1944 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staats3anzeiger Nr. 200 vom 6. September 1944. S. 4

[7109] Oeffentliche Zustellung. R 78/42. Die Ehefrau Erna Hoff- mann geb. Lesezynski in Westbad-

hausen, Kleekamp Nr. 26, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Schnitger in Detmold, klagt gegen den Bergmann Wilhelm Heinrich Hoffmann, unbe- kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegeseßes mit dem An- trage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die I Zivilkammer des Landgérichts in Detmold auf den 10. November 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen sih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Detmold, den 30. August 1944. Geschäftsstelle 2 des Landgerichts.

5.Verluft- u. Fundsachen

[7159] "Gladbacher Lebensversicherung Aktien-Gesellschaft.

sheine Nr. 10579, 12318, 16 228, 18 592, 18863, 18 874, 24 663, 24 6641, 26 877, 26 919, 27 461, 31 074, 32 382, 32 965, 36 617, 46 042, 46 043, 53 382,

123605, 127484, 133462, 137565, 137.572, 151056, 151057, 151319, 156 844, 158 688, 159085, 203 003, 261 148, 274456, 281076, 283 948, 284 492, 291 666, 401199, 492677,

403 007, 404 566, 404 876 sind angeblich abhanden gekommen. Die Fnhaber der Urkunden werden aufgefordert, si binnen einem Monat von heute an bei uns zu melden, da andernfalls die Ver- sicherungsscheine für kraftlos erklärt und neue Dokumente * ausgefertigt werden.

M. Gladbach, den 2. September 1944.

Der Vorstand.

[7158] PVrovinzial-Lebensversicherungsanstalt von Westfalen in Münster/Westfalen. Der Versicherungsschein Nr: -U 3764 Walther Hardewig ist abhanden ge- kommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Ein-

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise

[7163]. E Konversionskasse für deutshe Auslandsschulden.

Au3weis per 31. August 1944.

Aktiva. RM Forderungen gegen die - Reichsbank . . 10 316-130,65

Sonstige Forderungen 10 858 100,85 Anlagen - « « « « « . 993 491 688,81

1014 665 920,31

Passiva. Schuldscheine . . « « « Schuldverschreibungen:

4% auf ausländische Währung lautend . 171 016 156,96 3% auf ausländische Währung lautend . 182 674 352,48 3% auf Reichsmark ¿ 1G o f 86 585 676,85 Sonstige Verpflichtungen 568 657 959,02

5 731 T75,—

Wochen-LÜbersicht der Deutschen Reichsbank

[7161].

vom 31. August 1944,

Aktiva.

1, Dedtungsbestand an Gold und Devisen „eee 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schaßwechseln

des Reichs .

3, s »„ Wertpapieren, die na §13 Ziffer 3 angekauft wor-

den sind (deckungsfähige Wertpapiere) » « «

4, b » Lombardforderungen , . G » deutschen Scheidemünzen Da »„ Rentenbankscheinen . , ie S sonstigen Wertpapieren

8 sonstigen Aktiven . .

Passiva. 1, Grundkapital 2. Rücklagen und Rückstellungen:

+

Óy

a) geseßlihe Rüdlagen „5 b) sonstige Rücklagen und Rüdstellungen 3. Betrag der umlaufenden Noten . . .

4, Täglich fällige Verbindlichkeiten . .

5, An eine Kündigungsfrist gebundene V

6, Sonstige Passiva « « «e e « .

RAM 77 422 000 E S R E, 45 828 966 000 i @ 728 000 L 2 E E E D E D E 42 021 000 e eo 20 065 000 E Rd 0 577 040 000 e ooooooo) 20 245 000 e ooooo) 1 678 047 000 e eee) 150 000 000 S A0 O0 E 150 000 000 ee eee) 806 539 000 E E I E E E E I) 38 579 307 000 R E E E 7 480 084 000 erbindlichkeiten . » « e L E L 1 078 604 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Jnlande zahlbaren Wechseln: —,—

Berlin, den 4, September 1944.

Die von uns bzw. von unserer frühe- 014 665 920 | i ren Zweigniederlassung, der Schlesi- | spruch erfolgt. Bavié: vou 6 Gab A 2 E e ReichsbankDdirektorium, schen Lebensverjicherungsgesellshaft zu | Münster, den 2. September 1944. rlim, den 5. September * Funk. Haynau, ausgefertigten Versicherungs- Der Vorstand. Der Vorstand. Lange. Kreyshmann. Emöde. E H I H Ie! | L andelsregister, | 3. Vereinsregister, | 5. Musterregister, | 7. Konkurse und Vergleichs8s\sachen, | i 2. Güterrecht8register, s 4, Genoffenschaftsregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle, 8. Verschiedenes.

1. Handelsregifter

für die Angaben in ( wird eine Gewähr die Richtigkeit seitens der Registergerichte niht übernommen.

Bad Salzungen, 6998] Amtsgeriht Bad Salzungen, 28. August 1944. Veröffentlichung. H.-R. B 8 Scharfenberg & Teubert, G. m. b. H., Breitungen/Werra. Prokurist: Karl Herbert Scharfen- berg in Breitungen/Werra. Er vertritt emeinschaftlich mit einem anderen Prokuristen. Die Prokura des Paul Merz ist er- loschen.

Berlin, E / [6999] Amtsgericht Berlin, Abt. 551. Berlin, 21. August 1944. Veränderung: A 111 304 Karl Krieger: Die Prokuren des Willi Brandt und der Dorothea Zirbser geb. Schulz sind erloschen.

Berlin. : [7000] Abt. 563. Berlin, 24. August 1944. Veränderung:

B 54537 Beamten - Versicherungs- Vermittlungen Groß-Berlin Gesellschaft

mit beshränkter Haftung. Die Prokura für Georg Pauschardt ist erloschen.

Berlin. [7001] Abt. 564. Berlin, 24. August 1944, Veränderung:

B 51027 Thomaspyhosphatfabriken

Gesellschaft mit beshränkter Haftung. Die Prokura für Hermann Möbes ist erloschen.

Berlin. [7002] Abt. 551. Berlin, 28. August 1944. Veränderung:

A 88 363 E. Alisch & Co.:

Die Einzelprokura der Clara Schnei- der geb. Franke ist erloschen. Gelsenkirchen-FBuer. [7003]

Bekanntmachung. Amktsgerichi Gelsenkirchen-Buer, __2. April 1944.

Jn unser Handelsregister Abteilung A

ist heute unter Nr. 729 die Firma

„Bernhard Lenhart, Biergroßvertei- tung, Mineralwasserfsabrik und Eisver- trieb“ mit dem Siß in Gelsenkirchen- Buer eingetragen. Fnhaber ist der Kaufmann Bernhard Lenhart in Gelsenkirchen-Buer.

Heidelberg. [7004]

Amtsgericht Heidelberg, 29. Aug. 1944.

H.-R. A 771 Johannes Müärtens Kommanditgesellshast in Mauer. Die Prokura des Alfred Loges ist erloschen.

Leobschütz, [7005] Amtsgericht Leobschüß. 2 H.-R. B 6 (Bau.) betrifft Zuer- fabrik, Bauerwig. : Dem Direktor Ernst Wagner, Bauer-

" wig, ist Prokura mit der Maßgabe er-

teilt worden, daß derselbe gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder einem Prokuristen die Firma rechtsverbindlich zu vertreten berechtigt ift.

Die Prokura des Direktors Dipl.- Jng. Gottfried Mück ist mit Wirkung vom 25. Fuli 1944 erloshen.#

Oberkirch, Baden. [7007]

Handelsregister Amtsgeriht Ober- kirch, 29, August 1944. Vexänderung: B 3 Nr. 7 Gebrüder Ruch, Gesellschaft mit beshränkter Haftung, Oberkirch. Die Prokura des Emil Kaiser ist er- loschen. -

; [7010] Schlüchtern, Bez. K assel. Handelsregister Amtsgericht Schlüchtern, 28. Aug. 1944, Löschung:

B 17 Konrad Lohmann, Dampfsäge- werk, Bau- und Möbhelschxeinerei, G. m. b. H. in Liqu. Sterbfriß.

Die Firma ist erloschen.

Troppau. f [7012] Bandelsregister Troppau. Neueintragung:

Vom 17. August 1944.

H.-R. A 41 Hof. Adolfine Huber (Bâärn, Troppauer Straße Nr. 35, Ge- mishtwarenhandel). Fnhaberin: Adol-

fine Huber in Bärn. Aenderungen: Vom 15. August 1944.

H.-R. B 6 Trop. Allgemeine Pumpen und Apparate-Baugesellshaft m. b. H. (Troppau). Fngenieucr Fosef Knauer ist micht mehr Geschäftsführer. Dur Beschluß der a.-o. Gesellschafterver- sammlung vom 14. Funi 1944 wurde der Gesellshastsverirag im Punkt VII Abs. 3 und 4 dahin geändert, daß die Gejellshaft durch einen Geschäftsführer allein oder durch zwei Prokuristen ge- meinschaftlich oder durch einen Proku- risten und einen Handelsbevollmäch- tigten gemeinschaftlih vertreten wird.

Bom 19. August 1944.

H.-R. A 22 Freud. Zöllner & Lazar (Freudenthal, Bahnhofstraße, mechani- sche Zwirnerei, Bindfaden- und Seiler- warenfabrik). Der Gesellshafter Karl Zöllner ist infolge Ablebens aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Fabri- fantinnen Arankfa Zöllner und Flona Lazar, beide in Freudenthal, sind in die Gejellschaft als persöonlih haftende Ge- sellshafter eingetreten. Flona Lazar und - der bisherige persönlih haftende Gesellshafter Paul Lazar sind zur Ver- tretung der Gesellshaft selbständig er- mächtigt. Die Prokura der Flona Lazar ist erloschen.

Vom 21. August 1944.

H.-R. A, 215 Trop. Erste schles. Rum- und Likör-Spezialitätenfabrik Moßler & Co. (Troppau, Wallgasse). Für die Dauer der Abwesenheit des Gefsell- schafters Kurt Schwarz wurde Frau Elisabeth Stenzel geb. Schwarz in Bautsch, - Hermann-Göring-Straße 22, zum Abwesenheitspfleger bestellt, Sie und der Gesellshafter Hans Schwarz sind nur in Gemeinschaft zur Ver- tretung der Gesellshaft ermächtigt.

i: Vom 28. August 1944.

H.-R. B 20 Trop. Barbara Gesell- shaft_ mit beschränkter Haftung Kohlen und Düngerhandel (Siy Trovypau). Franz Weiner, Beamter in Troppau, ist als weiterer Geschäftsführer be- stellt. Er vertritt die Gesellschaft ge- meinsam mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen.

Amtsgericht Troppau, 30. August 1944.

Wyk, Föhr. s [7014]

Eintragung in das hiesige Handels- register A Nr. 106 bei der Firma J. Martens in Wyk auf Föhr:

Der Gesellshafter Max Martens in Wyk auf Föhr ist verstorben. Seine Witwe, Frau Emma Martens in Wyk auf - Fohr, ist als Kommanditistin mit dem auf sie übergegangenen Kapitals- anteil ihres Mannes in die Gesellschaft eingetreten. Die Gesellshaft is mit Wirkung vom 1. Fanuar 1944 in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Die Firma wird unverändert fort- geführt.

Wyk auf Föhr, den 24. August 1944.

Das Amtsgericht.

« Genossenschaîts- register

Danzig. v [7018] Genossenschaftsregister Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderungen am 28. August 1944:

10 Gn.-R, 5 „Stüblauer Spar- und Darlchnskassen - Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft- pfliht“, Stüblau (Kr. Danzia-Land). Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 267 Mai 19244 is die Firma und § 1 des Statuts entsprehend ge-

ändert. Die Firma lautet jegt: „Raiff- eisentasse Stüblau eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hasft- pflicht.“

10 Gn.-R 31 „Löblauer Spar- und Darlehnskassen-Verein eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht“, Löblau (Kr. Danzig-Land).

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 19. Fuli 1944 ist die Firma der Genossenschaft und dementsprechend

die Satzung geändert. Die Firma lautet jeßt: „Raiffeisenkasse Löblau

eingetragene Genossenschaft mit un-

beschränkter Haftpflicht.“

Münsterberg, Sehles, [7021]

5 Gn.-R. 8a. Jm Genossenschafts- register ist bei der Spar- und Dar- lehnskasse Alt Heinrihau am 14. 8. 1944 eingetragen worden, daß die Be- zeihnung „Spar- und Darlehnskasse“ in „Raiffeisenkasse“ geändert ist,

Amtsgeriht Münsterberg (Schles.),

den 14. August 1944. Neuburg, Donau. [7022] Genossenschaftsregister Amtsgeriht Neuburg (Donau). Neuburg (Donau), 28. Auaust 1944.

Gen.-Reg. Donauwörth Bd. I ©'*. 17a Obstverwertungsgenossenschaft Donau- wörth, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht, Siß Donau- wörth.

Jn der Generalversammlang vom 30. April und 30. Mai 1944 wurde die Auflösung der Genossenschaft beschlossen. Die Zeichnung während der Liquidation erfolgt rechtsverbindlich durch die dret Liquidatoren.

Als Liquidatoren sind bestellt: Graf, Josef, Gärtnermeister in Donauwörth Schragger, Fohann, Kaufmann in Donauwörth, Brügelmeier, Ludwig, Mühlenbesißer in Donaumünster.

Neutitschein. [7023] Amtsgericht Neutitschein, 30. 8. 1944. Veränderung.

1 Gn.-R. X71 82, Gemeinnügige Bau- und Wohnungsgenossenschast iu Stiebnig, e. G. m. b. H. in Stiebnig. Die Genossenschaft beruht jeyt auch aus den durch Beschluß der o. Vollver- sammlung vom 25. Juni 1944 in den 88 11 Pft. 12, 24 Abs. 2, 26 und 28 Abs. 4 auf Grund der Umstellungsver- ordnung vom 9. Februar 1939, RGVl. T Nr. 23, geänderten Satzungen. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr 36,— Hf. Auf jeden Geschäftsanteil sind beim Eintritt des Mitgliedes mindestens 6,-— N.M einzuzahlen. Der Rest kann in Monatsraten von 9 NA und 40 Rpf. eingezahlt wer- den. Die übrigen Aenderungen be- treffen innere Verhältnisse der Ge- nossenschaft, Tesechen. [7126] Berichtigung. j

Die in Nr. 126 vom 6. 6. 1944 auf Seite 4 unter [2903] veröffentlichte Bekanntmachung betreffend Umwand- lung der Raiffeisenbank Reichwaldau, Gn.-R. 1 13 Oderberg des Amts- gerihtes Teschen, wird dahingehend be- richtigt, daß in der jeßigen Firmen- bezeihnung das erste Wort richtig: „Raiffeisenbank“ (und nit „Raiff- eisenfoasse“) lautet. -

5. Musterregister

Berlin. : [7087] Jn das Musterregister des unter-

zeihneten Gerichts is eingetragen worden: * 1 Nx. 44954 Firma Max Fritsch,

Berlin, ein versiegelter Umschlag, ent- haltend 1 Muster für Seidenpapier, bedruckt mit Tannenzweigen und Spiel- zeug, Fabriknummer 80, Flächenerzeug-

nis, Schußfrist drei Fahre, angemeldet am 17. Funi 1944, 8—10 Uhr.

Bei? , Nx. 44 844 Elektrolux Aktien- gesellschaft, Berlin, Verlängerung der Schußfrist bis auf 10 Fahre, angemel- det am 21, Funi 1944, 8—10 Uhr.

Nr. 40 343 „Epa“ Einheitspreis Ak- tiengesellshaft, Verlängerung der Schuß- frist bis auf 15 Fahre, angemeldet am 6. Juli 1944, 9,20 Uhr.

Nr. 41845 Plastro Gesellschaft mit beschränkter Haftung Verkaufsgemein- hast für Kunstharzwaren, Berlin, Verlängerung der Schußfrist bis auf 15 Fahre für die Modelle mit den Fabriknummern 1155/15 und 1231, an- gemeldet am 5. Juli 1944, 12—14 Uhr.

Nr. 40348 „Epa“ Einheitspreis Ak- tiengesellschaft, Berlin, Verlängerung der Schußfrist bis auf 15 Jahre für die Muster mit den Fabriknummern 278 und 279, angemeldet am 6. Juli 1944, 9,20 Uhr.

Nr. 42 420 „Epa“ Einheitspreis Ak- tiengesellshaft, Berlin, Verlängerung

der Schußfrist bis auf 12 Fahre für

die Muster mit den Fabriknummern 6835 bis 6838, angemeldet am 6. Juli 1944, 9,20 Uhr.

Nr. 44196 „Kepa“ Aktiengesellschaft, Berlin, Verlängerung der Schugfrist bis auf 9 Jahre, angemeldet am 6. Juli 1944, 9,20 Uhr. -

Nr, 44 841 Kanold Aktiengesellschaft, Berlin, Verlängerung der Schußsrist bis auf 15 Jahre, angemeldet am 11. Fuli 1944, 8—10 Uhr. i

Nr. 44824, 44825, 44826, 44 827 Firma Dr. Piper-Flemming & Co.

ommanditgesellshaft, Berlin, Ver- längerung der Schußfrist bis auf vier Fahre „angemeldet am 11. Fuli 1944, 8—10 Uhr. ; |

Nr. 44855 Otto Lebrecht, Berlin, Verlängerung der Schußfrist bis auf 13 Fahre, angemeldet am 18, Fulî 1944, 8—10 Uhr. '

Nr. 44 504 Blaupunkt-Werke G. m. b. H., Berlin, Verlängerung der Schuyh- frist bis auf 7 Fahre, angemeldet am 21, Funi 1944, 8—10 Uhr.

Berlin, den 31, Fuli 1944.

Amtsgeriht Berlin, Abteilung 551.

Frankfurt, Main. [7088] Nr. 41. M.-R. 4844 Firma |

G. Schanzenbach & Co. G. m. b. H. in Frankfurt/M., Schußfrist um fünf Vaire verlängert He r. 41. M.-R. 4841 Firma Scott & Bowne G. m, b. H. in Frank- furt/M.,, Schußfrist um fünf Fahre verlängert. Frankfurt (Main), 1, Septbr. 1944. Amtsgericht. Abt. 41.

Halberstadt. ; [7089] 9 M.-R. 258 Fabrikant Friedrich Graepel, Halberstadt. Die Verlänge-

rung der Schußfrist auf weitere sieben /-

Jahre ist am 30. August 1944, vor- mittags 10 Uhx 30 Minuten, ange- meldet worden.

Halberstadt, den 31. August 1944. Amtsgericht Abt. 9. Nürnberg. / | [7090] Musterregister Amtsgeriht Nürnberg, den 1. September 1944.

M.-R. Nr. 6548, Fa. Johann Froesheis Lyra-Bleistift - Fabrik in Nürnberg: Die Schußfrist ist um weitere fünf Jahre verlängert Am

14. August 1944.

M.-R. Nr. 7269, Fa. Fohann Froescheis Lyra - Bleistift - Fabrik n Nürnberg: Die Schußfrist ist um weitere sieben Jahre verlängert. Am 14. August 1944.

M.-R. Nr. 7402. Fa. A. W. Faber- Castell in Stein bei Nürnberg: Die Schußfrist ist um weitere sieben Fáhre verlängert. Am 17. August 1944.

M.-R. Nr. 6573, Fa. A. W. Faber- Castell in Stein ‘b. Nürnberg: Die Schußfrist ist um weitere fün Fahre verlängert. Am 23, August 1944.

M.-R. Nr. 6577. Fa. J. S. Staedtler in Nürnberg: Die Schußfrist hinsichtlich der Muster Fabr.-Nrn. V 284 in Blau und Orange, 6312 in Rot, Blau und Grün, 6021 in Weiß-Rot, Weiß-Blau und 6022 in Weiß-Blau-Rot, Weiß- Grün-Orange ist um weitere fünf Fahre verlängert. 24. August 1944,

Olbernhau. _[7091]

Jn das hiesige Musterregister ist eingetragen worden: ' :

Am 17. 8. 1944 unter Nr. 291 Firma Max Dähnert & Söhne, Oberneu- shönberg, 4 Tafeln für Würfelspiele, Fabriknummern DS 103, DS 104, DS 106 und DS +108, Flächenerzeug- nisse, angemeldet am 17. JFuli 1944, vorm. 9 Uhr 30 Min., Schußfrist dret

Fahre. i Ge Amtsgeriht Olbernhau. Solingen.

[7092] Musterregistereintragungen. i Nr. 5179. Wilhelm Wagener in

‘Solingen, Dammstr. 24a, in einem

vershlossenen Paket drei Türdrüer aus Metall oder Preßstoff mit neu-

artigen Verzierungen, Mustex "für plastishe Erzeugnisse, Fabrikations- nummern 1225E, 1225F, 1225K,

Schußfrist 15 Jahre, angemeldet am 18, August 1944, 11 Uhr, E

Nr. 5180. Firma Thiel & Linden- berg in Solingen, Mummstr. 3/5, 1n einem verschlossenen Umschlag sechs Ab- bildungen von Etiketten mit etgen- artiger Flächenausschmüdckung, Ge- schästsnummern 100—105, Flächen- erzeugnisse, Schußfrist 10 Fahre, an- gemeldet am 23. August 1944, 12 Uhr.

Nr. 5181, Firma Herm. Konejung A. G., - Stahlwarenfabrik in Solingen, in einem verschlossenen Umschlag zwet Schalen für Taschenmesser mit etner neuen Prägung, Geschäftsnummer 1693, Muster für plastishe Erzeugnisse, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 26. August 1944, 11 Uhr.

Solingen, den 1. September 1944.

Amtsgericht.

7. Konlurse und Bergleichssachen

Elmshorn. [7093] Konkursverfahren.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Eheleute Landwirt Peter Mohrdick und Anna Mohrdick geb. Wähling in Barmstedt ist zur Ab- nahme der Schhlußrechnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwen- dungen gegen das Schlußverzeihnis der bei der Verteilung zu berücksihti- genden Forderungen und zur S: fassung der Gläubiger übér die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge- währung einer Vergütung an die Mit- glieder des - Gläubigerausshusses der Schlußtermin auf den 29. September 1944, - vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Elmshorn, Bismarckstr. 8, Zimmer 2, bestimmt.

Elmshorn, den 24. August 1944.

Das Amtsgericht.

München. [7094] 19 N 134/1937. Das Amtsgericht München hat am 21. August 1944 das über das Vermögen der Firma Otto- werke G. m. b. H. in München, Schleißheimer Sträße 135/143, erdos]- nete Konkursverfahren als durch Schlüßverteilung beendet aufgehoben. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

BVerantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt!- sichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verl 1g? Präsident Dr Schlange in Potsdam verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaftionellen Teil“ Rudolf Lanyich in Berlin 3W €8 Druck der Preußischen Verlags- und Drueret

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Berlin, Donnerstag, den 7. September, abends

kosten 10 #/. Einzelnummern werden nür gegen

Nv. 201 Fernsprech-Sammel-Nr.: 12 42 45

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Verordnung“ über- die Umsabsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im August 1944. j ' Richtlinien für die Abwicklung von Schuldverhältnissen zwischen Personen im Reichsgebiet, die keine Umsiedler sind, einerseits, und Personen in den Generalbezirken

Estland, Lettland, Litauen andererseits.

2 dnung über die. Begrenzung der Beschwerdemöglichkeit im Ordnungsstrafverfahren der Reichstreuhänder | der Arbeit.

Anordnung 111/44 (Ph 4) des Reichsbeauftragten für Fein- mechanik und Optik (Beschlagnahme und Meldung von photographischen Kameras). Vom 8. August 1944.

Anordnung Nr. 1 zur: Aenderung der Anordnung Nr. 17 zur Durchführung dex Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Phosphorsäure und phosphorsaure Salze zur Kesselwasser- aufbereitung und für Kesselsteinlösemittel, Kesselsteingegen- E und Kesselinnenanstrihmittel). Vom 4. September

Amtliches Deutsches Reich.

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. -Leo- pold Wenger in Obervellah (Kärnten) mit Urkunde vom 4. September 1944 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissen- schaft verliehen.

Verordnung

Die Umsaßtsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat August 1944 wérdén uf Grund von § 5 Absay 1 Say 2 des Umsaßsteuèrgesezes vom 16. Oftober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindurig mit F 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsaßsteuergeses vom 23. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1935) wie folgt festgeseßt:

Lfd. Nr. Staat Einheit Ek 1 | Aegypten l 1 Pfund 9,90 2 | Afghanistan 100 Afghani 18,81 3 Albanien 100 Franfen 81,00 4 | Argentinien 100 Papierpesos 59,00 5 Australien , 1 Pfund , 7,92 6 | “Belgien 100 Belga 40,00 _ 7 | Brasilien 100 Cruzeiro 13,10 8 Briti\h-Indien 100 Rupien 74,25 9 Bulgarien 100 Lewa 3,05 10 | Dänemark | 100 Kronen 52,20 11 | Finnland 100 Mark 5,07 12 | Frankrei 100 Francs 5,00 13 | Griechenland 100 Drachmen 1,67 14 Großbritannien 1 Pfund Sterling 9,90 15 Holland 100 Gulden 132,70 16 Fran 100 Nials 14,60 17 | Island 100 Kronen i 38,46 18 | Italien 100 Lire 10,00 19 Japan 100 Yen 58,65 20 | Kanada 1 Dollar 2,10 21 | Kroatien 100 Kuna 5,00 22 | Neuseeland i 1 Pfund 7,92 23 | Norwegen 100 Kronen 96,82 24 | Palästina 1 Pfund 9,90 29 Portugal 100 Csfudos 10,20 26 | Numänien 100 Lei i 1,67 27 | Schweden -_| 100 Kronen 59,52 28 | Schweiz 100 Franken 57,95 29 | Serbien 100 Dinar 9,00 30 | Slowakei 100 Kronen 8,60 31 Spanien 100 Peseten . 23,59 32 Südatrikani\she Union | * 1 Pfund 990 33 | Türkei 1 Pfund 1,98 34 .| Ungarn. 100 Pengö 59,72 | (bei Ausfuhr na | Ungarn) 35 | Uruguay . 1 Peso 1,20 36 | Vereinigte Staaten 1 Dollat 2,50 | vor Amerika ¡ | :

Die Umrechnüngssäßge für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 8. d. M. festgeseßt werden. j

Berlin, den 4. September 1944. i Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding. Richtlinien für die Abwicklung von Sea zwischen Personen im Reichsgebiet, die keine Umsiedler sind, einerseits, und Per- sonen in den Generalbezirken Estland, Lettland, Litauen | andererseits.

Auf Grund von § 7 der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Abwicklung von Schuldverhältnissen. mit Pexsonen in den Generalbezirken Estland, Lettland, Litauen vom 28. August 1944 —- RGBl. T S. 187 (Exrgänzungs- verordnung) bestimme ich folgendes: /

Bezugspreis durch die Post E

Anzeig

E E | eis für den Raum einer fünfgespaltenén 55 mm breiten Petit- In Fam Zeilé 1,10 ÆX, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 AÆAÆA.

C h Anzeigen nimmt die Anzeigenftelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an.

Alle Druckausträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (ein:nal unterstrichen) oder durch Sperrdruc? (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrü@ungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

T. Entschädigung von Forderungen

Für die in § 5 Absay 2 der Ergänzungsverordnung bezeich- neten Forderungen aus dem Kapitalverkehr gelten die auf Grund des Erlasses vom 5, Oktober 1942 0 1455 A 1136 V erlassenen Richtlinien für die Entschädigung von retchsdeutschen Nichtumsiedlern für Vermögensverluste in den ehemaligen-Republiken Litauen, Lettland und Estland.

Für die Forderungen aus dem Warenverkehr ordne ih § 5 Absayß 1 der Ergänzungsverordnung gemäß das Folgende an:

8 1

(1) Gläubiger im Reich 1 der Ergänzungsverordnung) erhalten ' Entschädigung für Forderungen aus Schuldverhält- nissen, die durch den Warenverkehr entstanden sind, der mit den ehemaligen Republiken Estland, Lettland und Litauen ein- hliceßlich Wilnagebiet in der Zeit zwishen dem 1. Fanuar 1937 und dem 10. Februar 1941 stattgefunden hat, nah Maß- gabe der folgenden Bestimmungen.

(2) Ein Rechtsanspruh gegen das Deutsche Reich auf die Entschädigung wird nicht anerkaunt und erttsteht auch nicht durch diese Regelung. |

g 2

(1) Entschädigt werden diejenigen Gläubiger, die bei der Entstehung de Entschädigung ihren Wohnsiß, Siß oder ihre Niederlassung im Reichsgebiet einschließlich des Protektorats Böhmen und Mahren hatten.

(2) Fch behalte mir vor, Gläubiger, für die die Voraus- seßungen des Absatzes 1 nicht zutreffen, ausnahmsweise zur Entschädigung zuzulassen. |

: i S3

(1) Die Entschädigung wird insoweit gewährt, als am 10. Februar 1941 ein Geldanspruch gegen einen Schuldner in den Generalbezirken Estland, Lettland, Litauen im Ost- land nah dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ge- geben. war. :

(2) Für Zinsansprüche mjrd keine Entschädigung gewährt.

84

(1) Gläubiger im Reich, die ihre Forderungen gegen Schuld- ner tim Ostland noch nicht bei dem Generalverwalter sowje- tischen Staatsvermögens (Abwicklungsstelle im Reich), bei der Deutschen Verrechnungskasse oder der Exportkreditbank AG. angemeldet haben, haben die Forderungen bis zum 31. Ok- tober 1944 bei der Abwicklungsstelle anzumelden.

(2) Nicht rechtzeitig angemeldete Forderungen gehen auf das Reich über. Eine Abfindung wird nicht gewährt.

(3) Die Abwicklungsstelle kann die nachträgliche Anmeldung einer Forderung aus besonderen Gründen zulassen.

Q J 9 Forderungen, die in fremder Währung entstanden sind, werden in Reichsmark umgerechnet. Dabei werden folgende Umrechnungskurse zugrunde gelegt:

1 Lit =— 0,4198 Reichsmark, 1 Lat 0,488 Ñ ; 1 estn. Krone =— 0,625 T

für sonstige fremdländishe Währungen der amilihe Durch- shnittsfurs vom Juni 1940.- :

/ 86 i Die Abwiklungsstelle im Reich erteilt einen Feststellungs- bescheid. Der Feststellungsbescheid bestimmt die Höhe des Entschädigungsbetrags. (5 : S 7 Die Entschädigung wird an den Gläubiger auf Grund des R in bar ausgezahlt, nachdem der Gläu- iger a) versichert hat, daß er für seine Forderung nicht äuf andere Weise voll oder teilweise befriedigt worden ist, b) die Forderung. an das Deutsche Reich abgetreten und anerkannt hat, daß er durch die gewährte Entschädigung wegen der Forderung endgültig abgefunden ist. 88 Wer wissentlih oder grob fahrlässig Tatsachen. und Unter- lagen, die nah Ansicht der Abwicklungsstelle für die Beurtei- lung der Forderungen wichtig sind, vershweigt oder solche falsch angibt, kann, unbeschadet der strafrehtlihen Verfolgung, von der Abwicklungsstelle von der Entschädigung ausgeschlossen werden. y S9 Die Auszahlung der auf den Sonderkonten der Deutschen Verrechnungskasse gutgeschriebenen, jedoh nicht an die deut*

«schen Berechtigten ausgezahlten Beträge regelt die Abwick- Tungsstelle mit der Deutschen Verrehnungskasse.

IT. Verbindlichkeiten der Schuldner im Reich a0 S110 Die Verbindlichkeiten der Schuldner im Reich gegenüber Gläubigern im Ostland werden, gleichviel, ob sie aus dem Kapitalverkehr oder aus dem Warenverkehr stammen, nah N Len der 8 3, 4 der Ergänzungsverordnung abge- widelt. }

Schuldverhältnisses und bei der Festseßung der

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21

1944

S1

(1) Die Abwicklungsstelle im Reich hat zu prüfen und zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ám 10. Februar 1941 ein Geldanspruch des Gläubigers im Ostland gegen den Schuldner im Reich nah dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ge- geben war.

(2) § 5 gilt sinngemäß.

S 12

Die Abwicklungsstelle im Reich erteilt einen Feststellungs- bescheid über ihre Entscheidung nach § 3 der Ergänzungsver- ordnung. Dieser Bescheid ist dem Schuldner im Reich zuzu- stellen.

S183,

Die Einziehung des Schuldbetrags von dem Schuldner § 4 der Ergänzungsverordnung gemäß erfolgt zugunsten des Deutschen Reichs.

ITL. Rechnungslegung S4

Dis Abwiklungsstellen im Reich- haben mir Rechnung zu legen.

Berlin, den 4. September 1944.

Der Reichsminister der Finanzen. Graf SchwerinvonKrosigfk.

Anordnung

über die Begrenzung der Beschwerdemöglichkeit im Ordnungs- strafverfahren der Reichstreuhänder der Arbeit

Zur Vereinfachung der Verwaltung ordne ich auf Grund

geseßliher Ermächtigung an: S1

Fm Ordnungsstrafverfahren nach § 21 der Krieg8wirt=- schaftsverordüuüng vom 4. September 1939 (RGBl. T S. 1609) sowie den Dritten und Vierten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt 111 (Kriegslöohne) vom 2, Dezember 1939 (RGBl. 1 S, 2370) und vom 10, April 1940 (RGBl. 1 S. 627) ist bis auf weiteres. die Beschwerde gegen einen Ordnungs- strafbescheid nur gegeben, wenn der Strafbeirag das durch- shnittliche Bruttomonatseinkommen des Bestraften übersteigt oder wenn die Beschwerde von der die Ordnungsstrafe ver- hängenden Dienststelle ausdrücklich zugelassen worden ist.

82

Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsas.

Berlin, den 25. August 1944.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatß. Sanutckel,

Anordnung 111/44 (Ph 4) des Reichsbeausftragten für Feinmechanik und Optik

(Beschlagnahme und Meldung von photographishen Kameras)

e

Vom 8, August 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Zweiten Verordnung über die Bewirtschaf- tung feinmechanischer und optischer Erzeugnisse vom 25. März 1944 (RAnz. Nr. 78 vom 1. April 1944) wird mit Zustim- mung des Reichswirtschaftsmiuister® angeordnet:

S 1

(1) Photographische Kameras in den Formaten 6/2 X 9 cm und kleiner, mit Ausnahme von Kleinbildkameras in den For- maten 24 X36 mm und kleiner, die am Tage der Veröffent- lihung dieser Anordnung gewerbliches Eigentum eines Wie- derverkäufers (Groß- oder Einzelhändlers) sind oder von einem Wiederverkäufer ‘cinem Dritten zur Sicherung über- eignet wurden, find beshlagnahmt.

(2) Rechtsgeschäfte über die beshlagnahmten Kameras dür- fen nur mit Genehmigung des Reichsbeauftragten für Fein- mechanik und Optik abgeschlossen werden. Fm übrigen gelten die Vorschriften der Verordnung über die Wirkungen der Be- shlagnahme zur Regelung des Warenverkehrs vom 4. März 1940 (RGBl, 1 S. 551).

S2

(1) Die auf Gruüd des § 1 beshlagnahmten Kameras sind bis zum 30. September 1944 an den Reichsbeauftragten für . R, i E L 2 S R Feinmechanik und Optik, Fena, Carl-Zeiß-Str. 1, schriftlih zu melden. Die Meldung muß folgende Angaben enthalten: Genaue Bezeichnung des Fabrikates (Kameratype) Aufnahmeformat ; Oeffnungsverhältnis und Brennweite. des Objektives 4. Stückzahl. d

(2) Der Meldepfliht nach Abs. 1 unterliegen auch Klein- bildkameras in den Formaten 24 X 36 mm und kleiner, so- weit sie am Tage der Veröffentlihung dieser Anordnung Eigentum eines Wiederverkäufers (Groß- dder Einzelhändlers) sind oder von einem Wiederverkäufer einem Dritten zur Siche- rung übereignet wurden. |

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