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&
2, Zwangs8versfteïgerungen, 3. Aufgebote,
Hane) 3. Aufgebote
[7038] Aufgebot.
Dex Bürgermeister der Gemeinde Hoinstein, Bez. Breslau, hat das Auf- gebot zur Ausschließung des Eigen- tümers- des Grundstücks Nr. 20 Hoin- stein, Haus Nr. 21 Schmiede mit Hof- raum in Größe von 4 a 9 qm gemäß 8 927 BGB. beantragt. Die im Grund- buch eingetrageuen Eigentümer, die
1. Untersuchungs- und Strafsachen, | :
Bauern George Zirpel, Gottlieb Knobloch, Gottlieb Kattge jun., Gott- fried Braeuer, Gottlieb Schroeter, Gottlieb Fans, Gottlieb Braeuer, Gottlieb Thiel, Gottlieb Kattge sen. Gottlieb Emrich, Christian Fansch,
Gottlieb Ullrich und Gottlieb Dittfeld werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14, November 1944 um 1114 Uhr vor dem unterzeihneten Ge- riht in Breslau, Museumstraße Nr. 9, im 11. Stock, Zimmer Nr. 453, anbe- raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihrë Aus- chließuñng erfolgen wird. (54 F 71/44.) Breslau, den 24, August 1944. Das Amtsgericht.
[7040] Aufgebot.
E V 244 De Flas eL Aar Schulze, Berlin NO 18, Kolonie Friß Hellmann, Block 1, Fliederstr. 82, hat heantragt, den vershollenen Hutmacher Karl Schulze, zuleßt wohnhaft in Havelberg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefor- dert, sih spätestens in dem auf den 14, November 1944, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an- beraumten Aufgebotstermine zu mtel- den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Aus- funft über Leben oder Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf- gebotétermine dem Gericht Anzeige zu machen
Havelberg, den- 11. August 1944.
Das Amtsgericht.
[7045|
Es flagt die Ehefrau des Hilfs- arbeiters Bronislaw Mielcarek, El- friede geb. Wachser in Lünen, Engel- straße Nr. 14, gegen ihren Ehemann auf Ehescheidung. Der Beklagte wird vor die Zivilkammer 3b des Land- gerichts in Dortmund auf den 7. De- ember 1944, 9 Uhr, Zimmer 121, im Amtsgericht, geladen mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelasscnen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Landgericht Dortmund.
[7043] Oeffentliche Zustellung.
41 0 30/44. Der. Justizinspektor Hermann Reimer in Leipe, Wpr. Ämtsgeriht, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Waechter in Danzig, flagt gegen Frau Else Zink geb. Heer, früher in Danzig, segt un- bekannten Aufenthalts, wegen Löschungs- bewilligung mit dem Antrage: 1. die Beklagte wird verurteilt, die Löschung der Auflassungsvormerkung zu -bewilli- gen, die im Grundbuch von. Oliva Blatt 1444 in Abt 11 unter Nr. 3 für sie eingetragen ist; 2. die Beklagte
hat die Kosten des Rechtsstreits zu | tragen. Die Beklagte wird zur münd-
lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1, Zivilkammer des Land- erihts in Danzig, Neugarten 30/34, 1. Stockwerk, Zimmer 201, auf den 96. Oktober 1944, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Danzig, den 23. August 1944, Die Geschäftsstelle, Abt, 11, des Landgerichts.
L
5 Berlust-u.Fundsachen
[7219] Victoria zu Berlin _ Allgemeine Versicherungs-Actien- Gesellschaft. Policenaufgebot!
Die Unfall - Versicherungsscheine Ne. 294 533 Gottlieb Mehlig, / Seitwann, Nr. 293 158 Eduard Hüting, Minden, Nr. 378183 Brúno Semmler, Chem- nis, Nr. 381 178 August Schäfer, Berx- lin, Nr. 381 278 Adolf Poppen, Frei- burg i. B., Nr. 443 165 Markus Schorr, Nürnberg, Nr. 467 586 Rudolf Rehker, n Nr. 468 950 Ebert Seemann,
eipzig, Nr. 469 199 Frib Hoppe, Léip- zig, Nr. 469 764 Elisabeth Krakamp, Göttingen, und die Hinterlegungs- scheine zu den Unfallversicherungen Nr. 393 730 Hugo Pohl, Berlin, und Nr. 387 875 Eduard Hüting, Minden, sind abhanden gekommen. Falls bianen zwei Monaten kein- Einspruch erfolgt, werden die Scheine außer Kraft geseßzt.
Berlin, ‘den ‘5. September 1944.
Der Vorstand.
„-Erste Beilage zum Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 202 vom 8. September 1944. S. 4 -
Öffentlicher Anzeiger
4
4. Oeffentliche Zustellungen, 5, Verlusts ünd Fundsachen, s. Aussosung usw. von Wertpapieren,
[7217] Aufgébot. l Folgende von der Deutschnationalen Lebensversicherungs - Akt. - Ges. (DN) bzw. der Deutscher Ring Lebensversiche- rungs-Aktiengesellshaft (DR), beide in Hamburg, und der Deutschen Lebens- versicherung (Gemeinnügzige) Aktien- gesellshaft (DL) in Berlin-Wilmers- dorf, der „Deutsche Welt“ *Lebensver- siherungs-Akt. Ges. (DW) in Berlin ausgestéllten, auf das Leben der Be- zeichneten lgutenden _Versicherungs- scheine sind in Verlust - geraten und werden kraftlos, falls nicht binnen zwei Monaten Einspruch bei uns erhoben
wird. Wilhelm Krapp V. 01360 (DN), Walter Rehm 101771 (DR), Otto
Schröder A 245 821 (DR), Felix Paul Lv 257139 (DR), Frau Käthe Paul geb. Bendig und Tochter Fngrid 364 875 (DR), Willi Heute 446 123 (DR), Frl. Eva Zuhl L 1027 500 (DR), Frl. The- resia Grosgatsteiger L 1052318 (DR), Franz ‘ Teush 1 103234 (DR), Emil Bruckert 456564 (DL), Ernst ( Frei 729 041 (DL), Hans Reimers 512 331
(DL), Hermann Max Adolf Köhler 2721 - (DW), .Dietrih Preuß 294 108
(DR). Hamburg 36, am 8. September 1944, Deutscher Ring Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft der D. A. F.
7218] : : Die Versicherungsscheine Nr. 209 137 und 211 932, auf das Leben des Herrn Karl Bank ausgestellt, sind verloren- gegangen und werden hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche be: uns geltend gemacht werden. Berlin W §8, Krausenstr. 9/10. Mannheimer Lebensversicherungs-
7. Atüengeelligasien
[7220]
Schontung Handels-A. G.
Aus dezn Aufsichtsrat is ausgeschie- den- Herr München.
Robert Wendt, Berlin-
schaften auf Aktien
[7221]
Berliner Handels-Gesellschaft. Die Kommanditaktionäre laden wir u einer außerordentlihen Hauptver- Frnntiitna auf Mittwoch, den 4. Ok- tober 1944, 11!/2 Uhr, nah Berlin in den Weißen Saal unjeres Stadtbüros, Charlottenstraße 33, ein. : Fn der Hauptversammlung zu stim- men oder Antrage zu stellen sind gemäß 8 28 unserer Satzung berechtigt:
a) diejenigen Kommanditaktionäre, welche als solhe in den Alktien- büchern verzeichnèt sind oder ihre Eintragung in die Aktienbücher, die nur in Berlin bei unjerer Emissions-Abteilung erfolgen fann, späteitens am 28. September 1944 beantragen und dîe auf ihren Namen eingetragenen Anteilscheine spätestens . am 30. September 1944 hinterlegen. |
b) die Jnhaber von Fnhaber-Anteil- scheinen, welche ihre Anteilscheine gleihfalls spätestens am Sonn- abend, dem 30. September 1944, hinterlegen.
Die Hinterlegung gemäß a und þ fann während der üblichen Geschäfts stunden erfolgen: i:
in Berlin: bei üúünserer Emissions- Abteilung, Französische Straße 42a;
in Bremen: bei der Norddeutschen
Kreditbank Aktiengesellschaft, in
Breslau: bei Herrn E. Heimanu,
der Mittelschlesishe Bank -A.:G,,
in Dresden: bei der Allgemeinen
Deutschen Credit-Anstalt Abtei-
lung Dresden, der Sächsischen Bank,
der Sächsischen Staatsbank, in
Düsseldorf: bei der Rheinischen
Girozentrale und Provinzialbauk,
in Essen: bei den Herren Burk-
hardt & Co., in Frankfurt a. M.:
bei den Herren Gebrüder - Beth-
mann, der Deutschen Effecten- und Wechsel-Bank, der Fraukfur- ter Bank, in Halle a. d. S.: bei der Hallescher Bankverein Komman- ditgesellshaft auf Aktien, in Ham- burg: bei den Herren Brinckmaunn;
Wirß & Co., der Deutschen Bauk
Filiale Hamburg, der Norddeut-
Filiale Hamburg, der Vereins- bank in Hamburg, in Karlsruhe: bei der Badischen Bank, in Köln: bei der Deutschen Bank „ Filiale Köln, den Herren Pferdmenges & Co., Herrn J. H. Stein, in Königsberg i. Pr.: bei derx Landes- bank der Provinz Ostpreußen, in Leipzig: bei. der “ Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, den Herren Meyer & Co., der Säthsi- hen Bank Filiale Leipzig, in Mannheim: ' bei der Badischen
L: Pom n ltglGaften auf Atelen » Kommanditgese 9. Deuktsche amb ma vie Pgi Pn
8. Kommanditgesell-
sche ' Kreditbank Aktiengesellschaft
'1945 zurücckzustellen, da der
gebnisses der
d
Bank, in München: bei derx Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank, - dexr Bayerischen Staatsbank München, dex Baye- rischen Vereinsbank, den. Herren Merck, Finck -& Co., den Herren Seiler & Co. in Nürnberg: bei dex Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank Nürnberg, der Bayerischen Staatsbank Nürnberg, der Bayerishen Vereinsbank, in Stuttgart: bei dex Deutschen Bank Filiale Stuttgart, der Württembergischen Bank, in Wien: bei. . dex Creditanstalt-Baunkverein, der Hypotheken- und Credit-Fusti- tut in Wien Aktiengesellschaft, den Herren E. v. Nicolai & Co., in Amsterdam: bei dex N. V. Hole landshe Koopmansbank, in Rot- terdam: bei der Rotterdamsche Baunkvereeuiging N. V.
Die Hinterlegung . kann - ferner bei
cinem deutshen Notar oder bei der Deutshen Reichsbank, Wertpapier-
sammelbank, exfolgen. Die Anteilscheine sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung bei den Hinterlegungsstellen zu be- lassen. 4 Im Falle der Hinterlegung dexr An- teilscheine - bei einem Notar oder bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapier- sammelbank, ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift späte- stens am 2, Oktober 1944 bei unserer Gesellschaft innerhalb der üblichen (Heschäftsstunden einzureichen, Berlin, den 6. September 1944, Der Verwaltungsrat der Berliner Handels-Gesellschaft. Dr. Meid'in gex.
10. Gesellichaîtenm. b. H.
[6995] Das Stammkapital dex Mitteldeut- schen Grundstücksgesellshaft mit be- }'
schränkter “Haftung „in Berlin-Wil- mersdorf, Koblenzer Straße 3, ist durch : Beschluß vom 9. 9, 1942 von 415000 f. auf 20000 N.Æ herab- geseht worden. Die Gläubiger der Gesellichaft werden bei ihr §1 melden. Die Geschästésührer. Michael Bud nie. Friedrih William Hans,
15, Verschiedene
Bekanntmachungen.
Zinsherabseßungsangsebot für die 4/2 %ige Niedersächsische Landesbaukanleihe Ausgabe 1 von 1940 — Kenn-Nr. 21110 -—.
Den* Fnhabern der nicht verlosten Schuldverschreibungen unserer 4!/2%ig. Niedersächsishen Landesbankanleihe Ausgabe 1 von 1940 bieten wir auf Grund der Verordnung über das Ver- fahren beim Umtaush von ESchuld- verschreibungen dexr Kreditinslitute
vom -8, Dezember 1941 (RGBl. | S. 746) mt Wirkung ab 1. Fanuar
1945 die Herabseßung des Zinsfußes
-auf 4 v. H. an.
Jnhaber dieser Schuldverschxeibun- gen, die staft der Zinsherabsezung die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Schuldver- schreibungen mit Zinsscheinen per 2. 1. 1945 u. ff. nebst Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 15. Noveniber- 1944 bei uns oder bei unseren Zweig- anstalten in Schwerin und Rostock mit einem - entsprechenden Antrag etinzu- reichen. e
Die fristgemäß eingereichten Schuld- verschreibungen werden am .2. Januar 1945 — dem nah den Anleihebedin-
gungen näcstzulässigen Kündigungs- termin — zum Nennwert in bar ein- gelöst. Zu diesem Zeitpunkt gelten
sie gemäß. § 4 in Verbindung mit Z 1, Abs, 5 der Verordnung als zur Rük- zahlung zum Nennwert gekündigt.
Für diejenigen Schuldverschreibungen, die nicht ‘bis zum 15. November 1944 zur Bareinlösung eingeliefert werden, gilt nah § 1 Abs. 1 der Verordnung das Angebot zur Herabseßung des Zinsfußes auf 4 v. H. mit Wirkung ab 1, Januar 1945 als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß ‘§ 5 dex Verordnung „jedem späteren " Fnhaber
der Stücke gegenüber wixksam. - Hannover, den s. September 1944.
Niedersächsishe Landesbank
— Girozentrale —.
Brandes. Ley.
[7184] Deutsche Rentenbank.
Es wird gebeten, die Einsendung der Erneuerungsscheine, zu den 4 % Ab- lösungsshuldverschreibungen der Deut- schen Rentenbank bis zum Frühjahr Neudruck der Bogen mit Zinsscheinen per 1. 6. 1945 ff. erst nach. Bekanntgabe des Er- Auslosung zum 1. 12. 1944 erfolgen fann.
Berlin, den 4. September 1944,
10, Gesellschaften m. d. H., 11+ Senofsenschaften, 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,
aufgefordert, sh
e I? E T Unfall- und
14. Deutsche Reichsbank und 18, Verschiedene Bekanntmachungen.
Berliner Verein Krankenversiche- rung auf Gegenseitigkeit, Berlin- Pankow, Am Schloßparf 4. Bilanz zum Schlusse des Geshäfts-
I2IT: jahres 1943.
A. Aftiva. RA |S Une e Ee 237 010|— Schuldscheinforderungen: a) gegen öffentltche Kör-
perschaften 196 000,— b) Sonstige . 300 000,— Wertpapiere Guthaben (Hauptgeschäfts-
stelle) bei Banken. . . Rückstände und anteilige
496 000 — 7 108 170/22
ck00 02D A S
191 306/55
S 96 617/90 Bestände bei den Geschäfts- |-
ee E A 692 672/80 Kassenbestand einschl. Post-
scheckguthaben As 22 183/05 Geschästseinrichtung . « « 41 077|— Sonstige Aktiva 3 679/81
Rechnungs3abgrenzung . ; 500/28 8 889 21761
B, Passiva, Rüdcklage . . . 388 641,46 Zuführung a.
d. Geschäfts-
ergebnis . . 35 340,05 | 423 981/51 Rücklage für Ersaßbeschaffg. 7 182/74 Wertberichtigung®. ..
; 28 000|— Rückstellung für Pensions- | verpflichtungen . .. , Deckungsrückstellung für Sterbegeldverpflihtun- gen und Krankheitsfosten 2 863 531,58
90 919/80
+ übernom- men v. and. Unternehm.
Zuführung im Geschäftsjahr 361 807,—
Schadenrückstellung :
Rückstellung für Vertval- tungsfosten :
Abschlußkosten Sonstige Ver- waltungsfkosten 24. 000,— Steuern und öffentliche Abgaben . . 121 000,—
Vorausbezahlte Beiträge Sonderkonto Reichskom-
missar für die Preisbildg.
8 773,37 3 234 111/95
:4 700 000|— 25 000,—
170 000|— 220 60831
14 413 30 8 889 217/61
‘Gewinn- und Verlustrehnung für das Geschäftsjahr 1943.
—
A. Einnahmen. RA D, Ueberträge aus dem Vor- jahr (Schadenrückstel-
R e s 3 300 000/—- BEHLAA O ea 13 731 414/22 Nebenleistungen der Ver- |
sicherungsnehmer . 9 220 —
Kapitalerträge : | Zinsen . 266 440,45 Hausertrag 12 710,83 279 151/28
6 081/25 97 346/01
17 423 212/76
Gewinn aus Kapitalanlagen Sonst. Einnahmen
B, Ausgaben. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle a. d. Vora E e aas Zahlungen für Versiche- rungsfälle im Geschäfts-
3 276 594/52
jahr: Geleistet 6 657 007,71 Zurückgest. 4 700 000,— |11 357 007/71 Verwaltungskosten :
Abschlußk. . Sonst. Ver-
377 777,08
waltungs- fosten . . 1674 276,55 Steuern und öffentliche Abgaben einschließl. 45 262,34 -- Sozialabg. 232 174,21 Beiträge an Berufsver- tretungen 7 285,— | 2 291 5312/81 Abschreibungen . .. “88 077/92 Zuführung zur Deckungs- rüstellung. . .. «« 361 807|— Zuführung zur Rücklage 35 340/05 Sonst. Ausgaben . . 12 872/75
17 423 212/76
Berliner Verein Krankenversiche- rung auf Gegenseitigkeit, Der Vorstand: G Berthold Hansen. “ Wilhelm Kaufmann,
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Versich- rungsunternehmung sowie der vom Vor- stand erteilten Aufklärungen und Nach- weise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.
Berlin, den ‘12. Juni 1944,
Friedrich Osterwoldt, Wirtschaftsprüfer.
Schlesische Landeskreditanstalt [7223] in: Breslau. Durch Erlasse des Herrn Röéichswirt-
1 shaftsministers vom 18. Dezember 1943
13.
| Betrag.
/
nvalidenversicherungen, ankausweíse,
und 15, Mai 1944 is der Schlesischen Landeskfreditanstalt in Breslau die Aus- gabe von
A 15 Millionen 4 %igen Kommunal- . schuldvershreibungen Reihe 4: Stück 3000 über je RA 100,—
Buchst. A Nx. 1—3000, Stück 5000 über je R Buchst. Þ Nx. 3001—8000, Stück 11000 über je liM 1000,— Buchst. C Nx. 8001—19 000, Stüd 240 über je RA "5000,— Buchst. D Nr. 19 001—19 240, sowie die Ausgabe vön /
500,—
R 20 Millionen 4 Ligen Hypotheken-
pfandbriefen Reihe 4: :
Stück 5000 - über“ je A 100,— Buchst. A Nr. 1—5000, Stück 7000 über je M 500,—
Buchst. B Nr. 5001—12 000, Stück 14000 über je fiMÆ 1000,— Buchst. C Nr. 12 001—26 000, Stück 400. über je A Buchst. D Nr. 26 001-——26 400, genehmigt worden. E Die Schuldverschreibungen und Pfand- briefe unterliegen dem Geseg über die Pfandbriefe und verwandten Schuld- verschreibungen öffentlich - rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (RGBl. 1 S. 492). Außer den- Deckungs- werten, deren Abtretung oder Verpfan- dung nux mit Zustimmung der Auf- sihtsbehörde zulässig ist, haften dem Schuldverschreibungs- bzw. Pfandbrief- inhaber das gesamte Veurmogen der Schlesischen Landeskreditanstalt und darüber hinaus das gesamte Vermögen und die Steuerkraft der Provinzialoer- bände von Niederschlesien und Ober-
shlesien und das gesamte Vermögen des -
Schlesischen Sparkassen- und Girover- bandes, Die Kommunalschuldverschrei- bungen und Pfandbriefe lauten. auf den Fnhabex und tragen das Ausstellungs- datum 1. Juli 1944. Sie werden mit 4 %, für das Jahr in halbjährlichen, am 1. April und +. Oktober eines jeden Fahres nachträglich fälligen Raten ver- zinst, Die Auszahlung der Zinsen er- folgt jedoch für die Geltungsdauer der Verordnung vom 17. Dezember 1943 nux einmal jährlih, und zwar zum 1. Juli. Die Schlesische Landeskredit- anstalt kanu die Kündigung zu jedem Zinstermin für alle Kommunalschuld- verschreibungen und Pfandbriefe oder einen Teil derselben mit dreinmonatiger Frist gussprechen, bei Teilkündigung nach vorheriger Auslosung der zu kün- digenden Stücke. Sie kann auch! Kom- munalschuldverschreibungen oder Pfand- briefe einziehen, die sie „freihändig zurückfauft bder zur Darlehnsrückzah- lung evhalten hat. Spôtestens am 1. Oktober 2000 müssen sämtliche Kom- munalschuldvershreibungen und Pfand- briefe dieser Rethen zurückgezahlt sein. Eine Gesamt- oder Teilkündigung er- folgt durch Bekanntmachung in der „Allgemeinen Verlosungstabelle“ der Deutschen “Reichsbank, Berlin, bei Teil- kündigung unter gleichzeitiger Angabe der zur Kündigung ausgelosten Stücke nah Reihe, Buchstabe, Nummer und Die gekündigten Kommunal- s{huldvershreibungen und Pfandbriefe werden zum Kündigungstermin durch die Kassen der Anstalt und- die weiter unten bezeichneten sonstigen Stellen ein- gelöst. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an werden Zinsen auf die ausgelosten bzw. aefündigten Stücke niht mehr gezahlt. Von seiten des Jnhabers sind die Kom- munalschuldverschretbungen bzw. Pfand- hriefe unkündbar.
Gleichzeitig mit dex vorgenannten Bekanntmachung werden in dex „Allge- meinen Verlosungstabelle“ die Rhee ausgelosten odex gekündigten,“ aber noch nicht eingelösten Stücke véröffentlicht. Ferner werden in demselben Blatt auch alle anderen die Kommunalschuldver- schreibungen Reihe 4 und die Pfand- briefe Reihe 4 betreffenden Bekannt- machungen erlassen.
Die ausgelosten und gekündigten Stücke sowie die fälligen Zinsscheine werden kostenfrei bei der Schlesischen Landeskreditanstalt in Breslau, ihrer Zweiganstalt in Kattowiy sowie sämt- lichen Girozentralén, - Sparkassen, Bankèn und Bankiers eingelöst. Bet diesen Stellen können auch neue Zins- scheinbogen kostenfrei erhoben werden.
Fm Falle einer Konvertierung der Kommunalschuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe wird die Schlesische Landes- freditanstalt “in Bexlin und Breslau Stellen einrihten und bekanntgeben, kei denen die Konvertierung kostenlos exfolgt.
Die A 15 Millionen 4 % Kommu- nalschuldvershreibungen Reihe 4 sowie die M 20 Millionen 4 % Hypotheken- pfandbriefe Reihe 4 werden zur amt- sichen Notierung an den Börsen |n Berlin und Breslau eingeführt werden. Von der Verpflichtung zur Einreichung eines Prospektes is durch Anordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 24. August 1944 Befreiung orieilt worden. Mit dieser Anordnung gilt die Zulassung der Kommunalschuldverschret- bungen und Pfandbriefe zum Börsen- handel an den Börsen in Berlin und Breslau als erfolgt.
Breslau, im August 1944,
Schlesishe Landeskreditanstalt.
S 7 EEA 548
5000,—-
a | Größe Länge “ Oberweite Hüstwèite 3, Arbeitsblusen 40 56 92 -— \ 42 56 96 —— 44 57 103 S .46 58 109 — “48 60 116 : e 50 62 122 — 4/02 63 128 — 4. Arbeitsröcke 40 70 — 95 42 T2 — 103 44 74 _— 109 46 76 — 115 48 76 — 123 5. Berufs- und 40 110 92 95 - Arbeitskittei | 42 112 96 103 14 114 104 109 46 116 110 115 48 118 114 123 50 120’ 122 133
Die vorstehénden Maßtabellen sind für die- Verarbeitung verbind- lich. Die darin aufgeführten Maße sind sogen. Grundmaße. Körpermaße sind Maße, die unmittelbar auf dem nackten Körper
gemessen werden,
Grundmaße sind die für die Größenordnang und Schnittfindung Frauen und ‘Mädchen über
grundlegeñden Maße. leihte Unterfleidung gemessen.
1,. Die Oberweite der Maßtabellen entspricht dem Büstenumfang. Derselbe wird von der Rückenmitte in Höhe des Armansaßes, ausgehend übex die Brustspiben, ringsherum gemessen.
2, Die Hüftweite. der Mäßtabellen entspricht dem Hüftumfang über
Sie werden bei
der stärksten Stelle dex Hüfte, waagerecht gemessen.
3, Die Längenmaße der Maßtabellen entsprechen der Länge des fertigen Kleiduñgsstückes und werden vom- Halswirbel über die
Gürtellinie bis zur Saumkante gemessen.
__Fertigmaße dagegen sind die Maße der fertigen B sind aus den.Grundmaßen entwickelt und müssen so bemessen sein, daß das fertige Stück die notwendigeWeite enthält und ein zweckentsprechen- des Tragen ermöglicht. Der Unterschied zwischen dem Grundmaß und Fertigmaß in dem Brustumfang (bzw. Oberweite), beispielsweise bei
Arbeitsfitteln, muß mindestens 8 em, bei dem Hüftumfang (bzw. der
Hüftweite) mindestens 10 em betragen. Anlage 4
zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren 'des Reichsministers- für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. September 1944 über -die Anfertigung weiblicher Beruf s=-
und Arbeitsfkleidung
Höchstzulässiger Durchschnittsverbráäuch anu Werkstoffen Jm Produktionsabschnitt daxf nachfolgender höchstzulässiger Durch-
schnittswerkstoffverbxauch nicht überschritten werden:
“Typenbezeichnung Größe I, Berufs- und Arbeitskittel -1. Frauen- Kittel / Kleidartige Schlupfform a) mit furzem Aermel . ., 42—48 b) mit langem Aermel. . . 42—48 2. Frauen- Arbeitskittel ; ohne Kragen a) mit kurzem Aermel . . . 42—48 b) mit langem" Aermel . . . 42—48 3. Frauen- Arbeits kittel mit Kragen ; a) mit furzem Aermel . . . 42—48
b) mit langem Aermel . 4. Wiectelshürze
a) mit kurzent Aermel ..
b) mit langem Aermel , … .
Bei den Arbeitskitteln 1—4 darf im Produktionsabschnitt der durchschnittliche Werkstoffverbrauch béi der Ausführung mit kurzen Aërmeln 2,95 m und bei der Ausführung mit langen Aermeln 3,30 m nicht überschreiten. Zur Einhaltung diesex Vorschrift können'z. B, 30% der Produktionêmenge nach Form 1, 50% nach Form 2 und
Stoff- verbr._ in m
4248... 3,63
42—
s
48
20% nach Form 3 gearbeitet werden.
Typenbezeihnung
5, Frauen-Verufsmantel mit Kragen (Einheitsmantel für öffentl. Auftraggeber lt, besonderer Herstellungs- vorschx.) mit lang. Aermel
Für die Ausführung in kurzen
. Aermeln verringert sich der je- eilige Stoffverbrauch um duxch- schnittlich 40 em
IT. Berufs- und Arbeitsschiüirzen
1, Frauen-Trägerschürzen in Jumperforrn
“Größe
40 -
42 44 46 48
a) kleine Größen ..... 40—(2
b) normale Größen ¿ „, ec) weite Größen
' 2, Frauen-Halb- oder -Bund-
chürzen
. 44-—46 48—50
a) normale Größen . ., . 44—46
b) weite Größen , TITI. Spezialbefleidung für rauen y 1, Schwestern-Kleider- schürzen mit Rückenschluß a) mit langem Aermel. b) mit kurzem Aermel . ._. 2, Schwesternshürzen Trägerform 3. Frauen- Arbeits hosen in-:Norm 61547 f Bd S ps
_IV. Verufs- und Arbeits kleidung
1, Fugendl. Arbeitskleider
6.0/0. 48—50
a) mit kurzem Aermel . , , 38—46
b) mit langem Aermel . . 2. Frauen-Arbeitsktleider a) mit kurzem Aermel . ,
. 38—46 . 42—ò2
b) mit langem weitem Aermel 42—32
3, Straßen- und Werktags=- fleider
a) mit kurzem Aermel . ,. 40—48
b) mit langem Aermel. . . 40—50 c) in Frauengrößen . . . . 44—52
4, Spezial-Arbeits-Trachten-
kleider | : a) mit kurzem Aermel . . ,. 40—52 b) mit langem Aermel. . . 40—52
Rei
Frauen-Werktags- oder -Arbeitsblusen
a) mit furzem Aermel , . , 40—48 b) mit halbem Aermel. , . 40—50 c) mit langem Aermel. ., 42—52
6, Arbeitsröde : a) mit enger Schrittiveite
i . 40-—48 . b) mit normaler Schrittweite 4048.
3,60.
Stoff- verb«, in m
8,12 3,20 3,33 3,61 3,74
1,55 1,65
2,15
0,85.
ekleidung. Sie
78/80
78/80
: 138/40 138/40
Stoff- breite in ecm
78/80 78/80
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78 78, 78/80 78/80
90 90 90
78/80 78/80
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Neich8- und Staat38anzeiger Nr. 202 vom 8 Septeïber 1944. e. 3
f Vesondere Verarbveitungsvorschriften.
(1) Betriebe, ‘welche bisher nit. alle Grundformen ihrer Waren- gruppen hergestellt haben, dürfen auch weiterhin nur ihre bisherigen Grundformen fertigen. : :
(2) Die Verwendung von. Zierknöpfen is verboten. Die Anweisung des Leiters der Fachgruppe Wäscheindustrie vom 11. 1, 1943 über den Knopfhöchstverbrauch bleibt bestehen, Darüber hinaus wird - für die weibliche Berufs- und Arbeitskleidung folgender Knopfhöchstverbrauch fastgelegt: j
a) s Arbeitskittel mit kurzem Aermel, ‘insgesamt 7 Knöpfe, /
b) ir aa Arbeitskittel mit langem Aermel, in8gesamt 9 Knöpfe, ; /
c) Wickelschürzen mit kurzem Aermel, insgesamt ® Kndpfe,
d) Wickeischürzen mit langem Aermel, insgesamt 4 Knöpfe,
e) Trägerschürzen ohne Knöpfe,
f) Arbeitskleidung 8 Knöpfe,
g) Berufskleidung 8 Knöpfe. i;
(3) Die Ausstattung: mit Schärpen, Plisseeteilen, Zierknöpfen, Zier- steppereien,- Fichus und" Fabots, Doppelpaspeln und Aermelvolants, ferner das Herstellen von Schultergarnierungen und ganzen Falten- röcken ist verboten.
(4) Die Maßtabellen sind für die, gesamte Verarbeitung verbindli.
(5) Arbeitsmäntel und Arbeitsfkittel- erhalten einen Saum von 2 om geschnitten, 1 cm genäht.
(6) Fertig bezogene Paspeln oder Schrägftreifenbändex sind in dem durchschnittlichen Höchststoffverbrauch nicht enthalten.
(7) Für Vebergrößen (über Größe 50) wird der notwendige Mehr- verbrauch an Stoffen bei allen Kleidungsstücken auf 15% des Durch- schnittsverbrauches begrenzt.
(8) Die Anfertigung von Arbeitsröcken is an Auflagen des Leiters der Fachabteilung weibl, Berufs- und Arbeitsfkleidung gebunden. __(9) Die Anfertigung von Frauenberufsmänteln lt. besonderer Her- stellungsvorschrift darf nur für Lieferung öffentl, Auftraggeber, wia Wehrmacht, Reichspost und Bahn u. ähnl. oder für Lieferungen, die an besondere Auflagen gebunden sind, exfolgen,
Anlage 5 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten e Bekleidung unh Rauchivaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1, September 1944 für die Anfertigung von Kinder- befleidung
Typenliste und Maßtabellen T. Mädchenbekleidung 1, Mädchen-Schürzen je 1 Form, Größe 60—90 in Hänger- und Trägerform . Knabenschürzen 2 Formen, Größe 40—55 , | mit angeschnittenem und angeseßtem Träger 3, Kléinfind-Schürzen 2 Formen, Gr. 45—55 Passen- oder Kollerform 4, Mädehen-Kleider 3 Formen, Gr. 60—100 mit kurzen oder langen Aermeln aus Kunstseide, wollenen oder Mischgeveben . Jungmädéehen-Kleidung 3 Formen, Gr. 95—105 mit kurzen oder langen Aermeln aus Kunstseide, wollenen oder Mischgewoben 6, Turnhosen l Form, Gr. 0—8 IT.'Säuglings- und Kleinkinder-Oberbekleidung 1, Kleintinderanzüge a) Bluse oder Hèmd mit Xurzem oder langem Aermel b) Anknöpfhose-oder Trägerhose 3 Formen, Gr. 45—55 mit _eingeschnittenen oder aufgeseßten Taschen 2, Kleintind-Kleider 3 Formen, Gr. 45—55 mit kurzen oder langen Aermeln in Passen-, Hängor- oder Taillenform 3, Säuglingsfkleid 1 Form, Gr. 42 in Passenform mit langen Aermeln 4, Blusen für Knaben oder Mädchen 1 Form, Gr. 45—55 mit kurzem Aermel . Spielhose für Knaben oder Mädchey 2 Formen, Gr. 45—55 | i mit glatter oder gezogener Hose _ Passen- oder Taillenform 6, Sonnenhosen für Küaben und Mädchen 2 Formen, Gr. 45—55 mit glatterx oder eingereihter Hose und Brüsfschuß . Neberjächen für Knaben und Mädchen 2 Formen, Gr. 1—3 l- oder 2 reihig 8, Fanter 1 Form, Gr. 45—55 ohne Taschen mit oder ohne Futter mit höchsténs 2 Knöpfen nit langem. Aermel 9, Trägerrock 1 Form, Gr. 45—55 mit Bund und Träger 10; Trägerhose 2 Formen, Gr. 45—55 mit Lab, Stég und eingesetzten Taschen i oder mit Steg und Taschen ; 11, Mädchenmantel 1 Form, Gr. 42-—45 mit Masse, ganz gefüttert Längensaum 5 cem, Aermelsaum 3 em ' Kleinfkindmantel 2 Formen, Gr. 42—45 a) Hamburger Form mit odex ohne Oberkragen Rückengurt / ganz gefüttert 2 reihig, links und rechts zum Knöpfen glatter Aermel Längensaum 5 cem Aermelsaum. 3 om b) mit Revers Rückenguxrt 2 reihig glatter- Aermel ' Längensaum 5 em Aermelsaum 3 ecm 13, Sommerkopfbedeckung für Knaben und Mädchen 3 Formen, Gr. 45—54 mit abgefüttertem Kopf und Rand in Südiwvester-, Schuten- oder Flapperform Winterkopfbedecktung ¿ 3 Formen, Gr. 48—54 a) für Mädchen: Gnomform b) für Knaben: Südwester
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1IL. Säuglings- und Kleinfind- Wäsche 1, -Erstlingshemd 1 Form, nur in 30 em Länge mit rundem Hälszug (Bündchendurchzug) angeschnittenem Aexmel 2. Kleinfind-Taghemd für Mädchen 1 Form, Gr. 45—55 mit- angeseßter Achsel Schlupfform 3. Kleinfind-Täghemv für Knaben 1 Form, Gr. 45—55 mit rundem Halsaus\{chnititt 3 Knöpfen furzem Aermel 4, KnabenoberhemD 1 Form, Gr. 50—55 mit Schillerkragen Aermel mit Handbunb zum Knöpfen Schulterpasse 2 Brustknöpfen Mädchen=-Nachthemd 1 Form, Gr. 60 und 70 hoch geschlossen mit langem Aermel 2 Knöpfe 6, Schlafanzüge 1 Form, Gr. 60 und 70 2 teilig Facke langer Aermel 2 Knöpfe Hose mit Durchzus 7. Lätßchen 3 Formen runde, ovale oder sviße Form Ober- und Unterstoff mit Schrägblettden -eingefaßt 1 Knopf 7 H mit Zwirnöfe 8, Wagenkissen Knopfvershluß mit 2 Knöpfen Größe 40x40 cm 9. Unterlagen ays Flanell einfach umsäumt umfkettelt Größe 40 40 em 10, Wiceltücher aus Flanell I Form einfach umsäumt oder umkettelt Größe 80% 80 ecm 11, Windeln aus Mull 1 Form gesäumt Größe 80% 80 cm 12. Windelhose aus Fgelit 1 Form (Schlupfform) in den Größen 1, 2 und 83 aus 0,12 mm starken Jagelitplatten als Zugband ist JFgelitband zu verwenden 13. Vetteinlagen (Unterlagen) aus Zgelit 2 Größen a) 3040 cm b) 6080 cm aus 0,15 mm starfen Sgesitplatten
4
R
Maßtabellen für Kinderbekleivung
s ; Passen- Pafsen- Artikel Größe Länge Hüft- breite breite weite vorn hinten Zungmädchenkleider .., 36 95 91 — — 38 100 93 — —— 40 105 95 _— — 42 110 97 —_— —— Mädchenkleider . . . . 60 60 78 — E 65 65 81 — — 70 70 82 E 75 75 84 Es s 80 80 ”7 iu Ï 85 85 9 S 90 90 91 — — 95 95 97 — - 100 100 93 E S Kletulütdkloider «4 «40 40 — 29 95 45 45 — D 26 520 50 — 24 27 55 55 — 25 98
i Die vorstehenden Maßtabellen sind für die Verarbeitung verbind- lih. Die darin aufgeführten Maße sind sogenannte Grundmaße.
FKörperuaße sind Maße, die unmittelbar auf dem nackten Körper gemessen werden.
i Grundmaße
find die für die Größenordnung und Schnittfindung grundlegenden
Maße, Sie werden bei Frauen und Mädchen über leichte Unter-
fleidung gemessen,
l, Die Obertoeite der Maßtabellen entspricht dem Büstenumfang, Derselbe wird vont der Rükenmitte in Höhe des Armansaßes, aus- gehend über die Brustspiben, ringsherum gemessen. Y
2, Die Hüftweite der Maßtabellen entspriht dem Hüftumfang, über der stärksten Stelle der Hüfte waagerecht gemessen. :
3, Die Längenmaße der Maßtabellen entsprehen der Länge des fertigen Kleidungsstüces und werden vont Halswirbel über die Gürtellinie bis zux Saumkante gemessen.
Fertigmaße
dagegen sind die Maße der fertigen Bekleidung. Sie sind aus den Grundmaßen entwidckelt und müssen so bemessen sein, baß das fertige Stück die notwendige Weite enthält und ein zwedckentsprechendes Tragen ermöglicht. Der Unterschied zwischen dem Grundmaß und Fertigmaß in dem Brustumfang (bzw. Oberweite) beispielsweise bei Mädchenkleidexrn müß mindestens 6 ca betragen,
Anlage 6
zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten füx Bekleidung und Rauchwaren des - Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion vom 1, September 1944 für die Anfertigung von Kinderbekleidung
Höchstzulässiger Durchschnittsverbrauh an Werkstoffen Jm Produktionsabschnitt daxf nachfolgender höchstzulässiger Durch- shnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden:
Klappe mit Aufschlag und Ohrentei! gefüttert
Größe Stoff- Stoff- oder verbr. breite N - Länge inm in ecm L, Kinderbefleidung ; 1, Mädchenshürzen a) Hängerform . . . -.. . 60—75 1,20 78/80 D) S e oa v TOX=OO 1,05 78/80 2. Knabenshürzen ... . , 40—55 0,50 78/80 3. Kleinfindschürzen ... . 45—55 0,70 78/80 4. Mädéehenkleider : a) mit kurzem Aermel —, . , 60—100 2,00 90 b) mit langem NAermel , „,. 60—100 . 2,25 90