1944 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

teilungsperiode zur Ausgabe gelangenden Raucherkarten zum Bezug von - 1 Normalstück Rasierseifé oder 1 großen Tube Rasiercreme oder 2 kleinen Tuben Rasiercreme. 3. Die Bezugsmarken über „1 Stück Rosierseife“ berech- tigen jederzeit zum Bezug von ; 1 Normalstück Rasierseife i oder 1 großen Tube Rasiercreme oder 2 fleinen Tuben Rasiercreme.

4. Bezugscheine über Rasierseife (für Personen, die kaser- niert odêr in Lagern untergebracht sind und dort lagermäßig durch Ausgabe von Bezugscheinen versorgt werden) berech- tigen zum Bezug der im Bezugschein genannten Menge an Normalstücken Rasierseife.

Der Reichsbeauftragte für industrielle Fette und Waschmittel. N Nit o Ll

Anordnung X1/44 des Produktiousbeaufstragten sür Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Genehmigungspflicht für den Bezug von Schriftgießerei- erzeugnissen und Sezmaschinenmatrizen) .

Bonr 20, Oktober 1944,

Auf Grund derx Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBI. 1 S. 686) in Ver- indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration dex Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBI. 1 S. 529/531) wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Reichspresseïammer, dem Produk- tionsbeauftragten für Mefällwaren und verwandte Fndu- striezweige und mit dem Sonderbeauftratgen für Buch, Pro- paganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsprodufktion sowie mit Zustimmung des eihs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

8 1

(1) Neue Bestellungen auf Schriftgießereierzeugnisse (Schrif- ten, Zeichen, Füllstoffe, typographische Linien, Vignetten aus Schristblei, Messing, Feinzink und Kunststoffen) und Matri- zen für Seßmaschinen bedürfen mit Fnkrafttreten dieser An- ordnung der Bezugsgenehmigung des Produktionsbeauftrag- ten für Dru.

(2) Erteilte Bestellungen auf die im Absaß 1 genannten Er- zeugnisse werden zwei Monate nah Fnkrafttreten dieser An- ordnung aufgehoben, auch soweit darauf bereits Teillieferun- gen erfolgt sind. Sie sind als neue Bestellungen nah Maß-

be des § 2 dieser Anordnung zu wiederholen. Hierbei sind |

ie bereits erfolgten Teillieferungen kenntlich zu machen.

So :

Die Bezug8genehmigung für neue Bestellungen ist beim zu- Eidigen Bezirksbeauftragten auf einem vorgeschriebenen rdruck zu beantragen; Vordruce sind bei der Bézirks-

geshäftsstelle zu beziehen. S3

Mit der erteilten Bezugsgenehmigung erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf Lieferung der beantragten Schriftgieße- reterzeugnisse oder Sehmaschinenmatrizen.

8 4 , Die erteilte Bezugsgenehmigung is niht übertragbar.

S5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach.

den 3 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- fratreds gemäß F 15 dieser Verordnung werden vom Reihs- auftragten für Papier wahrgenommen. 8 6 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten! Der Produfktionsbeauftragte für Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. F Bee.

Anordnung

des Leiters des „Sonderausschusses für die Rationalisierun des Feld- und Fudustriebahnmatecrials“ im Hauptausshu

Fahrzeuge beim Reichsminister für Rüstuna und Kriegs-,

produktion lber die Streichung ‘alter Aufträge und dié Be- grenzung des Auftragsbestandes

Bom 5, Dezember 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr«in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (RGBl.1 S. 527) und der Ersten Durchführungsverordnung vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 531) wird mit Zustintmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Pla- nungsamt angeordnet:

S1

_(1) Aufträge auf Lieferung von Fertigerzeugnissen des Fer- tigungsbereiches Feld- und Fndustriebahnmaterial in rollen- dem Feldbahnmaterial a) die vor dem 1. März 1944 erteilt worden sind und bis zum 30. Funi 1945 niht ausgeliefert werden könnén, b) die zur Lieferung in den Werken von Belgièn, Frank- rei, Lothringen, Luxemburg und Holland vorgesehen waren, e) die zur Lieferung in die feindbeseyten Gebiete erteilt sind, d) Zulieferungen aller Art, zu den gemäß a—e ge- strichenen Aufträgen iverden mit sofortiger Wirkung gestrichen. : (2) Aufgehoben werden auch alle Aufträge, an denen seit dem 1. März 1944 noch nicht oder nicht mehr gearbeitet wird.

run Zeitdauer des zu

Reîch2- 11nd Staat8anzeiger Nr. 278 vom 14. Dezember 1944. S. ®

/ 89 |

(1) Alle an die den für den Betrieb angemessenen Auftragsbestand überschreiten, werden aufgehoben.

(2) Ängemessener Auftragsbestand ist derjenige Bestand an Aufträgen, der innexhalb von“ 8 Monaten abgewickelt wer- den kann. S

(3) Bei erhöhtem Auftragsbesiand fallen diejenigen Auf-

träge fort, die nah dem bestehenden eus L, oder Liefe-

sprogramm e Termine vorgesehen sind, die über die ässigen Auftragsbestandes hinausgehen.

83 Kein Betrieb darf Lieferungsaufträge, die den angemessenen Auftragsbestand überschreiten, entgegennehmen.

S4

(1) Für die Aufhebung der Aufträge sind die Hersteller und die Auftraggeber verantwortlih. Ï |

(2) Die für die gestrihenen Aufträge erhaltenen Eisen- und Metallbezugsrechte und gegebenenfalls Blechbestellrechte sind einsh!. der R Unterausfträge erhaltenen Mengen an die Reichsstelle Eisen und Metalle mit dem Kenntvöort „Auftrags- streihung Ruk“ abzuliefern. aan s

(3) Die Rüdgabe der Bezugsrechte ist unverzüglich der für

den Giateln oi Snes Lenkungsstelle zu melden.

(4) Die Hersteller haben die aufgehobenen Auisiwige ihren Lentlungsstellen in Reichsmark und Tonnen zu melden und den Bestellern mitzuteilen.

85

Auftrag im Sinne dieser Anordnung if jede vertragliche Vereinbarung. über Lieferungen und Leistungen jeder Art.

86 Materialien, die durch den Auftraa8widerruf entbehrlich wurden, sind: nah den Weisungen der zuständigen Lenkungs- stelle zu verwerten. Entbehrlihe Materialien, über die die Lenkungsstelle niht anderweitig verfügt, sind dem vom Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion angeord- neten innerbezirklichen und überbezirklichen Materialausgleich zuzuführen. 87

Die Betriebe haben ein verbindliches Verzeichnis über ihren Ausftragsbestand und die Reihenfolge der geplanten Erledi- gung zu führen. Zusammenfassung gleichartiger Aufträge ist iulälsig.

88

M Bei E Aufträgen, insbesondere bei Rüstungs- aufträgen, können die Auftragnehmer eine Abgeltung ihrer nicht gedeckten Kosten nah der Anordnung über die Abwick- lung widerrufener Rüstungsaufträge (Restabgeltungsänord- nung) vom 17. Fuli 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 160 vom 19. Fuli 1944) beantragen.

(2) Bei sonstigen Aufträgen sollen Auftragnehmer und Auf- traggeber eine Vereinbarung über den Ausgleich etwa nicht gedeckter Kosten des Auftragnehmers treffen. Erforderlichen-

falls ist hierbei die richterliche Vertragshilfe nah der Ver- |

ordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 20. April 1940 (RGB!I. 1 S. 671) in Anspruch zu nehmen. (3) Kommt zwischen Auftraggeber und Ausftragnehmer auch unter Fnanspruchnahme der richterlihen Vextragshilfe ein billiger Ausgleich über die ungedeckten Kosten des Auf- tragnehmérs binnen angemessener Frist mnicht zustande, fo kann der Auftragnehmer bei Aufträgen der Rüstung und Kriegsproduktion eine Billigkeitsentshädigung beim Reichs- minister für Rüstung und Kriegsproduktion (Rüstungskontor) beantragen. Die Billigkeitsentschädigung kann ungedeckte Kosten, die dem Auftragnehmer billigerweise nicht zugemutet werden können, ganz oder teilweise ausgleichen. Die Grund- sabe für die Entschädigung anläßlich der „Schrottaktion“ sind sinngemäß anzuwenden. (4) Unterlassen die Besteller die Aufhebung ihrer Zuliefe- rung8aufträge innerhalb 4 Wochen nah Streichung des SOHR Las, so verlieren fie jeglihe Ansprüche auf Grund der Restabgeltungsäriordnung.

89 Ba besonders zu begründenden Einzelfällen können Aus- na N von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden.

tiarloas

Méngen- und wertmäßige Erhaltung unseres Nahrungsgutes Die Mitarbeit der Lebensmittelchemie

Es sind jeyt rund 65 Jahre vergangen, seit das erste Nahrungs- mittelgesey erlassen und damit ales die Leben8mittelchemie begründet wurde. Ueberwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln vom Standpunkt des Volkswohls war ihr zur Aufgabe gemacht. Wie nun Prof. Dr. ufel in der Zeithrift „Die Gesundheits- führung“ berichtet, leistet die Lebensmittelhemie seit jener Zeit a dem Gebiet der Ueberwachung eine überaus fruchtbare, nah außen meist niht sihtbar werdende Arbeit, Dabei mußtén die ernährungsphysiologishen Belange, der historishen Entwicklung emäß, im Hintergrund bleiben. Heute tritt dixse Forderung qge- ieterish hervor, und die Beurteilung und Bewertung eines Le- bensmittels muß sich auch auf jeine biologishe Güte .erstrecken, nicht nur auf die Zulässigkeit gemäß den gejeylihen Vorschriften. Die vom Reichsgesundheitsprüsungs- und Beratungsdienst ein- geführte Meng Enarns ausgehend vom Vollfornbrot und der Vollkornbrot-Gütemarke ist ein Markstein auf diesem Wege. Hand in Hand mit einex solchen Güteprüfung wevden sich vor allem Pir die Technologie der Lebensmittel neue Gesichts- punkte ergeben. i

Die mengen- uns wertmäßige Erhaltung des Ernährungsgutes in allen Phasen der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Ver- packung usw. wird gerade jeßt zu einem besonderen Aufgaben- gebiet, Fnsbesonvere ist dafür zu sorgen, . daß bei dex Ver- arbeitung jede Entwertung des t Oo le durch ungerechtfertigte Nährstoff- und Wirkstoffverluste ausgeschlossen ist, daß das Lebens- mittel dem Verbrauch so natürlih wie möglich zugeführt wird. Von dieser Warte aus sind die üblichen tehnologischen Verfahren

Y beträchten, nämlih das Trotcknen, Pökeln, Säuern, Salzen,

äuchern und Konservieren mit chemishen Mitteln, die Agen wirkung und die Abkithlung, das E ren die Belichtuüng, das Bleithen und Färben, das Klären, Filtrieren und Raffinieren, das Aufschließeck usw. Man sieht aus diesen z Man mp den großen Einwirkun@s8bereich der Lebeitsmittelcchemie, Dazu kommt die Er- höhung des Wirkstoffwortes durch tehnologishe Verfahren, Die „Vitaminisiexrung“ bestimmter Lebensmittel oder die Herstellung vitamtinhaltiger Drops und sonstiger Zuhereitungen sind Bei- spiele für diése wêéiteren Möglichkeiten. Auch die bewußte Er-

Wiürtschaftstcil

*GAEISS S IS I A E

[4 | §10 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na des S8 E dée A a über R Bene bestraft. 8 11 Díëse Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt auch în den eingegliederten Ostgebieten.

Der Leiter des „Sonderaus\chusses für die Rationalisierung des Feld- und Up im Hauptaus\chu} Fahrzeuge.

Dr. Lahmänn.

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Drucffehlerberichtigung

n _der in Nummer 276 des Deutschen Reich8anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 12. Dezember 1944 veröffentlichten Bekanntmachung des Reichsbeguftragten für Eisen und Metalle über eine Sammelgenehmigung zur An- orduung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung M 57 muß iter 2 richtig lauten: „Nah dem 28. Februar 1945 dürfen ufträge auf Lieferung von Aluminiumlegierungen, usw.“

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. FIrichtamtliches

Aus der Verwaltung Aenderung der Lohnsteuertabelle ab 1. Fanuar 1945

Nach der bestehenden Lohnsteuertabelle is die Einkommensteuer durch den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Einbehaltung der Lohnsteuer) nur abgegolien, wenn der Lohn oder tas Gehalt eine

bestimmte Grenze (etwa 700 K.AÆ monatlih) nicht übersteigt. Bei“

der Ueberschreitung dieser Grenze. bleibt die Lohnsteuer unter der Einkommensteuer, die auf den Lohn oder das Gehalt entfällt, zu- rück. Demgemäß werden Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Lohn Und Gehalt haben, zur Einkommensteuer veranlagt, wenn ihr Fahreseinkommen 8000 f. übersteigt.

Durch die Steuervereinfahungs-Verordnung vom 14. Sep- tembex 1944 ist a ate worden, daß vom Kalenderjahr 1945 b Lohn- und Gehaltsempfänger niht mehr zur Einfkommen- steuer veranlagt werden, wenn ihr Fahveseinkommen 40 000 l.Æ niht übersteigt und in diesem Eintfommen keine anderen Ein- künfte von mehr als 600 K enthalten sind. Die bisherige Grenze von 8000 NAÆ ist somit dur die Grenze von 40 000 NAÆ erseßt worden.

Zur Durchführung dieser radikalen Vereinfahungsmaßnahme zet der Reichsminister der Finanzen die Lohnsteuertabelle in der

eise ausgestaltet, daß ab 1, Fanuar 1945 durh den Steuer- abzug vom Arbeitslohn (die Einbehaltung der Lohnsteuer) die Einkommensteuer der Lohn- und Gehaltsempfänger in allen den- jenigen Fällen abgegolten ist, in denen ihr Fahreseinfkommen 40000 ÆAÆ niht übersteigt, vorausgeseßt, daß in diesem Ein- fommen feine anderen Etnkünfte von mehr als 600 K. ent- halten sind,

Der Reihsministèr der Finanzen hat außer der amtlichen Tageslohnsteuertabelle (RS{Bl. 1944 S. 674 Nr. 544) noch eine amtliche Monatslohnsteuertabelle und eine amtliche jahreslohnsteuertabelle aufgestellt, Die A M Tabellen können vom Reichsfinanzzeugamt, Berlin C2, Poststraße 4/5 (Postschekkonto Berlin Nr. 8511) bezogen werden. Sie kosten je Stüdck 0,20 A.

Die neuen Lohnsteuertabellen gelten erstmalig für Lohnzah- -

lungszeiträume, die nah dem 31. Dezember 1944 enden, Die Lohnsteuerbeträge der neuen Lohnsteuertabellen sind bis zu einem Arbeitslohn von 27,20 l. Æ täglich, 707,20 NAÆ monat- lih und 2121,60 f Æ vierteljährlih unverändert geblieben. Arbeite geber, die feine Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeitslohn die oben bezeihneten Beträge übersteigt, konnen demgemäß die bis- herigen Lohnsteuertabellen weiter berwenden. Sie bedürfen einer neuen Lohnsteuertabelle nicht. / , Neue amtlihe Lohnsteuertabellen für die Lohnzahlungszeit- räume von einer Woche, von zwei Wochen, von vier Wochen und von fünf Wochen sind nicht aufgestellt worden, weil der Arbeits- lohn für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn die oben bezeihneten Beträge übersteigt, in der Regel nur ntkbnatlich. oder vierteljähr- lih abgerehnet wird. Arbeitgeber, die den Arbeitslohn für ihre Arbeitnehmer wöchentlich oder mehrwöchentlih abrechnen, können die bisherigen Lohnsteuertabellen weiter verwenden, wenn der Arbeitslohn 16320 A wöcentlich, 32640 NA zweiwöchentlich, 652,80 NM) vierwöchentlich oder 816,00 N.Æ fünfwöchentlih nit übersteigt. Uebersteigt der Arbeitslohn die bezeichneten Lohn- genen, so fann die Lohnsteuer unter Verwendung der neuen ageslohnstéuertabelle berechnet werden.

höhung des Wirkstoffwertes eines Lebensmittels durch bestimmte lecnotogisGe Operationen erscheint ausbaufähig, z. B. die Be- strahluüng von Milch mit ultraviolettem diese, wobei eine beaht- liche Erhöhung des Gehaltes an Vitamin erreichbar is. Al dds zeigt, wo und in welher Weise sich die Vebensmittelchemie bei der Lösung volfks- und kriegswirtschaftlih wihtiger Probleme ein- halten kann. Dazu kommt das Gebiet der Vorratspflege. Die ewertung der Lebensmittel über den bisherigen Rahmen hin- aus nah Ho Lgi O-pyo na ogen Gesichtspunkten, die heute erst am Anfang ihrer Entwicklung steht, wird den Belangen der Volksernährung voll entsprehen. Fn diesem Sinne stellt die von der Gesundheitsführung verliehene 7Gütemarke“ bzw. „Retchs- gesundheitsmarke“ ein Programm dar. ; ;

Ueber 5 Mill, kg Textilrohstoffe erspart Die Bedeutung des Reichzsshulungsbetriebes sür Reparaturarbeit

Jm sechsten Kriegsjahr ist Sparsamkeit auf allen Gebieten ein dringendes Gebot. Sv manches Kleidungs- oder Wäschestück, das in Friedenszeiten ausgemèrzt worden wäre, weil es zu sehr be» schädigt oder durch langes Tragen zu stark abgenußt worden ist, muß heute sorgsam daraufhin geprüft werden, ob es nicht durch Reparatur oder Veränderung wieder verwendungsfähig gemacht werden kann. Der Besiger oder die Besizerin des Stückes wird oft aus beruflihen Gründen oder aus Materialmangel nicht im- stande sein, eine Ausbesserung vorzunehmen. Fn diesem L bés darf es nux eines Ganges zu den Werkstätten des Reichsshulungs- betriebes für Reparaturarbeit. Dieser Betrieb dient der kriegs- wichtigen Aufgabe, durch Schonung, Erhaltung bzw. Wiederin- standsebung lebensnotwendiger Oberkleidung und Wäsche sür den Zivilbedarf soweit wie möglih Rohstoffe, Arbeitskräfte und Be- triebsmittel sparen zu helfen, wie der Beauftragte für die Textil- reparátur, Dr. Schatte, gelegentlih einer Besichtigung der Werk- stätten ausführte. Was irgend geht, muß aber troydem von der Hausfrau erledigt werden, da das Handwerk, das z. T. für diese Arbeit eingeseßt wurde, auch noch anderen Anforderungen gerecht werden muß. S L

Um einen größtmöglihen Kundenkreis befriedigen zu können at man unter Zuhilfenahme I rheitssystematik

extigung, Transport und Liefershwierigkeiten zu überbrücken

Viertel- 7

m

versucht, Der Kunde kann in den Annahmestellen an -Hand- von Modellen seine Wünsche äußern, ob sie nun Ausbesserungen, Aenderungen dder Umarbeitungen betreffen (au Bettwäsche wird mit dem vom Wirtschaftsamt bewilligten Flikstoff in Ordnung ebratht). Es wird ihm Maß genommen und, wo es notwendig ist, eine selbstverständlich sehr begrenzte Stoffmenge, deren Farbe und Muster er si auf einer Karte ansehen kann, dazu- gegeben; dann nimmt "das betreffende Stück scinen Weg in die Werkstatt, wo an- einem Tisch nur getrennt, an einem. andexen nux geglättet oder zugeshnitten wird. Ebenso kommen die größtenteils genormten Kragen, Aermel, ‘Knopflöher usw. je- weils in serienweisen Arbeitsgängen zustande.

An Hand des Arbeitsbildes, auf dem die Maße und Wünsche bezüglich der Farbenzusammenstellung genauestens eingezeihnet sind, fann sich der Arbeiter oder Handwerker immer wieder unter- rihten. Daß die Sachen versichert sind, mag manchem eine Be-

Neih3- und Staat8anzefger Nr. 278 vom 14. Dezember 1944. S. 3

ruhigung sein; übrigens werden sie, wenn sie sich gerade nicht im Arbeitsgang befinden, im Keller aufbewahrt. Da das reparierte oder umgearbeitete Kleidungsstück selbstverständlih der „Stangen- waré“ gegenüber immer individuell ist, erschwert sih der Arbeits- gang und verteuert fih der Preis dementsprechend. Troßdem wer- den die Benugter dieser Reparaturmöglichkeit, wenn sie das in- standgeseßte Stück abholen (ivobei fie thre Ungeduld bis zur Be- nachrihtigung bezähmen und die Arbeit niht durch unnötige Nachfragen erschweren sollten), selbst spüren, welche jegensreiche Einrichtung diejer Arbeitszweig ist, der allein auf dem Gebiet der Wirkerei und Strickerei im Jahre 1942/43 über 5 Mill. kg tex- tile Rohstoffe einsparen half. Die Reste der zur Bearbeitung gegetenen Sachen, die der Kunde selbstverständlih vorher gründ- ih säubern muß, bekommt er wieder oder sie wandern, wenn sie u geringfügig sind, in die Spinnstoffsammlung, über die sie den erbrauchern wieder zugute kommen.

LBirtschaft des Nuslandes

November-Ausweis der BJZ.

Zürich, 13. Dezember, Nach dem Monatsausweis der Bank für Snternationalen Zahlungsausgleih per 30. November hat G die Bilanzsumme gegen Ende Oktober von 466,0 auf 458,1 Mill. ffrs. vermindert. Ebenfalls abgenommen haben die Konten Gold in Barren von 119,7 auf 111,9 Mill. ffffrs., und rediskontierbare Wechsel und Akzepte von 73,5 auf 72,2 Mill. sfrs., während sich der Kassabestand von 44,3 u! 45,6 Mill. ifrs. und Gelder auf Sicht von 12,99 auf 13,1 Mill. |frs. E Ge und Gelder auf Zeit mit 14,9 Mill. res, und andere Wechsel und Anlagen mit 200,5 Mill. \ffrs. nur geringfügige Veränderungen aufweisen. Auf der Vasjivseite stehen die langfristigen Einlagen mit 229,0 Mill. \ffrs. unverändert zu Bu. Kuxrzfristige und Sicht- einlagen mit Ausnahme derjenigen anderer Einleger, die von -0,95 auf 1,83 Mill. sfrs. gestiegen sind, sind fast unverändert geblieben, Kurzfristige und Sichteinlagen in Gold haben von 29,4 - auf 20,1 Mill. \ffrs. abgenommen. —-

n e M A

Die s{chlechte Wirtschaftslage im „befreiten“ Frankreich

Madrid, 13. Dezember. Nach spanischen Pressemeldungen wird die gegenwärtige französische Lage durch die anhaltende Fnflatton O Die industrielle Erzeugung leidet nah wie vor tar? unter dem Mangel an elektrishem Strom, an Kohlen, Roh- stoffen, Transportmitteln und Produktionsmitteln, so daß zahl- reiche Fabriken schließen oder verkürgt arbeiten müssen. Die Nah- rungsmittellage wird ständig s{hwieriger. Der Schwarzhandel steht nah wie vor in hoher BVlüte, da die Bewirtschaftungsorgani- sation völlig unzulänglih arbeitet. Die Arbeiter werden begreif- licherweise* am stärksten betroffen. Zwecks Streckung der Brot- getreidevorräte wurden die Ausmahlungs-Vorschriften dahin- gs „geändert, daß die Ausmahlung auf 97 3 erhöht wurde.

ie Privatinitiative is durch die Unsicherheit stark gehemmt. Die Auswirkungen des Mangels an Transportmitteln sind verheerend.

Serrtea net can

Die Lage der srhwedischen Terxtilversorgtitng

Stockholm, 13. Dezember. Die Einfuhr von Textilwaren nah Schweden ift immer 08 seh geworden. Auch der Mangel än

Arbeitskräften trägt das seinige dazu bei, um die s{chwedische Texytilversorgung zu vershlehtern. Fedoch kann man für die neue, am 1. Fanuar beginnende Rationierungsperiode mit der- ager an normalen [tnissen gemessen, an Rohwaren sehr groß sind. Diese A en mad in Svenskä Dagbladet der eiter bder Textilabtetlung der s\taatlihen Fndustriekommission, Paues. Fn normalen Zeîten deckt die {wedische Textilindustrie den einheimischen Bedar zu etwa 80%, Jnfolge des Mangels an Arbeitskräften sind diese Möglichkeiten jeßt wesentlich ge- mindert. “Ende September fehlten in der Textilindustrie nicht weniger al8+.8603 Arbeiter. Während des Krieges ist im Ver- [tnis der Anzahl der männlihen und weiblichen Arbeiter in Textilindustrie eine starke Verschiebung entstanden. Vor dem Krieg arbeiteten in der Textilindustrie nur 36 °/ Männer gegen jeßt 469/», Die weiblihen Arbeitskräfte find in immer oßerem Mane zu höher bezahlten Fndustrien übergegangen. ie Baumtvollindustrie kann z. Zt. nux 64°%/ des normalen Bedarfs deen, es herrs{ht deshalb Mangel an Baumtwwollwaren. Fn der Wollindustrie ist die Rohstoffversorgung besser gewesen al3“ in der Baumwollindustrie. Lumpen j

O Zuteilung von erhältnifsen rehnen wie bisher, wtil die

fonnten je nach den Umständen in mehr oder weniger großem Maße in Anspruch ge- nommen werden. Der s{chwedische Bedarf an Wollwaren wird z. Zt. zu 78% durh die s{hwedische Fudustrie gedeckt. Vom 1. November 1944 an - ist der Pro i für die Beimischun von Wolle, der 1940 15% nicht übersteigen durfte, auf 40 % für Streichgarnwaren und 70%/6 für Kammgarnwaren festgeseßt worden. Außerdem dürfen die Fabriken 10% threr Wollzuteilung zur Herstellung von reinen Wollwaren verwenden. Fn der Trikot- industrie sind Kunstseide und Zellwollgarne immer stärker zur Verwendung gekommen. Diese hatte einen Rohstoffzugang, der denfenigen in der Vorkriegszeit überstieg, Jm vorigen! Fahr fonnte der Zivilbedarf mit über 87 °/» gedeckt werden. Die Leinenindustrie konnte dank des einheimishen Flachs8anbaues zu etwa 70 / aufrechterhalten werden. Der große Bedarf der Wehr- macht ist fett in der Hauptsache gedeckt, und die Produktion kann sh immer mehr auf den allgemeinen Markt einstellen, Die Herstellung von Handtüchern entspriht jeßt etwa 859%/9 des Vorkriegsverbrauchs; während der Flachsanbau in Schweden er-

4, Oeffentliche Zustellungen,

. u §- and Gétrafsacóu, L. Ba oa &, Veriust- nub Fundsa

2. Zwangs! e L Guta O n

L Untersuchungs- und Strafsachen [10301]

Jn der Strafsache gegen deu frühe- ren Rechtsanwalt u. Kotar Paul Her- mann, wohnhaft in Naumburg/S., Schönburger Str. 5, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wird der Beshluß des Anitsgerich8Naunmburg/S. vom 30. Sep- tember 1944, durch den die Befchláäg- nahme des gesamten Vermögens des Beschuldigten angeordnet war, gemäß L 78 Abs, V des Gesetzes über die De- visenbewirtschaftung vom 12, 12. 1938 aufgehoben.

Die vom Landgericht Halle a. S. am 229, November 1944 ausgesprochene erneute Vermögensbeshlagnahme bleibt

[10259] Altbauer vrmann

“anwalt

Wünschendorf Nr. 5

zeichneten Gericht,

Naumburg/Saale, 6. Dezember 1944. | 4 F Amtsgericht.

bex

-Staatskassen-Anweisungen der

6, Auslosteng usw. von Wertpapiereu,

3. Aufgebote

Der frühere Gutsbesißer und jeßige S M ARLIE auf Frau Eugen schendorf d k R big ndors, vertreten dur en Rechts- gt: t Bretschneider 4 Lähn, ha ufge angebli verlorengegaun- genen Hypothekenbrieses über die auf [10288] dem SULOLREEIN des Grundstücks latt 50-Aßteilung 111 für ihn eingetragene Auswer- S habe: G s V 5 Y uf AOMUR tragt, Der Fuhaber der Uvkunde wird | 14609 N, ausgestellt für Karoline| Fm Namen des Deutschen Volkes! aufgefovdert, spatestens in dem auf den | &is; L l Ypril i648 10 U r,;vor dem unter- Der l s trastlos ertlärt immex 6, anbe- U raumten Aufgebotstermin seine Rechte t ( anzumelden und die Urkunde dd ver-Döhren, Landwehrstraße 47, hat das | für die Amtsgeriht in Wernigerode dur den | eingetragene Hypothek von 40 000 Göld-

legen, widrigenfalls die Kvaftloserflä- | [ u : Amtsgerichtsrat artassenbud ür Recht | mark od en

hierdurch unberührt, rug, dee Urkunde erfolgen wivd,

mtsqeriht Löwenberg, Schl, T

folgreih war, kann über den Hanfanbau dies niht gesagt wer- den. Die Juteindustrie arbeitet wie ee zum überwiegenden Teil mit Papier. Der Verbrauch von Rohjute beläuft fich so nur auf etwa 89/0 des Vorktriegsverbrauchs.

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Schweizerishe Wirtschaftslage und die Zukunftsaussichten

Zürich, 13. Dezember. Auf der ordentlihen GV. der Schivei- zerischen Lokomotiv- und Maschinenfabrik Winterthur machte Direktor M. Ziegler interessante Ausführungen über die all- emeine Wirtschaftslage der Schweiz und im besonderen über die age der Shweizerishen Lokomotiv- und Maschinenfabrik Win- terthur. Fe mehr sih das Kriegsgeschehen den Grenzen der Schweiz näherte, desto größer seien auch in der Schweiz die wirt- schaftlichen Schwierigkeiten geworden. Die (Helzettldbe Fndus- trie séi deshalb für die Weiterführung ihrer Betriebe sozusagen in vollem Umfang auf die U im Lande befindlihen Mate- rialvorräâte angewiesen. Die Abschließung der Schweiz von der übrigen Welt und insbesondere von den Ueberseegebietèn ver- vollskändige sich. Troy der durch den Krieg bedingten teilweisen Selbstverjorgung sei die Schweiz nah wie vor sehr weitgehend vom Handelsvertehr mit dem Ausland abhängig. Die Nachfriégs- zeit werde der Schweiz eine Fülle neuer Probleme hinsichtlich Export und seine Finanzierung, die Materxialbeschaffung, Teil- nahme am Wiederaufbau der durch den Krieg E Gebiete usw, stellen. Die Sintis, müsse Mittel und Wege finden, um das erbohte Kostenniveau des Landes demjenigen der internaiio- nalen Konkurrenz anzupassen. Die Beschäftigung der schweize- rische#t Lokomotiv: und Maschinenfabrik, die in dén einzelnen Abteilungen ungleichmäßig war, dürfe im Bevichtsjahr noch als gut bezeihnet werden. Die Faf urabeiräge aller Abieilungen zusammen haben sih auf gleiher Höhe gehalten wie im Vor- jahre. Während der kleine Rückgang, den die geleisteten Lohn- stunden wictdemum aîitsweisen, an und für sich niht zu Besorg- niffen 'Anlaß gebe, da ex seine Hauptsache im vermehrten Mili- tär- und Landdienst finde, müsse die starke Abnahme, die der Bestellungseingang als Folge des weitgehenden Ausbleibens neuer ausländisher Aufträge erfahren habe, als beunruhigend bezeichnet werden. bat sichere der Auftragsbestand, mit dem sie in das neue Geschäftsjahr eingetreten set, noch für längere Zeit Beschäftigung. Vorausseßung für die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Beschäftigung auf längere Sicht sei indesjen der rechtzeitige Wigand neuer Bestellungen, dies um so mehr, als in der Mashinenindustrie die Heitspanne, die im allgemeinen zwischen der Hereinnahme eines Auftrages und dem eigentlichen Beginn der Fabrikation liege, iFolge der gegenwärtigen Schivie- rigkeiten der Materialbeschaffung oftmals eine unliebsame Ver- längerung erführe.

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Rendite der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz

Zürich, 13. Dezember. Das Schweizerische Bauernsekretariat, der Spibenverband der Landwirtschaft, hat die Ergebnisse der Er- hebungen über die Rentabilität in der deen Landwikts- schaft sür 1943/44 veröfsfentliht, Er kommt zu dem tus, daß die Shweéizer Bauern im Kriege keine Kriegsgewinne hätten machen lföunen, sondern höchstens in der Lage seten, die in der vorangegangenen Krisenzeit von 1931 bis 1937 erlittenen Verluste etwas auszugleihen. Fm Durchschnitt der Fahre 1931/43 erreicht die Reudite der kontrolliecten bäuerlichen Betriebe 4,08 %, wäh- rend - 19 Hypothekarzins der gleihen Fahre durhshnitilih 4,10 % erreichte. N

Emission von Staatskassen-Anweisungen in der Slowakei

Preßburg, 13. Dezentber. Der slowakische Finanzminister wurde durch Regieruitgsverordnung ermächtigt, im Wege von Kredit- operationen Mittel zur Erfüllung von Verpflihtungen aufzu- bringen, die sich aus dem internationalen Zahlungsverkehr und den diesbezüglichen internationalen Vereinbarungen ergeben. Fm Sinne dieser Ermächtigung gab der Finanzminister 3 %ige ‘owakishen Republik Gesamt- betrag von 600 Mill. Ks, áus, die auf den Ueberbringer lauten und in Stücken von je 1000, 10 000, 50 000 und 100 000 Kronen Nennwert ausgegeben werden. Jedes Stück hat 10 Coupons. Die Kassenanweisungen werden nahträglich verzinst, die Zinsen '

am 16. 6. und 16, 12. ausgezahlt, Die Kassenanweisungen sind bis 16. 12. 1949 zu amortisieren.

Öfsentlicher Anzeiger

TIVSERSASIR S R ger. +1

n Per mae it b. D.,

tL 12, Offene Handeis- und Kommanditgesellschaften,

8, KommartditgeseUf n atif Aktion, |

| 7, Aktiengesellschaften, 9, Detntsche Kolvnialgefelischaften,

Durch Auss\chlußurteil vom 7, De- ember 1944 ist das Sparbuch der Stadt- parktasse Haan Nr. 33 066 über 369,10

treten dur

Schmidt

: A7 ariá geb. Simons, Haan, in Wün Breide

ofer Str. 30, für kraftlos er-

t das | flärt worden. 2 F 7/44. Metíimann, den 7. Dezember 1944.

Amtsgericht.

12 097

[10287]

folgende Sparkassenbücher erflärt: 1, Nr. B 108398, lautend auf Jda Holstin lautend auf Helene G 2304, lautend auf Margarete Dres wing geb. Roemeling,

/

Skepsis der türkishen Wirtschaft bezüglich USA.-Geschäften

Budapest, 13. Dezember. pn zahlreichen Aeußerungen bemüht sih die türkishe Regierung, das Vertrauen der Wirtschaft in die neue Lage des Landes zu stärken, Sie behauptet seit einiger Zeit durch thre Publikationsorgane immer wieder, daß die Handels- beziehungen zwishen den USA. und- der Türkei aussihtsreihe Entwicklungsmöglichkeiten hätten, wobei die USA. an die Türkei Automobile und Zubehör, die Türkei dafür an die USA. land- wirtshaftlihe Produkte liefern würden und daß bereits für den türkish-nordamerikanishen Handel 32 USA.-Frachter vorgesehen seien. Die türkishe Wirtschaft beobachtet jedo diesen offiziellen Optimismus mit unveränderter Skepsis, wie cus neutralen Be- richten zu erkennen ist, einer Skepsis, die durch die Erfahrungen allerdings nur zu gerechtfertigt ersheint. Ein Fnteresse an tür- kishen Produkten in den USA. muß als äußerst zeitbedingt ans» gesehen werden, da die USA. normalerweise auf türkische Waren nicht angewiesen sind und nah Wiederherstellung normaler Wirt- shaftsbedingungen auch kaum auf die als teurer Lieferant be- kannte Türkei zurückgreifen dürften,

Wirtschastliche Ausplünderung Nordafrikas durch die USA.

Lissabon, 12, Dezember. Die wirtschaftliche Ausplünderung Frangösish-Nordafrikas dur die Nordamerikaner wtrd immer La fühlbar, was erneut aus Berihten aus Tunis hervorgeht. Dort verhängten die USA-Behörden etn Ausfuhrverbot für tunts sische Phosphate nah anderen Ländern als den USA. Gleich- zeitig wurde die Verwendung von Phosphaten als Düngemittel en französishen und ARU Bn Grundbesißern verboten. Dur diese beiden Anordnungen wurde die tunesishe, aber auch die französische Wirtschaft Eider getroffen. Die Phosphate stellten die Hauptausfuhr Tunesiens als zweitgrößten Produzenten der Erde mit in den leßten Vorkriegsjahren etwa 1 650 000 t jährlicher Ausfuhr dar. Dies brachte niht nur erheblichen Aktivposten in das tunesishe Budget, sondern auch dem französishen Staat direkte und indirekte Einkünfte, da die Minengesellshaften aus\chließlich mit französishem Kapital aröüeiteten. ; E

ma) der Besezung Tunesiens durch die Engländer und Nosd- ameritaner wurden zahlreihe der bisherigen Aktionäre als an- geo ye Collaborationisten enteignet. Die so frei werdenden Aktien auften USA-Gesellschaften auf, so daß {hon im vergangenen Jahr bekannt wurde, USA-Kapital habe die Aktienmehrheit bet der wichtigsten Minengruppe von Gafsa-Metlauti inne, die allein 2/3 der tunesishen Phosphate erzeugt. - Von gaullistisher Seite wurde diese unangenehme Tatsache zwar abgestritten, doch beweise die seitherige Entwicklung der Minen und besonders die oben an- geführten Verordnungen, daß die gaullistishen Stellen keinerlei Einfluß mehr auf die Reichtümer Tunesiens haben. Ein rücksichts- loser Raubbau sebte ein, wodurch die Produktion hon im ersten Jahr auf 4 Mill. t gesteigert wurde.

Das jeßt erlassene Ausfuhrembargo trifft natürlich in erster Linie die französishe Landwirtschaft, die seit Aufhören der deut- schen Lieferungen katastrophalen Mangel an künstlihem Dünger leidet. England ist nicht betroffen, da es sich an den Phosphaten Marokkos schadlos hält. Verheerend wird jedoch die Wirkung des Düngeverbots auf die tunesische Landwirtschaft setn. Besonders die großen, unter französisher Leitung stehenden Güter in Wests éin bei Kef und Tadjerouine sorote die in italienishen Hän- den liegenden {Farmen in Osttunesien produzierten einen erheb- lichen GetreideUbershuß, der vorwiegend nah Frankreich ging

(durchschnittlich etwa 300 000 f. Weizen und 120 000 t Gerste fähr-

liher Gesamtproduktion). Der meist sandige und künstlih bé- wässerte Boden benötigt dringend die künstlihe Düngung, so daß bei Aufrechterhaltung des Verbotes, mit Phosphaten zu düngen, Landtvirtschaftskreise damit rechnen, daß nihcht einmal der tunesishe Bedarf gedec werden kann.

Berichte von auswärtigen Devifenmärkten

Nrag, 12. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 868,80 B., Kopens hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B. Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,46 B.

Budapest, 12. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengs. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 13. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02%—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stecholm 16,85—16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,849 /16-

Kopenhagen, 12. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—

Alles Briefkurse.

Stockholm, 12. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95- B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B., Brüssel —— G, —— B, Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom, G., 95,65 B, Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., m —— G. —— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B.,, Madrid —,— G,, Türkei preis Lissabon 16,29 G., 16,55 B.,, Buenos Aires 102,00- G,,

m t

London, 12. Dezember. (D. N, B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

18, Unfall» uwd Fiuvalidenverficherungen, |

| 14, Deutsche Reichsbank unh Bankausweise. 15. VerscHiebene Bekanntmachungen.

mann, geb: 7. 11, 1926, über 2062,68

Reichsmark, wird für kraftlos erklärt.

Wernigerode, den 29. November 1944, Das Amtsgericht.

den greas! envorstand, ür kraftlos

2. Nr. B 11121, rxenzloff, 3, Nr. 103216

L Ne 21 F, 7. 44. Fn der Aufgebotssache En der Uverna Bauka in Liptovsky Sväty

lautend auf Erika von Boen- ; M Si gshausen-Budberg. Mikulas, Slowakei i. Liqu., rertreten

Posen, den 27. November 1944. Das Amtsgericht. c! pol, v.

durch ihre Liquidatorin Sedliacka Banka Bratislave (PreßburH,

Durch Aussch{lußurteil vom 7. De- ember 1944 ist das Sparbuch der mtsfsparfasse Gruiten Nr. 752 über

[10224]

Mettmann, den 7. Dezember 1944. Amtsgericht.

10220]

8 F 11/44. Dur Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 27, Novem- ber 41944 ‘sind S Antrag dec Stadts sparkasse der Gauhauptstadi Posen, ver-

Ausschlußurteil.

des Heinz Springemann, ge 1906 gelegli Béttteteit durch seinen | von - Berlin-Treptow Band 26 Blatt Vater Em

erkannt: Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse

lautend auf den Nämen Heinz Springe-

diese vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Friedrich Rothe, Dr. Kurt Linde- mann, Berlin W 8, Mohrenstr. 10, hat das M Sa, A a

n der Aufgebotssache | Amtsgerichtsrat Dr. Michalke für Recht J ns am 7 N erkannt: Der über die im Grundbuche

pringemánn in Hanno- | Nr. 866 in Abteilung Ill unter Nr. -5 vorgenannte Antragstellerin Hypothekenbrief wird . 10 984 | für kraftlos erklärt. Berlin-Neukölln, 5 Dezember 1944. Amt8geriht Reukölln.

rnigerode a. H.,