1944 / 194 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

T E R 2

4. Genossenschafts» register .

Brandenburg, Havel. [6739] Bekanntmachung.

Ju das Genossenschastsregister Nr. 35 ist am 17. August 1944 - bei . der Rädeler Spar- und Darlehnskasse ein- getragéne Genossenshast mit unbe- schränkter Haftpfliht in Rädel, Kreis Lau Delis, eingetragen worden: Die Firma lautet jeßt: Raiffeisenkasse Rädel eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Haftpfliht in Rädel, Kreis ‘Zauch-Belzig. ) \

Jn das Genossenschaftsregister ist am 18. ‘August 1944 unter Nx. 30 bei der Grebser Spar- und Darlehnskasse ‘eingetragéne Genossenschaft mit unbe- schränkter aftpfliht in Grebs, Kreis Zauch-Belzig, eingetragen wor- den: Die Firma lautet jeyt: Raiff- eisenkasse rebs, eingetragene Gez- nossenschaft mit beschränkter Haft- pfliht, Grebs, Kreis Zauch-Belzig, und ferner: Die Haftung der Genojjsen für Verbindlichkeiten der Genossenschaft ist auf 500 A je Geschäftsanteil be- Oa worden. Es ft ein neues

tatut eingeführt. :

Jn das Genossenschaftsregistèr Nr. 110 ist am 17. August 1944 bei der Bezugs- und Absaßgenossenschaft Schenkenberg-Jeserig cingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haft- pfliht Schenkenberg, Kreis Zauch- Belzig, eingetragen worden: Raiffeisen Warengenossenschaft Sthenkenberg- Jeserig eingetragene Genossenschast mit beschränkter Haftpfliht in Schen- kenberg, Kreis Zauch-Belzig.

Jn das Genossenschastsregister ist am 17. August 1944 unter Nr. 25 bei der Gorgßer Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht eingetragen wor- den: Die Firma lautet jegt: Gorzer Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter . Hast- pflicht « in. Gorß, Kreis Westhavelland. Durch Beschluy der Generalversamm- lung vom 20. Februar 1943 is die Genossenschaft mit Zustimmung * der Aufsichts|\tellen in eine solhe mit be- {rankter Haftpfliht umgewandelt worden. Es ist ein neues Statut be- flossen." Die Laftung der Genossen- schaft für Verbindlichkeiten der Ge- nossenschaft ist auf 1000 NAÆ für je- den erworbenen Geschäftsanteil be- schränkt.

Amtsgeriht Brandenburg (Havel). Calau. [6788]

Genossenschaftsregister Nr. 1 der Reu- dener Spar- und Darlehnskasse e. G. m. b. „H., Reuden, Kreis Calau, NL. Die Firma ist durch Beschluß der Ge- neralversammlung vom 11. Funi 1944 hinsihtlih des § 1 des Statuts in Raiffeisen-Waren-Genossenshaft Reu- den e. G. m. b. H. geändert und in das Genossenschaftsregister eingetragen worden.

Calau, den 19. August 1944.

Amtsgericht.

Crossen, Oder. [6789] Oeffentliche Bekanntmachung. Amtsgericht Crossen a. Oder,

den 21. August 1944.

Nr. 18 Durh Beschluß der General- versammlung ist die Firma der Lei- tersdorfer Spar- und Darlehnsgenossen- schast e. G. m. b. H. in Leitersdorf in Raiffeisenkasse Leitersdorf eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Haft- pfliht geändert worden.

Gnesen. [6742]

Bekanntmachung.

Fn unser Genossen|\chaftsregister unter Nr. 18 Eich. ist heute bei der Sis „Spar- und Darlehnskasse

aulsfeld ‘eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpfliht“ in

Paulsfeld eingetragen worden: - Laut

Beschluß der Generalversammlung vom

98. Juni ‘1944 ist der § 1 der Sauung

abgeändert worden. Dementsprechen

lautet die Firma jeyt: „Raiffeisenkasse

Paulsfeld eingetragene Genossenschaft

mit unbeschränkter Haftpflicht“ mit

dem Siy in Paulsfeld. ,

Gnesen, den 14. August 1944.

Das - Amtsgericht. t

Gotha. [6790]

Genossenschaftsregister

Amtsgericht Gotha. Gotha, den 17. Juli 1944.

1. Gn.-R. 80 Apfelstädter- Spar- und Darlehnskassen-Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Hast- pflicht, Apfelstädt.

9 Gn.-R. 91 Hainaer Darlehns- fassen-Verein, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Haina.

3. Gn.-R. 154 Großrettbacher Spar- und Darlehnskassen-Verein, eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Großrettbach. z

4. Gn.-R. 155 Warza-Westhäuser Spar- und Darlehnskassen-Verein, ein- getragene Genossenschaft mit unbe- chränkter Haftpflicht, Warza.

5. Gn.-R. 179 Gamstädter Spar- und Darlehnskassen-Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft- pfliht, Gamstädt.

6. Gn.-R. 209. Tüttlebener Spar- und Darlehnskassen-Verein, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter Hast-

pflicht Tüttleben.

Die Genossenschaft zu 3 hat ,durh Beschluß vom 14. - Mai 1944 die Sat- zung. geändert die Genossenschaften zu 1, 2-4-5, 6 haben das Musterstatut E 23 dur Beshluß der Generalver- vom 19. Dezember 1943, zu 2 vom 12. Dezember 1943, zu 4 vom 11. März 1944, zu 5 vom 14. No-. vember 1943 und zu 6 vom 23. ‘No- vember 1943 angenommen.

Zu 1-—6 die Firma’ ist geändert in: „Raiffeisenkasse eingetragene Genvssen- schast mit unbeschränkter Haftpflicht“; zu 1, 2, 4—ß der Gegenstand des Un- ternehmens ist der Betrieb einer Rgiff- eisenkasse, 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehxs und zur Förderung - des zux Pflege des Waren- verkehrs (Bezug landwirtschaftliher Be- darfsartifel und Absay landwirtschaft- liher Erzeugnisse); 3. zur Föxdrung der Maschinenbenuzung.

Halle, Westf. Amtsgericht Halle den 24. August 1944.

Gn.-R. 53 Volksbank Halle/Westfalen e. G. m. b. H. zu Halle (Westf.). Durch Reichswirtschafts- ministers vom 13. Fuli 1944 IV 91 701/44 mit dem Haller und Darlehnskassen-Verein e. G. m. , H. zu Halle i. Westf. verschmolzen und - daher erloschen.

sammlung zu

Sparsinns; 2.

Anordnung

Hannover.

Fn das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht der. Genossenshaft Bau- genossenschaft „Heimfrieden“ eingetra- Genossenschaft

in Misburg Der Name der Genossenschaft ist geändert in: Wohnungsgenossenschaft Misburg-Anderten nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgerihd Hannover, 15. Aug. 1944.

beschränkter eingetragen

Haftpflicht

eingetragene

Homburg, Saar. Genossenschaftsregister. Veränderung: Gn.-R. Waldmohr: Spar- und Darlehenstassen- Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hastpfliht, Siz: Glanz Durch Beschluß der Ge-

Band [l Nr. 52

münchweiler. neralversammlung vom 1944 wurde ein neues Statut einge- führt und die Genossenshaft in etne jolhe mit beschränkter Haftpflicht um- Die Firma wurde geändert Glanmünchweiler Genossenschaft mi: beschränkter Hast- pflicht.“ Fn der gleihen Versammlung wurde. beschlossen: eines Geschäftsanteils ist auf 100,— M und die Hastsumme auf 1000 lè.Æ pro Geschäftsanteil festgeseßt. Höchstzahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sih beteiligen kann, Gläubigern

gewandelt. „Raiffeisenkasse

Der - Hochstbetrag

beträgt d». der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nah der Bekanntmachung bei der Ge- nossenshaft zu diesem Zwece melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Homburg-Saar, den 18. August 1944. Amtsgericht. Registergericht.

Homburg, Saar. Genossenschaftsregister. Veränderung: Gn.-R. 1 Nr. 6 mohr: Spar- und Darlehenskassen-Ver- ein ‘eingetragene Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht, Siß: Miesau. Durch Beschluß der Generalversamm- sung vom: 23. Zuli 1944 1: der Statuten geändert. Die Firma lau- tet nunmehr: „Raiffeisenkasse Miesau eingetragene Genossenschaft mit unbe- \hränkter Haftpflicht“. Homburg-Saar, den 18. August 1944. Amtsgeriht Registergericht. \

Kempten, Allgäu. P Amtsgeriht Kempten - (Allgäu). Kempten, den 25. August 1944.

Gen.-Reg. I1- 53 Kaufbeuren: Sénne- rei - Genossenshaft Dösingen eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sig: Dösingen.

Die Generalversammlun 1944 hat die Umwandlung l haft ‘in eine solhe mit beschränkter Haftpflicht und die entsprehende Aen- derung der Firma, fernér die Herahb- des Geschäftsanteils und dièë eines neuen Statuts - be-

vom 7. Mai- r Genossen-

Firma lautet nunmehr: Senne- rei - Genossenschaft Dösingen eingetrá- gene Genossenschaft Haftpflicht.

Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die Milchverwertung auf gemein- shaftlihe Rehnung und Gefahr; 2. die Versorgung der Mitglieder mit den für div Gewinnung, Behandlung und Be- förderung der Milch erforderlichen Be- darfsgegenständen; 3. die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Genossenschaft | Linie durch ihre geschäftlichen Einrich- wirtschaftlich Schwachen stärken und das geistige, und sittliche Wohl der Genossen fördern nach dem

it. beshränkter

tungen die

Den Gläubigern den Gen ist, wenn sie si nach ‘der Bekanntmachung bei der Ge- nossenschaft zu diesem Zweck melden, zu leisten, soweit sie nicht Befviedigung verlangen können.

Registergericht.

binnen sechs

Saybusch,

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 29, August 1944. S. 4

Kempten, Allgäu. [6795] Amtsgericht Kempten (Allgäu). Kempten, den 25. August 1944.

Aenderung:

Gen.-Reg. 1 60 Lindau: Sozial-Ge- werk der Lindauer Handwerker u. Hand- werter des Kreises Lindau eingetragene Genossenshaft mit beschränkter Haft- pfliht, Siy: Lindau.

Die Generalversammlung vom 22. Fa- nuar 1944 hat ein neues Statut be- \hlossen. Die Firma lautet nunmehr: Sozialgeiverk der DAF. (Handwerk, DeE und Gêwerbe)- des Kreises

indau-Bodensee eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sit:

Lindau. ,

Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation fur die Gebiete der Menschenführung, fo- zialen Betreuung und Leistungssörde- rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und För- derung sozialer Eiarichtungen Und Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der Genossen- haft hat der Zielsezung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprehen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deut- shen Arbeitsfront ergebenden Richt- [linien zu ‘vollziehen.

Registergericht.

Kirchhain, N. L. [6796] Amtsgericht Kirchhain, 22. August 1944. Genossenschaftsregister.

Betr.: Molkerei Trebbus, eGmbH. Die Firma ist geändert in: Raiffeisen- mollerei Trebbus eingetragene Ge- nossenschaft mit vbeschränkter Haftpflicht.

Lauenburg, Pom. [6797] Jm Genossenschaftsregister Nr. 33 ist laut Eintragung vom 24. August 1944 die ländlihe Spar- und Darlehnskasse Kl. Massow eing. G. m. b. H. in Klein- Massow geändert in: -Raiffeisenkasse Kl. Massow eing. Gen. m. beschr. Haft- piliht, Klein-Massow. : Amtsgericht Lauenburg i. Pom.

Lichtenstein, Sachsen, [6798] Genossenschaftsregister.

Auf Blatt 19 des hiesigen Genossen- \chaftsregisters, die Spar- und Dar- lehnskasse Stangendorf und Umgebung, e. G. m. u. H., in Stangendorf betr., ist heute R er worden:

Durch Beschluß der Generalversamms- lung vom 8, Februar 1943 ist die Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft- pfliht in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden,

Es wird* darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Genossenschaft, wenn sie sih binnen 6 Monaten nach dieser Be- kanntmachung ‘bei der Geñossenschaft melden, Sicherheit zu. leren ist, sowett sie nicht Befriedigung verlangèn können.

Lichtenstein, Sa., 10. August 1944.

__ Das Amtsgericht, Lindow, Mark. [6799]

Gn.-R.. 19: Durch Beshluß der Ge- neralversammlung vom 27. 5. 1944 ist die S der Dierberger Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. geändert in: Raiffeisenkasse Dierberg e. G. m. u. H. in Dierberg, Kreis Ruppin, Amtsgericht Lindow, Mark, 22. 8, 1944.

Iaudwigshafen, Rhein. [6800] Genossenschaftsregister. |

. 1. Spar- und Darlehnskasse Rhein- gönheim „Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht in Rhein- gönheim. Die Firma ist geändert und lautet jeßt: Raiffeisenkasse Rheingön- heim eingetragene Genossenschaft mit E Haftpfliht in Rheingön- eim. :

2, Spar- und Darlehenskasse mit Warenverkehr eingetragene Genossen- schaft mit unbeschräukter Haftpflicht in Jagelbach. Die Firma ist geändert und lautet jet: Raiffeisenkasse Jggelbah eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Hastpfliht in Jggelbach.

3, Spar- - und Darlehnskassenverein Harthausen eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hastpfliht in Hart- hausen. Die Firma e geändert und lautet jett:- Raiffeisen asse Harthausen eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Hastpfliht in Harthausen.

Ludwigshafen a. Rh., 24. August 1944,

Amtsgericht Registergericht.

we

Lüben, Sechbles. : [6744] Fm Genossenschaftsregister ist unter

Nr. 23 bei der Spar- und . Darlehns-

kasse, e. G. m. u. H. in Groß Kohenau

heute eingetragen worden: Die S

lautet jeßt: Raiffeisenkasse e. G. m.

u, H. ; PAPGEE Lüben, 15, August 1944.

Milowka. [6802] , Bekanntmachung.

a) Die im Genossenschaftsregister unter Nr. Gn.-R. 4 eingetragene Spar- und“ Wirtschaftsgenossenshaft Sol e. G. m. b. H. in Sol ist durch Verschmel- zung mit der Wirtschaftsgenossenschaft Rajeza e. G. m. b.“ H. in Rajeza (Gn.-R. 3) gemäß dem Generalver- sammlungsbeshluß vom 14 Juni 1944 und dem Verschmelzungsvertrag vom 14. Funi 1944 aufgelöst.

b) Wirtschaftsgenofsenschaft Rajeza, eingetragene Ae mit be- shränkter Hastpfliht in Rajeza, Kreis

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kredit- verkehrs“ und zur Förderung deë Spar- 2 zur Pflege des Warenver- (Bezug landwirtschaftliher Be- darfsartifel und Absay landwirtschaft- licher Erzeugnisse); 3. zur gemeinschaft- lichen, Benuzung von Maschinen; 4. zur Beschaffung von sonstigen Gebrauchs- qütern bei Vorliegen eines -Notfalles.

. Die Firma ist geändert in: Spar- und Wirtschaftsgenossenshaft Rajcza, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter ftpflicht A Mae, Kreis Saybusch,

Milowka, O. S, den 13. Juni 1944. Amtsgericht.

Neutitschein. Amtsgericht Neutitschein, 23, 8. 1944. Veränderung.

4 Gn.-R. 1 198. Spar- und Dar- lehenskasse, r. G. m. u. H Kreis Neutitschein. Vollversammlung vom 23. Juli 1944 sind die §8 1, 3 b) Abs. 2, 7 b), 12 a), 13 Abs. 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2 und 83 Abs. 1 derx Statuten geändert. Die Genossenschaft wurde mit Genehmi- ng des Reichsaufsichtsamtes' für das reditwesen Tqgb. Nr. 9686/44 TIT auf-Grund der Verordnung vom 26. April 1940 RGBl.1 S. 684 in dîe Rechts- Genossenschaft ) umgewandelt. Die Firma dex Genossenschaft lautet nun- mehr: Raiffeisenkasse in Partschendorf, Genossenschaft Jedes Mitglied ; seinem - Geschafts- anteil auch noch mit einem weiteren Betrage in- der fünffachen Höhe des Geschäftsanteiles.. Die öffentlihen Be- kanntmachungen shlag an der Kundmachungstafel der in Partschendorf durch Rundschreiben an alle Mitglie- Aenderungen be- ffen innere Verhältnisse nossenshaft. Als nicht eingetragen wird noch bekanntgemacht: Die Gläubiger werdén aufgefordert, sih binnen ses der Genossenshaft! eldet der Umwandlung

widersprechen wollen,

Beschluß der

\hränkter Haftun

eingetragene schränkter Haftung. außer mit

erfolgen durch

Genossenschaft

Monaten bei

Ottweiler, Bz. Trier.

Veränderung. Ï ._ Münchwieser Spar- und Darlehnskassenverein, e. G.

Die Firma is geändert und heißt jeyt: Raiffeisenkasse Münchwies, ein- 4 Genossenschaft “mit schränkter Haftpflicht, in Münchwies. den -23.--A

Gen.-Reg.

Rügenwalde. - senschaftsregister ist bei. Nr. 22 der Ländlichen Spar- und Darlehnskasse Secebuckow, e, cebuckow, am 22. 8. eingetragen worden: Statutenänderung vom 22. Juli 1944. Die Firma ist ge- 1 in Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft schränkter Haftpflicht / Amtsgericht

Seebucckow,

Rügenwa bei Nr. 29, der L

Zershöft, am 18. August 1944 einge-

Statutenänderung

vom 30, Juli 1944. Die

ändert . in: „Raiffeisenka

eingetragene

schränkter Haftpflicht Amtsgericht

———————————_——

m. b. H.

Rüge Bare haft f n da nossen Sregister bei Nr. 7 der Lai Ä Darlehnskasse Zizow, e. G. m. u. in Zizow, am 22. Juni bzw. 22. A 1944 eingetragen worden: Am 18, 1941 ift éine neue Sazbung errichtet, e uni 1944 geänder Die Genossen|chaft ist in eine mit beschränkter delt worden. Die „Ländliche Spar-

n Spar- un

die am 17,

aftpfliht umgewan- irma ist zunächst in: und Darlehnskasse eingetragene Genossens j beshränkter Hast „Raisfeisenkasse gene Genossenschaft m Haftpflicht, Zizow“ L Amtsgeriht Rügenwalde,

Cn,

tit beschränkter geändert worden.

Schwetzu

Genossens \ haltung des Sch

haftsregistereintrag ; Landw. Eirt- und Ver- aufsgenossenschaft m, Amt Mannheim, eingetragené Geno beschränkter Beschluß der Generalversammlung vom ind die §8 1, 2 Bif- lbs. 5, 16 Abs. 2 u. 3 und 24 Abs. 1 Sàäß 1 u. 2 des Statuts vom. 15. 4. 1934 Genossenscha Landw. Ein-

Juli 1944 fer 4 u. 5, 14

Die Firma

und Verkaufsgenossen- schast Hockenheim bei Mannheim ein- getragene Genossenschaft -mit beschränk- ter Hastpsliht. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist: Erfassun Absay der Spargelder; die gemein chaft- lihe Benugzung von ‘genossenschaftlichen schinen und Geräten, n, den 22. August 1944. mtsgericht. :

Einrichtungen, Ma SPwaginge

Sprottau. [6806] Jm Genossenschaftsregister Nr. 13 ijt heute bei der Spar- und Darlehns- kasse, eingetragene Genossenshast mit unbeschränkter Haftpfliht in Karpf- reiß, eingetragen worden, daß die Firma jevt „Raiffeisenkasse, einge- iragene Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftpflicht“ lautet. N Amisgeriht Sprottau, 21: 6. 1944. Stolp, Pom, [6749] Ländlihe Spar- und Darlshnskasse Starkow. Die Firma lautet jeßt: Sie Starkow, eingetragene Genossenschaft mit beschränktex Hast- pfliht.. AÄmtsgeriht Stolp i, Pom.,

21. August 1944.

Strieganu. [6810]

Amtsgericht Striegáu, 25. August 1944. - Veränderung:

Gn.-R. 13 Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Standorf. ' Die Firma lautet jeßt: Raiffeisen- kasse, e. G..m. u. H. ‘in Standorf, Kreis Schweidnigz. Traben-Trarbach, 6750] Gen.-Reg. Nr. 1. Fn, unser Ge- nossenschaftsregister ist unter Nr. 1 Trarbacher Volksbank e. G. m. b. H. heute Aaron woxden: Durch Generalversammlungsbes{hluß vom 29. März 1942 ist die Haftsumme auf 300 N.Æ herabgeseßt. | \ Amtsgeriht Traben-Trarbach, \ i den 5. Oktober 1943.

Trebnitz, Schles. [6751] Bekanntmachung.

Jn unser Genossenschastsregister ist unter Nr. 28 betr, die Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Hünern eingetragen worden: Das , Statut N 1 die Bezeihnung „Spar- und Darlehnskasse“ ist in „Railffeisenkasse“ E durch Beshluß vom 25. Funi

Trebnig/Schl., den 17. Fuli 1944.

Amtsgericht.

Trebnitz, Schles, [6752] Bekanntmächung. } Jn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 22 betr. die Spar- und Dar- lehnskasse e. G..m. u. H. Deutsch- Hammer eingetragen worden: Das Statut § 1 die - Bezeihnung „Spar- und Darlehnskasse“ ‘ist in „Raiffeisenkasse“ lar laude durch Be- [chluß vom 9. 7. 1944. Trebnig/Schl., den 8. August 1944, Amtsgericht.

Vechta. [6812] Amtsgericht Vechta, 14. August 1944. _Jn das hiesige Genoslen!Yattäreaister ist’ heute zu Nv. 10 áar- und Dar» lehnskasse e. G. m. u. H., Vechta, fol- gendes eingeträgen" worden: I AUGA

Die Firma lautet jeyt: Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, Vechta i. O.

Das Statut datiert vom 9. Mai 1943. .

5. Musterregister

Essen. [6814] Fn unser Musterregister. is. unter Nr. 247 bei der Firma: Bildgut-Ver- lag und Druckerei Karl Koenen Koms- manditgesellschaft in Essen, Kibbelstr. 9,

d | am 22. August 1944 etngetragen: Eine

Broschüre Die f Dellwig, Lehr- linge und Meister formen und gießen. Eine Bilderfolge aus der Welt der Formerlehrlinge und der Gießerei-

„| meister. Flächenerzeugnis, T t mit be- t

Z Jahre, angemeldet am 21. Augu 1944, 8 Uhr 15 Minuten. Amtsgericht Essen,

7. Konlurse und Bergleichssathen

Baantiauem, [6815] Das Konkursverfahren iber das Ver-

mögen der am 29. Funi 1942 in Ham-

buxg verstorbenen Witwe Pauline Sofie Puhlmann geb. Eggers wird

nah erfolgter Abhaltung des Scchluß-

termins hierdurch aufgehoben. Panduea, den 21. August 1944. as Amtsgericht. Abteilung 65. Kiinzelsau.

i (gau Amtsgericht Künzelsau (Würtk.). Das Kon L edvársalsen über das Vermögen der Firma A. Stahl, G. m. b. H. in Berli ugen, wivd nah Ab- ußtermins hiermit

aufgehoben.

Magdeburg. [6817]

Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Walter Tuchen in Magdeburg, Fer- mersleberweg 4 g, wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier- durch Uiifgehoben

Magdeburg, den 1. August 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 32.

m E

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Nv. 194 Ferusprech-Sammel-Ne.: 124245

E

Inhalt des- amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Richtlinien für die Erstattung der Umstellungs- und Anlauf- kosten bei Rüstungsaufträgen (Umstellungs ostenrichtlinien). Vom 3. August 1944.

Anordnung Nr. 3 des Hauptringes „Technisches Glas und Kéramik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs- produktion über ein Herstellungsverbot von Laboratoriums- gegenständen aus kevamischen Massen. Vom 17. Juli 1944.

Anordnung 111/44 des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel zur Aenderung der Anordnung 11/44 (Verbrauchsregelung für Seife, Seifenerzeugnisse- aller Art und Reinigungsmittel). Vom 22. August 1944. -

Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.

B D P

Amtliches Deutsches Reich. Richtlinien

e Erstattung der Umstellungs- und Anlaufkosten bei Rüstungsausträgen (Umstellungskostenrichtlinien)

Vom 3, August 1944

ührererlaß über die ‘Bestellung des Reichsministers für

m Grund des § 2. der Ersten Durhführungsverordnung

ewafsfnung. und. Munition vom 20. März 1940 (RGBl. I S. 513) sowie auf Grund des- Führererlasses über die Konzen- tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (RGBl. 1 S. 529) erlasse ih für die Erstattung der Umstellungs- und Anlauffosten bei Rüstungsaufträgen folgende Richtlinien:

1. Geltungsbereich

Die Richtlinien gelten für Rüstungsaufträge ( iff. TT 1 des Rüst.-Preis-Erlasses vom 11. August 1943 *)). Aufträge auf Bauleistungen sind ausgenommen. -

2, Begriff der Umstellungs- und Anlausfkosten

(1) Umstellungsfosten sind die Kosten aus der Umstellung eines Betriebes auf die Erfordernisse einer neuen Fertigung. Es können dies Kosten sein, die den betrieblichen Nußungswert der Anlagen erhöhen, z. B. Kosten für

a) bauliche Verbesserungen, i

b) die Beschaffung handelsüblicher Betriebsmittel sowie auch Kosten, die zu keiner Erhöhung des betrieblichen Nugzungswertes führen, z. B. a) Veränderungen baulicher Art (z. B. Abbruch und Er-

rihtung von Zivischenwänden),

b) Umlegen von Leitungen für“ Licht, Kraft, Heizung,

Fernsprechanlagen und dergl.,- J

c) Ümstellen (Abbau und Wiederaufbau von Mashinen

und maschinellen Anlagen,

d) Aenderungen an Sonderbetriebsmitteln (niht handels--

übliche Betriebsmittel),

e) Verbesserungen an gemteteten Maschinen:

(2) Anlaufkosten sind die Mehrkosten, die dur den Anlauf einer neuen Fertigung über die bei planmäßig laufender Fertigung entstandenen Kosten hinaus anfallen, z. B.

a) Anlernlöhne, einshl. Lohnnebenkosten, b) andere Anlernkosten, z. B. zusägliche Werkstoff- oder

Energiekosten, Kosten für érhöhten Aus\{chuß,

c) Warte- und Stillstandslöhne, z. B. bei stockender Werk=-

stoff- oder Maschinenbeschaffung, einschl. Lohnneben- kosten, |

d) überplanmäßige Ferxtigungskosten, z. B. Werkstoff-

kosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten.

(3) Unter einer neuen Fertigung ist auch eine im- Ver-- gleih zur bisherigen wesentlih anders geartete Fertigung zu verstehen. i i

3. Abgeltung der Umstellungs- und Anlaufkoste

(1) Umstellungskosten, die den betrieblichhen Nugungswert der Anlagen erhöhen, wérden im Wege der Verrehnung ver- "brauhsbedingter Abschreibungen im Preise erstattet. !

- *#) Ziff. 11 1 des Rüst.-Preis-Erlasses: Als Rüstungsaufträge gelten Vergebungen von Lieferungen und Leistungen durch folgende Stellen: a) durch den Reichsminister für Bewaffnung und Munition zugleich als Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaäben im Vierjahresplan, HEN j b) durch die Wehrmachtteile, c) durxh die Wasfen-/7, d) durch die Organisation Todt, e) durch den Reichsarbeitsdienst, f) durch die Deutsche Reichsbahn. i Den Vergebungen -der in Abs. 1 genannten Auftraggeber stehen ebungen von Beschaffungsgesellshaften und sonstigen selb- igen Beschaffungseinrichtungen dieser Auftraggeber gleich. Der Reichsminister für Bewas ebungen weiterer Stellen Rüstungsaufträgen erklären. Er nn anordnen, daß auch Unteraufträge von Rüstungsaufträgen für bestimmte Fertigungen oder für bestimmte Unternehmen als

fnung und Munition ‘kann Ver-

Rüstungsaufträge im Sinne dieser Bestimmungen gelten. Bei Gegenständen des „allgemeinen Bedarfs exfolgen die Anordnungen im Einvernehmen mit dem Reichskommissär f

ür die- Preisbildung.

girokonto Berlin, Konto Ne. 1/1913 Postscheckonto: Berlin 418 21

Berlin, (woch, den 30. August, abends 1944

Anorduung Nr. 3 tringés „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichs- für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Her- Laboratoriumsgegenständen aus kerami-

schen Massen

Vom 17. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der ung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- t dem Erlaß des Führers über die Konzentration schaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

den betrieblihen Nuzungswert Anlaufkosten ‘werden ge- Auftraggeber

(2) Umstellungskosten, die der Anlagen nicht erhöhen, sowie sondert erstattet, soweit ihre Uebernahme dem nicht ‘zugemutet werden kann. '

(3) Die .Gewährung- einer Fi liche Beihilfe, Kriegswagnisklaus haft, sofern die Vorausseßungen

4. Bewertung und Anlaufkosten ‘werden in angemessener ichtiger, sorgfältiger Planung hrung nicht zu vermeiden

des Haup

i ell tanzierungshilfe (z. B. öffent- NRANYIEAEEEE non el, Mob-Kredit usw.) ist statt hierfür gegeben sind.

(1) Umstellungs- Höhe erstattet, soweit sie bei ums und bei sparsamer Wirtschaftsfü

bindung der Kriegstwirt

sten sind unter sinngemäßer An- j . B. im Falle Auftragnehmers anteiliger Verwaltungs- Leistungen von Zulieferern mit Ein Wagnis-

(2) Die zu erstattenden Ko wendung der derx Umstellungsfkosten eigene Leistungen des den Herstellkosten und etwaiger Sonderkostken, den tatsächlihen Einstandspreisen anzuseßen. zuschlag entfällt. /

e. zu bewerten. Danach sind z

Herstellungsverbot. Soweit nicht Herstellungsanweisungen dafür vorliegen, wird nit sofortiger Wirkung verboten: die Herstellung von feramishen Massen aller Art.

5. Gesonderte Erstattung Laboratoriumsgegenständen aus

Die gesonderte Erstattung der Umstellungs- und Anlauf- kosten (Ziff. 3 Abs. 2) erfolgt entweder a) als einmaliger Gesamtbetrag zu Lasten de auftrages oder zu Lasten eines besonderen Umstellungs- und Anlaufkostenauftrages oder b) als Zuschlag zum Preis für eine begrenzte Stückzahl oder Menge (Anlaufprets). 6. Erstattungsantrag tattungsfähigen Umstellungs- und Anlauf- nhang mit der Ermittlung des sie auf Antrag erstattét.

E Ausnahmevorschrift.

1. Von dem Verbot des § 1 sind ausgenommen |Labora- toriumsgegenstände aus keramischen Massen, die von der Prüfungsstelle Keramische Fndustrie mit meiner Zustimmung zum Export zugelassen werden.

2 Darüber hinaus behalte ich mir vor, Fällen Ausnahmen zuzulassen und sie mit Auflagen zu ver-

: in begründeten (1) Soweit die ers kosten nicht bereits im Zusamme Preises festgestellt worden sind, werden Der Antrag ist beim Auftraggeber einzureichen. Dem Antrag ist ‘eine prüfungsreife Kostenaufstellung n, die mindestens die aus Ziffer 2 ersichtliche Gliede- ller hat ausdrücklich zu versichern, Wissen und Gewissen n_Betxäge enthält und daß die der Kostenabrechnung gesondert

1dlungen gegen diese Anordnung ‘werden nah

Zuwiderha! d i: der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

8 10, 12—15

rung aufweist. Der Antragste daß die Kostenau erstellt ‘ist, keine aftivierbare geltend gemachten Kosten in von den übrigen Betriebskosten ausgewiesen werden.

7. Prüfung der Umstellungs- und Anlaufkosten Auftraggeber entscheidet über die Erstattungsanträge im Rahmen dieser Richtlinien nach eigene 2M 20 000,— nichtck-übersteigen. auf wirtschaftliche

tellung nah bestem Mit der Durchführung dieser Anordnung beauftrage ih den

Sonderriug „Technische Keramik“, Hermsdorf (Thür.).

r

Diese Anordnung tritt mit dem-Tage der Veröffentlichung Sie gilt auh in den eingegliedérten Ostgebieten eten von Eupen, Malmedy, Moresnet sowie Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 17. Fuli 1944,

Hauptring „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Der Leiter: Dr. Scheid.

in Kraft.

m Ermessen, wenn und in den Gebi

die Anträge 2) Anträge über M 20 000,— sind ig und wertmäßige Angemessenheit besonders zu ung wird durchgeführt vom Reichsminister - für Rüstung und Kriegsproduktion (Ag Preis). (3) Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Ag Preis) kann andere Stellen mit der Durchführung der Prüfungen beauftragen.

, 8. Zahlung des Erstattungsbetrages

Der Erstattungsbetrag wird durch den Auftraggeber gezahlt, ofern der beantragte Betrag nah Ziff. 7 Abs. 2 ist, nah Mitteilung des Prüfungsergebnisses ihsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

9, Vorschüsse Bei - Exstattungsanträgen über K

Reichsminister für Rüstung und. Kriegsproduktion (

den Auftraggeber zur Gewährung von Vorschüssen ermathtigen.

10. Betriebsbereitschaft _ Der Auftragnehmer hat Betriebsanlagen, deren Kosten nah diesen Richtlinien erstattet werden, bis auf Widerruf betriebs- bereit zu halten.

11. Abgrenzung zu anderen Vorschristen Bestimmüungen dieser Richtlinien gelten auch für Anlaufkosten bei widerrufenen Rüstungs- - und Anlaufkosten im Zusz | oder der Umseßung von Be- stattung im Fälle rrufs nah der Restabgeltungsanord- her Reichsanz. Nr. 160

Berechtigu1 Die Prüf

Anordnung. 111/44 gten für industrielle Fétte und Waschmittel Anordnung 11/44 (Verbrau@hsregelung für sse aller Art und Reinigungsmittel) *

Vom- 22. August 1944 Auf Grund der Verordnung übèr den Warenverkehr in der . Dezember 1942 (RGB[. I S. 686) in Verbin- Bekanntmachung über die Reichsstellen zur

Warenverkehrs vom und Preußischer

und zwar, \ prüfpflichti durch den (Ag Preis).

des Reichsbeaustra zur Aenderung der Seife, Seifenerzeugni

20 000,— anu der Ag Prei

A Dreh Fassung vom 11 dung mit der Ueberwachung Regelung des 18, August 1939 (Deutsher Reichsanz. _Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim= mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Die Anordnung 11/44 des Reichsbeauftragten für industrielle Verbrauchsregelung für Seife, Seifen- Reinigungsmittel) vom 18. Fuli und Preußisher Staatsanz. 4. Juli 1944) wird mit Wirkung vom 1. Sep- tember 1944 wie folgt geändert:

Fette und Waschmittel ( erzeugnisse aller Art und 1944 (Deutsch Nr. 164 vom 2

Umstellungs- und aufträgen sowie für Umstellungs sammenhang mit der Verlegun trieben. Verfahrensmäßig erfo a) des Auftragswide nung vom 14. Juli 1944 (Deuts vom 19. Juli 1944), b) der Verlegung nah den Verlegungsgrundsäßen vom 26. August 1943, (Deutscher Reichsanz. Nr. 203 vom 1. September 1943), r Umsegzung nah den Umseßungsgrundsäßen vom April 1944 (Deutscher Reichsanz. Nr. 97 vom 27. April 1944). (2) Die Regelung

er Reichsanz.

Ju § 3 Abs. 4 b werden die Worte „oder ein Doppelpaket Waschmittel für Feinwäsche“ gestrichen. Hinter § 3 Abs. 4b wird als neuer Abschnitt e eingefügt: en 10 Abschnitte asch- (Seifen-) Pulver über je % Normalpäket“

„C) monatli

ein Doppelpaket Wasch- Feinwäsche ein Doppelpaket ‘Wasch- (Seifen-) Pulver und 2 Normaleinheiten Züsaßwaschmittel ode L 2 Normaleinheiten Wasch- hilfsmittel.“

x Einheits- und Gruppenpreise gemäß der Ersten Durchführungsanordnung vom 27. Dezember 1942 x. 303 vom 28. Dezember 1942), wo- n auch innerhalb des Ein- urch Umstufung des Auftrag-

(Deutscher Reichsanz. N nah Umstellungs- und Anlaufkoste heits- oder Gruppenpreises oder d nehmers in eine höhere Preisgruppe erstattet werden können, bleibt unberührt. Bei der Umstufung sind die Richtlinien sinngemäß anzuwenden.

12. Fnkrasttreten

Diese Richtlinièn treten am 1. September 1944 in Kraft.

minister für Rüstung und ‘Kriegsproduktion. J. V.: Prof. Dr. Hettlage.

Der bisherige Abschnitt e im § 3 Abs. 4 wird als „Ab- schnitt d“ bezeichnet.

Jn der Anordnung 11/44 ist das Wort „Ms-Seife“ überall durch das Wort „Ms-Seife/Schmierseife“ zu erseßen.

Der Reichs