1944 / 194 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Diese Anordnung tritt am 1. Sèptember 1944 in Kraft. Sie gilt auch ‘in deu-eingegliederten Ostgebietèn und den Gebieten von Eupen-Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zipilverwaltung“ sinnz gemäß auch 1n Luxemburg.

Berlin, den 22. August 1944. - M o Der Reichsbeauftragte für industrielle Feite und Waschmittel.

J. V: WiHLE \

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten

Folgende Zulassungskarten sind ungültig:

Prüf-Nr. 55 485 vom 20. 6. 1941 „Friedemann Ba“. Verfalltag: 14, 7. 1944. Gültig nux Nx. 60 304 vom 17. 6. 1944.

Prüf-Nr. 55 590 vom 25. 6. 1941 „Stukas“. ‘Verfalltag: 14. 7.1944. Gültig nux Nr. 60 305 vom 17. 6. 1944.

Prüf-Nr. 58 222 ‘vom 22. 12. 1942 „Aetna“. Verfalltag: 31. 6. 1944. Gültig nur Nx. 60 247 vom 6. 6. 1944,

Prüf-Nr. 58/492 vom 1,2. 1943 „Fünf Minuten Skikurs“, Verfalltag: 23. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 291 vom 7. 6. 1944.

Prüf-Nr. 58 193 vom 283. 12. 1942 „Rund um den Reif- txäger“. Verfalltag: 23. 6, 1944, Gültig nux Nx, 60 294 vom 7, 6.- 1944.

Prüf-Nx. 57 790 vom 1. 12. 1942 „Angorakaninchen“. Ver- falltag: 23. 6. 1944. Gültig nur Nx. 60 295 vom 7. 6. 1944.

Prüf-Nr. 57 072 vom 6. 5. 1942 „Volkskunst an der Ostsee“. Verfalltag: 26. 6. 1944, Gültig nux Nr. 60 285 vom 9. 6. 1944. :

Prüf-Nr. 57 053 vom 13. 5. 1942 „Ostseefischer“, Verfall- tag: 26. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 287 vom 9. 6. 1944. -

Prüf-Nr. 58 114 vom 19. 12. 1942 „Bei den Holzschnißzern im bayerischen Wald“, Verfalltag: 26. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 301 vom 9. 6. 1944. - L

Prüf-Nr. 56 933 vom 10. 4. 1942 „Der deutshe Schäfer- hund“. Verfalltag: 26. 6. 1944. Gültig nur Nx. 60 303 vom 9. 6. 1944. :

Prüf-Nrv. 58 179 vom 6. 1. 1943 „Vom erzgebirgischen Klöp- peln“, Verfalltag: 29. 6. 1944. Gültig nux Nr. 60 313 vom 13.6: 1944. ;

Prüf-Nrx. 59 113 vom 1. 7. 1943 „Silberfuchs und Marder- hund“. * Verfalltag: 29. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 317 vom 13. 6. 1944.

Prüf-Nr. 59 221 vom 22. 7. 1943 „Vom Schäfchen zum Schaf (Bäh-Lamms Lebenslauf). Verfalltag: 29. 6. 1944. Gültig nux Nr. 60 319 vom 13, 6. 1944.

Prüf-Nr. 58 831 vom 27. 4. 1943 „Edelkayen“. Verfalltag:-

17. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 320 vom 17. 6: 1944. Prüf-Nr. 55 546 vom 11. 6. 1941 „Dorfheimat“. Verfalltag: 12. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 331 vom 17.6. 1944. Prüf-Nr. 56 816 vom 3. 8. 1942 „Kleiner Buinmel dur Bexlin“. Verfalltag: 13, 7. 1944, Gültig nux Nr. 60 256 vom 26. 5. 1944,

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Die Behandlung von Kriegsschädensachen Grundsägliche Richtlinien des Reichsministers des Fnnern

Durch eine Anordnung des Reichsführers-44/ und einen Voll- gzugserlaß des Reichsministers des Jnnern vom 18, Jult 1944 sind den Feststellungsbehörden für die Behandlung der Kriegs- \hädensachen wichtige Weisungeu erteilt worden.

Hierzu wird folgendes amtlich bekanntgegeben:

Aufrechterhaltung voller Exrsauleistung durch das Reich

Das Reich leistet für die .durch. Feindeinwirkung verursachten Sachschäden vollen Exsay. Dies bedeutet, daß der durch den feindlihen Bombenterrox betroffene Volksgenosse für seinen Schaden auf keinen Fall aufzukommen hat; die im Reich ver- körperte Volksgemeinschaft steht für ihn ein. Dieser Grundsab gilt unoerrückbar, gleichgültig, welches Ausmaß die durch das haßerfüllte Wüten der Feindseite verursahten Schäden ein-

nehmen. Auch die Anordnung schneller und großzugiger Be- ‘arbeitung aller Schadensfälle bleibt nah dem Willen des

Führers unverändert aufrechterhalten. - S R Der Geschädigte erhält die“ vollen Wiederbeschaffungsfkosten- ex- seßt. Hat cx neu- oder voilwertige Sachen verloren, erhält er

die Mittel für die Beschaffung gleihwertiger Gegenstände. Hat-

er Sachen verloren, die für ihn selbst {hon einen erheblih ge- ringeren Wert hatten, so muß ér sich Abzüge gefallen lassen. Daß das Reich. Schwarzhandelspreise, deren Forderung und Ent- rihtung es uah den Preisvorschriften bestraft, niht erseßen kann, ist klar. Dfese beiden Gesichtspunkte dürfen von den Ge- schädigten niht Uüberschen werden, wenn sie sich und den Fest-

‘stellungsbehörden unnötige Reibungen ersparen wollen.

Zwischenbescheid unter Zugrundelegung derx Vorkriegspreise ;

Die Bearbeitung der Kriegsschäden wäre einfach, wenn wir bei der Wiedexbeschaffung aus dem Vollen schöpfen könnten. Nun find aber heute, wie jeder weiß, Wiederbeschaffungen nur in den wenigsten Fällen möglich, da die Rüstungsprodufktion den Vor- rang vor jeder anderen Erzeugung haben muß. Für viele Fälle lassen sih nicht einmal“ vernünftige Wiederbeschaffungspreise ex- mitteln. (

Der Runderlaß bringt daher eine Neuerung von wéeit- tragender Bedeutung. Er ordnet an, daß der Schaden zunäch}! nah Vcexrkriegspreisen zu berechnen sei und dem Geschädigten in einem Vorbescheid cine Entschädigung bis zu dieser Höhe in Aus- Me gestellt wird. Fm Rahmen dieses # Me fann der Ge- chädigte von der Feststellungsbehörde gegen Vorlage des Vor-

besheides jederzeit Vorauszahlungen erhalten, wenn er _nach- weist, daß ex Wiederbeshaffungen vornehmen oder „Fnstand-

sezungen durchführen kann. Die Vorauszahlungen werden auf dem Vorbescheid vermerkt, - damit der Geschädigte weiß, welche Beträge ihm noch zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann nunmehr vor allem die Masse der Hausratschäden, die unsere Bombenbeschädigten am meisten bekümmern, beschleunigt durch einen Vorbescheid abgeschlossen werden, 2a

Barauszahlungen auch künftig nur für yolks- wirtschaftlich vertretbare Zwedcke E

Bei einem Teil der Geschädigten zeigt sih immer wieder“ das Bestreben, sofort möglichst hohe Barbeträge ausbezahlt zu erhalte, Auch füx die Feststellungsbehörden wäre diés zweifellos einfacher, als in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen zu müssen, ob die ge- forderten Batbeträge für volkswirtschaftlich vertretbare Zwecke verwendet werden “sollen. Zu großzügige Zahlungen würden jedo die Reichswährung und die streng überwachte Preisgestal-

17,7. 1944.

Wir ischafisteil

S 4

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PANEB 60 021 vom 9. 3. 1944 „Eine Frau für drei Tage“. Verfalltäg: 23. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 021 vom 9. K 1944 mit Vermerk vom 6. 6. 1944.

Prüf-Nr. ‘59 457 vom 11. 10. 1943 „Reise in die Bergangen- heit“. Verfalltag: 30. 6. 1944. Gültig nur Nr. 59 457 vom 11. 10. 1943 mit Vermerk vom 15. 6. 1944.

Prüf-Nr. 57 054 vom 15. 5. 1942 „Vom Moor zur Ernte“. Verfalltag: 11, 7, 1944: Gültig nux Nr. 60286 vom 19, 6, 1944. :

Prüf-Nr. 57-779 vom 1. 12. 1942 „Bommerli“, - Verfalltag: Gültig nur Nr. 60 332 vom 19. 6. 1944.

Prüf-Nr. 57 984 vom 5. 12. 1942 „Mysterium des Lebens“. Vérfalltag: 13. 7. 1944. Gültig nux Nr. 60334 vom 19, 6. 1944.

Prüf-Nr. 57 984 vom 5. 12. 1942 „Mysterium des Lebens“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 13. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 335 vom 19. 6. 1944.- E

Prüf-Nr. 58 096 vom 19. 12. 1942 „Fu einex chinesischen Stadt“ (Unterlegte deutsche Sprache). Verfalltag: 17, 7. 1944. Gültig nux Nr. 60 336 vom 19. 6. 1944.

Prüf-Nr. 55 645 vom. 15. 7. 1941 „Vom Alter der Erde“. Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig rur Nx. 60 337 vom 19. 6. 1944. L

Prüf-Nrx. 55 580 vom 25. 6. 1941 „Däs Bergbauernjahr“. Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 430 vom 19. 6, 1944.

Prüf-Nr. 57 951 vom 30. 11. 1942 „Großer Tag in Ruh- leben“. Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nur Nx. 60 341 vom 19. 6. 1944. : s

Prüf-Nr. 57 952 pom 30. 11. 1942 „Ein Tag in Schön- brunn“. Verfalltag? 11. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 344 vom 19. 6. 1944. |

Prüf-Nr. 55 623 vom 3. 7. 1941 „Soldaten von morgen“, Verfalltag: 11. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 345 vom 19. 6. 1944.

Prüf-Nr. 58 113 vom 18. 12. 1942 „Es wird Frühling im bayerishen Wald“. - Verfalltag: 17. 7. 1944, Gültig nur Nr. 60 302 vom 27. 6. 1944.

Prüf-Nr. 58 169 vom 19. 12. 1942 ‘Tiere, Tempo, Tris“ (Vor und hinter der Manege). Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nur “Nr. 60 312 vom 27. 6. 1944.

Prüf-Nx. 57 816 vonr 11. 12. 1942, Andalusien“. Verfall- tag: 15. T. 1944. Gültig nur Nr. 60 311 vom 29. 6. 1944.

Prüf-Nr. 56 832 vom 15. 5. 1942 „Von Bibern und Karpfen“. Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nur Nr. 60 318 vom 29. 6. 1944. L

Prüf-Nr. 55 500 vom 18. 6. 1941 „Wagen Nv. 1 kämpft sich seinen Weg“. Verfalltag: 15. 7. 1944. Gültig nux Nv. 60 346 vom 29. 6. 1944. s

Prüf-Nr. 55 641 vom 10. 7. 1941 „Bergbauern im Stubai“. Verfalltag: 15. 7. 1944. ‘Gültig nur Nr. 60347 vom 29, 6, 1944.

Berlin, den 26. August 1944.

Der Leiter der Filmprüfstelle. J: V. v, Allw örden.

) \ tung gefährden. Sie lägen auch nicht im wohlverstandenen Futer- esse der Geschädigten,. die das Geld Jeßt JUL. irgendwelche, zum Teil völlig, überflüssige Dinge verausgaben würden, und dann zu dem Zeitpunkt; in dem die verlorenen Gegenstände tatsächlich wiederbeschafft werden fönnen, mit leeren Händen" dastünden.

Kann der bombengeschädigte Volksgenosse aber tatsächlih Dinge, die er für seine Lebenshaltung braucht, zu vernünstigen Preisen ießt wiederbeschaffen, dann muß ex den benötigten Betxrag Uun- verzüglich erhalten. Man muß ihm auch bei dex Auswahl der Dinge, die er wiederbeschaffen will, eine gewissé Freiheit lassen.

Es ist durchaus nicht notweifdig, daß er im einzelnen genau das

gleiche wiederbeschafft, was er verloren hat. Wenn er z. B. statt zweier verbrannter Zimmereinrichtungen zu je 2000 M jeßt cine bessere für 4000 17.4 .faufen will und der Preis angemessen 1st, so ist nicht einzusehen, warum man ihm dabei entgegentreten soll. Er muß eben dann auf die Wiederbeschaffung eines «zweiten Zimmers verzichten, oder muß dieses jevt oder später aus eigenen Mitteln dazukaufen. Diese Freizügigkeit darf allerdings nicht dazu führeñ, dak beispielsweise ein Ausgebombter, der eine Zwei- zimmerwohnung ‘verloren hat, sich nunmehr für die ganze Ent- {hädigung ein hohwertiges Wohnzimmer kauft und daun von der Feststellungsbehörde einen weiteren * Betrag für die Beschaffung eines Schlafzimmers. fordert. Oder allgemein ausgedrückt: die gewährte Entschädigung muß in erster Linte zur Wiederbeschaffung des lebensnotwendigen Bedarfes verwendet werden.

Vorauszahlungen zur Deckung des ersten / Bedarfs

Kleinere Vorauszahlungen, die der Ausgebombte zur Deckung des ‘ersten Bedarfs braucht, können ihm“ ohne: Prüfung des Ver- wendungszwecks gegeben werden. Hauptsache ist, daß hier nôöti- genfalls ïn den Auffangstellen schnell und ausreichend ge- holfen wird. Höchstsap wird ein Betrag von 500 lt. für die erste, 200 lt. für die zweite und je 100 f für jede weitere Person des Haushakts. sein. Auch hier muß mit Vernunft auf beiden Seiten vorgegangen werden, Wer wegen Wasserschadens in seinex bgld wieder bewohnbaren Wohnung sih vorübergehend für einige Tage in der Auffangstelle aufhält, kann nicht bean- spxruchen, daß er wie ein Ausgebombter behandelt wird. “Aber auch der ‘Tötalgeschädigte muß nachweisen, daß er die erste Vor- auszahlung vernünftig verwendet hat, wenn er nene Beträge än- fordert. Auch erx muß dartun, daß er tatsächlih sofort größere Wiederbeschaffungen durhführen kann, wenn er einen Betrag exhalten will. "Soweit er- Bezugscheine vorlegen faun, genügt dies ohne weiteres als Nachweis, Wenn er etwa aus privatèr Hand sofort notwendige Hausratsstüke erhalten kann und hierfür einen höheren Betrag benötigt, muß er dies der Fest- stellungsbehörde nachweisen.

Gegenseitiges Verständnis der Feststellungs- behörden und der bombeugeshädigten Volks- genossen j \

Unsere bombengeschädigten VolkZgenossen tragen ein hartes

Los. Die Feststellungsbehörden müssen sich stets vor Augen halten,

daß namentlih der Totalgeschädigte, der bei *ihnen vorspricht, unter ‘einem seeltishen Dru lebt, der ihm von vornherein zugute ehalten werden muß. Andererseits gehört ‘ein hohes Maß von Fleiß und fachlihhem Wissen, von és Al rena Einfühlungs- vermögen und Verantwortungsfreudigkeit dazu, die Aufgaben zu erfüllen, die Täg für Tag an die Beamtey und Angestellten der Feststellungsbehörden herantreten. Beide Teile müssen- also Ver- ständnis füreinander aufbringen. “Nur dann bleibt eine den Be- langen der geschädigten Völksgenossen und des Volksganzen in leihex Weise gerecht werdende Erledigung der Kriegsschäden- Len gewährleistet. j /

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Neich3- ünd Staatsanzeiger Nr. 194 vom 30. Auguft 1944. S. 2

Die Gruppenpreise marschieren

Kosten und. Preise beanspruchen auch in der Rüstungsproduk- tion das erhöhte Jnteresse. Nach der heutigen Auffassung spiegeln sich in ihnen Gang und Ergebnis der Erzeugung wider. Während die Kosten den Auswand zeigen, mit dem produziert wird, stellen die Preise das Maß für den Tausch der Produkte und Leistungen dar. Kosten und Preise müssen daher jo gebildet werden, daß au durch sie die Produktion gefördert wird. Der Gewinn it das Entgelt für Wagnis -und Leistungf der wiederum zur Produ» tionsförderung verwandt wird. :

Unter ‘dieser Ausrichtung fand Ende Juli eine der regel» mäßigen Tagungen des Arbeitskreises „Preisbildung für Rüstungs- güter“ der Reichsgruppe Fndustrie statt, an der auch Vertreter des Arbeitsstabes Gruppenpreife des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Reichskommissars fur die Preis- bildung teilnahmen. Fm, gegenseitigen Erfahrungsaustaush wur- den alle Fragen und Schwierigkeiten, die immer wieder aus zett-

- bedingten Gründen auftreten, geprüft und Lösungen sowie Aus-

wege gefunden. ; Auf Grund einer Umfrage wurde festgestellt, daß die Gruppens- preise im Lieferprogramm der "Fndustrie zunehmen, was auch im Juteresse der Leistungssteigerung sehr zu begrüßen ist, Es ist daher ‘in Kürze mit der Herausgabe eines Merkblattes über eine Zusammenfassung und Erläuterung des Gruppenpreisrechtes zu rechnen: ! / d Außer den Gruppenpreisen wurden auch andere Preisfragen erörtert, wie z. B. die preislihen Auswirkungen von Flieger=- \häden, Preisbildung für Auftragsverlagerungen, etne Neureges lung der Bezahlung von Wehrmachtsrehnungen und insbe=- besondere kriegsbedingte Vereinfachungen.

%

R N TRRE S : Börsenkennziffern M für die Woche vom 21. bis 26. August 1944 Die vom Statistischen „Reichsamt errehneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 21. bis 26. August 1944 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt: |

Wochendurchschnitt Monats- / : vom 21. 8. vom 14. 8. durchschnitt Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 26. 8. bis 19. 8, Juli

bis 1926 = 100) / Bergbau und Schwerindustrie 162,20 162, 16 162,54 Verarbeitende Jndustrie . « 157,79 157,78 158,36 Handel und Verkehr . . « « 155,32 155,48 155,60

Gesamt . . / 158,15 158,18 158,58 Kursniveau der 4%igen Wertpapiere » Pfandbriese . . . « « « « 102,50 102,50 102,50 Kommunalobligationen . „-« 102,50 102,50 102,50 Dtsch. Reichsschäßanweisungen 0 : i

1940 Folgen 6 und 7... 103,79 103,95 104,71 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 107,40 107,40 107,30 Anleihen der Länder .'. « 104,16 104,68 104,96 Anleihen der Gemeiñden . . 104,06 104,06 104,04 Gemeindeumschuldungsanleihe 105,90 106,12 106,40 Jndustrieobligationen . . . 108,60 108,57 109,36

Fn Berlin festgestellte Notierungen für tele hische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung 80, August 28, August | Geld Briei | Geld Brief Aegypten. (Alexandrien und ¡

Kairo) «oooooooo ì | L ägypt. Pfund —_ aus e E W209 Afghanistan (Kabul) ««»....+. | 100 Afghani 8,79 18,83 | 18,79 18,83 Albanien (Tirana) «+.++ch++..+ | 100 Franken 80,92 81,08, | 80,92 81/08 Agence GPuenos Aires) - - 3 Pap el h 0,088 0,592| 0,58. 0,593 Australien (Sidney) .+..-... l austr, Pfun —_— e Belgien (Brüssel u. Autwerpen) | 100 Belga - 39,96 40,04 | 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) «.. |.1 Cruzeiro ad ivi e British-Fndien (Bombay-Cal-

CUttà) «so 59° 55 e oov oe oee | 100 Rupien _— a vis Bulgarien (Sofia) «..++ o... | 100 Lewa «- 8,047 3,053 3,047 8,053 Dänemark (Kopenhagen) «+.. | 100 Kronén 52,15 62,25 | 52,15 62;2ö England (London) ..++....+.. | 1 engl, Pfund Finnland (Helsinki) „o... | 100 Finnmark | 5,06 6,07 | 5,06 6,07 Frankreich ( Paris) „e... ... | 100 Frs, bid —_— ers s Griechenland (Athen) «««+.-+ 100 Drachmen 1,668 1,672| 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u, Rotter-

dam) „»..... dect ooo « | 100 Gulden 132,70 132,70 [132,70 132,70 Jran (Teheran) ...++...+-... | 100 Rialis 14,59 14,61 |. 14,59 14,61 Jsland (Reykiavik) „......». | 100 isl, Kr 38,42 88,50 | 38,42 - 88,50 Ftalien (Rom und Mailand) « | 100 Lire 9,99 10,01 | 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) ««. | 100 Yen 68,591 608,711| 68,591 58,741 Kanada (Montreal) .,. +5. | 1 kanad, Dollar _— uet eret Kroatien (Agram) „..«+ ...….…. | 100 Kuna 4,995 65,005 | 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) «+++ | 1 neuseel, Pfd. a— e Norwegen (Oslo) .....+.... | 100 Kronen 56,76 56,88 | 56,76 , 656,88 Portugal (Lissabon) .....+., | 100 Escuda 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) „«--++ « | 100 Lei —_ —_ Schweden (Stockholm 11. Göte- :

DOYA) e aa Cs Ddo /A 100 Kronen 69,46 69,58 | 59,46 89,58 Schweiz (Zürich, Basel und L |

Bern) «(o o bjeo C aso l LOO:NIS, 57,89 ó8,01 | 57,89 68,01 Serbien (Belgrad) ++.+.:.+.+ | 100 serb. Dinar | 4,995 5,005] 4,995 5,005 Slowakei (Preßbutg) --++«+.-. | 100 slow. Kr. 8,591 8,609| 8,591 8,609 Spanien (A 1, Barcelona) | 100 Pesetas 23,5665 283,605| 23,563 * 23,605 Südafrikattische Union (Pretoria j ,

und Johannisburg) «-++... | 1 jüdafr. Pfd, —_ Türkei (Zstanbul). --++..+.. | 1 türk. Pfund 1,978 1,982| 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) «-+..++..+ | 100 Pengö _— Uruguay (Montevideo) « « « « « « | 1 Goldpeso 1,199 1,201| 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika

(New York) «++++...+-.¿, | 1 Dollar _— _

SSTIEIIEOA Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse. ; i Gelb Brief England, Aegypten, Südafrikanishe Uniq „4.500004. « 9,89 9,91 Frankreich eee o a a a ne o. .0...........02.022.020202... 4,995 5,005 Australien, Neuseeland oer... .….…………..…..20... 7,912 7,928 Britisch-Jndien 00. ...0..4.2.0.020.2.2...2.-.00... 74,18 74,32 Kanada «eso ooo oa eco ho 0000000. 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika «o... .do 2,498 2,502 0,130 0.132

Brasilien ooooooo ote odo... o... …..….....

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Ausländische Geldsorten und Vaninoten

Sovereigns8 eo aua ete. 20-Francs-Stüdcke e... Gol -Dollars oooooo... Aèëgyptische «ao... Amerikanischo: 1000—5 Dollar' 7 2 und 1 Dollar Argentinische «o... ..… Australische «- «o... Belgische «--...-..064 Brasilianische «ooooooo... Britisch-JFndische ««+«.5.00-- Bulgariche: 500 Lewa und darunter «.«

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Dänische: große «.........-

10 Kr, und darunter «..... Englische: 10 £ und darukter. Finnische « « « « « «e « Lao sd eUde Französische «+ «ooo... Holländische «-++-« vao doe “Ftalienische:.- große «o...

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Rumänische: 1000 Lei und 000 Lei ooooooooooo Schwedische: große .---....%

50 Kronen und darunter «« Schweizer: große «..«.. 2... 100 Frs, und darunter «««-« Serbische «.««+-- E C L AD O Bit Slowakische: 20 Kronen 1nd darunter «o oco cou oco GSüvbafrifanische Union «.+-«.-

Türkische „.«+---+« L E ad | Ungarische: 100 Pengö und darunter 00002030...

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1 ägypt. Pfd. 1 Dollar

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1 austr, Pfd. 100 Belgas

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100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfb. 100 Finnmarl 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 ‘Lire - 1 fanad. Dollar 100 Kuna 100 Kronen

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100 Kronen, 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dinar

100 low. Kr. 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

30, August

Geld 20,38 16,16

4,185

4,39

0,44

2,44 39,92

0,08 22,9òö

8,07 52,10 6,055 4,99 132,70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89

4,66

59,40 57,83 57,88

4;99

8,58 4,39 1.91

100 Penò

60,78

Brie1 20,46 16,22,

4,206 4,41 0,46 2,46 40,08 0,09 23.05

3,09 62,30

5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11

1,68

69,64 68,07 58,07

5,01

8,62 4,41 1,93

61,02

28. August Geld Brief 2038 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205

0,44 0,46 2,44 2,46 89,92 40,08 0,08 0,09 2295 23,05 3,07 8,09 62,10 - 62,30 6,0506 5,075 4,99 5,01 132,70 1832,70

9,98 10,02 9,98 10,02

0/99 1/0L 4,99 5,01 56,89 67,11

1,66 1,68 - 659,40 69,64 57,83 58,07 7,83 58,07 4,99 6,01 8,68 8,62 4,39 4,41 191 1,93 61,02

60,78

439 4,41 ;

com

3 : RNeich3- und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 30. Auguft 1944. S. 3

Aulernvertrags muster für das deutsch€ Handwerk

Durch Runderlaß vom 31. Juli 1944 I[ 1/3 (B) 2418/44 hat dex Reichswirtschafts3minister das Muster eines Anlernver-

trags für handwerkliche Anlernlinge festgelêgt und bekanntgegeben

(Ministerialblatt des RWM Nr. 14 vom 26. 8. 1944). Bei allen zuküuftigen Abschlüssen von Anlernverträgen im Handwerk wird den Vertragschließenden dieses Muster empfohlen. (

Jn dem Vertragsmuster wird, die Einigkeit der Vertragschließen= den: darüber betont, daß der Anlernvertrag ein Berufserziehungs- verhältnis auf Grundlage gegenseitiger Treue begründet und daß das Anlernverhältnis setnen besonderen Sinn. durch die Ausrich- tung auf die Betriebs- und Volksgemeinschaft erhält; es soll dem Anlernling das zu“ Berufsarbeit 1m nationalsozialistischen Geiste notivendige Wissen und Können vermitteln, Das Anlernverhaälints endigt mit Ablauf des Monats, in dem der FJugendliche die Ab- shlußprüfung besteht. Dex Zeitpunkt der Abschlußprüfung richtet sich nah der’ vom Reichswixtschaftsminister oder der von thm be- auftraaten Stelle jeweils festgelegten Ausbildungszeit. Bei vor- zeitiger Zulassung zur Abschlußprüfung infolge Einberufung zuv

Lehrmacht endigt bei Bestehen der Prüfung das Anlernverhaltnis exst mit dem Tage der Einberufung. Der erste Monat gilt als

-— ————— 2

2

Probezeit. Das Vertragsmuster legt ferner die Pflichten des Lehr-

* herrn, des Jugendlichen und seines geseßlichen Vertreters fest und

regelt auch die Erzicehungsbeihilse, den Urlaub sowie die , Aende- rung und Auflösung des Anlernvertrages.“ Der Anlernvertrag wird aufgelöst, wenn die Gauwirtschaftskammer/Wirtschasts- fammer Abteilung Handwerk —, bei derx der Anlexrnvertrag in die Anlernrolle eingetragen ist, der Fortseßung des Anlernver- hältnisses widerspricht uud das Arbeitsamt zugestimmt! hat. Für diesen Fall verpflichtet sich der Jugendliche zur Fortsezung seiner Ausbildung in einem anderen zugelassenen Ausbildungsbetrieb. Wird das Anulernverhältnis durth Verschulden des Jugendlichen oder des. Ausbildungsbetriebes vorzeitkg aufgelöst, so ist- jeweils der andere Teil berechtigt, vòdn dem jchuldigen Teil eine Entschädi- gung zu verlangen, die 1m ersten Ausbildungsjahr 50 2M und im zweiter Ausbildungsjahr 100 NM beträgt. Fst nah Abschluß der Ausbildungszeit eine Weiterbeschäftigung des Jugendlichen nicht beabsichtigt, jo muß dies spätestens drei Monate vor Ablauf “der Ausbildungszeit schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls ist der Jugendliche für die Zeit nah der Lehre mit den für das Arbeits- verhältuis geltenden geseßlichen Kündigungsfristen eingestellt. Bei Beendigung des Anlernverhältnisses hat dex Lehrherr dem Fugend- lichen ein Zeugnis und bei dex Entlassung eine Arbeitsbescheini- gung auszustellen, -

Wirtschaft des Auslandes

England hat seinen. Play als erste Schiffahrtsuation verloren

Stockholm, 29, August. Fmmer deutlichex zeichnet sih der hex- annahende riesige Konkurrenzkampf zwischen der englischen und amevikanischen YHandelsflotte in der Nachkriegszeit ab. Die Ver- schiedènen Erklärungen maßgebender USA.-Stellen lassen keinen Zweifel, daß die Veteinigten Staaten entsthlossen sind, ihre während des Krieges. eroberte Stellung als größte. Schiffahrts- macht der Erde unter allen Umständen beizubehalten. Die USA.- Handelskammer, die Spißenorganisationm der Großwirtschaft, hat ih dafür ausgesprochen, daß die künftige amerikanische Handels-

flotte mindestens 50 % der amerikanishen Ein- und Ausfuhr"

trausportieren müsse, während bis zum Kriege höchstens 10 bis 29 % der USA.-¿Ein- und Ausfuhr vón amerikanishen Schiffen befördert wurde.

Der Präsident des American Merchant Marine Justituts, au Tayor, exklärte kürzlih: „Panzer, Bomber, Lastwagen, Kanonen können verschrottet werden, wenn der Krieg zu Ende ist, unsere Handelsschiffe aber sind nicht nux Kriegswerkzeuge, sondern auch FJnstrumente des Friedens. Wir rehnen zuversicht-

lih damit, daß das amerifanishe Volk nah dem Kriege dafür |

eintreten wird, daß die amerikanishe Handelsflotte jene -Größe beibehält, die einex großen Seefahrernation zusteht.“ Die stillen

Hoffnungen mancher englischer Schiffahrtskreise, die Amerikaner

würdeu wie nah dem ersten. Weltkrieg, auh diesmal wieder „dem Meer den Rücken wenden“ und ihre Flotte zum alten Eisen werfen, dürfte sich diesmal unter keinen Umständen erfüllen.

Damit sind aber alle Aussichten Englands, jemals wieder seinen |

Plat als erste Schiffahrtsnation der Erde zurückzugewinnèn, für alle Zeiten dahin.

Gute Ernteergebnisse in Serbien und im Banat

Belgrad, 29, August. Banat ist nunmehr abgeschlossen. Damit hat die Getreideerfassung und -ablieferung, die ausscließlich für die serbishe Bevölkerung bestimmt ist, begonnen. Die Ernte darf für Weizen und Winter- ge als gut, für Sommergetreide als mittelgut bezeihneb werden.

exr Mais, der exst im Herbst eingebracht wird, entivickelt sih ebenfalls gut. Auch die Ablieferung von Hülsenfrüchten hat seit einiger. Zeit begonnen und entspricht den Erwartungen. Die gute Getreideernte wird sih zweifellos auf den Getreide-Stchiwarz- markt auswirken, dessen Preise bereits jeßt eine abbröckelnde Tendenz aufiveisen. | währleistet nicht nur eine gute Versorgung der Städte, sondern es werden auch, reichliche Mengen Gemüse, vor allem Tomaten und Obst, zur Konservierung bereit gestellt. Neben den Erzeugerhöchst- preisen qur Getreide, Oelfrüchte und Hülsenfrüchte sind auh für Aepfel, Kirschen, Himbeeren, Brombeeren und Aprikosen, die in großem Ao, pulpiert werden sollen, Höchstpreise festgeseßt worden. Die Entwicklung der Reben kann in Serbien ‘und im Bâiat als sehr günstig angésprohen werden: Mengenmäßig wird allerdings die Weinernte nicht so gut wie im Vorjahr ausfallen.

Neues Beweisdokument für den wirtschaftlichen USA-Jmperialismus

Die Hintergründe zu einem Bericht Roosevelts über die Pacht- und Leihlieferungen

._ Genf, 25." August. Roosevelt hat dem - Kongreß einen Bericht über die Pacht- und Leihlieferungen vorgelegt, um sih vor dem amerifanishen Volk zu rechtfertigen. Wie gewöhnlich läßt der USA-Präsident gewaltige

Die Getreideernte in Serbien und im-

Der reichliche diesjährige Gemüseanfall ge-

Zahlenkolonnen aufmarschieren, um "

seinen Auftraggebern daran zu beweisen, was für ein gutes Ge- [häft das Pacht- und Leihgeseß für den USA-Kapitalismus ist.

Jm Gegensatz zu früheren Berichten gibt Roosevelt diesmal eine außerordentlich interessante Erklärung über. die Zukunftsbedeu- tung der Pacht- und Leihlieferungen für die amerikanische Wirt- schaft ab, - Er stellt nämlih fest, daß, obgleih das Landlease- Programm ein Kriegsproblem sei, es sich auf den Nachkriegs- handel der USA mit dem Ausland“ anregend auswirken werde. Durch den Krieg seien in anderen Ländern die amerikanischen Produkte in einer vorher nie erreichten Mannigfaltigkeit und Menge bekannt geworden. Nach dem Kriege werden, so hoffe

Roosevelt, diese Länder weiterhin der Wunsch? haben, viele dieser

Prodnkte zu, kaufen. Die amerikanishe Fudustrie werde dann einen wesentlich erweiterten Auslandsmarkt bekommen, voraus- gesebt, daß die Wirtschaftspolitik der USA diesén Ländern eine Bezahlung ihrer Käufe ermogliche. ga B J L Roosevelt wax zu dieser Erklärung an den Kongreß vor allem Î è T

deshalb gezwungen, weil sih unter den Abgeordneten ebenso wie | seit eiñiger Zett |

in breiteren amerifanishen- Wirtschaftskreijen lebhafte Unruhe über die immer stärkere Ausdehnung der Pacht- und Leihlieferungen und über verschiedene Gerüchte tihrer Fort- führung nach deut Kriege zeigten. Zur Beruhigung dieser für die Prâäsidentenwahlen sehr gewichtigen", Kreise läßt Roosevelt das Bild eines erweiterten gewinnbringenden Außenhandels der USA nah dem Kriege als Ergebnis der heutigen Pacht- und Leih- lieferungen erstehen.

Darüber hinaus entspricht es aber zweifellos den wahren Ab-

sichten der früheren Washingtoner Regierungskreise, durch das: | Pachtleihverfahren der amerikanischen FTndustrie und Landtirt- | schaft nach dem Kriege in aller Welk Markte zu sihecn und dur" |

eine quf dieseur Wege erreichte Exportsteigerung das so lebhaft

diskutierte Problem der Vollbeschäftigung und des Uebergangs

von dex Kriegs- zur Friedenswirtschaft zu lösen. Die Grundlage für eine ‘derartige Ausnußung der heutigen Pachtleihlieferungen für die amerifanishe Nachkriegswirtschaftspolitik sind bereits in dem am 11. 3, 1941 durch *den amerikanishen Kongreß verab- schiedeten Pacht- und Leihgeseß und den - danach auf dieser Grund- lage. mit allen Nußnießerstaaten abgeschlossenen Pacht-Leihver-

trägen gelegt worden. Der erste Pacht- und Leihvertrag wurde am 23, 2, 1942 mit Großbrifannien unterzèekthnet* wobei im

einzelnen festgelegt wurde, daß Großbritannien als Empfänger amerikanischer Pacht- “und Leihlieferungen verpflichtet ist, Material, das nah Kriegsende noch vorhanden und erhalten ift, an die Vereinigten Staaten zurückzuliefern, für verbrauchtes und abgenußtes Material dagegen Zahlung in bar oder in Gütern oder in anderer dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ent- spréchend erscheinender Form zu leisten. Fm Art. 7 dieses Ver- trages hieß es dann, daß die Rückzahlungsbedtngungen so be- schaffen sein follen, „daß sie den Handelsverkehr zwifchen den beiden Staaten nicht behindern, sondern die gegenseitigen wiyt- schaftlichen Beziehungen fördern und die Welthandelsbeziehungen bessern. Sie müssen darauf gerichtet sein, um entsprechend den internationalen und innerstaatlihen Verhältnissen die Lage der beteiligten Staaten hinsichtlich der Produktion, des Verbrauchs, der Arbeitskräfte usw, zu fördern. Ferner. sollen sie.zur Beseiti- gung sämtlicher Zölle und Behebung jegliher Handelsschranken beitragen sowie den Grundsäßen. nüßlich sein, - die der Präsident der Vereinigten Staaten in seiner Erklärung vom 14. 8. 1941 (Atlantic Chaxrterx) niedergelegt hat“.

„Großbritannien und die anderen über 40 Nationen, die von den Vereinigten Staaten mit Pacht- und Leihlieferungen bedacht wurden,” und mit denen die gleihen Verträge wie mit Groß- britannien abgeschlossen wurden, sind ohne jede Ausnahme zur Bezahlung der empfangenen Lieferungen verpflichtet. Dabei ift

Öffentlicher Anzeiger L

iialiibigm alm e E AE nei E m E

es dem Präsidenten dèr Vereinigten Staaten freigestellt, diese | Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

iets 2 Brüssel :30,11—30,17,

P

Bezahlung in bar, in Gütern oder in anderen- ihm zweckmäßi ersheineïden Formen zu, verlangen. Das bedeutet praktis, daß alle diese Staaten in der Nachkriegszeit wirts{haftlich dem Willen und den Weisungen Washingtons ausgeliefert sind. Die USA.- Regierung wird nah Kriegsende auf der Grundlage der Pacht- und Leihverträge die-Empfangernationen zivingen, sämtliche Ein-

D

*fuhrbeshränkungen, Zölle, Devisenbestimmungen usw. hinsihtlih

der Eilifuhr amerikanisher Waren aufzuheben, wobei es der ameri- fanishen Jndustrie dann niht mehc allzu s{hwer wäre, diese Märkte mit ihren in Massenproouftion verbilligt hergestellten Erzeugnissen zu übexschütten.

Die Erklärung Roojevelts über die durch die Pacht- und Leih- lieferungen geschaffenen günstigen Nachkriegsmöglichkeiten für den amerikanishen Warenexport ist nur ein weiterer Beweis für das Washingtoner Streben nah einer wirtshaftlihen Beherrshung der Welt und der imperialistishen Bemühungen um die Erobe- rung der Märkte.

Der neue ZFapan-Kredit ein großer Beitrag zu Chinas wirtschaft- lichem Wiederaufbau

Schanghai, 29, August. zwischen der Bank von rFapan und der Central Reserve Bank von China zu einer Zeit, in-.der sih dér Krieg einer fritishen Phase nähert, hat nach Ansicht des Nankinger Regierungsorgans der „Central China Daily News“, besondere Beteutung. Das Blatt betont, daß die Gewährung von 400 Mill. Len an die Nanking- Regierung einen erheblihen Beitrag für Chinas pirtschaftlichen Wiederaufbau darstelle. Die neue Anleihe werde auch den Wert der Nanking-Währung stärken. und «„allmählih die Frage der Warenpreise lösen. In diesem Zusammenhang fordert das chinesishe Blatt, daß China seine gesamten troirtshaftlihen Hilfs- quellen poolen sollte, um Japan beizustehen. Mit Hilfe der neuen Anleihe werde dex Lebensunterhalt des chin-sishen Volkes weiter stabilisiert. Das chinesishe Volk könne dadurch seine ganze Arbeitskraft zur Steigerung des Produktionsprogramms einsezen und damit Japan helfen, den Krieg in Großostasien zu gewinnen, Das Blatt hält es für ein allgemeines Mißverständnis, daß die Preiserhöhungen durch eine Fnflation entstanden sind. Es glaubt vielmehr, daß die Ausgabe von Nanking-Yuan bei weitem noch nicht den vollen Sättigungspunkt erreicht hat. Die Preise seien so stark in die Höhe geschnellt, weil es an der nötigen Produktion gefchlt habe. Bei Durchführung eiues umfassenden Produfktions- programms" werde auch der Wert des Nanking-Yuan stabilisiert werden und damit die Lebensverhältnisse des chinesishen Volkes auf eine gesunde und sicheve Basis gestellt.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 29. August. (D, N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 .B., London 98,99 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 29. August. (D. N. B.) Alles in Pengô. Amsterdam 180,734, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand —,—, New York —,—, Páris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

Loùûdon, 29. August. (D. N. B.) New Yorkt 4,021,—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,80—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon —,— bis —,—, Rio de “Janeiro 83,647/16 G.

Amsterdam, 29, August. (D, N, B.,). {12,00 Uhr holl, Zeit.) \Amilich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Ftalien (Clearing) Madrid —,—, Olo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—-

Zürich, 29, August. (D. N. B,) [11.40 Uhr.} Paris 7,50, London-Clearing 17,303, New York 4,30, Brüssel 69,25 B.,, Mailand 22,67%, Madrid / 39,75, .* Holland 229°, Berlin 172,55, Lissabon 16,90, Stockholm 102,65, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,37% B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,25, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714, Helsinki 8,75 B., Preß- burg 15,00 B., Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,50,

Kopenhagen, 29, August. (D. N.-B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,265, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83. Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurje. :

Stocckholm, 29. August, (D. %. B.) London 16,86 G,; 16,95 B., Berlin 167,50 G.,, 168,50 B., Paris —,— G,, 9,00 B,, Brüsset —,— G., 67,50 B.,, Schweiz, Pläße 97,00 G,, 97,80 B,, Amsterdam —,— G,, 223,50 D., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B,, Helsinkt 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B,, Kanada 3,77 G, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— “B,, Lissabon —,— G, 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

London, 29, August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 283,50,

4, Oeffentliche Zustellungen,

1. Untersuchungs- und Stráfsachen, | 5, Berlust- und Fundsachen,

2. Zwangsv i 3. M RECARZERs

6, Auslosung usw. von ‘Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften, 8, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Koloníalgesellschaften,

11. Genoffenschaften,

10. Gese chaften m. b. H,, 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

13, Unfall- und Fnvalidenverficherungen, 14, Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanutmachungen.

3. Aufgebote

[6713] , Aufgebot. ¡ 76 “F. 20/44, Der Direktor Ludwig

hen Gartenbau-Kredit-Aktiengese(l- | (folgen wird.

haft in Berlin Nr. 4494 bis 4503 Uber je 1000 uebst zugehörigen

stens in dem auf den 20, - Dezember | sind bisher nicht ermittelt. 1944 um 11 Uhr vor dem unterzeich- | denen Erbrechte zustehen, werden auf- ‘neten Gericht, Museumstraße .9, Zim- mer Nv. 453 im®11. Stock anberaumten

Personen, .

ihre Erbrechte bis zum 15. November 1944 bei dem unterzeihneten Gericht

Spareinlage ist durch Ausshlußurteil vom 16, 8, 1944 für kraftlos erklärt

Der Abschluß des Anleiheabkommens

(54 F- 72/44.) Breslau, den 19, August 1944, Das Amtsgericht. «x

Gewinnanteil- und Erneuerungs- Libs beantragt. Dex Fnhaber der Urfunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Amts- | Ny. 7 gerihtsplaß, Zimmer 142, anberaum- | kanten ten Aufgebotstermine seinè Rechte an- , zumelden und die Urkunden vorzu- legen, - widrigenfalls, die Kraftloserklä- rung der Urkunden éxrfolgen wird.

[6714]

Hronow (Protektorat

Berlin-Charlottenburg, 15. 8. 1944. | ves bisheri ô

AnttagsriGt: Be d kraftlos

ls - brief gebildet, 9 [6754] Aufgebot. 411, VO. zum

Die: Hotelbesißerin Fräulein Char-

lutte Fischer in Breslau V, Tauenziei-| Hummelstadt, den 22.

Neber die in dem Grundbuche von Grenzeck- Blatt Nr. 357 dowa Bl. Nr. 196 u. 197 in Abt. 111 Qn 1 bzw. 1 für die Fabri- 1 Fsvael Heinrih Löwenbach u. «Fsrael Egon Hirsch, beide zuleyt in r Böhmen. und Mähren) eingetragene Gesamthypothelk von 40000 Feingoldmark ist an Stelle

und Ku-

ewordenen

ein neuer Gesamthypotheken- Abs. 3 derx Reichsbürgerges. v. 25, 11, 1941 RGBl. T1 &. 723)

August 1944,

plaß 12/13, hat das Ausgebot des ver- Amtsgericht. lorengegangenen, auf ihren Namen ausgestellten Sparbuhes Nr. 16 194 | [6716] Beschluß.

der, Volksbank, Breslauer Bankverein e, G. m. b, H. in Breslau, Blumen- straße 8, beantragt, Dex Fnhaber des | ays Sparbuches wird aufgefordert, späte-

Deutschtal,

9, Novembex 1943 verstorben.

Die am 1, 8. 1869 zu Wunderleben (Thüringen) geborene Bianka Kr. Gnesen, ist am

Sturm

Erben

gefordert, ihre Rechte bis zum 15. De- zember 1944 bèi dem unterzeichneten

Nachlaß beträgt etwa 500,— A. Amtsgericht Gnesen, 19, August 1944.

[6640] Beschluß. i

6 VI 219/43, Am 18. April 1943 ist in Birkesdorf die unverehelichte Agnes Beer gestorben. Nachdem die bisher ‘ermittelten Erben die Erbschaft ‘aus- geschlagen haben, werden diejenigen, denen . Erbrehte an dem Nachlaß zu- stehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 18, November 1944 bei dem unter- zeichneten Gericht anzumelden, widri- genfalls die Feststellung erfolgen wikd, daß ein/anderer Erbe als' das -Deutsche Reich nicht vorhanden ist. -

Düren, den 5. Juli 1944.

; Das Amtsgericht. Abt. 6.

[6717] Oeffentlihe Aufforderung.

_3, VT. 9/44 Am 14. Fanuar 1944 ist der Beamtenanwärter osef Bode (früher Swoboda), zuleßt in Hohen- salza wohnhaft, verstorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, wer- den diejenigen, denen Erbrechte a1 dem

Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert,

anzumelden, anderenfalls wird fest- gestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Deutsche Reih niht vorhan-

Klein in Berlin-Zehlendorf, Quer- Aufgebotstermine „seine Rechte anzu- Gericht anzumelden. Andérnfalls straße 7, hat das Aufgebot der auf den melden und das Sparbuch vorzulegen, | wird das Erbrecht des Großdeut[chen den ist. - nyaber ‘lautenden Äftien dex Deut- | widrigenfalls seine Kraftloserklärung | Reiches festgestellt werden. Der reine

Hohensalza, den 19. Augusi 1944. Das Amtsgericht.

[6716]

1 F 32/48. Dur Ausfchlußurteil des Amtsgerichts Neuß vom 18, August 1944 jppird der Hypothekenbrief Nr. 022509 über die 1m. Grundbuch von Neuß Band 59 Blatt 2921 in Ab- teilung ITT Nr. 12 eingetragene Dar- lehnshypothek, lautend auf den Namen des Warenmaklers “Walther Fischer, Hamburg 21, mit einem Betrage von 7000,— NAÆ, für kraftlos erklärt.

Neuß, den 18. August 1944.

Das Amtsgericht.

[6871] Bekanntmachung.

Das von der Sparabteilung der Deutschen Beamten Versiherung Oeffentlichrehtliche Lebens- und -Ren- tenversiherungsanstalt in Berlin W 15 auf den Namen des Gerhard Audörsch in Bexlin-Tempelhof, Wittekindstraße

Nr. 28, ausgestêllte Sparbuch Nx. 40314 über ‘einen E res

der Zinsen bis O Schluß des Ja 1941 lautenden Betrag von 6004,40 li. Æ

worden. 79 F. 108/42. Berlin-Charlottenburg, 25, 8, 1944, Amtsgericht.

L Oeffentli Zustelluagen

[6832] Amtsgericht Horb.

Jn der Rechtssache der Elsa Huber, geb, 14. 4,1930 in Wallhausen, gegen Dionys Faßnacht, Zimmermann in Rohrdorf, z. Zt. mit ,unbek., Aufenthalt abwesend, hat ‘die Klägerin beantragt, den Beklrrgten als außerehel, Erzeuger zur Zahlung von 1980 .@ Unterhalt für die Zeit v. 14. 4, 1939 bis 14. 10, 1944 zu verurteilen. Términ» zur Güteverhandlung isst bestimmt auf Montag, den 2. 10, 1944, nahm. 15 Uhr, vor dem Amtsgericht - Horb. Zu dies@m Termin wird der Beklagte geladen.

[6756] Oeffentliche Zustellung.

Dex Hermann Breitenfeld in Glie- nige, Post Märk.-Rieß, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsbeistand Tetlaff in Beeskow, klágt gegen den kaufm. An- gestellten Siegfried Brates und Ehe- frau Ella Brates geb, Bielke, früher in