1944 / 211 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4. Oeffentliche Zustellungen T7460]

Es klagen: 1 1 R 426/44 Konrad Sthreiber, Lizmannstadt, Gräberberg- straße 53, gegen Ehefrau Marie Sthrei- ber geb. Grunsfe, zulegt in Groß Wärter bei Rostow (Rußland), jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- [Un 2, 1 R 458/44 Ehemann Anton Dombrowski (Dabrowski), Lit- mannstadt, Pulvergásse 8, W. 8, gegen Ehefrau Fanina Dombrowski (Da- browski) geb. Kubiatowska, früher in Lißmannstadt, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung und Schul= digerklärung der Beklagten, 3, 1 R 432/44 Wilhelm Boger, Lißmannstadt- Erzhausen, Gräberbergstraße 56, gegen Ehefrau Maitrena Boger geb. Dom- tshenko, zuleßt in Rogalik bei Rostow (Ukraine), jeßt unbekannten Aufent halts, auf Ehesheidung und Schuldig- erklärung der Beklagten, 4. 1 R 436/44 Bezirkslandwirt Julius von Tusta- nowski, - Reichslandhof Masur, Post Granchel übér Belchental, jeßt Wien Ill, Marxer Str. 25 bei Erika Smidt, gegen Ehefrau Felicia von Tustänowski geb, von Slonecka, zuleßt in Kniky- nicze, jeßt unbekannten Aufenthalts, au Di oer , 9. 1 R 418/44 Land- wirt Peter enner, Lißmannstadt, Gräberbergstraße 56, gegen Ehe- frau Emilie Penner geb. Linke, zulegt in Halberstadt . bei Saporosie (Ukraine), jeßt unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung, 6. 1 R 419/44 Ehefrau Maria Kusmin, verh. Sew- jerin, Lager Home, Post Görnau bei Lihmannstadt, Haus 32, gegen Eisen- bahner Alexander Sewjerin, zuleßt in Brjansk (Distrikt Orel, Rußland), jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- [heidung, 7. 1 R 454/44 Mathias Franz, Lißmannstadt, Gräberbergstr. 56, gegen hefrau Maria Franz geb, Arzt, zulezkt in Weizen- dorf bei Rostow (Rußland), jegt un- bekannten Aufenthalts, auf Eheschei- dung, 8. 1 R 417/44 Ehefrau Maria Schumfki geb. Appelhans, Lager Tu- shin-Wald bei Lißmannstadt, Lager 3, Haus 220, Zimmer 2, gegen Kraft- fahrer Nikolai Schumski, zuleßt in Minsk (Weißruthenien), jeßt unbekann- ten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 9. 1 R 416/44 Landwiri Andreas Kailer, Litzmannstadt, Lager Busch- linie 60, gegen Ehefrau ‘Margaretha Kailer geb. Dorndörfer, zuleßt in Sel- mann (Wolgagebiet), jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 10. 1 R 443/44 Heinrich Kieß, Lißmannstadt- Erzhausen, Gräberbergstr, 56, gegen Ehefrau Regine Kieß geb. Boger, Zu- leßt in Lenintal bei Stalino (Sotwojet- union), feßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 11. 1 R 442/44 Ehe- frau Kira Anfinogentow geb. Bolscha- fow, Lißmannstadt, Danziger Str. 74; W. 1, gegen Wissenschaftler für Vieh- zucht Georg Anfinogentow, zuleßt in Krasnogvardejsk, Gebiet Leningrad (Rußland), jeßt unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung, 12. 1 ‘R 349/44 Ehefrau Olga „Schul verw. Bulenz agcb. Klempel in Skrommica, Gemeinde Tkaczew, Kr. Lentshüß, gegen Ehe- mann Emil Schult, früher in Wol- hynien, jeßt unbefannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 13. 1 R 399/44 Ehe- frau Helene Potyra geb. Brzezinski in Strasburg (Westpreußen), arbener Feld 5, gegen Arbeiter Stanislaus zotyhra, zulezkt in Lihmannstadt, amenhofa 38, jeßt unbekannten Auf-

enthalts, auf Ehescheidung. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits

Neichs: und Staatsanzeiger Nr. 210 vom 18. September 1944. S. 4

werden dié Beklagten vor das Land- geriht in Lißmannstadt zu 1: vor die 3, Zivilkammer auf den 4. Dezember 1944, 10 Uhr, zu 2—13: vor die 1. Zivilkammer auf den 3, November 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Be- hauptungen der Kläger vowrkubrin- gende Einwendungen und Beweismittel unverzüglih durch den zuw bestellenden Anwalt in einem Schriftsag dem Ge- richt mitzuteilen. Libmannstadt, den 7. September1 1944. _ Geschäftsstelle der Landgevichts Lißmannstadt.

——

[7463] ODeffentlihe Zustellung.

Die Freifrau Emma von Lübbers eb, von Moers, Rittergut Kreischau, Landkreis Weißenfels, Prozeßbevoll- mähhtigtèé: Rechtsanwälte Glaß und Reinecke în Weißenfels, -klagt gegen den Melker Erwin Bahr, früher in Kreischay, (Landkreis Weißenfels), Haus Ritterguk Nv. 2, jegt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Be- klagten fostenpflihtig zu verurteilén, die im Haus Rittergut Nr. 2 zu ebenér Erde gelegene Wohnung, bestehend aus Wohnraum, Küche, . Kammer und Zu- behör, sofort zu räumen und das Ur- teil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären. des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Weißenfels, Zim- mer 28, auf den- 9, 11. 1944, vormit- tags 10 Uhr, geladen.

Weißenfels, den 9. September 1944. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

{7510] Oéffentlihhe Zustellung und Ladung. Es flagen auf Ehescheidung: 1. Schulz, Dr. Werner, Köln-Marien- burg, Robert-Heuser-Str. 16, Kläger, gegen Schulz, Agatha geb. Fleck, unbe- kannten Aufenthalts, - Beklagte, 8 R 284/44! Verhandlungstermin 29. 11. 1944, 10 Uhr, Zimmer 222, 8. Zivilk.; 2. Lurz, Wilhelm, Ehefrau Christine geb. Weber, früher Koln-Ehrenzeld, jeßt Grumbach 149, Ziegelei, Kreis Meißen, über Dresden Land A 28, Klägerin, gegen Lurz, Wilhelm, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 6 R 100/44, Vêrhandlungstermin 7. 11, 1944, 16 Uhr, Zimmer 8392, 6. Zivilk. Zu diesen Terminen. werden die Beklagten geladen mit der Auf- forderung, fich durch einen bei dem unterzeihneten Geriht zugelassenen Rechtsanwalt als Progzéßbevollmäch- tigten vertreten zu lassen. Landgericht Köln.

[7511] Oeffentlihe Zustellung.

4 R 38/1948, Der kaufmännische Angestellte Franz Heinrih in Neuhaus- Schiershnißy, Haus Nr. 26, Streitver- treter: der Rechtsanwalt Dr. Fréy- soldt in Sonneberg, klagt gegen seine Frau Marie Heinrich geb. Onac in Bukarest (Rumänien), Str. Prof. Lion 7, auf Ehescheidung aus § 49 des Ehe- geseßes. Die Verklagte wird zuc mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 4. - Zivilkammer des Landgerichts in Meiningen auf den 4. Dezember 1944, 15 Uhr, in das geri in Sonneberg: geladen mit der Aufforderung, einen beim Landgeriht Meiningen zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Meiningen, den 8. September 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

Zentraihand

ndelsregister, echtèregister,

A 1. Hanbelsregister

ür die Angaben in ( wird eine Gewähr r die Nichtigkeit seitens der Registergerichte j niht übernommen.

[7386]

Göttingen zu A

Handelsregistereintragung Nr. - 1122, Firma Gebr. Ruhstrat, offene Handelsgesellshaft, Göttingen: Die dem Carl urgtorf erteilte Prokura ist erloschén.

Amtsgericht Göttingen, 28. 8. 1944,

Husum. 7 [7388] Amtsgericht Husum, ; den 5. September 1944.

Jn H.-R. B 44 Speditions- und Handelsgesellschaft m. b. H. in Husum ist folgendes eingetragen: :

Dex Kaufmann Háns Andresen in Husum ist nicht mehr. Geschäftsführer. Die Ehefrau Dora Andresen geb. Koch in Husum ist zur Geschäftsführerin bestellt:

Isérlohn. {7389] Amtsgericht Jserlohn, den 1. September 1944. H.-R. A 1918 Grothe u. Piscátor, Hohenlimburg. N : Der Gesellshafter Friß Piscator in Herborn-Seelbach is zur Vertretung der Gesellshaft nur in Gemeinschaft mit dem Gesellshafter Adolf Grothe in Hohenlimburg berechtigt.

R A A Ei s dieie adt Á d v R UR:

Kattowitz. j [7415] , Handelsregister Amtsgericht Kattowiß, Abt. 17, den 8. September 1944. Veränderung:

A 3935 Pfannenstiel & Pertolli, Obst, Gemüse und Südfrüchte, Fmport Großhandel, Kattowiß (Kurfürsten- straße (Markthalle)). Die Prokura des Kaufmanns Richard Marx, Beuthen, O. S., ist erloschen.

Ohlau. i j; / [7391] n unser Handelsregister A Nr. 309 Ohlauer Dachpappen- und Asphalt- fabrik Erih Paul ist heute eingetragen worden: i Die Firma lautet jet: „Ohlauer Dachpappen- und - Asphaltfabrik Erich Paul Fnh. W. Paul.“ Amtsgericht Ohlau, den ‘4, September 1944.

Remascheid. 4 [7392] / Handelsregister. gat A Remscheid. eränderung: A 2516 4. 9, 1944 Lorenz Bardenheuer, Remscheid (Großhandel mit Werkzeugen, Kölner Straße 36). Offene Handelsgesellschaft seit 1. August 1944. Das Geschäft ist im SHgEN auf die Witwe Lorenz Bardenheuer, Noemt

geborene Eschweiler, Remscheid, über-

gegangen; deren Prokura ist exloschen. Adalbert Miebach, Kausmann, Rem-

Zur mündlichen Verhandlung-

3, Bereiusregister, * 4. Senoffenschaft3register,

[7560] s Oeffentlihé Zustellungen.

Es fklagen: 1. Konjulent Dr. Hans Fsrael umpert, Berlin-Charlotten- burg, Mommfsenstr. 56, als amtlih bestellter Abwickler des ausgeschiedenen Konsulenten Dr. F. W: F\srael Ar- nold, wohnhaft gewesen zuleßt in Ber- lin-Wilmersdorf, Konstanzer Str, 51, egen den Kaufmann Markus Künst- inger, früher in Presov/Slowakeîi, Kovaczka 14, 230.0. 133. 43. 2. Ver- kfäuferin Fohanna Weinstein geb. Neu- baher in Berlin-Schöneberg, Neue Kulmer Str. 5, Prozeßbevolimächtig- ter: Rechtsanwalt Dr. Schlagowski, Berlin-Charlottenburg, Berliner Str. Nr. 74, gegen den Kaufmann Michael Weinstein . in Shanghai (China),

früher Berlin-Schöneberg, Neue Kul- | F

mer Str. 5, 253. R. .548. 44, 3. Els- beth Schmieder geb. Mann, Wand- lißsee (Mark), Koblenzer Str. Pro- Oer, Rechtsanwalt Hahn, Berlin-Neukölln, Boddinstr. 66, gegen Geschäftsführer Otto Schmieder, früher în Wandlibsee, 252. R. 678. 43. 4. Gertrud Pießner geb. Uvrbatis, Ber- lin, Triftstr. 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanivalt Dr. Siegfried mann, Berlin-Charlottenburg, Schlü- terstr. 29, gegen den Lagervertwwalter Willi Pießner, 241. R. 470. 44. 5. Wla- dimir *Trubeßkoy (Fürst Trubeßtkoy), E Weg 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsantvalt Dr. Wergin, Berlin, Woyrschstr. 8, gegen Vera Trubehtkoy geb. Mink in Paris XV11, 3 Square du Rhone, 241. R. 445. 44. 6. Arbeiter Theodor Fsrael Goldstein, Berlin, Dunckerstr. 7, Prozeßbevollmächtigter: Konsulent Da- vid Fsrael- Feilchenfeld, Berlin, Mon- bijouplaß 4, gegen Betti Sara Gold- stein geb. Sommerfeld, früher in Berlin, Duntckerstr. 7, 241. R. 498. 44. Zu 1 wegen Gebührenforderung mit dem Antrag, den' Beklägten zu verurteilen, an den Kläger für Rechnung des aus- geshiedenen- Konsulenten F. W. Fsrael Arnold 2343,02 A nebst 4 v. H. Zinsen seit 1, 8, 1942 zu zahlen. Zu 2 bis 6 wegen Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: zu 1 auf den 22. 11. 1944, 10 Uhr, Zimmer 252, 11. 11. 1944, 10 Uhr, Zimmer 237, zu 3 auf den 6. 12. 1944, 19 UVhr, Zimmer A 212, zu 4 auf den 30. 11. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 5 auf den 28. 11. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 6 auf den 14. 12. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245 mit der Aufforderung, zu 2—6 sih durch einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt, zu 1 sich durch einen zugelassenen Konsu- senten als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Berlin, den 15. September 1944. . Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5 Verlust-u. Fundsachen

[7562] L f

Der Versicherungsschein A 600 693 auf dus Leben von Frau Bie Freitag geb. Wahl, Milbow, lautend, ist ab- handen Hn: Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zweier Monate von heute ab zur Vermeidung ihres Ver- lustes bei uns geltend machen.

Magdeburg, am 8. September 1944.

Magedeburger Lebens-Versicherungs-Gesellschaft.

t

scheid, ist als persönlih haftender Ge--

sellschafter in das L auf- genommen und allein zur Vertretung der Gesellshaft berechtigt.

Treuburg. « [7393] Jm Handelsregister Abt. A Nr. 389 bei der Firma Hotel und Konditorei Körtigliher Hof wurde eingetragen: Der Frau Margarete Fungblut geb. Brodowski in Treuburg ist Prokura erteilt. Treuburg, den 6. September 1944. * Amtsgericht.

Warthenan, O. S, [7394] Veränderung. A 11 Tempergießerei Walter Mühl- berg, Warthenau, . S. j Die Prokura des Kaufmanns Wil- helm Shmücker ist erloschen. Warthenau, 7. September 1944. Das Amtsgericht.

5. Musterregister

Zeulenroda, __ [7242] Fn unser Musterregister ist - heute für die Firma Zeulenrodaer Kunst- möbelwerke Albin May in Zeulenroda erngerragen worden: Die Schußfrist: 1. der am 6. August

1932 untex Nr. 122 uge enen.

Muster „Donatëlto“ 111, Bücherschrank,

Screibtish, Gesch.-Nr. 66 A, „Mosel“

Stolp-

zu 2 auf den.

elsregister

| 5, Musterreg

7. Aktiengesellschaften

[7563]

Société Industrielle et Commerciale des, Anciens Etablissements Emile Haebler Sociéié Anonyme. Jndustrie- & Handels-Gesellschaft der vormaligen ternehmung2n Emil Haebler Alktiengesellshaft, Brüssel/ Lißmannstadt.

Ep t Tung durch Umwandlun von Reserven. Kapitalherabseßzung dur Teilrückzahlung der Aktien. Aktienzusammenlegung.

Jn der außerordentlichen General-

versammlung unserer Gesellshaft vom 9, September 1943 wurde u. a. be- schlossen, unser Aktienkapital von Gold- rancs 4 000 000, ¿m Gold-Francs 2 800 000,— auf Gold-Francs 6 800 000 durch. Umwandlung freier Reserven zu ebun und sodann eine Wiederher- abseßung des Aktienkapitals auf Gold- Bene 3 000 000,— dur Teilrückzah- ung S Aktien mit anschließendèr Akttienzusammenlegung vorzunehmen. (Anhang zum oniteuxr belge vom 26. 9. 1943 Nr. 11-663). Der Verwaltungsrat unserer Gesell- schaft gibt- nunmehr die Bestimmungen für. die Durchführung obiger General- versaimlungsbeschlüsse wie fogt be- kannt:

Zwecks Durchführung der Kapital- erhöhung, der anschließenden in der Bilanz zum 31. Dezember 1943 sih-aus- wirkenden Kapitalherabsezung und Ak- tienumstellung sind unsere Aktien ein- \{chließlich Talons sowie unsere Gründer- anteile eins{chließlich Talons bei der

Länderbank Wien Aktiengesellschaft,

Wien, L, Am Hof 2, oder deren Korrespondenten in Belgien, der Continentalen Bank S. A./N. V., Brüssel, 27, Avenue des Arts, ein-

zureichen. Kapitalerhöhung. j

Auf je Stück 20 Aktien zu se nom. Gold-Francs 100,— und/oder Gründer- anteile (ohne Nennwert), welch leßtere im gleihen Verhältnis an der Kapital- erhöhung teilhaben, werden 7 neue Freiaktien zu je nom. Gold-Francs 100,— gewährt. Die Stellen werden nah Möglichkeit bemüht sein, den An- bzw. Verkauf van BezugsreWhten zu ver- mitteln." Eine Ausgabe der Freiaktien in effektiven Stücken ist nicht vorge- sehen; die Fnhaber der Freiaxktien und der eingeveichten alten Aktien erhalten vielmehr neugedruckte Aktien zu Gold- Francs 100,— in jenem Verhältnis, welches \sich aus der gleichzeitigen Kapitalherabsezung und Aktienzusam- mentlegung ergibt, Die Gründeranteile (Mäntel) werden mit dem Bezugs- rehtsstempel versehen: und- den Ein- reichern wieder ausgehändigt.

Kapitalherabseßung Aktien-

E f

Fn Durchführung der Kapjtalherab- ng“ durch Teilrückzahlung unserer “tien erhalten die Einreicher auf je Stück 85 Aktien unserer Gesellschaft (alte Aktien und/oder Freiaktien) zu je nom. Gold-Francs 100,— nom. Reichs- mark 3000;— Aktien der deutshen Ge- sellschaft „Glas- und Metallhütte Stchneegattern Aktiengesellschaft“, Schnee- gattexrn (Oberdonau), mit Gewinn- anteilshein Nr. 1 uff. sowie Gold- Francs 850,— umgerechnet zum Kurse von Gold-Franc 1,— = NA 0,81, dem- nah RA 688,50 in bar. die deutshen Devisenbestimmungen maß- gebend. A

Die Aktienzusammenlegung erfolgt in der Weise, daß gegen Stück 34 alte Ak- tien bzw. neue Freiaktien Stück 15 neu- gedruckte Aktien zu je. nom. Gold-Francs

: 6. Urheberrecht8ei

Schreibshrank 1, Vitrinenshrank 1[I1, T1L, Regal IV, Gesh.-Nr. 67A, 2. der am 1. September 1938 unter Nr. 152 eingetragenen Muster Gesch.-Nr. 263*B, Speisezimmer „Toscana“, pen Vi- tvine, Gesch.-Nr. 264 B, Speisezimmer „Eupen“ Büfett, Vitrine, Geld 265 B, odell „Burgund“, Geschirr- hrank 260, Geschirrshrank 260, Ge- [hirrshranf 220 Geschirrshrank 200, Kredenz, Glä ershrank; Gläserschrank, Gesch.-Nr. 266 B, Speisezimmer „Ga- M Büfett, Vitrine, Gesch.-Nr. 268 B Der „Monschau““, Ge- shirrshran , Kredenz, Gesh.-Nr. 269 B,

odell „Qudwigslu Geschirrshrank, Kredenz, Schreibtish, Gesh.-Nr. 270 B, Modell „Schönhausen“, Geschirrshrank, Kredenz, Schreibtish, Gesch.-Nr. 147 A, Herrenzimmer A i Bücher- G is 220, R Tan 250, Bücher-

rank 260, Büchershrank 300, Schreib--

ti\ch, Gesh.-Nr. 148 A, Herrènzimmer „Feuerbach”, Bücherschrank, „Schreib- tisch, Tisch, wird um weitere drei. verlängert, angemeldet am 26,

1944, 10,40 Uhr.

Amtsgericht Zeulenroda, 29. Aug. 1944.

7. Konturse und Bergieichssachen

ir eslau, [7551] Ueber den Nachlaß des am 8. Oktober 1943 zu Breslau verstorbenen, daselbst

ugust

/

haber

Hierfür sind*

ahre }

100,— mit Kupon Nr, 1 uff. nah Maß- gabe der Devisenbestimmungen aus- gereicht werden.

Die Gefellshaft übernimmt keinerlek Haftung für die Aushändigung der Ak= tien und des Bargeldes an die Berech- tigten.

Dié Stellen werden nach Möglichkeit bemüht sein, det An- bzw. Verkauf von Spizenbeträgen zu vermitteln.

Fur die DurÖführung der mit der Kapitalerhöhung und Kapitalherab- sezung zusammenhängenden Sonder=- arbeiten werden die Banken die übliche Provision berechnen.

Sofern die Gesellshaft für die Ge- shäftsjahre 1940 bis 1943 eine Divi- dende auf die Aktien bzw. Gründer- anteile ausshüttet, wird die Dividende auf die inzwischen zur Zusammenlegung bzw. zur Abstempelung eingereihten Stücke an ‘die Berechtigten durch die Banken nachgezahlt werden.

Die Frist fir die obigen Durch- führungen läuft ein Fahr nach dem spätesten offiziellen Datum der Wieder=- aufnahme der intérnationalen Be= ziehungen zwishen Belgien einerseits, Deutschland anderseits mit denjenigen Staaten, die gegenwärtig nicht in nor- malen Beziehungen mit dem einen oder anderen Lande stehen, ab. Mit Ablauf dieser Frist (falls niht eine Verlänge- rung durch den Verwaltungsrat er- folgt) verlieren die Aktionäre und Fn- unserer - Gründeranteile das Recht, an den Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft teilzunehmen; die nicht ein- gereichten Aktien werden überdies von seiten der Gesellschaft vorläufig bis zu threr Regulierung als wertlos - be- handelt. Die äuf die niht vorgelegten Stücke entfallenden „Schneegattern“‘z Aktien werden für Rechnung der Be- teiligten öffentlih versteigert und der Erlös abzüglih Spesen gemäß den ge- seßlihen Bestimmungen bei » Gericht hinterlegt werden.

Brüssel/Lißmannstadt, im August 1944.

Der Verwaltungsrat.

“46; Verschiedene Bekanntmachungen.

[7564] Aufforderung

zur nochmaligen Anmeldung von For- derungen und Verbindlichkeiten gemäß Verordnung über die Abwicklung von Forderungen und SHhulden volnischer Vermögen (Schuldenabwicklungsverord- nung) vom 15. S U 1941 (RGBl. I

Die Akten der ehemals polnischen,

meiner uständigkeit unterstehenden irma: t. Cegielski, Wasser- "und otormühlé, Mühldamm b. Grenzz= hausen, Kreis Konin, sind vernichtet worden. ; e )

Jch fordere die Gläubiger, die gegen die genannte Firma bei mir Forde- rungen angemeldet haben, auf, die in ihren- Händen befindlihen Anmelde- bogen (gelbe Farbe) bis zum 15. 11.

1944 bei meiner Dienststelle unter Be-'

zugnahme auf diese Aufforderun und unter Angabe des Altenzeihens (BX - Bo.) mit eingeschriebenem Brief einzureichen. : s

N fordere ih die Schuldner dieser Firma unter Hinweis auf die g für sie aus einer pa igt t er- ebenden Rechtsfolgen auf, ihre Ver- bindlichkeiten in -gleiher Weise inner- halb der gleichen Frist nochmals anzu- melden. ;

Posen, den 15. September 1944. Der Reichsstatthalter im Warthegau. (Der Leiter -der Treuhandstelle Posen.)

e

ister, | 7. Konkurse und Vergleichs3fachen, / réragsrolle, 8, Verschiedenes.

Klosterstraße Nr. 14 wohnhaft gewese-

nen Verwaltungsangestellten Friß ‘Quintern ist am 10. September 19441 um 9,20 Uhr ‘das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Heinrih Chromeßka in Breslau, Alexanderstraße 34. Frist zur RNA der Konkursforderungen bis einshließlich den 6. Oktober 1944. N Oen, zur Beschluß- fassung über a) die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigeraus\husses, c) die Hinter- legungsstelle für die Konkursmassen- gelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten

d) die sonstigen Gegenstände des 8 132 -

der Konkursordnung am 9. Oktober 1944 um-9,30 Uhr und Prüfungstermin am 18. Oktokher 1944 um 9,30 Uhr vor dem Amtsgericht, hiec, Museumstraße Nr. 9, Zimmer Nur. 442 im 2. Stock. Sgoer Arrest mit Anzeigepflicht bis 6. Oktober 1944 einschhließlih. (42 N 4/44.) Breslau, den 10. September 1944. Amtsgericht.

Verantwortlih- für den Amtlihen und Nihtamt- lihen Teil, den Na und für den Verlag: Präsident Dr. lange in Potsdam, verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaftivnellen Teil: Rudols Lanbys\ch in Berlin 3W 68 Dru dexr Prenßishen Verlags- und Drutckerei 9mbH / Berlin

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I

Deutscher Reichsanzeiger

Anzeigenstelle monatlich 1,90

A Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petits Seile 1,10 ÆA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ZAK. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Drucktaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte eiwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben twerden sollen. Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

__ Preußischer Staatsanzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poft monatli 2,30 ÆÆ zuzüglich Zustellgeblihr, für Selbstahholer bei der . Alle Postaristalten nehmen Bestellungen

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Nv. P11 Fernspre{chß-Sammel-Nr.: 12 42 45

Inhalt des amtlichen Teiles: i Deutsches Reich

/ 28 zur Ergänzung der Lohnausfallregelung bei Flieger-

augen (Erster Ergänzungserlaß). Vom 14. September

Anordnung X11/44 des Reichsbeauftragten für. Chemie (Stahl- flaschen für technische Gase). Vom 15. September 1944.

Anordnung V/44 des Produktionsbeauftragten für Glas des Reich3ministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Hèrstellung von Beleuchtungsglas. Vom 1. September 1944, nebst Anlage 1 und 2.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil I, Nr. 42, E s |

Amtliches Deutsches Reich.

Erlaß zur Ergänzung der Lohnausfallregelung bei Fliegerangriffen (Erster Ergänzungserlaß) Vom 14. September 1944

Auf Grund geseßlicher Ermächtigung bestimme ih zur Er- güngung des Erlasses über Maßnahmen des Arbeitsrechts und vbeitseinsaßes sowie Üübevp besondere Hilfsleistungen bei ieine und Fliegershäden (Lohnausfallregelung bei

iegerangriffen) vom 25. Januar“ 1944 (Deutscher Reichs- anzeiger Nx. 29, Reichsarbeitsbkatt S. T 66) folgendes:

1. Fn Nr. 6 wird am Ende folgender Absabß k eingefügt:

„{) Auch nah einem Fliegerangriff dürfen die im- Betrieb beschäftigten Gefolgschaftsmitglieder grundsäßlih ihre Arbeit vor dem sonst üblichen Arbeits\{hluß nicht aufgeben. -Verläßt ein Gefolgschaftsmitglied unberechtigt vorzeitig seinen Arbeits- plag, so hat es- den Lohnausfall, unbeschadet aller sonstigen arbeitsrechtlihéhn Folgen, insbesondere der Bestrafung wegen Arbéitsvertragsbruchs, selbst zu tragen. __ Der Betriebsführer kann jedoch das Gefolgschaftsmitglied in folgenden Fällen vorzeitig von der Arbeit freistellen und ihm für den dadurch eintretenden Lohnausfall die erstattungs- fahige Vergütung gewähren: E

aa) Besteht ‘auf Grund tatsächlicher Angaben (Fexnsprech- meldungen, sonstiger Beobachtungen) die ernste Befürchtung, daß die Wohnung eines Gefolgschaftsmitgliedes a oder

_ beschädigt ist, so kann dieses für den betreffenden Tag von der

Arbeit ganz oder teilweise freigestellt werden, für darauf- folgende Tage nur, wenn nachweislih der Fall der Nr. 24 Buchst. b (Zerstörung, Beschädigung, Sperrung oder Räumung der eigenen Wohnung) vorliegt. Auf eine bloße Vermutung hin, daß ein Fliegerschaden* eingetreten sein könnte, darf die Freistellung nicht exfolgen. Nr. 13 Buchst. b (Meldung im Betrieb) bleibt unbexührt.

bb) Verzögert sich nah einem Fliegerangriff die Rückkehr eines Gefolgschaftsmitglieds nah Hause infolge von Ver- kehrs\törungen, so. muß ihm eine Verzögerung bis zu zwei Stunden ohne Ausgleich zugemutet werden. Nur wenn nach- gewiesen oder ausreichend glaubhaft gemacht wird, daß die Verzögerung mehr als zwei Stunden betragen wird, darf das Gefolgschaftsmitglied für die Tage der nachgewiesenen Ver- kehrsstörungen vor dem sonst üblihen Ende der Arbeitszeit von der Arbeit freigestellt werden. Die Freistellung darf auch in diesem Falle in der Regel nur die Zeitspanne betragen, um die sich durch die Verkehrsstörungen die Ankunft zu Hause über zwei Stunden hinaus verzögert. *

2, Jn Nr. 14 werden in Abs. 1 am Ende folgende Säge eingefügt: „Auch hiernach zugunsten des geschädigten Betriebs geschüßte Facharbeiter können umgeseßt werden, wenn sie für einen dringenden Bedarf der Rüstungsindustrie benötigt werden. Bei solchen Umseßungen i} das vorherige Einverständnis der be- treuenden Dienststelle des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion einzuholen.“ | 8. Jn Nr. 15 wird am Ende folgender dritter Absaß ein- gefügt |

„Wird ein Gefolgschaftsmitglied zu einer Dienstleistung auf Grund der Anordnung über Lohnerstattung bei Heranziehung betriebsfremder Kräfte zux Beseitigung oder Minderung von Fliegerschäden oder zum Bereitschaftsbienst bei Fliegéralarm vom 24, August 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 199, Reichsarbeitsbl. S. T 386) länger als vierzehn Arbeitstage nah dexr Beschädigung seines- Betriebes herangezogen, so er- lisht das Arbeitsverhältnis / erst mit der Beendigung der Dienstleistung. Das S e Anspruch auf das Arbeitsentgelt und die sonstigen Bezüge, die es ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte, gegen den bisherigen Unternehmer bis zur Beendigung der Dienstleistung; auch diese Aufwendun- gen werden dem -alten Betrieb vom Arbeitsamt nach Ab- '\chnitt 11 Absay 3 der genannten Anordnung erstattet.“

4, Fn Nr. 16 wird folgender zweiter Absaß angefügt:

„Die Abgangsentschädigung nach Absaß 1 wird auch Ange- stellten in Betrieben mit nicht mehr als zwei Angestellten außer den Lehrlingen gewährt, wenn die sonstigen Vorausseßungen des 8 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Fristen für die Kündi-

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Berlin, Dienstag, den 19. September, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Fonto Nr. 1/1913 Posischeckonto: Berlin 418 21

1944

Da

gung von Angestêllten vom 9. Juli 1926 (RGBl. 1 S, 399) erfüllt sind.“

f Jn Nr. 21 wird in Abs. 3 am Ende folgender Say ein- gefügt:

„Es kann auch allgemein oder von Fall zu Fall die ein- malige oder mehrmalige Wiederholung der Anzeige des ge- schädigten oder zerstörten Betriebes in von ihm festzuseßenden Abständen anordnen; Abs. 2 gilt entsprechend.“

6. Jn: Nr. 24° Buchst. b erhält Saß 1 folgende Fassung:

„Zst die Wohnung eines Gefolgschäftsmitgliedes durch einen Luftangriff beschädigt oder zerstört, so werden auch die Lohn- ausfälle erstatiet, die dem Gefolgschaftsmitglied dadurch ent- stehen, daß es in der sonstigen regelmäßigen Arbeitszeit un- umgängliche Besorgufigen machen muß, die der Bereitstellung oder Errichtung ‘anderweitiger Unterkunft; den Schadensmel- dungen, den etwaigen Ummeldungen bei den Kartenstellen, der Bergung oder des Ersaßes von Haushalts8gegenständen, der Betreuung von Familienangehörigen dienen, fexner Lohnaus- fälle, die durch unbedingt notwendige Reparantren der Woh- nung entstehen, soweit diese nicht außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden können.“

7. Nr. 26 erhält folgende Fassung:

„26. Deutsche, ausländische und staatenlose Arbeitskräfte.

(1) Die Leistungen nah diesem Erlaß werden gewährt, so- weit der Fliegeralarm oder Fliegerschaden im deutschen Reichs- gebiet mit Ausnahme des Protektorats Böhmen und Mähren E A ist. Die Leistungen werden bei ausländischen und staatenlosen Arbeitskräften im gleihen Umfang und in glet-

, her Weise gewährt und vom Arbeitsamt erstattet wie bei

deutschen Arbeitskräften.

(2) Für Ostarbeiter wird der Lohnausfall in gleicher Weise wie für andere ausländische Arbeitskräfte nah dem Arbeits- entgelt (brutto) berechnet. Die erstattungsfähige Vergütung beträgt demnach auch bei Ostarbeitern 100 v. H. des Lohn- ausfalles. Bei der Berehnung des Lohnausfalles sind weder die Sozialausgleichsabgabe noch die sonstigen geseßlichen Al} gaben (Lohnsteuer, Versichertenanteile) vom Arbeitseitgelt abe zuseßen. Die Vergütung gilt aber auch hiex in vollem Um- fang als Arbeitslohn. Der Unternehmer hat daher von dieser Vérgütung außer der Lohnsteuer und den Versichertenanteilen auch die auf sie treffende” Sozialausgleichh8abgabe einzubehalten und, abzuführen. Dem Unternehmer wird der Bruttobetrag der Vergütung erstattet.

(3) Fur Polen gilt. die Regelung des Abs, 2 entsprechend.

(4) Für Fuden und Zigeuner, wird keine Vergütung und darum auch feine Erstattung des Lohnausfalles geléistet (Ver- ordnung vom 31, Oktober 1941, RGBl. I S. 681); für Per- sonen, auf die § 21 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Beschäftigung von Fuden vom 31, Ok- tober 1941 zutrifft, fann jedoch der Lohnausfall, der durch Fliegeralarm oder Fliegerschäden entsteht, in gleihem Ums-

„fang und in gleicher Weise vergütet und erstattet werden wie

deutshen Arbeitskräften.“ 8. Es wird folgende Nx. 28 a eingefügt: « „28 a. Lohnausfälle während einer Beschäftigung im Ausland.

Werden deutsche Gefolgschaftsmitglieder, die nah § 2 der Auslandseinsaßanordnung vom 7. April 1943 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr... 84, Reichsarbeitsbl. S. 1229) als ins Ausland entsandt anzusehen sind, von der Arbeit im Ausland frei- gestellt, weil sie im .deutshen Reichsgebiet mit Ausnahme des Protektorats Böhmen und Mahren Fliegerschaden gehabt haben, und erleiden sie durch diese Freistellung Lohnausfälle, so wird die Vergütung und Erstattung im gleichen Umfang und in gleicher Weise gewährt, als wenn der Arbeitsausfall im deutschen Reichsgebiet eingetreten wäre. Zuständig für die Zahlung der Vergütung ist der Hetimatbetrieb 3 der Aus- landseinsaßanordnung), für die Erstattung das für diesen Betrieb zuständige Arbeitsamt. Erstattungen werden nur in

‘deutscher Währung geleistet.“ :

9. Nr. 29 erhält folgende Fassung: „29, Oeffentliche Verwaltungen und Betriebe.

Auch die Vergütungen und Abgangsentschädigungen, die öffentlihe Verwaltungen und Betriebe an ihre Arbeiter oder Angestellten nah diesem Erlaß gezahlt haben, werden ' vom Arbeitsamt erstattet, mit Ausnahme der Vergütungen und Abgangsentschädigungen, die die Verwaltungen und Betriebe des Reichs oder der Länder gezahlt haben,“

10. Fn Nr. 32 Buchst. d fällt im Hinblick auf Nr. 9 dieses Ergänzungsexlasses der zweite Saß fort. : |

11. Nr. 36 erhält folgende Fassung:

,,36, Erstattungsfähige Fahrtkosten. Ÿ

Es kann der Fall eintreten, daß Gefolgschaftsmitgliedèr tach einem Fliegerangriff erhöhte Fahrtkosten zu und von der Arbeits\stätte haben, weil ihr regelmäßiges Verkehrsmittel nicht mehr verkehrt oder beschädigt ist oder weil dann ein er- U Tarif (z. B. Nachttarif) gilt. Gefolgschaftsmitglieder öonnen auch neue oder erhöhte Fahrtkosten haben, weil die Wohnung odex der Betrieb des Gefolgschaftsmitgliedes be- \{hädigt oder zerstört ist und es deshalb einen weiteren An- marschweg zu seiner Arbeits\stätte hat als bisher.

Soweit es niht möglih ist, den Gefolgschaftsmitgliedern auf andere Weise, z. B. durch Maßnahmen des Betriebes oder dex Gemeinde, die neuen ‘odex erhöhten Kosten zu und von -

der Arbeits\telle zu ersparen, wobei zunächst auf solche ört- lichen Regelungen hingewirkt werden soll, lasse ich zu, daß diese Kosten den betroffenen Gefolaschaftsmitgltedern bis zur Dauer von 26 Wochen nah dem s{hadigenden Ereignis durh den Unternehmer gezahlt und diesem die aufgewendeten Be- träge ebenfalls durch das Arhbeitsamt aus dem Reichs\stock für Arbeitseinsat erstattet werden.“ Das Arbeitsamt soll allgemein oder von Fall zu Fall die Zahlung und Erstattung der Kosten über 26 Wochen hinaus zulasser, wenn hinreichend glaubhaft ist, daß das Gefolgschaftsmitglied noch keine geeignete Uttter- kunft in größerer Nähe seines Betriebes finden konnte. Die Zahlung und Erstattung wird auch geleistet, wenn das Ge- folgschaftsmitglied außerhalb des Betriebsortes wohnt.

Die Betriebe haben auch über diese Erstattungsbeträge im einzelnen prüfungsfä@hige Unterlagen zu führen.“

12. Fn Nr. 42 Saß 4 (Nachprüfung der Erstattungsforde- rung im Betrieb) werden die Worte „im Vierteljahr“ durch die Worte „innerhalb von sechs Monaten“ erseßt.

13. Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom *15. September 1944 in Kraft, die Regelung der Vergütung der Ostavbeiter (Nr. 7 dieses Erlasses) mit Beginn des Lohnabrehnungszeit- raumes, für den erstmalig die Sozialausgleichsabgaße zu ent- richten war. “Anträgen auf Zahlung und Erstättung von Leistungen, die durch die ergänzenden Vorschriften der Nv. 3, 4, 8 und, 11 dieses Erlasses zugelassen sind, ist zu entsprechen, auch wenn der Schadensfall für das Gefolgschaftsmitglied hon vor dem 15. September 1944 eingetreten ist.

Berlin, den 14. September 1944.

«Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatß. V DE Beisiegel.

Anordnung X11/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Stahlflaschen für tehnisché Gase) Vom 15. September 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der eFassung vom 11. Dezember 1942 (RGBVL. T_S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie der Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Beschlag- nahme von Stahlflaschen für technische Gase vom 25. August 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußisher Staats- anzeiger Nr. 200 vom 28. August 1943) witd mit Zustimmung des Retichswirtschaftsmintisters Und des Generalbevoll- mächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt ange- ordnet: Sf (1) Eigentümer von Stahlflaschen, die zur Aufnahme von Acetylen, gelöst, Sauerstoff, Stickstoff, Wasserstoff bestimmt sind, haben die Stahlflaschen, sofern sie nach ihrer. leßten Füllung für einen Zeitraum von länger als drei Monaten nicht an das Gase erzeugende Werk zur Neufüllung eingesandt worden sind, unverzüglih dem Beauftragten für technische Gase, Direktor Bruno Menge, Berlin SW 11, Trebbiner Str. 9, zu melden. Das gleiche gilt für Besitzer von Stahlflaschen, die der Eigentümer dem Besizer zur Leihe oder Miete überlassen hat. j : (2) Die Verpflichtung. zur Meldung entfällt: a) wenn die Anzahl der gemäß Abs. 1 zu meldenden Stahsl- flaschen weniger als fünf beträgt, b) für Stahlflaschen mit einem Wasserinhalt von weniger als zehn Liter. : 82 Die Meldung muß enthalten:

a) Name bzw. Firma und Anschrift des Meldenden,

b) Anzahl“ der Stahlflaschen, unterteilt nach Gasen, für welche die Stahlflashen bestimmt sind oder bisher ver- wendet wurden,

c) Rauminhalt der Stahlflashen in Wasserlitern sowie Füllungsdruck,

d) Einprägung (Eigentumsmerkmale) und Nummern der

___ Stahlflaschen,

e) Lagerort.

/ i 83

Der Beausftragte für technische Gase, Direktor Bruno Menge, ist berechtigt, über die gemeldeten “Stahlflaschen zu- gunsten Dritter zu verfügen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. « | 8 5 S Diese Anordnung tritt ank 1. Oktober 1944 in, Kraft. Sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. sowie mit Zu- stimmung des Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch in Luxemburg.

Berlin,.den 15...September 1944

Der Reichsbeauftragte für Chemie. - Dr. Claus Ungewitter.

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