1944 / 195 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 195 vom 31. August 1944. S. 2

§3 Bezug, Verbrauch und Lieferung von Waren der Anlage A (1) Waren der Anlage A dürfen nur mt Genehmigung der Reichsstelle bezogen und verbraucht werden. | | (2) Waren der Anlage A dürfen nux bei Vorliegen einer Bezugsgenehmigung geliefert werden. 8 4 _ Bezug und Lieferung von Waren der Anlage B (1) Waren der Anlage B- dürfen nur mit Genehmigung der Reichsstelle bezogen werden. Ÿ ; (2) Waren der Anlage B dürfen nux bei Vorliegen einer Bezugsgenehmigung* geliefert werden.

85 Lieferung von Waren der Anlage C

Waren der Anlage C dürfen nur mit Genehmigung dex Reichsstelle geliefert werden.

86 Lieferung und Bezug von Waren der Anlage D

(1) Waren der Anlage D dürfen monatlich nur in dem Umfang geliefert und bezogen werden, der der monatsdurch- shnittlichen Lieferung bzw. dem monatsdurchschnittlichen Be- zug im Kalenderjahr 1942 entspricht, soweit die Lieferung und der Bezug nach den im Fahre 1942 geltenden Vorschrif- ten zulässig waren.

(2) Für die Lieferung und den Bezug von Wareu der Anlage D über den in. Abs. 1 genannten Umfang hinaus ist eine Genehmigung der Reichsstelle erforderlich. Die Geneh- migung wird entweder dem Lieferer oder dem Bezieher er- teilt, wobei die Genehmigung zur Lieferung zugleich die Ge- nehmigung zum Bezuge enthält und umgekehrt, /

(3) Lieferung und Bezug von Waren der Anlage D für Verwendungszivecke, für die Kontingentsträger eingeseßt sind, bedürfen der Genehmigung des Kontingentsträgers; die Ge-

nehmigung wird durch Universalscheck erteilt. Der nah Abs, 1 zulässige Bezug vermindert sich um die Menge, die im

Kalenderjahr 1942 für solche Verwendungszwecke bezogen ;

tvurde, für die Kontingentsträger eingeseßt worden sind. Die

Bezieher (Verbraucher und Händler) sollen Waren der An- ' | Mesothorverbindungen

| Monazitsand

Phosphate, roh

lage D auch auf Universalsheck nur von .den Lieferern be- ziehen, von denen sie diese Waren im Kalenderjahr 1942 be- zogen haben. Sie haben bei der Bestellung ihrem Lieferer anzugeben, wie weit sih der nach Abs. 1 zulässige Bezug da- durch vermindert, daß für bestimmte Verwendungszwece Kontingentsträger eingeseßt sind.

Gemeinsame Vorschriften für Waren der Anlagen A bis D

§ 7 i Einschränkende Vorschriften

Die Vorschriften der §§ 2—6 gelten nur insoweit, als dem

nicht entgegenstehen:

—T, besondere Vorschriften der Reichsstelle, die durch Anord- nungen, Bekanntmachungen, Einzelanordnungen oder Rundschreiben erlassen sind,

2. Auflagen der Reichsstelle, die den Betrieben unmittelbar oder mittelbar über den Lieferer bekanntgegeben sind,

3. mündliche Anweisungen ‘der Reichsstelle, die chriftlich be-

stätigt sind, z. B, Sizungsprotokolle usw.

88 Selbstverbrauch Der Verbrauch von Waren, die im eigenen Betrieb her- estellt find (Selbstverbrauch), steht der Lieferung und dem Saturn gleich. Demgemäß sind auf den Selbstverbrauch die vorstehenden Vorschriften, soweit sie die Lieferung und den Bezug betreffen, anzuwenden.

89 Gebundene Verwendungszwecke i

Soweit Waren der Anlagen A bis D für einen bestimmten Verwendungszweck bestellt, zugeteilt, geliefert odex bezogen sind, dürfen sie auch nur für diesen Verwendungszweck ver- braucht werden. ] E

8 10 Meldepflicht

(1) Verbraucher, Händler und Erzeuger von Waren der Anlagen A bis Dshaben die bei Fnkrafttreten dieser Anord- nung von der Reichsstelle vorgeschriebenen Meldungen auch weiterhin zu erstatten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,

(2) Störungen im Betriebe, soweit sie! die Höhe der Er- zeugung wesentlich beeinflussen, sind hinsichtlih ihres ' Aus- ahtA und threr voraussichtlichen Dauex jeweils sofort (fern- mündlich oder telegraphisch mit schriftlicher Bestätigung) der Reichsstelle zu melden. i :

S 11 \ Strafvorschristen

/ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8 12 Jukrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt am 10: September 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit “io aat des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung inngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok. l |

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung 1/43 in dex Fassung vom 19. Dezember 1942 (RAnz. Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) außer Kraft.

* (3) Soweit im Einzelfall auf die Anordnung 1/43 Bezug genommen worden ist, treten die Vorschriften dieser Anord- nung an deren Stelle. Die auf Grund der Anordnung

Nx. 13 und der Nachträge 1—1V sowie der Anordnung 1/43 erteilten Genehmigungen und exlassenen Bestimmungen bleis- |

ben daher als Genehmigungen und Bestimmungen der An- ordnung 1/44 in Kraft, Berlin, den 30, August 1944, Der Reichsbeauftragte füx Chenic!' Dr. Claus Ungewitter.

“A

M ‘Anlage A4 i (Bezugs- und Verbrauchsgenehmigung) Adeps lanae, wasserfrei und wasserhaltig Agar-Agar * - lfaloidhaltige Rohstoffe, und zwar nur: Arecanüsse ' Brechnüsse ; Byrechwuxzeln Colanüsse i ‘Strophantussamen Yohimberinde i i / Borminteralien (Boraxkalk, Kernit, Rasorit, Pandermit ustw., auch borhaltige Rückstände) s Braunstein, natürl. und künjtl. Chinarinde

« Codein

Coffein

Drogen, und zwar nur: Aloe Bärlappsamen Baldrianwurzeln Boldoblätter Cascaraxrinde Condurangorinde Enzianwurzeln Faulbaumrinde Fingerhutblätter Falapenknollen ¿ Pyrethrumblüten und -pulver Quillayarinde Ratanhiawurzeln Rhabarberwurzeln Sennesblätter

- Sennesschoten

Galläpfel

Gasreinigungsmasse,

Fod (roh)

Jod resubl.

Kasein

Lackmus

Lanolin

Leimleder

Mesothor

ausgebrauchte

Radiothor

Radiothorverbindungen

Radium

Rodiumverbindungen

Rohopium

Salben- und Cremegrundlagen

Schwefelkies : A /

Suppositorienmassen, wie Postonal, Suppositol, Butyrum Tego usw.

Theobromin

Walrat (Spermaceti), auch synth. E

Weihrauch und andere Weichharze (natürliche Balsame auch Styrax, flüssig oder fest) und Gummiharze (Schleimharze);

außer Gummi Euphorbium, Gummi

roh oder gereinigt ; % und Scamimontiumharz

albanum} Faläpen- Wismut Wismuterze Wismuthaltiger Flugstaub O Zirkonmineralien. Anlage B

(Bezugsgenehmigung) Aeynatron (Natriumhydroxyd), flüssig und fest

| Ammoniumphosphat

Antimonverbindungen Arsen Arsenverbindungen Atropin Atropinsalze Bienentwwachs Borax Borsaureè Cadmiumverbindungen Calciumphosphat Chinaextrafkt Chinatinktur, simpl. Chinin, auch Prochinin Chininsalze Chininnebensalze, und zwar: Chinidin / Cinchonin Cinchonidin Chromverbindungen s Coffeinsalze sowie Phenyldimethylpyrazolon «, coff. eitric. (Analgesin c. coff. citric., Migränin) Elektrokorund Fluorverbindungen, und zwar nur: Aluminiumfluorid luornatrium A ieselfluornatrium Kryolith, synth. Gallussäure Gelatine

timmt : P und Gummen (Pos. 97 a—g des Stat. Warenverzeich- nisses), jedoch aus ‘der Pos, 97e nur Dammar-, Akaroid- und andere Harthärze, Falapen- urtd Scammontumharz Holzkohle : cFridiumverbindungen cFapanwachs JFodtinktur

| Fodverbindungen | Kaliumpermanganat | Kampfer; natüxl. und künstl.

Kandelillawachs Karnaubawachs Kobaltverbindungen Kupferverbindungen : Leimé, tier. und ib. und Mischleime hieraus Natriumbicarbonat

Natriumcarbonat, ‘calec.

Natriumperbörat

Ani Nickelverbindüngen Osmiumverbindungen -

Goldverbindungen, soweit niht für Vergoldung3zwecke , be-

D «D p E Ê Ns L M Tis c tis adaii

Palladiumverbindungen Pepsin Physostigmin Pilocarpin Pilocarpinsalze Platinverbindungen Queksilberverbindungen Rheniumverbindunge Rhodiumverbindungen Rutheniumverbindungen Schwefel Selen Selenverbindungen Silbernitrat Siliciumcarbid (Carborund) Skopolamin Skopolaminhydrobromid Soda, cale. Strophantine Sulfatpech Tallöl Tannin (Gallusgerbsä&ure) Terpentinöl allex Art, auch Kienöl u. dergl. Theobrominsalze } Theophyllin / Wasserglas (Kali- und Natronwassexgla3, auch Kalium- und

Natriummetasilikat) i Wismuitverbindungen

inksulfat

innverbindungen

irkonmetall

irkonverbindungen,

ta

Anlage C (Liefergenehmigung) Acetaldehyd Aceton Acetylcellulose Adipinsäure Aetherische Oele, und zwar nur: Anisóöl (Sternanis0l) Eucalyptusöl Fenhelöl Fichtennädelöl Latschenkiefernöl Menthol Nelkenöl Orauigenöl Pfefferminzöl Sandelholzol Aethylen Acethylenoxyd : Aluminiumoxyd (calc. Tonerde), außer Elektrokorund Aminopyridin i Amylalkohol (alle Fsomeren) Anthracenrückstände j Ascorbinsäure Bleivexbindungen Buthylphenol Carbazol Cerverbindungen | Cumaronharz und cumaronharzhaltige Rückstände Dekalin

Diglykol (Diäthylenglykol) L Elektrokorund, #. Aluminiumoxyd

arbhölzer s «Farbholzextrakte ¿Filme, unbelichtet, und zwar nur:

Kinonormal- uyd Schmalfilme N R LA

uselöl Glykol (Aethylenglykol)

Guajakolsulfosaures Kalium

Hexamethylentetramin, technisch

‘ohannisbrotkerne

Vobannisbrotkernmehl

Kresole und ihre Gemische

Kunstharze

Kunsthorn |

Kunststoffe, auch Preßmassen und Sprißgußmassan

Leime und Klebstoffe aller Art (mit Ausnahme von tierishen und synth. Leimen und Mischleimen hieraus), z. B. Blut- albumin, Kaltleim,. Papierleim. aller Art, stärke- und zellulosehaltige Klebstoffe u.. dgl.

Lithiummineralien

Lithiumverbindungen

Methanol (Methylalkohol)

Molybdänverbindungen

Monochloressigsäure

Natriumbisulfat

Naturhaxze, veredelte, wie: Harzester, Kopalester, Albertole, Bekazite, KM.-Haxz usw,

Ossein j :

Paraformaldehyd ' erxchloräthylen : 10 henol (Karbolsäure und ihre Gemische)

3hthalatharze yridin, reim

N chwefelkohlenstoff

Strontiummineralien -

Strontiumverbindungen s

Tallöl-Veredelungsprodukte (wie Abietinsäure), mit Ausnahme von Sulfatpech |

Tallseife, wasserhaltige (Natronzellstoffablauge)

Terpentinöl-Derivate, z. B. Depanol, Dipenten, Tersolan usw,

Tetrachlorkohlenstoff

Tetralin

Thorxium

Thoriumhaltige Rückstände

Thoriumverbindungen

Titanoxyd

Titanweiß

Trichloräthylert

Triglykol (Triäthylenglykol)

ÜUranoxyd

Vanadinverbindungen

Vulkanfiber

Wachskompositionen

Wolframverbindungen

/

Xylenole und ihre Gemische, L

Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 195 vom 31. Auguft 1944, &. 3

Anlage D (Lieferung und Bezug MD 1942) Acetaldehydabhängige Lösungsmittel und daraus hergestellte Gemische

Acthyläther (Schwefeläther)

Aetkali (Kaliumhydroxyd)

Aktivkohle

Alaune aller Art

Aluminiumchloxid (salzsaure Tonerde) Aluminiumoxydhydrat O ORN Aluntiniumsulfat (s{hwefelsaure Tonerde) Ameisensäure

Ameisensäuresalze

Ammoniak, wasserfrei

Ammoniakwasser (Ammoniumhydroxyd, Salmiakgeist) Ammoniumcarbonat (Hirschhornsalz) Amntoniumchlorid

Ammoniumnitrvat. Amwmoniumsulfat (shwefelsaures Ammoniak) Amylphenol

Anilin

Anilinöl

Anthracen, roh

Buthylalkohol (alle Jsomeren) Calciumcarbid

Calciuncarbonat, ‘gefällt (kohlensaurer Kalk, gefällt) Calciunmmnitrat (Kalksalpeter)

Celluloid

Celluloseäther (Alkylcellulose, Benzylcellulose, Cellulosegly- kolsäureäther usw.) Á

Chlox

Chloxamin

Chlorate und Perchlorate, und zwar nur: Kalium- uud Natriumchlorat* und -perchlorat

Chlorbenzol

Chlorkalk

Chloroform

Cyclohexanol (Hexalin)

Cyclohexanon /

Essigsaure Tonerde (Aluminiumacetat)

Essigsäure, mit Ausnahme der Gärungsessigsäure

Essig]äureanhydrid | luorverbindungen, soweit niht in Anlage B enthalten lußsäure \ |

Harnstoff -

Hartgewebe

Hexachloräthan

Hexamethylentetramin, chemisch reig

Hexantriol

Hydrochinon

Kaliumhypochlortt (Kalibleichlauge)

Kaliumnitrat

Kalkstick\stoff

Kristallsoda

Lackmuspräparate

Magnesiumcarbonat

Magnesiumoxyd (Magnesia usta)

Manganverbindungen, außer Kaliumpermanganat

Methyläthylketon :

Meéthylcyclohexanol (Methylhexalin)

Methylcyclohexanon

Milchsäure

Naphthalin

Natvriumcarbonat, kristallisiert

Natxriumbisulfit

Natriumhypochlorit (Natronbleichlauge)

Natriumnitrat (Natronsalpeter)

Natriumnitrit j

Sine calciniert und kristallisiert (Glaubersalz)

Natriumsulfid ;

Natriumthiosulfat

Orxalsäure

G

entaerythrit

Phosphor N

Phosphorverbindungen, mit Ausnahme von: Ammonium- und Calciumphosphat ;

Photofilme, unbelichtet, mit Ausnahme von Kinonormal- und Schmakfilmen

S IANR unbelichtet

Photoplatten, unbelichtèt

Phthalsäure

Phthalsäureanhydrid

Pottasche .(Kaliumcarbonat)

Propylalkohol (normal und Fsopropylalkohol)

Reinweinstein (Cremor tartari)

Resorcin ]

Salpetersäure

Salzsäure

Schwefeldioxyd i

Schwefelnatrium, # Natriumsulfid

Schwefelsäure, auch rauchende (Oleum)

Sulfitablauge

Tonerdegel (,,Teg“)

Trimethyloläthan

Trimethylolpropan

Wasserstoffsuperoxyd

Weichmacher, synth., aller Art

Weinsäure inkchlorid itronensäure.

Dritte Anordnung. zur Verordnung über die Durchführung der Holzaufbringung Vom 29. August 1944 Auf Grund des § 10 der Verordnung über die Durchführun der Pogauspringung vom 26. Fuli 1943 (RGBl. 1 ‘S. 449)

§1 i (1) Zur Sicherung der Holzaufbringung können die Holz- einschlagsfestsegungen (Umlagen) und Holzeinschlagsgenehmi- gungen außer der Höhe des Holzeinschlags, der Holzaxten und

_wkrd folgendes angeordnet:

Holzsorten auch Weisungen enthalten über

à) den Hiebsort,

b) die Hiebsart,

c) die Durchführung des Eiuschlags durch betriebsfremde Arbeitskräfte dder durch zugewiesene Unternehmer oder De des Holzes U

R S4 ann

|

Touvrden

d) über sonstige für die Sicherung der Holzaufbringung ex- _forderliche betciebötechnifee Vi raie B n N (2) Die Weisungen nah Abs. 1 können auch nachträglih

nach bereits exfolgter Holzeinschlagsfestsepung oder Holz-

einschlagsgenehmigung getroffen werden; sie bedürfen eben-

A der schriftlichen Form. Das Recht der beauftragten

7Forstdienststelle 8 der- Zweiten Anordnung zur Verordnung

Uber die Durchführung der Holzaufbringung vom 9. November

1943) an Ort und Stelle des Einschlags mündlich erläutevnde

Weisungen zu erteilen, bleibt unberührt.

(1) Auch bei Durchführung des Holzeinschlags -durch be- triebsfremde Arbeitskräfte, durch A L oder-.Käufer des Holzes gehen die Holzwerbungskosten zu Lasten des Waldeigentümers oder des Nugzungsberechtigten mit der Maßgabe, daß Mehrkosten gegenüber # den Holz- werbungskosten, die dem. Waldeigentümer-oder dem Nugzungs- berechtigten bei Eigendurchführung erwachsen wären, zurüdck- erstattet werden.

(2) Die Vorschriften des § 3 der Verordnung zur vex- stärkten Deckung des Rohstoffbedarfs an Holz* vom 7. Dezem- ber 1936 (RGBl. T S, 1011) über Durchführung von P0100 einshlägen werden durch die Bestimmungen im Absay 1 nicht berührt.

s 883

Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten sinngemäß au für die Durhführung des Holzeinschlags auf mit Pappeln und anderen Holzarten bestockten Flächen außerhalb des Waldes, /

§ 4

Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten " Oft- gebieten; sie tritt am 1. September 1944 in Kraft.

Berlin, den 29,/ August 1944, Der Reichsforstmeister, Fn Vertretung des Staatssekretärs: Mahler.

i Bekanntmachung

Auf Grund der §88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. 1 S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reihsministers des Fnnern vom 12. Juli 1939 la 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 I Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen

1. der Bozena Sara Margolius geb. Prazak, geb. 3. 3. 1896 zu Bezbekau, 4 Ae PuaoE8 des Josef Fsrael Margolius, geb, 11. 9. 1914 zu Leitmeriß, ' des Karl -Fsrael Margolius, geb. 22, 7, 1917 zu Leitmerit, des Otto Fsrael Margolius, geb. 26. 6. 1920 zu Leitmeriß, sämtlich früher wohnhaft in Leitmerit,

2. des Edgar Fsrael Purkhardt, geb. 15. 6. 1897 zu Tepliß-Schönau, früher wohnhaft in Tepliz-Schönau,

3. das Verrmögen-der Firma Ferdinand Streniß Nachfolger, Reichenberg, in Abwicklung, vorm. Fnhaber Samuel Steindler, Reichenberg,

4. das Nachlaßvermögen nach Hugo Fsrael Oester - Leer geb Ul 11 1888 zu Haid, am 2. 5, 1942 in Tepliß-Schönau verstorben, früher wohnhaft in Turn,

Wirischafisuieiu

Kein „totes“ Zubehör Nugzbarmachung von überflüssigem Maschinenzubehör

_Es ist cine bekannte Erscheinung, dgß infolge der Konzentration der Fertigung in den Betrioben vielérlei Maschinenzubehör heute niht niehr benötigt wird. Es liegt ungenußt, nimmt Raum in Anspruch, verlangt außerdem Wartung. Dieses Zubehör wird Led von andéven Firmen zum Teil dringend benötigt und muß deêhalb von den Maschinenbaufirmen immer wieder neu mit- ge ajeas iverden. Es handelt sih hierbei in der Hauptsache um Werkzeugmaschinenzubehör.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Albert Spcer, hat die Rüstungsbetriebe angewiesen, thre Werkstätten aùf nicht mehr benötigtes Zubehör zu Uberprüfen und dieses an den Hexstelle? zu senden, der es wieder verwertet. Falls der Hersteller nicht festgestellt werden kann, sind die Zubehörteile dem Alt- maschinenhandel zuzuführen.

————-.

Rationalisiérung der Büroarbeit durch Einheitsrehnuung

_ Die vom Reichsministèr für Rüstung und Kriegsproduktion, Speer, durch Anordnung, vom 22. September 1942 vovgeschviebene Einführung der Einheitsrxerhnung bringt für Rehnungsaussteller wie für Rechnungsempfänger durch die hiermit verbundene weit-

“eite Vereinfachung und Vereinheitlihung der innerbetrieb- »

lichen Avbeitsabläufe eine Einsparung an Zeit und Arbeit, die infolge des tagtäglichen sehr großen Verbrauches an Rethnungs- vovdrucken bei Behörden, der Wehrmacht und in der privaten Wirtschaft sehr beachtlih ist, Neben der ‘einheitlihen Gestaltung des Rechnungskopfes und der Festlegung bestimmtex Angaben in der Einheitsrehnung nah DIN' E 4991 ist das Wesentliche in der erwähnten. Anordnung die Bestimmung, daß der Besteller oder Rechnungsempfänger nicht berechtigt ist, von ihm entworfene Rechnungen séinen Lieferanten vorzuschrerben, sondern jede: Rech- nung seiner Lieferanten anzunehmen hat, E fie nah dem Einheitsblalt DIN E 4991 ausgerichtet ist. Auch darf der Rech- nungsempfänger in Rechnungen nicht mehr Angaben verlangen, als in diesem Einheitsblatt vorgesehen sind.

Diese Vorschriften gelten au füx alle Behörden, die Wehr- macht und sonstige Stellen des öffentlichen Rechts. Für die bei Erlaß dec „Anordnung vorhandenen Rechnungsformulare war eine Aufbrauchsfrist vorgesehen. Jun der Uebergangszeit kam es noch zu manchen ckVerstößen gegen diese Anordnung, jedo l diese Fälle immer nile ausgemerzt. Sollten aug fernerhin noch Behörden, Firmen usw, ihren Lieferanten Rech- nungsvordrucke vorschreiben, so empfiehlt es sich, hiervon der Dienststelle Maschinelles Berichtswesen des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion Mitteilung zu machen; es toivd dann von dieser Seite Abhilfe geschaffen werden. Mit der er- wähnten Anordnung ist aber die Entwicklung auf ‘diesem Gebiet noch nicht abge sGlolan, Es wexden vielmehr noch weitere Ver- etnsachumgen und Vereinheitlichungen angestrebt, um dadurch in Zukunst Rechnungsausstellern und Rehnungsempfängern eine noch weitergehende Einsparung an Arbeit und Zeit zu ermöglichen,

1 Weie

65. des Friedri JFsrael Herrmann , geb. 926. Trautenau, früher wohnhaft in Trautenau,

hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, Reichenberg, den 26, August 1944. Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Denk.

1, 1898 zu

Berichtigung Miete VIT/44 des Reichsbeauftragten für Chemie Absagzregelung und Vertvendungsbeschränkung für JFndustrie- reinigungsmittel)

| Vom 21, Zuli 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Nr. 164 vom 24, Juli 1944) Fn § 1 Absay 2 a, muß es heißen:

„Reinigungsmittel, «für die eine Herstellungsanweisung des Leiters dér Fachgruppe Seifen-, Wasch- und Reint- C S der Wirtschaftsgruppe Chemische ndustrie als Produktionsbeauftragien des Reich3« ministers für Rüstung und Kriegsproduktion extoilt ist,“

an Stelle von: - „Reinigungsmittel, flir die eine , Herstellun Santwveisung ilt industrielle Fette und Waschmittel es-

ilt ist“.

Staatsanzeiger

V PERQE E S A A T F

Irichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 34 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums ‘des Fnnern vom 25, August 1944 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 15. 8, 44 Anxechng. v, Dienstzeiten in d. NSDAP. u. ihren Gliedergn. aa d. Bejsoldgs:-Dienstalter. Kommunalverbände. RdErl, 12. 8. 44, Pu hier: Anerkenng., d. dtn. Wochenshau Nx. 34/44. RdErl. 15. 8. 44, Förderg. d. Fugendmittagstishe u, Jugendfreizeitheime d. Hitler-Jugend durch d, Gemeinden. Polizeiverwaltung. RdErl. 12, 8, 44, Aufsuchen d. LS.-Räume in Kraänkenanstalten bei öffentl. Luftwarng. u. heîi Fliegeralarm. Staatsangehörigkeit. Paß- und Ausländerpolizei, RdErl. 7. 8, 44 Fremdenpaßmuster, RdErl. 16. 8. 44, Paßtehn. u, ausländerpolizeil, Behandla. d. ehem. italienischen Militärinternierten (FMF). W A angelegenheiten. Kriegs\chäden. Familiens- unterhalt. RdErl. 18, 8. 44, Beschlagnahme u. Ablieferg. v. Orgelpfeifen u. Windleitgn.; Anmeldg. v. nichtkirchl. Orgeln, hier: Listen d. Gebietssachverständigen, Volksgesundheit. RdErl, 14. 8.44, VO, über d. von d, Krankenkassen der Hebammen s. Hebammenhilfe zu zahlenden Gebühren. RdErl. 14. 8. 44, Einziehg. v. Gasbrand- (Peritònitis-) Serum. RdErl, 19, 8. 44, Totaler Kriegseinsaß; hier: Einsaß freiwerdender Aerzte (auch beamteter u.. angestellter), Krankenshwestern, Gesundheitsp}lege- rinnen, Diätnssistentinnen, Kraûkengymnastinnen, med.-tehn. Ge- hilfinnen und Assistentinnen, Veterinärverw'altun g. RdErl, 16. 8. 44, Lebensmittelüberwachg.; hier: Fleishschmalz. * RdErl. 18. 8. 44, Dienstreisebuch d. Veterinärbeamten. RdErl. 18.,8, 44, Bekämpfg. d. ansteckenden Schweinelähme.— RdErl, 18. 8, 44, Bekämpfg. d. Hühnerpest, RdErl. 22. 8. 44, Ange- stellten u. Ueberversicherg. d. Beschauer. Verschiedenes. Handschriftl. Berichtigung. Neuerscheinungen. Stellenausschreibungen für Gemeindebeamte. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halbjährlih 4,30 NA für Aus- gabe A (zweiseitig bedruckt) und 5,40 N. für Ausgabe B (einseitig bedruckt). /

Wirtschaft des Nuslandes

l Das englishe Ausfuhrproblem

Genf, 30. August. Der Fndustriekorrespondent der „Daily Mail“ bringt erneut seine Befürchtungen über die Zukunft des britishen Außenhandels zum Ausëdruck und schreibt, solhe Dienste, wie die Leih- und Pachtlieferungen den Amerikanen leisteten, hätten sie den Engländern nicht beschert. Ganz im Gegenteil, die britischen Exporte seien, wie Roofevelt kürzlih in einem Bericht jagte, wertmäßig um mehr als 50 % und mengenmäßig um mehr als 70 % geshrumpft. Damit habe der Präsident das Problem klar umrissen, das im britishen Kriegskabinett und unter den englishen Fndustrien lebhafte Besorgnis auslöste. Nur 830 % von deni, was Großbritannien vor Kriegsausbruch exportierte, verlasse also heute noch außer Munition und Kriegsmaterial- lieferungen das Land.

urT arr E DnimarraMETE

Aufbau einer spanischen Gerbstoffindustrie

Madrid, 30. August. Die spanishe Presse berichtet, daß die neue Gevbstoff-Fabrik in Asturien das erste Projekt ist, das auf Grund des Fndustrie-Schußgeseves im Oktober 1939 in den Genuß der vorgesehenen Vergünstigungen für die Fndustrialisierung ge- kommen ist. und- als nationalwichtig erklärt wurde. Die Fahrik befaßt sih zunähst mit der Herstellung synthetisher Gerbstoffe und hat eine Kapazität von 3000 t, diese Gerbftoffe werden für die Gerbung von 3 Mill. kg Naßleder für Treibriemen usw. aus- reichen. Die Bauten für die Nebenerzeugnisse sind jedoch noch niht fertiggestellt. Das neue Projekt wird in der spanischen Wirtschaft insofern als ean wichtig angesehen, als Spanien früher alle Gevbstoffe aus\{hließlich aus dem Auslande bezog.

der shweizerishen Selbstversorgung Gute Ernteaussichten

üri, 30. e Die Frage einer möglihst weitgehenden Selbsternährung ist für die Schweiz in den leßten Wochen immer aftueller geworden. Die Bedeutung der landwirtschaftlichen Pro- duktion für die Versorgung des Landes in Kriegszeiten ist hon O eran! worden, wie in dem bekannten Gesey zur Er- höhung des, Ackerbaues (Plan Wahlen) zum Ausdruck Selonmèt ist, Die Ausdehnung der Ackerfläche, die 1934 nur 183 479 ha um- aßte, ist stufenweise erfolgt. Fm vergangenen Jahr erreichte die ans Pflichtanbaufläche bereits 368 700 ha, die bevorstehende tebente Mehraubauetappe soll eine weitere Erhöhung der Acker- lähe um 20000 ha bringen. Ob tätsächlih eine weitere flächen- mäßige Ausdehnung des Akerbodens um 20000 ha durchgeführt wird, ist indessen nicht sicher, da der wirkliche Anbau weitgehend von den vorhandenen Arbeitskräften abhängt. Die Zahl der zu- säßlih in der Landwirtschaft eingeseßten Arbeitskräfte hat j namentlich durh die Landdienstpfliht sehr stark erhöht. Jm Juni 1944 waren es 21 000, im entsprehenden Monat des Vor- ahres. 19 500, im Juni 1942 11 200 und im Juni 1941 ntr 6900. nsgesamt wurden im Fagre 1943 sechsmal soviel nihtlandwirt-

Das Problem