1945 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

2. auf besondere Anweisung der Fahuntérgruppe Rauch-, Kau- und Schnupftäbakindustrie als Bewirtschaftungsck stelle des Reichsbeauftragten für Tabak und

(2) Lieferungen auf Grund von Anweisungen der Bewirt- schaftungsstelle géhen den Lieferungen gegen Tabak-Wieder- bezugsmarken vor. /

(3) Für die auf Anweisung der Bewirtschaftungsstelle ge- lieferten Mengen . sind die Tabak-Wiederbezugsmarken nach- ern niht die Bewirtschaftungsstelle

träglih einzufordern, ‘so die y bei Erteilung der Anweisung ausdrücklih davon befreit.

(1) Die Hersteller von Rauchtabak dürfen nur die für Rauch- tabak geltenden grünen Tabak-Wiederbezugsmarken annehmen. Die Hersteller von Kau- und Schnuupfta Arten von Tabak-Wiederbezugsmarken annehmen. auf Grund von Tabak-Wiederbezugs- nd threm Wert nah Maßgabe der von der Reichsstelle Tabak und Kaffee festgeseßten Versorg säße (Abschnittswert) zu erfolgen.

(3) Die Hersteller von Rauch-, Kau- und Schnupftabak sind verpflichtet, in den ihnen zugewiesenen Absatgebieten Be- ieher, die Tabak-Wiederbezugsmarken vorlegen, unter Berück- ihtigung ihrer Gesamtlieferverpflichtun hält ein Hersteller mehr Tahak- hiernach liefern kann, ‘hat ex die überzähligen Tabak-Wieder-, bezugsmarken än einen’ von der Bewirtschaftungsstelle zu be- stimmenden Hersteller abzugeben,

_(4) Die Hersteller von Rauchtabak haben bei Belieferung auf Grund von .Tabak-Wiederbezugsmarken die von der Be- wirtschaftungsstelle festgeseßten Mengeneinheiten einzuhalten.

k können sämtliche -

(2) Die Lieferu marken hat entspre

en zu beliefern. Er- ezugsmarken, als er

Die Hersteller von Rauch-, Kau- und Schnupftabak haben die Tabak-Wiederbezugsmarken, gegen die sie Tabakwaren ge- liefert haben, nah Werten geordnet an das für den Sig der Ausl[ieferungsstelle zuständige Wirtshaftsamt monatlich nach- träglich abzuliefern, Die von den Wirtschaftsämtern über die abgelieferten Tabak-Wiederbezugsmarken ausgestellten Emp- fongEbesGemigungek sind an- die Bewirtschaftungsstelle einzu-

Die Hersteller von Rauch- die ihren Beziehern nach den bisher ür die Monate Februar und März 1 ontingente oder Zuteilungsmengen sowie die Tabakmengen, deren Lieferung ihnen für den gleichen Zeitraum von der Be- wirtschaftungsstelle aufgegeben ist, ohne Tabak-Wiederbezugs- marken zu liefern,

, Kau- und Schnupftabak haben eltenden Bestimmungen 45 zustehenden Handels-

Die Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und Schnupftabakindu- shaäftungsstelle des Reichsbeauftragten für _ Tahak und Koaff hmen von den Vovschrifton

dieser Anweisung zulassen,

ee kann Ausna

Zutviderhandlungen gegen diese den §8 10, 12 bis 15 der Verordn kehr und den Strafvorschriften der und Strafverfahren bei Zuwiderl ten auf dem Gebiet dex Be

Anweisung werden nah ung über den Warenver- Verordnung über Strafen )7dlungen gegen Vorschrif- wirtscyaftung bezugsbeschränkter (Verbrauchsregelungs-Strafverordnung Fassung vom 25. November 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft,

Diese Anweisung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft; fie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. G cih- zeitig treten die Bestimmungen des dvr, 1/43 der Fahuntergruppe Rauch- tabakindustrie als Bewirtschaftungsstelle des R ffee vom 12. Februar 1

Staatsanz. Nr. 36 vom 13. Februar

§ 4 der Anweisung und Schnupf- / it eichsbeauft ten für Tabak und Ka 943 (Deutseher Reichs8anz. und Preuß.

1943) außer Kraft. Bexlin, den 24, Fanuar 1945.

chuntergruppe Rau

| ) ch-, Kau- und Schuupftabakindustrie als wirtschaftungsstelle

des Mans für Tabak und

R, Renz,

Anweisung Nr. 2/45 ahguuppe - Zigarrenindus(rie als eihsbeauftragten für Tabak und

rung von Zigarren, Zigarillos

Vom 24, Januar 1945

r Verordnung über den Warenverkehr in der . Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 6 Anordnung 11/43 des Reichsbea

Bewirtschastungsstelle Kaffee über die Liefe: und Stumpen

Auf Grund de Fassung vom 11 bindung mit dex Tahak und Kaffee über die Erri stellen im Lenkungsbeveih T Juni 1943 (Deutscher Reichs anz. Nr. 36 vom 15. Zuni 1943), Reichsbeauftragten für Tabak und von Tabakwaren vom 24. Januar und Preuß. Staatsanz. Nr, 20 vom Anweisung Nr. 1/45 der æls Betwirtschaftungsstelle und Kaffee vom 8. Preuß. Staatsanz.

ustimmung des Reichsbea

lgende Aniveisung erlassen:

6) în Ver- tragten für chtung von Bewirtschaftungs- abak und Kaffee in der anz. und Pxauß. der Anordnung 1/45 des Kaffee über die Lieferung 1945 (Deutfcher Reichsanz. 31. Fanuar 1945) und der chuntergruppe Zigarrenindustrie Reichsbeauftragten füx Tahak anuar 1945 (Deutscher om 10. Fanuar 1945) wird mit Tabak und Kaffee

eichsanz. und uftragten für

(1) Hersteller von ihre Bezieher nur be iefern 1, gogen Tabak-Wiederbezugsmarken oder

2. auf besondere Anweisung der Fachunter rrenindustrie als Bewirtschaftungsstelle uftragten für Tabak und Kaffee, Lieferungen auf Grund von Anweisungen der Vewirt- ngsftelle gehen don Lieferungen ‘gegen | Tabak-Wieder- ezugsmarken vor.

Zigarillos und Stumpen dürfen ruppe Zi- Y Meida (1) Die Bowirtschaftungsstelle errichtet Verréechuungsstellen

ugrundelegung der Postleitbezirke, Anschrift gkeitsbereih "der Verrechnungsstellen werden bakauntgegobon.

(2) Die Hekstellex von Zigarren, Zigarillos und Stumpen

es für jede ab 5, Februax 1945 ausgeführte Lieferung an iedêrverkäufer oder eigene Handelsabteilungen eine Rech- nungsdurchschrift an die für den Siy des Bezichers zuständige Verrechnungsstelle zu senden, sofern nicht die Bewixtschaftungs- stelle bei Erteilung der Anweisung ausdrücklih davon befreit.

(3) Die Rechnungen und Rechnungsdurchschriften haben

außer den üblichen Angaben zu enthalten 1. den Namen des liefernden Herstellers, 2. die Anzahl der ] \hnitte nach Maßgabe‘ der von der Rei und Kaffee festgeseßten Versorgungssägße. (4) Die Rehnuügsdurhschriften sind wöchentlih gesammelt an die Verrechnunasstelle einzusenden.

83 Die Verrechnungsstellen dürfen nur die für, Zigarren geltèn- den braunen Tabak-Wiederbezugsmarken annehmen,

8 4 (1) Die Verrechnungsstellen haben für jeden Wiederver- käufer ihres Bezirkes ein Abschnitts-Konto zu Nan. Auf diesem wird der Wiederverkäufer mit der Anzahl der aus den Rechnungsdurchschriften ersichtlichen Abschnitte belastet. Die von thm eingelieferten Tabak-Wiederbezugsmarken werden mit den aufgedruckten Werten seinem Abschnitts-Konto gut- ebracht. G (2) Nach Abschluß eines jeden Kalendervierteljahres, erst- malig am 30. Juni 1945, werden die Abschnitts-Konten abge- shlossen. Die Verrechnungsstellen haben unausgeglichene Ab- shnitts-Konten der Bewirtschaftungsstelle unter Angabe der Lieferer und dér Abschnittsüberschüsse oder -rücstände zu mel- den. Die Bewirtschaftungsstelle nimmt den Ausgleich dur Herabseßung der Lieferungen oder durch Anweisung von Zu- saylieferungen vor. j 85

Die Verrechnungsstellen haben über die eingenommenen Tabak-Wiederbezugsmarken Buch zu führen und biese nach Werten geordnet an das für den Siß der Verrechnungsstelle zuständige Wirtschaftsamt gegen Empfangsbescheinigung ab- zuliefern.

86

Die Fachuntergruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaf- tungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee kann Ausnahmen von den Vorschriften diesex Anweisung zulassen,

87 diese Anweisung werden nach

s\telle Tabak

Zuwiderhandlungen gegen den 88 10, 12 bis 15 der Ver und den Strafvorschciften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er- zeugnisse (Verbrauchsregelungs-Strafverordnung) in der Fassung vom 25, November 1941 (RGBl. I S. 784) bestraft.

Diese Anweisung tritt mit dem Tage der Verkündung Kuaft; fie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Verlin, den 24, Fanuar 1945. i chuntergcuppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungsstelle do des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee. i Juliu§Scöning,

in

Anweisung Nr. 2/45

E ed Gruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in

/der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichs-

Manstragiez sür Tabak und Kaffee über die Lieferung und en Wiederbezug von“ Tabakwaren im Handel

Vom 24, Januar 1946

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom- 11. Dezember 1942 (RGBVI. 1 S, 686) in Ver-

indung mit déc Anordnung 1]/43 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Errichtung von Bewirtschaftungs-

ellen im Lenkungsbereih Tabak und Kaffee in dex Fassung vom 11, Funi 1943 (Deutscher Reichsanz., und Preuß, Staats- anz, Nr. 36 ‘vom 15. Funi 1943) und der Anordnung [1/45 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Liefe- xung von Tabakwaren vom 24. Januar 1945 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 20 vom 31. Januar 1945) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffoe folgende Anweisung erlassen:

81 0) Sämlliche Tabakwarenverkaufsstellen (Facheinzelhändler, Lebensmittelhändler, Gemischtwarenhändler, Gaststätten, Kan- tinen, Versandgeschäfte, Kioske, ambuülante Verkaufsstellen usw.) und alle sonstigen Einrichtungen, in denen Tabakwaren

gegen Entgelt und Raucherkartenabschnitte odex Raucher- |

marken an Verbraucher abgegeben werden, haben die verein- nahmtea Rautcherkartenabschnitte und Rauchermarken auf Bogen zu je 100 Stück aufgeklebi an das für den Siy der Verkaufsstelle zuständige Wirtschaftsamt zu dem von diesem jeweils zu bestimmenden Zeitpunkt „abzuliefern. Bogen. mit weniger als 100 Raucherkartenabschnitten odex Rauchermarken ‘dürfen nicht abgeliefert werden. |

(2) Das Wivtschaft3amt bescheinigt die Abschnitte. Diese Bescheinigung ist sorgfältig aufzu

82 (1) Das’ Wirxtschaftsamt gibt für die abgelieferten Raucher- kartenabshnitte und Rauchermaxken nah dem für den LWA.- Bezirk geltenden Verhältnis in Tabak-Wiederbe ugsmarken für Zigaretten (rote Farbe), Rauchtabakak (grüne O rbe) und Zigarren (braune Farbe) aus. : (2) Die Tabak-Wiederbezugsmarken lauten auf ‘10, 25, 50, 100 und 1000 Abschnitte. 883

Tabakiwarenverkaufs\tellen, die vorwiegend Tabakwaren nur einex bestimmten Art führen (z. B. vorwiegend Zigarren oder Zigaretten), können die ihren tatsächlichen Absaßverhältnissen nicht entsprechenden Tabak-Wiederbezugsmarken umtauschen. Der Umtausch erfolgt bei der für sie zuständigen Bezirksfach- gruppe Tabak der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel in der Gau- wirtschaftskammer, soweit die gewünshten Tabak-Wieder- bezugsmarken ‘hier zur Verfügung stehen. * Ein Anspruch auf Umtausch bostoht nicht. RORCE N

ahl der M Lew abees: ewahren.

E ‘die Lieferung abiugebenden Ab-

erordnung über den Warenverkehr-

Reichs- nnd Staatsanzeiger Nr. 20 vom 31. Januar 1945. S. 2

84 (1) Händler mit Tabakwaren, ‘die Wiederverkäufer belief, Tabakwarengroßhändler, Lebensmittelgroßhändler, Genossi (haften und Einzelhändler, soweit sie Wiederverkäufer (F liefern usw.), dürfen ihre Bezieher nur beliefern

1. geges Tabak-Wiederbezugsmarken oder 6

2. auf besondere Anweisung der Bewirtschaftungsf\tell, F (2) Lieferungen auf Grund von Anweisungen der Bewi# shaftungsstelle gehen den Lieferungen gegen Tabak-Wied, bezugsmarfen vor. I |

(3) Für die auf Anweisung der Bewirtschaftungsstello E lieferten Mengen sind die Tabak-Wiederbezugsmarken nF träglich anzufordern und einzusenden, sofern nit die Bewi, schaftungsstelle bei Erteilung der Anweisung ausdrücklih day befreit. i

(4) Die Lieferung auf Grund von. Tabak-Wiederbezug marken hat S oie threm Wert E EAUN e! der be der Reichs\stelle Tabak und Kaffee festgeseßten Versorgun;E säße (Abschnittswert) zu erfolgen.

S5

(1) Verkaufsstellen, die nah den Marktordnungsbestimmut

gen zum Direktbezug von Zigaretten zugelassen sind (Fnhah gelber oder grüner Legitimationskarten), haben Zigaret gegen rote Tabak-Wiederbezugsmarken wahlweise von de für sie zuständigen Fabriklager der Zigarettenindustrie odf von einem für sie transportgünstig gelegenen Händler, di Wiederverkäufer beliefert, zu beziehen. Die übrigen Verkau} stellen haben Zigaretten von einem für sie transportgünjs gelegenen Händler, der Wiederverkäufer a hall zu beziehe

(2) Händler, die Wiederverkäufer beliefern, haben Zigarett von einem für sie tran8portgünstig gelegenen Fabriklager di Zigarettenindustrie zu beziehen. i

(3) Bezieher, die nah den Marktordnungsbestimmungi von der Belieferung mit Zigaretten ausgeschlossen sind, hab keinen Anspruch auf Lieferung von Zigaretten.

(4) Die Fabrikläger der Älzärettatndüitrig liefern ny Mengen in vollen Gebinden aus. Zum Bezug dürfen ny Tabak-Wiederbezugsmarken eingereiht werden, die auf Bog im Werte von 120 oder 1200 Abschnitten aufgeklebt sin! Kleinere Mengen können nur bei einem Händler, der Wiedeß vérkäufer beliefert, bezogen werden. '

S6 | |

(1) Verkaufsstellen, die Rauchtabak bisher unmitteilar vi Hersteller bezggen haben, ‘haben Rauchtabak gegen grün Tabak-Wiederbezug8marken wahlweise von einem für ste ; ständigen Hersteller oder von einem für sie transportgüns gelegenen Händler, der Wiederverkäufer beliefert; zu bezieht Die übrigen Verkaufsstellen haben Rauchtabak von einem {f sie transportgünstig gelegenen Händler, der Wiederverkäus beliefert, zu beziehen. |

(2) Händler, die Wiederverkäufer beliefecrn, haben Rau tabak von einem für sie zuständigen transpovtgünstig gelegen Hersteller zu beziehen.

(3) Die Rauchtabakhersteller liefern nur Mengen von voll 5 kg oder einem Mehrfächen im Versand und wenigstens 1 bei Selbstabholung. Tabak-Wiederbezugsmarken eingereiht werden, die bei Kril] schnitt auf Bogen im Werte von 350 oder 1750 Abschnitte bei Feinschnitt im Werte vbn 400 oder 2000 Abschnitten a1

lebt sind. Kleinere Mengen als 5 kg im Versand und 11

‘bei Sti el fönnen nur bei einem Händler, der Wi

derverkäufer belicfert, bezogen werden.

4/0

(1) Verkaufsstellen dürfen Zigarren von Händlern, die Wi derverkäufer- beliefern, nur gegen vorherige . Abgabe v1 braunen Tabak-Wiederbezugsmarken beziehen, Händler, d Wiederverkäufer beliefern, dürfen keine Kontingentslie| rungen mehr ausführen. j

(2) Verkaufsstellen, die Zigarren bisher von Herstellercn b

en haben, sowie Händler, die Wiederverkäufer beliefer a i das nach ihren Bezügen in der Vergleichszeit vo| e 1938 ermittelte MLUEGggns vorshußweise von thr isherigen Lieferern weiter, Die nach der auf den Red nungen angegebenen Anzahl von Abschnitten éxforxderlich bvauneu Tabak-Wiederbezugsmarken sind unverzüglich nal! dem Empfang der Ware an die zuständige Verrechnungsste| der Zigarrenindustrie einzusenden. Die Vervechnungsstell! führen für jeden Abnehmer ein Abschnittskonto. Auf dies wird der Abnehmer von Zigarren mit. der Anzahl der sich au den lefetnden ergebenden Abschnitte belastet. Die von ih! eingelieferten E R werden mit di aufgedruckten Werten seinem Abschnitts-Konto gutgebrad Die Abschnitts-Konten werden vierteljährlich, erstmalig a! 30. Funi 1945, abgeschlossen. Der Ausgleich erfolgt dau! Hevabsezung der Lieferungen oder durch Anweisung von Zu saßlieferungen. |

(3) Verkaufsstellen, die über den Abschnittswert ihres ) garrenkontingents hinaus braune Tabak-Wiederbezugsmark erhalten haben, können diese wahlweise der Bervenun sstel oder einem Händler, der Wiederverkäufer beliefert, zur Belieft rung einreichen.

; 88

Verkaufsstellen und Händler, die Wiederverkäufer beliefer! können Kau- und Schnupftabak gegen rote, grüne oder brau Tabak-Wiederbezugsmarken nur von denjenigen Liefere ag von’ denen sie bisher Kau- oder Schnupftabak bezog!

a

en. §9 L

Tabakwaren, die für Deputate und Repräsentationszwelß sowie auf Grund besonderer Einkaufsbewilligungen der Lan deswirtschaftsämter kartenfrei ausgegeben worden sind, sin vierxteljährlih gesondert bei dem uftändi en. Wirxtschaftsa!! abzurechnen. Soweit das Wirtschaftsamt ie Abrechnung à erkennt, erhält dié Tabakwarenverkaufsstelle oder der Händle der Wiederverkäufer beliefert, die entsprechenden Meng! Tabak-Wiederbezugsmarken, Das gleiche gilt für einen po!

Wirtschaftsamt anerkannten Schwund,

8 10

Für die durch steiBalnlieung, Diebstahl oder aus sons ge Gründen in Verlust geratene Tabakwaren wird Ersay n esonderen Richtlinien gewährt. :

8 11

“Für die Monate Februar und März 1945 werden die bis herigen Kontingente an Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnup}

| orshri

ur Mitarbeit

11468]

Bilfs in Stragna. 3,

Mber 534,43 M, Intragstellerin. 4,

bak als Vorschuß geliefert. Das

te Februar un

S 12

S Die Gruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in Fewirtshaftungsstelle des Reichs- ann ten dieser Anweisung zulassen.

Reichsgruppe Handel als isen für Tabak und Kaffee

8 13 Zuwiderhandlungen gegen diese 21 SS410, 12 bis 15 der Verordnun nd den Strafvorschriften dex Veror

trafverfahren bei Zuwiderhandlun f dem Gebiet der Bewirtschaftung as R - Strafverordnung)

41 (RGBl, I S. 73

ugnisse affa vom 25. November 1

h . Das gleiche gilt für Zigarren- mg E DOREASE Wiederverkäufer belief, ‘Für Pie arten durch Hersteller gelten auch für die

) März die Bestimmungen des 8 7 Absay 2.

Anweisung werden nah

nung übér Strafen und gen gegen Vorschriften

Reichs- und Staatsauzeiger Nr. 20 vom 31. Januar 1945. &. 3

D=-

Und Preuß.

Ausnahmen von den vom 25.

über den Warenverkehr

bezugsbeshränkter Er- in der

4) bestraft.

Berufserziehung reihseinheitlich ausgerichtet Wichtige Vorbedingungen für Mehrleistungen

Eine der Vorausseßungen für die Mehrleistung an Rüstung ist r alo, fe Zustrom gut ausgebildeten Fachar eiternahwuchses. alb sind die zuständigen Stellen von Partei

estrebt, allen Kriegsshwierigkeiten zum. Troß mäß besten Methoden der Berufserziehung überall wirksam j Das erfordert eine entsprehende einheitliche nterweisung der Ausbildungskräfte der ‘ganzen deutschen Volks3- irtschaft. . Hier liegt eine wichtige Auf

erufserziehung und Betriebs ideuka Meichs\hule für Ausbildungsleiter ein ein je regelmäßige Unterweisung der Ausbil

Des

derden zu lassen.

eister der Betriebe besitzt. anében werden in den Gauen die nheitlicher Berufsausbildung wur

ustausch unter den

ch offene Frage klären, ngen, ‘beitsgruppe für Ausbildungsleiter no

Wb [chliezend vom DAF.-Amt für Beru

hrung in die Praxis übergeleitet zu

orden.

s des DAFF.-Amts für

j Als leßte Gruppe werden nun auch e Lehrlingswarte der Handwerksinnungen hieran teilnèhmen. i D Lehrgesellen erfaßt. ufenden Ergänzung der dabei gelegten Fundamente neu eitlicher ye | en in den Gauen uppen für Ausbildungsleiter gebildet, die auch den Erfahrungs- Ausbildungsleitèrn fördern sollen. erden regelmäßig konkreie, auf die. Erfordernisse des Krieges gestéllte Themen bearbeiten und dabei manche wichtige, jeßt i . B. die Leistungsbewertung bei. Lehr- Die Ergebnisse ihrer Tätigkeit, werden in der Reichs-

8erziehung und Betriebs- hru werden. Die Birtschaft, die Berufsshule und die sonstigen“ Betei in den Gauarbeitsgemeinshaften au

Diese Anweisung tritt m Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. G eich- geitig treten die Anweisungen der Etubpéharb

abak und Tabakwaren in der Reichsgruppe Han wirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak - und „Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. Staatsanz. Nr. 147 vom 28, Juni 1943), Nr. 2/43 : Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- —,— anz. Nr. 147 vom 28. Juni 1943), Nr. 1/44 vom 5. Juni 1944 Preuß. Staatsanz. Nr. 133 vom

sonstigen entgegenstehenden Be-

Kaffee Nr. 1/43 vom 24.

(Deutscher Reichsanz. und 14, Funi 1944) sowie alle stimmungen außer Kraft. ‘Berlin, den 24. Fanuar 1945.

Gruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in der

e Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichs-

Reichsgrupp

Wiürtschasfüisteüi

8 14

eits

beauftragten für Tabak und Kaffee, Der Beauftragte: Dr. Raabe,

emeinschaft el als Be-

| 8,75, Jstanbul 3,50, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,70, Preß

York 4,79,

Alles Briefkurse. Stockholm,

4,15

101,50 G., 103,50 B.

; i ; in ! burg 15,00, Buenos Aires 94,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B,

it dem Tage dex Verkündung in LSNENIRMENs 29. Januar. (D. N. B.) London 19,34, / New erlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stoctholm 114,15, Oslo

109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,=—.

i 29. Januar. (D. N. B.) 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— &G,., B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., \—,- B., Kanada 83,77 nom. G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B,,

London 16,85 G.,

G., —,— -B., Kopenhagen- 95,65 B., Washington Rom —,— G.,

Buenos Aires

m

London, 29. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 25,50, Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168/—.

| n Berlin festgestellte Notierungen für tel orattaaa par aer qu paris vet B R

Telegraphische Auszahlung

anknoten

und Staat auch die exfahrungs-

s in seiner bewährten igartiges Jnstitut füx

ungsleiter und Lehr- | Au

Zur xbeits-

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als überprüft, um dann

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ten sind Feforbert

WBirtschaft des Auslandes

Neue portugiesishe Julandsanleihe Die portugiesi

um Bezug im Versand dürfen nil téite innere Anleihe in Höhe von 300

‘Lissabon, 30. Januar.

è mit 21/2% verzinst und innerhalb von 20 Ztbëck der Anleîhé ist ‘die weitere

ervên soll: apitalitberschusses.

die Betriebsergebuisse der Schweizerischen Bundesbahnen 1944

Zürich, 27. Famkar. Nach den jeßt veröffentlihten Betriebs- - G en der eee men Bundesbahnen is im Jahre 1944 rsonen um 11,77 Mill. von 177 auf

Die Einnahmen aus dem Personen- ih gleichzeitig von 193,68 Mill. auf 221,66 Mill, 8, crhöht. Die besördertzn Transportmengen im Gepätck-, Tier- d Güterverkehr haben sih um 2,5 Mill. t von 20,64 auf 18,2. ill, t verringert und entsprechend sind die Einnahmen aus dem püterverkechr um 5,9 Mill. \rs. von 268,3 auf 262,4 Mill, cs. i ( Bei dèn Gesamteinnahmen aus dem Personen- nd Güterverkehr ergibt sih eine Zunahme um 22,06 Mill. sfrs. on 462 auf 484,06 Mill. sfrs,; verschiedene andere Einnahmen brachten mit 18,54 Mill, ffrs: 1,35 Mill, \frs. mehr als im Die gesamten Betriebseinnahmen der Schweizerischen jundesbahnen bezifsern sich damit auf 502 79,2 Mill. rxs. im Vorjahr. Berechnet auf den Kilometer Fahr- recke ‘ergibt sih ein Ertrag von 173 372 fffrs. gegen 165299 \frs, JFaHre 1943 oder eine Mehreinnahme von 8073 sfrs. Dem- teigerung um 26,93 Mill,

l der beförderten Mill. gestiegen. haben \

S

prfehr

rüdckgegangen.

orjahre

egenüber haben die Ausgaben eine

rs. von 303,33 auf 330,26 Mill. sfrs. erfahren, eter Fahrstrecke macht dies 113 921 sfrs. gegen 104 634 sfrs. im Der Ueberschuß der Betriebsein-

Porjahre an Ausgaben aus. ahmen hat si

Verschlehterte Finanzlage der Schweizer Kantone Zürich, 30. Janyar. Jn der Schweiz zeigt die Finanzlage der inzelnen Kantone, die mit wenigen Ausnahmen in den Kriegs- ahren befriedigend war, eine zunehmende Verschlehtecung. Für Defizite, zum . Teil großen

mfangs, vor. Wahrend im Jehre 1943 die ordentlichen

945 sehen sämtlihe Vorans

E]

3. Aufgebote

_Ausgebot,

3 F. 58/44. Es haben folgende Per-

nen das Aufgebot ihrer angeblich ver« rengegangenen Sparbücher der Spar-

isse der Stadt Memel beantragt: Bäckermeister Eduard Maeding in

todewisch, Vogtl., Albertstr. 219 e, Nr.

5 775 über 621,32 H.Æ, ausgestellt für vsula Maeding aus Memel, 2. Frau eta Wilks aus Stragna, jeyt in dorf, D, Markt 9, Nr. 77 893 über 30128 HA, ausgestellt für Jonis rau Katharina Inda geb. Anies aus Memel, Schan- nstraße 2, jeßt in Großmannsdor r. 63 n, Kreis Kamenz, Nr. 1160 ausgeîtellt für die

N Fra elene Palloks is Memel, Ankerstx. 6, jeßt in Allen- in, Herrénstr. 26, Nr. 98 046- und 768 über 384/78 und 102,96 K, sgestellt jür die Schülox Gerhard

aher im Vergleich mit 53 Mill \rs. von 175,87 auf 17234 Mill. \frs. vermindert.

4. Oefsontöiche 5. Boriust- uud

6. Ausíofsung usw, von Wertpapieren,

„ausgestellt

he Regierung wird eine ill, Eskudos aufnehmen, ahren amortisiert

Abschöpfung dès | der Roh

zu

6 Mill. ffrs. gegen

Auf den Kilo-

Tokio, 30, Produktion und ihrer Schwerpunktverlagerun Mandschukuo im abgelaufenen Keizai“ in einem Aufsag, in dem es u, a. heißt, daN auch die industrielle und landwirtscha Zunächst wurde cine Pro-

vor andere Aufgaben stellte, j Zubringerindustrie

erb Ae und der Flugzeug- und ihrer

Die hauptsächlich mit Südsee-Rohstosfen arbeiten-

den Werke stellten sih auf die d Sei Japans und Mandschukuos um. Auch in der Eisen- und

Schwergewicht von den Südgebieten auf

-für die Ara mit Steinkohlen. Entsprechende Umstellungen

tionsverfahren wurden Ende 1944 begonnen und

herbeigeführt.

in den Produ werden 1945 fortgeseßt.

Ps bevorzugt berücksicht erfolgte eine weitere Reorganisation der Fndu die sogenannten Schwerpunktindustrien betraf, von denen es ur- sprünalih fünf gab, nämlich. Kohle, Eisen, Leichtmetall, Schiffs- 1944 wurde der größte Teil der Werk- zeugmaschinenindustrie und der Wagenbauindustrie zur Schlüssel- industrie erklärt. Schließlich betont das genannte Blatt, daß das Verkehrsproblem im Laufe des Jahres eine überragende Rolle spielte, was sich aus dem vergrößerten Anteil dee Heimatproduk- tion und der gewaltigen Zunahme des Landverkehrs erkläre.

bau und Flugzeugbau.

Tokio, 29, Fanuar.

tellen, so erklärte R dem Staatshaushalt-Komitee des Unterhauses. den Oelquellen des Südraumes, deren Ausnuzung vor allem eine Transportfrage ist, so sagte Yoshida, könnten Japan, Mandschukuo e Vort tverden, dessen Produktion an

und China als etn Blo ortführung des AteIeA ermögliche.

Brennstoff allein {hon die Vor allem in der Fo Me Berstoiaung und Alkohol-Produktion seien große Fortschritte erzielt worden.

R es

waltungsrechnungen einen Gesamtfehlbetrag von 16,5 Mill. sfrs. ergaben, soll dies

ordnung der Verrehnungssteuer in Verbindung mit der Steuer- amnestie vor allem den Kantonen zugute kommt, dürfte es aller- dings nicht ausgeshlossen sein, daß si ende etwas v

er 1945 71 Mill. ifrs. erreichen,

andert.

Ungünstige Aussichten für die australishe Weizenernte Madrid, 29. Januar. der diesjährigen W fuhr wird shon

Der Ausbau der kriegswichtigen Jndustrie Fapans

kricgöswidhtigen g nach FFapan und Jahre beschäftigt sich die „Tokio

Januar. Mit dem Wandel der

Sta | Altjapan.

qt.

è Die Brennstoffversorgung Japans sichergestellt

Die japanische Regierung hat Maßnahmen

ergriffen, um die Versorgung der Wehrmacht mit Brennstoff sicher- \ lungsininifie: Yoshida am Sonntag vor

Abgesehen von

Da die Neus-

die Situation bis Jahres-

Wie mitgeteilt wird, sind die Aussichten Finnland (Helsinki) „+5... eizenernte in Australien ungünstig, Die Aus- | seit zwei. Jahren von den Vorräten getätigt, Zu Beginn der leptjahrigen O hatte die australishe Regierung frufe an die Landbevölkerung gerichtet, um die Anbauflächen auf 9 Mill, acres auszudehnen. Fnfolge von Düngemittelmangel, Riten (Rom und Mailand) dann aber auch dur die Trockenheit während der Aussaatperiode Japan (Tokio und (Kobe) - blieben auch die Hektarerträge unter den Vorjahrszahlen, so daß : einerseits infolge des Arbeitermangels die Ausdehnung der An- bauflächen nit erfolgen konnte und andererseits auch die Hektar- erträge noch zurüdckgegangen sind. i

tlihe Erzeu-

lindustrie verlagerte sich das

2 Die weitere Erschließung dexr in Fapan liegenden Erzvorräte wurde vorangetrieben und durch gewisse Erhöhungen der Erzeugerpreise angeregt. Jm Arbeitseinsaß, bei f und beim Transport wurde der Bergbau

Mit der T Ga A der Kriegslage trie,

Aegypten (Alexandrien und

airo)

Csohanisian (Kabul)

Albanien (Tirxana) .…,«- S S kia

Argentinien (Buenos Aixes)

Australien (Sidney)

Brasilien (Rio de Janeiro)

British-Jndien (Vombay-Cal- cutta)

Bulgarien (Sofia)

Dänemark (Kopenhagen) .».-

England (London) 1.2.2...

rankreich (Paris)

Griechenland (Athen)

Holland (Amsterdam u. Rotter- dam) .

Tan (DEDELAI):. «eo. a ove s we éland (Neykjavik)

anada (Montreal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) «+5 Norwegen (Oslo) „4 .. Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schiveden (Stocholm u. Göte- borg) Schiveiz Bern) Serbien (Belgrad) Elowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Fohannisburg) Türkei (Fstanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika New Do) «apo eat» es

die- Kriegs-

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken

es. 1 austr. Pfund 1 Cruzeiro _—

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfund _— _—_ 100 Be _— _ _ _— 100 Frs,

100

100 Gulden 100 Rials

100 s, Kr. 100 Lire

100 Yen

1 kanad, Dollar 100 Kuna

1 neuseel, Pfd. 190 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Frs.

100 serb, Dinax 100 sow. Kr. 100 Pesetas

1 sübafr, Pfd. 1 türk. Pfund 100 Penñtadò

1 Peso

1 Dollar _

29, Januar Geld Brie,

31, Januar Geld Brief

18,83 81,08

0,592

18,79 80,92 0/588

13,83 81,08 0,592

18,79 80,92 Pap.- 0,588

52,15 852,25 | 52,186 688,25

1,698

132,70 14,61 38,50 10,01 8,711

5,005 56,88 10,21

1,668 132,70

1,672

138,70 14,61 38,50 10,01 58,711

5,005

86,88 10,21

1,668

182,70 14,59 38,42

9,99 58,591

4,995

586,76 10,19

rahmen

50,46 5958 58,01 5,005 * 8,609 28,605

59,58

58,01 5,005 8,609

28,605

57,89 4,995 8,591

23,566

1,982 1,9291

1,982

1,978 1,201

1,199

as gilt auch

Frankreich

Australien, Neuseelan Britisch-Zndien

die diesmal

ma Für den innerdeut chen Verrehnungsvertehr gelten soigende Kurse:

Belgien (Brüssel u, Antwerpen) «.....+-« or... England, Aegypten, Südafrikanishe Union I AND Gee da o cas e C C Cs

Bulgarien e009... v... 0... 2e... .. 0...

Vereinigte Staaten von Amexikä „+05... 9.00 . Vrasilión «eauatcococeacnooqra

34292... ..….…. .......,

C Tp U ISIR I M G A

Geld

39,96 9,89 5,06 4,995 3,047 7,912

74,18 2,098 2,498" 0,130

Brie}

40,04 9,91 5,07 5,005 8,053 7,928 74,32 2,102 2,502 0 132

E

Ausländische Géldsorten und- Vanknoten

Sovereian3 „doe co) ... 20-Francs-Stüde «5+... e Gold-Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000—s Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische Australische «,..++ EETTTTTETO Belgische eaten. ...….…. Brasilianische Britisch-Jndische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter Finnische Französische «ch.....« ao. 0. n. Holländische Ftalienischs: große 10 Lire « «eda 000 9.0... ° Kanadische

m Vorjahre um

Stockholm 82,84°/

22,75 B,

er-

bzw. Helmut Palloks aus Memel. 5, Heinrih Annies aus Clemmenhof, Krets Memel, Nr. 90 65 über 4024,12 CAODEMIARE « GUGCalteNt für den Antrag- steller. 6. Frau Else Berte aus Memel, Kleinsiedlung 31, jeßt in Klemmen bei Gülzow, Kreis. Cammin, Nx, 91 336 über 5500856 HAÆM, ausgestellt für die Antragstellerin, und 90 836 über 3746,31 Reichsmark, ausgestellt für die Antrag- stellerin und ihren mann Georg Berte, 7, Frau Ande Szillis aus Memel, jegt in Hohenstein-Ernsffhal, Nr. 18 526 über 558,40 f.MÆ, ausgestellt für Marie Szillis aus Memel, und Nr. 18 525 über 2036,66 RKAM, 0A für für Furgis "Szillig. 8. Margareke Kruckies aus Miswalde bei der {Firma E. Goerke, Nr. 13667 über 810,98 KAM, für die Antragstellerin. 9, Fräulein Lotte Baug aus Menmrel, Feldstr. 17, jeut in Lißmannstadt, Nr. 92 559 über 507,42 R, ausgestellt für die Antragstellerin, 10. Frau Else Belis

geb. Beek aus Memel, Bommelsvitte

London-Clearin

Lissabon 17,02, 90,37%, Sofia 5,3714,

“Gerichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 30. Januar. (D. N. B.) Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43-——4,47, 16,85—16,95,

New

0E

Lissabon

Madrid 839,75, Holland 229%,

7. Abäeungejsellichafien, 9. Deutsche ? cloniciscioMcbaiten,

ant nien, |

Nr. 218, jeyt in Auerbach i, V., Niko- laistraße 8, Nr. 90373 über 7824,03 Reichsmark, lautend auf die Antràg- stellerin. 11, Martin Masßeit, Nr. 15138 über 2278,75 RAÆ, ausgestellt für den Antragsteller, Die Fnhaber der Bücher werden aufgefordert, späte- stens in dem auf den 5, April 1945,

916 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge-

riht, Zimmer 14, anberaumten Auf- gebotstermin / ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung ogen wird.

Königsberg, Pr., 16. Januar 1945. . Amtsgericht Memel.

[11492] Aufgebot.

Die Ehefrau Anna van Lübeck geb. Fleuren in Essen, Falkstr. 11, z. Z. int Rastow H. 7, Mecklenburg, hat das Auf-

gebot des angeblich verlorengegangenen

Sparbuchs Nr. 809 872 der Städtischen Spackasse Essen in Essen, lautend auf den Namen Frau Anna pan Lübe geb,

ort 4,021,—4,0314, weiz 17,30—17,40; | Rio de

- Züri, 2. Januar. (D. N. V.) [11.40 Uhr.] Paris - 8,30, 17,30, New York 4,30, Brüssel Qu Mailand erlin Etockholm 102,62, Oslo 98,62%, Kopenhagen Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb

A

12, Offene Haudbels- uad Komanauditgesellschaßten,

Kroatische Norwegische : 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 90 Kronen und darunter „. : Sbeizer: große 100 Frs, und darunter «««« Serbische Slowakishe: 20 Kronen und darunter

Janeiro

Südafrikanishe Union Türkische Ungarische:

172,50,

Notiz

für

1 Stüd

1 ägypt. Pfd. 1 Vollar —— 1 Dollar

1 Pap.-Pes. 1 austr. Pfd, 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa

100 ‘Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 Finnmar:1 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Dollar 100 K 100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 190 Frs,

100 Frs, -400 serb, Dinar

100 flow. Kr. 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

darunter

leuren, beantragt. Der E des

parbuchs wird aufgefordert, [pätestens in dem auf den 7, Funi 1945, vormit- tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zweigertstr. 52, Erdgeschoß, Zimmer 51, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparbuchs erfolgen wird. M

Essen, den 23, Oktober 1944.

Amtsgericht,

[11470] Aufgebot.

5 F 18/44. Die Frau Jda Kolnsberg eb. Stocklöw in Friedrichsgabe hat als

iterbin der Kontoinhaberin val Marie Franziska Hartmaûn geschiedene Seidel geb, Stocklow in Hamburg das Aufgebot des Sparkassenbuhes Nr. 11 036 der Kreissparkasse Pinneberg be- antragt, Der Fuhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Mai 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaum-

S

100 ‘fund

H RUENIOR O R I

[11524]

lide Heinrih Prein aus 27. Fanuar 1943 in Orsoy verstorben, Da ein Erbe des Nachlasses bisher nit ermittelt werden konnte, werden alle Personen, Nachlasse zustehen, hiermit von Amts wegen aufgefordert, diese Rechte àm Nachlaß bis zum 20. April 1945 bei dem Antertett

den, NN gen fas gemäß § 1964

die Feststell

anderèr Erbe als der Fiskus nicht vor- handen ist, etwa 1100— RAM. V

29.“ Janu ar Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 4,39 4,41

31, Januar Geld Brief 20,388 20,46 16,16 16 22 4,185 4,295 4,39 4,41

0,45 2,46 0,09 8,05

0,44 2,44

0,46 2,46

0,44 2,44

0,08 22.95

3,07

0,09 - 23,05

3,09 52,80 5,075

132,70 10/02 10,02

1,01 5,01 57,11

1,68

59,64 58,07 58,07

6,01

8,62 4,41 1,93

0,08 22,95

| 8,02" 52,10

8,09 52,30 5,075

132,70 10,02 10,02

1,01 5,01 57 11

1,68

59,84 58,07 58,07

6,01

8,62 4,41

52,10 5,055

132,70 9,98 9,98 0,99 4,99

56,89

1,66

59,40 57,88 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91

5,055

132,70 9,98 9,98 0,99 4,99

56,89

1,66

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91 1,93

60,78 61 v2

una

60,78

61,02

13, Unfall- und Par atdeuveaiDarengan, 4, che dant und Bantausweije, | nntmachuagen. :

14, Deutf 15, Verschiedene Beka

ten Aufgebotstermin seine Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

en 19, Fanuar 1945, as Amtsgericht.

__ Beschluß. Der deutsche Ren eide Juvas- rsoy ist am

Pinneberg,

denen Erbrehte an dem

neten Geriht anzumel- GB, ung erfolgen wird, daß ein Der reine Nachlaß beträgt "1.21/43, - -

L L 17. Januar 1945. s Amtsgericht,