Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 212 vom 20. September 1944. S. 4
Zentralhandelsregister
L. Handelsregister,
1. Handelsregister
rür die Angaben tn / y wird etne Geroähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte uiht übernommen. j
Apolda. [7442] Amtsgericht Apolda.
H.-R. A 1468 Otto Langer & Co.
E Inge elggais, Apolda. — 8, 9.
… Die Prokura des Friy Krumrey in Jena ist erloschen.
Berlin, [7467] Amktsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 4. September 1944.
y Veränderung:
A 104 069 Export — Fmport Com- pany Martin Niemöller & Cie.: Die R S der Katharina Fam- rowski geb. Lebert ist erloschen.
Berlin. L [7468] Abt. 552. Berlin, 4, September 1944. Veränderung:
A 86386 Wagener & Csastek:
Die Firma lautet jeßt: Wagener & Csastek, Kommanditgesellschaft. Der persönlich haftende Gesellshaster Josef Csastek hat wieder Vertretungsmacht. Zur “ Vertretung der Gesellschaft sind fortan die beiden persönlich haftenden Gesellshafter Willy Wagener und Josef Csastek nur gemeinschaftlich oder Willy Wagener zujammen mit dem Proku- risten Helmut Klingel oder Josef Csastek gemeinsam mit dem Proku- risten Dr. jur. Walter Dannehl be- rechtigt. Die gleihe Eintragung wird für die Zweigniederlassung beim Amtsgeriht Kiel erfolgen, und zwar unter der Firma der weignieder- lassung Wagener & Csastek, Komman- AaNE schaft, Zweigniederlassung Nord- marft,
Berlin. [7469] Abt. 551. Berlin, 9. September 1944, j Véränderung:
A' 104 982 Paul Knacke:
Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten ist bei der Pachtung des Geschäfts durch Friedrich Pitsmartk ausge- schlossen. Die Prokura des Walter Knatcke ift erloschen.
Berlin, N 17470] Abt, 552. Berlin, 9. September 1944. Veränderung:
A 109 536 ares Bogt o. Flaschengroßhan u. Handelsvertre- tungen: 4
ie Prokura dex Frieda Rosenau aeb. Thimm ist erloschen.
Emmerich. [7471] Amtsgeriht Emmerih, 9. Sept, 1944. Veränderung:
H.-R. A 614 Firma Walter Diede- richs, Emmerich. Die Prokura des Fngenieurs Bernhard von der Haar in Doetinchem — Holland — ist er-
loschen.
Forst, Lausitz. [74721 Veränderung: H.-R. A 1624 Firma Alfred Man- nigel, Forst (Lausitz). E Dem Fräulein Käthe Mannigel in Forst (Lausib) is Prokura erteilt. Amtsgericht Forst (Lausi), 9. 9. 1944.
Freiberg, Sachsen. [7443] Amtsgericht Freiberg/Sachs., 8. 9. 1944. H.-R. A 309 Bötther & Co. #0 in
Freiberg. Als persönlich haftender Gesellschafter ist eingetreten der Kaufmann Karlheingz Î von der Vertretung
Böttcher, der jedoch der esellschast ausgeschlossen ist. [7473]
Amtsgeriht Graz. Graz, am 28. August 1944. Veränderungen:
Rotenturmer Gräflih Erdödysche Jn- dustriewerke Aktiengesellshaft, Roten- turm, folgende Aenderung eingetragen:
Mit Beschluß- der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Funi 1944 wurde die Satzung neu gefaßt und an das Mengen vom 30, Fanuar 1937, RGBl. T1 S. 107, angepaßt und On zeitig das Grundkapital von 100 800 S in Reichsmark mit dem Betrage" von 120 000 neu festgeseßt (Umstellung).
Grundkapital nunmehr k. 120 000.
Vorstandsmitglieder: Franz Steg- müller, Kaufmann, Graz, wurde als Vorstandsmitglied bestellt. ;
Vertretungsbefugnis: Die Gesellschaft wird, sofern der P aus einer Person besteht, durch diese allein, und sofern er aus mehreren Pèrsonen zu- sammengesezt is, durch zwei Vor- standsmitglieder oder durch ein Vor- standsmitglied gemeinschaftlich mi einem Prokuristen vertreten.
Das Amt der früheren Vorstands- mitglieder Alexander «Ungar, Gustav Schiff, Simon Katscher, Valerie Ungar, Samuel Ungar únd Ferdinand Ungar sowie die bisherige vorläufige Bestel- lung der Ba Oer Franz Stegmüller und Anton Regner ist er- loschen. i
Außer dieser Conn wird noh bekanntgemacht: Mitglieder des eien Aussichtsrates: Franz Tentschert, Ober-
2. Güterrechtsregister,
| mannsgattin,
“Holzminden.
inspektor,
C Graz (Vorsiver des Auf- sihtsrates),
Maria Stegmüller, Kauf-
Graz (Vorsizersteilver- treter), Josef Stegmüller, Lehrer, Gralla bei Leibniy (Vorsiverstellver- treter), Dr. Otto Schneider, Rechts- dia Grag, Dr. August Stegmüller, YLaz.
Der Vorstand besteht aus Person.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 1200 Aktien im Nennbetvage von je E. AÆ 100 und lauten ‘auf den Fnhaber.
Die Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger.
einer
Halle, Saale... i Handelsregister Amtsgericht Halle (Saale). Halle (Saale), den 12. September 1944, Neueintragung. A 6424 Karl H. Henze & Co. Halle (Saale) (Spezialgeshäft für Fn- dustrie-Elektrotehnik, Leipziger Stx. 66). Offene Handelsgesellschaft seit 15. April 1944. Persönlih haftendé Gesellschafter: Kaufmann Karl Heinz Henze und Ehefrau Anneliese Henze geb. Dageför, beide in Halle-S. - Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Gesellshafter Karl Heinz Henze er- mächtigt.
(74741
Veränderungen:
A 4753 Kaufhaus Schön, Komman- ditgesellshaft, Halle (Saale) (Markt- play 18).
Die Prokura des Hermann Behn ist erloschen.
A 5134 Neumarkt-Drogerie Hugo Schulze, Jnhaber Erich Fiedler, Halle (Saale) (Bernburger Str. 32).
Die Firma ‘lautet fortan: Neumarkt- Drogerie Hugo Schulze Fnhaver Helene Fiedler. Fnhaberin ist Fcau Helene Fiedler geb. Schulze in Halle-S. Der Uebergang der im Betrieb des Ge- \chäfts begründeten “Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Helene Fiedler geb. Schulze ausge- schlossen.
A 5763 Wilhelm Paunenbeckers, Halle (Saale) (Altec Kanenaerweg).
Handelsgeschäft nebst Firma ist seit 1. April 1944 an die offene Handels- gesellschaft „Kohlenhandelsgemeinschast Bechstein & Engler“ verpachtet. Per- sönlih haftende Gesellschafter: Kohlen- häfdler Werner Bechstein, Walter Eng- lex und Max Göldner, sämtlich in Halle (Saale). Die Firma lautet jest:
H. Wilhelm Pannenbeckers Juh. Kohlen-
handelsgemeinshaft Bechstein & Eng- ler. Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei der Pach- tung des Geschäfts durch dië offene Handels3gesellshaft „Kohlenhandelsge- meinshaft Bechstein & Engler“ aus- geschlossen.
Haynau, Sehles,. [7444]
Fn das Handelsregister A Nr. 318 ist heute bei der Firma „H. Fiedler & Sohn, Getreidegeschäft“, mit dem Siß in Haynau als neuer Jnhaber der Firma der Kaufmann Gekhard Meder aus Adelsdorf, Kreis Goldberg, ein- getragen worden.
Haynau, Schles, 9, September 1944.
Amtsgericht.
[7475] Handelsregister Amtsgericht Holzminden, den 5. September 1944.
Erloschen: B A 16 (Stadtoldendorf) August Lön- neker. Die Prokura des August Lönneker ist erloschen. i
Husum. [7476] Amtsgericht Husum, 6. September 1944. Fn H.-R. B 57 Firma Schleswig- Holsteinishe und Westbank, Husum, ist folgendes eingetragen: L Die Prokura von . Hans Blöôcker, Hamburg-Altona, für die Zweignieder- lassung Hamburg-Altona is} infolge seiner Ernennung zum stellvertretenden Vorstandsmitglied erloschen.
Mücheln. avs [7477] Handelsregister Amtsgeriht Mücheln (Geiseltal), den 9. September 1944, Veränderung: : H-R. A I! 12 Firma Hugo Hennidcke, Mücheln (Geiseltal). : : Die Prokura der Luise Hennicke geb. Apel in Mücheln ist erloschen. Nürtingen. : [7478] Amtsgericht Nürtingen. Sandelteatstereitiväg vom 11. Sep- tember 1944: H.-R. A. Nr. 12 Franz Entreß Betrieb einer Strickwarenfabrik, Nürtingen. ; Die Prokuren Grözinger und Heindel sind infolge ihres Eintritts als persón- lich haftende Gesellschafter erloschen. Der Gesellshafter Friy Kächelen ist durch Tod aus der Gesellschaft aus- eschieden. An seiner Stelle wird die Sesellshaft mit dessen Witwe Frau Julia Kächelen geb. Hummel Witwe und seinen Kindern Frene und Wolf Kächelen fortgesezt. Diese drei Gesell- schafter sind von der Vertretung der
Gesellshaft ausgeschlossen.
j 3. Vereinsregister, | 4, Genoffenschaftsregister,
Rudolf Grözinger und Christian Heindel, beide Kaufleute in Nürtingen, sind als weitere persönlih haftende Ge- sellshafter eingetreten. "/ Olbernhau. [7479]
Handelsregister Amtsgericht Olberuhau, Sa., am 6. September 1944. Veränderung:
H.-R. A 203 Günther & Richter, Wernsdorf. Eine Kommanditistin ist infolge Ablebens aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Einlage einer Kom- manditistin ist erhöht worden.
Die gleiche Eintragung für. die Zweig- niederlassung wird beim Amtsgericht Aue erfolgen. Schwetz. [7480]
Veränderung:
H.-R. A 25 Sägewerk Max + Nelke, Réhberg, Kr. Tuchel, Pächter Max Dyszaë, Rehberg. An Stelle des Pähh- ters Max Dyszak sind die Kaufleute Gotthilf und Alfred Hohloh, offene Handelsgesellschaft, Rehberg, Kr. Tuchel, getreten. Die Firma lautet jeßt: Säge-
4 werk Max Nelke, Rehberg, Kr. Tuchel,
Pächter Gotthilf Hohloch und Sohn. Schweß (Weichsel), den 10, Sep- tember 1944. Das Amtsgericht.
Solingen. {7481] Handelsregister-Eintragung: H.-R. A Nr. 3722. Bei der Firma Karl Peters jr. in Solingen ist heute eingetragen worden: Die der Buh- halterin Grete Schmidt in Solingen- Wald erteilte Prokura i} erloschen. Solingen, den 11. Septembkc 1944. Amtsgericht.
4. Genossensthasts- register
Ballenstedt. [7334] Bekanntmachung.
Jn das Genossenschaftsregister des unterzeihneten Gerichts t unter Nr. 45 Sozialgewerk der Handwerker des Kreises Ballenstedt e. G. m. b. H, Ballenstedt, am 7. September 1944 ein- getragen worden: Firma ist geändert in: Sozialgewerk der DAF, Handwerk, Handel und Gewerbe des Kreises Ballenstedt, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Satzung ist am 2. April 1944 neu gefaßt.
Amtsgericht Ballenstedt,
Danzig. [7488] Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderung am 8. September 1944:
10 Gn.-R. 138 „Pomlauer Spar- und Darlehnskassen-Verein eingeträgene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- psliht“, Pomlau, Kr. Danzig - Land, Durch Beshluß der Generalversamm- lung vom 25. Funi 1944 ist die Firma und § 1 derx Saßung geandert. Die Firma lautet jeßt: „Raiffeisenkasse Pomlau eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“
Delmenshorst. _[7489} Jn das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 29 zur Firma Lantdwirtschaft- liche Warengenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hast- pfliht. Boolkholzberg, eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 28. Juni 1944 ist die Ge- nossenschaft in die Rechtsform der be- schränkten Haftpfliht umgewandelt. Fn derselben Generalversammlung ist ein neues Statut angenommen und der Name der Genossenschaft geändert. Die Firma lautet jeßt: Raiffeisen Waren- genossenshaft Bookholzberg, eingetra- gene Genossenshafk mit beschränkter Haftpflicht, Bookholzberg.
Es wird auf folgendes hingewiesen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah der Bekanntmachung bei der Genossen- haft zu diesem Zweck melden, Sicher- heit zu leisten, soweit sie niht Befriedi- gung verlangen können.
elmenhorst, den 31. August 1944. Amtsgericht.
Dresden. N [7582] Auf Blatt 276 des hiesigen Genossen- \chaftsregisters betr. die Fnteressen- und Baugemeinschaft Dresden-Wach- ms eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dresden, ist e eingetragen worden, daß dur eshluß der nd vom
19, August 1944 die, Genossenschaft auf-'
gelöst worden ift. Amtsgericht Dresden, 13. Septbr. 1944,
Fiddichow. i [7446] Fn das Genossenschaftsregister ist be? der Ländlihen Spar- und Darlehns- kasse Marwiy e. G. m. b. H. einge- jag worden: ie Firma is geändert in Raiff- cisenkasse Marwitz, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gemäß Beschluß vom 11. August 1944. Fiddtchow, den 31. August 1944. Das Amtsgericht.
65. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrole, |
Magdeburg. [7490]
Jn unser Genossenschaftsregister Nr, 185 ‘ist bei der Genossenschaft Edeka-Großhandel eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter visr mit dem Siß in Magdeburg, heute ein- getragen, daß durch Beschluß der Gene- ralversammlung vom 5. Juni 1944 das Statut geändert ist. Der Gegenstand des Unternehmens is durch Hinzu- fügung eines Abs. 4 in § 1 dahin er- weitert: Statthaft is die Belieferung von Nichtmitgliedern.
Magdeburg, den 8. September 1944.
Das Amtsgericht. Abt. 8.
Marienberg, Sachsen. [7491]
Auf Blatt 1 des Genossenschaft3- registers; betr. die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank Lauterbach im Erz- gebirge, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Lauterbach, ist heute eingetragen worden:
Durch Beschluß der Mitgliederver- sammlung vom 10. Februar 1943 ist die Genossenschaft in eine solhe mit beschränkter Hastpflicht umgewandelt und die Firma im Zusate entsprehend geändert worden.
Amtsgericht Marienberg, Sachs.,
den 9. September 1944,
Memmingen. [7585] Genossenschaftsregistereintrag. Sozial-Gewerk Günzburger Hand- werker u. Handwerker des Kreises
Günzburg, eingetragéne Genossenschaft |@
mit beschränkter Haftpfliht in Günz- burg. Me Generalversammlung vom 11. Jfni 1944 wurde an Stelle des bisherigen Statuts ein neues Sta- tut angenommen. Die Firma ist ge- ändert in: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbé) des Kreises Günzburg, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Hastpflicht. Der Gegenstand -des Unternehmens R nun ohne Aenderung desselben: 1. die Schaffung und Betätigung einér gemeinsamen Betrîèebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, so- zialen Betreuung und Letistungsförde- runa in den beteiligten Betrieben, 2, die gemeinshaftlihe Durchführung und Forderung sozialer Einrichtungen und Maßnchmen der beteiligten Be- triebe. Die gesamte Tätigkeit der Ge- nossenschaft Yat der Zielsezung | der Deutschen Arbeitsfront zu entsprehen und sih nah dey, vom Amt für: Soziäl- gestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu- vollziehen.
Amtsgericht Memmingen, 14. 9. 1944.
Mühlhausen, Thür. [7492]
Jn unser Genossenschaftsregister ist heute eingetragen:
Durch Véxtrag vom 6. 2. 1944 sind der Oberdorlaer Spar- und Darlehens- kassen-Verein, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Oberdorla (Gen.-Reg. Nr. 23), uind der Languláäer Spar- und Darlehenskassen- Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpfliht zu Langula (Gen.-Reg. Nr. 14), miteinander ver- schmolzen. Die lebvtere ist die über- nehmende Genossenschaft, die erstere ist aufgelöst. |
Gemaß Beshluß der Generalver- sammlung vom 6. 2. 1944 ist das Statut geändert und n gefaßt.
Die Firma lautet jevt: Raîffeisen- kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränktèr Haftpfliht. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld- nd Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Waren- verkehrs (Bezug N aftliher Be- darfsartifel und Absay landwirtschaft- liher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinenbenußzung
Mühlhausen, Thür., 8. Septbr. 1944.
Das Amtsgericht.
Neisse. | [7493]
Fm Genossenschaftsregister Nr. 164 ist am 12. September 1944 die Einsaßy- genossenschaft des Malerhandwerks für die Kreise Neisse Stadt und Land und Grottkau, Siy Neisse, O. S., eingetra- gen worden.
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Uebernahme von Großauf- trägen an das Malerhandwerk, die Aufteilung solcher Aufträge unter die Mitglieder, die Unterstüßung der Mit- glieder bei der Finanzierung und Durch- führung der Aufträge, insbesondere die Beschaffung der erforderlihen Roh- stoffe sowie die Vornahme der sonstigen Geschäfte, die damit zusammenhängen.
Amktsaericht Neisse, den 12. September 1944;
Neutitschein. [7449] Amtsgericht Neutitschein, 6. 9. 1944. Löschung. 1 Gn.-R. X! — 114. Dampsmühle und Brotfabrik Erzeugungsgenossen- shast e. G. m. b. H. Shönbrunn/Oder in Liquidation in Schönbrunn/Oder, Ostsudetenland. Die Liquidation ist beendet. Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren sowie die Firma“ der Ge- nossenschaft sind erloschen.
7. Konkurse und Bergleich8sachen, | 8. Verschiedenes.
Neuwied. 7426] Amtsgericht Neuwied, den 4. September 1944.
Fn das Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 18 bei dem Darlehns- kassenverein, eGmuH. in Leutesdorf, eingetragen: Die Firma lautet jeßt: „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“
Osterburg. [7494] Gen.-Reg. 3 Molkerei-Genossenschast
Späningen, eingetragene Geuössenschast
mit unbeschränkter Naum it,
Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 27. 12. 1943 ist ‘die Genossen- schaft in eine solche mit beshränukter Hastpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jegt: Molkereigenossenshaft Spä- ningen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Späningen.
Gegenstand des Unternehmens ift: 1. die Milchverwertung auf gemein- schaftlihe Rehnung und Gefahr, 2. die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, . Behandlung und Bes förderung der Milch erforderlihen Be- darfsgegenständen.
An Stelle des bisherigen Statuts ist das vom Reichsverband ‘der deut= schen landwirtschaftlihen Genossenschaf- ten herausgegebene Normalstatut an- genommen, Der Geschäftsanteil beträgt 20,— RA, die Haftsumme pro Anteil 200,— NA. Die höchste Zahl der Ge- schäftsanteile, mit der sih ein Mitglied beteiligen kann, beträgt 10 Amtsgeriht Osterburg, den 9. September 1944.
Schieiz, _ Oeffentliche De una, Genossenschaftsregister Nr. 6. __ Der Spar- und Darlehnskassen-Verein e. G. m. u: H. in Spielmes hat seinè Firma geändert in: Raiffeisenkasse ein- getragene Genossenschaft mit unbe- \hränkter. Haftpflicht, Spielmes. Schleiz, den 9. September 1944. . Das Registergericht.
Schwerin, Mecklb. i [e
Fn unser Genossenschaftsregister (C ist bei der unter Nr. 11 eingetragenen Firma der Genossenshaft Molkerei- genossenshaft Tramm am 28. August 1944 folgendes eingetragen:
Durch Generalversammlun e v vom 23. Mai 1943 in Bl. 123 ist die ges 3 des § 2_des Statuts, näm- ih als Gegenstand des Unternehmens „der Verkauf von Futtermitteln Und Käse“ gestrichen. “Bl. 123. tte
Schwerin (Meckl.)..
Amtsgericht.
Sonnenburg, N. M. [7452
Fm Genossenschaftsre ister Nr. 7 der Pachtgenossenschaft Limmriyß ‘e. G. m. b. H. in Limmriß is eingetragen worden, daß die Firma jeßt laäu- tet: Raiffeisen-Wiesenpachtgenossenschaft Limmrig eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. j
Sonnenburg (Neum.), 9. 9. 1944
Das Amtsgericht,
Überlingen. [7496] Genossenschaftsre ister Band I O.-Z. 9, Volksbank Hagnau e. G. m. u. H. in Hagnau. Die O Ne ndier at sih in eine solhe mit beschränkter aftpfliht umgewandelt. Die Gene- ralversammlung vom 23. Aptil 1944 hat ein neues Statut A (Mustersazung für Volksbanken). Ueberlingen, 8. September 1944. Amtsgericht.
Waltershausen. (7497)
Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 11, Mechterstädter Spar- und Darlehnskassen-Verein, einge- tragene Genossenschaft mit unbeshränk] ter Hastpfliht in Mechterstädt, einge- tragen worden:
Der Mehterstädter Spar- und Davr- lehnsfkassen-Verein, eingetragene Ge- nossenschaft mit unver ter Hast- pflicht in Mechterstädt, hat . in der Generalversammlung vom 1. April 1944 seinen Namen - geändert in Raisfseisenkasse, eingetragene Genossen- haft mit unbeschränkter Haftpflicht.
Waltershausen/Thür., 12. 9. 1944.
Das Amtsgericht. 2.
7. Konkurse
und Bergiecichssahen
Radebeul. [7641] 3 N 5/43. Das Konkursverfahrcn über den Nachlaß des am 20. Funt 1943 verstorbenen kaufm. Angestellten Johannes Pohlers in Radebeul — 1, Kaiser-Friedrih:Allee 4, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hier- durch ausgehoben. Amtsgericht Radebeul, 18. Sept. 1944,
Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamts lihen Teil, den Ge! und für den Verlags Präsident Dr chlange in Potsdam, verantwortlih für den Wirtschaftsteil und dén
übrigen redaftionellen Teil: : Rudolf Lanyich in Berlin 8SW 68 DHruck der Preußischen Verlags- und Druckere| 9mbH Berlin
Preis dieser Nummer: 10 4
[7451]
Deutscher Reithsanzeiger
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_Preußisther Staatsanzeiger
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Nu. 213 Fernsprecch-Sammel-Nr.: 12 42 45
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1944
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Dreiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstücseinrihtungsgegenstände. Vom 16. September 44.
FUnste Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San Fosé-Schildlaus. Vom 12. September 1944.
Widerruf der Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen.
Anordnung Nr. 1 des Prasidenten des Deutschen Normenaus- schusses als Vorsißer der Kommission für Normung und Typung über die verbindliche Einführung von Normen für Schrauben, Muttécrn und ähnliche Gewindeteile. Vom 6, September 1944,
Nmtliches Deutsches Reich.
Dreiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrihtungsgegenstände Vom 16. September 1944
Den für- den Beginn der Prüfpflicht für Holzschußzmittel gegen JFnsekten in Abschnitt T Gruppe ÿY Nr. 2 der Ersten Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrich- tungsgegenstände vom L ge 1942 (RArbBl. S. 1 51 und Deutscher Reichsanzeiger Nr. 31 vom 6. Februar 1942) genann- ten Termin see ih hiermit anderweit auf den 1. Fanuar 1947 fest. '
Berlin, am 16. September 1944.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Scholl.
Fünfte Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San José-Schildlaus . Vom 12. September 1944
Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San Fosé-Schildlaus und der Apfel- fruchtfliege vom 3. November 1931 (RGBl. T S, 670) in der Fassung der Verordnung vom 20. April 1933 (RGBL. I S. 230) wird verordnet:
1. Die Vorschriften des § 1 Abs. 1 und 2 und des § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San Fosé-Schildlaus und der Apfelfruchtfliege vom 3. November 1931 - (RGBl. I S. 670) in . der jeweils
geltenden Fassung werden auf die Einfuhr aus Ftalien und Frankreich ausgedehnt. l
2. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft *).
Berlin, den 12, September 1944, Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Riecke. Der Reichsminister dec Finanzen. F. A. Wucheé L.
*) Diese Verordnung gilt niht in den Donau- und Alpen- O im Sudetenland und in den eîingegliederten Ost- gebic*-n.
Berichtigung Die Feststellung des Vorliegens der Vorausseßungen für den Vermögensverfall gemäß § 6 der Verordnung über den Verlust der Protektoratsangehörigkeit vom 2. November 1942 (RGBLl. 1 S. 637) wird widerrufen für /
1. Ebel geb. Wulkan, Anna Sara, geb. 12. 5.-1879 in Freiberg/Ostsudeten, Kr. Neutitschein, heimatzust. nach Trondai, wohnh, gew. Troppau,' Lerchengasse 10. (Siehe Deutscher Reichsgnzeiger Nr. 40/44, Seite 1, Ordnungs- zahl 6.)
2. Fränkel, Edith Sara, geb. 11. 3. 1904, wohnh. gew. Prag 1; Ziegengasse 8. (Siehe Deutscher Reichsanzeiger Nt. 255/43, Seite 1, Orduungszahl 25.) i
. Lindner geb. Grün, Charlotte, geb. 21. 12. 1906 in Prag, wohnh. gew. Prag 11; Legergasse 11. (Siehe Deut- {er Reichsanzeiger Nr. 52/43, - Seite 3, Ordnungszahl Nx. 77.) s
. Zentnerx-Stein geb. Harnisch, Frmhild, geb. 4. 10. 1904 in JZeseniy bei Podersam, ‘ heimatzust, nah Saaz, wohnh. gew. Prag XIX,' Welwarner Straße 45. (Siehe Deutscher Reichsanzeiger Nx. 114/44, Seite 1, Ordnungs- zahl T7.)
Prag, den 19. September 1944.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A: Dr. Maurer. x
Anordnung Nr. 1
des Präsidenten des Deutschen Normenausschusses als Vorsißer der Kommission für Normung und Typung über die verbindlihe Einführung von Normen Ie Schrauben, Muttern und ähnliche Gewindeteile N
Vom 6. September 1944
Auf Grund des §- 2 der Verordnung über die verbindliche Einführung von Normen, Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie von Güte- und Bezeichnungsvorschriften vom 8, Sep- rember 1939 (RGBl. 1 S. 1745) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
S L
Für die Bestellung, Herstellung, Lieferung und Verwen- dung derjenigen Schrauben, Muttern und ähnlichen Gewinde- teilen, deren Formen in den Einheitsblättern DIN 70 Blatt 1 und 2 aufgeführt sind, werden die Normblätter !)
DIN 70 Blatt 1 — Schrauben, Muttern und ähnliche Gewindeteile EinschränFungsmaß- nahmen — Allgemeines; Ausg. Sept. 1944
Blatt 2 — Für alle Verwendungsgebiete: Auss. Sept. 1944 nach Maßgabe dieser Anordnung für verbindlich erklärt, S2
Für Neukonstruktionen dürfen von den in DIN 70 aufge- führten Formen nur die dort zugelassenen Größen — möglichst nur Vorzugsgrößen — in dn vorgesehenen Kennzahlflassen (Festigkeitseigenschaften und Werkstoff) und Æsführungen verwendet werden. Schrauben, Muttern und sonstige Ge- windeteile der in DIN 70 aufgeführten Formen sind für be- stehende Konstruktionen möglichst ebenfalls gemäß DIN 70 ein- zushränken oder umzustellen.
83
Sind bei der Anwendung von in DIN 70 aufgeführten
Normen außer Kraft geseßte Formen, Größen, Kennzahl-
klassen, Sondergüten oder Ausführungen nicht zu umgehen, so is die Genehmigung der „Prüfstelle für lösbare Verbin- dungsteile beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs- produftion“ ?) einzuholen.
Die Herstellung und Verwendyng von Schrauben, Muttern und ähnlichen Gewindeteilen, die im Deutschen Normenwerk nicht enthalten sind, ist weitestgehend eiuzushränken. Die Her- stellung und Verwendung solcher Schrauben, Muttern und ahnlicher Gewindetetle ist nuc mir Genehmigung der „Prüf- stelle für lösbare Verbindungsteile beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion“ zulässig.
SD
Die Einhaltung derx vorstehenden Bestimmungen wird von der „Prüfstelle für lösbare Verbindungst:ile beim Reichs- minister für Rüstung und Kriegsproduktion“ überwacht. Die von dieser Anordnung Betroffenen sind zur Auskunfterteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbüher und zur Zu- lassung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet,
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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den Bestimmungen der zweiten Verordnung zur Durchfüh- rung des Vierjahresplanes vom 5. November 1936 (RGBL. I S. 936) bestraft.
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Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft. Berlin, den 6. September, 1944. Der Vorsizer der Kommission für Normung und Typung. Bénkteèrt, Präsident des Deutschen Normenauss{chusses.
9) Zu beziehen durch Beuth-Vertrieb, GmbH., Berlin SW 68.
2) Anshrift: Prüfstelle für lösbare Verbindungsteile beim Reichsminister für Rüstung und Krîegsproduktion, Leiter Dr.- Ing. E. h. W. T. Schaurte, (1) Berlin-Charlottenburg, Schlüter- straße 48.
Ircichtamtliches Deutsches Reich Postwesen
Zur Fernsprechregelung im Kriege
Die Reichspost gab Zeitungsvertretern Gelegenheit, durch Einblick in die Praxis festzustellen, wie stark krizgswichtig für Wehrmacht, Luftshuß, Rüstung und Wirtschaft das Fernsprehwesen gegen- wärtig ist und wie gleichzeitig auch die private Beanspruchung des Telefons in einer so enormen Weise zugenommen hat, daß Einschränkungen des privaten Sprechverkehrs unerläßlich wurden. Sind doch z. B. die Ortsgespräche seit 1938 bis zu 500 %, die Ferngespräche bis zu 200% angewachsen. Und obwohl nun die Reichspost nicht weniger als 1000 km neue Fern- und Bezirksfkabel verlegte und Freileitungen baute, deren Draht den Erdumfang mehrsach umspannen - köunte, ist dieser gewaltige Ansturm, bei stark vermindertem Personalstand, in dem kriegswichtigen Umfange nur zu bewältigen, wenn der private Telefonverkehr zurücksteht. Es kommen zur Verminderung des Sprechverkehrs drei Maß- nahmen in Frage: Sperre von Teilnehmerstellen, Kennziffern, Kwl-Nummern. - Besonders das lawinenhafte Anschwellen der Ortsgespräche bei und nah Lusftangriffen behinderte den gebote- nen dienstlichen Sprechverkehr wesentlih. Deshalb wird die Sperre unwichtigex Anschlüsse für abgehende Gespräche durchgeführt. Bei längerer Sperrdauer werden gesperrte Anschlüsse in regelmäßigen Zeitabständen und im Wechjel vorübergehend freigegeben, um dringende abgehende Gespräche führen zu können. Außerdem wird auch die Stillegung nicht kriegswichtiger privater Apparate in
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Wiüirischhafsisteil
\spräche von kriegsentscheidender Bedeutung wurden Kennziffern ausgegeben, und zwar auf nur sehr shmaler Basis für insgesamt etwa 2% aller Teilnehmer. Daneben haben cund 25 % aller Teilnehmer noch Kwl-Nummern für kriegs-, wehr- und lebens- wichtige Gespräche erhalten. Kennziffer und Kwl-Nummer sollen aber nur wenig benußt werden, weil daneben ja auch noch für dienstlihe und geschäftliche Uebermittlungen die dringenden und gewöhnlihen Gespräche verfügbar sind, die in vielen Verkehrs- -beziehungen ohne lange Wartezeiten durchkommen. Was nun die sonstigen Gespräche angeht, so werden schon in nächster Zeit die Teilnehmer bei Anmeldung gewöhnlicher oder dringender Gespräche gefragt werden, ob das Gespräch „privat“ ist. Private Fern- gelprache sind im allgemeinen sofkche, die niht in Berufs- oder Geschäftsangelegenheiten geführt werden. Nicht als „privat“ gelten das Herbeirusen von Axzt- oder Hebammenhilfe, von Tier- arzthilfe oder Gespräche über Geburts- und Todesfälle oder über Frontbesuche. Der Teilnehmer hat auf die Frage, ob „privat“, nach eigenem, gerehtem Urteil zu entscheiden. Das Erschleichen van Gesprächsvergünstigungen und der Mißbrauch werden von der Reichspost erfannt und in Zukunft als Shwächung der Wehrkraft und Sabotage an den Kriegsanstrengungen behandelt werden. Es ist selbstverständlih, daß gegenüber diesen Kriegsregelungen unnüge Eingaben und Beschwerden zurücktreten müssen.
__ Verlängerte Anmeldezeit für Kwl.-Gespräche Mit Rücksiht auf die Verlängerung der Arbeitszeit bei * den Behörden und im Geschäftsverkehr hat der Reichspostminister, um den Anforderungen der kriegs-, wehr- und lebenswihtigen Ein- richtungen zu genügen, die für die Anmeldung von Kwl.-Ge- sprächen zugelassene Zeit auf die Tagesstunden von 8 bis 19 Uhr (bishèr 8 bîs 16 Uhr) erweitert. j
Betracht kommen. Für den Ferndienst der allerwichtigsten Ge- M Das. Recht des Aktionärs auf Auskunsterteilung Grundsätßliche Stellungnahme des Reichsgerichts
Das Reichsgericht hat entschieden, daß das Verlangen eines Aktionärs nach Uer E ns S 112 AktG. einen klag- baren Anspruch begründet. Zur Begründung führt das RG. fol- gendes aus: ;
Das Auskunftsrecht des Aktionärs, das diesem vom Aktiengeseß als selbständiges, vom Willen der Hauptversammlung unab- hängiges Mitgliedsreht verliehen worden is, würde seiner Be- deutung wesentlich beraubt werden, wenn es vom Aktionär nicht im Klagewege verfolgt werden könnte. Diesen auf den Weg der Anfechtungsfklage zu verweisen, würde schon in den Fällen ver- sagen, in denen es zu keiner Beschlußfassung über den Gegenstand gekommen ist, wegen dessen Auskunft verlangt wird. Es wäre auch eine im Geseyß nicht begründete Einschränkung der Aus- funftspflicht, wenn ihre Verleßung nur beim Vorliegen der son- stigen Vorausseßungen geltend gemaht werden könnte, unter denen eine Anfechtungsklage erhoben werden kann. Die im vor- liegenden Falle von der beklagten AG. für ihren gegenteiligen Standpunkt angeführten Gründe sind nicht so zwingend, daß des-
wegen ein Klagerecht zu verneinen wäre. Jst ein Aktionär, der mit einer Klage auf Auskunftserteilung durchgedrungen ist, bei der
päteren Hauptversammlung niht mehr Aktionär, .jso wird sich,
damit die Auskunfterteilung zwar ohne weiteres erledigen. Das gibt aber noch feinen Anlaß, dem Aktionär von vornherein ein Klagerecht zu versagen. Das Fehlen eines Zusammenhanges mit
einem Gegenstand der späteren Hauptversammlung bildet keinen .
Grund, die Auskunft als überflüssig erscheinen zu lassen, das
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Interesse: des Aktionärs an ihrer Erteilung, ohne daß er eine Verurteilung nicht erzielt haben würde, wird in der Regel über die frühere Hauptversammlung hinaus fortdauern. Endlich kann auch der Umstand, daß bei der späteren Hauptversammlung mög- licherweise ein Sachverhalt vorliegt, einer Klagbarkeit des Aus- kunftsanspruches nicht entgegenstehen; der Gesellschaft wäre in solhem Falle unbenommen, ihre Rechte durh eine Klage nach & 767 ZPO. zur-Geltung zu bringen. (Il 142/43. — 16. 6.1944.)
Wirtschaft des Auslandes
t August-Ausweis der BJZ Der Monatsausweis der Bank für Fnternationalen Zahlungs
ausgleich zum 31. August 1944 weist gegenüber dem 31. Fuli 1944 eine weitere Verminderung der Bilanzsumme von 468,41 Mill. \rs auf 466,96 Mill. rxs aus. Unter den einzelnen Bilanzposten gingen Kassenbestand von 21,51 Mill. \frs auf 1860 Mill. \frs und rvediskontierbare Wechsel von 101,74 Mill. îfrs auf 101,27 Mill: ffrs zurück, während andere Wechsel und An- lagen fich von 198,61 Mill. ffrs auf 200,01 Mill. ffrs erhöhten und Gelder auf Sicht und Gelder auf Zeit mit unverändert 6,70 und 21,07. .Mill. srs ausgewiesen „werden.....Auf-.der Passivseite betragen die langfristigen Anleihen unv. 229,01 Mill. \ffrs. Kurz- fristige und Sichteinlagen der Zentralbanken für eigene Re(h- nung ermäßigten sich von 9,47 auf 8,06 Mill sfr und andere Einleger. von 1,85 auf 0,95 Mill. srs, wogegen kürzfristige und Sichteinlagen in Gold von 29,08 auf 29,31 Mill. sfrs stiegen.
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