1945 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Ms S2 Rom

4. Oeffenitliche Zustellungen

[10785] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma „Universelle“-Werke C. Müller & Co. in Dresden A 24, E Str. 50, klagt gegen 1. die irma Caisse Autonome des Monopoles du Royaume de Roumanie in Bukarest, 2. die Rumänische Nationalbank in Bukarest auf Zahlung von 95 000, N nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1944. Zur mündlichen ang des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Landgericht Dresden, Pillnitzer Straße 41, Eg., Saal 33, auf den 23. März 1945, 9 Uhr, geladen. 24. 0. 59/44. '

Dresden, den 27. Dezember. 1944

Das Landgericht.

[10786] . Oeffentliche Zustellung. j

2 R. 272/44. Frau Rosa -Ganswind geb. Krüger in Schwarzgrund Nr. 115,

reis Welun, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nickel in Kempen, ‘klagt gegen ihren Ehemann, den Land- arbeiter Fohannes Ganswind, zuleßt in Neufeld, Gebiet Stalino/Rutland, jeßt unbekannten Aufenthalts auf: Ehe- [Micha und ladet den Beklagten vor das Landgericht in Kalish, Hermann- Göring-Str. 13, auf. den 12. Februar 1945, 11,00 Uhr, Zimmer 111, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Vrozeßbevollmäch- tigten vertreten zu lassen.

Kalisch, den 22. Dezember 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgertchts.

[10683] Oeffentliche Zustellung. Der Präsident der Reichskultur-

. kammer, Berlin W 15, Schlüterstr. 45,

klagt gegen die Schauspielerin Elisabeth Wieczorek, früher in Berlin-Char- lottenburg, Geisbergstraße 34 bei Haagen, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 150 A (einhundertfünfzig Reichsmark) nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1943 zu zahlen. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vgr das Arbeits- eriht - in Berlin - Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, auf den 16. März 1945, 94 Uhr, Zimmer 159 I, geladen. Berlin-Charlottenburg, 19. 19. 1944. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerihts.

[10684]

Es klagen mit dem Antrag auf Schei- dung der Ehè: 1. Der Gärtner Alfred A in Hannover, anne, 6,

rozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Dr. Mogk in Hannover, gegen seine Ehefrau - Annemarie Hamann geb. Marx in Hannover, Kramerstraße 12, § 17 Eheges. 3 R. 53/44 —, 2. die Ehe- fr. Ernestine Schmidt geb. Werner in Hannover, Engelbosteler Damm 140 ITT, Prozeßbevollmächtigter: - Rechtsanwalt Philippi in Hannover, gegen ihren Ehe- mann, Hufshmied Wilhelm Schmidt in

Hannover, Knochenhauerstraße 583, g 55 | ——

Ehege\ 6 R. 103/44 —, 3. der Dol- metsher Dimitri von Renngarten in Hannover, Ricklinger Straße 71 IV, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Winter in Hannover, gegen seine Ehe- frau Gilberte von Renngarten geb. Terrail, Versailles b. Paris, rue de la Ste. Victoire, 88 47, 49, 55 Eheges. 6 R 113/44 —, 4. die Ehefrau Elisabeth Mandich geb. Leonhardt in Hagen über Bad Pyrmont Nr. 1283, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Drinkuth in Bad Pyrmont, gegen den Berthold Mandich, daselbst, § 49 Eheges. 5 R, 189/44 —, 5. die Ehefrau Hedwig Schulz geb, Kallohn in Hannover, Schiller- straße 4, Prozeßbevollmähtigter: Rechts- anwalt Hackradt in Hannover, gegen den Händler Otto Schulz in Hamnover, Goethestraße 29, § 47 Eheges. 6 R 178/44 —. Die Beklagten sind ¿. 3. uflbekannten Aufenthalts. Die Kläger

1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,

l. Handelsregister

für die Ungaben in ( wird etne Gewähr r die Nichtigkeit eitens der Registergeri uit Ii M AEEE

—.

Troppau, [10636] Handelsregister. - z Neueintragungen: Vom 1. November 1944:

H.-R. A 100 Röm.: Holzindustrie Dittrih & Fischer (Siy Römerstadt, Hovlz-Be- und Verarbeitungsindustrie).

ffene Ses e [Waf seit 1, Januar 1944, Gesellschafter sind: Erich Dittrich, Holzindustrieller, Römerstadt, Fri Fischer, Holzindustrieller, Petrikau. Die persöónlih haftenden Gesellshafter sind einzeln zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt. Der Frau Margarete Dittrih geb. Ehle in Römerstadt ist Einzelprokura erteilt.

Vom 5. Dezember 1944:

H-R. A 452 Trop.: Drogerie unÿ Materialwarenhandlung Gustav Wanke (Troppau, Stadtteil L A pan Rati- borer Straße Nr. 99). Jnhaber: Gustav Wanke, Drogist und Materialwaren- händler in Troppau, Kat ar?ir, Sthla- geter;traße 30, Der Fraa Marg1t Wanke

m

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. L vom

laden die Beklagten zur. mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Hannover, und zwar: Zu 1 vor die Zivilkammer 3 auf den 16. Fe- bruar 1945, 11 Uhr, zu 2 vor die Zivil-

J. | kammer 6 auf den 14. Februar 1945,

11 Uhr, zu 3 vor die Zivilkammer 6 guf den 14. Februar 1945, 11 Uhr, zu 4 vorx die Zivilkammer 5 auf den 22. Fe- bruar 1945, 10 Uhr; zu 5 vor die Zivil- kammer 6 auf den 14, Februar 1945, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch eiten bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsantoalt als Prozeßbevoll- mähtigten vertreten zu lassen. Hannover, den 21. Dezember 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [10686] Oeffentlihe Zustellung. E Die Frau Helene Poburski geb. Ja- worski in Finowfurt, Mark, Biesen- thaler Straße 88, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Meyer in Sbatawalde klagt gegen den Fleischer Adolf Poburski, früher in Finowfurt, auf Ehescheidung . aus § 49 des Ehe- eseßes und Schuldigerk area des Be- aaten gemäß § 60 des EChegesezes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 2, Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 5. April 1945, 11/4 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. R. 602/44.”

Prenzlau, den 18, Dezember 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[10687] Oeffentliche Zustellung.

Der Bauer Wilhelm Frey in Rati- bor, Nikolausheim, Umsiedlungslager Nr. 73, Prozeßbevollmächtigtex- ects- anwalt Pawlif in Ratibor, klagt gegen seine Ehefrau Olga Frey geb. Shmidt- gall, frühèr in Friedenseld (Rußland), auf. Ehescheidung aus § 55 Ehegeset. Die Beklagte wird hiermit zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Land- gerichts in Ratibor auf den 15. Fe- bruar 1945, vormittags 112/, Uhr, ge- laden mit. der Aufforderung, si dur einen bei diesem Geri ggcallenen Rechtsanwalt als Prozeßbèvo maähtig- ten vertreten zu lassen, 4 R. 324/44.

Ratibor, den 20. Dezember 1944,

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

U Ladung. 1 Karl Steinle, Zimmermann, Bad Cannstatt, Brählesgasse 15“ bei Hahn, klagt gegen seine Ehefrau Emma Steinle etgene Schagek, zulegt in New York/USA., auf E esheidung aus Di 55 Eheges. “Verhandlungstermin: ienstag, 20. März 1945, vorm. 9 Uhr vor der 1, Zivikkammer des Land- gerihts Stuttgart, Ulrichstr. 10, IT. Stock, Zimmer 415. Geschäftsstelle des Landgerichts. Rechnungsrat Klenow:

7. Aktien- gesellschaften

[10758] :

Umtanschangebot an die Jnhaber der

zur Rückzahlung zum 1. April 1945 ge-

kündigten 5 igen Teilschuldver chrei-

bungen von 1940 dec Großkrastizert

Mannheim O Mann- eim.

Namens dec Großkraftwerk Mann- heim Aktiengesellshaft bieten wir hiec- durch den Fnhabern der obigen zur Rückzahlung zum Kurse von 102 9 ge- kündigten Teilshuldvershreibungen den Umtausch ihrer Stücke in

4 %ige, durch Grundschulden ge-

sicherte Teilshuldvershreibungen von 1944 der Großkraftwerk Mann- heim Aktiengesellschaft (Wertpapier- Kenn-Nr. 32 805)

Zentralhandelsregister

| 3, Bereinsregister, | Fra 4. Genossenschaftsregister, |

ura erteilt. s Vom 9. Dezember 1944: is A 453 Trop,: Eduard Zahaisky Pilsner Urquell Generalvertrieb für das Ostsudetenland (Großhandel mit Pilsner Bier in Fässern und Flaschen, Teichgasse Nr. 43). Jnhaber: Eduard I Gastwirt, Troppau. s q, 0 r, Ae P _ -R. 54 Trop.: Josefine Proksh & Co. Gastwirtschaft Troppau (Troppau, Olmüger Straße 32). Offene Handel3- gesellshaft seit 1. Fanuar 1944. Per- sönlich haftende ; Bee cFosefine Prok, Friedrih Proksh und Theresie Berger, Gastwirte in Troppau, Ver- tretumasbefugt " ist die Gesellshafterin Josefine Proksh gemeinsam mit einem der beiden anderen Gesellschafter. Atnderungen: Vom 1. Dezember 1944: H.-R. A 396 Trop.: Ersrid Hausotter, *roppau, Adolf-Hitler-Ring 1, Troppau Handel mi“ Haus- und Sa teN, Der Hildegard Hausotter in roppau ist Einzelprokura erteilt, Vom 4. Dezember 1944:

eb. Hoffer in Troppau ist Einzelpro- ; \

H.-R. A 210 Trop : «Rasierklingen-

aus einer neuen Anleihe im Gesamt- betrage von #A 14 000 000,— an.

Die neue Anleihe, deren Einführung an den BVörsen zu Berlin und Frápk- furt a. M. ‘beantragt werden wird, ist eingeteilt in Abschnitte zu N 1000,— und A 500,—, die auf den Namen der Deutschen Bank Filiale Mannheim oder deren Order lauten und mit ihrem Blankoindossament versehen sind.

Der 'Zinslauf der Anleihe beginnt am 1. Vftober 1944. Den Schuldver- shreibungen werden Halbjahreszins- [heine beigefügt, deren erster auf den 1. April 1945 lautet. Während der Gültigfeitsdauer der Verordnung vom 17. 12. 1943 gelangen jeweils zwei Zins- scheine zusammen zur Einlösung, uffd zivar am 1, Juli jedes Jahres, die beiden ersten Zinsscheine per 1. April und 1. Oktober 1945 mithin am 1. Fuli 1945. i

Die planmäßige Tilgung der Anleihe erfolgt nah fünf Freijahren durch Aus- lojung in 25 gleichen 7Fahrèsraten zu- züglich ersparter Zinsen, so daß die erste Tilgungsrate am 1. Oktober 1950, die leßte am 1. Oktober 1974 fällig wird. Verstärkte Tilgung durch freihändigen Rückauf ist jederzeit, durch verstärkte Auslosung jedoch nur zu einem Zins- termin, frühestens zum 1. Oktober 1950, zulässig. Zusäßlih durch Auslosung ge- tilgte Beträge können auf spätere plan- mäßige Tilgungsraten angerechnet wer- den, freihändig zurückgekaufte Stücke dagegen nicht, Die Rückzahlung der aus-

:| gelosten Stüce erfolgt zum Nenntvert.

Die Schuldnerin ist ferner berechtigt, die Anleihe mit einer Fuisi von brei Monaten zu einem Zinstermin, frühe- stens jedoch zum 1, Oktober 1950, zur Rüdczahlung zum Nennwert zy kündi- gen. Seitens der Gläubiger sind - die Teilshuldvershreibungen unkündbar.

Die neue Anleihe wird gesichert durch drei Gesamtgrundshuldèn über R 2 111 729,40, RM 8088 270,60 und RNAM 3 800 000,— auf den gesamten Be- triebsgrundstücken der Gesellschaft, von deren die erstgenannte Grundschuld erst- rangig ist, und zwar im gleichen Range mit der Grundschuld von &M 1142400,— für den Restumlauf der im Fahre 1926 von der Gesellschaft und der Per (jeßt Westmarkwerke) Aktiengese schaft gemeinsam ausgegebenen . Amerika- anleihe, während die übrigen beiden Grundschulden vorläufig den Rang da- nach erhalten haben. Die Gesel"“chaft ist jedoch verpflichtet, sobald als. möglich au für diese beiden Grundschulden den ersten Rang herbeizuführen. Anleihe- treuhänderin ist die Deutshe Bank Filiale Mannheim, Die Gesellschaft ist verpflichtet, auch alle von ihr -in Zukunst zu erwerbenden Betriebsgrundstücke nebst Gebäuden usw. für vorstehende Grund-

,| {ulden mitzuverpfänden, andererseits

ist sie berechtigt. bei einer Vergrößerung ihrer Werksanlagen die dinglihe Be- lastung im gleihen Range mit vors, stehenden Grundschulden bis zur Hälfte des Sachwerts der Werksanlagen als Ganzes zu vergrößern, , sofern sämtliche drei Grundschulden vorher die * erste Rangstelle erhalten haben.

Die Großkraftwerk Mannheim Aktien-

-| gesellschaft ist im Jahre 1921 gegründet

worden, Als Dividende für die Ge- schäftsjahre 1939/40 und 1940/41 wur- den je 4% und für die Geschäftsjahre 1941/42 bis 1943/44 je 3 9 verteilt. Der Umtausch erfolgt in der Weise, daß die unterzeihneten Banken die Stücke der Anleihe von 1940 für die Gesellschaft entgegennehmen und , da- gegen für deren Rechnung die der Deut- hen Bank Filiale Mannheim zu ge- treuen Händen zu übergebenden Stüe der Anleihe von 1944 aushändigen, Die Aas zum Umtausch hat in der Beit bis zum 15. Februar 1945 einscließlich bei einer der unterzeihneten Banken während der üblichen Geschäftsstunden unter Verwendung der dort ærhältlihen Vordrucke zu erfolgen.

werk „Avot“, Anton Volkinann & Co. Troppau“ (Troppau). ‘Laut Beschluß des° Landgerichts Troppau vom 39, No- vember 1944 (G.-Z. 4 0 35/39) wird die Wirksamkeit der einstweiligen P gung vom 30, Mai 1944 bis 31, Mai 1945 verlängert. / ¡

Vom 18. Dezember 1944:

H.-R. 4 34 Jäg.: Max (Jägerndorf, Lidogasse Nr. 12, Ma- hinenfabrikation). Dem Fabriksbeam- ten Bruno O in Jägerndorf ist Einzelprokura erteilt.

Troppau, den 19. Dezember 1944.

Das Amtsgericht.

4. Genofssenschaîts- register

Bad Polzin. [10641]

Bekanntmachung. Jn unser Genosjenshaftöre lee it heute unter Nr. 35 bei der Elektrizi- täts- und Maschinengenossenschaft Bramstädt, e. G. m. b. H.,, Bramfstädt, [gendes eingetragen: Die Genossen- haft ist durch Beschluß der außer-

A

5, Musterregister, : 6. Urheberrechtseir.tragsrole, |

Spclda |

2, Januar 1945. S. 2

Gleichzeitig sind- die Teilshuldver- shreibungen von 1940 mit Zinsscheinen per 1. April 1945 u. (s E I 06 ordnet und - unter Beifügung etnes Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung einzureihen. Die Um- tauschenden erhalten für den Betrag dec eingereihten Teils uldvershreibungen von 1940 den gleichen lis in Stücken der 4 igen Anleihe von 1944 mit Zinsscheinen per 1. April 1945 u. ff. zum Kurse von

102 %

provisionsfrei, wobei die Stüce der An- leihe von 1940 zum Rückzahlungskurs von 102 % in Zahlung genommen wer- den. Sie erhalten außerdem für die Zeit vom 1. Oktober 1944 ‘bis zum 1. April 1945 einen

Zinsausgleih von 4 % in bar.

Die fristgerecht im Umtauschwege an- geforderten 4 igen Teilschuldverschrei- bungen von 1944 werden voll zugeteilt.

Die Anleihe ist bis auf weiteres giro- sammeldepotsähig. Die Lieferung der ugeteilten Teilschulbbetlhreibunaen er- tolat daher über das Girosammeldepot, sofern nicht ausdrücklich von einer der

unterzeihneten Banken oder einer ihrer

Niederlafsungen auszustellende Kassench quittungen angefordert werden. Diese sind niht übertragbar; gegen-ihre Rück- gabe können die Stücke nah ertig- stellung bei derjenigen Stelle, we he die Kassenquittungen ausgegeben hat, kosten- frei evhoben werden.

Mannheim, Berlin, Essen, Karisruhe, München, im Dezember 1944.

Deutsche Bank Filiale Mannheim.

/ Badische Bank.

Badische Kommunale Landesbank —-, Girozentrale —. Burkhardt & Co. Commerzbank Aktiengesellschaft

Filiale Mannheim. j Dresdner Bank Filiale Mannheim. Hardy & Co. G. m. b. H. Merck, Finck & Co.

Die Wolle und Tierhaare Aktien- gesellschaft Wotirag in Berlin ist ge- mäß § 203 Abs. 1 Ziffer 2 AftG. durch Beschluß der außerordentlihen Haupt- versammlung vom 24, Novbr. 1944 zum 31. Dezember 1944 aufgelöst worden.

Die Gläubiger der Gesellshaft wer- den hiermit gemäß § 208 AftG. auf- gefordert, ihre Ansprüche bei dem Unterzeichneten anzumelden. /

Berlin, 1. Januar 1945. Pte Wolle und Tierhaare Aktiengesellshaf

Wotirag in Abwicklung. Der Abwidckler: Dr. Hartner.

5 %ige Anleihe von 1940 der Großkraft- ‘n7- Mannheim Aktiengesellschaft. ) durch Befkannt- {llgemeinen Ver- | Ruckzahlung zum 1. April 194ò zum Kurse von 102% gekündigt worden. ‘Es wird ein frei- williger Umtaush in neue 4% Teil- V ale Sanden angeboten. Mannheim, im Dezember 1944, Großkraftwerk Mannheim Alktien- gesellschaft. [10757] Der Vorstand. 6 %ige

Teilshuldvershreibungen von

[10734] 1950 Reihe l der *

SIEMENS & HALSKE AKTIEN- GESELLSCHAFT, BERLIN.

Umtauschangebot und Kündigung.

Hiermit bieten wir den pnha ern der vorstehend genannten O shreibungen den Umtaush in Siemens & Halske-BVorzugsaktien ohne Stimm- recht in der Weise an, daß für je nom. A 700,— Teilshuldvershreibungen je nom. N.AÆ 2000,— Vorzugsaktien ‘ge- währt werden.

Diese Vorzugsaktien sind auf Grund oines Beschlusses unserer Hauptver- sammlung vom 13, Juni 1939 anläß- lih der Aufnahme der Elektrizitäts- Aktiengesellshaft vormals Schuckert & Co. als Fnhaberaktien geschaffen wor- den. An Stelle L einer bei der Aus- gabe auf nom. f.AÆ _700,— lautenden

ordentlichen Generalversammlungen vom 25. Oktober/22, November 1942 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind der Ortsbauernführer Otto Pauly und der Bürgermeister Gustav Cornell, beide in Bramstädt, ernannt.

Bad Polzin, 25. Oktober 1943.

: - Amtsgericht.

Dahme, Mark, fee M

In u ier Genossenschaftsregister ist bei Nr. 47 Stromver orgungs- genossen saft Wahlsdorf e. G. m. . H. am 21. Dezember 1944 fol- gendes eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Be- {hlüsse der Generalversammlungen vom A E November 1944 auf- gelost,

Amtsgerichtlihe Zwéigstelle,

Dessau. | « [10643] Bekanntmachun

Genossenschaftsregister 76 “Mittel- u. Norddeutsche Apotheker - Genossenschaft

. m. b. H. Minoda i, L. in Dessau: Ver-

tretungsbefugnis der Liquidatoren be- endet. Die Firma ist aen. Amtsgericht Dessau, 20. Dezbr. 1944.

s

[10735]

derartigen Aktie sind infolge der f E

richtigung unseres Grundkapitals 08 Jahre 1942 je 2 Vorzugsaktien oh Stimmrecht ‘von je nom. K 1000 etreten. Diese Aktien sind mit ¿; is zu 1% % nachzahlbaren Div

gegenüber unseren Vorzugsaktien

Stimmrecht und Stammaktien bey rechtigt. Nah Verteilung von 13/ Dividende sind die Vorzugsaktien go Stimmrecht bei der Ausschüttung ei etwaigeny weiteren Reingewinns Vorzugsaktien mit Stimmrecht 0 Stammaktien gleichgestellt. Jm Fe? der Verteilung des Gesellshaftsy; | mögens besteht der Vorzug der V, zugsaktien ohne Stimmrecht darin, d zunächst auf sie, sodann erst auf Stammaktien und endlih auf dié zugsaktien mit Stimmrecht je bis 35 % des Nennbetrages gezahlt we während ein weiterer Vermögensüh {huß gleichmäßig auf alle Aktien n dem Verhältnis ihrer Nennbeträge Ÿ vérteilen ist. k Auf die Vorzugsaktien ohne Stim recht sind für das Geschäftsjahr 1939 10% und für die Geschäfts}

I 1940/41 bis 1942/43 einfchließlich E erfolgter Kapitalberichtigung je 3% E

Dividende verteilt worden.

Die Vorzugsaktien ohne Stimm sind an den Börsen zu Berlin, Düss dorf, Frankfurt a, M., Hamburg, Mi! hen und Wien zum amtlichen Han! zugelassen. | , Die Bedingungen für den Umt sind im einzelnen folgende:

Für je nom. N. 700,— Teilicn

vershreibungein mit Zinsschein Nr. | (per 1. 4. 1946) und ff. werden 2 zugsaktien ohne Stimmreht übe nom. è.{ 1000,— mit Dividendens Nr. 3 (für 1944/45) und ff. gewäh Die JFnhaber der Teilschuldversch! bungen, die von diesem Umtaus ebot Gebrauch machen wollen, h thre. Stücke bis zum 15. März 1945 einschkießl mit einem arithmetis@ doppelten Nummernverzeichnis bei der Deutschen i oder einer ihrer deutshen Nie lassungen

während der üblichen Geschäftsstund{}

einzureichen: * Ÿ Der Umtausch erfolgt für die Eil reicher provisionsfrei. 5

Die \ obengenannten Stellen sind F reit, einen Spivenausgleich in T

[Qu dversGretbungen durch An- o) erkauf nah Möglichkeit zu vermitt( Unsere gesamten 6 %igen Reid Ma T elsGnlbverhreibungen von 19 Reihe I werden laut Bekanntmach in der Allgemeinen Denioun Stabe zum 1. “April 1945 zur Rüzahl zum Kurse von 342 % gekündigt. - Berlin-Siemensstadt, 2, Fan. 19 SIEMENS & HALSKE AKTIENGESELLSCHAFT. H. v. Buol. Dr. Fessen.

9. Deutsche RulonialgeselMain

Gesellshaft Süd-Kamerun, Berlin! Die E zur Einreichung der Ÿ teile un

s zum 31, Dezember 1945 verlä Berlin, im Januar 1945. Der Vorstand.

(0. Gesellichaften m. b.ÿ

Sozialkasse der CIBA 0 Aktiengesellschaft G. m. b. H., Berlin ; Die Gesellshaft ist aufgelöst. A Gläubiger werden aufgefordert, sih melden. Zum Liquidator ist der unt A: Mp Fried Tillmanns, wohnhaft Oeflingen/Bad ¡ |

[9529]

Kaufmann, Herr

bestellt. L Berlin, z. Zt. Wehr/Baden, 9. 11. 19

Der Liquidator: B

Friedrich Tillmanns.

7. Konku d Bergleichs8\ 8. Berschiedenes. E

Oels, Schles. In unser

Nr. 14 ist bei der Spar- und Darlehn

fasse e. G. m. b. H, in Bogschüß he!

eingetragen:

Die Firma ist erloschen. W

Amtsgericht Oels, 15. November 19

7. Konlurse und Bergleichssach

Aalen. L Amktsgeriht Aalen (Württ.). Beschluß v. 27. 12. 1944. Das K kursverfahren über das Vermögen | irma Siedlungsbau Aalen G. m. «in Aalen (Württ.) wird ge1 02 der Konkursordnung eingest@

Bischofsburg. [107

\{hluß.

Das Naqlaßkonkursverfahren den Nathhlaß des- am 31. Januar 1 zu Allenstein verstorbenen Klempn! meisters Friy Köwig aus Seebu S wird nach Abhaltung An termins aufgehoben. ishofsburg, den 15. Degember 19 s Anitôgerht.

geordnei

Genuß-Scheine anläßlich 4 Herabsegunz des Grundkapitals wi

[106 Genossenschaftsregis

“-

Deutscher Reichsanzeiger

Preußi

o Erscheint an fedem Wochentag abends. Bezugspreis dur Anzeigenstelle monatlich 1,90 2Æ&

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3 Tage

Nv. 2

Fernsprech-Nr. 21 43.58 u. 21 43 59

I C ats Au

Inhalt des' amtlichen Teiles:

Deutsches Reich-

Anordnung über Fertigungs- und Lieferfolge von Erzeug- nissen aus Eisen und Stähl. Vom 14. Dezember 1944.

Anordnung zur Durchführung der Anordnung des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion über Ferti- gungs- und Lieferfolge für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl. Vom 21. Dezember 1944.

Anvorduung über bie Benußung von tvilen Kraftfahrzeugen im Kriege. Vom 1. Januar 1945.

Anweisung Nr. 1/44 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel in der Reichsgruppe Handel über Lagerhaltung im Möbel- handel. Vom 28. Dezember 1944. (

Anordnung Nr. 7 des Hauptringes “Rüsre es Glas und Keramik“ beim Reichsminister für ung und Kriegs- produktion über die Streichung alter Aufträge und die Begrenzung des Auftragsbestandes. Vom 23. Dezember 1944.

Ergänzung der 21. Ans des Leiters des Sonderringes

Schrauben im Hauptring Maschineielemente beim Reichs- minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Her- stellung von Kaltgepreßten Schrauben (Dünúschaft-

shräuben), in Nr. 281. j Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts,

Teil I, Nr. 65 und 66 und Teil 11, Nr. 19. Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage. das

S 4A? À

Deutsches Neich j Anordnung über Fertigungs- nud Mefertoine von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl

Vom 14. Dezember 1944

. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

ssung- vom 11. Dezember 1942 (RGBl. S. 686) in Ver- indung mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Konzentxration der Kriegswirt- schaft vom 6. September 1943 (RGB|l. I S. 531) wird an-

81 Zur Beseitigung von Engpässen in der Eisenverarbeitung,

geordnet:

die den Ablauf der Programme behindern, wird eine Vor-

rangstufe (VR) zur Kennzeihnung dieses Bedarfs eingeführt.

8&2 Kann ein Betrieb nicht alle erhaltenen Aufträge egen ausführen, so haben die Aufträge der Vorrangstufe (VR) den Vorrang vor den Normalaufträgen. -

i ; 83

(1) Die Berechtigung zur Cs von Aufträgen oder ertigungen in die Vorrangstufe erhalten auf -Antrag Aus- üsse, Ringe und Produktionsausshüsse. rner können dié Kontingentsträger, denen von der Zentrale Planung un-

| mittelbar Eisenkontingénte gu etviesen werden, auf Antrag M * ermächtigt wexden, einzelne uf

kräge in die Vorrangstufe ein- zustufen. \ i * (2) Die Berechtigung wird mengenmäßig beschränkt. Kon- tingentsgrundlage ist das Eisenkontingentsgewicht (Walz- und Gußgewicht). G

} S4: /

Die Einreihung in die Vorrangstufe erfolgt durch Mittei- lung seitens des Einstufungsberechtigten an die Fertigungs- firmen E e Ning unter Bezeichnung des Auf- trages und der Fertigung, dke eingestuft werden, sowie der Menge (ausgedrückt in Eisenkontingentsgewicht), für die der Vorrang innerhalb des betreffenden uftrages eingeräumt wird. Auch Teile von Aufträgen und Fertigungen können mit einem Voxrang versehen werden.

Einstufungen dürfen nux für Vormaterial, Halbzeug, Zu- und Unterlieferungen sowie Fertigerzeugnisse vorgenommen werden, die im Rahmen einés Programms, einer Fertigung

bder eines Fertigungsbetriebes einen Engpaß darstellen, der

den normalen Programm- oder Fertigungsablauf behindert.

; R B

Die Eisen verarbeitenden- Betriebe sind im Umfang der er- JEMN Lieferkennzeihnungen berechtigt, .Unteraufträge auf

Urüae von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl ebenfalls als Aufträge der Vorrangstufe zu kennzeichnen.

86

“Die einstufungsberehtigten Stellen und Betriebe sind ver-. pflichtet, Auszeihnungen über die Höhe der erhaltenen und

weitergegebenen Lieferkennzeihnungen zu machen.

Q“

stellte Erzeugnis eingehen) weitergeben.

Berlin, Mi‘twoch, den 3. Zanuar, abends

8.7 Die Lenkungsstellen können die Wirksamkeit der Vorrana- stufe nach dieser Anordnung für bestimmte Ferti nalbeteidie aufheben, wenn sie im Rahmen ihrer Befugnisse die Ferti- gung und Auslieferung dieser Erzeugnisse durch Planungen und Bewirtschaftung regeln 4 A §8 Die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Vorschriften erläßt der . Leiter des Planungs- amtes. / S9

Diese Anordnung tritt am 1. Fänuar 1945 in Kraft,

810

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah ‘den 8 10, 12 bis 15 der erordnung über den Warenverkehr bestraft, sofern niht' nah der Verordnun zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBIl. I1_S. 165) sowie der Durchführungsverordnung vom 25, April 1942 (RGBI. T, S. 246) eine schärfere Bestrafung erfolgen muß.

Berlin, den 14. Dezember 1944,

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion „Und Genéralbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben.

Planungsamt Pla 180—2001/44. ;

Speer.

; % Anordnung

é gur Durchsührung der Anordnung des Reichsministers für

üstung und Kriegsproduktion über tigungs=- und Lieser- folge für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl

P über Fertigungs- und

für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl vom 14. De- |

1944 wird angeocónei:

§1

(1) Die Berechtigung zur Zang von Aufträgen oder t

ertigungen in die Vorrangstufe erteilt an die in Betracht

Anzeigen nimmt die Anzei Alle Druckaustí zusenden, insbeson cre is darin auch anzugeben, welche Worte ettva Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durch) Sperrdruck (besonderer Verm

-am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen vor dem Ginrücungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ommenden Ausschüsse, Ringe und Eisenkontingentsträger auf,

Antrag das Planungsamt.

(2) Die Einstufungsberehtigung wird mengenmäßig (in Eisen-Walz- und Gußgewicht) begrenzt. Die Einstufungs- berechtigten dürfen nur bis zu der vom. Planungsamt fest- geseßten Höhe Lieferkennzeihnungen erteilen.

| : 89

(1) Die Lieferkennzeihnung besteht aus der Bezeichnung VR und der Angabe des Ausgabequartals.

(2) Die Lieferkennzeihnung lautet auf eine bestimmte Menge (Eisenkontingentgewicht). Sie muß in Höhe des Eisen- kontingentgewihts des eingestuften Auftrages, bei Teilein- stufung in Höhe des eingestuften Auftragteils, erteilt werden.

83 Die Einstufungsberechtigten und die Betriebe der gewéerb- lichen Wirtschaft übertragen die Liefèrkennzeichnungen mit „Vorvangübéèrtragungs\chein“ (VR-Uebertragungss\cein).

8&4

(1) Die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft dürfen Liefer- kennzeihnungen nur in dem Umfang übertragen, in dem sie selbst Lieferkennzeihnungen erhalten haben.

(2) Bet der Uebertragung von Lieferkennzeihnungen haben die Betriebe die Bazeitbiiunig “VR und das Ausgabequartal anzugeben, z. B. VR 1/45. is -

Lieferkennzeihnungen gelten aus\ließlich für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl. Für ulieferungen anderer Erzeugnisse Lx für den Entzug oder die Zuweisung von Arbeitskräften,

ransportmitteln, Kohle, Energie und sonstigen Betriebhs- mitteln sind sie unwirksam.

§6 ;

Die Lieferkennzeihnung soll bei Auftragserteilung, sie kann auth nach Auftragserteilung mitgeteilt werden. Der Auftrag wird. erst dann in die Vorrangstufe eingereiht, wenn die

Lieferkennzeihnung dem Auftragnehmer mit Vorrangüber- -

tragungsschein mitgeteilt ist. A 87 ; Betriebe, die Aufträge mit Lieferkennzeihnungen U sollen ihre Eta ftuge als Normaläufträge fohtid iefer- kennzeihnung) erteilen, Die Weitérgabe der Lieferkennzeich- nung für Unteraufträge ist, nur dann zulässig, wenit der Normalauftrag so spät beliefert würde, daß auch bei Einsaß

"des im Betrieb vorhandenen Lagerbéständes der mit der

Lieferkennzeihnung erhaltene Auftrag nicht fristgemäß aus- geführt werden konnte oder die Fertigung unterbrochen würde.

§8 Die Betriebe dürfen Lieferkennzeihnungen,- die sie für die Ausflihrung von Aufträgen erhalten haben, nur für den Be- ug von Fertigungs material (Erzeugnisse, die in das be- j ie Verwendung

sür die Bes affung von Fertizungs mitteln ist untersagt.

|

Staatsanzeiger

Auzeigeupreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petít* See 1d H, e

iner dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 K

stelle Berkin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an.

beschriebenem Papier völlig brneves ein- ur

e sind auf

konto Berlin, Konto Nr. 1/1913

1945

Reichsbank Posishecktkonto: Berlin 418 21

Raid RaR

(1) Wenn sih die Notwendigkeit ergibt, kann der Ein- stufungsberechtigte die Lieferkennzeihnung widerrufen und damit den Auftrag in die Normalsle umstufen.

(2) Der Widerruf ist dem Betrieb, der die Lieferkennzeih- nung erhalten hat; \hriftlich mit der Aufforderung mitzu- teilen, die Lieferkennzeihnung zurückzuübertragen.

(3) Der Auftragnehmer is verpflichtet, die an Ünterauf-

tragnehmer weitergegebenen Lieferkennzeihnungen seinerseits

gu widerrufen. Sofern ex nit der Ausführung des Auftrages noch nit begonnen und noch keine Unterlieferurtgen für den Auftrag erhalten hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erhaltene Lieferkennzeichnung in vollem Umfang zurückzuüber- tragen. ?

tung. “810

(1) Einstufungsberechtigte und Betriebe, die Lieferkennzeich- nungen erhalten, sind verpflichtet, über die erhaltenen und ausgegebenen Lieferkennzêihnungen Buch zu führen. |

(2) Die Buchführung hat getrennt nah den in den Lieferkennzeihnungen angegebenen Quartalen über die er- haltenen, ausgegebenen und zurückübertragenen * Gewichis- mengen Auskunft zu geben.

| 8 11 | Bis zum Außerkrafttreten der Dringlichkeitskennzeihnungen

haben die in ‘die Vorrangstufe VR eingestuften Aufträge auch.

den Vorrang vor den mit Dringlichkeitskennzeihnungen (z. B. Wehrmachtauftragsnummern der

O, I1— V) versehenen Aufträgen. a R D S Diése Anordnung tritt am 1. Januar i945 in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordung werden nach den S8 10, 12 bis. 15 der Vérordnung über den Warenverkehxr be- straft, sofern ‘niht nach der Verordnung zum Schritße der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. 1 . 165) soivie der Durchführungsverordnung vom 25. April 1942 (RGBL. T S. 246) eine schärfere Bestrafung erfolgen muß.

Berkin, den 21. Dezember 1944.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben. - Planungsamt Pla 180—2002/44. Der Leiter des Planungsamtes. Hans Kehl,

\ N „Anorduung über die Venuzung von zivilen Kraftfahrzeugen im Kriege Vent N6s- T E E tin tär 1945" A D

Auf Grund ‘des Erlasses des Führers über die verstärkte Zusammenfassung der Straßenverkehrsmittel durch den Reichsverkehrsministèr vom 13. Juli 1944 (RGBl. I S. 155) und der Ersten Durchführungsverordnung. hierzu/ vom 8. August 1944 (RGBl. 1 S. 173) bestimme ih im Einver- nehmen mit dem Leiter der Partei-Kanzlei und den beteiligten Obersten Reichsbehörden für die zivilen Kraftfahrzeuge:

S1

(1) S N egeuge jeder Art, die zum. Verkehr auf öffent- lichen Straßen und Pläßen zugelassen sind, dürfen nur be- nußt werden, wenn für sie ein von der zuständigen Behörde oder Dienststelle ausgegebenes oder genehmigtes Fahrtenbuhch oder ein entsprechender Fahrtnahweis geführt wird.

(2): Das Fahrtenbuch (der Fahrtnachweis) ist bei jeder Ma Ls ordnungsmäßig auszufüllen, mitzuführen und auf Verlangen den zur Ueberwachung des Kraftfahrzeugverkehrs berechtigten Personen zur Prüfung auszuhändigen.

/ 8 9

(1) Personenkraftwagen und Krafträder (eins{ließli Kleinkra raden di nur insoweit un weites A R sie von, der zuständige Behörde oder Dienststelle eine Be- sheinigung über den zulässigen Umfang der Benußung (Be- nußungsbescheinigung) erteilt ist. j

(2) e Dee aftipa en ist die Benußungsbe einigung sichtbar und von außen lesbar am ahrzeug mur Krafträdern ist die Benußungsbescheinigung in. den Kraft- fahrzeugschein einzuheften. |

(3) Die Bestimmungen über die Benuzbungsbescheinigung

nah Absasß (1) und (2) Saß 1 gelten auch für Klein-Nuz=

fraftfahrzeuge (zur Güterbeförderung mit oder ohne An- yänger bestimmte Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einer Nußlast von weniger als 750 kg), ausgenommen

solche mit elektrischem Antrieb, und für Hilfs\chlepper mit

auswechselbarer Antriebsachse.

§3 (1) Kraftfahrzeuge jeder Art dürfen nur zur Erfüllung kriegs- und lebenswichtiger Ausgäben benugt werden,

_

(4) Für die Unterauftragnehmer gilt die gleiche Verpflich-

Dringlichkeitsgruppen Zi, ‘:

a cs

D I Ta K M G „U R E E E i T E H E U E R E 1