1944 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

werden.

Neichs: und Staatsanzeiger Nr. 233 vom 17. Oktober 1944. &. 2

kann mit Außen- oder Funenbrand bzw. Dkuck versehen wer-

den. An Stelle des Fnnenbrandes bzw. -druckes ist solcher

auf einem Kzpfstück zulässig. j

(3) Verboten ist die Herstellung und Verwendung ven

a) Aussaß, Beränderung der Kisten mit Streifen, Packungen (Deckelbilder, Etiketten usw.) und ähnlichen Ausstattungsteilen ohne Rücksicht äuf die Preislage. Lose Aufleger bleiben gestattet.

b) Schatullen, Vollkabinett-, Sortimentskisten, geleimten oder gezinkten Kisten aus Holz. Dies gilt nicht für genagelte oder geheftete Halbkaäbinettkisten für Zigarren in einer Kleinverkaufspreislage von 20 Pfg. und für Zigarillos von 10 Pfg. an aufwärts ohne Kriegs-

a hb an

s dürfen nur noch die folgenden Packungseinheiten verwandt as wos 9 | E 9 y s

a) in der Preislage zu 6 Pfg. für 100 Stück

b) in der Preislage zu 10 Pfg. für 100 Stü ;

c) in der Preislage zu 15 Pfg. für 50 und 100 Stü

d) in der Preislage zu 20 Pfg. füc 50 Stück

e) in der Preislage zu 30 Pfg. für 25 und 50 Stüd

(5) Die* Bestimmungen in den Absäßen 2—4 gelten sinn-

emäß für Zigarrenkisten aus Pappe, Holz oder sonstigen

rsaßstoffen allein oder in Verbindung mit Holz,

(6) Für Stumpen ist die bisherige 10ex Packung mit Papierumhüllung zugelassen. Kartonumhüllungen und Kar- toneinlagen sind jèdoch verboten. Gürtelschachteln müssen einen Mindestinhalt von 100 Stück haben. Jm übrigen nus die Bestimmungen dieses Paragraphen sinngemäß Än-

endung. * j

(7) Vorhandéne fertige Packungon dürfen aufgebraucht twerden. :

IY,

Meldepflicht O ; 89 :

(1) Alle Hersteller haben bis zum 10, April und 10. Ok- tober eingehend die im vorangegangenen Halbjahr bezogenen und vérarbeiteten Mengen an Rohtabak und Tabakrippen sowie die am Ende des Halbjahres vorhandenen Bestände auf vorgeschriebenem Formular zu melden.

(2) Die Meldepflicht kann erweitert werden. , (3) Die Angaben in den Meldungen müssen den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechen und mit den zollamtlich vor- eshriebenen Betriebsbüchern übereinstimmen. Jhre Richtig- eit ist durch rechtsverbindliche Unterschrift zu bestätigen.

V, Qualitätsüberwachuv«( - 8 10 (1) Bei der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie als Pro- duftionsaus\chuß Zigarren wird eine Qualitätsprüfungs- kommission mit dem Siy in Eisena, Rennbahn 72/73, ge- bildet. Jeder Herstellexr is verpflichtet, auf Anfordern Proben seiner Herstellung in Originalpackungen unberechnet zur Verfüqung zu stellen. / VŸI, | Sqlußbestimmungen ¿ S N

(1) Der Produktionsausshuß Zigarren kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anwetsung zulassen.

D (1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über dén Waren-

verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 \ S. 686) otar sung zember (RGBl. I § 18 «

(1) Diese Anwelsung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Anweisung’ gilt auch in den eingegliederten Ost- ebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Mores8net owie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil- verwaltung finngemäß auh im Elsaß, ‘in Lothringen, Luxemburg und Bialystok sowie in den beseßten Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und Krain, ® Berlin, den 27. September 1944,

Der Leiter des Produktionsaus\chusses Zigarren _im D L I Tabak des Reichsminister für Rüskung und. Kriegsproduktion Fulius Schöning,

e. m

Abschreibungsrichtsätze für die Preisprüfung der Wehrmachtteile

1. Mit Rücksicht auf die derzeitigen Kriegsverhältnisse ist es erforderlich, die bisher Unter N Ricbtäto a Ane lageabschreibungen zu vereinheitlihen. Bei dex Prüfung von Preisen für Rüstungsaufträge is daher von den Ab- schreibungssäßen der „nachstehenden Liste auszugehen. Die Liste enthält Abschreibungs\säße für den Normalfall ‘der kalfulatorischen (verbrauchsbedingten) Anlageabschreibung. Bei hilfsweiser Verwendung von Zeit- und Vermögens- steuerwerten sind die zugehörigen Abschréibungs\säße nach der Restlebensdauer sinngemäß zu bilden. Der Grundsay der Ein- maligkeit der Abschreibung bleibt unberührt.

f Abschreibungsgrundlage sind die tatsählichen An- schaffungsfoston. “Beim Uebergang zu den neuen -Richtsäßen P bisherige Restwert nicht verändert werden.

3. Die in der Spalte 1 der Liste aufgeführten. Sätße sind für Anlagegegenstände anzuwenden, die auf Veranlassung des öffentlichen Auftraggebers in Bereitschaft gehalten

4. Die in der Spalte Il angegebenen Säße beziehen \ich au solche Anlagegegenstände, die unabhängig T A Beda ungsgrad des Betriebes abgenußt werden (shichtunabhängig). ie Säpe in dex Spalte 11T gelten für eine 'durchschnittlihe Belastung (Ausnuzung) in einer Schicht (48 Std.-Woche = 200 Std.-Monat). Der Schichtzuschlag beträgt im allge- meinen für die zweite Schicht = 25 % Bee Abschreibung für eine Schicht und beiidrei Schichten = 50 %- der Abschrerbung für eine Schicht.

5. Wenn der Unternehmer bisher regelmäßig andere Ab- \chreibungssäße verrechnet hat und die Anwendung seiner

2, Fabrikgebäude :

V. Förderanlagen u. Einrichtungen

2. Hebezeuge für elektris und Dampf-

6, Fuhrwerk:

1. Acetylenanlagen, komplett . . 2. Technische Oefen:

Säge nicht beanstandet werden, Mit Rüefsicht auf die der- zeitigen Kriegsverhältnisse ist es nicht wünschenswert, daß der Unternehmer in solchen e mit der Arbeit dex Um- rechnung auf die hier vorgés{hriebenen Säße belastet wird. Jn solchen Fällen ist auch nicht zu beanstanden, daß neue Zugänge nach den zunächst bei der Firma eingeführten Ab- schreibungssägen verrechnet werden, E

öffentlichen Auftraggeber ausdrücklih zugestanden worden ist, dürfen weiterhin diese besonderen Säyte verrehnen. i _7. Der Reichsfinanzminister hat exklärt, daß Abschreibungen in Höhe der Säße dieser Liste imt allgemeinen als Abseßung p Abnugzung. anerkannt werden ia Die besonderen teuerlichen Vorschriften über die Abseyungen für Abnußzung und die Möglichkeit, Anlagen im Einzelfall bis auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben, bleiben unberührt.

8, Der Reichskommissar für die Preisbildung hat erklärt, daß er die Anwendung der Säße diesex Liste bei der Preis- errechnung im allgemeinen nicht beanstanden wird.

Berlin, den 1. September 1944. |

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

J. A.: Zeidler,

Liste der Abschreibungssäte in v. H. der Anschaffüngs- E erte

Abschreibung bei:

Sal i ¿„ Schicht- nlagegegenstand Tat unabhän- 1, Schicht

gigkeit

I II ITI, L Einrichtungen an Grundstüden ' 1, Planierung; Grünanlagen und andere gärtnerische Anlagen (soweit nicht auf rofe und Boden aktivierungspflich- 19 ° j Ap 2, Wege und andere Befestigungen : Fahr- bahnen, Gehsteige, erbeten 3. Umzäunungen: - : Mauerwerk . , Holz oder Draht . 4. Kanalisierung: ' Allgemein T Jn chemischen Betrieben .

TIT, Gebäude und bauliche Eins richtungen

1, Büro- und Wohngebäude" Mau L i Fachwerk ...

Hólz (Baracken)

Malter lis FAQWe S e A Stahlkonstruktion Holz oder Wellblech (Schuppen, Baracken) i (Bei starker Erschütterung oder Einwirkung von Säuredämpfen 50% Zuschlag) 3. Schornsteine und Abzüge: Oren einschl. Kesselfuchs e . . . . « . . . . . 4 U N 5, Bunker, Hochbehälter . ..

TITL, Verteilungsanlagen (Leitungen) 1, Dampf, Gas, Wasser, Preßluft, Oel, Benzin Ï 2. Heizungs», Belüftungs-, Entlüftungs- 3 Elektcizität (L cht, Kraf . Elektrizi icht, Kraft, Fernsprecher) 4, Schaltanlagen (Anlasser), Schalttafeln 5, Akumulatorenbatterien ....

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æl l

IV, Krafterzeugungsanlagen 1, Kessel- und Heizanlagen ...,. Ortsfeste Gasgeneratorenanlagen . . 2. Kraftmaschinen:

Dampfmaschinen... , Dampfturbinen „...,.., Lokomobislen 6 Ortsfeste Verbrennungsmotoren , Wasserkraftmaschinen .. .. ,, 3. Elektrische Maschinen u. Einrichtungen; Dynamomasch., Elektromotoren . . Transformatoren. . „. .. ., ‘Gleichtihter

. .

4, Pumpen, Kompressoren, Gebläse j h

l

Dw U RMR

l. Krane ...,

ck

betrieb, Fahrstühle, Aufzüge . « « « 3, Transportanlagen: Drahtseil- und Kettenbahnen, Roll- bahnen, Bandförderer (ortsfest) . Bandförderer, transportabel . . Fabrikations-Fließband j 4. Uleisanlagen (einschl, Weichen, Dreh- i 0 Schiebebühnen): est...

S

A R

5, Fahrzeuge: i

elektrische Lokomotiven ....,

Dampf-Lokomotiven . ...,,

Benzin-, Benzol-, Diesel-Loko- M Sr de e ais

Eisenbahnwagen .......,

Loren (für Feldbahn) . ..,,

Schlepper, Elektrokarren u. a. Transportkarren

Last- und Personenkraftivagen: allgemein é mit Generatoranlagen „,

Pferde T Wagen und Geschirre

VI, Werkstatteinrihtung

Anlaß-, Glüh-, Härte-Oefen , Elektroschmelzöfen | Martin-Oefen Us Schmiedeherde u. -öfen, Feld-

| shmieden .

Sek als verbrauchsbedingte Abschreibungen im Sinne der auSreichend begründen kann, soll die Anwendung dieser

»

4

Anlagegegenstand

Abschreibung bei: unabhän- L Schicht

6. Unternehmer, -denen die Bevechnung höherer Säße vom.

8.

Brenn-, Lackier-, Emaillier- - Bada L E An

Vergütungsanlagen . j Trocken-Oefen, Trocken-Kammern Glasschmelz-, Wannen-Oefen. , Dad «s es S e S

Glaskühlöfen 2. Eo o 0. 6! Wi

: Vermetallungs-Anlayen: Einrichtungen für: Verzinkung, Ver- d zinnung, Verbleiung Galvanische Bäder einschl. Eloxal- Anlage . . « j 4. Puteinrichhtungen# | Pußanlagen für Laugen, Trichlor- äthylen, Benzin, Benzol . Absaugeanlagen für Säuredämpfe, Säüreshußverschläge Beizeinrichtungen Farb- und Metallsprizanlagen, kom- plett j Í 6, Prüf- und Meßeinrichtungen: Prüfmaschinen (allgemein), Brinell- pressen, Zerreißmaschinen, son- stige Härteprüfmaschinen , Zahnrad-Prüfmaschinen Prüfmaschinen sür Mun.-Fertigung Optische und elektr. - Meß.-Jnstru- mente u. Apparate.

7. Gießerei-Einrichtungen: .

Form-Maschinen und -kästen . .. Sandschleudermaschinen, Sandauf- bereitungsmaschinen, Sandför- derbänder, Sandstrahlgebläse . « Kraftübertragungseinxichtungen: Transmissionen (Vorgelege) . « Treibriemen, Transmissionsseile

-VIL Fertigungs3maschinen und *einrichtungen, Werkzeugmaschinen

1. Schweiß- u. Lötanlagen:

Autogen-, Schweiß- u. Schneid- Anlagen L U Elektrisch- (Punkt-) Schweiß- mama A U Mechanische Schweißmaschinen Löt-Anlagen.

2. Vorbereitungsmaschinen (Ankörn-,

\ Anbohr-, Zentrier-Maschinen). . . Säge-, Trenn-Maschinen, Scheren: Sägen (Kaltsägemaschinen, Warm- sägemaschinen, Rohrsägen, Me- tallbandsägen) Wetalltrennmäschinen . Scheren jeder Art « «o Abstehmaschinen .. . Pressen: Exzenterpressen, Spindenpressen, hydraulishe Pressen, Abkant-

* presseñ, Stranapressen, Gesénk- -

und Schmiede- Pressen . . 7 , . Paketierpressen für Drehspäné . , Ziehpressen für Mun.-Fertigung .

Z 4

5, Stanzen:

Stanzmaschinen maschinen .. : Stauchmaschinen, Nieten-Maschinen, Nietenschlagmaschinen Stiftmaschinen, VBiegemajchinen, Richtmaschinen Í

6. Hämmer (Dampf-, Luftdruck-, Fall-,

eder-, Spanns-, Treib- und Po- - le due ¿ E e E .

7. Bohrmaschinen:

Radial-, Elektro-, - Ständer-, Hori- zontal-Bormaschinen . ., ., Mehrspindel-, Winkelkopf-, Lehren-, doppelte Horizontal-Bohrma- schinen » Spezialbohrmaschinen, Zylinder- vorwerke, fahrbare Universal- Tiefloh-Bohrmaschinen ., Fräsmaschinen: L Universal-, Horizontal-, Vertikal- Handhebel-,. Gewinde-, einfache doppelspindelige, kombinierte Fräs-, Bohr-, Kreissägenuten- Fräsmaschinen . ..„..,, Zahnräder-, Keilwellen-, Spiral- kegel-, Abwälz-Fräsmaschinen, Werkzeug-Langnuten-, Fräs- maschinen, Räum-Maschinen

9. Hobel- und Stoß-Maschinen:

Hebelmaschinen (allgemein) . ., Präzisions-Stempelhobelmaschinen,

Zahnradhobelmaschinen . . . Stoßmaschinen (allgemein) . Kegelradstoß-Maschinen . . « „.,

10. Drehbänke:

Revolver-, Schnell-, Spißen-, Ka- russel-, Hinter-,-Mechaniker-, Viel- stahl-Drehbänke, Gewindeschneide- Maschinen .

Feindrehbänke, Halbautomatische Vielstahl-Drehbänke ë

Automaten-, Spezial-, Präzisions- kurbelwellen-, Nodenwellen-Dreh- bänke, Auswucht-Masch.-Bänke ;

11, Schleifmaschinen:

Rund-, Flächen-, Radius-Schleif-

éeildiee L pezialschleifmaschinen einschließli Maag-Shhleifmaschinen x . y

Poliermaschinen, . Schmirgel- und Po E Ca

12. Blechbearbeitungsmaschinen: Abkant-

maschinen, , Abkantpressen, Bördel-, Sicken- und Wulstmaschinen, Richt-, Profilier-, Biege-Maschinen, Drück- pressen L a C

13, Walzwerkmaschinen:

Warmwalzwerke „... ..., Kaltwalzwerke Zugbänke, Drahtzüge. . .

14. Greviermaschinen, Gravierpanto-

graphen für die optische Jndustrie .

Kupol- Oefen j 15. Glasschneidemaschinen, Spindelpressen n Glasbrechen, Linsen- und Flächen-

chruppmaschinen, Facettiermäschinen

Anlagegegenstand

, Etagenpoliermaschinen, Preß-Form-

kugelbänke, Futterdrehbänke . , .,

, Diamántzentriermaschinen, Scheuer-

gloden, Glasanreißmaschinen, Ex- zentershleudern, Kugelshlagmühlen für Schleifmittel „e

j Entgratungsmaschinen C E Eis , Sägen, Hobelmaschinen, Frä3ma-

schinen, Bohrmaschinen, Schleifma- lShaen! Drehbänke (zur Holzbear- beitung) « ooooooooo 8 . VIIL, Textilmaschinen Spinnereimaschinen (einschl. Reißerei,

_ Vorbereitung und Kämmerei) . .

Zwirn- und Spulmaschinen (eins{[.

i: Fach-, Haspel-, ‘Weis- und ähnliche

Maschinen) Zwirn- und Spulmaschinen als Hochleistungsmaschinen

3, Schär-, Bäum-Zettel- und Schlicht-

maschinen . . Cu desgl. als Ho maschinen ,„

. Webstühle (leichte und mittlere) dexr

Baumwollweberei, Wollweberei,

Seiden- und Samtweberei u. Leinen-,

Schwer- und Taschegtuchweberei

einschl. Jacquardmaschinen . « « Spezialstühle der:

a) Wollweberei, Baumwoll- und Leinen-, Schwer- und Taschen- tuchweberei « «o. 5

b) Seidenwebstühle mit Blatt- breite von mind. 100 ecm und wenigstens einseitigem Wechsel

, Tüllindustrie :

Paschelmaschinen . - . o 55 Robinetmaschinen L

Webereihilfsmaschinen (Andreh-, An-

knüpf- und ähnliche Maschinen) . .

. Lege-, Meß-, Wickel- und Doublier-

maschinen, Gewebepugmaschinen und A E A a0

. Wirk- und Strickmafchinen:

a) -ohne Spezialeinrihtungen . « « b) mit Spezialeinrihtungen . . ., 6) Sthnelläufermaschinen, Hochlet- stungsmaschinen, Vollautomatische Flachstrickmaschinen mit Spezial- einrihtungen .. „ee.

\

9, Näh- und Kettelmaschinen. . .

Nähmaschinen für Sack-, Plan- und Zelteherstellung.…. . .

10, Hochleistungsnähmaschinen und ‘Spe-

A N A res p gl. in der Sad-, Plan- und Zelteher- stellung 2...

H. Nähmaschinen in Naßbetrieben Sas 12, Maschinen und Einrichtungen in der

Naßveredkung: j Ä a).ganz aus Edelstahl, und Kupfer . b) ganz aus Eisen, Stahl, aus andexen Metallen oder mit rostfreier Me- tallauskleidung „««. « - 6) aus Porzellan u. ähnl, Auskleid. d) aus Werkstoff. « « « . o - O) U Hold ¿ - e o /010 f) Sternreifen aus Eisen « «« « « g) Walk- und Waschmaschinen . ,„. h) Kreuzspulbleih- u. Färbeapparate allgemein .

. Maschinen und Einrichtungen in der

Trockenveredlung:

a) Brech-, Bürst-, Dekatier-, Druck- maschinen, Filztrockner, Formöfen, Kalander, Mangeln, Muldenpres- sen, Rakel- u. Streich-, Rauh-, Seng-, Scheermaschinen, Schau- tafelu, Spanpressen, Spann- und Egalisierrahmen - u. -maschinen, Trockenapparate u.” Trocckenhängen, 'Zylindertrocktenmaschinen u. ähnl Maschinen E Oa

b) Dämpfeinrichtungen, Gragvierein-

richtungen, Gasiermaschineú, Hand-,

Film-Sprißdrucktische, Konden- siermaschinen . «» «le» + c) Mercerisiermaschinen, Sanforisier- maschinen, Spezialmaschinen und Einricht.. für Wirkwarenausrüstung, Stärke- und Gummiermaschinen und ähnl. Maschinen « « ‘« « «- «

. Druckwalzen:

S) aus KUPsex «o oe oa 6 b) aus Eisenkern oder Austausch- stoffen i

13, Farb u, Appreturkücheneinricht. 16

asserrejnigungs- u. Kläranlagen

17, Entnebelungsanlagen Veo 6 Lusftbefeuchtungsanlagen . . «“«

IX, Werkzeuge und Borrithtungen

1. Werkzeuge. « « « 2. Vorrichtungen und Gesenke « « « 3, Modelle aus Holz „ooo. 4, Modelle aus Metall . 5, Hydraulische. Einrihtungen an W

S: O0 M P @

zeugmaschinen ., . «ooo

6, Mechanische Feuerleitern . . « « « 7, Gleiswaagen oooooo 8, Dezimal-, Tafel-, Laufgewichts- u.

Neigungswaagen . « « - «o. 5

d Worbis N Cs

X, Werkstatt- und Büro- Ausstattung

1, Werkstatt-Ausstattung - « % 2. Büro-Ausstattung eo ooo . 3, Büro-Maschinen s X T0 .

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Ei

hen Vermögens vom j Verbindung mit dem Geseh über die Ejnziehung volks- und

ea tr bei:

4+, Schicht-

Vereit- mabhän- 1. Schicht gigkeit D

Reichsgesehblatts, Teil 1, enthält:

E

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I-11]

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funeá

03 00 0309305 D Ano

L111

ng kommunisti-

staatsfeindlichen Vermögens vom 14, Juli 1933 (RGBl, I S. 479) und dem Führererlaß über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von “Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird hiermit derx bei der Festna! des Hilfsarbeiters Michael Lukaschewski, geb. am 10,10, 1898 zu Lomkorz, Kr. Lobau, zuleßt wohnhaft in Bochum, Bluméèénfeldstr. 84a, sichergestellte Betrag von 1428 RAM zugunsten des Deutschen Reiches, Reichsfinanz- verwaltung, eingezogen. s,

Arnsberg i. Westf., den 4, Oktober 1944,

‘Der Regierungspräsident. J. A.: Rei ch, Oberregierungsrat.

: Bekanntmachung Die am 12. Oktober 1944 ausgegebene Nummer 50 des

Verordnung zur Regelung der Wasserversorgung. Vom 30. Sep- tember 1944, Verordnung zur Aenderung der Sechsten Durchführungs- und

der geseplichen führungsverordnung ErbRDV.). Vom 4. Oktober 1944.

Ergänzungsverordnung zur Kriegssachshädenverordnung (Verein- fahung des Verfahrens). Vom 2. Oktober 1944,

Unsere Produktion ist nicht lahmzulegen Wie die Betriebsgemeinschaften den Lustterror abwehreu

Produktion erreichen. Von der Deutschen Arbeitsfront wird jept darauf hingewiesen, wie die deutshen Betriebsgemeinschaften das zu Un I een wissen. Beispielgebend ist hierfür die Regelung, die in besonders lustgefährdeten Westgebieten sih in der Praxis bewährt hat. Danach begeben sich alle Angehörigen der Be- triebsgemeinschaft nah einem Angriff in jedem Falle unverzüg- lih in den Betrieb, auch diejenigen, die Total- oder Teilshäden an ihren Wohnungen erlitten haben. Sie melden die Schäden dem Blóck- oder Zellenobmann und der im Betrieb eingerichteten Betreuungsstelle für fliegergeshädigte Gefolgschaftsangehörige.

durch den Betriebsführer. . Alle Angehörigen der Betriebs- gemeinschaft erhalten auch bei Total- oder Teilshäden des Be- triebes Anweisungen für ihren avbeitsmäßigen Einsay und stellen sih für alle Arbeiten zur Wiederingangbringung des Betriebes bereit. Der Betriebsführer ist für eine möglichst sofortige und umfassende Arbeitsaufnahme verantwortlih, 1hm wieder sind es Ie das gleiche Ziel die betrieblihen Unterführer und insbeson- ere die Werkschar bzw. die DAF.-Walter. Diejenigen Teile der Gefolgschaft, die niht oder noch nicht .in der reinen Produktion eingeseßt werden können, kommen für Nl Aufräumungs- und Sri g ug Cten in Betracht. Grundsay 1st: Kein Betrieb kann und darf sih zu sehr auf Hilfe von außerhalb verlassen. d Da nach einem Angriff der Play jedes Gefolgschaftsmitglieds im Betrieb ist, muß naturgemäß den geschädigten Arbeitskame-

gabe der im Betriebe eingerichteten Betreuungsstelle für flieger- geshädigte Gefolgschaftex. Der Betrieb seht seine eigenen Mittel ein, um usäblide Notuntexkünfte in Baracken usw. zu schaffen. Größter Wert “wird darauf ‘gelegt, daß die Werkverpflegung so ras wie möglich wieder anläust; sie muß in der Lage Ti: mindestens während der ersten Tage nah oinem Angriff an total- fliegergeshädigte Gefolgschaftsangehörige . eine volle Tagesver- pflegung auszugebèn. t :

8 Umtausch von Kleinpflanzertabak

Die mehrfach angekündigten Bestimmungen über den Umtausch von - Kleinpflanzertabak - in Sértlaërantianiie sind jeyt ergangen. Die Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und Schnupfstabakindustcie, Berlin W 8, Taubenstr. 25, hat gemeinsam mit der Hauptver- einigung der Len E Gartenbauwirtschaft im gesamten Reich eine Anzahl von Sammelstelleng bestimmt (die meisten Bezirks- Nane für Obst und Gemüse sowie einige Rauchtabak- abriken), bei denen die getrockneten, eingefädelten und in üscheln zusammengefaßten Tabakblätter bis zum 31, Dezember 1944 abgeliefert werden können, Der Ablieserer erhält dafür den vom Reichskommissar für die Preisbildung genehmigten Preis von 2 NAM für 1 kg Tabak und außerdem eine Bezugsberechtigung für handelsüblichen fertigen Rauchtabak (Krüll- oder Feinschnitt) in Höhe von 309%/) der abgelieferten Menge. E Bezugs- berehtigung kann sofort in jeder Tabakwarenverkaufsstelle ein- gelöst werden. /

Die Sammelstellen werden örtlich Ma imgege ui Zur Ein- sparung von -Verwaltungsarbeit nehmen: sie Mengen unter 2 kg nit entgegen, Kleinpflanzer, die weniger als 2 kg abliefern, werden sich dähèr zweckmäßigerweise zusammentun, um eine ab- lieferungsfähige BMU zu erzielen.“ Mengen über 12,5 kg wer- den dem einzelnen Kle 1 da die für Kleinpflanzer höchstens juaisgen 200 Pflanzen kein höheres Ernteergebnis ergeben fönnen. Wer mehr als 200 Pflanzen anbaut, unterliegt den Bestimmungen über den ge- werblkchen Tabakanbau.

Der Umtauschsay von 8309/6 ergibt sih daraus, daß bei der Fermentation ein- erheblicher Gewichtsverlust eintritt und da auch im übrigen mit Bruch und Schwund zu rehnen ist. Au jeden Fall erzielt der Kleinpflanzer durch den Umtausch be- eutende Vorteile, da er für seinen Tabak, dessen Qualität und Brauchbarkeit ungewiß und dessen Verarbeitung mit einem Risiko 4 ai Mühen verbunden ist, ein fertiges Rauchtabakerzeug- nis erhält. 3

Wirtschaft des Auslandes

Der shweizerishe Bundesrat legt eine Anleihe von 500 Mill, \frs. auf

üri, 16. Oktober. Dèr Bundesvat hat beschlossen, eine An- leihe in Höhe von 500 Mill. \frs. zur Decküng der voraussicht- lihen Geldbedürfnisse des Bundes bis zum Fahresende aufzu- nehmen, Den Jnhabérn von Obligationen und Gläubigern von

1 La

Schuldbuchforderungen der zum 15. November 1944 zur Rück-

zahlung gekündigten 4 %igen genen Anleihe von 1934 von 100 Mill. \ffrs. gpird elegenheit geboten, ihre Obligationèn bzw. Schuldbuchfordèrungen in solhe der 3/4%igen oder der 34 %igen neuen Anleihe zu konvertieren. Die Le M in drei Teile, nämlih in eine Kassashein- und zwei , a0 - tionentranhen und wird zu folgenden Bedingungen zur Zeich- nung aufgelegt: j / 1. A 150 Mill: \ffrs., verzinslich ju 214 %, Laukfzeit fünf Jahce, Emissionskurs 100% zuzüglich 1,30 % eidgen. Emissionsstempel.

6. Mai 1933 ( S, 293) iu

2, Obligationen: 150 Mill. \rxs,, verzinslih zu 34 %, Lauf- zeit zehn Jahre, mit dem Recht vorzeitiger Kündigung des

Mit seinen Fliegerangriffen auf Wohnstätten und Betriebe | will der Feind 'niht nux die Bevölkerung terrorisieren, sondern | auch eine Störung und möglichst sogar Lahmlegung der deutschen |

ei By Beurlaubungen. Fliegergeshädigter erfolgen nur |

raden tätige Hilfe zuteil werden. Das ist in erster Linie Auf--

inpflanzer - ebenfalls nicht abgenommen, |

. Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 233 vom 17. Oktober 1944. S. 3 L

Verordnung zur Regelung der geseßlihen Evbfolge in besou-

deren Fällen (Erbregelungsverordnung ErbRV.). Vom 4. Ok- tober 1944. L ; :

Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Regelung é Erbfolgs in fes eren Fällen (Erbregelungsdurch-

Umfang: 1/3 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N.Æ. Postbeförderungs-

Det 0,03 NA für ein Stü bei Voreinsendung auf unser

ostsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin C2, den 13. Oktober 1944. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern,

Irichtamtliches

Deutsches Reich

Der Schweizerishe Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans R hat Berlin am 7. Oktober d. F. verlassen.

ährend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr. Alfred Zehnder die Geschäfte der Gesandtschaft.

C

Bundes nach Ablauf von sechs Fahren, Emissionskurs 100 % zuzüglich 0,60 % Emissionsstempel.

3. Obligationen: 200 Mill. \ffrxs., verzinslih zu 3% %, Laufzeit 20 Jahre, mit dem Recht vorzeitiger Kündigung des Bun- des nah Ablauf von zwölf Fahren, Emissionskurs 100 % zu- züglih 0,60 % eidgen. Emissionsstempel.

Jm Falle einer Ueberzeihnung der vorgesehenen Beträge be-

hält sich der Bund das Recht vor, die Anleihe zu èrhöhen.

Geplante durhgehende Eisenbahnverbindung zwischen Tokio : und Shonan

Schanghai, 16. Oktober. Die überragende Bedeutung des Transportproblems für die Fortführung des großostasiatishen Krieges bringt das Thema einer durchgehenden Eisenbahnverbin- dung „zwischen Tokio und Shonan immer wieder zur. Diskussion. Die Möglichkeit, daß Japan mit einer stärkeren Behinderung seiner Seeverbindungswege näch den japanischen Südgebieten xrechnen müß, macht die Frage einer Landverbindung zwischen dem Mutter- land und den besezten Südgebieten besonders wichtig. Seit der Eroberung von Hengyang, dem bedeutenden chinesishen Eisenbahn- knotenpunkt, wurde eine ‘der wichtigsten Vorausseßungen für die Verwirklihung einer Durchgangsverbindung von Tokio nah Shonan geschaffen. Da die japanischen Truppen inzwischen in allernähster Nähe von Kweilin angelangt sind, ist ein weiterer Schritt zur Erreichung dieses Zieles getan worden. Obwohl nit alle züständigen japanischen Persönlichkeiten die Möglichkeit einer Ueberlandverbindung zwischen Tokio ‘und Shonan optimistish beurteilen, sind doch viele Vorsh][äge zur Durchführung dieses Projektes unterbreitet; worden,

Während alle De bisher darauf basierten, die Peking-Hankau-

Eisenbahn, die-längste chinesische Eisenbahnlinie von Norden nah Süden,' zum Ausgangspunkt eines derartigen Planes zu machen, bespriht Direktor Toyakuma’ von der ‘Central China Railway Co. die Möglichkeit einer direkten Roûte über Schanghai, Kinhua, Hengyang und Kweilinh. Diese Route würde also mehr an der Küste verlaufen. Sie würde in Tokio beginnen und über Nagasaki, Schanghai, Kinhua, Sengyang, Kweilin, Liuchow, Nankwan, Hanot und Bangkok nah Shonan verlaufen und insgesamt rund 5000 ‘Meilen lang sein. Für diese Verbindung fönnte ein großer Teil der schon bestehenden Eisenbahnanlagen benußt werden. Die Linie zwischen Tokio und Nagasaki; die relativ modern ist, würde dadurch verbessert und der Verkehr auf ihr beschleunigt, wenn man sie von der Schhmalspur auf die: Breitspur umstellt. Die Verbindung zwischen Nagasaki und Schanghai muß auf dem Schiff zurückgelegt werden. Toyakuma schlägt au vor, daß man als Alternative für die Seefahrt von Nagasaki nah Schanghai die Ueberlandverbin- dung über Shimoneseki,- Chosen, Mandschukuo und Nordchina wählen. könnte. Von Schanghai gebe es dann sowieso eine Breit- spurbahn nah Laiping über-- strategisch wichtige Städte wie -Hangchow, Kinhua, Hengyang, Kweilin und Liuchow. Nur gwi- schen Laiping und Nanakuan und zwischen Chinas und Französtsch- Jndochinas Grenze gibt es auf einer Entfernung von 243 Meilen noch keine Eisenbahn. DergBau einer Bahnlinie dürfte in diesem Gebiet jedoch keine größeren Schwierigkeiten bereiten. Von Nankuan durh Hanoi verläuft durch Französish-Fndochina eine Schmalspurbahn, die sogar bis nah Saigon reiht, Das rößte Problem stellt’ die Eisenbahnverbindung zwischen Französish-Fndo- hina und Thailand dar. Hier gibt es noh gar keine Linien. Ein Eisenbahnbau auf dieser Teilstreckde würde allerdings größere tehnische Schwierigkeiten bereiten.

Angesichts “dex ungeheuven Vorteile, die ein direkte Eisenbahn- verbindung zwishen- Japan und den Südgebieten strategisch und wirtschaftlih bedeuten würde, ist jedenfalls damit zu renen, daf die Verwirklichung dieses umfassenden , Eisenbahn-Projektes {hnellstens durhgeführt wird.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 16. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 14,—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40,; Stockholm 16,85—16,95, Lissabon ——, Rio de Janeirz 82,84 1,—*/14.

Zürich, ‘16, Oktober. - (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London-Cleâring 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B,, Madrid 39,75, Holland 229, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,632, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Prag 17,25, - Budapest 104,50, gZagreb 8,75, Jstanbul 3,50, Bukarest 2,374, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 16. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,88, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse. t

Stockholm, 16, Oktober... (D. N. B.) London 16,85 G, 16,95 V,, Berlin 167,560 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B., Brüssel —— G, —— B.,, Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G, —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., 'Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B.,, Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei

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—,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 BV., Buenos Aires 102,00 G.,

,00 B,

London, 15, Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28,50 Silbox auf Lieferung Barren 28,50, Gold 168/— /