1944 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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V le T f “A

(2) Andere als in den Anlagen 1—14 aufgeführte Artikel

dürfen bis auf weiteres aus dem zugewiesenen Werkstoff nicht mehr hergestellt werden.

(3) Die Vorschriften diesex Anordnung gelten auch für sämt- kiche noch nicht zugeschuittenen Stoffe, ohne Rücksicht auf die bei der Hereinnahme der Aufträge etwa bezüglich der Ver- arbeitung getroffenen Vereinbarungen.

(4) Diese Anordnung findet gleichfalls Anwendung auf alle für Fl.-Lagex anzufertigenden Bekleidungsstücke. | |

(5) Sämtliche Verbrauchsmaße verstehen sich einschl. Ver- schnitt mit einem normalen Einlauf (Krumpfung) der Gewebe.

Dieser Einlauf darf bei i | Hemdenstoff , . „in der Kette 6 %, im Schuß 3 % Be S 05S Mantel UUd Nu p M 8% „3% Mädchen und Kinder-

kleiderstoffe sowie

_—

FrauertvasMtlcidet «4 v N N E e e E bedruidle Cl E S D Bottbezuge: Und Lal A S 3 %

[d rf [T4 betragen. | Bei stark auftretendem Einlauf (über den normalen Pro-

zentsaß hinaus) können die vorgeschriebenen Stoffhöchstver- brauchsmengen entsprechend überschritten werden. Ueber den Mehrverbrauch sind folgende Beweismittel festzuhalten und der zuständigen Fachabteilung in der Fachgruppe Wäscheindu- strie zu melden:

a) Name und Anschrift des Lieferanten

b) Belege über Kaufabschluß und Lieferung

c) Art und Breite des Gewebes

d) festgestellter Längen- und Breiteneinlauf oder sonstige |

Mangel : i e) bewecisfräftige Gewebeproben. :

(6) Das*Einnähen von Firmen-, Qualitäts- oder sonstigen Reklamezwecken dienenden Etiketten ist verboten.

(7) Jn begründeten Einzelfällen (z. B. Export) können Aus- nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung durch den Leiter des fachlichen Produfktionsausschusses in“ meiner Voll- macht zugelassen werden. Die Herstellung von Uniformen (für Wehrmacht, Behörden, Partei) wird dur diese Anord- nung nicht betroffen. a |

SZB -Strafvorschrift

Zuw?derhandlungen gegen diese Anördnung werden väch

S 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be- straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs-

strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für Kleidung und verwandte Gebieie - wahr- genommen.

86

Außerkraftsezung von Vorschriften

Die Verarbeitungsvorschriften der Anweisung Nr. 3 der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Bewirtschaf- tungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung “und ver- wandte Gebiete über die Anfertigung.von „R“-Arbeitskleidung vom 11, November 1943 werden hiermit außer Kraft gesett.

S7 Schlußvorschrift : Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Ztivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im

- Bezirk Bialystok sowie - in der Untersteiermark “und in den

besezten Gebieten Kärtitens und Krains. Berlin, den 1. September 1944. Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Tengelmannu.

Anlage 1

zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung

und Rauchwaren- des Reichsministers für Rüstung und Kriégsproduk-

tion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Herren- und Damenwäsche O

Typenliste I. Herrenwäsche a) Einstofffragen 1 Form Kragenspißen höchstens 614 em- lang b) Oberhemd (mit 2 losen Kragen, ohne Stäbchentaschen) _‘1 Form

Die Oberhemden dürfen nur mit einém glatten Handbund (Sportmanschette), 7 ecm breit, mit einem Knopf und Knopf- loch gearbeitet werden. -.Umschlagmanschetten fallen fort. Handburid und Kragen nur einmal gesteppt

Unterkragen beim losen Kragen nux einmal gesteppt

Kragenspive höchstens 814 cm lang |

Brustschliy nux noch mit 3 Knöpfen (ohne Kragenknopf) ge- arbeitet ;

Aermelschliß ohne Knopf und Knopfloch, nur mit einfachem Besay ;

/ - Vorder- und, Hinterrumpf 85 em geschnitten, gemessen von der |"

oberen. Kante der Rückenpasse (Achselspize). bis zur unteren Rumpfkante „4

o) Oberhemd (mit festem Kragen und Stäbchentaschen)

1 Form / Brustschliß mit 4 Knöpfen (eins{l. Kragenknopf)- Verarbeitung sonst wie Oberhend mit losem Kragen d) Arbeitshemd j

1 Form - Halsweiten 38, 40, 42, 44 mit. Hals- und Handqueder. Rümbpfe 100 ecm und Aermel 52 ecm lang’ geschnitten -

- Vorder- und Rückenteil aus einem Stück

- Vorderteil einshl.- Verschlußfknopf 3 Knöpfe Auf das Vorder- bzw. Rükenteil ist ein 8 cm breit geschnittenes

Schulterstück aufgeseßt z

Rükenteil in der Mitte eine Quetschfalta Aermel mit Keilzwickel gearbeitet

s) Herrennachthemd 1 Form Í ; Umlegekragen ohne Brusttaschen und ohne Besab' vder Paspel Brustschliy mit 3 Knöpfen L : Glattes Handbund, 7 em breit, mit 1 Knopf und Knopfloch

Vorder- und Hinterrumpf 110 om lang geschnitten

11, Knabenwäsche

ELL,

IV,

Vi

a) Knabenoberhemd 1 Form

Netich8- 11d Staatsanzeiger Nr. 202 vom V September 1944. &. 2

mit festeni Kragen, ohne Stäbcheitaschen

Verarbeitung sonst wie Herrenoberhemd unter 1e

Anfertigung nur in den Größen 60, 70, 89 und 90/85

Statt der Größe 90 wird die Länge 85 (in Anlehnung an das Herrenhemd, das auch nur 85 ecm lang sein darf, mit den

Weiten der Größen 90) gearbeitet

b) Küabennachthemd 1 Form

.

Anfertiguug nur in den Größen 70, 80, 90 und 100 zulässig Zwischengrößen fallen fort

Ohne Kragen

Ausschnitt mit Schrägblende, mit Steppfalte

1/, Schlupfarm mit 214 em breitem’ Bündchen « Bruftschlib bei Größe 70 und 80 = 2 Knöpfe

Brustschliß bei Größe 90 und 100 = 3 Knöpfe

Beim Legen von Herrenwäsch Stecknadeln verwendet werden

Damenwästhe (gewebt)

a) Tághemd mit angesetzter Vollachsel

b) Nachthemd mit langen Aexmeln c) Nachthemd mit halben Aermeln

d) Unterkleid mit Trägern

e) Schlüpfer, offene Form . « « « Damen äsche (gewitïkt)

a) Taghemd mit Trägern

b) Schlüpfer, offene Form . c) Schlüpfer, gescblossene Form

d) Unterkleid mit Trägern

e) Unterkleid mit Vollachseln . . Mädchenwäsche (gewebt)

a) Nachthemd mit kurzen Aermeln . b) Nachthemd mit langen Aermeln

b) Mädchen-Untetkleid c) Mädchen-Schlüpfer

. Mädchenwäsche (gewirkt) a) Mädchen-Taghemd

a0 D.

Añlageé 2

e dürfen nicht mehr als zwei

Form Form Form Form Form

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Form

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Forn

zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung .und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegs-

produktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Herren- und Damenwäsche j

i Höchstzulässiger Durchschnittsverbrauch an Werkstoffen

Jm Produfktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger. Durch-

überschritten werden,

- . 14 d I

Typen-Bezeichnung Größe De verbr. breite

G m m 1n cem L, Herrenwäshe i

a) Einstoffkragen . 35—44 (Stoffverbrauch je Dþd.)

Oa e as 0,45 90 Unterkragen 2fach . «, _— 0,64 90

b) Oberhemd m. 2 losen , “tagen (08044 85 2,85 80

c) Oberhemd m. festem Kragen «350 —44 85 2,67 80

a) Arbeitshemd .. ., 38—44 ‘100 202. 80

e) Herrennahthemd 35—44 110 3,12 80

Einlagestoffverbrauch :

Oberhemd ' m. 2 losen A E 35—44 —— 0,20 99

Oberhemd m. festem Kra-

O ee s 0044 0,13 90 IT, Knabenwäsch

a) Oberhemd m. festem Kragen E 60 82 80 Oberhemd m. festem Kragen E 70 1,62 80 Oberhemd m. festem j Kragen R R 80 —— © 2,00 80 Oberhemd m. festem

S Es 85 2,20 80 (Die Größe 85 ist in den i

Weiten von Größe 90

zu arbeiten) :

D) Deo «ao, 70 1,40 80 Nate S s 80 1,60 80 Nachthemd » « « « 90 1,92 80 M N 100 2,20 80 Soweit die Stoffbreiten das Querschneiden des Rumpfes zu-

lassen, sind dié Größen 70 und 80 des Knabennachthemdes

quer zu schneiden. Der Stoffverbrauch verringert sich hierbei bei Größe 70 auf 1,28 m bei 80 cm Stoffbreite,

j bei Größe 80 auf 1,52 m bei 80 cm Stoffbreite.

Bei Größe 90 und 100 ist der Aermel mit 2 Keilen zu: schneiden.

TtT, Damenwäshe (gewebt) gz Länge Oberstoff- Stoff. - Größe T verbr. breite min com , , j m m. in cem

a) Taghemd mit ange- seßter Vollachsel. .. 42—48 95 1,75 78/80

b) Nachthemd mit langen - / E Aermeln . ..…... 42—48 120 3,25 78/80

c) Nachthemd . m. kurzen i Aermeln ...... 42—48 - 120 2,90 78/80

d) Unterkfleid m. Trägery 42—48 2,00 78/80

o) Schlüpfer, offene Form 42—48 50 1,20 78/80

IV, Damenwästhe (gewirkt) j

a) Taghemd m. Trägern 42—48 85 0,75 128/130

b)'Schlüpfer, offene Form 42——48 45 - 0,53 / 128/130

c) Schlüpfer, geschlossene .

T E 42—48 58 0,65 128/130

d) Unterfleid mit Trägern 42—48 —' 1,00 ‘128/130 -

e), Unterfleid m. Voll- asel. ee 42—48 ——- 1,18 - 128/130

v, Mädchenwäsche {gewebt)

a) Nachthemd' m. kurzen Aermeln 60 1,30 80 Nachthemd m. kurzen Axrrmeln“ 70 1,50 80 Nachthemd m, kurzen Aermeln 80 7 1,70 80)

Nachthemd m. kurzen Aermeln 90 1,90 80 Na@chthemd m. kurzen Aermeln 100 2,10 80 Nachthemd m. kurzen Aermeln 110 2,28 80 Nachthemd m. kurzen Aermeln - 120 “2,67 80

b) Nachthemd m. langen Aermeln., 60 1,30 80 Nachthemd“ m. - langen Aermeln“ 70 1,50 80 Nachthemd m. langen Aermeln 80 1,70. 80 Nachthemd m. langen Aermeln 90 1,90 80) Nachthemd m. langèn Aermeln 100 2,60 80 Nachthemd m. langen Aermeln * 110 2,85 _ 80 Nachthemd m. langen Aermeln 120 3,05 80

-schnittswerkstoffvetbrauch an Oberstoffen sowie Einlagestoffen nicht

Oberstoff- Stoff-

VI. Mädchenwäsche (gewirkt)

s Stoff- Stoff-

De verbr. breite

i : in m * in em

a) Mädchen-Taghemd „+40 "0,32 130 Mädchen-Taghemd « «- 65 50 0,41 130 Mädchen-Tgghemd » « » 60 0,51 130 Mädchen-Taghemd « « « « «70 0,56 130 Mädchen-Taghemd « « « 80 0,64 130 Mädchen-Taghemd « « « + » 90 0,71 130 Mädchen-Taghemd » « « « 100 0,71 130 b) Mädchen-Unterkleid . « « « 40 0,37 130 Mädchen-Unterkleid . « «5 50 0,46 130 Mädchen-Unterkleid , „6 » s 60 0,56 130 Mädchen-Unterkleid . «« + 70 0,66 130 Mädchen-Unterkleid « « « 80 074 130 Mädchen-Unterkleid „-, « « 5 90 0,81 130 Mädchen-Unterkleid „„ «, « 100 0,90 .- 130 6) Mädchen-Schlüpfer « « « ».« 30 0,37 130 Mädchen-Schlüpfer » « « « « 32 0,39 130 Mädchen-Schlüpfer «. « «+5 34 0,41 130 Mädchen-Schlüpser « « ch « 36 -—- 0,43 130 Mädchen-Schlüpser » « « « 5 38 0,45 130 Mädchen-Schlüpfer « « « « e 40 048 130 Mädchen-Schlüpfer » « « « « 42 0,50 130

Besondere Verarbeitungsvorschriften

1. Jéde Ausstattung und Garnierung von Frauen- und Mädchen- iväsche sowie das Anbringen von Stickereien jeder Art sind verboten,

2. Das Bügeln der Herren- und Damenwäsche is auf die dringend notivendigen Bedürfnisse zu beschränken.

3. Beim Legen mehrerer Wäschestücke ist die Verwendung von textilen Bändern untersagt, Vorhandene Bestände sind innerhalb von 2 Monaten, gerechnet vom Tage des Jnkrafttretens dieser An- ordnung, aufzuarbeiten, ;

Anlage 3 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspro- duktion. vom 1. September 1944 über die Anfertigung weiblichex * Verufs- und Arbeits bekleidung

Typenliste und Maßtabellen T, BVerufs- und Arbeitskittel j 1, Frauen-Kittel, kleidartige Schlupfform 1 Form, Größe 42—48 j aus farbigen, bedruckten oder bunt gewebten Stdffen mit kurzen oder langen Aermeln Frauen- Arbeitskittel, ohne Kragen 1 Form, Größe 42—48 ü Vorder- oder Rückenschluß . mit höchstens 5 Knöpfen aus bedruckten oder bunt gewebten Stoffen mit kurzen oder langen Aèërmeln 8, Frauen- Arbeitskittel, mit Kragen 1 Form, Größe 42—48 Vorder- oder Rücenschluß mit höchstens 6 Knöpfen * aus bedruckten vder bunt gewebten Stoffen mit kurzen oder langen Aermeln 4, Wiekelschürze 1 Form, ‘Größe 42-—48 aus gefärbten, bedrudckten oder bunt gewebten Stoffen mit kurzen oder langen ‘Aermeln i: i . 5. Frauen-Berufs3mantel, mit Kragon (nach Herstellungs-

Îo

vorschrift) z 1 Form, Größe 42—48 , h Vorderschluß - ; aus einfarbigen Stoffen: schwarz, marine, blau, braun od. grau mit kurzen oder langen Aermeln i (Einheitsmantel für bffentl. Auftraggeber und entsprechenden Auflage-Programmen) 17, Verufs- und Arbeitsschürzen 1, Frauen-Trägerschürzen 1 Form, Größe 40—42 in Jumperform vdèr mit geradem Saum und angeseßten Blusenteil 2, Frauen-Halb- oder -Bundschürzen 1 Form i in normalen Größen und weiten Größen ITI1, Spezialbefleidung für Frauen 1, Schwestern-Kleiderschürzen 1 Form, Größe 42—48 mit. Rückenschluß ; gerader Sattel (nur einfach- verarbeitet) lange Aermel 2, Schwesternschürzen 1-Form, Größe 40—48 Trägerform 83. Frauen- Arbeitshosen, Din-Norm 61547 1-Form, Größe 42—48 mit Brustlaß )

2 Formen, Größe 388—46

mit Vorderschluß bis zur Tai

IV. Verufs- und Arbeits kleider 1, Fugendliche Arbeitskleider

Île mit kurzen oder langen Aermeln 2, Frauen- Arbeitskleider 2 Formen, Größé 42—52

für Schwerarbeit und Landwirtschaft

mit kurzen oder langen Aermeln 3, EStraßen- und Werktags kleider 3 Formen, Größe 40—52

aus Kunstseide, Wolle oder Mischgeweben

mit kurzen oder langen Aermeln 4, Speziäl-Arbeits-Trachtenkleider 2 Formen, Größe 40—52 mit geteiltem Rücken und Mieder mit kurzen oder langen Aermeln ö, Frauen-Werktags- oder -Arbeitsblusen 2 Formen, Größe 40—52 /

mit kurzen, langen oder halben Aermeln

6,. Arbeitsröde

2 Formen, Größe 40—48

mit enger. “Schrittweite

und normaler Schrittweite

Maßtabellen für weibliche Verufs- und Arbeitskleidung

122

A A

B

j Größe Länge Oberweite Hüstweits 1. ‘Arbeits-, Straßen- u. 38 106 90 / 5 Werktagskleidung 40 106 92 98 (jugendl. Form) 42 108 96 103 44 110 103 109 / 46 112 109 115 I / 48 116, 116 123 . Arbeits-, Straßen- u. 44 112 / 103 109 Werktagskleidung 46 116 109 115 '(Frckuenform) * 48 118 116 1283

50 120 122 133 -

52 128 139

_—

fie Fp Nr a 90 It L L S

i

Nr. 202

zum Deutschen Reichs

Erste Béilage

S E E Ie A M E E

(Fortjezung aus dem Hauptblatt.)

(3) Hoßÿlsaumarbeit (Hand- und Maschinenarbeit) darf weder an Beitwäsche nv an Bettwäschestoffen ausgeführt werden.

(4) Verboten ise, im Verkehr zwischen Wäscheherstellern und Handel (Groß- und Kleinhandel) bzw. Leßtverbrauchern Bettlakeir, Hand-

: tücher, Küchenwäsche zu bügeln (zu plätten). ;

(5) Für das Fertigmaß ist die Breite des Artikels, für das Schnittmaß die Breite des zur Verwendung kommenden Gewebes an erster Stelle genannt. ;

(6) Die errechneten Zuschnittlängen enthalten neben der Zugabe für das Säumen der Artikel eine weitere Zugabe für den normalen Æinlauf (Krumpfung der Gewebe). Diese beträgt 4% für Leinen und 8% für Halbkunstseide.

Anlage 13 zur Anordnung X/44 des Produktioïsbeauftragten für Bekleidung

“und Räuchwaren des Reïchsministers für Rüstung und Kriegspro-

duktion vom 1.September 1944 Äber die Anfertigung von Miedern

Typenliste

a) Büstenhalter, niedere Form, ohne Ansaß, mit Rüen- chluß, über Brustspiße gemessen mindestens 18 ca, über Brustmitte gemessen mindestens 9 cm, bei Größe 4 ganz aus Miederstoff Größen 3—6

b) Büstenhalter, wie vorstehend beschrieben, jedoch Brust- einsaß aus Wirkstoff oder Spie und Brustunterteil ge- füttert Größen Z3—6

Form 1

Form 2 a) Büstenhalter, mittlere Form, mit kleinem Mieder- |

, ansaß, mit Rückenschluß, über Brustspiße gemessen min- destens 24 cm, über Brustmitte geméssen mindestens 14 cm, Rücenhöhe 3 em, aus Miederstoff ungefüttert Größen 4—8 /

b) Büstenhalter, wie vorstehend beschrieben, jedöch Brusteinsay aus Wirkstoff ‘oder Spiye, Brustunterteil gefüttert Größen 4—8 j

Form 3 a) Büstenhalter, hohe Form, mit langem Ansaß, mit angeschnittenen Trägern, im Rü@ckten mit Gummi, zum Knöpfen oder zum Haken, für starke Frauen, über Brust- spive gemesseu mindestens 33 ecm, Rückenhöhe am Ver- schluß gemessen mindestens 18 em, ganz aus Miederstoff Größen 6—12

b) Büstenhalter, wie vorstehend beschrieben, jedoch Brust- einsaß aus Wirkstoff odec Spiße, Brustunterteil gefüttert Größen 6—12 J

Stillbüstenhalter, vorne zum Knöpfen, im Rücken mit

„Schnürung, Höhe über Brustspize gemessen - min- destens 24.cm, Höhe zwischen den Brüsten mindestens 18 ecm, Rükenhöhe mindestens 12 cm ___ Größen 4—10 ' Form 5 Strumpfhaltergürtel, schmale Form, im Rücken mit Knopfverschluß, ‘vorne mindestens 12 cm hoch Weiten 74—76 ?

Form 6 a) Sportgürtel, s{chmal, seitli- geknöpft oder gehafkt, Rücken mindestens 20 cm hoch, vordere. Höhe (Mitte) mindestens 18 ecm hoch, ohne Gummieinsay Weiten 66—82 j R

b) Sportgürtel, wie vorstehend beschrieben, jedo mit Gummieinisaß i Weiten 66—82

Spoxtgürtel, mittelbreit, s\eitlih geknöpft ober gehakt,

seitlich Gummieinsaß 5cm breit, im Rücken mindestens

24 com hoch, in den Seiten 25 em hoch

Weiten 68—84 i

Form 8 a) Hüfthalter aus Miederstoff, 8teilig, seitlich gehaft oder geknöpft, auf der linken Seite ein s{chmales Gummiteil eingeseßt, im Schritt ein Gummizwickel, im Vorderteil und im Rücken je- zwei Federn, Vorderteil Mitte min- destens 29 em hoh, Rückenhöhe mindestens 31 ecm, Gummihöhe mindestens 25 cm Weiten 68—84 -

b) Hüfthalter aus Miederstoff, wie vorstehend beschrieben, jedoch Vorderteil Mitte mindestens 31 cm hoch, Rüen- höhe mindestens 35 em, Gummihöhe mindestens 30 em

: Weiten 72-—90

Form 9 a) Hüsfthalter, breit, seitlich gehakt, mit Gummieinsäßen in den Seiten und Schrittzwickel, mit Leib- oder Magenverstärkung, Vorderteil Mitte mindestens- 34 em hoch, Rückenhöhe mindestens 40 ecm Weiten 74—90 j

b) Hüsfthalter, breit, wik vorstehend beschrieben, jedoch mit Rückenschnürung und “eitlichem Hakenverschluß, oder vorn mit Schließe und Rückenvershnürung '

; Weiten 74—100

Form 10 Hüftförmer mit Magenverstärkung, Jnnenbinde oder

verstellbarer Magenplatte, mit seitlihem Hakenverschluß

oder Vorderschluß - Weiten 80—110 j

Form 11 a) Vüstenmieder mit Gummieinsägßen und Magenver-

s j stärkung,.im Rücken mindestens 45cm leng Weiten 70—90 -

b) Vüsténmieder mit Rückenshnürung und mit Magen- verstärkung : z Weiten- 72—100

Form 12 Strumpfhalterhemd für Kinder

Größen 5—12

Form 13 Strumpfhalterhemd für Frauen

Größen 4—8

Form 14 K inderleibhen, Mindesthöhe am Verschluß 20 em bei

Größe 5

Größen 1—8

Form 15 Einheitsleibbinde für die Miederindustrie

Das mindestens 30 cm hoch, Rückenhöhe mindestens

"32 cm

Weiten 75—120 (Léibwveite)

Form 16 Hohe Leibbinde mit NRückenschnürung oder mit geschlossenem

. Rücken und Hakenverschluß, mit Zweckverstärkung, Vorder- teil mindestens 30 em hoh, Rückenhöhe mindestens 38 em ‘Weiten 80-—125 (Leibweite)

Form 4

Form 7

Form 17 Leibbinde für Hängeleib mit stark gewölbtem Leibteil, Vor-

derteil mindestens 32 ecm hoch, Rückenhöhe mindestens 35 em Weiten 80-—130 (Leibweite) i

Form 18 Hiedere Leibbinde (nach Operationen usw.) mit seitlichen Gummieinsäßen, Vorderteil mindestens 26 ecm, Rüdens-- höhe mimdestens 28 ecm ° |

“_ Weiten 80—115 (Leibweite)

Form 19 Schwere, Leibbinde für Bauchbruch, Hängeleib usw. mit seitlichen Gummiteilen, Vorderteil mindestens 29 em hoh, Rückenhöhe mindestens 32 cm Weiten 85—130 (Leibweite).

Die Leibbinden Form 16—19 dürfen nur von ausgesprochenen Leib- bindenfäbriken hergestellt werden.

AUT A0

E A End

[3

Berlin, Freitag, den 8. September

Spezialisierungsvorschriften

I. Die in der vorstehenden Typenliste aufgeführten Miederartikel und Leibbinden dürfen nur dann angefertigt werden, wenn sie vor dem 1. 9, 1939 laufend hergestellt wurden,

2, Wird Einzelanfertigung dadurch notwendig, daß der Bedarf áus der Serienfertigung nicht gedeck werden kann, darf diese Fertigung 3% der Gesamtfertigung je Produktionsabschnitt nicht übersteigen.

3. Betriebe, die seit Jahren vorwiegend Maß- und Einzelfertigungen herstellen, fönnen hierzu vom Leiter der Fachabteilung in meinem Austrag Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese Ausnahme- genehmigungen dürfen 2% der Gesamtproduktion in Miedern nicht überschreiten. i

4, Betriebe, deren Produktion überwiegend aus Miederartikeln besteht, dürfen in Leibbinden nux 1 Form herstellen. Leibbindenfabriken, die vor dem 1. 9. 1939 auch Miederartikel her- gestellt haben und diese Miederartikel weiter herstellen wollen, müssen aus ihrem Fabrikationsprogramm so viele Formen in Miederartikeln streichen, als die von ihnen hergestellte Anzahl der Leibbinden-Formen die Zahl 1 überschreitet. 6. Für Betriebe und Unternehmungen bis zu 10 Gefolgschaftsmit- gliedern wird die Höchstzahl der insgesamt herzustellenden Formen auf 3 beschränkt.

Gr ®

Anlage 14

zux Anordnung X/44 des Produftionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduftion vom 1, September 1944 über die Anfertigung von Miedern.

E Höchstzulässiger Verbrauch an Werfkstosfen _Nachfolgender höchstzulässiger Verbrauch an Werkstoffen darf nicht überschritten werden: | ‘bzw. Stoff- Stoff- ata e Verbr, breite Weiten- in m in ecm

jortiment Fo T a) B a e QO 6,20 84 D U A O 0,2584 Son 2 a) Be des 0,33 84 D Bure S 0,38 84 Don S N Uet E 06 84 b) Büstenhalter 6—12 0,66 84 Form 4 Stillbüstenhalter ; 1—10 0,45 84 Form 5 Strumpfhaltérgürtel . . E4—76 0,22 84 Form 6 a) Sportgürtel . . . 66—82 0,34 84 b) Sportgürtel . . 66—82 0,32 %84 Form 7 Sportgürtel - .. „« 68—84 0,45 84 Form 8 a) Hüsthalter mit Hakenverschluß . . 68—84 90,51 - 84 mit Knopfverschluß . . 68—84 0,56 84 b) Hüfthalter mit Hakenverschluß . 72—90 0,55 ‘84 mit Knopfverschluß 72—90 0,61 84 Form 9 a) Hüfthalter 74—100 0,86 84

D Out E Form 10 Hüfthalter .. Form 11 a) Büstenmieder . ..

b) BVüstenmieder O 2100 E 84 Form 12 Strumpfhalterhemd-für Kinder. 5—12 0/83 100 Form 13 Strumpfhalterhemd für Frauen. 4—8 0,51 100 Form 14 Kinderleibchen einschließlich Besaß 1—8 0,52 84 _Form 15 Einheitsleibbinde v T5—120 0,85 84 So IO Se DIIDEN. qus «e on B L2O L110 8E Form- 17 Leibbinde für Hängeleib . . , 80—130 0,95 84 Form 18 Leibbinde nach Operationen . Form 19 Schwere Leibbinde

74—100 0,88 84 80—110 1,12 84 70—90. 111. 84

80— 115. 0,75 84 85—130 0,80 84

Vesondere Verarbeitungsvorschriften

1, Gummischlüpfer, Hüfthalter und Büstenmieder unter aus\scließ- licher Verwendung von Gummibreitgeweben an Stelle von Oberstoff dürfen nicht hergestellt werden. i ,

2. Es ift untersagt, Miederartikel (Mieder Hüftgürtel, Büstenmieder) herzustellen, bei denen, der Verbrauch an Gummibreitgeweben höher ist" als 50% des Gesamtverbrauchs an Oberstoff einschl. Gummibreitgeweben.

3. Die Ausstattung mit Motiven, Rüschen und ähnlichem Zierat sowie Stickereien, ferner das Herstellen von Ziernähten, das Aufseßen von Zierpatten is verboten. Nicht unter dieses Verbot, fallen solche Nähte und Absteppnähte, die zur Erhöhung der Haltbarkeit und als Zweckverstärkung diene sowie Patten, die nicht auf den Grundstoff aufgeseßt werden, auch dann, wenn der für die Patten verwendete Stoff ein anderer ist als der Grundstoff.

4. Die Stoffhöchstvexbrauchsmaße verstehen sich einschl. Futter und

Verschnitt, jedoch ohne Besaßstreifen.

Aus den von der Reichsstelle für Textilwirtschaft zur Verfügung

gestellten Spinnstoffen für die Anfertigung von Leibbinden sind

70% zur Bedarfsdeckung für Angehörige der Sozialversicherungs-

träger und 30% für sonstigen medizinischen Bedarf zu verwenden.

6. Für die Anfertigung vön Miedererzeugnissen und Leibbinden dürfen folgende Arbeitszeiten je Fertigungsstück nicht überschritten

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werden: Höchstarbeits3zeit bei Heim- arbeit bei reiner einschl. Betriebs- Verlage- arbeit rungskopf Bettriebs- arbeit Form 1 a) Büstenhaltler ...,.., 13 Min. 16 Min. b) Büstéthalter ......, 15 Min. 18 Min. Form 2 a) Büstenhalter ..... .. 19 Min. 24 Min. b) Büstenhalter „......., 22 Min. 28 Min. Form- 3 a) Büstenhalter .. ...., 45 Min. 51. Min. b) Büstenhalter „48 Min. 55 Min. Form 4 Stillbüstenhalter 2... , 28 Min. 34 Min. Form 5 Strumpfhaltergürtel. . . . ., . 22 Min. 36 Min. Form 6 a) ‘Sportgürtel. .... ... 21 Min. . 24 Min. b)' Sportgürtel .. 24 Min. 27 Min. Form. 7 Sportgürtel .......,, 30 Min. 34 Min. ‘Form 8 a) Hüsthalter „.. ¿00 MA 09 Mi D Bua L S Min. 60 Min. Form 9 a) Hüfthalter .. .., 00M 74. M b) Hüsthalter ... ...,, 48 Min. 70 Min. Form 10 Hüsfthaltee 69 Min. 92 Min." Form 11 a) Büstenmieder . . . «76 Min. 92 Min. : b) Büstenmieder .....,., 72 Min. 90 Min. Form 12 Strumpfhalterhemd für Kinder . 22 Min. Form 13 Strumpfhalterhemd für Frauen“. 36 Min. * Form 14 Kinderleibchen 19 Min. 24 Min. Form 15 Einheitsleibbinde . „.. „., «78 Min. 98 Min. Form 16 Leibbinden._ „90 Min.

Form 17 Leibbinde für Hängeleib . 100 Min. Form 18 Leibbinde nah Operationen .. 70 Min

Form 19 Schwere Leibbinde 120, Min. Diese Arbeitszeiten dütfen weder für die Lohngestaltung noch für eine Preisfalkulation sein. Sie dienen aus\ckließlih der Beschränkung von unnîêFtigen Arbeitsaufwendungen.

4

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

_ 1944

E P aaa Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung fkom-

munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGVB. 1

d

S. 293 in Verbindung mit dem Gescß über die Einziehung volfs- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 RGBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. -Fuli 1942 I 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zu- ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die §erwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs- feinden vom 29. Mai 1941 RGBLl. I S. 303 wird das inländische ‘bzw. hinterlassene Vermögen der ngchstehenden

Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Gotthelf, Hildegavd Sara, 10. 11, 1921 in Zittau

geb.; zuleßt wohnh. gewesen: Bln.-Halensee, Foachim-

¿Friedrich-Str. 48;

„Caminérx, Erná Sara, geb. Schrubski, 21. 5. 1895 geb, zuleßt wohnh. gewesen: Bln.-Charlottenburg, ¿Fritschestr. 61,

3. Kuttner, Elsbeth Sara, geb. Lebin, 12. 8. 18783 in Oranienburg geb., zuleßt wohnh. gewesen: Bln.-Lichter= felde-West, Drakestr. 62 a,

4. Bajan, Alexander Fsrael, 1. 4. 1885'in Hajnik/Ungarn geb., zuleßt wohnh. gewesen: Bln.-Tempelhvof, Kleine- weg 57,

. Bajan, Eugenie Sara, geh. Kemeny, 30. 3. 1889 in Völocz/Ungarn geb; zuleßt wohnh. gewesen: Bln.- Tempelhof, Kleineweg 57,

6. Ot t, Cäcilie Sara, geb. Haß, 10. 8. 1898 geb., zuleßt wohnh. gewesen: Bln. N 58, Gleimstr. 57,

Dew, Elfriede Sáïa, geb: Perl, 18. L 1881 in Za- wodzic geb., zuleßt wohnh. gewesen: Bln.-Charlotten- burg, Reichsstr. 104,

8. Bohm, Alfred Fsrael, 2. 12. 1892 in Zempelburg geb., zuleßt wohnh. gewesen: Bln.-Wilmersdorf, Xantener Straße 2,

9. Polle y, Else Sara, 28. 10. 1887 in Gumbinnen geb., zuleßt wohnh. gewesen: Bln.-Charlottenburg, Neue Kant- straße 83, /

19. Neufeld, Emma Sara, geb. Kajari, 19. 4. Tata-Tovarosh/Ungarn geb., zuleßt wohnÿH. Bln e=Wilmersdorf, Helmstedter Str. 28,

11. Ginzberg, Jenny Sara, geb. Abraham, verw. Fuchs,

18. 7. 1880 in Lubliniß geb., zuleßt wohnh. gewesen:

Bln.-Charlottenburg, Bleibtreustr. 10—11.

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I

1892 in gewesen:

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi- denten Berlin-Brandenburg, Vermögensverwertungsstellz,

Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden. Berlin, den 30. August 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin F V SLUNE.

«enderung und Ergänzung der Preisliste der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blech- warenindustrie für Schneidwaren vom 1. Juli 1943 (Reiche- anzeiger Nr. 156 vom 8. Fuli 1943).

Die als Anlage zu meiner Anordnung über Höchstpreise für Schneidwaren vom 1. Juli 1943 bekanntgegebene Preis [tste vom 1. Juli 1943 ist vom. Leiter der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwakenindustrie mit Wirkung von! 1. Oftober 1944 gemäß der nachstehenden Anlage geändert und erganzt worden. Berlin, den 30. August 1944. Der Retchskommissar für die Preisbildung. J: A E] Gk. C Anlage. Preisliste der Wirtshafktsgruppe Eisen-, Stahl- und Blehwarenindustrie für Schneidwaren Buchstaben B, C und E erhalten folgende Fassung: B. Verbraucherhöchstpreise für Dosenöffner und Korkzicher

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je.Stüc

1. Etnfacher Dosenöffner ohne Mechanik, mit Führungs-

flinge, ganz aus Stahl geschlagen, Griff lackiert oder ,

G She 1G E S5 2. Einfaher Dosenöffner ohne Mechanik, mit Führungs

flinge Und Holzbeshalung, Länge 156m... —,45 3. Dosenöffner mit Zahnradwiderlager, Griff lackiert

oder gefärbt mit Holzzwischenstück, Länge 15cm .. —,75

4. Dosenöffner mit Zahnradwiderlager mit geprägtem Hohlgriff, lackiert oder gefärbt, Länge 15cm. .,

5, Stangenfkorkzieher mit Holzgriff, scharfes oder rundes Gewinde «Lange L i s Sea pa 7B

6. Hebelforfziéher, Kastenform mit Kapselheber, Kasten lackiert oder gefärbt, sharfes oder rundes Gewinde,

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Länge 11 em L Q 7, Taschendosenöffner, ganz aus Blech gestanzt, einfache

Ausfühvung, etwa 50 mm lang E 10 8, Taschendosenöffner, ganz aus Blech gestanzt, mit

Kapselheber, etwa 70 mm lang . C O

C. Verbraucherhöchstpreise für Bestecke aus Eisen und Stahl

I: Eisenvernickelte Eßlöffêl, Eßgabeln, Kaffeelöffe|, Stahlheft- messer und Hohlheftmesser:

RM ) je Db. 1. N atel B n A a 2 E En A b S. Mee lOfel, etsenverndlt 2,70 4a. Eßmesser aus SM-Stahl, aus einem Stück ge- [Meer mit vexitideltem- De 1860 b. Eßmesser aus SM-Stahl, aus einem Stück ge- shmiedet, Heft unvernickelt e E 8,40 5a. Hohlheftmesser, eisenvernickelt, mit Gußstahlflinge 22,20 b. Eßmesser aus SM-Stahl, ‘aus einem Stück ge- I1. Eisengerommelte Eßlöffel, Eßgabeln. und Kaffeelöffel: - i L Ekaatel E N So 2: CRgaDel) LsOtgerommelt L E 28860 3. Kaffeelöffel, eisengerommekt , . ,, C O

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