1944 / 232 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Retichs- und Staatsanzeiger Nr. 232 vom 16. Oktober 1944. S, 2

85 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den FS 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. S6 Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger, und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft, sie gilt auch in den eingegliederier?O\tgebieten. Hauptausschuß Eisen-, Blech- und Metallwaren. Der ‘Leiter: Wolff.

Anorduung Nr. 1

zur Aenderung der Anordnungen XV/43, XV/43/1 und XV/43/8 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse

Vom 11, Oktober 1944 E

__ Zur Vereinfachung des RTE-Verfahrens soll die Vorschrift über die Buchführungspflicht der Scheckberechtigten geändert und auf die Angabe des Lieferquartals und der Zuteilungs- “nummer auf den RTE-Schecks verzichtet werden,

Daher wird auf Grund von § 8 Abs. 1 der Anord- uung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die E aE von RTE-Schecks und RTE-Marken- für Er- zeugnisse aus Eisen und Metall vom 10, September 194 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr, 212 vom 11. September 1943) mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsauf- gaben Planungsamt angeordnet: ;

81 § 5 Abs. 4 der Anordnung XV/43 erhält folgende Fassung: „Scheckbevrechtigte müssen jederzeit in der Lage sein, die -ord- nungsmäßige Verwendung eingenommenex Schecks und Marken nachzuivoeisen.“ 8&9

, Abschnitt T der Anordnung XV/43/1 vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212) wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung: „RTE-Schecks sind gültig, wenn sie enthalten: a) Menge, b) Einheit, |

laut Anlage

e) Warennummer, zur Anordnung XV/ 43

d) Erzeugnisbezeihnung, e) Datum der Ausstellung, f) rehtsgültige Unterschrift des Ausstellers.“

b) Abs. 2-tritt außer Kraft.

88 Abschnitt TV Abs. 1, 2 und 8'der Anordnung XV/43/1 er- halten folgende Fassung: i „(1) Beim Stückeln von Schecks sowie beim Zusammen- fassen von Schecks und von Marken sind aus den eingenom- menen Schecks und Marken genau zu übernehmen: a) Erzeugnisbezeihnung, b) Deren, Y ec) Einheit, d) Dringlichkeits\tufe. j (2) Scheckberechtigte müssen jederzeit nahweisen können, daß die auf gestückelten oder zusammengefaßten Schecks än- O Warenmengen durch eingenommene Scheck8 oder Marken gleicher Warennummer und Dringlichkeitsstufe ge- dect sind. G (3) Für den Nachweis sind auf der Rütckseite der ganz oder teilweise auf neue übertragenen Schecks die übertragenen Mengen und die Nummern der neu ausgestellten Schecks zu vermerken. Werden Schecks als Einnáähme in eine Buchfüh- rung übernommen, so ist auf der Scheckrückseite zu vermerken „Jn Buchführung übernommen“ und das Datum der Ueber- nahme anzugeben. Außerdem find auf den Duxchschriften der neu ausgestellten Schecks oder in der Buchführung die Nummern der eingenommenen Schecks anzugeben, deren Warenmengen übernommen wurden.“ i

A

Abschnitt T Abs. 1 der Anordnung XV/43/8 vom 5. April 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nx. 82)

erhalt folgenden zweiten Saß: ¡Dasselbe gilt von Schecks ohne Zuteilungsnummer, auf enen in der Rubrik „Bemerkungen oder vorgeschriebene Lieferfirma“ dex Vermerk „Dringlichkeitsstufe 93“ an-

gebracht ist.“ ; 85

, Diese Anordning tritt am 15, Oktober 1944 in Kraft; sie gilt auch in den-eingegliederten Ostgebieten. i Berlin, den 11. Oktober 1944. i Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr, Kemna.

Anorduung Nr. 14

zur Durchführung der Anordnung XV/43 dér Reichsstelle sür Technische Erzeugnisse (Minderbelieserung von RTE- Scheds und RTE-Marken)

Vom 11. Oktober 1944 N

Die in den westlichen Gebieten eingetretenen Verhältnisse bedingen eine vorübergehende Einschränkung der Lieferung RTE-scheckpflichtiger Erzeugnisse auf Grund erteilter, mit RTE-Schecks belegter Aufträge durch die Hersteller,

Daher wird auf Grund von § 8 Abs. 1 der Anord- nung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE-Schecks und RTE-Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. Septenber 1943" (Deutscher Reichsanz. und Preuß: Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943) mit Zustimmung des Reichswirt hafts- ministers und des Genecralbevollmächtigten für Nlltinas: aufgaben Planungsamt angeordnet:

I. / , Zu § 1 Lieferungs- und Bezugsregelung

Hersteller dürfen RTE-Schecks und -Marken nicht voll

beliefern. Die Reichsstelle bestimmt durch besondere Weisung:

a) welche Herstellergruppen unter diese Anordnung fallen, h) in welcher Höhe die Minderlieferungen der betroffenen

N E

Î

ieferung beginnt und endet, d) in welcher Form die Hersteller der Reichsstelle die erfolgten Minderlieferungen zu melden haben. II, Jukrafttreten Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nah ihrer Ver- kündung in Kraft; sie "gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 11. Oktober 1944.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse, ; Dr. Kemna.

c) ju welchem

_Zwölfte Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Vom 11. Oktober. 1944

Auf Grund von §8 1 und 3 der Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Techuishe Erzeugnisse über die Eiùführung von RTE-Schecks und RTE-Maxken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10, September 1943 (Deutscher Megang, und Preuß. Staatsanß. Nr, 212 vom 11. Sep- temberx 1943) wird bestimmt:

Die Liste der Umtauschstellen im Abschnitt T der Ersten Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 vom 30, September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 229 vom 1. Oktober 1943) wird wie folgt geändert: f

L

Jn den. Spalten 3 und 4 werden beim Kennzeihen D (Firma Bul à die Namen „Koblenz“ beim Kennzeichen H (Firma Wulff & Co.) die Namen „Köln“ gestrichen, |

2 Die nachstehende Firma wird neu aufgenommen: : Für die Bezirke der Landeswirt- auwirtschafts- zeichen Firma schaftsämter fammern M Köllen-Verlag, Köln, Koblenz Kökn-Aachen, Bonn, Rosental 7 Kobkenz | I i '

Das Warenverzeichnis (Anlage zur Anordnung XV/43) wird wie folgt geändert:

Kenn- Vexlags-

1,

Bei der Waren-Nr. 428/060 (Sense) erhält die Spalte „Bemerkungen“ folgende weiteren Absäte:

Geliefert werden auch Wall-, Wiesen- oder Haumesser und Strohmesser.

RTE-Marken mit Ueberdruck „1945“ berechtigen nur zum Bezug in der Verbrauchszeit 1945, Bei ihrer Zusammen- fassung in RTE-Schecks ist die Jahreszahl 1945 in die Schecks

zu übernehmen. Ueberdruck berechtigen nicht

RTE-Marken ohne Wiederbezug. 2

RTE-Marken ohne Ueberdruck dürfen nicht gemeinsam mit RTE-Marken mit Ueberdruck „1945“ oder mit RTE-Schecks mit der Fahreszahl 1945 in Schecks zusammengefaßt werden.

: G

Die Waren-Nummer 430/423 (Wanneu 40 bis 60 cm emailliert) wird gestrichen: Dafür werden folgende. Waren- Nummern neu eingeseßt:

a) bei der Sammel-Warennummer 430/020

Waren-Nr. Einheit Erzeugnisbezeichnung : 430/024 Stück Wanne emailliert 60 em b) bei der Sammel-Warennummer 430/080 Waren-Nr. Einheit Erzeugnisbezeichnung 430/089 Stü Schüssel emailliert 40 ¿m (Abwaschwanne). 3.

Bei den nachstehend aufgeführten Warennummern (Vierte Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 vom 14, Februar 1944, Reichsanz. Nr. 39) werden die Erzeugnisbezeichnungen foigendermaßen geändert: -

zum

S

Zeitpunkt die Verpflichtung zur Minder-

Waren-NvL, 430/130 430/180 430/140

430/190

Erzeugnisbezeichnung

Kesselofenmantel für Kessel bis 1251 Einsaßbkessel bis 1251

_Kesselofenmantel für Kessel

über 125 bis unter 2001

‘Einsaßkessel über 125 bis unter 200 L

¿ ITT. uwidechandlungen gegen diese Bekanntmachung werden «Ei SS 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) bestraft. IV. \ Diese Bekanntmachung tritt am 1, Oktober 1944, Ab- {nitt 11 Nr. 3 am 1. November 1944 in Kraft. Berlin, den 11. Oktober 1944. N Der komm. Reichsbeauftragte für. Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.. ;

Druckfehler-Berichtigunug zur Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Gemeinsamen Anordnung über Schrottbewirtschaftung

Die Tabelle (Anlage 2) unter 111 der Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Schrottbewirtschaftung vom 10. Oktober 1944 (RAnz. Nr. 227 vom 10. Oktober 1944) enthält bei „Silizium“ einen sinn- stórenden Druckfehlex durch Verschiebung der Zeilen. Die Zeilenanordnung muß lauten:

Silizium in Stahl (auch Stahlguß) . 2,01 0,30 in sonstigem Guß . . 7,01 0,30

Berlin, den 14. Oktober 1944.

Der Reichsbeauftragte für Eisêèn und Metalle

J. V: Wieprecht.

—_—

Irichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 28 des Reichsarbeitsblatts vom 10. Oktober 1944 hat folgenden Fnhalt: Der Reichsarbeitsminister. Städtebau und Baupolizei. Geseße; Verordnung, Erlasse: Betr.: Bau von LS.-Stollen. Betr.: Bau- und Prüfgrundsäße für Brennstoff- sparer. Betr.: .Bedienungsanweisungen für häuslihe Einzel- feuerstätten für feste Brennstoffe. Soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege: Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Berufs- fürsorge für fkriegsbeschädigte Rechtswahrer, - Vermittlung des NS -Rechtswahrerbundes. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsaß. Allgemeines und Gemeinsames. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Neuabgrenzung der Arbeitsämter Alfeld, Goslar und Hameln. Neuabgrenzung von Arbeitsämtern im Bezirk des Gauarbeitsamts Mark Brandenburg. Arbeitsein- say und Arvbeitseinsathilfe. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Dienstpflichtunterstüßung und lohnordnende Maßnahmen; Vereinfachung der Berechnung des Arbeitseinkommens im Auf- nahmebetrieb. Betr.: Zulassung der Sonderunterstüßung bei innerbetrieblicher Umsezung. Führung der Arbeitsbücher bei Betviebsverlagerungen. Üeberführungs- und Beerdigungskosten bei Todesfällen ausländischer Arbeitskräfte infolge Personen- shadens. Betr.: Krankenhauskosten ausländischer Arbeits kräfte; hier: Dauer der Leistungspflicht der Krankenkasse bei Ost- arbeitern. - Sozialverfassung, Arbeitsreht, Lohn- und Wirt- schaftspolitik. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Zweite Anord- nung zur Sicherung dex Ordnung . in den Betrieben. Vom 23. September 1944. Betr.: Durchführung und Ueberwachung der Arbeitsbedingungen bei den Bauvorhaben der. OT. im Reichsgebièt, insbesondere Ueberwachung - des Leistungslohn8. Berichtigung zu den in Nr. 23/24 des Reichs8arbeitsblatts vom 25. August 1944 veröffentlichten Erlassen zur Durchführung der Verlagerungsanordnung. —' Betr.: Entgelte der in Heimarbeit Béeschäfttgten in dex Eisen-, Metall- und Elektroindustrie; hier: g! einer reichseinheitlihen Anordnung. Anordnung über die Entgelte der in Heimarbeit Beschäftigten in der Eisen-, Me- tall-. und Elektroindustrie. Vom 30. September 1944. An- ordnung über die Behandlung von Erfindungen von polnischen Beschäftigten und Ostarbeitern. Vom 19. September 1944, Betr.: Reichstarifordnung für das . Baugewerbe; hier: Aufstieg ausländïsher Arbeitskräfte innerhalb der Berufsbilder für die Berufe der deutschen Bauwirtschaft. Betx.: Bezahlung der Kriegsgefangenenarbeit in der Bauwirtshaft. Ergänzung des

Wirtschaftstcil

Erlasses .vom 24. März 1943, Personalnachrithten.

ua

Vereinfahung im Zahlungsverkehr durch Abbuchungsverfahren und Sammelüberweisungen

Der Zwang zur größtmöglichen Kräfteersparnis legt es gerade im bargeldlosen Zahlungsverkehr nahe, immer wieder nah neuen Vereinfahungsmöglichkeiten zu suhen. So verdient, wie in der lezten Nummer der „Bankwirtschaft“ (19/20) ausgeführt wird, neben der Zusammenziehung regelmäßig wiederkehrender Zahlun- gen auf Viertel- oder Halbjahrestermine. vor allem das Abbuchungs- verfahren êinen verstärkten Ausbau. Die Vorteile des Ab- buchungsverfahrens lièégen auf der Hand. Für den Kunden ent- fällt die- Notwendigkeit, auf Gründ der lhm zugegangenen Rech- nung einen besonderen Ueberweisungsauftrag auszuschreiben. Er kann die ‘Zahlung niht mehx vergessen, spart läftige Mah- nungen und andere Falaëtunden Nicht minder bedeutend sind die Vorteile füreden Zahlungsempfänger. Leitet er die Rehnung im Original der Bank zu, die sie als Auftragsträgerx bewertet und dem Kunden zugleih als Buchungsbeleg weiterleitet, so tritt für ihn an die Stelle zahlreicher einzeln zu versendenden Rechnungen eine beschränkte Anzahl von Sammelmeldungen an die in Frage kommenden Kreditinstitute, die nur mit einem Sammelstreifen zu ‘Kontrollzwecken zu versehen sind. Kann der Zahlungsempfänger die Rehnung ihres Umfangs oder ihrer Ausstattung wegen niht im Original der Bank zustellen (wie z. B. Fernsprechrechnnngen), so muß er allerdings neben den Rech- nungen an den Kunden besondere Abbuchungsaufträge an die eingéschalteten Banken anfertigen. : ; x5n manchen Fällen sind die Zahlungsempfänger, insbesondere und Ortskrankenkassen, dazu übergegangen, bei den Abbuchungsverfahren nicht mit sämtlihen in Fragé fommenden Kreditinstituten zu arbeiten, sondern einige wenige größere Kreditinstitute zu Vermittlungsiustituten zu exklären, denen sie die Unterlagen jeweils für einen Kreis kleinerer Kreditinstitute (z. B. für Vämiliche Sparkassen oder Genossenschaften eines be- stimmten Bezirks) geordnet, zustellen und die dann ihrerseits

Herstellergruppen zu exfolgen haben,

D t D VRONE P 1ER E I I A MOPRMOO AORS G M S T I E ER E E P A A

die einzelnen Gesamtbeträge von dem Konto dieser Jnstitute ab- buchen und geschlossen dem Auftraggeber gutshreiben. Das Ver-

R A O D E E H i aal 6 r ewa r

¡d

fahren läuft also in seinen A davauf hinaus, daß die

„Rechnung des Auftraggebers gewissermaßen die Qualität eines Schecks mit allen seinen Vorteiléèn bekommt. Für die Kredit- institute selbst ergibt sich aus diesem Verfahren insofern eine Erleichterung ihres Gejschäftsbetriebes, als bei ihnen an Stelle der Gutschrift zahlreiher einzelner Üeberweisungsaufträge nur die einmalige Gutschrift des gesamten Abbuchungsauftrages tritt, zu der noh etwaige Korrxektuxen und Rücbuchungen hinzu- omniten.

«Fn derselben Richtung liegt eine S, die unlängst wischen der Reichspost und dem Sparkassenverband über die Rentenüberweisungen getroffen worden ist. Das Abkommen be- zieht sih auf die Fälle, in denen Rentenempfänger sich ihre Renten vom Postamt nicht bar auszahlen, sondern auf {hr Konto bei ciner Sparkasse" überweisen lassen. Hier tritt in Zükunft an die Stelle der Einzelüberweisung jedes Rentenbetrages die Sam- [melüberweisung, sobald bei einem Postamt mehr als vier Anträge auf unbare Rentenzahlung für eine Sparkasse vorliegen. _

Äusküufte der Gauwirtschaftskammern Zuverlässig auch ohne \ Bekanntgabe ihrer Unterlagen E

Jn einem Warenzeichenrehts\treit hatte eine Gauwirtschafts- kammer (frühere Jndustrie- und Handelskammer) dem entschei- denden Gericht eine Auskunft über, die Verkehrsgeltung des streitigen Zeichens in ihrem Bezirk, erteilt. Fn der Verwertung dieser ohne Bekanntgabe von Unterlagen erteilten Auskunft ér- blickte' die benachteiligte Prbzeßpartei einen Mangel des Ver- fahrens. Mit dieser Auffassung drang, sie’ vor dem Reichsgericht aber nicht durxh. Die Stellungnahme der Gauwirtschaftskammer beruhte auf umfangreihen Rundfragen bei den beteiligten Ver- fehrsfreisen (Exrzeugern, Groß- und Einzelhändleru). Eine weitere Offenlegung dex Unterlagen war nicht möglich, weil die von der (rsGaftdtantmer befragten Stellen \sich aus geschäft- N und twettbewerblihen Gründen “darauf verlassen müsfen,

ihre Auskünfte streng vertraulih behandelt werden. Eine Durchbrehung dieses Grundsaßes würde die unbeeinflußte und

t ——

pra

streng sachliche P eUuag solher ‘Auskünfte und damit die Er- füllung wichtiger Aufgaben der Gauwirtschaftskammern gefähr- den, Wenn eine Behörde wie eine Gauwirtschaftskammer erklärt, daß ihre Auskunft auf umfangreichen Rundfragen bei den be- teiligten Verkehrskreisen, und zwar bei Wieugexn, Große und Einzelhändlern,« beruhe, so müssen die Gerichte sich auf die ordnungs- und sahgemäße Beschaffung der Unterlagen verlassen und die Auskunft für die Beurteilung von Streitsachen verwerten fönnen;, auch ohne daß ihnen diese ‘Unterlagen im einzelnen be-

fanntgegeben werden,

Wirtschaft des Auslandes

Weiteré 340-Mill,-Peseten-Anleihe in Spanien

Madrid, 14. Oktober. Der spanishe Finanzminister erteilte dieser Tage die Ermächtigung zur Emission von weiteren 340 Mill, Pesefen Nominalwert in Form einer Staatsanleihe zu 4 % auf Grund des Geseßes vom 24. Juni 1941, um die Kredite des außer- ordentlichen Haushaltsplanes, der Ende Dezember 1943 genehmigt war, zu decken. Die neue Staatsanleihe zeigt im übrigen die gleichen Merkmale wie die früheren Anleihen; ihre Verzinsung

beginnt ab 1. Oktober 1944. Damit belaufen sih die staatlichen

Emissionen in diesem „Fahre auf 2,94 Milliarden Peseten, und ¿war 1000 Mill, Peseten zu 3 %, weitere 1000 Mill. Peseten zu 4 %, 200 Mill. Peseten zu 4 %,-400 Mill. Peseten zu 314 %- und 340 Mill, Peseten zu 4 %/o, . Die gesamte Staatsschuld Spaniens beläuft: sih auf. 36,45 Mrd. Peseten, davon innere Schuld 7,18 Mrd, Peseten oder 19,69 %.

Englands. Ausfuhr im JFuteresse der USA. „aufgeopsert“

Genf, 15. Oktober. Großes Aufsehen erregen in derx breiten englishen Oeffentlichkeit die Ziffern, die kürzlih Schaßkanzler Sir John Anderson über den katastrophalen Rückgang des für Englands Existenz entscheidenden britishen Außenhandels mit- teilte: Anderson erklärte, die britische ‘Ausfuhr sei „im Jnteresse der Kriegführung der Alliierten d. h. praktisch im Fnteresse der Amerikaner aufgeopfert worden. Heute sei sie mengenmäßig auf 30 % gesunken. England stehe bei Kriegsende vor ener bei- nahe menshlihe Kraft übersteigenden Aufgabe. Wenn der jeßige Lebensstandard erhalten werden solle, so sei eine Steigerung der Ausfuhr auf 150 % des Vorkriegsumsanges unbedingt erforderlich,

Jn Citykreisen weiß man, daß eine derartige Steigerung un- möglich ist, da England von den USA, aus zahlreichen wichtigen Positionen seines Außenhandels \ystematish verdrängt worden ist und weil England keine Aussicht hat, mit Erfolg gegen diese über-

mächtige amerikanische Konkurrenz ‘anzukämpfen.

Völliger Währungswirrwarr in Belgien Streik der Bergarbeiter

Stockholm, 15. Oktober. Wie INS aus Brüssel meldet, hätten sich dort im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Banknoten durch die Regierung höchst drastische Szenen abgefpielt, zumal aleihzeitig alle alten Geldsheine als wertlos erklärt wurden. Man versucht nun das alte Geld loszuwerden, indem man phan- tastishe Preise für Waren anbietet. Für ein Fahrrad z. B. seien 2000 bis 3000 Franken geboten worden, und für die neue Valuta würden Beträge bezahlt, die zwölfmal so hoch seien wie die alte Valuta. Alle Restaurationen in Brüssel seien geschlossen, die Berg- arbeiter streikten, da sie überhaupt nihts für ihre nunmehr ge- ringen Löhne kaufen könnten.

Staatlihe Kommissare für italienishe Aktiengesellschasten Mailand, 14, Oktober. Der aran lalster der faschhistischen Sozialrepublik. hat in seiner Eigenshaft als Präsident des Minister-Komitees zur Verteidigung des Spar- und Kredit- wesens Professor- Vincenzo Consiglio zum außerordentlichen Staatskommissar für die Filialen des „Banco di Sicilia“ ernannt,

die ffch im Bereich der Republik befinden. Die Vank, die frühere"

Staatsbank des Königreichs Sizilien, besißt in allen Teilen des italienischen Festlandes, wie das „Banco di Napoli“ zahlreiche aen die durch die Kriegsereignisse mit threr im feindbeseßten R gelegenen Zentrale nicht mehr in Verbindung treten önnen. * : j

. Uruguay (Montevideo) «

B

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 232 vom 16. Oktober 1944, S. 3

Duxch ein weitexes Dekret des Finanzministers ist Dr.-Fng. Ugo Bellonetti zum außerordentlichen Staatsfkommissar sür die „Societá Anonima Nazionale Cogne“ ernannt worden, und Dr.-Jng. Aldo Pavan zum stellvertretenden Staatsfkommissar. Die „Societá Anonima Nazionale Cogre“ betreibt in den pie- montesischen Alpen die einzigen Anthrazitgruben Ftaliens.

Verstärkte industriclle Entwicklung Favas und Borneos

Schanghai, 15. Oktober. Während von ‘der holländischen Kolonialverwaltung die industrielle Expansion nicht sehr stark “ge- fördert wurde, hat die japanische Militärverwaltung ihre Leistung darauf ausgerihtet, -Javas industvielle Möglichkeiten auszu- schöpfen. Auf Grund eines Sonderichtes aus Djakarta hat die Wiederinbetriebnahme dec vom Feinde zerstörten Anlagen wesent- liche Fortschritte gemacht. Die japanische Militärverwaltüng legt nachhaltigen Wert auf die Erzeugung von fkriegswichtigem Material. Außerdem wurde eine Rethe von Heimindustrien ent- wielt, damit {ava zur industriellen Unabhängigkeit gelangen kann. Besonders große Fortschritte hat die Leichtindustrie erzielt, vas sich besonders in dex Herstellung der täglichen Konsumivaren bemerfbar macht, Kürzlich wurde au eine besondere Forshungs- organisation zur Steigerung, dèr Produktion gegründet, deren Auf- gabe darin besteht, die besten Methoden zur Erreichung der Wirt- shaftsautarkfie und zur besseren Verwendung der UÜeberschuß-

, produkte wie Kautschuk und Kapok herauszufinden.

Ueber die Fortschritte der japanischen Wirtschaftsmaßnahmen auf Borneo heißt es in dem gleichen Bericht, daß in den leßten zwei Jahren ein ganzer Teil des dichten Dschungelgebietes ge- rodet wurde und daß dadurch die ersten Schritte für eine starke industrielle Entwicklung getan wurde. Borneos größte Bedeutung liegt in seinen enormen noch unausgeshöpften Bodenschägen. Durch die ganze FJusel hindurh gibt es reiche Oelfelder, die vor

dem Rückzug des Feindes alle zerstört wurden. Dur verstärkten Einsaß von Wiederaufbaukorps beginnen aber auch diese Oelfelder

Fn Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

16, Oktober | Gelb VWVrief

18, Oktober Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und Kairo) s Afghanistan (Kabul) ..«.+..« Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) »« Auîtralien (Sidney) Belgien (Brüssel u, Antwerpên) Brasilien (Rio de Janeiro) .…. Britisch-Jndien (Bombay-Cal- cutta) Bulgarien (Sofia) ...- das Dänemark. (Kopenhagen) «««« Englaûñd (London) «+25. Finnland (Helsinki) .......-.. | 100 Finnmark _— Frankreich (Paris) o... .…..….….…. 100 l rs, s out E: bed Griechenland (Athen) 100 Drachmen | 1,668 #1,672| 1,6688 1,672 Holland (Amsterdam u. Notter- b 132,70 182,70 [138,70 100 Rialis 14,59 14,61 | 14,59

am) ° 100 Gulden 100 isl. Kr. 388,42 88,50 | 88,42 100 Lire 9,99 10,01 | 9,99 100 Yen | 58,591 68,711| 58,691 1 kanad. Dollar _—_ _— 100 un Pio 6,005 1 neuseel. ì Wins 56,88 10,21

1 ägypt, Pfund _—

100 Afghani 18,79 100 Franken 80,92 1 Pap.-Pef. 0,588 1 austr. Pfund _—

100 Belga 39,96 1 Cruzeiro vat

18,88

81,08 0,592

40,04

18,79 80,92 0,588

39,96

18,83 81,08 0,692

40,04 100 Rupien _ __—_ s Sins

100 Lewa - uv ita vis 100 Kronen 52,15 62,26 | 52,16 59,26

1 engl. Pfund

132,70 14,61 38,50 10,01 58,711

5,005

56,88 10,21

Fran (Teheran) „.»....... e. Jsland (Reykjavik)

Jtalien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) ... Kanada (Montreal) .....+. o. Kroatien (Agram)

Neuseeland. (Wellington) «+2 Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon) «.«« Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u, Göte-

org) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Serbien (Belgrad) «e... Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (ZFstanbul) ......+.ch- Ungarn (Budavest)

4,995

56,76 10,19

4,995 56,76 10,19

100 Kronen 100 Escudg 100 Lei

59,58

58,01 5,005 8,609

23,605

50,46

57,89 4,995

59,58 ö8,01

69,46

57,89 5,005| 4,995 8,609)" 8,591 28,605| 23,565

100 Kronen

«dv (NCCCRdCdA bio 6HE 100 Frs.

100 serb. Dinar’ 100 slow. Kr, 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Peso

1 Dollar

1,982) 1,978 1,982

Verein. Staaten von Amerika (Nerv York)

R

? wieder die Bedeutung zu spielen, die sie bisher als Nugaauge basis für Borneos industrielle Entwicklung innehatten, Kohle und Eisenerze werden wieder in Borneo gefördert. Die Schwierig» keiten bestéhen noch in der Bereitstellung von Arbeitskräften und Maschinen, aber die japanische Militärverwaltung tut alles, um die industrielle Entwiklung von Borneo zu fördern.

A G A a

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 14, Oktober. (D. N, B.) New _York 4,021,—4,03 2 Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,4 Stockholm 16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82 84 /,—9/ J i

Züri, 14, Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B.,, Madrid 39,75, Holland 229, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,634, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, JFstanbul 3,50, Bukarest 2,37%, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 14. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, Netww York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse.

Stockholm, 14, Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G.,, 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G, —,— B, Brüssel —,— G., —,— B., Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., —,— BV., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29. G,, 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B,

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Gesb Brief 9,91 5,07 5,005 8,053 7,928 74,32 ‘« 2,102 2,502 0,132

England, Aegypten, Südafrikanische Union «so... 4. 9,89 N A Ca 0 Ca TI C E G B06 bee C es 5,06 rankreich «s... aue Ges 0ST ÁP ooo 4,995 ulgarien, S9 S. 8,047 Australien, Neuseeland 7,912

Britisch-Zndien „+035: G R G E E C 74,18 Kan ETTTY 2,098 VerWMigte Staaten von Amerika „« 2,498 0,130

Ausländische Geldsorten und Vanknoten

16, Ofttober 13, Oktober

Geld Brief | Geld Brief

Sovereigns .…... aanz M 20,388 20,46 | 20,38 20,46 20-Francs-Stücke | für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars 1 Stück 4,185 4,205) 4,1856 4,205 Aegyptische ägypt, Pfd. 4,39 4,41 | 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar Dollar _—|—

00a...

40,08 __0,09 23,05

52,10 | 52,10

o...

L J D | 2 und 1 Dollar | 1 Dollar _—— E Argentinische 1 Pap.-Pes, 0,44 0,46 | 0,44 Australische 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 | 2,44 Belgische 100 Belgas 39,92 40,08 | 39,92 Brajilianische «««ceoe ooo nee 1 Cruzeiro 0,08 0,09 | 0,08 Britisch-Jndische 100 Rupien 22,9ö 23,05 | 22,95 Bulgarische: 500 Lewa und | darunter 100 Lewa . 3,07 8,09 | 8,07 8,09 Dänische? große 100 Kronen | Gm 10 a und darunter i 100 1 Oie 52,30 82,30 Englische: 10 £ und darunter. | 1 eng!. Pfd. G f 7. R ay Finnische „6... 100 Finnmark 5,055 5,075) 5,055 5,07ö Französische 100 Frs. | F 4,99 5,01 4,99 5,01 dolländische 9... 100 Gulden (132,70 132,70 [132,70 132,70 talienische: große «¿o ... | 100 Lire | 9/98 „10,02 | 9,98 10,02 10 Lire 100 Lire | 9,98 10,02 | 9,98 10,02 Vanabishs «ecdoa ces «. | 1 kanad. Dollar | 0,99 1,01 | 0,99 1,01 MLOatUE doe oen ees oge bés | 100 Kuna | 4,99 5,01 | 5,01 Norwegische: 50 Kr, u. darunter | 100 Kronen 56,89 ö7,11 | 5 67,11 Rumänische! 1000 Lei und E000 O6 El E Cn dAis | 100 Lei 1,66 1,68 1,68 Schwedische: große 100 Kronen | 50 Kronen und daruntex «. | 100 Kronen | 59,40 59,64 59,64 Schweizer: große 100 Frs, 1.5783 6807 | 5 58,07 100 Frs, und darunter .. 100 Frs, | 57,83 58,07 | 5 58,07 Serbische 100 ferb, Dinar | 4,99 5,01 | 6,01 Slowakische: 20 Kronen und | | | 100 sflow, Kr. 8,58 86 | 8 8,62

1 südafrik. Pfd. 4,39 4,41 | 4,41 1 türk. Pfund | 1,91 4,93 | 1,98

darunter ESüdafrifanishe Union ...... | Türkische

Ungarische: 100 Pengö und |

darunter | 100 Pengò | 60,78

Oeffentliche Zustellungen,

1, Untersuchu erlust- und Fundsa

wangs 83, Aufgebote,

3. Aufgebote

[8528] Aufgebot von Wertpapieren.

Auf Antrag werden nachstehende, den Antragstellern angeblih in Ver- lust geratene, Wertpapiere ' aufgeboten; deren Fnhaber werden aufgefordert, sie binnen cinem Fahr vom Tage der ersten Kundmachung des Aus- gebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch |, andere Betéiligte haben ihre Einwen- dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nah Ab- lauf dieser Frist über neuexlihen An- trag der Antragsteller für fraftlos er- klärt werden.

Bezeichnung der Wertpapiere:

1. Vers.-Urk. Nx. 300 684 d. Allge- meinen Assekuranz, Wien, l, Aus- stellungstag: 1. 2, 1939, Vers.-Summe: R.Æ 977,—, Beginn: 1. 1, 1939, deren Ablauf im Todesfalle oder am 1, 1. 1975, Vers.-Nehmer n: Versicherter:

s und Strafsachen, igerungen,

Summe: li M 200,—,

geb. am 4. 11. 1863, Be im Erlebensfalle: d, Ver

(47 T 838/44-—4), Ausstellungstag: 1.

Mes 167 6. Ueberna

tha Czermak, Wien, 1,

erlös: lebensfalle Berthold Thim, im

lebensfalle d. Ueberbringer, auf Antrag des Berthold Thim, Pyhra 70, N. D. (47 T 796/44—4), 2. VBexs.-Urk. Nr. 40998 d, Wr. Städt. Wechsels., Wien, Vers.-Summe: M 200,—, Vers.-Be- ginn: 1. 4, 1934, Ablauf: ‘1, 4. 1961, Versicherungsnehmer u. Vers.: Fgnaz Maier, geb. 28. 7, 1870, Bezugsberech- tigter im Erlebensfalle: d. Vers, im Ablebensfalle: d, Ueberbringer, auf An- trag d, Therese Maier, Graz, Pran- ferg. 50 (47 T 813/445). 3. Vers.-Urk. Nr. 3 383 880 d. Wr. Städt. Wechsels., Wien, Vers. -Summe: M „AT79,—, Vers.-Beginn: 1. 8. 1938, Ablauf: 1. 8. 1978, Vers. -Nehmer u. Versicherter: Josefine Pfeifer, geb. 16. 12. 1887, Be- zugsberechtigter im Erlebensfallé: d. Vêérsicherte, im Ablebènsfalle d. Uebér- bringer, auf Antrag d. Bolele Pfeifer, Wien, XV111,, Bastiengasse 79 (47 T

gasse K 10 000 000,—,

1944,

Wien, X11,

Vers.-Beginn:

ugsberechtigter exsicherte, im

N uslosung usw. vou ertpapieren,

833/44—4). 4. Vers.-Urk. Nr. 9835 947 d, Wr, Städt. Wechsels,, Wien, Vers.- Vers.-Beginn: 12 8. 1919, Ablauf: 12. 8, 1954, Vers.- Nehmer u. Versicherter: Franz Hofer, ugsberechtigter icherte, im Ab- lebensfalle: d. Ueberbringer, auf An- trag d. Franz Hofer, Neusiedl 72, N. D. 5, Vers.-Urk. Nr. 9 401 653 d. Wr. Städt. Wechsels,, Wien, 11, ‘1984, Vers.- Summe: §8 830,—, Vers.-Beginn: 1. 11. 1934, Ablauf 1, 11. 1961, Vers.-Nehmex u. Versichexter: Leopoldine Ohrfandl, geb. 22, 9. 1876, Bezugsberechtigter im Erlebensfalle: die Versicherte, im Ab- lebensfalle: d. E auf Antrag . Leopoldine rfandl, Marigh 7 (47 T 850/44—4). msschein Nr. 62197 des Dorotheums, Wien, lautend auf Már- Herrengasse 6, ausgestellt am oe v gi (Verkaufs- 2 î : G 4 7 R j ) au sagte gold Thi Legugsbexechtige im An, Martha Czermak, Wien, (47 T 864/44—4). 7. Bers.-Ur!.

Nr. 144616 (später 173 c Städt, Wechsels.,, Wien, Vers.-Summe. Male Me 113601 d

8 375,—._ unter Police Nr. R

R Bcalied 1. 6, 1924, Ablauf: 1. 6 Schulgasse Vers.-Nehmer u. | Marianne Posnexr, geb. 9. 5. 1892, Be zugsberehtigter im Erlebensfalle: d Versicherte, im Ablebensfalkv: d. Neber bringer, auf Antrag d. Josefa Seegner / Flurschüßstr. 2 : 856/44—4), 8. Vers.-Urk. d. Wr: Städt. Wehsels., T R M BA I: S : K 1 000 000,—, Vers.- t a -B 1. 10. 1922, Ablauf: 1. 10. 1942, Vers.-Nehmer A O ‘: ZFosef Exner, geb. 11, 11. 1894, De- U L A im Erlebensfalle: Ablebensfalle: d, Ueber- bvinger, b) Nr. 146 468, Vers.-Summe;

10, anditgesellschaft Alton, t. Senossenscha 9, Dentsche Sn Ta lSC et Sten, | 12, fe Mis:

S 1000,—, Vers.-Dauer: 1. 1. 1926, Ab- lauf: 1. 1. 1946, Vers.-Nehmer u. Ver- sicherter: Josef Exner, geb. 11, 11, 1894, Bezugsberechtigter im Erlebensfalle: d. Vexs.-Nehmer, im Ablebensfalle: d. Ueberbringer, auf Antrag d. Fosef Ex- ner, Wien, IX., Porzellangasse 14 (47 T 859/44—5). 9. Vers.-Urk, Nr. 2 921 665 d. Deutschen Ring, Wien, ldi tag: 17. 4, 1929, ausgestellt von der Le- bensvers.-Ges. Phönix, heute Deut. Ring, Vérs.-Summe: SG 2000,—, Vers.- Dauer: Beginn 15. April 1929, fällig beim Ableben d. Vers, spätestens .am 15. April 1944, Fnfolge d. Phönix-Ges. wurde der Fälligkeitstermin auf den 15. April 1946 verlegt. Vers.-Nehner u. Versicherte: Margärethe Voigt. Be- ugsberehtigt: im Erlebensfall: d." Vers., im Ablebensfall: d, Ueberbringer," Fre auf Antrag d. Margarethe Voigt, Wien, [8556] 111, Sechsfrügelg, 7 (47 T 860/44—4).

10. * Vers.-Urk. Nr. 3409553 ‘d, Wr. Städt. Wechsels,, Wien, Vews.-Summéöe: NA 302,—, Vers.-Beginn: 1, 4, 1927, Ablauf: 1. 4. 1956, Vérs.-Nehmer u. Versichertecr: Michael Hammerschmid, geb. 21. 8. 1866, Bezug®berechtigt im Ee d, Versi erte, im Ab- [ebensfalle d. Ueberbringer, auf Antrag

zahlt; 2.

Ver

44

Wien, XV.,

Antrag d. I, Herren-

,

d. Wr

wärtig ein

(47 861/44—4). 1, Vers.-Urk. Nr. 1 209 090 d. Deutschen sing, Wien, Ausstellungstag: 19. Juli 1989, Vers.-Summe: M 380, —, Vers.- Dauer: Beginn 1. 1. 1939, fällig beim

Vexrsicherter fahrens.“

Gesellschaften m. d. H., Offene, Handels- und Kommanditgesellschäftèn,

diesem Zeitpunkt, so wird 1. beim Ab- leben die Hälfte dexr Vers.-Summe ge- eine monatliche Rente von 1 v.-H. der Vers. -Summe während der restlihen Laufzeit der Versicherung ge- zahlt; die erste Rate ist am 1. des Mo- nats zahlbar, der- auf dás Ableben des Vers. folgt, die leßte Rate einen Monat vor Ablauf; 3, die zweite Hälfte der Vers.-Summe bei Ablauf des lebten Berit,

iherter:; co tigt: im Erlebensfalle d. Ver Ablebensfalle d. trag d. Margarete Egartnerx, 7 burg, Hans-Lanz-Gasse 37 (47 T 869/ | worden.

Landgericht Wieit, 1, Museumstr. 1s, Abt. 47, am 7. Oktober 1944.

F 13/1944. des Käufmänns Heinrih Karl Becker, | 5 Juli 1915 Not C Bremen, Mathildenstraße Nr. 90, ver- Ju 5 zu Yotohama (Japan), treten durch die Rechtsanwälte Dres. Noltenius und hat das Amtsgeriht in Bremen au 4. Oktober 1944 folgendes / Auss\chluß- urteil pet „Das auf den Namen des Antrag E N O 0s Fn,

è J 1uthabe n 1561,44 A

Michael pee! id, Gabliy, nachweisende j O 10 der Spatka kraftlos erkl Antragstellers in die Kosten des Ver- Die Geschäftsstelle des

se in Bremeu wird für ärt

Amtsgerichts.

mg

13, Unfall- und Da Inde De rungen; 14, Deutsche Reihsbank und Bankausweise, 15, Verschiedene Bekanntmachungen.

Durch Ausschlußurteil vom T. Sep- tember 1944 wurde der Über die im Grundbuhe von Rheydt Band Nr. 144 Blatt 5725 in Abt. Il lfd. Nr. 5 über 8000 &EM eingetragenen Grundschuld gebildete “Grundschuldbrief für fraftlos erklärt. 2 F 6/44. [8557] Amtsgericht Rheydt.

i Graudeziz Blatt 2237, E Vers.-Nehmer u. | thekenbrief über die falle d Mae in von Graudenz Blatt 2237 Abt. lil

Der Hypo-

icherte, im | Nx, 5 für die Bank Gospodarstwa Kra- eberbringer, auf An- | jowego eingetragene Darlehns pothek Juden- | von 15 000,— Goldzloty ist kraftlos ge-

Graudenz, den 14. September 1944. [8608] Das Amtsgericht.

: Durh Beschluß des Amtsgerichts U Berlin vom 7. Oktober 1944 ist der Jn der Aufgebotssache | Friedrih Rudolf Pohl, geboren am

für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 18. Juni 1940 festgestellt worden. 456 Il! 211. 44.

__ Berlin, den 7, Ofktobex 1944.

[8602] Amtsgeriht Berlin.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 7. Dttobee 1944 it er Rudolf Heinrich Schenk, geboren am 29.- März 1906, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 21. Februar i Le worden. 456 11

JFanssen in Bremen,

Einlegebuch Nr. 15795

unter Verurteilung des

Ableben des. Vers, Vers.-Nehmer u. Versichérter: Fosef Eukó, L [ tigter: im Ablebensfall d. Ueberbringer,

auf Antrag d. Margarete Egartner, Fudeuburg, E 37 (47: T 868/44 5). 12, Vers.-Urk, Nr. 7010215 d. Deutschen Ring, Witu, Ausstellungstag: 1. 7. 1940, Vers.- Summe: li 8000,—, Vers.-Dauer: d. | Beginn 1. 7. 1940, fällig spätestens bei Erleben des {eSnungamäkigen 65, Le- bonsjahves. Stirbt dex Versicherte vor

(47 T 8603] -

1941 149. 44

Ditrch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 11, Oktober 1944 i} der August Martin Wide, 12, April 1913 zu Besse, Kreis Frih- lar-Homberg, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 5, Oktober festgestellt worden. 4656 11

Berlin, den 11, Oktober 1944. Umtôge

Berlin, den 7. Oktober 1944, [8604] Amtsgericht Berlin.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 7. Oktober 1944 i}st der Kurt Paul Schulze, geboren am 3. Sep- tember 1901 zu Limbach, Sa., für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. Fanuar 1943 festgestellt wor- è n, 456 IT 119. 44.

Berlin, den 7. Oktober 1944,

18605] Mmtsgeriht Berlin.

geboren am

riht Berlin,

im Grundbuche