1944 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4 Ne¿ihs- und Staatsanzeiger Nr. 257 vom 16. November 1944. &. 2

45. Lämpert, Ernst, geb. am 3. 10, 1926 in Warth bei Friltschen, Kanton Thurgau (Schweiz), hat nie in Veutschland . gewohnt, jet: Frauenfeld (Schweiz), Zürcher Str. 154, :

46. Lanz, Alfred, geb, am 18. 10. 1926 in St. Gallen (Schweiz), hat nie in "Deutschland gewohnt, jeyt: St. Gallen (Schweiz), Altmannweg 3, j

47. Mag #chi 8, Jda, geb. Schreiner, geb. am 26. 10. 1891 in Graz, leßter inländ. Wohnsiz: Wien 18, Theresien- gasse 48/1/8, i l

48. Maier, Franz Viygens Paul, geb. am 18. 6. 1908 in Rohrbach (Schwarzwald), letter inländ, Wohnsitz: - Frei- burg (Brsg.),

49. Margreiter, Hans, geb. am 28. 10. 1904 in Meran Cbirea e leßter inländ, Wohnsiß: Fnusbruck /Hötting- riedstraße,

50. Men nel, Fulius Engelbert, geb. am 25. 1. 1901 in Biel, Kanton Bern (Schweiz), hat nie in Deutschland ge- wohnt, jeßt: Zürich (Schweiz), Klosbachstr. 28,

öi. Menn el, Germaine, geb. Déléchat, geb. am 5. 6. 1904 in Aubonne, Kanton Waadt (Schweiz), ?

52. Mennel, Fagues Pierre, geb. am 18, 5. 1935 in Luzern (Schiveiz),

53. Men nel Marianne Germaine, geb. am 20. 10. 1937 in Luzern (Schweiz),

54. Met h, Clara Marie Elise, geb. Hünecke, aeb. am 9. 9, 1880 in Berlin, leßter inländ. Wohnsiß: Wien 11, Vor- gactenstr. 146, ; : N

55. Michelsohn, Luise{ Wilhelmine Dorothea Hermine, geb, Wilhelm, geb. am 29.8. 1897 in Hannover, lebter E: Berlin-Grunewald, Hohenzollerndamm Nr. 12 , ;

56. Michelsohn, Hermann, geb, am 23. 6. 1930 in Berlin-Schöneberg,

57, Mich elsohn, Herbert Alfred, geb. am 19. 9. 1933 in Berlin-Schöneberg,

58. Müller, Hermann, geb. am 15. 6. 1908 in Basel (Schiveiz), hat nie in Deutschländ gewohnt, jeßt: Basel (Schiveiz), Altrheinweg. 52, j

59, Plicen n ger, Robert, geb. am 15. 12. 1903 in Rhein- felden, Kanton Aargau (Schweiz), hat nie in Deutsch- land getvohnt, jeßt: Geburtsort,

60. Plieninger, Helene, geb. Brumm, geb. am 19. 8, 1906 in Steinenfels (Württ.),

61. Plieninger, Robert, geb. am 5. 7, 1933 in Rhein- felden (Schweiz), j

62. Plieninger, August, geb. am 27. 6. 1935 in Basel- Augst (Schweiz), :

62 Pottkaem per, Artur Paul, geb. am 4. 2. 1908 in Attendorn (Westf.), leßter inländ. Wohnsiß: Wassenberg, Bez. Aachen, Hauptstr. 150, |

64. Pottkaemper, Maria Theresia Hubertina, geb. JFnnemée, geb. am 19. 2. 1907 in Roesmond (Holland),

65. Pottkaemper, Rolf Louis Artur, geb. am 20. 1. 1938 in Stockholm, : |

66. Pottkaempeér, Frank Richard, geb, am 22. 10. 1940 in Stockholm,

67. Suhanek, Robert Franz Emil, geb. am 24, 5.1905. in Wien, letzter inländ. Wohnsiß: Geburtsort,

68. Scho n, Karl, geb. am 18, 8, 1907 in Basel (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jeßt: Basel (Schweiz), Müllheimer Str. 87,

9, Ströbele, Karl, geb. am 5. 2, 1923 in Zürich (Schweiz), hat nie in ‘Deutschland gewohnt, jeßt: Ge- | burtsort, :

, Teworgwski, Felix Josef, A0 am 23, 4, 1929 in Wien, leßter inländ. Wohnstß, Wien Ill, Kübekgasse 4,

. Vorlen, Helmut Fosef, geb. am 28. 3. 1924 in Villach (Kärntên), leßter inländ. Wohnsiß: Geburtsort,

2. Welter, Anna Everharda, geb. Mauve, geb. ant 29, 5. 1888 in Arnheim (Holland), hat nie in Deutschland ge- wohnt, jeßt: Vevey, Chemin de Rollier 8, i

Welter, Ferréol Marie-Matthias, geb. am 10. 1. 1924 in Den Haag (Holland),

. Werner, Fakob, geb. am 15. 9, 1903 in Kaltwwasser/ Lemberg, leßter inländ. Wohnsiß: Niederliebih 158, bei Böhm.-Leipa (Sudetengau),

75. Worien, Ewald, geb, am 22. 4, 1901 in Gevelsberg, Ennepe-Ruhrkreis, * leßter inländ. Wohnsiß: Milspe, Ennepe-Ruhrkreis, Voerder Str. 683,

Berlin, den 11, November 1944,

o Der Reichsminister des Jnnern. J. A.: Günther.

Einziehung von Diphtherieserum RdErl. d. RMdJ. v. 24. 10.1944 Ag 1492/44-5543

(1) Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern 1516, 1519, 1521 (wörtlih: „eintausendfünfhundertsechzehn“, „eintausendfünfhundertneunzehn“, „eintausendfünfhundert- einundzwanzig“) aus dem Serotherapeutischen Zujtitut GmbH, in Wien sind wegen Ablaufs ziehung bestimmt. 2) Eine‘ gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland. :

J. A.: Dr. Christiansen.

der staatlichen Gewährdauer zur Ein-

Einziehung vou Tetanusserum RdErl. d. RMdòJ. v. 24. 10.1944 Ag 1491/44-5548 (1) Das Tètanusserum mit der Kontrollnummer

über ihre Ausftragsbestände .und die Reihenfolge der ‘geplanten

Bekanntmachung . Die ,„Svea“/ in Gotenburg hat an Stelle des verstorbenen Haupt- bevollinächtigten August Knief in Hamburg den Herrn Alfred K nie f in Hamburg zu ihrem Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich bestellt (vergl. die Bekanntmachung vom 7. Fanuar 1913 im Reichsanzeiger Nr. 8 vom 10. Ja- nuar 1913), : j i, Berlin, den 10. November 1944. Das Reichsaufsichtsamt für das Versichecungswesen. J. A.: Dr. Rol cke.

Anorduung Zu Aenderung der Dritten, Anordnung über Preise für im

land anjallende Zahms#Zweinshäute vom 15. April 1940 (Reichsanz. Nr. 91) in der Fassung der Anordnung zur Aende- rung der Dritten Anordnung über Preise für im Juland anfallende Zahmschwveinshäute vom 2. November 1940 (Reichs- anz. Nr. 260) und vom 9. Juni 1944 (Reichsanz. Nr. 133)

Vom 10. November 1944

Auf Grund des § 5 der Dritten Anordnung über Preise für im Juland anfallende Zahmschweinshäute vom 15. April 1940 (Reichsanz. Nr. 91) in der Fassung der Anordnung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im Jn-. land anfallende Zahmschweinshäute vom 2. November 1940 (Reichsanz. . Nr. 260) und vom 9. Juni 1944 (Reichsanz. Nr. 133) wird angeordnet: :

: §1 : Die Preise für Schlachtshweinshäute und Schlahtschweins-- hautkernstücke werden geändert. / 1 Abf. Ta, b und c der Dritten Anordnung über Preise für im Fuland anfallende Zahmschweinshäute vom 15. April 1940 (Reichsanz, Nr. 91) in der Fassung der Anordnung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise fsär“im Fn- land anfallende Zahmschweinshäute vom 2. November 1940 (Reichsanz. Nr. 260) und vom 9, Funi 1944 (Reichsanz. Nr. 133) erhält folgende Fassung: :

I. Schlachtshweinshäute und Schlachtschweinshautkernstücke a) Unbeschädigte . . «145 A je k b) Beschädigte. . .,, . , 0,95 A je Ke

€) “arine unter 50 cm und- | chußhäaute. . .., 0,35 BM je kg

; §2 | Die Anordnung tritt am 1, Dezember 1944 in Kraft. Berlin, den 10, November 1944, ' Der ‘Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Mo stha f. :

Anordnung VI/44

des Produktionsbeaustragten für Holzverarbeitung des Reichs ministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Streichung und Begrenzung des Ausftragsbestandes

Vom 7. November 1944

Auf Grund'der Verordnung über dèn Warenvexkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentxation der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und dex Exïsten Durchführungsverordnung vom 6, September 1943 (RGBl. [1 S. 529—531) wird mit Zustimmung des Reichsmintistèrs für Rüstung und Kriegsproduktion und des Generalbevoll- mächtigten für Rüstungs8aufgaben Planungsamt ans- geordnet: ; 81

Unter die Vorschriften dieser Anordnung fallen a) Aufträge (Kundenausfträge) b) Herstellungsanweisungen gemäß der Anordnun V/44 des Prvduktionsbeauftragten für Holzverarbeitung vom 5, Funi 1944,

\ 89 Aufträge auf Lieferung von Waren aus der Zuständigkei des Produktionsbeaüftragten für Polidera ban die ‘bis zum 31. Dezember 1944 nicht fertiggestellt sind, dürfen nicht mehr ausgesührt wérden. Die entsprechenden Aufträge sind zu diesem Zeitpunkt zu streichen,

83 Die Betriebe, die Kundenaufträge der im 8 2 Art erhalten haben, sind I, ; a) ihrem Auftraggeber unverzügli j ätestens . bis 15: Dezember 1944, durch einladen Bribf U ies tvelche Aufträge entsprechend“ der Vorschrift des 8 2 nicht mehr ausgeführt werden dürfen, h b) Unteraufträge und Zulieferungsaufträge, die sie zur Ausführung einés gemäß § 2 zu streichenden Auftrags erteilt haben, unverzüglich, spätestens bis zum 15. De- zember 1944 zurückzuziehen, sofern die bestellten Er-

genannten

riegswichtigen Zweck zugeführt werden können.

Jede weitere Fertigung für Aufträge, di ä «Se i î r Aufträge, die gemä 2 83 nicht mehr auszuführen sind, ist a L,

86 Die Betriebe sind verpflichtet" ein verbindliches Verzeichnis

Erledigung zu führen.

Die Us y j Aufträge ist zulässig. Zusammenfassung gleichartiger

. t 8 6 . E Sämtliche für die gemäß §8 2 und 3 gestri enen und zurüczuziehenden Aufträge erteilten Robstoffbecua Cette find

611 (wörtlih: „sechshundertelf“) aus dem Serotheraveuti n «Fnstitui GmbH, in Wien ; S

ist wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdaue inzi

beste ch ) Y zur Einziehung (2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen

Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutische |

für Deutschland. E

J. A.: Dr, Christianjeu.

Berlin SW 68, Neue Grünstr. 18, mit dem FKennwort „Auf-

unverzüglich dem. zuständigen Produktionsaus\chuß/Pro- duktionsunterauss{huß zurüclzugeben, Die et L haltenen Eisen- und P Sre Und gegebenensfalls Blechbestellrechte sind an die Neichsstelle Eisen und Metalle, tragsstreihung RuK.“ abzuliefern. Die Ablieferung. dieser Bezugsrechte ist unverzüglich dem zuständigen Produttions, aus\huß/Produktionsunterausshuß nah Art und Menge zu

Feuer- u. Lebensversicherungs - Aktien - Gesellschast

Y

an nicht bis zum- 15. März 1945 einem anderen |-

Für dbidces h d zurückzuziehende Aufträge vorhandene Rohstofsmengen (auf eigenem Lager, auf eigener Rechnung bei Dritten lagernd. oder auf ausgegebene noh gültige Be- zugsrechte bestelft) sind unverzüglih dem zuständigen Pro- duftionsaus\huß/Produktionsunterausshuß nah Art und Menge zu melden.

87

Die Betriebe haben die aufgehobenen Aufträge dem zu- ständigen Produktionsausshuß/Produktionsunterauss{chuß in Reichsmark zu melden. L :

: S8 Ñ ; \ ; (1) Bei öffentlihen Aufträgen, insbesondere bei Rüstungs- auftr@gen, können die Auftragnehmer eine Abgeltung ihrer nicht gedeckten Kosten nah der Anordnung über die Ab- wicklung * widerrufener Rüstungsaufträge -(Restabgeltungs- anordnung) vom 17. Fuli 1944 (Dt. Reichsanz.. u. Preuß. Staatsanz.' Nr. 160 vom 19, Juli 1944) beantragen.

(2) Bei sonstigen * Aufträgen sollen Auftragnehmer „und Auftraggeber eine Vereinbarung über den Ausgleich etwa nicht gedeckter Kosten des Auftragnehmers treffen. Erforder- lichenfalls ist hierbei die richterliche Vertragshilfe nah der Verordnung übex .die Abwicklung von Lieferverträgen vom 20. April 1940 (RGBL. I S. 671) in Anspruch zu nehmen.

(3) Kommt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch unter Fnanspruchnahme der rihterlihen Vertragshilfe ein billiger Ausgleih über die ungedeckten Kosten des Ausftrags- nehmers binnen angemessener Frist niht zustande, so kann der Auftragnehmer bei Aufträgen der Rüstung und Kriegs- produktion eine BVilligkeitsentschädigung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Rüstungskontor) bean- fragen. Die Villigkeitsentschädiguug kann ungedeckte Kosten, die dem Auftragnehmer billigerweise nicht zugemutet' werden können, ganz oder teilweise ausgleichen. Die Grundsäte für die Entschädigung anläßlih der „Schrottaktion“ sind sinn- gemäß anzuwenden. (4) Unterlassen die Besteller die Aufhebung ihrex Unter- aufträge und Zulieferungsaufträge ‘bis zum 15.* Dezember 1944, so verlieren sie jeglihe Ansprüche auf Grund der Rest- abgeltungsanordnung. s / “89 ;

Ab 1. Januar 1945 i Aufträge nur in solcher Höhe angenommen werdén, daß sie innerhalb sechs Monaten aus- geliefert werden können. 5 e

Für Ausfuhraufträge gelten die Bestimmungen dieser An- ordnung / niht. Für diese ist nach den Weisungen der Prüfungsstelle Holzverarbeitende Fndustrie zu verfahren.

9.11

Jn basonders begründeten Fallen kann der *Produktions- beauftragte für Holzverarbeitung Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anvrdnung zulassen.

g 12 Zuwiderhandlüngen gegen diese Anordnung werden den 8 10, 12 bis 15 bes Verordnung über bén O kehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß §- 14 sowie das Ord- nungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung

wahrgenommen. ( / | S 18 (1) Diese Anordnung txitt mit ihrer Verkündung * ) Reichsanzeiger in Kraft. i i 5 f (2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 7. November 1944. v

Der Produktionsbeauftragte für Holzverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.

Dr. Goebels.

——————

Anordnung Nr. 5

des Hauptringes „Technishes Glas und Keramik“ beim Reichsminister für ‘Rüstung und Kriegsproduktion über die Einschränkung der Herstellung von Kappen- und Vollkern- isolatoren für Hochspannungsfreileitungen mit einer Betrieb- spannung von 60 und 110 kV

Vom 1. November 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx in der Fassung dom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- indung mst dem Erlaß des Führers über die Konzentration

der, Kriegssvirtschaft vom, 2, September 1943 und der ersten

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom. 6. Sep- ember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531). wird mit Zustimmung L

\ Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und im

Einverständnis tnit dem Leiter des Hauptaus - technik angeordnet: - i x ERUMANS E 81

_ Kappenisolatoren ( K-Type) nah DIN 48 007 : und Vollkernisolatoren (VK-Iype) nah DIN 89 009 dürfen mit Wirkung ab 6. Juni 1944 während der Kriegs- dauer nicht mehr für neuerstellte Hochspannungsleitungen mit einer Betriebspannung von 60 und 110 kV hergestellt werden.

Bei Aufträgen auf Herstellung dieser Typen muß der Be- steller gemäß "der Verordnung des Führers zum Schußé der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 ausdrücklich erklären, daß diese Jsolatoren nicht für die vorgenannten Betrich- spannungen eingeseßt werden.

n K ; G 7 8 2 i , Die Bestimmungen des § 1 finden auch Anwendun j 1( es d au den Ersaßbedarf, jedoch geltèn folgende Ausftahmen: A a) gFsolatorenketten mit Schußarmaturen die an Eisen- masten* aufgehängt sind und deren Schußarmaturen nicht für, die Verwendung an Langstäbisolatoren ge-

As sind, / j: V. Hörner für K- und VK-Fsolatoren, Hornkreuze für K- utd VK- solatoren : Schußringe für K- und VK-Fsolatoren; Y) Abspannketten ohne Schußarmaturen, deren Bauhöhe iein ets D Gn der genormten Langstab- veicht, da der Seil i - zulässiger Weise Gerne Ew

Daß die unter a) und b) bezeichneten Fälle vorliegen, muß

melden.

“Auflagen, gugelassen werden.

von dem Verbraucher Únter ausdrüdcklichem Hinweis auf den / Führererlaß vom 21. März 1942 schriftlich Pestätige u tg

e

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 257 vom 16. November 1944. &. 3

§3 : Sowéêit Aufträge auf K- und VK;Fsolatoren in Arbeit gez nommen sind, die dieser Anweisung niht entsprechen, dürfen die schon vorhandenen Einzelteile aufgearbeitet werden. Die Mengen der- noch vorhandenen Leerporzellane und Einzel- armaturen sind sofort zu melden. E :

84

Fn begründeten Fällen können Ausnahmen, auch unter

Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind vom Herfsteller mit Le Begründung bei dem Sonderring- Technische Keramik, Hermsdorf/Thüringen, einzureichen, der mit der Durchführung dieser Anordnung beauftragt ist.

. S5 :

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden “nah 88 10, 12 bi8 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. g 6

Diese Anordnung tritt mit Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft, Sie ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge- bieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß au im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untèrsteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. 1

Berlin, den 15. Oktober 1944.

Hauptring „Technisches Glas und Keramik“ o beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Dr. Sche id,

} Bekanutmachung |

Die am 11. November 1944 ausgegebene Nummer 59 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

Erstes -Gesey zur Aenderung und Ergänzung des Wehrgeseßes, Vom 24. Septeinber 1944. l

Verordnung über die Aufhebung von Bergwerksabgaben.- Vom 30, Oktober 1944. j | ;

Verordnung über Aenderungen des *Mietershuhrechts. Vom 7, November 1944, ;

Achte Verordnung zur Ausführung. des Reichsjagdgeseßes. Vom. 8, November 1944,

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 A. Postbeförde- rungsgebührein: 0,03 KAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96200.

Berlin C 2, den 13, November 1944, *

. nungen, Erlasse: Betr.: Weihnachtsgratisikation und Sondecunter-

. Nahhrihhtenaustaush der ausländischen Arbeitskrä

tishes Küstenland“, insbesondere aus der Provinz Latbah.

Reichsverlagsamt. J- V: Stecn.

Irichtamtliches : Deutsches Reich

Nummer 31 des Reichsarbeitsblatts vom 10, November 1944 hat folgenden Fnhalt: Teil 1. Dex Reichsarheitsminister. O Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Entzug von Lebensmittel- Logen bei pflichtwidrtger Arbeitsversäumnis. Städtebau und Baupolizei. Geseye, Verordnungen, Erlasse: SehKindzwanzigste Bekauntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrihtungs- gegenstände. Vom 30. Oktober 1944, Betr.: Begriffsbestimmun- } gen im cu Betr.: Aenderung dexr Zementnormen- DIN 1164 —. Betr.: Anordnung von Brandschuy- und Splitter- shuymaßnahmen. Betr.: Ausstellung amtliher Werkstoff-Prüs- zeugnisse durch Bau- und Fngenieurshulen. Betr.: Allgemeine aupolizeilihe Vorgenehmigung von Meilèröfen. —- Betr.: Still- legung von Bauten. Der Generalbevollmächtigte für den Ar- beitseinsap. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Neuabgrenzung der Arbeitsämter Alfeld," Goslar und Has, meln. Arbeitseinsay Und Arbeitseinsaßhilfe. Geseße, Verord-

stüßung. Erlaß zur Ergänzung des Erlasses über Dientstpflicht- unterstüußzung (Siebenter Érgänzungserlaß vom 19. Oktober 1944). Ergänzung der Anordúuung ‘über Lohnerstattung bei kurzfristi- em Notdienfi vom 27. Juli 1944. Vom 23, Oktober 1944, Ar-

eitseinsaß- ehemaliger aftiver Offiziere im Kriege. Ueber- betrieblihe Umsezung von Kräften im Rahmen des totalen Kriegs- einsazes. Betr.: Sonderunterstüßzung für Wehrdienstbeschädigte. te auf dem

Wege über das Rote Kreuz. Betr.: Entschädigung für mitge- brachte eigene Arbeitskleidung italienisher Arbeitskräfte. Maß- nahmen bei Todesfällen von Ostarbeitern; hier: Nahlaß. Lohn- überweisung italienischer Arbeiter aus der perationszone „Adria-

Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschastspolitik. Ge- seße, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Leistungslohn im Baugewerbe; hier: Bauleistungswerte für Straßenbauarbeiten. Betr.: F&h- licher Geltungsbereih der Reichstarifordnung für das Holz-, Säge- und Schißstoffgewerbe und der Reichstarifordnung für das Bau- gewerbe. Entlohnung der für Aufgaben der ee Be eingesezten Männer und Frauen. Anordnung über die Fort- zahlung der Erziehungsbethilfe bei Arbeitsverhinderung und Ar- beitsausfall vom 18. März 1942 (RArbVl, S. I A hier: An- wendung der Anordnung. in der Haustwirtschaft. Betr.: Durh- führung der Anordnuug über die Einführung einer vorläufigen Uxlaubssperre vom 11. August 1944; hier: Urlaubssperre in der Heimarbeit, - Betr.: - Durchführung der Zweiten Anordnung über die Vereinfahung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Betr.: Bekämpfung der Arbeitsbummelei; hier: Einschaltung der Ehren- und Disziplinargerichte der Deutschen Arbeitsfront. Betr.: Verpfsichtung zur Nacharbeit der durch Fliegeralarm aus- gefallenen Arbeitsstunden; hier: Schwerbeschädigte. Betr.: Be- reitshaftsdienst von Kraftfahrern auf beorderten Kraftfahrzeugen. Betr.: Lueg von Arbeitskräften in den Betrieben; hier: Verwaltungsabbau bei Konzernen. Personalnachrichten.

Wirtscaftsteil

/

Vereinfachung der Statistik

Wie bereits mitgeteilt wurde, hat der Reihsbevollmtchtigte für den tôtalen Mein, Reichsminister Dr. Goebbels, angeord- net, en auch besondere Maßnahmen zur Vereinfachung der statisti- hen Organisation und der statistishen \ Erhebungen getrofsen werden. Vor allem die Vixtihalt muß erwarten, daß. sie, in iminer stärkerem Maße von überflüssigen N E und ent- behelichem Schxeibkram entlästet wird. Die Einsparung von Arbeitskräften, Arbeitszeit und Material, die dadurch erzielt werden soll, wird zur weiteren Steigerung unserer Rüstung bei- tragen. E, i

Jin Rahmen der Maßnahmen des Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsag ist deshalb nunmehr veranlaßt, daß ämtliche Genehmigungen, die vor dem 1. Oftober 1944 zur DUrQ. führung tatistisher Erhebungen erteilt worden sind, mit Ablauf dieses R exlöschen. Statistishe Erhebungen werden nur noth genehmigt, wenn sie auch unter dem Gesichtspunkt des totalon Kriegseinsaßes unabweisbar notwendig sind. Kriegsentscheidende Arbeiten dürfen aber selbstverständlich nicht unter dem Mangel an dem notwendigen Erhebungsmaterial leiden. Jufolgedessen 1st es natürlih nicht möglich, alle statistishen“Erhebungen einzu tellen.

Erhebungen, die auch im kommenden Fahr weitergeführt E dürfen, ‘exhalten einen besonderen Genehmignngsvermerk e Statistischen Zentralausshusses, dessen Wortlaut rechtzeitig as die Presse bekanntgegeben werden wird. FEageboget, Be s Genehmigungsvermerk nicht tragen, dürfen von keiner Stelle ver- sandt b von den Betrieben niht bearbeitet werden.

deschluß: 30, November Kriegsjugend im technischen B | ‘Wettbewerb

x Technische Wettbewerb der Hitler-Fugend nähert sich seinem Ende, Die d Meldungen müssen bis zuni 30. So OA 1944 eingegangen sein. Es haben also noch imnter bis Ag Termin Jungen zwischen 14 und “18. und Mädel f rc é M Í 291 Fahren Gelegenheit, ihre inzwischen fertiggestellten rbeiten einzureichen. Li i : e /

Das Nneresse für diesen Technischen Wettbewerb is in allen Gebieten der Hitler-Jugend groß. Schon seßt [läßt h sammenfassend sagen,“ daß die vorliegenden Leistungen us H Tee nishes Können und außerordentlichen Fleiß überraf jen. l; den Lehrlingsarbeiten zeigt sich vielfa bereits eine pa e Fektigkeit f dex Metallbearbeitung, die sih mit Se as praktishen Ausführung und der Zeichnung paart. ie ah haben sich mehrere Lehrlinge zu Gemeinschaftsarbeiten Lde qetan und dabei“ kleine Meisterwerke geschaffen, die in Ee fällen mehr als 200. Arbeitsstunden erforderten. Aber A 0 Schüler, denen Werkzeuge oder Maschinen nicht in elen pee maß zur Verfügung standen, verraten in ihren O - Béiträgen oft eine erstaunliche Sicherheit der geistigen Leis ung

und großen Arheitsaufwand. Is i; "Biolteitia wie das Gebiet der Technik sind au die Arbeiten

der jugendlichen Wettbewerbstêilnehmer. So befinden sih unter tet e aen die Modelle einer Warmwasser-Heiznnlage für ein mehrstöckiges Haus und einer Brunnenwasserführung ebenso h cin Dampfnaschinenzylinder und eine Añalysenwaage, G azradezu ein Meisterwerk der Präzisionsarbeit darstellt. -Ein Schhüler- und. angehendex Ekektriker baute ohne Werkzeuge, ganz auf sich gestellt, einen Funkeninduktor, etne leichte De und ‘ein Elektroskop, Weiter wurden eingereiht Getriebe, 0- delle von Dampfkesseln, aber auch von Kriegsschiffen oder von Tür- und Geheimschlössern. Éin winzig kleiner Benzinmotor für Flugzeuqmodelle, ein ferngelenktes Grubenfahrzeug und is chóne Schiniedestücke, die hon den fünstlerishen Bereich techni- ichen Scaffens streifen, sind ebenfalls hervorzuheben. F La * ten Jahre soll ein neuer. ausgestalteier Technischér U der Jugend exfolgen. Führende, Unternehmen beabsichtigen, die Teilnohmer dabei weitgehend zu fördern durxh E von Werkstoffabfällen oder Werkzeugen und die Benußung von Werks8-

einrihtungen. j

/ Behandlung von Bagatellschäden L aiekt

ur Frage der Behandlung der sogenannten „Vagakell|chaden vf G L ‘Spruchsénat des ehefrsegslädenaintes u. a, aus- geführt, daß ' nah § 4 der 6. Durchführungs- und Exgänzungs-

verordnung zur KSSchV. die Feststellungsbehörde Schäden, die derart Mriudtliaig sind, daß p a Hinblid auf die wirtschaftliche Lage des Geschädigten nach billigem Ermessen die Gewährung einer Entschädigung nicht rechtfertigen, unberüsichtigt lassen können. Bei der Anwendung dieses § 4 ist? zu prüfen, ob die Einbuße, die der Geschädigte erleidet, so gering ist, daß es sih rechtfertigen läßt, zur ‘Entlastung déx Feststellungsbehörden und-zux- Vevein- fahung des Verfahrens von einer Entschädigung abzusehen. Die Ueberprüfung der wirtschaftliher Lage des Geschädigten darf allerdings nicht a führen, daß eingehende * Ermittlungen über die wirtschaftlichen 3erhältni)se des Geschädigten Cbioer werden. *.Dies wurde keine Vereinfachung, sondern eine Ershwerung des Verfahrens zur Folge haben und dem ver olgten Ziveck nicht ent- sprechen. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Ge- hädigten bedeutet, auch nicht, daß die Erstattung vot Beträgen, evan Tragung dem Gschädigten zuzumuten ist, allgemein abgelehnt werden könnte; denn es ist keineswegs beabsichti t, den Anspruch auf Entschädigung in eine soziale Fürsorgema nahme zu ver- kehren, sondern die Festellungsbehörde soll von Arbeitern entlastet werden. Die Vorschrift des § 4 wird allerdings dann zur An- wendung kommen -können, wenn beispielsweise bei einem Schadens- objeft von vielen tausend Reichämark Gegenstände, die nux wentge Maxk wert sind, aufgeführt werden, oder wenn nah etnem Groß- angriff, der zahllose Volksgenossen um Heim und Habe gebracht hat, ein einzelner nux wegen einiger geringfügiger Gegenstände Ersaß beantragt, oder wenn ein reicher D einige wenige Dachziegel auswechseln lassèn muß und dasuvr Entf ädigung fordert. Für die Frage, ‘was „verhältnismäßig erheblih“ ist, fommt es auf «die allgemeine finanzielle Lage des Geschädigten an. Es ist aber durchaus möglich, daß eine Häufung kleinerer Schäden insgesamt eine Summe eugibt, die eine weitere Ablehnung der- Entschädigung niht mehr als gerechtfertigt erscheinen läßt. (Reichssteuerbl. Nr. 54 vom 8. November 1944.) '

4 ? o Börsenkennziffern für die Woche vom 6. bis 11. November 1944

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börjenkennziffern stellen sih in der lezten Woche (6, bis 11, November 1944) im Ver-

gleich zur Vorwoche wie folgt: | Wochendurch)chnit. Monats-

vom 6. 11. vom 30. 10 durchschnitt! bis 11: 11. bis 4, 11 Oftober

162,14 162,12 158,03' 157,92 155,57 155,45

158,32 158,23

Attieuturse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) T Bergbau und Schwerindustrie. Verarbeitende Jndustrie Handel und Verkehr . . .

Gesamt .… .

Kursniveau der 4%igen Wertpapiere “dna E Le TR e ommunalobligationen . . . Disch. Reichsschaßanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder... Anleihen der Gemeinden . . Gemeindeumschuldungsanleihe Jndustrieobligationen . j

162,24 157,97 155,48 -

158,29

102,50 102,50

102,13 104,98 103,07 103,31 104,52 107,96 E

102,50 102,50

102,50 102,50

102;19 106,32 103,06 103,36 104,63 108,28

102,37 106,75 103,15 103,31 104,75 - 108,42

) Wirf’s hinein i ih danke dic,

Altpapier givt i; _ Neupagîer

Wirtschaft des Auslandes

Die Ausschaltung Großbritanniens von den Südamerika-Märkten

Laue Regierungserklärungen auf Beshwerden von Exportkreisen

Genf, 15 November. Ein interessantes Schlaglicht auf ‘die urückdrängung Großbritanniens aus dem Handel8geschäft. mit Fbexo-Amerika durch die, USA warfen kürzlich mehrere Anfragen im Unterhqus. Die Weigerung des britischen Handelsministeriums, einer Firma in Manchester die Ausfuhrgenehmigung für Dampf- rohre nah Brasilien zu erteilen, veranlaßte einen Fragesteller zu der Behauptung, das Ministerium habe der Firma mitgeteilt, daß die USA den Export fertiger Stahlwaren nach den südamerikani- hen Staaten übernommen hätten. Bezeithnenderioeise mußte der Handelsminister zugeben, daß die eigene Stahlerzeugun _Grofß- britanniens niht genüge, um die eigenen dringenden Bedürfnisse u befriedigen. Die Judustrie habe daher keinen Uebershuß für den Export nach Südamerika übrig. Großbritannien sei eine Zeit- lang gezwungen gewesen, Stahlerzeugnisse aus den USA einzu- führen, und habe daher auf die mit den USA getroffenen Verein- barungen (Pacht- und Leihabkommen) Rücksicht nehmen ‘müssen. Jn weiteren Ahfxagen wiesen mehrere Mitglieder des Hauses auf die große Gefahr hin, daß Großbritannien den Südamerikahandel zugunsten der amerikanischen Fabrikanten verliere. „Hierauf er- widerte der Minister ledigli, daß Verhandlungen mit dent USA- Behörden bezüglich einer Aenderung der gegenwärtigen Abmachun- gen im Gange seien,

Frankreihs Ernährungslage bleibt shlecht Aeußerungen des gaullistishen Wirtschaftsministers

Genf, 15. November: Der Wirtschaftsminister de. Gaulles, Mendes-Frauce, hielt. am Montag seine erste Pressekonferenz ab. Er ¡prach übex die fünftige Tätigkeit seines Ministeriums und nahm dann gegen Gerüchte Stellung, die von ‘einer baldigen Besserung der wirtschaftlichen Lage und vor allem der Ernährung wissen wollen... Mendes-France verhehlte die Schwierigkeiten nicht, vor denen sich Frankreich befinde, so heißt es in einer Verlaut- barung des Pariser Nachrichtendienstes, und forderte seine Hörer auf, sich niht einem Optimismus hinzugeben, der zu viele Ent- täushungen nah sih ziehen würde. :

Keine Rücksihtnahme der Anglo-Amerikaner auf die schweizerischen Wirtschaftsinteressen Pessimistishe Feststellungen Stampslis

Zürich, 15. November. Der schweizerische Bundespräsident Stampfli erklärte in einer Ansprache, daß der Güterverkehr mit den westlihen Ländern nicht die erhoffte Erleichterung erfahren habe. Er stellte ausdrücklih fest, daß der Schweiz oft unnötige Schwierigkeiten bereitet würden, die weder militärish noch durch die Rücksicht auf die eigenen Bedürfnisse der Anglo-Amerikaner erehtfertigt erschienen. Die wirtschaftlihen Schwierigkeiten der Schweiz fönnten im Zusammenhang mît der Stockung der Roh- stoffzufuhr noch wahsen. Aber auch ein Ende des Krieges werdè der Schiveiz nicht die vielfah erwartete Erleichterung bringen. Die wirtshaftlihen Nachkriegspläne seien ebenfalls wenig ver- sprechend. Es könne nicht genug vor Fllusionen und unangebrachs tem Optimismus gewarnt werden. Troß dieser ungünstigen Aus- , sihten wolle die Schweiz die Lösung der dringenden sozialen Pro- bleme- niht vernachlässigen. Vor allem werde die Verwirklichung der Altersversiherung gefördert. :

Unerträglihe Finanzlasten in Tshungking-China ; Korruption an der Tagesorduung

Schanghai, 15. November. Aus amtlichem Material sind soeben detaillierte Berichte über die vielen und unerträglich hohen Steuern und Abgaben in Tschungking-China: bekanntgeworden. Fn man- chen Gegenden Tschungking-Chinas-werden 40 verschiedene Steuern erhoben, die den größeren Teil der Einkommen vershlingen. Nah amtlichen Zahlen der Kuomintang ist die Landessteuer, die in Waren erhoben wird, in Tschungking-China von 44,2 Mill. An im Fahre 1941 auf 119,7 Mill, An im Fahre 1944 gelegen (1 An = 400 Pfund). Die tshungking-cinesische Zeitung „Tao' Kun Pao“ hat angegeben, daß die Stéuerlast des Volkes manchma 100 %/% der Produktion entspriht. Ein beträchtlicher Teil „dieser hweren Warensteuern fließt" aber nicht in die rechtmäßigen Kanäle, sondern in die Taschen der Kuomintang-Beamten. Außerdem. haben die Tshungking-Behörden in leßter Zeit noch ein zwangsmäßiges Sparen in Städten und Dörfern eingeführt. Der Svarbetrag, den jeder Verwaltungsbezirk aufzubringen hat beläuft sich auf 50 bis 190 Mill. Yuan für große Bezirke, auf 90 bis 50 Mill. Yuan für mittlere und auf 5 bis 20 Mill, Yuan q kleinere Bezirke. Bauern, JFndustrielle und Kaufleute müssen „, ie Sparbonds” kaufen, die monatlich entsprechend ihrem Ein- fommen bis -zu 5000 Yuan ausmachen. Fabriken, Werke und Schulen müssen einen Teil der Löhne und Gehälter ihrer An- gestellten in Sparbonds auszahlen. i i

Viele Verwaltungsbezirkè haben sih {hon mit dem Ersuchen an die. Regierung gewandt, die Sparbeträge für die einzelnen Bezirke , herabzuseyen, da das Volk schon derartig mit Steuern und Abgaben überlastet sei, daß es diese Beträge ‘niht aufbringen könne. Die- „Daily News“ in Yunnan fordert, daß die Tshungking-Regiexung das Zwangssparen zumindest aufschiebt, da die Provinz Yunnan infolge wiederholter Hüngersnöte und anderér Unglücksfälle Man- el an Lebensmitteln hai. Die Zeitung schreibt wörtlih, daß \ich has Volk in Yunnan zu Toge bluten werde, wenn es noch weitere Summen für den neuen Sparfeldzug aufbringen müsse.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 15. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Pavis —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20,

London, 15. November. (D. N. B.) New York 4,02//,—4,03 1, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon - —,—, Rio de Janeiro 82,84% /16. i

Zürith, 15, November. (D. N. B.) [11.40 Uhr, ] Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,76 B., Madrid 39,75, Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon. 17,01}, Stokhokm 102,62, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50, Bukarest 2,37%, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 15, November. (D. N. B.) -London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Anttoerpen 76,80, Zürich 411,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stocholm 114,15, ‘Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest ——,— Alles Briefkurse. / i

Stockholm, 15. Novémber. (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 B,, Berlin 167,50 nom, G., 168,50 B., Paris —,—- G, B, Brüssel —,— G. —,— B., Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B.,, Washington - 4,15 G., 4,20 B., s Helsinti 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B. /

London, 15, November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50,

dba avis

Für s hg hinpopier oibi es öriespopisor,

Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,