1944 / 206 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 204 vom 11. September 1944. S. 4

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1. Handelsregister, -

1. Handelsregister

ür die Angaben in ( y wird etne Gewähr fir die Nichtigkeit seitens der Registergerichte uicht übernommen,

Fiddich«erw, [7190] _JIn das Handelsregister Abteilung À ist bei der Firma A. Peter, Fiddichow (Nr. 51 des Registers), am 16. August -1944 folgendes eingetragen worden:

Die Firma ist geändert in „Georg Hilbih“.

Fiddichow, den 16. Augusi 1944.

Amtsgericht.

Mainz. [7193] H.-R. A 3692. Fn das Handelsregister

ivurde heute - bei der Firma „Carl

Schmidt“ in Mainz eingetragen :

Die Prokura der Dorothea geb. Deppisch, Ehefrau von Carl Schmidt, ist erloschen.

Mainz, den 2. September 1944.

Amtsgericht.

Plauen, VogtIk. [7134] Bekanntmachung. Amtsgericht Plauen (Vogtl.), den 30. August 1944.

A 1611 Mondäna-Werkstätte Oelßner & Co., Plauen (Vogtl.). Die Profura der Käthe Ruttloff geb. Saemann ist

erloschèn.

Remscheid, [7195] Handelsregister Amtsgeriht Remscheid. Veränderung:

A 914 Lp. 1. 8. 1944 F. W. Kraemer, Remscheid - Lüttringhausen, Clarenbach (Stahlwerk und Federn- fabrik), j

Die Prokura des Carl Beckmann, Kaufmann, Remscheid, ist erloschen. Solingen,

[7229] Handelsregistereintragung:

H.-R. A Nr. 3820 bei Paul Tang, Solingen-Gräfrath, am 4. Septembec 1944: Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. September 1944. Die Ehefrau Paul Tanga, Julie geb. Hüchelbach, ist in das Geschäft als persönlih haftende Gesellshafterin aufgenommen. Die ihr erteilte Prokura ijt hierdurch exloshen.

Solingen, den 5, September 1944,

Amtsgericht.

Wipperfürth. Bekanntmachung. ; Jm Handelsregister A wurde heute unter Nr. 43 ‘die Firma Balken & Co. mit dem Siy in Wipperfürth. eingetra- gen. Persönlich haftender Gesellschafter ist Dr. Heinz W. Balken, Kaufmann in Wipperfürth. Kommanditgesellschaft seit dem 1. April 1944. Ein Kommanditist ist beteiligt. Wipperfürth, den 4. September 1944, Das Amtsgericht.

Zeitz. [71397] Handelsregister Amtsgericht Zeiß, den 2. September 1944.

Umwandlung:

Jn das Handelsregister Abteilung B ist bei der unter Nr. 126 eingetragenen Firma E. A. Naether, Aktiengesellschaft, Zeiß, heute eingetragen worden :

Durch Beschluß der Hauptversam1m- lung vom 27. Funi 1944 ist die Aftien- gesellshaft auf Grund der §8 263 ff. des Aktiengesezes mit Wirkung vom 1. Juli 1943 ab in eine Gesellshaft mit be- \hränkter Haftung umgewandelt und sodann übertragen nah Handelsregister Abteilung B unter Nr. 128 wie folgt:

E. A. Naether Gesellschaft mit be- shränkter Haftung, Zeig. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Kinderwagen sowie Holz- und Metallwaren aller Art. Die Gesell- haft ist berechtigt, Zweigniederlassun- gen zu errichten, „sich an anderen Unter- nehmungen zu beteiligen sowie Fnter- essengeméinshaften mit anderen Unter- nehmen abzuschließen. Die Gesellschaft ist insbesondere auch zum Erwerb und zur. Veräußerung von Grundstücken befugt.

Stammkapital: 6 000 000 NXA.

Geschäftsführer: Generaldirektor Wal- ter Naether, Zeit, Fabrikdirektor Alfred Nerger, Bie Fabrikdirektor Richard Naether, Zeit.

Dem Heinrich Runknagel in Ves ist Gesamtprotura derart erteilt, daß er in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer zur S der Gesellshaft ermäch- tigt ist.

Die Sagzung ist- geändert und neu gefaßt. M l . Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch mindestens zwei Geschäftsführer oder durch etnen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Die Versammlung der Ge- sellshaft& fänn bestimmen, daß einzzlne Geschäftsführer allein ‘zur Vertretung der Gesellshaft befuüat sein sollen.

- Generaldirektor Walker Naether in : Zeit ist berechtigt, die Gesellschaft, allein zu vertreten.

Als nicht eingetragen wird noch ver- öffentliht: Den Gläubigern der Gesell- chaft steht es frei, soweit ‘sie niht Be- friedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheit zu verlangen.

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reihhs-

‘anzeiger.

2. Güterrechßts8register,

. [7196]-

4. Genofsensthaîts- register Ahaus.

__ Bekanntmachung.

Jn das Genosseischaftsregister ist heute unter Nr. 50 die Genossenschasi „Sozial-Gewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Ahaus, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Ahaus“ ein- getragen wordend

Das Statut ist am 22. Mai 1944 festgestellt,

Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für. die Gebiete der Menschenführung, fo- zialen Betreuung und Leistungsförd2- rung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftlihe Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be- triebe.

Die gesamte Tätigkeit der Genofsen-

[7166]

4 haft hat der Zielseßzung der deutschen

Arbeitsfront zu entsprechen und sich nah den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der deut? hen Arbeitsfront ergehenden Richt- linien zu_ vollziehen. Ahaus, den 25. August 1944. Das Amtsgericht. o

Arnstadt. - [7151] ÿ zenossenschaftsregister Amtsgericht Arnstadt, 23. August 1944. Gn.-R. 13 (Stadtilm) Ehrensteiner Spar- und Darlehnskassenverein eiu- getragene - Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht in Ehrenstein. Durch Generalversammlungsbeschluß vom 28. November 1943 ist das vom Reichsverband der deutschen landwirt- schaftlihen Genossenshaften Raiff- eisen e. V. Berlin herausgegebene Musterstatut E 2a angenommen worden. Die Firma der Genossenschaft lautet jeßt: Raiffeisenkasse eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht, Sig Ehrenstein. j Gegenstand dés Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zux Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des. Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftliher Bedarfsartikel und Absayz landwirtshaftlihec Erzeug- nisse); 3. zur Förderung der Maschinen- benugung.

Brandenburg, Have), [7152] Bekanntmachung.

Jn das Genossenschaftsregister ist am 1. September 1944 unter Nr. 65 bei der Golzower Spar- und Darlchns- kasse eingetragene - Genossenschaft mit beshränkter Hastpfliht- ‘eingetragen worden : /

Die Firma heißt jeßt: Raiffeisenkasse Golzow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Golzow, Kreis Zauch-Belzig.

Amtsgericht Brandenburg (Havel).

Brieg, Bez. Breslau, [7168] Amtsgericht Brieg, Bez. Bres{au, den 30. August 1944.

7 Gn.-R, 2 Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genoffenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht, Siß Stoberau,\ Kreis Brieg. Durch Beschluß der Generalverfammlung vom 20. August 1944 ist die Firma (8 1 des Statuts)

geändert in Raiffeisenkasse.

Eger. , {7169] ; AÁmktsgericht Eger.

Gn.-R. IV 158, 7. 8. 1944: Spar- und Darlehenskassen-Verein für Ein- siedl bei Marienbad und Umgebung, registrierte Genossenschaft . mit un- beshränkter Haftung, Siy Einsiedl. Fn der Hauptversammlung am 25. Juni 1944 wurden die Saßungen in den S8 1 und 53 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse in Einsied!l b. Marienbad, registrierte Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hastung. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Alois Zitterbart. Fn den Vorstand gewählt: Franz Lenz, Bürgermeister in Einsiedl.

ustav Diener ist nunmehr Obmann- stellvertreter. |

Gn.-R. I 410, 8. 8. 1944: - Deutsche landwirtschaftliche Lagerhaus- und Be- triebsgenossenschaft in Ludiz, registrierte Genossenschaft mit beshränkter Hastung, Siy Ludiy. Hans Grimm ist nicht mehr Obmannstellvertreter, sondern nux Vor- standsmitglied; Karl Schösser wurde zum Obmanns,tellvettreter gewählt,

Gn.-R. VIIT 273, 10, 8. 1944: Molke- reigenossenshaft Stiedra, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haft- pfliht, Siy Stiedra. Aus dem Vor- stand ausgeschieden: Kärl Stark. Jn den Vorstand gewählt: Albin Woidich, Bauer in Krasch 41. j

Gn.-R. VTIT 43, 11. 8. 1944: Spar- und Darlehenskassenverein für Welper- hi6, registrierte Genossenschaft mit un- beschränkter Haftung, Siß Welperschibß. Jn der Hauptversammlung am 16. April 1944 wurden die Saßungen in den & 1, 44, 53 und 83 geändert, Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse Welperschiz, registrierte Genossenscháft

mit unbeschränkter Haftpflicht.“ Die öffentlihéèn Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungs- tafel der Genossenshaft in Welpershitz oder durch Rundschreiben an *alle Mit- glieder.

Gn.-R. VI[I 103, 11. 8. 1944: Spar- und Darlehenskassen-Verein für Schweißing und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschräukter Haf- tung, Sib Schweißing., Fn der Haupt- versammlung am 23. Juli 1944 wurden die Saßungen in den S8 1, 6, 7, 44, 53 und 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raisfeisenkasse in Schwei- ßing, registrierte Genossenshaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffent- lichen Bekanntmachungen erfolgen durxh Anschlag an der Kundmachungstcifel der Genossenschaft in Shweißing oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Wenzel Eckert. Jn den Vorstand gewählt: Josef Dörr, Wirtschaftsbesißer in Shweißing. _Gn-R. VITTI 299, 8, 8. 1944: Spar- und Darlehenskassenverein für den deut- shen Teil von Solislau und die Ort- schaften Wuttau, Wranowa, Sittna, Swina, Elhotten und Hniemiß in So-. lislau bei Mies, registrierte” Genossen- schaft-mit unbeschränkter Haftung. Fn der Hauptversammlung am 19, Dezem- her 1943 wurden die Saßungen in den S 41, 6, 7, 44, 53, 55 und 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiff- cisenkasse in Solislau, registrierte Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung.“ Dex Geschäftsanteil ist auf RAM 50,— erhoht. Die öffentlichen Be- fanntmachungen erfolgen durŸ Anschlag an der Kundmachungstafel der Ge- nossenschaft in Solislau oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Falkénberg, O. S, [7170] Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 28. Juli 1944 ist die Firma der Spar- und Darlehnskasse, eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter Hastpflicht, Wiesengrund, in Raiffeisén- fasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Wiesengrund, geändert worden... G Falkenberg, O. S., 30. August 1944. Amtsgericht.

Greifswald, \ [7172] Gn:-R. 17 Ländliche Spar- und Dar- lehnskasse Güßkow, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Güßkow. Die Firma lautet. jeut: Raiffeisenkasse Güßkow, eingetrageue Genossenschaft —mit beschränkter Hast- pflicht, Güßkow. Amtsgericht Greifswald, 4. Sept. 1944.

Greifswald. [7173]

Gn.-R. 72 Sozial-Gewerk- Greifs- walder Handwerker und Handwerker des Kreises Greifswald eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Greifswald. _Das Statut vom 91. Juli 1940 ist durch Beschluß der Ge- néralversammlung vom 31. Mai 1944 mehrfach ie pite pra und neu gefaßt. Die Firma lautet jeyt: Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Ge- werbe) des Kreises Greifswald einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Greifswald. Der Gegen- stand des Unternehmens ist 1. die Schaf- fung und Betätigung ‘einer gemein- samen Betriebsorganisation für die Ge- biete der A sozialen Be- treuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemein- \chaftlihe Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen unß Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der O hat der Zielsezung der Deutschen -Arbeitsfront

zu ‘entsprechen und sich nach den vom

Amt für Sozialgestaltung im Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeits- front: ergehenden Richtlinien zu voll- ziehen.

Amtsgericht Greifswald, 4. Sept. 1944.

Mährisch Schönberg. [7153] Geno Ba Amtsgericht S Schönberg, den 8. Augujt 1944.

5 Gn.-R.1 36. “Bei der Genossen- \haftsfirma „Nordmährishe Bürsten-

und Pinselfabrik, registrierte Genossen- |.

schast mit beschränkter Haftung in Schönau bei Mähr. Rothwasser“ wurde eingetragen: «

Zufolge Beschlusses in der ordent- lihen Hauptversammlung der Genossen- haft vom 26, Funi 1944 wurden neue Satzungen angenommen und es treten die bisherigen Saßungen außèr Kraft.

Die Genossenschaftsfirma lautet nun- mehr: „Nordmährishe Bürsten- und Pinselfabrik, eingetragene Genossen- schaft mit beschränktex Hastpsiht“, Siß Schönau-bei Grulich.

Organe der Genossenschaft A. der. Vorstand; B. der Aufsichtsrat; C. die Generalversammlung. )

Der Vorstand besteht aus 3, der Auf- sihtsrat aus 5- Mitgliedern, Der Ge- chäftsanteil beträgt 500 NM.: Die Haft- summe ebenfalls 500 NAM für je Anteil,

Die übrigen Bestimmungen in der neuen Sazung betreffen innere Ver- hältnisse der Genossenschaft. j

5. Musterregister, 6. Urheberrecht8ei1.tragsrolle,

sind: |-

Zentralhandelsregister

| 3, Bereinsregister, 4. Genossenschaftsregister, |

München. [7202] Aantsgeriht München. Genossenschaftsregister.

Dorfen, den 5. September 1944.

„Feinmetall“ Lieferungsgenosjsenschaft des Mechaniker- und Feinmechaniker- handwerkls München-Oberbayern ein- getragene Genossenschaft mit beschränt- ter Haftpfliht. Siz“ München. - Das

Statut ist errihtet am 21. Fuli .1944.

Gegenstand des Unternehrtens ist Ver-

mittlung, von Lieferungsarbeiten eller

Art an die Genossen, die Uebernahme

und Ausführung ‘solcher Arbeiten, der

Betrieb aller diesen Zwecken unmittel-

bar oder mittelbar dienenden Geschäfte

sowie die Beteiligung an Einrichtungen, die der wirtshaftlihen Förderung dzr angeschlossenen Genossen dienên.

Ratibor. [7203] Jn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 149 eine Genossenschaft un- ter der Firma Einsatzgenossenschaft des Malerhandwerks, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Ratibor, eingetragen. Das Statut ist am 22. Fuli 1944 festgestellt. Gegen- stand des Unternehmens ist die Ueber- nahme von Großaufträgen für- das Malerhandwerk, die Aufteilung ‘solcher Aufträge unter die Genossen, die Un- terstüßung der Gênossen bei der Finan- zierung und Durchsührung - der Auf- träge, insbesondere die Beschaffung der erforderlichen Rohstoffe, sowie die Voz- nahme aller sonstigen Geschäfte, die da- mit zusammenhängen. Anttsgericht Ratibor, den 1. Sept. 1944,

Ohlau. E [7082]

Jn unser Genossenschaftsregister wurde heute - unter Nx. 8a bei der Elek- trizitäts-Genossenschaft e. G. m. b. H. in Klein Fenkwiß | folgendes etnge- tragen: E

Die Genossenshaft if durch Be- \chlüsse der Generalversammlungen vom 95 Juni und 30. Fuli 1944 aufgelöst.

Ohlau, den 23, August 1944.

Das Amtsgericht.

Peitz. : ur

Jn unser Genossenschaftsregister ist eute bei Nr. 4 Rahmstation Schwie- oh, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht in Schwieloc, Kr. Lübben, eingetragen: l

Die Firma lautet jevt: „Raiffeisen- molkerei Schwieloh, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht,

Peitz, den 5. August 1944, G

Das Amtsgericht Lieberose. Rottweil. [7154] . Amtsgericht Rottweil.

Jm. Genossenschaftsregister Band VII Nr. 111 wurde am 2. September 1944 bei. der Firma Sogar für Hand- werker von Rottweil u." Umgebung e. G. m. b. H., Siy Rottweil a. N., ein- getragen: Jn der Generalversamnilung vom 19. Juli 1944 wurde die Firma der Genossenshaft abgeändert in: Sozial-Gewerk der Deutschen Arbeits- front (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Rottweil e. G. m. b. H., Siy Rottweil. a.” N.

Westerstede. [7086] Genossenschaftsregistex Nr. 93 Spar- und Darlehnskásse e. G. m. u. H. in Linswege. Durch Beshluß der Generalver- sammlung vom 22. Fuli 1943 wurde die Genossenschaft in“ eine solhe mit beshränkter Hasftpfliht umgewandelt und ein neues Statut angenommen. Die Genossenshaft Heißt nunmehr: Spar-' und Darléehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- fliht in Linswege. Die Oi ir jeden erworbenen Geschästsanteil beträgt 800 NM; die höchste Zahl der Geschäftsanteile beträgt 5. e Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah der Bekanntmachung bei der Ge- nossenshaft melden, R zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. : i Westerstede, den 29. August 1944. Amtsgericht. S

5. Musterregister Coburg. R [7241] Musterregister J

Amtsgeriht Coburg. Einteag Nr. 708. Urheber: fant Bruno Klett in Schney, ein unversiegelter Ae lag, 2nt- altend einen Kunstharzver (ug plá- tishes Erzeugnis, Fabr.-Nr. * 109, Schußfrist sechs Fahre, angemeldet. am 9, August 1944, vorm, 11 Uhx 15 Min., eingetr. am. 29. 8. 1944. intrag Nr. 702. Urheberin: Firma W. Goebel, Porzellanfabrik Oeslau und Wilhelmsfeld, Siy Oeslau: Die Ver- längerung der Ties S um sieben Jahre für die Muster 028, HX 0204, Hum 0137/A und um drei Fahre für die Muster Fabr,-Nr. FN 032, HX 0206, HX 0205, GR- 06, RF 0109/11 und CE 096 wurde am 29, August 1944, vorm. 11 Uhr, an- gemeldet; eingetragen am 29, 8. -1944.

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7. Konkurse und Bergleichssachen, : 8. Verschiedenes. ;

Mannheim. - [7298] N Musterregister Amtsgericht Mannheim, 5. Sept, 1944. M.-R. [1V/43. Rheinische Gummi- und Celluloid ckz Fabrik, Mannheim- Neckarau: Schußfristverlängerung wei- tere fünf Fahre.

Mannheim, : [7299] __ Musterregister : Amtsgericht Mannheim, 5. Sept. 1944. M.-R. 1V/44 Rheinishe Gummi- und Celluloid - Fabrik, Mannheim- Neckarau: Schußfristverlängerung wei-

tere fünf Fahre.

17. Konlurfe und Bergieichsfachen

Berlin, [7300]

Ueber das Vermögen des Architekten Carl August ' Jüngst, Berlin. W 62, Lutherstr. 40, Ausweichbüro z. Zt. Luckenwalde, Jüterboger Str. 42, (Bau- atélier Jüngst - Bauweise), ist heute, 104 Uhr, das Konkursverfahren er- offnet worden. ‘352, N. 8. 44. Verwalter: Willy - Meyer, Berlin- Spandau, Schönwalder Str. 18/14. Frist zur Anmeldung der Konkurs- forderungen bis - 22. 10. 1944. Erste Gläubigerversammlung: 9.- 10, 1944, 1134 Uhr. Prüfungstermin äm 15. 11. 1944, 11% Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin-Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 17/20, 11. Stock, Zimmex 280. Offener * Arrest * mit Anzeigefcist - bis 14. 10. 1944.

Berlin, den 7. September 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Berlin. / [7301]

Ueber den Nachlaß des am 16. De- zember 1943 verstorbenen Kaufmanns Ernst Gerspücher, zuleßt wohnhaft ge- wesen in Berlin-Wilmersdorf, Schlan- genbader Str. 78, ist heute, 11,20 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 352. N. 9. 44. Verwalter: Willy Meyer, Berlin-Spandau,. Schönwalder Str. 13/14. Frist zur Anmeldung der

Konkursforderungen bis 22. 10, 1944.

Erste Gläub gerversammlung: 9. 10. 1944, 11!/2 Uhr. Prüfungstermin am

15. 11. 1944, 1154 Uhr, im Gerichts-

gebäude, Berlin-Charlottenburg, Tege-

ler Weg 17/20, 11. / Stockwerk, Zimmer

Nr. 280. Offener Arrest mit Anzeige- frist bis 14. 10.1944. ß Berlin, den 7. September 1944, Amtsgericht Berlin. Abt. 332,

Hamburg. ; 7302] Ueber das Nachlaßvermögen des am 15. Mäxz 1944 in Hamburg verstórbe- nen Kaufmanns Walther Reinhold Julius Bösenberg, zuleßt wohnhaft ge- wesen Hamburg, Hofweg 13, ist heute, 10 Uhr, Konkurs -eröffnet. Verwalter: Dipl.-Kaufmann Hans Pohlmann, Hamburg, Am Weiher 16. Offener Árrest mit Anzeigefrist bis zum 4. Ok- tober ‘1944, Anmeldefrist bis zum 5, November 1944. Erste Gläubiger- versammlung: Dienstag, den 3. Oktober 1944, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungs- termin: Dienstag, 1944, 10 Uhr. . Hamburg, den 6. September 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 65.

\7203] Ñeustadt a, d. Weinstraße Bekanntmachung.

N 2/44, Dur Beschluß des Amts3- gerichts, dahier, 1944, nahm. 16 Uhr, ist über den Nach- laß des am 20. November 1943 zu Neu- städt a. d. Wtr. gestorbenen und zu- leßt da wohnhaft gewesenen Kauf- manns Ernst Ludwig Eduard Hans Wilde das Konkursversahren eröffnet, der Rechtsbeistand Ernst Müller in Neustadt a. d. Wtr. als Konkursver- walter ernannt, der offene Arrest er- (len, die Anzeigefrist auf 28. - Sep- têémber 1944, die Frist zux Anmeldung der Forderungen auf 3. Oktober 1944, der Wahltermin auf Mittwoch, den 4, Oktober 1944, 16 Uhr, und dec Prü- fungstermin auf Mittwoch, den 18. Ok» tober 1944, 16 Uhr, im Sißhungssaal,

Zimmer Nr. 32, des Amtsgerichts, da-'

hier, festgeseßt. Neustadt a. d. Weinstr., 5. Sept. 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts (K. G.).

[7804

Osterwieck, Harz. Beschluß. 8 N 4/37. Das Konkursverfahren über das Vermögen: 1. der offenen Handelsgesellschaft H. Bäthmann in Hornburg; 2. der persönlich haftenden Gesellshafter: a) Kaufmann Heinri Bäthmann, b) Kaufmann Wilhelm Bäthmann, béide in Hornburg, wird nah Abhaltung des Schlußtermins auf- gehoben. ' Osterwieck/Harz, 1. September 1944. Das' Amtsgericht. Abt. 3.

Verantwortlih für den Amtlihen und Nichtamts

lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. S d lange in Potsdam,

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den ührigen redafktionellen Teil: l Rudolf Lanbich in Berlin 8W 68

Druck der Preußishen Verlags- und Druckeret

GmbH. Berlin

Preis- dieser Nummer: 10 A4

den 5. Dezember

vom ‘5. September -

Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

_ willigung einer Ausnahme vom Bauverbot dieser Neuotdnung

\

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Poft monatli 2,30 #4 zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 #Æ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen ay, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preís der einzelnen Nummer nach Umfang, Der Einzelpreis jeder Nummer

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Berlin, Mittwoch, den 13. September, abends

P

Nv. 206 Fernsprech-Sainmel-Nr.1 12 42 45 Eni ;

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Neich

Ernennungen und sonstige Personenveränderungen.

31. Anordnung über das' Bauverbot. - ,

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Præg über die

- Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung der Gêéheimen Staatspolizei Prag über die Aufhebung einer Einzichungsverfügung in Nx. 136/1943.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei München über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

43. Bekanntmachung des Reichsbeaufträgten für Eisen und

Metalle über Herausgabe von: Werkstoffeinsaßlisten. Vom 11. Septembex 1944.

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Amtliches Deutsches Reich.

Der Führer hat dem Professor em. Dr, Andreas Folle\s in Leipzig mit Urkunde vom 7. August 1944 die Goethe-

31. Anordnung über das Bauverbot

Jm Zuge der Zusammenfassung der Bauverwaltungen ‘ist das Amt Bau des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion mit der. Organisation Todt verschmolzen ‘worden. Duxch meine Anordnung vom 28. Funi 1944 (212—19/44)

en -Reichsänzeige? und Preußischer Steger

Nr... 153’ vom 11. 7. 1944 ist das Verfahren über die Be- des Bauwesens angepaßt worden.

Die 31. Anordnung vom 15. Fanuar 1943 über das Bau- verbot ‘wird hiermit in neuer Fassung bekanntgegeben. Sie tritt in dieser Fassung mit sofortiger Wirkung. in Kraft.

Die baupolizeilichen Vorschriften werden dur die bauwirt- schaftlichen Bestimmungen dieser Anordnung nicht berührt.

L i Bauverbot . Bauvorhaben dürfen nur im Rahmen der nah § 2 erteilten Ausnahmen begonnen oder weitergeführt werden. Als Bau- vorhaben gelten alle Bäuarbeiten des Hoch- und Tiefbaues einschließlih der: Bauneben- und Bauhilfsarbeiten, der Unter- haltungs- und: Jnstandsebungsarbeiten. * i 82

i E Ausnahmen

(1) Ausgenommen vom Bauverbot sind: '

1. Lebensnotwendige Unterhältungs- und Fustandseßungs- abeiten, wenn die Gesamtbausumme den Betrag von 500 XM nicht übersteigt und die benötigten Arbeitskräfte und dié bewirtschafteten Baustoffe zur Verfügung. stehen;

2. Bauvorhaben, für welche nach den §§ 5 bis 7 Ausnahmen “‘bewilliht worden sirtd, und zwar" ? | |

a) O die Behövden der unteren Stufe: Kleinbauten & 5), N

b) durch die Behörden der mittleren Stuse: Ausnahme- bauten 6), \ i ]

e) durch die Behörden der obersten Stufe: Programm- bauten 7); i :

3. Sofortmaßnahmén zur Behebung von Bomben- und Brandschäden und von Schäden aus Naturkatastrophen

“nach den hierfür geltenden Bestimmungen;

4. Luftshußbaumaßnahmen im Wege dex Selbsthilfe, wenn hierzu zusägliche Fachkräfte lediglich" außerhalb ihrer be- trieblichen Arbeitszeit herangezogen werden; |

5. Behelfsheime nah dem Erlaß des Führers vom 9. Sep- tember 1943 (RGBl. 1 S. 535) über die Errichtung des Deutschen Wohnungshilfswerks, sofern der Bauherr im Besiy derx hierfür vorgesehenen Baukarke ist.

(2) Zur Gesämtbaufümme im Sinne der Ziffer 1 des Ab- sazes 1 sind ‘auch dex Wert der etwa vorhandenen oder” zu beschaffenden Baustoffe und die- Lohnkosten zu rechnen, die an- fallen würden, wenn nicht familieneigene Kräfte oder Regie- arbeiter, sondern andere Arbeiter herangèzogen würden.

§3 i

Behörden 9 :

e die Bewilligung von Ausnahmen nah § 2 Absay 1

Ziffer 2 sind zuständig: * / &

1, in der unteren Stufe: die Baupolizeibehörde (Bau-

O oder die im § 9 Abs. 1 genannte

onderbehörde, h

2, in der. Mittelstufe: der OT.-Einsaßgruppenleiter, in den

__ Fällen des §6 Ahs. 2 der Baubeauftragte beim. Reichs- verteidigungskommissar,

: Z. in der obersten Stufe: der Reichsminister für Rüstung

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ile 1,10 ÆX, einer dreígespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 H M. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriedenem Papier völlig bruckr ‘zusenden, inéGeióndETe Fettbruck (einmal unterftcihen) oder durch Spertöruck (besonderer Vermerk am Râánde) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeig 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzèigenstelle eingegangen fein.

eis für den Raum eíner fünfgespaltenen 55 mm breiten Petits

ein- ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch

en müssen

S 4 i Antrag ;

(1) Der Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme vom Bau- verbot ist in den Fällen der §8 5 und 6 (Kleinbauten und Aus- nahmebauten) an die Baupolizeibehörde (Baugenehmigungs- behörde) zu richten. Diese ist für den Bauherrn Mittler zu allen am Verfahren beteiligten Dienststellen und seßt thn von der auf seinen Antrag getroffenen Entscheidung in Kenntnis. , Zu dem Antrag ist das (Formblatt 1 (Anlage 1) zu vertwvenden. (2) Der Antrag auf Aufnahme eines Bauvorhabens in die Liste der Programmbauten 7) ist vom Bauherrn unter Ver- wendung des Formblattes 2 (Anlage 2) über den Bedarfs- träger (Anlage 3) an das Amt Bau-OT. zu richten.

(3) Die baupolizeiliche Genehmigung darf erst erteilt werden, wenn die Ausnahme vom Bauverbot bewilligt (§§ 5 und 6) oder das Bauvorhaben in die Liste der Programmbauten auf- —genommen worden ist 7).

(4) Für besondere Verfahren gilt § 9.

j 85 Kleinbauten

(1) Bei ‘einem kriegswichtigen Bauvorhaben mit einer Ge- samtbausumme bis 500 2A kann die Baupolizeibehörde selbst endgültig cine Ausnahme vom Bauverbot bewilligen, wenn

1. die erforderlichen Baustoffe ohne die Fnanspruchnahme eines Baustofffontingents zur Verfügung stehen uwd

2. arbeitseinsazmäßige Bedenken der Durchführung nicht entgegenstehen.

(2) Für die Berechnung der Gesamtbausumme-gilt § 2 Ab- saß 2 entsprechend. -

(3) Die- Baupolizeibehörde vermerkt die Ausnahmebeppilli- gung auf dem Bauschein unter Angabe des zulässigen Höchst- verbrauchs an bewirtschafteten Baustoffen.

0:6 Ausnahmebauten

(1) Dex OT.-Einsaßgruppenleiter kann in zwingéenden Fällen für ein Bauvorhaben der Bedarfsträgergruppen "A bis G (Anlage 3) außerhalb der Programmbauten (F 7) eine Ausnahme vom Bauverbot bewilligen, wenn die ihm vom Amt Bau-OT. zugewiesenen Kontingente und die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte die Durchführung neben den Pro- grammbauten seines Bereichs gestatten. Die Baupolizei- behörde leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme unver- züglich über- den OT.-Einsaßleiter, der gleichfalls zu dem An- trage Stellung nimmt, an den OT.-Einsaßgruppeunleiter.

(2) Für kriegswichtige Bauvorhaben -der Bedarfsträger- gruppen H und [ (Anlage 3), soweit sie nicht wegen ihres Um- fanges und ihrer Dringlichkeit auf Antrag des Bedarfsträgers vom Amt Bau-OT. in die Liste der Programmbauten auf- genommen sind, werden dem Baubeauftragten Global- fontingente zugewiesen. Die Zuweisung exfolgt auf Grund einer zum Vierteljahresbeginn vorgelegten Uebersicht der vor- gesehenen Bauten. Dic. Anträge für Bauvorhaben der Be- darfsträgergruppen H und 1 leitet die Baupölizeibehörde ‘an den Baubeauftragten beim Reichsverteidigungskommissar. Der Baubeauftragte bewilligt nah den grundsäßlichen Weisungen des Reichsverteidigungskommissars und den ihm vom Amt E gegebenen Richtlinien die Ausnahme vom Bau- verbot, -

(3) Der OT.-Einsaßgruppenleiter oder der Baubeauftragte übersendet die Bewilligung oder Ablehnung der Ausnahme vom Bauverbot der Baupolizeibehörde. Diese händigt die Ausnahmebewilligung dem Bauherrn gleichzeitig mit dem Bauschein aus. | 7

S T

Programmbauten - I (1) Die vordringlichen Kriegsbauvorhaben werden auf An- meldung der in der Liste der Bedarfsträgergruppen (Anlage 3) aufgeführten Bedarfsträger durch Aufnahme in die Liste der Programmbauten, die das Amt Bau-OT. für jedes- Kalender- vierteljahr aufstellt, zur Durchführung freigegeben. Aus “ihr werden die wichtigsten Bauvorhaben? in einem Mindestbau- programm zusammengestellt, : : (2) Spätestens einen Monat vor Ablauf eines Viertel- jahres reichen die Bedarfsträger unmittelbar ‘dem Amt Bau-OT. die Zusammenstellungen derjenigen neuen Bau- vorhckben ein, deren Aufnahnie in die Liste der Programm- bauten oder. in das Mindestbauprogramm für ‘notwendig er- achtet wird. Das Amt'Bau-OT. leitet die Zusammenstellun dem OT.-Einsaßgruppenleiter zu, dor gegebenenfalls na Anhövung der beteiligten bezirklichen / Stellen zur Not- ‘wendigkeit und Durchführbarkeit gegenüber dem. Amt Bau-OT. Stellung nimmt. / j (3) Das Amt Bau-OT. stellt auf Grund der nah Abs. 2 eingegangenen Anträge und dex ‘von den OT.-Einsabgruppen- “leitern zum gleichen Zeitpunkt zu meldenden, aus dem aus- laufenden Vierteljahr überhängenden Programmbauten die neue Liste -der Programmbauten und das Mindestbaupro- gramm für das folgende Kalendervierteljahr auf.

(4) Das Amt Baun-QT. gibt unter Benachrichtigung der O die Liste der genen geen Programmbauten und das Mindestbauprogramm den ÖT.-Einsaßgruppen be- fannt. Die - OT.-Einsaßgruppenleiter benachrichtigen die

Reichsdankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckonto: Berlin 418 21

1944

sichern die termingemäße Erfüllung des Mindestbaupro- gramms in vollem Umfange . und fördern mit den verblei- benden Arbeitskräften und Baumitteln die übrigen Pro- grammbauten ihres Bereichs. s

(5) Die Zuweisung der Kontingente erfolgt auss{hließlih . durch die OT.-Einsaßgruppenleite:.

(6) Der Bauherr hat die baupolizeilihe Genehmigung un- mittelbar bei der Baupolizeibehörde ‘einzuholen.

S8

Baudurchführung und bauwirtschaftlihe Ueberwahung

(1) Fn den Fällen des § 6 Abs. 1. und des § 7 (Ausnahme- bauten der Bedarfsträgergruppen A bis G und Programm- bauten) bestimmt der OT.-Einsabgruppenleiter, ob die OT. oder eine andere Dienststelle den Bau durchführt, sofern er nicht die Baudurhführung dem Bauherrn selbst überläßt. Der OLT.-Einsatgruppenleiter kann in jedem Falle bauwirt- schaftlihe Weisungen (über Sparbauweise, Arbeitseinsaß, Firmeneinsay usw.) geben und die Einhaltung diefer Wei- sungen“ überwachen.

(2) Bei allen Bautenck- deren Durchführung dem Bauherrn

selbst überlassen worden ist, obliegt die bauwirtschaftliche

Ueberwachung der Baupolizeibehörde; sie kann hierzu die Amtshilfe der Ortspolizeibehörde in Anspruch nehmen. Der OT.-Einsaßgruppenleiter beaufsichtigt und lenkt die Bau- polizeibehörde in ihrer bauwirtschaftlichen Tätigkeit. Er fann eine andere Dienststelle mit der bauwirtschaftlihen Ueberwachung beauftragen; in diesem Falle hat er die Bau- polizeibehörde zu verständigen. Diese Befugnisse des OT.= Einsaßgruppenleiters hat im Falle des § 6 Abs. 2 (Aus- nahmebauten der Bedarfsträgergruppen Hund T) der Bau- beauftragte beim Reichsverteidigungskommissar. S9

/ Besondere Zuständigkeiten

(1) Beî Bauvorhaben, die nur von einer Sonderbehörde (Gewerbe-, Wasser-, Bergpolizeibehörde u. a.) zu genehmigen sind, tritf in den Verfahren -nach den 88 5 bis 7 die Sonder- behorde an die Stelle der Baupolizeibehörde. Dem Bau- schein entspricht die Genehmigungsurkunde. Gehören diese Bauvorhaben zum “Geschäftsbereih einer staatlichen teh- nischen Fachbehörde, so ist der Antrag über diese zu leiten.

(2) Der Ausnahmeantrag (§8 5 und 6) ist unmittekbar an

die Behörde der Mittelstufe 3 Ziffer 2) zu richten:

a) bei Bauvorhaben, die unter die Verordnung über die baupolizeilihe Behandlung von öffentlichen Bauten * vom 20. November 1938 (RGBl. T S. 1677) fallen,

b) bei Bauvorhaben, die einem selbständigen . Planfest- stellungsverfahren unterliegen (z. B. Reichseisenbahn-

“und Reichsautobahnanlagen), :

e) bei Bauvorhaben, die ieder der baupolizeilihen noch einkr sonstigen polizeilihen. Genehmigung bedürfen. Für- diese Bauvorhaben gilt Abs. 1 Saß 3 entsprechend.

(3) Soweit im Falle des Abs. 2 zu a die Baäuvorhahen

nach der Verordnung vom 20. November 1938 der Zy- stimmung der - höheren Baupolizeibehörde bedürfen, beteiligt die Behörde der Mittelstufe ( 3 Ziffer 2) die höhere Bau- polizeibehörde und händigt durch diese die Ausnahmebewilli- gung dem Bauherrn aus.

S 10 : Uebergangsregelung

(1) Die Bestimmung meiner Anordnung vom 28. Juni 1944 (212—19/44), daß die nach den §§ 6 und. 7 der 31. An- ordnung vom 15. Fanuar 1943 ausgesprochenen Ausnahme- bewilligungen mit dem 1. August 1944 erlöschen, bleibt auf= rechterhalten. Die Bauvorhaben, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt sind, sind stillzulegen, wenn nit auf Grund der Anordnung vom 28. Funi 1944 eine neue Bau- freigabe bereits vor dem Fnkrafttreten der ‘vorliegenden An- 'ordnung erfolgt ist. Fm übrigen werden die Bestimmungen der Anordnung vom 28. Funi 1944 durch die vorliegende Anordnung erseßt. ;

(2) Die füx die Durchführung bestimmter Arten von Boau- arbeiten getroffenen Sonderregelungen bleiben einstweilen „aufrechterhalten. * ' L 11 j Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen die vorstéhenden Bestimmungen werden nah Ziffer Il der Zweiten Verordnung zur Durch- führung des Vierjahresplanes vom 5. November 1936 (RGBl. 7 S. 936) und der Verordnung zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. 1 S. 165) bestraft. : |

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# ci Durchsührungsbestimmungen Die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung San Bestimmungen erläßt der Chef des Amtes au-DT.

Berlin, den 8. August 1944. N : Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung S der Bauwirtfchaft. :

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und Kriegsproduktion (Amt Bau-OT.),

Bauherren und verständigen die Baupolizeibehörde. Sie

Spee L.

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