1944 / 252 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr- 252 vom 9.

Prag, ‘heimatzust. nach Karlsbad, wohnh: gew. Karls- :

bad, Obere Morgenzeile Nr. 3, 0 . Goldschmidt, Julius, geb. 28. 12. 1888 tin Göding, heimatzust. nach Göding, wohnh. gew. Prag XI1I11, Frische Str. 8, : Ñ . Gros, Karl, geb. 27, 4. 1880 in Chischka, heimatzust. nach Chischka, wohnh. gew. in Chischka, 7 Heitlinger, Otto, geb. 11, 6. 1913 în Holiy, heimatzust. nach Holiy, wohnh. gew. Prag VII, Naeglestr. 304,

92, Hutterer, Heinrich, geb. 4. 10. 1881 in Auschwig,

heimatzust. nah Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Frib-Todt-Str. 30, | . Kahn, Friedrich, geb. 28. 2. 1912 in Prag, heimat- zust. nah Prag, wohnh. gew. Prag 1, Karpfengässe 14, . Kab, Jgnay, geb. 18, 10. 1920 in Hruschau, heimat- zust. nah Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau- Hruschau, Dr.-Goebbels-Stx. 2, . Klein verw. Wwy geh. Schick, Yvette (Margarethe), geb. 3. 4. 1882 in Wien, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Georg-von-Schönexer-Str. 5, , Klement, Walter, geb. 9. 3. 1909 in Aussig, heimatzust, nah Swietla a. d. Sasau, wohnh. gew. in Swietla a. d. Sasau, / . p pl geb. Löbl, Hilda, geb. 18, 5. 1896 in Ebreichs- orf, Bez. Mödling, -heimatzust. nah Pischel, Bez. Eule, wohnh. gew. Wien IV, Paniglgasse 17a, . Kornhauser, Hermann, geb, 5, 5. 1900 in Zablatsh, Krs. Teschen, heimatzust. nah Zablatsch, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Hühnleinstr. 39, . Kraus geb. Weimann, Gertrude, geb. 27. 3, 1907 in Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag il, Heuwaagsplayß 4, \ . Dr. Kraus, Leopold, geb. 8. 5. 1900 in Prag, heimatzust; nah Prag, wohnh. gew. Prag 11, Heu- waagsplayß 4, - . Kraus geb. Poluskina, Natalie, geb. 3. 10. 1897 in Moskau, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew, Prag XIX, Blücherstr. 2, : Lacha, Erich, geb. 30. 9, 1904 in Prerau, heimatzust. nach Prerau, wohnh. gew. Otrokowiß, Play Nr. 59, . Ladanyi geb. Munk, Stelle, geb. 21. 8. 1905 in Boskowiß, heimatzust. nach Boskowi, wohnh, gew. Brünn, Reicheltgasse 42, | . Lauermann geb. Arnstein, Hanna, geb. 5. 6. 1914 in. Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. | gew. Prag X1V-Nusl, Am Frohsinn 825, . Lauermann, Werner, geb. 30. 4, 1913 in Dresden, heimatzust. nach Prag, wohnh, gew. Prag X1V-Nusl, Am Frohsinn 825, . bl, Eugen, geb. 12. 10. 1920 in Wien, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. in Mähr. Ostrau, . Löw y, Hugo, geb. 1. 3. 1896 in Ung. Brod, heimat- zuk is Ung. Brod, wohnh. gew. Prag T; Seiler- ajje d, 5 Ï ustig, Karel, geb. 12, 7. 1901 in Strewatsch,

heimatzust. nach Huliß, Bez. Ledetsh, wohnh. gew.

Prag VII, Belskystr. 30,

.Mäahrischl, Friedrich, geb. 4. 2. 1900 in Nikols-

burg, heimatzust, nach Nikolsburg, wohnh, gew.

Prag 11, Smetschkagasse 10, ;

. Mandelbaum geb. Dubsky, Johanna Sara, geb.

26. 9. 1909 in Dresden, heimatzust. nah Lobosiß,

wohnh. gew. Wien IX, Währingstr. 15/1/111/16,

. Dr. Markfeld, Hermann, geb, 10. 8. 1895 in

Friedeck, heimatzust. nah Friedeck, wohnh. gew. Friedeck Nr. 1122,

. Markfeld, Edith, geb. 23. 4. 1910 in Dioszeg/

Slow., heimatzust. nah Friedeck, wöhnh,'ggw. Friedeck

Nr. 1122,

„MeékleL, Alexandra, geb. 25. 7. 1926 in Böhm.- Leipa, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag II1, Klemensgasse 21,

. Meklex, Eleonore, in Prag, heimatzust. . nah Prag, Prag Il, Klemensgasse 21,

. Meklevx, Emil, geb. 7. 6. 1891 in Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag 11, Klemensgasse 21,

. Meklerx geb, Simelis, Lotte, geb. 8. 11. 1892 in Prag, heimatzust, nach Prag, wohnh. gew. Prag I, Klemensgasse 21,

. Meklerx, Susanná, geb. 28. 1. 1925 in Böhm.- Leipa, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag T1, Klemensgasse 21,

. Plaber geb. Schick, Marketa, geb. 26. 6. 1903 in

Proßuiy, heimatzust. nah Proßniß, wohnh. gew.

Proßniß, Safarikgasse 22,

. Plater, Otto, geb. 25. 4. 1895. in Proßniy, heimat-

A nah Proßniß, wohnh. gew. Proßniy, Safarik- aje 22

. Dv. Podvinec, Hans, geb, 29. 3, 1907 in Prag,

heimatzyjst. nah Zungbunzlau, wohnh. gew. Prag,

Jungmannstr. 22/742,

. Pokorny, Heinrich, geb. 4. 8. 1910 in JFglau,

Puh nach glau, wohnh. gew, Fglau, Schlageter- raße 3,

. Pola k’ (Pollak), Ernst, geb. 17. 4. 1914 in Bielsko,

heimatzust. nach Proßniß, “wohnh. gew. Prag VII,

Arbeiterstr. 29, ; s

, Popper geb. Fischel, Emilie Sara, geb, 14. 11.

1860, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. München,

Seffeldstr. 60,

. Raimann, Gottlieb, geb. 3. 6. 1909 in Piesnit,

heimatzust. nah Groß-Popowibß, wohnh. gew, .Prag-

Smichov, Bozdechstr. T7,

, Raimann, Vera, geb. 8. 9, 1919 in Eule, heimat-

zut, nach Groß-Popowiy, wohnh. gew. Prag-Smichov,

Bozdechstr. 7,

. Dr, Recht, Walter, gcb. 29. 4. 1904 in Olmüy,

heimtzust, nah Olmüßt, wohnh. gew. Zlin, Saleschna

X11/637,

geb, 11. 7. 1921 wohnh., gew.

. Reiser, Emil, geb. 28.2. 1892 in* Texescha(, Bez.

Rokiyan, heimatzust. nah Tereschau Prag VII, Langemárck{str. 2, i ._R ¿le nbaum, Elias, geb. 23.12.1888 in Lenka- wiß, ehem. Polen, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Befreiungsplah 4,

. Rosenbaum, Leopold, geb. 10.3. 1883 in Radonsk, heimatzust. nach Sluha, Bez. Brandeis, wohnh. gew. Prag X1IX, Sandberg Nr. 32, U

wohnh. gew.

60.

61.

62, 63.

. Siegl, Elly,

reiz em erie e tig De

Roubicek, Otto, geb. 6.9. 1912 in Bydweis, hei- matzust. nach Budweis, wohnh. gew. Blin, Hohe Gasse 2092, |

Sax, Erwin, geb. 8. 2. 1913 in Mähr. Neudorf, Bez. Göding, heimatzust. nach Lundenburg/N. D., wohnh. gew. Brünn, Talgasse 48,

Seidler, Erich, geb. 16. 3. 1907 in Brünn, heimat-

zust, nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Trivoli 31, Senzer, Jakob, geb. 17.7.1894 in- Brody, ehem. Polen, heimatzust. nah Troppau, Sud.,, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Taborskygasse 4 b, ; : geb. 20. 11. 1907 in Olmüß, heîimat- Ast. nach Olmüß, wohnh. gew. Olmüß, Sporergasse 5,

. Silberstein verw. Muskat geb. Donath, Sophie,

geb. 22. 9. 1882 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Bartosgasse 1,

, Singer, Frit, geb. 12. 11. 1903 in Wisowiß, Bez.

Zlin, heimatzust. nah Wisowiß, wohnh. gew. Wisowiß Nr. 382, Obstgartengasse,

. Skutetky, Emma, geb. 2.4.1897 in -Vorkloster, peimatzult, nach Brünn, wohnh. getv. Brünn, Josef-

städtergraben 27.b,

38, Schenk, Werner, geb. 27, 7, 1909 in Theusiùg, Bez.

Tepl, heimatzust. nah Theusing, wohnh. gew. Prag 11, Manesgasse 67, i

. Sch i ck, Martin, geb. 20. 10. 1918 in Prag, heimat-

zust. nah Prag, ,wohnh. gew. Prag 11, Balzenogasse 7,

. Schlesinger, Jindrich, geb. 7.9. 1911 in Bistrit,

heimatzust. nah BVoskowiß, wohnh. gew. Zlin, Tiefe Gasse 3128,

. Schließer, Leopold, geb. 24.12. 1896 in Pilsen,

heimatzust. nah Pilsen, wohnh. gew. Prag 11, Hein-

richsgasse 25,

. Dr. med. S ch ö n, Max, geb. 16. 3. 1897 in Ung. Brod,

. Schöngut, Leo,

heimatzust. nah Ung. Brod, wohnh. gew. Ung. Brod

Nr. 883,

( | geb. 12. 12. 1887 in Sfkrzaczov, heimatzust. nah Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostráu, Grabengasse 15, ;

. Schöngut geb. Weltsh, Stefanie, geb. 22.5. 1888

in Bieliß, heimatzust. nah Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Grabengasse 15,

/ Scchwlz, Anton, geb. 4. 11. 1888 in Grasliy, heimat-

zust: nah Grasliß, wohnh. gew. Prag 11, Klemens- gasse 36,

). Jng. Schwarz, Franz, geb. 4.8. 1899 in Brünn,

heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zeile 113,

. Schwarz, Jakob, geb. 24. 1. 1869 in Neu-Zerekwe,

. Shwarz - Brunner

Bez. Pilgram, - heimatzust. nah Neu-Zerekwe, wohnh. gew. Wien 1, Kärntnerring 1—7 (Hotel Bristol),

N Hirsh, Franziska Katharina Margarete, geb. 31. 8. 1906 in Brünn, heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zeile 113,

„Stadthagen, Marta, geb. 28..1. 1900 in Tachau,

heimatzust. nah Tachau, wohnh. gew. Prag 1, Geist-

asse 2, i M Stetn, Georg, geb. 19. 11, 1909 in Wien,

heimatzust. nah Bratroniß, Bez. Blatna, wohnh. gew. lin, Schäferei V/631, - tre tein, Wilhelm, geb. 5. 8. 1880 in Zerhowis,

/ heimatzust. nach SE czindi Bez. Horschowiy, wohnh.

gew. Prag X1t, Schwerinstr. 37/938,

. Stias\ny, Egon, geb. 12. 1. 1904 in Kremsier,

heimatzust, nach Kremsier, wohnh. gew. Mähr.

Ostrau, Zerotingasse 24,

. Strassex, Emil, ‘geb. 27. 11. 1875 in Nitra/

Slowakei, heimatzust, nah Neu-Benatek, wohnh. gew. Prag XIkI, Seumestr. 8,

. Strasser, Jrene, geb. 1. 5. 1914 ‘in Wonschow,

Bez... Ledetsh a. d, Sasau, heimatzust. nah Dolni Bresany, Bez. Eule, wohnh. gew. Prag 11/88, Brennte- gasse 13,

. Stuchlik geb. Lindner, Elisabeth, geb. 30. .6, 1892

in Weikersdorf, heimatzust. nah Aujest St. Fohann, wohnh. gew. Wien IX, Kolingasse 9,

.-Taußig geb. Rosenfeld, Olga, geb. 10. 2. 1877 in

. Teitelbaum , Adolf, geb. 25. 8. 1887 in Zaleczeyki

Pilsen, heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Stadthofplay 3/4,

(Polen), heimatzust. nah Freistadt, Kr. Teschen, wohnh. gew. Freistadt, Hermann-Göring-Str. 9,

. Tohn, Georg, geb. 2. 7. 1911 in Gutenfeld, heimat-

zust. nah Gutenfeld, wohnh. gew. Gutenfeld Nr. 38,

. Dr. jur. Toppel, Friedrich, geb. 19. 7. 1906 in

Mähr. Ostrau-Hruschau, heimatzust. nach Hruschau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Dr.-Goebbels-Str. 21,

90. Dr. T\chiass\n y, Franz, geb. 2; 3. 1907 in Brünn,

heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Park- straße 46,

. Dr. Ts\chias\ny, Ludwig, geb. 23, 8. 1901 in

Brünn, heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Parkstr. 46, i

. Tugenthal, Rene, geb. 27. 7. 1909" in Brünn,

heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Bei- schlägergasse 13,

93. Turadt, Rudolf, geb. 19. 4. 1888 in Mähr. Ostrau-

Grabau, heimatzust. nah "Mähr. Ostrau-Grabau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau-Neudorf Nr, 88,

. Vadasz, Vladimir, geb. 12. 7. 1902 in Puchov/

Sud heimatzust. nah Otrokowiß, wohnh. gew. Otxo

owi, Th.-Bata-Str. 605,

. Vogel, Alfred, geh. 6. 1, 1899 in Mähr. Ostrau,

heimatzust, nach Mähr: Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Hauptstr. 60,

. Dr. Weber, Marx, geb. 9. 7. 1895 in Mähr. Ostrau,

heimatzust. nah Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Gartengasse 2, : |

. Weiner geb. Reichmann, Zdenka (Sidonie), geb.

6. 5. 1905 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Postgasse 3,

. Welt \ch, Robert, geb. 20. 6. 1891 in Prag, heimat-

zust. nah Prag, wohnh. gew. Prag, Flössermaut 6,

. Winterntby geb. Holzer, Olga, geb. 26. 11. 1892

in Beneschau, heimatzust. nah Beneschau wohnh. gew. Prag VII, Vevexrkastr. 23, /

; S baf Adolf, geb. 19, 9, 1908 in Mähr.

au, heimatzust. nah Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag X11, NC 343, 18

November 1944. S. 2

Aas

s haus, heimatzu Grof -Meseritsch. Dalimilgasse 42. Prag, den 3. November 1944. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. _J. A.: Dr. Weinmann, {/-Standartenführer..

————

Bekauntmachung

Die im Reichs- und. Preußischen Staatsanzeiger Nr. 138 vom 20. 'Funi 1944 bekanntgegebene Vermögenseinziehung des Wolf, David, JUDL., geb, 12. Mai 1863 in Letau,

wird hiermit widerrufen. Prag, den 6. November 1944. : Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

——

Anweisung 4/44 7

des Leiters des Produktionsausschusses „Rauhwaren und Pelze“ im Paus Bekleidung und Rauchs

und Kriegs- produktion über Aenderung seiner Anweisung 2/44 vom 20. September 1944 (über Lenkung der Pelzverarbeitungs-

waren beim Reichsminister für Rüstun

aufträge) Vom 31. Oktober 1944

Zur Abänderung des § 4 der Anweisung 2/44 des Leiters des Produktionsausschusses „Rauchwaren und Pelze“ (Pelz- veraxbeitung) vom 20: September 1944 (Deutscher Reichs- anzeiger und! Preußischer Staatsanzeiger -Nr. 219 * vom 30. September 1944) wird auf Grund der Verordnung über den Warenvexrkehx in dex Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) und des Erlasses des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 sowie der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Er- lasses vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) mit

Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren angeordneét: 51 - N

Die Vergebung und Annahme von Aufträgen auf Ver-

arbeitung von Pelzfellen zur Herstellung von Pelzwaren bes“

darf nux bei Ausftragserteilung durch öffentliche. Bedarfs- träger (Wehrmacht usw.) der Genehmigung des Produktions- ausschusses Rauchwaren- und Pelze. : L 9 -

Diese Anweisung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 31. Oktober 1944. . E Der Leiter des Produktionsausshusses Rauchwaren und Pelze.

: BiseggeL.

Ergänzunugsanorduung Nr. 1 des Leiters des Hauptausshusses „Elektrotechnik“ zur Ans ordnung Nr..34 (FA 5) über die Herstellung von - Ver- bindungs- und Abzweigdosen vom 11. August 1943 (RAnz. Nr. 192 vom 19. August 1943)

Vom 7. November 1944

Auf Grund der Verordnung Über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl, I S. 686) wird mit Zustimmung . des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

L 1 cs

Die Anordnung Nr. 34 (FA 5) über die Herstellung von Verbindungs- und Abzweigdosen vom 11; August 1943 (RAnz. Nr. 192 vom 19, August 1943) wird folgendermaßen geändert: |

1. Der § 1 erhält folgende Fassung: O

Von Verbindungs- und Abzweigdosên dürfen nur noch hev- gestellt werden: : D

Ae

(1) Abgedeckte Dosen 2,5 mm? Nennquerschnitt, lichte Wekbte mindestens 38 mm mit 3 und 4 Klemmen aus keramischem Werkstoff: : :

a) für Rohrdraht je Firma eine Ausführung in runder

Form und in eckiger Form als U-Dose, b) für Fnstallationsrohr (Falzrohr) je Firma eine. Aus- * führung in runder Form und in eckiger Form als U-Dofse.

(®) Für Nennquerschnitte über 2,5 mam? darf nur je eine Ausführung fikr Rohrdraht- und Rohrverlegung je Nenn- querschnitt hergestellt werden. D

(3) Für die B nach DIN 94 verwendet werden,

B,

(1) Abgedichtete Dosen für kabelähnliche Leitungen.

(2) Abgedichtete Dosen dürfen nur mit Leitungsein- führungsstellen nah DIN 49 033 hergestellt werden. /

Zu A.-und B,

- Für die hierzu verwendeten Klemmen darf nur eine Aus- führung benußt werden, die den ordnungsmäßigen vas

entweder von Kupfer- und Aluminiumleitungen oder au

noch den von Zinkleitungen gewährleistet.-

2. Hinter § 2 ist einzufügen: § 2a.

Jede Firma darf nur diejenigen Verbindungs- und Ab- pen herstellen, die sie bereits vor dem 1. Juli 1944 aufend hergestellt hat.

Der Pusammenhäu und die Auslieferung von abgedeckten Dosen, deren. Herstellung durch § 1 dieser Anordnung ver- boten ist (abgedeckte Dosen: |

aus keramischem Werkstoff in eckiger Form [Kastendose]

aus Jsolierpreßstoff, ; j solche mit keramischem Unterteil und Deckel aus Ysolier« preßstoff i

sowie solche mit anderen Dekelbefestigungen als mit -

Splinten nah DIN 94) darf noch bis zum 31. Dezember 1944 vorgenommen werden, wenn MALIe Einzelteile hierfür vboxhanden sind. Die An- fertigung fehlender Ergänzungsteile hierfür ist gestattet.

83 ;

Der Leiter des Sonderringes „tarkstrominstallations- material“ wird ermêctigt/ in besonders begründeten Einzel- fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung

101. Dr. A E Kurt, geb. 26. 1. 1907 in Neu- t. nah Groß-Meseritsh, wohnh. gew.

efestigung der Deckel dürfen nur noch Splinte

oi f

“nd der Anordnung Nr. 34 (PA 9) Über die Herstellung v Kerbindungs- und Abzweigdosen vom 11. Auauft 9948 (KAnz, Nr. 192 vom 19. August 1943) zuzulassen.

: 94

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na 2 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über L Bares

straft. bestraf 5

Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1944 in Kraft; sie gilt auch in den éingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 7. November 1944. j Der Leiter des Hauptaus\schusses „Elektrotechnik“, A Lüschen.

‘Anordnung Nr. 87 (FA 1)

& Lelters des Hauptaussusses „Elektrotechnik“ über die : Herstellung elektrischer Maschinen für Marinezwecke

Vom 7. November 1944

Auf Vorschlag des Sonderringes „Elektrische Maschinen“ im baupiaus Guß Elektrotechnik“ wird auf Grund V Vers ordnung über den Warenverkehr in derx Fassung vom 11. De- ¿ember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichs-

ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

&1 (1) Die Herstellung von elektrischen Maschinen für Marine- zwecke ist vom 1, Dezember 1944 ab nur noch mit Genehmi- ung des Leiters des Sonderringes „Elektrische Maschinen“

a Hauptausschuß „Elektrotechnik“ beim Reichsminister für | ‘Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsgenehmigung)

ulässig. l : j B Elektrische . Maschinen für Marinezwecke im Sinne dieser Anordnung \ind alle elektrishe Maschinen, deren Aus-

Ï führung mit Rücssicht auf die Verwendung an Boxd von

Schiffen von der normaler elektrischer Maschinen abweicht, sowie diejenigen, die nah besonderen Vorschriften (z. B.

| HNA, GfeA) gebaut sind.

(3) Herstellung im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen.

§2 Hersteller, die bis zum 1. Dezember 1944 keine Her- stellungsgenehmigung erhalten haben, sind verpflichtet, bei ihnen eingehende Aufträge auf elektris(s| Maschinen für Marinezwecke an den Sonderring „Elektrische Maschinen“

weiterzugeben, der sie zur Herstellung zugelassenen Firmen zuleitet. 83

Anträge auf Herstellungsgenehmigung. sind beim Leiter des Sonderringes „Elektrishe Maschinen“ zu stellen.

Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den zuständigen |

Reichsinnungsverband einzureichen.

8 4 Hersteller, die keine Herstellungsgenehmigung erhalten haben, dürfen Aufträge, die bei ihnen bis zum 1. September 1944 eingegangen sind, noch ausführen, wenn sie bis zum

1, April 1945 ansgeliefert werden können.

§5 Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach 'den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft, t §6

Diese Anor triit am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten. Berkin, don 7. November 1944. Dex Lodtox des Hauptausschusses „Elektrotechnik“. schen.

Anorduung Nr. 84 (8A 5)

des Leîters des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die Herstellung von Hand lösbarer Klemmen

Vom 7. November 1944

Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) wird mit Justine des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion angeordnete 51 i

Die Herstellung von Hand lösbarer Fsolierklemmen mit Jsoliermuttern oder Fsolierkopfshrauben mit Vollgewinde größer als 6 mm Außendurhmesser ist verboten.

& L

(1) Von Hand lösbare Klemmen mit Vollgewinde größer als 6 mm Außendurhmesser dürfen nur noch aufgebaut wer- den aus Gewindebolzen mit durchgehendem metrischem Ge- winde (nicht Feingewinde) und Linsenkuppen, Flügelmutter nah DIN 315, Stahl-verzinkt, Flachmuttern (möglichst ohne Fase), Scheiben nah DIN 125, Federringen nah DIN 127, Sicherungsblechen nah DIN 93 und DIN 432. dus

(2) Auf dem Gewindebolzen darf, wenn unbedingt nötig,

| eine verstiftete flache Rundmutter zur Herstellung ‘einer Sig-

fläche und ein Quexstift als Verdrehungs\{huß Age werden, Querlöcher zur Einführung von Anschlußdrähten

E sind unzulässig.

(3) Notwendige FZsolierdurhführungen dürfen nur in dllereinfahster Ausführung, aufgebaut aus isolierendem Rohr- material und getrennten ZFsolierscheiben Qi ved nach DIN 125), verwendet werden. Preßteile sind verboten.

83 ;

Nach § 1 und § 2 verbotene ‘Klentmen, die sih am Tage des Jnkrafttretens dieser Anordnung in Fertigung befinden, dürfen noch fertiggestellt werden, wenn sie bis zum 31. De-

jemzas 1944 ausgeliefert oder bei Eigenverbrauch bis zum |

1. Dezember 1944' zum Einbau bereitgestellt werden. : 8 4 i

Die Neuentwicklung von Hand lösbarer ‘Klemmen jeder Art, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. Jn Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen.

85

(1) Jede Firma darf nur diejenigen Typen von Hand lös- barer Klemmen herstellen, die sie bereits vor dem 1. Juli 1944 laufend aefertiat hat.

| Ene Zahlung von

_auch hin

Reîch2: (1d Staatäauzelger Nr 252 vom 9 Vovember 1944 # 3

(2) Typen, deren Fertigung vor Fnukrasttreten dieser An-

ordnung eingestellt ist, dürfen nicht wieder hergestellt werden,

86, Lex Leiter des Sonderringes „Starkstrominstallations- fler QaOD E L Ds begründeten Einzel- naymen. von den {chri : i zuzulassen. orschriften dieser Anordnung £7

‘Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

* den 88 10, 12 bis 15 dér Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. D d Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. N Berlin, den 7. November 1944. Der Leiter des Hauptaus\chusses „Elektrotechnik“,

Lüschen.

Irichtamtliches Deutsches Reich

Déx Königlih Dänische Gesandte in Berlin, - Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 4. November d. F. verlassen. Während seiuer Abwesenheit führt Herr Legationssekretär F. Schon die Geschäfte der Gesandtschaft. :

Der Ftalienisehe Botschafter in Berlin Herx Filippo Anfuso, hat Berlin am 1. November d. F. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Gesandter Graf

Rogeri die_Gèschäfte- der Botschaft.

Aus der Verwaltung Finanzausgleichs-Verordnung. Einheitlihe Ausstattung der Gemeinden und Landkreise mit Finanzzuweisungen

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung hat eine „Finanz- ausgleichs-Verordnung“ erlassen. Diese regelt die Ausstattung

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der Gemeinden und der Landkreise mit Fianzzuweisungen ecinheit- lich für das ganze Reich. Das Reich stellt die u H erltbe Mittel den Gemeinden und den Landkreisen unmittelbar zur Ver- fügung. Diese Reichsfinanzzuweisungen treten im Altreih an die Stelle ‘der Finanzzuweisungen, die aus den früheren Reichssteuer- anteilen der Gemeinden hervorgegangen und bisher von den Ländern den Gemeinden und Landkreisen gewährt worden waren.

e Realsteuerreform des Jahres 1936 hat den Gemejnden' die Hewerbesteuer Und die Grundsteuer zur alleinigen Ausschöpfung ugewtesen. Neben den Realsteuein behielten die Gemeinden die VBürgersteuer. Die Gernetideltngnzen wurden dadurch im Reichs- gebiet auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Die Länder blieben aber verpflichtet, für die Gemeinden zur Ergänzung der eigenen Steuern den Gemeinden Mittel aus den Reichssteueranteilen, die sie vom Reich erhielten, bereitzustellen. Die Länder sollten mit diesen Mitteln einen Ausgleich zwischen den steuerstarken und den steuershwahen Gemeinden herbeiführen. Für die Bemessung und die Verteilung der' Mittel hat das Reich 1937 einheitlihe Grund- jaye aufgestellt.

Die Finanzausgleichsverordnung ' bringt die Entwirklung des Finanzausgleihs zu einem einstweiligen Abschluß. Sie stellt im ganzen Reich sicher, den Gemeinden und den Landkreisen die jur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlihen Mittel zur Verfügung tehen. Sie gibt dabei die Möglichkeit, die besonderen Bedürfnisse der Gemeinden und Landkreise* einzelner Reichsgebiete zu berück- sichtigen. :

Die Finanzausgleichs-Verordnung. gewährt den Gemeinden, Gemeindeverbänden und Ländern auch verschiedene zweckgebundene Zuschüsse, die neben den Finanzzuweisungen zum Ausgleih und nach. Maßgabe besonderer Belastungen gewährt werden. Sie regelt außerdem das Umlagereht mit dem Ziel, auch hier ine gleih- mäßigere Belastung der Gemeinden zu erreichen.

Endlich regelt die Finanzausgleihs-Verordnung die Finanz- zuweisungen an die Reichsgaue als Selbstverwaltungskörper- [haften und an die Länder. Sie werden grundsäßlih nach “ihrem Bédarf bemessen. Jedoch werden bei den Ländern des Altreihs die Finanzzuweisungen in der gleihen Höhe wie im Rehnungs- jahr 1943 gewährt, Es bleibt dem Reichsminister der Finanzen vorbehalten, sie im Einvernehmen mit dem Leiter der Partei- Kanzlei bei wesentlichen Aenderungen der Verhältnisse, die für die Bemessung 1943 maßgebend gewesen sind, abweichend fest- zusezen. Die enge Verbundenheit der Länderverwaltungen mit der Reichsverwaltung findet in dieser Regelung ihren Niederschläg.

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Keine Aenderung der Preisbildung durch Einführung der 60-Stunden-Woche

Die durch die Einführung der 6EStunden-Woche bei zahl- | reichen Betrieben A ¿n erhöhtem Ausmaß notwendig | Mehrarbeitszuschlägen hat verschiedent- |

lih die Frage ausgelöst, ob die dadurch entstehenden Lohnkosten- steigerungen bei der Preisbildung berüccksihtigt werden dürfen. Wie der Reichskommissar für die Preisbildung an alle Preis- bildungs- und Preisüberwachungsstelle bekanntgibt, würden die

Kosten des Betriebes hierduxch nur in verhältnismäßig geringem

Umfange gesteigert. Es könne der Wirtschaft daher im allge- meinen zugemutet werden, die Mehrkosten aus ihrem Gewinn zu tragen. Demgemäß erfahren Stoppreise, Höchst- und Festpreise aller Axt durh die Einführung der 60-Stunden-Woche grund-

| säzlih keine Aenderung. Bei Preisen, für die besoudere Preis- | Preisbildung |

ervechnungsvorshriften bestehen, richtet sih die Adtlich der Kalkulierbarkeit der Mehraxrbeitszuschläge nah dei einshlägigen Bestimmungen.

Das gleiche gilt auch für Stundemlohnarbeiten. Gestoppte oder sonst feste Stundenverrehnungssäße bleiben daher grund- säßlich unverändert. Bestehen dagegen besondere Preiserrech- nungsvorschriften, so ist ihnen auch zu entnehmen, ob die Mehr- arbeit8zuschläge bei der Preisbildung berücksihtigt werden dürfen. Wenn dies im Einzelfall p nur bei den Stundenverrehnungspreisen für die Ueberstunden berücfsihtigt werden. \

Ausnahmen von der vorstehenden Regelung bedürfen der Genehmigung der Preisüberwachungsstelle, für deren Erteilung die Vorausseßungen des Vereinfachungserlasses vom 17. August ps gelten. (Mittbl, d. Preiskommissars Teil 1 Nr, 45 vom , November.) N

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Börsenkennziffern für die Woche vom 30. Oktober bis 4. November 1944

Die vom Statistischen Reich3amt errehneten Börjenkennzt|jern stellen sih in der legten Woche (30, Oktober bis 4. November 1944) im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

« Wochendurchschniti Monats- vom 30. 10, vom 23. 10. »urchs{chnit! bis 4. 11. bi8 28. 10 Oktober

162,12 157,92 155,45

158,23

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 == 100) ; Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Jndustrie x Handel und Verkehr .

Gesamt . .. Kursniveau der 4%igen Wertpapiere Pfandbriefe 102,50 Doi s 102,50 Dtsch. Reichsschaÿanweisungen

1940 Folgen 6 und 7. .. 102,19 Dtsch, Reichsbahnanleihe 1940 106,32 Anleihen der Länder . . « . 103,05 Anleihen der Gemeinden . . 103,36 Gemeindeumschuldungsanleihe 104,63 Jndustrieobligationen . . . « 108,28

Wirtschaft des Auslandes

Sinkender s{weizerisher Außenhandel in den ersten neun Monaten 1944 :

Zürich, 8. Novembex. Fn den legten Monaten ist die Schweiz, wie hon an den Außenhandelsziffern für September (vergleiche DHD. vom 28. Oktober 1944) zu erkennen war, in wwirtschaftlicher Hinsicht in eine immer weiter verschlechterte Lage gekommen. Alle Erwartungen auf eine Verbesserung der Han elsbeziéhungen

aben sich nit erfüllt. Zum Teil ist es ejogar zu einer Unter- bung er Verbindungen mit Spanien und Portugal gekommen. Die Benußung des Hafens Marseille, der. für den Schweizer Transithandel ein bedeutender Umschlagplay war, wird von Tag zu Tag mehr uod, Bekanntlich verringerte sih die Einfuhr in den ersten neun . Monaten dieses Jahres gegenüber dem ent- sprehenden»Zeitvaum des Vorjahres um 348,5 auf 1008,7 Mill. sfrs. Die eingeführte Warenmenge liegt um 22 % unter dem vor- jährigen Fmportvolumen. " Die Ausfuhr verzeichnet im gien

eitabschnitt eine Ee Minderung um 0,27 auf 0,89 Mrd. M der eine mengenmäßige Zunahme um 5% gegenübersteht. Der Einfuhrüberschuß von Fanuar bis September isst um an-

162,18 157,97 155,46

158,27

162,24 157,97 155,48

158,29

102,60 102,50 102,500 102,50

102,14 102,13 105,50 104,98 103,01 103,07 103,42 103,31 104,50 104,52 108,23 107,96

l nähernd 40 % geringer als im Dreivierteljahre 1948. Wie die

stt, dürfen diese Zuschläge |

. vier im Transportwesen tätig. Fn der

Oberzolldixektion mitteilt, beruht, abgesehen von der stark rüdck- gängigen ‘Einfuhr, das verminderte Handelsbilanzdefizit bis zu einem gewissen Umfang auf eine Verschiebung in den Preis- relationen, Seit Ende 1941 haben die Ausfuhrpreise eine ver- hältnismäßig größere Steigerung erfahren als das Eikfuhrpreis- niveau. Ware dies nicht der Fall gewesen, so würde sich im ab- gelaufenen Dreivierteljahr ein Passivsaldo der Schweizer Handels- bilanz von 314,9 statt 118,9 Mill, sfrs 0e Wenn man die Durchschnittspreise von 1938 als Grundlage nimmt, so ergibt sih im Mittel der ersten neun Motktate des (nen ahres“ eine Verteuerung der Einfuhr um 134 % und der Ausfuhr um 112%/o, , gegen 1943 zeigt die Einfuhr eine durchschnittlihe Preissteigerung

von 7,3%, wähxend die Ausfuhr eine Erhöhung um 21,3 °%/o

| aufweist. Damit haben sih die Ausfuhrpreise dem ju Beginn des

Krieges stärker gestiegenen Einfuhrpreisniveau genähert, eine Ent- wicklung, „die wegen der hohen Einfuhrabhängigkeit der Schiveizer Exportwaren zu erwarten gewesen sei“.

Der Außenhandel entwickelte sih in den einzelnen Monaten des verflossenen Zeitabschnittes ganz verschiedenartig. Die Einfuhr, die im Mai ihren höchsten Wertbetrag erreichte, ist seither 'fast ununterbrochen zurückgegangen. Sie liegt durchweg unter den entsprechenden Vorjahrsziffern und um mehr als 50 % tiefer al3 die Ergebnisse .des leyten Friedensjahres. Die Ausfuhr hat ledig- lih am Februar den Stand von 1943 überschritten, zeigt aber im Gegensaß zur Einßuhr gegen Ende der Berichtsperiode erneut eine steigende Tendenz. i

| Die Arbeitslosigkeit in Süditalien

Mailand, 8. November. Wie die Zeitungen in dem von Briten und Amerikanern bescyten Teil Ftaliens öffers festgestellt haben, sind- dort mindestens zwei Drittel der Bevölkérung ohne Arbeit. Die Folgen sind für t Städte außerordentlich schwer. Die süditalienishe Zeitung „Resorgimento Liberale“ geht insbesondere auf die Arbeitslosigkeit in Neapel ein. Es wird darauf hinge=- wiesen, daß Neapel keineswegs eine Stadt des Bürgertums ist, als die ske von vielen. Menschen angesehen wird, sondern eine ausgésprochene Arbeiterstadt. Von' den im Fahre 1943 vorhandenen 875 000 Einwohnern waren 300 000 Arbeiter. Den größten Anteil von ihnen beanspruchte das Transportgewerbe mit 135 000 Köpfen. Angestéllte und Hauspersonal wurden 30,000 gezählt. Von drei Neapolitanern ist also einex Arbeiter, von zehn Arbeitern sind" weiteren Umgebung Neapels sind die Verhältnisse ganz ähnlich, denn in der ganzen Provinz «entfallen 35 v. H. der Bevölkerung auf die arbeitenden Schichten, und. von Arbeitern wiederum sind 42 v. H. in der Jndustrie tätig. Es gibt Städte, in denen die Jndustriearbeiter- haft die Mehrheit der Bevölkerung bietet, beispielsweise beläuft ih ihr Anteil in Castelamare auf 62 v. H. und in Torre Annun- iata 60 v. H. Das Schicksal dieser großen Menschenmassen, [reibt „Risorgimento Liberale“, ist durch die Tatsathe gekenn- zeichnet, daß in der Provinz Neapel heute im ganzen nur noch 45 000 Menschen in der Fndustrie und im Transportgewerbe Beschäftigung finden, während es im März 1943 noch 210 000 «4, ewesen find, Jn den Handwerksbetrieben der Provinz haben 1943

07 000 O Beschäftigung gefunden, heute sind es nur noch 25 000. s

Am schwersten hat die Arbeitslosigkeit die Facharbeiter betroffen. Von den im März 1943 in der Provinz Neapel tätigen

* 41 000 Metallarbeitern haben heute nur noch 8000 eine Beschäftt-

qung, von 9000 Textilarbeitern 1200 und von 8000 Arbeitern der R: Fndustrie 12225. Fam Ne Wege, die zu eîner .

esserung der Verhältnisse und zur Bekämpfung dieser großen Arbeitslosigkeit führen könnten, werden von. der Zeitung nicht

mitgeteilt.

Katastrophale Mißernte în Australien

Stockholm, 8. November. Eines der führenden Weizen erzeugen- den Länder der Erde, Australien, ist dúrh anhaltende Dürre von einer fatastrophalen Mißernte bedroht. Eine USA-Meldung spricht bereits von einer \ drohenden Hungersnot. Noch niemals habe Australien vor einer solchen Katastrophe gestanden. Die Weizen- ernte dürfte nux ein Drittel, die Futterernte uur ein Achtel der normalen Menge ausmachen. Nicht nur Australien selbst, sondern auch alle Länder, die von australishem Weizen leben, würden dur die úngewöhnlihe Dürre von dieser Katastrophe berührt.

Berichte von auswärtigen Devifsenmärkten

London, 8. November. (D. N. B.) New York 4,02 ,—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, S 16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro

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