1944 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 242 vom 28. Oktober 1944. &, 2

8) Das Einfassen ist auf die durch die Form bedingten Falle zu beschränkten und darf nur in den Breiten 3 und 5 ({ und 11{linig) erfolgen. (4) Die Hutbänder (Garnierband) werden auf die Breiten 3, und 9 (7, 114 und 19linig) beschränkt. _(5) Die Berwendung von Vollfuttexr ist nux für Kinder- Kopfbekleidung und Trauerhüte aus Stoffen, soweit material- bedingt, zulässig. ; (6) Futterstreifen dürfen höchstens 5 cm breit sein, sofern Band als Futter verwendet wird, darf es die Breite 5 (11{linig) nicht überschreiten. (7) Die Arbeitszeit für das Garnieren darf je Hut 1 Stunde nicht überschreiten. Warengruppe IV: Herren- und Knaben-Sommerhüte A l " , v. . Vorhandene Formen dürfen weiterhin verarbeitet werden. Vie Herstellung neuer Formen is für das Fnland verboten und lediglich für den Export zugelassen.

Verarbeitungsvorschriften

(1) Die Anzahl der Farben wird auf 5 beschränkt. i (2) Das Einfassen der Hüte mit Einfaßband. ist für da Jnland verboten. Die Breite des Einfaßbandes für Expoxt- ware wird auf 6 und 10 Linien beschränkt, (3) Die Hutbänder wérden auf die Breite von 10 Linien be- \chräukt. (4) Das Füttern der Herren- und Knaben-Sommerhüte ist perboten. ; /

(5) Die Artikel der Warengruppè TV dürfen mit keinem Firmenstempel oder Etikett versehen werden. Ausgenommen nb Weitenangaben,

Warengruppe V: Frauen-, Mädchen- und Kinder-Sommerhüte

1. Hüte aus Strohgeweben oder Strohpapier

2. Sitrohstumpenhüte

3. Stoffhüte (nur zugelassen für Kinder bis zu 6 Fahren).

° Verarbeitungsvorschriften

(1) Die Anzahl der Farben wird auf 10 beschränkt.

(2) Das Einfassen der Hüte, soweit materialbedingt, is auf die Breiten 3 und 5 (7 und 11{linig) beschränkt.

(3) Die Hutbänder (Garnierband) werden auf die Breiten 8 und 5 (7, 9, 11/2 und 19linig) beschränkt. :

(4) Die Verwendung von Vollfutter “ist unzulässig.

(5) Futterstreifen dürfen höchstens 5 ecm breit sein, sofern Band als Futter verwendet wird, . darf es die Breite 5 (11 {linig) niht überschreiten.

(6) Die Arbeitszeit für das Garnieren darf je Hut 1 Stunde nicht überschreiten. (

Warengrüppe VT: Seiden und Klapphüte für Herren

Diese Warengruppe entfällt bis auf weiteres.

Warengruppe VIT: Ski- und Arbeitsmüßen 1. Blaue Berufsmüße für Mäñner mit Tuch- oder blankem Schirm (Tellerform) 2. Berufswintermüßen in Skiform. für Männer 3. Arbeitsmüßen für Männer (Sportform) 4. Knaben-Skimüßen aus blauen und gemusterten Stoffen (Größe 48—56). | Anlage 2 - zur Anordnung XIV/44 des Produktionsbeauftragten für Be- kleidung und Rauchwaren des. Reichsministers für Rüstung wud Kriegsprodulktion über e Anfertigung von Kopfbekleidung aller Art

Höchstzulässiger Durchschnittsverbrauch an .Werkstoffen Folgender höchstzulässiger Verbrauch an Werkstoffen darf ini Produktionsabschnitt nicht überschritten werden:

Warengruppe T: Filzstumpen und Capelines Matexialverbrauhsmengen regeln sich nah dem Typen- programm, Anlage 1.

Warengruppe* IT: Herren- und Knabenfilzhüte 1 Stumpen nach Typenliste Garnierband bis 14 Linien oder Kordel einfah um den Hut gelegt. Länge des Bandes im Durchschnitt 65 cm _ (Größe, 53—61) j A Schweißleder (Werkstoffleder) bis zu einer Breite von 194 Linien-Länge entsprechend der Weite 53—61). Warengruppe 111: Frauen-, Mädchen- und Kinder-Winterhüte A, Filzhüte 1. Frauenhüte Filzstumpen, nach Typenliste Garnierband 0,75 m in Breite 3—9 (7, 114 und 14linig) l Einfaßband 1 m in Breite 3 oder 5 (7, 11‘4linig) Futterstreifen dürfen höchstens 5 cm breit sein, sofern Band als Futter verwendet wird, darf es die Breite 5" (11¿linig) nicht überschreiten. . Mädchenhüte - Papen, nach Typenliste arnierband 0,75 m in Breite 3—5 (7 und 114linig). B. Winter-Stosfhüte M 1. Fraucenhiüte i Oberstoff höchstens 0,90 m bei 42 em Breite Etamme 15 em bei 130 cm Breite oder Mullstoff oder Gaze 30 cm bei 80 cm Breite Gaxnierband 0,75 m bei Breite 3-—9 (7, 1114 und _4linig) Einfaßband (nux soweit materialbedingt) 1 m in den Breiten 3 oder 5 (7 oder 11%linig) Futterstreifen dürfen höchstens 5 em breit sein, sofern Vand als Fulier verwendet wird, darf es die Breite 5 (11/¿linig) nicht überschreiten, Länge 55—60 ci, ent- sprechend der Weite des Kopfes. . Mädchenhüte Oberstoff höchstens 0,85 m bei 42cm Breite Etamine 16 cm bei 130 ecm Breite oder Mullstoff oder Gaze 30 cem bei 8) ecm Breite Garnierband 0,75 m bei Breite 3 oder 5 (7 oder _114linig) j Einfaßband (nur soweit materialbedingt) 1 m in den Breiten 3—d (7 und 114linig) Futterstreifen dürfen höchstens 5 em breit sein, sófern Vand als Futter verwerdet wird, darf es die Breite 5

4

(114linig) nicht überschreiten, l

3. Kinderhüte (Kappen) a) große Kappen (2 Formen) für 14- bis 18jähvige, ungefüttert, N höchstens 63 em bei 42 cm Breite, Etainine 10 em bei 130 em Breite, Mull- stoff oder Gaze 20 ecm hei 80 cm Breite, Garnier- band 0,65 m in den Breiten 3 oder 5 (7 odex 11linig),

kleine Kappen (5 Formen), Wagner-Kappe für 14-

bis 16jährige, übrige Formen für 10- bis 14jährige,

Oberstoff höchstens 50 cm,. Einlagestoff 10 cm für

Form 1, 5,5 ecm für Form 2 und 3 (Etamine bei

130 em‘ Breite) i

Mullstoff oder Gaze 15 ecm bei 80 ecm Breite, Gars

nierband 0,65 m in den Breiten 3 oder 5 (7 oder

11linig)

Futter nur soweit materialbedingt. Wareugruppe TV: Herren- und Knaben-Sommerhüte Garnierband bis 10 Linien 0,65 m lang oder Kordel 0,70 m ‘einfach um den Hut gelegt Schweißledexr (Werkstoffleder) bis zu einer Breite von 19/4 Linien, entsprechend der Weite des Kopfes (Größen

__03—61), ( j Warengruppe V: Frauen-, Mädchen- und Kinder-Sommerhüte A. Strohhüte (Die Ausführung von Strohstumpen wird dur die Vor- industrie bestimmt.)

1. Frauenhüte

Kopfteil und Rand zusammen gemessen dürfen 55 cm nicht überschreiten Garnierband 0,75 m in den Breiten 3, 5 oder 9 (7, 11 odex 14linig) i: | Einfaßband (nux für Stumpen) 1,10 m in den Breiten 3 ver 5 (7 oder 11linig) Vollfutter is verboten Futterstreifen dürfen höchstens 5 ecm breit sein, so- sern Band als Futter verwendet wird, darf es die Breite 5 (114linig) niht überschreiten, . Mädchenhüte Kopfteil und Rand zusammen gemessen dürfen 55 em nicht überschreiten Garnierband 0,75 m in den Breiten 3 oder 5 (7 oder 11?slinig) | Einfaßband (nux für Stumpen) 1,00 m in den Breiten 9, 0 oder: 9 (7 oder 1124 oder 14linig) Vollfutter ist verboten A dürfen höchstens 5 cm breit sein, sofern Vand als Futter verwendet wird, darf es die Breite 5 (11Zlinig) nicht überschreiten; . Kinderhüte Kopfteil und Rand zusammen gemessen dürfen 50 cm nicht überschreiten Garnierband 0,65 m, bei Bindeband 0,50 m mehr (insgesamt 1,15 m) Einfaßband (nux für Stumpen) 0,70 m in den Breis ten 3 oder 5 (7 oder 11‘4linig) Futterstreifen dürfen höchstens 5 cm breit sein, sofern Band als Futter verwendet wird, darf es die Breite 5 (11linig) nicht überschreiten.

B. Sonmer-Stoffhüte aus Strohgeflehten, Strohstofsen oder Papiergeweben ; 1. Frauenhüte Oberstoff höchstens 0,90 m bei 42 cm Breite Etamine 15 cm bei 130 ecm Breite oder Mullstoff oder Gaze 30 ecm bei 80 ecm Breite Die Verwendung von Schleierstoff ist verboten Garnierband 1 m in den Breiten 3,' 5 odex 9 (7, 11% oder 14linig) Einfaßband (soweit materialbedingt) 1,10 m in den Breiten 3 oder 5 (7 oder 11linig) Vollfuttex ist verboten Futterstreifen dürfen höchstens 5 ecm breit sein, sofern Band als (Futtex verwendet wird, darf es die Breite 5 (11?4linig) nicht überschreiten. : Mädchenhüte Obexstoff höchstens 75 em bei ciner Breite von 42 cm Etamine 15 em bei 130 em Breite oder Mullstoff oder Gaze 30 cm bei 80 cm Breite Garnierband 0,75 m in den Breiten 3, 5 oder 9 (7, 11% oder 14linig) Einfaßband (soweit materialbedingt) 1 m in det Brei- ten 3 oder 5 (7 oder 114linig) Vollfutter ist verboten Bu dürfen höchstens 5 ecm breit sein, sofern Vand als Futter verwendet wird, darf es die Breite 5 (114linig) nicht überschreiten. . Kinderhüte Oberstoff höchstens 65 cm bei einer Breite von 42 cm Etamine 10 em bei 130 em Breite oder N oder Gaze 25 cm bei 80 cem Breite Garnierbdand 65 em, bei Bindeband 50 em mehr (ins- gesamt 1,15 m) in den Breiten 3 oder 5 (7 oder 11linig) Einfaßband (soweit materialbedingt) 0,90 m in den Breiten 3 ‘oder 5 (7 oder, 114linig), Vollfuttex ist verboten Futterstreifen dürfen höchstens 5 em breit sein, sofern Vand als Futter verwendet wird, darf es die Bréite 5 (114linig) nicht überschreiten.

Warengruppe VIT: Ski- und Arbeitsmüßen 1, Blaue Berufsmüßen für Männer a) mit blanfkem Schirm Pu 1,10 m Oberstoff je Dbd. bei 140 ecm Breite ß b) mit Tuchschirm D 1,40 m Oberstoff je Dvd. bei 140 ecm reite Futterstoff: 1,30 m je Dbd. bei 136 ecm Breite Einlagestoff: 0,95 m je Dbd. bei 100 em Breite 12 Schweißleder aus Werkstoff 18linig Eichenlaubband: 7,20 m je Dbd, (normalbreit) 12 Bundeinlagen 12 Schirmeinlagen odex blanke Schirme

2, Berufswintermüßen in Ski-Form für Männer : Oberstoff Höchstverbrauh 1,80 m je Dyd. 140 ecm breit Futterstoff Höchstverbrauh 1,00 m je Dbd. 136 ecm breit Einlagestoff Höchstverbrauch 1,00 m je Dbd. 100 em breit 12 Schirmeinlagen f i 12 Bundeinlagen Tafelwatte (4-pfündig) 2 Tafeln 60 X 100 cm = 3050 Gramm je Dbd, j

Für jeden Betrieb nur eine Form zulässig.

. Arbeitsmüßen für Männer (Sportform) Oberstoff Höchstverbrau}h 1,75 m je Dvd. 140 em breit Futterstoff Höchstverbrauh 1,50 m je Dbd. 136 ecm breit

12 Schirmeinlagen aus Pappe

12 Bundeinlagen aus Papier

Tafelwwatte (4-pfündig) 2 Tafeln 60 X 100 ecm = 390 Gramm je Dhd.

Für jeden Betrieb nur eine Form zulässig.

. Knaben-Skimüßen aus blauem oder gemustertem Stoff Oberstoff Höchstverbrauh 1,75 m je Dbd. 140 ecm breit Futterstoff Höchstverbrauh 0,95 m je Dbßd. 136 em breit Einlagestoff Höchstverbrauch 1,05 m je Dbd. 100 cm breit 12 Schirmeinlagen s 12 Bundeinkagen.

Tafelwatte (4-pfündig) 2 Tafeln 60 X 100 ecm = 990 Gramm je Dbd, e Verarbeitungsvorschriften (1) Das Eindrucken von Stempeln oder Anbringen von Etiketten in Müßen ist verboten. (2) Die Herstellung von Kinder-Schiffchen is verboten. » A

15. Bekanntmachung"

des Reichsbeaustragten für Eisen und Metalle über Heraus- gabe von Werkstoffeinsatlisten

Vom 26. Oktober 1944

Auf Grund von § 2 der Anordnung E TV/M IV der Reichs stelle Eisen - und Metalle über Werkstoffeinsaßlisten vom 10. Juni 1943 (RAnz. Nr. 134 vom 11. Juni 1943) wird bekanntgegeben:

1, Folgende Werkstoffeinsaßlisten sind herausgegeben und vom Arbeitsstab für Metallumstellung der Reichsstelle Eisen und Metalle anerkannt worden:

Nummernbezeihnung:

WEL DIN 9 3250 02 2365 01 2212 00 2603 57 4400 01 3220 11

S Gegenstand: Nadeln (Ausgabe 2) Druckluftbremsen für Krastfahrzeuge Förderanlagen ZTauchergeräte Glasindustrie Glühgeräte und andere Geräte zur Wärmebe- handlung von Eisen und Metallen Brennstoffbeheizte Oefen für die Wärntebehandlung von Eisen und Metallen i Hebezeuge und Aufzüge“ : Fischbearbeitungsmaschinen 2603 54 Atemgeräte ; 2527 01 Selen-Trockengleichrihtersäulen 2. Die unter Ziffer 1 aufgeführten Werkstoffeinsaßlisten treten mit der Verkündung dieser-Bekanntmachung in Kraft. Sie sind erhältlich beim Verlag Ernst Fanesgke, Berlin SW 68, Wassertorstr. 14, und beim Beuth-Vertrieb, Berlin SW 68 O Str. 97 / : 3. Gleichzeitig tritt die Werkstoffeinsabliste 7 3250 02 Nadeln, Ausgabe 1/ Dezember 10d, hN A Berlin, den 26. Oktober 1944.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. F. V.: Wieprecht.

2222 05

92212 01 2213 65

d

Bekauntmachung Die am 24. Oktober 1944 ausgegebene Nummer 5 : . Oftol h r 34 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält: Verordnung über die Verkündng von Bergpolizeive San 6. Oktober 1944. J E Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung StVL 18. Oktober 1941. Ba R ne Ld s erung Bet O Tao der Ehewohnung und des Pausrats nach’ der Scheidung (Sechste Durhführungsverordnu zum Ehegeseß). Vom 21. Oktober 1944. O Vi Ar h Umfang: ?/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. M. Postbeförderungs-

gebühren: 0,03 A für ‘ein Stü bei Voreinsendung auf unser

Postscheckkonto: Berlin 962 00. « Berlin C 2, den 25. Oktober 1944. Reichsverlagsamt. J. V: Stern.

Bekanntmachung

Die am 24. Oktober 1944 art8gegebene Nu

Ie ‘e L 44 ans mmer 17 des Reichsgeseßblatts, Teil 11, enthält: |

Zweite Verordnung zux Durchführung des Geseßes über die Regelung der Kohlenwirtshaft. Vom 29. Sibteniber Bed / s ag zu p q Rom O Berner Ucberein-

um. Schuße von Werken der Literatur und Kunst itri

der Slowakei). Vom 12. Oktober 1944. is ao ¿ eren 00s Ba H Ie, 0,15 RA. Postbeförderungs- ebuyren: 0,03 M für ein Stück bei Voreinsend Postscheckonto: Berlin 962 00, U O

- Verlin C 2, den 25. Oktober 1944, Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

i Irichtamtliches

Aus der Verwaltung 7

Berechnungen der Lohnabzüge bei vereinbartem Nettolohn Es kommt oft vor, daß der Arbeitgeber mit seinem“ Arbeit-

nehmer Zahlung von Nettolohn vereinbart. Das bedeutet, daß der Arbeitgeber die Lohnabzüge, insbesondere Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteil am geseßlichen Sozialversicherungsbeitrag,

- Für jeden Betrieb nur eine Form zulässig.

übernimmt, Zweifel, die darüber entstanden sind, wie in solchen Fällen die Lohnsteuerabzüge zu berechauen sind, werden aus dem

Einlagestoff Höchstverbrauch 1,40 m je Dßd. 100 ecm breit

Y

Finanzministerium in der Deutschen Steuer- Zeitung geklä

Axbeitgeber muß danach bei vereinbartem Settolobn für, bie Ber rechnung der Lohnsteuer, des Sozialversicherungsbeitrags und des DAF.-Beitrags dem Nettolohn den Betrag der von ihm über- nommenen Lohnsteuer und den Betrag des von ihm übernom-

menen Arbeitnehmeranteils am geseßlichen Sozialversicherungs-

beitrag hinzurehnen. Diese Hinzurechnung ist rehnerisch nur bis zu einem gewissen Grade durchführbar. Für die Berechnung der Lohnsteuer werden dem Nettolohn hinzugerehnet: einmal die Lohnstéuer, die sich nach dem Nettolohn ergibt Und einmal der Arbeitnehmeranteil aim geseßlichen Sozialversicherungsbeitrag der sih nah dem Nettolohn ergibt. Entsprechend werden für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags dem Nettolohn hin- zugerechnet: einmal der Arbeitnehmeranteil am gesetzlichen Sozial versicherungsbeitrag, der sich nah dem Nettolohn ergibt und ein- mal die Lohnsteuer, die nah dem Nettolohn fällig wird.

Wenn z.'B. ein Arbeitnéèhmer in Steuergruppe 1 einen monat- lien Nettolohn von 180 N.Æ erhält, dann beträgt die Lohnsteuer von 180 2A 14,30 M, der Arbeitnehmeranteil am geseßlichen Sozialversicherungsbeitrag von 180 N. bei einem Kranken- kassen-Beitragssaß von 4!/2% 16,29 NA. Das ergibt einen Gesamtbetrag vou 210,59 2.Æ. Die Lohnsteuer von 210,59 M beträgt 19,70 N.M, dev Sozialversicherungsbeitrag von 210,59 NA 19,01 H.Æ. „Der Arbeitgeber hat somit als Lohnsteuer 19,70. und als Sozialversiherungsbeitrag 19,01 N. abzuführen. Dex Reichs- finanzminister wird bei einer Neufassung der Lohnsteuer--Durch- führungsbestimmungen den Wortlaut der hier in Betracht kom- menden Vorschrift entsprechend dieser Klarstellung den Bedürf- nissen der Praxis anpassen. Der Betrag, der hiernah für dié

ane Ta

- werden,

Wirischafsftsucil

endgültige Berechnung der Lohnsteuer und des Sozialversiche- rungsbeitrags maßgebend ist, ist es auch für die Berehnung des DAF.-Beitrags. :

® Vorshußgewährung bei Behelfsheimbauten

Vorschüsse zum Erwerb oder zur“ Erhaltung von Brundstücken dürfen nicht gewährt werden. Eine Ausnahme is bisher ledig- lih für Zwee - der Kleinsiedlung unter bestimmten Voraus- lebungen zugelassen, Es ist nun angexegt worden, die: Vorschuß- richtlinien dahin zu erweitern, daß Vorschüsse auch zur Errichtung von Behelfsheimen für bombengeshädigte Beamte usw. gewährt verden, Die Kreditinstitute werden Darlehen zur Finanzierung eines Behelfsheimbaues in der Regel nur bis zur Höhe der Prämie von 1700 [.Æ gewähren. Darüber hinaus wird der Bauherr von den Kreditinstituten nux dann einen weiteren Kredit erhalten, wenn er_ hinreichende Sicherheit stellen kann. Dazu werden Beamte usw. nur selten in der Lage sein.

Der Reichsfinanzminister hat sich daher damit einverstanden erklärt, daß in solhen Fällen bis auf weiteres ein unverzinslicher Vorschuß gewährt wird, in denen die Kosten für die Errichtung eines Behelfsheimes nachweislih 1700 li.Æ übersteigen. Als Vorschuß darf ein Betrag bis zu. höchstens. 2000 f. gewährt werden. Der gewährte Vorshuß muß ausschließlich für die Er= richtung eines Behelfsheimes verwendet werden. Die Gewäh- rung eines Vorschusses kommt im übrigen nur dann in Betracht, wenn diè Tilgung gesichert erscheint. Die Abdeckung des Vor- schusses ist so zu regeln; daß der Vorschuß innerhalb von längstens 36 Monaten getilgt ist. /

Die lommenden Aufgaben der deutschen Milh- und Fettwirtschast

Jm Zusammenhang mit der von Reichsminister Bake soeben vorgenommenen Siegerehrung in der Milcherzeugungsschlacht sprach der Geschäftsführer des Reichsmilchleistungsausschusses, Dipl.-Landwixt Böck, vor Vertretern der Presse über die kommenden Aufgaben der deutschen Milcho und Fettwirtschaft. Er wies darauf hin, daß der wichtigste Faktor unserer Fettbilanz die heimische Milcherzgeugung und Milchablieferung ist, Jm Jahre 1943 wurde gegenüber dem Fahre 1942 eine Steigerung der Milch ablieferung in den»Molkereien um rund 314% erreicht. Dagegen zeigt ein Vergleih der Milchablieferung im Fahre 1943 zum Jahre 1944 in den Monaten Januar bis August einen witterungs- bedingten Rücckgang um 2,4%. Es ist Aufgabe der Milch- erzeugungsschlacht, diesen Rückgang durch eine verstärkte heimische Erzeugung und vor allem eine erhöhte Marktleistung der bäuer- lichen Betriebe auszugleichen, troy der zunehmenden Schwierig- keiten sowohl auf dem bäuerlichen Hofe als auh im Molkeret- betrieb, muß diese Forderung vom deutschen Landvolk durch erhöhke Einsaßzbereitschaft, vor allem aber durch einen erhöhten Liefer- willen erfüllt werden.

Schon in den lebten. Jahren wurde durch vorausschauende Maß- nahmen alles getan, um die heimishe Fefterzeugung so weit als möglich zu steigern. So nahm besonders der heimische Raps- Rüb?eit- Anbau, der 1932 erst 5000 ha betrug und in diesem Jahre 520 000 ha erreichte, einen außergewöhnlichen Aufstieg. Für 1945 erstreckt sih die Ölsaaten-Anbauplanung sogar auf eine Fläche von 600 000 ha, eine weitere Ausdehnung ist jedoch niht möglich, ohne hierdurch, den: Anbau anderer für die Ernährung ebenso wichtiger Feldfrüchte zu beeinträchtigen. Die Verarbeitung des gewonnenen Öls geschieht hauptsächlich in der Margarineindustrie, der auch der gesamte Rindertalganfall auf dem Wege 'über die Talgschmelzen zugeleitet wird, während das anfallende Schweine- fett teilweise auch zur Versorgung von Wehrmacht und Schwer- arbeitern dient. Der Rindedbestand hat sich bisher ‘während des Krieges auf ziemlich unveränderter Höhe gehalten. Durch den Ausfall der ausländischen Zufuhren an Butterfett und Rohstoffen für die Margarineherstellung, die zusäßliche Versorgung- unserer Truppen an den Grenzen des Reiches und die Versorgung von Millionen Kriegsgefangenen “und ausländischen Arbeitskräften ergab sih die Notwendigkeit einer Kürzung der Fettrationen, die zur Zeit mittels zusäßlicher Ausgabe von Fleish und Wurst etwa ausgeglichen wird. Durch eine vergrößerte Schweinehaltung läßt sich ein Fettausgleih zur Besserung unserer Fettverjorgun faum in nennenswertem Umfange erzielen, da es hierzu vor allem an Futtermitteln fehlt, Getreide und Hackfrüchte werden zum größten

eil vordringlich: für die menshlihe Ernährung und teilweise auch zu technischen und zu Futterzwecken benötigt.

Daher bildet die - Hauptgrundlage unserer Fettversorgung nah wie vor die Milchwirtschaft, aus der während des Krieges zwet Drittel unseres Fettbedarfs sichergestellt werden können. Wahrend der Anteil der an die Molkereien gelieferten Milch an der ge- samten Milcherzeugung im Fahre 1933 erst 40 %/o betrug, wurde dur den großzügigen Ausbau des deutschen Molkereiwesens die Milcherfassung bis zum Fahre 1936 auf rund 55%. und im leßten Fahre auf 75% erhöht. Jn den zehn Jahren «seit Beginn der milhwirtschaftlichen Marktordnung wurde die Milchanliese- rung an die. Molkereien verdoppelt. Fm leßten Fahre konnten im Großdeutshen Reih 6,5 Mrd. Liter Milh mehr von den Molkereien verarbeitet werden als 1938. Jn der gleichen - Zeit wurde die Buttererzeugung nahezu verdoppelt, wozu die Vollmilch- rationierung erheblih mit beitrug. Für die Aufxechterhaltung der Niitadtlocauna ist es entscheidend, daß der höhere Butter- anfall während der Sommermonate zur Vorratsbildung für die milhknappen. Monate im Winter eingelagert wird. Hierzu kann nur Markenbutter von bester Qualität verwendet werden. Fm Jahre 1934 betrug der Anteil der Markenbutter an der gesamten Butterherstellung erst 36%. Dank der Steigerung der Qualitäts- leistungen in den Molkereien konnte dieser Anteil bis 1938 ver- doppelt und 1943 auf 85,4 %/o erhöht werden. :

Vorausseßung füïr eine ordnungsgemäße Ablieferung der Milch vom bäuerlihen Betriebe zur Molkerei ist . jedoh die Sicher- stellung der hierzu erforderlthen Transportmittel. Alle beteilig- ten Dienststellen der Partei, des Staates und des Reichsnähr- standes müssen zu diesem Zweck eng zusammenaxbeiten. Anderer- seits muß auch der landwirtschaftliche Betrieb ‘aus eigener Kraft sein Möglichstes tun, um die Milh der Molkerei soweit als rbe lih entgegenzubringen, Es kommt heute [nit nur auf hohe Einzelleistungen an, sondern vor allem müssen die noch unter

dem_Durchschnitt liegenden Betriebe an die Durchschnittsleistung .

herangebraht werden.

l

Der Arbeitsvertrag „für die Dauer des- Krieges“

Das Reichsarbeitsgericht hat sich in einem Uxteil vom 18. April

1944, das jet mit Gründen veröffentlicht wird (Aktenz.: RAG, 100/43), mit Fragen beschäftigt, die sich um einen „für die Dauer des Krieges“ abgeschlossenen Arbeitsvertrag drehen. Die Frage lautet, wie im, Arbeitsleben eine Einstellung „auf Kriegsdauer oder mit ähnlih formuliertex Klausel hinsichtlich einer vorzeitigen Beendigungsmöglichkeit des Arbeitsverhältnisses aufzufassen ist. Wird ein Arbeitsvertrag „für die Dauer des Krieges abge- schlossen, so sagt das -Reichsarbeitsgericht u. ‘a, während sonst tariflihe Kündigungsbestimmungen gelten, dann ist diese Klause niht ohne weiteres eindeutig im Sinne èines Festvertrages*mit dem Ausschluß jeder Kündigungsmöglichkeit bis zu diesem Zeit- punkt. - Vielmehr ist durch Auslegung der Wille der Vertrag- \hließenden fest albe Dex Natur der D B R es, daß ein Betriebsführecr bei Einstellung von

ihnen nit eine feste Dauer der Anstellung. gewährleisten und ihnen damit einen Vorteil vor der friedensangestellten Gefolgschaft einräumen will, sondern daß mit der Me lediglich eine weitere Lösungsmöglichkeit hinzugefügt werden soll, so daß das Arbeits- verhältnis weiterhin nach. den maßgebenden Bestimmungen ge- kündigt werden kann, aber abgesehen davon nah Beendigung des Krieges von keinem Teil fortgeseßt, zu werden brauht. Den Par- teien ist es nicht verwehrt, mit der Klausel einen anderen Sinn, insbesondere die Auffassung zu verbinden, daß ein Fristvertrag unkündbar bis zum Kriegsende geschlossen sei; das muß aber ein- deutig bestimmt sein. Wie die Begründung weiter sagt, können auch im öffentlichen Dienst von Bestimmungen der hier maß- gébenden Tarifordnungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, sofern sie dem Gefolgschaftsmitglied günstiger sind. Bei Streit über den Jnhalt des Arbeitsverhältnisses auf Grund eines Schriftstücks, dessen Fassung vom Betriebsführer herrührt, ist, wie das Urteil endlih noch betont, die Entscheidung darauf abzustellen, wie der Beschäftigte angesichts der gesamten Umstände das Schrift- stück hat verstehen müssen.

Wirtschaft des Auslandes

Englands Julandsschuld gewaltig angestiegen Stockholm, 26. Oktober. Jm britishen Oberhaus fand am Mittwoch eine Debatte über die Finanzlage statt. Lord Simon exrflärte dabei, daß sih die britishe JFnlandsschuld. seit dem Fahre 1914 von 17 Pfund pro Kopf der, Bevölkerung auf 500: Pfund er-

höht habe. G :

Schwierige Lage der schweizerishen Kohlenwirtschaft

Zürich, 27. Oktober. Die Vereinigung Schweizerischer Kohlen- bergwerke hat einen Bericht über die Kohlengewinnung während des Krieges veröffentlicht. Danah werden die schweizerischen Kohlenvorkammen von Fachleuten auf mehrere Millionen Tonnen geschäßt, doch ist die Mächtigkeit der Kohlenlager sehr verschieden, und der Abbau wird dur die ungleihmäßige Flözführung er- \{chwert. Das gilt vor allem für den Steinkohlenbergbau, weshalb er im Frieden nux sehr wenig entwickelt war.

Die Leistungsfähigkeit der schweizerischèn Kohlenförderung er-

reichte 1942 rund 200 000 t und wurde in der ersten Hälfte des olgenden Jahres nochmals beträchtlih gesteigert. Es wurden tonatsergebnisse von über 25 000 t erzielt. Da noch im Fahre 1941 rund 3 Mill. t ausländishe Kohlen eingéführt werden mußten, kam der einheimischen Produktionssteigerung besonders im Hinblick auf den L rig ait der folgenden Jahre ev erhöhte Bedeutung zu. Als im Sommer 1943 die Monats-Aus- beute auf rund ein Viertel der früheren Monatserträge zurü- ging, sahen sih ‘viele Unternehmer in der Folge veranlaßt, ihren Produktionsapparat abzubauen und Entlassungen vorzunehmen. Offenbar besteht die Gefahr, daß die während des Krieges unter Einsaß beträchtliher Mittel gesteigerte Kohlenfördexrung hon vor Kriegsende wieder eingestellt wird, obgleich die Preise für die Schweizer Kohle gesenkt und Anstrengungen gemacht worden sind, um die Qualität dex Kohlen zu verbessern. Hilfsmaßnahmen wurden zwar von den amtlichen Stellen in Aussicht gestellt, doch haben die Verhandlungen zwischen, den Bergbaubetrieben und dem Jndustrie- und Arbeitsamt bisher noch zu keinex Lösung- der

Absayschwierigkeiten geführt.

Schiffahrtsimperialismus der USA. Zurückdrängung der Ber N \ britishen Schiffahrt

Genf, 26. Oktober. Die Vereinigten Staaten bereiten mit aller Rücfsihtslosigkeit ihre Pläne vor, um das verbündete England vom Wettbewerb auf allen Gebieten auszuschalten, Nachdem sie bereits die Pläne für die Beherrshung der zivilen Luftfahrt so

ut wie in der Tasche haben, begeben sie sih jeßt auf das Gebiet, bas Großbritannien bis jeßt als sein ureigenstes Gebiet ausah: auf die Konkurrenz in der Seeschifsahrt, Die Handelsmarine der USA soll mit allen Mitteln ausgebreitet werden: das bedeutet eine Erklärung, die, einer Reutermeldung aus Washington zufolge, Vizeadmiral Amery Land, der Vorsißende der nordamerikani chen Seefahrt-Kommission und der nordamerikanischen Kriegsschiffa rts- Verwaltung, am Mittwoh bei einem Frühstück bei Roofevelt abgab. : c U [mery Land sagte dabei u. a.: „Der Präsident hat die Schiff- fahrts-Kommif iod ersucht, einen weitreihenden und kühnen Plan ür die e der nordamerikanischen Handelsmarine. und für die Erhaltung ihrer künftigen Position auszuarbeiten, Wir wollen den Kvieg mit einem großen Tonnenraum unserer Schiffe beenden, die den Vergleich mit allem anderen in der Welt aus- halten können. Jedoh besißen wir zur Zeit fast nur Frachtschiffe, und wix haben moderne, bequeme Passagierschiffe nötig, die zu billigen Reisetarifen fahren können. i : :

Der Präsident hob besonders hervor, daß man keine Zeit ver- lieren dürfe, um die Pläne vorzubereiten und solhe Schiffe zu bauen. Wir müssen auch die Ei das L Ausladen der Frachten, die Autriebsart der Schiffe, ihre Aus- rüstung und die Fubetriebnahme der modernsten Anlagen dur- ühren. estimmt Sie war - unsere Tätigkeit in dieser Richtung natürlich be- schränkt, Fept werden wir mit unseren Studien und Plänen fortfahren. Wix werden unsere ersten Modelle herausgeben, sobald

riegshilfskräften | auf den Werften Raum und Arbeitskräfte verfügbar sind,“

Mga für das Ein- und.

Durch die Bevorzugung der für den Krieg bestimmten

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 242 vom 28. Oktober 1944. &. 3

USA-Großbanken in Frankreich Zürich, 27. Oktober. Fm Zuge der amerikanischen Bestrebungen zum Ausbau ihres europäishen Geschäfts und! insbesondere zur wirtschaftlichen Ausbeutung Frankreichs sind, nah einer Exhange- Meldung, die amerikanischen Großbanken von den amerikanischen Besazungsbehörden aufgefordert worden, ihre französischen Filialen wieder zu eröffnen.

Verichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 27, Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B,, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B,, Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B,, Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 27. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagkeb 6,81, Zürich 80,20.

London, 27, Oktober, (D. N. B.) New York 4,021%,—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, / Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 1%,—®/16, :

Zürich, 27. Oktober. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,63, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Prag - 17,25, Budapest ' 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbul 83,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B,

Kopenhagen, 27. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse.

Stockholm, 27, Oktober. (D. N. B.) London 16,86 G.,, 16,95 B., Berlin 167,50 nom, G., 168,50 B.,, Paris —,— G., —— B., „Brüssel —,— G., —,— B., Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B,, Amsterdam —,—. G., —,— BV., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65. B, Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G,, —,— B., Kanada 3,77 nom, G., 3,82 B,, Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G,, 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00- B.

London, 27. Oktober. (D. N. B.). Silber Barren prompt 283,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol) 168/—,

n Berlin festgestellte Notierungen für (agr u8zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

27, Oitober Geld Briej Gelb

26, Oktober Brief

Aegypten (Alexandrien und

Kairo) .... Afghanistan (Kabul) Albanien (Tirana) «++--..- F Argentinien*( Buenos Aires) «« Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) ..- Britisch-Jndien (Bombay-Cal-

cutta) «oooooooooo Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) ««+» | 100 Kronen England (London) «-+++...... | 1 engl, Pfund _— _— _— Finnland (Helsinki) 2.0.2.2... 100 Finnmar! ac N A Frankreich (Paris .. 100 Fts, _—_ -— Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,668 1,672| 1,668 Holland (Amsterdam u. Roiter- y

1382,70 132,70 [132,70

14,59 14,61 | 14,59

dant) 100 Gulden Jran (Teheran) «...-.--.... | 100 Rialis i

éland (Reykjavik) 100 isl. Kr. 88,42 38,50 | 838,42

talien (Rom und Mailand) « | 100 Lire 8,99 10,01 9,99 Japan (Tokio(und Kobe) «++ | 100 Yen 58,591 .58,711| 58,591 Kauada (Montreal) 1-fanad, Dollar |/ Kroatien (Agram) 100 Kuna Neuseeland (Wellington) «-+. | 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) ««--...... | 100 ‘Kronen 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) ..++....» | 100 Escuda 10,19 10 21 Rumänien (Bukarest) -100 Lei _—_ Schweden (Stocktholm u, Göôte-

borg) 100 Kronen Schweiz (Zürich, Basel nund

.... 100 Frs,

ern p. Serbien (Belgrad) +--+++.+.+ | 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg) 100 ssow. Kr. Spanien (Madfid u, Barcelona) | 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria :

und Johannisburg) 1 sübdafr. Pfv, —_ Türkei (Fstanbul) 1 türk. Pfund 1,978 Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Peso 1.199 Verein, Staaten von Amerika (New York)

18,79 80,92 0/588

39,96

1 ägypt. Pfund

100 Afghani 18,79 18,83

80,92 81,08 0,588 0,592

40,04

18,88 81,08 0,592

40,04

2... 100 Franken 1: Pap.-Pes. 1 austr. Pfund a 100 Belga 39,96 1 Cruzeiro —_

10ò Rupien R s -— —__ 100 Lewa _ zw 52,15 62,26 | 52,16

4,995 5,005| 4,995 56,76 10,19

59,46

57,89 4,995

59,46

57,89 5,005| 4,995 8,609| 8,591 | 28,605| 23,565

69,58 58,01 8,591 28,566 1,982

1,978 1,201

1,199

1 Dollar _

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Gelb England, Aegypten, Südafrikgnishe Union „o... 9,89 innland «+-« rankrei «oco. oooooooo oooooooo eo... on. ulgarien. «oooooooo 0000000000000... 00020000000 Australien, Neuseeland 20002002....….1.2.2.2..2...... Britisch-Jndien „.„-+..... epo edr ecpedes Kanada .-...- oooooo. oon. ooooo Vereinigte Staaten von Amerika «+4. ......020-00. Brasilien ....…. eee... a...

Le... Sor e... 6,06

4,995 8,047 7,912 74,18

2,098 2,498 0;180

(pan

Ausländische Geldsorten und Vanknoten

27, Oïtoberx Geld Brief

Sovere1igns o... Notiz 20,38 20,46 20-Francs-Stüde «.+..... } für 16,16 16,22 | 16,16 Gold- Dollars 1 Stü 4,185 4,205| 4,185 Aegyptische 1 ägyvt. Pfd 4,39 \ 4,41 4,39 Amerikanische: 1000—s Dollax | 1 Dollar -—

2 und 1 Dollar | 1 Dollar Argentinische 1 Pap.-Pe}j, 0,44 0,46 0,44 Australishe +«--.-. 020.0... | 1 austr, Pfd 2,44 2,46 2,44 Belgische er... 0... .…..….….…. 100 Belgas 89,92 40,08 89,92 Brasiliani iche 0.0... 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08

Britisch-Jndische 100 Rupien 22,95 23,05 | 22,95 Bulgarische: 500 Lewa und

darunter 100 Lewa 8,07 6,09 | 8,07

Dänische: große ....-+...- «« | 100 Kronen

' 10 Kr. und darunter « | 100 Kronen 62,10 'ó2,30 Englische: 10 £ und darunter. Finnishe «5» «ac. doe A Französtsche «eo...

olländishé „...+ de 00d ddaos talienishe: große ch........

25, Oktober Geld Brief 20,838 20,46

52,10 1 engl. Pfd, —_ 100 Finnmari | 65,055 65,075| 6,0656 585,076 109 Gs, 4,99 6,01 | 4,99 5,01 100 Gulden 13270 432,70 [182,70 132,70 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 10 Lire oon ao... 100 Lire 9,98 10,02 2 9,98 10,02 Kanadische «++++++.4- +524 4+ | L kanad, Dollar | 0,99 1,01 0,99 1,0% Kroatische «+.++.-+ S Ca C G « | 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr, u. darunter | 100 Kronen 56,89 57,11 | 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei! und 500 Lei 7 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: große 100 Kronen (eun _ 60 Kronen und darunter 100 Kronen 59,40 .59,64 Schweizer: große z 100 Frs, 57,83 68,07 | 57,83 58,07 100 Frs, und darunter .….. | 100 Frs, 57,838 608,07 | 57,83 58,07 Serbisci)e 100 jerb, Dina: | 4,99 5,01 4,99 5,01 Slowakische: £20 Kronen und darunter

59,40 59,64

100 jlow, r. 8,58 8,62 8,58 8,62 Südafrikanische Union 1 südafrik. Pfd 4,39 4,41 4,89 4,41 Türkische 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,91 1,93 Farunter 100 Pengöó und |

arunter eas... o... 100 Pengò 60,78 61,02 60,78 61,08