1944 / 196 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

E T,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 195 vom 31. August 1944. &.4 L é 5

schaftlihe Arbeitskräfte zusäßlih beshäftigt, nämlih 127615, als im Fahre 1941, in dem nur 21 266 zusäßliche Arbeitskräfte in der Landwirtschaft tätig waren. O

Fn den leßten Fahren hat es \sich für die Schweiz außerordent- lih günstig ausgewirkt, daß zugleih mit der Ausdehnung det Ackerfläche gute Ernten zu verzeihnen waren. Auch in diesem Herbst wird wieder eine recht gute Ernte, hinsihtlich Kartoffeln und Obst sógar eine Refkordernte, erwartet. Während im Funi der Stand der landwirtschaftlichen Kulturen noch viel zu wün- schen übrig ließ, hat sih unter dem Einfluß der reihlihen Nieder- schläge im Juli eine beträchtliche Verbesserung der Ernteaus- sihtèn angebahnt. mission für Konjunkturbeobachtung, die soebert ershienen sind, ist zu entnehmen, daß Anfang August bei Wintergetreide ein. ähn- liher Ertrag zu «ærwarten gewesen ist wie im Vorjahr. Bei Somwmergetreide werden allerdings die Erträge je Flacheneinheit etwas geringer ausfallen.

Jn Anbetracht der Tatsache, daß die Schweiz keine Verbin- dungen mehr mit Uebersee hat, werden die guten Ernteaussichten, insbesondere. für Getreide, Hackfrüchte und Obst, sehr begrüßt, wo- bei noch ins Gewicht fällt, daß die räumlihe Ausdehnung der Kulturen auch gegenüber dem leßten Fahr wieder eine Steigerung erfahren hat. Man nimmt an, daß bedeutend mehr Kartoffèln geerntet werden, als zur menshlichen Ernährung notwendig sind, so daß genügend Kartoffeln vorhanden {ein werden, um einen Teil der fehlenden Futtermittel zu ieued die heute eine große Sorge der Landwirtschaft bilden. Die Beschaffung ausreichender Futtermittel ist gerade gegenwärtig von großer Wichtigkeit, um den heutigen allerdings |chon verminderten Viehbestand durch den kommenden Winter hindurchzubringen, da der diesjährige Er- trag der Heuernte ebenso wie im Vorjahre, im ganzen betrachtet, unbefriedigend ausfallen wird. Der erste Heuschnitt hat sowohl P als auch qualitativ nur etne s{wache Mittelernte ergeben.

Die wirtschaftlihe Entwicklung Argentiniens im Jahre 1943

Madrid, 30. August. Die spanische Presse veröffentliht Auszüge aus den Fahresbericht des Banco de la Nacion Argentina uber die wirtschaftliche Entwicklung Argentiniens im Fahte 1943. Dabei wird auf die Bedeutung der Nationalbank hingewiesen, auf die allein 2,6 Mrd. Pesos Einlagen, d. h. 40 % der Gesamteinlagen, bei den argentinischen Banken entfallen. Weiter wird der optimi- stijhe Grundton des xFahresberichtes hervorgehoben und die Wirt- shaftsentwicklung Argentiniens troß aller Störungen in ‘der Außenwirtschaft als verhälknismäßig günstig bezeihnet. So habe insbefondere die Arbeitskapazität des Landes ncht nur erhalten, sondern durch neue zFnitiativen und industrielle Neugründungen sogar noch erweitert werden können, während die Landwirtschaft und die Viehzucht nah wie vor das Rückgrat der Wirtschaft bilden. Die spanische Presse kommentiert aber besonders den industriellen Aufshwung Argentîiniens, an dem die Nationalbank und ihre Kredite stark beteiligt sind. Der besondere Charakter der Fndustrie- finanzierung habe Saßzßungen . niht die Ausshöpfung dieser Möglichkeiten gestattet

4. Oeffentliche Zukellungen,

2. Zwangs8versfteigerungen, 5. Verlust- und Fundsachen,

3. Aufgebote,

3. Aufgebote

[6872] Aufgebot eines Sparbuches! T 24/44. Schaup in Weißenbah an der Triesting | 211 4/44 anzuzeigen. (N. D.), Badgasse 46, wird das der

| L Untersuchungs- und Strafsacheu,

Todeserklärung erfolgen

Verschollenen geben

Den Mitteilungen der eidgenössishen Kom-°

6, Auslofung usw. von Wertpapieren, 211 4/44 zu melden, widrigenfalls die | vermögen, können, aufgefordert, bis zum obigen Zeitpunkt Auf Antrag der Maria | dem Gericht dies zur Geschäftsnummer

Braunschweig, den 19. August 1944. | [6819]

so daß die Bank sich für die Schaffung-eines besonderèn Organs ur Beseitigung ‘diefer Lücke- einseßte, was vor ?inigen Monaten ekanntlih durch die Gründung der halbstaatlih?n {Fndustriebank geshah. Der Fahresbericht der Nattonalbank befaßt sich weiter mit den günstigen Finanzergebnissen im argentinischen Außen- handel 1943 und betont die Notwendigkeit einer ständigen Ueber- wachung durch: die Staatsstellen, um den Qualitätsruf der argen-

tinishèn Waren. zu hüben, da eine Wiedereroberung verloren- '

gegangener Märkte außerordentlih schwierig sei.

USA. und Brasilien als wirtschaftliche Konkurrenten

Stockholm, 30, August. Das wachsende industrielle Eigengewicht Brasiliens und seine verstärkte Exporttätigkeit haben die wirt- schaftlihen Spännungen zu den Vereinigten Staaten erhöht. Für die langfristig denkenden USA.-Fndustriellen stellt Brasilien ein immer ernster werdendes Problem der wirtschaftlichen Koakurrenz dar. Wenn auch die USA. bemüht sind, Brasilien als eine Art von Schußschild im Kampf Wafhingtons gegen Argentinien zu benuyzen und daher Gegensäße möglichst zu tarnen versuchen, so brechen diese Spannungen doch öfter zur Oberfläche durh. So hat Dr. Tavares, der brasilianishe Sonderberater von Nelson Rockefeller, dem Leiter des Amtes für interamerikanishe An- gelegenheiten, fürzlih auf die rabide Verschlechterung der Be- ziehungen zwischen den iberoamerikanishen Ländern, insbesondere Brasilten, einerseits und den Vereinigten Staaten audererseits hingewiesen, wobet er die zunehmende Empörung der Siüdameri- kaner gegen die arrogante Haltung Tausender von amerikanischen Beamten und Agenten kennzeichnete. Jn Brasilien warnt man neuerdings vor der grundsäßlichen Gefährdung der USA .-Liefe- rungen, die unbedingt “eintreten müßte, wenn die Amerikaner nicht völlig neue Methoden der Warenausfuhr nah dem Kriege entwickeln würden. Ohne langfristige Kredite und ein gesundes Planungsprogramimn würden die Vereinigten Staaten kaum "mit größeren Exporten rehnen können, zumal die Zollshubbestrèbun=- gen für die einheimischen neugegründeten Fndustrien Brasiliens im Wachsen begriffen seien.

—— _——

Die zunehmende Amerikanisierung Fudiens USA- Kapital beherrscht 89%, der Schwerindustrie Fndiens

Tokio, 30. August. Die zunehmende Amerikanisierung Fndiens schildert. die Zeitung „Yomiuri Hochi“ in einem Bericht aus Bankok. Auf dem militärishen Sektor zeichneten sich ‘die unter amerikanisher Führung stehenden Tschungkingtruppen durch be- sondere Aktivität aus, während sih der Engländer Mounthatten nach Ceylon zurückgezogen habe. die fommerzielle und industrielle Einflußnahme..der Vereinigten Staaten in dieser englishen Kolonie. Die Einfuhr amerikanischer Waren nah Jndien belief sich im Jahre 1941 auf 98 Mill, Dollar uwd sei im Fahre 1942 auf 378 Mill. Dollar angestiegen. Fm

Funi und Juli dieses Fahres sei das Verhältnis der Zahl ameri-*

fanischer und englischer Schiffe, die indishe Häfen anliefen, 4 : 1

jedoch die Nationalbank auf Grund der { gewesen. Amrrikanishes Kapital und Technik, so sagt der Be-

riht weiter, beherrschten heute bereits 80 % der 230 s{chwer-

8. Kommandétgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

7. Aktiengesellschaften, | 11. Genoffenschaften,

ergeht die

werden | (456. T1. 123, 41,) Berlin, den 22, August 1944. Amtsgericht Berlin.

feld bei Oldesloe,

Antragstellerin bei der Hochwasser Amtsgericht. fatastrophe am 4. 7. 1944 angeblich in Verlust geratene Sparbuh der [6826] Ausgebot.

e s für E Es ist beantragt, den andel und Landwirtschaft, reg. Gen. fmännischen ® stellten Walt | IEE bi tas. H f g nen kaufmännischen Erl Mala p seinen Evben ergebnislos gewesen sind, Durch Beschluß “des Amtsgerichts joll festgestellt werden, daß - der Fiskus Berlin vom 19. August 1944 ist der C2,” Rosen- des Landes Preußen Erbe geworden ist. Tod vér ' Görliß für Zwecks Geltendmachung threr Ansprüche Friederike

m. b. H. in Berndorf mit einem Ein- | Albin Otto lágestand von 305,94 M, seit 1. 1. 1944 lautend auf den Namen Maria | wohnhaft in Berlin Schaup, aufgeboten. Der Fnhaber | taler Straße 48 bei wird aufgefordert, das Sparbuch | tot zu binnen 6 Monaten vom Tage diese: | Verschollene wird

Cupita,

Kundmachung bei Gericht vorzuweisen. | spätestens bis zum 29. November 1944, Auch atidere Beteiligte haben inner- | 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Ge- halb dieser Frist ihre Einwendungen | richt in Bérlin C2, Neue Friedrich- | - | straße 4, 2. Stock, Zimmer 118, zu mel- A erheben, sonst würde das | den, , widrigenfalls die Todeserklärung | Oldesloe. An alle, welhe Aus- kunft über Leben oder Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum | [6639] oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht

gegen - den Antrag auf Kraftloserflä- rung zu on/1 O Sparbuch nach Ablauf dieser Frist für | erfolgen kann. kraftlos erflärt werden. Landgericht Wr. Neustadt, Abt. 3, am 25. August. 1944.

11. November 1919 zu Brüx, zuleßt

erflären. . Der

Prov. ie E dex Rentner

Besonders auffallend sei ‘jedoch-

10. Gesellschaften m. bd. H., 12. Offene Handel3- und Kommanditgesellschaften,

industriellen Betriebe in, Fndien und 70% der 23 Eisenbahn- -

Automobilprovuktion. Zwei roße Flugzeugmontagebetriebe

\ lägen ausschließlich in amerifanischen Händen, ebenso auch große Reparaturwerkstätten für die großen Bomber. Fn diesem Fort- schritt der Durchdringung Fndiens, so bemerkt der Bericht ab-! hließend, habe Amerika offen die Nachfolge Englands in Fndien angetreten.

werkstätten. General Motors h Ford seien vorherrschend in der L

Veriíchte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 30, August. (D, N. B.) Amsterdam 183,27 Gc, 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B,, New Yóörk 24,98 G., 25,02 B Paris 49,95 G., 50,05 B., Stocholm 594,60 G.,

-595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 30. August, (D.‘N, B.) Alles in Pengó. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukaref: 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand —,—, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20,

London, 30, August. (D. N. B.) New Yort 4,023,—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,80—17,40, Stoctholm 16,85—-16,95, Lissabon —,— bis —,—, Rio de Janeiro 83,64?/, G. .

Amsterdam, 30, August. (D, N. B.) [12,00 Uhr holl, Zeit. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, ‘Paris —,—, Brüssel 30,11——30,17, Schweiz /43,63—43,71, Helsinki —,—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,90, . Prag —,—.

Zürich, 30, August, (D, N. B.) [11.460 Uhr.} Paris 7,55, London-Clearing 17,303, New York 4,30, Brüssel 69,25 B.,, Mailand 22,671, Madrid 839,75, Holland - 229°/,, Berlin 172,55, Lissabon 16,95, Stockholm 102,65, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,8714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,25 B., “Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50, Bukarest 2,3714, Helsinti 8,75 B., Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,50,

Kopenhagen, 30, August. (D. N. B.) London 19,34 New Yortk 4,79, , Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bufkares! —,—.

Alles Briefkurse. Stockholm, 30. August, (D. ck. B,) London 16,89 ‘G,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B,, Paris —,— G,, 9,00 B,,

Brüssel —,— G,, 67,50 B.,, Schweiz. Pläße 97,00 G,, 97,80 B,, Amsterdam —,— G,, 223,50 I., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,, Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B.,, Helfinki 8,35 G, 8,59 B, Rom —,— G, 22,20 B,, Kanada 3,77 G, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon =—,— G,, 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G,, 104,00 B.

London, 30, August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 283,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

14. Deutsche Reichsbank. und Bankausweise.

13, Unfall- und FZunvalidenverficherungen, 15, Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufforderung, | Rüffel, Ehefrau des Landwirts Georg | wirt Walter Eimond, zuleßt in Bu- wird. Alle, | spätestens bis zum oben benannten Zeit- | Ott. 11. in Niederlustadt), im Grund | nishku Dorw - b. Wanzogala, Kreis die Auskunft über Leben oder Tod des| punkt dem Gericht Anzeige zu maten. | buch von Oberlustadt Band 3 Blatt 94 | Kowno, z. Zt. unbekannten Aufent» (Eigentümer Ott, Georg, 1TI., Landwirt | halts, ut E in Niederlustadt, und Ott, Maria geb. | Ehegeseßes. Rüffel, ¿dessen Ehefrau, in Exrungen- 6 n shaftsgemeinschaft) eingetragene Grund- | streits vor die 2. Zivilkammer des ; A n u huld wird für - kraftlos erklärt. Die | Landgerichts in Meiningen auf den Am 6. April 1944 ist zu Rethwisch- | Antragstellerin hat die Kosten des Ver- | 10. November 1944, 91/2 Uhr, geladen Kreis Stormarn, | fahrens zu tragen. Dr. von Kennel.,

escheidung aus §49 des 3 Der Verklagte wird zur mündlihen Verhandlung des Rechts-

mit der Aufforderung, einen bei diesém Gericht zugelassenen Anwalt zu be-

und Arbeiter Fohann Foachim Lund

versholle- gestorben. Da die Ermittlungen nach [6675]

bezeichnete werden die etwaigen Erben hiermit

melden. Nachla E ist der Rechts- anwalt und Notar

Vad Oldesloe, den 21. August 1944. Das Amtsgericht. i

[6829] Amtsgericht Stuttgart.

verwitweten Frau t Si Elise Kreplin geb. Meier, O

Ce R 7 [geboren am 12. September 1856 zu

aufgefordert, sich | aufgefordert, ihre Erbrechte spätestens N axodditn bei SHöntnaen wobihaft l 5.V ' dis Donnerstag, den 19. Oliover 1944," Yerliù NW 87, Rostotler Str. 5, fest- | 16901) en h Bad Oldesloe 9nzu- | gestellt und als Zeitpunkt des Todes | Dex x. Krueger, Bad A gegen 0,30 Uhr. | jiher 1500 RA,

Berlin, den 19. August 1944. Amtsgericht Berlin.

; Durch. Beshluß des Amtsgerichts Neuer Markt 9, Durch Ausschlußurteil vom 11. August | Berlin vor 22.

stellen. |

Meiningen, den 25. August 1944. Der Urkfundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts.

Annck

erlust-u.Fundsachen

Aufgebot. Versicherungsshein Nr. 5913 ausgestellt von der VO0BK Versiherungsanstalt ostdeut- scher Handwerkskammern V. a. G. zu Berlin auf den Namen Frau. Gertrud Sembill, ‘geb. Jennet, Fnsterburg, wird hiermit aufge- Er wird kraftlos, falls er bei

d s \ boten. C August 1944 is der innerhalb zweier

der VOHK nit

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É: 1

[6820]

An Stelle der kraftlos gewordenen Briefe über die im Grundbuche von Schönhausertorbezirk Blatt 1036 in Ab- teilung IIT unter Nr. 2a, b auf -den Namen - 1. Richard Fsrael Facoby, 2. Frau Agnes Sara Wreschner ge- borene Jacoby, beide in Berlin în un- geteilter Erbengemeinschaft, eingetra- genen Hypotheken von insgesamt 8700 {M ist ein neuer Brief erteilt.

Berlin, den 8. August 1944.

Amtsgericht Berlin. Abteilung 403.

[6824] Aufgebot, /

Walter Fischer, Bauer in Hasen- winkel, Gemeinde Meckenbeuren, hat das Ausgebot des Hypothekenbriefs über die auf seinen Namen im Grund- buch von Böhringen Heft 354 Abt. IlI Nr. 7 eingetragene Restkausgeldhypo- thek von' 6184,50 l. Æ beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgesor- dert, spätestens in dem auf 20. März 1945 um 9 Uhr vor dem unterzeih- neten Gericht anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls diese für kraftlos erklärt wird. Amtsgericht Rottweil, 19. August 1944.

68256 '

Der Amtsgerichtsrat a. D. Beneke in Berlin-Steglig, Grunewaldstr. 5, hat beantragt, den vershollenen Schmierer F Albert Franz, geboren am . Juli 1880, zuleßt wohnhaft in Braunschweig, für tot zu erklären. Dieser ersWollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum Freitag, den 27. Oktober 1944, 12 Uhr, beim Amts- geriht Braunschweig zum Aktenzeichen

Anzeige zu machen. 455. TI. 110. 44, Berlin, den 22. August 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 455.

[6827] Aufgebot.

Es is beantragt, den verschollenen Schriftsteller (Redakteur) Günther Her- mann Hopffe, geboren am 19. Fuli 1896 zu Berlin, es wohnhaft in Berlin, Gitshinec Str. 6 bei der Mut- ter, für tot zu erflären. Der bezeich- nete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 15. November- 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Ge- richt in Berlin C2, Neue Friedrih- straße. 4, Zimmer 118, zu melden, widrigensalls die Todesexklärung er- folgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung, bis, zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Geriht Anzeige zu machen. 455. II. 32. 44. N

Berlin, den 22. August 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 455.

[6828] Aufgebot.

Es ist beantragt, den verschollenen Landwirt Daniel Luther, geboren am 283. L 1873 zu obig i Kreis

Chelm, ohne leßten Wohnsiy im Fn- laude, Angehöriger des ehemaligen

russishen Zarenreiches für tot zu er- flären. Der bezeichnete Verschollene

‘wird aufgefordert, sih spätestens bis

zum 8, November 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten- Geriht in Berlin (2, Neue Friedrichstraße 4, 1, Sto, Zimmer 118, zu melden, wtdrigenfalls die \ Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welhe Auskunft über Leben

'oder Tod des Verschollenen zu erteilen

S E

1944 wurde der. Mantel zu dem Gold- pfandbrief der Württ. Hypothekenbank Stuttgart Serie 2 D Nr. 1864 (verzins- lih zu 4% %, früher 82) über 1000 Goldmark für kraftlos erklärt.

6821]

i F. 7/8/1944. Das Amtsgericht Bremen hat am 16. August 1944 auf Antrag der Ehefrau des Kajeinspektors Her- mann van Brügge, Luise Amanda Dorothee geb. Bruns, Bremen-Lesum, Hermann-Göring-Straße Nr. 32 a, fol- gendes Aussclußurteil erlassen: „Die folgenden Einlegebücher der Sparkasse in Bremen, nämlich: 1. Nr, 144 284,

‘Guthaben M 4318,23, 2. Nr. 23379,

Guthaben A 713,43, beide lautend auf den Namen - der Antragstellerin, werden für kraftlos erklärt unter Ver- urteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. i

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[6637] Ausshlußurteil,

Jm Namen des Deutschen Volkes!

Fn Sachen betr, Aufgebotsverfahren Que Kraftloserklärung eines - Hypo- hekenbriefes der Antragstellerin Maria Ott, geb. Rüffel, in Niederlustadt erläßt das Amtsgeriht Germersheim durch den beauftragten Richter Dr. von Kennel auf Gründ der Os fol Verhandlung vom 14. Funi 1944 fol- gendes Ausschlußurteil: Der angeblich abhanden gekommene Hypothekenbrief von 940 NAM für eine in dieser Höhe im Gründbuch von Niederlustadt Band 1 Blatt 20 (Eigentümer Ott, Gèorg, T1, Landwirt in Niederlustadt), im Grundbu von Niederlustadt Band 1 Blatt 21 (Eigentürner Ott, Maria, geb.

Kurt Georg Wilhelm Klann, geboren ám 6. Januar 1908 zu Lieyow/Mühle, für tot erklärt und als Zeitpunft des Todes der 22, April 1940 festgestellt worden. 455 11 138, 44. Berlin, den 22. August 1944. Amtsgericht Berlin.

[6830] ; Durch Beshluß des Amtsgerichts

Berlin vom 22, August 1944 1} der

Karl Georg Lippek, geboren am 25. August 1921 in Ublick, Kreis Jo- hanunisburg/Ostpr., für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 22. Fe- bruar 1943 festgestellt worden. 456 1I 77, 44. l Berlin, den 22. August 1944. Amtsgericht Berlin.

[6831] |

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 22. August 1944 i} der Alois Mögele, geboren am 1. Fanuar 1917 zu Mindelheim/Schwaben, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 6. Dezember 1941 festgestellt worden. 456 II 152, 44, —-

Berlin, den 22, August 1944.

Amtsgericht Berlin.

Zuistellungen [6900] Oesfentlihe Zustellung. Í 2 R 92/48. Die Frau Emma Ei- mond geb. Baltshun in Zella-Mehlis, Lerchenberg 5, Streitvertreter: Rechts-

anwalt Dr. Eichler in Zella-Mehlis, klagt gegen ihren Mann, den Land-

Monate vorgelegt ist. Berlin, den“ 29. August 1944. VOHK Lebensversiherungsanstalt ostdeutsher Handwerkskammern V. a. G. zu Berlin.

gesellschaften

6902] | Ordentliche Hauptversammlung der Gebrüder Rasch Aktiengesellschaft, Schleswig. ,

Wir laden hiermit die Aktionäre zu der am Sonnabend, dem 16. September 1944, 15 Uhr, in den Geschäftsräumen alias ordentlichen Hauptver- ammlung ein. Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung be- kfanntgemacht. i / :

Als Ausweis für die Teilnahme an derx Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts dient die Vorlegung der Aktien oder der Nachweis threr Hinterlegung bei einem Notar. Die

Änmeldung zur Teilnahme muß späte- stens am Tage vorx der Versammlung geschehen. |

Der Vorftand. \ Theodor Kreugfeldt, Theodor Wenkemann.

Vexantwortlih für den Amtlihen und Nichtamt- lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. S chlange in Potsdam,

verantivortlih fin den Wirtschaftsteil und dey

übrigen redaftionellen Teil: Rudolf Lanv\ch in Berlin 8W 68 Druck dex Preußischen Verlags- und Drutkereîi GmbH,, Berlin

‘Preis dieser Nummer: 10 Fe

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger

monatlich 2,30 ÆÆ.- zuzüglich Zustellgebühr,

kosten 10 F. Einzelnummern werden nur gegen

eint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post

E d e R für S u der T Anzeigenstelle monatlich 1,90 #ÆÆ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen ‘en in Beelin fürSelbstabholer die Anzeigenstelle SW68 Wilhelmftr.30/21. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder

vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

E Se a A für den-Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit- E Rd

Anzeigen nímmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Drudcktansträge sind auf einfeitig beschriebdenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Besfristeie Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ÆK.

Nv. 196 Fernsprech-Sammel-Nr.: 12 42 45

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Anordnung über die Preisbildung im Tischlerhandwerk. Vom 21. August 1944.

Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Versiche- rungswesen über die Erteilung -dex Erlaubnis zum Ge- schäftsbetrieb und über die Genehmigung von Aenderungen des Geschäftsplans und von Bestandsveränderungen.

i / Amtliches Deutsches Reich. Anordnung über die Preisbildung 'im Tischlerhandwerk Vom 21. August 1944 :

Auf Grund. des § 2 des Geseßes zur Durchführung des Vierjahresplanes Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29, Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet: ' '

Regelleistungen

01 | Preise und Einstufung

(1) Für Regelleistungen dürfen höchstens die in den An- Tagen zu dieser Anordnung aufgeführten Preise gefordert, ver- \sprochen oder gewährt werden.

(2) Für Arbeiten, die mit Regelleistungen vergleichbar sind, dürfen höchstens Preise berechnet werden, die den Höchstpreisen füx _ Regelleistungen. unter Berücksihtigunÿ der Köstèn- abweichungen entsprechen. .

(3) Die Einstufung der einzelnen Betriebe in. die Preis- klassen erfolgt durxh die Preisüberwachungsstellen. Die Ein- stufüng ist unter Verwendung eines Formblattes nach dem

_ Muster der Anlage 1 über die Bezirksstellen des Reichs-

innungsverbandes des Tischlerhandwerks zu beantragen.

Preiserrechnungsvorschriften für zu- kalkulierende Preise

| Anwendungsbereih |

Soweit Regelleistungspreise nah § 1 oder Einheits- oder Gruppenpreise nicht festgeseßt sind, gelten für handwerkliche Tischlerleistungen die Preiserrechnungsvorshriften dieser Anordnung.

83 Preisberechnung

(1) Die Preisermittlung hat auf Grund einer Nachkalkula- tion nah den Grundsäßen einer sparsamen und wirtschaft- lichen Betriebsführung zu erfolgen.

(2) Ein auf Grund einer Vorkalkulation vereinbarter Preis muß gesenkt werden, wenn, und soweit di Nachkalkulation einen niedrigeren Preis ergibt.

8 4

Aufbau der Preisberechnung (1) Die Preisermittlung ist -in folgender Weise zu gliedern: Werkstoffkosten ' Sehne Gemeinkosten (Zuschlag u die Ferti ungslöhne) Wagnis und Gewinn (Zuschlag auf die Summe 1-—3) Sonstige Aufwendungen | Sonderkosten des Vertriebes

a) Umsaßsteuer (auf die Summe 1—5)

- b) Ausgangsfrachten und andere Zustellungskosten

c) Verpackungsmaterial.

(2) Betriebe, die auf Grund ihres Rechnungswesens in der Lage sind, die Kosten tpr aufzugliedern und nachzuweisen, dürfen die einzelnen BeEhnungsposten weiter aufteilen. Die Q agotge des § 5 durfen hierbei jedoch nicht überschritten werden:

D DS E

85 Bestimmungen zu den Kosten- und Gewinnsäge1.

Zu 1- Werkstoffkosten: j

(1) Werkstoffkosten sind die Kosten der unmittelbar für die Leistung verwandten Roh- und P BECIAEe einschließlih der fertig bezogenen Zulieferungsteile und halbfertigen Erzeugnisse,

(2) Es sind die tatsächlichen geseßlih zulässigen Einkaufs- preise, abzüglich aller Rabatte und ohne die Anwendungen für den Warenbezug (Wareneingangskosten) in die Preis- berechnung einzuseßen. Umsaßbonus (nachträgliche Umsag-

vergütung) und Kassenskonto (Barzahlungsnachlaß) brauchen

jedoch vom Einkaufspreis nicht abgeseßt zu werden.

(3) Als Werkstoffmengen dürfen nur die Mengen berechnet werden, die sich aus den Fertigmaßen, den zur Verarbeitung gelattgenden Rohdicken und dem Verschnitt ergeben,

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckonto:\ Berlin 418 21

1944

Berlin, Freitag, den 1. September, abends

(4) Für Verfchnitt dürfen folgende Hundertsäte der Fertig- maße nicht überschritten werden: a) Nadelschnittholz, außer Lärche u. Zirbel- 200.9. b) Lärche, Zirbelkiefex, Rot- und Weiß- buche, Esche, Erle, Pappel, Linde, Rüster

e D035 D.

c) Eiche, Ahorn, Nußbaum, Obsthölzer . . 30—40 v. H. d) Sperrholz: Lagermaße E O O V. O: Aa o S

e) Furniere: Absperr- und Blindfurniere . 10—20 v. H. Schlichte Edelfurniere. .. 20—40 v. H.

Lar)

Für Maserfurniere u. ä. darf ein Verschnitt in angemessener

Höhe berechnet werden.

(5) Die in Abs. 4 angegebenen Verschnittsäge müssen unter- schritten werden, wenn nah Art des Erzeugnisses und Güte des Materials mit niedrigeren Säßen auszukommen ist.

Zu'2 Fertigungslöhne:

(1) Fertigungslöhne sind die Lohnkosten, die unmittelbar für die einzelne Leistung erfaßt werden können.

(2) Die Fertigungszeiten dürfen nux in der Höhe angeseßt werden, die bei normaler Arbeitsleistung gerechtfertigt ist.

(3) Als Stundenlböhite dürfen nur die am 16. Oktober 1939 Zeitpunkt des Zukrasfttretens. der Zweiten Durchführungs- bestimmung zum Abschn. 111 der KWVO. vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2028) zulässigerweise gezahlten Löhne eingeseßt werden. Sobald dies Löhne durch. Tarifordnung oder durch eine sonstige Anordnung des zuständigen Reichs- oder Sondertreuhänders neu geregelt werden, sind der Preis- errechnung grundsäblih die neuen Löhne zugrunde “zu lègen. Wenn jedoch die: am Stichtag des Lohnftops geltenden Löhne über den neuen. Taxiflöhnen liegen, sp dürfen die Betriebe ihre Stoplöhne, solange sie diese fortzahlen dürfen, auch weiter der Preiserrechnung zugrunde lêgen. Hat det zu- ständige Reichstreuhändex im Etinzelfalle eine Lohnerhöhung

genehmigt, fv“ darf der Erhohungsbektrag nicht ohne Aus- -

nahmebewilligung in Anfay gebracht werden. y

(4) Bei Affeordleistungen darf nur cin Lohn berücksichtigt werden, der höchstens, 30 v, H. über dem geseßlih zulässigen Lohn liegt.

(5) Der Meister darf für seine handwerkliche Mitarbeit den höchsten örtlich zulässigen Gesellenlohn berechnen. Als Mit- arbeit des Meisters in diesem Sinne gilt nicht die allgemeine Leitung und Ueberwachung ‘dex Arbeit. '

(6) Die Lehrlingsarbeit is entspxechend der Anordnung des Reichskommissaxs für die Preisbildung über die Verrechnung der Lehrlingsarbeit bei der Berechnung der Preise und Ent- gelte im Handwerk vom 13. August 1943 (RAnz. Nr. 191 vom 18. August 1943, Mitt.-Bl. 1, S. 543, zu berechnen.

(7) Zum Nachweis der Löhne ist der Betriebsführer ver- pflichtet, für jeden Beschäftigten einschließlih des Meisters selbst, Arbeitszettel (Wochenbücher, Arbeitszeitlaufzettel o. ä.) zu führen. Die Eintragungen müssen täglih und so genau gemacht werden, daß. eine - eiuwandfreie . Feststellung der Fertigungsstunden für jede einzelne Leistung gesichert ist.

(8) Die Fertigungslöhne sind in der Preisberechnung stets gesondert nah Meister, Gesellen und Lehrlingen auszuweisen.

(9) Die Fertigungslöhne dürfen entweder als Einzelstunden- [löhne oder Gruppendurchschnittslöhne verrehnet werden. Die gewählte Verrechntungsart muß jeweils für die Dauer eines Geschäftsjahres : bribehalten werden. " Wtrd die Berechnung nach .Durchschnittslöhnen vorgenommen, so ist der je Gruppe zur Anwendung gebrachte Durchschnittslohn neu zu berechnen, wenn sich die Zusammenseßung der Gefolgschaft oder die Ent- lohnung der einzelnen Gefolgschaftsmitglieder wesentlich ändert. ‘Die Neuberechnung hat in diesem Falle innerhalb von 2 Monaten stattzufinden. Der Erstberehnung des Durch-

shntittlohnes: haben die Betriebe die Fertigungszeiten Und -

Bruttolöhne der einzelnen Gruppen des leßten Monats vor JFnkrafttreten der Anordnung zugrunde zu legen.

Zu 3 Gemeinkosten:

(1) Die Gemeinkosten einschließlich der Warenbezugskosten werden durh einen Zuschlag auf die Fertigungslöhne abge- golten. Sie dürfen bei Führung eines einwandfreien Nach- weises in tatsächlicher Hohe, höchstens jedoch mit 95 v. H. der Fertigungslöhne berechnet werden.

(2) Betriebe, die ihre Maschinen- und Handarbeitszeiten und die darauf entfallenden Gemeinkosten getrennt exfassen und entsprechende Nachweise führen, dürfen die Gemeinkosten unterteilen. “Hierbei darf ein Höchstsay von 200 v. H. der Fertigungslöhne für Maschinenarbeit und 65 v. H. der Ferti- gungslöhne für Handarbeit nicht überschritten werden.

(3) Ein Wechsel in der gewählten Berechnungsart ist inner- halb eines Geschäftsjahres unzulässig.

(4) Die zuständige . Preisüberwachungsstelle kann Betrieben, die durch die. Eigenart ihrer: Leistung überdurchschnittlich hohe Gemeinkosten bei wirtschaftlicher Betriebsführung aufweisen, eine Genehmigung zur Berechnung höherer Aufschläge er- teilen. Die Anträge sind über die Bezirks\tellen des Reichs- innungsverbandes des. Tischlerhandwerks einzureichen.

(5) Betriebe, die nicht in der Lage sind, die Höhe der Ge- meinkosten einwandfrei nachzuweisen, dürfen einen Gemein- f tenzushlag von 65 v. H, der Fertigungslöhne nicht über-

reiten. Ï

(6) Betciebe, die- nicht über eigene Maschinen verfügen und ihre Maschinenarbeit in fremden Betrieben ausführen lassen, dürfen den zulässigerweije hierfür gezahlten Betrag weitér- berechnen, dec Gemeiukojtenzuschlag- füx. Handarbeit darf je- doch in diesem Falle höchstens 65 v. H. betragen.

(7) Fn den Gemeinkostenzuschlag darf ein Entgelt für die leitende und übexrwachende Tätigkeit des Betriebsinhabers und für ständig in der Verwaltung mitarbeitende Familienange- hörige einbezogen wérden, wenn die übrigen Personalkosten der technischen und kaufmännischen Verwaltung (Gehälter der Angestellten) unter 7 v. H. des Fahresumsates liegen, Das Entgelt für Betriebsinhaber und Familienangehörige is in diesem Falle aus dem Unterschiedsbetrag zwischen 7 v. H. des Fahresumsazes und den im gleichen Zeitraum tatsächlih aufgewendeten Gehältern der Angestellten. zu errechnen.

Zu 4 Vagnis und Gewinn:

Für Wagnis und Getvinn darf auf die Summe der Preis= bestandteile 1—8 ein Zuschlag von höchstens 10 v. H. be- rechnet werden.

ZU 5 Sonstige AuUfwendungén:

Montageauslagen, Wegegelder, Auslösungen (Trennungs- entschädigungen) und ähnlihe Aufwendungen sind gesondert nachzuweisen und ohne Gemeinkosten- und Gewinnaufschlag weiterzuberechnen.

ZüPSonderkostendes Vertriebes: s a) 2,04 v. H. als Zuschlag für die Umsaßsteuer auf die Summe der Kosten 1—s. b) Ausgangsfrachten und sonstige Zustéllungskosten in tät- sachlih angefallener Hohe. c) Die Selbstkosten des Verpackungsmaterials.

Sonstige. Vorschriften S6 R Fertig eiugekaufte Erzeuguisse

(1) Für fertig eingekaufte Erzeugnisse. (Haudelswaren), die an den leßten Verbraucher verkauft werden, darf, soweit niht die Vorausseßungen für die Zulässigkeit der Einzelhandels- aufschläge gegeben sind, ein Zuschlag von höchstens 25 v. H. auf die -Nettoeinkaufspreije berehnet werder.

(2). Der Vexkauf .ar Wiederverkäufer ist. nur zum Selbst- fostenpreis zulässig.

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Anwendung der Kriegswirischaftsverordnung

Die Vorschrift der Kriegswirtschaftsverordnung, wonach Preise und Entgelte füt Güter" Und ' Leistungen nah den Grundsätzen der kriegsvexpflichteten Volkswirtschaft zu- bilden sind, ist zu beachten.

8 Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

(1) Erfolgt Zahlung innerhalb von 30 Tagen nah Ausftellung der Rechnung, so dürfen keine Zahlungsaufshläge gefordert, versprochen ader gewährt werden.

(2) Wird Zahlung innerhalb von 14 Tagen nah Ausstellung der Rechnung vereinbart und wird innerhalb dieser Frist

"Zahlung geleistet, so ntuß bei Rechnungsbeträgen von mehr „als +00, M ‘ein Nachlaß von - mindestens 1-v. H. des

Rechnungsbetrages gewährt werden, (3) Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen öffentlicher

! Auftraggeber bleiben, unberührt.

(4) Sonstige Vertragsbedingungen dürfen niht zum Nach- teil der Abnehmer verändert werden.

§9 Rechnungslegung

(1) Für alle Leistungen ist dem Auftraggeber eine \chrift- liche Rechnung zu erteilen. Von der Rechnung is eine Ab- schrift anzufertigen.

(2) Uebersteigt der Rehnungsbetrag 100,— NA, so ist auf der Rechnung die Nummer des dazugehörigen Berehnungs- bogens anzugeben.

§210 Preisnachweis

(1) Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Preise muß dem Reichskommissar für die Preisbildung und den von ihm beauftragten Stellen durch geordnete Aufzeihnungen jederzeit nachgewiesen werden können.

(2) Wenn die Auftragssumme für die nah den §8 2 bis 5 dieser Anordnung berechneten Arbeiten 100, K über- schreitet, so sind die Betriebe verpflichtet, das Zustandekommen des Preises unter Verwendung eines Berehnungsbogens nah dem Muster der Anlage 2 nachzuweisen. Diese Berehnungen sind fortlaufend zu numerieren.

(3) Geschäftsbücher sind nebst allen zu ihnen gehörigen Auf- zeichnungen und Belegen 5 Fahre lang aufzubewahren, soweit niht nah sonstigen Bestimmungen eine längere Aufbewah- rungsfrist vorgeschrieben ist, Die Frist beginnt mit dem Eride des Jahres, aus dem die leßte Eintragung in das Geschäfts- buch stammt.