1944 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4. Oeffentliche Zustellungen

[7985] Oeffentliche Zustellung. Frau Christa-Maria Welinow ge- borene von Zerboni di Sposetti in Breslau, Korso-Allee 54, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Joachim Lattke in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, Diplom-Fngenieur Borislaw Welinow, früher in Breslau, jeßt un- bekannten - Aufenthalts im Ausland, unter der Behauptung, daß der Be- flagte durch ehewidriges* Verhalten die Ehe unheilbar zerruüttet habe, auf Grund des 8 49 GEhegeseßes auf Scheidung der Ehe aus Alleinvershuülden des Beklag- ten. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des - Landgerichts in Breslau auf den 15. Dezember 1944, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung géladen, fh durch einen bei. diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. R. 229/44.

Breslau, der. 23. Septernber 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[7986] Oeffentliche Zustellung. Die, Frau Salomea Czajkowski ge- borene Uminski in Graudenz, Fischerstr. Nr. 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Fiedler in Graudenz, klagt gegen ihren Ehemann Viktor Czaj- fowski in Graudenz, Fischerstr, 29, jeut unbekannten Aufenthalts, auf Eheschet- dung aus § 49 Ebe-G. und Schuldig- erklärung des Beklagten gemäß §8 60 Ehe-G. Die Klägerin ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die“ Zivilkammer des Landgerichts in Graudenz auf den 16. Dezember 1944, 9 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt - als Prozeßbevollmächtigten . vertreten - zu lassen. : Graudenz. den 25. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[8082] Ladung.

Die. Ehefrau Louise Balestin geb. Durieux, Eppendorfer Baum 34, ihren Ehemann, den Werkmann Adolphe Balestin. früher St. Gilles, Rue Josevhe Clais (Belgien), fett unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung. Verhandlungstermin: 23. No- vember 1944, 914 Uhyv, vor dem Land- gericht Hamburg, Zivilkammer 15a. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Victorine Hamburg 20, flaat gegen

5.Berlust-n.Fundsachen [7987]

Nachstehende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen:

A 47606 Wilhelm Dell,

A 76786 Erich Ruhnau,

A 152189 Erich Ruhnau.

A 218488 Dr. Herbert Kopf,

A 245218 Dr. Herbert Kopsch,

vorzulegen.

Erfte Beilage zum Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 30. September 1944. S. 2

244 851 Geor ald, 344 046 Kurt Engelhard, 367 156 Robert Zanders, 369 422 Erich Geilke, 373 028 Erwin Kuznleben,

292“ Robert Hül8mann.,

312 Josef Haas,

3 162 Rudol Vortmann,

68 689 Carl Joseph Gierlichs,

U 315277 Wilhelm Brunkhorst.

Die Jnhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versiherungs- scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.

Berlin, den 30. September 1944.

Allianz Lebensversicherungs-AG.

[8026]

Der von der Batjerishen Versiche- rungsbank Aktiengesellshaft München und Allianz und Stuttgarter Verein Versicherungs- Aktiengesellschaft Zweig=- niederlassung München auf den Namen des Herrn Walther Stark, Jungholz, fr. Nürnberg, ausgefertigte Versiche- rungsschein auf Unfallversiherung mit Prämienrückgewähr Nr. U 43205 i} abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten Einspruch erfolgt.

Müntchen, den 25. 9. 1944. Bayerische Versicherunasbank ‘A. G. Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft

Zweigniederlassung München.

[8037]

240 922 Tag Haas, q Ew

Gerling-Konzern Ra S - Aktiengesellschaft, öln.

Der Hinterlegungsshein vom 9. 5. 1935 zum Versiherungsschein Nr. L 240 189 Fosef Kilian, Duisburg, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft wenn nicht innerhalb

zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 25. September 1944.

gesellschaften

[7683] Aufruf.

Die Aktionäre der Schokoladenfabrik DELI AG,. in Abw., Prag 1, werden hiermit aufgefordert, die Aktienurkun- den zur Entgegennahme des Ab- wicklungserlöses bis spätestens 31. 12. 1944 bei einer der nahfolgenden Banken:

Tee Deutsche Credit-Anstalt,

ussi

Böhmisthe Escomptebank und Credit-

anstalt, Prag,

N Die nicht fristgerett eingereichten Aktien werden nah Maßgabe der ge- seßlihen Bestimmungen für kraftlos erflärt werden. Die Bekanntmachung maliîg, Der Abwicklungstreuhänder: Wirtschaftsprüfer Franz Haas, Aussig, Play der SA. 25.

erfolgt ein-

[7989] Denés & S Aktiengesellschaft, ien. : Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien.

Die ordentlihe Hauptver ammlung unserer Aktionäre vom 5. September 1944 hat im Sinne der Vorschriften der Umstellungsverordnung vom 2. August 1938 das Grundkapital unserer Gejell- haft mit K 100 000,— neu fest- geseßt.

Nachdem der vorerwähnte Beschluß ins Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wix hiermit unsere Aktio- näre auf, thre Aktien mit Coupons Nr. 9 für 1944. uff. bis spätejtens 31. Dezember 1944 einschließlich

bei der Gesellschaftskasse, Wien,

XVIIL., Mitterberggasse 11, oder bei der Länderbank Wien Aktien- gesellshaft, Wien, I1., Am Hof 2, während der üblichen- Geschäftsstunden zwecks Abstempelung der Stücke einzu-

reichen.

Die Abstempelung exfolgt in der Weise, daß von je 4 Schilling-Aktien zu S 100,— 1 Aktie (Mantel) in NA 100,— abgestempelt wird, während die übrigen Z Stück eingezogen und vernichtet werden, i

Die Aftionäre erhalten zunächst nicht übertragbare Empfangsbesheinigungen, gegen deren Rückgabe die auf Reichs- mark abgestempelten Aktien ausgefolgt werden.

Die Einreichstellen sind . berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbeschetni- gung zu prüfen.

Die Abstempelung erfolgt kostenfrei, sofern die Aktien nach der Nummern- folge geordnet mit entsprechendem

doppeltem Nummernverzeichnis bei einer

der vorgenannten Stellen am zuständi- gen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel mit der Durchführung der Abstempelung nicht verbunden ist.

Die Stellen sind bereit, nah Möglich- keit den An- oder Verkauf etwaiger sich ergebender Spißenbeträge zu vermitteln, Die hierbei entstehenden Steuern und Gebühren gehen zu Lasten der Aktionäre.

Diejenigen Aktien, die nicht bis ein- schließlich 31. Dezember 1944 zur Ab- stemtpelung eingereiht worden sind, so- wie diejenigen Aktien, welche die zum Ersaß durch abgestempelte Stücke erfor- derliche Anzahl nicht erreichen und der Gesellshaft nicht zur Verwèrtung für Rechnung der Beteiligten zur Verfü- gung gestellt worden sind, werden nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Die an Stelle dexr für fraftlos erklärten Schilling-Akftien auszugebenden, auf Reichsmark abgestempelten Stücke wer- den für Rechnung der Beteiligten ge- maß den geseßlihen Vorschriften ‘vet- wertet werden. Der Erlös der ver- werteten Aktien wird für Rechnung der Beteiligten bei Gericht hinterlegt und bis dahin den Berechtigten bei der Länderbank Wien Aktiengesellschaft, Wien, ausgezahlt werden.

Wien, im September 1944. Dénes & Friedmann Aktiengesellschaft.

[8038] MIAG i Mühlenbau und Jndustrie Aktien- gesellschaft.

Ausgabe neuer Gewinnanteilscheinbogen. Die neuen Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend die - Dividendenscheine Nr. 11—20 nebst Erneuerungss\chein,

zu unseren Aktien Nr. 1 bis 6000 und Nr. 30 001 bis 50 000 über fe Æ.AÆM 100,— und Nx. 50 001 bis 53 000 über. je Retichs- mark 1000,— qaelangen geaen Einreichung der alten Exneuerungëscheine sowie eînes der Nummernfolge nah geordneten dovpel- ten Vorzeichnisses außer bei unserer Gefellschaftsfkasse bei der Dresdner Bank, Berlin. Braun- schweig, Dresden, Frankfurt a. M. und Hannover, der Dentscen Bank. Berlin, Braun- shweia, Dresden, Frankfurt a. M. und Hannover, der Commerzbank Aktiengesellscaft, Berlin, Braunschweig. Dresden, Frankfurt a. M. und Hannover, der Braunschweigishen Staatsbank, Braunschweiq 1nd dem Banfßg18s8 Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin, zur Ausgabe, Im September 1941. MIA G i Mühlenbau und Industrie Aktien- gesellschaft. Der Verstand.

[7988] Amag-Hilpert-Pegnigthütte A. G. Herr Georg Gasperx, Köln, ist. aus

dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

ù

[7838]

Am 30. September 1944 wird eine

Z: Abwiecklungsrate auf das berichtigte Aktienkapital von KNAM 731 600, in Höhe von 35 v. H. ausgezahlt. Der Be- trag steht den Aktionären bei der Deutschen Vank in Essen zur Verfüg:tng gegen Vorlaae der Aktie. Die Aus- zahlung wird auf der Aktie vermerkt. Essen, den 20. September 1944. Westdeutsche Terrain-Aktiengesellschaft in Abwicklung. Wirtschaftsprüfer Hogrefe, Abwidckler.

10. Gesellschaften m. b. H

[7990] Gläubigeraufruf.

Die „Peho“ Gesellschaft m. b. H. für den Bedarf der physiïalish-pharma- zeutishen Medizin in Wien, 1.,, Hoher Markt 12, hat ihr Stammkapital von RAM 300 000, auf RA 180 000,— herabgesezt. Hiervon werden die Gläus- biger, deren Forderungen am Tage der leßten Veröffentlihuno dieser Mittei- lung bestehen, mit dem Beifügen ver- ständigt, daß die Gesellshaft auf Ver- langen bereit ist, Befriedigung Oder Sicherstellung zu leisten. Gläubiger, die sih nicht binnen drei Monaten von diesem Tage an melden, werden als der beabsihtigten Herabsezung des Stamm- favitales zustimmend erachtet.

Bemerkt wird, daß das Stammkapital durch Aufnahme der „Gekusa“ Gesell- schaft für Kunststoffe und Kunststoff- - einsak m. b. H. im Wege der Fusion auf 232 000 NÆM und durch Baretnzah- lunq weiter auf 250 000. A erhöht wird, Der Geschäftsführer.

Wochen-Lbersicht der

vom 23. Sev

Aktiva. 1, Deckungsbestand an Gold und Devijen 2. Bestand an Wechsein und Schecks so des Reichs Wertpapieren, die nach § 13

[7971 1.

Lombardforderungen deutschen Echeidemünzen . Rentenbankscheinen . . sonstigen Wertyapieren sonstigen Aktiven

”y 9. "”

. Grundkapital . Rücklagen und Rückstellungen: a) geseßlihe Rüdlagen . .

b) sonstige Rücklagen und Rüdstellungen i; :

. Betrag der umlaufenden Noten . Täglich fällige Verbindlichkeiten

: An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten -

. Sonstige Passiva

den sind (deckungsfähige Wertpapiere) . . «

«‘ . . . 6

x 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise |

Deutschen Reichsbank

tember 1944.

RM

| 77 422 000

wie an Schaßwechseln 49 043 180 000 Ziffer 3 angekauft wor- s 53/401 000 z 67 069 000 x ü 18 345 000 . 600 576 000

25 90 914 000 A 2 009 284 000 150 000 000 150 000 000 806 539 000 40 739 842 000 9 001-964 000

1 041 846 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Jnlande zahlbaren Wechseln: K j

Berlin, den 27. September 1944.

Reichsbanktdirektorium.

Fu K

nf. reßschmann.

L. Handbelsregister, 2. Güterrecht8register,

1. Handelsregister

ür die Angaben in / 4 wird etne Gewähr fir die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Bad Münder. [7926]

Fn das Handelsregister A ist heute bei der Nr. 150 Mündersche Stuhlfabrik Wispler & Brockhoff, Fnhaber: N. Sah- lind & H. Konerding, in Münder ein- getragen: Die Prokura dés Heinrich Dierßen in Münder ist erloschen.

Bad Münder (D.,), den 22. tember 1944.

Das Amtsgericht.

Sep-

Berlin. [7927] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, den 19, Septé&nber 1944.

Veränderung: A 112653 Friedrich Geyer, Labora- torium8apparate Kommanditgesellschaft. Die Gesamtprokura des Werner Geyer ist erloschen.

Schneeberg. [7903]

Amtsgeriht Schneeberg,

am 20. September 1944. H.-R, A 9% F. Winter jr., Langen- bah. Die Prokura des Paul Max

Brückner in Plauen is erloschen.

Siegen. _ [7904]

In unserem Handelsregister B Nr. 638 i\t bei der Firma C. Kling- spor, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, in Siegen, folgendes einge- tragen worden:

Die Prokura der Frau Carl Kling- spor, Martha geb. Flender, in Siegen ist erloschen. ;

Siegen, den 18. September 1944.

Das Amtsgericht.

Siegen, S [7905]

Jn unser Handelsregister B 647 ist bei der Firma Siegerländer Kupfer- werke, Gesellschaft mit beschränkter Hastung in Weidenau, folgendes ein- getragen worden:

Die Prokura des | Keil.

[s

Rudolf Six und des Willibald Papen- kort, beide in Weidenau, ist erloschen. Siegen, den 19, September 1944. Das Amtsgericht. Striegau, [7906] Amtsgericht Striegau, den 23. September 1944. Veränderung: A 423 Firma C. F. Lehmann, Striegau. Die Gesamtprokura des Kaufmanns Karl Müller in Striegau ist erloschan.

Weida. [7907] Amtsgericht Weida, 22. September 1944. Neueintragung:

H.-R. A 472 Schuhbedarf Helmut Hosmann & Co. in Weida. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Juli 1944, Gesellshafter: Fabrikant Hans Hof- mann 1nd Helmut Hofmann in Erfurt, Espachstraße 3. Zur Vertretung der Ge- sellschaft ist nur der Fabrikant Hans Hofmann in Erfurt berechtigt.

Wiesbaden. . j [7908] Amtsgericht Wiesbaden.

2 H.-R. A 3306 L. Schellenberg'she Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Wies- baden. Die Prokura des Josef Dornauf ist erloschen.

A 3388 Henkell & Co., Wiesbaden- Biebrich. u Alice Henkell geb. Freiin von Riedel in Wiesbaden “ist als per- söonlih haftende Gesellshafterin zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt, -

Wilhelmshaven. {7909] Handelsregister Amktsgeriht Wilhelmshaven.

Veränderungen zur Firma H.-R. A Nr. 1098 Drogerie Gebrüder Keil Jn- haber Rudolf Keil:

Die Gesell-

Die Firma ist geändert. schaft ist aufgelöst.

Der Bürogehilfe Erich Keil ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Alleininhaber ist der“ Drogist Rudolf eil,

register,

4. Genossenschafts- register

Andernach. [7913] Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Andernach.

Der im Genossenschaftsregister unter Nr. 20 eingetxagene Landwirtschaftliche Spar- und Darlehnskasseuverein, ein- getragene Genossenshaft mit un- beschränkter Haftpfliht, Miesenheim, ist durch Anordnung des Reichswirt- schaftsministers vom 4. September 1944 aufgelöst.

Andernach, den 18, September 1944.

Amtsgericht. Gn.-R. 20.

Anklam, ; [7914] Die im Genossenschaftsregister unter Nr. 3 eingetragene Butterei Genossen- schaft Dennin, eingetragene Genossen- schast mit beschränkter Haftpflicht, Dennin, heißt jeßt: Raiffeisen-Molkecei Dennin, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dennin. Anklam, den 30, August 1944. Amtsgericht. Stralsund. [7976] Gn.-R. 70, Eier- und Geflügelver- wertungsgenossenschaft Franzburg- Barth, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpfliht. Die Firma lautet jeßt: Raiffeisen-Eierverwer- tung Stralsund, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgeriht Stralsund, 21. Sept. 1944.

5. Musterregister

Bielitz. [8019]

In das Musterregister ist am 22. Sep- tember 1944 bei Lisl Grün, Kunst- gewerblerin in Bieliß, Anmeldung vom 13, 10, 1941, betreffend 18 Muster für Trachtenarbeiten (plastishe Erzeugnisse) eingetragen worden: Schuyfrist bis auf 15 Jahre verlängert.

Amtsgericht Bieliß. 12 M.-R., 1,

| 5, Musterregister, 6. Urheberrechtseir.tragsrole,

Iscrlohn. [7940]

«n unser Musterregister is heute S eingetragen worden:

M.-R. 4247, Göcke u. Sohn vorm. Moriz Ribbert Aktien-Gesellshaft in Hohenlimburg, ein versiegelter Um- shlag, angebli enthaltend: 10° Muster Zellwoll-Mousseline „Ragusa“, Nr. 3595 bis 3604, 1 Muster Bemberg Wäsche- stoff „Capri“, Nr. 3605, 16 Muster Bemberg Lavanda „Lugano“, Nr. 3606 bis ‘3621, Flächenerzeugnisse, Schuy- frist 3 Jahxe, angemeldet am 9. Sep- tember 1944, 8 Ubr,

Fserlohn, den 12, September 1944.

Das Amtsgericht. München, [7977] Amtsgeriht München.

Dorfen, den- 25. September 1944.

Jn das Musterregister ist eingetragen:

1, unter Nr. 4240 Friy Schneider genannt Schneid, Fngenieur-Kauf- mann in München, ein Muster eines Heldengedenkmales, Ausführung in allen Formen, Ausmaßen und Fär- ben negativ und positiv, Gesch.-Nr. 2/1544, offen. Muster für Flächen- erzeugnisse, Schußfrist drei Fahre, ange- meldet am 17. Mai 1944, 10 Uhr 30 Min.

2, unter Nr. 4241, Engelbert Plößz, Lagermeister, und Albert Wittkopp, Kaufmann, beide in München, ein Muster, betreffend die Ausbildung einer Trauerschleife bzw.“ einer Arm- binde für Leidtragende, Gesch.-Nr. P 215/3, versiegelt, Muster für plast. Erzeugnisse, Schubfrist drei Jahre, angemeldet am 19. September 1944, 10 Uhr 30 Min. A

3, unter Nr. 4242, Engelbert Plöt, Lagermeister, und Albert Wittkopp, Kaufmann, beide in München, ein Muÿst2x, betreffend die Ausbildung einer Trauerschleife bzw. einer Arm- binde für Leidtraaende, Gesch.-Nr. P 215/2, versiegelt, Muster für plast. Erzeugnisse, Schußfrist drei Fahre, angemeldet am 19. September 1944,

7. Konkurse und VBergleichssachen, 8. Verschiedenes.

h

Lagermeister, und Albert Wittkopp, Kaufmann, beide in München, ein Muster, betreffend die Ausbildung einer Trauerschleife bzw. einer Arm- binde für Leidtragende, Gesch.-Nr. P 215/1, versiegelt, Muster für. plast. Erzeugnisse, SOLNUE drei Jahxe, angemeldefk” am 19. September 1944, 10 Uhr 30 Min.

7. Konlurse und Bergieichssathen

München. / [8020] 19 N 12/44. Das Amtsgeriht Mün- chen hat uber den Nachlaß der am

witwe Maria Strobl aus München, Wilhelm-Herz-Straße 12 b, zulegt wohn=- haft in Rbsenheim, Samerstraße 31, am 8. September 1944, nachmittags 16 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon- kursverwalter: Rehtsanwalt Dr. Valen- tin Stolz, München, neigt 9; Offener Arrest mit Anzeige

30. September 1944 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderung bis 30. September 1944 im Zimmer Nr. 733/111, Prinz-Ludwig-Str. 9, Ter- min zur Wahl eines anderen Verwal- ters, eines Gläubigerausshusses und wegen der in §8 132, 134, 137 KO. bezeichneten Angelegenheiten sowie all- gemeiner Prüfungstermin: Samstag, den 7. Oktober 1944, je vormittags 10 Uhr, Zimmer 722/11, Prinz-Ludwig- Straße! 9.

Geschäftsstelle des Konkursgerichts,

Plauen, Vogtl. {8021]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Martha Gertrud verw. Viertel geb. Preßler in lauen, Blücherstr. 20, wird nach Abhaltung Lin S PURLETORnI aufgehoben. 16 N

10 Uhr 30 Min.

Amtsgericht Plauen, 22. September1944.

4. unter Nr. 4243, Engelbert Plöt,

21. 5. 1944 verstorbenen Malermeisters- -

rist bis -

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 30. September 1944.

Anweisung 1/44 des Leiters des Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze (Rauchwarenmanipulation Pelzveredelung)

Vom 20. September 1944

Auf Grund der §8 11 und 13 der Anordnung X1/44 vom 20. September 1944 des Produktionsbeauftragten für Be- fleidung und Rauchwaren des. Reichsministers für Rüstung und - Kriegsproduftion (Produktionslenkung auf dem Rauch- warengebiet) in Verbindung mit der Verordnung über den Warenverkehx in der Jaftuna vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) und dem Erlaß des Führers über “die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 sowie der ersten Verordnung zur N dieses Er- lasses. vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 520/531) wird mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten folgendes angeordnet: :

I

Das Gemeinschastswerk des deutschen Pelzveredelungsgewerbes als Lenkungsstelle der Pelzveredelung

81

(1) Das Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredelungs- gewerbes wird als Bewirtschaftungsstelle des Produktions- ausschusses Rauchwaren und Pelze ermächtigt:

1. Belegungspläne für das Pelzveredelungsgewerbe aufzu- stellen und sie nach Genehmigung durch die über- geordneten Stellen durchzuführen;

. den Pelzveredelungsunternehmen Herstellung8anweisun=- gen und Produktionsaufgaben zu erteilen; -

. Anweisungen darüber zu erlassen, in welcher Weise die von Manipulanten vergebenen Pelzveredelungsaufträge durchzuführen sind;

. den Pelzveredelungsunternehmen die Annahme und Aus- führung von Veredelungsaufträgen bestimmter Auftrag- E die ihnen das Gemeinschaftswerk zuweist, ver-

indlih vorzuschreiben;

, den Pelzveredelungsunternehmen die Roh- und Hilfs- stoffe, die für die Veredelung von Pelzfellen benötigt werden, zuzuteilen:

. näherë Bestimmungen über die Verwendung von Roh- und Hilfsstoffen zu treffen;

. Prüfungen, insbesondere Betriebsprüfungen bei den Pelzveredelungsgunternehmen durchzuführen und darüber zu wachen, daß die Zurichtung von Pelzfellen für den Wehrmachtbedarf und den ihm gleichgestellten sonstigen öffentlihen Bedarf ordnungsmäßig ausgeführt wird, Der Produktionsaus\{chuß kann bestimmen, in welcher Weise die in Ziffer 7 bezeihneten Ueberwahungs8maß- nahmen auszuführen sind.

(2) Die dem Gemeinschaftswerk erteilten Ermächtigungen gelten auch gegenüber denjenigen pelzgewerblihen Unter- unehmen, die niht Mitglieder des Gemeinschaftswerks sind,

(3) Das Gemeinschaftswerk kann die von ihm erlassenen Anweisungen auch auf einzelne pelzgewerblihe Unternehmen beschränken.

H Durehführung' der Pelzveredelung (allgemein) - A c l 5

“(H Manipulanten dürfen Pelzfelle, die allgemein oder im

Einzelfall ein-m bestimmten Verwendungszweck vorbehalten sind, nur diesem Verwendungszweck ettélura enh veredeln und veredeln lassen. (2) Manipulanten haben folgende Pelzfelle aus\chließlich

den nachgenannten Zwecken vorzubehalten:

Schaffelle

Lammfelle

Schmaschen

Forschen

Hamsterfelle

Hundefelle, ausländische

Notfuchsfelle, inländische : dem Wehrmachtbedarf und dem Bedarf sonstiger öffentlicher Stellen, die hinsichtlich der Deckung dieses Bedarfs der Wehr-

“macht gleichgestellt sind oder werden,

Katenfelle dem vorgenannten Bedarf sowie dem Heilbedarf und dem Reparaturbedarf. Für die beiden leßtgenannten Bedarfszwecke dürfen Kaßenfelle jedoch nux mit Genehmigung der Ver- teilungsstelle für zugerichtete Felle in der Fahgruppe Rauch- waren und Pelze der Veredelung zugeführt werden. '

ITI

Sicherung des Wehrmachtbedarfs und des P gleichgestellten sonstigen öffentlichen Bedarfs

83

Beschleunigte Durchführung der Manipulation und Veredelung 8 Manipulanten haben die für Wehrmachtzwecke oder die für gleichgestellte öffentliche Zwecke bestimmten Felle unve r - zUglicch manipulieren und zurichten oder in sonstiger Weise veredeln zu ‘lassen.

Die gleiche Verpflichtung trifft die Hamsterkürschner, soweit sie Hamsterfelle selbst manipulieren und zurichten. Die Zu- richtung oder sonstige Veredelung hat nah den Anweisungen des Gemeinschaftswerks des deutschen Pelzveredelungsgewerbes zu. erfolgen.

(2) Manipulanten und Hamsterkürschner haben ugerichtete Hamsterfelle (soweit sie nicht im Einzelfall für Reparatur- oder Ausfuhrzwecke freigegeben werden) zu Futtern nach näheren Anweisungen des Vroduttiondauaicbus zu ver- arbeiten oder verarbeiten zu lassen.

IV Lenkung der Pelzveredelungsaufträge

8 4

(1) Die Vergebung von Veredelungsaufträgen für Velzfelle und Pelzwaren jeder Art sowie die be ad es führung solcher Aufträge bedarf grundsä [ih einer Genchmi- gung des Gemeinschaftswerks des deutschen Pelzveredelungs- gewerbes.

(2) Das Gemeinschaftswerk ist ermächtigt, mit Zustimmung des Produktionsausschusses Ausnahmebestimmungen zu treffen, insbesondere die Verpflichtung zur Einholung der Genehmigung auf Felle und Pelzwaren bestimmter Art oder auf besondere Verwendungszwecke zu beschränken.

(3) Fn den Genehmigungsanträgen ist anzugeben, wieviel und welche Arten von Pelzfellen oder Pelzwaren zur Vexr- edelung vergeben werden sollen, wo die Pelzfelle oder Pelz- waren lagern und welchen Veredelungsunternehmen der Ver- edelungsauftrag erteilt weoden soll.

(4) Das Gemeinschaftswerk kann vorschreiben, an welche Unternehmen ein Veredelungsauftrag zu vergeben ist.

N

Pslichten der Manipulanten bei Beendigung der Zurichtung und der Manipulation

85

(1) - Pelzfelle, die zur Deckung des Wehrmachtbedarfs und des ihm gleichgestellten Bedarfs sonstiger öffentlicher Stellen veredelt werden, sowie Pelzfelle, die zu Heilzwecken oder zu technischen Zwecken veredelt werden, sind von den Manipu- lanten der. Verteilungsstelle für zugerihtete Felle in der Fachgruppe Rauchwaren und Pelze, LeipzigC 1, Brühl 37— 39, zu melden. Die Meldung hat kurze Zeit vor oder spätestens unmittelbar nah Beendigung der Veredelung unter Angabe der Art und Stückzahl der zugerihteten Felle, der Art der Veredelung und des Namens und Sißes des Veredélungs- unternehmens zu erfolgen.

(2) Ebenso haben Rauchwarenmanipulänten und Hamster- fürschner die Futter und Streifen nah Zahl und Ausmaßen zu melden, die für ihre Rehnung zur Deckung des. Wehr- machtbedarfs oder des ihm gleichgestellten Bedarfs sonstiger öffentlicher Stellen hergestellt wurden.

(3) Felle, Futter und Streifen, die gemäß Abs. 1 und 2 der Verteilungsstelle gemeldet werden müssen, sind aus\chließlich nach den Weisungen der Verteilungsstelle zu veräußern.

(4) Felle, Futter und Streifen, die auf Grund der Vers äußerungsweisung im Sinn des Abs. 3 erworben werden, dürfen nur für solche Zwecke verwendet werden, für die die Veräußerungsweisung erteilt ist.

Meldepflichten der Pelzveredelungsunternehmen §6

Pelzveredelungsunternehmen haben dem Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredelungsgewerbes bis zum Vierten eines jeden Monats, getrennt nah Wehrmachtfertigung und sonstiger Fertigung zu melden:

a) wieviel Felle, Futter, Streifen, Tafeln usw. sie im vovr- ausgegangenen Monat veredelt haben, Fn der Meldung ist die Art der Veredelung (z, B. Wehrmáähtzurichtung, Neutralzurichtung, Sealfarbe usw.) anzugeben,

b) den Auftragsbestand am Ende des vorausgegangenent Monats nah Stückzahl, Fellart, Art des Veredelungs3- auftrags und der vereinbarten Liefexfristen.

(I Strafvorschriften 8.7 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An- weisung werden nach den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsreht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Ver- ordnung werden vom Reichsbeauftragten für Rauchwaren wahrgenommen. : VH Schlußvorschrift 88 __ Diese Anweisung tritt am siebenten Tage nah Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemaß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.,

Berlin, den 20, September 1944. : Der Leiter des Produktionsaus\husses Rauhwaren Und Pelze BiseggeuL,

Anweisung 2/44 a des Leiters des Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze (Pelzverarbeitung) . «Vom 20, September 1944

Auf Grund Dés SS 11 und 13 der Anordnung X1/44 vom 20, September 1944 des Produktionsbeauftragten für Be-

fleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung

und Kriegsproduktion (Produktionslenkung auf dem Rauch- warengebiet) in Verbindung mit der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 E I S. 686) und dem Erlaß des Führers über die

onzentration der Kriegswirtschaft vom 2, September 1945 sowie der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 -(RGVl. I S, 529/531) wird mit Zu- stimmung des Produktionsbeauftragten folgendes angeordnet:

81 Verbot der Neuanfertigung von Pelzsertigerzeugnissen (1) Die Herstellung (Neuanfertigung) von Pelzfertig- erzeugnissen (Pelzwaren im Sinn der Nrn. 564 und 565 des Statistischen Warenverzeichnisses) ist verboten; ausgenommen sind nur die nachstehenden * pelzgewerblichen Herstellungs- arbeiten, nämlich die Verarbeitung von Pelzfellen zu 1. Colliers, Krawatten und Würgern, und zwar aus Fuchs- fellen unter Verwendung von nicht mehr als einem Fell, aus Marderfellen, Fltisfellen oder gleihgroßen anderen Fellen unter Verwendung von höchstens zwei Fellen, aus kleineren Fellen in einer Größe, die nit die Größe einer zweifelligen Fltiskrawatte übersteigt,

. Frauenpelzkragen bis zu einer Breite von 25 ecm,

; Pelzmüßen für Männer und Frauen, unter Beschränkung auf die Herstellung in den Gauen Ostpreußen, Danzig- Westpreußen, Wartheland, Oberschlesien und Nieder- shlesien sowie im Bezirk Bialystok für den örtlichen Bedarf,

. solchen Pelzwaren, für deren Herstellung Felle freige- geben oder zugeteilt worden sind,

a) einem Pelzverarbeitungsunternehmen für Ausfuhr- zwedcke, i

b) einer öffentlichen Stelle zur Ausführung eines pelz-

wirtschaftlichen Beschaffungsvorhabens.

„Konzentxgtion der Kriegswirtschaft vom 2.

S. 3

(2) Die. in Abs. 1 Ziffer 1—3 aufgeführten Pelzwaren dürfen nur hergestellt wecden, sofern das Fellmaterial, aus dem die Herstellung ecfolgen soll, nicht der Ablieferungspfliht unterliegt und nicht der Deckung des öffentlichen Bedarfs, des Reparaturbedarfs, der Ausfuhr oder sonstigen Zwedlen vorbehalten ist.

8 2 Beschränkungen und Erweiterungen des Herstellungsverbotes, Einzeläusnahmen

Der Produktionsaus\{chuß behält sich vor, den Kreis der in § 1 Abs. 1 Ziff. 1—3 aufgeführten Pelzfertigerzeug- nisse durch besondere Anweisungen zu erweitern oder etnzu- \{chränkén. Er kann auch in Einzelfällen weitere Ausnahmen von dem Herstellungsverbot des § 1 Abs. 1 bewilligen.

S 5 Durchsührung der Pelzverarbeitung (allgemein)

(1) Pelzverarbeitungsunternehmen dürfen Felle, Futter und Streifen, die ihnen für einen bestimmten Zweck zugeteilt worden sind, nur zur Ausführung solcher Aufträge verwenden, für die die Zuteilung erfolat ist.

_ (2) Pelzverarbeitende Unternehmen haben bis zum Vierten jeden Monats der Verteilungsstelle für zugerichtete Felle bei der Fachgruppe Rauchwcren und Pelze, Leipzig C 1, Brühl 37—39, ju melden, wieviel Futter und Streifen, ins- besondere Hamfsterfutter, für Wehrmachtzwecke und Zwecke des diesen gleichgestellten sonstigen Bedarfs in dem voraus- gegangenen Monat in ihren oder für ihre Unternehmen her- gestellt worden sind.

9:4 Lenkung der Pelzverarbeitungsaufträge

(1) Die N von Aufträgen auf Verarbeitung von Pelzfellen zur Herstellung von Pelzwaren sowie die Annahme und Ausführung solcher Aufträge bedürfen grundsäßlich einer Genehmigung. Die Genehmigung wird erteilt:

a) bei Aufträgen öffentlicher Stellen und bei Aufträgen auf

Herstellung einer Mehrheit von Pelzwaren vom Produktionsaus\chuß Rauchwaren und Pelze, b) bei Aufträgen auf Herstellung von nicht mehr als einex Pelzware vom Reichsinnungsverband des Kürschner-, Hut- und Handshuhmacherhandwerks.

(2) Der Produktionsausshuß kann Ausnahmebestimmungen treffen, insbesondere die Verpflichtung zur Einholung der Genehmigung auf Pelzwaren bestimmter Art oder auf besondere Verwendungszwecke beschränken,

(3) Fn den Genehmigungsanträgen ist anzugeben

a) wiepiel und welche Arten von Pelzwaren in Auftrag

gegeben werden sollen,

b) wieviel und welche Arten von Pelzfellen zur Ausführung

des Auftrages verwendet werden sollen,

e) auf welche Weise der Auftraggeber die zu verwendenden

Felle oder das Verfügungsrecht über sie erworben hat,

d) welchen Verarbeitungsunternehmen der - Auftrag erteilt

werden soll,

(4) Der Produktion8ausschuß Rauchwaren und Pelze kann Auftraggebern vorshréibêñ, ‘añ welhe Unternehmen ein Pelz- perarbeitung8auftrag zu vergeben ist. Das gleiche gilt für den Reicheinnungsverband des Kürshner-, Hut- und Hand- shuhmacherhandwerks hinsichtlich der Aufträge gemäß Absat 1 b, j

85 Meldepflicht bei Beendigung der Herstellung

Pelzverarbeitungsunternehmen, die für einen öffentlichen Bedarfsträger einen Auftrag auf Herstellung von Pelzwaren erhalten haben, haben dem Produktionsaus\chuß Rauchwaren und Pelze bis zum Fünften jeden Monats für den vorher- gehenden Monat zu melden

. Auftraggeber, Auftrag und Auftcag-Nr. oder -Zch.,

. Art und Zahl der fertiggestellten Pelzwaren,

. (nah Pelzwarenarten getrennt) Art und Zahl der vers

wendeten Felle,

. Art und Zahl der abgelieferten Pelzwaren.

86 Strafvorschristen

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An- weisung werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft, Das Antragsreht gemäß 8 14 sowie das Ordnungsstrafreht gemäß § 15 dieser Ver- ordnung werden vom Reichsbeauftragten für Rauchwaren wahrgenommen.

S Schlußvorschrist _ Diese Anweisung tritt am siebenten Tage nah Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zus stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 20. September 1944.

Der Leiter des Produktionsaus\cusses Rauchivaren und Pelza, Bisegger.

Anweisung 3/44 des Leiters des Produktionsaus\husses Rauchwaren und Pelze (Durchführung von pelzgewerblichen Reparaturen)

Vom 20. September 1944

Auf Grund der S8. 11 und 13 der Anordnung X1/44 vom 20. September 1944 des Produktidnsbeauftragten für Be- kleidung und Räuchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Produktionslenkung auf dem Rauch- warengebiet) in Verbindung mit der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S, 686) und dem Erlaß des Führers über die ton September 1943 sowie der ersten Verordnung zur Durchführun dieses Er- lasses vom 6. Septeraber 1943 (RGBl. I S. 529/531) wivd mit