1944 / 264 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs-: und Staatsanzeiger Nr. 263 vom 25. November 1944. S. 4

Zu § 21 :

Nach § 4 des, Gesetzes über die Bildung von Hauptver- messungsabteilungen vom 18. März 1938, RGBI. 1 S. 277, tragen die Länder die dur die Hauptvermessungsabteilungen

_ entstehenden Kosten. Diese Kosten sind bei der Pehen bed der

Finanzzuweisungen berücksichtigt. Die Länder haben deshalb

die Kosten niht mehr zu erstatten. Zu § 22 L E,

Die bisher ‘für den Wegfall der Gemeindebiérsteuer gezahlten Beträge sind in die Finanzzuweisungen eingebaut worden. ( :

Zu § 23 ' i N i 8 42 Absay 2 das bizherigen* Finanzausgleichsgeseßes

gemäß steht den Ländern die in ihnen auffommende Totali- þ:

satorsteuer 10 des Rennwett- und Lotteriegeseßes) zu. Sie haben die auf' sie entfallende Steuer an Rennvereine, die einen Totalisator betreiben, zu Zwecken der öffentlihen Lei- stungsprüfungen für Pferde zu überweisen, Bei der Berech- nung der Finanzzuweisungen ¡(§ 10) find die Anteile an der Totalisatorsteuer unberücksichtigt geblieben. Die Totalisator- steuer soll nunmehr den Rennvereinen, die einen Totalisator

- betreiben, unmittelbar vom Reich überwiesen werden. Sie

[ A

soll in: derjenigen Höhe überwiesen werden, die dem Bedarf der. Rennvereine zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ entspricht. Die \tarre Festseßung einer festen Ueberweisungsquote mußte beseitigt werden, da das - Aufkommen an Totalisatorsteuer

außerordentlihen Schwankungen unterworfén ist. Die Mög-- lichkeit zu einex planmäßigen Verwendung der Mittel gibt -

8 23. Die. nicht ausgeshütteten Beträge verbleiben dem Reich.

Zu § 24 i ; t

8 24 entspricht, soweit er sich auf die Gebietskörperschaften bezieht, inhaltlih dem § 61 des Finanzausgleihsgeseßes. Es kann zur Ermittlung der steuerlihen Belastungsmöglichkeit er- fordérlih sein, von anderen juristishen Personen des öffent- lichen Rechts und von Organisationen, die Umlagen ‘oder

Beiträge erheben, Auskünfte einzuziehen. § 24 gibt die dafür -

erforderliche Rechtsgrundläge.

Auf Grund der vorgesehenen Ermächtigung werden z. B. die Bestimmungen über die Finanzstatistik der Gebietskörper- schaften erlassen. Soweit es sich um Selbstverwaltungs- körperschaften, die der Aufsicht des Reichsministers des Fnnern unterliegen, handelt, werden die Bestimmungen im Einver- nehmen mit dem Reichsminister des Fnnern getroffen. '

Zu § 25 Der Geltungsbereih der Verordnung ergibt sih aus der staatsrechtlichen Verfassung des Reichs.

-

16. Bekanntmachung

gabe von Werkstoffeinsaßlisten A Vom 22. November 1944

Auf Grund von § 2 der Anordnung E IV/M IV der Reichs- stelle Eisen und Metalle über Werkstoffeinsazlisten -vom 10. Juni 1943 (RAnz. Nr. 134 vom 11. Funi 1943) wird bekanntgegeben: L

1. Folgende Werkstoffeinsaßlisten sind herausgegeben und vom" Avbeitss\tab- für Metallumstellung der Reichsstelle Eisen und Metalle anerkannt worden: |

Nummernbezeihnung WEL DIN 9 1100 00 j 9 1102 01 9 2202 01 _9 2211 00

i Gegenstand Bergbau Braunkohlentagebau Holzbearbeitungsmaschinen Aufbereitung im Bergbau, in * Hütten und in der Baustoff- industrie 7 Oelschleudern Blutschleudern : Fruchtsaftschleudern und \hleudern Laboratoriumsarmaturen 9 2228 02 Druckmaschinen für Papierdruck 9 2362 01 Gettiebekupplungen für Kraft- fahrzeuge 9 2363 01 Lénkungen für Kraftfahrzeuge 9 2365 01 Stoßdämpfer für Kraftfahrzeuge : 9 2389 02 Abschmierpressen L 2. Die unter Ziffer 1 aufgeführten Werkstoffeinsaßlisten treten mit der Verkündung dieser Bekanntmachung in Kraft. _Sie sind erhältlich beim Verlag Ernst Faneßke, Berlin SW 68, Wassertorstr. 14, und beim Beuth-Vertrieb, Berlin SW 68, Dresdener Str. 97. Berlin, den 22. November 1944. Der komm. Reichsbeauftragte für Eisen .und Metalle.

Müller-Zimmermann.

Irichtamtliches Deutsches Reich -

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, ‘Herr Arvid Richert, hat Berlin am 21. November 1944 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat N y -

ck9 2214 01 9 2214 02 9 2214 08

9 2216 38

E

lander die Geschäfte der Gesandtschaft.

Neuerrichtung von Verkaufsstellen im Einzelhandel .

Häufig tritt die Frage auf, wie zur Zeit einlaufende Genehmi- gungsanträge nah dem Einzelhandelsshußgeseß zu behändeln jind, wenn Anträge von Mitgliedern eingehen, die infolge Feindein- wirkung ihre Einzelshandelstätigkeit am bisherigen Wohnsiß nicht mehr ausüben fönnen. Dazu ist festzustellen, daß die mit dem Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 5. April 1939 ausge- fre ene totale Errichtungssperre nah wie vor besteht; eine Auf-

ebung oder Lockerung dieser Sperre ist nicht zu erwarten. Viel eher ist mit einer“ weiteren Verschärfung zu rehnen, nah der die zur Zeit möglihen Ausnahmen auf solche Fälle beschränkt werden sollen, bei denen ohne Neuerrichtung eines Einzelhandels- geschäfts die Verbraucherversorgung gefährdet ist.

Vei der héutigen Produktions- und Versorgungslage ist es nicht möglich, daß die bestehenden Einzelhandelsge]häfte auf die Daue1 im bisherigen Umfange weiterhin belicfert werden können, weil dic zur Verfügung stehende Ware zu, gering ist. Diese Entwicklung hat zwangsläufig zu einer Verminderung der Einzelhandelsbetriebc geführt; sie fan noch nit als abgeschlossen betrahtet werden zumal die, Aktion zur Freimahung von Arbeitskräften weiter M! verden soll. Daher ist nah Ansicht der zuständigen Stellen

je Genehmigung - neuer Einzelhandelsgeschäfte nicht in - einen Zeitpunkt zu bertteten, in dem gleichzeitig weitere Betriebe zur Stillegung gezwungen werden. :

Die Betreuung der aus den gefährdetén Gebieten evakuietten Kaufleute durch die Berufsvertretung hat sich demgegenüber ' in erster Linie darauf zu erstrecken, bei Geltendmachung der Ansprüchc aus dem Kriegsshädenrecht behilflih zu sein. Darüber hinaus fann auch die Möglichkeit erwogen werden, in hestimmten Fällen evafuierte Kaufleute als Geschäftsführer oder in einer anderen

entsprehenden Eigenschaft in bestehenden Einzekhandelsgeschäften | etnzujeyen, wenn die Fnhaber zum Heeresdienst oder anderweitig

eingeseßt sind. Außerdem besteht bekanntlih nach wie vor die Möglichkeit, derartige Geschäfte zu Kriegsverkaufsgemeinschaften

f L L E L L L L E ns

_Wiritschaftistceil

mit bestehenden Betrieben zuzulassen, und zwar unter Beachtung der vom Reichswirtschaftsminister erlassenen Vorschriften.

Reparaturaktion in den Tauschzentralen Die Wirtschaftsgruppe- Einzelhandel teilt mit: Der Beauftragte für Fnstandhaltung und Reparatur in der Reihsgruppe Handel hat im Eitveknehmen mit dêèr Wirtschaftsgruppe Eitzelhandel eine Aufforderung an die bestehenden Tauschstellen im Reich

(Tauschzentralen und Tauschringe) gerichtet, sich in weitestgehen-

dem Maße in den Dienst der Reparaturaktion zu stellen. Das Ziel ist der Ersaß der ausfallenden oder eingeshränkten Neu- fertigung durch Mobilisierung und Fnstandsezung der noh ver- wendbaren gebxauchten Verbrauhsgüter. Fede Tauschstelle soll sich nah Mögltthkeit Reparäturwerkstütten angliedern und zwar vor allem für Bekleidung, Schuhe und Hausrat. ‘Wo die Er- stellung eigener Reparaturwerkstätten niht möglich ist, haben die Tauschzentralen Vorsorge dafür zu treffen, das repataturbedürf- ‘ige Tauschgüter in kürzester Frist repariert werden können. Die Reparaturreferenten der zuständigen Landeswirtschaftsämter veisen geeignete Reparaturbetriebe nah. Außerdem sind sie bei v fi af}ung von Reparaturmaterial ‘sowie. von Arbeitskräften vehilflih. ; ; : Die L uscsteilen, Tausthzentralen und Zange, die auf Anregung und nach Mustersaßungsvorshlägen der Wirtschafts- gruppe Einzelhandel errichtet ‘werden, dienen der Mobilisierung aller Arten von ungenußtem Hausrat und sind daher in der A3 stärfster Produktionseinshränkungen wertvölle Helfer für die Be- friedigung des Bedarfs. Sie können ihre Aufgabe erst dann voll erfüllen, wenn sie Mittel und Wege gefunden haben, um die bei ihnen zusammenströmenden gebrauchten Gegenstände soweit her- rihten zu lassen, daß sie dem unmittelbaren Mus wieder zugeführt werden können. Die Reparaturaktion soll diejem Ziel

ienen. \ t

Öffentlicher Anzeiger

-des Reichsbeaustragten für Eisen und Metalle über Heraus-:

etalle- .

——

Wirtschaft des Auslandes

Die spanishen Banken im 2. ierteljahr 1944 ( j Wachsende Liciciditat

_ Madrid, 24. November. * Der in diesen Tagen veröffentlichte Abschluß- aller spanishen Banken für das 2. Vierteljahr 1944 zeigt eine weitere zunehmende Geldflüssigkeit, ‘die zu Rekordzahlen geführt hat. “Die Sichtkonten erreihten 13 338 Mill. Peseten Lee, 12710 Mill. Peseten im 1. Vierteljahr 1944. Die

esamtsumme auf den Gläubigerkonten machte 23.678 gegenüber 22/930 Mill. -Peseten aus: Auch die Sparkonten haben zu- enommen. Das Wertpapier-Portefeuille, insbesondere die öffent- ichen Werte, sind stärker gestiegen, das Wechselportefeuille nahm um 191 Mill. Peseten zu, während die Kreditkonten allerdings um 77 Mill. Peseten ‘abnahmen. Von Januar bis Juli stieg das

- Wechselportefeüille von 2269 auf 2575 Mill. Peseten,. das Wert-

e zortefeuille im er (ibe sogar von 4517 auf 820 -Mill. Peseten an; dagegen janken die Kreditkonten in der gleichen Zeit von 3939 auf 3580 Mill. Peseten.

Einzelheiten des spanish-chilenishen Handelsabkommens

Madrid, 24. November. Wie „EFE“ aus Sántiago meldet,

erfolgte die Unterzeihnung des neuen Handelsabkommens zwischen Chile und Spanien auf der Basis der Meistbegünstigung laute, Davon ausgenomuten ist, jedoch eine Zollunion, die Chile mit seinen ‘Nachbarländern und Spanien mit Marokko und Portugal abschließen könnte. Das - Abkommen sieht “u. a. Sondervorteile für Ferezweine- vor. Die Vertragsdauer beträgt ein Fahr mit cuttomatiser Verlängerung füx den leihen Zeitraum, wenn nit eine einmonatige Kündigung erfolgt. e

Das Abkommen wurde in Chile freudig begrüßt, wird doch die Od. ; em Wiederbeginn des L hen Sthiffsperkehrs abhängig sein, der hon für die nächste eit vorgesehen ist.

in starkem Maße “von

E R O

Not und Elend im Bonomi- ae: Rekordstand der Arbeits- osigkeit E A

Madrid, 24. November, Die Madrider Zeitung -„Ya“ meldet aus Rom, daß die Arbeitergewerkshaften der Regierung Bonomis ein langes Manifest überreicht haben, in dem die Schwierigkeiten und die Arbeitslosigkeit dargestellt sind und dringend Hils8maß- nahmen verlangt werden. Aus dem Manifest geht Fer daß in dem von den Alliierten béseßten Ftalien “überall Not und Elend herrscht. So wird die Arbeitslosigkeit allein in Rom auf 150 000 geschäßt, dazu kommen noch mindestens 300 000 Angestellte.

“Die Arbeitslosigkeit ist am stärksten in der Bauwirtschaft und

macht dort 60 .bîs 70 % der gesamten Belegschaft aus. Aber au auf dem Transporxt- und Automobil-Sektor liegt die Prozentziffer ungewöhnlih hoh, Die Regierung ist allein hierdurch in größte Bedrängnis geraten.

Berichte von auswärtigen Deviseimärkten

Prag, 24. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G,, 13,27 B., Zürich 578,90 G., 380,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G.,- 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G,, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B. :

Budapest, 24, November, (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Préßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20,

London, 24. November. (D. *% B.) New York 4,02%4—4,06 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, A .16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Zaneiro 82, 4 (16:

Zürich, 24, November. (D.®N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,625, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,265, Mailand 22,75 B., Madrid 839,75, Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, :Stockholm 102,61, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50, - Bukarest 2,8714, Helsinki 8,75, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,00, - Jáäpan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhägen, 24. November. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—

Alles Briefkurse. i Stockholm, 24. November. (D, N. B.) London 16,85 G., G., 168,50 B., Paris —,— G.,

16,95 B., Berlin 167,50 nom. —,— u Ie —,— ‘G. —,— B., Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 ‘B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 non. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türke! U Lissabon 16,29 G., 16,55 B,, Buenos Aires 102,00 G.,

London, 24. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, *Gold 168/—.

4, Oeffentli Uu 2, Zwangsverfteigerungen, 5, Derlufte Mat

1. Uncersuchzungs- und Strafsachen, 3, Aufgebote,

6, Auslosung usw. von Wertpapieren,

4, Artiengesellschastea, 8, 11. Gen s

Kommandbítg chaften Ak 9, Deutsche R ata R R,

10. Gesellschaften m. b. H,, 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

14.- Deutsche Reichsbauk und Bankausweise,

| 13. Unfall- uud nvalidenversicherungen, 158, Verschiedene nntmacchungen.

4. Vefientliche Zustellungen

[9750] Oeffentliche Vorladung.

1 R 46/44. Fn dem Rechtsstreit der Ehefrau Helene Kiedrowicz geb. Danielski in Langenlinden, Kreis Koniy, Klägerin, Prozeßbevollmächtig- ter: Rechtsanwalt S in Konthß (Westpr.), gegen ihren Ehemann, den N ens Wazlaw Kiedrowiez - in; angenlinden, Kreis Koniß, z, Zt. un- bekannten Aufenthalts, Beklagten, ist Fhnen als Beklagten eine beglaubigte Abschrift der Klagéschrift öffentlich zu- estellt worden. Ste werden aufgefor- ert, etwaige Einwendungen und Be- weismittel* unverzüglih durch den zu |- bestellenden Anwalt, in einem Schriftsag |\ dem Gericht mitzüuteilen. Der ‘Termin qr mündlichen Verhandlung des Rechts- treits ist auf den 18. Fanuar 1945, 10 Uhr, vor dem Landgericht hier, Mühlenstraße Nr. 30, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 2,''bestimmt, zu dem Sie iermit geladen werden. Sie werden aufgefordert, einen beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu - Fhrer ertretung zu bestellen; es genügt mt, daß Sie persönlich erscheinen.

Koniy (Westpr.), 15. November 1944. Die Geschäftsstelle, Abt. 1, des Land- gerichts,

handen gekommen:

Hellwig, 452 015 Otto

ling

870 043 Evnst Ha

car 1ckckckck ckckckckckckckckckckckckckckck ck ck

5. Verlust- und Fundsachen.

Folgende Versicherungsscheine sind ab-

26 103 Adam Sieber, 54 705 Adam Sieber, 103 751 Erna Mühler, 326 612 TFohannes Mühler, u un 142369 Waltraut Eckeri, 149 853 Dr. jur, Heinrich Hagen, 153 046 Wilhelm Neumann, 168 756 Wilhelm Neumann, 154 551 Walter Bachmann, -156 619 Dietrih Menke, : 162 019 Martin Ohrenscha!' 168 942 Richard Buchaly, 169 734 Wilhelm Ewald, 369 538 Theodor Günther 401 118 Otto Müller-Butite, 434 265 Alfons Heß u. Hermann

äger,

462 797 Kurt Bungard, :

470 630 Dr. Gustav Staudinger, 1 053 085 Mathias Esser,

294 483 Dr. . nted. Kurt Förster-

224 039 Oskar Huth, 79 701 Wilhelm Ludwig, 13 094 Georg Först

874 891 Heinrih Vchischte.

Die Jnhaber werden ‘aufgefordert, | [9783] sih binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs- scheine hiermit für kraftlos erklärt „} werden. ' Berlin, den 25. November 1944. Allianz Lebensversicherungs-AG.

[9781] Die

geladen. Die.

ginn der

werden.

7. Aktien-

gesellschaften [9782] a Durch - Beshluß der Hauptversamm- lung der Gesellschaft vom 1. September 1942 ist beshlossen, das Kapital um bis zu M 285000 mit Rübenbaupflicht zu erhöhen. Gemäß § 153 Akt.-G, fordern wir damit unsere Aktionärê ‘auf, das e A: soweit noch nicht ge]hehen, ayszuübèn. Ausgabebetrag ist er Nennwert. Auf jede alte Aktie mitt

belassen.

chxroth’sche Kuranstalt Aktiengesellschaft, Nieder Lindewiese, Ostsudetengau. Einladung zur - Hauptversammlung. * Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, |_____ G dem 14. Dezember 1944, 11 Uhr vorm., E in der Kuranstalt in Nieder Lindewiese stattfindenden Hauptversammlung ein-

Tagesordnung * wird; bei Be- ersammlung bekanntgegeben

Zur Teilnahme an der E be, samrnlung sind die Aktienin

rechtigt, welhe ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des . dritten Tagcs vor dem Versammlungstage bei der Gesell- schaft hinterlegt haben und bis zur Be- endigung der Hauptversammlung dort

Der Vorstand.

Die Tagesordnung wird zu Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben. Berlin, den 21. November 1944, - Dex Vorstand. unserer - Gesellschaft

10. Gesellschaften

[9788] i Betr.: Außerordentliche Gese[l- schafterversammlung. - Berichtigung. : Die in Erfurt am 28. November, mittags 11 Uhr, Hotel Kossenhaschen, angesezte außerordentliche Gesellschafter- versammlung wird auf Freitäg, den 8. Dezember 1944, 14 Uhr, Weimar, Hotel Elefant, verschoben. Reichsgeméinschafst Deutscher Groß- E händler GmbH. Dr.-Nant ke,

aber be-

Rübenbaupflicht entfällt eine neue Aktie mit Rübenbaupflicht. R Ausübung des Bezugsrechtes seßen wir damit eine - Bre von 2 Wochen nah Erscheinen

toser Aufforderung im Reichsanzeiger.

[9784]

er, Zudckerfabrik zur Rast A. E f in Baddeckenstedt. Der Vorstand.

„Nathauses

gemäß § 14 Absay 1. der Sazßung “zu einer ordentlihèn Haupt- versammlung der Volkswohnheim Ge- eei meinnügßige Aktiengesellschaft, \ Berlin, Baddeckenstedt, den 22. November 1944. | am Dienstag, den 12.

- _\nahmittags 16 Uhr, im Ratskeller des Charlottenburg, Straße 72—-73. i

VEO

Einladuug

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt- lichen Teil, den Anzeigenteil und. für den Veri 1g" Präsident Dr. S d lange in Pofsdam

übrigen“ redaftionellen Téil- Rudolf Lan bic in Berlin 3W €8

Druck der Preußischen Verlags- und Druckeret GmbH Berlin

Preis dieser Nummer: 10 Ht

ezember 1944,

Berliner

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und deu

Deutsther Reichsanzeiger

_ Preußischer Staatsanzeiger

Anzeigenpreis ‘den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit 1,1 T ia dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ÆK.

U G . | Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an.

ilhelmstr.30/31. i Alle Feterdne sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- : G: D zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa urch

S E J (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk

| Erscheint an edem Wochentag abends, Bezugspreis durch die bei der - . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen

monatli 2,30 ÆÆ zuzügli Zustellgebüihr, für Selbstab] Anzeigenstelle monatli T: ie Do

an, in Berlin flir Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,

Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelpreis jedèr Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruk zu ersehen. Upeine Beilagen : ung oder vorherige Einsendung des Betrages“ einschließlich des Portos abgegeben.

kosten 10 /. Einzelnummern werden núr gegen Barzah

Fettdruck am Rande) hervorgehoben werden sollen, Befristete Anze 3 Tage 9or dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

igen müssen

Nv. 264 zserniprechz-Sammel-e.: 12 4245

Inhalt des amtlichen Teiles:

) Deutsches Reich

Anweisung 1/44 der Fachvereinigung N Ls als Bewirtschaftungsstelle“ des Produktionsbeauftragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion (Herstellungsvorschriften für die Flachglasver- edlung). Vom*?15. November 1944.

Fünfte Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Landmaschinen und landwirtschaft- lichen Geräten. Vom 20. November 1944. :

Bekanntmachung des Kommandeurs der Sicherheitspolizei in Reichenberg über die Einziehung von Vermögens- werten für das Reich. / :

Der Nichtamtliche Teil enthält: Stand der Reichs\{huld, Betrag der ausstehenden Steuer- E und Betriebsanlageguthaben und Waren- eschaffungsguthaben.

Amtliches Deutschez., Rei)

- Anweisung 1/44 der Fachvereinigung Flaächglasveredlung als Bewirtschastungsstelle des Produktionsbeaustragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

__ (Herstellungsvorschristen für die Flachglasveredlung) Vom 15. November, 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl.. 1 S. 686) in Ver- indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzeuträtion - der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (RGBl, T: S. 529/531) wird mit Zustimmung des Produktionsbeauf- tragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: :

81 Aus Flachglas dürfen auf dem Gebiete der Flachglasver- edlung nur noch angefertigt werden: 1. Belegte und unbelegte, auch bedruckte, gebogené und ge- wölbte Gläser für technishe Zwede, ' | i 2. Beleuchtungsschalen - bis 55 ecm Durchmesser mit drei Löchern in einer Wölbungsform aus 6/4 starkem Tafel- las mit einer - Farbe dekoriert oder aus 6/4 starkem Sarbenglas ohne Dekoration, : , Einteilige Gebrauchs-, Wand- und Möbelspiegel in den Größen: j ‘a) 9X14 cm b) 10X15 cm c) 15X20 cm d) 20x30 cm e) 30X40 ecm, / : von denen die Maße der Positionen a bis c bei Ver- arbeitung von Tafelglas nur ‘in e-Dide (1,8—2 mm stark, jene der Positionen d und e äugßerstenfalls in “6/4 Stärke (etwa 3 mm stark) angefertigt werden dürfen, . Fahrzeugscheiben E ; Béi go den Labor-, Krankenhaus- und medizinischen Bedarf, : N ; - Konsolenplatten bis 60 ecm in der Länge und 12 cm in der Breite; ' - i ' ] a) aus Abfallstreifen bei der Tafelglasproduftion (Glasborden) mit 2 kurzen gesäumten Kanten, b) aus Abfällen in Dick-, Guß- oder Spiegelglas mit 1 langen und 2 kurzen gesäumten Kanten, . Rückblickspiegel für Fahrzeuge, - . Schock- o Siliseralfen (Belegte Freimasse aus Me! as) bis 30 cm ijn der Breite aus /4 Stärke, | 9. Schugbrillengläser, 10. Uhrengläser jeder Art, i : 11. Wandbe- und E LNNURNZon sowie Auskleidungen, Be- hältern usw. aus Vitropak. ; :

Anza

Vorausseßung für die Anfertigung' der in § 1 erwähntén Artikel ist, daß sih der Hersteller im Besiye einer E: stellungsanweisung oder Ausnahmegenehmigung vom Per- stellungs- und V&wendungsverbot des Produktionsbeauf- tragten für Glas gemäß dessen Anordnung 1/44 .vom 10. Fe- bruar 1944 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz.

Nr. 37 vora1 14. Februar 1944) befindet. Die Erteilung einer Herstellungsanweisung oder Aus-

nahmegenehmigung gemäß vorstehendem Absaß ist auch er- ordert fr die \ Anfertigüng von Artikeln jeder Art und Autlbreng zu deren Herstellung i g einem Ver- edlungsbetriebe zum Zwede der Bearbeitung zur Verfügung

gestellt wird (Lohnveredlung).

Als Lohnveredlung ist au anzusehen, wenn ein Ver- |

edlungsbetrieb Flachglas ohne Uebergabe æeines Bezugs- e asGeintes fer Fachvereinigung Flachglasveredlung

Bestimmungen des § 1 Absaß 'IV a s tehnishe Gläser) unserer Anweisung Nx. 1/43 vom. 16. Juli 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 164 vom 17. Juli 1943).

16. Zuli 1943 treten hiermit außer Kraft.

„halbfertigin-Axßeit bearbeitet sind, is die

" kehr bestraft.

e-Dicke oder

Berlin, Montag, den 27. November, abends

pie die

ür die Bearbeitung der - Artikel gemäß 81 g et etr.

is d sowie

Alle anderen Vorschriften der Anweisung Nr. 1/43 vom

§4 | Es ist verboten, Spiegel unter Verwendung von Zelluloid, Glas, Holz, Metallen, Pappe ‘oder Werkstöf} jeder Art zu montieren. 5

S Jn Erzeugnissen aus Ses gemäß vorstehender Regelung ürfen nur folgende Aufträge entgegengènommen und ausgeliefert werden: S Direkte und indirekte Wehrmachtsaufträge (ausgenommén Marketenderware), Aufträge von Rüstungsbetrieben \o- wie 44- und S8-Aufträge,

Aufträge kriegswichtiger Bauvorhaben laut Rangfolge- liste (R-Liste ‘mit den Nummern 1 bis 3999, Sofortbau- maßnahmen), j | See in Lazärett- und, Krankenhausbedarf,

Austräge des Reihsbahnwagenbauprogramms, Reparatuxaufträge.

86

\haftungsstelle des Produktionsbeauftragten für Glas behält sih vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser. Anweisung zuzulassen. i Soweit sih Erzeugnisse, deren Herstellung nah dieser An- weisung verboten ist, in fertigem Zustande. am Lager oder befindet,-d: h. zuge! i j ertigstellung und Auslieferung bis 31. Dezember 1944 zulässig. Bis zu diesem Z l fertiggestellte und ausgelieferte Aufträge gelten als annulliert.

S7 l Zuwiderhandlungen gegen diese Ggmelung werden nah den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver- Das Antragsreht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafréht gemäß L 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten für Glas,

arbeitung wahrgenommen. * ; 88 z

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. S Nürnberg, den 15. November 1944. |

i achvereinigung Flachglasveredluwg (i als Bewirtschaftungsstelle des Produktionsbeauftragten für Glas des Reichsministers für-Rüstung und Kriegsproduktion. Der Leiter: Dr. Er nsst Miebach.

Fünfte Anorduung N zur Ergänzung der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Éaibiraidiinen und landwirtschaft[ichen Geräten p

Vom 20. November -1944

Auf Gêund des § 1 der Verordnung zur A der Dritten ‘Verordnung über die Regelung der Preise und Han- dels\spannen im Geschäftsverkehr mit Landmaschinen und landwirtschaftlihen Geräten vom 23, Dezember 1939 (RGBL, I S. 2499) ordnen wir mit Zustimmung des Reichs- ommissars für die e E M s ministers und des Reichsministers sür Ernährung und Lantd- wirtschaft für den Bereich a) der Fachgruppe Landmaschinenbau b) der Reichsgruppe Handel c) der Reichsgruppe Handwerk ; / d) des .Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlihen Genossenschaften Raiffeisen e. V. ; über den Geschäftsverkehr mit Landinaschinen und landwirt-

schaftlichen Geräten folgendes an: | I. | Die Anlage 1 zu § 1 der Anordnung über den Geschäfts- verkehr mit Landmaschinen und landwirtschaftlihen Geräten vom 29. Februar 1940 (Reichsanzeiger Nr. 60) wird dutch folgende Landmaschinenarten ergänzt: N / Dungzerreißer lahsraufmaschinen öpel (Roßwerke) . | Gülleanlagen N j Handörill- und Dibbelmäschinen einshl. Parzellendrill- maschinen : Heuauflader Heusammelpressen Mietenzudeckmaschhinéèn Pflanzenseymaschinen

Die Fachvereinigung FlaGglagereLung als. - Bewitt- ,

chnitten-oder- teilweise }

eitpunkt niht |

Keramik und Holzver-- |

Diese Anweisung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. :

des Reichâwirtschafts- |

Gruppenarbeitsgemeinschaft ‘Landmaschinen der |

Reichshankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postschecktkonto: Berlin 418 21 '

1944

Stallbahnen und Stalldungförderer Strohseilmaschinen Trestershleudern

8 15.f der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Land- maschinen und landwirtschaftlihen Geräten erhält folgende ne : . (1) Landmaschinen, die einen besonderen Kundendienst am Verbraucher verlangen (Kundendienstmaschinen) dürfen vom 1. pru 1945 ab an Verbraucher nux noch von den nach 8 7 anerkannten „Fachbetrieben des Landmaschinenhandels, von Herstellern oder Einführern verkauft und geliefert werden. (2) Als Kundendienstmaschinen gelten: Atckerschlepper - : Bodenbearbeitungsgeräte für Kraftbetrieb Dämpfkolonnen und Dämpfanlagen- Dreschmaschinen y eldberegnungsanlagen Flatseaufmaschinen y ebläse für Heu und Stroh | Getreidebeizapparate für fortl. Betrieb Gülleanlagen Hackmaschinen i äcksel- und Grünfutterzerkleinerungsmaschinen euauflader eû- und Getreiderechen Tate euwender erer i j j artoffel- und Rübenkulturmaschinen und -geräte (Lege-, Pflanzloch-, Zudeckmaschinen und Vielfach- erte) . # Kértof elerntemaschinen Kartofselsortiermaschinen Kunstdüngerstreumaschtnen t Mähmaschinen (ausgenommen Handrasenmäher) Maisverarbeitungsmaschinen Melkmaschinen : Mietenzudeckmaschinen Motorbodenfräsen Pflanzensezmaschinen i Pflanzenspriyen für Motorbetrieb Rübenerntemaschinen Saatgutbereiter einschl. Kleereiber Sâä- und Drillmaschinen Schrot-, Quetsh- und Mahlmühlen Strohpressen und -binder Trockenreinigungsmaschinen für Kartoffeln und Rüben . Waschmaschinen für Kartoffeln, Rüben und Rüben- blätter. j ; Der bisherige Absay 2 wird -Absay 3.

' ITI.

Die Anordnung tritt am 1. Dezember 1944 in Kraft. Berlin, den 20. November 1944.

Der Leiter der Fachgruppe Landmaschinenbaäu,

J. G. Fahr. Dex Beauftragte der Gruppenarbeitsgemeinschaft Landmaschinen der Reichsgruppe Handel. H. R. Sh midt.

Der Leiter der Reichsgruppe Handwerk. Schramm. Der Leiter des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaft- lichen Genossenschaften Raiffeisen e. V.

Trumpf.

j Bekanntmachung

“Das ‘gesamte Vermögen des Fuden Richard Frank aus - Aussig Personalien ‘und jeviger Aufenthalt nicht be- kannt wird auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks- “und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. 1939 I S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des RMdYJ. vom 12, Juli 1939 1. a 1594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau ‘vom 29. August 1939 III Wi./Jd. Nr. 7126/39 zugunsten des Großdeutschen _Réiches eingezogen.

: Karlsbad, den 20. November 1944.

Der Kommandeur der Sicherheitspolizei in Reichenberg. Hauptaußenstelle Karlsbad.

Icichtamtliches

Deutsches Reich

Der Königlich Afghanishe Gesandte in Berlin, Herr Allah Nawaz Khan, hat Berlin am 17. November d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der 1. Legationssekretär Herx Gholam Ahmad die Geschäste

kauft und es nach erfnlgter Veredlung an den Lieferanten des :

Glases wieder verkauft.

Rübenmühlen

der Gesandtschaft.