1944 / 202 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 201 vom 7. September 1944. S. 4

Zentralhandelsregister

S I T E ° L del8register, i , » ; . A [t Ee 1 0607) Es 21 1: L R E | - [Frankfu i 7058] | ind: j iler- ije Firma geändert u E Handelsregister Frankfurt, Oder [7058] 4. Genofsenschasts- standes find: Rudolf Raida, Máler-] 1944 wurde die Firma geändert und

Ee die Angaben in / wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen,

Ansbach. {7051] Handelsregister Amtsgericht Ansbach, den 31. August 1944.

A 188 Kaufhaus Nürnberg Fnh. Reta Scherbel, Ansbach.

Die Prokura für Kurt - Konrad Günther ist erloschen.

Apolda. [7052] Handelsregister Amtsgericht Apolda. Veränderung:

H.-R. A 1429 J. & A. Schmieder, Apolda 25. 8, 1944 —:

Die Prokuren des Karl Ganß und Walter Rauch in Apolda sind erloschen,

Aschersleben,. [7053]

1 H.-R. B 90 Zudckerfabrik Gaters- leben, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gatersleben. Die Einzel- prokura des Fabrikdirektors Heinrich Frost ist erloschen.

Amtsgertcht Ascherskteben, den 30: August 1944.

Böhmisch Leipa, 7054] Handelsregister Amtsgericht Böhmisch Leipa, am 26. August 1944. Verändernng:

H-R. A 90 Warnsdorf: Firma Franz Püsche, Siy Kreibigt.

In die Firma ist Franz Kasper, Betriebsführer în Kreibrß 139, ats öffentliher Gesellshafter eingetreten. Daher offene Handelsgesellfchaft seit 1, Fanuar 1944:

Der Firmenwortlaut wurde geändert in „Püsche & Kasper“. -

Vertretungs- und zeihnungsberech- tigt ist jeder Gesellshafter selbständig.

Prokura: Die Einzelprokura wurde erteilt an Marie .Kasper, Private in Kreibiy Nr. 139.

Breslau, [7055] Amtsgericht Breslau, 25. August 1944. Veränderungen:

Abt. 63. A 16013 Erich Chutsch, Breslau (Tauenßzienstr. 142). Die Pro-

kura des Franz Böber ist erloschen. Breslau, den 28 August 1944.

A 15601 Papierhaus Richard Zimmer, Breslau (Kupferschmiede- straße 14). Die Prokuxa des Franz Göllmer in Breslau ist exloschen.

Frankfurt, Main, [7056] Handelsregister Amtsgericht Frankfurt a. Main, Abt. 41, den 30. August 1944. Veränderung:

A 128 Unag Uniform Alktiengesell- shaft, Nachfolger Gebrüder Weis.

Die Prokura Wilhelm Gilles ist er- loshen. Die gleiche Eintragung bei den Gerichten der Zweigniedèérlassung în Mainz und Kassel wird demnächst er- folgen.

A 656 Ph. Fac. Körber. L

Die Prokura Juliane Körber ist durch Tod erloschen.

A 1543 Gustav Giesecke.

Die Firma ist unter Ausschluß der Uebernahme der Verbindlichkeiten auf den Kaufmann Karl Friedrich Meek, Kaiserslautern, Übergegangen.

A 4259 Walter Heinemann.

Die Prokura Karl Prescher fst er- loschen.

B 332 Deutsche Fensterglas Ausfuhr Gesellshaft mit beshränkter Haftung (Defag). A

Die Prokura des Francis Thiry ist erloschen. 2A

B 537 Frankenfurt - Aktiengesellschaft.

Die Prokura Dr. jur. Paul Grüder ist dur seine Bestellung zum Vorstaud erloschen. :

B 698 Großhandels-Einkaufsgosell- sGaft mit beshränkter Haftung.

Die Prokura Walter Braun ist dur seine Bestellung zum Geschäftsführer erloschen. /

B 831 Leidig & Kalcker Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die - Prokura . Hermann Kalcker der Jüngere ist durch dessen Bestellung zum Geschäftsführer erloschen.

B 915 „Süko Kolonial-Handels-Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung“.

Die Prokuren Waltex Englert und Martin Müller sind erlos d: ;

B 847 Lechhleuthner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Chemish-Pharma- zeutishe Fabrik.

Die Prokura Heinrich Häns Blum ist erloshen. Die gleihe Eintragung für die Zweigniederlassung beî dem Gericht der Zweigniederlassung (Jüns- bruck) wird demnächst erfolgen.

Frankfurt, Oder. 7057]

Jn unser Handelsregister btei- lung A ist bei der unter Nr. 1625 eingetragenen Firma Adolph - Paul Nächflg. Erih Kayser-Sickler ‘in Frank- furt/Oder heute eingetragen worden, daß die Gesamtprokura des Otto Bot und des Georg Neumann erloschen ist.

Frankfurt/Oder, 28. August 1944,

Jm hiesigen - Handelsregister in Ab- teilung B isst bei Nr. 261, Nieder- lausißer Bank Aktiengesellshaft Zweig- niederlassung Frankfurt/Oder, heute eingetragen worden, daß die Profura des jetzigen stellvertretenden Vorstands- mitgliedes Eberhard Brehm in Frank- furt/Oder erloschen ist.

Frankfurt/Oder, 29. August 1944.

Das Ahitsgericht.

Olpe. [7061] Handelsregister Amtsgericht Olpe, Zweigstelle Attendorn, 26. 8. 1944. A 183 Firma Tielke & Hommerich, offene Handelsgesellshast, Attendorn. Dem Diplom-Kaufmann Dr. -Rein- hard Fuchs und dem Fngenieur Paul Klose, beide in Attendorn, ist Pro- fura derart erteilt worden, daß etn jeder befugt ist, ¿éfteinsGaktliG mit einem anderen - Prokuristen die bezeich-

nete Firma zu vertreten.

. Rendsburg. [7062]

Fn! Handelsregister A Nr. 524 ist bei der Firma Claus Rohwer Eisen- bahn-Hoch- « und Tiefbau, Rendsburg, heute folgendes eingeiragen:

Dem technischen Leiter und Betriebs- führer Karl Wagner und dem fkauj- mannishen Leiter Heinrih Ströh - in Rendsburg ist Prokura erteilt. Jeder ist zur Vertretung der Firma berech- tigt. ' Rendsburg, den . 30. August 1944. ; Das Amtsgericht.

St. Pölten. / [7063] Handelsregister Amtsgericht St. Pölten. Abt. 10. St. Pölten, 31. August 1944. Dre rinE H.-R. A 35 13 Kaufhaus Zu- lechner .& Co., St. Pölten. f Der Ehefrau Fulederike Posh, St, Pölten, ist Etnze{prokura erteilt. Zum Abwesenheitskurator für dew Gesellshafter Fosef Zulehner wurde Johann Braun, Kaufmann in Scheibbs,

bestellt. Feder Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt

Sigmaringen. {7064] S'Deffentliche Bekanntmachung. Handelsregister Amtsgericht Sigmaringen, Abt. 3. Veränderung.

H.-R. A 57 Kies- & Sthotterwerk Müller & Co., Ostrach. L

Die Prokura des Hugo Strobel, Schneidermeister in Ostrach, sowie des Josef Locher, Bankbeamter in Ostrach, ijt exloshen. Hugo Strobel, - Maß- geshäft in Ostrah, ist mit Wirkung vom 31. Dezember 1943 als perjon- lich haftender Gesellshafter aus der Gesellschaft - ausgetreten und mit Wir- fung. vom 1. Fanuar 1944 als Kom- manditist in die Gesellshaft einge- treten. -

Die Einlage der Kommanditisten beträgt je 10000 NAÆA. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind je einzeln zur Vertretung. der Gesellshaft er- mächtigt.

Weißwasser. : [7060] Handelsregister Amtsgericht - Weißwasser. Zweigstelle Muskau.

29, August 1944. / B 78 Fein- und Zigarettenpapier- fabrik - Aktiengesellshaft, Köbeln b. Muskau. ; Durch Beschluß, der Hauptversamm- lung vom - 23: Mai 1944 ist das Grundkapital um 1920 000,— M er- höht. Es beträgt jeyt 2560 000,— R A. Dié Satzung ist entsprehend geändert.

Zella-Mehlis, [7149] Handelsregister Amtsgericht Zella-Mehlis. Zella-Mehlis, den 31. -August 1944. Veränderung:

H.-R- A Nr. 324 „Hugo Funck

Söhne“ in Zella-Mehlis:

Die dem Direktor August Schwarz in Berlin-Charlottenburg 2 erteilte Prokura ist. eclashen. | . Zusazz: Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung der Firma, nämlich der Firma Hugo Lund Söhne in Grafenroda bei dem Amtsgericht. in Arnstadt érfolgen.

Zwäönitz. / [7150] Handelsregister Amtsgericht Zwönitz, 23. August 1944.

erändérung: |

A 86 Firma Paul Müller, Thalheim. Die Prokura des Ernst Paul Günther in Thalheim i. Erzgeb. ist erloschen.

3. Vereinsregister

Iserlohn. [7165] 1e Bekanntmachung. 'Dex Beétriebs-Unterstüßungs-Verein

der’ Firma Heuer-Hammer in Grüne

ist heute unter V.-R. ‘198 in das Veretinsregistec eingetragen worden. Fserlohn, den 11, August 1944.

Das Amtsgericht,

Das Amtsgericht.

4

register Bayreuth. [7017] Genyosseuschaftsregister Amts3gericht Bayreuth. Bayreuth, den 30. August 1944. Gen.-Reg. Bayreuth Il a 10 ‘Spar- und Darlehenskasse Untersteinach. Firma geändert in: Raiffeisenkasse Untersteinah b. Stadtsteinah, cein- getragene Genossenschaft beschränkter Haftpflicht.

Hohenstein-Ernstthal, [7019] Gen.-Reg. 13. Der Spar-, Kredit- und Bezugsverein Oberlungwit, ein- getragene Genossenschaft mit un- beschränkter. Hasftpfliht in Oberlung- witz, ist auf ‘Grund des Geueralver- sammlungsbeschlusses vom 15, Februar 1943 in eine Genossenschaft mit be- shräñkter Haftpfliht umgewandelt worden und heißt jeßt: Spar- und Darlehnskasse Oberlungwiß eingetra- gene Genossenshaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Oberlungwitz. Die Haft- summe des Genossen ist auf ‘600 NA jestgeseßt, Hohenstein-Ernstthal, 25. August 1944. Das Amtsgericht.

PasewaIk, . [7024]

Die Spar- und Darlehnskasse Ferdi- nandshofs, eingetragene Genossenschaft m. unbeshr. Haftpflicht, ist durch Be- {chluß der Gen.-Vers. vom 25. Mai 1943 umgewandelt in eine solhe mit beschr. Haftpflicht. Das Statut ist umgeändert in das vom 25. Mai 1943, die Haftsumme je Geschäftsanteil be- trägt 200 A, die Hochstzahl der zu erwerbenden Anteile. 20.. Gegenstand des Unternehmens ist jeßt der Betrieb einer genossenschaftlihen Spar- U. Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs durch: Ö

a) Forderung des Sparsinns und der ‘Kapitalbildung,

b) Förderung des natürlichen. Geld- ausgleichs und des bargeldlosen Zah- lungsverkehrs,

c) Gewährung wirtschaftlich notwen- diger Betriebskredite an dén eigenen Geschafts- und Wirtschaftsbetrieb der Mitglieder.

Daneben soll in Verbindung mit dem landwirtshaftl. Ein- und Ver- faufsverein der Bezug landwirtschast- liher Bedarfsartikel, der. Absay land- wirtschaftlicher Erzeugnisse und * die Beschaffung von Maschinen und sonsti- gen Pebrauvsgegenständen zu leth- und mietiveiser «Ueberlassung betriebe werden. : Amtsgericht Pasewalk.

Peitz. 2 Fn unser Genossenschaftsregister wurde heute bei Nr. 21 (Lieb.) Vieh- verwertungsgenossenschaft Schwielsh eingetragene Genossenschaft mît be- shränkter Hastpfliht —- eingetragen: Die Firma lautet jegt: Raiffeisen- Viehverwertung Schwieloch, einge- tragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht, Siz: Schwieloch, Kreis Lübben. ; Peit, den 29. August 1944. Das Amtsgericht.

Schneidemühl, [7026] Bekanntmachung. E

Jn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 66 eingetragen worden, daß die Firma der „Sozial- Gewerk Schneidemühler Handwerker, e. G. m. b. H. in Schneidemühl“ jeßt „Sozial-Gewérk der Deutschen Arbeits- front (Handwerk, Handel und' Ge- werbe) des Kreises Schneidemühl /Nege- fräis, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ lautet. Der Siy ist Schneidemühl. Die- Sagung 1si am 6. Juli 1944 geändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die Schaffung und Betätigung einer gem?zinsamen Betriebsoxganisation fur die Gebiete der Menschenführung, so- zialen Betreuung und Leistungsförde- rung in den beteiligten Betrieben, 9 die gemeinschaftlihe Dürchführung und Förderung sozialer e und Maßnahmen der beteiligten Be- iriebe.

Schneidemühl, den 22. August 1944.

Amtsgericht.

Troppau. : [7027] Genossenschaftsregister Amtsgericht Troppau. Abt, 7. Neueintragung vom 28, August 1944:

Gn.-R. X1V 226 Einsagtgenossen- haft des Malerhandwerks, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Siy Jägerndorf. Die Ge- nossenschaft gründet sich“ auf dem Ge- nossenschaftsvertrage (Statut) vom 10, August 1944, Gegenstand des Unter- nehmens is Beschaffung von Roh- material und * Arbeitsmitteln sowie Krediten und Besorgung des Fnkasso für ‘die Mitglieder. Der Vorstand, dessen Mitglieder Genossen sein müssen besteht aus mindestens zwei Mitglie-

# dern und wird vom Aufsichtsrat: hestellt

und angestellt. Mitglieder des Vor-

mit , un-

meister in Jägerndorf, Kirchenplahß 4, Josef Ertel, Bankdirektor in Fägern- dorf, Adolf-Hitler-Plaß 12, und Rudolf Palige, Lackierermeister in Fägerndorf, Bäckengasse 5. Vertretungsbefugt: Der Vorstand. Firmazeihnung: Zwei Vor- standsmitglieder gemeinsam wérden der Firma der Genossenschaft ihre Unter- ¡chrift hinzufügen. Die Bekännt- machungem erfolgen dur die „Deutsche Post“ in Troppau. Aenderungen: Vom 15. August 1944:

Gn.-R. X1V 41 Spar- und Dar: lehenskasse, ‘registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Siß Lobnig, Kreis Römerstadt. Durch Be- {luß der Vollversammlung vom 2. Fuli 1944 wurde die Satzung in den 8 1 (Firma), 3 (Mitgliedschaft), 12 Lit. a (Haftung), 13 Abs. 1 (Ausscheidung von Mitgliedern), 44 Abs. 1 Sat 1 (Einladung zur Generalversammlung), 53 Abs. 2 (Beitritt zum Verband), 55 Abs. 1 (Geschäftsanteil), 58 Abs. 2 egn verfügbarer Kassenbestände), 60 Abs. 1 (Aufnahme von Darlehen), 62 Abs. 1 Sat 1 (Kreditgewährung), 83 Abs. 1 (Oeffentlihe Bekannt- machung), 91 Abs. 2 Saß 1 und 2 (Kapitalisierung "des Genossenschafts- vermügens) geändert und die Bestim- mungen der §8 6 Lit. c und 45 Abs. 1 Saßtz 1 und 2 gestrihen. Die* Genossen- haft wurde umgewandelt in eine Ge- nossenschaft mit beshränktor Haftung. Die Firma lautet jeßt: „Raiffeisenkasse in Lobnig, elngetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung.“ Die öffent- sihen Bekanntmachungen erfolgen dur Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Lobnig oder durch Veröffentlihung in einer amtlichen Tageszeitung. Die übrigen Aenderun- gen beziehen sich auf innere Verhält- nisse der Genossenschaft. Gelöscht wer- den die Vorstandsmitglieder FFohann Breuer und Alois Link infolge Ab- lebens. Eingetragen werden als neu gewählte Vorstandsmitglieder Rudolf Jilg, Bauer in Lobnig, und Karl Oehler, Bauer in Tillendorf, ersterer als Zahlmeister.

Vom 19. August 1944:

Gn.-R. 11 4 Spar- und Dar- lehenskasse für Bransdorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung, Sih Bran®dorf, Kreis JFägern- dorf. Durch Beschluß der Vollver- sammlung vom 30. “Fuli 1944 thürde die Sazung in § 1 (Firma) geändert. Die Firma lautet núnmehr: „Ralfs- cisenkasse in Bransdorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung.“

E Vom 25. August 1944:

Gn.-R. 11 195 Spar- ‘und Dar- lehenskasse für Morawig, registrierte Genossenschaft mit unbeshränkter Haf- tung, Sig in Morawit, Kreis Troppau. Durch Beschluß der a. o. Vollversamm- lung vom 6. August 1944 wurde die Saßtung in den. §8 1 (Firma), 6 Lit, a (Mitgliedschaft), 7 erster Abs. und Lit. b (Ausschließung), 44 Abs. 1 (Einberufung dex Vollversammlung), 53 Abs. 2 (Beitritt zum Verbande) und 83 Abs. 1- (Oeffentliche Bekannt- machung) geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet nunmehr: „Raiff- cisenkasse in Morawiß, registrierte Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung.“ Die öffentlichen Bekannt- machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel dér Genossen- haft in Morawigz odér durch Rund- shreiben an alle Mitglieder Die übri- gen Aenderungen betreffen innere Ver- hältnisse der Gesellschaft.

Vom 26. August 1944:

Gn.-R. X1V 100 Spar- und Dar- lehenskasse, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Siy Kreuz, Kreis Römerstadt. Durh Beschluß der Générdálverfammlung ‘vom 3. Oktober 1943 wurde Gin A Aa F Höhe des Geschäftsanteile eändert. O R xIV L 125 Elektrizitäts-Ge- nossenschaft in Johnsdorf, registrierte Genossenshaft mit beschränkter Haf- tung, Siß JFohnsdorf, Kreis Römer-

ralversammlung vom 9. Juli 1944 ist die N in den §8 26 Abs. 4 (Ver- teilung des Reingewinnes) und 28 (Oeffentliche Dan ang) geän- dert. Der Absay 4‘des § 26 Saßzung ist gestrichen. Oeffentlihe Bekannt- machungen erfolgen durch Anschlag an der Gemeindetafel- in Johnsdorf und in der „Römerstädter Zeitung“ (amtl., Nachrichtenblatt) des Kreises Rôöômer- stadt, sofern nicht geselih für einzelne Bekanntmachungen anderes bestimmt ist.

Wesaterstede. i [7028] Genossenschaftsregister Westerstede i. Oldbg.

Nr. 114 Spar-- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Hastpfliht in Petérsfehn. Ducch eshluß der Generalver-

sammlung ‘von 81. August 1943 wurde

die Genossenschaft in eine ohe mit beshränkter Haftpflicht umgewandelt

und durch Beschluß vom 17. Funi

stadt. Durch Beschluß der a. o. Gene- F

ein neues Statut. angenommen. Die Genossenschaft heißt jeßt: Raiffeisen- kasse Petersfehn, eingetragene Genossen- schast mit beschränkter Hasftpfliht in Petersfehn.

Die Haftsumme für jeden erwor- ,

benen Geschäftsanteil beträgt 500 K; die höchste Zahl der Geschäftsanteile beträgt 1. Ç

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn ‘siè sich binnen sechs Mo- naten nach der - Bekanntmachung bet der Genossenschaft zu diesem Zwet melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen“ können.

Westerstede, den 25. August 1944.

Amtsgericht.

5. Musterregister

Berlin. [7176]

Jn das Musterregister des unterzeih- neten ‘Gerichts ist eingetragen worden:

Bei Nr. 42 468, 42 399, 43 914 Firma Dr. Piper-Flemming & Co. Komman- ditgesellshaft, Berlin, Verlängerung der Schußfrist bis auf 15 Fahre (42 468), 10 Fahre (42 399), 7 Jahre (43 419), an=- gemeldet am 12, Juli 1944. (42 468), 17. Juli 1944 (42399, 43 9114), 8 bis 10 Uhr. .

Nr. 44175 Firma Rudolph Karstadt Aktiengesellschaft, Berlin, Verlängerung der Schußfrist bis auf 9 Jahre, ange- meldet am 28. Juli 1944, 8—10 Uhr.

Nr. 44849 Siemens-Schuckertwerke Aktiengesellschast, Berlin, Verlängerung der Schußfrist bis auf 10 Jahre, ange- meldet“ am 15. August 1944, 9,50 Uhr.

Berlin, den 31. August 1944.

Amtsgericht Berlin, Abteilung 551.

Leipzig. E

Jn das Musterregister ist eingetragen worden:

Nr. 17774 Friy Höllrigl ohne Wohnsig —: L Bucheinbandzeihnung eines wissenschaftlihen Werkes, offen, Geschäftsnummer 1, Flächenerzeugnis, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 10. Fuli 1944, 9 Uhr. :

Nr. 17.775 Firma Martin Stapf zu Jmst in Tirol: 1 Muster einer Veox- bandsbinde, versiegelt, Fabriknummer 2000, Flächenerzeugnis, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 1. August 1944, 8 Uhr 45 Min. i

Nr. 17 776 August Ludwig Steege in Leipzig: 1 Paket mit 7 Etiketten, offen, Geschäftsnummern 1—7, Flächenerzeugz nisse, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 15. August 1944, 10 Uhx 50 Min.

Nr. 17777 Direktor Ludwig Overbeck in Leipzig: 1 Paket mit 2 Musterabbil- dungen betr. Dauer-Umsteck-Kalender, offen, Geshäftsnummern 500 und 501, plastische Erzeugnisse, Schubfrist dret Jahre, angemeldet am 18. August 1944, 13 Uhr.

Nr 17 778 Ernst Viege in Görsdorf

bei Grottau (Sudetenland): 1 np barer Sensenhalter, offen, Fabrik- nummer E. V. 1, plastishes Erzeugnis, Schußfrist 10 Fahre, angemeldet am 19. August 1944, 9 Uhr. j :

Nr. 17779 Hellmuth Schilbach in Leipzig: 1 Entwurf eines National= Ehrenmals- mit Erläuterungen Blatt 1 bis 5 und 4 bildlihen Darstellungen, offen, Geschäftsnummer 2, plastische Er- zeugnisse, Schuyfrist 10 Fahre, ange- meldet am 22. August 1944, 13 Uhr.

Bei Nr. 17 636 Firma Martin Stapf zu Just in Tirol hat für die mit den Dess. Nr. 2401/3039 und 2401/340 ver- sehenen Muster Schußfristverlängerung bis auf 10 Jahre: angemeldet.

Bei Nr. 17639 Verkaufsstelle des TschechishenFeuerwehr-Landesverbandes in Prag hat für das mit der Fabrif- nummer 4971 versehene Muster Schußh- fristverlängerung bis auf 10 Fahre an- gemeldet. E j Amtsgericht Leipzig, 1. September 1944.

7. Konlurse und Bezrgleithssathen

Remscheid, E [7178] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen der offenen Handelsgesellschaft . W. Emmerih zu Remscheid wird

nah erfolgter Abhaltung des Schluß-

termins hierdurch aufgehoben. (9 N 1/40) Remscheid, den 26. August 1944.

Amtsgericht.

Zossen. f [7179] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Bauunternehmers Max Brumme, Sperenberg, ist, nahdem der im Vergleichstermin vom 17. 7. 1944 an- genommene Zwangsvergleich durch rehtsfräftigen Beschluß vom 17. 7. 1944 bestätigt ist, aufgehoben worden. 4 N 1. 38. L Hossen, den 30: August 1944. Das. Amtsgerichts

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1944

Sa

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung zur Sicherung der Orduung in den Binnefschiff- fahrtbetrieben. Vom 30. August 1944.

Anvrdnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1.*' September 1944 über die An- fertigung von Herren- und Damenwäsche, weiblicher Berufs- und Arbeitsfleidung, Kinderkleidung, Rüschen und Wetiß- waren, Krawatten und Schals sowie Bettwäsche nach Größen. O

Bekanutmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswertèn für das Reich.

Änderung und Ergänzung. der Pre1sliste der Wirtschafts- gruppe Eizjen-, Stahl- und Blechwarenindustrie für Schneid- waren vom 1. Fuli 1943.

Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung M 111 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen. Vom 7. September 1944,

@ Wirtschaftsteil iv der Ersten Beilage

Amtliches | Deutsches Reich.

Anordnung zur Sicherung der Ordnung in den Binnenschiffahrtbetrieben

Vom 30. August 1944

Auf Grund des § 2 der Verordnung zur Duxchführung der Verordnung über die Lohngestaltung vom 283. April 1941 (RGBl. 1 S. 222) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechtseßung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaß vom 25, Mai 1942 (RGBl. 1 S. 347) ordne

ih an: 8&1

Die Anordnung gilt für die Schiffahrtbetriebe im Sinne des § 2 der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durch- führung des Geseßes zur Ordnung der nationalen Arbeit (Ordnung der Arbéêit in der Binnenschiffährt) vom 30. März 1943 (RGBl. 1 S. 174). 7 ;

; 89

Der Betriebsführer oder seine Beauftragten haben fort- laufend im Betrieb die Arbeitsdisziplin zu überwachen und Verstößen entsprechend den 88 3 bis 6 entgegenzutreten.

/ 83 j

Der Betriebsführer * kann Verstöße“ dexr Gefolgschaftsmit- glieder gegen die Ordnung (Arbeitsdisziplin) oder Sicherheit - des Betriebes mit Verwarnungen oder Geldbußen nah Maß- gabé der folgenden Bestimmungen ähnden: }

1. leichte Verstöße, z. B. einmalige Unpünktlichkeit, mit -

mündlicher odex schriftlicher Verwarnung;

2. schwerere -Verstöße, z. B. unentschuldigtes oder grundloses

" Fehlen, wiederholte Unpünktlichkeit oder eigenmächtiges

oder vorzeitiges Verlassen der Arbeitsstelle sowie Wieder- holung leihter Verstoße mit einer Geldbuße bis, zum Höchstbetrag eines durchschnittlichen Tagesverdienstes;

3. erhebliche Verstöße, z. B. wiederholte Verstöße nach Ziff. 2 oder bewußte Widerspenstigkeiten gegen Anordnungen des Betriebsführers oder seines Beauftragten mit einer Geld-

- buße bis zum Höchstbetrage eines duxchschnittlichen

Wochenverdienstes. | Iy L 9:4 .-- S

(1) Die Verwarnungen oder die Geldbußen |werdeai vom Betriebsführer oder dessen Stellvertreter verhängt. Der Betriebsführer kann diese Befugnis bewährten Schiffsführern an Bord übertragen; diese haben den Betriebsführer über alle Falle zu unterrichten, in denen sie von dieser Befugnis Ge- brauch machen. Einer Anhörung des Vertrauensrats bedarf es nicht; der Betxiebsführer hat die Erteilung von Verwar- nungen und die Verhängung von Geldbußen dem Vertrauens- rat bei dessen nächsten Zusammientreten mitzuteilen.

(2) Die Geldbußen sollen am nächsten Lohnzahlungstag einbehalten werden und sind, falls kein Einspruch nah §8 7 erfolgt, nah Ablauf der Einspruchsfrist, im übrigen nah Ab- lehnung des Einspruchs an die für den Betrieb: zuständige Kasse der NS.-Volkswohlfahrt zu überweisen. Die Einbehal- tung sowie die Abführung ist in einer Liste nachzuweisen.

85

Jn den Fällen, kn denen sich dex Betriebsfühter eine wirk- same Unterstüßung durh Einschaltung der Deutschen Arbeits- front verspricht, empfiehlt es sich, diese neben den betrieblichen Maßnahmen anzurufen, l

“Hält der Betriebsführer eine betriebliche oder nebenbetrichb- liche Maßnahme nicht für ausreichend oder sind. diese erschöpft, so hat er unverzüglich bei Fnländern beiin Leiter des nah S 7 zuständigen Arbeitsamts als Beauftragten des Reichs- treuhänders der Arbeit, bei Ausländern (einschließlich Protek-

Berlin, Fre:tag, den 8. September, abends

Reichs) sowiè bei Ostarbeitern bei der zuständigen Polizeistelle Anzkige zrt erftatten. : y S7

(1) Hält ein Gefolgschaftsmitglied ejne nah § 1 verhängte Geldbuße. für unbegründet, so kann“ es hiergegen binnen Monatsfrist Einspruch bei. dem für den Betrieb oder dessen Zweigstelle, der das Fahrzeug zugeteilt ist, zuständigen Leiter des Ardheitsamts als Beauftragten des Reichstreuhänders der Arbeit einlegen. Die Monatsfrist rechnet vom Tage der Mit- teilung über die Verhängung der Geldbuße anz; befindet fich das Schiff bed Zugang der Mitteilung auf Fahrt, so beginnt die Frist erst an dem Tage, an dem das Schiff einen deutschen Hafen anläusft.

(2) Wird die Geldbuße vom Schiffsführer als Stellvertreter des Betriebsführers an Bord verhängt, so ist der Einfpruch zu- nächst beim Betriebsführer oder dem Leiter dec Zweigstelle ein- zulegen. Dieser hat, wenn er dem Einspruch nicht abhelfen will, den Einspruch binnen Monatsfrist an den Leiter des zu- ständigen Arbeitsamts weiterzuleiten, der endgültig entscheidet.

§8

Ein Abdruck dieser Anordnung ist auf jedem Schiff an ge- eigneter, der Schiffsbesaßung zugänglicher Stelle auszuhängen.

S9

Die. Betriebsführer und ihre Beauftragten, die dieser An-

ordnung vorsäßlich ‘oder fahrlässig zuwiderhandeln oder sie

umgehen, werden gemäß § 2 der Verordnung über die Lohn= gestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. T S. 691) auf Vekt- langen des Reichstreuhänders vder des Sondertreuhänders der Arbeit mit Gefängnis und Geldstrafe, leßtere in unbe=- grenzter Höhe, oder mit einer diejer Strafen oder auf. Grund des § 1 der Dritten Durchführungsbestimmungen zum Ab- schnitt ITIT (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung vom 2. Dezember. 1939 (RGBl. 1 S. 2370) in Verbindung mit den Fünften Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt ITIT (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung Umwand= lung uneinbringlicher Ordnungsstrafen in Ersaßfreiheits=- strafen vom 14. April 1942 (RGBL. 1 S. 180) mit einer Ordnungsstrafe in Geld, an deren Stelle im Nichtbeitreibungs=- falle eine Haft- (Arrest-) Strafe bis zu 6 Wochen tritt, bestraft. Strafbar ist auch der Teilnehmer (Anstifter, Mit=- täter und Gehilfe).

S 10

_ Diese Anordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Anordnung über die Verhängung von Bußen in der Binnenschiffghrt vom 30. 9. 1943 (Reichsarbeitsbl. Nr. 29 S. 1 4983) außer Kraft. Berlin, den 30. August 1944. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatß. Saudckel,

Auf Grund der Verorbnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I, Seite 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß dés Führers über die Konzentration der Kriegswwirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses pom 6. Sep- tember 1943 (RGBl, 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Herrn Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet :

j : ._ Gesltungsbereich

__ Der Geltungsbereih dieser Anordnung nmfaßt alle Be- triebe oder Unternehmungêèn, die laufend . für eigene oder fremde Rechnung Herren- und Damenwäsche, weibliche Be- rufs- und Arbeitskleidung, Kinderbekleidung, Mieder, Rüschen und Weißwaren, Krawatten und Schals sowie Bettwäsche nah Größen herstellen.

82 Warengruppen _Für die Fertigung von Herren- und Damenwäsche, weib- liche Berufs- und Arbeitskleidung, Kinderbekleidung, Mieder, Rüschen und Weißwaren, Krawatten und Schals sowie Bett- wäsche werden folgende WarengrUppen gebildet: (1) Herren- und Damenwäsche : Warengruppe T: Herren- und Knaben-Oberhemden Warengruppe 11: - Herren- und Knaben-Nachthemden

Warengruppe I[1l1: AÄrbeitshemden i Warengruppe 1V: Kragen Warengruppe V: Damenhemdblusen

Warengruppe V1: Damen- und Mädchenwäsche

(2) Weibliche Berufs- und Arbeitskleidung l Warengruppe VII: Frauen-, Berufs- und. Werktags- 4 fleidung

Warengruppe VII[1: Arbeitsröcke und Blusen

(3) Kinderbekleidung

Warengruppe 1X: Mädchenbekleidung -

Warengruppe X: Krleinkindbekleidung

Warengruppe X1: Säuglingsbekleidung

Warengruppe X11: . Kleintind- und Säuglingswäsche

(4) Rüschen und Weißwaren N

Warengruppe X111: Arbeits\chußhauben

Warengruppe XkV: Armblätter Die Produktion der übrigen zu» dieser Warengruppe- gehörenden Artikel ist vom Leiter des zuständigen Produk- tionsausschusses gesondert zu regeln.

(5) Krawatten und Schals : Warengruppe XV; Krawatten und Schals (6) Mieder …___ Mieder, bestehend aus Büstenhalter, Mieder, Bustenmieder, - Strumpfhaltergürtel, v cktrumpfhalterhemden, Kinderletbchen nd Leibbinden. Warengruppe XVI: 3 Artikel, wie unter (6)" aufgeführt, nach eigener Wahl, tvobei die Höchst- zahl -der insgesamt zugelassenen -For-

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men auf 6 festgeseßt wird.

Anordnung X/44

des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauhwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom

1. September 1944 über die Anfertigung von Herren- und Damenwäsche, weibliher Berufs- und Arbeitskleidung, Kinder- bekleidung, Mieder, Rüschen und Weißwaren, Krawatten und Schals sowie Bettwäsche nah Größen

Warengruppe XVTT: 2 Artikel, wie unter (6) uufgeführt, ck nach eigener Wahl, wobei die Hochst- zahl dér insgesamt zugelassenen For- | men auf 4 festgeseßt wird. Warengruppe XVIII1: 2 Artikel, wie unter (6) aufgeführt, nach eigener Wahl, wobei die Höchst- zahl der insgesamt zugelassenen For- men auf 4 festgeseßt wird, (7) Bettwäsche Warengruppe XIX: Be für Erivachsene und Kinder

83 Eingruppierung

_ Hersteller der in § 2 angeführten Artikel werden nach der Zahl der vorhandenen Gefolgschaftsmitglieder wie folgt ein- gruppl1ert:

(1 a) Betriebe mit einer Gefolgschaftszahl bis zu 99 Arbeits kräften dürfen nur Artikel aus einer der in § 2 aufge- führten Warengruppen herstellen. :

(1 b) Fnnerhalb einer Warengruppe dürfen Betriebe und Unternehmen bis zu 20 Gefolgschaftsmitgliedern nur zwei Artikel, bis zu 50 Gefolgschaftsmitgliedern nur vier Artikel fertigen. /

(2) Betriebe’ mit einer Gefolgschaftszahl bis zu 199 Arbeits- kräften dürfen nur Artikel aus zwei der in § 2 aufgeführten Warengruppen herstellen. i

(3) Betriebe mit einer Gefolgschaftszahl über 200 Arhbeits- kräfte dürfen nur Artikel aus drei der in § 2 aufgeführten

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Warengruppen herstellen.

(4) Betriebe und Unternehmungen, deren Produktions- programm mehrere Fachgebiete umfaßt, dürfen, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, im Höchstfalle Artikel aus drei von mir zugelassenen Warengruppen herstellen.

(5) Artikel, die bisher von dem Unternehmen nicht gefertigt wurden, dürfen auch nicht neù in îhr Produktionsprogramm aufgenommen werden. / ä (G) Als Arbeitskräfte im Sinne des Absaßes 1—3 zählen sämtliche kaufmännischen und gewerblichen Gefolgschaftsmit- glieder einschl. der Lehrlinge. Heimarbeiter und Zwischen- meister sind nah der Stückzahl ihrer Lieferung unter Zu- grundelegung eines vollbeschäftigten Heimarbeiters auf be- triebliche Arbeitskräfte umzurechnen,

(7) Hinsichtlih der Eingruppierung gilt jedes selbständige Unternehmen für sich. Die Gefolgschaft von nicht selbständigen Zweig- und Nebenbetrieben sind dem Hauptunternehmen zu- zurechnen.

(8) Der Leiter der Fachgruppe Wäscheindustrie ist berechtigt, mit meiner Zustimmung Ylusnahmen von der Eingruppierung zuzulassen.

S4

Verarbeitungsvorschriften

(1) Für die Formgestaltung und Verarbeitung der in den L uppen 1 bis XI1X aufgeführten Artikel sowie für den zu ihre Herstellung benötigten Werkstoff gelten die besonderen Vorschriften gemäß Anlage 1 bis 14 dieser Anordnung \ (Anlagen 1, 8, 5, 7, 9, 11 u. 13 Typenklisten mit Maß-

tabellen, A Anlagen 2, 4, 6, 8, 10, 12 u. 14 Tabellen über den

höhstzulässigen Durchschnittswerkstosfverbrauch).