1944 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 247’ vom 3. November 1944. S. 4

Einkommen ‘und Vermögen vollständig angibt, von den Folgen befreit, die ihn nah den bisherigen Steuergeseßen dafür treffen würden, daß er seine Steuerpfliht niht ordnungsgemäß erfüllt . hat. Die: Amnestie bezieht sich auf alle Steuern auf Vermögen und Einkommen. Eine Sonderregelung gilt für die Kriegs- gewinnsteuer und “die Schenkungssteuer, hier müssen die niht versteuerten Beträge nachgezahlk werden.

Ferner hat der Bundesrat die Erhöhung der Veyrechnungssteuer von 45 auf 259%/0 beschlossen. ue 1 den Gläubigern bei Bezahlung von Zinsen und Dividenden ein- behalten (also von Banken und Sparkassen) und án den Bund abgeführt. Weiter hat der Bundesrat die Vereinheitlihung der Coupon-Steuersäße vorgesehen. Der Steuersay beträgt danach 5 9/0, während ex bisher bei Coupons von Anleihen nur* 4% und bei Coupons von Aktien und: anderen Gesellschaftsanleihen 6 °/o ausmachte. Ferner wurde die an derQuelle erhobene Wehrsteuer aufgehoben, um die Besizer kleiner und mittlerer Vermögen zu entlasten und die Steuerveranlagung zu vereinfahen. Endlich is die N auf inländische Aktien und andere Beteiligungs- rechte von 1,8 auf 29/9 erhöht worden.

Moskaus Griff nach dem JFran-Oel

Stockholm, 2. November. Fn ‘einer Rundfunkansprache erklärte der iranishe Ministerpräsident Saed, daß die: iranische öffentliche Meinung, solange sih fremde Truppen auf tiranishem Boden befinden, jede Konzession als unter Zwang abgegeben: angesehen werde. Deshalb habe die iranishe Regierung die sofortigen Konzessionswünsche abgelehnt. Wie UP meldet, sezt der Mos- kauer Nachrichtendienst seine Heye gegen die iranishe Regie- rung fort. E ; : E

Neuerdings werden weitere 14 Zeitungsstimmen ' zitiert, in denen der Ministerpräsident ‘u. a. als Reaktionär hingestellt wird. Aus einem Reuterbericht zur iranishen Frage geht hervor, daß der Beshluß der iranischen Regierung, keine Oelkonzessionen zu gewähren, am 2. September gefaßt wurde. E traf die sowjetishe Abordnung in Teheran ein.

Katastrophaler Rückgang der argentinishen Einfuhren

Madrid, 2. November. Die argentinische YOLUnA 0 Prensa“ befaßt sich im Leitartikel mit den argentintshen Außenhandels- bilanzen von 1943 und 1944 und schreibt, daß die Haben-Salden beider Fahre von mehr als 1 Mill. Pesos das Land in eine ge- fährlihe Lage bringen und vor allem dazu angetan sind, eine Fnflation O E Der große Rückgang der argentini- chen Einfuhren von 15 auf 4 Mill. t jährlih habe den Außen- handel Argentiniens völlig aus dem Gleichgewicht gebracht, was den Wohlstand des Volkes - beeinträchtige und zu einem empfind- lihen Rückgang der argentinischen Exportgüter führen könne.

aut

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten © Budapest, 2. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 2. November. (D. N. B.) New York 4,02%—4,0314,

Die Verrechnungsfteuerx wtrd von ]

Britisch-Jndien (Bombay-Cal-

Erst 14 Tage später -

Spanien (offiz.) 44,00, Montreâl 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro S R : Zürich, 2. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr. ] Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B, Madrid 39,75, Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,63, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,37%, Prag. 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 83,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B. Kopenhagen, 2. November. (D. N. B.) London 19,34, New

York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

16,95 B., Berlin 167,50 nom.

mae

111,25, Rom —,—, - Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Osly

109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest ——,

Alles Briefkurse.

Stockhöólm, 2. Noveinber. . (D. N. B.) London 16,85 (, G., 168,50 B., Paris —,— (G —,— B., Schweiz. Plähe 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90, B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., *,59 B, Rom —,— G, —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türke —¡— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 6, 104,00 B. :

—,— B, Brüssel G.,

London, 2. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50,

Silber äuf Lieferung Barren 23,50, Gol» 168/—.

„Fn Berlin festgestellte Irotierungen für telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

8. November Geld Briej

1. November Geld Briei

Aegypten (Alexandrien und Kairo)

Afghanistan (Kabul)

Albanien éTirana)

Argentinien (Buenos Aires) «.

Australien (Sidney)

18,79 80,92 0,588

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken 1 Pap.-Pefs.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

18/83 81,08 0,592

18,79 80,92 0,588

39,96

18,83 81,08 0,592

Belgien (Brüssel u. Antwerpen)

89,96 Brasilien (Rio de Janeiro) ... _—

40,04 40,04 100 Rupien —_ —_ —_ 100 Lewa _— Ga d

652,15 52,25 | 52,15

cutta) Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) «««« England (London) ....++ch.- .. Finnland (Helsinki) .... (ddes Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amstèrdam u, Rotter- dam) Jran (Teheran) Island (Reykjavik) Jtalien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) «5» Kanada (Montreal... o. Kroatien (Agram) . Neuseeland (Wellington) «««« Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Etockholm u. Göte-

100 Kronen - 1 engl. Pfund 100 Finnmar' _— —_ —_

100 Frs. _— —_— 1,668 1,672| 1,668

100 Drachmen

132,70 14,59 38,42

9,99 58,591

100- Gulden 100 Rialis 100 isl. Kr. 100 Lire

100 Yen

1 kanad, Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escuda 100 Lei

132,70 14,59 38,42

9,99 58,591

132,70 14,61 38,50 10,01 ò8,711

5,005

56,88 10 21

e 4,995

56,76 10,19

4,995

56,76 10,19

59,58

58,01 5,005 8,609

23,605

59,46

57,89 4,995 8,591

23.565

59,46

57,89 4,995 8,591

23,565

100 Kronen

/ 100 Frs.

100 serb. Dinar 100 sflow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd, 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Peso _

1 Dollar

Bern) Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Zstanbul) „+6... Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) « Verein: Staaten von Aînerika (New York)

1,982| 1,978

1,201

1,978 1,199

Öffentlicher Anzeiger

„Amerikanische : 1000—s Dollar

Für den innerdéutshen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 9,89 5,06 4,995 3,047

Briei 9,91 5,07 5,005 3,053 7,928

74,82 2,102 2,502 0,132

England, Aegypten, Südafrikanishe Union „so... Finnland Frankreich Bulgarien Australien, Neuseeland

Britisch-Jndien

Kanada ;

Vereinigte Staaten von Amerika ++...... o... 00:06 Brasilien

o. eva ou oa o. 0a o aao o aae

Ausländische Geldsorten und Banknoten

3, November Geld Brief

20,38 20,46 für 16,16 16,16 16,22 1 Stüd ' 4,185 4,185 * 4,205 1 ägypt. Pfd 4,39 4,39 4,41 1 Dollar _ —_ _

1 Dollar —_— —_

1 Pap.-Pe),. 0,44 0,44 0,46 1 austr. Pfd 2,44 2,44 2,46 100 Belgas 39,92 39,92 40,08 1 Cruzeiro 1 0,08 0,08 0,09 100 Rupien 22,95 22,95 23,05

3,07 8,09 52,10 82,30

5,065 5,076 4,99 5,01 132,70 132,70 9,98 10,02 9,98 . 10,02 0,99 4,99 56,89

1,66

59,40 57,83 6783.

4,99

1, November Geld Briej Notiz 20,88 20,46 20-Francs-Stück Gold-Dollars Aegyptische

‘Sovereigns Ee Cs ]

2 und 1 Dollar Argentinische Australische Belgische Brasilianische Britisch-Jndische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große -.

10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter. Finnische Französische Holländische Ftalienische: große «-.... E

10 Lire

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

8,07

52,10 1 engl. Pfd.

100 Finnmari! 5,055 100 Frs. 4,99 100 Gulden , [132/70 100 Lire 9,98, 100 Lire

1 fanad. Dollar | 100 Kuna

100 Kroner

5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 3,01 57,11

9,98 0,99 4,99 56,89

1,01 5,01 67,11

1,68

59,64 58,07 58,07

5,01

Kanadische Kroatische i Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische! 1000 . Lei und 500 Lei Schwedische: große - - 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter ...+ Serbische Slowakishe: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union

Türkische Ungarische: 100 Pengö und

100 100 100 100 100 100

Let Kronen Kronen Frs.

Frs.

serb. Dinar

1,66

59,40 57,83 57,83

4,99

1,68

59,64 58,07 58,07 5,01 100 -jlow. Kr. 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Peng

8,62 4,41 1,93

8,58 4,39 1,91

* 8,62 4,41 1,98

8,58 4,39 1,91

60,78 31.02 61,02

4, Oeffentliche Zustellun 2. Zwangsversteigerungen, 6. tand V T

3. Aufgebote,

| 1. Untersuchungs3- und Strafsachen, |

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Akti | 8, } gewi, anr rob cie gr O |

iL Ge | 9, Déeutsche Qolenialgeselscchasten, nofsenschaften

10. Gesellschaften m. b. H., 12, Offene Handels- und Kommanditgeselschaften,

13. Unfall- und Znvalidenverficherungen, 14, Deutsche Reichsbank und Bäntau3wsise, 15, Veerschiebene Bekanntmachungen, z

F

Deulscher Reithsanzeiger

monatli 2,30 Æ# zuzüglich Zustellgebühr,

fosten 10 #/. Einzelnummern werden nur

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post

i | für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 #4. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer is aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu erseher. Einzelne Beilagen gegen Barzahlung oder

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Preußischer Staatsanzeiger

f

Jnuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennnung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Sechsundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegeystande. Vom 30. Oktober 1944.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens- mittel für die 70. Zuteilungsperiode vom 11. Dezember 1944 bis 7. Januar 1945 (mit Ergänzungen für die 69. Zu- teilungsperiode). ¿

Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion über die Genehmigunagspflicht für' Aufträge an Stahl- und Eisenbau-Firmen. Vom 26. Oktober 1944.

* Bekanntmachung über die Ziehung der 2. Klasse 12. Deutscher Reichslotterie. Ó

Bekanntmachungèn der Geheimen Staatspolizei Prag und Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. L

Bekanntmachungen dex Geheimen. Staatspolizei Prag über den Widerruf von Einziehungsverfügungen.

Berichtigung zux Anordnung Nr. 88 (FA 15) des Leiters des Sonderringes „Schwachstromtechnische 1 / Meßinstvumerte“ im Hauptausschuß „Elektrotehnik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herztenala von Kondensatoren für die Nachrichtentechnik, in Nr. 226.

-_

| Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachuug

Bauelemente und .

/

Reiche verfallen erklärt. á

Grundstückseinrichtungsgegenstände

8, 11, 12, 25, 26, 27, 31, 32, 35, 46, 64, 67, 68, 70, 92

9

22. Waldeck, Berta Klara Josefine, geb. Mackle, geb. am 27. 11. 1890 in Oberhausen, Krs. Bruchsal (Baden), leßter inländ. Wohnsiß: Mannheim, Viktoriastr. 33.

Das Vermögèn vorstehender Personen wird als dem

Berlin, den 30. Oktober 1944. s 5 Der Reichsminister des Fnnern. J. A. Müller.

Sechsundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstücseinrihtungsgegenstände Vom 30. Oktober 1944 Jn der Siebenten Bekanntmachung zur Verordnung über vom 26. Mai 1943 (RArbBl. S. 1 316) werden die bisher angegebenen Blech- stärken unter 1 mm in Zahlentafel 1 lfd. Nr. 2, 3, 5, 6, 7,

und 93“ sowie in Zahlentáfel 2 lfd. Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 25, 26, 27, 31, 32, 35, 60, 78, 81, 82, 84, 108 und 109 durhweg auf 1 mm festgeseßt. Die bisherigen Blechstärken dürfen weiterhin beibehalten werden, wenn Abfallbleche ver- wendet werden. Berlin, am 30. Oktober 1944. Der Reichsarbeitsminister. J. A¿e Scholtz.

Erlaß

Betrisst: Durchsührung des Kartensystems für Lebensmittel für die 70. Zuteilungsperiode vom 11. Dezember 1944 bis

Berlin, Sonnabend, den: 4. November, abends

S E

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Ne. 1/1913 Postschecktkonto: Berlin 418-21 1944

1944 (Beginn der 70. Zuteilungsperiode) aufgehoben. Von diesem Zeitpunkt ab gilt somit für Sauermilchkäse die gleiche Abgaberegelung wie für die anderen Käse. Die Bestimmungen

‘des vorbezeichneten Erlasses über die Abgabe von Sauermilch= fäse an Stelle von Quark und über die Abgabe von Koch-

oder Schichtkäse an Stelle von Quark bleiben unberührt.

Zweiter Abschnitt Kartenwesen

1. Zuckerversorgung

Durch Erlaß betr. Versorgung mit Zucker, Kunsthonig, und Marmelade vom 6. Oktober 1944 I[ B 1 - 4050 habe ich bekanntgegeben, daß die Verbraucher zur Entlastung der Zuckergroßläger während der Zuckerkampagne verpflichtet stnd, in der 70. Zuteilungsperiode den Zucker der 71. und 72. Zuteilungsperiode vorweg zu beziehen. Demgemäß ent- halten die Grundkarten Zuckerabschnitte über insgesamt 1750 g (gleich zwei Vierwochenrationen von je 875 g). Die Abschnitte sind mit der Datumbezeichnung „11. 12. 44 bis 7. 1. 45“ und der Periodenzahl „70“ versehen und nur wäh- rend der 70. Zuteilungsperiode gültig. Durch den in Klam- mern neben die: Periodenzahl geseßten Aufdruck „für 71/ und 724 werden die Verbraucher dárauf hingewiesen, daß es sich um Vorgriffzucker handelt. j i;

Auch Selbstversorger in Zucker erhalten den ihnen zustehen- den Zucker bis zur Höhe dex Normalverbraucherration über diese Zuckerabschnitte der Grundkarte. Wegen ihrer Versor- gung mit Zucker für die Zeit bis zum 7. Fanuar 1945 sowie für die Ausgabe des Zuters, den die Zuckerselbstversorger über die Normalration hinaus erhalten, verweise ih auf meinen Runderlaß vom 14. Oktober 1944 II A 7 - 3550/44 betr. Zuderselbstversorger.

2, Wanderpersonalkárten

7. Januar 1945 (mit Ergänzungen für die 69. Zuteilungs- “Dc GR G PETÍODE). di N ls

i déi cidiói N

R Auf Grund des §.2 des Geseyes über den Widerruf von N zu vorhindern, .daß.-fich-Zuhabor- von Wanderporsonal-

3. Aufgebote

[9126] Aufgebot.

T 83/44 4. Auf Antrag des Franz Breitwieser, Graz-Liebenau, Eichbach- gasse Nr. 82, wird das angeblich in Verlust geratene. Banksparbuch der Mae Graz, Creditanstalt-Bankvereirt, Nr. 53875 über N. AÆA 2650,—, lautend auf Franz Breitwieser, aufgeboten. Der Inhaber dieses Banksparbuhs wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Auf- gebots bei Geriht vorzuweisen. Auch andere A haben ihre Einwen- dungen gegen den Antrag zu erheben. , Sonst würde diéses Banksparbuh nah Ablauf dieser Frist: für kraftlos exklärt werden.

Landgericht Graz Nelkengasse 2, Abt. 4, am 27. Oktober 1944.

[9127] Aufgebot.

4 F 7/44. Der Erich Melzer aus Sokingen-Ohligs, Südstraße 66, z. :Z. bei der Wehrmacht, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 129977 der Stadtsparkasse Solingen Hauptstelle 1, Solingen-Ohligs, über den Betrag von 1000,— A (aintausend Reichsmatk), lautend auf den Namen Erih Melzer, Solingen-Ohligs, Südstraße 66, bean- tragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9, April 1945, 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird,

Solingen-Ohligs, 24. Oktober 1944.

Amtsgericht.

Aufgebot von Wertpapieren.

47 T 904/44—4. Auf Antrag der Firma Seeger & Co., Wien, T., Gau- ermanngasse Nr. 2, vertreten durch Dr. Adolf Branowißer, RA., Wien, [., Helfersforfer Str. 9, werden nahh- stehende, der Antragstellerin angebli in Verlust geratene Wertpapiere auf- geboten; -deren Fnhaber wird aufge- fordert, sie binnen zwei Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Auf- gebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere E haben ihre Einwen- dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nah Ablauf dieser Frist über neuerlichen Antrag der Antragstellerin für kraftlos erklärt werden. Bezeihnung der Wert- papiere: 2 Wechsel, ausgestellt am 10. 9, 1943 von Kolben- Kraus, Wien, gezogen auf Walter Mera Baden bei Wien, Bahnhofstr. 2 a, über je A 500,—, zahlbar bei der Badener Sparkasse, fällig am 17. 11. 1943 bzw. 17. 12. 1943, [9137]

Landgericht Wien, I1., Justizpalast,

Abt, 47, am 30, Oktober 1944.

[9128]

Die Witwe Hedwig Hubrich, der Ver- leger Dr. Alfred Hubrih, Frau Jrene Lucke, Frau Ursula Loesh, sämtlich in Berlin, vertreten durch den Rechtsan- walt Dr. Schaper in Berlin-Lichter- felde, Hindenburgdamm 136, haben- das Aufgebot ‘des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin (Wedding) in Abteilung TIIT Nr, .7 eingetragene Hypothek von 5000,— &#{ beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 14. März 1945, 11 Uhr, vor dem unter: zeihneten Gericht, Zimmer 6, anbe- vaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen "wird. 20. F. 9, 44.

Berlin, dén 21. Oktober 1944. Amtsgericht Wedding.

[9139] Beschluß. j

36 VI 222/44. Am 5. Oftober 1943 ist in Tapiau die Schiffseignersvitwe Ennuthe Philipp geb. Pupkullies, ge- boren am 12. Funi 1848 in Kall- wallen, Kreis Ragnit, verstorben. Die Namen ihrer Elterú und ihres bereits früher verstorbenen Ehemannes sind

unbekannt. Da ein Erbe bisher nicht |

ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zu- stehen aufgefordert, diese Rechte bis zum 30. November 1944 bei dem unter- zeichneten Gericht zur ‘Anmeldung zu bringen, widrigenfalls festgestellt wer- den wird, daß ein anderer Erbe als der Dee taat nicht vorhanden “ist. Der Wert des Nachlasses beträgt etwäà 400 R.

Königsberg (Pr), 18. Oktober 41944.

Amtsgericht. Abt. 36.

[9129]

1 F 13/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerihts Neuß vom 27. Ok- tober 1944 wird das Sparkassenbuch Nr. 67858 der . Städtishen Sparkasse Neuß mit einem Bestand von 3104,23 Reichsmark, lautend auf den Namen des Bs Brezing, für kraftlos erklärt.

Neuß, den 27. Oktober 1944.

Das Amtsgericht.

[9090]

Durch Bu, des Amtsgerichts Berlin vom 26. Oktober 1944 ist“ der Tod a) des Schuhmachers Friedrih Wilhelm Marquardt, geboren am 1, April 1897' zu Hohenkirch, Kreis Briesen/Westpr., b) der Auguste Gerda Marquardt, geboren am 7, September 1918 zu- Barmen, beide zuleßt wohnhaft in Berlin §0 36, Admiralstr. 5, .fest- gestellt, worden *und als Zeitpunkt des Todes beider der 25. Juni 1943 gegen 2 Uhr. 456 [T1 205/6. 44.

Bérlin, den 26. Oktober 1944.

Amtsgericht Berlin,

e

4. 9efentlihe Juitellungen

[9145] Oeffentliche Zustellung.

Fxau Eva Baron geb. Kulla in Ratibor, Weidenstr. 16,“ Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Ratibor, klagt gegen den Kraftfahrer Oswald Baron aus Ratibor, ihren Ehemann, auf Ehescheidung aus § 49 Ehegeses und Schuldigérklärung des Beklagten gemäß § 60 a, a. O. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die TTI, Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 21. Dezember 1944, mittags- 12 Uhr, geladen mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht ' zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4. R. 261/44

Ratibor, den 27. Oktober 944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Jaebini Ci G A E

[9141] Oeffentlihe Vorladung.

1 R 45/44, Fn dem Rechtsstreit der Ehefrau Franziska Kloskowsli geb. Schultka in Liebenberg, Kr. Konit, Klä- gerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Buraczynski in Koniß (Westpr.), gegen den Schuhmacher Josef Kloskowski in Liebenberg, 4. Z. unbekannten Auf- enthalts, Beklagten, ist Fhnen eine be- glaubigte Abschrift der am 25. Oktober 1944 beim - Landgericht eingereichten Klageschrift vom 25. Oktober 1944 öffentlih zugestellt. Sie werden - auf- gefordert, etivaige Einwendungen und Beweismittel unverzüglih durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schrist- saß dem Gericht mitzuteilen. Der Ter- min zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf den 21. Dezember 1944, 10 Uhr, vorx dem Landgericht hier, Mühlenstraße Nr. 30, Erdgeschoß, Zim- mer Nr. 2, bestimmt, zu dem Sie hier- mit geladen werden. Sie werden auf- gefordert, einen beim Landgericht zu- gelassenen Rechtsanwalt zu Jhrer Ver- tretung zu bestellen; es genügt nit, daß Sie persönlich erscheinen.

Konib (Westpr.), 27. Oktober 1944. Geschäftsstelle, Abt. 1, des Landgerichts.

gefellschaften

[9172] __ Einladung,

Hierdurch laden wir unsere Aktio- näre zu der am! Freitag, den 24, No- vember 1944, 14,30 Uhr, im Hotel Esplanade, Berlin, VBellevuestraße, stattfindenden aüßerordentlähen Haupt- versammlung, ein.

Die Tagesordnung wird zu Beginn der ao. E gegn,

Zur Teilnahme an der ao, H.-V- sind, diejenigen Aktionäre bere tigt,

welche die Zwischenscheine zu unseren Aktien mindestens 3 Tage vor dem Tag der ao. H.-V. bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammel- bank oder der Deutschen Bank, Berlin, Bank der Deutschen Arbeit, Berlin, Bank für Landwirtschaft, Berlin, All- gemeinen Deutschen . Creditanstalt, Leipzig-Berlin, oder einer ihrer Filialen und Niederlassuraen bis zur Beendi- qung dex ao. § V. hinterlegen. Die Bescheinigung über die erfolgte Hinter- legung istz dex Gesellshaft rechtzeitig, spatestens 2 Tage vor Abhaltung der ao. ‘H.-V., einzureichen. Wolle und Tierhaare Aktiengesellschaft

WOTIRAG.

Der Vorstand.

[9170] Zudcketfabrik Oppenbach Aktiengesellschaft, Oppenbach (Warthel.). Die Aktionäre unserer Gesellschast laden wir hierduxch zu der am Freîi- tag, den 24. November 1944, vormit- tags 11 Uhr, im Feierraum in Oppen- bah (Warthel.), 9.-September-Str. -48, stattfindenden außerordentlichen Haupt- versammlung ein.

Die Tagesordnung wird in der außerordentlihen Hauptversammlung bekanntgegeben.

Oppenbach, den 27, Oktober 1944. Zuckerfabrik Oppenbach Aktiengesellschaft.

__ Der Vorstand. i

Pfeiffêr. Hildebrand, -

14. Deutsche Reichsbank und Vankausweise Deutsche Rentenbank.

Monatsausweis September 1944,

[9154] Aktiva. Belastung der Land- wirtschaft Bestand an Renten- briefen GAM 1 550 000 000,— Darlehen an das Reich Ansprüche gegen die Deutsche Rentenbank- Kreditanstalt aus der Hingabe von 4% Ab- lösungsschuldverschrei- bunçen Anspruch gegen Deutsche * Jndustrie- bank, Berlin, gemäß \ F 4 Abs. 4 der Ost- hilfeschlußverordnung A vom 20. Zuni 19326 837 420 480,— fals, Reichsbankgiro-, *# Postscheck- und Bank- guthaben ] Eigene Wertpápiere.

1 549 990 002,50

233 160 400,—

2 141 491,43 18 754 992,90

Pafsiva. Grundkapital .... 2 Umlaufende Renten- bankscheine. Umlaufsfähige Scheine *) 1 521 243 326,— Verfallene Scheine 28 746 677,— 1 549 990 003,— 4% Ablösungsschuld- verschreibungen: Au3gefertigte Stücte 319 700 640,— = eigener Bestand —,— "319 700 610,— Tilgung 86 540 240,— Unverzinsliches Darlehen d. Deutschen Renten- bank-Kreditanstalt . Verbindlichkeiten aus . verlosten und gekün- digten Schuldver- schreibungen jowie fälligen, noch nicht , vorgelegten Zins- scheinen Rüdcklagen nach § 11 Gewinn- rüdlage 1 053 279,34 Sonst. (freie) Rücklagen 4 436 74253 65490 021,87 Sonstige Passiva . . 243 110,78 *) Davon im Bestand der Reichsbank Rent.-.4 512 465 000,—.

Berlin, den 31. Oktober 1944.

000 000 000,—

238 160 400,—

9 728 670,10

15. Verschiedene

[9171] Norddeutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin.

Bekanntmachung. ; Nach § 3 der Sagzung machen wir hierdurch bekannt, daß der - Aufsichts- rat der Gesellschast der Erhebung eines

¿ahshusses von 45 % der Nettovor-

präâmie für das Geschäftsjahr 1944 zu-

gestimmt hat.

_ Berlin, den 31. Oktober 1944. Norddeutsche Hagel-Versichorungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Bérlin.

Der Vorstand. Dr. Pribkow,

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt-

lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag! . Präsident D S ch l an g e in Potsdam,

verantwortlich“ für den Wirtschaftsteil und den

übrigen redaftionellen Teil: 2 Rudolf Lantyich in Berlin 8W 68

Druck der Preußishen Verlags- und Druckeret

GmbH. Berlin .

Sonstige Aktiva e o. 27 800,—

Preis dieser Nummer: 10 Fs

37 420 480,—

Bekanntmachungen. |

Einbürgerungèn und die Aberkenmiüng der deutschen Staats- angehörigfeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) in Ver- bindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennüng der Staatsangehörigfkeit und den Widerruf des Staatsangehörig- feitserwerbes in der Ostmark vom 11. Fuli 1939 (RGBl. I S. 1235) erkläre ih im Einvernehmen mit dem Reichs-

minister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen

Staatsangehörigkeit für verlustig:

1. x, Martha Emma Stephanie, geb. Henrich, geb. am 13. 8. 1898 in Karlsruhe (Baden), leßter inländ. ‘Wohn- sib: Karlsruhe (Baden), Schumannstr. 6,

. Bär, Klaus Bernhard Ludwig, geb. am 6. 9. 1934 in Offenbach a. M., 7 H

. Bunzel, Lieselottè/ geb. am 4. 3. 1914 in Wiesbaden, leßter inländ. Wohnsiß: Wiesbaden-Sonnenberg, Amfsel- berg 19, :

. Erner , Emilie, geb. Lausch, geb. am 17. 10. 1888 in Hirschberg (Böhmen), leßter inländ. Wohnsigz: Wien 7, Guttenberggasse 1 11/7,

: Klauber, Elisabeth Anna, geb. Kucera, geb. 2am 5. 11. 1902 in Wien, leßter inländ. Wohnsiß: Wien I, Kärntner Str. 8, i j 4

. Köhrmann, Klaus, geb. am 18. 2. 1916 in Düssel- dorf, leßter inländ. Wohnsiß: Düsseldorf, Arnolds\tr. 20,

. Köhrmann, Karin, geb. Goldberg, geb. am 7. 10. 1921 in Berlin, '

. Königshöfer, Margarethe, geb.. Buch, geb. am 5. 2. 1894 in Glogau, leßter inländ. Wohnsiß: Hirsch- berg (Riesengeb.), Stonsdorfer Str. 17, A

. Königshöfer, Heinz, geb. am 28. 1. 1918 in Stutt-

art, v ; i

. Ia for Almuth, geb. am 11. 6. 1923 in

Stuttgart, A . Hu e Wolfgang, geb. am 14.7. 1910 in Berlin-

Charlottenburg, leßter inländ. Wohnsiß: Bad «Homburg v. d. H., Adolf-Hitler-Allee 10, E

. Huber, Anna Katharina, gen. Anita, geb. Krahmer, geb. am 10. 6: 1907 in Bad Homburg v. d. H,.,

. Koeßler, Anita Emilie: Sarolta, geb. Morgenstern, V am 19: 7. 1897 in Budapest, leuter inländ. Wohn- iß: Wien 9, Berggasse 17, L

/ Mo se a Josef, ggen am 4. 10. 1886 in Gols Bru a. L., leßter inländ. Wohnsiß: Wien 9, Servitengasse 22, 4

. Oppenheim, Margarethe, geb. Lagel, geb. am ‘2. 8, 1883 in Rakau. Krs. L O.S., leßter inländ. Wohnsiß: Weißack, Krs. Fägerdorf, : :

R 2 e an a Joseph. Friedrich Ludwtg, geb. am 13.. 8.

1891 in Bamberg, leßter inländ. Wohnsiß: München,

. Rittmann, Maria Franziska Flse, geb. Zicngibl, eb. am 22. 3. 1892 in Würzburg,

. Graf von Seherr-Thoß, Hermann Ernst, geb. am 7. 8. 1915 in Roßweide, O.S., leßter inländ. Wohn- siß: Schloß Kastrowiß bei Klagenfurt, bzw. Schloß Do- brau bei Burgwasser, / /

. Staub, Erná 4 Schumann, geb. am 16. 1. 1908 in Leningrad, leßter inländ. Wohnsiß: Ratibor, O.S.,

erstr. Nr. 13, ¿ 4 20. S! 1 , Wolfgang, geb. am 5. 4. 1928 in Wünschel-

burg, : j : Staub, Ulrich, geb. am 22. 7. 1936 in Breslau,

periode 200 g Marmelade.

Vollmilch.

Erster Teil *‘. Ergänzungen für die 69. Zuteilungsperiode

Jn der 69.- Zuteilungsperiode können auf Abschnitt C der Grundkarte für Jugendliche von 10—18 Jahren 125 g Butter abgegeben und bezogen werden. M Vegetarier, die regelmäßig beim Ernährungsamt den Fleisch- austaush vornehmen, können die Abschnitte A 1 und A 2 der Grundkarten in Reise- und Gaststättenmarken über Butter um- tauschen. Hierbei sind die Abschnitte A 1 und A 2 zusammen mit 125 g zu bewerten. Die über je 125 g Fleisch lautenden Abschnitte B 1 und B 2 dürfen für Vegetarier nur entsprechend den Bestimmungen meines Erlasses betr. Lebensmittelversor- gung der Vegetarier vom 21. Oktober 1942 II B 1 - 44953 in dex Fassung des Erlasses betr. Aenderung der Fleischration vom 13. Mai 1943 I1 B 2 a 1450 in insgesamt 125 g Nährmittel, 62,5 g Butter und 62,5 g Quark. umgetauscht werden. Um bei Œinzelpersonen oder einer ungeraden Per- sonenzahl die Ausstellung von Berechtigungsscheinen über Quark zu vermeiden, können die Ausgabestellen zux Verwal- tungsvereinfahhung den Berechtigten an Stelle einer Spiten-= menge von 62,5 g Quark eine Reise- und Gaststättenmarke über 30 g-Käse aushändigen (vgl. mein Fernschreiben vom 11. Oktober 1944 Ik B 1-4397 für die 68. Zuteilungs-= -

periode). j : :

Zweiter Teil

Festseßung der Rationen für die 70. Zuteilungsperiode

Die ‘Lebensmittelrätionen der 69. Zuteilungsperiode gelten

mit folgenden Ausnahmen auch in der 70. Zuteilungsperiode: ' Käse

Sauermilcchkäse wird bezüglich der e den übrigen Käsearten wieder gleichgestellt (vgl. Dritter Teil rster Abschnitt). A

Speiseöl,

Speiseöl wird in der 70, Zuteilungsperiode niht zugeteilt. Demgemäß“ berechtigen sämtliche Margarinekleinabschnitte nur zum Bezuge von Margarine.

Marmelade und Kunsthonig

Wie bereits ängekündigt, erhalten die Versorgungsberechtig- ten im Alter von 10 bis 18 Fahren in der 70. Zuteilungs-

Uebrige Rationen l Es werden also folgende Erzeugnisse in der gleihen Menge wie in der 69. Zuteilungsperiode verteilt: - Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Schlachtfette (nur auf Zusaßkarten), Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kar- toffelstärkeerzeugnisse,“ Kaffee-Ersaß- und -Zusaßmittel sowte

Dritter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelunge Erster Abschnitt

Abgabe von Käse :

Die Bestimmung des Erlasses vom 2. Oktober 1943 11 B 1-56 —, wonach Sauexmilchkäse in der eineinhalbfachen- |

karten unberehtigt weitere Wanderpersonalkarten verschaffen, hat. der Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit mir die Wixtschaftsämter durch Runderlaß Nr. 245/44 LWA vom 27. September. 1944 añgewiesen, die Ausgabe einer zweiten Wanderpersonalkarte auf der ersten kurz zu vermerken und beide Karten wie bisher miteinander zu verbinden. Damit auch die Doppelversorgung mit Lebensmittelkarten unter- bleibt, haben die Ernährungsämter bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten an Funhaber von Wandexrpersonalkarten diese Karten auf die Einhaltung der Bestimmungen des vor- stehend genannten Erlasses zu überprüfen und bei Ausländern außerdem an Hand der Reisepässe festzustellen, ob nicht bereits eink Bedarfsbescheinigung für Lebensmittel ausgestellt ist

. (Erl2ß vom 24. März 1941 T1 C 1 - 935 —); gegebenenfalls

ist eine der beiden zum Kartenbezug berehtigenden Bescheini- gungen (Wanderpersonalkarte oder Bedarfsbescheinigung) ein- zuziehen. :

3, Ausgabe der Grundkarte an Teilselbstversorger mit Getreide

Jn dem Zuteilungserlaß für die 69. Zuteilungspériode vom 29. September 1944 1I1B 1-69 sind im“ Abschnitt, Kartenwesen unter C einige Beispiele zur Erleichterung der Ausgabe der Grund- und - Ergänzungskarten an Selbstver- sorger gegeben. Ergänzend zu den Beispielen 1 und 2 über die Ausgabe an Teilselbstversorger in Getreide und außerdem Teilselbstversorger mit Butter oder mit Fleisch und Schlacht- fetten bemerke ih, daß stait einer teilentwerteten Grundkarte TSV (für Teilselbstversorger) zur Vermeidung diesér Ent- wertung auch eine sonst für Vollselbstversorger bestimmte Grundkfarte SV ausgegeben werden kann. Die Grundkarten ür Teilselbstversorger unterscheiden sich von den Grundkarten lr Vollselbstversorger dadurch/{daß sie auch Abschnitte über Brot, stets Abschnitte über 600 g-Nährmittel und bei Kindern bis zu 6 Jahren ferner Abschnitte über Kinderstärkemehle (Kreuzabschnitte) ‘aufweisen.

4. Lose Abschnitte der Grund- und Ergänzungskarten

,__ Durch den Zuteilungserlaß 68 habe ih zugelassen, daß auch die vom Stammabschnitt abgetrennten Einzelabschnitte der Grund- und Ergänzungskarten zum Warenbezuge berechtigen. Zur Beseitigung aufgetretener Zweifel weise ih darauf hin, daß diese Bestimmung nicht für die Abgabe von Kinder- getreide- und Kinderreisnährmitteln auf die Grundkarten für Kinder bis zu 3 Fahren gilt. Diese Erzeugnisse dürfen nur an’ Kinder bis zu 18 Monaten ‘abgegeben ‘werden. Es ist dahèr näch wie vor erforderlich, ‘daß der Kleinverteiler auf dem Stammabschnitt die unter- der Namenseintragung angebrachte Spalte „geboren am...“ daraufhin nachprüft, ob das Kind nicht älter als 18 Monate ist. Kindergetreide- und Kinderreis- nährmittel dürfen auf Grundkarten- für Kleinstkinder, bei denen das Geburtsdatum nicht eingetragen ist, niht abgegeben werden. Bei Bedenken gegen die Richtigkeit der Einträgung sind die Kleinverteiler berechtigt, Vorlage èines amtlichev Beleges über das Lebensalter des Kindes zu verlangen.

j i ‘5. Papierfarben ;

Bis zur 71. Zuteilungsperiode habe ih den Ernährungs- ämtern die Papierfarben für die Grund- und Ergänzungs- karten bereits bekanntgegeben (vgl. Zuteilungserlaß 69). Fn den späteren Zuteilungsperioden wird in “unregelmäßiger

Menge abzugeben ist, wird mit Wirkung vom 11, Dezember | Folge zwischen den Papierfarben Gelb Nr. 4, Blau Nx. 84, Rosa