1944 / 210 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staat8anzeiger Nr. 210 vom 18, September 1944.

sei dènn, daß verborgene Fehler vorliegen, die nachweislich auf einem Verschulden des Veredlers beruhen.

(4) Beanstandete Ware ist dem Veredler vorzulegen.

(5) Läßt ein Ausftraggebex die fertiggestellte Ware beim Veredler auf Lager nehmen, so laufen die vorstehenden Fristen

von dem Enpfang der Rechnung an, die der Veredler dem,

Auftraggeber über die Ware erteilt, Der Veredler ist ver- pflichtet, dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware zu geben.

iz 8 15

Nachbesserung und Entschädigung

(1) Bei unrichtigem Ausfall des Farbtones ist dem Ver- edler, soweit seine Haftung nicht duxch § 12 ausgeschlossen ist, zunächst Gelegenheit zur Richtigstellung oder, wenn es si um einen Artikel handelt, der in anderen Farben verwertbar ist, zur Umfärbung in einé andere marktgängige Farbe, bei unrichtigen Ausfäll der Appretur zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2) Auch sonst. ist dem Veredler, soweit seine Haftung nicht durch § 12 ausgeschlossen ist, zunächst Gelegenheit zur Nach- besserung zu geben.

(3) Der Veredlerx ist in allen Fällen auch berechtigt, inner- halb angemessener Frist Ersaß zu liefern.

(4) Macht der Veredler von der Möglichkeit der Richtig- stellung, Umfärbung, Nachbefserung oder Ersaglieferung keinen Gebrauch, oder sind diese niht mögli, so besteht. die Entschädigungspflicht höchstens in der Uebernahme der Ware zu dem Selbstkostenpreis zu dem sie nachweisbar neu her-

estellt bzw, eingekauft werden kann. Dabei darf dex billigste Tagesverfaufspreis für entsprechende Ware des Auftrag- gebers nicht überschritten werden.

(5) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung weiteren Schadens, insbesondere füx entgangenen Gewinn und Produfktionsausfall, ist ausgeschlossen.

(6) Ansprüche irgendwelcher Art, die vom Auftraggeber egen die Veredlungsanstalt wegen nicht vertragsmäßigen usfalls geltend gemacht werden, können, soweit für die Ver- edlung von der ReiŸhsvereinigung Textilveredlung Preise festgeseßt sind, nur mit Genehmigung der für den Veredler zuständigen Geschäftsstelle der Reichsvereinigung Textilver- edlung anerkannt werden. ;

8 16 Veredlungspreise bei Rücktritt oder Schadensfall

Treten der Auftraggeber oder der Veredler nah § 11 vom Vertrage zurü oder tritt ein Schadensereignis ein, das die Erfülluno des Vertrages unmöglih macht, so hat der Ver- edler Anspruch auf Vergütung der bis zur Erklärung des Rüdcktritts ózw. bis zum Eintritt des Schadensereignisses ge- leisteten bzw. begonnenen Veredlungsarbeiten.

ITI. Abschnitt Berechnung und Bezahlung

S T Rechnungserteilung

(1) Die Berechnung der Veredlungsentgelte erfolgt ent- weder nach Anlieferung der zu veredelnden Ware oder nah erfolgter Veredlung der Ware.

(2) Bei der Berechnung nah Anlieferung wird die Rechnung für die in einem Monat zur Veredlung ange- nommene Ware ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihrer tat- sächlichen Rücklieferung unter dem Leßten dieses Monats aus- gestellt. :

(3) Bei der Berechnung nah erfolgter Veredlung wird die Rechnung für die in der Zeit Ï

a) voin 1.—15. eines Monats fertiggestellte Ware unter

dem 15. dieses Monats

b) vom 16. bis Letzten eines Monats fertiggestellte Ware unter dem Leßten dieses Monats ausgestellt. s (4) Die Art der Rehnungserteilung gemäß Abs. 1 und 3 bestimmt bei ungebundenen Preisen der Veredler, bei ge- bundenen Preisen ist sie in der betreffenden Preisliste an- gegeben.

8 18 Zahlungsziel

(1) Die Rechnungen sind nach 30 Tagen vom Tage der Rechnungsausstellung an gerechnet netto“ ohne jeden Abzug zahlbar. \ i

(2) Als Zahlungstag gilt bei Zahlungen durch die. Post der

Tag des Poststempels, bei Zahlungen durh die Bank der Vortag der Gutschrift der Bank des Veredlers, bei Zahlungen durch Boten der Tag, an dem die Zahlungsbestätigung durch den Veredler ausgehändigt wird. __ (3) Ft der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Ver- mögen das Konkurs- oder das Vergleichsverfahren eröffnet, oder erfahren seine Vermögensverhältnisse eine wesentliche Verschlechterung, so fällt jedes Zahlungsziel weg, Der Ver- edler kann in diesen Fällen vor weiteren Ablieferungen bare Zahlung verlangen.

(4) Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Ver- zugszinsen verwendet. /

(5) Alle Rechnungen über Barauslagen wie Frachten, Post- gebühren ?sle usw. sind sofort zu bezahlen,

8 19 Zahlungsweise

(1) Die Bezahlung hat in Reichsmark zu erfolgen. Bei Bahrun en in ausländisher Währung wird als Gegenwert

er Erlös in Reichsmark laut Bankabrehnung gutgebracht.

(2) Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld oder dur Scheck, Bank- oder Postshecküberweisung. | !

(3) Schecks müssen auf Bankpläte gezogen sein. - (4) Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, gelten nur zahlungshalber, nicht als an Zahlungs Statt ange- nommen. FJhre Laufzeit darf nicht weniger als 10 Tage und niht mehr als 3 Monate betragen. Sie müssen vorschrifts- mäßig versteuert sein. Bank-, Diskont- und Einziehungs- spesen sind dem Veredler zu evstatten. L

8 20 Zinsen

(1). Für Vorauszáählungen werden Vorzinsen in Höhe des jeweiligen Reichsbankdiskonts vergütet. Worauszahlungen sind nux nach Ausstellung der Renina bis zu ihrer Höhe Ryan, : s

(2) Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen mit 2 % über dem jeweiligen Reichsbankdiskont berechnet.

8 21 i Gegenansprüche :

(1) Die Aufrehnung mit nicht anerkannten Gegenforde- rungen, die Zurückbehaltung fälliger Rehnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art (z. B. für Porto, Ueber- weisungs- und Versicherungsgebühren) sind unzulässig.

(2) Ansprüche wegen unrichtiger Berechnung müssen inner- halb vier Monaten nach dem Ausstellungstag der Rechnung erhoben werden. L

(3) Gegenforderungen der Auftraggeber können, soweit die Veredlung von der Reichsvereinigung Textilveredlung Preise festgeseßt sind, nur mit Zustimmung der für den Ver- edler zuständigen Geschäftsstelle der Reichsvereinigung Textil- veredlung anerkannt werden.

- S 22 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Beiderseitiger Erfüllungsort- für alle Ansprüche aus dem diesen Bedingungen unterliegenden Geschäftsverkehr, ins- besondere für Lieferung und Zahlung sowie - Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Schecklagen) ist die Niederlassung des Veredlers.

(2) Hat die Bezahlung der Veredlerrehnung an *die für den Veredler zuständige Geschäftsstelle der Reichsvereinigung Textilveredlung zu erfolgen, so ist der Siy diesex Geschäfts- stelle Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche des Vevedlers. Jn diesem Falle sind alle Ansprüche des Ver- edlers aus den ihm ‘erteilten Lohnveredlungsaufträgen mit den gesetzlichen und vertraglichen Pfandrehten von vorn- herein an die zuständige Geschäftsstelle der Reichsvereinigung Textilveredlung abgetreten. Die Geschäftsstelle ist daher zur Einziehung der Rechnungsbeträge und zur Quittungsleistung ausshließlich und unwiderruflich bevollmächtigt. Sie kann die Forderungen der Mitglieder im eigenen Namen einklagen. Zahlungen an den Veredler befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber der zuständigen Ge- schäftsstelle der Reichsvereinigung Textilveredlung.

TV. Abschnitt Regelung von Streitigkeiten 8 28 Zuständigkeit Alle Streitigkeiten aus dem diesen Bedingungen unter- liegenden Geschäftsverkehr werden entweder durch das ordent- liche Gericht oder durch das in § 24 vorgesehene Schieds- gericht entschieden. Js die Anrufung eines der beiden Ge- richte erfolgt, so ist der Einwand der Unzuständigkeit aus- geschlossen, §24. Schiedsgericht

a) Zusammenseßung

(1) Das Schiedsgericht set sich zusammen aus zwei Bei- sigen und einem Obmann. Die Parteien können verein- baren, daß die Entscheidung eines Streitfalles nur durch einen Schiedsrichter erfolgt. /

(2) Der Obmann des Schiedsgerichts sowie der Einzel- schiedsrichter müssen die Befähigung zum Richteramt haben.

(3) Die betreibende Partei hat der Gegenpartei mittels eingeschriebenen Briefes und unter kurzer Darlegung des Streitfalles ihren Schiedsrichter- mit der Aufforderung zu be- nennen, innerhalb einer Woche ein gleiches zu tun. Dieser Aufforderung hat die Gegenpartei auch dann zu entsprechen, wenn sie den ihr benannten Schiedsrichter ablehnt. Kommt sie der Aufforderung nicht fristgemäß nach, so wird der zweite Schiedsrichter auf Antrag der betreibenden Partei dur den Präsidenten des für den Veredler nah § 22 zuständigen Landgerichts ernannt.

(4) Wenn ein Schiedsrichter die Uebernahme des Amtes ablehnt oder aus einem anderen Grunde ausscheidet, so hat die Partei, die ihn ernannt: hat, auf Aufforderung der anderen Partei binnen einer Woche einen neuen Schiedsrichter zu ernennen. Tut sie das nicht, so erfolgt die Ernennung wiederum durch den Präsidenten des für den Veredler nah § 22 zuständigen Landgerichts. Ft der Schiedsrichter bereits vont. Landgerichtspräsidenten ernannt, so wird von diesem auf Gern der betreibenden Partei “ein neuer Schiedsrichter estellt,

(5) Der Obmann wird von den Beisizern gewählt. Kommt eine Einigung über seine Person nicht innerhalb zweier Wochen seit der Ernennung der Beisiger zustande, so kann jede der beiden Parteien die Ernennung des Obmannes bei dem Prôäsidenten des für den Veredler nah § 22 zuständigen Landgerichts beantragen.

(6) Desgleichen kann jede Partei die Ernennung des Einzel- schiedsrichters bei dem Landgerichtspräsidenten beantragen, wenn sich die Parteien nicht innerhalb zweier Wochen über seine Person ‘einigen.

b) Verfahren

(7) Das Verfahren des Schiedsgerichts regelt sich nah den Vorschriften des zehnten Buches der Deutschen Zivil-Prozeß-- Ordnung. Seine Entscheidung ist endgültig.

(8) Das Schiedsgericht hat auch über die Kosten des Ver- fahrens unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der | Deutschen ZPO. zu entscheiden.

(9) Zuständiges Gericht im Sinne des § 1045 der Deutschen - ZPO. ist ohne Rücsicht auf den Wert des Streitgegenstandes das für den Veredler nah § 22 zuständige Landgericht.

Anordnung Nr. 1 (FO V)

des Hauptausschusses Feinmechanik und Optik beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion i (Herstellungsverbot für Uhren) °

Vom 13, September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr 'in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1, S. 686) wird

S, 2

mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

81 Herstelluugsverbot i (1) Die Herstellung von Uhren jeder Bauart und jeden Verwendungszwecks, sowie von Ührengehäusen, Uhrwerken und Uhrenteilen is nux auf Grund von L ita, anweisungen des Sonderausschusses FO V „Uhren“ zulässig. (2) Die Anordnung gilt nicht für elektrishe Uhren. Elektrishe Uhren sind Nee mit elefktrishem Aufzug, eleftrishem Antrieb oder elektrischer Auslösung. - (3) Die Jüstandsezung von Uhren ist nicht beschränkt. g 2 / Ausnahmegenehmigung ‘Der Sonderaus\huß FO V „Uhren“ ist ermächtigt, in be- sonders begründeten Fällen Ausnahmen - vom Betfiéthungs- verbot zuzulassen, ;

\

83 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. S 4

Jnkrasttreten

(1) Die Anordnung triít am 1. Oktober 1944 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

(2) Die Anordnung tritt an die Stelle der Bekanntmachung Nr. 8 zux Anordnung V1/483 der Reichs\telle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über Herstellungs- und Verwendungs- verbote vom 2, September 1943: (Deutscher Reichsanzeiger u. Preuß. Staatsanzeiger Nr. 206 vom 4. September 1943),

Berlin, den 13. September 1944.

Hauptausshuß Feinmechanik und Optik. Der Leiter; Dr. Küppenbender.

Bekanntmachung

Die am 13, September 1944 ausgegebene Nummer 14 des Reichsgesetblatts, Teil 11, enthält: : j

Einundsechzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 5. September 1944, -

Bekanntmachung zu der dem Fnternationalen Uebereinkommen r den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 18. August 944. - Bekanntmachung zu der dem Fnternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr beigefügten Liste. Vom 24. August 1944. , Bekanntmachung zu der dem JFuternationalen Uebereinkommen Uber den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 6. Sep- tember 1944. : - «

Bekanntmachung zu der dem Fnternationalen. Uebereinkommen -

über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr beigefügten Liste. Vom 7. September 1944.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 l¿.A. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 für cin Stück bei Voreinserdung auf unser Post}checkonto: Berlin 96 200. |

Berlin C2, den 14. September 1944. i Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Deutsches Reich

Irichtamtliches

Aus der Verwaltung i Gewinnabführungserflärung 1943

Gewerbliche Unternehmer, deren gewerbliche Einkünfte im Wirt-

shaftsjahr 1943 mindestens 12 000 li. betragen haben, müssen einé Gewinnabführungserklärung abgeben. ,

Der Gewinnabsührungsbetrag für das Jahr 1943 ist § 8 Ab- saß 2 GAV. 1943 gemäß in. doppelter Beziehung begrenzt: Seine Entrichtung d&rf nicht dazu führen, daß dem Unternehmer nah Zahlung der Einkommensteuer (oder Körperschaftsteuer) und der Vermögensteuer weniger als 20 v. H. der gewerblihen Einkünfte oder weniger als 5 v. H. des Einheitswects verbleiben. Der Ge- winnabführungsbetrag wird auf Äntrag so festgeseßt, daß die be- zeichneten D L garen nicht überschritten werden.

Eine Berechnung des Kapitalzinses, des Umschlagsgeloinns und des Ausgleichsbetrags ist in diesem Fall nicht ér orderlih. Die Abgabe ener Gewinnabführungserklärung ist entbehrlich, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt innerhalb der Erklärungsfrist mitteilt, daß für ihn die Berehnung des Gewinnabführungs- betrags nah einer der beiden oben bezeihneten Möglichkeiten

(20 v. H. der gewerblichen Einkünfte oder 5 v.- H. des Einheits-

werts) in Betracht kommt.

Vereinfahung der Rechtspflege “Miterledigung von Entschädigungssachen im Strafverfahren

Im Zuge der Vereinfachung der Rechtspflege empfiehlt es sich, so stellt der Reichsjustizminister in einer Verfügung fest, ver- mögensrechtliche Ansprüche, die aus einex Straftat hervorgegan- gen sind, in größerem Umfang als bisher gleih im ‘Straf- verfahren mitzuerledigen, und zwar duxch Anschluß des Verletten an dieses Strafverfahren. Das bedeutet die Vermeidung von Zivilprozessen, die sih sonst besonders mit solhen Entschädi- gungen zu beschäftigen hätten und bedeutet die einfache, rasche und wenig kostspielige Klärung der für den Geschädigten wesent- lihen materiellen Begleitumstände der Tat. wartet, daß die Staatsanwälte und Strafrichter auf die Durch- süUhrung eines solchen Entschädigungsverfahren stets hinwirken, wenn sih das Strafverfahren dafür eignet und ein berechtigtes nteresse an einer baldigen gerichtlichen Entscheidung über den zivilrechtlichen Anspruch besteht, Die Anspruchsberechtigten sollen über diese Möglichkeit jeweils sahgemäß belehrt werden, zumal es hierzu ihres ausdrücklihen ichriftlichen Antrags an das Ge- riht oder die Staatsanwaltschaft * bedarf, Wesentlih für die Antragsberechtigten is bei dieser Vereinfahung folgendes: Sie brauchen an der Hauptverhandlung troßdem nicht teilzunehmen, wenn sie nicht als Zeuge vorgeladen sind. scheidung des Gerichts in keinem Falle zum Nachteil des Ent- shädigungsberechtigten ergehen. Vielmehr gibt das Gericht ent- wedex seinem Antrag statt, wenn der Anspruch für das Straf- verfahren geeignet und begründet b oder aber das Gericht sieht von einer Entscheidung ab, so da Weise wie zuvor seinen Anspruh im bürgerlihen Rechtsstreit geltend machen kann. Die Verfolgung des Anspruchs im Stra&

verfahren hat für den Berechtigten weiter den Vorteil, daß ihm

keinérlei Gerihtsgebühren oder Rechtsanwaltsgebühren zur Last fallen können, - : |

Dex Minister er-

Auch kann die Ent-

der Berechtigte in gleicher -.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 210 vom 18. September 1944.

Wirtschaft des Nuslandes

Alle Kräfte für die Kriegserzengungsschlacht

Dex Landesbauernführer der Landesbauernschaft Oberdonau Alois Dornetshuber sprah zu Beginn des neuen Wirt- shaftsjahres über den Rundfunk. Nach einem Hiniveis auf die allgemeine Lage hob er besonders hervor, daß der deutshe Bauer während der leßten Jahre seine Pflicht géwissenhaft und vorbild- lih exfüllt habe. Für die Erringung des Endsieges sei aber eine noch höhere Anspannung aller Kräfte unumgänglih notwendig. Das deutschè Landvolk werde niht hinter den Rüstungsarbeitern und Frontsoldaten zurückstehen und weiterhin seine Aufgaben er- füllen. Anschließend erläuterte dex Landesbauernführer die von der Führung für das Wirxtschafts]jahr 1944/45 aufgestellten S citbea Danach wird gefordert, die Brotgetreideflähe auf dem Friedensstand zu halten, Höchstleistungen im Hackfruchtbau zu -er- zielen, die Oelfrüchte auf ihrem bisherigen Höchststand zu halten, den Gemüseänbau zu erweitern, in der Rindviehwirtschaft höhere Erträge heráuszuwirtschaften, die Schweinefleisch- und Schweine- fetterzeuguug nicht absinken zu lassen und schließlih die Klein- tierhaltung bis zum Jahresende einzushränken. Um dies zu er- reichen, seien sorgfältige Bodenbearbeitung, beste Pflege des wirt- shaftseigenen Düngers und planvoller Einsaß der Haudelsdünger- mengen sowie überlegter Saatgutwechsel und rechtzeitige Schädlings- und Unkrautbekämpfung notwendig. Darüber hinaus müsse auf den verstärkten Zwischenfcuchtbau, auf verlustlose Heu- gev une planmäßigen Futtereinsaß und pflegliche Behandlung er Maschinen sowie auf Geméinschastsarbeit und Nachbarschafts- hilfe bei Menschen, Gespannkraft, Maschinen und Geräten geachtet werden. Die ‘Ergänzung der Erzeugungsschlacht sei die Abliefe- rungsschlacht. Hierbei komme es auf die geringsten Mengen an, und es könne nicht genau genug auf die volle und vermehrte Ab- lieferung gesehen werden. ¿

Spanische Rekordproduktion an Kohle îm Mai

Madrid, 16. September. Die spanische Kohlenerzeugung er- reite im Monat Mai ein Rekordergebnis von 1 035 446 t gegen- über 947 548 t im April, 1016 369 t im März und 912 799 t im Mai 1943, Jin einzelnen wurden erzeugt: 131 777 t Anthrazit gegen 117782 t im April, 798812 t Steinkohle gegen 728545 | im April, 104815 ‘t Braunkohle gegen 101203 t im April und 42 t Torf gegen 18 t im April. Die Ergebnisse, vox allem aber die Steigerung der Sn Utt ea Kt werden in Fachkreisen günstig fommentiert. Durh Fnbetriebnahme neuer Schächte wird M den fommenden Monaten noch eine weiteve Steigerung erwartet,

Starker Shwund des s{hwedischen Exportes

Stocktholm, 17. September. Das Organ der Schwédkschen Exportvereinigung „Svensfk Utrikeshandel“ trifft die Feststellung, daß der schwedishe Export diesem Fahre stärker gesunken sei als je zuvor in diejem Kriege. Jm ersten Halbjahr dieses Jahres lag der Wert des Exportes 82% unter dem des Vor- jahres. Während des Krieges sind niht weniger als 75% des {wedischen Exportes fortgesallen, wenn man thn auf die Vor- kriegspreise umrehne. Der in diesem Jahre eingetretene Export- shwund liegt völlig auf dem Sektor des shwedishen Europa- handels. Der- Export nah überseeishen Märkten is gegenüber dem Vorjahre leicht gestiegen, nämlih von einem Wert von 36 auf 45 Mill. Kr. Allein Argentinien erhielt in diesem Fahre fitr 29 Mill. Kx. shwedishe Waren, während für nur 17 Mill. Kr. Waren an alle übrigen überseeischen Märkte geliefert wurden. Der europäische Kontinent kaufte im ersten Halbjahr d.. J. {wedishe Exportwaron für nur” 350 Mill. Kr: gegenüber 500 Mill. Kr. in der gleichen Heit des Vorjahres, also 36 % weniger. Jm ersten Halbjahr d. F. betrug der chwedische Export nur 30 % des schwedishen Außenhandels, d. h., der Jmport war mehr als doppelt so groß wie der Export.

Die Zeitschrift „Svensk Utrikeshandel“ stellt ausdrücklich fest, s das Schlimmste noch bevorstehe. Die Einstellung der Schiff- fahrt nach Deutschland werde ihre Spuren hon in den August- zahlen zeigen. Noch größer werden die Rückwirkungen dieser Maßnahme in den folgenden Monaten sein,

Die Aussichten der schwedischen Eisenindustrie

Stocholm, 15. September. Ueber die Aussichten der \chwedts{hen Eisenindustrie nah dem Kriege äußert sih in „Sven3ka Dag-

Wirtschaftsteil

A

bladet“ Generaldirektor Danielsén vont Uddeholms-Kongzern, der eine Reihe von Unternehmungen "besißt und bei einem Attien- fapital von 62 Mill, Kr. etwa 6200 Arbeiter beschäftigt.

Die shwedishe Eisenindustrie war während- des Krieges, . so ¡ührt er aus, in hohem Maße auf den shwedishen Markt ange- iviesen. Viele alte Absatgebiete für schwedische Qualitätswaren in Eisen und Stahl sind verlorengegangen. Die Produktion von Handelseisen könne voll in Gang t j Vorausseßung, dcß Schweden sich den erforderlichen "Brennstoff verschaffen kann. Die Herstellung von Qualitätsstahl hänge ebenfalls von der Möglichkeit der Steinkohlebeshaffung ab, jedoch kann hierzu z. T. auch Holzkohle verwendet werden. Einer der unbekannten Faktoren für die Weiterentwicklung der schwe- dischen Eisenprodufktion sei also, ob die Kohlenländer zu annehm- baren Preisen gasreiche Steinkohlen liefern werden. Die Aus- fuhr von Qualitätsstahl sei während des Krieges stark zurü- gegangen, dafür sei aber durch die u ia und andeve Um- stände ein bedeutender inländischer Bedarf entstanden. Nach Kriegsende werde Schweden feststellen müssen, daß seine Eisen- industrie viele alte Märkte verloren hat und von neuem anfangen muß. Dazu müsse sie vor allem eine hohe Qualität liefern und so gut wie zum reinen Selbstkostenpreis verkaufen, Die Preise sowie die Kreditgewährung werden eine große Rolle spielen, und es könne sih, herausstellen, daß das - shwedishe Preisniveau im Verhältnis zu dem anderer Länder zu hoch ist. Eine andere für die shwedischen Exportaussichten ‘bedeutsame Frage sei, wie die shwedishe Valuta bei, freier Konkurrenz be- wertet wird. Die schwedische Regierung müsse aïles tun, um eine zweckmäßige Kursfestsebung der schwedischen Krone im Ver- hältnis zu anderen Valuten zu erreichen.

Die s{chwedische Eisenindustrie ist; wie Danielsen B feststellt, während des Krieges weiter ausgebaut worden. ine zielbewußte Rätionalisierung wurde betrieben mit dem Zweck einer billigeren Produktion jowie einer stärkeren Herstellung von Eisen und Stahl unter Verwendung geringerer Arbeitskraft. Allein Uddeholms habe in allen Werken die Anlagen weiter aus- edehnt, neue Hochöfen errichtet und die Walzwerke erweitert Sur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nah dem Kriege wurden Rückstellungen in Höhe von 35 Mill, Kr, gemacht.

1 Engerer Zufammenschluß der Währungen in Gxroßostasien Zu den Kreditaktionen Fapans in China

Schänghaî, 16. September. Der neue 200-Mill.-Yen-Kredit, den die Bank von Fapan der Federation Reserve Bank in Peking ewährt hat, stellt einen ähnlihen Kredit dar wie der, den sie ficalich der Zentral-Reservebank in Nanking gewährte. All. diese Kredite haben die hon gewährten Ausleihungen an Nanking nicht unbeträchtlih erhöht, Die Abkommen zwischen der Bank von Japan und den chinesischen Nöteninstituten räumen den leßteren das Recht ein, sih Geld in Japan innerhalb dex Rahmenbestim- mungen der Kreditabkommen zu leihen, wenn sie eine besondere Reserve für ihre Notenausgaben benötigen, Durch diese Kredit- abfommen sind die beiden chinesishen Währungen innerhalb des von Japan besezten Gebietes, nämlih der Nanking-Yuan und der Peking-Yuan, noch enger an das japanische Währungssystem angeschlossen worden.

Die Gewährung weiterer Kredite an Chinas Noteninstitute wurde mit dem Gedanken unternommen, Chinas Produktionskraft noch weiter zu stärken. Da Favpan die Verteidigung aller Länder innerhalb des großasiatishen Raumes übernommen hat, ist es nur selbstverständlich, daß alle Länder innerhalb dieser Wohl- standssphäre mit Fapan zusammenarbeiten und ihm die nötigen Arbeitskräfte und Materialten liefern, daß ein Schuldnerland zum. finanziellen Zentrum wird, etwas völlig Neues war und von den traditionellen Auffassungen des Finanzwesens in China abwich, mußte man etivas Neues finden, um sich der veränderten Situation anzupassen. - Derartige Acuße- rungen wurden auch vor einiger Zeit hon von Japans Finanz- minister gemaht, Japan mußte Maßnahmen ergreifen, um einerseits das nötige Kapital zur Entwieklung von Chinas Boden- schäßen zu sichern und andererseits darauf achten, daß eine glatte

Geschäftsabwicklung zwischen beiden Ländern nicht dadur ge-

o wird, daß die eine «Seite zu stark verschuldet ist. Die ank von Fapan ging deswegen sogar so tocit, daß sie" ihre Statuten änderte, um fih der neuen Lage in Großostasien an- zupassen. i

gehalten werden unter der”

Da jedoch der Gedanke,

S. 3

gn Berlin festgestellte Iotierungen für telegraphische

uszahlung, ausländische Geldsorten und

Tétographische -Aus3zählttná

| | |

Aegyptèn (Alexändrien unt | Fairo) aaa aaa oos | 1 äghvt, Pfund | 100 Afghani 100 Franken 1 Pap.-Pes, | 1 äustr. Pfund | 100 BVelga 1 Cruzeiróo |

Afghanistan (Kabul) Albanien (Tixana) «+4 -«« 000 Argéntinien (Buenos Aires) z¿« Australien (Sidbneh) Bêlgién (Brüssel u. Antwerpen) Vrasilien (Rió de Jantiro) ««« British-Jndien ‘Bombay-CTal- cutta) esotoñuiba res daa Bulgarien (Sofia) Dáttettärk (Fopenhagen) ««-. England (Löndott) 1 engl. Pfunb | Finnland (Hélsinki) »+. o... | 100 Firtnmark | Frankreich / Paris) „o... {100 Frs, Griechénläand (Athen) 100 Drachmen | Holland (Amsterdam u. Rottert-

100 Rupten . | 100 Lew 6 100 Kronen

Gelb

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| 39,96

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1,668

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Jran (Teherätt) «¿6464 «.. | 100 Rialis Jsland (Reykiavik) „e. »« | 100 isl. Ke Ftalien (Rom und Máiländ) « | 100 Lire Japán (Tókio und Kobe) „¿ | 100 Yen Kanada (Montreal) «6456+ | 1 kanabd. Dollar Kroatien (Agram) .. «¿3555 Neuseeland (Wellingtón) «e. Nörweégen (Os16)

Portugal (Lissabon) « Rumänlen (Bukarest) «544 Schweden (Stocholm u, Göte-

|

100 Kund 1 tieuseél. Pft | 100 Fronén 100 Escudbà i 100 Lei | 100 Kronen | Bern) aoa dea duo «¿ | 100 Frs, Serbien (Belgrad) ¿sas 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg) | 100 slow. Kr. Spanien (Madtid u, Bärcelonaà) | 100 Pesetas Südafrikanishe Union (Prétoria ¿ S und Fohannisburg) ««.-+++ | 1 (lidatr, Pf, | Türkei) (Zstanbul). „.. ¿se 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengbö Uruguay (Montevideo) 1 Golbdpeso Verein, Staaten von Amerika | (New Yörk) 1 Dollar

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| 18. September | 15. September

Brief

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59,58 68,01 5,005

8,609 23,605

1,201

Für don innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kürse.

Englánd, Aëghpten, Südafrikanishe Union «.. 64

S Ci CI 006000408009 a6 pd dect uv oa 6d A e... eee.

ulgarien Australien, Neuseeland „eee. British-Jntdien Kanada «eo eon ace oute ‘.. Vereinigte* Etaáten von Amerika «oe... do Brasilien «6 oa ooooo vooao eno. ..

par mer een ata e

Geld 9,89 4,995 8,047 7,912

74,18 2,098 2,498 0,180

Ausländische Geldiorten und Baninoten

| | j | Sovereigns ... eee ce...) |) Notiz 20-Francs-Stüe „se... | für Gold-Dollars 1 Stüdck Aegyptische «eco e) { 1 ägypt. Pfd Amerikanishe: 1000—5 Dollar | 1 Dollar 2 und 1 Dollar | 1 Dollar Argentinische | 1 Vap.-Pey). Australische «+2... ooo eo o o] 1 austr. Pfd Belgische «.«+.+«.-- 000 | 100 Belgas Brazilianische 1 Cruzeiro Britisch-Jndishe «+5... | 100 Rupien Bulgariche: 00 Lewa und | : ‘darunter 100 Letwva Dänische: große | 100 Kronen 10 Kr, und darunter { 100 Kronen Englische; 10 £ und darunter. Finnische ««« .' Tage oco cocooves Holländische «.,».... o... .….…. | 100 Gulden Ftalienische/ große «.-...... | 100 Lire 10 Lirê «oooooooo eo... |/ 100 Lire | Kanadische «..«-. eco. ‘} 1 fanad. Dollar | Kroatische | 100 Kuna Nortvegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und | 600 Lui «oq. 0400602 a…dé | 100 Lei Schwedische: große | 100 Kronen 50 Kronen und darunter «+ | 100 Kronen Schweizer: große «......... | 100 Frs, 100 Frs. und darunter «... | 100 Frs, | SeLoi E « «s ppáoaendostdaas | 100 serb. Dinar | Slowakische: 20 Kronen und | | darunter j 100 }low. Kr. | 1 südafrif. Pfd 1 türk. Pfund

| 1 engl. Pfd. { 100 Finnmar!1 | | 100 Frs. |

Südafrikartishe Unibdn«

Türkische

Ungarische: 100 Pengs und darunter

| 100 Petrö

| 0,44

18, September

Geld

| 20,38

16,16

G .ADD

4,39

2,44

20 C | 99,92

0,08

22,95 | 22,

8,07

02,10 5,055 4,99

[132,70

9,98 9,98 0,99 4,99 56,89

1,66

|{ 59,40

57,83 ö7783

4,99

| E 8,58

4,39 1.91

60,78

Brie |

20,46 16,22 4 208 4,41 | 0,46

2,46 | 40,08

0,09 | 23.05

3,09

| | s j |

52,30 5,075) 5,01 |

20,38

| 16,16

4,185 4,39 0,44 2,44 39,92 0,08

| w 2295

3,07 52,10

5,055

4,99

132,709 [132,70

10,02 | 10,02 | 1:01 | 3,01 | 37,11

1,68 | 59,64 | 58,07 58,07 |

5,01 |

862 | 4,41 | 1,93 |

9,98 9,98 0,99 4,99

| 56,89

1,66 59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91

RL02 | 60,78

| 15, September | Geld

Bries 20,46 16,22 4,205 4,41 0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

8,09 52,30

5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,04 5,01 57,11

1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 441 1,93

61,02

L Li i wchungs- und Strafsachon, 2. Awauasversteigerungen, 3. Aufgebote, N

4 O tli u s: Berlust« und Fundsa,

[6536 geb. 29. 8. 1929,

neten Gerichts vom 1. August 1944 sind | stellerin, zu 7, -Nx. 12: die nachstehend bezeihneten abhanden gekommenen oder vernichteten Spar- kassenbücher, und zwar betreffen die nachfolgenden Nummern: 3, 5 bis 11

beiter, Breslau, zu 8. 8579, lautend

und 12 Sparkassenbücher dec Kreisspar- lkafse Breslau: L

4 auf Antrag: _1.'des Herbert Preisker, Klitten (Lau- sig)," Gärtnerei, 2. des Bäckers Alfred Reiners, Oidtweiler, Bez. Aachen, 3, dex Iran Lucie Giede, geb. Jgler, Witten- erg, Coswiger Str. 31, 4, der verw. [7402] Frau Pauline Kirgel, geb. Dilanski,| - 99 p 95/44. ‘Schöngarten, uud.ihrer Kinder» Marga- | Sgarbrücken 3 rete 7H Friy Kirhel und Elisabeth Schymik, 5. des Paul Schier, Breslau,

2 d/44 Band H),

Aufgebot.

Qn Berta - Weigel, geb. Altwasser, Breslau, Bunzlauer Sir. 18 ptr., 7. der Frau ‘Erika Klamand, Breslau, Treb- niger Str. 58, als Evbin des Sparers, 8, —, 9. des Kaufmanns Röbert Schrö- ter, Doméslau, Kreis Breslau, als Pfle- ger,. 10. des -Oskar Beer, Breslau, Matthiasstr. 114, 11. des Gerhard Jansch, Breslau, Kopischstr, 95, 12. des Landwirts August Krause, Klein Sür- ding, Kreis Breslau; das Sparkassenbuch:

Zu 1. Nr. 10/217, lautend auf den Namen des Antragstellers (eisernes Sparbuch), zu 2. „Nr. 114 120, lautend auf den Namen des? Antragsteller 1 3, Nr. 8: 70001, lautend auf den] [7403] tamen der Antragstellerin, zu 4, Nr.|. 2 Fl 1/44. 120 187 eider 5217), lautend auf den h Tamoschus Namen Robert Kiryel, Dienen, Schön- ' Tilfit-

15, November

anberaumten Rechte - vorzulegen, loserflärung der wird,

Aufgebot.

Aa

O A Ne

6, Auslosung usw, von Wth attertu;

garten, zu 5. Nr, 18: 274, lautend auf Rechtsanwalt Reinhold Müller in | ger noch ein Ueberschuß ergibt, Nach | Bl. | . Mufgebote den Namen Heinz-Dieter A Tilsit, hat beantragt, ihren Sohn bér Teilung des Nachlasses haftet jeder é 0 nur für den f entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. kotshau, den 30. August 1944. Anitsgericht,

u 6. Nr. & Duxch Ausschlußurteil des unterzeich- | lautend auf den Namen der Antrag- | 12. 1197, lautend auf den Namén Alfred Klamand, Ar- | decken, —, zu 9. Nr. U: auf den Namen Fda Boschem, zu 10. Nr. 9: 10115, lautend Sparkassenbüer der Städtischen Spar- pr Pg gui e Dn ag va E asse in Br ie 9 4|/Oskar Beer, eslau, zu 11, Nr. 8: sse in Breslau, die Nummern 1, 2, 4 3780, lautend auf den Namen -des An- ragstellers, zu 12. Nr. 30747, lautend auf den Namen - des Antragstellers, für kraftlos erklärt worden, (3734—54— zu

Breslau, den 1, August 1944, Amtsgericht.

Der Notar Mügel in t das Aufgebot des iat n as es j A i es | uld von Preis 117 ramm Fein- Langemarckstr. 11, als Vormund, 6, der old gleih 3990 K, eingetragen im Grunbbueh von St. Fohann Blatt 3675- in Abteilung 11 Nr. 44, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird auf- Y gefordert, spätestens in dem auf den 1944, vorm. vor dem unterzeichneten Gericht, Roon- straße 2, ‘Zimmer 18, zu 22 F 25/44 Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunde widrigenfalls die Urkunde

Saarbrücken, 4. September tMM4. Das Amtsgeriht. Abt, 22. Buchholz, Gerichtsassessor.

Frau Maria Neumann in Poge Raguît, veoetreten

10, 8, Kommanditgesellschasteu 11. Sa

| 7. Aktiengesellschaften, | 9. Deutsche DaontalacieccatA,

6 315, | Reinhold Neumann, geboren am | Miterbe ktober 1897 in Neu-Weynothen, wohnhaft gewesen in Rud- Kreis Tilsit-Ragnit, der seit dem 23, Ofktobex 1917 vèérmißt wird, für tot zu exrkflären. Der- bezeichnete Verschollene - wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den- 15. Ñovem- ber 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, oder dem Gericht Nachricht über seinen Verbleib geben, widrigenfalls die Todes- j'

zulegt [7457]

tember

m. d, D, 12, Offene Handels- und Kommanditgeselschaften,

Durxch Ausscchlußurteil des gerichts o ah i vi vom 8. Sep- 19 Stadt- und Kreissparkasse Neubranden- burg Nr. 31544 Uber 146,35 NAM für kraftlos erklärt,

Neubrandenburg, den 8. Sept. 1944,

Amtsgericht, 3

13. Unfall- und Fnvalidenversicherungen,

Bl. 165 in ; s r | Gastwirt un einem Erbteil

data, 40)

ist das Sparbuch der

Ln erfolgen wird. An alle, welhe Auskunst über Leben. oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- | [7458] mögen, ergeht die Aufforderung, fpäte- N im Aufgebotstermin dem Gericht [nzeige zu machen.

agnit, den 30, August 1944,

Das Amtsgericht.

burger

[7488] i: Aufgebot der Nachlaßgläubiger.

2 F 4/44. Auf Antrag des eler, meisters Fohann Drobik in Skotschau, 10 Uhr, |S(hlachthofstraße 165, als Miterben i [ [nach seiner am 17. Mai 1944 verstorbe- nen Ehefrau Marie geb. Kutschera wer- den die Nachlaßgläubiger aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 30. November 1944, 10 Uhr, Zimmer Nr. 9 des Amtsgerichts, ihre Forderun- gen nah Gegenstand und Betrag anzu- melden. Die Nachlaßgläubiger, welche sih niht melden, können unbeschadet ihres Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus ‘Pflichtteilsrehten, Vermäzhtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit |Befriedi- en, Kreis | gung erlangen, als sich nah Befrieodi- Lund den * gung der nicht ausgejchlojsenon Gläubi-

[7505] ternber seine gesellschaft

Kraft- erfolgen

[7431]

Kraftloserklärung. T 2/44/8. das Sparkassenbuch Nr.. 885 der Salz- Sparkasse, Gastein, über. einen Saldo vom 31. 12. 1943 per 2799,12 N Æ, lautend auf Kars Lois Obexrhummer, Bad Gastein, tot anfhaus Oberhummer. Landgericht Salzburg, Abt, 4, am 11. September 1944.

Durch Ane nturtail vom 8. Sep- 1944 Nr. 2934 der Vereinsbank und Spar- für Stadt- gemeinden A. G. in auf Erika Zietsch, Hans Albreht in Leimen, NEo er j Straße 8, für kraftlos erklärt. Der

Antragsteller hat die Kosten ju tragen. | V

Heidelberg, den- 12. Septemb , ‘Amtsgericht. A 2.

Abt.

d Bauern in Nahmit eingetragene Hypothek von 2000 @.Æ für kraftlos erklärt.

Brandenburg (Havel), 27, 6. 1944.

I N Paul

Amdtsgericht. Beschluß.

14, Deutsche Reich8ban? uud Bankauswelse, 15, Verschiedene Bekanntmachungen.

5 E Dent

Schulze

4 VI 85/44. ‘Däs am ?. Mai 1944 vom Amtsgeriht Merzig unter A.-Z. 4 VI 85/44 ausgestellte Zeugnis über die Fortseßung der allgemeinen Güter- emeinschaft nach dem Tode der Ehe- las Katharina Ewen geb. Schneider in Bachem wird für kraftlos erklärt.

Merzig, am 7. September 1944, Das Amtsgericht,

Kraftlos erklärt wurde

[7405] Hweiganstalt Bad

1919 erflärt

nuar

Durch Beshluß des Berlin vom 6. Sept?

Amtsgerichts rlin vi i ember 1944 ist der Friß Erich Keine, geboren am 4. Jas-

zu Leipzig-Lindenau, für als Zeitpunkt des

und

Todes der 17. Mai 1943 festgestellt ivorden. 455 II 112, 44.

Berlin, den 6. September 1944, h Amtsgericht Berlin,

wurde das Sparbuch | [7558] und Laud- eidelberg, lautend

hefrau des Karl

Tod des

ernißt als ex 1944.

von Nezen V, V\

Arbeiters -

Durch Beschluß“ des Berlin vom 11. September 1944 ist der | Gustav VBetker, geboren am 3, Fuli 1882 in Ludomi- ol, Kreis Wladimir/Wolhynten, ohne eßten Wohnsiß

Soldat des

Amtsgerichts

im Julande

kriegs-

ehemaligen

Zaristishen Heeres, Staatsangehöriger des ehemaligen russishen Zarenreiches, festgestellt worden, und als Zeitpunkt des Tode& der 31. Dezember 1915.

Durch Ausschlußurteil vom 27. Juni | 455. 11. 69, 43. 1944 ist dor Hypothekenbrief über die |

Berlin, den 11. September 1944, im Goundbuche

Amtsgeriht Bovlin,