1945 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- unnd Staatsanzeiger Nr. 18 vom

8 14 Zuwiderhandlungen gegen diese 2 10, 12 bis 15 dex Verordnung estraft. :

Anordnung werden nah über den Warenverkehr

15 Diese Anordnung tritt L nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten., Berlin, den 11. Januar 1945. Der Leiter des Hauptaus\chusses Maschinen j beim Reichsminister für Rüstung und KriegsproduUktion. Karl Lange.

4

Anordnung Nr. 227 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über Projektierung und Fertigung im Wasserturbinenbau

Vom 12. Januar 1945

Auf Vorschlag des Sonderaus\chusses Kraftmaschinen im Hauptausshuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Vexordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBI. 1 S. 686) mit Zustimmung des Generalinspektors für Wasser und Energie und im Einvernehmen mit dem Leiter des Hauptausschusses Kraftwerks- und Leitungsbau beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

81

Auf dem Gebiete des Wasserturbinenbaues dürfen Angebote und Aufstellungszeihnungen mit Ausnahme von unver- bindlichen Unterlagen für Vorplanungen nur ausgearbeitet werden, wenn die anfragende odeer veranlassende Stelle die Erklärung abgegeben hat, daß der Generalinspektoc für Wasser und Energie oder die nach § 4 der Anordnung 1/43 des Bevoll- mächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Ma- schinenbau zuständige Bedarfsprüfungss\telle die Kriegsnotwen- digkeit der betreffenden Aufträge oder Aufgaben anerkannt hat und daß ferner einshließlich der aufgeforderten Firma nicht mehr als zwei Hersteller zur Ausarbeitung des Projektes aufgefordert werden.

8 2

Die Hersteller von Wasserturbinen sind verpflichtet, bei der Projektierung neuer Wasserkraftanlagen auf die Verwendung vorhandener Modelle, soweit dies technish und wirtschaftlih vertretbar ist, hinzuwirken. Wird für einen Bedarfsfall eine Ausführun- vorgeschlagen, die den Vorschriften des § 3 nicht entspricht, ist der Bedarfsfall dem Arbeitsausshuß Wasser- turbinen, Berlin W 15, Meinekestraße 4, zu melden, um seine möglichst frühzeitige Stellungnahme im Einvernehmen mit dem Generalinspektor für Wasser und Energie zu ermöglichen.

83 1. Die Anfextigung neuer Zeichnungen und Modelle sowie die Konstruktion neuer Wasserturbinentypen ist verboten. Aufs trage auf Fertigung von Wasserturbinen, deren Teile und Zubehör dürfen nur dann übernomen werden, wenn die be treffenden Firmen über die erforderlichen Zeichnungen und

Modelle verfügen oder zu ihrer Anfertigung eine Ausnahme-

genehmigung (\. § 10) vorliegt. 2. Der Anordnung unterliegen nicht:

a) die Fertigung von Zeichnungen und Aenderung von Modellen, die sih aus der besonderen Aufstellung der Turbinen im Einzelfall ergeben;

b) die Fertigung von Ersaßteilen und die Ausführung von Reparqturen; /

c) Aenderungen infolge notwendig werdender Werkstoff- umstellungen.

S 4 ; 3 Falls bei Aufträgen auf Wasserturbinen oder deren Teile von mehreren Herstellecn gleiche Baueinheiten zu liefern sind

und dafür Neukonstruktionen notwendig werden, sind diese einheitlich festzulegen. S5 Die Hersteller von Wasserturbinen sind verpflichtet, anderen Firmen auf Verlangen des Arbeitsausschusses Wasserturbinen die Konstruktionszeihnungen und sonstigen Fertigungsunter-

lagen und eæinrichtungen gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. /

86 Wasserturbinen sowie selbsttätige Drehzahlregler für Wasser- turbinen dürfen nur noch voñ Firmen, die dazu eine ausdrück- liche Genehmigung erhalten haben, und nur in den für die einzelne Firma zugelassenen Ausführungen und Größen her- gestellt worden. Angebote, Aufstellungszeihmungen und un- verbindliche Unterlagen für Vorplanungen dürfen von den Herstellern von Turbinen und Drehzahlreglern nur für solche Typen abgegeben werden, déren Herstellung ihnen .geneh- migt ist, / 8 7

Die Fertigung von Zubehörteilen zu Wasserturbinen, die von Spezialfirmen mit angemessenen Lieferzeiten bezogen wer- den können, ist den Herstellern von Wasserturbinen ohne be- sondere Zustimmung des Arbeitsausshusses Wasserturbinen verboten.

88

Vorliegende Aufträge, deren Uebernahme für die Folge gemäß § 3, verboten ist, dürfen ohne Ausnahmegenehmigung noch ausgeführt werden, falls die Fertigstellung der Aufträge bis zum 31. März 1945 erfolgt,

89 Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der ahgruppe Kraftmaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinen- au, Berlin W 15, Meinekestraße 4, Auskunft zu erteilen, Ein- sicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeich- nungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und otiva erforderliche Prüfungen zu gestatten.

| 8 10

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind anden Sonderaus- ite Kraftmaschinen, Berlin W 15, Meinekestraße 4, zu

ten. A

j Antriebsorganes

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 5 t 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr be- raft.

8 12 i Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 12. Januar 1945.

Der Leiter des Hauptausshusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.

Anordnung Nr. 228 des Hauptausshusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Vereinheitlihung von Schleuderpumpen für den Bergbau

Vom 13. Januar 1945

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Maschinen und Ein- richtungen für den Bergbau und des Sonderausshusses Kom- pressoren und Pumpen im Hauptaus\{chuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehrx in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. l S. 686) mit Zu- stimmung des Reichsministevs für Rüstung und Kriegs- produktion angeordnet:

81 Schleuderpumpen T elaumpen) für die Förde- rung von Shmußwasser, Shlämmen und Trüben des erg- baues, insbesondere in Aufbereitungsanlagen für Steinkohle, Braunkohle, Erze und andere Mineralien, dürfen nur noch in nachstehend genannten Größen und Bauarten hergestellt wer- den. Maße in Millimetern,

a) Einseitige Schlouderpumpen mit seitlicher Gehäuse- panzerung und Kanalrad (Baureihe P 1) | Rohranschlüsse (Nennweite): Saugseite: Druckfseite: ' 100 80 125 | 100 150 150 250 250 300 300. *Anschlußmaße, Drehrichtung und Stußzenstellungen nach DIN 21 750, Ausgabe Oktober 1944 *),

b) Einseitige Schleuderpumpen mit seitlicher Gehäuse- _ panzerung (Baureihe P 2) Rohranschlüsse (Nennweite): Saugseite: Druckseite: 65 65 100 100 150 150 200. - 200 250 250 300 300 Anschlußmaße, Drehrichtung und Stu enstellungen nah DIN 21 751, Ausgabe Oktober 19445), l ,

e) a DaS, Schleuderpumpen mit vollkommener Ge- häusepanzerung (Baureihe P 83) Rohranschlüsse (Nennweite): Saugseite: Drudckseite 50 40 oder 50 80 65 oder 80 100 100 oder 125 150 150 oder 200 200 200 250 250 300 300 1) Der Druckstuven ist bei den ersten vier: Een aus- tausghar ‘derselbe kann deshalb je nach den Betriehs3- verhältnissen entsprehend den obigen Angaben gewählt werden. Anschlußmaße, PreupGtung, und Stugzenstellungen nah DIN 21 752, Ausgabe Oktober 1944 *),

d) Doppelseitige Shleuderpumpen mit seitlichex Gehäuse- panzerung' (Baureihe P 4) Rohvanschlüsse (Nennweite)t Saugseite: Druckseitet

350 850

400 400

500 500 Anschlußmaße, Drehrichtung und Stugzenstellungen nah DIN 21 753, Ausgabe Oktober 1944 *,

Die in § 1 genannten Schleuderpumpen, die den Vor- shriften dieser Anordnung nicht entsprechen, sich aber bereits in Werkstattfertigung befindèn oder für die- beim Hersteller oder bei dessen Unterlieferern Teile in erheblichem Umfange vorgearbeitet vorhanden sind, die für andere friegswichtige Zwecke nicht mehr verwendet werden können, dürfen bis zum 91. Dezember 1945 noch fertiggestellt und ausgeliefert wer- den. Die an diesem Termin noch nicht fertigen Pumpen sind der “Pert tioatt Aufbereitungsmaschinen, Berlin W 30, Marburger Straße 3, zu melden. /

Die Herstellung der unter § 1 genannten Schleuderpumpen ist nux mit besonderer. Genehmigung zulässig. Anträge sind an die Arbeitsgemeinschaft Aufbereitungsmaschinen zu richten.

84

Ausgenommen von den Vorschriften des § 1 |

Dáuer von drei Fahren die Herstellung und Lieferung von

Ersaßpumpen in anderen Maßen, wenn die Modelle vor-

handen sind und die Aenderungen der Maße eine nicht ver-

tretbare Belastung ergeben oder die Neuanschaffung eines

(0 . eines Motors) erforderlich machen

würde. Diesem Antrag ist eine Schilderung der Betriebs-

Mat und eine Skizze der örtlihen Verhältnisse beizu- ügen.

*) Bis zum Erscheinen dieser DIN-Blätter beim Beuth-Vertrieb GmbH, Berlin SW'68, sind Abzüge derselben von der Fachgruppe Aufbereitungs- und Buumaschinen zu beziehen,

ist auf die

29, Janttar 1945. S. 2

S5

von den Vorschriften dieser Anordnung Mager werden, ! Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind an ‘die Arbeits. gemeinschaft Aufbereitungsmaschinen zu richten. /

S6

schvisten dieser Anordnung unberührt. ST

der Fachgruppé Aufbereitungs-

in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungert

usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen nd etwa erfor- derliche Prüfungen zu gestatten. |

88

bestraft. 89

Kraft. Sie gilt au in den eingegliederten Östgebieten. Berlin, den 13. Fanuar 1945. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.

Anordnung Nr. 229

Rüstung und Kriegsproduktion über die Vereinheitlichzung, Berechnung und Fertigung von Verschiebe- und Rangier- anlagen mit endlosem

von Handhängebahnen

Vom 15. Januar 1945 Auf Vorschlag des Sonderaus\chusses Transporteinrichtun-

üstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver-

| ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 147 De- zember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reoichs- 4

ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordn“:: “S4

nur in folgenden Ausführungen und Größen und unter Be- rücksichtigung der in der Anlage zu dieser Anordnung ecut-

werden:

A. Verschiebeanlagen (mit endlosem umsteuerbaren Seil)

1. Antriebe:

Größe: : ri _Zugkrafst P = T— t (P _= Umfangskfraft, Auslaufspannung).

2. Seile: nach DIN 655, Ausgabe September 19492, Bruchfestigkeit: 130 bis 160 kg/mm?

3. Berechnung: nah der Berechnungsgrundlage Anlage ‘1.

B. Rangieranlagen (mit endlosem durchlaufenden Sei)

1. Antriebe: Größe: 1 ? 3 4 5 Zugkraft: ZBugkraft P=T—t _(P_= Umfangskraft, Auslaufspannung)

2. Seile: ; nach DIN 21 250, Ausgabe Mai 1942, Bruchfestigkeit: 160 kg/mm?

3. Berechnung: nah der Berechnungsgrundlage Anlage 1.

8&2

1 9 3 4 5

T = Einlaufspannung, t =

T = Einlaufspannung,

laufen, im nachstehenden - kurz

stellt werden: 1. Antriebe:

riftions- und Klemmscheibenantriebe Verwendung nden, für lehrenhaltige Ketten nur Greiferscheiben- antriebe. y

Kettengreifern. / Greiferabstand = vier Kettenglieder. Es dürfen nur Antriebe, die den vorstehenden Be- dingungen entsprechen, unter Verwendung vorhande- ner Modelle geplant und ausgeführt werden.

. Ketten:

und nichtlehrenhaltiger Ausführung. . Kettenscheiben:

1600, 2000 und 2500 mm.

. Berechnung: Ö nach der Berechnungsgrundlage Anlage 2.

§83

und Größen hergestellt werden:- 1. Handhängebahnen

schienen\system, n b) mit einem T-Träger und Unterflansch-Laufkagze.

nicht als Bestandteil von Handhängebahnen angesehen.

Jn besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen k 8 Doppelkopfshienen

Die Herstellung von Ersatteilen (Verschleißteilen) und die | Ausführung von Reparaturarbeiten bleiben von den Vor- F ,

Mmiclichen Genehmigung.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah j den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

\ N Die Hersteller der in den Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in ;

des Enupta Lees Maschinen beim Reichsminister für then darf der nachbauende Hersteller sich bei Gie

hs im Hauptaus\huß Maschinen beim Reichsminister für

Verschiebe- und Rangieranlagen mit endlosem Seil dürfen Wn kann.

haltenen Berecchnungsgrundlagen geplant und hergestellt F

¿ n besonders begründeten Einzelfällen könn.

800 kg 1600 kg 2500 kg 4000 kg 6390 kg L ; | den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden.

t = s E Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung în

beim

Oberkettenförderungen für Fahrzeuge, die auf Schienen F „„Dberkettenförderungen“, i dürfen nur in folgenden Ausführungea und Größen herge- s

pi nihhtlehrenhaltige - Ketten dürfen Mehrscheiben-, |

Einzige Ausführung . dèr Greifersheiben mit zehn

nah DIN 764, 3. Ausgabe, Dezember 1942, in lehren- | |

Handhängebahnen dürfen nur in folgenden Ausführungen 7 a) mit Doppelkopfshienen nach dem Ein- und Zwei- \

Schienenstränge im Anschluß an Drahtseilbahnen werden f

. Belastungen einschließlich der Gewichte der maschinellen le, wie Lauswerke, Drehscheiben, Weichen usw., 300, 800, )0, 2500 kg. |

Höhe 100 Höhe 125 Höhe 160 Höhe 200

Breite 25 Breite 32 Breite 40 Breite 50

84

Die Herstellerbetriebe sind verpflichtet, der Geschäftsführung F sHersteller, die die Fertigung der in den §8 1 bis 3 behan-

und Baumaschinen derx Wirt. 0 schaftsgruppe Maschinenbau Auskunft. zu erteilen, Einsicht |

ten Erzeugnisse sowie Fer Bauteile aukerdalh der bisher

ihnen eingehaltenen Größenbereiche oder in bisher von en nicht gebauten Arten oder auch als neues Aufgaben- biet aufzunehmen beabsichtigen, bedürfen hierzu der aus- nträge auf Baugenehmtgung d an den Sonderaus\{chuß Transporteinrichtungen, Berlin

M 15, Kurfürstendamm 188/189, zu rihten. Von Handwerfks-

trieben sind die Anträge über den für sie zuständigen Reichs- ungsverband einzureichen.

S5

ZF 1 bis 3 behandelten Ecrzeug- se sowie ihrer Bauteile sind verpflichtet, anderen Firmen f Verlangen des Sonderausschusses Transporteinrihtungen è Konstruftionszeihnungen, Stü eo und sonstigen Unter- gen, die der bisherige Hersteller für die Herstellung aus- avbeitet hat, & B. N ginge mit zugehörigen Stü- ten, bis zur Erfüllung der betreffenden Aufträge zur Ver- gung zu stellen, ferner vorhandene Vorrichtungen, Spezial- ren, Sondereinrichtungen, in Bestellung befindliche Ma- hinenteile und Materialien, soweit sie zur Erfüllung eigener

Weferverpflichtungen nicht benötigt werden.

¡Um eine Verwendung vorhandener Modelle Ie ermög-

ereièn an

e Bestellungen des bisherigen Herstellers anhängen. Der

eil, von Oberkettenförderungen und 3 ihbauende Hersteller ist verpflichtet, die Zeichnungen nur

rx die vom S Transporteinrihtungen gekenn- chneten Aufträge zu benußen bzw. vor Weiterverwendung

Ie Zustimmung des bisherigen Herstellers dazu einzuholen.

86

Vorliegende Aufträge auf Erzeugnisse der 88 1 bis 3, die n Vorschriften dieser Anordnung nicht entsprechen, dürfen s zum 20. Februar 1945 fertiggestellt werden, wenn das bitt: erforderliche Material in erheblichem Umfange beim evsteller oder bei dessen Unterlieferanten vorgearbeitet ist d zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht verwendet wer- Solche Aufträge sind bis 1. März 1945 dem onderausshuß Transporteinrichtungen zu melden.

S§T7 : ‘Ausgenommen von den Vorschriften der 88 1 bis 4 ist die êrstellung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf, it das Einhalten dieser Vorschriften nah gewiisenhaftee fung nicht vertretbar ist.

88

Ausnahmen

träge sind an den Sonderaus\huß Transporteinrichtungen richten. 89

Die Hersteller sind verpflichtet, der Eg, dal achgruppe Hebezeuge, Fördermittel und Auge der Wirt- aftsgvuppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in è Geschäftsbücher, einshlägigen Unterlagen, Zeihnun- n usw. zu gewähren und Betriebsbesihtigungen und etwa oidertite Präktiizen zu gestatten.

S 10

4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

1000 kg 1600 kg 2000 kg 3150 kg 5000 kg [ên §8 10, 12 bis 15 der

erordnung über den Warenverkehr traft.

& 11 ;

aft. Sie gilt auch in den ceingegliedertèn Ostgebieten.

Bevklin, den 15. Januar 1945,

Der Leiter des Hauptausshusses Maschinen Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.

Anlage 1 zur Anordnung Nr. 229 über die Ver-

_ einheitlihung, Berechnung und Fertigung von

Verschiebe- und Rangieranlagen mit endlosem

Seil, von Oberkettenförderungen und von Hand- hängebahnen vom 15, Fanuar 1945.

Berechnungsgrundlage für Verschiebe- und Rangieranlagen mit endlosem Seil

Für die Berechnung von Verschiebe- und Rangieranlagen ugnd Seil sind die nachstehenden Angaben zu ver- en en: L ß y

Verschiebeanlagen (mit endlosem umsteuerbaren Seil) Seilgeschwindigkeit: 0,25 und 0,4 m/sec. s: j Umdrehungen des Motors C Tru ßtaufer) je Minute = 1000 oder 1500 (Getriebeänderung). Erfahrungswerte für Fahrwiderstand auf hocizontalem geraden Gleis: / a) beim Großraum- und Spezialwagen . , 0,005 b) bei den übrigen Eisenbahnwagen . . , , 0,0075 Der Huschlag für Seilablenkung und Rollenreibung ist von Fall zu Fall zu bestimmen.

Durchmesser: 250, 316, 400, 680, 800, 1000, 1250, F Dirkungsgrad des Antriebes: 08,

Der Kraftbedarf ist unter Zugrundelegung der während der Fahrt sich ergebenden Zugkraft in kW anzugeben.

B Seilsicherheit: vietfach. '

Rangieranlagen (mit endlosem durhlaufenden Seil) Seilgeschwindigkeit: 0,4, 0,5 und 0,63 m/see. i Bren Umdrehungen des Motors E UR Aen) je Minute = 1000 oder 1500 (Getriebeänderung). - i : Erfahrungswerte für Fahrwiderstand auf horizontälem geraden Gleis: l : k a) bei Großraum-. und Spezialwagen . . , 0,005 h) bei den übrigen Eisenbahnwagen. . 0,0075 Der Zuschlag für Seilablenkung und Rollenreibung ist von l zu Fail zu bestimmen. / ' irkungsgrad des Antriebes: 6,8,

‘Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47,

Neîhs- und Staat8anzeiger Nr. 18 vom 29. Januar 1945. &.

Der Kraftbedarf ist unter Zugrundelegung der während der Fahrt sih ergebenden Zugkraft in kW anzugeben. Seilsicherheit: vierfach. - Zug im Rangierseilschloß: Zahnstangenshloß A Sond 2 4 160 Ug, Tyrockshloß 3000 kg.

Anlage 2 zur Anordnung Nr. 229 über die Ver- einheitlichung, Berechnung und Fertigung vou Verschiebe- und Rangieranlagen mit endlosem Seil, von Oberkettenförderungen und von Hand- hängebahnen vom 15. Fanuar 1945.

Berechnungsgrundlage für Oberkettenförderungen

Als Grundlage für die Berehnung von Oberkettenförde- rungen sind nachstehende Angaben zu verwenden: Kettengeshwindigkeit: 0,63, 0,8, 1,0, 1,25 und 1,6 m/sec. Uindrehungen des Motors je Minute: 1000. g SRNIERELA für Fahrwiderstand auf horizontalem [eis: a) bei Großförderwagen mit Wälzlagern b) bei Kleinförderwagen mit Wälzlagern 0,015 c) bei Kleinförderwagen mit Gleitlagern . . . 0,02 Bei der Berechnung des Fahrwiderstandes ist das Ketten- gewicht zum Wagengewicht zuzuschlagen. / : Der pushlag für Kettenablenkung und Rollenreibung ist von Fall zu Fall zu bestimmen. . Virkungsgrad des Antriebes bei Ermittlung der Motor- stärke: 0,8. i / Der Krasftbedarf ist in kW anzugeben,

1000 kg,

Berichtigung :

“Jn der in Nummer 7 des Deutschen E agegen und Preußischen Staatsanzeigers vom 10. Januar 1945 veröffent- lihten „Anweisung Nr. 1/45 der Fachuntergruppe Zigarren- industrie als Bewirtschastungsstelle des Rei sbeaustragten für Tabak und Kaffee. Vom §8. Januar 1945“ muß es im § 2 (3) im 2. Absay richtig wie folgt lauten: :

„Bei Zigarillos und Stumpen im Kleinverkaufsþreis von 10 Pfg. beträgt der Uebernahmepreis Eff T70,—“.

Bekanntmachung i

Die am 28. Fanuar 1945 ausgegebene Nummer 3 des Reichsgesehblatts, Teil II, enthält:

Dritte Verordnung über außerordentlihe Maßnahmen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Vom 16. Januar 1945,

Umfang: ( Bogen. Verkaufspreis: 0,15 K... Postbeförde- rungs A 0,03 Æ.Æ für ein Stü bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00,

Berlin C2, den 24. Fanuar 1945.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern,

Irichtamtliches

: Die Leistungssteigerung im öffentlihen Dienst

Der Reichstreu'händer. für den öffentlichen Dienst gibt Anfang Februar oine Sondernummer seiner Amtlichen Mitteilungen her- aus, die die bisher erschienenen Richtlinien zur Durchführung einex Anordnung zur Förderung der Leistungssteigerung der

invalidenversicherungspflihtigen Gefolgschaftsmitglieder im öffent-"

A,

Die europäische Rohstofswirtshaït am Scheideweae Ein Vortrag von Prof. Dr. Thalheim

Jn einem öffentlichen Vortrag des Weltwirtschafts-Fnstituts der Handelshoshule Leipzig legte der JFnstitutsdirektor Prof. Dr. Thalheim in 43 Ad Ausführungen die Entwicklungs- tendenzen der Welt-Rohstoffwirtschaft dar. :

Weit mehr noch als im ersten Weltkriege ist als Folge des gewaltig angestiegenen Material- und Rohstoffbedarfs eine sehr erhebliche Produktionssteigerung bei den meisten kriegswichtigen Rohstoffen eingetreten, wobei a auch sehr bedeutsame regionale Verlagerungen in der Rohstof produktion vollzogen haben. Welt- wirtshhaftlich besonders cinshneidend ist die japanische Beseßung des gesamten [Oa en Raums, der eine große Roh- AN Lame der Welt überhaupt darstellt und durch seine typischen olonialen Monokulturen N Robe eine überragende Rolle spielt. Der Verlust dieser Rohstoffquellen zwang die angel- sä{hsishene Länder zu erheblichen rohstoffwirtshaftlihen Umstellun- gen. Vor allem ist aber der A Se m e, wirklih epochale Auftrieb zu nennen, den die synt etishe Rohstoffgewinnung, die bereits im ersten Weltkrieg für die Stickstoffgewinnun nußbar gemacht worden ist, durch dic Kriegsereignisse erhalten at, Mit absuluter Sicherheit ‘wird sich die Welt-Rohstof wirtschaft, wie der Vortragende zeigte, wenn erst einmal der Nahholungsbedarf be- riedigt ist, auf Pren Gebieten einex sehr erheblichen Ueber- fill der Märkte gegenübersehen, da dié gestie ene Produktions- kapazität bleibt. Eine Weltwirtschaftskrise wird die unausbleib- lihe Folge fein. Nur eine stabile, geordnete, gesunde Weltwirt- schaftspolitik fönnte die E verhindern. Die anglo-amerika- nischen Pläne bezwecken aber lediglich die Schaffung von Monopol- stellungen auf den Weltrohstofsmärkten und ihre Verewiguyug. Für den europäischen Kontinent würde allein eine gesamteuropäishe PularmeLg ei die Votausseßung dafür bieten, daß die Länder es Kontinents nicht in den Strudel der kommenden großen “eth Ie hineingezogen werden, Ein zerspittertes Europa, das roh Has und damit auch politisch zum Objekt der Machtpolitik europafremder Mächte wird, oder eine europäische Wirtschaftsgemeinschaft die sih eine gesiherte Ver- sorgung. und Existenz schafft, das ist die Entscheidung, vor der heute alle Völker unseres Erdteils stehen.

Verichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 26. Januar. (D. N. B.)- Amsterdam 13,27 G,, 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hágen 52,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95. G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B,

London, 27. Januar. (D. N. B.) orf 4,021%,—4,0314,

chweiz 17,80—17,40,

Janeiro

New

Stockholm Lissabon —,—, Rio de

16,86—16,95,

82,84°/19, k Zürich, 27, Januar. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 8,30, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stockholm 102,62, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, gZagreb

0,01

Wirischafisteil

3

lichen Dienst vom 1. März 1944 sowie die dazu ergangenen Aus- führungsbestimnrungen der Obersten Reichs ehörden zusammen- gefaßt wiedergibt. Die Sondernummer ist zu beziehen dur die „Qtto Elsner Verlagsgesellshaft, Berlin SW 68, Oranien- straße 140—142“.

Aus der Verwaltung :

Der Familienunterhalt für Umquartierte

Der Verlauf des Deutschland aufgezwungenen Existenzkampfes macht weitere Umquartierungen notwendig. Die Volksgenossen der vom Luftterror odex anderen Kriegshandlungen betroffenen Und bedrohten Städte finden Aufnahme in weniger luftgefähr- deten Gebieten. Sie können bei der rtsbehörde des Aufnahme- ortes Räumungsfamilienunterhalt beantragen. Bei diesen An- trägen ist folgendes zu beachten: Die Umgquartierten müssen die Abraisebescheinigung, die ihnen an ihrem bisherigen Aport ausgestellt wird, vorlegen. Zur Festseßung der Höhe des Räu=- mungsfamilienunterhalles müssen sie weiter ihre leßte Einkoms- mensteuerveranlagung oder eine Verdienstbesheinigung des Arbceit- gebers vorlegen.

Als Räumungsfamilienunterhalt wird geivährt: a) der nottwven- dige Lebensbedarf, dessen Höhe sih nah den Verhältnissen am Auf- nahmeort und nah den bisherigen Einkünften des Umquartierten und seines Familienhauptes richtet; þ) freie Unterkunft; wenn si der Umquartierte selbst untergebracht hat, ist eine Mietbeihilfe in Höhe der vollen von ihm am Aufnahmeort zu zahlenden Miete zu gewähren; ec) wenn die bisherige Wohnung von dem zurück- bleibenden Ehemann nit weiter benußt wird, die volle Micte für die bisherige Wohnung; d) Krankenhilfe und Hilfe für die Schwangeren und Wöchnerinnen; e) Erziehungsbeitrag für Kinder, z. B. die Kosten für den Schulbesuch, auch mittlerer und höherer Schulen, und f) Beihilfen due Erfüllung besonderer an- gemessener Verpflichtungen (z B. Le ensversiherung) und zur Be- ¡chaffung notwendiger. Kleidung (Wäsche Bo Dazu erhalten die Umquartierten zum Ausgleih der wirtschaftlichen Nachteile, die ihnen dur die Aufgabe des heimischen Haushalts entstehen, eine laufende Beihilfe, die füx das Familienhaupt. 20 N.A, jeden An- ehörigen über 8 Fahre 10 N.Æ und jeden Angehörigen bis zum 4 Jahre 8 monatlich beträgt.

Vom Räumungsfamilienunterhalt kommen jedoch etwaige Eigen- einfünfte des Umquartierten, die er in erster Linie für seinen Lebensbedarf zu verwenden hat, in Bnesaung Als solche anz1u- rechnenden Einkünfte kommen insbesondere in Betracht die Unter-

haltsleistungen, die der am bisherigen Wohnort zurügebliebene Ernährer der Umquartierten aus seinen fortlaufenden Einkünften E gewähren imstande ist.

Die Höhe dieser abzurehnenden Unkter- C ae des Ehemannes oder Vaters E, wenn diese unter- haltspflichtig sind, rihtet sich nach ihren Einkünften, denen natür- ich das für fie selbst Notwendige vorwegzubelasjen ist. Der Räu=- mungsfamilienunterhalt ist keine Leistung der öffentlihen Für- sorge und daher nicht zurückzuerstatten. j

e ——

Erleichterte Bestand3aufnahme

Steuerpflichtige sind verpflichtet, sofern sie Bücher führen müssen, für jeden BVilanztag eine körperliche Bestandsaufnahnme zu machen. “Der ReiGsfinanaininisier hat sich für Kriegsdauer damit einverstanden erklärt, daß die Finanzämter auf Antrag ?11- verlässigen Steuerpflichtigen gestatten, für steuerlihe Zwecke Bc- eda qun dgn in erleihterter Form unter gewissen Voraus- eßungen zu machen. Danah müssen die Steuerpflichtigen i: Laufe zweier aufeinanderfolgendér Wirtschaftsjahre mindestc:13 einmal durch körperlihe Bestandsaufnahme prüfen, ob die B:- triebsanlagegüter, die in den Bestandsverzeichnissen aufgeführt A mit den tatsählih vorhandenen Beständen überecinstinmn-c-t zw. ob es bei den Warenvorräten der La erbücher sich ebßnso verhält. Die weiteren Einzelheiten ergeben fb aus dem Wyo:t- laut des Erlasses im Reichssteuerblatt Nr. 2 vom 17. Fanuar 1945.

t gau

8,75, Fstanbul 83,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Prefß- burg 15,00, Buenos“ Aires 94,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 27. Januar. (D. N.. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.

Stocktholm, 27. Januar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris 2 G, —,— D, Brüssel —— G. —,— B.,, Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,99 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., —,— DBV., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B, ;

London, 26. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 25,50, Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168/—.

In Berlin festgestellte IRtotierungen flir tele raphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphishe Auszahlung

29, Januar Geld Brief

1 äghpt. Pfund | 100 Afghani 18,79 18,83 100 Franken * | 80,92 81,08 1 Pap.-Pes. 0,588 0,592 1 austr. Pfund 1 Cruzeiro _— -—_ _

26, Januar Geld Brie.

18,83 81/08 0,592

18,79 80,92 0,588

Afghanistan (Kabul) Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) .… Australien (Sidney) Brasilien (Rio de Janeiro) .….. Britisch-Fndien (Bombay-Cal- cutta) ... 100 Rupien _ -_ _ Bulgarien (Sofia) ...…..«.. | 100 Lewa —_ Dänemark (Kopenhagen) «... | 100 Kronen 62,15 62,25 | 52,15 England (London) 1 engl. Pfund —_ —_ A (Helsinki) „..--« *.. | 100 Finnmark _-_ rankreich (Paris) o... e. 100 Frs, G Griechenland (Athen) »..++.+ | 100 1,668 Holland (Amsterdam u, Rotter- dam) 100 Gulden 132,70 14,59 38,42

an (Teheran) „...+....... | 100 Rials land (Reykjavik) ¿.... t 9,99

1,668

132,70 14,59 88,42

9,99 58,591

4 995

1,672

132,70 14,61 38,50 10,01 58,711

5,005 56,88 | 56,76 10,21 | 10,19

rahmen

100 isl. Kr. alien (Rom und Mailand) « | 100 Lire ¿ apan (Tokiv und Kobe) «.. | 100 Yen 58,591 anabva (Montreal) .……...... | 1 fanab. Dollar Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 Neuseeland (Wellington) «+... | 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) *_| 100 Kronen Portugal (Lissabon) «..+- +.. | 100 Escubdo Rumänien (Bukarest) 100 Lei SGwadin (Stockholm u. Göte- r

o Schweiz (Zürich, " Bajel und Bern- \ .

) -

Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg Spanien (Madrid u. Südafrikanische Union ( Pretoria

und Johannisburg) 1 sübdafr. Pfv. Türkei (Zstanbul) .......« *.… | 1 türk, Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Peso Verein. Staaten von Amerika

(New York) 22.002... ..... | 1 Dollar «-—- un

56,76 10,19

| 59,46

57,89 4,995 8,591

22,565

59.46 57,89

100 Kronen

100 Frs,

100 serb, Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

59 68

58,01 5,005 8,609

23,605

1,982

1,201

1,978 1,199