1945 / 4 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

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Erfte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 3 vom 4. Januat 1945. S. 2

[10820] T=

2. F. 4, 44, Durch Ausshlußurteil vom 19. Dezember 1944 ist der Hypo- thekenbrief über die für die verehelichte Frau Oberstudienrat Magdalene Jurzke geb, F in Guben auf dein Grund- buchblatt des Grundstüks Guben Band 3 Blatt 116 in Abteilung IIl unter- Nr. 11b eingetragene Hypothek von 6125 ck&A für kraftlos erklärt worden. (

Guben, den 21. Dezember 1944.

Das Amtsgericht.

Durch Auss{lußurteile vom. 14. 12. 1944 sind für kraftlos erklärt worden: i. der Brief über die Hypothek von 1500 M, eingetragen für Fräulein Marie Krause im Grundbu von Schreiberhau Bd. 12 Bl. 403 Abt. Tll unter Nr. 8 (4. F. 1/44); ?. der Brief über die Grundshuld von 10 000 &, eingetragen für die Firma H. J. Baeu- mer in Hirschberg i. E: im Grund- buch von Giersdorf 11“ Bl. 415 Abt. [111 unter Nr. 2 (4. F. 2/44); 3, der Brief über die Hypothek von 750 &M, eingetragen für Emilie Conrad, geb. Heilmann, im Grundbu von Hartenberg Bd. 2 Bl. 65 Abt. Il[l unter Nr. 2 (4. F. 3/44); 4. der Brief über die Hypothek“ von 500 E, ein- getragen für Frau Hedwig Bergel, geb. Weigel, in Voigtsdors i. Rsgb., im Grundbuch von Voigtsdorf Bd. 4 Bl. 171 Abt. Ill Nr. 7 (4. F. 4/44).

ynast),

C Einnahmen. 1. Uebertrag .der Fonds vom Vorjahre: 0 Prämienreserve (ab Anteil der Rückversicherér). 254 723,20 abzüglih abgegebene, zuzüglich über- nommene Prämienreserve netto . 6541,92 Sicherheitsrücklage Rüdcklage für außerordentlihe Schadenfälle j __270 000,— ‘zuzüglich Dotierung aus Gewinn 1942 80 000,— Rüdcklage für Beitragsrücerstattung Rücklage für Kursshwankungen Rüfstellung für Versorgungs3ansprüche des Vor- standes und der Gefolgschast . . 410 431,94 zuzüglich Dotierung aus Gewinn 1942 7949,04 | 418 380,98 abzüglich Versorgungsleistungen . . 12 341,20 . Reserve für s{chwebende Schäden vom Vorjahre (ab Anteil der Rückversicherer) 5 . Prämieneinnahmen (einschließlich Verwaltitngskosten- beiträge abzüglih Storni): i: Feuer- und Chomageversicherung . 1 065 642,90 ab Anteil der Rückversiherer . . 574 055,28 308 398,62

Maschinenversicherung *) 71 207,61

3. Aufgebote

[10776]

Durch Ausschhlußurteil vom 15. 12. 1944 wurde das von=der Stadtsparkasse Fronkfurt a. M. auf den Namen Fried- rich Ansorg "“ausgestelte Sparbuch Nr. 13 103 Yo für kraftlos erflärt.

Frankfurt am Main, 20. Dezbr. 1944.

Amtsgericht.

[10754] Ausshlußurteil, Jm Namen des Deutschen Volkes! ‘33 F 11/44. Fn der Aufgebotssache der Witwe Emil Halbach, Maria geb. Ziegler, in Wuppertal-Barmen, Hein- rh-Jansen-Str. 7, in ihrer Eigenschaft als Testamentsvollstreckerin - des ver- storbenen Kaufmanns Hugo Ziegler in Luzern, hat das Amtsgericht in Wup- pertal-Elberfeld durch den Amts- gerihtsrat Schroers für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Barmen Band 1936, Blatt 8950 Abt. Tl1l Nr. 1 eingetxa- gene Restkaufpreishypothek von 20 000 Goldmark GrundstückS8eigentümer: Eheleute Eberhard Nasemann und Maria geb. Birrenbah in Wuppertal- Ronsdorf wird für kraftlos erklärt. Wuppertal, den 23. Dézember 1944. Amtsgericht. Abt. 33.

10825] urch Ausshlußurteil vom 29. De- ember 1944 ist der Brief über die für Frau Martha Stoll "geb. Dethloff: zu Warnemünde im Grundbuch von Warnemünde, Blatt 100 zu Fol. 6 auf das Grundstuck Am Strom 102 zu Warnemünde eingetragene Grundschuld von 750,— (A für kraftlos erklärt. Amtsgericht Rosto.

2 774 496

196 715

491 587

ab Anteil der Rückversicherer . . 207,61 Gesamt-Prämieneinnahmen ab Anteil der Rüdversicherer | Erträgnis der Kapitalsanlagen: Effektenzinsen “Zinsen von Einlagen bei Kreditinstituten usw. . . Reinerträgnis aus Gebäudebesig

. Andere Einnahmen: Policengebühren: Feuer- und Chomageversicherung Kursgewinn an Effekten, realisiert 1 436/25 Kursgewinn an Valuten, buchmäßig ¿ 26 Kursgewjnn ay Valuten, realisiert 13/19 Sonstige ‘Einnahmen :

Versicherungssteuer 34 738/20] Vergütung aus der Rückversicherung: Feuer- und Chomageversicherung . Sab Maschinenversicherung*) A

237 191 T3874 041 645 262

s 15. V Gegenseitiger Versiherungs-Verein für Montanwerke, |4. Maschinen- und Metallfabriken in Wien.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1943. RA |5

50 324 17 563

[10723] __21505

Durch Ausfchlußurteil vom 15. De- zember 1944 is der Hypothekenbrief Uber die im Grundbuch von Kerzdorf Blatt 83 Abteilung IIT Nr. 5 einge- tragene Darlchnshypothek von 14 000 Ea für kraftlos erklärt, 5 F. /44.

Amtsgericht Lauban, 15. Dezbr. 1944.

[10727]

Durch Aus\chlußurteil vom 11. De- zember 1944 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundbuchblatte des Grundbuchs Petrowiß Bd. 56, Bl. Nr. 2073 in Abt. Ill Nr. 13 für die chemals polnishe Stadtsparkasse in Kattowiß eingetragene, - mit 11 bzw. 12% verzinslihe Darlehnsforderung von 2600 Zloty für fkraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Nikolai. 3. F. 5/44.

[10818]

Durch Ausschlußurteil vom 29. De- zember 1944 ist der Grundschuldbrief uber die im Grundbuche von Groß- Schierstedt Bl. 3466 und Bl. 460 in Abt. TIT unter Nr. 10 bzw. Nr. 8 für den Kaufmann Louis Bührig in Aschersleben eingetragene Grundschuld von 25 000 bzw. 15000 E. für kraft- los erflärt. : Z

Amtsgeriht Aschersleben.

[10819] Amtsaericht Backnang.

Durch Ausschlußurteil vom 22. 192. 1944 wurde der über eine im Grund- buch von Großaspah Y 752 TIT 1 der Sattlerseheleute Hildenbrard zugunsten der Kreissparkasse Backnang einge- tragene Grvyndschuld von 3000 &AM ausgestellte Grundshuldbrief für kraft- los erflärt.

[10737].

Ausgaben, RÆA §9 169 1. Schadenzahlungen (einshl. der Erhebungsfosten):

Feuer- und Chomageversicherung*? . . 612 598,57

ab Anteil der Rückversicherer . . . 316 695,93

Maschinenversicherung*) . . . « . - 194038,58

ab Anteil der Rückversicherer . . . 70 773,03

Gesamt-Schadenzahlungen

ab Anteil der Rückversicherer

295 902 64

123 265/55

506 637!T5 387 468 96

60 131,61 49 905,91

419 168 10 225/70| 4658352

13 835 966190

2. Regieauslagen : Provisionen: Feuer- und Chomageversicherung Maschinenversicherung *) Laufende Verwaltungsauslagen Beiträge an Berufsvertretungen Steuern und Gebühren

3. Abschreibungen und andere Ausgaben: Abschreibung am Gebäudebesiß . . 3 940 Abschreibung am Fnventar 10 Kursverlust an Valuten, buchmäßig 2 222 Kursverlust an Valuten, realisiert “0D Sonstige Ausgaben: Feuershußsteuer Verlilorien endi Versicherungsfond3umlage 4. Reserve für chwebende Schäden: Feuer-' und Chomageversicherung: für Schäden des Rechnungsjahres 9. Fnventar j i 714 158,94 i 10. Rechnungsabgrenzungsposten ab Anteil der Rückver- o sicherer 572 584,46 141 574,48

für S@jädert der Vorjahre 49 009,05 ab Anteil der Rücver- sicherer 10 346,67 38 662,38 Maschinenversicherung *): für Schäden des Rechnungsjahres

85 777,85 ab Anteil der Rückver-

sicherer 37 798,09 47 979,76

für Schäden der Vorjahre 40 715,33

ab Anteil der Rückver- ° sicherer i 16 611,04 24 104,29 Gesamt-Reserve für shwebende. Schäden ab Anteil der Rückversicherer 5. Stand der Fonds am Schlusse des“Rechnungsjahres:

Prämienreserve : Feuer- und Chomageversicherung 426 257,16 ab Anteil der Rüdtversicherer . . 229 622,11 TT33 359,41

Maschinenversicherung*) 28 483,04

*) Einschließlich Montage-, Garantie- und Bautoesenversicherung. Vilanz am 31. Dezember 1943.

11 015,09 12 055 126 830 “1/202 106 347

ERAM 17 949 1 039257 436 580 1 334 216 13 586

. Kassastand . Guthahen bei Kreditinstituten und Sparkassen . Bebaute Grundstücke . Wertpapiere . Rückständige Zinsen . Forderungen an Versicherungsunternehmen: a) aus dem Rüdckversicherungsverkehr : für zurückbehaltene, Reserven aus laufender Rechnung - b) Sonstige Forderungen 7. Außenstände bei Parteien . 8. Sonstige Foxderungen

150 153 300 461 126 786 83 487 72 599

16 798 34 738 2 594

i; ‘3 581 641 Passiva. |

L. Rücklagen: ‘1. Geseßlihe Rücklagen: a) Sicherheitsrüdlagè 4E b) Rücklage für außerordentlihe Schadenfälle . . 2. Andere (freie) Rücklagen: a) Rüdlagen- für Beitragsrüerstattungen . . .. b) Rücklagen für Kurss{hwankungen 2. Rückstellung für unterlassene Hausreparaturen 3. Prämienüberträge abzüglich Rückversicherung 4. Reserve für {chwebende Schäden abzüglich Rücversicherung 79 084 5. Rüstellung für Versorgungsansprüche des Vorstandes und 89 661 17 Gefolgs{hast E 637 340 252 320 6. Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsunternehmen: L avec L aus dem Rüversicherungöverkehr: a) für einbehaltene Reserven b) aus laufender Rechnung 2. Sonstige Verbindlichkeiten 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Rehnungs3abgrenzungsposten 9. Ueberschuß aus der Sbtebgabátung

180 236

238 002 16 966 10 000

291 5114 252 32019

Durch Auss\chlußurteil vom 20. 12. 428 0157 1944 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Börnig Band 4 Blatt 79 in Abt. 3 unter Nr. 32 für den Landwirt Fosef Hubbert in Castrop- Rauxel, Herner Straße 17, eingetragene Darlehnshyvothek von 1500,— &M für kraftlos erklärt worden. Herne, den 20. Dezember - 1944.

[108221 Das Amtsgericht.

[10824]

Dur Urteil vom 28. Dezember 1944 ist der Hypothekenbrief über die für das Braunkohlenbergwerk Fohanne Henri- ette bei Unseburg im Grundbuch von Löderburg Blatt 563 in Abt. [111 unter Nr. 14 eingetragene Darlehnshypothek von 3000 &@Æ für kráftlos erflärt.

Staßfurt, 28. Dezember 1944,

Amtsgericht.

39 9702 236 150 55 933 90 970 39 263 32 536

3 581 641

196 635 /

94 876

291 511 1 500 000 350 000 238 002 16 966

ab Anteil der Rückbersicherer . .

Sicherheitsrücklage q.

Rüdcklage für außerordentlihe Schadenfälle ...

Rücklage für Beitragsrückerstattung

Rücklage für Kursshwankungen

Rückstellung für Versorgungsansprüche des Vor- standes und der Gefolgschaft . . 406 039,78

* zuzüglih Dotierung und Zinsen . . 21 976,—

6. Ueberschuß aus der Jahresgebarung . « « ««

Wien, am 2. September 1944. / Der Vorstand. Fux, Vorsigzer. Knotek. der Bücher und der Schriften des Vereines sowie der vom Vorstande erteilten Au flärungen und Nachweise entsprechen die R 0, der Jahresabschluß und d! Geschäft3bericht, soweit 'er“ den Jahresabschluß erläutert, Wien, am 18. November 1944. « Dr. Seidel, Wirtschaf

2 824 496 32 536

3 835 966

Zentralhandelsregister

428 015/78

8, Bereinsregister, S | 4, Senofsens register,

1. Handelsregister, | 2. Güterrechtsregi

1. Handelsregistér

ür die Angaven tin ( wiròd' etne Gewähr fr die Richtigkeit seitens der Registergerichts uicht übernommen.

4

Lüidenscheid. ckanntmahung Jn das hiesige Musterregister ist f gendes eingetragen: B Nr. 332 Ÿ Sanne, Die Verlängerung d * Schußfrist ist für das am 27. Se" tember 1934, vormittags 11 UF 50 ‘Minuten angemeldete Muster p Kippschalter, Fabviknummer 15 K 307 auf, weitere fünf Jahre angemeldet 25. September 1944, ‘vormittags 11 uy

Ges. vom 5, 7. 1934 die Umwandlung der Gesellschaft durch Uebertragung ihres gesamten Vermögens unter Aus- [chluß der Liquidation auf die M: zeitig errihtete Kommanditgesellschaft unter der Firma „Romi“ Dipl. Jng. Ernst Miglitsch Kommanditgesellschaft“ beschlossen. Mit dieser Eintragung ist die Gesellschaft aufgelöst und die Firma erloschen. Den Gläubigern der Firma Romi Gesellschaft mit b. H,, welche sich binnen sechs Monaten nach dieser Ein-

tragung zu Hem Dage melden, ist Sigerheit zu leisten, eit sie nit Befriedigung verlangen können.

Troppau. : [10586] Genossenschaftsregister. Amtsgericht Troppau. Abt. 7. Aenderungen vom 19, Dezember 1944. GnR. XIV 174 Mo Meno lone schaft Bärn, eingetragene nossen- ait mit beschränkter. Haftung, Sih ärn, Osjsudetenland. Gelöscht wer- den die áusgeshiedenen Vorstandsmit- A 1 lieder Karl Arbtex und Eduard Gans. Befriedigung verlangen können. n deren Stelle werden eingetragen min die neugewählten Vorstandsmitglieder

Rudolf Potsh, Bauer in Neudörfel | 20 Minuten. # den 15. Dezember 190

4. Genossensthasts» |:. 2 und Zohann Tscamler, Land- | Lüdenscheid, Amtsgericht T mtsgeriht.

register wirt in Neuwaltersdorf Nr. 13. Das Marburg, Drau. [10702] | Ronneburg. ¿ [10652 s ; Gericht Marburg Drau, 13. 12. 1944, Genossenschaftsregister 5. Musterregister T. Konlurse Veränderung: Amtsgericht Ronneburg, Thür. 4

Reg. I 82 Amerikan Jmport Com- Veränderung: [10805] | und Bergleichssache|

pany, Karl Robaus Gesellschaft mit be-| Gn.-R. Nr, 30 Blankenhainer Spar- 7

\shränkter Hastung, Siz: Marburg. Die | und Darlehnskassen-Verein e. G. m. Chemnitz. : [108M

Generalversammlung vom 16. 6. 1944| u. H. in Großpillingsdorf. Das Konkursverfahren über

Durch Beschluß der Generalversamm- Naqhlaß des Bäermeisters- und Mes

vom 6. November 1944 ist das händlers Carl Rudolf i ü

nig wird nach Abhaltung des Sl

hat auf Grund des Ges. vom 5. 7. 1944 die Umwandlung der Gesellschaft dur Verf l h Musterstatut angenommen und die Firma geändert in: Raiffeisenkasse, ein- Ins hierdurch aufgehoben. 31 v T \ : Q Amtsgeriht Chemnis, 22. Dez. 1947

Autohaus Fng. Brun Miglitsh Kom- manditgesellschast beschlossen. Mit dieser Eintragung ist die Gesellschafk auigeeit und die Firma erloshen. Den Gläu- bigern der Firma Amerikan Fmport Company, “Karl Robaus . GeleiGal mit beschränkter Haftung, welche ih binnen sechs Monaten nah dieser Be- kanntmachung zu diesem Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie niht

Leipzig. ___ Amtsgericht Leipzig.

Leipzig, den 22. Dezember 1944,

H.-R. A 1584 W. Grünreif, Leipzig (C 1, Richard-Wagner-Str, 11). Die persönli haftenden Gesellschafterinnen Johanna Martha Charlotte vhl. Stempner geb, Töpfer und Emma Marianne lse vhl. Mädler geb. L beide in Leipzig, sind von der Ge- [chäftsführung ausgeschlossen.

H.-R. A 8243 C. T.-Lichtspiele Beer & Merz, Leipzig ¿C 1, Adolf-Hitler- Straße 32). Die persönlich haftenden Gesellschafter Facob Becker und Jo- hannes Merz, beide in Leipzig, dürfen die Gesellschaft nur gemeinsam vertreten.

[10700]

{V

Lommatzsch. Amtsgericht Lommahßsch, ? 29. Dezember 1944. Bei Nr. 11 des Musterregisters, Firma Lehmann & Balzer in Lom- maßsch betr., ist am 29. Dezember 1944 eingetragen worden: Die Verlängerun der Shußfrist R am 23. Dezember 194 auf weitere 3 Jahre angemeldet. ,

Marburg, Drayu. [10701] Gericht Marburg, Drau, 13. 12, 1944. Veränderung: Uebertragung thres ge amten Ver-

Romi Gesellshaft m. b. H. Mar- mögerts unter Auss{chluß der Liqui- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Hastpfliht, Großpillingsdorf.

burg, Drau. Die Generalversammlung dation auf die gleichzeitig errichtete vom 16, 6. 1944 hat auf Grund des” Kommanditgesellshaft unter der Firma

Nah dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtgemäßen Prüfung auf ‘Grun

Firma Gebr. Berker f

1 500 000|- 350 000

g

den geseßlichen Vorschrifte

5. Wtusterregtster. 7. Konkurse und Bergleichssachen, | 4 6. UÜrhederraiaeintragarone, | 8. Verschiedenes. &

[1080

t

“Deutscher Reithsauzeiger

Grscheint an jedem vierteljährlich 6,90 ÆWÆ zuzügli Anzeigenstelle monatlich 1,90

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kosten 10 F/. Einzelnummern werden nur gegen

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. Alle Postanstalten nehmenBestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pslichtindruck zu ersehen. Bn Beilagen arzahlung v vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben

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Ne, 4

Inhalt des amtlichen Teiles: * Deutsches Reich

Anordnung über die Aufhebung der Anordnung über die Er- hebung einer Gebühr zur Förderung der Shweineenthäu- tung. ;

Zweite Anordnung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im Fnland anfallende Zahmschweinshäute. Vom 29. Dezember 1944.

Dritte Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für industrielle ette und Waschmittel. Zuweisungsmengen an Seife, ‘eifenerzeugnissen aller Art und Zusaßwashhmitteln/Wasch-

hilfsmitteln. Vom 3. Januar 1945.

Anordnung 11/45 des Reichsbeauftragten für Technische Er- eugnisse über die Einseßung einer Bewirtschaftungsstelle. om 3. Januar 1945.

Anordnung des Hauptausshusses Stahl- und Eisenbau über die Streichung alter Aufträge und die Begrenzung des Auf- tragsbestandes. Vom 15. Dezember 1944.

Berichtigung der Gemeinsamen Anordnung des Hauptaus- schusses Feinmechanik und Optik (Nr. 2) und des Reichs- beauftragten für Ren und Optik (V/44) über die Streichung alter Aufträge und die Begrenzung des Auf- trägsbestandes, in Nr. 1/45.

ma.

Die nächste Ausgabe des Deutschen Reichs- anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers ers scheint am Montag, d. 8. Januar 1945.

Amtliches Deutsches Neich

Anorduung

über die Sultebung meiner Anordnung über die

Er einer Mouss

hr zur Förderung der Shweineenthäutung Vom 29. Dezember 1944

al Grund des § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommi sars Br die Preisbildung vom 29, Oktober 1936 (RGBl. 1 . 927) ordne ih an: 81

Die Anordnung über die Erhebung einer Gebühr zur För- derung der Schweineenthäutung vom 2. November 940 Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 260 vom November 1940) in der Fassung der Zweiten Anordnung e derung der Anordnung über die Erhebung einer Ge-

r zur Förderung der Schweineenthäutung vom 15. April 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 93 vom 22. April 1942) wird aufgehoben.

2 Die Anordnung tritt am f Januar 1945 in Kraft. Berlin, den 29. Dezember 1944. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fischböck.

Zweite Anordnung

zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im JFnland anfallende Zahmshweinshäute

Vom 29. Dezember 1944

Auf Grund des § 9 der Verordnung über die Bildung von reisen und Entgelten auf dem Gebiete der Lederwirtschaft Lederpreisvercordnung) vom 29. April 1937 (RGB|. 1 S. 553) wird angeovdnet : 81

Der § 4 der Dritten Anordnung über Preise für im Fn- land anfallende Zahmshweinshäute vom 15. April 1940 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 91 vom 18. April 1940) in der Fassung der Anordnung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im JFnland anfallende

hmshweinshäute vom 2. November 1940 oer

eih8anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 260 vom 5. November 1940) erhält folgende Fassung:

__ ¡(Beim Verkauf durch einen Großhändler oder eine

Hâäuteverwertung an Verarbeiter i auf die in § 1 Abs. 1 |

unter T bis [Il festgeseßten Prêise ein Zuschlag von

0,12 RAM je Kilogramm und auf die für Eberfelle festge:

seßten Preise ein Züschlag von 0,06 N je Kilogramm

rechnet werden. eitere Zuschläge sirid nicht zulässig.“

82 Die Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft. Berlin, den 29. Dezember 1944.

Berlin, Freitag, den 5. Fanuar, abends

Staatsanzeiger

den U prgred Jr dan Naum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit“

ltenen 92 mm breiten

1,85 A nimmt die Anzeigenstelle Berlín SW68,

. 30/31, an.

Anzeigen

Alle e sind auf einseitig beschriebenem Papter völlig druckreif ein- zusenden, insbesond t darin ben, welche Worte etwa Feitdruck (einmal T tiEa) dae ane d

am Rande) hervorgehoben werden sollen. 8 Tage vor dem Einriickungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Gperrdrud (besonderer B Anzeigen müssen

Dritte Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel

Zuweisungsmengen an Seise, Seifenerzeugnissen aller Art und Zusaßwaschmitteln/Waschhilfsmitteln

Vom 3. Januar 1945

Auf Grund des § 2 der Anordnung 1V/44 des Reichsbeauf- tragten für industrielle Fette und Waschmittel vom 1. No- vember 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 250 vom 7. November 1944) gebe ih mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers bekannt:

Fn der E vom 8. Fanuar 1945 bis 4. März-1945 sind auf die nit unterteilten Abschnitte 1 Normalpaket Wasch- (Seifen-) Pulver der Grundkarten der 70. Zuteilungsperiode für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und vom 3. bis zum vollendeten 6s. Lebensjahr

1 Normalpaket Wasch- (Seifen-) Púlver oder 1 Doppelpaket Waschmittel für Feinwäsche oder 1 Normalpaket Waschmittel für Pltmäse 45 abzugeben. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fette und Waschmittel. J. Rietdorf,

—————_——

Anordnung 11/45 i des Reichsbeauftragten für Technische Erzeugnisse über die Einseßung einer Bewirtschastungsstelle

Vom 3. Januar 1945

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx in der ‘assung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen. zur

Ueberwachung und "Regelung ‘des Warenverkehrs voin 18. August 1939 (Deutscher Reithsanz. und Preuß. Staäksanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

t 8 1

(1) Zur Bewirtschaftungsstelle im Sinne des § 3 Abs. 2 der

Verordnung über den Warenverkehr wird die Gruppenarbeits- emeinschaft Eisen- und Metallwaren in der Reichsgruppe Laúdut bestimmt. Y

(2) Der Bewirtschaftungsstelle werden im Rahmen der Er- mächtigung des § 2 dieser Anordnung die Befugnisse aus den §8 1 und 2 der Verordnung über den Warenverkehr über- tragen.

(3) Die Bewirtschaftungsstelle führt in Angelegenheiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zusaß „als Bewirt- ente des Reichsbeauftragten für Technische Erzeug- nisse“.

(4) Die Bewirtschaftungsstelle unterlieat den Weisungen und der Aufsicht des Reichsbeauftragten.

82 _Die Bewirtschaftungsstelle wird ermächtigt, Bestimmungen über Bezug, Absaß und Lagerhaltung von Éifen- und Metall- waren in allen Stufen des Handels zu treffen.

83

(1) Die von der Bewirtschaftungsstelle zu erlassenden An- ordnungen werden als Anweisungen bezeihnet und bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten.

2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die 88 1

2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Verord- nung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937 (RGBL. 1 S. 1133).

(3) Soweit die Bewirtschaftungsstelle auf Grund ihrer Er- gung nah § 2 dieser Anordnung tätig wird, gelten die S8 10 bis 15 und 17 der Verordnung über Warenverkehr für die von ihr geforderten Auskünfte und erlassenen An- weisungen mie reeits Zuwiderhandlungen gegen die An- weisungen der N Ne und die sonstigen von ihr erlassenen Vorschriften werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

(4) Das Antragsreht nah § 14 und das Ovdnungsstraf- recht nah § 15 der genannten Verordnung werden von dem Reichsbeauftragten wahrgenommen.

8 4

(1) Der Leiter der Bewirtschaftungsstelle wird von ‘déêm Reihsbeauftragten, die übrigen in der Bewirtschaftungsstelle tâtigen Personen werden von ihrem Leiter auf die gewissen- hafte Durchführung ihrer Obliegenheiten M RE

(2) Die Vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Warenverkehr finden auf die nah Abs.“ 1 verpflich- teten Personen sinngemäß Anwendung.

85 Diese Anordnung tritt am Tage ihrér Verkündung Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 3. Fanztar 1945. / Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse.

Ÿ

in

Der Reichskommissar ' für die Pveisbildu : Fishböck. :

Dr. Kemna.

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1945

Anordnung

des Hauptausschusses Stahl- und Eisenbau über die Streichung alter Aufträge und die Begrenzung des Austragsbestandes

Vom 15, Dezember 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBLl. I S. 686) in Ver-

indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtshaft vom 2. September 1943 (RGBl. I S. 527) und der Ersten O Ir Der niens vom 6. September 1943 (RGLl. I S. 531) wird mit Zustimmung des Reich3ministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Pla- nungsamt angeordnet:

gl

(1) Aufträge auf Lieferung oder Montage von Stahl- konstruktionen, sowie sonstige den Firmen der - Wirtschafts- gruppe Stahl- und Eisenbau vorliegenden Aufträge,

a) die vor dem 1. März 1944 erteilt und bis zum Tage des Jnkrafttretens dieser Anordnung nicht werkstatt- mäßig in Angriff genommen worden sind,

b) die vor dem 1. Oktober 1943 erteilt und bis zum Tage des Erscheinens" dieser Anordnung ‘niht vordringlih eingestuft worden sind,

c) die zur Lieferung von Werken in Bra res Belgien, Luxemburg, Lothringen und Holland vorgesehen waren,

d) Zulieferungen aller Art zu den gemäß a—ec aufge- führten Aufträgen

werden mit sofortiger Wirkung gefdrichen.

82 Aufgehoben werden auch alle Aufträge, an denen seit dem 1. März 1944 niht mehr gearbeitet wird. |

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(1) Alle Aufträge, die den für den Betrieb angemessenen Ausftragsbestand überschreiten, werden aufgehoben.

(2) Angemessener Auftragsbestand ist derjenige Bestand an Aufträgen, der innerhalb von zehn Monaten unter Zugrunde- legung der Leistungsfähigkeit des Betriebes im Monatsdurch- \chnitt des ITI. Quartals 1944 abgewickelt werden kann.

(3) Bei überhöhtem Auftragsbestand fallen diejenigen Auf- träge fort, die nach dem bestehenden Erzeugungs- oder Liefe- rungsprogramm für Termine vorgesehen sind, die über die Zeitdauer des zulässigen Auftragsbestandes hinausgehen.

“#4 (1) Kein Betrieb darf Lieferungsaufträge, die den ange- messenen Auftragsbestand überschreiten, entgegennehmen.

(2) Die Annahme von Lieferverpflihtungen, die über 12 Monate hinausgehen, ist verboten. Verpflichtungen, die

| hierüber hinausgehen, sind dem Hauptausschuß bis spätestens

um 1. Januar 1945 unter Angabe des Gegenstandes, des ieferumfanges, der Lieferfristen, des Auftraggebers und des betreuenden Ausschusses zu melden.

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(1) Für die Aufhebung der Aufträge sind die Hersteller und die Auftraggeber verantwortlich.

(2) Die für die gestrihenen Aufträge erhaltenen Eisen- und Metallbezugsrechte und gegebenenfalls Blechbestellrehte sind einshließlich der für Unteraufträge erhaltenen Mengen an die Reichsstelle Eisen und Metalle mit dem Kennwort „Auftrags- streihung RuK“ abzuliefern.

(3) Die Rückgabe der Bezugsrechte ist unverzüglich der für den Hersteller zuständigen Lenkungsstelle zu melden.

(4) Die Hersteller sind verpflichtet, die aufgehobenen Auf- träge unverzüglih ihrem Auftraggeber sowie dem Haupt- ausschuß Stahl- und Eisenbau, Ausftragslenkungsstelle, Berlin W 35, Potsdamer Straße 58, in Reichsmark und Tonnen zu melden. Sie haben außerdem die zuständige Fach- gruppe zu benachrichtige!i. |

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Aufträge im Sinne dieser Anordnung sind vertragliche Ver- einbarungen über Lieferungen und E s sowie über die den vet erteilten Lieferauflagen und Herstellungs- anweisungen.

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Materialien, die durch den Auftragswiderruf entbehrlich werdén, sind mit einer genauen Materialliste dem die ger gung bétreuenden Aus {uß oder Ring zu melden. Entbehr- iche Materialien, über die diese Stellen nit anderweitig verfügen, sind dem vom Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion- angeordneten innerbezirklichen und über- bezirklichen Materialausgleich zuzuführen.

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Die Betriebe sind verpflichtet, ein verbindliches Verzeichnis (fe gus und Montageplan) über ihren Auftrags-

estand und die eihenfolge der geplanten Erledigung na den Anweisungen des Hauptausscchzfes zu führen. C