1944 / 216 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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nungsgesellschaft

Ortenberg, Hessen, [7627]

Fn unser Handelsregister A wurde unter Nr. 175 eingetragen:

Firma Wilhelm Wörißhoffer in Bieichenbach, Oberhessen.

Fnhaber: Wilhelm Wörißhoffer -in Bleichenbach. Der Wilhelm Wöriß- hoffer Ehefrau, Charlotte geborene Heimburg, in Bleichenbach wurde Pro- kura ertetlt.

Ortenberg, den 30. August 1944.

Amtsgericht. Querfurt. [7628] Bekanntmachung.

Fn unser Handelsregister unter NL. H.-R. A 315 ist am 7. September 1944 bei der Firma Omnibus - Verkehr Richard Wittenbecher, Roßleben, ein- getragen worden: Die Prokura des Augujt Wirth in Roßleben ist erlöschen.

Amtsgericht Querfurt.

Rietberg, Westf. [7629] Amtsgericht Rietberg (Z.) in Westf, 12. September 1944. Neueintragung:

H.-R. A Il[ 115 G, Dreier, Neuen-

kirchen.

Fnhaber Ehefrau Kaufmann Gertrud Dreier geb. Steinhoff in Neuenkirchen Nr. 312. Dem Kaufmann Heinrich Dreier in Neuenkirhen Nr. 312 ist Prokura erteilt,

Rotenburg, Fulda. [7630]

Zu Handelsregister A Nr. 183 Firma Friedrich Mainz in Rotenburg (Fulda) ist heute eingetragen worden:

Offene Handelsgesellshaft. Der Kauf- mann Horst Mainz in Rotenburg (Fulda) ist in das Geschäft als persön- lih haftender Gesellshaster eingetreten. Die Gesellshaft hat am 1. Januar 1944 begonnen. Zu ihrer Vertretung ist nux der Gejellshafter Friedrich Mainz ermächtigt. Die Prokura des Horst Mainz ist erloschen.

Rotenburg a. Fulda, 11. Sept. 1944.

Das Amtsgericht.

Schwiebus, [7699] Oeffentlihe Bekanntmachung.

Fm Handelsregister A ist ck bei Nr. 399 Rekord Gummiwerke Her- bert Lindemann in Schwiebus tin-, getragen: Die Prokura des Kaufmanns Werner Polack ist erloschen.

Schwiebus, den 15. September 1944. 4 Das Amtsgericht.

Steyr. [7700] Amtsgericht Steyr, Abt. 4, 18. 9. 1944,

Fn das Handelsregister Abteilung B ist unter Nr. 16 am 18. September 1944 -eingetragen worden:

Bei der Firma Gemeinnützige Woh- Steyr-Daimler-Puh Gesellshast mit beschränkter Haftung in Steyr: i

Die Prokura Dr. Leopold Tavs ist erloschen. l

Die gleiche Einragung wird auch im Handelsregister der Zweigniederlassung in Graz exrjolgen.

Treuburg. 2 [7632]

Fn unserem Handelsregister Abt. A ist bei der unter Nr. 356 eingetragenen Firma H. C. Schreiber, Kommandit Gesellschaft, vetmerkt worden, daß die Prokura des Oskar Lemke erloschen ist.

Treuburg, den 14. September 1944.

Amtsgericht. ; Weida. ; [7633] Amtsgeriht Weida, 14. Septbr. 1944.

Veränderung:

H-R. A 254 Krazenfabrik Anker- marke vorm. Adolph Seelemann & Söhne in Neustadt/Orla. Die Prokura des Heinrih Gnüchtel in Neustadt/Drla ist erloschen. Wien. : : [7634] Amtsgericht Wien.

Abt. 132. Am 25. August 1944.

A 8686 Ludwig Reiter jun. (Wien, XVII./167, Shumanngasse 67, fabrifk- mäßige Erzeugung von Schuhen). Ver- tretungsbefugt nunmehr - der Gesell- hafter Ludwig Reiter jun, allein; die Gesellschafterin Stefanie Reiter jedoch nur in Gemeinschaft mit dem Gesell- hafter Ludwig Reiter jun. oder mit dem Prokuristen Emil Czerny.

Abteilung 133. i

B 4029 Danubia Allgemeine Ver- siherungs-Aktien-Gesellschaft (ion, L, Kärntnerring 5). Die Prokura des Ralph Schaffarzik ist erloschen.

B“ 4117 Cabos Aktiengesellschaft (Wien, XIV., Hernstorfer Straße 27). Die Prokura des Karl Kratochvil - ist erloschen. i i:

B 4200 „Austria“ Papierindustrie- Aktiengesellshaft (Wien, L, Roten- turmstraße 17). Die Prokura des Josef Kopatschek ist erloschen. /

B 4657 Union Versicherungs-Aktien- gesellshaft (Wien, k, Kärntnerring Nr. 5). Die Prokura des Ralph Schaffarzik ist erloschen.

Abt. 131. Am 30. August 1944.

A 12259 Mechaniker - Werkstätte

_ Bezdek & Adlizer (Wien, XVI., Kulm-

gasse 2). Vexrtretungsbefugt sind nur die beiden Gesellschafter gemeinsam.

A 9808 - Rudolf Lang (Wien, XV., Goldschlagstraße 99, Trauerwarenerzeu- gung And Handel mit diesen und eîin- [chlägigen Artikeln). Die Prokura der Helene Lang ist erloshen. /

A 11466 Karl Kowarzik (Wien, XXV., Mauer, Langegasse 57, Handel mit Waagen). Die Prokura der Anna Kowarzik ist erloschen.

»

Neichs8- und Stadt8anzeiger Nr. 215 vom 23. September 1944. S. 4

Abteilung 134.

B 5016 GW-Großeinkauf Wien Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung (Wien 11./27, Praterstraße 8. Die Prokura des Wilhelm Lehar ist ex- loschen.

B 4274 GVW-Brodufktionsgesellschaft mit beschräunkter Haftung (Wien I1./27, Praterstraße 8). ®Die Prokura dés Wil- helm Lehar ist erloschen.

4. Genofsensthasis» register

Bautzen. [7701]

Auf Blatt 32 des Genmvossenschafts- registers, betr. die Genossenschaft Bäcker- Einkauf Bauzen «e. G. m. b. H, thn Bauzen ist heute folgendes eingetragen worden:

Gegenstand des Unternehmens ist: der Großhandel mit Roh- und Verbrauchs- stoffêèn sowie sämtlichen Bedarfsgegen- standen, die der Be- und Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bädcker-. und Kondi- torenhandwerk dienen. Die Belieferung von Nichtmitgliedern ist zulässig. Amtsgericht Bauten, 15. Septbr. 1944.

Berlin. [7660]

Fn unser Genossenschaftsregister ?st heute bei Nr. 457, Schönwalder Spar- und Darlehnskasse eGmbH., einge- tragen _ worden: Die Firma ist ge- ändert in Raiffeisenkasse Schöuwalde eGmbH.

Berlin, den 13. September 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 571,

Döbeln, [7702] Gn.-R. 12.- Auf Blatt 12 des Ge- nossenschaftsregisters betr. die Fa, Bäcker-Einkauf Döbeln, e. G. m. b. H. in Döbeln, ist eingetragen worden, daß in dec außerordentlihen Generalver- sammlung vom 14. Funi 1944 der § 1 der Satzung geändert worden ist. Der Gegenstand des- Unternehmens ist: der Großhandel mit Roh- und Verbrauchs- stoffen sowie sämtlichen Bedarfsgegen- ständen, die der Be- und Verarbeitung der Rohstoffe und - dem Vertrieb der Fertigwaren im BVäcter- und Konditor- handwerk dienen. Die Belieferung von Nichtmitgliedern ijt zulässig. Amtsgericht Döbeln, 19. Septbr. 1944.

Leitmeritz. [7705] Genossenschaftsregister Amtsgericht Leitmeritß.

Aenderung. 11, September 1944. 7 Gn.-R. 1 372. „Spar- und Dar-

[lehensfassenverein für die Gemeinde Arnsdorf und Umgebung, Bezirk Tetschen, registrierte Genossenschaft mit unbeshränkter Haftung“, Arnsdorf, Bezirk Tetschen-Bodenbach.

Mit Beschluß der ordentlichen Voll- versammlung vom 4. Funi 1944 1st die Satzung in den §8 1 Abs. 1, 44 Ab). 1, 53 Abs. 2 und 83 Abs. 1 geändert. Da- nach lautet die Firma « nunmehr: „Raiffeisenkasse für Arnsdorf und Um- gebung, Kreis Tetschen-Bodenbach, . re- gistrierie SBenosseuschast mit unbe- schränkter Haftung“.

Die öffentlihen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen nun dur Anshlag an der Kundmachungstafel der Genossenshaft in Arnsdorf oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Saßungsänderungen' be- treffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft.

11, September 1944.

7 Gn.-R. I 438. Spar- und Dar- lehenskassen-Verein für Zinnwald re- gistrierte Genossenschaft mit unbe- schränkter Hastung, Hauptniederlassung in Zinnwald. E

Gelöscht “ist das Vorstandsmitglied Josef Stöhs, eingetragen als BVor- standsmitglied Rudolf Pietshmann, Fabrikant in Zinnwald Nv. 48, bei den eingetragenen Vorstandsmitgliedern Josef Schlegel die Eigenschaft als Ohb- mann und bei Raimund Zechel als Ob- mannstellvertreter.

11. September 1944.

7 Gn.-R. 11 156 Spar- und Dar- lehenskassen-Verein - für Triebsch und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Triebsch.

Mit Beschluß der Vollversammlung vom 12. Juni 1944 ist die Saßung tin den 88 1 Abs. 1 und 53 Abs. 2 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse in Triebsch, registrierte Genossenshaft mit unbeshränkter Haf- tung.“ Die weiteren Sazungsänderun- gen betreffen die inneren Verhältnisse der Genojjenschaft. ;

Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Franz Melzer. Eingetragen wird das Vorstandsmitglied Rudolf Neumann, Müller in“ Triebsch Nr. 68.

11. September 1944.

7 Gn.-R. [l 6 Spar--und Darlehens- kassenverein. für die Pfarrgemeinde Böhm. Bockau, registrierte Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftung in Klein Tschochau, Klein Tschochau.

Mit Beschluß der Vollversammlung vom 12, März 1944 ist die Satzung in den 88 1, 44, 55 Abs. 1 und 83 Abs. 1 geändert, Danach lautet die ' Firma nunmehc: „Raiffeisenkasse Böhmisch- Boau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“

Die öffentlihen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen nicht mehr in der in Prag erschienenen Zeitschrift „Deutsches landwirtschaftlihes Ge-

Danach lautet die Firma nunmehr:

nossenschaftsblatt“. Der Geschäftsanteil beträgt nun 50 A. Die übrigen

Satzungsänderungen betreffen die inne- ren Verhältnisse der Genossens ast.

9, September 1944.

7 Gn.-R. [ll 131 Spar- unv Dar- lehenskassenverein für Schütteniß und Umgebung registrierte Genossenschaft mit Unbe{Gränkter Haftung, Shüttenig.

Mit Beschluß. der ordentlichen Voll- versammlung vom 25, Funi 1944 ist die Satung in den §8 1 Abs. 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2 ünd, 8 Abs .l geändert. „Raiffeisenkasie in Schütteniß, regi- strierte Genossenschaft mit unbeschränk- ter Hastung.“ Die öffentlichen Be- kanntmachungen ‘erfolgen nun durch Anschlag an dev Kundmachungstafel der Genossenschaft in Schütteniß oder durch Rundschreiben an allé Mitglieder.

Die übrigen Säaßungsänderungen be- treffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft.

9, September 1944,

7 Gn.-R. [1 17 Spar- und Dar- lct;onskassen-Verein für die Schulge- meinde Pokratiß, registrierte Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung, Pokratiß.

Mit Beschluß der ordentlihen Voll- versammlung vom 1. Juni 1944 ist die Saßbung in den 88 1, 2, 3, 55, 61 und 83 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse Po- kratiß, registrierte Genossenschaft * mit unbeschränkter Haftung.“ Der“ Ge- schäftsanteil beträgt nunmehr 50 RAM. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen nun durch An® schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Pokratig und Mir- shgwi8 und durch Veröffentlihung im Verbandsorgan des Raiffeisenzentral- verbandes für das Sudetenland oder im Amtsblatt für den Landkreis Leit- meris, sofern im Einzelfall geseßlih4 nichts anderes bestimmt ist. Die übri- gen Saßungsänderungen bvetressen die inneren Verhältnisse der Genossenschast.

11. September 1944.

7 Gn.-R. Ih. 25 Spar- und Dar- lehenskassenvereîn für Biela und Um- gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Biela bei Bodenbach. G

Mit Beschluß der ordentlihen Voll- versammlüng vom 29. April 1944 1st die Saßung in den §8 1 Abs. 1, 3 Abs, 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2 und 83 Abs. 1 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse in Biela, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffent- sichen Bekanntmachungen erfolgen dur Anshlag an der Kundmachungstäfel der Genossenschaft in Biela oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Saßungsänderungen betressen die inneren Verhältnisse der Genosjen- d aft.

‘Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Friedrih Arlt. Eingetragen wird das Vorstandsmitglied Franz Walter, Pen- sionist in Biela Nr. 145.

11. September 1944,

7 Gn.-R. I1V 97 Spar- und Dar- lehenstassenverein für Leukersdorf .und Umgebung registrierte Genossenschaft mit. unbeicränkter Haftung, Leukers- dorf.

Mit Beschluß der Vollversammlung vom 16. April 1944 ist die Saßung in den 88 1, 44 Abs. 1, 53 Abs, 2 und 83 Abs. 1 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse in Leukersdorf registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung.“ Die öffent- lihen Bekanntmachungen der Genossen- schaft erfolgen nun durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen- schaft in Leukersdorf oder duxch Rund- [chreiben an alle Mitglteder.

Die übrigen Satßungsänderungen be- treffen die inneren Verhältnisse der Genossenschaft.

11. September 1944.

7 Gn.-R. VI 154 Elbetal Häute- verwertung der Fleisher und Selcher für Aussig und Umgebung registrierte Genojsenshaft mit beschränkter Haf- tung in Aussig a/E., Aussig.

Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Max Worth als Geschäftsführer. Ein- getragen wird das Vorstandsmitglied Josef Kral, Fleischermeister in Fohns-1 dorf, als Geschäftsführer.

82 September 1944.

7 Gn.-R. VII 89 Spar- und Dar- lehenskassenverein Zwettniß Wisterschan und Umgebung, registrierte Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftung, Zwettnig.

Mit Beschluß der ordentlihen Voll- versammlung vom 9. Juli 1944 ist die Sahßung in den §8 1, 3b Abs. 2, 7b, 12 c, 13 Abs. 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2, 55 Abs 1 und 8 Abs. 1 geändert. Danach lautet die Firma nunmehr: „Raiffeisenkasse Wisterschan registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf- tung.“ Dex Geschäftsanteil beträgt nun 50 NA. Die öffentlihen Bekannt- mächungen der Genossenschaft erfolgen jeßt durch- Anschlag an der Kund- machungstafel dex Genossenschaft in Wistershán oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Sahßungsänderungen be- treffen die inneren Verhältnisse deú Genossenschaft. * «

11. September 1944.

7 Gn.-R. X 165 Kühlhallen Schöu- priesen, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Hastung, Aussig.

Eingetragen wird als. Vorstandsmit-

| Geschäftsanteil

glied Rudolf Storch, Direktor, Aussig 3.

. .

Gelöscht - werden die Vorstandsmit- glieder Fepdinand* Maresh, Rudolf Storch und Franz Kraffek. /

Duxch Beschluß der Hauptver]amm- lung vom 30. Dezember 1940 wurde die Satzung geändert in den 88 10, 13 und 38. 8 40 wurde gestrihen. Der

beträgt nunmehr 12 RÆ,

Die übrigen Aenderungen betreffen die inneren Verhältnisse der Genosjen- schaft.

Oschatz. [7706] Genossenschaftsregister Amtsgericht Oschatz, 18. Septbr. 1944. Beränderung:

Gn.-R. 33. Duxch die Beschlüsse der Generalversammlungen vom 27. Funi und‘ 25. Juli 1944 ist die Genossenschaft Sozial-Gewerk Mügelnier Handwerker, eingetragene Genossenshaft mit be- chränkter Haftpflicht in Mügeln ein- getragen auf Blatt 18 des Genossen- [haftsregisters des Amtsgerichts Mü- geln als übertragende Genossenschaft

“auf Grund des Verschmelzungsvertrages

vom 24. Märxz 1944 mit der Genossen- haft Sozial-Gewerk Oschaßer Hand- werker jeßt Sozial Gewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Oshay eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oschaß als übernehmende Genossen- schaft verschmolzen worden.

Reichenberg. [7707] Amtsgericht Reichenberg. Neueintragung:

Gn.-R. VTI 143, 14. 9. 1944, Einsaß- genossenschaft des Malerhandwerkes, ein- getragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpflicht, Gablonz a. N. (He- nossenschaftsvertrag vom 18. 7. 1944; Gegenstand des ‘Unternehmens: Fm- prägnierung der Dachböden; Geschafsts- anteil: 20 KA; Hastsumme: 20 M. Dex Vorstand bestéht aus mindestens ° Mitgliedern. Zur Vertretung der Ge- nossenschaft sind 2 Mitglieder berechtigt. Vorstandsmitglieder: Fosef Blobner, Gablonz a. N., Reichenberger Straße 13, Josef Massopust, Gablonz a. N., Adolf- Hitler-Play 16. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft thre Namensunterschrift hinzufügen. Die Be- fanntmachungen der Genossenschaft er- folgen in den Blättern für Genossen- \chaftswesen in Berlin; falls aus irgend einem Grunde die Bekannt- mathungen dort niht möglich fein sollten, so tritt bis zur Bestimmung anderer Blätter an ihre Stelle der „Deutsche“ Reichsanzeiger“. Die Ein- berufung der Generalversammlung ge- schieht durch unmittelbare Benachrichti-

gung aller Genossen. Veränderungen:

Gn.-R. I 5, 16. 9. 1944, Volksbank, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftung, Weißkirchen a. N. Durch Generalversammlungsbeshluß vom 22; 3, 1944 ist das Statut der Genossenschaft in den §8 38 (Be- rufung und Einladung zux General- versammlung) und 45, 46 (Abstimmung utd Beschlüsse der Generalversamm- lung) geändert. Diese Aenderungen betreffen innere Verhältnisse der Ge- nossenschaft.

Gn.-R. T 339, 14. 9. 1944, Spar- und Darlehenskassenverein für Deutsch- Pankraz registrierte Genossenshaft mit unbeschränkter Haftung, Deutsh-Pan- kraz, Kr. Deutsh-Gabel. Durch Voll- versammlungsbeshluß vom 6. 8. 1944 sind die Statuten in den §8 1 (Firma), 6a (Ausscheiden von Mitgliedern), (Ausschließung von Mitgliedern), 44 Abs, 1 (Einladung zu- den Vollver- sammlungen), 53 Abs. 2 (Wirksamkeit des Vereins), 55 Abs. 1 (Geschäfts- anteile) und 883 Abs. 1 (Bekannt- machungen) geändert. Die Ge- nossenschaftsfirma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Deutsh-Pankraz, re- gistrierte Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftung. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil im Betrage von 50 k. zu erwerben und wenigskens-10 N.Æ bei der Aufnahme so- fort bar einzuzahlen. Die der Genossen- [haft bereits angehörigen Mitgliéder müssen ihren Geschäftsanteil 1nner- halb eines Fahres auf 10 RM etr- gänzen. ‘Die restlichen Teilzahlungeß auf den Betrag von 50 f. haben von allen Mitgliedern innerhalb von vier Jahren zu erfolgen. Die Erwerbung mehrerer Anteile is statthaft. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungs- tafel der Genossenschaft in Deutsch Pankraz oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder, Die übrigen Aende- rungen! betreffen innere Verhältnisse dex Genossenschaft. o

Gn.-R. T 406, 12. 9. 1944, Raiff- eisenkasse in Ketten, registrierte Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung, Ketten. Durch Vollversamm- sungsbeshluß vom 3. 8, 1944 sind „die Saßungen in den ‘§8 6 (Ausscheiden von Mitgliedern), 44 (Einberufung der Vollversammlung), 53 (Genossenschafts- verband), 55 (Geschäftsanteile) und 83 (Bekanntmachungen) geändert; Der Betrag eines Geschäftsanteiles wird mit 50 N.AÆ festgeseßt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil von 50 NAM zu erwerben und wentg- stens 10 N.ÆM bei der Aufnahme sofort har einzuzahlen, eno schaft bereits angehötenden Mitglieder

%

müssen ihren Geschäftsanteil innerhalb eines Fahres auf den Betrag von 10 A ergänzen. Die restlichen: Teil- zahlungen auf den Betrag von 50 l. haben von allen Mitgliedern îinner- halb- von 4 Jahren zu erfolgen. Die Erwerbung mehrerex Anteile is zu- tässig. Die - öffentlihen Bekannt- machungen exfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen- chaft in Ketten vder durch Rund- [reiben an alle Mitglieder, Die Übrigen Veränderungen betreffen innere Verhältnisse dex Genossenschaft.

Gn.-R. 11 74, 13. 9. 1944, Genossen- schaft zur Beschaffung von Trink- undo Nugzwasser für den Ortsteil Ober-

beshränkter Hastung, Kukan. Durch Vollversammlungsbeshluß vom 9. 3. 1944 sind zu Ausschußmitgliedern be- stellt: Liebhardt Rößler, Kaufmann in Kukan 192, und Rudolf Fantsch, Bank- angestellter in Kukan 447, Dérx bis- herige Wassermeisterstellvertreter Gustav Finke in Kukan 182 ist Wassermeister, Liebhardt Rößlex sein Stellvertreter. ‘Die Ausschußmitglieder. Josef Zeh und Rudolf Posselt. * Löschungen von Amts wegen:

Gn.,-R. VI 118, 12. 9. 1944, Liefe- rungsgenossenschaft der Schneidermeister in Böhm.-Aicha, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftung, auch tschechisch, Aicha, Sudeten, gem. L 3 des Löschungsgeseßes vom 9. 10. 1% NRGBI. 1 S. 914

produkt, Genossenschaft für den - Ein- kauf und Verkauf sämtliher land- wirischaftlißher Produkte, eingetragene ‘Genossenschaft mit beschränkter Haf- tung in Böhm.-Aiha in Liguidation, Aiha (Sudeten), gemäß § 3 des Löschungsgeseßes vom 9. 10, 1934, RGB[l. 1 S. 914.

Sonnenburg, N. M, [7708] Im Genossenschaftsregister Nr, 38 dexr Pachtgenossenschaft Louisa e. G. m. b. H. in Louisa ist eingetragen ivorden, daß die Firma jetzt lautet: Raiffeisen-Pachtgenossenschaft Louisa eingetragene, Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht.

Sonnenburg (Neum.), 15. 9, 1944.

; Das Amtsgericht. Stargard, Pom. 7709] Gn.-R. 146 Ländliche Spar- und Darlehnskasse Buchholz e. G. m. b. H.

{luß der Generalversammlung vom 24. Juni 1944 ist die Firma in „Raiff- eisenkasse Buchholz e. G. m. b, H.“ geändert. Stargard i. Pom., 14. Septbr. 1944. Amtsgericht,

Varel, Oldenb. \ [7663] Amtsgericht Varel, 18. Sept. 1944. Veränderung.

Gen.-Reg. 21 Spar- u. Darlehnskasse, e. G. m. b. H., Jaderberg: Raiff- cisenkasse, e. G. m. b. H. Faderberg zu

Faderberg.

Weida. [7762] Amtsgericht Weida, 18. September 1944. Neuecintragung:

Gn,-Re. 41 Dreschgenossenschast e. G. m. b. H. in Steinbrücken b. Neustadt (Orla). , Gegenstand des Unternehmens ist: das selbstgebaute Getreide der Mit- glieder mit der Dreshmaschine zu dreshenz; Anschaffung und Benußung sonstiger landwirtschaftliher Maschinen, «Die zum Antrieb der Dreshmaschine vorhandene Kraftmaschine kann auch für andere Zwecke gebraucht werden, wor- über die Generalversammlung zu be- stimmen hat. Die Genossenschaft be- \thränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Die Genossen- schaft will in erster Linie durch thre geschäftlihen Einrichtungen * die wirt- shaftlich Schwachen stärken und das geistige und sittliche Wohl der Genossen fördern nah dem Grundsaß „Gemetn- nuß geht vor Eigennuß“, Das Statut ist vom 22. Funi 1944,

Wiesloch. [7664] Genossenschaftsregister Amtsgericht Wiesloch, 12. Sept. 1944. Erloschen.

Band 2 O.-Z3. 18 Spar- und Dar- lehnsfasse e. G. m. u. H. zu Mühl- hausen, Amt Heidelberg, Nach Durch- führung dew Liquidation ist die Ver- tretungsbefugnis der Liquidatoren be-

endigt und die Firma erloschen.

5. Musterregister {7719]

Dresden, worden: Ï

10687 Zigarettenfabrik Orienta G. m. b. H. in Dresden: Schußfrist verlängert bis auf 15 Fahre.

11 316 Oberlehrer Alfred Schramm in Kloßsche: Schußfrist verlängert bis auf 10 Fahre.

Verantwortlih für den Amtlihen und Nihtamts- lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verautwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanyich in Berlin SW 68

Die der M(enossen-

Druck der Preußischen Verlags- und Druckeret GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer: 10 F

Kukan registrierte Genossenschaft mit

-R. VI 138, 12. 9. 1944/ Agro-

in Buchholz bei Stargard. Durch “Be-.

Jn das Musterregister ist eingetragen

Amtgericht Dreden, den 16. Fuli 1944.

Deutscher Reithsanzeiger

Erscheint an iedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Poft monatlich 2,30 Æ zuzügli Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatli 1,90 #/. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin fürSelbstabholer die Anzeigenstelle. SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Ginzelpreis seder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Ginzelne Beilagen osten 10 Æ/. Einzelnummern werdén nur gegen Barzahlung oder vorherige. Einsendung des Betrages einscließlich des Portos abgegeben.

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_Preußisther Staatsanzeiger

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1944

tan

Fnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriuums über die All- gemeine Transferregelung im Fahre 1944, * : Bekanntmachung der Konversionskasse für deutsche Auslands- \hulden über die Verlängerung der Tilgungsvorschriften. Berichtigung zu Erlassen zur Durchführung der Verlagerungs-

andördnung, in Nr. 181. | : Anweisung VIIl der Reichsvereinigung Textilveredlung (Krumpfecht-Ausrüsten von Geweben). Vom 1. Sep- tember 1944, nebst Richtlinien und Anlage. Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts Teil I Nr. 43 und 44.

Amtliches L Deutsches Reich

Bekanntmachuug ;

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über Zahlungsverbindlich- keiten gegenüber dem Ausland vom 9, Juni 1933 (RGBl.] S. 349) bestimmen wir hiermit für Kapitalerträgnisse, die in der Zeit ‘vom 1. Fanuar ‘1944 bis, 31. Dezember 1944 fällig und gemäß dem genannten Geseß bis zum 31. Dezember 1944 an die Konversionskasse für deutshe Auslandsschulden ein- gezahlt sind, ferner für solhe Kapitalerträgnisse, die vor dem 1. Fanuar 1944 fällig waren und in der Zeit vom 1. Fanuar 1944 bis 31. - Dezember 1944 an die Konversionskasse für deutshe Auslands\chulden. eingezahlt sind, das folgende:

1. Ein Bartransfer findet nicht statt. |

2. Jeder Gläubiger von Kapitalerträgnissen ist berechtigt, auf Grund der für. ihn durch Reichsmarkzahlung des deutschen Schuldners an die Konvexrsivuskasse für deutsche MAuslands- {hulden gegen diese begründeten N H slartfordeotraen mit 3 % jährli verzinslihe und mit 3 °% des jeweils umlaufen- den Betrages Jjaährlih tilgbare Schuldverschreibungen der Konversionskasse für | deutshe Auslandsschulden in Höhe des Nominalbetrages der Ertragsforderungen und in der Währung, auf die diese lauten, am Sig der Kasse in Berlin zu erhalten. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt bei pünkt- licher Einzahlung mit dem Tage der Fälligkeit der Forderung, bei verspäteter Einzahlung mit dem Tage der Einzahlung bei der Konversionskasse, sofern der Gläubiger seinen Anspruch auf solche Schuldverschreibungen geltend macht

a) bis zum 31. Dezember 1944 für spätestens am 30. Juni 1944 fällige und, bis zu diesem Zeitpunkt an die Konver- sionskasse gezahlte Erträgnisse,

b) his zum 31. März 1945 für spätestens am 31. Dezember 1944 fällige und bis zu diesem Zeitpunkt an die Konver- sionsfasse gezahlte Erträgnisse.

Bei Anträgen, die bei der Konversionskasse für deutsche Aus- landsschulden nah den genannten Terminen eingehen, beginnt die Verzinsung mit dem ersten Tage desjenigen Kalenderhalb- jahres, in dem der Antrag gestellt wird. Kapital, Zinsen und Tilgungsbeträge ‘der Schuldverschreibungen sind mit der Reichsgarantie ausgestattet, auf welche die Beschränkungen und Verbote des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. T S. 1734) und die Vorschriften des Gesezeés über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9, Funi 4933 (RGBl. I S. 349) keine Anwen- dung finden.

3. Der Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland, der durh

Verrechnungs- oder Zahlungsabkommen oder sonstige Verein- barungen in anderer Weise seine Regelung findet, bleibt von dén vorstehenden Bestimmungen unberührt. :

4. Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslands\hulden werden nicht ausgegeben:

a) an Gläubiger, die Feinde im Sinne der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Fanuar 1940 (RGBl. 1 S. 191) und deren Ergänzungen sind, so- Par an frühere Staatsangehörige der ehemaligen Republik

olen,

b) an Gläubiger, die ihre Ansprüche von einem unter a) genannten Gläubiger nach den maßgebenden Stichtagen erworbèn haben.

Berlin, den 25. September 1944. Reithsbankdirektoriun!

Bekanntmachung

Die Gültigkeitsdauer. der am 8. Fuli 1935 veröffentlichten Vorschriften über die Verwendung der bei der Konversions- kasse für deutsche Auslandsshulden eingezahlten Tilgungs- beträge, leßtmalig bekanntgegeben am 28. Mai 1943, wird bis zum 31. Degember 1944 verlängert.

Berlin, .den 25. September 1944. Konversionskasse für deutshe Auslands\hulden.

j Berichtigung zu den in Nr. 181/1944 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 14. August 1944 vetöffent- E Erlassen zur Durchsührung der Verlagerungsan- ordnung: i

Jn der Anlage zum 2. Durchführungserlaß muß es in Gruppe III in der 2. Zeile von oben statt „yDilfswerkmeister“ „Werkmeister“ und in Gruppe TV unter Beispiele 6. Zeile von oben statt „Fachwerkmeister“ „Oberwerkmeister“ hetßen.

Anweisung VIII der Reichsvereinigung Textilveredlung (Krumpsecht-Ausrüsten von Geweben)

Vom 1. September 1944

Auf Grund von § 4 der Anordnung über die Errichtung der Reichsvereinigung Textilveredlung vom 10, März 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 73 vom 27. März 1942) in Verbindung mit § 3 der Saßzung wird mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Textilwirtschaft des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion bestimmt:

81

Krumpfecht-Ausrüsten von Geweben _Die Gewebe, die in den. Richtlinien zu dieser Anweisung genannt sind müssen so krumpfecht ausgerüstet werden, daß die in den Richtlinien angegebenen Restkrumpfwerte nicht überschritten werden. S2 Prüfung der Restkrumpfwerté Die Restkrumpfwerte sind nach der als Anlage beigefügten Prüfungsvorschrift zu ermitteln. i 83 Aenderung der Richtlinien Die Reichsvereinigüng Textilveredlung kann die Richtlinien zu dieser Anweisung mit Zustimmung des Produktionsbeauf- tragten für Textilwirtschast des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger ändern.

S 4

Ö

Ausnahmen

R (l) Ausgenommen von den Vorschriften dieser Anweisung ind: -

a) Wehrmachtsaufträge,

þ) Aufträge der Reichsleitung der NSDAP.,

c) andere Aufträge, wenn in der Herstellungsanweisung niedrigere Restkrumpf- werte angegeben sind, als sie in den Richtlinien zu dieser Anweisung festgelegt sind. :

. (2) Darüber hinaus behält sich die Reichsvereinigung Textil- veredlung vor, in besonders begründeten Einzelfällen Aus- nahmen von 'den Vorschriften dieser Anweisung zuzulassen. Anträge auf Aufnahmegenehmigungen sind in doppelter Aus- fertigung bei der Reichsvereinigung Textilveredlung einzu- reichen; Anträge „von Lohnveredlern müssen den Namen des Auftraggebers enthalten. Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden. /

Q S D Meinungsverschiedenheiten Ergeben sich aus dieser Anweisung Meinungsverschieden- heiten zwischen Veredler und Auftraggeber, so ist die Ent- scheidung der Reichsvereinigung Textilveredlung “herbeizu- führen. / h 86

Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen. diese Anweisung werden nach § 17 der Satzung der Reichsvereinigung Textilveredlung mit einer Geldstrafe in unbegrenzter Höhe bestraft. 8 7 Jnkrasttreten Diese Anweisung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft.

Berlin, den 1. September 1944.

Reichsvereinigung Textilveredlung. Der Vorsiver: Dr. Achte.

: Richtlinien zur Anweisung VII[ der. Reichsvereinigung Textilveredlung (Krumpfecht-Ausrüsten von Geweben) Vom 1. September 1944

Gewebe, für die die Restkrumpfung folgende Höchstsäße ni überschreiten darf: pfung folgende Höcstsäge nicht Kette Schuß

(1) Gewebe für Berufs- und Arbeitskleidung 8% 3% nsbesondere für

Arbeits\hußkleidung,

Arbeiter- und Bergarbeiterkleidung,

Grubenhemden,

Gestreifte Hosen,

Frauenarbeitskleider (auch Flanell und

Rauhköper)

(2) Gewebe für Waschkleider für Frauen und

S R ä é 8% 3% (3) Gewebe für Kinderkleider. „5. 6% 3% (D. Gebebes für Leibwäshe . « «. s 9% 3%

insbesondere für

Hemden (auch Flanell und Raußköper)

Hemdeneinlagen

Nachthemden und Schlafanzüge (5) Gewebe für Sporthosen . « ¿ «8%, 3% (6) Gewebe für Regenschußbekleidung. . . 8% 3%

Die angegebenen Höchstsäße für die Restkrumpfung gelten nicht für Gewebe,

a) die Kreppgarne enthalten,

b) die Wolle, Naturseide und Acetat-Kunstseide enthalten,

ce) die beschichtet werden.

I Anlage zur Anweisung VIIl der Reichsvereinigung Textilveredlung (Krumpfecht-Ausrüsten von Geweben) Vom 1. Septémber 1944

Zur Feststellung der Maßänderung von Geweben beim Waschen ist nachstehende Prüfungsvorschrift (Dahlemer Ver- fahren) anzuwenden.

Das Prüfverfahren ermittelt die bei der Kochwäsche auftretenden Maßänderungen. Es soll als technishes Prüf- verfahren der Gebra::chswäshe von Textilien bei Koch- temperatux möglichst nahefkommen und ist. so ausgerihtet, daß reproduzierbare Werte eyhalten werden. Das Prüfver- fahren kommt auch zur Anwendung bei Geweben, die im Gebrauch üblicherweise einer Kochwäsche niht unterworfen werden.

a) Probeentnahme

Von dem zu prüfenden Gewebe ist mindestens 50 cm vom Stückende entfernt eine Probe von 60 cm Länge zu entnehmen. Aus Gründen dée Rohstoffersparnis können füx vergleichende Untersuchungen auch Proben von 30 cm Länge entnommen werden. Die Probe wird in der Shuß- richtung breit aufgerollt (niht falten) und in dieser Form der Prufung zugeleitet.

b) Vorbereitung der Probe

Die Probe wird auf einer glatten Unterlage faltenfrei und ohne Streckung ausgebreitet. Auf der Probe werden mit unverwaschbarer Tinte Markierungen in cinem Abstand von genau 50 ecm (auf 1mm genau) angebracht, und zwar je drei Strecken in der Richtung der Kette und des Schusses. Die Meßpunkte sollen in der Richtung des Schusses mindestens 10 em von der Webkante entfernt liegen. Wenn aus Gründen der Rohstoffersparnis bei vergleichenden Prüfungen Proben von nur 30 em gezogen werden, sind die Markierungen sinn- gemäß ix Abständen von 25 em anzubringen. Die markierten Streckten sollen untereinander Abstände von etwa 25 cm bzw. 12 ecm aufiveisen. ;

c) Behandlung der Probe

1.’ Die Probe wird gewogen und in die 30fahe Menge weichen Wassers (z. B. destilliertes, permutiertes oder Kondenswasser), das im Liter 2g Soda und 3g Seife enthält und etwa 40° C mißt, eingebraht, Das Gefäß soll etwa zu ?/ gefüllt sein.

. Waschflüssigkeit und Vrobe werden in 20—30 Minuten auf Kochtemperatur erhißt (mindestens 95 ° C), Oertliche Ueberhißungen sind zu vermeiden.

. 10 Minuten auf dieser Temperatur lassen und dabei vor-

sichtig umrühren. Waschflüssigkeit

.-10 Minuten abkühlen abgießen.

. Probe im gleichen Gefäß mit weichem Wasser (30 ° C) spuülen, dreimaliger Wasserwechsel, Gesamtdauer etwa 10 Minuten.

6. Probe mit der Hand ausdrüdcken (nit ‘wringen) bis zu einer Restfeuchtigkeit von etwa 150 % des Trocken- gewichtes. Probe an mindestens vier Stellen mit Klammern oder Fäden an einer Leine in einem trockenen Raum bei Zimmertemperatur aufhängen, Schußrichtung parallel zur Leine.

7. Probe flach auflegen und auf etwa 30 % Feuchtigkeits- gehalt möglichst gleihmäßig befeuhten (Spribdüse u. dgl.), dann in Schußrichtung zusammenrollen und mindestens 10 Minuten liegen lassen. Hierbei ist die errechnete Feuchtigkeitsmenge abzumessen und aus einer Sprüh- vorrichtung restlos aufzusprißen.

8. Die Probe wird auf einer Bügelunterlage (Filz oder Tuch mit darübergelegtem Baumwollnessel) abgerollt und durch Aufseßen eines heißen Bügeleisens (Gewicht 6—7 kg, Temperatur. 200—240° C, zu prüfen mit Schmelzpunkt des Anthrazens (217 ° C) und des Natrium- chlorats (248° C) oder durch Thermochromstifte) trocken- gebügelt. Das Bügeleisen ist ohne Gleiten, lediglih dur Abheben von der Mitte der Probe aus nach beiden Setten zu verseßen. R

9. Probe etwa 10 Minuten abkühlen lassen,

d) Auswertung

Die behandelte Probe wird auf einer glatten Unterlage faltenfrei und ohne Streckung aufgelegt. Die drei en omn

L

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lassen, dann

Gt

Streen in Kette und Shuß werden auf 1 mm genau nach-