1945 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Ne. 26 vom 16. Februar 1945. S. 2

«das Gd a

s

rechnuFg von derx Südsee-Entwiclungskasse b i wird, h daß das japanische Volkseinkommen, Ves mit Ode Yen ve anschlckt wird (i, V. 85 Mrò. Yen), nicht belastet wi j DieseP Volkseinkommen wird folgendermaßen verbraude Steuer# 185 Mrd. gegen 14 Mrd, i, V, Staatsanlei( 47 Mrò. (33,5 Mrd.), Die Regierung beansprucht also ing gefamt 65,5 Mrd, Yen gegen 47,5 Mrd. Yen i, V, Zur Inten, sivierung der Industrie sind 13 Mrd. vorgesehen gegen e 6 Mrd. i. V. Danahh bleibt für den Volksverbrauch dieselbe Summe von 115 Mrò, Yen wie im Vorjahr. Hieraus geht I 108 das Ca E E Yen betragen muß, um ie Anleihen von wird, Yen und die Jndustrieinvestiti von 13 Mrd. Yen zu decken, M F tiohen

T IES

Hauptproblem der spanischen Kunstseidenindustrie bil- j ie Zellutoseeinfuhr, die seit Juli vorigen Jahres gänz- lih eingestellt wurde. Eingeführt wurden nur 6184 t gcg*u 12976 t im Jahre 1943, Durch vorsichtige Verteilung ist die Jndustrie noch für cinige Monate mit Rohstoffen versorgt, doch wird die künftige Lage als ungünstig beurteilt,

Das

Die besonderen Verhältnisse des letzten Jahres haben die det die

Kreditinstitute aller Sparten veranlaßt, ihre Anlagepolitik 19ch entshlossener als bisher dem Gesichtspunkt größtmög- sicher Liquidität unterzuordnen, Diese ganz von Vorsicht und Vorsorge diktierte Form dex Geldanlage mußte sich naturgemäß au entscheidend auf die Rentabilität der Kredit- institute auswirken, Praktish wird die Zinsspanne zur Zeit alemlih aus\chließlich von den täglih fälligen Geldern er- wirtschaftet; ein auf die Dauer recht ungesunder Zustand.

4 Von den verschiedenen Dienstleistungen dex Banken hat der Zahlungsverkehr mit einem nochmaligen Anstieg der Um- \âße um 10 bis 20% seine alte Bedeutung behalten. Da- qegen war sowohl das Börsen- als auch das Emissions- geschäft rückläufig, Noch s{chwerwiegender waren die Aus- fälle im Auslandsgeschäft, das Akkreditiv-, Dokumenten- und Avalgeschäft kam „allmählich vollkommen zum Erliegen, eben- [0 der Lohntransfer für Auslandsarbeiter u. dal. Uebrigens atten die Banken bei der Abwicklung ihrer Auslandsenga- aements feine irgendwie nennenswerten Verluste in Kauf zu nehmen.

Deutscher Reichsanzeiger _Preußisther Staatsanzeiger

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petitzeile 1,10 RM, einer dreigespalienen 92 mm breiten Petitzeile 185 R Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 29, Urbanstr. 71, an.

Zusammenfassung der privaten Eisenbahngesellschaften Portugals

Lissabon, 14. Februar, Die portugiesische Regierung üb*r- reichte der Nationalversammlung einen vom Verkehrsminister ausgearbeiteten Geseßentwurf, der die Zufammenfassung der portugiesischen Eisenbahngesellschaften vorsieht. Gleichzeitig | sollen auch Verkehrszonen geschaffen werdén, für die die Zahl der zum Kraftwagenverkehr zugelassenen Gesellschaften | begrenzt wird, Die Regierung hält diese Maßnahme für not- wendig, weil die Eisenbahngesellshaften bisher mit einer Unterbilanz arbeiteten. Außerdem hat \sich die Konkurr°nz des Kraftwagenverkehrs außerordentlich ungünstig auf die Finanzlage der Eisenbahnunternehmen ausgewirkt,

N

. nach Bedarf. Bezugspreis durch die Post viertel- jährlich 6,90 RM zuzügli Zust-Ugebühr, für Selbst bbolLe bei der Latgotene monatlich 1,90 RM. Alle Postanstalten nehmen Be- stelungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 29, Urbanstr. 71. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang, Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflicht- indruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Rpf. Einzel- nummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben. Nr. 27

Erscheint 3.

D

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten ;

London, 14. Februar. (D. N. B.) New York 4,02% 4031

' Spanien (offiz,) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,36 bi 17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de

Janeiro 82,84°/16, :

Züri, 14. Februar. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 602 Mailes 22,75 B., Madrid 89,75, Holland 229/s, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stcckholm 102,62, Oslo 98,62!/2, Kopenhagen 90,37!/, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75 Fstanbul 3,50, Bukarest 2,37!/2, Helsinki 8,70, Preßburg 1500 Buenos Aires 95,00, Japan 101,00, Rio 22508 D en Ö age d 2 R (D. N. B.) London 19,4 :

i ost New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76 .

dur furzfristige Geldausnanen i nuit 01 Mrd. | Zürich 111,25, Rom ——, Amsterdam 254,70, Stoæholm 1141 Inhalt des amtlichen Teiles:

d e Geldaufnahmen und mi ; rò, Yen | Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, § ‘id —,— rest E ‘Das m N i Gôbe von 200 ditt (2 Ulea Belem O L e Mar Deutsches Reich „1T0. as naUlonale Budget in Höhe von 26, ròd. Yen und Stockholm, 14. Februar. (D. N. B.) L 5 4 die Kriegssonderrechnung mit 85 Mrò. gelten als die wesent- | 16,95 B,, Berlin 167,20 nom. @ e850 M, Paris igs 6! Exequaturerteilung. l ;

lichen Staatsausgaben. Die zweite Klarstellung ist die Auf- | —— B, Brüssel —,— G,, —,— B,, Shweizerische Pläße 9706 Bekanntmachung über die Ausgabe neuer Reichsbank-

stellung der Staatsanleiheausgaben, die insgesamt 46 Mrd. | nom. G., 97,80 B, Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen noten zu 20 Reich8mark mit dem Datum vom

Beit erreihen. Hiervon sind 9,21 Mrd. Yen für das nationale | 87,60G., 87,90B,, Oslo 95,35 nom. G.,95,65B,, Washington 4,156 16. Funi 1939.

j as 1,52 Mrd. für die Sonderetats und 35,30 Mrd, Yen 4,20 B, Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G,, —— Y“ Bekanntmachung gemäß § 15 des Gesetzes über die n ie Kriegsfonderrechnung bestimmt. E Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B, Madrid —,— G,, Türki Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen ¿H er Finanzminister legte in der Buögetkommission dar, | —,— B., Lissabon 16,29 G,, 16,55 B., Buenos Aires 101,50 G q 0. A 1924 daß ein Teil der furzfristigen Mittel für die Kriegssonder- | 103,50 B. f d 30, L i Vie 0a arate Eis

Anordnung Nr. e auptaus\schusses Eisen-,

Bleh- und Metallwaren beim Reichsminister für

NEng und Kriegsproduktion über die Herstellung

von Blanken Waffen und Schneidwaren. Vom

16, Fanuar 1945,

Anweisung Nr. 2/45 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel in der Reichs8gruppe Handel über Bezug und Absaß von Möbeln. Vom 14. Februar 1945.

Alle Druckausfträge sind auf einseitig beschriebewem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch an- zugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervor- gehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs3termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. i

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Ne. 1/1913 nds Rosticectfonts: Beélin 415 21 1945

Kein „guter Glauben“ bei unzulässigen Preis- ; vereinbarungen

„Werden beim Abschluß eines Geschäftes Ueberpreise ver- cinbart, so werden diese, mit Ausnahme von Grundstücks- verkäufen, dadur nicht nichtig; es gilt vielmehr der Vertrag als zu dem zugelassenen Entgelt abgeschlossen. Der über. den zulässigen Preis gezahlte Betrag ist vom Empfänger zurück- zuzahlen, Nach einer reichs8gerichtlichen Entscheidung macht auch der Umstand, daß beide Teile in gutem Glauben gehan- delt und das vereinbarte Entgelt irgendwie für zulässig ge- halten haben, das unzulässige Entgelt niht zu einem geseß- mäßigen, so daß eine dem Geseß widersprechende Preisver- einbarung auhch unter dem Gesichtspunkt des guten Glaubens nicht aufrechterhalten werden kann. Auch auf den S{hutb von Treu und Glauben kann sich der Empfänger unzulässiger Uoberpreise niht berufen, da sein guter Glauben, ganz abge- sehen davon, daß dies einer Umgehung der geseßlihen Vor- schriften Tür und Tor öffnen würde, den Rückforderungs- anspru des Vertragsgegners nicht berührt und ihn auch nicht dadur davon befreit, daß er im Vertrauen auf die Persön- lichkeit seines Vertrags8gegners das von diesem angegeben* Entgelt ohne weitere Prüfung als geseßmäßig angesehen hat.

Pr O E A

Aus dem Kriegsschädenreht

Der Anspruch auf Sachentshädigung bei zerstörten Grund- stlicken abtretbar

In feinem Beschluß vom 25, August 1944 RKA/Pr. 1951,

Die japanische Finanzgebarung im kommenden Etatjahr

Tokio, 14, Februar. Dem japanischen Reichstag sind jeßt die leßten Vorlagen über die Finanzgebarung im kommenden Etatjahr vorgelegt worden. Danach ist die Sonderrechnung für den Großostasien-Krieg mit 85 Mrd. Yen angeseßt worden,

3. Jm A dete des Jnkrafttretens dieser Anord- nung vorhandenes Rohmaterial und Halbzeug für nicht mehr zugelassene Ausführungen dürfen bis zum 31, März 1945 aufgearbeitet werden.

84

Bekannimahung s gema § 15 des Geseges über die Liquidierung des mlaufs an Rentenbanksheinen vom 30. August 1924 (RGBl. 1 S. 252) Bis zum 830. Dezember 1944 is ein Betrag von

1671 357 701,— Rentenmark in Rentenbankscheinen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die eingezogen worden. celassenen Ausführungsbestimmungen werden nah

Der Betrag der am 30. Dezember 1944 umlaufenden gs 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver- Rentenbankscheine stellte \sich nach Abzug von ehr bestraft. 85

28 401 098,— Rentenmark verfallener Rentenbank- scheine auf 1 521 588 905,— Rentenmark. Diese Anordnung tritt 14 Tage nah ihrer Verkün- dung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Von dieser Summe befanden sich 413 502 745,— Rentenmark in den Kassen der Deutschen Reichsbank. Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den einge« gliederten Ostgebieten.

Berlin, den 13. Februar 1945. Reichsbankdirektorium. Hauptaus\{uß Eisenz-, Blech- und Metallwaren. Der Leiter: Gerh. Wolff.

mar r tuten 2

Anordnung Nr. 1/45

des Hauptausschusses Eisen-, Blech- und Metallwaren bein ReBgmLRiLe für Rüstuna und Kricasproduk-

oe L0 ndon, 14. Februar. (D. N. B.) Silber Barvren prompt S nene Basis), auf Lieferung Barren 25,50 (neue Basis), D E

| Für den innerdeutschen Berrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Gelö Brief

40,04 9,91 5,07 5,005 3,053 7,928

74,32 2,102

{ Belgien (Brüssel u. Antwerden) S 39,96 Eng'and, Uegupten. Güdafrikanische £snion ie 9,89 Finnland é 5,06

Gs 4.995 3,047 7,912 C 04A G 74,18 2,098

U A 2 ere ë Pr Australien, Neuseeland Á R British-Indien . . ,

Kanada . e

Anweifung Nr. 2/45

Fn Berlin festgestellto Notierungen für telegraphische der Gruppenarbeitsgemeiushaft Möbel in der Reichss

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

¿4 (Dt. Verw. 1944 S. 277) tritt der Präsident des Reichs- de der Auffassung entgegen, die Veräuße- ‘ang serstöôrter Grundstücke unter Abtretung der Entshädi-

triegsschädenamtes

gungSansprüche fei in der Regel nur [hädigten selbst die balò ausgezahlt werden dürfe. geführt, der Entshädigungsanspruch zustehe,

gung grundsäßlih nicht ihrem eigent

ben Ses L N lt n Fn dem Bescheid wird aus- daß es nicht von entscheidender Bedeutung sei, wem

Telegraphische Uuszahlung

zuläffig, wenn dem Ge- § 9 KSSchVO., als-

Kairo)

als daß die Entschädi-

lien Zwece, dex Wie- Calcutta) .

AUeaupten (Ulexandrien nund

Ufghanistan (Kabul) , Ubanilen (Tirana), . Argentinien (Buenos Nires) Uustrallen (Sidney) „. ., Brasilien (Rio de Janeiro) Britisch « Indien (Bombay-

16, Februar Gelò Brief

e « .|1 ägyvt. Pfund « « | 100 Ufghani 100 Franken 80,92 1 Pap.-Pes. 0,588 1 austr. P{unò _—_

1 Cruzelro

100 Ruplen

18,83 81.08 0,592

18,79

_— e

14. Februar Brasulén

Gelö Brief

Bercinigte Staaten von Amerika

2,502 0,132

e o. 2,493 . 0,130

Uuskländische Geldsorten unö Banknoten

18,83 81,08 0,592

18,79 80,92 0,388 Soverelgns. , , _— 20-Francs-Stücke , , Gold-Dol ars . NUeaqyptische Umerlkan.:

¿4

1 ägupt. Pfsô, 1000—-5 Dollar | 1 Dollar

16, Februar Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

4,39 4,41

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

Brief 20,46 16,22

4,206 4,41

Notiz ür 1 Stick

14. Februar

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesehz- blatts, Teil I, Nr. 4.

Ambltliches

Deutsches Reich

Dem ZFtalienishen Generalkonsul in Funsbru, Renato Cecchi, ist namens des Reichs unter dem

tion über die Herstellung von Blanken Waffen und Schneidwaren

Vom 16, Fanuar 1945

Auf Vorschlag des Sonderaus\husses Blanke Waffen und Schneidwaren wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De- ember 1942 (RGVBI. [1 S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

gruppe Handel über Bezug und Absaß von Möbeln j Vom 14. Februar 1945

Auf Grund der Anordnung XX11/44 des Reichsbeaguf- tragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung über absaßlenkende Maßnahmen vom 23. Dezember 1944 (Deutscher Reichs8anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 286 vom 28. Dezember 1944) in Verbindung mit 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der

derherstellung der beshädigten Sache, zu dienen, ent remdet würde. Veräußerung des zerstörten Grundstüids ung der Sacentschädigungsansprüche würde aber

gerade vermieden, daß die Entshädigung für andere Zwecke als für die Wiederherstellung des zerstörten Grundbesizes verwendet würde, Jm übrigen erhalte der Verkäufer in Der v beg UZclies lebigsid das, s er «rhalten würde, a run in U ädigt -

iusert hte : i shädigtem Zustand ver Den Anträgen auf Genehmigung der AnspruWsabtretun werden die Feststellungsbehörden daher im alkgemeinen statt- geben, jedenfalls dann, wenn der Veräußerer des Grund.

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBLl. [ S. 686) wird §1 mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Glas, Rasierklingen Keramik und Holzverarbeitung angeordnet:

1. Die Herstellung von Rasierklingen ist für Jun- und j 81 S R, pr an Ma ding 0e ag rinen Geltungsbereich d T Dreiloh=- und Langlöh-Ausführung aus 0,25 7% | = LGL Kad N / t

legiertem Gußsta l in der Stärke von 0,10 mm zulässig. Möbel im Sinne dieser Anweisung sind bezugs- “Pit Dele Ves Inkrafttretens dieser U e markenpflihtige Möbel sowie Tische und Sibnöbel, vorhandenes Material in der Stärke 0,13 mm dar 89

2 unö 1 Dollar | 1 Dollar 5 “Argentinische , | 1 Pap -Pefs. Australische 1 austr..PB{d, D s * e .| 100 Belgas Brasilianische. « « , . | 1 Cruzeiro British-Incische 100 Rupien Bulgarische: 500 Lewa und

darunter . , 100 Lewa Dänische: große . . , „, , | 100 Kronen

10 Kr. unö darunter . .- , | 100 Kronen Englische: 10 L und darunter | 1 eng!. Pfd. M. C0 2 O Finnmark Franzödsishe. ,„ Holländische . Italienische: große

D E E

Bulaarien (Sofia) . . , , [100 Lewa Düänemark (Kopenhagen) , | 109 Kronen England (London), . ,„. 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki), , „*,| 100 Finnmark Frankreich (Paris) . , , , [100 Frs. Griehcnland (Athen). , . | 100 Drachmen Holland (Amsterdam und

Rotterbam) . . . , ,|100 Gulden Iran (Tehérär) . . , , , [100 Rials Island (Reytjavith). . , ,|100 isl. Kr. Jtalien (Rom unò Mailand) | 100 Lire

Japan (Tokio und Kobe) . | 100 Yen Kanada (Montreal) . , , |1kanad. Dollar Kroatien (Ugram) . , , , |100 Kuna Neuseeland (Wellington) , |1 neuseel. Pf6.

5, Fanuar 1945 das Exequatur erteilt worden.

——— R

“Bekanntmachung i über die Ausgabe neuer Reichsbaunknoten zu 20 Reichsmark 7 dem Datum vom 16, Funi 1939

Jn den nächsten Tagen werden neue Reichsbank- toten zu 20 Reichsmark mit dem Datum vom 16. Funi

70,46 angeordnet: 2,46 ;

0,09 23,05

3,09 52,90 ‘5,076 132,70

10,02 10,02

0,44 2,44 0,08 22,95 3,07 52,10 656,055 132,70"

9,98 9,98

0,46 2,46

0,09 23,05

3,09 52,30 6,075

132,70

10,02 10,02

0,44 2,44

0,08 22.95

3,07 52,10

5,055 132,70

9,98 9,98

52,15

32,15 32,25

1,668 132,70 14,59 38,42

9,99 38,591

4,995

1,672 | 1,668

132,70 |'°2,70 14,61 | 14,59 38,50 38,42 10,01 | 9,99 58,711 58,501

1,672

132,70 14,61 38,50 10,01 58,711

5,005

100 Frs.

* e o e 0/100 Gulden . « | 100 Lire

« | 100 Lire

J N . , . . 9,005 | 4,995

Einsetzung von Beauftragten

stücks das darin angelegte Kapital füx andere wirtschaftlich

anzuertennende Zwecke braucht,

Wirtschaft des Auslandes

Spaniens Kunstseidenproduktiou ) i Die spanis erzielte, wie aus Fachkreisen gemeldet wird, troß erheblicher wierigkeiten bessere Ergebnisse als im Vie Kunstseidengarnerzeugung belief sich 1942 l l i 1944 auf 7553 t. wurden 1943 7,52 Mill, Kilogramm und 1944

Madrid, 14. Februar.

Versorgungsshwierigkeiten in 1944 Jahre zuvor.

auf 5543 |, 1943 auf 6601 t und

gramm erzeugt,

Gößteborg)

lona)

che Kunstseidenindustrie

An Kunstseide 8,14 Mill, Kilo-

Nortvegen (Os10)

Portugal (Lissabon) Rumänien (Bufares) , , Schwed n (Stockholm und

Slowakei (Preßburg) . è i Spanien (Madrid u. Barce-

Südafrikanische £Llnion (Pre- toria und Johannisburg) Türkei (Istanbul) B £ngarn (Budap: ) sruguay (Montevideo) . Verein. Staaten von Umerika (Netv York)

56,88 | 10,21

56,76 10,19

89,46

57,89 4,95 8,591

100 Kronen 100 Escudbo 100 Lei

9-0 ch0 . o.

100 Kronen 59,58

58,01 5,005 8,609

100 Frs. « | 100 serb. Dinar | 100 slow. Kr.

100 Pesetas

1 südafr. Pfô. 1 türk. Pfund . | 100 Pengb6

. |1 Peso

1 Dollar

23,565 23,605

1,982

1,201

1,978 1,199

q G W:- 0 ——

L Untersuchnngs- und Strafsachen, 2. Zwangsverfieigerungen, 3, Aufgebote,

mana

3, Aufgebote

[44] _ Aufgebot,

33 F 42/44, Ernst Richard Haase n Wupperial, Völklinger Plah 5, hat as Aufgebot des auf seinen Namen ¡autenden Sparbuchs der Städt, Sparkasse Wuppertal Nr. 47 082 über 2598,41 RM beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wirò aufgefordert, späte- tens in dem auf den 23, Mai 1945, mitiags 12 Uhr, vor dem unter- neten Gerit, Eiland 4, Zim-

r 8, anberaumten Aufgebots- ermin feine Rechte anzumelden und e Urkunde vorzulegen, widrigen- alls die Kraftloserklärung der Ur- ¿unde erfolgen wird.

Wuppertal, den 16, Januar 1945,

Amtsgericht, Abteilung 838,

9%, Verlust- u. Fundsachen Farlsruher Lebensversicherung A-G, Kraftloserflärung

Abhanden gekommen sind:

2) Folgende Versicherungsscheine mit den dazugehörigen Nachträgen 0276) Sans Max, 788273 Hans Max, 5016825 Hans Mar, 5 040 152 Hans Max, 512984 Eugen Wahl, 667 533 Eugen Wahl, 601186 Michael Spier, 5015844 Michael Spidcker,

4, Oeffentliche Zustelungen, 5, Ber'ust- und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

Hffentlicher Anzeiger

Marie Funge geb. Weiß, 715019 Hubert Essers, 725 309 Alfred Bogen- stahl, 7384 329 Konrad Böhm, 734 032 Peter Nettesheim, 739 182 Oscar Glocker, 739183 Oscar Glocker, 739557 Ella Glocker geb. Rühle, 742196 Oscar Glocker, 859 441 Oscar Glocker, 2215130 Oscar Glocker, 750830 Franz Janssen, 750 832 F0o-

nn Mülstegen, 750833 Heinrich

ülstegen, 751042 Robert Ehrecke, 800 280 Robert Ehrecke, 755 163 Hans Fus, 823 901 Hans Fuchs, 774 652 Walter Flug, 821 398 Walter Flug, 782 330 Ernst Eßlinger,- 825 341 Ernst Eßlinger, 783 597 Ludwig Mathien, 7988938 Ewald Glitz, 808 363 osef Söhngen, 808892 Robert Witt, 840 180 Fakob Siefer, 852 221 Alwin

Kloeß, 858 500 Max Bierkandt, 858 939 Rudolf Frank, 859 976 Felix Rut- Towsfi,

b) folgende Hinierlegungsscheine 508 618 Dr. jur, Ludw, Siepermann, 662 660 Gertrud Spaeth, 675 581 Dr. med, Richard Herbold, 689 222 Augu- stinus Rehbein,

c) Zweitfertiguung des Versiche- rungsscheins mit den dazugehörigen Nachträgen 5 018 590 Michael Spidcker, d) Leibrenten-Bescheiuigung 645 168 Paul Moosbach, 645 169 Franz J\srael Oppenheimer, E

e) folgende Auswertuugsnachträge

613228 Wilhelm Riepenhausen, 638572 Heinrih Lenhærdt, 706 707 | Heinri Lenhardt, 639 177 Mayer, 641549 Henry

Josef Simon, 694 477 Ernst und Alice Wacker, 700395 Ernst Feldeisen, 774,874 Exust eldeisen, 712508

Julius | ) Renstorf, ' 664123 Engelbert Fleischer, 687 070

214 644 Hubert Essers, -

Die Fnhaber dieser Urkunden werden gebeten, sich binnen zwei Mo- uaten bei uns zu melden, andernfalls die Urkunden hiermit sür kraftlos erklärt werden, [64] Karlsruhe, den 31. Jauuar 1945.

Karlsruher Lebensvexsicherung A-G, *

7, Aktiengesellschaften, 8, Kommanditgesfellsch 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

en auf Aktien, |

Die Sparbücher Nr. Hbf, 3004, ausgestellt von der Braunschweigishen Staatsbank auf den Namen des Friedrih Graepel, Halberstadt, Gneisenaustraße 50, sowie Nr. 385875, ausgestellt von der Braunschweigischen Landessparkasse auf den Namen Willi Wessel, Braun- \chweig, jeßt Amalienstr. 11, sind abhanden gekommen. Die Jn- haber werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb 6 Wochen bei Ver- meidung ihres Verlustes bei uns an- zumelden und das Buch vorzulegen, Braunschweig, den 1. Februar 1945, Braunschweigische Staatsbank. [65] Direktorium.

6, Auslosung usw. von Wertpapieren

[115] Bekanntmachung. Jahresverlosung der Stuttgarter Stadtanleihe 1928/29,

Die Nummern dev bei der ordentl, Jahresverlosung 1944 der 4 (urspr. 7) oigen Stuttgarter Stadtauleihe 1928/29 Kenn-Nrx, 18 021 FUV Rückzahlung zum Nennwert auf 1. März 1945 ausgelosten Schuldvex- s{chreibungen der Reihen 7 bis 10 sind mit einer Uebersicht über die früher ausgelosten, bisher aber noch nit eingelösten Anleihestücke in Nr. 333 des Stuttgarter NS-Kurier vom 23, 12, 1944 und in Nr, 16 476 derx Allg, Verlosungstabelle Ausg. 11 vom 12. 1. 1945 veröffentlicht worden.

Stuttgart, 26. Fanuar 1945.

Der Oberbürgtrucister, Stadtkämmeunei,

| 10,19

10. Gesellschaften m. b. S.,

11. Genoffenschaften, | 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

Witte

56,88 10,21

56,76 Kanablische . . . Kroaltische | Nortveglsche : 50 Kronen und | Sat C Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei C Schwedische: große. . .. 50 Kronen und darunter Schwelzer: gro*e . . : , 100 Frs. und darunter , . Serbische -— S'owvafkische: 20 Kronen unò 1,982 darunter Südafrikanlshe Llnion . , 1,201 Türkische Ungarische: 100 Peng5 und darunter

59,46 59,58

58,01 5,005 8,609

23,605

57,89 4,995 8,591

23,565

1,978 1,199

anein

N bes Var» aa

7. Aktien- gesellschaften

[117] Hinweisbefannimachung.

47% %% Teilschuldvershreibungen von 1940 der Gelsenberg-Benzin Atktien-

gesellschaft.

_ Vir haben uusere oben erwähnten Teilschuldvershreibungen zur Rük- zahlung zum Neunwert zum 2, Mai 1945 gekündigt. Die Verzinsung dieser Teilschuldvershreibungen hört mit dem 830, April 1945 auf. Die Kündigung ist gemäß der „Verord- nung zur Vereinfachung der Be-

kanntmachungen über Wertpapiere“

vom 22, Januar 1944 in der ’,„Allge-

meinen Verlosungstabelle“ vom

26,1.1945 Nr. 4 veröffentlicht worden, Im Fanuar 1945.

[116] Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft, Ausgabe

ueuer Gewinnanteilsheinbogen.

U unseren Stammaktien

Scheinen Nr. 18 bis 2 nebst Erneue- ryngsshein bei der Deutschen Bank in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. Mo Maunheim unò Wupper- al, | vei dem Bankhaus Burkhardt & Co. in Essen, bei der Commerzbank Aktiengesell- schaft in Berlin, Düsseldorf,

« | 1 fanad, Dollar 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dinar

100 s\low. Kr. 1 südafrik. Pfsô, 1 türk, Pfö.

+ | 100 Pengö |

Gelsenberg-Benzin Aktiengesellschaft, | 5

über |_ | nom. RM 200,— mit den Nummern | wischen 1 und 100000 können die | neuen Gewinnanteilsheinbogen mit

0,99 4,99

56,89 1,66 | 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

1,01 5,01

57,11 1,68 59,61 58/07 58,07 5,01 8,62 441 1,93

61,02

0,99 4,99

56,89

1,66 59,40 57,83 | 67,83 4,99 8,68 4,39 1,91

60,78

1,01 5,01

57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

13. Unfall- und nvaléidenverficherungen, 14, Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15, Verschiedene Bekanntmachungen.

Essen, Frauksurt a, M., Mannu- heim und Wuppertal und bei der Nationalbank Aktiengesell- schaft in Essen gegen Ablieferung der alten Er- neuerungsscheine erhoben werden. Die Exneuerungsscheine sind mit einem nach der Nummernfolge ge- ordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung einzureichen. Fm Februar 1945. : Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft, Der Vorstand.

[118] Bayerische Hypotheken: und Wechsel-Bank. Wie aus dex Veröffentlihung voni Februar 1945 iz dex Allgemeinen Verlosungstabelle zu ersehen ist, haben wir von unseren 4%, urspr, 8 7oigen Goldhypothekeupfandbriefen: à) sämtlihe Stüccke der Serien 4 und (Wertpapier*ennummer: 22 200), von Reihe 23 (Wertpapierkenn- nummer: 22216) folgende Stücke: Buchstabe J zu GM 500,— Nv. 94 001 bis 98 000 einsch{l., Budstabe H zu GM 2%0,— Nr. 99 001 bis 102 000 einschL., Buchstabe G zu GM 100,— Nr. Y 125 001 bis 129 000 cinshl, - für 1, April 1945 den Jnhabern Heimzahlung gekündigt. München, 16. Februar 1945. Die Bankdirektion.

Zur

a

Verantwortlich für den Amtlichen und redafktionellen Teil, den Angzeigenteil und für den Bai

I. V.: Rudolf Lanßgz\ch in Berlin SW 68,

Druck der Preußischen Verlags- und Druder GmbH. Berlin. f

Preis diesex Nummer; 10 fnf

*

1939 in den Verkehr gegeben werden.

Beschreibung: Größe: 80 x 160 mm (fleine Abweichungen sind möglich). s Papier: Leicht hamois gefärbt. erzeihen: Frauenbildnis in den Schatten durch- nodelliert Beate zum Frquenkopf im Druck- bilde). ifen: Auf dem Schaurande bis in das Eis uetbend tik Eh cm breiter Streifen orangerotér und grüner Fasern. Allgemeines: Beide Seiten sind buntfarbig bedruckt, braun ist vorherrschend. erseite: Links befindet sich ein etwa 44 cm Freies S ceand zur "Dureh fär das Wasser- zeichen. Das Drubild is durch verzierte Rahmen in zwei Felder aufgeteilt. Fm rechten Feld ist im Halb- profil, das Gesicht nah links gewendet, ein Frauenbild- nis eingefügt. Die Frauenhand hält vor der Brust ein Edelweißreis. Der Hintergrund zeigt eine Alpen- r ht mit kräftig abgeh zien Wert ld steht mit kräftig abgeho ( ‘t- a E Oa “Euey ap drit@ten ‘Bakenkreiz folgende Beschriftung: / Reichs8banknote Zwanzig Reichsmark Ausgegeben auf Grund des Bankgeseßzes vom 15. Funi 1939 Berlin, den 16. Funi 1939 Der Präsident der Deutschen Reichsbank Walther Funk

Reihenbezeichnung und Notennummer sinò links oben e: rechts unten in roter Farbe aufgedruckt.

Rückseite: Das Druckbild wird von einem ver- 0a Rahmen umfaßt und läßt rechts den Schau- rand frei. nnen befindet sih ein rehteckig ge- \{lossenes Bild einer Alpenlandschaft mit einem See im Vordergrund. Links neben der Landschaft steht ein Aelpler, der eine Axt hält, und rechts ein Sämann. Ueber und unter. den beiden Gestalten befindet hd je einmal die Wertzahl. „20“, die unteren Wertzahlen sind etwas größer und inmitten gerundeter Verzierungen. Ueber dem Bildnis steht das Wort „Reichsmark“ und im unteren Teile des Drukbildes das Wort „Reichs- banknote“ und darunter die Strafandrohung. Reihen- bezeichnung und Nummern sind in roten Farben links oben und rechts unten aufgedruckt.

Berlin, den 15. Februar 1945.

aufgearbeitet werden. E : 2, Feder Hersteller von Rasierklingen darf nur nohch

eine ‘cinzige am 10. Funi 1942 für ihn eingetragene Woblmalte verwende, Für die echte Ausfuhr findet diese Bestimmung keine Anwendung. : 3. Der Sonderausshuß Blanke Waffen und Schneid- waren erläßt im Einvernehmen mit der Gemeinschaft Deutsche Rasierklingenindustrie die erforderlichen Durchführungsbestimmungen über Bearbeitung und Ausstattung der Rasierklingen. i

4. Rasierklingen für technische Zwecke (Maschinen- messer) fallen niht unter diese Anordnung. Für sie gilt die Anordnung Nr. 10/44 vom 5. Mai 1944, ,

5, Die Anordnung Nr. 18 des Beaustragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Nasierklingen vom 10. Juni 1942 tritt hiermit

außer Kraft.

Eßbestecke aus Eisen oder Stahl

1. Die Herstellung von Eßbestecken aus Eisen oder Stahl fte delt In- und Auslandsbedarf ist nur noch in der nachstehenden Ausführung zulässig:

Eßmesser aus Eisen oder Stahl RTE.-Waren-

Nr. 453/011 aus einem Stück geschmiedet mit un-

vernicckeltem Heft. Eßgabel aus Sen oder Stahl RTE.-Waren-

Nr. 453/021 Eisen gerommelt. Eßlöffel aus Eisen oder Stahl RTE.-Waren-

Nr. 453/023 Eisen gerommelt. Kaffeelöffel aus Eisen oder Stahl RNTE=-Waren-

Nr. 453/024 Eisen cho E A M ¿ träge auf Erteilung von Ausnahmegenehmi- t L sin Mt ben Herstellern bei dem Sonderaus- Blanke Waffen und Schneidwaren, Solingen- Gräfrath, Wuppertaler Str. d g Ma f

, Die Anordnung 21 des Beauftragten für Kriegs- dfoaben bei der \Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Be- stecken aus Eisen oder Stahl vom 25. {Fuli 1942 tritt mit Jnukrafttreten dieser Anordnung außer Kraft.

83 Eßbestecke mit Hesten aus nihtmetallishen Werkstosfen

s. Die Herstellung von Eßbestecken mit Heften aus via llten Werkstoffen für den Fn- und Aus- landsbedarf ist nux noch in der nachstehenden Aus-

fühuing zulässig: ¿ : Eßmesser NTE.-Waren-Nr. 453/012 mit Heft aus

Eva RTE.-Waren-Nr. 458/022 mit Heft aus Holz.

2, Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmi- gungen aue P ralf t Herstellern bei dem Sonderaus- ß Blanke Waffen und Schneidwaren, Solingen-

Die Gruppenarbeitsgemeinshaft Möbel errihtet für den Bereich jeweils eines Landeswirtschaftsamtes oder mehrerer Landeswirtschaftsämter ezirkSver=- teilungsstellen für Möbel, seßt bezirklihe und örtliche Verteilungsbeauftragte ein und erteilt ihnen Weî-

sungen. §3

Bezugs- und Liefergenehmigung

(1) Der Bezug von Möbeln zur Wiederveräußerung außer von den Verteilungsbeauftragten der Gruppen- arbeit8sgemeinshaft Möbel 2) ist nur zulässig, wenn der Hersteller eine entsprehende Lieferanweisung der Wirtschafts\stelle für Möbel besißt, die diese im Be- nehmen mit der Gruppenarbeitsgemeinschaft erteilt.

(2) Die Lieferung von Möbeln zwischen Wiederver- äußerern ist nur mit Genehmigung der Gruppen- arbeitsgemeinshaft Möbel zulässig.

(3) Die Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel - über- trägt vorbehaltlih ihrer Einzelanweisungen das Ge- nehmigungsrecht gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Befug- nisse zur aus\s{hließlihen Erfassung der Möbelproduk= tion gemäß § 1 der Allgemeinen Lieferanweisung 5/45 der Wirtschaftsstelle für Möbel vom 8. Februar 1945 (Deutscher Reich8anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 24 vom 13. Februar 1945) auf die Bezirk3verteilungs-

stellen für Möbel. 84

Erfassung dexr Möbelproduktion

(1) Die Bezirksverteilungsstellen für Möbel exfassen durh die Beauftragten (8 2) die bei den Möbelher- stellern ihres Zuständigkeitsbereihs lieferbaren Möbel gegen Lieferscheinze der Wirtschaftsstelle für Möbel, in der Fertigung begriffene Möbel jedoch nur dann, wenn die Fertigstellung innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen nach Erfassung gesichert ist. ;

(2) Sc:-eit die erfaßten Möbel nicht unmittelbar vom Hersteller zum Versand gebracht werden können, müssen sie von den durch die Beauftracten bestiäamten Betrieben bis zum Eingang der BVerteilungsanwei- sung: auf ein Zwischenlager genommen werden.

85 Verteilung von L2ibeln

(1) Die Begzirksverteilungsstellen für Möbel teilen den jeweils für einen Wirtschaft8amtsbezirk tätigen Beauftragten Möbel aus den erfaßten Möbelmengen nah Maßgabe der von den Landeswirtschaftsämtern für die Wirtschaftsämter jeweils zur Verfügung ge- stellten Bezugs8marken-Kontingente zu.

(2) Die Beauftragten verteilen die Möbel nah einem von den Bezirk3verteilungsstellen für Möbel reich8einheitlich auf der Grundlage der von den Ein- aclbetrieben in der Zeit vom 1. Fanuar 1942 bis

Reichsbankdirektorium. i Krebßshmann Wilhelm.

Gräfrath, Wuppertaler Str, 148 a, zu stellen.

31, Dezember 1944 eingesandten Bezugsberechtigungen