1944 / 236 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

42. 43.

44. 45. 46.

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 236 vom 20. Oktober 1944. S. 2

Kerner, Paul, geb. 19. 12. 1900 in Krayau, heimat- gust. nah Krayzau, wohnh. gew. in Kwitkowiy, Kohnberger, Alfred Eduard, geb. 17. 7. 1922 ‘in Prag, heimatzust. nah Liban, Bez. Fitschin, wohnh. gew. Prag X, Königstr. 85, Korn, Rudolf, geb. 11. 12..1890 in Brünn, heimat- gust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag VI1I, Hasfenstr. 52, Kraus, Franz, geb. 6, 10. 1907 in Tabor, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Beneschauer Str. 24, Kreithner, Siegfried, geb. 12. 10. 1856 ‘in Hohen- bruck, heimatzust. nah Prag, wohnh. géèw. Prag I, Platnergasse 25, / i

- Kreß, geb. Schneider, Marianne, geb. 29. 4. 1911 in

Podersam, heimatzust. nah Fungbunzlau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergzeile 374,

. Lanna, geb. Brückmann, Auguste, geb. 4. 12. 1881

in Aumühle, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag 11, Heuwaagsplay 4,

. Löw y, geb. Rakusau, Leopoldine, geb. 25. 10. 1900

in Placovice, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew.

Prag 11/1324, Florenzgasse 19, . Löw y, Paula Sara, geb. 3. 11. 1906 in Brüx, hei-

matzust. nah Podersam, wohnh. gew. Prag VII1, Bub- nerstraße 19,

. Löw y, Rudolf, geb. 22. 10. 1910 in Komotau, hei-

matzust. nah Podersam, wohnh. gew. Prag T1, Bischofs- gasse 16,

. Mandl[l, Anita Sara, geb. 17. 5. 1926 in Prag, hei-

. M'a nd b, Thomas Jsrael, geb. 10. 8. 1923 in Mag,

.matzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag 11, Myslik-

gasse 32, \

heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag T1, Mysli gasse 32, :

. Markwart, geb. Wiener, Edith, geb. 25. 9. 1909 in

Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag X, Palackygasse 87, s Frag

. Dr. Mautnerx, Ewald, geb. 21. 12. 1896 in Brüx,

heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Glocken- gießergarten,

. Mendl, Viktor, geb. 22. 1. 1895 in Prag, heimat-

zust. nah Prag, wohnh. gew. Prag VII, Skuhersky-

gasse 3/436,

. Morel, Jan (Johann), geb. 19. 3, 1900 in rag,

„Dr. Net tl, Wilhelm, p 19. 9, 1888 in Prag, hei- X, -De

heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag IV, Wal straße 24, :

matzust. nah Laun, wo tig,

Am Borislaus Hof 40,

nh. gew. Prag XI

. Neubauer, Hans Jsrael, geb. 30. 11. 1891 in

Nieder-Georgenthal, heimatzust. nah Kacerov, Bez. A a. d. Sasau, wohnh. gew. Prag II, Beethoven- traße 9, G

. Neumann, Karel, geb. 9. 8. 1909 in Chodau, Bez.

. Pollak, Ernst, geb. “Nr. 414,

Ellbogen, heimatzust, nach Chodau, wohnh. gew.

Prag VII, Rilkestr. 10, l 1. 2. 1888 in Koschatek,“ heimat- zust, nah Neu-Benatek, wohnh. gew. Neu-Benatek

. Pollak, Hedwika, geb. am 17. 11.1902 in Groß-Paulo-

viß, heimatzust. nah Koschatek, wohnh. gew. Neu- Benatek Nr. 414,

. Dr. Pollak, Ludwig, geb. 14. 9, 1868 in Prag,

heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Bu- bentsch 360 (Schnellstr.),

. Popper, Gerhard Fsrael, geb. 22, 5. 1924 in Leip-

zig, heimatzust. nah Liblin, Bez. Kralowiß,. wohnh. G Klattau, Prager Str. 161,

, Prager, ‘geb. Petschan, Marie Alice, geb. 13. 8. 1892

in Saaz, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag II, Torgasse 5, 2

Regnevr, Walter, geb. 7. 6. 1907 in Klattau, hei- matzust. nah Kolin, wohnh. gew. Prag XVTI, Ueberm Mühlhof 3, .

. Reiser, Wolfgang, geb. 22. 4. 1922 in Prag, hei-

Un nach Prag, wohnh.- gew. Prag 11, Bolzano- asse 1, obitschefk, verw. Solland, geb. Sonnenschein, Else,

: geb, 20, 3. 1885 in Prag-Karolinenthal, heimatzust.

nach Prag, wohnh. gew. Prag X, Gartengasse 6, eidler, David, geb, 21. 12, 1893 îin Hrzanow

S A, heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn,

chwêdische Stx. 4

. Dr. Singer, Alexander, geb. 96. 4. 1889 in Boden-

bach, heimatzust, nah Prag, wohnh. gew. Prag VIII, Kandertgasse 106,

, Singér, Kurt, geb. 16. 9. 1916 in Leitmeriy, hei-

matzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag“ VII1, Kandert-

asse 106, des: geb. Unger, Wilhelmine, geb. 7. 2. 1889

“in Bodenbach, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew.

Prag VIII, QUQnae 106, molkova, geb. Chary, Berta, geb. 7, 11.. 1909 ‘in

i Brody, heimatzust. nah Sachradka, Bez. Ledetsch a. d.

Sasau, wohnh. gew. Prag X11, Glaßstr, 21,

. Spivro, geb. Pinkesfeld, Anna, geb. 7, 6. 1886 in

Niepolovice, heimatzust. nach Prag, wohnh. ' gew. Een Wenzelsgasse 33 5

ulzer, Hermann, geb. 3, 7. 1928 in Prag, heimat-

| BO Ra Prag, wohnh. gew. Prag X1, Habanerstr. 45,

chmolfa, Robert, geb. 4, 9, 1889 in Swoll, Bez.

/ Prag-Land-Süd, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew.

Okrouhlo-Sahorschan Nr. 4,

Schnißtgler, geb. Friedländer, Lydie, geb. 2. 7. 1898 in Prag, heimatzust, nah Brünn, wohnh. .gew. Präg, Stockhausgasse 6,

._Drx. Sch ulz, Leo, g 1907. in Neuhaus, Bez. Bud-

weis, heimatzust. na Komenskgasse 12, ' Schwarz, Julius, geb. 10, 11. 1906 in Golnice,

Neuhaus, wohnh. gew. Neuhaus,

: heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag 11, Wasser-

| Kolodei,

gf T C L E E E S E R E S E A E dh d E A a A R FR ¿IE E

gasse 30,

tampfer, Julian Fsrael, geb. 10. 10. 1886 in heimatzust. nach Kolodei, wohnh. gew. ' rag XII, Luxemburger Str. 3, : s tein, Camillo, geb. 20, 1. 1872 in Horschiy, heimat-

zust. nah Ober-Bausow, wohnh. gew, Prag I, R

meindehofgasse 5,

‘Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver-

Rechnung Vollauflege-Matragzen (Bettpolster) herstellen,

in Drellbezug L a) für Erwachsene

82. Dr. Stein, Erich, geb. 8. 7.1913 in Holiy, Bez. Pardubiyß, heimätzust. nach Holiy, wohnh. gew. Prag VI11, Belcredistr. 76,

83. Stein, Josef, geb. 25. 3. 1913 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew.. Prag 11, Heinrichsgasse 25,.

84, Steiner, geb. Breznay, Helene, geb. 22. 10. 1908 in Arsova (Slow.), heimatzust. nah Prag, wohnh. geto. Prag XII, Königgräger Str. 7, :

85, Steiner, Martin, geb. 6. 3. 1891 in O EIANE, heimatzust. nah Prag, -wohnh. gew. Präg.XII, König- gräßer Str. 7, :

. T.a n zer, Friedrih Fsrael, geb. 20.4. 1892 in Sloniy, heimatzust. nach Sloniß, Bez. Schlan, wohnh. ‘gew. Sloniy Nr. 98, i :

. Traub, geb. Schulhof, JFlona, geb. 19. 7. 1913 in Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Führichstraße, i

. Dr. Traub, Kurt, geb. 5. 12. 1910 in Aussig, heimat- zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Führichstraße,

. Traubmann, Siegmund, geb. ‘24. 8. 1894 in Dobczyce (Polen), heimatzust. nach Cerna Hora (Schwarzenberg), Bez. Podiebrad, wohnh. gew, Prag I, Fischmarkt 6, ;

. Thorz, geb. Kral, Frîrda, Brünn, heimatzust. nach Brünn, Prag VI1I, Sommerbergstr. 84,

. Tho xz-, Paul, geb. 18. 10. 1900 in Brünn, heimat- zust. nah Brünn, wohnh. gew. Prag VIL, Sommer- bergstr. 84,

. Triítschova, geb. Pollak, Ruzena, geb. 18, 8, 1871 in Marienfels, Bez. Mies, heimatzust. nach Prag, wohnh. zew. Prag I, Lange Gasse 19, —-

. Veit, Paul, geb. 21. 8. 1899 in Tetschen, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Dvorakstr. 25,

. Vogl, Franz Fsrael, geb. 22. 5. 1896 in Pisek, heimat- zust.- nach Pisek, wohnh. gew. Prag 11, Felsengrund 45,

. Voska, Emanuel, geb. 4. 11. 1875 in Kuttenberg, heimatzust. nah Kuttenberg, wohnh. gew. Prag 1, Viktoriastr. 37, i A

Weil, Rachel, geb. 23. 8. 1896 in Gorlice, heimatzust. \ nach Ung. Hradisch, wohnh. gew. Prag VII, Sommer- bergstr. 17, N |

. Dr. Weinstein, Paul, geb. 16. 1. 1904 in Wien, heie matzust. nah Mähr. Weißkircheu, wohnh. gew. Prag I1, Emausgrund 17,

. Weißenstein, geb. Kubicek, Emma, geb. 19.3. 1899 in Ung. Hradisch, heimatzust. nach, Pirniß, Bez.' Jglau, wohnh. gew. Prag X11, Beim Riegerpark 14,

99, Weißenstein, Wilhelm, geb. 9. 7. 1895 in Pirnit,

heimatzust. nach Pirniy, Bez. JFglau, wohnh. gew.

Prag XKII1, Beim Riegerpark 14, :

Weißkopf, Franz Robert, geb. 20. 9, 1910 in Proß-

nig, heimatzust. nah Proßniß, wohnh. gew. Prag I,

Fischmarkt 8,

101. Windex, Ludwig, geb. 7. 2. 1889 in Schaffa, Bez.

! Znaim, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag 1, " Biegengasse 13,

102. Winterberg, Eugen, geb. 27. 9. 1890 in Prag, heimatzust. .nach Prag, wohnh. gew. Prag Il, Myslbeck- gasse 23. N

Prag, den 16. Oktober 1944.

Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mährei.

J. A.: Dr. W einmann, #-Standartenführer.

——

Anordnung Nr. X11/44 zur Ergänzung der Anordnung 111/44 vom 9. Juni 1944

des Produktionsbeaufstragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Anfertigung von Vollauflege-Matraßen (Bettpolster)

Auf Grund der Veroxdnung über den Warenverkehr in der

geb. 18. 10. 1904 in wohnh. gew.

100.

bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Veryrdnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl, 1 S, 529/531) wird mit Zustimmung des Herrn Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an- geordnet: : Z E Geltungsbereih

Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Betriebe oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde

S2 Verarbeitungs8vorschriften

(f) Kinderbett-Matragen dürfen nur in einex Bodeúhöhe

von jeweils höchstens 10 ecm gefertigt werden.

* (2) Vollmatragen für Erwachsene müssen ab 1. Oktober 1944 mindestens ?/1o des gesamten Füllstoffes als Mitteleinlage Raps- füllstoff enthalten. ;

(3) Kinderbett-Matrapen sollen, soweit die technischen Vor- ausseßungen in den Betrieben gegeben sind, mindestens ?/w des gesamten“ Füllstoffes als Mitteleinlage Rapsfüllstoff ent- halten. E

E / Höchstzulässiger Stoffverbrauch

Für Vollpolster-Matrayen dürfen nachstehende Stoffver-

brauhsmaße nicht überschritten werden: M f

Artikel n Drell Vollpolster-Matraßen

\

Papier- Stoff- gewebe breite

S

120/620 110/680 110/600 110/550 120/250 120/190 120/140

100/95

100/200 oder 90/190 80/190 70/140 60/120 50/100

40/80

120 ecm 110 cm 110'cm 110 ecm 120 em q 120 cm 120 em

120 em

3 tlg. mit Keil

b) für Kinderbetten

c) für Kinderwagen

_Unterseite:

totalen Krieges.

[4:444 441414

38/74 100/89 120 cm

L PAE y ea Es U A, C V S ats B GiAm n ene icidhiltt: n BO

d) Vollpolster-Matragen in Drell-, Papier- od. j hem Bezug für rwachsente

Oberseite: Drellbezug 120/370 u. 120/275 120 cm

100/200 110/400 u. 110/300 110 em

oder

90/190

110/350 u. 110/255 ‘110 cm 80/190

Papiergewebe-Bezug : : 110/325 u. 400/255 400 cm Keil: | E Drellbezug (ist im Drellverbrauch enthalten) | Füx die Fertigmaße der Artikel sind -die Breiten der Artikel an’ erster Stelle genannt. : i

LN die Schnittmaße sind die Breiten der Verwendung findenden Gewebe ‘an erster Stelle genannt.

Die“ errehneten Schnittlängeu enthalten neben der Zugabe für die Nähte den zulässigen Zuschnittverlust.

1s , y S 4 Strafvorsehrift : Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

S8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be- straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs-

strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden §om Reichs-

beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete wahr- genommen. i 85

Schlußvorschrift

_ Diese Anofdnung tritt am 7. Tage nah ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der A E sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg un im Bezirk Bialystok sowie in “der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 1. Oktober 1944. Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren des Reich3ministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Tengelmann., i

Anordnung Nr. X111/44

zur Ergänzung der Anordnung 111/44 vom 9, Juni 1944 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über

die- Anfertigung von Auflege-Matrayen mit Federeinlage

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die. Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September ‘1943 und der ersten

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep-

tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und. Ktiegsproduktión.. áän- geordnet: ; ;

: 1

» Geltungsbereih

Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Betriebe oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde Rechnung Auflege-Matragen herstellen. :

D A A Herstellungsverbot ;

Die Herstellung von Auflegematrapen mit Federeinlage wird mit Fukrafttreten dieser Anordnung verboten, ?

83 Ausnahmen

Jn begründeten E (für Lazarett-Bestellungen und Schwerkriegsbeschädigte) können Ausnahmen von dieser An- ordnung - durch den Leiter des fachlichen Produktionsaus- shusses in meiner Vollmacht zugelassen werden,

da 8 4 Strasvorsehrift

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach“ S8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr go straft. Das Antragsreht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs. beauftragten für Kleidung - und. verwandte Gebiete wahr- genommen. i

85 Sehlußvorsehrift

Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemaß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxembu

und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark un

‘in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 1. Oktober 1944.

Der Produktionsbeauftragte für Bekleidun | und Rauchwaren

des Reichsministers für Rüstung und Tengelmann.

riegsproduktion,

Bekanntmachung

Die am 14. Oktober 1944 ausgegebene Nummer 51 des

Reichsgesegblatts, Teil 1, enthält: Es g

Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im U a

Nina L S LCUML Unger! aus Anlaß des om 11, ober ;

Umfang: 14 Bógen. Verkaufspreis: 0,15 RA. Postbeförde- s

rungsgebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück hei Voreinsendung auf

unser Postsheckonto: Berlin 962 00, Berlin C 2, den 17. Oktober 1944.-

Reichsverlagsamt.® J. V: Stern,

Amtsqericht Peine, den 10, 10. 1944.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 236 vom 20. Oktober 1944. E. 3

Wirtschaststeil

Prof. Hunke über die Bedeutung der deutshen Wirtschasts- O werbrng :

Fn einem Aufsay, der im amtlichen Organ des Wevberäfkes der deutschen Wirtschaft „Wirtschaftswerbung“ nt ist, be- handelt der Präsident des Werberates, Prof. Dr. Hunke, das Thema „Zukunft der deutshen Wirtschaftswerbung“, wie sie sich an der Schwelle vom 5. zum 6. Kriegsjahr zeigt. Es läge auf der Hand, sagt Prof. Hunke, daß während des Krieges die Ein- shränkung des Papierverbrauhs, die Sktillegung von Druckereien und der anderweitige Einsaß ihrer Arbeitskräfte in hervorragen- dem Maße den Umsang der Wirtschaftswerbung bestimmen. Vor allem hatten dix O Lenkungsmaßnahmenñ _ in der Wirtschaft viele Aufgaben auf die Wirtschaftsverwaltung über- tragen, -die früher von der. Wirktschaftswerbung ‘als Sthritt- macherin des Wettbewerbs erfüllt seien. Fm neuen Abschnitt des Krieges, der nunmehr begonnen habe, werde die Werbewirtschaft zum größten Teil zum Erliegen kommen, doch dürfe sie mit ihrer bisherigen Entwicklung in diesem Kriege nicht unzufrieden jein; sie habe zwar bis Anfang 1943. größere Teile ihres Polumens eingebüßt, habe aber zuglei ihre Unentbehrlihkeit unter Beweis gestellt. Die Erstellung der Rüstung könne zwar die Wirtschafts- werbung entbehren, sie sei aber bei der Erfüllung der Export- verpflichtungen und als volkswirtschaftlihe und -wirtschafts- politishe Aufklärung. niht zu “erseßen. Die Kräfte, die die deutshe Wirtschaftswerbung heute noch für andere Zwecke zur Verfügung stellen kann, seten ar sehr gering, aber die Ein- shränfungen, die auf anderen Sektoren (Papier, Druckerei usw.) vorgenommen werden, gestatteten die Fortführung der Werbe- wirtschaft auch im bisherigen Umfange nicht.

Mit der Stillegung der wesentlichsten Têile der Werbewirtschaft

sei diese jedoch nicht tot. Sie werde als Wirtschaftsaufklärung und -propaganda im Fnlande und als Exportwerbung im Aus- lande auch jeßt ihre Bedeutung behalten. Es sei unbestreitbar, daß sie immer mehr cin®Jnstrument der geistigen Kriegführung geworden sei, - das der Erxringung des Sieges diene.

Wirtschaft des Auslandes

Vereinheitlihung des kriegswirtshaftlihen Strafrechts in der Schweiz

Zürich, 19, Oktober. Der schweizerische an hat einen Beschluß verkündet, der alle Bestimmungen über das kriegswirt- schaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftlihe Strafrehtspflege in 155 Artikeln zusammenfaßt. und. systematish ordnet. Die bis- herigen Bestimmungen wurden dabei einer Prüfung unterzogen und im Bedarfsfall abgeändert. Die Aenderungen verfolgen vor allem zwei Ziele. Auf der einen Séite bezweckt der«Geseugeber die Beihleunigung des Verfahrens, auf dex anderen Seite will er dem Beschuldigten und den übrigen Parteien des Strafverfahrens3 erhöhte Garantien für ihre gerehte Behandlung einräumen.

Leicht verbesserter Beschästigungsstand im schweizerischen R Hotelgewerbe

‘Züvich, 19. Oktober. Das schweizerishe. Bundesamt für Fndu- strie, Gewerbe und Arbeit hat eine Erhebung über den Be- \shäftigungsstand im Hotelgewerbe in der Sommersaison des lau- fenden Jahres durchgeführt. Die „Ermittlung erfaßte Betriebe mit zusammen 81 409 Gastbetten. Der mittlere Beschäftigungs- „ständ. in. den Monaten. Funi- gi Vit e 1944 übertrifft danach as Vorjahrsergebnis. um 6 %. Fm Vergleich zun Tiefstand dex ‘Somtmersaison 1940“ ergibt’ sich eine Zunähmè um 30 %%, während der Ausfall gegenüber dém Sommer 1939 noch 23 % beträgt. Gegenüber einer Erhöhung um 7% in den Großstädten beträgt der Zuwachs in den übrigen städtishen Fremdenzentren 2 %.

Rohstoffmangel, - Arbeitslosigkeit und Hunger in Bonomi-Ftalien Ausschlußreiche britishe Feststellungen

Zeder neue Tag bringt neue Mitteilungen der englishen Presse itber die Zustände in dem von Briten und Amerikanern beseßten Teil Ftaliens. Besondere Beachtung findet ein Bericht, den Will Lawther, Präsident des englishen Bergarbeiterverbandes, nah seiner Rükkehr aus Ftalien gegeben hat und den mehrere Londoner Blätter, am ausführlichsten der „Daily Telegraph“, veröffentlicht L Der, englische Gewerkschaftler hat sich vor allem für die

eben3verhältnisse der arbeitenden italienishen Bevölkerung inter- essiert und teilt pp folgendes mit: „Die Mehrheit des Volkes hat keine normale. Beschäftigung; die Angestellten verdienen 50 bis 100 Lire am. Tag. Zahlreiche Lebensmittel sind rationiert, aber ihre Menge ist ungenügend, um das für die Gesundheit, besonders der Arbeitex, notwendige Quantum zu garantieren, Die Lebens- mittel müssen daher wust ih auf dem geit Markt gekauft werden oder auf der schwarzen Börse. Ein bescheidenes Mahl in einem Restaurant dritter Ordnung erfordert z. B. 200 Lire. Ein Paar 'Lderhandshuhe kostet 4500 Live.

4, Oeffentliche Zustelluugen,

56. Verlust- und Fundsachen,

6, Auslosung usw, von T E

Aufgebot.

L Untersuchun js- und Strafsachen, | 2, Zwangs igerungen, 8. Aufgebyvte, L

3. Aufgebote a

3 F 6/44. . Der

Die Ehefrau Auguste Bettels geb, Hake in Soßmar, Haus Nr. 106, hat beantragt, den verschollenen Wilhelm Hake, geb. am 16, 9, 1866, zuleyt wohn- aft in Soßmar, für tot zu erklären. er Verschollene wivd aufgefoxdert, bis zum 15. ¿ t | neten Geriht Nachricht übex seinen Verbleib" zu geben, widrigenfalls er für tot exklärt werden kann. Alle, die Aus- kunft über den Verschollenen geben fönnen, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen.

erklären, Die

erbleib zu geben. N über

eht die Ln 1E i

[8664]

Die Ehefxau Auguste Bettels j Hake in Soßmar, Haus Nx, 106, q beantragt, den verschollenen Kellner Otto- Haké, geb. am 4. 3. 1872, zulegt wohnhaft in Soßmar, für- tot zu er- flären. Der Verschollene wird auf- gefordert, bis zum -15. Fanuar 1945 dem unterzeichneten Gericht Nachricht übex seinen Verbleib zu geben, widri- genfalls ex für tot erklärt werden kaun, Alle, die Auskunft über dem Verscholle- nen gebenWönnen, werden aufgefordert bis zu dem oben bestimmten | eitpunkt dem Gericht Anzeige pu machen, Amtsgeriht Peine, 10. Oktober 1944.

straße 28, wohnhaf Brauer Éugen tragt, daß und seine beiden lowski und. Martha

iese bis zum

v 4 «

Wenn wir diese Preise mit dem

ertpapierean,

aler Willy Dann- heim in Kissenbrück hat beantragt, die) verschollene Ehefrau des Malers Hein- rih Dannheim, Martha geb. Nicolaus, zulegt wohnhaft in Kissenbrück, für tot U bezeichnete hollene R tee 1640 ‘d O ; is zum 1, Dezember em unter- anuar 1945, dem unterzeih- zeichneten Gericht Nachricht über ihren V An alle

Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ‘er- Pee spätestens bis

944 dem Gericht Anzeige

zu machen, : ae idi Le Ote *].niht vorhanden ist.

n ga [8660] Oeffentlihe Aufforderung .

i nah § 2358 BG \ L /

462, VI. 763/1944. Der Willi Kos-| 18 VI ?46/44, lowski hat die Erteilung eines Erb- scheins nah seinem am 29, 1944 verstorbenen, ju Berlin,

gewesenen Vetter

oslowski dahin bean- rben zu je 4 sind er selbst eshwister Kurt Kos- eydèl geb. Kos- lowski, Andere Personen, die Erbrechte u haben- glauben, werden aufgefordert, 1. Januar 1945 beim

untergeihuoten Gericht

D n

ea Y Tagesverdienst, der bei den Arbektern durhshnittlih zwischen 100 und 150 Lire shwankt, vergleichen, versteht man, daß etne tragbare Grundlage für das soziale Leben unerreihbar ist. Daraus folgt eine Korruption. größten Stils, eine dunsle Händlertätigkeit und Hunger. Man bemerkt ferner einen riesigen Mangel an Roh- stoffen, besonders an Kohle, die bekanntlich vor dem Krieg importiert wurde.“

Der Aufbau des japanishen Außenhandelsapparates

Tokio, 19. Oktober. Fm Vordergrund der japanishen Außen- handelspolitik steht nah einem Aufsaß des Direktors der Handels- abteilung im Großostasien-Ministerium die Stärkung des Wehr- potentials durh den Handelsaustausch innerhalb der Großostasien- Une mit dem japanischen Mutterland als Mittelpzuinkt. Für die Ausfuhr sind zwei Punkte wichtig: 1. Waren für die Entwicklung des bestimmten Gebietes; 2. Ausgleich für erfolgte Einfuhren.

Dabei werden die Waren bevorzugt, die die Japaner an Ort und Stelle unbedingt brauchen und ferner solche, die für die Festigung der jeweiligen Pfand dienlich erscheinen, und schließ- lih solche zum Wirtschaft8saufbau und zur Sicherung des Lebens- unterhaltes der Bevölkerung. Alles andere soll im Wege der Selbstversorgung beschafft werden.

Als Handelsorgan hat sich die Koekeidan seit Januar 1943 immer mehr eingearbeitet. Fhre Tätigkeit teilt sih in direkten Händel und Preisausgleih. Der Handel erfolgt entiveder direkt oder als Auftragshandel. Auch beim direkten Handel werden oft Berufs-

. außenhändlerx eingeschaltet, vielfach dieselben, die im Auftrags-

handel als Komissionâre arbeiten. Für die japanische Ausfuhr ist in diesem Frühjahr in China eine eigene Agentur geschaffen wor- den, die mit dex Koekeidan aber zusammenarbeitet. Die Mehrheit der Einfuhrwaren von China nah Japan ist kriegswichtig, vor allem handelt es sih um Eisenerze, Kohle und Kieselerze für. die Stahlherstellung. Zur Sicherung dieser Einfuhren na die Koekeidan diesè Produktion möglichst zu fördern und die finanziel-

len Lasten durch die Gewinne bei der Ausfuhr Japan lder Waren -

zu decken. Als bestes Mittel zur Erfassung dieser Ausfuhrgewinne erwies sich die Errichtung der eigenen Agentur in China, die seit dem Frühjahr arbeitet und immer mehr erweitéêrt wird. Export- abshlüsse werden von dieser Agentur getätigt. Die Behörden unter- suchen dann die Preisbedingungen am Bestimmungsort und geben der Agentur den Auftrag, zum besten Preis zu verkaufen.

Durch die Schaffung der Koekeidan sind die meisten anderen Handelsorgane überflüssig geworden. egenwärtig bestehen als

“selbständige Organe nur noch die Koekikyokai und die Gemüse- und

Früchte-Ausfuhrkontrollgesellshaft. Fn Chosen wurde im Februar

, 1944 die Chosen-Handelsgesellshaft durh- Zusammenlegung der

Chosen-Handelsförderungsgesellshaft mit der Chosen-Ostasienhan- delsgesellschaft errichtet. Sie is das Parallelogramm zur Koekeidan. Jn Taiwan bestand bisher die Taiwan-Handelsvereinigung, die die Taiwan-Handelsförderungsgesellschaft und andere Organe kon- trollierte. Allen diesen Oïganen wurde jevt die „Gesellschaft für wichtige- Waren Taiwans“ übergeordnet. Diesez hat außer dem Handel auch die Vorratshaltung, den Schiffsbau, die Nußung unvollständiger und stilliegender Anlagen und die Abwicklung solcher Gesellshaften unter si, , die ihren Betrieb stillegen oder umstellen. Fn Nordchina besteht seit E 1943 die Nordchina- P E Meadi@aku die sih hauptsählih mit der Einfuhr esjaßt. Für Mandschukuo ist ein Einfuhrkontrollorgan carakte- ristish, das gleichzeitig die Verteilung im Lande unter sich hat, während das Ausfuhrkontrollorgan gleichzeitig für die Sammlung dexr Ausfuhrwaren sorgt. ._ ; :

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 19. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,734, Berlin. 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 19, Oktober. (D, N. B.) New York 4,021,-—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon ——, Rio de Janeiro 82,84 16, L j

Zürich, 19, Oktober. (D, N, B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229/, Berlin 172,50, L'’¡sabon 17,014, Stockholm 102,634, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 83,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B. -

Kopenhagen, 19. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Weren 76,80, Zürich 111/25, Rom —,—, Amstexdam 254,70, Stoholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.

Stocholm, 19. Oktober. (D. N. B.) London 16,86 G, 16,95 B,, Berlin 167,50 nom. G,, 168,50 B., Paris ‘—,-—— G,, —,— BV., Brüssel —— G,

Dfsentlich 7. Aktiengesellschaften, ais, |

and | & Berner andernfalls der beantragte 'Erbschein erteilt werden wird, \ / Berkin C 2, Neue Friedrichstraße 4, den 11. Oktober 1944.

Amtsgericht Berlin. Abteilung 462.

[8709] Oeffentliche Aufforderung.

Am 7, Dezembex 1943 ist in Hams- burg-Harburg - dax Wächter Foseph awela verstorben, Personen, denéèn rbrecte zustehen, werden aufgefordert, sie bis zum 31. Dezember d. F. bei dem | se untérzeihneten Geriht zum Alkten- | ein zeichen 74 VI, 9390/44 anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als die Gemeinde- | 31, verwaltung der Hansestadt Hamburg

19, 11. Gen

vertreten denten in

Ver-

welche

Hamburg, den 11. Oktober 1944. Das Amtsgericht.

B. [8710 Beschluß.

Am 3. Mai 1944 sind in L Schlageterstr. 92, die dortselbst wohnhaft gewesenen Eheleute Verwaltungsführer Gans Oskar Lud- wig Rößler und Marianna Rößler, geborene Radoy deutshe Reichs- angehörige verstorben. Da ein Erbe bisher niht ermittelt ist, werden die- jenigen, die cin Erbrecht geltend machen vollen, aufgefordert, dieses Recht bis spätestens 1... Dezember 1944 beim unterzeihneten Geriht geltend ju machen. Anderenfalls wird festgestellt

anuar irken-

in Kiel, storben,

anzumelden,

Ms

dis

nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., —,-— B.,. Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon. 16,29 G., 16,55 ‘B., Buenos Aires 102,00 G,,

104,00 B.

London, 19, Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol)» 168/—.

,

Ju DVerlin festgestellte ITotierungen flir telegraphische uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknöten

Telegraphische Auszahlung

\ 20. Ottober

| 18, Oktober Geld VWBrief |

|

|

Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und Kairo)

Afghanistan (Kabul) ..-++ 0.

Albanien (Tirana)

Argentinien (Buenos Aires) ..

Australien (Sidney)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen)

Brasilien (Rio de Janeiro)

Britisch-Jndien (Bombayal- cutta)

Bulgarien (Sofia)

Dänemark (Kopenhagen) «««.

England (London) ... +5 ..

Finnland (Helsinki) ...... o.

Frankreich (Paris) .

Griechenland (Athen)

Holland (Amsterdam u. Rotter- dam)

Jran (Teheran)

Jsland (Reykjavik)

Jtalien (Rom und Mailand) .

Japan (Tokio und Kobe)- ««-

Kanada (Montreal) ....... ..

Kroatien (Agram) ..... «5 ‘.

Neuseeland (Wellington) ««-«

Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon) „+5. ...

18,79 80,92 0,588

1 ägypt. Pfund _— 100 Afghani | 18,83 100 Franken 8 81,08 1 Pap.-Pes. 0,592 1 austr. Pfund | —_ 100 Belga 40,04 1 Cruzeiro fie

18,83 39,96

100 Rupien —_ (a 100. Lewa | Sp s 100 Kronen | 5 52,15 1 engl. Pfund ns 100 Finnmark | 100 Frs. | 100. Drachmen

100 Gulden 100 Rialis 100 isl, Kx | 38,42 100 Lire | 9,99 100 Yen | 58,591 1 kanad. Dollar | 100 Kuna | 4,995 5,005 1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 56,76 56,88 | 56,76 1 100 Escuda 10,19 10,21 | 10,19 Rumüänien (Bukarest) 100 Lei —_ a Schweden (Stockholm u. Göte-

b | 100 Kronen 59,46 59,58 | 59,4

ors) Schweiz (Zürich, Basel und |-« 100 Frs. 57,89 38,01 | 57,89

Bern) Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar | 4,995 5,005| 4,995 100 low. Kr, 8,591 8609| 8,591

Slowakei (Preßburg) Spañien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 28.565 283,605| 23,565 1 südafr. Pfd.

52,25

1,668 1,672| 1,668 132,70 14,61 | 14,59 38,50 | 38,42 10,01 | 9,99 58,711] 58,591

1132,70 132,70

| 14,59

4,995

-1,978 1,199

1,978

1,982 1,199

1,201

Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) Türkei (Fstanbul) 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevideo) « 1 Peso Verein. Staaten von Amerika

(New York) 1 Dollar _— _— —_ C I S E

Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief

England, Aegypten, Südasfrikanische Union „+4... - 9,89 9,91 A Se oe E Sap e ee S C U fs ER S ECIS A 5,06 5,07 4,995 5,005 3,047 3,053 7,912 7,928 74,18 g 74,32 2,098 2,102

2,498 2,502 0,130 0,132

ulgarien-. o... oco. Australien, Neuseeland «+0000 o. British-Jndien oooooo oan) Dec... 000... Kanada 2029.202202... ... 2.2.0000. S900... ... Vereinigte Staaten von Amerika T Brasilien 0000er... 0e... 02.0...

mia

- Ausländische Geldsorten und Banknoten

20. Oktober Geld Brief

20,88 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205

18, Oktober Geld Brief 20,88 20,46 1646 1622 4,185

4/89

Sovereigns ooo. ea) |} Notiz

20-Francs-Stücke 0000092... | ür

Gold-Dollars 1 Stüd

| Aegyptische .......« P Vev é 1_ägypt. Pfd. 4,839

Amerikanische: 1000—5 Dollar | 1 Dollar 2 und 1 Dollar

Argentinische S

Australische «o...

Belgische ..... 2002000200...

Brasilianische 224.202...

Britisch-Jndische

Bulgarische: 500 Lewa und darunter

1 Dollar Pap.-Pej. 0,44 j 0,44 1 austr. Pfd 2,44 2,46 2,44 100 Belgas 839,92 8 | 39,92 1 Cruzeiro 0,08 0,08 100 Rupien 22,95 i ò | 22,95

100 Lewa 3,07 ü 8,07 Dänische: große 100 Kronen _— 10 Kr. und darunter 100 Kronen 562,10 52,10 Englische: 10 £ und darunter. | 1 engl. Pfd. “_— e

5,056 5,075| 5,055

4,99 3,01 | 4,99

Finnische 100 Finnmarl Französische 100 Frs. ¿ SortandelGe ooooo oon cees | 100 Gulden 132,70 132,70 |132,70 alienische: große 2.2... 100 Lire 9,98 10,02 9,98 T0 Die A a CH S Co SCa Es e100 Lire 9,98 10,02 Kanadische 1 kanad, Dollar | 0,99 1,01 Kroatische 100 Kuna 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr, u. darunter | 100 Kronen ö6,89 5d7,11 Rumüänische! 1000 Lei und GOOTDEL Gleis ea Va v 0% a 100 Lei 1,66 Schwedische : große 100 Kronen _— 50 Kronen und darunter .. | 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs, 100 Frs, 58,07

100 serb. Dinar 5,01 darunter «+5. «c. | 100 slow, Ar, 8,62

Südafrikanishe Union 1 südafrik. Pfd. 4,41 Türkische a. *1 türk, Pfund 1,93

.....….….……. 0...

1,68

59,64

58,07 100 Frs. und darunter ««««

Serbische

Slowakische: 20 Kronen und

Geleise m. b. D, 132, Offene Handel3- und Kommanditgesellschaften,

werden, daß das Großdeutshe Reich,

durch den

osen, Erbe geworden ist.

LKihßmannstädt, 26. September 1944, Das Amtsgericht. '

[8708] Oeffentliche Aufforderung. Am 828, August 1943 ist münster der Kaufmann Fohns Scheska, geboren . 14. Oktober 1871, Sein leßter Wohnsiy war sein Geburtsort Kassareggen (?). Da Erbe nicht ermittelt i\ diejenigen, ‘die „Erbrechte am Nachlaß haben, Au Eee, sih anuar 1 Hamburg 74 V1 Nx, 7633/43 zu melden, andernfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als die Ge- meindeverwaltung der Hansestadt Ham- burg nicht vorhanden ist.

F

[8662] Oeffentliche Aufforderung. 8 VI 325/44. Der Georg Stuhr, in Neubranden urg, ist am 24, 5. 1944 einem le a ein Erbe niht ermittelt worden ist, Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert, thre Erbrechte bis zum 15. Februar 1945 bei dem unter- zeihneten Gevicht anzumeldeu, andevn-

\ , Ungarische: 100 Pengdö und darunter «...+ 09a. 00 | 100 Pengò

13, Unfall- und Fnvalidenverficherungen, 14, Deutsche Reichödank und Bankausweise, * 15, Verschiedene Bekanntmachungen,

falls wird festgestellt . werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen a vorhanden ist. iel, den 11. Oktober 1944. Das Amisgericht. Abt. 3,

[8668] Beschluß

berfinanzpräst-

c U .

4 VI 67/44. Dex Ehefrau Josef Joa, Käthe geb. Klein, in Merzig ist estorben. | am 13. April 1944 von dem unterzeih« amburg, | neten Nachlaßgericht ein Erbschein er- teilt- worden, worin bescheinigt ist, daß sie und ihr Kind Helene Joa die ge- jeßlihen Erben des am 28. Dezember 1943 im Osten gefallenen Jose} Joa aus Merzig sind. Dieser. Erbschein ist unrichtig und wird deshalb für kraft- los erklärt. |

Merzig, am 5. Oktober 1944,

Amtsgericht.

[8666] Beschluß.

Am 7. 1. 1943 hat das Amtsgericht Chemniy der Frau da Marie Melchior „geb, Thost, Chemniy, einen Erbschein Hafenarbeiter | erteilt, der sie, ihren Vater Oskar eboren am 21, 5. 1873 eor Thost und ihre ' Schwestern

Charlotte Gerda Schwarz geb. Thost und Jlsa Ottilie, Thost als Erben ihrer Mutter Marie Jda Thel geb. Hinkel ausweist. Dieser Erbschein wird für kraftlos erklärt. Er ist unrichtig, 79 IV T 269/42.

Chemnis, den 5. Oktober 1944,

mtsgeriht, Abt. 79,

in Neu-

t, werden alle

bis . zum 45 beim Naqhlaßgericht

den 11, Oktober 1944. as Amtsgericht,

ÿten Wohnsiy, ge- werden diejenigen, denen