1944 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger N:

. Cohn geb. Zallud, Adele Sara, geb. 28. 12.75 Wien, zul. wohnh. gew. Berlin W 50, Augsburger Str. 35, „Gutmann, Ernst Fsrael, geb, 20. 7.95 Pankow, zul. wohnh. gew. Bln.-Wilmersdorf, Eisenzahnstr. 6 bei Hirschfeld, 5. Twiasschor, Pinkas, geb. 1. 12. 83 Kolomea, Galizien, zul. wohnh. gew. Bln.-Charlottenburg 2, Bleibtreustr. 10. Festgestellte Vermögenswerte sind ) dem Oberfinanzpräsi- denten Berlin - Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle, Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden. Berlin, den 25. September 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Senne.

Bekanntmachuug

Auf Grund des § 1 des Gesezes über die Einziehung kfommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. k S. 293 in Verbindung mit dem Geseg über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des JFnnern vom 14, Juli 1942 1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zu- ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden, vom 29, Mai 1941 RGBl. 1 S. 303 wird das hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Gold\chmidt, Else Sara, geb. 14, 2. 1893 in a 107 zul. wohnh. gow. Berlin NW 40, Calvin- raße 10,

2. Kahn, Rudolf Fsrael, geb. 15. 3. 1904 in Hamburg, zul. wöhnh. gew. Berlin-Charlottenburg, Tauènzienstr. 8.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi-

denten Berlin - Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle, Verlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden.

Berlin, den 26. September 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin, F. V.: Senne,

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesezes über die Einziehung kommunistiscchen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 Seite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14, Juli 1933 RGBl. 1 Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Fnnern vom 14. Zuli 1942 T 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942 Seite 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommu- nistishen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. 1 Seite 303 wird die Hypothek von 6000 L nebst Zinsen,

eingetragen im Grundbuch des, Amtsgerichts Rüdersdorf von

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ZUNnli en DES

Dell U 2, vel 20, CepIiemver 1944, Ger ie Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Senne,

Bekanntmachung / A!!f Grund § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein ichung bon ‘ermögen vom 4. Oktober 1939 (RGBl. I S. 199 ) wird das Vermögen folgender Personen 1, Oéenas ek, Ruéena, geb. 19. 2, 1906 in Neuenburg, zulegt Steinhof Nr. 95, Pakandlova, Marie, geb. 3. 6. 1895 in Prag, zu- leßt Mnischek Nr. 388, Roiß, Martha, geb. Bergmann, geb. 25. 7. 1899 in Prag, zuleßt Prag XIX, Baumgarténzeile 17, Samuel, Siegmund (Dr.), geb. 18. 5. 1886 în Preß- burg, zuleßt Preßburg, Gaisgasse 26, Z3vejtovsky, Anton, gèb. 11. 6. 1908 in Radotin, zuleßt Sbirow Nr. 208, . Shäßtler, Gertrud, geb. 14. 1, 1892 in Schlan, zu- legt Prag XIX, Benedikt-Rieth-Straße 5, . Schmidt, Marie, Personalien unbekannt, Prag 11, Hotel Fmperial, . Schneider, Folanta, geb. 7. 12. 1906 in Deutsch- Se N Radotin Nr. 21, ] , Stanek, Georg, geb. 6. 4. 1908 in Fesenice, zuleßt Radoschowiß Nr. 206, E Stein, Jaroslaus, geb. 24. 9. 1904, wo unbekannt, zuleßt Wittingau 84/11, . Steiner, Eduard, geb. 29. 11. 1855 in Nadejko1o, zu- leßt Prag X11, Manesgasse 61, i . Steiner, Rudolf, geb. 28. 10. 1891 in Modletiy, zu- leßt Prag 11, Fleischergasse 1 a, . Steinocr, Faroslav, geb. 30. 5, 1913 in Nettoliy, t Welleschin Nr. 49, . Vinicki, Otto (Dr.), Personalien unbekannt, zuleßt Prag XTI1, Manesgasse 47, » 15. Wi es ner, Wenzel, geb. 20. 8, 1893 in Retwvonig, zu- leßt Prag X, Sudetenstraße 19, hierdurch zugunsten des Reiches vertreten durch den Deut- hen Staatsntinister in Böhmen und Mähren eingezogen. estgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim utshen Staatsminister, Prag 111, Draziy-Play 7 n, zu melden. / Prag, den 27. September 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

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Anordnung 1/44 des Beauftragten für die Bewirtschaftung von Festkraststossen : über die Lenkung des Festkraststoffeinieqes Vom 28. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben (Planungsanit) vom 80. August 1944 über die Bestellüng eines Beauftragten für die Bewirtschaf- tung von Festkraftstoffen wird mit Zustimmung des General-

|

bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben (Planungsamt) und des Reichsverkehrsministers angeordnet:

S1 Den Einsay von Festkraftstoffen regeln die Nahverkehrs- bevollmächtigten gemeinsam nit den Landeswirtschaftsämtern und die nachgeordneten Dienststellen (Fahrbereitschaftsleiter, Wirtschaftsämter und Straßenverkehrsstellen) nah den Wei- sungen des Beauftragten für die Bewirtschaftung von Fest- kraftstoffen, soweit dieser die Regelung nicht selbst vornimmt. Für die Verteilung der dem Straßenverkehr zugeteilten Festkraftstoffe erhält der Beauftragte für die Bewirtschaftung von Festkraststoffen seine Anweisungen von dem -Reichsver- kehr8minister. 82

Die Lenkung des Festkraftstoffeinsaßes erfolgt durch all- gemeine oder besondere Weisungen ag die Verteilungsstellen und zugelassenen Abgabestellen oder durch Ausgabe von Be- zugsberechtigungen an die Verbraucher. Dabei kann die Zu- teilung von Festkraftstoffen verboten oder auf einzelne Ver- braucher oder Verbrauchergruppen beschränkt werden.

8.3 Zutwwoiderhandlungen gegen die Lenkungsmaßnahmen der in § 1 genannten Stellen werden nah den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

84

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündigung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs * der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß und in Lothringen,

Berlin, den 28. September 1944.

Warnholg.

Anordnung 11/44

des Beauftragten für die Bewirtshaftung von Festkrast- stoffen über den Einsag von Holzkohlekraststossen Vom 28. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S, 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben (Planungsamt) vom 30. August 1944 über die Bestellung eines Beauftragten für die Bewirt- schaftung von Festkraftstoffen und unter Beziehung auf dessen Anordnung 1/44 vom 28. September 1944 über die Lenkung des Festkraftstoffeinsaßes wird mit Zustimmung des General- bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben (Planungsamt) an- geordnet:

8&1

Holzkohlekraftstoffe dürfen nux gegen besondere Bezugs- berechtigungen geliefert und bezogen werden. Die Bezugs- berehtigungen können durch Eintragung in die Festkraftstoff- karte erteilt werden.

Der Einsaß - von Holzkohlekraftstoffen für die Füllung : des |

¿Feuervetts kann vom Fahrbereitschaftsleiter oder der Straßen verkehrsstelle au dur Anvbeisitg an die zugelassenen 2b gabestellen gelenkt werde ‘Der Einsaß von Holzkohlekraftstoffen, die von Verbrauchern selbst* erzeugt werden, unterliegt den Beschränkungen dieser Anordnung nicht.

§2

Holzkohlekraftstoffe dürfen nur von der in der Festkraft- stofffarte des Fahrzeughalters bezeihneten Stammausliefe- rungsstelle geliefert und bezogen werden.

Die Abgabe eines Notbedarfs an Fahrholzkohle dur eine andere Auslieferungsstelle ist mit besonderer Genehmigung des für diese Auslieferungsstelle zuständigen Fahrbereit- schaftsleiters zulässig.

8&3

Als Fahrkohle dürfen Holzkohlekraftstoffe nur verwendet iverden, wenn sie ausdrücklich als Fahrkohle zugeteilt und geliefert worden sind.

Die Abgabe selbsthergestellter Holzkohlekraftstoffe an andere Verbraucher ist nur mit besonderer Genehmigung des für Lf Abgebenden zuständigen Fahrbereitschaftsleiters zu- ässig. '

__ Für Generatoren, die nah Fnkrafttreten dieser Anordnung in Betrieb geseßt sind, dürfen Holzkohlekraftstofe mit Aus- nahme der selbsterzeugten (gemäß § 2 Abs. 3) nur als Feuerbettkohle, niht dagegen als Fahrkohle zugeteilt, ge- liefert, bezogen und eingeseßt werden.

84

Die Verwendung von Holzkohlekraftstoffen für die Füllung des äußeren Feuerbettes von Generatoren ist verboten,

85 Holzkohlekraftstoffe im Sinne dieser Anordnung sind Holz- kohle, Torfkoks und ähnliche Erzeugnisse. S1. Bo

a § 6 Der Beauftragte für die Bewirtschaftung von Festkraft- stoffen kann Ausnahmen von dieser Anordnung bewilligen.

S 7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden ‘nah den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver- kehr bestraft. | 88

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündigung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß und in Lothringen.

Berlin, den 28, September 1944,

Warnholßgs,

e ——

Anordnung XX1/44

der BRBEe Glas, Keramik und Holzverarbeitung . über den Verkehr mit Büromödeln

Vom 30. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGVl, 1 S, 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs\tellen

220 vom 2. Oktober 1944. &. 2

zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt und im Einver- nchmen mit dem Reichsbeauftragten für technische Erzeug-

nisse angeordnet; 81

Geltungsbereihch (1) Büromöbel im Sinne dieser Anordnung sind folgende neue und gebrauchte Möbel: Schreibtishe und Arbeitstishe aller Art, auch Zeichen« tische S oltmascbinentishe, Aktenschränke aller Art, auch Aktenregale, Aktenböcke und Aktenständer aller Art, Karteischränke und Karteikästen ohne Rücksicht auf den Stoff, aus dem sie hergestellt sind. (2) Mbbel, die aus\cließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen, gelten nicht als Büromöbel.

82 Abgabe von Büromöbeln

Die Landeswirtschaftsämter können die Abgabe von Büro-

möbeln für kriegswichtige Verwendungszwecke vorschreiben. Sie können sich hierfür der Gauwirtschaftskammern oder Wirtschaftskammern bedienen.

83 Beschlagnahme von Büromöbeln

Die Landeswirtschaftsämter werden ermächtigt, Büromöbel u beschlagnahmen. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, über die Möbel nur nah Weisung oder mit Zustimmung der Landeswirtschaftsämter oder der von ihnen beauftragten Stellen 2) durch Rechtsgeschäfte ‘oder sonstige Handlungen verfügt werden darf. Entgegenstehende Rechtsgeschäfte oder sonstige Handlungen sind unwirksam.

8 4 Erstattung des Wertes sür gebrauchte Büromöbel

Der Lieferer gebrauhter Büromöbel, deren Abgabe vorge- schrieben wird, kann vom Bezieher die Erstattung des Wertes nah Maßgabe der Verordnung des Reichskommissars für die Preisbildung über Höchstpreise für gebrauhte Waren (Gebrauchtwarenverordnung) vom 21, Februar 1942 (RGBl, I S, 43) fordern. Statt dessen kann eine angemessene Benußzungsgebühr vereinbart werden.

85 “Ausnahmevorschrift

Die Reichss\telle behält \sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser An-

ordnung zuzulassen. l

86

Strafvorschrist

Zuwiderhandlunaen geaen diese Anordnuna werden nach

8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be=-

S7 Jnkrasttreten

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft; fie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch in Luxemburg.

Berlin, den 30. September 1944.

Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung :

F. V.: Aengeneyndt.

E ma

Bekanntmachung

Die am 22. September 1944 ausgegebene Nummer 165 des Reichsgesetblatts, Teil II, enthält:

Bekanntmachung zu dem deutsh-shweizerishen Vertrag über die Regelung der Vür orge für alleinstehende Frauen. Vom 1. September 1944. s

Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postbefbrde- rungsgebühren: 0,03 A für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckfkonto: Berlin 96200,

Berlin C 2, den 26. September 1944,

Reichsverlagsamt.,

F. V.: Stern.

Bekanntmachung

Die am 26. September 1944 ausgegebene Nummer 45 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält:

Zweiter Erlaß über die weiteren Aufgaben des Veauftragten für den Vierjahresplan. Vom 20, September 1944.

Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über das Kreditwesen. Vom 18. September 1944. i

Verordnung zur Beschleunigung des Schiffsumlaufs in der Binnenshiffahrt. Vom 20, September 1944,

Umfang: 1/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. A. Postheförde- rungsgebUhren: 0,03 Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin C2, Breite Str. 37, den 27, September 1944.

Reichsverlagsamt.

_J.V.: Stern.

Irichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 15 des Reichsministerialblatts vom 22, September 1944 ist soeben eriGientn und vom Reichsverlagsamt, Berlin C 2 Breite Str. 37, zu beziehen. Fnhalt: 1. Konsulatwesent Erlöschen einer Exequaturerteilung. 2, Krie gsshäden- angelegenheiten: Anordnung über die Vereinfahung des Bexfahvens vox dem Reichskriegsschädenamt. 3, Luft\chuy- angelegenheiten: S Ad nungen zum Qu o schuß-Ehrenzeichen. 4, Steuer- und Zollwesen : Ver- "rdnung über die Aufhebung des Hauptzollamts Krummau (Moldau) im Oberfinanzbezirk Oberdonau.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 220 vom 2. Oktober 1944. &. 3

nd

Nummer 26/27 des Reichsarbeitsblatts vom 25. September 1944 hat folgenden Fnhalt : Teil 1. Der Reichsarbeitsminister. All- geinetnes und Gemetnjames. Geseze, Verordnungen, Erlasse: An- ordnung Über die weitere Erhohung der Mindestarbeitszeit im öffentlichen Dienst während des Krieges. Vom 7. September 1944, Arbeitsshuy. Geseve, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verord- nung iber den Ladenshluß; hier:- Anpassung der Oeffnungszeiten an den totalen Kriegseinsaß. Soziale Fürsorge und Wohlfchrts- pflege. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Berufsfürsorge und Arbeitseinsaß_ Kriegsbeschädigter bei Privatbahnen und Klein- bahnen. Staädtebau und Baupolizei. Gesege, Verordnungen, Erlasse: 31. Anordnung über das Bauverbot. -— Dreiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstükseinrichtungs- gegenstände. ‘Vom 16. September 1944. Betr.: Prüfvorschrift für Luftshußdecken, Betr.: Statische Prüfung stillgelegtzer Bau- vorhaben. Bett,: Gebrauchsanweisung für das Holzshutzmittel gegen Pilze und Feuer PF I. Betr.: Kosten für Splitterschuß- maßnahmen in Mineralölbetrieben, Werken des chemischen Erzeu- gungsplanes sowie in Elektrizitäts- und Umspannwerken. Betr. : Aenderung der Reichsgaragenordnung. Aenderung der Aus- führungsbestimmungen zur Verordnung über Fettabsheidex vom 26. Januar 1943, Der Generalbevollmächtigte für den Arbeits- CUE Allgemeines und Gemeinsames. Geseze, Verordnungen, Erlasse: Neuabgrenzung der Arbeitsämter im Bezirk des Gau- arbeitsamts Bayreuth. Arbeitseinsaß und Arbeitseinsathilfe. Geseye, Verordnungen, Erlasse: Erlaß zur Ergänzung der Lohn- ausfallregelung bei Fliegerangriffen (Erster Ergänzungseckaß). Vom 14. September 1944. Betr.: Totalec Kriegseinsaß der Kulturschaffenden; hier: D zur Dienstpflichtunterstüßung. Vorzeitige Lehrabschlußprüfung für Mädchen. Betr.: Form-

Gaststätten und Hotels im verstärkten Kriegseinsatz

Wie sih aus der jüngsten Verlautbarung des Reichsbevoll- mächtigten für den totalen Kriegseinsaß, Reichsminister Dr. Goebbels, ergibt, wird durch den Reichswirtschastsminister auf Vorschlag des Staatssekretärs für den Fremdenverkehr auch das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe den Erfordernissen des totalen Kriegseinsagzes arren Worum es dabei geht, wird aus Mitkeilungen des Hauptgeschästsführers der Reihsgruppe Frem- denverkehr, Ministerialrat Dr. Hessel. flar. Danach haben die Gaststätten die strenge Pflicht, die Speisen entsprehend den ab: gegebenen Lebensmittelmarken zu liefern und durch sorgfältige und chmackhafte Zubereitung dazu beizutragen, daß die Leistungs- kraft der werktätigen Volksgenossen erhalten bleibt. Die Versor- ung mit Speisen “ist die wichtigste Aufgabe der Gaststätten im Kriege. Unter diesem Gesichtspunkt wird eine Durchsicht der Be- triebe erfolgen. Der E T Ae hat damit die ge- werblihe Organisation des Fremdenverkehrs betraut, die Sus Aufgabe im Benehmen mit den Wirtschaftsberatern der Partei du? czuführen hat. Auch die versorgungswichtigen Betriebe müssen mit dem geringst-möglihen Personal auskommen. Selbstbedie- nung kann bei günstigen Vorausseßungen zur Einsparung von Axbeitskräften* führen. Doch mus hier für jeden Betrieb die Möglichkeit geprüft werden. Das Verlangen nah dem Berufs- ausweis im- Futeresse bevorzugter Bedienung der Rüstung- schaffenden hat sih bei Versuchen bewährt, doch 1 die allgemeine Einführung bisher niht notwéndig. Wohl aber müssen sich die Gaststätten insofern auf die beruitdtiget Gäste einstellen, als Verpflegung für spätklommende Besucher gesihert werden muß. Deshalb wurde der Küchenshluß abends sür warme Küche auf 21 Uhr, für kalte Küche auf 22 Uhr festgeséßt. Der verknappte Be- herbergungsraum verlangt, daß aus den Hotels die Dauermieter unbedingt entfernt werden. Der Luftkrieg fordert von allen Frem- denverkehrsbetrieben restlofen Einsaß nah Bombenangriffen füt die Fliegergeschädigten. Um Qualität und Preis der Gast- stättenverpflegung in Einklang zu halten, sind der Reichskom- missar für die Preisbildung und der Staatssekretär für benen verkehr R, dri laufende Prüfungen an ‘verschiedenen Wochentagen und ohne vorherige Ankündigung in den Gaststätten u veranlassen. Die besonderen Verhältnisse des Einzelfalls wer- en dabei berücksihtigt. Wie bedeutsam die Gaststättenverpfle- gung sih für die Schaffenden entwickelt hat, zeigt eine auf Veran- assung des Leiters der Wirtshaftsgruppe Gaststättengewerbe, Richard - Mentberger, durchgeführte Untersuchung. Danach stieg die Zahl der: täglih in den Gaststätten ausgegebenen Essen allein vom 1. April. 1943 bis 1. A 1943 von 7109 242 auf 9.308 741, davon der Anteil der tammgerichte von 2 483717 auf

Wiürtschaftsteil

blatt zur Berehnung des Trennungszuschlags B für weibliche Dienstverpflichtete. Betr.: Fliegershäden; hier: Versorgung? fliegergeschädigter Protektoratsangehöriger sowie der Ausländer und Polen mit gewerblihen Erzeugnissen. Betr.: Fahrten von Angehörigen zum Besuch schwererkrankter ausländischer Arbeits- kräfte oder zur Teilnahme an der Beerdigung Verstorbener; hier: Fahrtkosten. Betr.: Arbeitseinsaß polnischer Arbeitskräfte aus den eingegliederten Ostgebieten; hier: Heimbeförderung nicht ein-s saßfähiger Kräfte. Lohnüberweisung von Arbeitern und An- gestellten aus Montenegro. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Anordnung zur Sicherung der Ordnung in den Binnenschiffahrtsbetrieben. Vom 30. August 1944. Zweite Anordnung über die Verein- fahung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Vom 2. September 1944, Betr.: Stammarbeiter im Baugewerbe; hier: Aner- kennung von Dienstzeiten in anderen Betrieben bei Ruhen. des Arbeitsverhältnisses infolge Dienstverpflihtung. -— Betr.: Nacht- arbeitszushlag im Baugewerbe. Betr.: Fortzahlung des Lohnes (Gehalts) und der Erziehungsbeihilfe beï Arbeitsverhinderung; hier: Röntgenreihenukttersuchung von männlichen Fugendlichen. Betr.: Durchführung der Anordnung über die Einführung einer vorläufigen Urlaubssperre vom 11. August 1944, Trennungs- entschädigungen und Räumungsfamilienunterhalt. Erlaß, betr. Anwendung der Verordnung vom 21. März 1940 Freimachun s- verordnung. Betr.: Reichstarifordnung über den Lailinnasloin: hier: Meldewesen. Anordnung für den Gauarbeitsamtsbezirk Schwaben zur Aenderung der Anordnung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet Bayern in Heinmarbeit Beschäftigten vom 10. September 1940, Betr.: Bezahlung der Kriegsgefan-

genenarbeit.

3 471950. Jn'diejen Zahlen fehlen noch zwei große Bezirke, weil da alle Unterlagen durch Feindeinwirkung verlorengingen. Für 1944 ist eine weitere Aufwärtsentwilung der Gaststättenverpfle- gung festzustellen, die vor allem in den legten Wochen oft geradezu stürmischen Charakter annahm.

mender an

10 Fahre Deutsche Handelskammer in Schweden

Stockholm, 1. Oktober. Die Deutsche Handelskammer in Schweden fonnte am Freitag ihre 10. P guA in Stockho!lm abhalten und damit auf eine zehnjährige erfolgreiche Arbeit im Fnteresse der deutsh-s{chwedishen Wirtschaftsbeziehungen zurückblicken. Die

agung stand im geen eines ungebrochenen Willens zur We terffhrung des sih natürlih ergänzenden Güteraustausches gden er deutschen und s{hwedischen Volïswirtshaft. An der

agung nahmen über 260 Personen, darunter neben Dr. Sven O Vertreter s{chwedischer Behörden, wie Generaldirektor

ohlin von der schwedischen Zollverwaltung, Bankdirektor Mark- land vom Mate i Clearingamt, ferner Vertreter der s{hwe- dischen Großbanken, der Jndustrie und des Handels sowie der eñt- sprechenden {Fndustrie- und Kaufmannsorganisationen teil, --

Deutscherseits waren neben dem deutshen Gesandten Dr. Thomsen und dem Landesgruppenleiter Dr. Goßmann u. a. auh Gâáste aus dem Reich erschienen, darunter der Leiter der Auslands- abteilung der Reichsgruppe Fndustrie Dr. Albrecht und Pg, Christians vom Außenhandelsamt der Auslandsabteilung der NSDAP. Unter den deutshen Gästen ist auch der deuntshe Ver- treter in der Fnternationalen Handelskammer, Dr. Riedberg, zu erivähnen.

«Fm Mittelpunkt der Tagung stand nach dem Jahresbericht ein Vortrag von Dr. Albrecht über die Tätigkeit der deutschen Handelskammer in Schweden über den deutsh-{chwedischen Waren- austausch und die Nachkriegsvrobleme des internationalen Außen- handels. Dr. Albrecht konnte an Hand des einschlägigen Zahlen- materials die große Bedeutung der deutshen Ausfuhr und Ein- fuhr nach bzw. aus Schweden für die beiden Volkswirtschaften nachweisen. Er dankte der Deutschen Handelskammer in Schwe- den für die sahverständige Beratung der Regierungss\tellen und der Vertceter der deutschen und s{hwedishen Wirtschaft. Bei der Behandlung des Problems Nachkriegswirtschaft hob Dr. Ls hervor, daß nur eine verständnisvolle Zusammenarbeit gesunder sih möglichst ergänzender Volkswirtschaften auf die Dauer den angestrebten Ausgleih zwishen Arbeitskräften, Rohstoffen, Pro- duftionsmitteln, Kapital und Transportmitteln herbeiführen könne. Bei einem anschließenden Essen dankte Dr. Sven Hedin namens der shwedishen Gäste und gab dabei seinem unerschütter- lichen Glauben an den Sieg und die Kraft Deutschlands Ausdruck.

Wirtschaft des Auslandes

Spanischer Außenhandel 1943 mit 355 Mill. passiv.

Madrid, 30, September. Die Statistik über den spanischen Außenhandel 1943 verglichen mit 1942 weist Einfuhvomengen von 2 165 789 t gegen 1 999 349 t und Ausfuhrmengen von 2217 924 t gegen 2 307 320 t aus, die einen Wert von 913,8 gegen 609,6 und 8783 gegen 630,7 Mill. Peseten hatten. Da in diesen Zahlen auch die spanischen Besizungen enthalten sind, ergibt sih ins- gescant für das leßte Fahr ein Passivsaldo von 355 Mill. Peseten gegen einen Attivfaldd von 21 Mill. Peseten im Vorjahr. Zieht man die spanischen Besizungen ab, so ergibt sih ein Einfuhrwert von 797,3 und ein Ausfuhrwert von 720,9 Mill. Peseten, jo daß ein Passivsaldo von 76,4 Mill, Peseten vorliegt. Beachtlich ist die mengenmäßige Gie gerung der Einfuhr aus dem Auslande um rund 200 000 t, während die Ausfuhvmenge um 170 000 t zurück- ging. Deutschland steht mit 21,3 % der Gesamteinfuhr und 31,4 % der Gesamtausfuhr weitaus an der Spiye.

Verbesserung der spanishen Ernteerträge

Madrid, 30. Sli Nach den legten aus den verschie- denen Landwirtschastsgebieten Spaniens eingetroffenen Nachrichten aben \sih die kürzlihen Regenfälle allgemein günstig ausgewirkt. ie Weintraubenernte wird als gut bezeichnet, obwohl sie men- genmidia die Vorjahrsevnte nit erreihen wird. Ebenso wird die etreidernte als gut angesehen. Dagegen werden die Erbsen- und Maiserträge Thlecht ausfallen. Ein günstiges Bild bieten die Olivenfelder besonders in Arxratan, Katalanien und auf den balearishen nseln. Ebenso bezeihnet man auch die diesjährige Obsternte als gut, obwohl in Asturien durch die anhaltende Trockenheit ein großer Teil des stes vorzeitg abfiel. Sehr vorteilhaft haben ih die leßten Regenfälle auf die spanischen Weiden ausgewirkt, so daß die Bedingungen für die . Viehzucht eine erhcb’'iche Verbesserung erfuhren.

Sthweizerische Hilfe bei der Fndustrialisierung Portugals

üri, 29. September. Der pottugiesishe Dreijahresplan zur Jndustrialisierung des Landes soll namhafte Lieferungen aus der Schweiz vorsehen. So sollen auch die Maschinen der neu zu errichtenden Papierfabrik zu zwei Dritteln aus der Schweiz be- zogen werden. Die Papierfabrik wird eine Tageskapazität von 1500 kg Papier besiyen, aber auch die restlihe Fndustriaälisierung oll vorzugsweise durxh Apparate, Maschinen und Werkzeuge chweizerisher Herkunft gedeckt werden.

Aufhebung der Papierkontingentierung in der Schweiz Zürich, 30. September. Die Sektion für Papier und Zellulose des Eidgenössishen Kriegs-, Jndustrie- und Arbeitsamts hat eine Weisung erlassen, die in ihrer Wirkung eine Aufhebung der

Papierkontingentierung gleihkommt. Danach ist es ab 1. Ok- tober wieder gestattet, Papier, Kartons und Pappe in beliebigen Mengen an beliebige Abnehmer ohne Ausstellung von Liefer- euen abzugeben. Diese Regelung gilt bis auf Widerruf. Die Anordnung wurde in Anbetracht der gegenwärtigen Marktver- hältnisse getroffen.

Mehr als 10 Milliarden Staatsschulden in Schweden

Stockholm, 30. September. Die schwedische Staatsschuld hat, wie aus dem Monatsbericht der Reichs\huldenverwaltüng hervorgeht, im - August die 10 Milliarden-(§renze überschritten und betrug Ende des Monats genau 10024 Mill. Kr. Ende 1939 hatte sie sich nur quf 2,7 Mill. Kr. belaufen.

Jn einem Artikel des Direktors der Reichsschuldenverwaltung in Engen wird u. a. auf die Rolle der Zinsen bet der Entwicklung der Staats\{huld hingewiesen, für die im Finanz- jahr 1938/39 92 Mill. Kr., im leßten Rehnungsjahr jedoch 266 Mill. Kr. erxforderlich waren, während für das laufende Finanz- jahr diese Ausgaben auf 296 Mill. Kr. steigen werden. Anderer- seits wird darauf hingewiesen, daß auch das Nationaleinkommen e 1939 dauernd gestiegen ist. Für 1939 wurde es auf 11,5

èrd. Kx. berechnet, für das Fahr 1942 jedoch auf 14 Mrd. Kr.

Die wirtschaftlihe Funicnsivierung der japanischen Südgebiete

Schanghai, 28. September. Für die japanishen Südgebiete hat ih die Motwoendigkeit einer erhöhten Lebensmittelproduktion und

tärkung der Bekleidungsindustrie herausgestellt. Diese Umstellung pielt besonders auf Java eine Rolle. VDbwohl Fava ein be- onders fruchtbares Land ist, ist es in der Lebensmittelversorgung und im Bekleidungssektor niemals vom Ausland unabhängig ge- wesen, weil seine ganze Wirtschaft auf einer Uebershußproduktion » von Stapel- und Exportprodukten beruhte, für die Java Lebens- mittel und Bekleidung importieren konnte. Die Unistellung wurde zum ersten Male im November vorigen Jahres in Angriff ge- nommen. Auf einer Sibung der Leiter der gesamten Wirtschafis- verwaltung in der japanishen Militärverioaltung wurde be- chlossen, sofort eine erhöhte Reis- und Maisproduktioÿ anzu- treben. Fm Rahmen dieser Maßnahmen gründete die japanische Militärverwaltung individuelle Trusts, die an die Stelle dex vor dem Kriege üblichen Pflanzergesellshaften traten. Alle feindlichen Plantagen wurden an private Unternehmer gegeben. Die gesamte G Os und militärishe Verwaltung wurde in drei Gebiete aufgeteilt, so daß eine regionale Kontrolle der Anbaugebiete er- folgen konnte.

Die Ergebnisse dieser Politik sind jeßt noch nit zu en: Dr. Okada, der als hervorragender javanischer Landipirtchafts- fahmann gilt und der fürzlich eine Fnspektionsroise durch Java unternahm, erklärte, daß der Stand dex Reis- und Maisfelder

infolge ungenügender Regenfälle nit fehr gut sei. Es gebe aber noch mehrere 100 000 ha unfultiviertes Land, das man zur Steige rung der Lebensmittelprodufktion von Java ausnuzen könnte. Veber die Baumivollproduktion von Fava erklärte der Vräsident der japanishen Baumwwollpflanzergesellschaft, Fshikawa, daß die Aussichten durchaus zufriedenstellend seien. Obwohl die Baum- wollkulturen in Fava noch im Anfangsstadium sind, böten die Ergebnisse Anlaß zu großen Hoffuungen. Das zweite Jahr des Baumwollanbaues habe bereits wesentliche Fortschritte gegenüber dem ersten Fahr ergeben, so daß die Pflanzer aus den Er- fahrungen viel gelernt haben und im nächsten Fahr bessere Er- gebnisse als in diesem erzielen werden.

Jm Zusammenhang mit den Bestrebungen der fapanischert Südgebiete, eine wirtshaftliche Unabhängigkeit zu erreihen, hat sich besonders Sumatra dafür eingeseßt, seine eigene Lebens- mittelversorgung zu fördern und die Herstellung der wichtigsten industriellen Güter selbst zu übernehmen. Fn leßter Zeit richteten sih diese Bestrebungen besonders auf die Errichtung von Textil- und Papierfabriken. Außerdem bestehen Pläne zur Gründung von Soda- und Karbidwerken. Ferner sollen einige Anlagen zur Her- stellung von Schmierölen aus Ersazstoffen, wie z. B. Palmöl, Erdnußöl und anderen pflanzlichen Oelen, in Betrieb genommen werden. Besondere Anstrengungen wurden auch unternommen, um den Anbau von Rizinusbohnen zu förden, weil Rizinusöl für die ane sehr wichtig ist. Zur Liste der Lebensmittel, deren Produktion erhöht werden muß, gehören schließlich noch Mais, Sago und Gemüse. :

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 30, September. (D, N. B.) New York 4,02 14—4,0314; Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,432—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 16.

Zürich, 30. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüsjel 69,25, Mailand 22,75 B, Madrid 39,75, Holland 229, Berlin 172,50, Lissabon 17,01}, Stockholm 102,624, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,3712, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 98,50, Japan 101,009, Rio 22,50 B,

Kopenhagen, 30. September. (D. N. B.) London 19,34 New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse.

Stocktholm, 30. September. (D, , B,) London 16,85 G,, 16,95 B,, Berlin 167,50 G., 168,50 B,, Paris —,— G., 9,00 B,, Brüssel —,— G.,, 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 B.,, Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B, Oslo- 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G, 8,59 B,, m —,— G., 22,20 B.,, Kanada 3,77 G, 3,82 B,, Madrid —,— G., Türkei —,— B,., Lissabon —,— Gy 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

Fn Berlin festgestellte I°otierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

2. Oktober Geld Brief

| 29, September Geld Brief Aegypten (Alexandrien und j

Kairo) Afghanistan (Kabul) Albanien (Tirana) °.. Argentinien (Buenos Aires) «« Australien (Sidney) Belgien (Tadel u. Antwerpen) Brasilien (Rio ve Jáneiro) «+. British-Jndien ‘Vombay-Cal-

cutta) «........ 00000 .. Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) «.«« England (London) «oes | 1-engl, Pfund Finnland (Helsinki) „+2... | 100 Finnmark _ Frankreich Paris) . 100 Frs, _— Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,668 Holland (Amsterdam u. Rotter-

dam) 100 Gulden Jran (Teheran) 100 Rialis Jsland (Reykiavik) 100 isl, Kr Ztaliew(Rom und Mailand) . | 100 Lire Japan (Tokio und Kobe) ... | 190 Yen

1 fkanad, Dollar

100 Kuna 1 nevseel. Pfd 100 Kronen 100 'Escuda 100 Lei

18,79 18,83 80,92 81,08 0,588 0,592

89,96 40,04

1 ägypt. Pfund _ _— 100 Afghani 18,79 18,83 100 Franken 80,92 81,08 1 Pap.-Pef. 0,588 0,592 1 austr. Pfund 100 Belga 89,96 40,04 1 Cruzeiro as

100 Rupien S 100 Lewa «« are 100 Kronen 52,15

132,70

Kanada (Montreal) „o... Kroatien (Agram) Gs Neuseeland (Wellington) .«+-- Norwegen (Oslo) ...... o... Portugal (Lissabon) « Rumänien (Bukarest) DAULLn (Stockholm u, Göte- DTO) 60.0000 E SUDOAE Eee (Zürich, Basel und Bern ° Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Prétoria und Johannisburg) « Türkei (Zstanbul). +255 : Ungarn (Budapest) «55 o. Uruguaty (Montevideo) Vercin. Staaten von Amerika (New York) »+++.-.0..... | 1 Dollar —_

._ Für den innerdeutschen Verrechmnungsverkehr gelten folgende Kurse; j Geld | Brief England, Aegypten, Südafrikanishe Union „..« vel 9,89 9,91 Frankrei 0a ddo... 4,995 E 5,005 ulgarien 00000. 000.000... tvo... | 8,047 ö.053 Australien, Neuseeland ....….…. 00... .... . British-Jndien Kanada 0000... a... ..…….….…. ... Vereinigte Staaten von Amerika | Brasilien eta... u ore enan... 2... l

Ausländishe Geldsorten und Banknoten | 2, Oktober | 29. Septemter

Geld Brie! | Geld Brie! Soveretgns ee 0eetereeeee) |} Notiz 20,38 20,46 | 20,35 20,46 20-Francê-Stiücke eta... ür 416,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars 1 Stück 4,206) 4,185 4,205 Aegyptische „ao... 1 ägypt. Pfd. G 4,41 | 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—s Dollar } 1 Dollar | |

L und 1 Dollar | 1 Dollar | a E

Argentinische «4444.40... 1 Pavp.-Pe), x 0,46 | 0,44 0,46 Auîtralische ooo eeteeceore r) 1 austt. Pfd. 8s 2,46 | 2,44 2,46 Belgische +4420 03202000ce

100 Belgas 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Brasilianische 1 Cruzeiro y 0,09 | 0,08 0,09 Britisch» ndische 2... ..

Bulgariche: 500 Lewa und |- j

100 Kronen

100 Frs, | 100 jerb. Dinar 100 flow. Kr. 100 Pesetas

1 ¡üdafr. Vfd. | 1 türk. Vfund | 100 Pengö 1 Golbdpeso 1,199

e... t... ..….

100 Rupien 22, 23.06 | 2296 23,05 darunter «eee. 2... | 100 Lewa L 3,09 | 3,07 3,09 Dänische: große 100* Kronen | —_—— 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 8652,30 | 52,10 832,0 Englische: 10 £ und darunter. | 1 engl. Vfo. | _— _— Finnische data... ‘e... 100 Finnmar! | 53,055 Wi 5,055 5,075 ranzüösishe »2.-04:e00... | 100 Frs. | 4,99 5,0 4,99 5,01 oiländische 00e... | 100 Gulden [132,79 132,70 {1382,70 132,70 Ftalienishe: große 42e... .. | 100 Lire | 9,98 0,02 9,98 10,02 10 Lire 100 Lire | 9,93 10,02 9,98 10,02 Kanadische 1 kanad. Dollar | 0,99 ,01 0,99 1,01 Kroatische ¿ac eoaccctecceens 100 Kuna | 4,99 C 4,99 8,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen | 06,89 | 56,89 7,11 Rumänishe: 1000 Lei und | | 800 Lel 46200) aat ees Lot 1,66 1,66 1,68 Schwedische: große Kronen | | 50 Kronen und darunter .. Kronen 39,40 59, 5940 89,64 Schweizer: große «+2254. Frs. | 57,88 838,07 | 37,88 88,0? 100 Frs. und dorunter .... | 100 ers. | 87,82 58,07 | 67,88 88,07 Serbis 100 serb. Dinar | 4,99 Z 4,99 3,01 Slowakishe: 20 Kronen 1nd | j daruntdt «erau... t... 100 low. Kr. | 8,38 8,62 | 8,58 8,62 Südafrikanishe Union. | 1 südafrik. Vfd | 4,39 » §9 4,41 rfish « [1 türk. Pfund 1.91 „N 1,91 1,98 : 100 Pengö und | 100 Pongó ÿ 60,78 84,08

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