen von Arbeitskräften

Die Betriebe und Unternehmungen gemäß § 1 (1) b, bei denen éin Teil des Betriebes umgeseßt wird bzw. denen ein Betriebskopf für die Beschäftigung von Heimarbeitern oder für die Durchführung der Verlagerung belassen wird, haben

a) die. am Tage der Umseßung noch vorhandenen Spinn- stoffwaren § 2 Absay (1) a dem zuständigen Be- zirks-Produktionsaus\chuß spätestens eine Woche nach dem verfügten Umseßungstag in einer aufgegliederten Aufstellung zu melden. Ueber die Belassung dieser - Spinnstoffwaren, die nur in dem Umfang möglich ist, wie eine termingemäße Verarbeitung glaubhaft - ge- macht wird, entscheidet der Produktionsaus\{chuß.

b) alle im Betriebe vorhandenen Meschinen und Betriebs- „einrichtungen unverzüglih dem zuständigen Bezirfks- obmann/Dienstsiß: Fndustrieabteilung der Gauwitt- schaftskammer und dem zuständigen Bezirks-Produk- “tionsausschuß zu melden. E :

Aus der Aufstellung muß ersichtlich sein, welche Maschinen und Betriebseinrichhtungen zur Durchfüh-. rung des verbleibenden Betriebes benötigt werden. Ueber die nicht benötigten Maschinen und Betriebs- einrihtungen darf nur mit Genehmigung des Be- zirfks8obmanns/Dienstsiß: Fndustrieabteilung der Gau- wirtschaftsfkammer verfügt werden, i

e) sich jeglicher Verfügung über das Meterkonto bei der Punktverrechnungsstelle für Bekleidung zu enthalten. Bei dem zuständigen Bezirks-Produktionsausschuß kann

Antrag auf Neueröffiung des Kontos gestellt werden.

Hièrbei ist die termingerechte Verarbeitung des bean- tragten Kontingents nachzuweisen.

8 4 Strafvorschrift

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftrag-

ten für Kleidung und verwandte Gebiete wahrgenommen.

S5 Schlußvorschrift

Die Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilyerwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Lupemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark Und in den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. August 1944.

Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauhwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspxroduktion.

Tengelmann.

Anordnung 1[X/44

des Produktionsbeauftragten für Aa und-Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

Vom 15. August 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl.T S. 686) in Ver- indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange- ordnet: : (

8 1

Geltungsbereich

(1) Persönlicher Geltungsbereich: Alle Betriebe und Unter- nehmungen, die dem Zuständigkeitsbereih der Produktions- beauftragten für Bekleidung und Rauchwaren unterliegen.

(2) Sachlicher Geltungsbereich: Rüstungsfertigung, die nicht Bekleidungszwecken dient.

Meldepslicht

(1) Betriebe und Unternehmungen, die dem persönlichen Geltungsbereich dieser Anordnung § 1 (1) unterliegen, sind verpflichtet, soweit sie Rüstungsfertigung gemäß § 1 (2) über- nehmen oder übernommen haben, dies der'Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie, Hauptabteilung 11, und dem zuständigen Bezirks-Produktionsausshuß zu melden.

(2) Jn der gleichen Weise sind zu melden: Veränderungen, soweit diese mehr als 10 Arbeitskräfte ausmachen.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Posisheckonto: Berlin 418 21 1944

S3 Art der Meldung

Die Meldung hat zu entholten:

a) den Betrieb oder den Auftraggeber, von dem eine Fertigung übernommen wurde,

b) Art und Umfang der übernommenen Fertigung,

c) die Zahl der mft der übernommenen rige ung be- schäftigten Arbeitskräfte mit der Angabe, ab wann diese Kräfte jeweils in diese Fertigung eingeschaltet worden sind,

d) die Zahl der in der arteigenen Fertigung verbleibenden Arbeitskräfte.

84

Meldetermin

Die Meldungen haben zu erfolgen:

a) innerhalb von 2 Wochen nach Erlaß der Anordnung, soweit eine nah § 1 (2) meldepflichtige Fertigung bet Erhalt dieser Anordnung bereits übernommen war,

b) innerhalb von 2 Wochen nah Uebernahme einer nach S 1 (2) meldepflichtigen Fertigung, sofern diese erst nach Erlaß -dieser Anordnung übernommen wird,

c) bei Veränderungen, soweit diese mehr als 10 Arbeits- fräfte ausmachen, zum Schluß des Kalendermonats, in dem die. Veränderung erfolgt ist.

85

Strafvorschrift

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah & 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

‘Das Antkragsreht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht

gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftrag- ten für Kleidung und verwandte Gebiete wahrgenommen.

86

Schlußvorschrift Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zu- stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Be- zirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den be-

seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. August 1944.

Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion., Tengelmann.

\,

Anordnung 4 zur Ergänzung und DurWführung ver Anordnung X1/43 der Reichsstelle für Mineralöl (Verbot der unrechtmäßigen Benußung von Kesselwagen)

Vom 9. August 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) und ge- mäß § 2 der Anordnung X1/43 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 98. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirt- shaftsministers und des Generalbevollmächtigten sür Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Planungsamt an- geordnet:

(1) Kesselwagen für Mineralöle dürfen nur auf Zuweisung bzw. Vermittlung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft oder der Reichsstelle für Mineralöl zu dem vorgesehenen Zweck be- nut werden. A

(2) Der Unternehmer, dem ein nicht ordnungsmäßig zuge- teilter Wagen zuläuft oder der einen solchen Wagen benugt, ist verpflichtet, den rechtmäßigen De ene oder, wenn dieser nicht bekannt ist, den Verfügungsberehtigten oder die Reichsstelle für Mineralöl von dem Zulauf des Wagens un- verzüglich zu unterrichten. ; 4

(3) Dex rehtmäßige Besißer oder der Eigentümer der Kessel= wagen ist verpflichtet, jede unter Verstoß gegen Abs. 1 und 2 vorgenommene Benußung von Kesselwagen der. Reichsstelle für Mineralöl zu melden,

9 j

Die Reichss\telle für Mineralöl behält sich vor, Ausnahmen von' dieser Anordnung zuzulassen. N

é 83

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden

nah den 88 10, 12—15 der s erordnung über den Waren-

verkehr bestraft.

(2) Wer gegen § 1 Abs. 2 verstößt, hat bei Benußung des Wagens bis zu etnem Monat unbeschadet des in der Vér- ordnung über den Warenverkehr vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) vorgesehenen Strafmaßes eine Mindest- strafe in der fünffachen Höhe des monatlichen Mietbetrages, bei längerer Benußung eine Mindeststrafe in der zehnfahen Höhe des Mietbetrages zu gewärtigen.