1944 / 200 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

+ Zwangsverfteigerungen,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 3. Aufgebote,

2. Zwangs- versteigerungen

7033] Zwangsversteigerung.

K 7/43. Das Grundstück im Grund- buch für Großen Buseck Blatt 584, Ord.-Nv. 38, Flur-Nr, 1 729, Hofreite (Oberpforte im Ort 16), 325 qm, Grabgarten im Ort, 35 qm, zulässiges Höchstgebot ‘6400 K.A, das zur Zeit der Eintragung des Ee ene merks auf den Namen der 1. Maria Henkel, 2. Karl Buchtalek Witwe, Marie geb. Döring, beide in Großen Buseck, zu je § tim Grundbuch ein- getragen war, soll Donnerstag, den 9, November 1944, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Zim- mer Nr. 204 (kleiner Saal im oberen Stock), versteigert werden. Die Ver- steigerung erfolgt im Wege der Zwangs- vollstreckung auf Antrag: der beiden Grundstückseigentümerinnen zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. Der Versteigerungsvermerk ist am 4. No- vember 1943 in das Grundbuch einge- tragen worden. Fnsoweit Rechte zur Zeit der Eintragung des Versteige- rung8vermerfs ‘aus dem Grundbuh niht ersihtlich waren, sind sie späte- siens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei dem unterzeihneten Geriht anzu- melden und, wenn der Gläubiger widerspriht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteige- rungserlöses dem Anspruch des Gläu- bigers und den übrigen Rechten nach- geseßt werden. Es ist zweckmäßig, hon zwei Wochen vor dem Termin eine Plaue Berechnung der Ansprüche an apital, Zinsen und* Kosten der Kün- digung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden . Rechts- verfolgung mit Angabe des bean- spruhten Ranges shriftlih einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werdea aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen- standes tritt,

“Gießen, den 22. August 1944."

Amtsgericht.

E) 3. Nufgebote [6982] i

2 F 6/44. Die Ehefrau Hans onteinex, Anna geb. Simons, Haan, Kölner Straße 19, hat das Aufgebot der Sparbücher der Stadtsparkasse Haan 1. über das Sparkonto Nr. 27 441, lautend auf Frau Hans Fontkeiner, Anna geb, Simons, Haan, Kölner Straße 19, über ein Guthaben von 1072,68 M, 2. über das Sparfonto Nr. 31310, lautend auf Annegret Fonteiner, Haan, Kölner Straße 19, uber 760,75 f. Æ, beantragt. Der Fn- haber der Urkunden wird aufgefordert, spatestens in dem auf den 7. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Auf- gebot3termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserflärung der Ur- funden erfolgen wird. j Mettmann, den 26. August 1944, Amtsgericht.

N É

7/44. Die efrau Eugen Schmidt, Maria geb. Sirang in Sat: Breidenhoferstraße 30, vertreten durch die Ehefrau Anna Fonteiner in Haan, Kölner Straße 19, hat das Aufgebot des Sparbuchs der Stadtsparkasse Haan über das Sparkonto Nr. 33 066, lau- tend auf Frau Eugen Schmidt, Maria

b. Simons, Haan, Breidenhofer- traße 30, über ein Guthaben von 369,10 f. A, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte- stens in dem auf den 7. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- riht, - Zimmer 13, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die ' Kraftloserklärung der Ut- funde erfolgen wird.

Mettmann, den 26. August 1944,

Amtsgericht.

[6984] j

2 F 9/44. Die Amtssparkasse Gruiten hat das Aufgebot des Spar- buchs über das Sparkonto Nr. 752, lautend auf Karoline Füliher, Grui- ten, über ein Guthaben von 446,09 NA, beantragt. Der Fnhaber der “Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zim- mer 13, anberaumten Aufgebotstermin séine Rechte anzumelden und die Ur- kunde aegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol- gen wird.

Mettmann, den 26. August 1944.

Amtsgericht,

4, Oeffentliche Zustellungen,

f

RNeichs- und Staats8anzeiger Nr. 199 vom 5. September 1944. S. 4

Öffentlicher Anzeiger

ea

5, Verlust- und Fündfachen, f | 6, Auslosung usw. von Wertpapiere

[6985] Aufgebot. j Frau Else Schütt geb. Burmeister, Seestadt Rostock, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegangenén Spar- bücher der Volksbank Vorshuß- und Sparbank Rostock Nr. 27053 (Frl. Else Schütt) Nr. 27140 (Robert Schütt), Nr. 1/1718 (Frau Else Schütt geb. Burmeister), Nr. 27141 (Frl. Elisabeth Schütt), Nr. 1/1216 Ingrid Aul), Nr. 1/1165 (Heinz Aul) beantragt. Der Fnhaber der Bücher wird aufgefordert, spätestens in den auf den 31. März 1945, mittags 12 Uhx, vor dem unterzeihneten Ge- riht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft- loserkiärung érfolgen -wird.

Nostok, den 25. August 1944,

Amtsgericht.

[6988] __ “Ausfgebot. 49 F. 25/44. Der Kaufmann Ernst

straße 46 a, Bevollmächtigter: Rechts- anwalt Justizrat P. Knoth in Dres- den-A. 1, Reitbahnitr. 17, hat als Erbe des am .20. Oktober 1943 in Dresden- A. 5, Weißzerißstx. 14, verstorbenen Oberingenieurs Walther Franke das Aufgebotsverfahren zuni Zweke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer- den daher aufgefordert, ihre Forde- rungen gegen den Nachlaß des Ver- storbenen [pätestens in dem auf den 27, Oktober 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Loth- ringer Straße 111, Zimmer 293, an- beraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die- Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent- halten. Urkundliche Beweis|)tücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu- fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen

von den Erben nur insoweit Befriedi- gung verlangen, als sich nach Besriedi- Tee der vicht ausgeshlossenen Gläu- iger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil èntsprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermähtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nux für den seinem €Erbteil ent- A Teil der Verbindlichkeit aftet. Das Amtsericht Dresden, Abt. I, den 28. August 1944.

[7095] Ausschlußurteil.

F. 1/44. Durh Ausshlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom-29. August 1944 ist das auf den Namen des Kraft- fahrers August Seibert in Baumholder, jeßt in Reichenbah wohnhaft, lautende Sparbuch Nr. 37 479 der Kreissparkasse Birkenfeld | (Birkenfelder Landesbank) Hauptzweigstelle Baumholder, für kraft- los erklärt. s

Amtsgeriht Baumholder.

[6930]

5 F 25/43. Durch Ausschlußurteil vom 29, Fuli 1944 i# der verloren- gegangene Hypothekenbrief über das sür die Poséner Bank für Handel und Gewerbe A. G. Posen, Filiale Brom- berg, im Grundbuch Schönhagen Blatt 1 und 2 Abt. II1l1 unter Nr. 9 bzw. 35 eingetragene Darlehn von 50 000,— Mark, laut Vergleihs vom 22. August 1929 auf 61 500,— Gold- zloty nebst 5 vom Hundert. Zinsen um- gewandelt, für kraftlos erklärt worden.

Bromberg, den 12. August 1944.

Das Amtsgericht,

[6986] Amtsgericht Leonberg.

Durch Ausshlußurteil vom 22. 8. 1944 ist auf rig O der Barbaxa Kühnle geb. Pflüger, Witwe des Gott- lob Kühnle, Landwirts in Rutesheim, die von dem Grundbuchamt Rutesheim am 24, März 191 zugunsten der Eigenheim u. Hypotheken-Aktiengesell- haft Hamburg eingèträagene Hypothek über eine im Grundbuch - von Rutes- heim Heft 1182 Abt. 111 Nr. 14 auf dem ati i bera Grundstückx der Barbara Kühnl- und ihrer ‘Kinder eingetragene Darlehensforderung von 800 M für kraftlos erklärt worden.

[7097] y G

Durch Ausshlußurteil vom 30. August 1944 ist der Grundshuldbrief in Höhe von 4500,— M, i. W. viertausendfünf- hundert Reichsmark, über die in Abtei- lung ITI Nr. 48/X]1 Bl. 3119 Bd. XXXKI1I1

Edenkoben für den Dr. med. Fohann Kaspar Bossong, prakt. Arzt in Eden- foben, eingetragene Grundschuld für kraftlos erklärt worden. Edenkoben, den 31, August 1944. Das Amtsgericht.

7. Akti Ó ften, 8. M, ión auf Aktien, | 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

August Franke in Neuwied, Bahnhof- |.

und Auflagen berücksihtigt zu werden,

des Grundbesißes der Steuergemeinde“

4. Oeffentliche Zustellungen

[6938] Oeffentliche Zustellung.

Die Anna Salamon geb. Gaida in Pohlom, Prozeßbevollmächtigter: RechtZ- anwalt Strempel in Raätibor, klagt gegen ihren Ehemann, Landwirt Fose] Salamon, früher in Pohlom, auf Ehe- scheidung aus §& 49 Eheges: und Schul- digerflärung des Beklagten gemäß § 60 a. a. O. Der Beklagte wird hiermit zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 4a Zivilkaanmec des Landgerichts in Ratibor auf den 7. No=- vember 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig- ten vertreten zu lassen. 4 R. 219/44,

Ratibor, den 28. August 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[6990] Oeffentlihe Zustellung.

4. R. 186/44. Der Angestellte Theo- dor Macziol in Beuthen, O. S., Fser- bachstraße 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Macha in Beuthen, O. S., klagt gegen seine Ehefrau Rosa Sara Macziol geb. Brünißer in Beuthen,

. S., früher in Beuthen, O. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, da die Be- flagte seit dem 23. Funi 1942 weg- geblieben ist. Der Kläger ladet die Be- flagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2, Zivil- kammer des Landgerichts in Beuthen, O. S., Poststxaße Nr. 1, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 47, auf den 17. Oktober 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zu- genen Rechtsanwalt als Prozeß- evollmächtigten vertreten zu lassen.

Beuthen, O. S., den 24. August 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts Beuthen-Kattowig.-

[6991] Oeffentlihe Zustellung. Neumann, Klara, Hausgehilfin, Kirchheim b. Würzburg, klagt dúrh Rechtsanwälte Rösser und Dr. Hau- bah in Würzburg gegen ihren E mann Karusin, Alexander, Techniker in Taganrog (UdSSR.), Haßowaj 63, nun unbekäánnten Ausenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe und Kostenüberbürdung auf diesen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Würzburg, 1. Zivilkammer, Sißungs- zimmer Nr. 126/1l1, ‘auf Fréitag, 17. November 1944, vormittags 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, einen daselbst zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. - Würzburg, den 30. August 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7041] Oeffentlihe Zustellung.

3 R. 118/44. Die Ehefrau Char- lotte Breede geb. Menn in“ Neheim- Hüsten, Breddestraße 5, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Hilger in Neheim-Hüsten, klagt gegen den Schmied Franz Breede, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Neheim- Hüsten, - Breddestraße 5, auf Ehe- sheidung aus §8 1568 BGB. und Schuldigerklärung des Befklagten. ge- mäß §-1574 Abs. 1 BGB. Die Kläge- rin ladet den Beklagten e münd- lihen Verhandlung * des Rechtsstreits vor die 1. Hui ammer des Land- gerihts in -Arnsberg/Westf. auf. den 24. November 1944, vormittags 9!/2 Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ‘als Prozeßbevollmächtig- ten vertreten zu lassen.

Arnsberg/Westf., 29. August 1944.

Der Urkundsbeamte j der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7042] Oeffentliche Zustellungen.

Es flagen: 1. Antonie Rosenau geb. Sägebarth, Berlin, Lebuser Str. 12 b. Förste, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Luckow, Berlin, Pots- damer Str. 77, gegen Versichcrungs- inspektor Herbert Rosenau, früher Ber- lin, Lessingstr. 22 243. R. 278/44 —, 29. Frau Wilhelmine Fajngold geb. Schulz, Chalons sur Marne, 14 rue Her- billen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Geschke, Berlin, gegen Majlech Fajngold, früher in Sedan, 12 rue du Mesnil 241. R. 156/44 —, 3. Frau Margarete Saß geb. Eisen- reich, Birkenwerder b. Berlin, Am Mönchsberg 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Baum, Oranienburg, Berliner Str. 58, gegen Lothar Sa in Nereto, viale Vittorio Veneto 29 241. R, 619/43 —, 4. Frau Gertrud Müller geb. Koburg, Berlin-Spandau, Kolonie Grenzstein, Laube 6, Prozeß- bevollmächtigter: „Rechtsanwalt Dr. Münch, Berlin-Spandau, gegenSchlosser Georg Müller, früher Berlin-Spandau, Kolonie Grenzstein, Laube 6 241. R. 47/44 —, 5. Frau Clementina Spu- ling geb. Mohr, Berlin-Wilhelmsruh, Siedlung Heinze, Bixkenweg 21, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bohnstedt, - Berlin-Reinickendorf, gegen Schlosser Friedrih “Spuling, früher in Fischerdorf (Ukraine) . 241. R.

10: Sale m. d. H., Geno hafte « 12, Offene S adltde'aud Kommanditgesellschaften,

O. M.

1907,

452/44 —, 6. Fävber Rene Reutt, Berlin-Halénsee, Karlsruher Str. 12, j: Zt, Posen, Tannenbergstr. 18, Prozeß- evollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Koch, Berlin, gegen Frau Ella Reutt geb. Preem, früher in Reval (Estland), Vaestelaste 6—12 241. R. 71/44 —, 7. Elektromonteux Karl Keipp, z. Zt. Bremen, sonst in Berlin S0, Falcken- steinstraßze 39, Prozeßbevollmächtig- ter: Rechtsanwalt Christionat, Berlin, gegen die Genia Keipp geb. Englard, St. Georges Crescent, Camp W. F. Rushen FJFuternment Camp, England 222, R 573/44 —, 8. .K. G. in Fa. Geyer-Werke, Berlin, Harzer Straße 39/46, vertreten durh person- lih haftenden Gesellschafter. Fngenieur Carl Geyer, ebendort, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Hinz, Berlin, gegen Da. Film Vassoli S. A., früher in Rom, Via Pinciana 21 401, 0 133/43 —, mit den Anträgen zu 1—7 auf Ehescheidung, zu 8 wegen Forde- rung, an“ Klägerin 17 422,25 N A nebst 5 v, H. Zinsen seit 1. 1. 1943 zu zahlen. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: zu 1 auf den 29. November 1944, 10 Uhr, Zimmer .4 Nr. 107, zu 2 ‘auf den 23. November 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 3 auf den 19, Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmex 245, zu. -4' auf den 19. De- zember 1944 10 Uhr, Zimmer 245, zu 5 auf ‘den 23. November 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 6 auf den 19. Dezember 1944, 10 Uhx, Zimmer Nr. 245, zu 7 auf den 15, Dezember 1944, 12 Uhr, Zimmer 244, zu 8 auf den 19, Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer 221, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem' Gericht zugelassenen, zu 1—3 * Konsulenten, zu 4—8 Rechtsanwalt als? Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den. 1. September 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[6989] - PHH/E 393—395/44. Oeffentlihe Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

Die englishen Walfangboote „Po- lar 1“, „Polar 2“ und „Polar Z/“, E JFexsey, Eigentümer: Falkland Whaling Co. Ltd., Jersey, sind in Ausübung. des Prisenrechts aufgebraht und eingebraht worden.

Wegen dieser 3, Schiffe ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. :

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ‘ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent- lihung beginnendén

Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung, beim Prisenhof Ham- burg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sie- vekingplaß 2, einzureichen. Solche An- träge müssen begründet sein, die An- gabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutshen Ge- riht zugelassenen. Anwalt unterzeih- net sein.

Hamburg, den 30. August" 1944.

Der Präsident des Prisenhofs Hamburg.

Schmidt-Egk.

5.Berluft- u.Fundsachen

[7116] Dex Bezugschein A Nr. 158 133, aus- gestellt am 2.8. 1944 vom Ernährungs- amt Abt, B des Kreises Harburg in Winsen/Luhe, lautend über 170 kg Qr: auf den Namen der Firma . Knappe, Evendorf, für die Zu- teilungsperiode vom 24. 7.—20., 8 1944 ist in Verlust geraten und wird hiermit für ungültig erklärt. An- Le Dritter, die aus diesem Bezug- hein hergeleitet werden können, sind bis zum 10, 10. 1944 beim Ernäh- ruigsamt zu stellen. - Der Landrat des Kreises Harburg. Ernährungsamt, Abt. B,

[7117] Bekanntmachung.

Der Versicherungsshein Nr. F 268082 auf das Leben von Herrn Er1 Stenger, TOalenverg, geb. am 3. Mai

ist ' verlorengegangen. * Fnner- alb von zwei onaten hat der Finder den Versicherungsshein abzu- geben. Ailianz Lebensversicherungs-AG. Direktion Frankfurt a. M.

[7118]

„Vita“ Lebensversiherungs - Aktien-

gesellschaft Zweigniederlassung für das

Deutsche Reich, Berlin W 8, Taubenstr. 4—b6.

Aufruf eines Versicherungsscheins. Dex von uns ausgestellte Versiche- rungsshein Nr. 350-324, , Alfred Reichel, ist abhanden gekommen.

Der etwaige Besiber dieses Ver- sicherungssheins wird aufgefordert, sih innerhalb zweier Monate bei der vorbezeihneten Gesellshaft zu melden,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

13. Unfall- und Fnvalidenversicherungen, 15, Verschiedene Bekanntmachungen.

andernfalls der Versicherungsschein hiermit für kraftlos erflärt wird. Berlin, den 5. September ‘1944, Der Hauptbevollmächtigte für das Deutsche Reich.

7. Aktiengesellschaften

[7119]

Magnesit-Fudustrie und Bergbau- Aktiengesellschaft, Wien. Einladung zu der am Montag, den 25. September 1944, "11 Uhr mittags, in den Räumen der Veitscher Magnesitwerke - Actien -* Gesellschaft, Wien 1, Schwarzenbergplaß 18, statt-

findenden Hauptversammlung.

Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben.

Die Herren Aktionäre, welche an dieser Hauptversammlung teilzunehmen beabsichtigen, werden eingeladen, ihre Aktien im Sinne der §8 17 und 18‘der Satzungen bis längstens 20. Septem- bèr 1944 bei der Gesellschaftskasse déèr Veitsher Magnesitwerke-Actien-Gesell- schaft, Wien, 1, Schwarzenbergplaß 18, zu deponieren. i

Der Vorstand.

10. Gesellichaften m. b. H.

[6550] h

Wir, die unterzeihneten Geschäfts führer der Phylax Feuerlösch-Auto=- maten-Bau Gesellschaft mit beshränkter Haftung, machen hiermit bekannt, daß das Stammkapital - unserer Gesellschaft zunächst um KA 10000,— von A 70 000,— auf Z.Æ 60 000,— herabgeseßt und dann durch Ausgabe neuer Stamm anteile um A 830000,— auf R 90 000,— erhöht worden ist. Wir for- dern die Gläubiger der Gesellshaft auf, sih bei uns zu, melden.

Phylax G, m. b. H. Rede, \ch.

5. Vers

Bekanntmachungen.

[7122]

Der Fahresabs{chluß 1943 des Mittels deutshen Sparkassen- und Girover- bandes, Magdeburg Körperschaft des öffentlihen Rechts —, ist geprüst und mit dem nachstehenden Prüfungss- vermerk versehen worden: . :

Nach dem . abshließenden ‘Ergebnis unserex pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und son- stigen Unterlagen ‘sowie der erteilten

Aufklärungen und-Nachweise entsprechen

die Buchführung, der Fahresabshluß sowie der Geschäftsbevicht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge. seylihen Vorschriften. Jm übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhält- nisse wesentliche Beanstandungen niht ergeben. i Berlin, den 18. Juli 1944.

Treuhandgesellshaft sür Kommunale -

Unternehmungen A.G. Dr. R ittstieg, Wirtschaftsprüfer. Dr. Hoffmann, Wirtshaftsprüfer.

[7124] Bekanntmachung.

Forderungen privater Gläubiger ‘an die Generaldirektion der Monopole in der Ukraine, ‘an die Generaldirektion der Monopole in dér Ukraine Spiris tusmonopol —, an die Generaldirektion der Monopole in der Ukraine Tabaï- monopol und an die Wirtschaftsstelle der Generaldirektion der Monopole in der Ukraine sind, soweit sie vor dem 15. Juli 1944 entstanden und noh niht geltend gemaht worden sind, bis.zum 25. September 1944 bei der General»

direktion der Monopole in der Ukraine,

JFna 2

Schönbrunn/Oder (Ofstsudeten), dustriestraße, anzumelden.

Nach dém 25. September 1944 ein- ehende Anmeldungen werden während bee Dauer des Krieges nicht mehr be- arbeitet.

Schönbrunn/Oder, 30. August 1944.

Generaldirektion der Monopols i in der Ukraine.

[7125] Bekanntmachung.

Forderungen privater Gläubiger an die Generaldirektion der Monopole Minsk sind, soweit sie vor dem 1. Juli 1944 êntstanden und noch nit geltend gemacht worden sind, bis zum 25. Sep- tember 1944 bei der Generaldirektion der Monopole in Minsk, z. Zt. Troppau! Sudetengau, Oberfinanzpräsidium, an- zumelden. Í

Nach dem 25. September 1944 eîin- gehende Anmeldungen werden während der Dauérx des Krieges niht mehr be- arbeitet.

Troppau, den 30. August 1944 Generaldirektion der Monopole Minsk.

Verantwortlih für den Amtlihen und Nichtamt- lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam verantwörtlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen - redaftionellen Teil: Rudolf Lanvich in Berlin 8W €8 Druck der Preußischen Verlaqs- und Drunckerek mbH Berlin

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Preußischer Staatsanzeiger

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Poft monatlich 2,30 Æ#Æ zuzüglich Zustellgebühr, für Gelbstabhöler bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 ##. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin fürSelbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preís der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Ginzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschliezlich des Portos abgegeben.

eis für den Raum einer jünfgefspaltenen 55 mm breiten Petit- A, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 Æ#. -—- Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckausfträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig drudcktreif ein- zusenden, insbesondere if darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrücckungs8termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Nv. 200 Fernsprech-Sammel-Nr.: 12 42 45

Berlin, Mittwoch, den 6. September, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckonto: Berlin 418 21

M

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Bekanntmachung zu der dem Fnternationalen Uebereinkom- men über den Eisenbahn-Personen- und Gepäcverkehr bei- gefügten Liste.

Bekanntmachung über die Einziehung von Gasbrand- (Perito- nitis-) Serum.

Bekanntmachung über Veränderungen in der Beseßung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten. Vom 1. September 1944.

Anordnung Nr. 80 des Leiters des Hauptausschusses „Elektro-

teGnik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegspro- dúftion über die Verwendung von Metallen in der Elektro- i technik.

Vom 1. September 1944, nebst Anlage.

Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für Eisen und

Ln Über Neuregelung der Verwendung von Metallen

in der Elektrotechnik. Vom 1. September 1944.

Nmtliches Deutsches Reich

" Bekanntmachung

zu der dem Junternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäcverkehr beigefügten Liste

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiff= fahrtslinien, auf die das Fnternationale Uebereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr Anwen- dung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit so- fortiger Wirkung wie folgt geändert:

Jm Abschnitt „Schweden“ wird unter A die folgende Nummer 14 gestrichen: i :

14. Kristianstad—Häßleholms und stra Skänes Eisen-

bahnen fin Kristianstad]. * :

Diese Aenderung ist für die “Beteiligung dieser Strecken am Fnternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn- Personen- und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, da die Strecken in den Betrieb der Schwedishen Staatsbahnen übergegangen sind und dadurch jeßt unter die lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A fallen.

Berlin, den 30. August 1944.

i Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Du. Ra U.

Einziehung von Gasbrand- (Peritonitis:) Serum RdErl. d. RMdJ. v. 14. 8. 1944 A g 1273/44-5543

(1) Das Gasbrand- (Peritonitis-) Serum mit der Kontroll- nummer 177 (wörtlih: „einhundertsiebenundsiebzig“) aus dem Sero-

therapeutischen Fnstitut GmbH. in Wien :

wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein- zÆæhung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt 'in der Deutschen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland. t :

F. A.: Dr. Christiansen.

Bekanntmachung

über Veränderungen in der Beseßung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten

. Vom 1. September 1944 RSchZ. 14/44 À

(zu vgl. die Bekanntmachung vom 10. Juli 1943 RSchB. 15/43 A Deutscher Reichsanzeiger Nx. 159 vom 12. Juli 1943 AN. 1943 S. 11 456 Nr. 30 —)

I. Auf Grund des § 17 Abs. 2 dex Zulassungsordnung für Zahnärzte und Deutisten habe ih unterm 6. März 1944 für die Zeit bis zum Ende des leßten Kriegsjahres mit Wirkung vom 19. Dezember 1943 erneut bestellt:

als stellv. Vorsißenden den Senatspräsidenten im Reichs-

versicherungsamt Dr. Traenner, als weitere unparteiische Mitglieder den Senatspräsidenten im Dr. Kunze, den Ministerialrat -im Kilian.

IT. Zufolge Einigung der in der Arbeitsgemeinschaft der Reichsverbände der Krankenkassen zusammengeschlossenen Verbände sind nah § 17 Abs. 3 der ZulOZ. für die geseh- liche Dauerx

als chrenamtlicher Vertreter der Krankenkassen

Dixektor Peter Esser, z. Zt. Rothenburg o. T., Taubertal= ' weg, und / als stellv. ehrenamtlihe Vertreter der Krankenkassen Verwaltungsdiréktor Wilhelm Strakeljahn, z. Zt. Wien 1, Hohenstaufengasse 10 I11, und Abvteilungsdirektor Karl Taprogge, z. Zt. Rothenburg o. T., Taubertalweg, mit Wirkung vom 19. Dezember 1943 und o

Reichsversicherungsamt

Reichsarbeitsministerium Dr.

als stellv. ehrenamtlichen Vertreter der Krankenkassen Verwaltungsdirektor Karl Lauven, g. Zt. Berlin-Wil- mersdorf, Heidelberger Plaß 3, mit Wirkung vom 5. Juni 1944 bestellt.

ITI. Der Leiter, der Kassenzahnärztlihen Vereinigung Deutschlands hat mitgeteilt, daß er gemäß § 17 Abs. 3 ZulOBZ. Dr. Walter Ketels in Hamburg, Wandsbeker Str. 27, als stellv. ehrenamitlichen Vertreter abberufen hat, da er aus dem Dienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands ausgeschieden set.

Berlin, den 1. September 1944. Der Präsident des Reichsversiherungsamts. Schmitt.

Anordnung Nr. 80 des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ beim Reichs- minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Ver- wendúng von Metallen in der Elektrotechnik

Vom 1. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in dex Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) wird im Einvernehmen mit dem Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle und dem Reichsbeauftragten für Edelmetalle mit Zu- stimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produfktion angeordnet:

S1 i Allgemeine Vorschriften

(1) Metalle mit Einschluß von Edelmetallen dürfen zur Herstellung elektrotechnisher Erzeugnisse nur soweit verwendet werden, wie sie nach den Vorschriften dieser Anordnung oder den zur Ergänzung dieser Anordnung erlassenen Vorschriften ausdrücklich zugelassen sind.

(2) Soweit die Verwendung von mehreren Metallen (ein- chließlich ihrer Legierungen) wahliveise zugelassen wird, darf das später aufgeführte Metall nur verwendet werden, wenn die Verwendung des vorher aufgeführten Metalls aus zwingenden technischen Gründen nicht möglich ist.

(3) Wenn im Einzelfalle die Vorschriften den zugelassenen und geeigneten Werkstoff nicht genau bezeichnen, sind die vom Arbeits\tab für Metallumstellung der Reichsstelle Eisen und Metalle herausgegebenen „Richtlinien für die Werkstoffwahl“ maßgebend.

(4) Die Betriebsführer und Umstellbeauftragten aller Be- triebe der Elektrotechnik sind verpflichtet, über die erlassenen Vorschriften hinaus jede Möglichkeit zur Umstellung und Ein- sparung von Metallen wahrzunehmen und über solche Mög- lichkeiten an den zuständigen Sonderring oder Sonderaus- \chuß zu berichten.

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Stromführende Leiter und stromführende Bauteile

(1) Hüttenzinklegierungen sind zugelassen für Leitungen für feste Verlegung nah Maßgabe der jeweiligen VDE-Vor- schriften.

2) Aluminium und E Al-Mg-Si nah DIN 1725 sind zu- gelassen für alle blanken Leiter und stromführenden Bauteile mit Ausnahme von Sende- und Empfangsantennenleitungen sowie Starkstromfreileitungen mit Querschnitten unter 50 mm?, soweit nicht Stahl verwendet werden kann.

(3) Aluminium und Aluminiumlegierungen nah DIN 1725, sowie Kupfer und Kupferlegierungen nah DIN 1726, sowie Verbundwerkstosfe aus Kupfer und Aluminium sind zuge- lassen’ für : j

a) isolierte Leitungen und Kabel,

b) Spulen (ringförmige Leiter zur Erzeugung magnetischen Flusses) mit und ohne Eijsenkerne,

c) Spulenverbindungen, |

d) blanke Leitungen zur elektrishen Verbindung zwischen beweglichen Teilen,

e) bewegliche Verbindungen in Maschinen, Apparaten und Anlagen,

f) Drähte und Vorrichtungen Galvanisiergutes. ;

(4) Kupfer und Kupferlegierungen nah DIN 1726 sind zu- gelassen für:

a) isolierte Leitungen und Kabel,

b) blanke Drähte unter 0,5 mm Durchmesser,

c) blanke Drähte unter 2 mm- Durchmesser für Ver- drahtungen in der Schwachstromtechnik und im Meß- instrumentenbau,

d) die Verbindung zweier Kupferleiter,

e) Anschlußteile in Cu-A1l-Verbundausführung, sofern der Cu-Anteil niht mehr als 20 % des Gesamtgewichtes beträgt, __f) Federn, . g) Schrauben, Muttern mit einem Gewindedurchmesser von höchstens 4 mm,

h) Einpreßmutkttern mit einem Gewindedurchmesser von

* höchstens 4 mm Zur Verwendung in Jsolierpreßstoff-

teilen der Typen 31, 131, 71 bis 77 und 51 bis 57, deren Verschaubungen betriebsmäßig gelöst werden, \o- wie für Einpreßmuttern ohne Einshränkung des Ge-

eines

zum Einhängen des.

windedurhmessers zur Verwendung in Fsolierpreß- stoffteilen der übrigen Typen gemäß DIN 7706,

i) Nieten und Hohlnieten mi: einem Durchmesser von hochstens 4 mm,

k) Widerstände,

l) Thermoelemente,

m) Durchführungen, wenn sie gas-, wasser- oder öldiht verlôötet werden müssen.

(5) Nickel und Nickellegierungen nach DIN 1727 sind zuge- lassen für:

a) Widerstandsmaterialien mit = 0,5 mm?,

b) Drähte und Vorrichtungen zum Einhängen der Ware in Vernickelungsbäder,

c) Thermoelemente und Ausgleichleitungen.

(6) Kupfer, Zinn und Silber sind zugelassen für Schmelz- drähte in Sicherungen.

(7) Kupfer, Nickel, Silber, Wolfram, Gold und deren Legierungen sind zugelassen für:

a) Widerstände mit großer Orydationsbestäandigkeit und niedrigem Übergangswiderstand, 5

b) bewegliche Kontakte, Sie dürfen als massive Kon- taktstücke nur dann verwendet werden, wenn eine Ver wendung plattierter oder vorgeschuhter Kontaktstüe aus zwingenden technischen Gründen unmöglich ist. Ausgenommen hiervon sind Voppelkontakie und Silberfontafte mit einem Kontaktkopfdurhmesser von hochstens 4 mm. Für Kontaktnieten in Nachrichten- und Meßgeräten ist DIN E 46 240, für Starkstrom- geräte DIN E 43 612 maßgebend.

(8) Platin, Platinmetalle und deren Legierungen sind zu- gelassen für:

a) Abhebekontakte von Relais mit einer Kontaktkraft unter 5 g oder mit einer Kontaktkraft unter 20 g und Kontaktströmen oder 80 mA für Geräte, die bei Ver- meidung von Platin oder platinhaltigen Legierungen in dén Kontakten so unsicher arbeiten oder eine fo geringe Lebensdauer erreicht wurde, daß sie die ihnen zukommende Aufgabe nicht mehr erfüllen, von gepolten Relais bei Kontaktströmen über 0,5 A, von gepolten Relais mit Mittelstellung, Vakuumrelais und mechani- schen Meßgleichrichtern in elektrischen Fernzähleein- richtungen, bei denen die Kontaktkraft den Wert von 5 g unterschreitet, von elefktrishen Regelgeräten, bei denen die Kontaktkraft während des Betriebes den Wert von 20 g unterschreitet.

Platin darf nur dann für massive Kontakte verwendet werden, wenn seine Verwendung in Form einer Deck- \chicht aus zwingenden technischen Gründen unmöglich ist. Kontaktnieten, bei denen beide Nietkuppen zur Kontaktgabe ausgenußt werden, sind hiervon ausge- nommen.

Widerstandsdrähte und “Stromabnehmer für veränder- bare Widerstände, wenn die Kontaktkraft des Strom- abnehmers unter 1 g liegt und ein gleichbleibender Übergangswiderstand oder eine große Verschleißfestig- keit gefordert werden muß, sofern ein hoherer spezifischer Widerstand als 0,4 notwendig ist. Wider- standsdrähte für veränderbare Widerstände mit Queck- silberabgriff, sofern ein höherer spezifischer Widerstand als 0,4 notwendig ist.

Widerstandsdrähte für Fernkompasse, Kreisel und Ziel- geräte mit absoluter Oxydationsbeständigkeit, stets gleichbleibendem Übergangswiderstand, hohem eleftri- schen Widerstand und großer Verschleißfestigkeit. Meßdrähte und Spannvorrichtungen für Gasprüfer, Kardiographen und Fonometer,

Drähte für Widerstandsthermometer für Temperaturen unter 20° und über 150 °,

Drähte für Thermoelemente mit einem Durchmesser nicht über 0,4 mm für Temperaturen über 1000 ° C. Kathodenträger für elektrishe Entladungsgefäße, so- weit eine Lebensdauer über 2500 Stunden gewähr- leistet werden muß und eine Umstellung auf Aus- tauschstoffe ohne langwierige Dauerversuche niht ge- rechtfertigt werden kann.

Vakuumdichte Stromdurchführungen durch Glasgefäße, bei denen die Durchführung durch elektrishe Spannung oder Wärme so stark belastet wird, daß bei Vermeidung von Platin oder platin- haltigen Legierungen die Gefahr einer elektrolytischen Zerstörung oder einer Verzunderung besteht, Glasgefäße für Thermokreuze, Ardometer und Elektro- lytzähler.

Elektroden in Elektrolytzählern- bei einem Durchmesser von weniger als 0,05 mm oder bei einer Foliendicke von weniger als 5 e,

Kauterdrähte in Brennern für medizinishe Zwecke so- ivie Thermonadeln für Augenoperationen,

aber nur dann, wenn auch bisher Platin, Platinbei- metalle oder deren Legierungen verwendet worden sind und wenn eine nochmalige Nachprüfung ergeben hat, daß auf die Verwéndung des Platins, der Platinhbei- metalle und deren Legierungen aus zwingenden techni- schen Gründen nicht verzichtet werden kann.