T R S E Bi P T
Reichenberg. [7802] Amtsgericht Reichenberg.
A 454 Rei., 14. 9, 1944, Spezialwerk Thost, Kmdt. Ges. A. Käserstein, Reichen- berg. Die Kollektivprokura des Rudolf Buchtela ist erloschen.
A 491, Gabl., 12. 9. 1944, Gebrüder Jäger, Gablonz/Neisse. Die Gesamt- prokura des Alfred Wirsig ist erloschen.
¡Ai 4 Ta., 18. 9, 1944, Anton John, Tiefenbach a. D. Die Prokura des Theodor Neuhauser ist erloschen.
A 25 D. G,, 14. 9. 1944, Méethan.
Buntweberei Spanihel und Bitterlich, Markersdorf, Kr. Deutsh-Gabel. Die
Firma wird nur von dem Gejellschafter Johann Spanihel vertreten.
A 132 Kr.,. 12. 9, 1944, Hans Bäuml, Kragzau. Die Prokura der Liese Bäuml ist erloschen, weil die Firma erloschen ist.
B 69 Rei., 18. 9, 1944, Grundstückver- kehrs- und Treuhandgesellschaft Sudeten- land, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung (GTS), Reichenberg. Die Einzel- prokura des Louis Alois Paul in Karls- bad ist erloschen. Salzburg. [7803]
Handelsregister Amtsgericht Salzburg, Abt. 11, am 20. September 1944. Neueintragungen:
(Ai 364 (Sb.) S. Tritsher & Co. (Schwellenerzeugergewerbe, Salzburg).
Offene Handelsgesellschaft seit 1. Fuli 1944. Gesellshaster sind Siegmund Tritscher, Shwellenhändler in Salzburg, und Frau Anna Royer, Schwellenerzeu- gerin in Schladming. Siegmund Tritscher ist allein zur Vertretung der Gesellshaft ermächtigt.
Veränderungen:
A 48 (G.) Kurhaus Svonfelduer, Cafe und Konditorei, Bes. F. u. Th. Shnöß- linger (Badgastein).
Dr. Viktor Wimmer, Rechtsanwalt in Salzburg, und Frau Gerda Fischer, Privat in Salzburg, sind als Gesell- schafter mit Wirkung vom 1.-Juni 11 aufgenommen; Frau Therese linger ist mit Wirkung vom 1. Funi 1944
als Gesellshafter ausgeschieden. Offene |
Handelsgesellschaft seit 1. Funi 1941. Die Firma ist geändert und lautet nun- mehr: Kurhaus Sponfeldner Cafsce und Konditorei Dr. Viktor Wimmer Fami- liengesellschaft. Zwei persönlich haftende Gesellschafter sind zur Vertretung der Gesellshaft ermächtigt.
St, Pölten. Handelsregister Amtsgericht St. Pölten. Abt. 10. St. Pölten, 20. September 1944. Veränderungen: H-R. A 702 Hoch-, Tief- u. Eisen- betonbau Stadtbaumeister Felix Blaschek,
[7804]
¿Siß St. Pölten.
Der Ges. Friedrih Frsigler ist aus der Ges. ausgeschieden, Fhm wurde Einzel- prokura erteilt. Die o. H.-G. ist auf-
gelöst. Nunmehr Einzelfirma. Gesch.- Inhaber Felix Blaschek. Soltau. [7745] Handelsregister. Veränderung. A Nr. 367 Kieselgurwerk „Else“
JFnh. ®Hermann Alvermann in Mun- ster (Lager):
Der bisherige Fnhaber Hermann Alvermann in Munster ist verstorben. Alleiniger Fnhaber ijt der am 14, 2. 1924 geborene Ernst- Diether Alvermann in Munster (Lager). Amtsgeriht Soltau, 18. Sept. 1944.
Landwirt
Vilbel. [7845]
H.-R. A 130. Fn unser Handels- register wurde heute bei der Kom- manditgesellshaft Hessishe Ölwerke, «Fnhaber Eberling und Fischer in Vilbel eingetragen:
Der Kaufmann Hermann Willi Fischer in Vilbel ist in die- Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Zur Vertretung der Gesell- schaft ist nur der Kaufmann August Fischer- in Vilbel ermächtigt.
Vilbel, den 14. September 1944. Das Amtsgericht, Waldbröl, [7807] In das hiesige Handelsregister Abt. 'B ist unter Nr. 39 bei ‘der Firma Eisen- und Stahlbau, Gesellshaft mit be- schränkter Haftung in Morsbach/Sieg, heute folgendes eingetragen worden: Die Prokura des Fabrikdirektors Hans
Schiffelmann ist widerrufen.
Waldbröl, den 13. September 1944.
Amtsgericht.
Warendorf. [7808]
Neneintragung: H.-R. A 250 Firma Heinrich Baggeroer zu Warendorf. {Fn- haber Kaufmann Heinrich Baggeroer zu Warendovof, - Der Ehefrau Käthe Baggervroer geb. Hartjes zu Warendorf ist Prokura erteilt.
Warendorf, den 14. September 1944.
Das Amtsgericht.
4. Genossensthafts- register i
Bad Landeck, _ NBLY Jn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 5a bei der Spar-
Shöbß- j
Seitenberg, Kreis Habelschwerdt, fol- gendes eingetragen* worden: Die Neu- fassung des Statuts ist «am 23. Fuli 1944 festgestellt. Die Genossenschaft mit unbéshräankier Haftpflicht ist in eine Genossenschaft mit beschränkter Hast- pflicht. umgewandelt. Sie heißt jeßt: Raiffeisenbank eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Seitenberg, Kreis Habelschwerdt. Der Gegenstand des Unternehmens ist der- selbe geblieben, nur sind im § 2 die Schlußworte: „Nah dem Grundsaß Gemeinnuy geht „vor Eigennußz“ ge- strichen. Der Geschäftsanteil ist auf 200 A festgeseuzt. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche fih ein Genosse beteiligen kann, beträgt 5. Feder Genosse 1st zunächst verpflichtet, 20 A sofort cinzuzahlen. Die Fest- seßung von Betrag und Zeit der auf den Geschäftsanteil zu leistenden wei- teren Zahlungen unterliegt der Be- schlußfassung der Generalversammlung. Bevor der erste Geschäftsanteil erreicht ist, darf die Beteiligung des Genossen auf einen 2. Geschäftsanteil seitens der Genossenschaft nicht zugelassen werden. Das gleiche gilt von der Zulassung zu tiedem weiteren Geschäftsanteil. Die Haftsumme beträgt 2000 LNÆ für jeden ertivorbenen Geschäftsanteil. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. — 2 Gen.-R. 5a.
Amtsgericht Bad Landeck, 15, 9, 1944.
Bad Landeck, [7812] Fn das hiesige Genossenschaftsregister | Nî. 2a ist am: 28, Juli 1944. béi.„dex | Spar- und Darlehnskasse e. G. m. ¡{u, H., -Wilhelmsthal, Kreis Habel- | [chwerdt, eingetragen worden: Der | Name der Genossenschaft ist durxch Be- | schluß der Generalversamut!ung vom | 16. Juli 1944 in „Raisfeisenkasse e. G. ¡ m. u. H.“ zu Wilhelmsthal geändert. — |2-Gn-R. 2a. Bad Landeck, -den 19. September 1944. Das Amtsgericht.
| Belgard, Persante, [7848] | Eingetragen tin Genossenschafts- | register Nr. 6 bei dem Belgarder land- wirischafilihen Einkaufssverein, ein- getragenen Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpfliczt in Belgard, Pom.:
Die Firmina ist in „Raiffeisen Ein- und Vertaufsvérein Belgard (Pom.), eingetragene Genossenshaft mit be- schränkter Haftpfliht in Belgard/Pom.“ durch Generalversammlungsbeshluß vom 8. Juli 1944 geändert.
Belgard (Pom.), 18. September 1944.
Amtsgericht. Belgard, Persante. [7819] Eingetragen im Genossenschafts-
register Nr. 16 bei der Viehverwer- tungs-Genossenschafi Belgard/Pom., ein- getragenen Genossenschaft mit beschräuk- 4er Haftpflicht in Belgard, Pom.:
Die Firma ist in „Raiffeisen Vich- verwertung Belgard/Pom., eingetragene Genojsenshaft mit beschränkter Hasft- piliht in Belgard/Pom.“ durch Gene- ralversammlungsbeschluß vom 8. Juli 1944 geändert.
Belgard (Pom.), 20. September 1944.
Amtsgericht. : Böhmisch Leipa, [7850] Genossenschaftsregister Amtsgericht Böhmisch Leipa, am 22. September 1944. Veränderung:
Gen. IIT 63. Bei der Genossenshafts- firma „Erwerbs- und Wirtschafts- genossenschaft „Bergmühle“ für Groß Mergihal und Umgebung, registrierte Genosienschaft mit beschränkter Haf- tung“ mit dem Sive in Groß Mergthal
wurden folgende Aenderungen einge- tragen: : : L Gelöscht werden die Vorstandsmit-
alieder Franz Hauptmann ' und Franz Knespel.
Neu eingetragen werden als Vor- standsmitglieder: Franz Goth, Landwirt in Niederlichtenwalde 37, und Franz Knespel, Landwirt in Hoffnung Ne. 5.
s [7851]
Brüix. :
Amtsgericht Brüx, Abt. 7,
am 16. September 1944. Löschung:
7 Geu.-R. XT! 444/35 /Elektrizitäts- genossenschaft für“ die Gemeinde Swo- jetin, registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung in Liquidation, Siß Swojetin, Kreis Saaz. Die Liquidation
ist abgeschlossen. Die Genossenschaft wurde gelöscht. Brüx, [7852]
Amtsgericht Brür, O (2 am 20. September 1944. Löschung: 7* Gen.-R. IX 51/27 Elektrizitäts- genossenschaft für die Gemeinde Wisch- fowa, registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung in Liquidation, Siß Wischkowa bei Postelberg, Die Liqui- dation ist abgeschlossen. Die Bentófen« haft wurde gelöscht.
Brüix. / [7853] Amtsgerichi Brüx, Abt. 7, am 20. September 1944. Aenderung: 7 Gen.-R. [Ill 91/84 Spar- und Dar-
| lehenskassenverein für die politischen |
Köstlwald, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Siz Dörns- dorf bei Preßnig. Die Satzung ist dur Beschluß der- Generalversammlung vom 6. Algust 1944 in den 88 1 Abs. 1 (Firma), 6 a (Ausscheiden von Mitglie- dern), 7b (Ausschließung von Mitglie- dern), 44 Abs. 1 (Einberufung der Voll- versammlung), 53 Abj. 2 (Prüfungs- verband), 55 Abs. 1 (Geschäftsanteile) und 83 Abs: 1 (Oeffentliche Bekannt- machungen) geändert. Die Firma lautet fortan: „Raiffeisenkasse in Dörnsdorf, registrierte Genossenschaft mit un- beschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch An- schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Dörnsdorf oder dur Rundschreiben an alle Mitglieder.
Dresden. [864] Auf Blatt 35 des Genossenschafts- registers, betr. die Genossenschaft Spar-, Kredit- und Bezugs-Verein Steßsh und Umgegend, eingetragene Benossenschaft mit beschränktex Haftpflicht in Dresden, ist am 18. Sevtember 1944 folgendes eingetragen worden: Nah Beschluß der Hauptversammlung vom 17. Funi 1944 wird die Saßung in § 1 (Firma) qgse ändert. Die Firma lautet jeßt: Raiff- ecisenbank Dresden-Steßsch, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- pilicht. Amtsgericht Dresden, 22. Sept. 1944.
Glogau. / ai [7813] Amtsgericht Glogau, 4, Septbr. 1944. D Veränderung:
Gen.-Reg. Nr. 9 Spar- und Dar- lehnskasse, e. G. m. u. H., Niederfeld. Die Firma ist geändert in Raiffeisen- fasse, e. G. m. u. H.
Glogau. [7814] Amksgeriht Glogau, 8. Septbr. 1944. Veränderung:
Gen.-Reg. Nr. 227 Sozial-Gewerk für Handwerker von Stadt und Kreis Glogau e. G. m. b. H. in Glogau. Die Firma ist geändert in Sozial-Gewerk der D. A. F. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Glogau, e. G. m. b. H. Gegenstand des Unternehmens ist fortan: 1. die Schaffung und Be- tätigung einer gemeinsamen Betriebs- organisation für die Gebiete der Men- shenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der
beteiligten Betriebe.
Glogau. : [7815] Genossenschaftsregister Amtsgericht Glogau, 14. Sept. 1944. Veränderung.
Nr. 37. Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. u. H. Klopschen. : s Die Firma is} geändert in Raiff-
eisenkasse, e G. m. u. H.
Jüterbog. [7816] Oeffentlihe Bekanntmochung.
3 Gn.-R. 29a. Jn das Genossen- schaftsregister ist heute unter Nr. 29 zux Schlenzerhen Spar- und Darlehns- kasse, e. G. m. u. H. in Schlenzer, ein- getragen, daß in der Generalver]amm- [ung vom 8. Juli 1944 die Umwand- sung der Genossenschaft in die Rechts- form der beshränften Haftpflicht be- {lossen und an Stelle des bisherigen Statuts das Statut für Kreditgenosjen- schaften, e. G. m. b. H., herausgegeben vom Reichsverband der deutschen landw. Genossenschaften — Raiffeijen- e. V. — angenommen ist. /
ie Firma is geändert worden. Die Genossenshaft lautet nunmehr: Raiffeisen Warengenossenschaft Schlen- zer, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Warengenossenschaft :
1. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landw. Bedarfsartikel und Absay landw. Erzeugnisse, E
2 zur Förderung der Maschinen- benugzung. L A
Die Haftsumme für jeden Geschäfts- anteil beträgt 500. NAMÆ, die Höchstzahl der Geschäftsanteile, mit welher ein Genosse si beteiligen kann, beträgt 10. Amtsgericht Jüterbog, 13. Sept. 1944.
Karlsruhe. [7855]
Genossenschaftsregister. i
Fn unser Genossenschaftsregister ist heute in Band IV unter O.-Z. 9 die Genossenschaft unter der Firma „Einsaß- genossenschaft des Malerhaudwerks ein- getragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpflicht“ mit dem Siß in Karls- ruhe eingetragen worden. ;
Das Statut ist am 7. August 1943 festgestellt. Gegenstand des Unterneh- mens ist die Beschaffung des gesamten JFmprägnierungsmaterials für die Flammenschuyäktion und ähnliches.
“ Karlsruhe, den 19, September 1944. Amtsgericht.
Linz, Rhein. j “ [7856] Genossenschaftsregister Amtsgericht Linz (Rhein). Veränderung: Gn.-R. 4. Die Genossenschaftsbank eingetragene Genossenschaft mit un- beshränkter Hastpflicht in Unkel (Rhein)
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 217 vom 26. September 1944. S. 4
ist in eine Genossenschaft mit beshränk-
ter Haftpflicht umgewandelt worden. Die Haftsumme beträgt 1000,— K.
und Darlehnskañe e. G. m. u. H. zu“ Gemeinden Dörnsdorf mit Orpus und Die Höchstzahl der Geschäftsanteile, auf
die ein Genosse sih beteiligen kann, be- trägt 10. :
Es wird darauf hingewiesen, daß den SBläubigern der Genossenschaft, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah der Be-
kanntmachung bei der Genossenschaft zu
diesem Zweck melden, Sicherheit zu
leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung
vérlangen können. Z Eingetragen am 14. September 1944,
Litzmannstadt, i: [7817] Genossenschaftsregister Amtsgericht Lißmannstadt, 16, 9. 1944.
Veränderung. i
Gn.-R. 15 (Likmannstadt). „Länd- lihe Spar- und Darlehnskasse, einge- tragene Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftpflicht“ in Adamshof (Adamow). Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 30. Mai 1944 ist das Statut geändert im § 1 (Firma) und im § 44 (Geschäftsanteil). Die Firma lautet nunmehr „Raiffeisenkasse Adamow, eingetragene Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht“ mit dem Siß in Adamshof (Adamow bei *Lizmann- stadt).
Neutitschein. [7818] Amitsgericht Neutitschein, 20. Sept. 1944. Veränderung.
1 Gn.-R. I — 261. Spar- und Dar- lehenskasse, r. G. m. u. H. in Gerls- dorf. Ausgeschieden die bisherigen Vorstandsmitglieder Eduard Zeisberger und Rudolf Bergold. Eingetragen die neugewählten Vorstandsmitglieder Richard Zeisberger, Bauer, Nx. 68, und JFosef Mück, Oberlehrer, Nr. 87, beide in Gerlsdorf.
Nordenham. [7819] Amtsgericht Nordenham, 7. 9. 1944. Genossenschaftsregister 78. Spar-
und Darlehnskasse e. G. m. b. H.
Rodenkirchen: 4 Durch Beschluß der Generalversamm-
lung vom 17. April 1944 is der § 1
des Statuts geändert. Die Firma
lautet jeßt: Raiffeisenkasse, e. G. m.
b. H., Rodenkirchen.
Posen. [7820]
Bekanntmachung.
Genossenschaftsregister. j
Jn das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 17 Gn.-R. 38 Filehne die durch Statut vom 11. Februar 1944 errihtete Weidegenossenshast Pens- kowoer Bruch, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftung mit dem Siy in Penskowo, eingetragen worden. Gegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb einer gemeinsamen Weide.
Posen, den 18. September 1944.
Das Amtsgericht.
Posen. [7821]
Bekanntmachung.
Genossenschaftsregister.
17 Gn.-R. 115 Posen Spar- und Dar- lehnskasse, Golenhofen, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Siß in Golenhofen. Durch Be- {luß der Generalversammlung vom 28. Funi 1942 ist die unbeschränkte Haft- pfliht in die beschränkte umgewandelt worden. Die §8 1 (Firma), 14 (Hast- summe) und 44 (Geschäftsanteil) sind dementsprechend geändert,
Posen, den 19. September 1944.
Das Amtsgericht.
Röbel. [7824] Zum ck Genossenschaftsregister ist am 12, September 1944 zu Nr. 26 bei dem Minzower Spar- und Darlehnskassen- verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Minzow die Umwandlung der Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht einge- tragen worden. Der bisherige Firmen- zusaß ist in: eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht geändert. Amtsgericht Röbel.
Schwerin, MeckIb, [7823] Genossenschaftsregistereintrag vom 18, Fuli 1944.
Die Firma Sukower Spar- und Dar- lehnsfkassenverein eingetragene Genossen- ¡chaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Sukow ist geändert in Raiffeisenkasse Sukow Kreis Schwerin eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeshränkter Hast- pflicht.
Amtsgericht Schwerin (Meckl.).
Schwetzingen. res] Genossenschaftsregistereintrag, Band 1
O.-Z. 17: Spar- und Darlehnskasse Ketsh, Amt Mannheim, e. G. m. u. H. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 21. Funi 1942 is die Ge- nossenschaft in eine Genossenschäift mit
beschränkter Hastpflicht umgewandelt worden. Die Firma isst geändert in „Spar- und Dakrlehnskasse Ketsch, Amt Mannheim, eingetragene * Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht“.
Die Gläubiger der Genossenschaft wer- den auf § 22 Abs. 2 i. Verb. m. § 143 Abs.2 Gen.-Ges. hingewiesen. Shweßzin- gen, 19. September 1944. Amtsgericht. 1.
Stade. [7822]
Jm Genossenschaftsregister des frühe- ren Amtsgerichts Fork ist zu der unter Nr. 10 eingetragenen Siclerlttit Spar- und Darlehnskasse Twielenfleth- Hollern eingetragene Genossenschaft mit | unbeschränkter Haftpflicht in Twielenfleth heute eingetvagen worden: Durch Be- |
{luß der Generalversammlung vom 12. Mai 1944 und 31. Mai 1944 ist die
Genossenschaft aufgelöst. Amtsgericht ck Stade, 12. September 1944, Stargard, Pom. [7858]
Gn.-R. 144, Eier- und Geslügelver- wertungsgenossenshaft Stargard, e. G. m. b. H. in Stargard i. Pom. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 11, 4. 1944 ist die Firma in Raifs- eisen - Eierverwertungsgenossenschaft Stargard/Pom. e. G. m. b. H. zu Stargard/Pom. geändert.
Stargard i. Pom., 19. Sept. 1944.
Amtsgericht.
Treuenbrietzen, [7859] Gn.-R. 33a. Fm Genossenschäfts- register Nr. 33 der Buchholzer Spar- und Darlehenskasse, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pfliht in Buchholz (Zauche) ist folgen- des eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Funi 1944 ist die Firma abgeändert in: Raisffz eisenkasse Buchholz-Zauche, eingeträageiie Genossenschaft mit unbeshränkter Haft- pflicht, und § 1 der Satzung entsprechend geändert. Amtsgericht Treuenbrietzen, den 23. September 1944.
Warburg. i [7860] Fn unser Genossenschaftsregister ist am 6. 9. 1944 unter Nr. 60 die dur j Statut vom 20. Juli 1944 errichtete Ge- nossenschaft unter der Firma „Sozial- gewerk der D. A. F: (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Warburg e. G. m. b. H.“ eingetragen worden. Siy Warburg. Gegenstand des Unter- nehmens ist: 1. Die Schaffung und Be- tätigung- einer gemeinsamen Betriebs-" organisation für die Gebiéète der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den be- teiligten Betrieben. 2. Die gemein- schaftlihe Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Amtsgeriht Warburg.
Wiesbaden. s [7861] 2 Gn.-R. 81 Kriegerheimstätten-Sied- lung Biebrich e. G. m. b. H.'i. Li. in Wiesbaden-Biebrich. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 13, August 1944 ist die Genossenschaft aufgelöst. Amtsgeriht Wiesbaden.
Worbis. _[7862] Fn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 8 bei dem Molunger Spar- und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H., Molungen, eingetragen worden, daß die Firma geändert ist in Raiffeisenkasse eingetragene. Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht, Molungen. Die Sagzung ist insoweit geändert. : Worbis, den 20. September 1944. Das Amtsgericht.
5. Musterregister
Wuppertal. s [7863]
Jn “ das Musterregister, betreffend ‘ die Stadt Wuppertal, ist eingetragen worden: E
Nr. 8293. Firma Bartels, Dierich3 & Co., Wu.-Barmen, Siegesstr. 108, 3 Muster für Flächenerzeugnisse, und zwar für Halmmateria Artikel Nr. 465 M, Geflecht aus Halmmaterial 465 M = Art. Nr. 466 M, Gewebe aus Halmmaterial 465 M'= Art. Nr. 467 M, _M.-R. 8235. Fixma Adolf Toenges3 in Wuppertal-Elberfeld: Die Verläng-- rung der Schußfrist um 7 Fahre ist bezügl. der Artikel Nr. 2660, “ 2662, 96TT, 2679, 2683, 2728, 2731, 2745, 2755, 9756, 2758, 2764, 2168, 2770, 2783, 2784, 2792 am 4. September 1944, vormittags 9 Uhr, angemeldet.
Amtsgericht Wuppertal. Abt. 19.
7. Konkurse und Bergieihsfadhen
Borlin, __ 7864] Das Konkursverfahren Über den Nachlaß des Oekonomierats Siegmund Ludwig JFsrael Radziejewski, Berlin, Linkstr. 29, is nah «Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 20, September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 358,
[7865]
_
Fiddichow. Beschluß. E Das Konkursverfahren betreffend den Nachlaß des am 2. Mai 194A verstorbe- nen Adolf Mewes in Nippertwoiose wird nach erfolgter Schlußverteilung auf-
gehoben.
_Fiddichow,, den 12. September 1944. j Amtsgericht, Künzelsau, [7866]
Amtsgericht Künzelsau (Württ.).
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Karl Rüdenauer, Guts- pächters in« Berlichingen, wurde nah Abhaltung des Schlußtermins und An- ordnung dex Nachtragsverteilung am 23, 9, 1944 aufgehoben.
Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt- lihen Teil, den Anzeigenteil und für. den Verlaîd: Präsident Dr Schlange in Potsdam, verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanbvich in Berlin 8W 68 '
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für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petits
Nr. 218 Fernsprech-Sammel-ITL.: 12 42 45
Berlin, Donnerstag, den 28. Septe
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Anordnung 2 zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 zur Dur(h- führung der Anordnung 11/44 (Bezug und Lieferung von D OIMATEN — 11/44 — 1 —). Vom 25. September
4.
Anordnung Nr. 14 des Leiters des Hauptringes „Kunst- und Preßstoffe“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs- produktion über die Herstellung und Fnbetriebnahme von Preß- und Sprißgußformen.
Preußen
s nah Vorschrift des Gesetzes vom 10. April
Die nächste Ausgabe des Deutschen Reichs- anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers er- scheint am Sonnabend, d. 30. September 1944.
Amktliches Deutsches Reich
Geh. Regierungsrat Ernst Articus, Präsident der Reichsshuldenverwaltung, tritt auf seinen Antrag mit Ab- lauf des Monats Dezember 1944 in den Ruhestand.
Geh. Finanzrat Kurt Hientz\ch, Vizepräsident der Reichs\huldenverwaltung, tritt auf seinen Antrag mit Ablauf des Monats Dezember 1944 in den Ruhestand.
Ministerialdirektor Foahim von Manteuffel, Reichsfinanzministerium, tritt auf seinen Antrag mit Ablauf des Monats Dezember 1944 in den Ruhestand.
—————
Anordnung! 2 zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 zur Durchsührung der Anordnung 11/44 (Bezug und Lieferung von Spinnstofswaren — [11/44 — 1 —) Vom 25. September 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der gena vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: I
Die Anlage D erhâlt folgende Fassung: Anlage D der Anordnung 11/44 — 1 — (Liste der zum außerordentlichen Wiederbezugsverfahren zugelassenen Artikel) A. Männer: B. Frauen: Wintermäntel, Winterjoppen, Wintermäntel i Stuger, Regenmäntel (Gr.- Regenmäntel (Gr.-Z. 2070 d. H. 1131—1132 d. Puntkt- Puntktliste) liste) Wollkleider Anzüge und Teile davon Andere Kleider
Arbeits- und Berufskleidung Röcke - (Gr.-Z. 1041—1092 und Unterkleider - 1190——1195 d. Punktliste) Arbeits- und Berufskleidun Pullover (Gr.-Z. 2023—2025 u. 2761 Strickwesten bis 2764 d: Puntktliste) Taghemden Pullover Nachthemden Strickwesten Unterhosen Taghemden Unterhemden Nachthemden Hüte, mit Ausnahme der Schlüpfer. Strohhüte
C. Sonstige Artikel Schlafdecken (Gr.-Z. 8121-—8123 d. Punktliste) Hühnuerfederdecken (Gr.-Z. 8113, d. Punktliste) Pferde- und Viehdecken (Gr.-Z. 8161 d. Punktliste) ‘Gardinen-, Gitter- und Dekorationsstoffe (Gr.-Z. 9371— 9373 d. Puntfktliste) Bettfedern i | Flickköper Matraßten (Gr.-Z. 8091 d. Punktliste) j Bettwäschestoffe aller Art (Gr.-Z3. 9181, 9310 d. Punktliste) Bettlaken (Gr.-Z. 8011 d. Punktliste) Kopfkissenbezüge (Gr.-Z. 8020 d. Punktliste) Debett- und Bettbezüge (Gr.-Z. 8031 d. Punktliste) Plumeaubezüge (Gr.-Z. 8032 d. Punktliste) Reberschlaglaken (Gr.-Z., 8040 d. Punktliste) Bettücher für Säuglinge (Gr.-Z. 7171-—7172 d. Puntktliste) g N für Säuglinge (Gr.-Z. 7181—7182 d. Punkt- iste Kopfkisseunbezüge für Säuglinge (Gr.-Z. 7190 d. Punktliste) Handtücher — einshließlich Grubenhandtüher — (Gr.-Z. 8141—8142 d. Punktliste). | II,
Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft; sie
bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Ens — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 25. September 1944. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.
Hagemann.
Anordnung Nr. 14
des Leiters des Hauptringes „Kunst- und Preßstofsfe“
beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion
über die Herstellung und Fnbetriebnahme von Preß- und Spribgußformen
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. T Seite 686) tin Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentra- tion der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBVl. I Seite 529/531) wird mit Zu- stimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduk- tion angeordnet:
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Die Herstellung von Formen aus Stahl und Metall, die zur Anfertigung von Gegenständen aus Kunststoff auf dem Wege des Pressens und Spriyens dienen, und deren JFn- gebrauhnahme bedarf der Genehmigung durch den Leiter des- jenigen Sonderringes im Hauptring „Kunst- und Preßstoffe“, der für die Geräte oder Geräteteile, die aus der beantragten Form hergestellt werden solle, zuständig ist. Bestehen über die Zuständigkeit Zweifel, so entscheidet der Leiter des Haupt- ringes „Kunst- und Preßstoffe“.
Diese Bestimmungen gelten für Formen aller Art, gemäß den Bestimmungen des Abs. 1 auch für Versuchs- und Ersat- formen.
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Die Herstellung von Einsäßen für Formen und - deren Fn- gebrauhnahme bedarf der Genehmigung gemäß § 1.
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Unter die Anordnung gemäß §§ 1 und 2 fällt auch die Her- stellung von Formen und Einsäten, die in die beseßten und eingegliederten Gebiete geliefert werden.
Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1 gelten auch für solche Formen, die von Firmen im Deutschen Reich an Firmen im Protektorat oder außerhalb des deutschen Zollinlaudes für eigene Zwedcke in Austrag gegeben werden.
0A j „Die Anträge sind in vierfaher Ausfertigung unter Bei- fü g aner Kopie der Preßteilzeihnung bei dem Leiter des zuständigen Sonderringes über den Bezirksringleiter gemäß S 1 vor Vergébung des Auftrages bzw. vor Beginn der Her- stellu ausschließlich von derjenigen Firma, die die Form in Gebrauch nimmt, einzureichen.
§95 j
Sobald die beantragte Form oder der beantragte Einsaß fertiggestellt ist, ist von der ingebrauhnehmenden Firma zwecks Berichtigung des Formenregisters dem Leiter des
Sonderringes Meldung zu erstatten und je 1 Ausfallmuster einzusenden. 86
Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch für Formen und Stempel, die sich noch im Bau Vainden, M
: S7 \
Die Genehmigung kann mit bestimmten Auflagen ver- bunden sein, die einzuhalten sind. Abweichungen von den inr Antrag gemachten Angaben bei der Herstellung und der
\
Verwendung der Form bèdürfen der Genehmigung.
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Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen dieser Anordnung erteilt in besonders begründeten Fällen der Leiter des Hauptringes „Kunst- und Prehßstoffe“. Die Stellung eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung befreit nicht von der Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind einzureichen bei dem Leiter des zuständigen Sonderringes.
S9
Zuwiderhandlungen werden nach 8 10, 12 bis 15 der Ver-
ordnung über den Wavenverkehr bestraft.
S 10 L
Diese Anordnung tritt in Kraft am 1. Oktober 1944. Gleich- zeitig tritt die Anordnung Nr. 1 mit den drei Durhführungs- bestimmungen außer Kraft, Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten und beseßten Gebieten:
BerlineCharlottenburg 2, den 22. September 1944.
Leiter des Hauptringes „Kunst- und Preßstoffe“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Lucas.
gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten- und in den Ge- 9
mber, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckonto: Berlin 418 21
1944
Preußen
Bekanntmachung
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Geset- samml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5. Fuli 1944 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Brotterode zur Anlage eines Kom- munalfriedhofs durch das Amtsblatt der Regierung in Erfurt Stück 31/32 S. 81, ‘ausgegeben am 12. August 1944;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. Fuli 1944 über die Verleihung des Enteignungsrehts an den Landwirt Gustav Bombien in Cranz zum Zwecke der Ersaßlandbeschaffung für sein im Enteignungswege in Anspruch genommenes Gelände in der Gemarkung Cranz durch das Amtsblatt der Regierung in Königs- berg (Pr) Stück 17 S. 35, ausgegeben am 12. August 1944.
Ictichtamtliches
Deutsches Reich
Der bisherige slowakishe Gesandte in Berlin, Herr Matúës Cernak, hat Berlin am 18. September d. F. verlafsen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationssekretär Dr. Fozef Krot ky die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Sandor Hoffmann von Nagysötétág, ist nah Berlin zurück- gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über- nommen.
Ans der Verwaltung
Aenderung der Reichsgaragenordnung
Als die-Reichsgaragenordnung bei der Eröffnung der Automobil- ausstellung am 17. Februar 1939" erlassen wurde, lagen nur ge- ringe Erfahrungen mit Kraftfahrzeugen vor, die durch Generator oder Speichergas angetrieben werden. (Unter Speichergas ist zu verstehen: Flüssiggas, ‘das auch Treibgas genannt wird, wie Bu- tan und Propan, sowie hochverdihtetes Gas, das au rae gas genannt wird.) Erst durch die kriegsbedingte Umjtellung von Benzin auf andere Treibsioffe und durch den damit verburdenen vermehrten Einsaß von Generator- und Speichergasfahrzeugen fonnten derèn Verhalten in Garagen allseits praktisch erprobt werden. Die daraus zu ziehenden Folgerungen haben nunmehr zu einer Aenderung der Reichsgaragenordnun eführt, die der Reichsarbeitsmintister mit - Runderlaß vom 13. September 1944 (Reichs8arbeitsblatt Heft 26/27 vom 25. September 1944 voll- zogen hat.
Die neue Regelung bringt vor allem eine wesentlihe Erleichte- rung für die Einstellung von Generatorfahrzeugen. Während bis- her bei der gemeinsamen Einstellung von Generatorfahrzeugen und Benzinfahrzeugen in demselben Garagenraum das Feuer des Generators vor dem Einfahren in die Garage gelöscht sein mußte und dort auh niht wieder entzündet werden durfte, ist es nun- mehr, allerdings unter géwissen Vorsihtsmaßnahmen, gestattet, mit brennendem Generator in die Garage einzufahren, das Feuer im Generatorherd weiterbrennen zu lassen und dort gegebenen- fall3 auch wieder zu entzünden.
Damit ist der Grundsay der Reichsgaragenordnung, daß Garagen und ihre feuergefährdeten Nebenräume keine Feuerstätten und keine sonstigen Biiabounllon enthalten dürfen, für die gemeinsame Einstellung von Generatorfahrzeugen mit S p en auf- gegeben worden. Die neuen Vorschriften LE aber jo efaßt daß Unfälle nicht zu befürchten sind. Fn gleicher Weise sind auch alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden, um der Vergiftungs- gefahr in den Garagen zu begegnen, in denen Generatorfahrzeuge mit brennendem Generator eingestellt werden.
Für die Speichergasfahrzeuge konnten keine Erleihterungen ge- währt werden. Es mußte vielmehr auf Grund mehrjähriger de. fahrungen verboten werden, daß solche Fahrzeuge unter Räumen eingestellt werden, die zum dauernden Aufenthalt für Menschen bestimmt sind. Die gemeinsame Einstellung von Speichergasfahr- zeugen mit Generatorfahrzeugen ist untersagt.
Mit dem Erlaß der neuen Vorschriften ist die Reichsgaragen- ordnung den zur Zeit im Kraftfahrwesen bestehenden Verhaltnissen angepaßt worden. Fn ihrer neuen Fassung soll sie niht nur für die Dauer des Krieges, sondern auch für die künftige Friedenszeit den aus volkswirtshaftlihen Gründen erwünschten Betrieb von Generatorfahrzeugen fördern und erleichtern.
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Scheinarbeits-Verordnung hat sich bewährt
Die bisher vorliegenden Ergebnisse über die Auswirkung der Verordnung zur Auflösung von Scheinarbeitsverhältnissen fen erkennen, daß viele Arbeitskräfte, die sich in einem Scheinarbeits- verhältnis befanden, sofort die entsprehenden Folgerungen ge- zogen und sih für einen krieg8wichtigen T zur Verfügung fe tellt haben. Damit dürfte der mit dieser Verordnung beab- ichtigte Zweck voll erfüllt sein. Jm übrigen sind, wie von unter- rihteter Stelle mitgeteilt wird, die Arbeitsämter gegenwärtig mit der Nachprüfung jener Fälle befaßt, bei denen sie auf Grund vor- handener Unterlagen Scheinarbeitsverhältnisse vermuten. Be-
trafung in derartigen Fällen it für di i etrielBführer mg E F st für die Arbeitskraft und den
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