1944 / 270 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

seiner Werbung/ oder nah der sonstigen Verbreitung seines Zeichengebrauches damit hat renen können, haupt gegen ihn von irgendeiner Seite Einspruch erhoben wer-=- den kann. Selbstverständlih ist aber der Einwand der Verwir- kung erst recht dann berechtigt, wenn das Verhalten. des Ver- leßers und die sonstigen wesentlihen Tatbestände zux Kenntnis des ' Verlebten gelangt sind, ohne daß dieser zum Rechtsstellung Schritte unternommen hätte.

Anlegung von Rü&cklagebeträgen in Reichstiteln

Die“ Vorausseßung für steuerlihe Anerkennung dex Rüdlage für Bodenverzehr und dex Aufbaurücklage gemäß § 9 OStV,, die ohne Bestellung von abnußbaren Betriebsanlagegütern gebildet wird, ist u. a., daß der Steuerpflihhtige einen Betrag in Hohe der Rücklage auf ein Sperrkonto einzahlt. E N

Nach einem MOLEOE vom 28. 10. 1944 (Reichssteuerbl. 1944 S. 698 Nr. 564) kann der Steuerpflihtige ab Wirtschaftsjahr 1944 (1943/44) an Stelle der Einzahlung auf ein Sperrkonto die Rücklagebeträge durch Erwerb von Anleihen odèr verzinslihen Schaßanweisungen des Deutschen Reiches aufsparen, die“ aber in der Verwahrung eines Kreditinstituts verbleiben oder in das Reichs\huldbuch mit einem Beschränkungsvermerk eingetragen werden. Die Verwertung der Titel bedarf der Genehmigung des zuständigen Finanzamts bzw. des Oberfinanzpräsidenten.

Wirtschaft des Auslandes

Haushaltsplan des spanischen Staates für 1945

Madrid, 1. Dezember. Wie der „Cortes “-Anzeiger“ bekanntgibt, t der ordentliche T halt8plan ‘des spanischen Staates für 1945 mit 10,569 Mrd: Peseten gur und 10,5442 Mrd. Peseten Einnahmen festgesest worden. Die Ausgaben sind’ um 234,6 Mill. Pes. höher als im Vorjahre und erstrecken \sich auf fast alle Posten des Haushaltsplanes, mit Ausnahme des Postens für priväte “Anteile: an den Staatseinnahmen, dèc von 894,2 auf 347,7 Mill. Peseten reduziert wird. Der größte Ausgabenetat ist wieder dem

Heeresministerium zugestanden worden, das im Pre 1944 eîin- -

\chließlich der außerordentlihen Ausgaben 2,663 Mrd. Peseten verbrauhte und für 1945 ebenfalls eins{l. der außerordentlichen Ausgaben 3,688 Mrd. Peseten erhält. Die übrigen außerordent- lichen Ausgaben sind mit 180 Mill. für das Jnnenministerium, 408 Mill. für das Marineministerium und mit 395 Mill. Peseten für das Luftfahrtministerium vorveranshlagt worden. :

Die argentinischen Staatsfinanzen im Fahre 1943

Madrid, 1. Dezember. Der - argentinische Familie Men leitete soeben dem Stgatspräsidenten den Regen ta t3- rit. für das Finanzjahr 1943 gu. Die allgemeinen Regie-

4, Oeffentliche 5, Berlust- und

6, Auslosung usw. von Wertpapieren,

3. Aufgebote

[9899] Erbenaufgebot.

Am 283. September 1943 ist ledig die am 27. Funi 1860 in Hamburg ge- borene - Christine Sophie Henriette

arbeck gestorben. Als Erben kommen

achkommen ihrer een Detlev Harbeck. (Hardebeck) und Anna geb. Bögen aus Meezen (Holstein) und Hans Dueouisl Teckenburg und Anna e eth geb. Muuß aus Sarkwiy bei Lübeck in Frage. Erbberechtigte werden aufgefordert, fi bis zum 31. Januar 1945 zu “74 VI 7746/43 zu melden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß kein anderer Erbe als -der Fisfus (Hansestadt Hamburg) vorhanden ist.

Hamburg, 17. November 1944.

Amtsgericht Hamburg.

[9926] Aufgebot.

112 F 186/44. Der Rechtsanwalt Dr, Rau in Leipzig N 22, Ehrensteinstr. 42, als Verwalter des Nachlasses des am 16, Dezember 1943 in Krakau verstor- benen, zuleßt in Leipzig N 22, Krosigk- straße 22, wohnhaft gewesenen teh- nishen Fnspektors der Ostbahn Heinz Reuthe, hat das Aufgebotsverfahren um Zwette der Ausschließung von

anzumelden.

Grundes der For

sprehenden Teil

Verbindlichkeiten haftet.

ob und daß über- |, verwaltun

chuze seiner.

straße 2111, Zimmer 302, anberaumten

Aufgebotstermine bei - diesem Gerichte Die Anmeldung hat die Angabe des Rams und des erung zu enthalten. | fahren zum

Uxrkundliche Beweisstücke sind in “Ur- \{hrift odex in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welhe sih nicht mel- den, können unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflitht- teilsrechten, Vermächtnissen und Auf- lagen berüsihtigt zu werden, von den Exben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger: noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nah der Teilung. des Nach- lasses nur. für den seinem Erbteil ent- der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Aufkagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rehtsnah- E ein, zan ines (asses ihnen Hoa is eilung: des Nachlasses nur für den l

seinem Erbteil entsprechenden Teil der Pen der niht ausgeschlossenen Gläu-

Amtsgericht Leipzig, Abt, 112, den 24. November 1944.

Nets: und Staat8aûzefger Nr. 269-vom 2. Dezember 1944. S..4

rungsausgaben ausschließlich- Provinzial- und Kommunal- betrugen dana in 1943. insgesamt (alles. in Mill. Pesos) 1761,3, wovon 401,1 durch neue ‘JFnlandsanleihen gedeckt worden sind. -Die Ausgaben verteilen sih mit 939,7 auf die Ver- waltung, den - Kongreß, die Ministerien, den Nationalen Erzie- hungsrat und. das C Sprogramm, mit 309,6 auf den Zinsen- dienst für die öffentliche Schuld, mit 207,4 auf öffentlihe Arbeiten, 160,22 auf die Erfüllung finanztehnisher Sondergesegze, 54,8 auf Militärpersonen und 49,9 auf Regierungsänteile zu verschiedenen Pensionskassen, z. B. Eisenbahnen, Journalisten, Mütterhilfe. Weiter beanspruhte der Regierungsbeitrag für die Generaldirek- tion für dié militärishe Produktion 22,5, für Versicherungen 10

' und sonstige staatlihe Justitutionen 7,2. Die Bruttoeinnahmen

aller Gebiete’ stellten sich im Berichtsjahr auf 1294,8 gegen 1238,3 im Voranschlag und 1214,6 im Vorjahr. Vom Gesamtbetrag ent- fallen ‘1943 auf allgemeine Steuern 1178- Unter Berücksihtigung sonstiger, im einzelnen aufgeführter Erträge und Aufwendungen ergibt der Rechenschaftsberiht ein Haushaltsdefizit von 335,7.

Die“ Summe der Staatsschuld betrug Ultinto 1943 unter Zu- sammenfassung aller Gruppen 7128,1, wovon 5573,3 auf Staats- anleihen und 1550,8 auf Schaßscheine entfielen gegenüber 5113,1 bzw. 1216,5 im Vorjahr. Die Regierungsshuld gegenüber der. Staatsbank betrug untér Einshluß der Darlehen füt die Ernte- auffkäufe in Weizen und Leinsaat usw. von 869,7. Ende 1943 ins- gesamt 943,8 gegen 994,4 im Vorjahr. Der Rechenschaftsbericht unterstreiht, daß die Regierung den größten Teil der Ernten 1942/43 und 1943/44 in Weizen und Leinsaat erworben hat, daß

jedo die Verkäufe ungléih stärker zunahmen, so daß béi Weizen '

und Leinsaat die Bestände nahezu liquidiert wurden und nur ge-

ringe‘ Mengen Mais vorerst niht abseybar blieben. Dabei weist

der Bericht darauf hin, daß die Verkäufe aus alten Weizenbestän- den mit erheblihen Vérlusten verbunden waren, die im wesent- lichen auf den Preisrückgang, den Verkauf für Futter- und Bremnn- zwecke sowie höhe Einlagerungskosten zurückzuführen sind. Auch die Verkäufe aus den Leinsaaternten 1939 bis 1941 waren ver- lustreih infolge des' geringen Preises für Zwedcke der Brenn- stoffverwectung. Dagegen konnte Leinsaat der Ernte 1941/42 und 1942/43 troy höher Lager- und Oelfabrikationskosten mit beträtht- lihen Gewinnen weitergegeben werden. Die Verluste, verstärkt dur relativ ‘große Lagerschäden, bei den Maisverkäufen der Ernte 1942 sind teilweise durh Gewinnoperationen bei der- leßten Ernte bei Weizen und Leinsaat sowie Sonneñnblumenkernen aus-

‘geglihen worden, so daß \sich das Gesamtdefizit aus den Ernte-

aufkäufen seit Beginn dieer Aktion bis zum 31. Dezember 1943 nux um 7,6 äuf 543,1 erhöhte.

S

JFavanisches Virtschaftsprogramm

Tokio, 1. Dezèmber. Das Wirtschaftsamt der- Favaner L ur Aktiviexung der einheimischen Wirtschaftskraft ein Zehn-Punkte- Programm aufgestellt, das darauf abzielt, durch finanzielle Unter-

10. Gese anditgesellschaften Aktien, 11. Genofsensch | 9. Deutsche R Sena S Cle Gschatéen, | fene

wesenen Kaufmanns Carl Hermann August Thieme, allein, Fnhaber der | den Arma Carl H. Thieme in Leipzig C 1, ainstraße 16, hat das Aufgebotsver-

92,75 B.) ‘90,37%, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50,

' 16,95 B., Berlin ‘167,50 nom.

schaften mm. b. H, j 12, Offene Handels- und Kommaänditgesellschaften,

nur für den seinem Erbteil entsprechen- eil der Verbindlichkeiten haftet. Amftsgeriht Leipzig, Abt. 112, den 24. November 1944.

stüßung javanisher Techniker und technisher Einrilhtungen d javanishe Volk zunehmend in die L arbk landas Stellen, einzugliedern: Besonders gfördert werden soll die Er- .rihtaung kleiner Gummifabriken und geeigneter Lagerräume. Auch ein großzügiges Schulungswerk soll den laufendèn Nahwuchs füy die aufzubauende Jndustrie siherstellen.

pan

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

‘Prag, 1. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 -B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 -B., Stockholm 594,60 6, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B. ¿ f

Budapest, 1. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20; Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,— Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Gofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

Lóndon, 1. Dezember. (D. N. B.) New York 4,0214—4,031, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—-17,40' Stockholm 16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84°/16 ï : ;

Zürich, 1. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhx. | Paris 7,75 London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand Madrid 39,75, Holland 229/, Berlin 172,50 Lissabon - 17,02, Stockholm 102,624, Oslo 98,6214, Kopenhagen

agreb 8,75, Zstanbul 3,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,75, Mie burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Fapan 101,00, Rio 22,50 B,

Kopénhagen, 1, Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,— erdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo

A . 109/00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid. —,—, Bukarest —,—,

Alles Briefkurse. 1

Stocckholm, (D. N. B.) London 16,85 G, : G., 168,50 B., Paris —,— G, —,— B., Brüssel —— G. —,— B., Schweiz. Pläße 97,00 nom. G.,, 97,80 B., Amsterdám —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B.,, Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —— G,

1, Dezember.

' —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türke:

Tee 4 Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G,

London, ‘1. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

13, Unfall- und j c j | 1D, Dea m e as Bata Gd;

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

dem -22. Dezember 1944 12 Rhe zu Berlin SW 11, Askani 5 Play 3, Akkumulatoren - Haus, stattfindenden Tad 7 Hauptversammlung ein.

Zux Teilnahme “an der Hauptver-

wecke der Ausschließung von Nathlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge- fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf Freitag, dèn 26. Fanuar 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzèih- neten Amtsgericht, Leipzig C 1, Beethovenstr. 2 IIl, Zimmer 302, an- beraumten Aufgebotstermin , bei diésem Gexicht anzumelden. Die Anmeldun hat die Angabe des' Gegenstandes u

inspektor

halten. Urkundlihe Beweisstücké sind in Uxschrift- oder in Abschrift betzu- fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berücksihtigt zu. werden, von den Erben nur insoweit Belriedi- gung verlangen, als sich nach_ Besriedi-

(9904) Durch

lautend au

iger noch ein Ueberschuß ergibt. . Auch thnen jeder Erbe nah der

aftet Teilmig des Nachlasses nur für den [10000]

ahlaßgläubigern beantragt. Die Nahh- laßgläubiger werden daher aufgefordert ihre Forderungen gegen den Nachla des Vérstorbenen spätestens in dem au Freitag, den 26. Januar 1945, vormit- tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Leipzig O1, Beethoven-

[9927] Aufgebot.

vollstrecker des am 2B.

Sg

11° F 180/44. Dér Rechtsanwalt Dr. Roeger ‘in Leipzig S 3, Kaiser- Wilhelm-Straße 483, . als Testaments- Juli 1944 in

semen Erbteil entsprechenden Teil der „Verbindlichkeit. Für die -Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur

Durch Ausshlußurteil vom 16. No- vember 1944 ist der Hypothekenbrief | re über die von der- verwitweten Molkerei- | die Marie Schnier, früher in Kanth lau, jet in Obernigk, t in Schlesien, ‘als befreite Vorerbin im Grundbuch von Stadt Kanth Bd. IX Blatt Nr. 338 in Abteilung III unter bela Nr, 15 angege veri Auf- | / Jn Berlin: ‘Deutshe Bank,

fra flog ext L oben B cherbin auf des Grundes d orderung ‘zu ent- f fra erklärt worden. Nacherbin äu E E N ONEN E f L den Ueberrest ist Frau Liesa Günther geborene Hanke in -Rotenburg (Han-

nover). 2 F, 2/44.

Kanth, den 16. November 1944. Amtsgericht.

Auss{chlußurteil vom 14. No-

vember 1944 ist das Sparkassenbuch der

O 9 den Nâmen Hofbe it

Fr. Röhr - in Artlenburg, für kraftlos

erklärt worden. ;

Lüneburg, den 18. November 1944. Amtsgericht.

E 7. Aktiengesellschaften 10008] )

ürener Metallwerke Aktiengesellschast. - Vir laden hiermit die

sann sind diejenigen Aktionäre be- E ie ihre Aktien oder die ‘über ftien lautenden Hinterlegungs- cheine bei einer Wertpapiersammel- k, bei einem deutshen Nötar ‘oder einer der nahbenannten Hinterlegungs- stellen hinterlegen und bis zur Be- endigung der Hauptversammlung dort en:

Hanke geborenen Kreis Bres-

Kreis Trebniß

von 2992,39 &.A für Dresdner Bank Aktiengesellshaft, Sponholz & Co, Bank-Kommandit- gesellschaft, Commerzbank Aktkengesellschaft. Die Hinterlegung hat so zeitig zu er- folgen, daß Mlscban dem Tage der VDOteriEnno und dem Tage der Gaupt- versammlung drei Tage frei bleiben. m Falle der Hinterlegung von Aktien i einem Notar ist die Bescheinigung / | des Notars über die erfolgte Hinter- ces in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nah Ab- rel der Hinterlegungsfrist bei der Ge- Lu haft einzuveihen; ebenso ist im alle der Hinterlegung bei einer Wert- papiersammelbank der von dieser au3- gestellte Hinterlegungsshein spätestens einen Tag nah Ablauf der Hinter- lTegungsfrist bei der Gesellshaft einzu- reichen. Verlin, den 309, November 1944. Der Vorstand.

Lüneburg r. 944

Aktionäre

Breslau.

1. Handelsregister

ür die Angaben in ( ) wird eine Gewähr r die Richtigkeit feitens der Registergerichte uit übernommen.

lau [9968]

Amtsgericht Breslau, 11. Nov, 1944. Abt. 62. Veränderung:

B 3197* Gottesberger Pilsner Bier- vertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Breslau. Durch Gesellschafter- beschluß vom 20. September 1943 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Geseßes vom, 5, Juli 1934 durxch Uebertragung - des Vermögens unter Aus\s{chluß der Liquidation auf die alleinige Gesellschafterin, die E. Gun- dermann Gesellshaft mit beschränkter Haftung in München, exfolgt.

4. Genossenschafts» register

Oasterbwrg, : [9838] Amtsgericht Osterburg u. Zweiggericht Seehausen (Altm.). Die im Genossénschaftsregister unter

| 8, Bereinsregister, j 4, Genossenschaftsregister,

gegend, e. G. m. b. H. in Seehausen i. A., 1st durch Verschmelzung mit der Vieh- verwertungsgenossenschaft für den Kreis Osterburg e. G. m. b. H. ‘in Osterburg (Gen.-Reg. Nr: 34) gemaß den General- versammlungsbeshlüssen vom 12. 2. 1943 bzw. 28. 4. 1943 und dem -Verschmel- ga e age vom 1. 3. 1944 aufgelöst. ie EUNns und Verschmelzung ist bei beiden Genossenschaften 1m Genossen- schaftsregister eingetragen am 20. No- vember 1944, Gläubigern der Schlatht- viehverwertungsgenossenschaft Seehausen u. Ümgegend, die sich binnen 6 Monaten nah dieser Bekanntmachung bei “der Biehverwertungsgenossen schaft für den Kreis Osterburg melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriedigung verlangen können. i \

Mee E, Amtsgericht Osterburg. : Die' im Genossenschaftsregister unter Nv. 48 tin Eren E n genossenschaft für die Wische ‘e. G. m. b. H. in Meseberg ist duxch ' Ver- nt mit der Vichverwertungs- genossenschaft für den Kreis Osterburg

Nr. 56 eingetragene. Schlachtviethverwer- tungsgenosseushast Seehausen u. Um-

e. G. m. b. H. in Osterburg (Gén.-Reg. Nr. 34) gemäß den - Generalversamm-

lungsbeshlüssen . vom 11. 2. 1943 bzw. 26. 7..1943 und dem Verschmelzungs8- vertrag vom 1. 3, 1944 aufgelöst. Die N und I R ist bei beiden Genossenshaften im Genossen- shaäftsreäistæ eingäträgen ant ‘20. "No- ember 1944, Gläubigern. der. Viehver- wertungsgenossenshaft für die Wische, die sih binnen 6 Monaten nach" dieser Bekanntmachung bei der Viehverwer- tungsgenossenshaft für den Kreis Gen burg melden, i} Sicherheit zu leisten, Er sie niht Befriedigung verlangen önnen. : /

Schwerin, MeckIb. [9840] Amtsgericht Shwerin (Medckl.). Genossenschaftsregistereintragung

vom 20. November 1944

._ Betr.: Dalbergér Spar- und Dar-

lehnskassenverein eingetragene Genossen-

schast mit unbeschräukter Haftpflicht in

Dalberg.

Durch Beschluß der Generalversamm-

ist der § 1 des Statuts dahin geändert,, dáß die Firma - jeut lautet: Raiffeisen Kasse Dalberg eingetragene Genossen-

; schaft mit unbeshhränkter Hästpfliht in Dalberg. /

1

5, WMuste 6. Pee tiSliduédeone,

lung vom 3, Oktober 1944 in Blatt 162 |

7. Konlurse und Bergleichssachen

Breslau. [9989] : FKonkursverfahren.- \ Das _ Konkursverfahren Nachlaß des am 8. Oktober - 1943 zu Breslau #vexstörbenen Verwältungs- Refe tf riß Quintern, Et: gewesen in Breslau, Klostexsträße" 14, wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hîierdurch - aufgehoben. (42 N 4/44.) \ ; Breslau, den 21. November 1944. | Amtsgericht.

Dresden... | [9990 Das Konkursverfahren über ‘den Nawhlaß des in Dresden-A.,, Winkel- mannstr, 33, wohnh. gew. Kaufmanns ermann Richard Kühn, ehem. all. nh. der Firma Kühn & Müller in Dresden, wird nach Abhaltung des Eins hierdurch aufgehoben. Dresden, den 23. November 1944. Das Amtsgeriht. Abt. I.

Dresden. [9991] Das - Konkursverfahren - über den

über den|

Nahlaß des in" Dresden, Bad Weißer Hirsh, Rißweg 41, wohnhaft gewese-

7, Konkurse und Bergleichs8sáächen, | 8, Verschiedenes. |

nen techn. Reichsangestellten Richard

Sa Cn ae Fa G ia Des ußtermins hierduxch aufgehoben. Drit den 283. Neven 1944.

Amtsgericht. Abt. I.

Hamburg.

Das Konïursverfahren -über---das Nachlaßvermögen des am 20. August 1943 in Hamburg-Rahlstedt verstorbe- nen „Kaufmanns Frig_ Anton Heinrich Busse wird nah erfolgter Abhaltung des Schlüßtermiîins hierdurch aufge- hoben. i Pambueg, den 27. November 1944. Das Amtsgericht. Abtéilung 65.

Quedlinburg. [9993]

Das * Konkursverfahren üher den

‘Naqhlaß des Hoteldieners Walter Schu-

mann in Thale/Harz wird nach Abhal- tung des Schlußtermins hiermit auf- gehoben. Quédlinburg, den 27. No- vember 1944. Amtsgericht.

Verantwortlich für den Amtlichen und- Nichtamt- lichen Teil, den Ani enteil und für den Verlag: Präsident Dr. d lange in. Potsdam verantwortlich für den Wirtshaftsteil. und deu

, * Übrigen redaftionellen- Teil*

udolf Lantich in Berlin 58W&8

der Vrenßishen Verlaga- und Druckeret GmbH. Berlin

Preis dieser. Nummer: 10 A

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger

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Nr. 270 : Fernsprech-Sammel-Nr.: 12 42 45

Berlin, Montag, den 4. Dezember, abends

Juhalt . des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung des Generalbevollmächtigten für technishe Nach- rihtenmittel über ein Verbot der Einrichtung, Erweite- rung, Auswechselung und Verlegung von Fernsprech- nebenstellenanlagen und Privatfernmeldeanlagen. Vom 23, November 1944.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einzichung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung der Geheimen Staäatspolizei Prag über den Widerruf einer Einziehungsverfügung.

Anordnung V/44 des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister für . Rüstung und Kriégsproduktion über eine Beschränkung der Herstellung künstlicher Mühlsteine.

Anweisung 1/44 des Leiters des Produktionsaus\husses Buchbinderishe Verarbeitung des Produktionsbeauf- tragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Vereinfachte Herstellung von Lernmitteln und Geschäftsbüchern, Durchschreibe- büchern, Notizbüchern, Formular- und Notizblöten und ‘Wandkarten sowie. Lebensmittelkartentashen). Vom 22. November 1944.

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung

des Generalbevollmächtigten für technis{he Nachrichtenmittel über ein Verbot. der Einrichtung, Erweiterung, Auswechse- lung und Verlegung von Fernsprechnebenstellenanlagen und

Privatfernmeldeanlagen i

Vom 23. November 1944

Auf Grund der Verordnung zur Durhführung des Vier- |'

jahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBLl. 1 S. 887) und des mir_ mit dem 27. April 1939 von dem Beauftragten für den Vierjahresplan erteilten Auftrages erlasse ih im Ein- vernehmen mit dem Herrn Reichspostminister folgende An- ordnung: .

1. Die Einrichtung, Erweiterung, A und Ver- legung von Fernsprechnebenstellenanlagen und Privatfern- meldeanlagen ist verboten. s

Fernsprechnebenstellenanlagen sind alle Nebenstellenanlagen nah der Fernsprehordnung vom 24. November 1939 (post- eigene und teilnehmereigene Nebenstellenanlagen, private

iet- und private Kaufanlagen). Zu den Privatfernmelde- anlagen rechnen auch die Fernsprechanlagen für Luftschuß- und Kommandozwecke und die Heimsprechanlagen.

Die Wiederverwendung abgebauter Anlagen und der Ein- bau einzelner vorhandener Sprechapparate unterliegen eben- falls dem Verbot. / i 2. Ausgenommen von diesem Verbot sind: i /

a) Anlagen der Wehrmachtteile und Anlagen im Bereich des Reichsführers-44, soweit es sich um feldmäßige Fernsprechgeräte ‘und -einrihtungen handelt, ;

b) Anlagen der Deutschen Reichsbahn, soweit es sih nit um posteigene und private ‘Mietanlagen handelt,

c) Grubenfernsprechanlagen (unter Tage), soweit sie von den zuständigen Bergpolizeien und Sicherheitsbehörden gefordert werden, E N ;

d) Anlagen für Hochfrequenz-Telephonte 1m Bereich dèr Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung.

4

3 Von dem Verbot „unter 1. können für nicht unter 2. fal- -

lendé fkriegswichtige Anlagen Ausnahmegenehmigungen - zur Einrichtung, Erweiterung, Auswechsêlung und Verlegung

von Fernsprechanlagen erteilt werden: e : a) für Anlagen der Wehrmachtteile und für Anlagen im

j Bereich des Reichsführers-#/, 3 b) für Anlagen aus Anlaß der Verlagerung von Be- hörden, Dienststellen und. Betrieben, wenn die dafür zuständige oberste Stelle einen Verlegungsbescheid aus-

estellt hat /

c) gel Sialaaen! aus Anlaß von Neu- und Umbauten, weni die höchste Baudringlichkeit gegeben ist oder wenn ein Mindestbauprogramm oder Sonderbauprogramm

vorliegt,

d) für Anlagen aus Anlaß von Fliegerschäden, deren Bes *

seitigung durch“ die dafür zuständigen Stellen änge-

ordnet ‘ist. A L bote . 4. Die Ausnahmegenehmigung wird ertetlt. A a) für Ai Ves Wehrmachtteile durch die zuständigen Oberkommandos; für Anlagen im Bereich des Reichs- führers-44 * dur Reichsführer-44/Chef Fernmelde- wesen, E L b) für alle übrigen Anlagen durch das Reichspostzentral- "A Aeeurdlstelle für tebenstellenanlagen (RPZ/ZN), Berlin-Tempèlhof, Ringbahnstr. 126—134. i ö. Anträge für Ausnahmegenehmigungen sind auf einem bei der zuständigen Fernsprechanzgeldestelle der A euren Reichspost erhältlichen Formblatt zU stellen. F n e E 4b fallenden Anträge müssen Nachweise gemäß 37 beigefüg werden. i

geb. 3, 11. 1897

6. Dur{hführungsbestimmungen für diese Anordnung wer-

den von der Dienststelle des Generalbevollmächtigten für tech-

nische Nachrichtenmittel im Einvernehmen mit der Deutschen Reichspost erlassen werden. 7. Mit dieser Anordnung wird die Verfügung des General- bevollmächtigten für technische Nachrichtenmittel 47 t 1471 GBN I f Nr. 3265/42 vom 20. Mai 1942 außer Kraft geseßt. 8. Zuwiderhandlungen gegen. diese Anordnung werden nah der Verordnung des -Führererlasses zum Schuße der E E vom 21. März 1944 (RGBl. 1 S. 165) estraft. 9. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Berlin, den 23. November 1944. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. - Der Generalbevollmächtigte für technishe Nachrichtenmittel. / Praun, General der Nachrichtentruppe.

Verfügung

Auf Grund des § 1 des Geseges über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I Seite 293 in Verbindung mit dem Geseh über die Ein- ziehung volks- und staatsseindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs- ministers des Jnnern vom 14. Fuli 1942 I 903/42 5400 MBliV. vom 22, Juli 1942 Seite 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei dexr Einziehung kommunisti- chen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers übex die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I Seite 303 wird das inländishe Vermögen des Salomon Fsrael Langermann, 15. 3. 1889 in Chodorow geb., zul. Berlin NW 87, Solinger Str. 8, wohnh. gew., zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Berlin, den 25. November 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. : J. B.: Senne.

Bekanntmachung des Vermögens des Stanislav Subert, ermer, Prot.-Angeh., Beamter, zul. wohnh. gew. Fermer, Prager Vorstadt 439, wird widerrufen. Prag, den 27. November 1944. Geheime Staátspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Anordnung V/'44 des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister Dr Rüstung und Kriegsproduftion über eine Beschränkung der Herstellung künstliher Mühlsteine Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- indung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigten für Rüstungs- aufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenvérteilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet: ; 1 | (1) Künstlihe Mühlsteine dürfen bis auf weiteres nur noch mit folgenden Abmessungen hergestellt werden: s

Mah'‘bahn- stärke o. Ptgttenstärke

Die Einziehun

Bodenstein-

höhe

Läusferstein-

Steindurhmesser höhe

224 mm 250 mm 280 mm

315 mm 355 mm 400 mm

100 mm 125 mm 150 mm

bis 1059 mm 1100—1250 mm 1300—1800 mm

(2) Künstliche ‘Mühlsteine dürfen nicht mehr .geflächt und eschärft werden. Betriebe, welche die Luftfurhen beim

ormen der Steine anbringen, dürfen Mühlsteine weiterhin

mit solchen Luftfürchen versehen. O L (3) Künstlihe Mühlsteine und deren Eisenreifen dürfen nichi mehr mit Anstrich versehen werden. | | (4) Das Verpacken künstliher Mühlsteine wird verboten.

; O Die am Tage des FJnkrafttretens dieser Anordnung in Arbeit ‘hefindlihen Erzeugnisse dürfen noh bis zum 15. De- zember 1944 aufgearbeitet werden. » :

83 L __(1)_Jn besonders be ründeten Einzelfällen können Aus- nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen

werden. i (2) Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist der _ Sonderring' Mineralische Rohstoffe in ‘Köthen/Anhalt. (3) Die ‘Ausnahmegenehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. |

84

Wer gegen die im § 1 genannten Vorschriften verstößt, ohne. :

dazu vom Sonderring Mineralische Rohstoffe eine Ausnahme-

S

NReichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 e Bostschedcktonto: Berlin 418 21 1944

S I N T A R S T E I

L : : handelt, wird nah den Vorschriften der Verordnung über deu Warénverkehr bestraft.

85

Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt ‘auch in den beseßten Ostgebieteu und mit Zustimmung des Chefs der, Zivilverwaltung in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. ;

Berlin, den 25. November 1944,

Hauptring Steine und Erden. Der Leiter: C. Pet e.r s.

: Anweisung 1/44

des Leiters des Produktionsausshusses Buchbinderische Ver- arbeitung des Produktionsbeaustragten für Papierverarbei- tung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Vereinfachte Herstellung von Lernmitteln und Geschästs- büchern, Durchschreibebüchern, Notizbüchern, Formular- und Notizblöckden und Wandkarten sowie Lebensmittelkärtentaschen)

Vom 22. November 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 886) in Ver= bindung mit dem Erlaß des Führers über vie Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep-

tember 1943 (RGBl. 1 S. 529—531) wird mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion folgende Anweisung erlassen:

8 1 Lernmittel

Fn Ergänzung der Anordnung 1/44 des Produktionsbeauf- tragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für Nüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsvorschriften für Lernmittel)- vom 9. Mai 1944 (Dtsch. Reichsanzeiger. Nr. 119 vom 27 Mai 1944) wird folgendes bestimmt:

I. Drahthestung. Bei allen mit Drahtheftung gehefteten Schulheften und einlagigen Diarien ist nur noch die Ver- wendung einer Klammer zulässig.

[I. Fadenheftung. Diè Knotenfadenheftmaschine ist bei Rückstihheftung auf die kürzeste Stichlänge einzustellen und es sind nur 2 statt 3 Heftkörper zu verwenden.

ITI. Vorsaß' der Diarien. Diavien sind ohne Vorsaß und ohne Schirtingfalz herzustellen. Es erfolgt ein Anpappen des Fnhalts. :

L 2 Geschästsbücher, Durchschreibebücher, Notizbücher, Formular- und Notizblöcke

Jn Abweichung bzw. Ergänzung der Anordnung 3/44 des Produfktionsbeauftragten für Papierverarbeitung beim Reichs- minister für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsvor- schriften für“ Geschäftsbücher, Durchschreibebücher, Formular- bücher und -blöckte) vom 9. Mai 1944 (Dtsch. Reichsanzeiger Nr. 119 vom 27. Mai 1944) wird folgendes bestimmt:

I. Geschäftsbücher, 1. Sorten. j :

a) Das Geschäftsbuch Din A 6, Pappband mit Tasche und Oese Querlineatur 240 Blatt 1 1 Gruppe A I, 1e der Prod,-Anordnung 3144) wird erseßt durch ein

Geschäftsbuch Din A'6, gebunden tin Halbmatt-

Ee mit Tasche und Oese Querlineatur 192 Blatt.

ei Geschäftsbüchern, Quart 1, T Gruppe A 1,2

der Prod.-Anordn. 3/44) wird hinzugefügt:

bei a) in Karton geheftet, Ml Querlineatux mit durchgehendem Register, 40 Blatt.

bei b) steif broschiert i Querlineatur mit durchgehendem Register, 96 Blatt.

Þ) Es ist unzulässig, die Herstellung von an sih zuge- „lassenen GeschäftsBüchersorten ictiehtieie ivenn die Anfertigung nicht bereits am 1. Funt 1944 erfolgte.

c) Fm übrigen gelten die Bestimmungen dey Anord- nung 3/44 des Produktionsbeauftragten für Papier- veravrbeitung vom 9. Mai 1944.

“2. SHestung. N :

a) Geschäftsbücher im Format Din A 6, steif rol und gebunden, sind auf 1 Band mit 1 Klammer je Lage zu heften (erste und leßte Lage doppelt geheftet).

Bei 192 und 240 Blatt starken Geschäftsbüchern ist ein Ueberkleben des Rückens oder Hülsen zur Er- reichung der Haltbarkeit des Rückens zugelassen. :

b) Geschästsbücher im Format Quart, Schmalfolio, Folio und bis 42 em Höhe, steif broschiert -und gebunden, bis 144 Blatt, sind auf. 2 Bändern mit je 1 Klammer zu heften, so daß jede Lage nur durch 2 Klammern gehalten wird (erste und leßte Lage doppelt geheftet).

Bei Geschäftsbüchern ab 144 Blatt ist ein Ueber- kleben des Rückens oder Hülsen zux. Erreichung der

genehmigung erhalten zu ‘haben, oder den mit der Genehmi- gutig verbundenèn Bedingungen oder Auflagen 2) zuwider-

y Ey ; Zie 2) ie Ad iti as ite E

I

Haltbarkeit des Rückens zugelassen. s