1944 / 225 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 224 vom 6. Oktober 1944. S. 4

3. Aufgebote

[8219] Ausgebot.

Das Aufgebot des am 22. Juni 1944 von der Firma Vereinigte Oberschlesi- sche Hüttenwerke ausgestellten, von der Pas DOIRE Flugzeug-Werke A. G. in Schönefelòd, Kreis Teltow, akzeptier- ten, am 22. September, 1944 älli ge- wesenen, bei der Bank der Deutschen Luftfahrt A. G., Berlin C 2, Werder- straße 7, zahlbaren Wechsels über 80 000 NAÆM ijt beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, ipüte, stens in dem auf den 2. Mai 1945, 11 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr, 4, I. Stock, Zimmer 118, anberaumten Aufgebotstermine seine“ Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 455. F. 255. 44.

. Berlin, den 29. September 1944.

- Das Amtsgericht Berlin.

[8182] Ausgebot.

Der Rechtsanivalt Dr. Albin Tschin- kel in Wien- XI1, Schönbrunner Straße 230, hat als eingetragener Grundstück3eigentümer das Aufgebot folgender Urkunden beantragt: 1. Grundschuldbrief des Grundbuchamts Baden-Baden vom 16. 2. 1934 über 900 @ŒAÆ, lastend auf den Grund- stückden der Gemarkung Baden-Baden Lgb. Nr. 0 5647/1 und 0 5647/2, Grundbuch Baden-Baden Band 0 20 Heft 25, 3. Abt. Nr. 6; 2. Hypotheken- rief des Grundbuchhamts Baden-Baden vom 30. 8. 1934 über. 500 (A, lastend auf den obengenannten Grundstücken, Grundbuch Baden-Baden Band 0 20 Heft 25, 3. Abt. Nr. 8 Ziff. 1 und 2 En der Violande d'’Al- ert in Berlin W 50, Eislebener Str. Nr. 12, jeßt B.-Baden, Waldschloß- straße 5. Der Jnhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens im Auf- gr N am Dienstag, 24. April 945, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgeriht B.-Baden, T. Stock, Zim- mer 14, seine Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen; andernfalls werden die Urkunden fin kraftlos er-

Baden-Baden, 22. Sepþp- Amtsgericht. ITI.

Aufgebot.

flärt werden. tember 1944.

P

2 29/44. Der Tiefbauunterneh- mer August Faeger, Gelsenkirchen, von-Richthofen-Str. 34, hat das Auf- gebot des Grundschuldbriefes über die 1m Grundbuch von Schalke Band 21, Blatt 977, Abt. IIT Nr. 3 für den An- tragsteller eingetragene Grundschuld von 10000 E beantragt. Der Fn- aber der Urfunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 16. Februar Uhr, vor dem

1945, vormittags [1 ZSimmer 26,

unterzeihneten Gericht, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Uxkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- E der Urkunde erfolgen wird. Gelsenkirchen, 26. September 1944. Das Amtsgericht.

[8249] Ausgebot. 3 F. 5/44. Die Witwe Charlotte El-

friede Gibasiewicz geb. Gnoß, Hamburg, | [

Gothenstraße 6 ptr., vertreten dur den Rechtsanwalt Müller, Hamburg- Bergedorf, Vierlandenstr. 2T, hat das Aufgebot der Hypothekenbriefe über die für den Sattlermeister Fgnay Gibasie- wicz im Grundbuche von Boberg Band 8 Blatt 336 in Abteilung 111 unter Nr. 8 and Nr. 9 eingetragenen Hypotheken von 2500,— bzw. 6000,— &AÆ be- antragt. Der Fnhaber der Urkunden wird aufgefordert, seine Rechte bei dem Amtsgeriht Hamburg-Bergedöórf späte- stens in dem daselbst Zimmer Nr. 25 am Donnerstag, dem 18. Fanuar 1945, 954 Uhr, stattfindenden Aufgebdtster- min anzumelden und die Urkunde1t vor- zulegen, widrigenfalls die Kraflos- erklarung der Urkunden erfolgen wird.

[8250] Ausgebot.

F 2/44. Die Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden in Dresden hat das, Auf- gebot des Briefes der auf Blatt 3799 des Grundbuchs für Riesa (Eigen- tümerin: Die Stadtgemeinde e A in Abt. [111 unter Nr. 1 seit dem 26. Fuli 1927 für die Antragstellerin eingetra- genen Hypothek von 12 000 &.{ (RGBl. 1924 1 S. 415) mit Zinsen zu sechs, im Säumnisfalle acht vom Hundert jähr- lich beantragt. r. Jnhaber der Ur- funde ibird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. November 1944, vor- mittags 11 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gerichte anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Amtsgericht Riesa, den 2, Oktober 1944.

[8220] Ausgebot.

A A TI 5/44. Die Ehefrau des Schiffers Heinrih Silberzahn, nämli JFulchen Silberzahn geb. Herrmann in Eberbah/Baden, Pfarrhof 17 wohnhaft, 2a! beantragt, den verschollenen Maurer

artin Herrmann, zuleßt wohnhaft iun

Öffentlicher Anzeiger

4, Oeffentliche é 5: Dertuste und Sundsotzes, 6. Auslosung usw. von répapieren,

Konstanz, für tot zu erklären. Der Ge- nannte wird aufgefordert, sich späte- stens in dem auf Donnerstag, den 30. November 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, 1. Sto, Zimmer Nr. 42, anberaumten Auf- gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies spätestens im Auf- gebotstermin dem Gericht anzuzeigen. Konstanz, den 21. September 1944. Amtsgericht. A 2.

[8253] Ausgebot. :

2 F 6/44, Der Bauschlosser Peter Enkeler in Remscheid, Kipperstraße 4, hat beantragt, den verschollenen Fränz Enkeler, zuleßt wohnhaft in Remscheid, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, si spätestens in dem auf den 1: Dezember 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Zimmer 13, anberaumten Aufgebotstermin zu mel- den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod oder Verbleib des Verschollenen zu erteilen vermögen, er- geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Remscheid, den 1. September 1944.

Amtsgericht.

[8184] Ausgebot. ; 10 F 22/44. Der Rechtsanwalt H. Müller in Bonn hat als Nachlaß- pfleger der am 7. März 1944 in Bonn verstorbenen Frau Witwe Maria Anna Lenz geb. Ie das Aufgebotsverfah- ren zum Zwedcke der Aus\(ließzung von Nachlaßgläubigern beantragt. Es wird daher Aufgebotstermin auf den 23. Fanuar 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 104, I1, Stock, bestimmt. Die Nahchlaß- läubiger werden aufgefordert, ihre A eU taa fpätestens im Aufgebots- termin bei dem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Os zu enthalten; urkundliche / eite be sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich ‘nicht melden, können, unbe- schadet des Rechts, vor den Vevrbind- lichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mähhtnissen und Auflagen berücksich- 4 zu werden, von den Erben nur

insoweit Befriédigung vélangen, als sich nah Befriedigung der niht aus- geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber- [chuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach’ der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent- sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sih: niht melden, nur der Rechts- nachhteil cin, daß jeder Erbe thnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbiñdlichkeit haftet. Bonn, den 25. September 1944. Das Amtsgericht. Abt. 10.

8222]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 28. September 1944 ist der Hans-Gevrg Leffler, geboren am 23. Fe- bruar 1922 zu Erfurt, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 16. März 1943 festgestellt worden. 456 TI 1283. 44.

Berlin, den 28. September 1944.

ü e ito auf n 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

Amtsgericht Berlin.

15. Berschiedene Bekanntmachungen

[8258] : Bekanntmachung. 3 Dem Dipl.-Fng. Heinrich Wilhelm Hellweg ist von uns unterm 16. August 1944 die Konzession als Markscheider mit der Berehtigung zur öffentlichen

[8140]. Aktiva. 1. Barreserve:

schecktonto

. Wechsel:

b) eigene Feigen ile eee B c) eigene Bank.

D #0

Jn der Gesamtsumme 4 siñd enthalten: Wechsel, die dem § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Gesehes über die Reichsbank ent- sprechen (Handelswechsel nach § 16 Abs. 2 KWG.) Reichs-_

mark 11 591 539,35.

und der Länder

Ausführung von markscheiderishen Ar-| S E E I I I S Bremer Landesbank.

Bilanz zum 31. Dezember 1943.

a) S (deutsche und ausländische Zahlungsmittel, o b) Guthaben auf Reichsbankgiro- und Post-

9 M: E G. 0..0 ck00. Pie

. Fällige Zins- und Dividendenscheine . . . « .‘ Schecks . . . " . . . . . . . . . * . . .

a) Wechsel (mit Ausschluß von Buchstabe e) . esel der Kunden an die Order der

° 99 60/0 00 0-0 0 1

5, FOaFeQIE und unverzinslihe Schaßanweisungen des Reichs |

Jn 5 sind enthalten: Schaßwechsel und Schaßanweisungen, die die Reichsbank beleihen darf RA 122589 164,50,

[8185] hs

Durch Auss{lußurteil vom 28.+ Sep- tember 1944 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Bismarck, Band 5, Blatt 290, in Abt. TIT unter Nr. 2/5 für die Kreissparkasse zu Lüb- becke i. W. eingetragene Aufwertungs- hypothek von 1750 (A für kraftlos erflärt worden.

Gelsenkirchen, 28. September 1944.

Das Amtsgericht.

[8223] Durch Auss\chlußurteil vom 22. Sep- tember 1944 ist der am 17. März 1877

in Johannisburg geborene, zuleßt iw

Ummendorf (Krs. Haldensleben) wohn- haft gewesene Arbeiter Frtedrich Wil- helm Podlesny für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1932 festgestellt. \ Erxleben, den 22, September 1944. Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen

[8254] J

Der Textilmustérweber Stefan Weber in Leipzig C1, Elsässer Straße 1, 111, Lager dêr volksdeutshen Mittelstelle, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Alfred und Dr. Eva Zuberbier in Leipzig, klagt gegen seine Ehefrau Anna Weber geb. Jonita (Dobre) in Buka- rest, Strata Dreptatie Nr. 2, Cartirul Grivitei, auf Ehescheidung. Der Klä- ger ladet die Beklagte zur mündlichen

erhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig auf den 22. Dezember 1944, vorm, 9 Uhr, mit der Aufforderung,

sih durch einen bei diesem Gerichte zu-

gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 3. Oktober 1944. Der Urkundsbeamte der- Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

[8187] Oeffentliche Zustellung.

2 H 17/44. Zum Zwedcke der öffent- lihen Zustellung an Herrn Rudolf Cordes, zulegt in Luxemburg, Groß- gasle 22, wird bekanntgegeben, daß die

eihswerle A.G. für Berg- und

üttenbeiriebe „Hermann Göring“,

erlin, und Steinkohlengewerkschaft der Reichswerke „Herman Göring“, Hamm, als alleiniger Gosellshafter der Hütten- verwaltung Westmark G. m. b. H. der Reichswerke „Hermann Göring“, Hay- ingen, durch Schreiben vom 15. 9. 1944 den zwishen Rudolf Cordes und der Gesellschaft abgeschlossenen Dienstver- trag zum 31. März 1945 mit Zustim- mung des Arbeitsamts gekündigt haben.

Duisburg, den 30. September 1944.

Amtsgericht.

10. Gesellichaftenm. b. H.

[7889]

Deutsche Jmmobilien- und Hypotheken-Vermittlungsgesellshaft m. b. H., Wien.

Die Yan per auenng vom 14. Fuli 1944 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Die Gläubiger eingeladen, ihre Ansprüche bei der Gesellschaftskasse Wien, 1IR., Wasa- gasse 2, anzumelden.

Wien, 21. September 1944.

Der Liquidatdk: R.-A. Dr. Maria Lanne r.

beiten innerhalb Preußens ertéilt wor- den. Sein Wohnsig ist -Dortmund-Eich- linghofen, der Ort der Niederlassung kann erst später bekanntgegeben werden. Dortmund, den 28. September 1944. i Oberbergamt. J. V: Proempelerx.

p pu

- RAM

270 914,56

15 758 274 184 078

16 487 359,82

11 591 539,35

7

11 591 539

d

320 519 255

werden

10. . 11: Genoffeuschasten,

12, Offene Handels3- und Kommanditgesellschaften,

6. Eigene Wertpapiere:

2. Spareinlagen:

14, Deutsche Reichsbank. und 15, BVerschiedéène Bekanntmachungen.

p

s

a) Anleihen und verzinslihe Schaßanweisungen des Reichs und der Länder . 125 098 679,72 b) sonstige verzinslihe Wertpapiere . . . . 2150 329,09 c) börsengängige Dividendenwerte , . « «. 18 475,— Jn der Gesamtsumme 6 sind enthalten: Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf Kf 126 939 046,69. Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liqui- dität gegen Kreditinstitute Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) X.A 71 164 755,86.

‘Anlage der Liquiditätsréserven der Sparkassen enthalten in: z U RAM 28583 500,— RA 10 049 108,23

.. RA 62 000 000,—

eo e ooooo i RMA 44437 391,77

RM 119 070 000,—

TI 470 876,61

a) Kreditinstitute „e. 19 718 686,30

b) sonstige Schuldner... . a... Fn der Gesamtsumme 8 sind ênthalten: aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere Reichs- mark 82 181,23, bb) gededckt dur sonstige Sicherheiten R.A 10 319880,80. . Betriebs- und Geschäftsausstattung Zugang A 2456,50, Abschreibung KNA 2456,50. Posten, die der Rehnundsabgrenzung dienen ._Jn den Aktiven und in den Passiven 8 und 9 sind enthalten: a) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäfts- führer und an-andere in § 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Onhaber oder persönlih haftender Gesellshafter dem Kreditinstitut | als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört BA 398 553,77, b) Anlagen nach § 17 Abs. 1 KWG. A 19 475,—, 6) Anlagen nach. § 17 Abj. 2 KWG. 2M —,—.

4 Summe der Aktiva s Passiva. . Gläubiger:

a) seitens der Kundschaft bei Dritten benußte Kredite

b) sonstige im Jn- und Ausland aufgenommene Gelder und Krédite

e) Einlagen deutscher Kredit- institute .. . . . « . « 563 382 857,37

d) sonstige Gläubiger . . . . 85 670 305,09 649 053 162,46

Von der Summe Buchstabe é ‘und d entfallen auf:

aa) jederzeit fällige Gelder R.A 209 353 993,09,

bb) feste Gelder und Gelder auf Kündigung Reichs- márk 439 699 169,37. Von bb werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. innerhalb 7 Tagen A 10 450 223,63, 2. darüber hinaus bis zu 3 Mon. B.4 88 087 518,55, 3. darüber hinaus bis zu 12 Mon. K.4 177 059 823,18, 4. über 12 Monate hinaus A4 164 101 604,01.

Liquiditätsreserven der Sparkassen enthalten: in Mo T6 É. X 119 070 000,—.

21 713,63 62 236,89

a) mit geseßlicher Kündigungsfrist . ... . 1887 560,60 b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist . 9 238 257,81

. Stammkapital

. Rücklagen nah § 11 KWG.: i | a) geseßlihe Rüdlage Siderheitsrüdcklage 2 400 000,— b) sonstige Rücklagen nach §11 KWG. . « « - '—,—

. Rüfstellungen : a) Ponsionsrücstellungen . . ... b) sonstige Rückstellungen . .

. Posten, die der Rehnungsabgrènzung dienen

. Reingewinn... . Eigene Ziehungen im Umlauf LM —,— Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürg- schaften sowie “aus Gewährleistungsverträgen (g 131 Abj. 7 des Aktiengeseßes) RAÆ 377 900,—

. Eigene Jndossamentsverbindlichkeiten R —,—

. Jn den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflihtungen nah §11 ‘Abs. 1 KWG. (Passiva 1

und 2) Æ.A 660 262 931,39, b) Gesamtverpflihtungen näch § 16 KWG. (Passiva 1) Reichs- mark 649 137 112,98.

. Gesamtes haftendes' Eigenkäpital nach § 11 Abs. 2 KWG. (Passiva 3, 4 und 7 soweit eine Zuführung zu den Rücklagen nah § 11 des Gesegzes erfolgt) K.Af 6 500 000,—

Summe der Passiva

.. 4

. . « « « 392 082,19 +429 757,01

13, Unfall R e e Berdaaie e | RM

127 267 483

95 238 422

97 189 562

_667 786 206

649 137 112

11 125 818 4 000 000

_ 2400 000

| 667 785 206 Gewinn- und Verlustrechnuug zum 31. Dezember 1943.

821 839

436 300 000

H

. Geschästs- und Verwaltungskosten:

« Steuern und Abgaben 7 . Abschreibungen auf Betrieb3- und Geschäftsausstattung . . « . « . Reingewinn . „. °

i n Gde . Provisionen . : . Sonstigé- Erträge

der Schriften, Bücher und sonsti

Aufwendungen.

a) Gehälter und Löhne b) soziale Abgaben. . ¿ 0) sonstige Aufwendungen

0 ck04 2.00106 C6 495 599,73 38 855,85 205419,01

I ——-

2 643 010

L H E E

Bremen, den 11. Äpril 1944,

Der Vorstand der Bremer Landesbank. Haschenburger. Vialon.

1 600 679

2319 568

2 643 010

RA

739 874

2 456 300 000

222 600 100 841

59

44 50

—-

53

99 14 40

53

Nach dem abschließenden Ergebnis“ Unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund

en Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten

Aufklärungen und Nächweise ent prechen die Buchführung, der er Bie und

der Jahresbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßli

en Vorschriften.

ia übrigen haben auch die wirtschaftlihen Verhältnisse des Betriebes wesentliche

nimm

eanstandungen nicht érgeben. Hamburg, den 10. August 1944, : : , Treuhand-Vereinigung Aktiengesellschaft. Steinrüdcke, Wirtschaftsprüfer. ppa. Dr. Hotel.

Vevrantwortlih für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam,

verantlvortlih für den Wirtschaftsteil“ und den übrigen redaktionell : Rudolf Lanht\ch in Berlin SW 68. MAILIE N

Druck der Preußischen Verlags- und Druderei\GmbH., Berlin, ‘Preis dieser Nummer: 10 A

A L E E

Deutscher Reichsanzeiger

Breußisther Staatsanzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends.

fosten 10 #/. Einzelnummern

l h Bezugspreis dur die

monatli 2,30 A zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabioler au O Anzeigenstelle monatlich 1,90 Æ4#. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, ín Berlin fürSelbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Psflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen / wetden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petits Seile 1,10 ÆM, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ÆAM. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Besristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

Verlin, Sonnabend, den 7. Aktober, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nu. 225 Fernsprech-Sammel-Nr.: 12 42 45

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung V/44 des Produktionsbeauftxagten für Holzver- arbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion über ein Herstellungsverbot. Vom 5. Juni 1944.

Anorduung V1/44 des Produktionsbeauftragten für Holzver- arbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion über die Meldepflicht bei Uebernahme art- fremder NRüstungsfertigungen. Vom 6, Juni 1944.

Anordnung V111/44 des Produktionsbeaufstragten für Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Druck von Lager-Vordrucken). Vom 25. September 1944.

Anordnung 1X/44 des Produktionsbeauftragten für Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Er- rihtung von Produktionsausschüssen und- Einseßung von Produktionsbeauftragten der Bezirke). Vom 25. August 1944.

Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Her- stellungsverbot für Bildpostkarten). Vom 23. August 1944.

Anordnung Nr. 82 (FAg4) des Reichsbeauftragten für elektro- technische Erzeugnisse" Über die Lieferung von Rundfunk- geräten, Verstärkern, Lautsprechern, Lautsprechersystemen, Lautsprecher-Chassis. Vom 5. Oktober 1944.

Anordnung Nr. 85 (FA 15) des Leiters des Hauptaus\chusses „Elektrotechnik“ über Herstellung und Lieferung von Stark- \stromkondensatoren für *Stromversorgungsneße und Fndu- strieanlagen. Vom. 4. Oktober 1944.

Anordnung Nr. 86 (FA 16) des Leiters des Hauptaus\chusses „Elektrotechnik“ über Herstellung von Bürstenhaltern für eleftrishe Maschinen. Vom 4. Oktober 1944.

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung V/424 des Produktionsbeaustragten für Holzverarbeitung des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Herstellungsverbot Vom 5. Juni 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. T S. 686) in Ver- indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an- geordnet : s 81

Die Herstellung von Waren aus dem Zuständigkeitsbereih des Produktionsbeauftragten für Holzverarbeitung ist mit Ausnahme der in den §§ 2—6 geregelten Fälle verboten.

82 Erlaubt i#t die Herstellung von Waren auf Grund einer Herstellungsanweisung. Der Produktionsbeauftragte für Holz- verarbeitung kann die Befugnis zur Erteilung von Her- stellungsanweisungen auf andere Stellen, die im Deutschen Reichsanzeiger und Preußishen Staatsanzeiger bekannt- gegeben werden, übertvagen. ;

Erlaubt is die Ausführung von Fertigungsaufträgen öffentlih-rechtliher Bedarfsträger auf Grund einer Her- stellungsgenehmigung. Der Produktionsbeauftragte für Holz- verarbeitung Gan bie Befugnis zur Erteilung von Her- stellungsgenehmigungen -áuf andere Stellen, die im Deutschen Reichsanzeiger und Preußishen Staatsanzeiger bekannt- gegeben werden, übertragen.

8 4

Erlaubt ist die Herstellung von Waven, die vom Produk- tionsbeauftragten für Holzverarbeitung im Deutschen Reichs- anzeiger und Preußishen Staatsanzeiger bekanntgegeben werden.

S5

Erlaubt i#t die Herstellung derjenigen Waren, die nah den von der Prüfungsstelle Holzverarbeitende FFndustrie zu- gelassenen Ländern ausgeführt werden, durch diejenigen Firmen, die von der Prüfungsstelle Holzverarbeitende Fndu- strie oder ihren Vorprüfstellen zur Ausfuhr zugelassen sind.

S Der Produktionsbeauftragte für Holzverarbeitung. behält sih ‘vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Vorschrift des § 1 zuzulassen. Er kann diese Be- fugnis anderen Stellen, die im Deutschen Reichsanzeiger und Preußishen Staatsanzeiger bekanntgegeben werden, über- tragen. én

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §810, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß L 14 sowie das Ordnungs- strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahr- gerommen. :

88

_ Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebiêéten von Eupen, Malmedy und Moresnet so- ivie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil- verwaltung sinngemäß auch. im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier- mark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 5. Funi 1944.

Der Produktionsbeauftragte für Holzverarbetit des Reichsministers für Rüstung und Kriègstrobutlion. Dr. Goebels.

Anordnung V1/44 des Produktionsbeauftragten für Holzverarbeitung des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Melde- pflicht bei Uebernahme artfremder Rüstungsfertigungen

Vom 6, Juni 1944

Jn leßter Zeit beginnt die Uebernahme von Fertigungen der reinen Rüstungs- oder deren Zubringerbetriebe durch Betriebe der Holzverarbeitung ein Ausmaß anzunehmen, das im JFnteresse der Erhaltung der holzverarbeitenden Kapazi- täten eine Ueberwachung derartiger Fertigungsübernahmen notwendig macht.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzen- tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der 1. Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird daher angeordnet:

«a SL Die Betriebe aus dem Zuständigkeitsbereih des Produk- tionSbeauftragten für Gol;verarheiturg find verpflichtet, jede Uebernahme artfremder Rüstungsfertigungen zu melden.

8.2

Artfremde Rüstungsfertigungen im Sinne des § 1 sind alle Fertigungen der reinen Rüstungsindustrie oder deren Zu- bringerbetriebe, die nicht in den Zuständigkeitsbereih des Produktionsbeauftragten für Holzverarbeitung fallen.

83

Die Anmeldung hat zu enthalten

a) den Betrieb, von dem eine Fertigung übernommen wird,

b) Art und Umfang der zu übernehmenden Fertigung,

c) die Zahl der in der Fertigung zu Þþ zu beschäftigenden Arbeitskräfte,

d) die Zahl der in der arteigenen Holzverarbeitung ver- bleibenden Arbeitskräfte, aufgegliedert auf die ein- zelnen Fertigungen der Holzverarbeitung,

e) die Zahl der in der arteigenen Holzverarbeitung vor Uebernahme der artfremden Fertigung beschäftigt ge- wesenen Arbeitskräfte, aufgegliedert nach den vor Uebernahme der artfremden Fertigung betriebenen arteigenen Fertigungen.

8 4

Die Anmeldung hat zu erfolgen

a) bis zum 20. Funi 1944, soweit eine nach § 1 an- meldepflichtige Fertigung bereits am 1. Funi 1944 übernommen worden war,

b) innerhalb von aht Tagen nah Uebernahme einer an- meldepflichtigen Fertigung.

85

Die Anmeldung hat an /jeden Produktionsaus\{chuß und Produktionsunteraus\{chuß im Produktionshauptaus\{chuß Holzverarbeitung (vergleiche Abschnitt Il der Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung V/44 des Produktionsbeauftragten für Holzverarbeitung über ein Herstellungsverbot) zu erfolgen, aus deren Zuständigkeitsbereich Fertigungen vor Uebernahme der artfremden Fertigung betrieben worden waren.

S6 Bis zum 20. Funi 194H ist an den Produktionshauptaus- {uß Holzverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Berlin SW 11, Saarlandstr. 101, die Zahl der Arbeitskräfte zu melden. die in der Zeit vom 1, Oktober 1943 bis zum 31. Mai 1944 mit artfremder Rüstungsferti- gung beschäftigt waren. s i s 7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahr- genommen. 88

Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und M-.ch¿Znet sowie mit

1944

Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 6. Juni 1944. Der Produfktionsbeauftragte für Holzverarbeitung des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduttion. Dr. Goebels.

Postsheckonto: Berlin 418 21

Anordnung VIl1/44 des Produktionsbeaustragten für Dru des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Druck von Lager-Vordrucken) Vom 25. September 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. T S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2, September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl. T S. 529/531) wird im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Dru des Reich8ministers für Rüstung und Kriegsproduktion sowie mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion angeordnet:

S1

(1) Der Druck von Vordrucken aller Art, die betm Drudcker oder einem anderen Vordruckvertirieb auf Lager gehalten wer- den sollen, bedarf meiner Genehmigung.

(2) Vordrucke, auch Formblätter oder Formulare genannt, sind Drucksachen, die nach eigenen oder amtlich vorgeschrie- benen Entwürfen in den verschiedenen Vervielfältigungsver- fahren (Buch-, Stein-, Offset- oder Tiefdruck, Umdruck, Schablonendruck usw.) hergestellt werden und durch Ein- tragung mittels Handschrift, Maschinenschrift, Stempel oder dergl. ergänzt werden sollen.

(3) Ein Vertrieb von Vordrucken (auch Vordruck-Verlag ge- nannt) liegt dann vor, wenn ein Unternehmen Vordrucke, gleichgültig ob es sie in eigener Druckerei herstellt oder in einer fremden Druterei herstellen läßt, mit eigenem Risiko auf Lager hält, um den laufenden Vedarf zu befriedigen.

82

Unternehmen, deren Tätigkeit nah § 1 meiner Genehmigung bedarf, müssen sich bis zum 31. Oktober 1944 beim Leiter des Produktionsausschusses Vordrucke, Leipzig C 1, Petersstraße 24, schriftlich melden.

83

Unternehmen, die bis zum 31. Dezember nicht im Besitz meiner Genehmigung sind, dürfen im Rahmen threr an diesem Tage noch vorhandenen Lagerbestände Bestellungen bis zum 31. März 1945 ausführen. Der Druck vou Neuauflageu ist ihnen verboten.

Í S

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr be- straft. Das Antragsreht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für Papier wahrgenommen.

-_

85 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zu- stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Ve- zirk Vialystok sowie in der Untersteiermark und in den besebten Gebieten Kärntens und Krains.

Der Produktionsbeauftragte für Druck des Reichsminifters für Rüstung und Kriegsproduktion. Belle.

Anordnung IX/44

des Produktionsbeauftragten für Druck des Reich3ministers für Rüstung und Kriegsproduktion

(Errichtung von Produktionsausschüssen und Einsezuug i von Produïtionsbeaustragten der Bezirke)

Vom 25. August 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBL. 1 S. 686) in Verbindung mit dem Exlaß des Führers über die -Konzen- tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird im Einver- nehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kricas produfkftion und mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

8&1

(1) Es wird ein Vroduktionshauvtaus\{huß Druk bein Produktionsbeauftragtien für Druck des Reèich3mizristens für