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Neichs: und Staatsanzeiger Nr. 217 vom 26. September 1944.
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teilungen nah Anforderung alle zur Durchführung der Aufgaben notwendigen Angaben zu machen, wie z. B.: a) Auftrags-Eingang und -Bestand b) Versand c) Bestand an Fertigerzeugnissen d) Bestand an Fertigungsmaterial, 8 4 Die Lenkungsstelle Schrauben bzw, ihre Abtetlungen sind berechtigt, die Einhaltung der von - ihnen getroffenen. An- weisungen nachzuprüfen. S Durch die Aufträgssteuerung werden die aus den unmittel- baren Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftrag- nehmer sih ergebenden Rechte und Pflichten nicht berührt.
86 Zuwiderhandlungen gégen diese Anordnung werden nach den geltétiden Strafbestimmungen bestraft.
S7 I _Diése Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen- Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung der zustän- digen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Der Leiter des Sondervinges Schrauben im Hauptring __ Maszhhinenelemente beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. W. BELIU E L.
Wirtischaftstcili
Neberprüfung der Holzvorräte
se festzustellenden Streben nach einer Ueberx- höhung der Vorräte an Roh- und Schnittholz entgegenzuwirken, ist lt. „Deutscher Holz-Anzeiger“ ein Forst- und Holzwirtschafts- amt dazu übergegangen, die Vorräte an Roh- und Schnittholz im Walde bzw. bei den Be- und Verarbeiterbetrieben und dem Handel zu überprüfen und einen Abbau älterer bzw. zu großer Vorräte in die Wege zu leiten. Diese zunächst als Versuch gedachte Aktion, die mit einer Beschlagnahme zu alter bzw. großer Vor- räte verbunden sein kann, joll im Bewährungsfall- auf das ganze Reich ausgedehnt werden.
Beim Rohholz sollen sich die Beauftragten für die Forst-, und Holzwirtschaft, denen die Ueberprüfung der Vorräte übertragen worden ist, in den Landkreisen der Forstämter und der Forst- beamten bedienen, um festzustellen, welche Holzmengen im ein- zelnen im Walde, an PLagerpläven, Straßen ujw. sich befinden. Alles Nutholz, bei dem die begründete Vermutung besteht, daß der Eigentümer die Weiterverwertung vorsäßlih oder fahrlässig verzögert, verfällt der Beschlagnahme. Hièrunter fällt alles Nadel- nußholz, das aus dem Einschlag 1943 und früher stammt. Welche Mengen aus dem Einschlag 1944 dazu zu rehnen sind, muß je- weils im Einzelfalle entschieden werden. Das gleiche gilt für die Vorräte an Laubnußholz. Sofern die beshlagnahmten Mengen im Einzelfall 10 fm nicht übersteigen, soll der Beauftragte selbst weitere Verfügungen treffen. Größere Mengen sind sofort dem Forst- und Holzwirtschaftsamt zu melden, durh welches dann die Zuweisung des beschlagnahmten Holzes an Sägewerke, Papier- fabriken und andere hol tichaftlihe Verarbeiterbetriebe erfolgt.
Soweit - bei den Betrieben überhöhte Schnittholzvorräte vor- handen sind, sollen diese unter Angabe der Sortimente beschlag- nahmt und dem Forst- und Holzwirtschaftsamt zur weiteren* Ver fügung bekanntgegeben werden. Die Feststellung der zu beshlag- nahmenden Uebervorräte sollen die Beauftragten im Benehnen mit dem Kreisvertrauensmann des Hauptringes Holz bzw. dem Kreisgruppenleiter der Wirtschaft8gruppe. Sägeindustrie vor- nehmen. Soweit bei Sägewerken oder Holzhandlungen einwand- frei Vorräte aus dem Einschnitt 1943 und srüher festgestellt wer- den, sind diesc in jedem Falle in vollem Umfange zu beschlag- nahmen. Holzverarbeitende und holzverbrauchende Betriebe, die über unvertretbar hohe Vorräte verfügen, sind unter Angabe der vorhandenen Vorratsmengen zu melden. Von einer Beschlag- nahme soll jedoh zunächst abgesehen werden, da in jedem Einzel- fall hier die Vorratsmenge gegenüber dem Verbrauch geprüft werden muß. Diese Bestimmungen gelten in erster Linie für das
Um dem teilweije
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Nädelschnittholz. Auf Laubschnittware finden sie nur Anwendung, wenn es sih um Einschnitt aus dem Jahre 1941 und früher han- delt. Ueber die Verfügungen, welche die Beauftragten selbst im Rahmen der 10-!m-(Grenze getroffen haben, follen sie den Leiter des Forst- und Holzwirtshaftsamtes bis zum 5, Oktober 1944 unterrichten.
Transportumstellungen in der Milh- und Fettwirtschaft
Das Transportwesen war schon im Zuge der Marktordnung als wichtiger Faktor der Kosten, die auf der Milchverarbeitung ruhen und daher den Milchpreis des Bauern beeinträchten, früh- zeitig Gegenstand von Rationalisierunqsmaßnahmen. Unter An- passung der heranzuführenden Milchmengen an den tatsächlichen Turinkmilchverbrauh wurden im ganzen Reich Vilcheinzugs- gebiete festgelegt. Hierdurch konnten vorx allem in den Haupt- verbrauchsgebieten der Großstädte die bisher vielfah durchein- ander laufenden Milchzufuhren mehrerer Molfkereien, auf be- stimmte Molkerxeieinzugsgebiete eingeshränkt werden, Dabei wurden vor allem die durch zu weite Entfernungen verteuerten Milchanfuhren beshränkt uud auf nähergelegene Molkereien um- eleitet. — Diese durchgreifende Neuordnung in der Milchwirt- chaft war bekanntlich die Pionierarbeit für die reihsnähr- ständische Marktordnung überhaupt, der sih später entsprechende tasßznahmen auf anderen Marktgebieten anfügten. So verlief der Butterabsay der Molkereien und Großhändler vor Beginn dex Marktordnung nux nah privatwirtschaftlihen und Kon- furrenzgesihtspunkten ohne einheitlihe Lenkung. Der Kunden- kreis wurde ohne Rücksicht auf die Entfernung gesucht, so daß sogar aus butterzuschußbedürftigen Gebieten Butter in Butter- überschußaebiete geliefert wurde. Deshalb wurden im Zuge der Marktordnung im Januar 1939 nah der Einführung von Fest- preisen für den Großhandel vier Butterversorgungsgebiete im Reich gebildet. Die Ausfuhr von Butter aus einem Butterx- vexsorgungsgebiet in kin anderes wurde untersagt, so daß also nur noch Lieferungen innerhalb eines Versorgungsgebietes ge- stattet waren. Bei dexr Aufteilung der Butterversorgungsgehiete wurde jeweils ein größeres Verbrauchsgebiet mit einem hierzu ünst’g gelegenen Erzeugungsgebiet gekoppelt. Außerdem wurden Bi tereimtagen während der Spivenerzeugung seitdem möglichst leich in den Kühlhäusern der Zushußgebiete vorgenommen. Mit L Festlequng der Lieferbeziehungen, der Einschränkung der Großverteiler auf ein Drittel ihres früheren Bestandes und der Schaffung einer Frachtausgleichstelle für Butter wurde gleih- zeitig die Festseßung einer einheitlichen (Hroßhandelsspanne er- reiht. Jm Zuge dieser Maßnahmen fonnten gewaltige Ein- sparrngen und Vereinfahungen im Buttertransportwesen er- ztelt werden. — Auch im Bereich des Margarine- und Speiseöl-
“marktes wurden Vereinfachungen im Lieferverkehr durchgeführt.
Die kriegsbedingte Einschränkung der Margarineherstellung er- fordert eine vorübergehende Stillegung mehrerer Betriebe.
Hierduxch wurden zwangsläufig neue Lieferbeziehungen in der.
Verteilung notwendig. - Während ähnlih wie auf dem Butter- markt noch Herstellerbetriebe im Norden nach dem Süden des Reiches oder umgekehrt geliefert hatten, wurden im Fahre 1940 im genzen Reich Lieferbezirke festgelegt und Auslieferungslager bestimmt, die: meist in der Hand von Fabrikvertretern sind, Dieson
otlie! die Aufqabe, den Groß- und Kleinhandel innerhalb thres .
Bezixkes zu beliefern und etwaige Verbrauchsschwankungen aus- zugleihen. — Auch auf dem Käsemarkt wurden im leßten halben Kahr einss{chneidende Transportumstellungen vorgenommen. Hierbei \war zu berüfsihtigen, daß der mitteldeutsche Raum vorwiegend nur fettloten Sauermilchkäse hergestellt, während die Haupterzeuqungsgebiete Allgäu und Ostpreußen mit über 60 vH. der deutshen Gesamtkäscerzeugung aft aus\ch{ließlich Käse mit Fettgehalt herstellen. m Hinblick quf die verschiedenen Fett- und Nähxwerte soll
alb eine gewisse Streuung dieser Käsesorten im Reich auf-
2: idi I E I S4 7 C T A R R R A
rechtérhalten werden. Troydem sind auch hier Wege gefunden worden, um Transporteinsparungen zu erzielen. Dies wurde einmal durxh die Beseitigung des Stückgut- und “Kolliversandes von Käse erreiht. Nachden; außerdem in einigen. Gauen die Lieferbeziehungen für Käse zwishen Einzelhandel und Vorliefe- ranten schon zu: Beginn des Krieges eingeschränkt wurden, ist jeit- dieje Maßnahme nah ihrer Bewährungsprobe einheitlich im ganzen Reichsgebiet durchgeführt. worden, Ein Einzelhändler fann heute niht mehr wie srüher von 5—10 Lieferanten Ka]e beziehen, fondern nux ndch von 1—2 Lieferbetrieben. Gleich- zeitig wurde der Käsebezug der Einzelhändler bis auf eine Ent- fexruung von ‘höchstens 50 km beschränkt, wobei nur in dringen- den Fällen Ausnahmen gestattet werden. Aehnlich wurden die Käsebczüge der Großhändler, Großverbraucher, Fertiglagerer und Handelsvertreter von den Herstellerbetrieben neu geregelt, un- wirtschaftliche Lieferbeziehungen beseitigt und nux noch solche HKäselicfexungen zugelassen, die durh dig Bedarfsdeckung der Ver- braucher dringend erforderlih sind. Wor allem wurde# Käse- lteferungen aus einem Ueberschußgebiet in ein anderes Ueber- \chußgebiet unterbunden, — Um jede Möglichkeit von Veérkehrs- cinsparungen auszunußen, wurden die Transporte von Dosen - milch bis zu 80 v. H. der Erzeugung auf Wasserwegen ver- frachtet, weil dieses Erzeugnis keine schnellere Beförderung be- nötigt. Nur in Süddeutschland, das niht überall genug Woasser- wege besigt, müssen andere Transportmittel hiersur 1n Ra genommen werden. Bei den Trockenmilcherzeugnissen ist man schon wegen des begrenzten Frachtkostensazes dazu ge- "tigt, unwirtschaftlihe Transporte zu vermeiden. — Jn der Belieferung der Einzelhändler und der Milchverteiler wurden in den Großstädten in leßter Zeit zahlreihe Transporte vom Last- kraftwagen auf die elcktrishen Straßenbahnen umgestellt. Auker- dem wurde in der Reichshauptstadt die Verteilung von entrahm- ter Frishmilh auf jeden zweiten Tag beschränkt. | Da die ‘ver- füabaren Treibstoff- und Lastkxaftwagen gegenwärtig in erster Linie der militärischen Kriegsführung zu dienen haben, ergibt sich auch in der Milchanfuhr fortschreitend die Notwendigkeit, die Milchtransporte mit anderen Transportmitteln durchzuführen. Hierfür kommen in erster Linie die Reichsbahn oder Pferdefuhr- werke in Betracht, sofern die verfügbaren Generatorfahrzeuge und Schlepper nicht ausreichen. Bet zu großen Entfernungen für Pferdegespanne müssen neue Milchsammelstellen und Rahm- stationen eingerichtet werden. An die Umsicht und Tatkraft der verantwortlichen Betriebsleiter und zuständigen Verkehrsreferen- ten werden zur Sicherstellung der Milchanfuhr heute vielfach größte Anfordepungen gestellt, um die erforderlichen Transport- mittel zu organisieren, Da den Betrieben der Milch- und Fett- wirtschaft die- Aufgabe gestellt ist, Deutshlands Nahrungsfettver- sorgung unbedingt siherzustellen, fordert es das gesamte Fnter- esse, clle Mittel zur Behebung der vorkommenden Transport- hwierigkeiten einzuseßen, damit keinerlei Fettverluste entstehen.
Nugtungsschaden beim Hausverkauf
Zu der Frage der Möglichkeit der Abtretung-des Anspruchs auf Nuzßungsschadenregelung bei Verkäufen geschädigter oder zerstorter Grundstücke nimmt der Präsident des Reichskricgsschädrnamtes 1n einem Bescheid (RKA/Pr 975/44) Stellung. Er hält eine Ab- tretung des Anspruchs aus Nußungsentschädigung so lange für rechtlich möglich und zulässig, als das Eigentum an der beschädig- ter Sache und dex Sachentschädigungsanspruch noch dem uxrsprung- lich Geschädigten zustehen und dieser den ihm erwachsenen An- \spruch nur zahlungs- oder sicheruncshalber aóvtreten wollte. Anders lägen jedoch die Verhältnisse km Falle eines Verkaufes des Grund=- stücks. Eine Abtretung des Anspruchs fei hier nur möglich, wenn dieser dem Verkäufer auch noch nach dem Verkauf zustehen würde. Dies sei aber nicht der Fall. Gemäß § 3 KSShVO. stehe der Anspruch auf Nußtungsentschädigung nux dem Geschädigten zu. Vom Augenblick dés Verkaufs ab sei aber der Verkäufer nit
“ mehr als Geschädigter im Sinne dieser Bestimmung anzusehen.
Festseßung von Entschädigungsansyrüchen auf Grund der Kriegs- sahshäden-Verordnung und Auszahlung von Entschädignngs- oder Vorauszahlungsbeträgen zugunsten von Devisenausländern,
Jm Runderlaß Nr, 31/44 DSt/RSt vom 19, September 1944 werden. devisenrechtlihe Vorschriften, die bei der Festseßung von Entschädigungsansprüchen auf Grund der Kriegssachschäden-Ver- ordnung und der dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sowie bei der Zahlung von Entschädiqungs- oder Vorguszahlungs- beträgen zugunsten von Ausländern zu beachten sind, noch ein- mal zusammengefaßt, um Zweifel zu beheben.
S E R I S) Ae DALID A A * R I R
Wer hätt's gedacht?
Was man aus Knoçcçhen alles
machtl Drum sammeltW,
«Zeichnung: Krafl.
Unfallshuß — das Gebot der Stunde
Fn diesen Tagen nehmen viele Volksgenossen eine neue, m zahlreichen Fällen berufsungewohnte Arbeit auf. Geschieht das in gewerblichen Beirieben, so ist für den Neuling wichtig, zu wissen, daß ex bei etwaigem Eintritt eines Arbeitsunfalles dur die Reichsunfallversicherung (Berufsgenossenschaft) betreut wird (Beiträge trägt im Gegensaß zur Kranken- und Rentenversiche- rung allein der Unternehmer). Noch wichtiger ist für den neuen Arbeitskameraden aber die Kenntnis dex Tatsache, daß es dur richtige Unfallverhütung möglich ist, Unfälle bei der Arbeit weit- gehend zu ‘vermeiden. Sache der Unternehmer ist es hierbei, die notwendigen Einrichtungen im Betriebe (z, B. Schußvorrich- tungon an Maschinen) zu treffen und den Betrieb so zu regeln, daß Unfälle verhütet werden. Die Aufgabe des Gefolgschaftêmit- gliedes besteht darin, durch zweckmäßiges eigenes. Verhalten untér Beachtung aller Schußvorschriften unfallsicher zu arbeiten,
Fedem wird einleuchten, daß die Berufsgefahren in der Wirt- schaft ganz verschieden sind (Bergbau, Schiffahrt, Eisenindustrie, chemishen Judustrie, Feinmechanik und Elektrotehnik usw.). All- gemein gültige Vorschriften für unfallsicheres Verhalten lassen sih daher auh nicht geben. Mit den Berufsgefahren des einzelnen Ge- werbezweiges muß der Neuling sih an Ort und Stelle bekannt- machen. Der Sicherheitsingenieux des Werkes, der Arbeitss{hußz- walter der Deutschen Arbeitsfront (Unfallvertrauensmann der Berufsgenossenschaft), dex Meister oder erfahrene Arbeitskameraden geben Auskunft. Fn jedem Betrieb hängen oder liegen Unfallver- hütungsvorschriften aus, die näheres aufzeigen,
Unfälle an Maschinen sind keineswegs die häufigsten. Unter den tödlichen Unglücksfällen betrafen 1936 bei den gewerblichen Be- rufsgenossenschaften nux rund 3,68 vom Hundert solche an Ar- beitsmaschinen. Dagegen traten 32 vom Hundert aller dieser Er- eignisse beim Transport, 15 vom Hundert auf dem Wege von und zur Arbeit, 11 vom Hundert durch Fall von Personen von Leitern, Treppen, aus Luken, in Vertiefungen usw. ein. Diesen Gefahren gegenüber ist also besondere Aufmerksamkeit notwendig.
Devisenbewirtschaftuug
Abgabe von Zloty-Noten aus dem Generalgouvernement
Samtliche aus dem Generalgouvernement in das Reich ein- reisende Personen sowie Firmen, Behörden, Parteistellen, An- stalten halböffentlichen Charakters und dgl. haben die von ihnen eingebrachten Zloty-Noten, soweit sie den zum Umtausch in Reichsmark freigegebenen Betrag oon 600 Zloty übersteigen, un- verzüglich bei einer Devisenbank abzuliefern, die den, Zloty- Betrag dem Einlieferer auf ein unverzinsliches Zloty-Sperrkonto gutschreibt. Ueber diess Zloty-Sperxrkonto darf nur mit G2- nehmigung der zuständigen reihsdeutshen Devisenstelle verfügt werden. f
Kriegssachshäden ausländisher Arbeitskräfte
Duxch Runderlaß 30/44 D.St.—R.St, des Reichswirtschafts- ministers vom 16. September 1944 ist die Behandlung von Ent- s{häd1gungen, die im Julande beschäftigten ausländishen Arbeits- kräften auf Grund der Kriegssachschädenverordnung gewährt werden, neu geregelt worden, Die Enaschädigungsbeträge wev- den den Arbeitskräften oder ihren Einsaßbetrieben in Reichs- mark ausgezahlt. Die Weiterleitung der nicht für Ersaßbeschas- fungen im -Fnland bestimmten Teilbeträge in die Heimat der Arbeitskräfte erfolgt im Rahmen bestimmter, für jedes Land bescnders festgeseßter Höchstgrenzen grundsäßlich auf dem gleichen Wege, auf dem die Arbeitskräfte ihre Lohn- oder Gehaltserspar- nisse in die Heimat überweisen fönnen.
Wirtschaft des Auslandes
Verringertes Ergebnis dexr schwedischen Privatbahnen im ersten Halbjahr 1944
Stockholm, 19. September, Die shwedishen Privatbahnen haben die erste Hälfte dieses Jahres mit einem Reingewinn von 6,7 Mill. Kr. abgeschlossen gegenüber 9,3 Mill, Kr, im gleihen Beitraunm des vorigen Jahres, Die Einnahmen, stiegen auf 78,1 Mill. Kr. gegen 77,9 Mill. Kr., die Ausgaben dagegén auf 59,8 Mill. Kr. gegen 57,4 Mill. Kr., so daß sich ein Betriebsüber- schuß von 18,3 Mill. Kr. ergibt gégen 20,5 Mill. Kr, in den exsten sechs Monaten des vorigen Jahres.
Sehw?eizeriscther Außenhandels-Konvent in Zürich
Zürich, 19, September, Die schweizerischen Wirtschaftskreise werden zusammen mit Vertretern der Wissenschaft und der? Presse am 22. Oktober d. J. in Zürich den erstei Schweizer Außen- handels-Konvent abhalten. Jn einführenden Refzraten und in einex allgemeinen Aussprache sollen die aftuellsten Außenh 1mdels- probleme behandelt und einer gewissen Klärung entgegengeführt werden.
Notleidendes Autotransportgewerbe in der Schweiz
Zürich, 25. September, J Jahresbericht des shweizerishen Treuhandverbandes des Autotransportgewerbes wird darauf hin- gewiesen, daß das schweizerishe Autogewerbe gegenwärtig vor allem unter den kriegswirtschaftlihen Vorschristen und Maß- nahmen zux Rationierung der Reifen und Schläuche, unter den Stillegungsvoxschriften und unter dem Mangel an lieferbaren Reifen größerer Dimensionen leidet, Eine starke Einschränkung der Leislungsmöglichkeit gewisser Fahrzeugkategorien ergebe \ich weiterhin aus den geringen Zuteilungsmengen flüssiger Kroft- stoffe. Die Ertrags- und Vermögenslage des Autotransport- gewerbes habe sich infolgedessen allgemein verschlehtert, zumal die Eidgenössishe Preiskontrollstelle. einen seit dem Clay neuer Eiuschränkungsmaßnahmen fälligen weiteren Pureisaufschlag von 10 % noch micht bewilligt habe. i
G D E SI S N A S R T I Aa R R S-A M Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 25. September. (D, N. B.) New Yort 4,02%—4,03%, Spanièn (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30--17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20 Rio de Janeiro 82,84 15,—?°/16.
Zürich, 25, September. (D, N, B,) London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüsjel 69,25, Mailand 22,75 B, Madrid 39,75 Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm' 102,62), Oslo 98,62%, Kopenhagen 9038714, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50, Bukarest 2,37%, Helsinki 8,70, Preß- urg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B,
Kopenhagen, : 5, September, (D. N. B,) London 19,34 New Yort 4,79, Beriin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stocholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,883 Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —— Alles Briefkurse.
Stockholm, 25. September. (D. ¿t B.) London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G,, 168,50 B., Paris —,— G,, 9,00 B,, Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläye 97,00 G,, 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 J,, Kopenhagen 87,60 G.,, 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B,, Washington 4,15 G,, 4,20 B,, Helsinki 8,35 G, 8,59 B, Rom —,— G,, 22,20 B, Kanada 3,77 G, ,82 B., Madrid —,— G, Türkei —,— B,, Lissabon —,— G, 17,15 B, Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
[11,40 Uhr. | Paris 7,75,
Londo! 25, Seutembex. (D.N.V Silber Barren pxomypt 283,50, Silber auf Weserung Barren 23,50, Gold 168/—,
fw
[7765]
2. Zwangsversteigerungen, Aufgebote,
1. Untersuchungs- und Strafsachen,
Neichs- und Staatsauzeiger Nr. 217 vom 26. September 1944, S. 3
öffentlicher Anzeiger
4. Oeffentliche Zustellungen, 5, Verlust- und Fundsachen, / 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Uktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonitalgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b, Ÿ., 11. Gensofseuschaften, 12, Offene Handel3- und Kommanditgeselshaftez,
13, d N 15.
all- und Fnvalsdenverfichherungen, eutsche Reichsbank und Bankausweife, Ver?chiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
[7763] Aufgebot.
T 72/44 — 4. Auf Antrag der Frau Dr. Herta Neunteufel, Graz, Kaßianer- gasse Nr. 2, werden die angeblih n Verlust geratenen Sparkassenbücher der Steiermärkishen Sparkasse in Graz, EB ‘211 844 über fi. Æ 523,46, lautend auf Fung. Walter Neuntéufel, und EB 232 577 über f AÆ 1301,60, lautend auf Neunteufel Straßer, Hertq, aufgeboten. Die Fnhaber dieser Sparkassenbücher werden aufgefordert, sie binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebots bei. Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Ein- lvendungen gegen den Antrag zu er- heben. Sonst würden diese Sparkassen- bücher nah Ablauf diejer Frist für kraftlos erklärt werden. i Landgericht Graz, Nelkengasse 2, Abt. 4,
am 18. September 1944,
7764]
[776 |
Aufgebot. Der Bauer Ernst Lüddecke in Niedersickte Nr. 6 hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuld- briefes vom 12. Fanuar 1928 über die im Grundbuh von Cramme Band I Blatt-13 Abt. 1Ill unter Nr. 2 für den Landwirt Gustav Lüddecke in Cramme eingetragene Grundschuld über 10 000 Goldmark beantragt. Der Fnhaber der Urk1ïnde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 23. April 1945, 10 Vhr,. vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die“ Kraftlos- erklärung der Nrkunde erfolgen wird. Salder, den 16. September 1944. Das Amtscericht.
Aufgebot.
3, F. 5/44. Frau Klara Raebel. geb. Lachme in Schernow, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Klatt in Sonnenburg (Neum.), hat das Aufgebot des ver- lorengegangenen Hypothekenbriefs vom 15. 11. 1884’ über die auf dem Grund- buchblatt Shernow Band 1 Blatt Nx. 4 Ahteilung [Ill Nr. 6/7 für die Märkische Landschaft in Berlin als Rechtsnach- folgerin des aufgleösten , Neuen Brau- denburgischen Kreditinstituts eingetrage- nen Aufwertungshypotheken von 2887,50 Goldmark nebst 63,75 &.Æ unverginsliche Zusabforderung. beantragt. Der Fn- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. November 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberammnten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die S der Urkunde erfolgen wird,
Sonnenburg (Neum.), 19. Sept. 1944, Dàs Amtsgericht.
877] Durch Aussch{lußurteil vom 8, Sep- tember 1944 wurden folgende Urkunden fr kraftlos erklärt: Spareinlagebiücher Nr. 2229 und 2217 bet der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, Depositen- fasse am Marktplay, lautend auf den Namen Frl. Gertrud. Hubert, Mann- bein, 8,2, 10a.
Mannheim, den 8. September 1944. Amtsgericht, B.-G, 8.
[7830] Aus\chlußurteil,
Fm Namen des Deutschen Volkes!
Fn der Aufgebotssache der Reichs- bahn Spar- und Darlehnskasse Saar- bruden, e. G. m. b. H,, in Saarbrücken, hat das Amtsgericht in Saarbrücken durch den Gerichts8assessor Buchholz für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Dudweiler Blatt 4380 Abt. IIT Nr. 2 eingetragene Post von 411250 N Æ zugunsten der Eheleute Ludwig Kleber, Eijenbahn- shaffner, und Paula geborene Holder- baum, in Dudweiler wird für kraftlos erklärt, Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin, — 22 F 19/44.
Das Amtsgericht. Abt. 22. Buchholz, Gerichtsassessor. Verkündet am 15. September 1944, Albrecht, Justizinspektor, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
[T7766]
7 F 18/43. Durch Ausschlußurteil vom 27. cFFuli 1944 ist auf Antrag des Gene- ralabwicklers für die von der Haupt- treuhandstelle Ost beshlagnahmten Kre- ‘ditinstitute im Gau Oberschlesien in Kattowiß, Sedanstr. 10, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. English und Schwittlinsky in Kattowiß, der von der Fa. Wolbrom A. G. Gummifabrik in Wolbrom, ausgestellte und durch die Fa. Olkush Emaillegeschirrfabrik A. G. in Olkusch, girierte Blankokautions8wechsel (Evidenznummer D 483) für fraftlos erklärt worden.
Das Amtsgericht Kattowiß.
[7676]
Durh Beshluß des Amtsgerichts Berlin vom 14, September 1944 ist der Fohann Brandl, geboren am 21, September 1921 zu Burglengenfeld, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 10. Juli 1943 festgestellt ivordên. — 455 II 153. 44. —
Berlin, den 14. September 1944.
Amtsgericht Bexltin.
[7767]
J Durch Beshluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1944 ift der Otto Ernst Wuchold, geboren am 17. Dezember 1915 in Kornhochheim, für tot exklärt und als Zeitpunkt des Todes der 27. September 1941 festge- stellt worden. — 456 IT 180, 44. —
Berlin, den 18. September 1944, Amtsgericht Berlin.
[7769]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1944 ift der Willi Kaxl Ernst Korn, geboren am 16, August 1918 zu Frankfurt/Oder, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 9. Dezember 1942 festgestellt worden. — 455 [1 176, 44. —
Berlin, den 18, September 1944,
Amtsgericht Bexlin.
[7770] _Durch Beshluß des Amtsgerichts Berlin vom 19, September 1944 ist der Erwin Alfred Haas, geboren am 1. Februar 1908 zu Freudenstadt, für tot exklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. November 1942 fest- gestellt worden. — 455 IT 163. 44. — Berlin, den 19. Sèptember 1944. Amtsgericht Berlin. Abt, 455,
[7829] Beschluß. « 463. - VI. 720/1944. Der Erbsthhein, dexr über die Erbsahe nach dem am 21, Juni 1913: verstorbenen, zu Berlin, Wrangelstr. 128, wohnhaft gewesenen Rektox Karl Ernt Richard Schuppan am 25. September 1913- in den Akten des' Amtsgerichts Bexlin 105. VI[I. S. 5956 ausgestellt ist, wird für kraftlos erklärt. Berlin C 2, den 19, September 1944. Amtsgericht Berlin, Abteilung 463.
[7T68]
Duxch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18, September 1944 ist der Tod des Julius Fedor Meyer,- ge- boren: am 31. Januar 1886 zu Riga, zuleßt wohnhaft in Berlin N 4, Oranienburger Str. 45 bei Schlösser, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 29, Januar 1944. — 456 IT 114, 44. —
Berlin, den 18. September 1944.
Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen [7879] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Maria Frank ‘geb. Horst in Arys-Nord, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt von Lojewski in Johannisburg, klaat gegen den Straf- gefangenen Richard Frank im Zutht- haus Esterwegen wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil- kammer des Landgerihts in Lyck, Luisenplay Nr. 15, 1. Stoc!, Zimmer Nr. 204, auf Montag, den 13, No- vember 1944, 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, fih durch einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Etwaige gegen die Behauptun- gen der Klägerin vorzubringende Ein- wendungen und Bewetsmittel sind un- verzüglih durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsay dem Ge- richt mitzuteilen.
Lyck, den 20, September 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichis. [7880] Oeffentliche Zusteklung.
1 R 308/44. Die Ehefrau Fohanne Szymanski geb. Pöl, Delmenhorst i. O., Wißmannstraße 11, klagt gegen ihren Ehemann Johann Szymantfki, 3. H. unbekannten Aufenthalts, 'mit dem Antrage, die am 20. 8. 1938 vor dem Standesamt Delmenhorst geschlossene Ehe derx Parteien zu scheiden und deit Beklagten für den alleinshuldigen Teil zu erklären, ihm auch die Kosten des o Mechtsstreits aufzuerlegen. Die Klä- gerin ladet den Beklagten zur miünd- lihen Verhandlung' vorx die l. Zivil- fammer des Landgerichts in Oldenburg i, O. auf Freitag, den 3, November
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rung, einen bei dem gleichen Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, Zum Zwecke der ösfentlihen Zustellung wird diesex Auszug dex Klage bekannt- gegeben,
Oldenburg, den 8, September 1944. Die Geschaftsstelle des Landgerichts.
Zentralhandelsregister
1944, vorm, 9 Uhr, mit dex Auffordes- |
[7832] Oeffentlihe Zustellung.
3, R. 308/44, - Pollinger, Anton, Kaufmann in München, Klägex, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt F.-R. Dr. Kollmann in München, klagt gegen Pollinger, Therese, früher in München, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be- klagte, \ nicht vertreten, wegen Ehe- scheidung, mit dem Antrag zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird ge- schieden. 2, Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bzw. zu er- statten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts München 1 auf Montág, den 4, Dezember 1944, vormittags 9 Uhr,, Sißungssaal 87/1, mit der Attf- forderung, einen bei diesem Gerichte zu gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht,
München, den 19. September 1944.
Geschäftsstelle des Landgerichts München T.
5 Verlust- n. Fundsachen
[7881] Die Versicherungsurkunde Nr. 951 129 — Caxl Frig Fitting — derx Allge
meinen Assekuranz (Assicurazioni Gene- rali) ist verlorengegangen. Wir werden sie für kraftlos erklären lassen und eine Ersazurkunde ausstellen. Etwaige An sprüche gemäß § 1008 der ZPO. sind innerhalb zweier Monate geltend zu machen.
Leipzig, am 22, September 1944. Allgemeine Assekuranz Verwaltung für Mitteldeutschland, Leipzig C 1, Matensenstr. 1.
7. Aktien- gesellschaften
Koch & te Kok AG,,
Oelsnigz im Vogtiand,
Die Aktionäre der Aktiengesellschaft
in Firma Koch & te Kock AG. in Oels- niß i. V. werden zu der ordeutlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 27, Oktober 1944, nachmittags 15 Uhx, nah dem Hauptkontior dex Firma in ODelsniy im Vogtland, C.-W.-Koh Straße 6 11, eingeladen. __Zur Teilnahme an dec Hauptver- sammlung siúd diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welhe ihre Aktien spätestens am vierten Tage vor der Hauvtver- sammlung bei der Gesellsezastsfagise, bei einem Notar oder bei einer Wert- papiersammelbank hinterlegt haben.
Oelsniß i. V., 20. Sepiembverx 1944
Der Vorstand der Aktiengesellschaft
Koch & te Koe in Oelsgnig i. V,
[7887]
Gans Kom, Robert Ko c. [T8833] Adriatishe Versicherungs-Gesellschaft
in Triest,
105. Geschäftsjahr haben die Ereignisse des Jahres 1943 eine weitere Ver- shärfung der Geschäftss{hwierigleiicn mit sich gebracht, die aber durch geeig nete Maßnohmen technisher und orga-
l die Ftrma qeandert, der
Nach dem Geschäftsbericht über das |
nisatorisher Art soweit überwunden wurden, daß die mitgeteilten günstigen Ergebnisse erzie!t werden konnten, Vis Gesellshaft hat durch entsprehende Des zentralisationsmaßnahmen dafür gesorgt, daß die prompte und störungslose Er- füllung ihrer Verpflihtungen und die Aufrechterhaltung ihres Betriebes au in Gebieten, zu denen die Verbindungen interbrochen sind, sihergestellt ist. Er- aebnis in Lire: Lebensversicherung: neu ausgestellte Policen 1134 107 629 (i. V, 1504959 266), Versiherungsbe- stand 8 033 408 630 (1. V. 6 939 994 950), Gesamteinnahme an Prämien und Ge- bühren in allen Versicherungszweigent Leber s-, Feuer-, Tcansport-, Hagel-, Einbruchdiebstahlversiherung und an- dere Nebenzweige: 1151 574 249 (i, V. 932 985 399). Die Bilanz {ließt mît uß von Lire 9 762 541,01, eine Dividende von Lire 100 —- pro Aktie ausbezahlt und Lire 1 500 458,91 auf neue Rehnung vor- getragen werdên. Die Garantiemittél der Gesellshaft (Aktienkapital, Ver- mögensreserven und technishe Reserven für eigene Rechnung) sind auf Lire 9 703 013 625,73 gestiegen mit einem Zuwachs von Lire 548 967 270,62 gegen- über 1342
E c)
10. Gesellschaften m. b. H.
2D
Textilwerk Marxgrün G. m. b. §H., Marxrgrün, Bay.
Das Gesellschaftskapital wurde laut
Beschluß der Generalversammlung vom
14. September 1944 von A 60 000,—
auf RNAM 120 000,— beritigt.
einem. Uebers aus ‘velchem
4
[7885]
Die Nord-Berlin Grundstücks-Gesell- haft mit beschränkter Haftung in Berlin W 35, Woyrschstr. 10, ist auf- gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei thr zu melden
Berlin, den 23. September 1944. Neord-Berlin Grundstücks-Gesellschaft
m. b. H. Der Abwickler: A. W. Nagel.
R. E RBLE, A HASSCSR D M0; S D * v A e O R
11. Genoffenschaften
(GOL
Spar- und Darlehenskassenverein für
Landek und Umgebung registrierte Ge-
nossenschaft mit unbeschränkter Hastung, Ziß: Londek.
z der Vollversammlung
1944 wurde die Ge-
etne Genossenschaft mit
nossenschaft tin
beschränkter Haftung umgewandelt und
da 4 Nov (Vo
[häftsanteil die Haftung
neu festgeseyt. Die Satzungen sind ent- |prehend geandert.
ixma lautet nunm-ohr: Raiff-
eisenkasse Landek (Kreis Tepl) regi- strierte Genossenschaft mit beshränkter Haftung. E
Gläubiger, welche dagegen Einspruch erheben wollen, haben das tin den Amtstagon im Kassenlokal Landek bis 1. 1, 1945 anzumelden,
. Landek, den 21, September 1944, Dex Obmann:
Engelbert Hanika.
1. Handbel8register 3. Bereinsregister 5. Musterrs r, Ï k eichs é 2. Bled Sregiiter, 4“ Genossenschaftsregister, | 6. Ad -bereciaaintragtroia, s. Bdareia und Dergi ih Sfachen, l \ Berlin, [7790] | Leihn (A 2861), Kom.-Ges. ‘Reforms= | sollen gemäß § 31 Abs. 2 HGB, und] Die Prokura des Friedri tis E L I O01), MONLs E. YEE/ l 3 Ub]. 2 DGOB., D De P l des Friedrich Louis f Handelsregifter Berlin, Abt, 563, 19, September 1944, R „Aufwärts“ der Vereinigung |§ 141 FGG. von Amts wegen gelöscht | Ernst Friße ist erloschen. ür die Ungaben in ( ) wird eino Gewähr E Veränderung, ür Biochemie e, B, (A 3009), Heinrich | werden. Es werden deshalb die Ju- B 678 Druckma Schnellpressenfghrik, x die Michtigkeit seitens der Negistergerihte | B 51468 ETZ-Verlag, Gesellschaft | Karle (A 1657). haber der Firmen ‘oder ihre Rechts- | Gesellshast mit beschränkter Haftung
nicht übernommen,
ait ere
Bad Doberan, [7841] Bad Doberan, den 21. September 1944, A 2 Fa, Georg Müller, Kröpelin. Frau Frma Franke geb. Schlutow in Kröpelin ist Einzelprokurist. Amtsgericht. Beeskow. [7787] Im hiesigen Händelsvegister A ist bei dex unter Ny. 6 verzeichneten Firmg Franz Möhring eingetragen wordeu, daß jeßt Funhaber die verwitwete Kauf=- mann Edith Möhring geb. Rudeck in Beeskow ist. Beeskow, den 19. September 1944. Das Amtsgericht.
Beylinm. / [7T88] Amtsgericht Berlin. Abt. 551, Berlin, den 18, September 1944, Beränderung.
A 92751 Ludwig Baugaß Konden-
sagtorenfabril: Die Gesamtprokura des Albert Peters ist erloschen.
Berlin, [7789] Berlin, Abt, 552, 18, September 1944. Veränderung,
A 100 127 Metallwarenfahrik Arthur Meyer: Die Einzelprokura des Paul Gerst
ist erloschen,
mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Paul Facottet ist erloschen.
| Chemnitz. [7791] | Aufgebot von Firmen, die von Amts wegen gelösht werden sollen.
Die nachstehenden, inm Handelsregister eingetragenen Firmen sollen gemäß S 31 Abs. 2 des Handelsgeseßbuchz und § 141 des Reichsgeseßes Uber die Angelegenheiten der sreiwilligen Ge- rihtsbaxkeit von Amts wegen gelöscht werden, da die. unter diesen Firmen betriebenen Geschäfte aufgegeben tvor=- den sind, die ordnungsgemäße Anmel= dung des Erlöschens der Firmen aber von den hierzu Verpflichteken bisher nicht herbeigeführt werden konnte. Die Fuhaber der Firmen oder sonstige Be-
rochtigte oder deren Rechtsnachfolger werden hiermit aufgefordert, einen
otwaigen Widerspruch gegen die beab- sichtigte Löschung bis zum 28, Dezem= ber 1944 bei dem unterzeichneten Amtsgericht geltend zu machen,
Elisobeth-Drogerie Albert Behrens (A 349), L. Neumeyer vorm. Beckert & Sohn Nachf. (A 568), Emil Lehmann (A 872), Max Weiske (A 990), Dampf- wäscherei und Plätt-Anstalt „Frauen- lob“, Emil Stshxr (A 1008), Hermann Tank (A 1404), Alienhoff & Clauß, Maschinenfabrik (A 1546), Mafer Brze- inski (A 1964), H. Winkler (A 2057),
Die in ‘Klammer geseßten Zahlen sind die Blattnummern des Handelsvegisters, Sämtliche Firmen haben ihxen Sig in Chemniß.
Amtsgericht Chemnitz, Aht, T1, den 20, September 1944,
Görlitz. Bekanntmachung. Folgende, im hiesigen Handelsregister Abt. A eingetragenen Firmen:
Nr, 963 Görlitzer eller, Qörli
[7792]
fabrik Scholze ‘& Geißler, Görliß, (Fnhaber: Fugenieur Ernst Felix Geißler, Görliß);
Nx, 2725 Jda Bruck Möbel- und Ausstattungsgeschäft, Görliß (Funhaber: veri. Ernestine Sara Byruck geb, Seer, (Börliß);
Nr. 2749 Gustav Fehler Baugeschäft, Junh, Kurt Geisler vorm. Reinhold Rudolph, Görliß (Fuhaber: Zimmer- meister Kurt Geisler, Görliß);
Nv. 3011 Offene Handelsgesellschaft „Salomon Freundlih“, Görliß (Geseoll- schafter: Fustallateur Salomon Freund- lih und Kaufmann Georg Freundlich, beide in Görliß);
Nv, 3136 Ludwig Maschke, Görlih (Fnhaber: Kaufmann Ludwig Maschke, Görliß);
‘Nr. 3233 Magnus Schwalbe, Görlig (Fnhaber: Magnus Schwalbe, Kauf-
nachfolger hierdurch aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch gegen die Löschung binnen drei Monaten bei dem unter- zeichneten Gerichte geltend zu mathen, widrigenfalls die Löschung erfolgen ivird. Görklig, den 18, September 1944. Das Amtsgericht.
Gütersloh, _ Handelsregister i Amtsgerigi Glitersloh, 6, Sept, 1944. A 061 „Haweg“ Metallwarenfabrik Heinrih Westerbarkey, Gütersloh, Erloschen: Die Einzelprokuva Hein- rich Vogt. Gütersloh.
[7842]
Hameln. [7843] In das hiesige * Handelsregister A Nr. 1051 ist am 16, September 1944 u der Firma Luise Pooeck, vormals terkfaufsgesellshaft für Papier und Papierwaren in Hameln, eingetragen, daß die Prokuva des Wilhelm Lücke in Hameln erloschen ist, Amtsgericht Hameln, 16, Sept. 1944.
(N25, Motkauer Straße 43), Die Prokura des Marcel Köllnex ist erloschen,
Ohrdruf, [7800] Amtsgericht Ohrdruf (Thür.), den 13, September 1944,
Handelsregister ‘A Nr. 219 A. Knippen- berg, Ohrdruf. Die Gesellshafter Her- mine Knippenberg geb, Lichtenberger in Arnstadt î, Thür, und Dipl, -Kaufmann Hovst Knipyenberg in Berlin sind von dex Vertretung der Gesellshaft aus= geschlossen.
Oldenburg. [7801] Handelsregister Amtsgericht Oldenburg (Oldb.). Nv. 1847 Firma Fustin Hüppe in Oldenburg (Oldb.).
Dem Fräulein Lieselotte' Mohr in Oldenburg ist Prokura erteilt.
Die Prokura* von Dr. Wolf ift ex- loshen. — 14, 9, 1944,
Nr. 2130 Firma Carl Wöltje in Oldenburg (Oldb.).
Offene Handelsgesellschaft,
Die Ehefrau des Kaufmanns und Photographenmeisters Carl Wöltje Helene
Telpzig, ( [7844] Amisgericht Leipzig, 19, Sept. 1944. Veränderungen:
A 2886 Excelsior-Werk Rudolf Kiese- | mente und Appaxate, C1, Gutenberg-
uvt Bierbaum (A 2657), Kempe &
manu, Görliß),
wetter (Fabrik LLERE Gutenberg | straße T»
geb, Kaß in Oldenburg ist als persönlich haftende Gesellschafterin in die Firmx eingetreten, Die Gesellschaft hat am 12, 9. 1944.
1, Januar 1943 begonnen.
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E, Ls