1944 / 245 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

E E Q iemncen i C O E E IROE o A; I A a o e fir

“Nr, 144) wird folgende Verfahrensordnung vor, der Schieds-

182, 183, 185—191 des Gerichtsverfassungsgesebes, -

- Neichs- und ' Staat8anzeiger Nr. 245 vom 1. November 1944. S. 2

Die zur Durchführung der Herstellungsanweisungen erfor- derlichen Nadeln und Ahlen dürfen aus den beschlagnahmtei Beständen entnommen werden. Bei diefen Entnghmen sind genaue Aufzeichnungen über den Zeitpunkt und den Umfang der Entnahme zu machen.

82 Meldepflicht

Alle der Beschlagnahme unterliegenden Näh-, Schuh- maschinennadeln und Ahlen sind nah dem Stande vom 25. Oktober 1944 der Gemeinschaft Schuhe in Sorau, Adolf- Hitler-Str. 27, bis zum 5. Noveimbeer 1944 zu melden. Dabei sind genaue Angaben über Type, Klasse, Nummernbezeich- nungen und Anzahl zu machen. Die Meldungen sind auf dem S Vordruck -der Gemeinschaft Schuhe zu er-

atten. /

83 & Abgabe und Anforderung von Näh-, Schuhmaschinennadeln ; "und Ahlen

Die Abgabe oder Anforderung von Nadeln und Ahlen darf vom Zeitpunkt der Beschlagnahme an- nux noch auf Grund einer Genehmigung der Gemeinschaft Schuhe exfolgen. Be- darfsanforderungen oder Anträge auf Veräußerung von Nadeln und Ahlen sind an die Gemeinschaft Schuhe zu richten. Dabei sind die am Tage des Antrages vorhandenen Bestände des Antragstellers anzugeben. y ¿

Die Anträge sind nur auf dem vorgeschriebenen Vordruck der Gemeinschaft Schuhe einzureichen.

84

Einsparung von Nähs-, Schuhmaschineunadeln und Ahlen

Alle Arbeitsgänge in der Fertigung sind sofort dahin zu überprüfen, ob die Möglichkeit zur Einsparung von Nadeln und Ahlen besteht. Der Verbrauch an Nadeln und Ahlen ist auf das Schârfste zu überwachen, ;

7 g5 Ausnahuten Die Gemeinschaft Schuhe kaun Ausnahmen zulassen. : §6 : ___ Strasfvorschrift

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die auf Grund dieser Anweisung -erlassenen Bestimmungen werden gemäß § 12 der Satzung der Gemeinschaft Schuhe bestraft.

87 Junkrafttreten

Diese Anweisung tritt mit _ihrer Verkündung; in Kraft. Die Antwveisung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 20. Oktober. 1944. Gemeinschaft Schuhe. Röder. Steigt.

Verfahreusordnung : vor der Schiedsstelle ‘der Gemeinschaft Schuhe Vom 15. Oktober 1944 i Gemäß: § 12 -der Satzung der Gemeinschaft Schuhe vom 15, Oktober 1942 (Deutseher Reichsañz. u. Preuß. Stäatsanz. stelle der Gemeinschaft Schuhe erlassen;

; 8&1 j Die Mitglieder der Schicdsstelle sind keinerlei Weisungen unterworfen. i : 82

_ Der Vorsißende der Schiedsstelle regelt den Geschäftsgang, erläßt die für das Verfahren maßgebenden Grundsäße und

trifft Bestimmungen über Art und Umfang der Mitteilung |

oder Veröffentlichung von Entscheidungen, Er verteilt die Geschäfte und kann einzelne Beisißer der Schiedsstelle zu Berichterstattern ernennen,

Für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der mündlichen Verhandlung und für die Verhandlung niit Personen, die der deutschen Sprache- nicht mächtig sind, sowie mit stummen und tauben Personen gelten die Vorschriften der §8 176—180,

S 4 i i Sämtliche am Verfahren vor der Schiedsstelle amtlich be- teiligten Personen sind zur «Geheimhaltung der durch ihre amtliche Tätigkeit zu threr Kenntnis -gelangenden Verhälts nisse der Beteiligten verpflichtet. :

85

Für die Ausschließung und die-Ablehnung eines Mitglieds der Schiedsstelle gelten die jeweiligen Vorschriften der Bivil- prozeßordming. Von der Ausübung des Rtchteramtes in einer Sache is auch ausgeschlossen, wer Angestellter oder Beschäftigter odex Mitglied des Aufsichtsrates eines Be- teiligten ist. i i

Ueber die. Ausschließung oder Ablehnung entscheidet end- gültig die Schiedsstelle durch Beschluß, an dem der betroffene Schiedsrichter nicht mitwirken darf. : M

5 6 |

Beteiligte am Verfahren sind der An ales der An- tragsgegner und die Vertreter etwaiger Bewirtschaftungs- steilén, j

§7 ;

Den Beteiligten ist gestattet, déèr Verhandlung beizuwohnen und ihre Anträge mündlich zu begründen. Der Vorsigende . kann auch anderen Personen die Teilnahme an der Verhand- lung gestatten. A e

Der Vorsitzende kann zur Aufklärung des Sachverhalts an- ordnen, daß ein Beteiligter oder ein von ihm bestellter Ver- treter in der Verhandlung zu exscheinen hat. |

88 Die Beteiligten und ihre durch Vollmacht legitimierten Ver-

-—

‘für den zivilen Verbrauch nun einmal weniger Ware zur' Ver-

_noch mehr. als bisher, noch regelmäßiger und entf{chlossener zu

"Die technische, medizinishe und Verwaltungsausbildung -der Ge-

benachrichtigen. Wird ihr Erscheinen angeördnet, so sind sie gur Verhandlung zu laden. Die Benachrichtigued und die

Ladung sind zuzustellen oder durch eingeschriebenen L:

bewirken. Zu Terminen, die bei einer Verhandlung verkün- digt werden, ist aine schriftliche Benachrichtigung oder Ladung der Beteiligten, die in der Verhandlung vertreten waren, nicht erforderlich. e E

§9,

Sind die Beteiligten in dem Verhandlungstermin troßg recht- zeitiger Benachrichtigung oder Ladung ‘niht gehörig vex-

schieden werden. ; 810®

Det Vorsizende kann in jeder Lage des. Verfahrens bis zum Urteil einstweilige-Anordnungen erlassen.

8 11

Die Schiedsstelle entscheidet unter Berücksichtigung des ge- amten Ergebnisses des Verfahrens. Sie bestimmt den Um- us der Betveisaufnahme nah freiem Ermessen, ohne hier- bei durch Anträge, Verzicht oder frühere Beschlüsse gebunden zu scin, # / -

Jn geeigneten Fällen ist die Schiedsstelle nah freiem Er- messen béfugt, ohne weitere Erhebungen auf Grund ihrer Geschäftserfahrung zu entscheiden. E

8 12 /

Bei der Abstianmung stellt der Vorsißende die Fragen und sammelt die Stimmen. ' ;

Die Eutscheiduïgen erfolge nach der einfachen Mehrheit der Stimmen. Bilden sich für Summen, über die zu ent- scheiden ist, mehr als zwei Meinungen, deren keine die Mehr- heit für sich hat, so wevden die für die größte Summe ab- gegebenen Stimmen den für die zunächst geringeren abge- gebenen jo lange hinzugerechnet, . bis sich eine Mehrheit ergibt, I 4

8 13 :

Die Entscheidung ist den Beteiligten zuzustellen odex durch eingeschriebenen Brief zu übersenden, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung verkündet worden ist. Eine Verkün- dung ist nicht erforderlich.

8 14 ;

Ein durch eine Entscheidung geschlossenes Verfahren kann auf ‘Antrag cines Beteiligten wieder aufgenommen werden. .

Die Vorschriften der 8 46 und 47 des Geseves über däs Reichswirtschaftsgeriht vom ‘25. Februar 1938 (RGBl. I —. 216) finden entsprechende Anwendung.

8 15 Ÿ

Für das Verfahren. wird, falls eine Vertkagsstvafe fest- geseßt oder auf eine Verwarnung erkannt wird, eine Gebühr erhoben. Sie ist nah dem Werte des Streitgegenstandes und dex - Höhe der durch das Verfahren erwachsenden Auslagen zu bemessen. s Die Gebühr,\oll in der Regel nicht mehr als 10 v. H, und

nicht weniger als 2 v. H. des Wertes des Streitgegenstandes ‘betragen; mindestens aber dié dur das- Verfahren ertvachsen-

den Auslagen decken. A | As

Aus besonderen Gründen kann von der Erhebung einex Gebühr abgesehen werden. Die Gebühren sind an die Ge- meinschaft Schuhe zu zahlen,

8 16 Der Wert ‘des Streitgegenstandes wird durch den Vorsißen- den nach freiem Ermessen festgeseßt.

8 17 :

Jm übrigen finden die' §8 17 Abs, 1, 18, 19 Abs. 4, 20 Abs. 1, 2, 4 bis 6, 22 bis 24, 30-bis 32, 34, 45, 49, 52, 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 und 4 und-56 des Geseßes über das Reichs- wirtschaftsgericht vom 25. Februar 1938 (RGBl,/,1 S, 216) entsprechende Anwendung.

\ | mng T

Noch mehr sparen! Spargelder sind wertvolle Kaufkraftreserven für die Zukunft

Durch den Ausbau des totalen Kriegseinsayes sind Hundert- tausende von Kräften neu für die Rüstungswirtschaft gewonnen worden. Damit sind auch viele neue Verdiener entstanden. Da- her wird mehx Geld in Umlauf- kommen zu einex Zeit, in der

fügung steht. Das wird niht immex so bleiben; denn die ge- steigerte Produktionskraft der Fndustrie wird im Frieden dem einzelnen Verbraucher zugute kommen. Der richtige Moment zum Kaufen ist da, wenn sich diese Umstellung vollzogen hat; in der Zwischenzeit muß das Geld warten. Als ruhende Kaufkraft für morgen sind diese Milliarden ein wertvoller Kraftquell für die Zukunft des Sparers. Auch deshalb is es unsere Pflicht,

sparon.

Sozial- und Leistungsnachschau in den Betrieben Bisher 2000 Besichtigungen Neue Aufgabe der Gewerbeaussicht

Die Gewerbeaufsichtsämter sind vor einiger Zeit durch beson- dere Anweisung des N O G, Reich8ministers für A und Kriegsproduktion und des Generalbevollmäch- tigten für den ‘Arbeitseinsaß verstärkt für die, Besichtigung der für die Kriegswirtschaft wichtigsten Betriébe eingeseßt worden.

werbeaufsihtsbeamten wird danah zusäulih für die Rüstun

nußbar gemacht. Es handelt sich um die Prüfung des sozial un

arbeitstechnish rihtigen Einsayes der Männer und Frauen, um den Ausfall von Arbeitszeit und Arbeitskraft, um den-Unfall- und Gesundheitsshuß, die Unterbringung und Verpflegung- usw, Bisher sind xd. 2000 Betriebe auf diese Gesichtspunkte hin durch. die DALT neo lecia U besichtigt worden. Die Auswertung der dabei getroffenen Feststellungen gesthieht soweit wie möglich dur die örtlich zuständigen Dienststellèn, - gegebenenfall8 ‘inter Einschaltung des Leitenden *Gewetbeaufsihtsbeamten. Betrieh- liche Mängel und Schwierigkeiten können auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüfung durch die Gewerbeaufsichts- beamten abgestellt bzw. es kann der Betriebsführer dabei beraten

treter sind vom Orxt und von- der Zeit der Verhandlung zu

treten, kann gleihwohl in der Sache verhandelt und ent-

. Diese Bestimmungen treten“ mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft, Berlin, den 15. Oktober 1944. - / Gemeinschaft Schuhe.

Der Vorsißer: Röde r.

‘Irichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 43 des Ministerialblatts des Preußischen Reihs- und Preußischen Ministeriums des Fnnern vom 27, Oktober 1944 hat folgenden Fnhalt: Allgemeine Verwaltung. EdErl. 14. 10. 44, Bejoldungsdienstalter d. Versorgungsanwäxter; hier: Härteausgleih. RdErl. 17. 10. 44, Ausländische“ Ordensaus- eihngn, Bek, 19. 10. 44, Verlust eines Personalausweises. NLLT3 un Staatshaushalt. Kassen- und Reth- nungswesen, RdErl. 16. 10, 44, Totalex Kriegseinsaß; hier: Kommunalvérbände. RdErl.- 18, 10, 44, Vernichtg, o. Lohnsteuerkarten durch Feindéinwirkg.. RdErl. 19. 10. .44, Ver- einfachg. d. Verwaltg., hier: Vergnügungssteuer, Veröffentlichg. d. Anerkenng. d. dtn, Wochenschau. im MBVliV. Polizeiver- wal,tung. RdErl. 14. 10, 44, Besoldungsdienstalter d. Versor- qungsanivarter; hier: Br RdErl. 16. 10. 44, Kennt- lihmachg. d. Ostarbeiter. RdŒErl;, 16. 10, 44, Vereinfachg. d,

s

Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. Fami- [lienunterhalt. RdErl. 18, 10. 44, Änwendg, d. Personen- shäden-VO, auf Al Dg im . Grenzeinsay. RdErl[, 18. 10. 44, Totaler Kriegseinsaß; hier: Fortfall d. Zusammenstellg. über Luftkriegsschäden an Kultur- U. Fa, RdErl. 19. 10. 44, Aufwandsentschädigg, f, die im Außendienst tätigen Beamten u. Angestellten bei einer Feststellungsbehörde, RdErl, 20, 10. 44, Festseug. v. Entschädigungsansprühen auf Grund d. KSSchVO. u.' Auszahlg, v, Eutschädiggs.- odex Vorauszahlungs- beträgen zugunsten v. Devisenausländern. RdErl. 20. 10. 44, Entschädigungsauszahlgn, an ausländische Arbeiter, RdErl, 20. 10, 44, Zeitl. Geltungsbereih d. Luftschubßshädenanordng. Er- mächtigg. zur Anordnung. v. Auslagergn, Volksgesund- heit. RdErl. 17. 10. 44, Totalex Kriegseinusaß; hier: Aenderg. d. Ausbildg. d. med.-techn. Assistentinnen, RdErl. 18, 10, 44, Merkblätter z. Verhütg;, übertragbarer Krankheiten. in d, Auf- ne melten u. über d. Verhalten v. Tuberkülosekranken bei u. na Luftangriffen, u. bei kriegsbedingter Umguartierg, RdErl, 19, 10: 44; Totaler Kriegseinsay; hier: Verlän ec d. Arbeits- erxlaubnis f, ‘ausländische u. im Ausland bestallte Apotheker, RdErl, 20. 10, 44, Exleichterte Zulassg, zur phargzazeutishen Vor- prüfg. in Ausúùahmefällen. Vetertnärderwaltung. RdEr!l. 14. 10,- 44, E d. Fleischbeschautierärzte u. Fleisch- beschauer sowie d. Schlachthöfe u. Freibänke béi d. Fleischbewirt- \haftg. Neuerscheinungen., Zu beziehen durch alle Postanstalten. Caxl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße Nr. 44. Halbjährlih 4,30 t. für Ausgabe A (zweiseitig be- ‘druckt) und 5,40 l. für Ausgabe B (einseitig bédruckt).

I S RRR

D Aus der Verwaltung Weitere Vereinfachung im Kriegssachshädenverfahren

Durch die Verordnung zur Aenderung ‘der Sechsten Durch- führungs- und Ergän Ungßperordnung zur Kriegssachschäden- verordnung (vom 8. Fuli 1943 Vereinfachung des Verfahrens) vom 2, Oktober 1944 werden die festgeseßten Grenzen für den D, Bescheid, fir“ die “Beshrverdesüummie Und für die Vors auszahlungen evböht, um das Verfahren uoch mehr zu verein- fathen.' Wenn für Sachschäden éin Erjaßanspruh von nicht mehr als 1000.4 und für Nußungsschäden éin solcher bis zu 100 lèM monatlich oder bezüglih einmaliger zusäglicher Ausgaben bis zu 1000 N.Æ gefordert wird, genügt es, daß die Entscheidung der Feststellungsbehörde aktenkundig gemacht und dem Geschädigten formlos bekanntgegeben wird (formloser Bescheid).

Eine Beschwerde nach § 22 KSSchVO. findet gegen diesen e Bescheid nicht statt. Auch im übrigen findet eine Be- chwerde nur statt, „wenn die Beschwerdesumme den Betrag von 1000 A übersteigt, sofern. die entscheidende Feststellungsbehörde die Beschwerde nicht ausdrücklih zuläßt, z. B, wegen der grund- säßlichen Bedeutung einex Frage, Vorauszahlungen auf die zu gewährende Entschädigung nah § 26 KSShVO. kann die Fest- stellungsbehörde bis zum Beträge von 30000 f. und mit Zu- stimmung des Vertreters des Reichsinteresses ohne Bindung an

Anleihen der Länder ., . ,

werden. Bei einer der Besichtigungen ergab sich z. B., daß 60 bis

einen Höchstbetrag gewähren.

Wirischafststeil

A

70 % dex für Frauen geeigneten Arbeitspläße noch von Männern beseßt waren. Für einen anderen Betrieb wird das Arbeitsamt in Zukunft die Uung weiterer Arbeitskräfte davon abhängig machen, daß eine genaue Uebersicht über die Fehlstunden der Ge- folgschaft eingereiht wird, Jun einem weiteren Bericht wird angeregt, vorübergehend nicht odex nicht vollbeschäftigte Arbeiter zu einer besonderen Kolonne zusammenzufassen, die vom ‘Arbeits-' einsaßingenieur, ¿mit dem die Gewerbeaufsichtsbeamten- eng zu- sammenarbeiten, für dringlihe Arbeiten eingeseßt werden kann. Auch für Betriebsvergleiche geben die Berichte der Gewerbeáuf- sihtsbeamten wichtige Anhaltspunkte. Fnsgesamt konnten aus der neuen Aktion {hon @ahlreihe für den verstärkten Kriegseinsaßz wichtige Verbesserungen und Anregungen gewonnen werden, Allgemein zeigten die Besichtigungen, daß in vielen Betrieben der Bekämpfung der Fehlstände aus überhöhtem Krankenstand, außer- tariflihem- Urlaub und Bummelwesen bisher nicht: genügend Auf- merksamkeit geschenkt worden ist. S1 /

Bs5rsenkennziffern * : für die Woche vom 23. bis 28, Oktober 1944

Die vom Statistishen Reichsamt errehneten Börjenkennziffern stellen sih in der legten Woche (23, bis 28, Oktober 1944) im Ver-

gleich zur Vorwoche wie folgt: - | L Wochendurchschnit! Monats-

vom 23. 10. vom 16, 10. duréchschnitt

bis 28, 10. bis 21, 10. September

162,18 162,16 161,84 157,97 157,91 _ 157,75 15546» 155,46. 155,31

158,27 158,24 158,04

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 == 100)

Bergbau und Schwerindustrie

Verarbeitende Jndustrie .

Handel und Verkehr . . ..

Gesamt ..… .

Kursniveau der 4%igen Wertpapiere Pfandbriefe L T 0000S S Kommunalobligationen . . « Dtsch. Reichsschaßanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. ., Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 -

102,5 103/50

101,68 104,76 103,31 103/64 103,32 107,58

102,50 102,50

102,13 104,79 103,00 103,37 104,75 108,15

102,50 102,50

102,14 105,50

103,01 103,42 104,50 108,23

Anleihen der Gemeinden . . Gemeindeumschuldungsamnleihe Jndustrieobligationen . « e.

,

Stillegg. d. Rehnungsämter U. Einshränkg. d. Kassenprüfgn. -

Verivaltg.; hier: Abgabe d. A N in Listenform. .

Reichseinheitlihe Prämien für betrieblihe Verbefserungs-

vorshläge

Der Generalbevollmächtigte für+den Arbeitseinsay hat die der DAF. _ausgearbeitete einheitliche eliuienceaen für gs triebliche Verbesserungsvorshläge im Rahmen der geltenden Be- stimmungen mit der Maßgabe allgemein verbindlih gemacht, daß in diesem Rahmen die Prämiengewährung für Vevbesserungs- vorshläge während dex Geltung des Lohnstops zulüssig ist, Durch

die hiermit erzielte Einheitlichkeit wixd

erechte Bewextung dex' Vevbesserungsvorschläge gesichert, sondern es die bisher vielfah beobachtete dite in der Aus{Güttung

rär beseiti FUx die Ermittlung der Prämien wird us der wirtschaftliche Wert des Vorschlags zugrunde gelegt, der nah dem mittleren e E zu ermitteln ist. El

der Prämien beseitigt.

system und genaue Vorschriften über die Bewertung der einzeln Nefultai des Verbessecungsvorschlags,. z. B. h igzeit- | d der ige i au . Werk-, stoffen sind ‘die Grundlagen ür die Feststellung der Prämie. l ; es wirtshaftlihen Werts wird mit 5 A eingeseßt, während jede ersparte Stunde mit 1 L.M bz1o, hei Angelernten, Ungelernten und Frauen mit 50 Rpf. eingeseßt werden kann. «Geht die ermittelte Punktzahl für einen Verbesse- rungsvorshlag über 1000 Punkte hinaus, dann ist die Prämie „im Einvernehmen mit. der DAF. féstzulegen sowie dem zuständigen n. Auch ist Sonderantrag beim 4uständigen Treuhänder yom Betriebsführer zu stellen, wenn» die Prämie im Einzelfall den Wert von 500 N.Æ überschreitet. Dann ist dem Vorschlagen- den zunächst der Betrag von 500 N.Æ auszuzahlen. Die niedrigste Geldprämie ist mit 10 L zu gewähren. sind durch Bücher und ähnliches zu erseßen, Bei Verbesserungen,

erxsparnisse Und

Jeder ermittelte Punkt

als Sonderfall zu behandeln und im

shlagen. Au

deren" wirtschaftliher Wert ers später zutreffend errechnet werden kann, ist nah Ablauf eines Fahres seit Einführung der Verbesse- men und Sbaede

rung eine Ueberprüfun

Nachprämie zu zahlen. Vevbesserungen,

erweisen, wevden durch D Regelung nicht berührt, weil für sie mmungen für Erfinder maßgobend

die besonderen Schutzbest werden, i

Das Problem der Abschreibungsnormung Vortragsveranstaltung der Deutschen Gesellschast für Vetriebs-

- wirtschaft

Die Deutsche Gesellschaft für "Betriebswirtshaft veranstaltete im Deutschen Auslandswisjenschaftlihen Fnstitut in Berlin einen Doppelvortrag über das Thema „Genormte Abschreibungen?“,

Dipl.-Kfm. Dr. Dr. Me go w erörterte unds dié durch. die Steuervereinfachungsverordnung f a n M hin, daß der gleRar tige Buchs - führungszwang in erheblihem Umfange besei

im Steuerreht, Er wies darau

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 245 vom 1. November 1944. &. 3 :

§

stücksverkehr: niht nur

le leistungs-

in Punkts-

der Arbeitszeit- Kraft- und Hilfs-

Treuhänder -vorzu-

von Kriegss{häden haufig im Steuerre eine fehlerhaste Behandlung erfahren,

Mailand 13,62, New York —,—, 11,7}, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

n

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 31, Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B,, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 6568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B,, London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02‘B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G,, 400,40 B.

Budapest, 31. Oktober, (D, N. B.) Alles in Pengd. 180,734, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki =—,—, London —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg

4

Prämien unter 10 Aa

nd_ nenfalls eine die sih als Erfindungen

mnn

Fn Berlin festgestellte Notierungen für tel Auszahlung, ausländische Geldsorten und

Telegraphische Auszahlung

Vant

London, 31. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

Wiederbeschaffungspreis gemacht zu werden pflegt. Er wies auf die Bedeutung : pereînheitlihter Abschreibungen hin, wenn der Minderwert beschädigter Maschinen festgestellt werden muß, be- handelte dann die bereits normierten C R im Grund-

Dann trug er die Streitfrage vor, wie die Ab-

|hreibungen festzulegen sind, wenn ein Gebäude steuerlih nit bewertet, sondern nux der Grund und Boden in Ansa gebracht iourde, bjgreidu ging erx auch noh auf die wichtige {Frage ein,

daß die Ab reibungen bei Entschädigungsansprüchen auf Grund cht seitens der Geschädigten

gem E

Amsterdam

«Stockholm 16,85—16,95, 82,84 V 14: Zürich, 31, Okiober.

22,76 B., Lissabon 17,013},

8,75, Jstanbul

111,25, Rom —,—, 109,00,/ Helsinki 9,83, Alles Briefkurxse.

Stockholm,

104,00 B,

(D._N. B.) London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand Madrid 39,75, Stockholm 102,63, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714," Sofia 5,37%, Prag ‘17,25, Budapest 3,50, Bukarest" 2,371, burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 31, Oktober. (D. N. B.) : York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—

31, Oktober. 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B.,

1 B,,' Brüssel Res nom, G., 97,80 B., Amsterdam —,— 87,60 G.,, 87,90 B., Oslo 95,35 nom, G 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 Œ, 8,59 *B., ! —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G.,

-

London, 31. Oktober. (D. N. B.) New York 4,0214—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,3

0—17,40, Lissabon —,—, Rio de Janeiro [11,40 Uhr.) \ Paris 7,75,

Holland 229/, Berlin 172,50, 104,50, Zágreb

Helsinki 8,70, Preß-

London 19,34, New

(D. N. B.) London 16,85 G,, Paris —,— G., G, —,— B., Schweiz, Plähe 97,00 G, —,— B., Kopenhagen

., 95,65 B.,, Washington Rom —,— G.

16,55 B,, Buenos Aires 102,00 G.,

dische

nknoten

Aegypten (Alexandrien und airo) « Afghanistan (Kabul) Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) «. Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .…. Britisch-Judien (Bombay-Cal- cutta) 992.0... ..…..... Bulgarien (Sofia)... ++.... Dänemark (Kopenhagen) »-.- Entglañd (London)... +4... Finnland (Helsinki) Frankreich (Paris) e... o... riechenland (Athen) «».+« 4 Holland (Amsterdam u, Rotter-

exeinfahungen

igt worden ist,

Nach einer knxzen Stellungnahme zu der grundsaßlichen Bedeu- | dam)

tung. der Abschreibungsfrage für den Betrieb und einer Betrach- tung der Abschreibungen, handelsrechtlich, preisrechtlih und \teuer- gesehen, erörterte der Vortrage

rehtlich g : der Normierung von Abschreibungen,

sih aus den Veröffentlichungen des Reichsministers für Rüstung und Krkegsproduktion ergeben, sind E lih Richtsäve, d.

teuerli geltend zu machen; sie müssen e dann einèn begründeten Nachweis über die höhere Abschreibung führen, .Die Abschreibungen stellen einen beachtlichen Versuch zur Es werden ese die Erfahrungen

bleibt den Betrieben R

lihung dex Bilanz dax, abzuwarten sein, die mit der Höhe dex

Oberregierungsxat Di éb el behandelte anschließend eine Reihe Ea, und. zwgr hauptsächlich im

aktueller Einze hang mit dent Ktiegssächschädenreht.

E Untersuchungs- und Strafsochen, l 2. Zwangs erungen, 3. Aufgebote,

3. Aufgebote [8999] Aufgebot. i 19 F 97/44. Die offené , Handels-

gct Rudolf Rautenbah in Sos |-

ingen, Beethovenstr. 13, vertreten dur

Rechtsanwalt und Notar Dr, Kuct Dahlheim, Ebereschenallee 23, hat das Aufgebot des angeblich in Verlust geratenen Ak- zeptes über 47 455,15 NÆ, fällig am 20. 6, 1944, Bezogener und Akzeptant

Firma Rudolf Rautenbah, Solingen,

zahlbar bei der Dresdner Bank in

Düsseldorf, zum Zwecke der Kraftlos erklärung beantragt, Der Pit der Urkunde ‘wivd aufgefovdert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1945, 11 Uhr, vor dem untérzeihneten Gericht Düssel, dorf, Mühlenstr. 34, Zimmerx 57, ant- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorgulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dex Urkunde erfolgen wird, Düsseldorf, den 21, Oktober 1944, Das Amtsgericht. Abt, 19.

[9001] Aufgebot,

2 F 5/44. Der Kaufmann Heinrich.

Manz in Schreck bei Birk, - vertreten durh Notar Dr. Krudewig in Hennef, hat das Aufgebot des Hypothekenbrieses über die im Grundbuch von Happer- \hoß Band 27 Blatt 1018 in Abt, 111 unter Nx. 1 eingetragen Hypothek von 2000,— &M4- beantragt. Der Juhaber der Urkunde wird aufgefordert, palte stens in dem auf den 2. Februar 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeihnéten Gericht anberaumten _ - Aufgebotstermin- - seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. . Siegburg, den 21, Oktober 1944. Das Amtsgericht. (

[9004] _ Bekanntmachung. : 7’ Neuk: 2014, Fn der Grundbuch- sache _ von Neukölly Band 66 Blatt Nr. 2014 ist über die bishex auf den Namen dexr Frau Elise Bloh geb. Pincus: in Ber in-Wilmersdorf etn- getragene, auf das Großdeutsche Reich Reichsfinanzverwaltung)

Er ging auf des Neupreises ynd seine Anwendung im -Kriegssahshädenrecht ein, streifte den im Kriegssahshädenreht häufi 1 Abzug „Neu für Alt“, der in einer durchschnittlihen Höhe vom

4, Oeffentl Zufstell 8, Verlu m R 6, "Auslosung us. vou

112500 6A au Stelle des a

Berlin - Charlottenburg 9,"

ran (Teheran)

E utlaei), i talien (Rom und Mailand) « ide Vor- und Nachteile Japan (Tokio und Kobe) ».« î Y î î #70 io ‘anadaá Dntreal); o... ... ie Abschreibungssäße, die Krogtien (Agrant) ... ch4. Neuseeland (Wellington) «5. . es ] Norwegen (Oslo) ....-« 029 Portugal (Lissabon) Rumänion (Bukarest) +.++«+ Schweden (Stockholm u. Göte-

borg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) -. , Serbien (Belgrad) GSlowalkei SPrehburg) 0000s Spanien (Madrid u. Barcelona) Südasrikanische Union (Pretoria und ‘Fohannisburg) Türkei (Fstanbul) ... , Ungarn (Yudapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York) «èeo6o 4. ...

höhere Abschreibungen

enormten erxeinheit-

ihtsäße gemacht werden,

Zusammen- en Begriff

vorkommenden

1 ägypt, Pfund 100 Afghani 100 Franken 1 Pap.-Pes. 1 austr, Pfund 100 Velga

1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen

1 engl. Pfund 100 Finnmar! 100 Frs.

100 Drachmen

100 Gulden 100 Rialis 100 isl, Kr. 100. Lire

100 Yen

1 kanad, Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escuda 100 Lei

100 Kronen

100 Frs,

100 serb, Dinar 100 low, Kr, 100 Pesetas

1 südafr. Pfd, 1 türk. Pfund 100 Pengô

1 Peso

Geld

18,79 80,98 0,588

62,15 ® 1,663

132,70 14,59 38,42 9,99 68,691

4,995 56,76 10,19

59,46

37,99 4,995 8,501 23,565 1,978 1,199

1, Novembor

309,96

Brief

18,83 81,08 0'592 40,04 62,96

M 1,672

830. Oftober

Seld

A 18,79 80,92

0,588

39,06 64,15

1,668

132,70 1132,70

14,61 38,00 10,01 08,711

6,005

56,88 10 21

060,68 68,01 3/006

8,609 23,605

14,69

88,42 9,99

58,591 4,995

66,76 10,19

69,46 67,89

4,996

8,691 23,565

1,978

Brief

18,83 81,08 0,592

40,04 53 36

_—

1,678

182,70 14,61 38,50 10,01 58,711

6,005 56,88 10,21

e 89,68 68,01

6,008 8,609

23,605,

1,982

nnlan!

ritisch-ZFndien

ARRDA 64s 04d 00a 6 R Ana aner... Verainigte Staaten von Amerika L Brasilien ao... ven oe oann A ILEA

von 2

Für den innerdeutschen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse: '

Geld

Aroland Aegypten, Süd afrikanische Union «ooooo A R R / uljarlen. „on coraco ctragen ea

Australien, Neuseeland «4.4 o cc not eevqe eee

4,995 3,047 7,912 74;18 2,098 2,498 0,130

7 Ausländische Geldsorten und Banknoten

Soveretgns a a0a000005g 20- rancs-Stüde " o... Gold-Dollars Aegyptische 9940.42. 2.02.09 Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische «6... 0. Auîtralische 6900... 05) Belgische «+2002 d. Brasilianische «oa... BritischsZndische Bulgarische: 500 Lewa und BaALUN L. papoo oos v os eie Le Dänische: große „...-...« a 10 Kr, und darunter Ÿ Englische: 10 £ und darunter. Finnische «ao... 000.56

Französische 4 olländi e ooo oen ooo. alienische; große «024 O M o eto e C000 éé Kanabische «« Krgatische +5», Norwegische; 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei unh 600 Lei 01.54 a... ..…. .... Schivedische; große «...-. Laa 50 Kronen und dgrunter ». Schweizer: große «sa. 100 Frs, und darunter «»'»« Serbische «aaa... do. 0000 Glowak?ischo: 20 Kronen unv Süvasrikanise Union :-:747 afrikanishe Union «4 «« Türki

C pon oooooo.

Ungarische? 100 Pengö und darunter «ca... e L

uad c R

bene Teilhypothek Abt, 111 Nr. 6 von | [9002] Briefes ein neuer Brief dem jevigen Gläubiger erteilt, Dadurch ist der bis- herige Brief kraftlos ‘geworden. Berlin-Neukölln, 23. Oktober 1944, Amtsgericht Neukölln. Abt, 7.

(Roi)

[9039] Ausgebot,

Aktenzeihen: 7 F 21,28/1944. Nah- bezeichnete Urkunden, deren Verlust laubhaft zgemaht ist, werden zum wede der Kraftloserklärung aufgebo-

gestellt.

8. Rommanditgeserschasten 9, Deutsche Koloníalgesellschaften,

Erben gesuch Am 25. Juli 194 ein Rentner Milchhändler

anf Aktion,

t,

starb in Bochum Johann Roy * geboren am 8, Oktober 1875, katholisch, Sohn von Einlieger Johann Rot und Anna Roi geb. Tanczyk. Ete waige Exben wollen. sich melden beim Nachlaßgericht des Amtsgerichts Bochum zu. 7 V1 366/44. Falls bis 1. Dezember 1944 kein Erbe sich das Erbrecht - des

emeldet hat, wird tandesfiskus fest-

Bochum, den 18. Oktobex 1944. Das Amtsgericht.

12, Offene Handels-

Buuzlau, 2. der Frau Bexta Bader geb, Baumann und dexen Ehemannes Liegniy, Wörther die Rechts und Malige in Bunzlau, 83, dex verw, Frau Elisabeth Preusker geb, Schäfer in Oppen zu=- als geseuliche Vertreter ktober 1931 gtèborenen Elisabeth reusker in Oppeln, yer- die Rechtsanwälte Dr, Stein in Löbau 4. des Bürgermeisters Hoff- mann namens dex Gemeinde Wehrau,

Robert

anwälte

[ei 0 D Lieselotte treten du Neumann

i. Sa.,,

e ataatan s. und Hommanditgasellschaften, -

R Bader in Straße 2a, vertreten dur Beninde

ch

und Dr,

j

n der,.am

ten, und zwar auf Antrag von: 1. Alfred |' Hofmann, Kaufmann, Eislingen/Fils, |[

Hosmann, Kaufmann,

ypothekenbries über eine Hypothek zu A 5000,—, eingétra- en für „die Privatierstohter Lilly erl in München“ auf dem im Eigen- tum der Antragstellér stehenden An- wesen, Pl. Nr, 106 1/137, Haus-Nr, 39 an. der Mechtildenstraße in München, Grundbuch des Amtsgerichts München von AUPERurs d, 51 Bl, 1706 Seite 522, 2. Friedrih Halder, Maler, München, und - Lucie Halder, geb, Kurgeder, München Hergogstraße ‘81, diese gugleih als geseylihe Vertreterin ihrer Ae IOgen ohter Lucie

lder, vertreten durch Notar Justiz- rat Drefely, München: Der Grund- \chuldbrief über - eine Grundschuld zu F&M 240950, eingetragenzfür den ehe- maligen Grundstückseigentümer Eugen Halder, Malermeister, München, auf dem nunmehr im Eigentum der An- 'tragstellecr stehenden ea Nv „8 an der Herzogstraße in München 1, Nr. 448 1,41, Grundbuch des Amts- gerihts München füx Schwabing Bl. Nr. 1631 Bd, 83 Seite 419. Die Fn- haber dieser Urkunden werden aufgefor dert, spätestens in dem ou Montag, den 5. Februar 1945, vorm, 10 Uhr, im

und Robert ebendort; Der

1 Zimmer 493h/1 des Gebäudes an der

Luitpoldstraße anberaumten Aufgebot8- termin ihre Rehte bei dem unter- Fertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfölgen wird.

München, den 11. Oktober 1944.

umgeschrie-

Amtsgericht München Abteilung für Aufgebote _

9003] Beschluß. .

4 VT 18. 42, Am 8. Fuli 1941 ist ‘in dex Heil- und Pflegeanstalt in Bern- berg die . ünverehelichte Luiza Volk- maun, Tochter dex ledigen Sara Steil- sen, später verehelichte FFonson, gestor- ben. Alle, denen Erbrehte an ihrem Nachlasse zustehen, haben diese bis spätestens zum 24. Januar 1945 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, Andernfalls wird der preußische Fiskus um Erben erklärt werden. Der reine achlaß beträgt etwa 2800, NM » Amtsgericht Wittenberge, Bez. Potsdam, 24. Oktober 1944.

[9041] Oeffentliche Aufforderung.

Am 17. Oktober 1943 ist in Well- münster o Frieda Maria Elise Müller geb. Rabe, geb: 31. August 1874 tn Großbuvrgwedel, gestorben. Da Erben niht ermittelt sind, werden diejenigen, denen Erbrehte am Nachlaß zustehen, aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 31. Januar 1945 beim untevzeihneten Nachlaßgericht zum Aktenzeichen: 74 VI 5286/44 anzumelden, widrigenfalls fest- gestellt werden" wird, daß ein anderer Erbe als die Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg nicht vorhanden ist,

Haniburg, den 18. Oktober 1944,

Das Amtsgericht,

9048] 2 | Jm Namen des Deutschen Volkes! Aus\hlußurtetl, i

Jn dex Aufgebotssache 1. des staatlich

app. Augenoptikers Walter Koberstein

in Oberursel i. Taunus, Oberhöchstädter

Straße 33, vertreten durch die Rechts-

anwälte Beninde und Maligs in

Kreis Bunzlau, 5. des Fräuleins Paula Weikert in Bunzlau, Ra trans 9, hat das Amtsgericht in Bunzlau durch den Amtsgerichtsrat Dr. Köhler e Recht“ exkannt: 1. zu 1: Das von der

4 Stadt- und Kreissparkasse zu Bunzlau

ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 1151 übex 1128,07 N für die verw. Frau Obevpöstsekretär Saa Kobersteiu geb. Taube in Bunzlau, zu 4: die bei der frühexeß Oberlausiger Provinzial- Nebensparkasse zu Klitschdorf, jeyt Stadt- und Kreissparkasse Bunzlau, unter Nr. 609 und 1025 für die Orts armenkasse Wehrau bezw. die Armen- kasse Wehrau ausgestellten Sparkassen- bücher über 153,76 KAM bezw. 92,32 M. 10. Die Hypothekenbriese, betreffend die im \Grundbuche von zu 2: Neundorf Band 1T Blatt 70 in Abteilung 111 unter Nr, 13 für Fräulein Bertha Neus- manu 'in Liegniß, jeyt verehelichten Bader, eingetragene Hypothek“ von!* 1000,-— A, zu 3: -Gießmannsdorf Blatt 508 în Abteilung TlT untex Nr. 17 für Alfr@ Kurt Preusker in Hohenstein eingetragene Hypothek von 6000 M bezw. A, zu 5: Bunzlau Band X a Blatt 312 in Abteilung 111 unter Nr. 17 für den Versorgungs- anwärter Bruno Sauer in Bunzlau, Rothlacher Straße 58, eingetragene. Hypothek von /1000,— &# und von Bunzlau Band XIX Blatt 687 in Ab- teilung TIT unter Nr. 4 für die Stadts und Kreissparkasse in Vunzlau einge- tragene: Hypothek von 1500,— N. wer- den für kraftlos erklärt, Die ¿Kosten -des Aufgebotsverfahrens tragen ‘die An- tragsteller, i | Amtsgericht Bunzlau, 18; Oktober 1944,

für iu 16,16

-4- Dollar

1 Dollax

1 Pap.-Pej, 1 austr. Pf 100 Belgas 1 Cruzeiro

100 Rupien

100 Lewa

100 Kronen 100 Kronen“ ® 1 engl. Pfd. 100 Finnmar! 100% Frs. 5 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad, Dollar 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs,

100 Frs,

100 serb, Dinar 100 low, Kr, .1.sübafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Peng®ö

|

30. Oktober Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,200. 4,205 á,41 4,41

1, November Geld «VBries

20,88 20,46 16,22 1 Stüd 4,19%

4,89

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

ÿ,09

Ä 0,44 2,44

89,92 0,08

22,96

8,07 52,10 52,80

6,055 5,078 4,09 0,01 18270 1432,70 9/98 10,02 9,98 10,02 0,99 1,01 4,99 5,01 56,89 57,11

1,66 1,68

69,40 59,64 67,88 88/07 67,98 68,07 4,99 6,01

8,568 4,39 1,91

e

. 3,09 62,30 5,075

5,01 132,70

13, Unfall« und Fuvalider 14. Deutschs Moltsdant und 15. Verschiedene

U

fanntmachungen.

5 F 9/44. Durch Autsäluhurisl vom 14. 10. 1944 ist dex* verlorengegangene Hypothekenbrief} über. dén im Ab- tretungswege auf die Komunalny Bank Kredytowy in Posen übergegangenen, nicht omortisierten Teil der . Hypothek in Höhe von 22 693,75 Æ, aufgewertet auf 6042,31 Zloty mit 4 % Zinsen vom 1. 1. 1925 ab, eingetragen im Grund- buch von Bromberg Blatt 1691 Abt. Ill Nr, 1, für kraftlos erklärt worden,

Bromberg, am 18. Oktober 1944, [9044] Das Amtsgericht.

[9046]

Jm Namen des Deutschen Volkes!

F 1/1943, Das Amtsgericht Mtîes- bach Oberamtsrichter Lehner er- läßt in Sachen betreffend Antrag des Landwixts und Schreiners Johann Lechner von Bichl,” Gde, -Hausham, wegen Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Hypotheken- briefes das folgende Ausschluß-Urtèil: 1, Der Hypothekenbrief über 4000 E.( m. W. viertausend Oa nebst insen, ausgestellt zu Urkunde des No- tariats München XVIl vom 14, 12, 1931, Gesch,-Reg. Nr. 5661, zugunsten des ‘Landtwvirts- Thomas Shwabl in Bad Aibling, sodann von diesem am 11. 1. 1932 an den Geflügelhändler Anton Wintermeiec in München. von diesem am 20. 40. 1936-an den*Bauern Michael Lehner in Schhweinthal und von diesem am 8. 2. 1937 an den land- wirtshaftlihen - Arbeiter Josef Lehner in Schweinthal abgetreten und einge- tragen im Grundbuch des Amtsgerichts Miesbach auf dem Anwesen des Fohann Lechner, Landwirts in Bichl, Gde. Hausham Grundbuch für Hausham Bd, X Bl, 562 S. 572 —, wird für kraftlos erklärt, 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Lehner, Oberamisrieter,

N 27 F 7/44. Durch Ausschlußurteil vom 23, Oktobér 1944 ist das Feten Nx. 4639 der Stadtsparkasse Lizmanns» stadt, ausgestellt für Horst Wicha, für krastlos erklärt worden. Lißmannstadt, den 23. Oktober 1944. Das Amtsgerihht, Abt, M. . &

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