1944 / 210 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 209 vom 16. September 1944. S. 4

: Union und Rhein Versiherungs-Aftien-Gesellshaft. 11. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1943. N _Attiva. . Forderungen an die Aktionäre für noch nicht eingezahltes Grundkapital . . Grundbesig Hauszinssteuerabgeltung . Hypotheken und Grundschuldforderungen . Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körperschaften 7. Wertpapiere I. Beteiligungen an anderen Versicherungsunternehmungen . Darlehen auf Prämienrückgewähr : : L . Guthaben bei Bankhäusern und Sparkassen . Forderungen an andere Versicherungsunternehmungen: a) für zurückbehaltene Reserven und Prämienüberträge aus dem laufenden Rückversiche- rungsverkehr: Haftpslichtversicherung Sonstige Versicherungen

‘RAM 2 200 000

2 220 587 694 950 302 943

7 539 804 616 250

1 700 672 072

44 809 106 970

. Rückständige Zinsen

. Außenstände bei Generalagenten und Agenten . Außenstände béi Versicherungsnehmern . Kassenbestand einschließlich Postsheckguthaben

| Fnventar und Drucksachen

. Sonstige Aktiva: 1. Glaslager aus Bruchstücken 2. Guthaben bei Verschiedenen

. Rechnungsabgrenzungsposten

. Grundkapital

. Rüdlagen: Geseßlichhe Rücklage: a) Bestand am Schlusse des Vorjahres

D) . Wertberichtigungen

: Rücsstellungen für ungewisse Schulden:

Zuwachs im Geschäftsjahre

. Pensionsverpflichtungen

2. Altersversorgung des Außendienstes . .

. Steuern

. Prämienüberträge: Versicherungsziveige: 1. Feuer

. Glas

. Einbruchdiebstahl

. Leitungswasser

. Transport

. Sonstige

. Allgemeine Unfall

. Allgemeine Haftpflicht 9. Kraftfahrtunfall

. Kraftfahrthafstpflicht

. Kraftfahrtfahrzeug

. Prämienreserven: 1. Deckungskapital für: a) Unfallrenten

b) Hasftpflichtrenten

2. Sonstige rechnungsmäßige Reserven

. Schadenreserven für:

I 0 O H C0 DI

O 90

. Feuerversiherung Glasversicherung Einbruchdiebstahlversicherung Leitungswasserschadenverjicherung Transportversicherung

Sonstige Schadenversicherung Allgemeine Unfallversicherung . Allgemeine Haftpflichtversiherung Kraftfahrtunfallversicherung

10. Krastfahrthaftpflichtversiherung E 11. Kraftfahrtfahrzeugversiherung . . Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsunternehmungen: a) für einbehaltene Reserven aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr

b)-fonftige: Verbindlichläitänt. „N e E e sen es o L S did Sie

Sonstige Verbindlichkeiten: a) Guthaben von Generalagenten bzw. Agenten b). Guthaben von Verschiedenen c) Nicht abgehobene Dividende . . . « d) Gewinnabführung nach § 22 KWVO.

X. Rechnungsabgrenzungsposten XT. Gewinn

Gesamtbetrag

912 201 28 84.1 141 075 1

95 723 / 21 711 15 599 642

5 500 000

550 000

550 000 | 37 000

780 000 40 000 800 000

‘1 237 000 “56400 274 900 95 200 265 300 30 800 107 000| 190 100 43 400 441 600 169 500) T0 478 800 38 500

168 000 31 500 66 400 11 800

299 600 19 400 99 600

518 800 15 200

836 000 68 400

1 620 000

2 911 200

522 200

2 434 700

I H H

735 098/10 605 838 50| 1 340 936 “67 891 34 27 20 141 975 09

313 188/90

30 28571 Ls 340 131/16

15 599 642137

Die in die Vermögensaufstellung der Union und Rhein Versiherungs-Aktien-Gesellshaft für den Schluß des Geschäftsjahres 1943, Position VI der Passiva, unter Bezeichnung „Vrämienreserven“ mit RA 522 200,— eingeseßten Beträge sind gemäß § 65 Abs. 1 des Gejsegzes über die Beaufsichtigung der privaten Versiherungsunternehmungen und Bauspar:kassen vom 6. Juni 1931

berechnet worden. Berlin, den 20. April 1944.

Der Sachverständige: Riedmüller, Mathematiker.

Die in die vorstehende Vermögensaufstellung eingestellten Prämienreserven find vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt.

Berlin, den 16. Mai 1944.

Der Treuhänder :

Nach pslichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften stand erteilten Aufflärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung,

er den Rechnungsabschluß erläutert, den geseglichen Vorschristen.

, Verlin, im Juli 1944.

-

L Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,

1. Handelsregister

ür die Angaben in / 9 wirò eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte uit übernommen.

Burgstädt. [7381] Handelsregister Amtsgeriht Burgstädt, 6. 9. 1944. Veränderung.

A 16 G. F. Großer, Markersdorf. Die Prokura des Betriebsleiters Ru- dolf Kühling in Markersdorf ist er-

loshen.

Celle. (7382).

7 E N Celle, 9. September 1944. þ'

A 908 Hermann Siekmann in Winsen/Aller. Die Prokura des Erich Knief ist erloschen.

etmold. {7383] mtsgericht Detmold, 5, Sept. 1944. Veränderung.

R. A 735 Vereinigte Werkstätten Schäferhenrich & Co. in Detinold (Möbelfabrik, Elisabethstr. 86).

Die Prokura des Kaufmanns Wil-- helm Schäferhenrich ist erloschen.

Glauchau. Y [7384] Handelsregister

Amtsgeriht Glauchau, 6. 9. 1944.

Veränderung. ; A 308 Paul Weber (Einzelhandels- eshäft mit Lebensmitteln, Glauchau, Lorst-Wessel-Str. 38). Die Prokura des Georg Paul Weber ist erloschen.

A E C E

Alwin Lampe, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat.

S D L it i S

| A Bereinsreg

ais | 4. Genossenschaftsregister,

Gleiwitz. i (7885] Handelsregister Amtsgericht Gleiwiß, 7. Sept. 1944. Veränderung.

A 1841 Wilhelm Sthilling JFnh. Erih Lukas, Uniformmüyen, Sport- und Wanderartikel, Ausrüstungen, Fahrräder und Nähmaschinen. Die- E lautet jegt: Elisabeth u. Günter ukas, Uniformmügzèn, Sport- u. Wanderartikel, Ausrüstungen, Fahr- räder und Nähmaschinen, Bats

Inhaber: Elisabeth Lukas geb. Schi

ling und Günter Lukas in Gleiwig.

Leipzig. [7390] Amtsgericht Leipzig, den 5. September 1944. Veränderungen:

A 566 J. Arthur Dietold (Mais- stärfefabrik, W 35, Franz-Flemming- Straße 9). Die Prokura des Louts Mehnert ist erloschen, Als nicht ein- getragen wird. noch bekanntgemacht: Die - gleiche Eintragung wird im Re- ister des Amtsgerichts Zerbst für die boxt unter der Firma Mitteldeutshes Maiswerk Zweigfabrik der Firma F, Arthur Diegold, Leipzig, bestehende Zweigniederlassung noch erfolgen.

A 7033 Wilhelm Schimmel (Her- stellung und Vertrieb von Flügeln, Pianos und Musikinstcumenten, C 1,

Lee 10). Die Prokura von Wil- helmine Beate Cs verehel. Schimmel geb. Brade ist erlo hen.

‘Paul Thieme, Geheimer Oberfinanzrat a. D. der Versicherungsunternehmung sowie der vom Vor- der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit

Heinz Neeb, vereidigter Buhprüfer. Der Vorstand. __

Zentralhandelsregister

4. Genofssenschafts- register Augsbw 423]

Amtsgericht Augsburg Register- gericht —, den 12. September 1944, Genossenschastsregistereinträge:

Am 4, 9. 1944: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Gaues Schwaben, eingetragene Ge- nossenschaft nit beshräukter Haftpflicht, Siy Augsburg. Das Statut wurde am 17. Juni 1944 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ‘ist: der Zusammenschluß der im Gau Schwaben bestehenden Sozialgewerke für Handwerks-, Handels- und Gewerbebetriebe zur gemeinschaft- lihen Förderung und Durchführung sozialer Einrichtungen und Mabnahnien für die den einzelnen Sozialgéwerken agegen Betriebe, soweit die Auf- gaben über den Rahmen der einzelnen Sozialgewerke hinausgehen. Die ge- samte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielsezung der Deutschen Arbeits= front Ä uo entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Hand- werk uns Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.

Am 29. 8, 1944 bei Siedlungs- genossenschaft Juningen i. L., eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter

aftpflicht, Siy Juningen: Firma er- oshen, Vertretungsbefugnis der Liqui- datoren beendet.

6, Musterregister, | 6. Urheberrecht8eintrags8rolle,

4. Oeffentliche Zustellungen

[7435] Oeffentliche d ry a

? R. 241/44. Die Ehefrau Theolinde Pohle geb. Müller i : Erfurt, Horst- Wessel-Straße 82, Klägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Scheer in Erfurt, klagt gegen den Alfred Pohle, Breslau, z. Zt. flüchtig und un- bekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Ehescheidung auf Grund der ‘§8 47, 49 Ehegeseßes aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Vevlhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 27. November 1944, 9 Uhr, Zimmer 99, mit der Aufforderung, sih durch’ einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver-

1 treten zu lassen.

Erfurt, den 7. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[7437] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Julie Musiolik geb. Kon- sek in Rowin, Haus Nv. 58, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thienel in Ratibor, klagt gegen den Arbeiter Fohann Musiolik, frher in Rowin, auf Ehescheidung aus § 49 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 Eheges. Der Beklagte wird zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 3, Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 16. November 1944, mittags 12 Vhr, geladen mit der Auf- forderung, sich .durch einen bei diksem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4 R 248/44.

Ratibor, den 9. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7461] Oeffentliche Zustellung.

1. R. 270/1944. Maria Euringer geb, Wagner in München, Kaiserstr. 67/III, klagt gegen ihren am 30, 8, 1894 zu Steinsdorf geborenen Ehemann Josef Euringer in Toronto (Ontario), U. S. A.,, Dywegenrod 222, auf Schet- dung threr am 18. 5. 1921 vor dem Standesamt München IV geschlossenen Ehe gene 88 47, 49 des Ehegesetes aus Verschulden des Mannes. Der Be- klagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Donnerstag, den 16. No- vember 1944, vormittags 9 Uhr, Zimmér 105/1 des Fustizpalastes am Karlsplag in München mit der Auf- forderung geladen, einen. bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wurde be- willigt, da der “Beklagte in Amerika wohnt und eine Zustellung an ihn tin Anbetracht des Kriegszustandes un- durchführbar ist. Der Sühneversuh wurde erlassen.

München, den 4. September 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts I.

[7436] Ladung.

Die Frau Martha Marianne Wilhel- mine Loos geb. Steinfath, Hamburg 6, Sternstraße 88 1V b. Paustian; Kläge- rin, flagt gegen ihren Ehemann, den Trimmer und Malergesellen Jacob Gottfried Loos, unbekannten Ausfent- halts, auf Ehescheidung. Verhand- lungstermin: 2, November 1944, 914 Uhr, vor dem Landgeriht Ham- burg, Zivilkammer 15 a. &

Hamburg-Altona, 11. Sept. ‘1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7459] Oeffentliche Zustellung.

2 R. 88/44. Die Hilfslehrerin Ger- trud Zieber geb. Paju in Stengo, Kreis Farotshin, vertreten dur Rechtsanwalt Dr, Richter in Guhrau, flagt gegen ihren Ehemann, den Gym- nasiallekretär Mifolj Zieber, früher wohnhaft in Luzk, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der am 4. 5, 1908 geshlossenen Ehe gemäß 88 49 und 55 des Ehegeseyes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht in Lissa, Zimmer 112, auf den 17. November 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Lissa (Waktheland), 4. Septbr. 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7462

: Maria Suchanos geb. Allert, Zug- shaffnerin bei der Deutshen Reichs- bahn, Stuttgart, klagt gegen A Zu- leßt in Dnjepropetrow|sk wo nhasten Ehemann Fjotr (Friedri) Suchanos, Hilfsarbeiter auf Ehescheidung aus S 55 EG. Verhandlungstermtn vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stutt- gart: Mittwoch, den 25. Oktober 1944, vorm. 10 Uhr.

Stuttgart, den 8. September 1944. GesGäftsstelle des Landgerichts.

5.Verlust- u.Fundsachen

[7372] Aufruf, i

Die Policen Nr. UmVE 570667 mit den beiden Nachträgen hierzu vom 7. Januar 1935 und 19. November 1938 und Nr. VE 2 013 296, lautend auf Herrn Erih Fleige, Berlin, werden uns als abhauden gekommen gemeldet. Der Jnhaber der _Versiche- rungsscheine und der Nachträge wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwet Monaten von heute ab bei Uns zu melden, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erflärt werden.

München, Leopoldstraße 8, den 16. September 1944.

Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt, L Hauptbevollmächtigte ür bas Deutsche Reich.

Dr. Ru f.

[7513] Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. 11/965 über 2000 A, ausgestellt von der VOVK Bersicherungsanstalt ostdeutscher Handwerkskammexrn V. a. G. zu Ber- lin auf den Namen Walter Schmidt, Kellner, Frankfurt a. O., Dresdener Straße 25, wird hiermit au ge Ex wird kraftlos, falls er bei der VOHK nit innerhalb zweier Monate vorgelegt ist.

Berlin, den 14. September 1944. VOHK Vebensversicherungsanstalt ost- deutscher Handwerkskammern V. a. G.

zu Berlin...

6. Auslosung usw. von Wertvavieren

[7514] Ablössungsanleihe der Stadtgemeinde Lübeck.

Die diesjährige Ziehung der Aus- losungsrehte der Ablösungsanleihe der Stadtgemeinde Lübeck findet am 6. Ok- tober 1944, vormittags 9 Uhr, in Lübeck, Fleishhauerstr. 18, statt.

Lübeck, den 12. September 1944, Der Oberbürgermeister der Hansestadt

Lübeck. Finanzverwaltung.

M A Aa

Flatow, Grenzmark. [7447]

Jn das Genossenschaftsregister wurde heute bei der Kartoffelverwertungs- genossenschaft, e. G. m. b, H.,, zu Hütte, eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 13. Mätz 1944 ist die Ge- nossenschaft aufgelöst. Die Liquidation exfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder.

Flatow, den 3. September 1944.

Das Amtsgericht.

N T T d H os Jm hiesigen Genossen register ist bei der Een LGLIG T E und ampfbäckerei eingetragène Genossen- schaft mit beshränkter Hastpflicht zu Kappe, Gn.-R. 13 a, eingetragen \wor- den: Die Firma der Genossen ist eändert und lautet jet: Raiffeisen

olkerei Kappe eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpsliht in Kgppe.

Flatow, den 10, September 1944.

Das Amtsgericht.

Reppen. « [74650] Genossenschaftsregister Amtsgericht Reppen. Abt. 3. Reppen, den' 8. September 1944. Veränderung. 3 Gn.-R. 2 A. Spár- und Dar- lchnskasse e. G. m. u. H. in Kohlow. Durch Beschluß der Generalversamms-, lung vom 28. Februar 1944 ist die

Firma wie folgt geändert: Raifseisen-

7. Konkurse und BVergleichssachen, 8, Verschiedenes.

tai

kasse Kohlow, eingetragene Genossen- haft mit unbeshränkter Haftpflicht, in Kohlow.

7. Konkurse und Bergleichssathen

Berlin, (a) Ueber den Nachlaß des am 5. 182. 1943 verstorbenen Drogisten Georg Radszun in Berlin, Nürnberger Str. Nr. 41, wohnhaft gewesen, ist heute, 13 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet worden. 8353. N. 8. 44. Verwalter: Kurt Ackermann, Berlin- Niedershöneweide, Brißer Str. 18. A zux Anmeldung der Konkurs- orderungen bis 20. 10. 1944. Erste Gläubigerversammlung 13. 10. 1944, 12 Uhr. Prüfungstermin am 15. 11. 1944, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin-Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, 11. Stock, Zimmer 279. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. 10. 1944. Berlin, den 12. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt, 3533.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtarit- lihen Teil, ven Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwoortlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaftionellen Teil: Rudolf Lant\ch in Berlin 8W €8

Druck der Preußishen Verlags- und Drutersì GmbH., Berlin

Preis diesex Nummer: 10 F

Deutscher Reichsanzeiger

| "Erscheint an iedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poft monatlich 2,30 ## zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatli 1,90 Æ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Ginzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beildgen kosten 10 F. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

er Staatsanzeiger

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1944

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Bestellung zum Kommissar bei der Pommerschen Landschaft. i:

Anweisung X] der Reichsvereinigung Textilveredlung (Ein- heitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge). Vom 7. September 1944.

Anordnung Nr.-1 (FO V) des Hauptausschusses Feinmechanik und Optik beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs- produktion (Herstellungsverbot für Uhren). Vom 13. Sep- tember 1944.

Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge der Reichs- vereinigung Textilveredlung. t

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesegblatts, Teil TI, Nr. 14.

Amtliches Deutsches Reich. Bekanntmachung

Otto Voß in Frankfurt am Main mit Urkunde ‘vêm 10, August 1944 die Goethe-Medai!lle für Kunst und Wissen- schaft verliehen. ' 2

Bekanntmachung

Generallandschaftsdirektor Fließbach, dessen Amtszeit am 2. August 1944 abgelaufen ist, ist mit Wirkung von diesem Tage. ab bis auf Widerruf zum Kommissar bei der Pommerschen Landschaft eingeseßt. JFhm stehen daher alle in den Saßungen der Pommerschen Landschaft svwie in sonstigen Voxschriften vorgesehenen Befugnisse (Pflichten und Rechte) des Generallandschaftsdirektors der Pommerschen Land-

schaft zu.

Anweisung X1 der Reichsvereinigung Textilveredlung (Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge) . Vom 7. September 1944

Auf Grund von § 4 der Anordnung über die Errichtun der Reichsvereinigung- Textilveredlung vom 10. März 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 73 vom 27. März 1942) in Verbindung mit § 4 Absag 1 der Sagzung der Reichsvereinigung Textilveredlung wird mit cim mung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskom- missars für die Preisbildung bestimmt:

81 Ce O O. a Ap für Lohnveredlungsausfträge Die Mitglieder der Reichsvereinigung Textilveredlung sind verpflichtet, allen von ihnen angenommenen Lohnveredlungs- aufträgen die dieser Anweisung als Anlage beigefügten „Ein- heitsbedingungen für Lohnveredlungsausträge“ zugrunde zu legen. Es ift den Mitgliedern verboten, von den Einheits- bedingungen abzuweichen. : i 89

- Ausnahmen

Die Reichsvereinigung- Textilveredlung behält sich vor, in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anweisung zuzulassen.

83 : . Zuwiderhandlungen _ Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nah 8 17 der Sazung der Reichsvereinigung Textilveredlung bestraft. 8 4

JFukrafttreten : : Diese Anweisung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft. Berlin, den 7. September 1944. Reichsvereinigung Textilveredlung. Der Vorsiger: Dr. Achte.

Reichsvereinigung Textilveredlung Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge I. Abschnitt

81 Geltungsbereih

'(1) Für. alle Textillohnveredlungsaufträge, die den Mitglie- dern der Reichsvereinigung Textilveredlung erteilt werden, elten die „Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge“. oweit von der Reichsvereinigung Textilveredlung für ihre Mitglieder verbindliche Veredlungspreise festgeseßt sind, gelten diese Preise. Einer Bestätigung eines jeden einzelnen Auf- trages unter Bezugnahme auf diese Preise und Bedingungen bedarf es nicht. : i

(2) Es ist den Mitgltedern der Reichsvereinigung Textil- veredlung ‘untersagt, ohne deren Zustimmung andere Be- dingungen als die Einheitsbedingungen einzuräumen oder,

k Sd

Der A hat dem ordentlichen Professor em. Dr. med.

soweit von der Reichsvereinigung Textilveredlung Ver- edlungspreise festgesezt sind, andere als diese zu berechnen.

(3) -Maßgebend für den einzelnen Veredlungs3auftrag sind die: bei dexr ' Auftragsannahme geltenden Preise und Be- dingungen.

IT? Abschnitt Austrag und Lieferung 82

Austragsannahme

abgelehnt wird, erst an dem Tage als angenommen, an dem die Ware bei dem Veredler eingetroffen, vom Auftraggeber endgültig eingeteilt und zur Veredlung freigegeben ist.

S3 Austragsbezeihnung und Begleitzettel

(1) Bei jeder Auftragserteilung ist die Art der Veredlung eindeutig \hriftlich zu bezeichnen.

(2) Bei der Uebersendung der Ware ist dem Veredler ein Begleitzettel mit genauer Angabe über Menge und Art der Ware zuzustellen.

8&4

Angabe der Spinunstoffzusammenseßung

Dem Veredler ist bei der Auftragserteilung die genaue Zu- sammensezung der zur Veredlung übergebenen Ware mitzu- teilen. Dabet ist die Art und Beschaffenheit des in der Ware vorhandenen Spinngutes, bei Mischgespinsten und Waren aus Mischgespinsten auch das Mischungsverhältnis nach Hundert- säßen genau anzugeben.

Ms,

Erklärung über Eigeniumsverhältnis der Rohware (1) Dem Veredler ist bei der Auftragserteilung. Mitteilung zu machen, wenn die zur Veredlung übergebene Ware nicht dem Auftraggeber, sondern einem Dritten gehört oder mit Rechten eines Dritten belastet ift, also insbesondere, wenn sie untex Eigentumsvorbehalt geliefert, siherungsweise über- eignet, weiterveräußert oder verpfändet ist.

bei dem Veredler befindet, so ist dieser Eigentumswechsel dem Veredler unverzüglich anzuzeigen. f

(3) Die Anzeigepflicht nach Abs. 1 und 2 entfällt, wenn sih der Vorlieferant des Auftraggebers das Eigentum am Spinnstoff oder am Garn mit der Maßgabe vorbehalten hat, daß der Eigentumsvorbehalt sich auch auf. die daraus herge- stellte Ware erstreckt. ' ;

(4) Unterbliebene oder mangelhafte Erklärung über die Eigentumsverhältnisse haben die entsprechenden Haftungs- ansprüche gegen den Auftraggeber zur Folge.

(5) Der Veredlec ist berechtigt, die. Ware an denjenigen, der sein Eigentum an der Ware nachweist, auszuhändigen oder im Zweifelsfall die Ware zu hinterlegen, ohne sich des- ad Schadensersaßansprüchen des Auftraggebers auszu- eten.

86

Aufschub der Veredlung

nehmen oder weiterzubearbeiten, folange ihm nicht die in den 88S 3—5 vorgeschriebenen Angaben gemacht worden sind.

S i Pfand- und Zurückbehaltungsrecht (1) Mit der Uebergabe der zu veredelnden Ware bestellt der

Auftraggeber dem Veredler wegen aller seiner gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsver- bindung ein vertraglihes Pfandreht. Das gesegliche Pfand- und Zurücbehaltungsrecht des Veredlers bleibt unberührt. (2) Das vetträgliGe Pfandrecht entfällt, wenn sich der. Vor- lieferant- des Auftraggebers das Eigeniuum am Spinnstoff oder am Garn mit der Maßgabe vorbehalten haf, daß der Eigentumsvorbehalt sih auch auf die daraus hergestellte Ware erstreckt.

§8

Entnahme von Mustern

_Der Veredler ist berechtigt, von der ihm zur Veredlung übergebenen Ware rohe oder fertig ausgerüstete Handproben als vertraulih zu behandelnde Belege zu entnehmen. Aus- genommen hiervon sind fertige Bekleidungsgegenstände (Strümpfe, Handschuhe usw.) und abgepaßte Waren.

89 Lieferzeit

Eine Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen kann nur dur ausdrüdliche schriftliche Zusage des Veredlers- bei der Annahme des Auftxages übernommen werden. Still- shweigende Hereinnahme von Aufträgen mit vorgeschriebener Lieferzeit begründet keine Zusage einer Lieferfrist.

8 10 Nachlieferungsfrist /

(1) Ueberschreitet der Veredler eine nah § 9 zugesagte Lieleritil oder liefert er nah Ablauf einer angemessenen Lieferfrist trog Mahnung des Auftraggebers nicht, so muß ihm der Auftraggeber bei zugesagter Lieferfrist eine Nach- lieferungsfrist von 14 Tagen, sonst 25 Tagen, bewilligen. Die

Nachlieferungsfrist kann erst nah Ablauf der Lieferfrist:- ge-

Ein Auftrag gilt, sofern seine Annahme vom Veredler nicht, / i

(2) Wechselt das Eigeritum an der Ware, während sie sich"

Der Veredler ist nicht verpflichtet, die Ware in Arbeit zu

—_——-—

stellt werden und wird von dem Tage an gerechnet, an dem die shriftlihe Mitteilung des Austraggebers durch Ein- hreibebrief beim Veredler eingeht,

(2) Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

(3) Unterläßt der Veredler eine Lieferung au innerhalb der Nachlieferungsfrist, so hat er dem Auftraggeber den thm nachweisbar durch seinen Verzuc entstandenen Schaden zu vergüten.

8 11 Unterbrechung der Lieferung

(1) Höhere Gewalt oder behördlice Maßnahmen berechtigen den davon betroffenen Veredler, die Lieferfrist oder Nach- lieferungsfrist angemessen, mindestens aber um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, so können sowohl der Veredler als auch der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Be- hinderung ist dem Auftraggeber mitzuteilen, falls sie voraus- sihtlih länger als eine Woche dauert.

(2) Sonstige Betriebsstörungen aller Art, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussihtlich dauern, sind dem Auftraggeber unter Angabe der Ursache mitzuteilen. Ft in derartigen Fällen die Lieferfrist oder Nachlieferungsfrist um mindestens sechs Wochen überschritten, so hat der Auf- traggeber das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. . Der Auf- traggeber hat dem Veredler mindestens 14 Tage vorher die Ausübung des Rütrittsrehts durch eïngeschriebenen Brief anzukündigen.

(3) Schadenersazansprüche sind in den Fällen des Abs. 1 und 2 ausgeschlossen.

S 12 Haftungsauss{luß

(1) Die Haftung des Veredlers ist ausgeschlossen :

a) für Verluste und Schäden, die durch die vom Reichsauf- fichtsamt süx das Versicherungswesen genehmigten „Ein- heitsversiherungen für Textilveredlungsware“ gedeckt werden können,

b) für die unmittelbaren und mittelbaren Folgen jedes sonstigen Ereignisses (z. B. Betriebsstörungen, Unfälle, Krieg, behördlihe Maßnahmen, Beschädigung durch Tiere, Stockflecken), sofern der Veredler die zur Ver- meidung der Schäden und Verluste erforderliche Sorg- falt nachweislich angewandt hat, für Schaden und Verluste, die auf die Beschaffenheit der Ware zurückzuführen sind, durch Fremdkörper in der Ware des Ausftraggebers an- gerichtet“ werden, es sei denn, daß ihr Vorhandensein auf ein Verschulden des Veredlers zurückzuführen ist, auf unrichtige oder unvollständige. Angaben bei der Auf- tragserteilung oder auf den Begleitzetteln oder auf un- geeignete Behandlungsvorschhriften des Auftraggebéërs zurückzuführent sind.

(2) Der Véredler haftet nicht

a) für den einwandfreien Ausfall der Ausrüstung einer Ware, die von anderer Seite ganz oder teilweise vor- gene vorgebleiht oder sonstwie vorbehandelt wor- en ist,

b) bei Umfärbeaufträgen,

c) für vereinzelte kleine Fehler, Beschädigungen oder Flecke,

d) für geringe Farbabweichungen,

e) für bei der Veredlung entstehende unvermeidliche Ab- fâlle sowie Maß- und Gewichtsverluste,

f) für Mängel, die mittelbar oder unmittelbar darauf zurückzuführen sind, daß bei der zur Veredlung auf- gegebenen Ware ungeeignete Schlichtemittel verwendet worden sind. :

(3) Die Rohbreiten der zu veredelnden Waren sind so zu bemessen, daß die verlangten Fertigbreiten ohne Gefährdung der Ware erzielt werden können. Bei Anlieferung zu geringer Rohbreiten ist die Haftung des Veredlers für daraus ent- stéhende Schäden und Verluste gemäß '8 12 (1) e aus- geschlossen.

8 13

Versicherung Die dem Veredler zur Bearbeitung überwiesecne Ware wird vom Veredler gegen keinerlei Gefahren, insbesondere auch nicht gegen Feuerschäden, versichert. 8 14 Mängelrüge (1) Will der Auftraggeber Beanstandungen gelte so ist die Be- oder N der Sve ai ales oder sofort einzustellen und de Veredler zu benachrichtigen. (2) Beanstandungen müssen vom Auftraggeber nach Ein- ns der Ware beim Auftraggeber oder der von ihm be-

Ie Ablieferungsstelle \{hriftlich erhoben werden, und

¿war

a) wegen offenkundiger Fehler, unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen,

b) wegen verborgener Fehler, : \inverzlalis nah Entdeckung,. spätestens innerhalb sechs Monaten.

(3) Wegen Ware, die weiter be- oder verarbeitet worden

ist, können Beanstandungen niht mehr erhoben werden, es