1945 / 3 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Sonderbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 2 vom 3. Januar 1945

194; Anordnung [IV/44 (Verbrauchsregelung für Seife, Sei- fenerzeugnisse aller Art und Zusaßzwaschmittel/Waschhilfs- mittel) "v. 1. 11. 44: 250; mengen an Seife, Seifenerzeugnissen aller Art und Zusaßwasch- mitteln/Waschhilfsmitteln) v. 29. 11. 44: 268; Bekanntmachung über Zuweisungsumengen in Rafierseife v. 12. 12. 44: 278. Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete. Anordnung 1 zur Aenderung der Anordnung 1/44 (Ausgabe der 5. Reichs- kleiderkarte) v. 27. 6. 44: 149; Anordnung 2 zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 1/44 (Verbrauhsregelung. für Spinnstoffwaren 1T/44—1 —) v 27. 6. 44: 149; Anordnung 3 zur Aenderung. der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 1/44 (Verbrauchs- regelung für Spinnstoffwaren 1/44—1 —) v. 21. 8. 44: 189: Anordnung 2 zur Aenderung der Anordnung 1/44 (Verbrauchê- regelung für Spinnstoffwaren) v. 21. 8. 44: 189; Anordnung 1 zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung Tl/44 (Bezug und Lieferung von Spinnstoffwaren IT/44—1 —) v. 24. 8. 44: 192; Anordnung 4 zur Aenderung

der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 1/44 | (Verbrausregelung für Spinnstoffwaren 1/44—1 —) v. ; 24. 8. 44: 192; Anordnung 2 zur Aenderung der Anordnung | Nr. 1 zur Dur{führung der Anordnung 11/44 (Bézug und | Lieserung von Spiuustoffwaren I11/41—1 —) v. 25. 4 M j Ne.

Dur@&führung der Anordnung T/44 (Verbraucsregelung |

218; zur Aenderung der Anordnung

Zur für Spinnstofswaren 1/44—1 —) v. 28. 10. 44: 245; Anordnung 3 zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung [T1/44 (Bezug und Lieferung von Spinnstoffwaren I11/44—1 —) v. 24. 11. 44: 271; Be- kanntmachung Nr. 1 zur Abänderungsanordnung 1 zur Durch- führung der Anordnung 1/44 v. 5. 12. 44: 275.

Reichsstelle für Lederwicischaft. 8. Bekanntmachung zur Anord- nung 11/43 (Zulassung von Austauschgerbstoffen und Fettaus- tauschstoffen) v. 5. 9, 44: 199. i Í

Reichsstelle für Maschinenbau siehe Bevollmächtigter für die Ma-

: + schinenproduktion.

Reichsstelle für Mineralöl. Anordnung Nr. 2 zur Ergänzung und Dur(hführung der Anordnung 1/43 (Bekänipfung mißbräuh- licher Kraftsioffverwendung in Personenkraftwagen) v. 1. 8. 44: 174; Anordnung 5 zur Ergänzung und Durchführung derx Anordnung XT/43 (Erfassung von Leergebinden) v. 9. 8. 44: 178 (Berichtigung: 182); Anordnung 4 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung XT/43 (Verbot der unrecht- mäßigen Benußung von Kesselwagen) v. 9. 8, 44: 183; Anord- nung 6 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung [1/43 (Genehmigungspfliht für Mishungen von Schmierstoffen mit Graphit) v. 30. 9. 44: 227; Ergänzende Bekanntmachung über die Zuteilung von Waren durch Universalscheck v. 17. 3. 44 in der Neufassung v. 12. 10. 44 nebst Anlage: 250. :

Reichsftelle für Rauhwaren. Anordnung Nr. 5 zur Durcchfüh- rung der Anordnung 1/43 und V/43 (Freigabe von Rotfuchs- fallen an Jagdausübungsberechtigte) v. 1. 10. 44: 224.

Reichsstelle für Saatgut. Personalien: 163; 4. Bekanntmachung (Monopolverkaufspreise): 266.

Reichsstelle für Steine und Erden. Anordnung 11/44 über die Einführung von Stiefertafelbezugsheinen und Schiefertafel- marken v. 12. 7. 44: 156; Anordnung T11/44 über die Cinfüh- rung von Verbrauchererklärungen für den Bezug von Quarz- sanden, Formsanden, Kernsanden und Klebsanden v. 14.-7. 44: 159; Anordnung TV/44 über die Einführung einer Verbraucher- erklärung für den Bezug von Marmor v. 26. 10. 44: 243; An- ordnung V/44 über die Bewirtschaftung von Faserzement- platten und Ho!zwolle-Leihtbauplatten v. 8, 11. 44: 254; An- ordnung V1/44 über die Beshlagnahme von Feldspat auslän- discher Herkunft v. 9. 11. 44: 254.

Reichsstelle für Technishe Erzeugnisse. 10, Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 v. 10.7. 44: 156; Anordnung Nr. 11 zur Durchführung der Anordnung XV/43 (Streichung alter Auf- träge) v. 24. 7. 44: 167; Anordnung Nr. 12 zur Durchführung der Anordnung XV/43 (RTE-Kreditshecks und RTE-Kredit- marken) v. 31. 7. 44: 174; Anordnung Nr. 13 zur Durchsührung der Anordnung XV/43 (Einfuhrregelung) v. 31. 7. 44: 174; 11. Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 v. 31. 7, 44: 175; Anordnung Nr. 1 zur Aenderung- der Anordnungen XV/43, XV/43/1 und XV/43/8 v. 11. 10. 44: 232; Anordnung Nr. 14 zur Durchführung der Anordnung XV/43 (Minderbelieferung von RTE-Shecks und RTE-Marken) v. 11. 10. 44: 232; 12. Bekanntinachung zur Anordnung XV/43 v. 11.-10. 44: 232; 13. Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 v. 24. 10. 44: 241; Anordnung 1/44 über die Beschlagnahme von Masthinen- nadeln v. 4, 11. 44: 249; 14. Bekanntmachung zur Anord- nung XV/43 v. 18. 11. 44: 260. :

Reichsstelle sür Textilwirtschaft. Bekanntmachung “über die Zu- teilung von Waren durch Universalscheck v. 15. 6. 44: 157; An- ordnung über den Einsaß von verfügbaren Gespinsten v. 15. 7. 44: 163 (Berichtigung: 167); Anordnung Nr. 8 zur Durchführung der Anordnung T/43 über die Bewirtschaftung von Hadern (Lumpen) und Puslappen v. 10. 10. 44: 231; An-

Anordnung 5

ordnung Nr. 9- zur Durhführung der Anordnung 1/43 über |

die Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für Pferdeshweif- und -mähnenhaare, Rindershwanzhaare, Gerbershweinshaare und -borsten, Rinderschwänze sowie Rindsohrenränder v. 25. 11. 44: 268.

Reihsvereinigung Textilveredlung. Anweisung XT (Einheits-

, bedingungen für Lohnveredlungsausträge) v. 7. 9. 44: 210; Auweisung VITI (Krumpfeht-Ausrüsten von Geweben) v. 1. 9, 44: 216.

Reichswirts{aftskammer. Anordnung TI1/9 (Durcchführungs- bestimmungen für. die Erhebung der Ausgleihsumlage im Er- hebungszeitraum 1944/45 Durcchführungsanordnung —): 255; Anordnung T11/10 zur Vereinfachung des Einspruchverfahrens im Rahmen der Ausgleihsumlage (Vereinfahungsanord- nung): 255.

Reich3wohnungskommissar siehe /Wohnungswirtschaft.

Roßkastanien. Anordnung über die Preisfestseßuig für Roß-

, kastanien aus der Ernte 1944 v. 12. 7. 44: 179. j

Rüstungsaufträge. Anordnung über die Abwicklung widerrufener Rüstungsaufträge (Restabgeltungsanorduung) v. 14. 7. 44: 160.

/ \

1. Bekanntmachung (Zuwéisungs- |

S. ;

| San José-Schildlaus, 5. Verordnung zur Verhütung der ‘Ein- schleppung der San José-Shhildlaus. v. 12. 9. 44: 213 (Berichti- gung: 258).

Schmiedestücke. ‘Anordnung über die Preisbildung bei Schmiede- stücken v. 22. 6. 44: 146. (Aenderung v. 19. 10. 44: 241).

Zchuldverhältnisse. Richtlinien für die Abwicklung von Schuld- verhältnissen zwishen Personen im Reichsgebiet, die keine Um- siedler sind, einerseits, und - Personen in den Generalbezirken Estland, Litauen, Lettland andererseits: 201. '

¿erum (Jmpfstoff}). Bekäarintmahungen über die Einziehung

don Sera (Fmpfstofsen): 153; 161; 1705 176; 186; 200; 205;

229; 232; 236; 257; 260; 273. / :onderausschuß für die Rationalisierung des Feld- und Jundu- striebahnmaterials im Hauptausschuß Fahrzeuge beim Reichs- minister sür Rüstung und Kriegsmaterial. Anordnung über die Streichung alter Aufträge und die Begrenzung des Auf- tragsbestandes v. 5. 12. 44: 278.

Sonderbeauftragter des Reichsbeäuftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtf{chaftung. Anweisung Ne. 3 über Käufereinweisung für die nahträgliGe Umlage in Nadel- grubenholz: 150; Anweisung Nr. 4 über, Festseßung der Ein- kaufsmengen, Durchführung der Käufereinweisung, Ausgabe der Einkaufsscheine und Verwendung von Grubenholz für das Forstwirtschaftsjahr 1945: 150; Anweisung Nr. 5 über teil- weise Aenderung der Anweisung -Nr. 4 v, 1. 7, 44. Vom 16. 11. 44: 259.

Sonderring Armaturen. Anordnung 1 zur Begrenzung des Auf- tragsbestandes v. 24. 10. 44: 269. - i

Sonderring Kaltrohre im Hauptring Werkstoffverfeinerung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Her-

, stellungsanwéeisung Nx. 3: 188. ' i:

| Sonderring Schrauben im Hauptring Mafchinenelemente beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. 15. Unord- nung über die Sicherstellung der Lieferung von Erzeugnissen des Sonderringes Schrauben v. 28. 7. 44: 217; 21. Anordnung über die Herstellung von fkaltgepreßten Schrauben (Dünnschaft- shrauben): 281.

Sonderring Shwachstromtehnishe Bauelemente und Meßinstru- mente îm Hauptausshuß Elektrotehnik beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Anordnung Nr. 88 (FA 15) über die Herstellung von Kondensatoren für die Nachrichtentechnik v. 26. 9. 44: 226 (Berichtigung: 243; 248; 259).

Sonderring Zahnräder und Getriebe beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Anordnung Nr. 2 VII 1944 über ‘die Herstellung von Antriebselementen v. 31. 7. 44: 227.

Stahl- und Eisenbau-Firmen. Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Genehmigungs- pflicht für Aufträge an Stahl- und Eisenbau-Firmen v. 26. 10. 44: 248. :

Stillegungen siche Hauptausschüsse, Hauptringe und Produktions- beauftragte. :

T.

Technische - Nachrichtenmittel siehe Generalbevollmächtigter / für tehnischè Nachrichhtenmittel. i

Tischlerhandwerk. Anordnung über die Preisbildung im Tischler- handwerk v. 21. 8. 44: 196. M

Transferregelung. Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums über die Allgemeine Transferregelung im Zahre 1944: 216.

Transporte. - Anordnung „über Maßnahmen zur Sicherung kriegs- wirtschaftliher Transporte auf Grund der Verordnung. zur Durchführung des Vierjahresplans v. 6. 12. 44: 277.

U.

Umlegungs- und Siedlungsbehörden. 14. Aenderung der Be- kanntmachung über die Umlegungs- und Siedlungsbehörden und ihre Dienstbezirke: 243.

Umsaßsteuer. Verordnung über die Umsaßsteuerumrechnungs- säße auf Reichsmark für die Umsäße im Juni 1944: 149; desgl. Juli 1944: 176; desgl. August 1944: 201; Verordnung über die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Um- säße im Juni 1944: 152; desgl. Zuli 1944: 177; desgl. August 1944: 204; Verordnung über 'die weitere' Geltung der für August 1944 festgeseßten Umsaßsteuer-Umrehnungssäßze und über die Bekanntgabe etwaiger Aenderungen: 236; Aende- rungen: 245; 254; 277.

Umstellungs- und Anlauskosten bei Rüstungsausträgen. Richt- linien für die Exstattung der Umstellungs- und Anlaufkosten bei Rüstungsaufträgen (Umstellungskostenrichtlinien) v. 3. 8. 44: 194.

Unfallversiherung. Verordnung über die Anpassung der sozialen Unfallversiherung an den totalen Kriegseinsaß v. 9.11. 44: 256; Bekanntmachung des Reichsversiherungsamts ‘über Aen- derungen des Musters für die Unfallanzeigen v. 1, 12. 44: 273;

: Bekanntmachung über die Aenderung der Formblätter für die Anzeige über eine Berufskrankheit v. 1. 12. 44: 273.

Universalscheck. Anordnung Nr. 1 zur. Durchführung der An- ordnung über die Einführung des Universalscheck8 (1. U.-Schheck = DAD.) v. 1. 12. 44 nebst Anlage Universalscheck-Ver- fahrensordnung —: 272.

Urlaubssperre. Anordnung über die Einführung einer vor- läufigen Urlaubssperre v. 11. 8, 44: 190; Durchführungs-Erlaß v. 11. 8. 44: 205.

| V.

Verband der Deutschen Dental-Fabrikanten E. V. (als Bewirt- shaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Kéramik und Holzverarbeitung). Anweisung 4/44 über den Absaß von Tünstlihen Zähnen und von Material zur Anfertigung künst-

licher Gebisse (Prothesenmaterial) v. 27. 12, 44: 287.

Verdienste (Entgelte; siehe auch Löhne und Gehälter). Anord- nung über die Verdienste jugendlicher Gefolgschaftsmitglieder: 152.

Verdunkelungsvorrihtungen . (siehe auch_ Beauftragter für Luft- {chußverdunkelungen). Anordnung zur Preisbildung für Ver- dunkelungsvörrihtungen aus Papier, Karton und Pappe v. 27. 6. 44: 131.

/ Vereinigung der Glaskurzwarenhersteller, Gablpnz/Neiße (als

Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeaustragten für Gläs, Kera- |

E O Rot 2

Wohnungswirtschaft.

S

mik uud Holzverarbeitung). Anweisung 1/44 über den Ah" und Bezug vou Glaskurzwaren v. 28. 11. 44: 269. 1 Vereinigung der Glaskurzwarenhéèrsteller (als Bewirtschaftun/ stelle des Produktionsbeauftragten für Glas des Reihsminist,

für Rüstung und Kriegsproduktion). . Anweisung Nt. 14 (Herstellungsverbot für Glaskurzwaren über: der Lampe l 24

Benzin und dergl.) v. 20. 9. 44: 244. t Verfallserllärung von beschlagnahmten Vermögen: 155; 165; 6 175; 203; 204; 207; 208; 212; 215; 221; 228; 230; 233; 2

246; 252; 260; 261; 279; 281; 284; Widerruf einer BVerfay

erflärung: 170; 213; 242; Bericjtigungen: 205; 208.

Verlagerung. 1., 2. und 3. Erlaß zur Durchführung der 8“ lagerungsanordnung: 181 (Berichtigung: 216). 1 Verleihung von Auszeihnungen für die Errettung von Mens

aus Lebensgefahr: 215; 257. - Verleihung des Lufstshuz-Ehrenzeihens 1. Stufe: 186. i Versandgeshäfte. Anordnung zur Einführung der Anordn j

über die Preisbildung der Versaudgeschäfte und des an lanten Gewerbes v. 31. 7. 39 in den Alpen- und Ddnaureit gauen, im Reihsgau Sudetenland und in den eingeglieder 4

Ostgebieten v. 12. 7. 44: 160. Mas i Viehseuchenpolizeilive Auordnungen. Viehseuchenpolizeiliche

ordnung über das Verbot der Einfuhr von Hunden aus iy E

Ost- und Südoststaaten: 168; Viehseuchenpolizeilihe Anordn über das Verbot dexr Ein- und DurchGfsuhr von Einhufern den Kreisen Miehow und Beisko im Genexalgouvernement: Vichwirtschaft8verbände. Anordnung des Reichsbauernfüh : über den Mitgliederkreis der Viehwirtschaftsverbände v. 12

44: 235. W.

Wälzlager. 2. Anordnung des Reichsministers für Rüstung u KriegSprodufktivn--(Chef des Rüstungslieferungsamts) über |" Mobilisierung von Wälzlagerreserven v. 9. 8. 44:. 219. /

Waren (auch Ein-, '‘Aus- und Durchfuhr). Anordnung über Erfassung und Verwertung notleidender Ausfuhr-, Tran handels- und Durchfuhrwaren v. 3, 10, 44: 224; Anordn! über die Erfassung und Verwertung notleidender Tran handels- und Durchfuhrwaren der Ernährungs- und La wirtschaft v. 17. 10. 44: 236; Anordnung über die Erfassu und Verwertung notleidender Transithandels- und Durchfu waren der Forsi- und Holzwirtschast v. 25. 10. 44: 246; Ano

nung über die Meldung von Waren im ausländischen Eig!" zy S. 293 in Verbindung mit dem Gesey über die Ein- iehung volls- und

tum v. 19. 12, 44: 284. j

Warenforderungen. Bekanntmachung der Ausgleichsstelle für l Generalgouvernement Krakau über die Einziehung von- Wat forderungen: 161. : |

Weihnachtsgratifikation 1944. Anordnung . über die Weihnag/ und Abshlußgratifikation 1944 v. 21. 11. 44: 267,

Werkzeuge und Lehren. Anordnung des Reichsministers | Rüstung und Kriegsproduktion über die Streichung von las fristigen Werkzeug- und Lehrenaufträgen v. 28. 8. 48: 204. *

Werkzeugmaschinen. Anordnung. des Reichsministers für und Kriegsproduktion über eine Verschrottungserklärung | Werkzeugmaschinen v. 22. 6. 44: 146. - ; ¡D

Widerruf von“ Einbürgerungen und: Aberkenuuug der. dend Staat3angehörigkeit: 163; 165; 167; 172; 191; 193; 199; A 207; 220; 221; 229; 230; 234; 237; 246; 247; 248; 252; 2 261; 266; 275; 278; 282. :8

Wirtschaftlihe Vereinigung für Glasinstrumente und ck pharm. Glaswaren (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbe i tragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung). i sung 3/44 über den Absagz von Fieberthermometern v. 11, 9. 207; Anweisung 4/44 über die Lieferung von aus Röhren gestellten Gläsern und Flaschen v! 12. 12. 44: 280. d

Wirtschaftsgruppe Chemische Judustrie (als Produktionsbe tragte des Reichsministers für Rüstung und Kriegsprodukti Anordnung 1/44 (Herstellungsanweisungen für chemische zeugnisse) v. 19. 9, 44: ‘223; Anordnung Nr. 1 zur Durch rung der Anordnung 1/44 (Aufhebung von Herstellungsan sungen für Arzneimittel) v. 8. 11. 44: 259.

Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindust Aenderung und Ergänzung der Preislisje für Schneidwaren 1. 7, 44: 202.

Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie (siehe auch Hauptaus\d Elektrotechnik). Berichtigung zur Anordnung Nr. 77 v. 15 44 in Nr. 135: 156; Anordnung Nr. 3 zur Durchführung Anordnung Nr. 13 (FA 4) über die Verbrauchsregelung Rundfunkgeräten v. 9. 11. 42. Vom 1. 7. 44: 159.

Wirtschaftsgruppe holzverarbeitende Jndustrie (als Bewirtsh{ tungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Ho verarbeitung). Anweisung Nr. 1/44 über die Erfassung v Rohrfahnen v. 24. 10. 44: 249. j 4

Erlásse des Reihswohnungskommiss(

über die Erkläruhg zu Brennpunkten des Wohnungsbedar|

149; 215; 244; 274; Anordnung ‘über wohnungswirtschaftl :

Kriegsverwaltungsgemeinschaften v. 3. 11, 44: 283. F

Z.

Zahmschweinshäute. Anordnung zur Aenderung der 3. Ano? nung über Preise für im JFnland anfallende . Zahnischwein häute ‘v. 15. 4. 40 in der Fassung der Anordnung zur Aend rung der 3. Anordnung über Preise für im ZFnland anfaller Zahmschweinshäute v. 2. 11. 40 und 9. 6. 44. Vom 10. 11

257. N

Zölle und Zölländerungen. Verordnung über Zolländerung | 18. 7. 44: 165; desgl, v. 24, 11. 44: 267. 2

Zulassungskarten. Bekanntmachungen der Filmprüfstelle ül Zulassungskarten: 160; 194; 198; 228; 249; 259; 265; 267; 2 283,

Zusäßliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Anordnu

zur Aenderung der 4. Durchführungsäanordnung zur Vero

nung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben v

besonderer staatspolitischer Bedeutung (zusäßlihe Alters- u! Hinterbliebenenversorgung des öffentlihen Dienstes bei Die verpflichtung) v. 5. 7, 44: 162; 5. Durcchführungsanordnu zur Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Au gaben von besonderer staatspolitisher Bedeutung (zusäglil Alters- und Hinterbliebenenversorgung der privaten Wirtscha bei Dienstverpslichtung) v. ö. 7, 44: 162,

t

Bekanntmachung der

F Lichtensteinallee 22, wohnh. gewesen,

Ï über die Abgrenzung des Verbotes enthält, ist es zulässi

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poft oler bei der

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ift aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. e Nea & A Y ._] Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck gf aare nd

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30/31.

t t für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit? Beile 1,10 ÆK, einer dreígespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 4 Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle find auf einseitig beschriedènem Papier völlig den eín- zusenden, nsbesonù ere ist darin auc anzugeben, welche Worte etwa

T t E ain Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzei : - } 3 Tage vor dem Eínrückungstermin bei dex Anzeigenstelle eingegangen sein.

Fernsprech-Ir. 21 43 58 u. 21 43 59

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich i Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Amwordnung E 111/45 des Reichsbeauftragten für Eisen und

- ‘Metalle über Verwertdungsverbote für Eisen und Stahl

* und Erzeugnisse aus Eisen und Stahl. Vom 1. Januar

1945 nebst Anlagen. : ekanntmachung über die Uebernahmepreise für Bränntwein {für das Betriebsjahr 1944/45. fanntmahung über den Abschlag zur Berehnung des \Branntweinaufschlags.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung i

E des § 1 des Gesetzes über die: Einziehung kom- istishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RÉBLk. [1

/ staatsfeindlihen “Vermögens vom 4. Juli 1933 RGBl. 1-S. 479 —, dem Runderlaß des

eihsministers des Fnnern vom 14. Juli 1942 L Ev 5400 —* MBliV. vom 22. qui 1942 Seite 1481, über

y i der Zuständigkeit bei der Einziehung kom- | "muúnistischen Vermögens

L in Berlin und dem Erlaß des ührers und Reichskanzlers über die Verwertung des ein- gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBI. 1 S. 303 wird das Vermögen des Joachim Kuhn, 2. August 1913 in Berlin geb., zul. Berlin W 35, é zugnnsten des Deut- schen Reiches eingezogen. / „Berlin, den 27. Dezember 1944. _ Geheime Staatspolizei. Staarspvlizeileitftelle Berlin. J. V.: Senne.

Anordnung E 111/45

des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Ver- für Eisen und Stahl und Erzeugnisse aus Eisen und Stahl

Vom 1. Januar 1945. Auf Grund dèr Verordnung über den Warenverkehr in- der

ssung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver-.

indung mit der Bekanntmachung über die Reichss\tellen zur

ch g ‘und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird Mltimmung des Generalbevollmächtigten füx Rüstungs- aufgaben Planungsamt angeordnet:

I. Verwendungsverbot für Eisen und Stahl zur Herstellung

bestimmter Gegenstände 81 ; Verwendungsverbot für Eisen- und Stahlmaterial

(1) Die Verwendung von Eisen und Stahl jeder Art als alleinigem oder wesentlichem erkstoff zur Herstellung der in der Anlage 1- aufgeführten Gegenstänke ist verboten.

(2) Soweit die Anlage 1 nicht besondere Bestimmungen , zur eugnissen, die im B A aus a ate erkstoffen als Eisen und Stahl bestehen, unentbe rliche Teile, wie z. B. Zweckbeschlä e, Nägel, Schrauben, Haken, Stifte, Klammern, Eckbleche, Federn oder Bewehrungseisen, aus Eisen und Stahl zu verwenden.

82 2 Verwendungsverbot für Walzwerkserzeugnisse Die Verwendung von Walzwerkserzeugnissen, insbesondere Blechen, Bändern und Rohren, aus Eisen und Stahl als alleinigem oder wesentlichem Werkstoff zur Herstellung der in der Anlage 2 aufgeführten Gegenstände bzw. für die in dieser Anlage aufgeführten Zwecke ift verboten.

@ 83 Verwendungsverbot für verzinktes Material

(1) Die Verwendung verzinkten Eisen- und Stahlmaterials ist verboten a) zur Herstellung der in der Anlage 3 aufgeführten Er- zeugnisse und Rohrleitungen, ® b) für alle Zwee, für die in einer e effeinsauit te des Arbeitsstabes für Metallumstellung der Rei s\telle Eisen und Metalle unverzinktes Éisen- und Stahl- material vórgeschrieben-ist. (2) Die Zulassung von verzinktem Eisen- und Stahlmäate- rial in einer Werkstoffeinsaßliste gilt als Ausnahme von dem Verbot des Absatzes 1 a).

II. Verwendungsbeschränkung für bestimmte Gegenstände aus Eisen ind Stahl M

8 4

Dent tnngabescränkung für Abslußrohre aus Eisen, ; tahl und Eisenbeton

(1) Die Verwendung von Rohren aus Eisen, Stahl oder Eisen- beton für die in der Anlage 4 aufgeführten Zwede ist verboten.

estellung von Er

Verlin, Donnerstag, den 4. Fanuar, abends

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seßung von Teilen bereits Stahl oder Eisenbeton. Die Verwendung gußeiserner Abfluß- rohre ist jedoch nur dann zugelassen, wenn die instandzuseßen- den Teile aus Gußeisen bestehen. i

óder Apparaten bestimmt sind, bet der ee oder deren Teilen zu verbinden.

- Schienen mit einem größeren Metergewicht als 30kg ist ver-

Reichsbankgjrokonto Berlin, Kouto Nr. 1/1913 1945

Postshecktonto: Berlin 418 21 in der Form S 49 nur bei shweren Böden oder Verlegung in der Kohle, wenn die Schienen von den Rollen der Gleisrückmaschine erfaßt werden, in der Form §49 auch bei einem normalen Raddruck von mindestens 15 t. Die Ausnahmen nach 1. ‘und 2. dürfen nur in An- spruch genommen werden, wenn dadurch nicht s{chwe- * rere Schienen als bisher verlegt zur Verwendung kommen. Bei Lieferung von geeigneten Schienen 2. Wahl sind diese zu verwenden. ! h) Schienen für zur Ausfuhr bestimmte Weichen. (3) Die Ausnahmen nah Absatz 2 a) bis h) umfassen au das zu den Schienen gehörige Kleineisen, bei g) (für den Braunkohlenbergbau) jedoch nur j für ortsfeste Gleise: Kleineisen nah Zeihnungen Jodo 3; 3a, 4, 4a, 5, 5a, 6, Ga der Deutschen eih8bahn, für maschinell gerückte Gleise: Gleisrücklaschen, ferner Kleineisen für Rückgleisbefestigungen der Rudertschen und Hauptschen ‘Bauart. | Als zugehöriges Kleineisen gilt nur Kleineisen, das tn Ver- bindung mit der Verlegung neuer Schienen verwendet wird. Für bereits verlegte Schienen darf Kleineisen nur mit beson- derer Genehmigung verwendet werden; der Genehmigung be- darf es nicht für Kleineisen zur Ausbesserung von Weichen. 4) Bei jeder Bestellung von Schienen oder Kleineisen für Schienen sind. entweder: der nah den allgemeinen Ausnahmen z elassene Verwendungszweck oder Datum und Nummer der afür erteilten besonderen Genehmigung anzugeben. Bei einer Genehmigung für Weichen oder Weichenhauptteile' nah S 8 gilt diese Genehmigung au für die zur Herstellung ér- forderlichen Schienen und das zugehörige Kleineisen.

TIT. Herstellungsverbot für Bauwerke, Bauwerksteile und Grundstücseinrihtungsgegenstände

8 10 (1) Die Herstellung der in der Anlage 5 auf rén Er* zeugnisse aus Eisen und Stahl jeder Art ist E , (2) Das Verbot des Absaves 1 gilt nit

a) für die aus Gründen der statishen Beanspru ag er- forderliche Bewehrung bei Ausführung in beton, Steinzeug und dgl.,

b) für diejenigen Fälle, in denen die Perstelmta aus Eisen oder Stahl durch allgemeine Verordnungen der Bau-, Berg- oder Gewerbepolizei vorgeschrieben wird; diesen Verordnungen stehen gleich Verfügungen der Gewerbepolizei nah § 120 d der Gewerbeor g, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die’ Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE.),

c) für den Schiffbau. | /

(3) Die Errichtung bzw. der Einbau der in der Anlage 5

aufgeführten Bauwerke, Bauwerksteile und sonstigen Erzeug-

nisse ist verboten, wenn ihre Ausführung dem Herstellungs- verbot nah Absaß 1 widerspricht.

IV. Vorschriften über eisensparende Herstellung bestimmter ‘Erzeugnisse aus Eisen und Stahl 142040 M N Vorschriften über gußeiserne Abflußrohre Gußeiserne Abflußrohre einshließlich ihrer Formstücke dür- fen nur als : LNA-Rohre (Leichte Noralmabflußrohre). NA-Rohre (Normalabflußrohre), Sd-Rohre (Standardabslußrohre) und Mt-Rohre (Metallitäbflußrohre) nach den Bestimmungen der Zweiten und Neunten Bekannt- machung vom 15. April 1942 bzw. 19. Juli 1943 zur Ver- „ordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände des Reichsarbeitsministers vom 27. Januar 1942 hergestellt werden. - 8 12

Vorschristen über Gasrohre (1) Gewöhnliche Gewinderohre (Gaërohre nach DIN 2440) dürfen in den Nennweiten "/2” bis 2” unter Beibehaltung des Außendurhmessers nach DIN 2440 höchstens mit folgenden Wanddicken hergestellt werden:

Nennwbeite

1/91!

3/7! 2

tand-

(2) Das Verbot des Absages 1 gilt nicht für die Jn / ‘Eisen,

vorhandener Leitungen aus

S5 : Verwendungsbeschränkung für Stahlrohre (1) Die Verwendung von Stahlmuffenrohren bis NW 500 ünd ihrer Formstücke zur Herstellung von Gas- und Wasser- versorgungsanlagen ist verboten. (2) Das. Verbot des Absagzes 1 gilt nit für a) die JFnstandsezung von Teilen bereits vorhandener Leitungen aus Stahlmuffenrohren, b) ferngalnungen, c) Gasleitungen mit einem Betriebsdruck von 500 mm WS, d) Wasserleitungs-Rohrstränge mit einem Betriebsdruck von mehr als 10 Atü. | (3) Die Verwendung nahtloser Gewinderohre nah DIN 2440, DIN 2440 U und DIN 2441 in den Nenntweiten bis einschl. 2“ ist für folgende Zwecke verboten: Abflußleitungen, : E Dampfleitungen für einen Betriëébsdruck bis einschl. 6 ‘Atü Gagsléitüfgen, / Leitungen für Kalt- und Warmwasser jédex Ar:, Luftleitungen und “y Rohrkonstruktionen.

mehr als

lis 20 Ville Verwendungsbeshränkung für Ständer und Sockel aus Grau-, Temper--oder Stahlguß für Maschinen und Apparate

(1) Es ist. verboten, Ständer oder Sockel aus Graus-, Tempex- oder Stahlaguß, die zur Aufnahme von Meschinen NEENE von Ma oder nahträglih mit

2) Ausgenommen sind Ständer ‘und Sockel aus Grau-, U oder Cas L, i : :

à) deren Einzelgewicht 10 kg nicht übersteigt,

b) in denen sih Getriebeteïile oder Aggregate befinden, Ra an. denen Getriebeteile oder Aggregate angebracht ind.

Die Ausnahme zu þ) gilt nit für Antkiebsmotoren oder

Pusay-Aggrègate (Kühlpumpen, elektrische Schaltgeräte und gl.).

S7 ' Verwendungsbeschränkung für Schwellen aus Eisen i und Stahl 7 a Die Verwendung von neuen Eisenbahnschwellen aus Eisen und Stahl ist verboten. (2) Ausgenommen von dem Verbot des Absaßes 1 sind: a) der unmittelbare Bedarf der Deutschen Reichsbahn, b) Schwellen für Weichen.

88 Verwendungsbeshränkung für Weichen - (1) Weichen in Normalspur dürfen nur mit \chriftlicher Genehmigung des Reichsbahn-Zentralamts, Berlin, ver- wendet werden. : j (2) Die Vorschrift des ige ur 1 umfaßt auch WeichEn-

shinen oder Apparaten zu verwenden

hauptteile, d. h. vollständige Zungenvorrihtungen, vollstän- dige Herzstüe, vollständige Fahrschienen mit Radlenkern.

3) Ausgenommen von den Vorschriften det Absäbe 1 und 2 sind Weiten aus Rillenschienen (Straßenbahnweichen).

É“ 8 9 Verwendungsbeschränkung für Schienen und Kleineisen 7 für Schienen (1) Die Verwendung von neuen Eifenbahnschienen mit einem Metergewicht von mehr als 30 kg und von Kleineisen (Unterlagsplatten, Klemmplatten, Schrauben und dal.) für

boten. (2) Ausgenommen von dem Verbot des Absatzes 1 sind: a) der unmittelbare Bedarf der Deutschen Reichsbahn, b) Rillenschienen und Schienen R6 für Straßenbahnen, c) Rillenschienen der Formen 37 und 37 a (die Deutsche Reichsbahn bezeichnet 37 a als Form Ri 1) für andere wedcke als Straßenbahnen, : _q) Kranschienen, 0) Schienen für normalspurige Weichen, sofern deren 1 Verwendung nach. § 8' genehmigt ist, ( Pr f). Schienen bis zu oinem Metergewicht von 44 kg und ge - E enen e f E bee T von 9 i Min 15 kg, soweit -sie für s{chmal- oder doppelspurige V ; / ' s Weichen, für Drehscheiben, Schiebebühnen oder Prell- | _ (2) Ausgenommen sind Gewinderohre zur Herstellung von bödè oder ledigli als. Ersaßteile Für noxmalspurige | Fittings. „- 8 18 Vorschriften über gußeiserne Drutkrohre

Weichen benötigt werden, | g) Schienen für den Braunkohlenbergbau, und ¿war

, (1) Gußeiserùe Muffendruckrohre in Nennweiten von 80 bis 500 für Nenndruck 10 (DIN 2432) dürfen nur mit einer

1. für ortsfeste* Gleise in den Formen 833, 841 G oder 8, i

um mindestens 10 % geringeren Wanddicke hergestellt werden, als nah DIN 2432 vorgeschrieben ist,

Wandditcke 2,4 mf mm mm mm

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2. für maschinell gerückte Gleise in den Formen/S 33, S 41 ‘oder 8 allgemein,