1945 / 25 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1945 18:00:01 GMT) scan diff

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Neschs- und Sfäagtsanzesäer Nr. 24 vom 15. Februar 1945. S. 2

: 84 Die Wirtschaftsstelle für Möbel behält sich vor, in be- ¡onders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen der §8 1—3 zuzulassen.

85

Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeine Liefer- anweisung sind nah § 5 der Anordnung XIX/43 der Neichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur

Regelung des Absatzes von Möbeln vom 22. Oktober 1943 \trafbar. : 86

Diese Allgemeine Lieferanweisung tritt am 15. Fe- bruar 1945 in Krast. Berlin, den 8. Februar 1945, Wirtschaftsstelle für Möbel... Die Geschäftsführung: Dr. Steink.

Wirtischaststicii

R D Rie

Steigerung der Kricgsproduktion durch Eigenkritik der Betriebsführer Laufende Ueberprüfung in Kleiubetrieben

Gemäß einer Anweisung des Reich8wirtschaftsministers sind die Gauwirtschastskäammern damit beauftragt, für die lausende Uceberprüfung dex Arbeitseinsaßverhältnisse in Mittel- und Kleinbetrieben unter 300 Gefolgschaftsmitglie- dern%zu sorgen. Zur Durchführung wurde in jeder Gauwirt- shastsfammer und Wirtschaftskammer der Arbeitseinsaß- referent beauftragt. der seine Mitarbeiter überwiegend durch ehrenamtlihe Tätigkeit dex Betriebsführor gewinnt. die bisherigen Erfahrungen wird von der .Reihs8wirtshafis-

noch der Erfahrungs3austausch im Handwerk kommt, der von den Fnnungen wahrgenommen wird. Auch im Handel sind bereits Anñsäßze solcher sogenannter „Erfa-Gruppen“ entstanden.

Diese® monatlich durchschnittlich einmal zusammentretenden |

Gruppen mobilisieren eine sehr beahtlihe Leistung8reserve der Mittel- und Kleinbetriebe, wobei der Schwerpunkt in der Selbstkontrolle der beteiligten Betriebssührer, sowie der eigenen Kritik und gegenseitigen Kritik liegt. Es ist dadurch eine slarke Durhleuchtung der angeschlossenen kleinen und

mittleren Betriebe erfolgt und vor allem auch die Frage der

NRationalisierung innerhalb diesex Betriebsgrößen zur Be- handlung gekommen. Hier ist auch in der Hauptsahe noch eine Leistungsreserve dieser Betriebs8größen wirksam zu machen, zumal frühere Auskämmaktionen gerade dort den Kräftebestand shon wesentlich erfaßt haben. Mit den noh verfügbaren Kräften das höchste Leistungspot-ntial heraus- guholen, ist, deshalb die wesentlichste Aufgabe, Die Zu- sawmenkünfte ermöglichen auch den Erfahrungsaustauscch der oegensecitigen Betriebsverbesserungen. Die betriebliche Nach- barhilfe zeigt hier teilweise wertvolle Aeußerungen. Mit der Arbeit der Erfa-Gruppen ist gleichzeitig der Einsahß für allgemeine Maßnahmen, wie Unterführershulung, verbunden, Stellenweise werden die Ergebnisse dexr Erfa-Gruppen be- öirflich nochmals ausgewertet. Eine Zusammenfassung der reihen gewonnenen Erfahrungen in der Reihswirtschafts- Xammek ist späterhin vorgesehen. Nach den bei der Reichs- wirtshaftskamnmer eingegangenen Berichten ist die Erfassung der kleinen und mittleren Betriebe füx die verstärkte Leistung auf friegswihtigem Gebiet überall in erfolgreiher Entwik- Tung. Andererseits hat sich die Betreuung dieser mittleren und kleinen Betriebe zu einer der besonders wesentlichen Arbeitseinsaßaufgaben innerhalb dex Organisation der gewerblichen Wirtschaft entwickelt,

Hochwertige Fachkräfte kriegsentscheidend Die Maßnahmen der Organisation der gewerbliheu Wirtschaft

Die kriegsentsheidende Bedeutung, die die Anlernung der den Berrieben neu zugewiesenen Arbeitskräfte sowie die Auf- shulung hohwertiger Fachkräfte besißt, erfordert eine aus- reichende Zahl vou Praftikern. Die Organisation der gewerb- lichen Wirtschaft, an ihrer Spitze die Reichswirtschaftstammer, hat sich in diese Aufgabe eingeschaltet und einen großen Stab von Berufspraktikern als engste Mitarbeiter dafür ge- wonnen, Diese Berufspraktiker wurzeln im betrieblichen Geschehen und sind andererseits wegen ihrer jahrelaugen Aus- bildungsarbeit als Lehrherr, Ausbildungsleiter u. dergl. mit den Grundfragen der Betriebspädagogik so vertraut, daß sie nicht nur die Tatsachen der Erfahrensvermittlung, sondern auch die des Einlebens in die Betriebsgemeinschaft beherrschen, Die Größe der Zöhl der in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft auf dem Berufsbildungsgebiet tätigen Mitarbeiter ergibt sich aber vor allem aus den über 100 000 Prüfern, die in den Lehr- und Anlernabshlußprüfungen der Kammern seit Fahren tätig sind, Zu den von diesen Gauwirtshastskammern und Wirtschaftskammern für die Gewährleistung dex Berufs- ausbildung durchzuführenden Maßnahmen gehört aber vor allem auch noch die laufende Betreuung der Betriebe. Hier- für sind bei den Fachabteilungen der Kammern eine größere Anzahl ehr-namtliher Mitarbeiter tätig, die als Obleute für Qualitäts3arbeit, Beauftragte für Berufsausbildung, Lehr- warte, Berufs3warte usw. einen kleinen Kreis von Betrieben betreuen, Anrequng®n geben, Kritik üben, Nachbarhilfe ver- mitteln usw. Die Zahl dex in diesen Betreuungsapparaturen tätigen ehrenamtlihen Mitarbeitér kann mit über 20 000 gate {äßt werden, Die Aus3wertung der in den Prüfungen und in der Betreunng anfallenden reihen Erfahrungen findet in den Gauwrvirtschaftskammern und Wirtschaftskammern statt, Die enge Zusammenarbeit und Abstimmuna der Maßnahmen mit den Dienststellen der Deutshen Arbeitsfront sichert dabei jene Zügiakeit des Vorgehens, das in dor aegenwärtigen krieg8entscheidenden Phase bestimmend sein muß,

Verstärkter Generatoreneinsag für den Straßenverkehr Sonderaktion Tankholz angeordnet

Angesihts dex Verschärfung der Verkehrslage wird eine Verstärkung des Straßenverkehrs durch Generatoreneinsaß erstrebt. Die hierzu erforderlihen erhöhten Tankholzmengen sollen zusäßlih in trockenem Holz bereitgestellt werden. Hitr- zu hat der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben eine Sonderaktion angeordnet Dana hat jede Gemeinde aus den örtlich vorhandenen Trockenholzvorräten zusäßlich Tank- holz herzustellen. Die Fnanspruchnahme kann auf Grund des Reichsleistungsgesezes erfolgen. Die Höhe der von den ein-

zelnen Gemeinden aufzubringenden Menge bestimmt der-

Landrat nah dem jeweiligen Bedarf. Neben den örtlih er- forderlihen Mengen ist dabei auch der Durchgangsverkehr ausreichend zu berücksichtigen. Das Tankholz muß gebrauchs- fertig in Streichholzshachtel- bis Faustgröße zerkleimert und in trockenem Zustand geliefert werden, Die näheren Einzel- heiten werden jeweils vom Landrat bestimmt. Er schaltet da- Hei seinen Fahrbereitschaftsleitex ein,

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JFugendbetreuung im Handwerk Anweisung dexr Reihsgruppe ; Die Reichsgruppe Handwerk hat ihre Dienststellen darauf hingewiesen, daß die Amtsträger des Handwerks auf tine ordónungsmäßige Betreuung der Fugendlichen in den Be-

| trieben ahten müssen, wobei sie mit den örtlihen zuständigen

| beanspruchung,

Ueber | genommen wird, muß die gesunde Entwicklung dex Jungen

JFugenddienststellen der DAF. eng zusammenarbeiten sollen. i

Gerade die Lehrlingswarte müssen sich dieser Aufgabe mit besonderem Eifex annehmen, um das Vertrauen und die Liebe der deutshen Jugend zum Handwerk zu festigen. Ueber- die nicht einmal, sondern regelmäßig vor-

schädigen. Außordem beeinträchtigt dieses Verfahren den

E | guten Ruf des Handwerks und damit die Werbung eines Fammer berichtet, daß übér 1000 Erfahrungs8austaushgruppen | allein im industriellen Sefktor gebildet werden konnten, wozu |

brauchbaren Nachwuchses. Das gilt besonders für nicht ge- nehmigte Mehrarbeiten und für das Weglassen der vorge- ichriebenen Arbeitspausen (nur in bestimmten Fällen dürfen Fugendliche unter 16 Fahren über 48 Stunden wöchentlich ausschließlich Berufsshulzeit und Fugendliche über 16 Fahre über 56 Stunden wöchenklih einschließlich Berufsschulzeit be- schäftigt werden). Genehmigte Mechrarbeit muß ordnungs- mäßig bezahlt werden, desgleihen die vorgeschriebene Er- ziehungsbeihilfe.

Wirtschaft des Auslandes

Neue Gesetze auf verschiedenen Secktoren der spantischen Wirtschaft

Madrid, 12. Februar. Der spanishe Ministerrat genehmigte eine Reihe von neuen Geseßen und Exlassen, u. a. einen Ge- seßentwurf über die Steuerbefreiung für neue Fnödustrien sowie einen Entwurf über eine Regierungsermächtigung awecks jeweiliger Festseßung des maximalen Lohnumlaufs und einen Geseßzentwurf, nah dem der neug-schaffene Posten des Generaldîireftors der Wirtschäftspolitik im Außenmini- sterium sich so weit erstrecken: sol! daß der Generaldirektor auch dem Verwaltungsrat des Devisen1instituts angehören muß, Endgüstig genehmigt wurde eine neu- Anordnung d-s Arbeitsministers über zinslose Darlehns8ermächhtigung für Privatpersonen bei Wohnunqgsbauten auf dem Lande. Die zukünftige Dringlichkeitserklärung mit bevorrechtigter Ma- terialliefern"q gilt für alle Projekte des Nationalen Woh- nungsbau-Fnstituts.

t edin nimeE

Günstige Fischereierträge in Spanien

Madrid, 12. Februar. Nach einer amtlichen Statistik brachte der Monat November der spanischen Fischerei mit 53523 t Ertrag einen bisherigen Nekord. Der Gesamtwert in den Fischhallen érreichte 110 Mill. Peseten; er wurde nur im Fuli 1944 infolge stärkerer Vertretung ho\wertiger Sorten mit 1126 Mill. Peseten noch ütbertroffen. Die ersten 11 Mo- nate 1944 ervreichten mit 436317 t im Werte von 981,4 Mill, Peseten Rekordergebnisse.

Das Fahr 1944 das schwächste Handelsjahr Schwedens

Stockholm, 12, Februar. Die Zeitschrift der \{chwedischen Exportvereinigung „Svensk Utrikeshandel“ stellt fest, daß das vergangene Fahr vom Gesichtspunkt des schw-dishen Außen- handels gesehen das unvergleihlich s{chwächste des ganzen Krieges gewesen sci. Nicht einmal im voriaen Weltkrieg habe es ein so s{chlechtes Fahr agea2ben. Die 1944 aus- und ein- geführte Warenmenge belief sich auf nur 11,5 Mill. Kr.; dieses sei die nicdriaste in Shweden seit Einführung der Statistik im Fahre 1912 notierte Menge. Fn 19839 belief sich der \chwe- dishe Außenhandel auf über 87 Mill, t,

Finnlands Noila,e af dem Gebiete der Holzversorgung

Stockholm, 12. Februar. ‘Jn einer Rundfunkansprache for- derte Ministerpräsident Paasikivi das "innishe Volk auf, alles zu tun, um den außerordentlich spürbaren Mangel auf dem Gebiete der Brenn- und Nutholzversorgung durch gesteigerten Arbeitseinsaß in den Wäldern abzuhelfen, Der Holzbedarf sei- 3. Zt, viel größer als früher. Darüber hinaus müsse die Holzveredelungsindustrie ihren Teil zu den Kriegsschaden- ersaßtleistungen beitragen, die keinen Verzögerungen unter- worfen sein dürften. Außerdem müsse Finnland Holz aus- führen, um scinen Fmport aufrechterhalten zu können.

Paasikivi gab bekannt, daß der finnische Verkehrsminister Vuori von allen anderen Aufgaben befreit wurde, um sich bis auf weiteres ausschließlich der Nußb- und Brennholzbeschaffung widmen zu können. Vuori wird eine Art Holzdiktator in Finnland. Zwangsmaßnahmen zur Beschleunigung der Holz- beshaffung und des Holztransportes sitò zu erwarten.

Argeutiniens Wirtschaftslage im Spiegel des Realkredits

Madrid, 12. Februar. Jm Geschäftsbericht des Banco Hipo- tecario Nacional für 1944, des größten argentinischen Real- kreditinstituts, wird zunächst auf die ungewöhnliche Flüssig- keit des Kapitalmarktes und dementsprechend auf die NRekord- zahlen bei den Hypothekendarlehen und Rückzahlungen von gewährten Krediten hingewiesen, Der Bericht behandelt wei- ter die Entwicklung dex Hypothekenpfandbriefe, die im Be- rihtsjahr durchweg eine feste Haltung gezeigt hätten. Die Umsäße an der Börse in Buenos Aires in Pfandbriefen gibt das Jnstitut für das leßte Fahr mit 272 Mill. Pesos an gegen 262 Mill. im Fahre zuvor, Der Geschäftsbericht weist auch darauf hin, daß der hauptstädtische Grundbesiß weiter erheb- li im Werte gestiegen sei, Nach einem Hinweis auf die vorsichtige Bankbeurteilung der übertriebenen Grundstitcksch bewertungen erwähnt der Geschäftsbericht, daß der Banco Hipot°cario in dex Bericht8zeit neue Pfandbriefe in Höhe von 89,59 Mill, Pesos au8gegeben habe, Zurückgekauft wur- den 706 Mill, Fnsgesamt lagen am Ende des Berichts- jahres Pfandbriefe in Höhe von 1,52 Mrd, vor. Beantragt wurden bei der Bank im Fahre 1944 6761 Darlehen im Werte von- 146,4 Mill. Pesos, von denen 5574 Darlehen mit 100 Mill, Pesos genehmigt wurden. Der Rohaewinn des Fnstituts ist mit 23,1 Mill. P°sos angegeben, während die Unkosten ins- gesamt 19,2 Mill. Pesos erreichben. Die am Fahresende vor- handenen Riücklagen sind mit 121,4 Mill, Pesos ‘aufgeführt.

Ü serer

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

rag, 9. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G,, 13,27 Y, Büris 570,90 G., 680,10 B,., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen: hagen 571,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 286,05 B., Mailand 99,90 G,, 100,10 B., New York 94 98 (5,, 25,02 B, Naris 49,95 (6:, 89.05 B,, Stockholm 594,60 G,

695,80 B, Brüssel 899,60 G., 400,40 B.

London, UW, izevcuar. (V, »vé. o.) New York 4,02%2—4,03%, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30 bis 17,40, Stockholm 16,86—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de Janeiro 82,84°/16, Es O E

üri, 10. Februar. (D. N. B. 40 r.} Paris 8,99 M E räcine 17,80, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailanz 22,75 B., Madrid 89,75, Holland 229/s, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stockholm 102,62, Oslo 98,62!/2, Kopenhagen 90,37!/,, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 10450, Bagreb 8,75, Zstanbul 3,50, Bukarest 2,37!/2, Helsinki 8,70, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,00, Fapan 101,00, Rio 22,50 iat

Kopenhagen, 10. Februar. (D, N. B.) London 19,34,

New Hort 479, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid ——, Bukarest —-—. Alles Briefkurse. . Stockholm, 10. Februar. (D. N. B.) London 16,85 6, 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,-— G, —,— B,. Brüssel —,— G., —— B,, Schweizerische Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B.,, Amsterdam —,— G., —,-— B,, Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95 35 nom. G.,95.65B., Washington 4,156, 4,20 B., Helsinki 8,85 G., 8,59 B, Rom —-— G., —-— B, Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B.,, Madrid —— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Air?s 101,50 G, 103,50 B.

London, 9. Februar. (D. N. B.) Silbex Barren prompt 25,50 Silber (neue? Basis), auf Lieferung Barren 25,50 (neue Basis), Gold 168/—,

m

Hffentlicher Anzeiger __ 3. Aufgebote.

[4]

Durch Ausschlußurtcil vom 9. Ja- nuar 1945 ist das Sparkassenbuh Nr. 36 144 der Kreissparkasse Liine- burg, lautend auf den Namen der Frau Elsa Schaper g2b. Bauer in Melbeck, für kraftlos erklärt worden,

Lüneburg, den 26. Fanuar 1945,

Das Amtsgericht.

[10]

Der FJulian Patecki, Berlin, hat als geseßlicher Vertreter seiner mins deriährigen Tochter Margret Patecki in Recklinghausen S 2, Grullbadstr. 87, das Aufgebot des angeblich verlorens - gegangenen Sparbuches Nr. 016 704 dex Slädtishen Sparkasse ReÆling- hausen, Hauytzweigstelle ReŒlings hausen-Süd, lautend auf den Namen Maragret Patecki in Necklinghausen 8 2, Grullbadstr. 87, beantragt. Der JFnhaber der Urkunde wird aufgefor- dert. spätestens in dem auf den 12, Funi 1945, vormittags 11 Uhr, vo1 dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 44, anberaumten Anufgebotster- min seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolaon mird.

Recklinghausen, 27. Fanuar 1945.

Das Amt3gericht. n

Zontralhandelsreaister _

4. Genossenschafts- register.

[7] Die in unser Genossenschafts- register zu 6 Gn.-R. Nr. 26 eingetra- gene Klessener Spar: und Darlehnss asse e, G. m. u. H. in Klessen ist auf Anordnung des Reichswirtschaft3- ministers vom 13. 1. 1945 zufolge derx VO. über Maßnahmen auf dem Ge- biet des Bank- und Sparkassenwesens vom 5. 12. 1939/31, 12. 1940 von Amts wegen gelöscht worden. Amtsgericht Rathenow, 23. 1. 1945.

7. Konlurse und BVergleichssachen

Dresden. [8] Das Konkursverfahren iber den Nachlaß des in Dresden-A., Leub- nißer Str, 15, wohnhaft gewesenen Dr. med. Johannes Richard Kruspe wirò nach Abhaltung des Schlußter- mins hierdurch aufgehoben.' Dresden, den 30. Januar 1945. Das Amtsgericht, Abt. I.

Dresden, [9] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Dresden, Holbein- straße 135, wohnhaft gewesenen Bücherrevisors , Max Ferdinand“ Teicher wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben, Dresden, den 30. Januar 1945. Das Amtsgericht. Abt. T.

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Verantwortlich für den Amtlichen und red Teil, den Anzeigenteil und für don M iy I. V.: Rudolf Lanßk\ch in Berlin SW 68, Druck der Preußischen Verlags- und D GmbH. Berlin, ees

Preis dieser Nummer: 10° f

Deulscher Reichsanzeiger - PBreußisther Staatsanzeiger

Erscheint 5, jäßrlich 6,90 Anzeigenstelle monatlich 1,90 RM. Alle P stellungen an, in Berlin für Selbstabholer

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Der Einzel-

Snhalt des am lle cy Teiles: Deutsches Reich

Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ein- führung einer vorläufigen Urlaubssperre. Vom 26. Ja- nuar 1945.

p über die Eintragung in die Lists der Beratenden Chemiker im NSBDÈE,

| Erste Durchführungsbestimmung zur 31. Anordnung über

‘- das Bauverbot, Vom 24, Januar 1945.

Anordnung Nr. 3/45 des Reichsbeauftragten für Forst und Hol über Errichtung einer Bewirtschaftungsstelle für urniere, Sperrholz und verwandte Erzeugnisse, Vom

6. Februar 1945, Ergänzende Berichtigung der Anordnung 144 des Reichs- beauftragten für industrielle Fette und Waschmittel (Ueber- wahungsordnung 1944) vom 18. Juli 1944, in Nr. 164/44,

Amèétliches Deutsches Reich

Anorduung

zur Ergänzung der Auorduung über die Einführung einer vorläufigen Urlaubssperre

Vom 26. Fauuar 1945

Auf Grunò gesegzlicher Ams ordne ih in Er- gâuzuug meiuer Anordnung über die Einführung einer vorläufigen Urlaubssperre vom 11. August 1944 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 190, Reichsarbeitsbl. r. 25 S. I 313) für den Bereich der privaten Wirtschaft und für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Aeu s t Wetala cchaftsmit lieder infolge der Einfüh oweit Gefolgschaftsn eder infolge der Einfüh- rung einer O Urlaubsfperre E angemesse:

' urlaub nit nehmen können, ist ihnen als angemesse- ner Ausgleich ein Betrag in Höhe des Urlaubsgeldes r die nicht erhaltenen und nicht abgegoltenen Ur- aubstage (Ausgleichsbetrag) zu zahlen. Hierbei ist von dem Urlaub auszugehen, auf den das Gefolgschafts- mitglied eiven Rechtsanspruh gehabt hätte, wenn die vorläufige Urlaubssperre nicht eingeführt worden wäre, Eoweit jedoch der Fahresurlaub abgesehen von dem Zusabßurlaub für Schwerbeschädigte und für Jnhabe- rinnen des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter die Dauer von drei Wochen (18 Arbeits- oder Werktagen) übersteigt, sind die darliber gehenden Tage bei der Be- messung des Ausgleichs nicht zu beriiksihtigen.

2. Der Ausgleichsbetrag ist innerhalb von drei Mo- naten nah Ablauf des Urlaubsjahres zu zahlen. Er kann schon vor Ablauf des Urlaubsjahres gezahlt wer- den, wenn das Gefolgschaftsmitglied ans dem Betrieb ausscheidet oder zur Wehrmacht oder zum Reichs- arbeits8dienst einberufen wird.

3. Für das Bau- und Baunebengewerbe verbleibt es bei den besonderen Bestimmungen der Tarifordnung zur Regelung des Urlaubs und der Heimfahrten für das Bau- und Baunebengewerbe vom 8, November 1944 (Neichsarbeitsbl. Nr. 34 S. IV 429).

4, Duxch die vorstehenden Vorschriften findet Nr. 7 meiner Anordnung über die Einführung einer vorläit- figen Urlaubssperre vom 11. August 1944 ihre Erleoi- gung.

5. Gefolgschaft3mitgliedern, die von der vorläufigen Urlaubssperre nicht erfaßt werden, ist der Erholungs- urlaub nah Möglichkeit in Natur zu gewähren; cer kann noch innerhalb’ von drei Monaten nah Ablauf des Ur- lanbsjahres gegeben werden.

6. Die Anordnung tritt mit dem gleichen Zeitp!1nkt wie die Anordnung über die Einführung einer vor- läufigen Urlaubssperre (25. August 1944) in Kraft,

Berlin, den 26. Fanuar 1945. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsaß. i Saucel.

Bekanntmachung Beratende Chemiker im NS-Bund Deutscher Technik

Gemäß § 13 der Anordönung des Hauptamtes für Technik der Me enen der NSDAP zur Erfassung und zum organisatorishen Einsaß der Beratenden Chemiker Deutschlands vom 4. September 1941 werden nachstehend die weiterhin in die Liste der Beratenden Chemiker im NSBDT eingetragenen Chemiker ver- öffentliht. Die Art der Tätigkeit ist jeweils im An- {luß an die Anschrift gegeben. Es bedeuten:

H = vereidigter öffentlißher Chemiker (Handels- chemiker), S = Eger für einzelne chemische Ge- ete

B = Berater für die chemische und verwandte Jndustrie. Auskunft über die einzelnen Fachgebiete der Beraten- den Chemiker erteilt der NS-Bund Deutscher Technik, Abteilung Berufsfragen, Gruppe Beratende Chemiker, (16) Frankfurt/M,, Haus der Chemie,

Dr. rer. nat. Theodor Seeler, Wesermünde-G., Bussesir. 8 B N

Dr. phil. Walter Poulsen-Nautrup, Hanno- ver, Becthovenstr. 7 HSB

"i e T Alfred Sh n e ck, Dresden-A. 1, Morihz-

raße

Dr. phil. Otto Merckens, Eschweiler, Hehlrather-

firaße 4 Hi8 hefker H S O ndustrie-Apotheker Hans wars, Fachberater, München 25, Pfeuferstraße 18 B i F

Dr.-Fng. Dr. phil. Adalbert Engler, Neustadt- Weinstr., Talstraße 24 Hs

Löschung gemäß § 11a der Anordnung:

Dr. phil. Franz Wilhelm Sieber, Stuttgart N, Kriegerstr. 16 (verstorben).

Berlin, 21. Dezember 1944,

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Reichsleitung Hauptamt für Technik

(Unterschrift).

Erste Durchsührungsbestimmung zur 31, Anordnung über das Bauverbot

Vom 24, Fanuar 1945

Auf Grund des § 12 der 31. Anordnung über das Bauverbot in der Fassung vom 8, August 1944 (Deut- scher Ins und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 206 vom 13. Séptember 1944) wird bestimmt:

8 1

(1) Unterhaltungs-, Ergänzungs- und Fnstand- seßungsarbeiten an wasserwirtschaftlihen Anlagen, die nicht bereits nah § 2 Abs. 1 Ziffèr 1 der 31. Anord- nung vom Bauverbot ausgenommen sind, und andere wasserwirtschastlihe Bauarbeiten, deren Durchführung bei der nähsten Ernte mit Sicherheit eine erhebliche Ertragsteigerung erwarten läßt, werden hiermit vom Bauverbot ausgenommen, wenn

a) die Arbeiten der Sicherung der Lot oder Erh AUYUEA kricgswichtiger Rohstoffe dienen, außerdem

b) ihre Gesamtbausumme 5000 RM nicht übersteigt

und

c) gu ihrer Sa keine zusäßlichen, die

auwirtshaft belastenden Anforderungen an

Arbeitskräften vder Baustoffen gestellt werden.

(2) Für die Berehuung der Gesamtbausumme gilt S 2 Abs. 2 der 31, Anordnung entsprechend.

8 2 Alle übrigen wasserwirtschaftlihen Bauarbeiten unterliegen den Vorschriften der 81, Anordnung über das Bauverbot. 83

Für die Behebung von Bomben- und Brandschäden ist die 18. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in der Fassung der Anordnung vom 16. Fanuar 1941 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 20 vom 24. April 1941) maßgebend. Sie findet auf die Be- hebung von Unwetterschäden entsprehende Anwen-

öung. §4

Der Erlaß des Generalbevollmächtigten für die Rege- lung der Bauwirtschaft und des Generalinspektor3 für Wasser und Energie über Einschränkung des Bauens, insbesondere auf dem Gebiete der Meliora- tionen und der Wasserwirtschaft, vom 18. April 1942 (GB. Tab. 1753/42/Wa Wi A/1 a - 839) und der Nunderlaß des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft vom 7. Fuli 1942 (GB. Tgb. 2250/49 - 11)

werden im Einvernehmen mit dem Generalinspektor

flir Wasser und Energie hiermit aufgehoben. Berlin, den 24, Fan1ar 1945. | Der Chef des Amtes Bau-OT. F. V.: Dr. Fu ch3.

Anordnung Nr. 3/45 des Reichsbeaustragten für Forst und Holz

Betr.: Errichtung einer Bewirtschafstunasstelle für Furniere, Sperrholz und verwandte Erzeugnisse

Vom 6. Februar 1945

Auf Grund des Gesetzes lber die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft vom 16. Of- tober 1935 (RGBl. T S. 1239), der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBLl. 1 S. 685) und der Verordnung über die Er- rihtung einer Neichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. T S. 1677) wird mit Zustimmung des

. Reichsforstmeisters und des Generalbevollmächtigten

für Rüstung8aufgaben Planungs8amt angeordnet: 81

(1) Für die Bewirtschaftung von Furnieren, Sperr-

holz und verwandten Erzeugnissen wird bei der Reichs=

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten e En 1,10 EMe einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petitzeile Urbanstr. 71, an. Alle Druckausträge sind auf einseitig beshriebemem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch an- zugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) gehoben werden sollen. Besrist-te Anzeigen müssen 3 dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

nzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 29,

hervor- Tage vor

Reichsbankgiroklonto Berlin, Konto Nr, 1/1913 5 Vostichedtonto: Berlin 41821 1945

stelle Forst und Holz eine Bewirtschaftungsstelle inm Sinne des 8 3, Abs. 2, der Verordnung über den Waren=- verkehr errichtet. Fhr werden die Befugnisse aus den § 1 und 2 der Verordnung über den Warenverkehr Übertragen.

(2) Die Bewirtschaftungsstelle führt den Namen „Bes wirtschaftungsstelle für Furniere, Sperrholz und vers wandte Erzeugnisse“.

(3) Sie unterliegt den Weisungen und der Aufsicht des Reichsbeauftragten für Forst und Holz. :

82 Unter die Bestimmungen dieser Anordnung fallen urniere, Sperxholz (Furnier- bzw. Auus eug- und ischlerplatten), Schicht-, Form- und Preßholz sowie glatte Sperrtüren.

83 Die Bewirtschaftungsstelle wird ermächtigt, folgende Bewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen:

1. Bedarf3ermittlung und -zusammenfassung,

2, Abstimmung des Bedarfs mit den verfügbaren Erzeugungsmitteln (insbesondere Bindemitteln) und Fertigungskapazitäten, :

3, Erteilung der globalen Produktion3anweisung an die Erzeugungslenkungsstellen im Benehmen mit den zuständigen Stellen,

4. Verteilung der Erzeugnis - Kontingente auf die Bedarfsträger,

5. Auftragslenkung,

6, Erlaß von Verwendungsvorschriften und Vera wendungsfkontrollen,

7. Regelung und Kontrolle von Absatz, Verteilung und Lagerung (Errichtung von Auffanglägern).

84

(1) Die von der Bewirtschaftungsstelle zu erlassenden Anordnungen werden als Anweisungen bezeichnet, Sie bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten für Forst und Folg.

(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die 88 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchflthrung der Verordnung übet deri Warenverkehr vom 20. Ok=4 tober 1937 (RGBl. T S. 1133). :

(3) Soweit die Bewirtschaftungsstelle auf Grund ihrer Ermächtigung nach dieser Anordnung tätig wird, gelten die 88 10—15 und 17 der Verordnung über den Waren- verkehr für die von ihr angeforderten Auskünfte und erlassenen Anweisitngen sinngemäß. Zuwiderhand- lungen gegen die Ayweisungen der Bewirtschaftungs- stelle und die sonstigen von ihr innerhalb ihres Aufs aabenbereihes erlaïsenen Vorschriften werden nah den 88 10 und 12—15 der Verordnung liber den Warena4 verkehr bestraft. ;

(4) Das Antraasrecht gemäß § 14 und das Ordnungs- strafreht gemäß § 15 der Verordnung liber den Warens- verkehr werden vom Reichsbeauftragten für Forst und Holz wahrgenommen. 8 6

Die Bewirtschaftungsstelle kann sich zur Erfüllung der ihr sibertragenen Aufgaben der Forst- und Holz= wirtschaftsämter, Abt. IIT1 (Absaßlenkung), bedienen..

86 Der Leiter der Bewirtschaftungasstelle wird vom Neich8beanftraaten für Forst und Holz bestellt. Die Vorschriften des § 11, Abs. 2 und 3, der Verordnung über den Warenverkehr finden auf ihn Anwendung.

8 7 Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtshaftungs- stelle erforderlichen Mittel werden aus den Gebiühren aufgebracht, die der Reichs\telle Forst und Holz nach der Beitrags- nnd Gebührenordnung vom 12. Septem= ber 1941 zufließen. g 8

E Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Berlin, den 6. Februar 1945.

Der Reichsbeanftraate für Forst und Holz. ; Dr. Shmieder.

Ier Berichtigung der Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Wasch-

mittel (Ueberwahungs8ordnung 1944) vom 18. Juli 1944 (Deutscher Reichsanz. Nr. 164 vom 24, Juli 1944)

Jn der Anlage A zu der Anordnung 1/44 sind hinter: „aus 126, 127, 129, 132 Tierkörperfette“

die Positionen: | „aus 130 Knochenfett, Abfallfette (Wolls \{chweiß-, Leim-, Wollwasch-, Walks

sett, natürlihes und künstlihes Gerbefett Degras —)

. Tiexfett, anderweit nicht genannt, roh, geschmolzen oder gepreßt, auch Fettschlamm“

132

einzuseßzen. Der Reichsbeauftragte, (Unterschrift.)