Reichs: und StaatZ3anzeiger Nr. 212 vom 20. September 1944. S. 2
. Wechsberg,- Paul, geb. 20. #1924! tin Leipnik (Mähr. Weißkirchen), heimatzust. nah Friedland a. d. Ostranißza, Bez. Friedberg, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Am Wall 4, i /
91. Dr. Wen zel geb. Redlich, Felicitas, geb. 1.7, 19183. in Austerliy, Bez. Wischau, heimatzust, nah Weschek, Bez. Kremsier, wohnh. gew. Brünn, Talgasse 62,
92. Wiesner, Beatrix (Beate), geb. 26. 1, 1918, heimat- zust. nach Damborschiß, Bez. Gaya, wohnh. gew. Brünn, Augustinergasse 25. y
Prag, den 16. September 1944.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.
A
J. A.: Dr. Weinmany, #/4/-Standartenführer.
Anorduung Nr. 11
des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle zur Durchführung der Anordnung ET der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbetvirtschaftung)
„Begrenzung der Lagerhaltung an Eisen- und Stahlmaterial und Einführung von Eisenbezugsrechten für Lagereisen““ Vom 18. September 1944
Mit der Anordnung* E T 10 i eine Begrenzung der Ein- deckung mit Eisen- vnd Stahlmaterial angeordnet worden, unm dem allgemein beobachteten Anwachsen der Lagerbestände zu begegnen, Da bisher die Herabseßung der Lagerbestände noch niht in dem erwarteten Umfang eingetreten ist und es nicht länger verantwortet werden kann, überhöhte Lagerbestände dem Verbrauch zu entziehen, müssen solche Lagerbestände sofort zum Einsaß gebracht werden.
Auf Grund von § 16 der Anordnung E 1 der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. Funi 1942 wird daher mit Zu- stimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
Teil [1 Begrenzung der Lagerhaltung an Eisen- und Stahlmaterial
8&1
(1) Alle Betriebe der Eisen verarbeitenden oder Eisen yer- brauchenden Jndustrie haben ihren Lagerbestand an Eisen- und Stahlmaterial im Sinne der Materialliste (Anlage 2 der Bekanntmachung zur Durchführungsanordnung ET 1 mit Ausnahme von Grießereierzeugnissen
bis zum 31. Dezember 1944 auf höchstens 85 %
bis zum 31. März 1945 auf höchstens 75 % des am 30, Funi 1944 vorhandenen Lagerbestandes zurück- zuführen.
(2) Als Lagerbestand ist anzusehen
a) das Material, das sich im Eigentum des Betriebes be-
findet ohne Rücksicht darauf, ob es auf eigenem odex frem- dem Lager, z. B. auf dem Lager eines Spediteurs, ge- halten wird,
b) das im Besiß des Betriebes befindliche Material, das im
Eigentum eines Dritten steht. S2
(1) Die Mitglieder der Fachgruppe Eisen- und Stahlhandel dürfen die bei ihnen nah Fnkrafttreten dieser Anordnung für die Lieferung von Eïsen- und Stahlmaterial ab Lager ein-
ehenden Eisenbezugsrechte und Bestellrehte für Bleche nur in Höhe von 75 % für die Aufgabe von Lagerersaßbestellungen verwenden.
(2) Die verbleibenden 25% an Eisenbezugsrechten und Be- stellrechten für Bleche, die für Lagerersaßbestellungen nicht ausgenußt werden dürfen, sind an die Reichsstelle Eisen und Metalle -abzuliefern. i
Teil TI Einführung von Eisenbezugsrechten für Lagereisen S3
(1) Neben den Eisenbezugsrechten für unlegiertes und legiertes Eisen- und Stahlmaterial werden „Eisenbezugs- ‘vehte für Lagereisen“ eingeführt (Stoffnummer 229, Kurz- zeichen „L-Eisen“), e
(2) Eisenbezugsrechte für Lagereisen berehtigen zum Bezug von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl von den Eisen ver- arbeitenden Betrieben. Sie berechtigen nicht zum Bezug von Eisen- und. Stahlmaterial gemäß Materialliste von den Wer- ken der Eisen schaffenden Fndustrie und der Gießereti-zFndustrie sowie dem Eisen- und Stahlhandel.
L 4 (1) Die Bestimmungen der Anordnung E1 und der zu
ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen über die Zutei- lung, Uebertragung und zeitliche Geltung der Eisenbezugs- rehte gelten auch für die Eisenbezugsrehte für Lagereisen. Eisenbezugsrechte für Lagereisen können jedoch nur mit Eisen- schein oder Eisenübertragungsshein übertragen werden und nicht mit Eisenmarken. e * (2) Jn der Eisenbuchführung sind Eiseubezugsrehte für Lagercisen getrennt von den übrigen Eisenbezugsrechten zu ver- buchen.
85
(1) Dié Eisen verarbeitenden Betriebe sind vom Fnkraft- treten dieser Anordnung ab verpflichtet, von den für unlegier- tes Eisen erforderlichen Kontingentsmengen zumindest 15 % in Eisenbezugsrechten für Lagereisen anzunehmen.
(2) Bei der Erteilung von Unteraufträgen können die Be- triebe die Eisenbezugsrechte für Lagereisen an ihre Unter- auftragnehmer (mit Ausnahme der Eisen schaffenden Fndu- strie, der Gießerei-Fndustrie und des Eisen- und Stahlhandels) weiter übertragen.
86
(1) Die Eisen veraxbeitenden Betriebe sind verpflichtet, in Höhe der erhaltenen und nicht weiter übertragenen Eisen- bezugsrechte für Lagereisen ihre am 30. Septèmber 1944 vor- handenen Lagerbestande an Eisen- und Stahlmaterial bis zum 31. Marz 1945 zu vermindern und für die Fertigung zusäß- lich zum Einsaß zu bringen,
(2) Betriebe, die ihren Lagerbestand an Eisen- und Stahl- material bis zum 31. März 1945 nicht entsprechend vermindert haben, sind verpflichtet, der Reichsstelle Eisen und Metalle bis zum 15. April 1945 zu melden, welhe Mengen noch nicht zusäßlich zum Einsaß gebracht sind. Die Reichsstelle Eisen und Metalle wird die anderweitige Verwendung dieses Mate-
(3) Soweit in § 1 eine weitergehende Verminderung des Lagerbestandes an Eisen-“ und Stahlmaterial vorgeschrieben ist, gehen die Bestimmungen des § 1 vor.
Teil TIT Schlußbestimmungen ; §7 Jn besonders begründeten Fällen kann die Reichsstelle Eisen und Metalle Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. ° 88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver- kehr bestraft. 89
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlihung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebietert. Berlin, den 18. September 1944. Der- kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller-Zimmermann.
Anordnung Nr. E72 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle
„Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl“
Vom 18. September 1944
SVnfolge der in den westlichen Gebieten eingetretenen Ver- hältnisse wird auf Grund. dexr Verordnung über den Waren- verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942. (RGBl. I S, 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung- und Regelung des Waren- verkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21, August 1939) mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
T
Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Eisen- und Stahlmaterial
Sl
(1) Aufträge auf Lieferung von Eisen- und Stahlmaterial,
2) die vor dem 1. Fanuar 1944 den Werken und Verkaufs- verbänden der Eisen schaffenden Fndustrie und den Werken der Gießevei-Fndustrie erteilt worden sind,
b) die zur Lieferung von den Werken in Belgièn, Frankreich, Lothringen und Luxemburg vorgesehen waren,
e) die den Werken und Verkaufsverbänden der Æisen schaffenden Fndustrie und den Werken der Gießerei- JFndustrie zur Lieferung nah Türkei, Rumänien, Bul- garien, Finnland, Frankreich und Belgien erteilt sind,
werden mit sofortiger Wirkung gestrichen. S2 Die für diese Aufträge übertragenen Eisenbezugs- bzw. Blechbestellrehte werden hiermit beschlagnahmt und ein- gezogen. Sie sind an die Reichsstelle Eisen und Metalle,
Berlin SW 68, Neue Grüntstr. 18, abzuliefern.
83
(1) Die Eisen verarbeitenden und verbrauchenden Betriebe werden durch die Streichung der Unteraufträge auf Lieferung von Eisen- und Stahlmaterial nicht von der Verpflichtung entbunden, die ihnen erteilten Aufträge auszuliefern. Für die Ausführung dieser Aufträge haben sie ihre Lagerbestände weit- gehend einzuseten.
(2) Sollte im Einzelfalle die Ausführung der Aufträge nicht oder niht in vollem Umfange möglich sein, so hat der Auf- tragnehmer die noch erforderlichen Eisenbezugs-* und/oder Blechbestellrehte nochmals vom Auftraggeber anzufordern.
[I
Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Fertig- erzeugnissen aus Eisen und Stahl
8 4 Aufträge auf Lieferung von Fertigerzeugnissen aus Eisen und Stahl zur Lieferung nach Rumänien, Bulgarien, Türkei und Finnland, Frankreich und Belgien sind mit sofortiger Wirkung zu streichen. 85
Die Betriebe sind verpflichtet, die Eisenbezug3- und/oder
Blechbestellrechte, die sie zur Ausführung dieser Aufträge
erhalten haben, bis zum 15, Oktober 1944
a) bei Ausfuhraufträgen an die zuständige Prüfungsstelle,
b) bei allen übrigen Aufträgen an die Reichsstelle Eisen und Metalle
abzuführsn. 86
„ Die Betriebe find des weiteren verpflichtet, die zur Aus- führung dieser Aufträge erteilten Unteraufträge unverzüglich, spätestens bis zum 15. Oktober 1944, zurückzuziehen, Die gleiche Verpflichtung trifft die Unterauftragnehmer, [ m
Der Blumen- und Zierpflanzenbau als Helfer bei der i Ernährungssicherung
Auf einer Arbeitsbesprechung des Reichsbeirats Gartenbau im Reichsnährstand wurden u. a. die Anweisungen für die Arbeit des Blumen- und E ola ugenaues im 6. Kriegsjahr gegeben. Auf Grund einer Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast wurde der Blumen- und Zierpflanzenbau in diesem Fahr bereits stark in die Erzeugung von Gemüsejung- pflanzen sowie in den Feingemüse- und Marktgemüsebau ein- geschaltet. Entsprechend der gesteigerten Bedeutung des Gemüse- baues wird nun im 6. Kriegsjahr eine noch weitere Umstellung des Blumen- und HZierpflanzenbaues ‘auf die Gemüseerzeugung durhgesührt. Dem Blumen- und Zierpflanzenbau fällt die Auf- gabe zu, bel äußerste Ausnußzung seiner vorhandenen Betriebs- mittel, insbesondere der Flächen unter Glas, also der Gewächs- häuser und der Frühbeete, hochwertige Gemüsejungpflanzen heranzuziehen. Fn “der kommenden Aussaatperiode wird er noch mehr als bis-
Ae Mw
rials oder die Ablieferung von Eisenbezugs- und Blechbestell- vechteu anordnen,
her hiermit befaßt werden, der Landwirtschaft und dem Selbst-
TTT. Schlußbestimmungen
S7 (1) Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle kann ergänzendë Bestimmungen zu dieser Anordnung erlassen. (2) Fn besonders begründeten en kann der Reichs- beauftragte Ausnahmen von den ordnung zulassen.
88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. 89
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlihung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, Berlin, den 18, September 1944, Der kommissarishe Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle, Müller-Zimmermann.
Anorduung IV/44
des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Herstellungs- verbot für Stallartikel
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl, 1 S. 686) in Ver- indung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbeyollmächtigten für Rüstungs- aufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom 29, Oktober 1943 wird angeordnet: : 81 j Die industrielle Herstellung dex nachstehend genannten Er- zeugnisse auf dem Gebiet der Steinzeugfertigung ist bis auf weiteres verboten: i i Krippenschalen (Endstücke, Trennstücke und lose Giebel) mit und ohne Auslauf, Pferdetröge, Pferde-Tränknäpfe, Wasserschalen für Selbsttränkeanlagen, Schweinetröge, rFerkeltröge, Geflügeltröge, Hundetröge, Kaninchentröge und -näpfe, Fauchenabflußrinnen.
82 Die am Tage des Fukrafttretens dieser Anordnung in Arbeit befindlichen Erzeugnisse dürfen noch bis zum' 30. Sep- tember 1944 aufgearbeitet werden.
83 I (1) Fn besonders begründeten Einzelfällen können Aus- nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen
werden. 2) Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen is der Bedingungen
Sonderring Steinzeug, (8) Krauschwtit, O. L.
(3) Die Ausnahmegenehmigung kann unter oder Auflagen- erteilt werden. |
S 4
(1) Wer Steinzeugerzeugnisse der im § 1 genannten Art herstellt, ohne dazu vom Sonderring Steinzeug eine Aus- nahntegenehmigung.- erhalten zu haben, oder den mit der Ge- nehmigung verbundenen Bedingungen oder Auflagen (§ 3) zuwiderhandelt, wird nah den Vorschriften der Verordnung Über den Warenverkehr bestraft.
(2) Daneben ist die Anwendung von polizeilihem Zwang nach Maßgabe der Landesgeseße zur Beachtung dieser Anord- nung zulassig.
85
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt- machung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost- ebieten sowie in den Gebieten von Eupen, Malmedy und oresnet. Berlin, den 30. August 1944. Hauptving Steine und Erden. Der Leiter: Carl Peters.
Icichtamtliches
Deutsches Reich
Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Sándor Hoffmann von O hat Berlin am 12. September d. F. verlassen. ährend seiner Abwesenheit führt ‘Herr Legakionsrat Dr. Tibor von Lorx die Geschäfte der Ge- sandtschaft.
Der ' Gesandte des Unabhängigen Staates Kroatien in Berlin, Herr Dr. Vladimir Ko f ak, ist nach Berlin zurück-
‘gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über-
versorgevgavrtenbau die von ihnen goforderte Anzahl gesunder und
nommen.
Wirtischaftisteil |
kräftiger Gemüsejungpflanzen zur Verfügung zu stellen. Außer- dem muß jede weitere dafür geeignete glasüberdahte Fläche für die Erzeugung von Früh- und Feingemüse verwendet werden. Um in jedem Falle die spätere Verwendung der hochwertigen Jungpflanzen zu sichern, i es zweckmäßig, Ki die Absaÿmöog- lihkeiten duxch den bi luß von Anbauverträgen mit Klein- gärtnern oder mit Gatilskbaubettbeh, landwirtschaftlichen Be- trieben. usw. von vornherein zu sichern. Die Blumen- und Zier- pflanzenbaubetriebe sind dadurch in der Lage, rechtzeitig über die jonstige Verwendung des Glases zu disponteren, und gegebenen- falls die für die Anzucht von Jungpflanzen nicht benötigte Fläche durch Füllkulturen zu nuten.
Um jedoch die Blumen und Zierpflanzen niht gang aus don Betrieben vershwinden zu lassen und um ein bescheidenes Maß von Blumen für spezielle Bedürfnisse zu haben, werden die Mutterpflanzenbestände, soweit sie zu ihrer Erhaltung des Glases bedürfen, auch fernerhin unter Glas verbleiben. Ebenso soll die aus chende f fahtechnischen Gründen nicht dem Pen eau! U ershließende Flähe unter Glas in Gewächshäusern und Früh- beeten zu bestimmten Fahreszeiten für die Anzucht von Blumen
estimmungen dieser An-
. August betrugen die gesamten Schulden 10,02 Mrd, Kr.
Neichs- und Staaisanzeiger Nr. 212 vom 20. September 1944.
Verwendung finden. Es müssen solhe Pflanzen gewählt werden, dere Kulturzeit sih abfkürzen läßt und die auf einfahe Weise zu erzeugen sind, die ferner nux weniger Pflege und keiner be- jonderen Förderung bedürfen und troydem ihren Zweck erfüllen. Hieraus geht auch hervor, daß der Verbraucher sih künftig hin- sichtlich der Menge und der Art der von thm gewünschten Blumen und HZierpflanzen bescheiden muß. Der Blumen- und FZier-
pflanzenbauer erfüllt im 6. Kriegsjahr die Aufgabe, Mithelfer .
an der Sicherung der Ernährung zu sein, und zwar bis zur leßten Ausschöpfung dex vorhandenen Möglichkeiten.
Wirtschaft des Auslandes
Ausweis der Bank von Spanien
Madrid, 19. September. Der Ausweis der Banca de Espana, der spanischen Staatsbank, zeigt am Ende August bei, einer Bilanzjumme von 23,08 Milliarden Peseten einen Notenumlauf von 16,14 Mrd. Die Hauptposten dex Aftivseite sind Goldbestände mit 1,13, Silber und Münzen mit 0,65, Wechsel und Schecks mit 2,87, Wertpapiere mit 5,15 und Einlagen des Staates mit 11,24 Mrd, Peseten.
Der Krieg der Plutokraten — Dividenden bis zu 170 % Stockholm, 19. September. Fn * einem Artikel der „Times“,
“der außerordentlih aufs{lußreih für die maßlosen Kriegsprofite
der britischen Plutokratie ist, wird die Lage von 13 Grubengesell- schaften behandelt. Es handelt sich um die Tochtergesellschaften der Central Mining Randmines Croup., die alle ungeheure Er- träge aufweisen und Dividenden bis zu 170 % austeilen, Der Durchschnitt bewegt sich zwishen 35 und 70 %.
_ Jn weiten Volkskreisen, so schreibt „Folkets Dagblad“ in einer Londoner Meldung Daa, habe diese hohe Rui ung starke Erbitterung über die Profitmacher der Central Mining hervor- gerufen, die den Krieg dazu benuyen, sich gewaltige Einkünfte zu verschaffen. Von dem Mann der Straße könne man hören, aß jeßt die Kriegsanstifter ihre erwarteten Gewinne einheimsten,
Ueber 10 Milliarden Staatsschulden in Schweden
Stockholm, 19, September. Fm Laufe des August hat die shwedische Staatsperschuldung die 10-Milliarden-Grenze überschritten. Ende Die Zunahme beltef sich im August auf 146,4 Mill. Kr., von denen 87,0 Mill, Kr. auf die schwebenden Schulden entfielen, die damit auf 2637,0 Mill. Kr. angestiegen sind. Diese Zunahme erklärt sich aus der Aufnahme neuer Shaßwechsel, Für die fundizrten Schulden ergab sih im August eine Zunahme von 7357,0 Mill. Kr. auf 7386,0 Mill. Kr. |
Verschlechterung der schwedischen Außenhandelsbilanz
Stockholm, 19, September. Fm August 1944 sank der shwedi- fche Export auf 67,7 Mill. Kr. gegenüber 100,9 Mill, Kr. im August 1943, Der Fmport stieg dagegen von 136 Mill, Kr. auf 140,4 Mill, Kr. Es ergibt sih mithin ein Einfuhrübershuß von 72,7 Mill. Kr, im Vergleich zu 35,1 Mill. Kr. im August v. J.
Hohe Erzeugungskapazität der schwedishen Zellstoffindustrie
Stockholm, 19, September. Von maßgebender Seite ist zu er- fahren, daß die monatlihe Produktionskapazität der 'shwedishen Zellstoffindustrie für den Export sih auf mehr als 200000 t chemische Masse beläuft. Gegenwärtig sind bei den Werken mehr als 500 000 t fertige Bellulose gelagert, Die Zellstoffindustrie ist während des Krieges in der Lage geivesen, ihre Anlagen umfassend zu. fonsolidieren und. zu V egn und dadurch auch die
ualität der Produktion zu verbesjern.
Die schwierige handelspolitishe Lage der Schweiz Feststelliungen vor der Zolltarifkommission Zürich, 19, September. Anläßlih einer Sißzung der Zoll- tariffommission des schweizerishen Nationalrates und des Stände- rates wurde vom Bundespräsident Stampfli und Direktor Hob von der Handelsabteilung ein ausführlicher Bericht über die derzeitige handelspolitishe Lage der M erstattet. Die Kommission hat dabei, wie es heißt, erneut orfahren, mit welchen Schwierigkeiten die Schweiz im internationalen Waren- und Zahlungsverkehr zu kämpfen hat und welcher Anstrengungen es bedarf, um den Güteraustausch in einem für die Schweiz lebens- notwendigen Ausmaß aufrechtzuerhalten. Jn einer weiteren Sißung der Zolltarifkommission w1trde der 29. Bericht des Bundesrates über die wirtschaftlichen Maß- nahmen gegenüber dem Ausland im leßten Halbjahr eingehend
Die Kommission beantragte beim Nationalrat cin- stimmig, er- möchte von den getroffenen Maßnahmen in zustim- mendem Sinne Kenntnis nehmen und beschließen, daß sie weiter in Kraft bleiben sollen.
beraten.
Wirtschaftlihes und foziales Chaos im beseßten Ftalien — Hungersnot und Arbeitslosigkeit im ganzen Lande
Mailand, 19. September. l Studium der wirtschaftlihen und sozialen Lage weilénde anglo- amerifanische Arbeiteraborduung hat, wie aus amerikanischer Quelle berichtet wird, eine Erklärung abgegeben, in der sie ein äußerst düsteres Bild über die wirtschaftlihe und soziale Lage des beseßten Jtalien entwirft. Jn der Erklärung heißt es u. a., gegenwärtig herrsche in Ftalien ein unmöglih zu beschreibendes wirtschaftliches und soziales Chaos, Die Wirtschaft liege völlig darnieder. Die Verkehxslage sei vollklommen in Unordnung ge- ratcn, die Lage der Jndustrie äußerst s{chwierig. Fm ganzen Lande herrsche Hungersnot, :
Die Bevölkerung, so heißt es dann weiter, sei auf den Shwarz- handel ongewiesen und die Regierung nicht fähig, den Schwarz- handel zu beseitigen. Das Geld habe jeden Wert verloren. Ein großer. Teil der Bevölkecung sei arbeitslos. Die amtliche Lebens- mittelzuteilung reiche nicht aus, um insbesondere der Arbeiter- haft auch nur das Mindestmaß der Ernährung zu sichern. Der Mangel insbesondere an Kohlen sei außerordentlich groß. Die Elektrizitätsversorgung sei äußerst mangelhaft.
Rückzahlung der ersten italienischen Kriegsanleihe
Mailand, 19, September. Wie amtlich bekanntgegeben wird, ges langen ab 1. September 1944 die „Buoni del Tesoro“ der Spezial- ausgabe vom Fahre 1935 zur Rückzahlung. Die Rückzahlung er- folgt zunächst nur im Gebiet der faschistishen Sozialrepublik, wäh- rend die Bonomi-Regierung im feindbesezten Ftalien bisher noch feine Anorduungen hierzu getroffen hat. ; :
Es handelt sich bei dieser Anleihe um die erste Serie der mit einer neunjährigen Laufzeit versehenen „Buoni de Tesoro“, mit denen der italienische Staat im wesentlichen die Kosten der Kriegs- führung finanziert. Die im Spätsommer 1935 ausgegebene An- leihe diente der Vorbereitung des kommenden Krieges gegen Abes- sinien. Ueber die Höhe der ersten Schaßscheinanleihe sind amtliche Ziffern nicht bekanntgegeben worden. Zuverlässige Schäßungen beziffern sie mit etwa 10 bis 12 Mrd. Lire, wovon etwa 70 % im Bereich der faschistishen Sozialrepublik placiert sein dürften.
2,
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 19. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G,, 18,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B,, Oslo 567,60 G., 568,80 B,, Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B,, Madrid 235,65 G, 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B,, New York 24,98 G,, 25,02 B., Paris 49,95 G,, 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B,
Budapest, 19, September. (D.N. B.) Alles in Pengò, Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,783, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand —,—, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20,
London, 19, September. (D, N. B.) New York 4,0214—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30-—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de Janeiro
82,841, */16.
Zürich, 19, September, (D, N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 7,75 London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 839,75, Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon ‘16,973, Stockholm 102,63, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 19, September. (D. N. B.) London 19,34 New Yort 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antiverpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurje.
Stockholm, 19. September. | (D. », B.) London 16,86 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B,, Paris —,— G,, 9,00 B,, Brüssel —,— G., 67,50 B., “Schweiz. Pläße 97,00 G,, 97,80 B., Amsterdam ——,— G., 223,50 Z., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B,, Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,69 B, Rom —,— G., 22,20 B,, Kanada 3,77 G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G, 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G,, 104,00 B.
Eine gegenwärtig in Rom zum ‘
S. 3
London, 19. September. (D.N.B.) Silber Barren prompt 28,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Goïd 168/—.
n Berlín festgestellte RNotiecungen für telegraphische uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
Ragu ion (Alexandrien und | Kairo) ooo... sooo |!
UAsghanistan (Kabul) -«»-2.-
Albanien (Tirana) ac ogen. |
Argentinién (Buenos Aires) «« Australien (Sidney) .
Belgien (Brüssel u. Antwerpen) |
Brasilien (Rio ve Janeiro) «««
Britisch-Jndien (Bombay-Cal- | j Jas | 100 Rupien m __ 100 Lewa -
cutta) ooooooooooo. Bulgarien (Sofia) «««-.....- Dánemark (Kopenhagen) «6. - England (London) +-+.--9-- Finnland (Helsinki) ««.« a. Frankreich ‘ Paris) «+422 | Griechenland (Athen)
Holland (Amsterdam u. Rotter-
dam) a9 ooo... Jran (Teheran) E | En (Reykjavik) «64+...
talien (Rom und Mailand) « |
Japan (Tokio und Kobe) ,--
Kanada (Montreal) ».«.« ans i
Kroatien (Agram) 09.
Neuseeland (Wellington). ««.- |
Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) «es: Rumänien (Bukarest)
borg) Schweiz
Bern Serbien, (Belgrad) «+2. Slowakei (Preßburg
(Zürich, Basel und | |
Spanien (Madrid u, Barcelona) | Eüdafrifaniscche Union (Pretoria | und Fohannisburg) « |
Türket (Zstanbul). -«----...-, | 1 türk, Pfund | 100 Pengö | 1 Goldpeso
Ungarn (Budapest)
Uruguay (Montevideo) j
Verein, Staaten von Amerika | (New Yorkl) «ase
{ 100 Afghani
| 1 Pap.-Pes.
{ 1 engl. Pfunt
| 100 Drachnen | { 100 Gulden [132,70
| 100 Yen { 100 Kuna { 100 Escuda
| 100 Lei — _ _ ——
j | Schweden (Stockholm u. Göôtee- | | 100 Kronen
| 100 serb. Dinar
18, September
20. September | | Geld Brief
| Gelb Eriel
1 ägypt. Pfund — m zes 18,79 18,83 | 18,79
| 80,92 81,08 | 89,92
| 0,588 90,592| 0,588
18,83 81,08 0,592
40,04
100 Franken
1 austr. Pfund | — 100 Belga 39,96 1 Cruzeiro _
40,04 | 39,96
— e
52,15 52,25 | 52,15
100 Kronen
100 Finnmar? | — — — 100 Frê, ezo 1,668
1,672 1,672
1,668 132,70 1469 14,61 3842 88,50 9,99 10,01 58,591 68,711
132,70 14,61 38,50 10,01 58,711
132,70 100 Rialis 14,59 100 isl, Kr | 88 42 100 Lire | 9,99 | 58,591 1 fanad. Dollar | — wenn 4,995 5,005
1 neuseel. Pfd — _ j 100 Kronen 56,76 56,88 10,19 10,21
6,008
—
4,996
56,76 10,19
56,88 10,21
9,58 | 59,46 60,58
58,01 5,005 8,609
23,605
| 59,46
| 57,89 4,995 8,591
| 23,565
38,01 | 57,89 5,005| 4,995 8,609) 8,591 23,60ö| 23,565
| 1,982!
1,201|
100 Frs,
100 low. Kr., 100 Pesetas
1 ¡üdafr, Pfd. —
1,978 1,978 1,982
1,198 1,199 1,201
| 1 Dollar | dne Si L
T: At
Für den innerdeutshen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse;
[ Gelb | Brief
England, Aegypten, Südafrikanishe Union ««« ooo. | 9,89 9,91
rankrei ulgarien
Australien, Neuseeland «5. Britisch-JFndien 40a 000020020000... Kanada eo... n... aco oan. 900090003 | Vereinigte Staaten von Amerika „--.-..«.« S L E | Brafilien 00a... 9090.030222... ooo j
4,995 3,047 7,912 74,18 2,098 2,498 0,130
o... ....
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A nB amm 7 D
Ausländische Geldsorten und Vanlnoten E
j 4 j
Sovereigns 269... 20-Francs-Ztüde «ee... Gold-Dollars
Aegyptische
Amerikanische; 1000—5 Dollar |
2 und 1 Dollar
Argentinische »+--- doc j
Australische Belgische Brasilianische «o... Britisch-Jndishe ---.«« omo Bulgariche: 500 darunter «- Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter.
oa... ....….
]
| 100 Belgas
20, Ceptember | 18, September | Geld * Brie | Geld * Bries | 2038 20,46 | 20,88 20,46 i | 16,16 16,22 | 16,16 16,22
1 Etüdck i 4,485 4,205 4,185 1 ägyvt, Pfd. | 4,39 4,41 | 4,39 1 Dollar — _— j 1 Dallar _— au | N 1 Pap.-Pe]. 0,44 0,46 | 0,44 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 39,92 40,08 | 39,92
Notiz fitr
| 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08
{ 100 Rupien Lewa und | { 100 Lewa | | 100 Kronen |
| 100 Kronen { 52,10
Finnische ««e.oeo. e... oa. | | | 100 Frs. | 4,99 5,01 | 4,99
Französishe -++«
Holländische »--«oooao0..0. | Ztalienische: große «-....... | 10 Lire »...... ea... .…. |
Kanadische
Kroatische «+0... | Norwegische: 50 Kr. u. darunter |
Rumänische: 1000 Lei und | Ë f | 100 Lei 1,66
500 Lei «oooooooooo een Schivedische: große
50 Kronen und darunter «« |
Schweizer: große
100 Frs, und darunter »««- Serdishe «a4o0doceres E Elowakische: 20 Kronen und
| 100 Frs,
| 100 jerb.Dinar | 4,99
darunter «4... T
Südafrikanishe Unions... Türkische j Ungarische: 100 Pengö und
darunter «eco Goes | 100 Penò
| 22,95 23.05 | 22 95
[
8,07 3,09 | 3,97 52,30 | 62,10
ins — î ans
5,075| 5,055
1 1 engl. Lfd. 1090 Finnmar? | 5,055 100 Gulden 132,70 1832,70 |132,70 100 Lire 9,98 10,02 | 9,93 100 Lire 9,98 10,02 | 9,98 1 fanad. Dollar | 0,99 1,01 | 0,99 100 Kuna 4,99 5,01 | 4,99 100 Kronen | 56,89 57,11 | 56,89
) 1,68 | 1,66 100 Kronen — _— dais
100 Kronen | 59,40 | 57,83 | 57,83
59,64 | 59,40 58,07 | 57,83 58,07 | 67,83 5,01 | 4,99 | 100 slow. Kr. | 8,58 8,62 | 8,58 1 südafrik. Pfd. | 4,39 4,41 4,89 7 türt, Pfund (7-192 1,98 | 1,31
100 Frs,
| 60,78 4L,02 | 60,78
4, Oefféntliche Zustellungen, 5, Verluste und Fundsachen, 6, Auslosung usw. von
1. Untersucungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgedote,
ertpapieren,
7. Aktiengesellschaften, | 11. Genoffenschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, | 9, Deutsche Koloní\algesellschaften,
Die JFnhaber ‘werden aufgefordert,
10. Gesellschaften m. d..D., 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,
14, Deuts 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
ab, 1. Fanuar 1945 an Stelle des Ein-
3. Aufgebote
[7596] Durch Ausshlußurteil vom 25. August 1944 ist der verlorengegangene Hypo- thekenbrief über die auf dem Grund- stück*von Schuliß Blatt 611 in Abt. 111 unter Nr. 4 für die Firma „JFndu- stria“ G. m. b. H. in Dirschau einge- tragene mit 10!/2% verzinsliche Dar- lehnsforderumg von 1600 holl. Gulden für kraftlos erklärt worden. S den 28. August 1944. as Amtsgericht.
5.Verlust-u. Fundsachen [7650] FriedriÞh Wilhelm Lebensversicherungs - Aktiengesellschaft. Die Versicherungsscheine A 32 045 San.-Rat Dr. Paul Fonghaus, A 39966 Hermann Fricke, A 54 390 Minna Peter, A 56 918 Anita Vogel, A 71 428 Adolf Wagner, A 72 719 Karl Hofmann, A 77877 Carl Birker, A 81188 Günther Hölters, A 113 200 Wilhelm Stecckenbiegler, A 110 690 Willy Schmidt, A 116 049 Fngeborg Michaels, A 119525 Anton Maser, A 120 256 Otto Krebs, A 122 957 Franz Josef Skroblies, A 125501 Charlotte Lehmann, A 129482 Erich Dorn, A 139602 Horst Lewerenz, E 333 880 Bernhard Faßbender, E 343 632 Anny Kuhlmey, E 403992 Elke u. Karl Famulle, EZ 322799 u. Mf 811 265 Willy Burkandt und die Hinterlegungs- scheine vom 9. 2, 1938 zur Vers. A 76 782 Josef Lochmaier, vom 21. 1. 1939 zur ers. A 22415 Edmund Bregel, vom 14. 2. 1938 zur Vers. A 29 788 Caxola Kerl und vom 15. 6. 1938 zur Vers.
A Pr P E
A 38337 Wilhelm Dreßler sind ab- handen gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Ein- spruch bei uns exfolgt. Berlin, den 18. September 1944. Der Vorstand.
[7651] i olgende Versicherungsscheine abhanden gekommen: 42 461 Dr. Hans Karplus, 62 547 Friedrich Uhde, 78 195 riedrich Uhde, 100 286 ilhelm Groth, 101 249 Paul Ruhsfus, 114880 Walther Bohn, 128 668 Annemarie Benedcke, 155 767 Paul Walter 159 1386 Theodor Bäder, 177 435 Otto Madel, 231 227 Paul Walter, 3683 739 Karl Baum, 371 897 Kurt Hinze, 375 619 Friedrih Beimel, 392 945 Mangit-Helga Müller, 404 032 Albert Schulze-Velling- hausen, 437 211 Ernst Leitermann, 437851 Walter Reinhardt, 446 242 Josef Brittinger, 449 512 Dr. Hermann Schwab, 452 898 Liselotte Ehrlich, 471 843 Karl Baum, 472 450 Helmuth Reinhard, 1015 162 Otto Nikschat, 1 037370 Gottlieb gen. 97725 F
Theo Theißen,
Johannes gens, L 2 200 837 Dr. jur. Herbert ilmann, U 887234 Ferdinand ‘Vartmann, U 1203164 Wilhelm u. Carl
H ckckckckckckckckck ckckckckckckckckckckckckckckckck
Saurbier, SR 1 651645 Willi Winter.
sih binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs- heine hiermit für kraftlos erflärt werden. Berlin, den 20. September 1944. Allianz Lebensversicherungs-AG.
pu e. Es
find | F
von Wertpecpieren
7652] l Die Auslosung der Ablösungsanleihe der Stadt Leipzig — Tilgungsjahr 1944 — findet Donnerstag, den 19. Oktober 1944, 9 Uhr, im Rathaus zu Leipzig, Zi. Nr. 313, statt. Die gezogenen Auslosungssheine werden vom 2. 1, 1945 ab eingelöst, Dabei werden 5 % Zinsen auf die Zeit vom 1. 1. 1926 bis 31, 12. 1944 ausgezahlt,
Am gleichen Tage exfolgt die 11. Aús- losung der Leipziger Stadtanleihe vom Jahre 1929 (Reihe 1). Von der ge- A Anleihe in Höhe von 15 000 000 Reichsmark M en 647600 NÆ zur Auslosung. Die Einlösung der gelosten Stücke Seidiat ab 1, März 1945.
Das Ergebnis beider Auslosungen wird nur noch in der „Allgemeinen Verlosungstabelle“ veröffentlicht.
Der Oberbürgermeister der Reichsmessestadt Leipzig, 14. 9. 1944.
[7264] Bekanntmachung. ; Jufolge Aufforderung des Reihs- aufsihtsamtes sür das Versicherungs- wesen und mit Zustimmung des Reichs- kommissars für die Preisbildung wird
heitstarifes ein Staffeltarif eingeführt. Die notwendige Sayzungsänderung des'8§ 6 der Saßzung lautet wie folgt: £ 6 Absatz 2 wird gestrichen und ent- \sprehend dem neuen Staffeltarif ge- ändert,
[7659 |.
| 13, Unfall- und
nvalidenverficherungen, e Reichsbank und Bankausweise,
Die Einführung des neuen Staffel- tarifes ergibt sich aus der Notwendig- keit, das nah versiherungsmathema- tishen Berechnungen benötigte Defk- kungskapital anzusammeln. Bürgerliche Bestattungskasse G. m. b. H.
Bremen, Kurze Wallfahrt 9.
Wochen-Übersicht der Deutschen Reichsbank
vom 15. September 1944.
Aktiva,
*
L) N - .
Lombardforderungen deutschen Scheidemünzen Rentenbankscheinen . « sonstigen Wertpapieren
„ sonstigen Aktiven
Passiva.
0 1 D T fa
e
Grundkapital „6 Rücklagen und Rückstellungen: a) geseßliche Rüdcklagen . « « « «+
Betra
Täglich fällige Verbindlichkeiten . .
6, Sonstige Passiva. « « - -
Berlin, den 19. September 1944,
Lange.
Deckungsbestand an Gold und Devisen „o «e Bestand an Wechseln und Schedls sowie an Schaßwechseln des Reichs « «oe :
„ Wertpapieren, die nach § 13 Ziffer 3 angekauft wor-
den sind (deckungsfähige Wertpapiere) « - «e «5
Q. G. Q
b) jonstige Rücklagen und Rückstellungen. der umlaufenden Noten . . «
6, An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten .
RAM 77 422 000
. 47 922 483 000
24 604 000 ° 78 172 000 ° 18 971 000 ° 529 399 000 ° 21 238 000 » 1 720 838 000
150 000/000
150 000 000 806 539 000
40 170 195 000 8 077 568 000
1 038 825 000
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Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Jnlande zahlbaren Wechseln: RÆK —,—
Reichsbankdirektorium. Funk. Kregs{chmann,
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