1944 / 226 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

(DIN E 41 150) DIN E 41149 DIN E 41155 DIN E 41152 DIN E 41158

(DIN E 41 182) DIN E 41181 (DIN E 41 184) DIN E 41188 (DIN E 41188) (DIN E 41 190)

Papier- fondensatoren Papier- fondensfatoren Papier- fondensatoren Papier- kondensatoren Papier-

fondensatoren

Metallpapier- kondensatoren Metallpapier- kondensatoren Metallpapier=- kondensatoren Metallpapier- kondensatoren Metallpapier- kondensatoren Metallpapier- kfondensatoren

G

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 226 vom 9. Oktober 1944. S. 2

KL. 2 1x 45 X55

Kl. 2

1X 45 X 50

Kl. 3 1x 30 X 30 Kl. 3 30 X 33 X 50

Kl. 3 1% 45 X 50 b) Metallpapierkondensatoren bis 700 V Nennspannung.

Kl. 1 1X 30 X 25

Kl. 1 Kl, 1 Kl. 1 Kl. 2 Kl. 2

1 X 30 X 30 1 X 45 50 1 X 45 X 50 1 80 X 30 1X45 x 55

Zu 7a und b: Eingeklammerte DIN-E-Blätter ent- halten alte Bauformen, die von den Kondensatorenher- stellern möglichst zu vermeiden sind. Bei der Geräte- konstruktion dagegen is zunächst noch der Plaßbedarf der alten Bauformen zu bexücksichtigen,

c) Papierkondensatoren über 700 V Nennspannung. DIN E 41145 Papierkondensatoren Kl. 1 1 bis

2 kV,

DIN E 41 146 Papierkondenfatoren Kl. 2 83,2 bis

6,3 kV,

d) Metallpapierkondensatoren über 700 V Nennspannung. DIN E 41 185 Metallpapierkondensatoren Kl. 1 1 bis

2 KkV,

DIN E 41186 Metallpapierkondensatoren Kl, 2

3,2 bis 6,3 KV,

e) Papierrohrkondensatoren. DIN E 41 161 Papierrohrkondensatoren Kl, 1 zylindr.

JFsolierrohr,

DIN E 41 162 Papierrohrkondensatoren Kl. 1 zylindr, Fsolierrohre DIN E 41 164 Papierro

Metallgehäuse.

f) Durchführungskondensatoren. DIN E 41 172 Durchführungsfkondensatoren Kl. 1.

Kondensatoren mit elektrischen Werten, die über den Bereich dieses DIN-E-BVlattes hinausgehen, sind von

dieser Anweisung ausgenommen.

a“ 1d

hrkondensatoren Kl. 1 zylinde.,

Zu 7a bis f: Ausnahmegenehmigungen für Kon- densatoren nah Ziffer 7a bis f mit Nennkapazitäts- werten, die unter oder über den in dem betreffenden Einheitsblatt festgelegten Bereich liegen, sowie mit Nennspannungen, die unterhalb der aufgeführten Spannungswerte liegen, werden nicht erteilt,

(2) Ausnahmegenehmigungen für Kondensatoren mit an- deren als in den Einheitsblättern aufgeführien Befestigungs- und Anschlußteilen werden nur erteilt sür bereits bestehende Gerätekonstruktionen und nux dann, wenn die in Betracht kommenden Kondensatoren nicht mit Hilfe zusäßlicher, vom Verbraucher anzufertigender Befestigungs- oder Änschlußteile

eingebaut werden können.

(3) Papiereinbauwickel und deren Einbauten in Gehäuse nah DIN 41 102 sind von dieser Anweisung ausgenommen.

S2

(1) Kombinierte Kondensatoren dürfen nicht her- estellt werden. Diese sind durch Einzelkondensatoren nah L 1 7a bis f zu erseben.

(2) Für bereits angenommene Aufträge dürfen kombinierte Kondensatoren noch bis zum 30, Funi 1945 geliefert werden.

(3) Weitere Ausnahmegenehmigungen für kombinierte Kon- densatoren werden nur erteilt, wenn aus Raumgründen auf die kombinierte Ausführung nicht verzichtet werden kann oder wenn der laufend anfallende Bedarf so groß ist, daß die spätere Aufstellung von Einheitsblättern notwendig erscheint.

83 Kondensatoren der in § 1 Absayß 1 bezeichneten Art, die dieser Anordnung nicht entsprechen, dürfen ab 1, Januar 1945 nicht mehr geliefert werden, jedoch für Fnstandsezungen noch bis 30. Juni 1945. Dies gilt nicht für das unter § 1 Absay 1 Ziffer 6 angeführte DIN-Blatt DIN E 41 112 (in Vorberei- tung). Für dieses wird der Zeitpunkt der Verbindlichkeit noh bekanntgegeben. 84

(1) Der Leitex des Sonderringes „Schwachstromtechnische

Anorduung Nr. 17/44 des Hauptausschusses Eisen-, Blech- und Metallwaren beim Reichsminister für Rüstung und Kriégsproduktion über die Herstellung von Rasiermessern

Vom 20. September 1944

Auf Grund der Teroung über den Warenverkehr in der Gali vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) wird mit ustimmung des Reichsministers für Rüstung ‘und Kriegs- produktion angeordnet: 8&1

Die Herstellung von N, für den Fn- und Aus- le ist nur noch in nachstehenden Ausführungen zu- ässig: . A. Rasiermesserklingen Rohlinge 1. % auf 14” hohl, Rundköpf, gewöhnl. Rücken, mit Doppelansat,

2. 4/s auf 14” hohl. ;

Vorstehende Klingen ohne Feile, Flacherl ohne Blume; Her- stellername mit Nummer oder Herskellername und Marke mit Nummer oder Herstellername mit Nummer auf der rechten Erlseite eingeschlagen, linke Erlseite ohne jedes Zeichen.

B, Rasiermesser

1. % auf 1/2 bis 14” hohl,

2, ‘ls auf 1!/2 bis 14‘ hohl,

im Hohlen blau, nicht poliert, gewöhnlicher Rüten, Erl und Rücken poliert, Erlrüccken rund geführt, Erl= waate scharf geführt, Weißähßung (‘% und % hohl, im Hohlen steif, niht auf Klang).

Fedes Messer darf nux noch in Papierumhüllung und je- weils 1/2 Dußend in einem Karton oder einer Faltschachtet mit Firmen oder Marke verpackt werden.

82 Die Herstellung von Rasiermessevn für chirurgishe Zwee (sog. Sanitäts-Rasiermesser) wird durch diese Anordnung nicht berührt, 88

Jm Zeitpunkt des Fnkrafttretens dieser Anordnung vor- handenes Rohmaterial und Halbzeug für die niht mehr zu- gelassenen Ausführungen (*/s auf 2—24“ hohl und ‘/s Stoß- messer 4”) dürfen bis zum 31. Dezember 1944 aufgearbeitet wevden,

Ï 8 4

Ueber Anträge auf Ausnahmegenehmigung entscheidet der Sonderaus\chuß ‘Blanke Waffen und Schneidwaren, (22) So- lingen, Moeller-van-den-Bruck-Str. 17,

8 5 Die Anweisung Nv. 45 der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und BVlechwarenindustrie als Bewirtshaftungsstelle des Reichsbeauftragten für tehnishe Erzeugnisse über Rasier- messer vom 20, Mai 1943 tritt außer Kraft.

8&6

__ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—14 dec Verordnung über den Warenverkehr |

bestraft. Î 87 Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- | tung sinngemäß auch 1m Elsaß, in Lothringen nd Luxem-

burg sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärnten und Krains.

Berlin, den 20. September 1944.

Hauptausschuß Eisen-, Bleh- und Metallwaren. Der Leiter: Wolff.

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26, Mai 1933 RGBl, I S. 293 in Verbindung mit dem Geseß über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Zuli 1933 RGVl. 1 S, 479 —, dem Runderlaß des Reichs-

ministers des Fnnern vom 14. Fuli 1942 [1 903/42 |

5400 —-MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti- schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und

Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- | mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl, 1 | S. 303 wird das inländische Vermögen bzw. der Nachlaß

der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Georg Fsrael Neustadt, 12, 4, 1889 Lissa/Polen geb., |

zul, wohnh. gew.: Berlin W 15, Foachimstaler Str. 12, . Ludwig Zsrael Simon, 20, 12. 1877 Schönfließ geb., zul, wohnh. gew.: Berlin NW 40, Lehrter Str: 12/13,

dem Erlaß des Reichs\statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III1 Wi/Jd Nr. 7126/39 zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. ; Karlsbad, den 30. September 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad. Schulz-Fsenbe ck.

Bekanntmachuug Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volls- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschhen Gebieten vom 12, Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Fnnern vom 12. Juli 1939 T a 1594/39/3810 und

des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 1 TIT Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und un-

beweglihe Vermögen:

1. des Max Fsrael Fleischer, geb. 15, 7. 1880 zu Tetschen, früher wohnhaft in Aussig a. E,,

2. ‘der Ernestine Sara Steiner, geb. Freund, geb. 12. 106, 1870 zu Unterkralowiß, des Rudolf Jsrael Steiner, geb. 30. 7, 1897 zu Türmiy, des Otto Jsrael Steis« ner, geb. 26. 9. 1900 zu Aussig-Türmiß, der Martha Sara Bermann, geb. Steiner, geb: 30. 3, 1893 zu Aussig-Türmiß, der Jlse Sara Bermann, geb, im Fahre 1916 in Aussig-Türmig, sämtlich früher wohnhaft in Aussig-Türmit,

. das Nachlaßvermögen nah Julie Sara Hir\ch, geb. Buxbaum, geb. 26. 12. 1852 zu Luck, früher wobnbaft in Tepliß-Schönau, am 183. 5, 1939 in Tepliz-Schönau verstorben

hiermit zugunsten des Großdeutschen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 3, Oktober 1944. Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Denk. ;

Bekanntmachung

Die Einziehung des Vermögens des Stanislaus Chru- dina, geb, 8, 4, 1898 Shwarzbach, Prot.-Angeh., Professor, ledig, zul. wohnh, gew, Pilsen, Schlossergasse 28, wird wider-

_ rufen.

Prag, den 3. Oktober 1944, Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag,

Bekanutmachung ¿

Die Schweizerische Unfallversicherungs - Gesellschaft in

Vinterthur hat an Stelle des zurückgetretenen Hauptbevoll-

mächtigten Herrn V de Roon in Berlin den Hercn Dr. Friß Welzel in Berlin zu ihrem Hauptbevollmäch- tigten für das Deutsche Reich bestellt (vgl. die Bekannt- machung vom 31, Mai 1912 im Reichsanzeiger Nr, 134 vom

6. Zuni 1912).

Berlin, den 4. Oktober 1944. Das Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen. J. A.: Dr. Rol ck e.

Bekanntmachung Nr. 2

zur Anordnung U [ll der Reichsstelle Eisen und Metalle über

Zulassung von Metallen Vom 6. Oktober 1944

Zu § 1 der Anordnung MIIl der Reichs\telle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen vom 27, Dezember 1948

, (RAnz. Nr. 302 vom 28. Dezember 1943) wird bekannt-

gemacht:

1, Folgende weitere Normblätter des Deutschen Normen- ausschusses E. V. sind vom Arbeitsstab für Metallumstellung der Reichss\telle Eisen und Metalle als Zulaßlisten für Metall=

werkstoffe (Metalle und Metallegierungen) anerkannt wordent

Einheitsblatt DIN 1730

DIN 1732 DIN 1733

Gegenstartd Weichlote für Schwermetalle und Eisen- werkstoffe e Legierungen zum Schweißen und Löten der Leichtmetalle Legierungen zum Schweißen und Havtlöten der Schwermetalle und zum Hartlöten dex Eisenwerkstoffe Silberlote für Schwermetalle und Eisen werkstoffe,

2, Nach den Vorschriften der Anordnung M Il1 dürfen die als Gegenstand eines Normblattes bezeichneten Metallwerk= stoffe nur noch in den angegebenen Sorten und innerhalh dev angegebenen Analysengrenzen hergestellt und verarbeitet wer- den. Soweit für einzelne Sorten bestimmte Zwecke angegeben e E die Herstellung und Verwendung nur für diese Zwecke erlaubt.

3. Neben den Metallwerkstoffen, die in den Zulaßlisten nah

DIN 1734

Reih83- und Staatsanzeiger Nr. 226 vom 9. Oktober 1944. &. 3

Umfang: 4 Bogen. Verkaufsprets: d órde- uben 0,08 A für d Stü bei S a unser Postscheckonto: Berlin 962 00. i

Berlin C 2, den 3, Oktober 1944.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

LOEA E T

Itichtamtliches

Verkehrswesen Bedeutender Ueberschuß der Protektorats-Bahnen

Prag, 7. Oktober. Fn der ehemaligen ts{hechoslowakishen Republik warent die Eisenbahnen stets ein Sorgenkind der Stecis:

E |

A

verwaltung, die mit den ständigen, in die hunderte Millionen Kronen gehenden Abgängen eine starke Belastung der Staatskasse darstellten. Demgegenübex weisen die böhmish-mährishen Bahnen unter den neuen Verhältnissen eine von Fahr zu Fahr si steigernde aktive Gebarung auf. Wie die tshehische Presse berichtet, wird das Geschäftsjahr 1943 des BMB. mit einem Ueber- [uß von 1103 Mill. Ke gegenüber 889 Mill. Kc im Fahre 1942 abschließen. Dazu kommen noch 16 Mill. Ke verschiedene Ein- nahmen aus Zinsen und Kursgewinnen. Nah Deckung der Zinsen, des Jnvestitionsaufwandes und der Abzahlungen verbleibe ein Gewinn von 370 Mill, Ke, der an die Protefktoratskasse abge- führt werde. An Verkehrssteuern wurden von dem BMB. 347,9 Mill, Ke entrichtet. Die Protektoratsbahn habe heute 11,13 Milliarden Kronen Eigenkapital, das sind 547 Mill. Kc mehr als Ende 1942.

Wirtschaftsteil

Entwicklung der Berufsausbildung im Reichsnährstand

Die zweite Fahresübersiht über den Stand der praktischen Berufsausbildung seit Verkündung des bäuerlihen Berufs- erzèehungswerkes durch Obevbefehlsleiter AOGLn n lee Backe eigt, daß das Bauerntum troy steigender kriegswirtschaftlicher Belastung die Tau ngeausgate an der deutschen Fugend er- fannt a So haben sih Fahr für Fahr die Zahlen der ab- geschlossenen Lehrverträge erhöht. Troß der Einberufung vieler tüchtiger a 1 hat die Land- bzw. Hausarbeitslehre gegen- über dem Fahre 1940 eine Steigevung um 120 vH bzw. 150 vH aufzuweisen.

Während sich die Landarbeitslehre zu 74 vH und die Haus- arbeitslehre zu 81 vH im elterlihen Betriebe abspielt, ist die Landwirtscäftslehre zu 92 vH und die Hauswirtschaftslehve zu 94 vH Fremdlehre und erfüllt damit am besten die Anforderungen an eine gründlihe Ausbildung. Troß der absoluten Steigerung der Anzahl der Lehrverträge um 100 vH in der Landwirtschafts- lehre und um 240 vH in der Hauswirtschaftslehre seit dem Fahre 1940 liegen die errechneten gn evst bei etwa 10. vH ber für das Reich errechneten Sollzahlen. Dies Ergebnis muß als O angesehen werden, zumal in ihnen auch noh die künftigen Diplom-Landwirte und Gutsbeamte enthalten sind. Das Lun de Berufserziehungswerk hat sein Ziel erst dann erreicht, wenn die breite Masse unseres Bauerntums erfaßt ift und nicht eine kleine und begrenzte Schiht allein von dem Vorzuge einer geordneten Bevufsausbildung Gebrauch macht.

Eine auch im leßten Fahre anhaltende rückläufige Entwiklung hat der Melkerberuf genommen, Zur Zeit werden knapp 16 vH des jährlihen Bedarfs gedeckt. Welche Folgen ih hieraus für unsere hochentwickelte Viehzucht ergeben müssen, ist nicht abzu- sehen. Hier kann nur eine Aenderung eintreten, wenn der Melker es wieder lernt, auf seinen Beruf zu sein und die besten Melkermeister es als ihre Pflicht ansehen, selbst mit für die Ge- winnung und Ausbildung des Bevufsnahwuchses zu sorgen. Wichtig ist aber auch, daß die Betriebsleiter dem Melker die soziale Stellung einräumen und ihm die Achtung znigeaen- bringen, die seiner Leistung gebührt, Die übrigen tierpflege- rischen Berufe, iwe Schäfer, Geflügelzüchter, Fmker und Pelztiev- züchter, haben weiterhin eine posittve Entwiklung genommen. Der Beruf. des Schäfers deckt seinen Nachwuchsbedarf fast hundert- prozentig.

Die Berufe des Gärtnermeisters, Molkerei- und Küäsermeisters sowie des Revierförsters übersteigen S erweise den auf der Grundlage von 1939 errehneten Bedars. Ueber die Qualität des Nachwuchses für die Meisterberufe wird fedoh im Gartenbau wie im Moslkereifah geklagt. Die hohen Anforderungen, die diese Berufe stellen, sheinen von den Berufsberatern nicht immer genügend berücksihtigt worden zu sein. ;

Die Aufklärung 8 V : Fischers und Schweinewärters muß nahdrücklichst gefördert wer- den, Die zum Teil veht niedrig liegenden Zahlen deuten auf ihre Unbekanntheit in der breiten Oeffentlichkeit hin. Die Fach= avbeiterberufe Gartenbau-, Molkerei-, Käserei- und Waldfach- arbeiter befinden sich in einem langsamen und steten Ausbau, müssen aber in der Werbung noch viel stärker herausgestellt wevden, da viele Fugendliche von diesen Berufsmöglichkeiten noch keinen Gebrauch machen. Es darf aber nicht vergessen werden, daß auch über sie der berufliche Aufstieg zum Gärtner-, Molkerei- und Käsermeister bzw. Forstwart gegeben ist.

Alle Berufswerbung und -aufklärung is aber zum Scheitern verurteilt, wenn es an ausreihenden Lehrstellen fehlt, Wir müssen über einen erheblichen Ueberschuß an Lehrstellen über die vorhandenen Lehrlinge hinaus verfügen, damit die Fugendlichen, ihre Eltern sowie die Arbeitsämter in der Auswahl des ihnen zusagenden Betriébes einen genügenden Spielraum haben und nicht unbedingt gui eine einmal zugewiesene Lehrstelle angewiesen sind. Aus den Zahlen der Fahresübersiht geht eindeutig hervor, daß die in der Nahwuchsgewinnung erfolgreichen Berufe, wie die Schäfer, Gärtner, Molkereimeister sowie Revierförster, hon 1940 über eine ausreichende Anzahl von Lehrstellen verfügten, die in den folgenden Fahren noch weit darüber hinaus gesteigert wurden. Besonders in der Land- und Hauswirtschaftslehre 1sst nah wie vor eine Steigerung der Lehrbetriebe erste Vorausseßung für eine stärkere Ausweitung. 4 Í

Daß sich der bäuerliche Berufserziehungsgedanke in den leßten Jahren immer stärker durchgeseßt hat, ist auch an den ständig steigenden S szahlen, insbesondere in der Grundlehre zu erkennen. Die Zahl der Prüflinge zum Landwirtschaftsgehilfen 1 infolge der Einberufungen um ein geringes abgenommen. Eine

eträhtlihe Abnahme is weiterhin auch bei der Prüfung zum der E zu beachten, während die übrigen Berufe sich auf aen gn Linie halten oder eine leihte Steigerung aufzu- weisen e haben. i

Jm großen gesehen darf man feststellen, daß wir in der bäuer-

Über die. Berufe des Winzers, Brenners,

V T A

müssen uns immer vor Augen halten, wie weit wir von dem eigentlichen Ziele der totalen a unseres Berufsnahwuchses entfernt sind, und daß nah wie vor dîe Landwirtschaft bei weitem nicht den Nachwuchs erhält, der unbedingt für die Bestanderhaltung des Bauerntums und für die Ernährungssicherung der Nation erforderlich ist. Troy des Krieges hat Oberbefehlsleiter Reichs- minister Bake alle organisatorischen Voraussezungen für cine erfolgreiche Weiterarbeit geschaffen. Fn unendlich mühsamer Kleinarbeit gilt es nun, die erreichten Positionen auszubauen und unsere Fugend in Stadt und Lartdd immer von neuem auf die Bedeutung der ländlihen Berufe hinzuweisen und sie dafür zu gewinnen. Dr. E. Siefert.

Wirtschaft des Auslandes

Wieder starke Erhöhung des englischen Notenumlaufs

Zürich, 7. Oktober. Der Notenumlauf der Bank von England hat in der leßten Woche wieder einen neuen Höchststand von 1154,66 Mill. £ gegen 11506 Mill. £ Mitte des Fahres und 1088,7 Mill. £ Ende des Vorjahres erreicht. Vor einem Fahre stellte sih der Notenumlauf auf 986,5 Mill, £, Fnnerhalb eines «Jahres ist also eine Erhöhung um 168 Mill. £ oder 17%/ zu verzeihnon. i

Kritische Lage der schweizerischen Textilversorgung

fri, 8. Oktober, Wie das Eidgenössische Kriegs-, Jndustrie- und Avbeitsamt mitteilt, hat sih in der Schweiz die Versorgung mit Textilien nit gebessert. Seit 1942 konnte fast keine Wolle und Baumtvolle mehr importiert werden, weshalb auf die Vor- râte zurüdgegriffen werden mußte, Die Zuteilung von Textilien für die Zeit vom 1, Dezember 1944 bis Ende 1945 wird daher auf die Hälfte der vorhergehenden Zuteilung herabgeseut. Mit Nach- druck wird darauf hingewiesen, daß mit keiner weiteren Textil- zuteilung mehr zu rechnen sei, wenn uit neue Rohstoffe ein- geführt werden können,

Geplante Ausweitung des spanish-chilenischen Warenverkehrs

Madrid, 7. Oktober. Der cilenishe Botschafter in Madrid, Figueroa, erklärte in einem Fnterview dex spanishen Presse, daß Taf Grund der Besprechungen, die ex mit dem spanischen Judustrie- und Handelsminister und dem "Leiter des spanishen Devisen- s an habe, mit einer baldigen und bedeutenden Steige- rung des be oiderein Maße zu dieser Entwicklung trage die Tatsache bei, daß spanische Schiffe demnächst wieder die chilenishen Häfen an-

laufen würden.

Persische Oelkonzessionen für die Sowjetunion?

Lissabon, 7. Oktober. Nachdem im vorigen Monat offiziell mit- geteilt worden ist, daß eine sowjetishe Abordnung in Persien Uber 0 A Wirtschaftsverhandlungen, so teilweise über Oelkonzessionen, beraten hat, wird jeßt in einer Reuter- meldung aus Teheran mitgeteilt, daß Vertreter von Oelgesell- schaften die Verhandlungen. mit der persishen Regierung aufgc- nommen haben.

Pte e dieser Warenaustausches zu rechnen sei. Fn | a

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 7, Oktober. (D. N. B.) New Yoct 4,02 %2=—4,03 75; Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84%? 6. l

Zürich, 7. Oktober. (D. N. B) [11,40 Uhr.) Paris 7,75; London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B,, Madrid 39,75, Holland 229/, Berlin 172,50, Lissabon 17,00, Stocholm 102,633, Oslo 98,622, Kopenhagen 90,87%, Sofia s,37%%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50, Bukarest 2,3714, Helsinki -8,70, Preß burg 15,00, Buenos Aires 98,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, ‘7. Oftober. (D. N. B.) London 19,34, New Yort 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stocholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinfi 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse,

Stockholm, 7. Oktober. (D. #, B.) London 16,85 Gz 16,95 B,, Berlin 167,560 nom. G., 168,50 B., Paris —-— Ga —,— B,, Brüssel —,— G, —— B.,, Schweiz, Pläye 97,00 nom. G,, 97,80 B., Amsterdam —,— G, —,— B., Kopenhagen 87,60 G,, 87,90 B,, Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B.,, Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G.,, 8,59 B, Rom —,— Ge —,— B., Kanada 3,77 nom. G., *,82 B., Madrid —,— G,, Türke —,— B,, Lissabon 16,29 G.,, 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

G T N M

Zn Berlin festgestellte ITotierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

9. Oktober Geld Brief

6. Oftober Geld YBrief

Aegypten (Alexandrien und Kairo)

Afghanistan (Kabul)

Albanien (Tixana)

Argentinien (Buenos Aires) «-

Australien (Sidney)

Belgion (Brüssel u. Antwerpen)

Brasilien (Rio de Janeiro) .….

Britisch-Jndien (Bombay-Cal- cutta)

Bulgarien (Sofia)

Dänemark (Kopenhagen) «-«- e England (London) è 1 engl. Pfund innland (Helsinki) „»+«+.... | 100 Finnmark _— -—__ Frankreich (Paris) .. ‘..2.. | 100 Frs. _ Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,668 1,672| 1,668

Holland (Amsterdam u. Rotter- dam) 100 Guldeu [182,70 182,70 Fran (Teheran) ..»-....« «.. | 100 Rialis 14/59 14,61 Zsland (Reykjavik) 100 iól, Ke, | 38,42 88,50 9,99 10,01 58,591 58,711

1 ägypt. Pfund 1090 Afghani 18,79 18,83 100 Franken 80,92 81,08 1 Pap.-Pes, 0,588 0,592 1 austr. Pfund “s 100 Belga 40,04 1 Cruzeiro _

16,83 81,08 0,592

40,04

18,79 80,92 0,588

39,96 39,96

100 Rupien pie ——

100 Lewa l ck 100 Kronen ö2,25 | 52,16

132,70 14,59 38,42 9,99 58,591

4,995

36,76 10,49

JFtalien (Rom und Mailand) « | 100 Lire

100 Yen

1 kanad. Dollar _— 100 Kuna 4,995 1 neuseel. Pfd, 100 Kronen 56,76 100 Escuda 10,9 100 Lei

Fapan (Tokio und Kobe) «5, Kanada (Montreal)

Kroatien (Agram) i Neuseeland (Wellington) „«.- Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Götes

5,005

56,88 10,21

ö9,46

57,89 4,995 8,591

23,565

59,58 | 39,46

57,80 4,996 8,591

23,566

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 fsow. Xr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd, _—

1 türk. Pfund 1,978 100 Pengö 1 Goldpeso

58,01 3,005 8,609

Slowakei (Preßbur) jt Q 23,605

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) « «+0.

Türkei (Jstanbul) L CLLTOS o.

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevideo)

Verein. Staaten von Amerika (New York) :

1,978

1,199

1,982

1,199 1,201

1 Dollar 3 e a - mi

Für den innerdeutshen Verrehnungêverktehr gelten folgende Kurse; Gelo | 9,89 4,995 3,047

« 7,912 74,18 2,098 2,498 0,130

Brief 9,91 5,005 8,053 7,928

74,32 2,102 2,502 0,132

England, Aegypten, Südafrikanishe Union «»+« Frankreich

Bulgarien, «-«.«« 90e... cten 0000.000000 Australien, Neuseeland

Britisch-Fndien ooo aon eon oan aon. de. L E T E E .. Vereinigte Staaten von Amerika

Brasilien ««+ «ooooooooooo oooooooooo ..

Ausländische Geldsorten und BVauknoten *

9. Oktober Geld Brief

Sovereigns Notiz 20,88 20,46 20-Francs-Stülke «eco... [f für 16,16 16,22

6, Oktober Geld Brief

20,938 20,46 16,16 16,22

Verschärsung des Streits zwischen der argentinischen Regierung und den britischen Eisenbahnen

Zürich, 8. Oktober. Nah Meldungen aus Buenos Aires nimmt der Streit zwischen den argentinischen Behörden und den britischen Eisenbahngesellshaften in Argentinien s{chärfere Formen an. Mit Zustimmung der Regierung wurden kürzlih die Löhne und Ge- hälter für die bei den Eisenbahngesellshaften tätigen Arbeiter und Angestellten heraufgeseßt. Die britishen Gesellshaften haben aber die Zahlung dieser Zuschläge von der Genehmigung einer Tariferhöhung abhängig gemacht. Die argentinishe Regierung hat auh diesmal den Antrag auf eine Erhöhung der Eisenbahn- tarife unbeantwortet gelassen. Schließlich wurde den britischen Eisenbahngesellshaften die Forderung unterbreitet, daß sie den Betrag von rund 25 Mill. Pesos bei einer öffentlichen Bank hinter- legen sollen. Aus diesen Mitteln gedenkt offenbar die Regierung in Buenos Aires, die nicht ausgezahlten Lohn- und Gehalts- erhöhungen zu bestreiten. Die britishen Eisenbahngesellshaften haben den 18. August, der als Stichtag für die Einzahlung be- stimmt war, verstreichen lassen und sind jeßt durch eine Abord- nung beim Präsidenten n vorstellig geworden, Sie weisen darauf hin, vat die angespannte Finanzlage ihnen die Bewilli- gung höherer Löhne und Gehälter unmöglih mache, es sei denn, daß thnen die Regierung eine Tariferhöhung gestatte. Fn unter- richteten Kreisen is man der Auffassung, daß die argentinische

| Aegyptische

|

Argentinische

Gold-Dollars 1 Stück

1 ägypt. Pfd. 1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.-Pes. 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

00. 0...

Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar

Auitralische

Belgische

Brasilianische « «os.

Britisch-Fndische

Bulgarische: 500 Lewa und darunter

Dänische: große «6.

10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter. Finnische ...... C CCA V Französische Holländische „oe... .. ¿ JZtalienische: große «..... ».. | 100 Lire

10 Lire «.-. 3.0.2... 100 Lire Kanadische «+.....- 300000.) | 1 kanad. Dollar Kroatische 100 Kuna Norwegische: 50 Kr, u. barunter | 100 Kronen Rumüänische: 1000 Lei und

500 Lei „..' 100 Lei Schwedische: große 100 Kronen

50 Kronen und darunter «. | 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs.

100 Frs. und darunter .…., | 100 Frs. Serbische 100 serb, Dinar Slowakische: 20 Kronen und

100 flow. Kr.

darunter Südafrikanishe Union ../.... | 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

1090 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 Finnnmark 100 Frs.

100 Gulden

Türkische

4,185 4,20 4,39 4,41 0,44 0,46 2,44 2,46 89,92 40,08 0,08 9,09 22,95 2823,05

8,09 52,30

5,07 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11

3,07

52,10

5,055 4,99 132,70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89 1,66 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01

59,40 57,88 57,83

4,99

8,58 4,39

5| 4,185 4,39

0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

8,07 52,10 5] 5,05ó

4/99 132,70

4,205 «A1 0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

8,09 52,30

5,075 5,01 182,70 10,02 10,02 1,01 5;01 57,11

1,68

59,64 58,07 58,97

5,01

8,62 4,41 1,93

Regierung wenig Nachgiebigkeit in dieser Angelegenheit zeigen

. Ursula Sara Facobsohn geb. Olias, 5. 8. 1906 Berlin Ziffer 1 aufgeführt sind, dürfen auch andere Metalle und Me- 6:4 wird.

geb., zul. wohnh. gew.: Berlin SW 61, Saarlandstr. 57, | tallegierungen, soweit sie als Werkstoffe für bestimmte Er- . Fudith Sara Segall, 11.6.1909 Berlin-Charlotten- zeugnisse zugelassen sind, als Schweißstoffe und Lote für diese burg geb., zul. wohnh. gew.: Bln.-Charl., Sybelstr. 35, Grzeianife verivendet werden. Für den Einsatz sind die Vor=- . Leo Fsrael Müller, 22.4.1884 Jarotschin geb., zul, | schriften der Werkstoffeinsaßlisten maßgebend. wohnh. gew.: Bln.-Wilm., Babelsberger Str. 51. 4, Die in den Anordnungen 26 a vom 20. November 1939, Berlin, den 29. Septembex 1944. T E E 1939 mit Nachtrag 1 vom 24. Februar Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. 1941 und 39a vom 9, März 1940 enthaltenen ‘Vorschriften p d L , e ste e R von Schweißstoffen und Loten treten außex 2 Swangavo 5. Die Normblätter sind beim Beuth-Vertrieb G. m. b. H. Berlin SW 68, Dresdener Str. 97, erhältlich,

Berlin, den 6. Oktober 1944. 3. Aufgebote

E R [8344 Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. F d Das Amtsgericht Bremen

J. V.: Dr. Heise, hat am 4, Oktober 1944 folgendes Auf- gebot erlassen: „Auf Antrag des Hein- rih Hügelmeyer, Bremen, z. Zt. Eckern- förde, Kakabellenweg 33 b b. Noth, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen des Antragstellers N und gegenwärtig ein Guthaben von

Ungarische: 100 Pengö und darunter

Bauelemente und Meßinstrumente“ ist berechtigt, Ausnahmen lichen Berufserziehung Schritt für Schritt vorangekommen sind. von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

(2) Anträge können sowohl vom Verbraucher wie vom Her- stelker gestellt werden, Zweitschriften sind dem Hersteller bzw. Verbraucher zu übersenden.

(3) Für bereits laufende Aufträge sind Ausnahmeanträge bis spätestens 1. Dezember 1944 zu stellen.

S5

Die Anordnung is im Einverständnis mit den Wehrmacht- teilen aufgestellt und daher. auch für den unmittelbaren und mittelbaren Bedarf der Wehrmacht verbindlich.

86

Zutviderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. S7

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in

100 Pengö

U Ie

4, Oeffentliche Zustellungen, 7, Aktiengesellschaften, 8, Kommankditgese L: Mobieiuna, a, va jértpapieren, | 9. Deutsche R S E Ia C t

6, Auslosung usw. von stattfindenden Aufgebotstermine unter | Einreichung der Erneuerungsscheine bei

Anmeldung seiner Rechte das bezeich- | der

nete Einlegebu An widrigen: Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt

falls es für kraftlos ærklärt werdet in Leipzig oder deren Niederlassung in Dessau und Zerbst

wird. Die Aufgebotsfrist wird auf ete î \ festgeseßt.“ Die Geschäftsstelle | abgefordert werden können. Les Ca | Zerbst, den 5. Oktober 1944,

3 Amtsgerichts. des Fe Franz Braun Aktiengesellschaft.

[8358] Pfäizishe Hypothekenbank, Ludwigshafen a. Rh.

10, Gesellschaften m. b. H,, +L Getuosseuschafteu, 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

L Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangs8versteigerungen,

13, Unfall- und Znvalidenversicherungen, 14, Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen. N

8, 12. 1941 (RGBl, 1 S. 746) bieten

nächst zulässigen Kündigungstermin, das ist des 1. Februar 1945, von uns in bar eingelöst. Zu diesem Termin gelten sie ges 8 1 Abs, 5 der Verordnung als zur Rückzahlung gekündigt. Für die=- jenigen Stü, die infolge dieses Auf- rufes nicht bis zum 31. Januar 1945 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Herabsetzung des Zins- fußes auf 4 % mit Wirkung vom 1. Fe- bruar 1945 nah § 1 der Verordnung |

Bekanntmachung Das gesamte Vermögen der Juden:

a) Ernst Kraus, nähere Personalien nicht bekannt,

b) Helene Kraus, nähere Personalien nit bekannt,

c) Sophie Gottlieb, nähere Personalien nicht bekannt,

d) Sophie Blu menfrucht, nähere Personalien nicht bekannt, Ö

e) Gusti Fakler, nähere Personalien nicht bekannt,

f) Paula Rosenbaum, nähere Personalien nicht be-

wir hiermit den Fnhabern unserer 41/2 ?%% Reichsmark-Pfandbriefe Reihe 34 mit Wirkung vom 1. Februar 1945 die Herabseßung des Zinsfußes auf 4 % an.

Diejenigen Fnhaber, die statt der L mund die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden- gemäß § 4 in Verbindung mit § 1 der Verordnung aufgefordert, die Stücke nebst den zum 1. zFanuar 1945 und später fälligen

72 Aktien-

Bekanntmachung

Die am 30, September 1944 ausgegebene Nummer 47 des Reichsgesetblatts, Teil I, enthält:

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 26. September 1944.

Der Leiter des Sonderringes „Schwachstromtechnische Bauelemente und Meßinstrumente“, Leifec,

kannt, wird auf Grund der §8 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einzichung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 RÖB[. 1939 [ S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers

des Fnnern vom 12. Fuli 1939 I a 1594/39/3810 und

D T, A H R N

Polizeiverordnung über das Betreten von Seeschiffen in deut- hen Häfen. Vom 16. September 1944. N

Verordnung zur Ergänzung der Reichsnotarordnung. Vom 27, September 1944. /

Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Regelung der Q nene im Wirtschaftsjahr 1944/45. Vom 27, September

N N A S T R C M A S S Ia at: ee pad ggen

NAÆ 832,21 nahweisenden Einlegebuches Nr. 361 034 der Sparkasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 26. April 1945 vorm. 9 Uhr, anberaumten, im Ge- rihtshause, hierselbst, Zimmer Nr. 84,

[8357]

neuen

gesellschaften

Wir geben hiermit bekannt, daß die Gewinnanteilsheinbogen zu unseren Aktien über A 100,— und RA 1000,— erschienen sind und gegen

Zinsherabseßungsangebot an die Fn- haber unserer 41/2% Reichsmark-Pfand- briefe Reihe 34 (Wertpapier-Nr. 24 503).

Auf Grund der Verordnung über daë Verfahren beim Umtaush von Schuld- verschreibungen der Kreditinstitute vom

dem

Zinsscheinen scheinen bis spätestens zum 31. Fanuar 1945 bei uns mit einem Antrag auf Bareinlösung einzureichen. gemäß eingereihten Stücke wevden zu nah den Anleihebedingungen

als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß § 4 der Verordnung jedem späteren Fnhaber der Stücke gegenüber | wirksam. Ludwigshafen a. Rh., 5. Oktober 1944. Der Vorstand,

und den Erneuerungs-

Die frist-