1945 / 32 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1945 18:00:01 GMT) scan diff

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r mr ——————

e) soweit aus ihnen andere Erzeugnisse hergestellt werden [-

sollen, durch die zuständige Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Papier 1 des Nachtrags | - zur Anordnung 1/43 vom 1. April 1943, Deutscher eich8anzeiger u. Preuß. Staatsanzeiger Nr. 82 vom 8. April 1943). i

(3) Fn den Anträgèn auf Genehmigung ist der Bestand an Papier und Pappe’ anzugeben. i 3 \ Großhandel

Durch diese Anordnung werden die Vorschriftéw des 8 15 der Anordnung 1/43 des Reichsheauftragten für Papier vom 18. Dezember 1942 (Deutsch. Reichsanzeiger u. Preuß. Stadäts8- anzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942), soweit sie Papier- und Pappengroßhändler "und verwandte Betricbe betreffen, nicht berührt, ; y :

ú \ 8

Strafvorschriften i /

Zuwiderhandlungen gegen diese Andrdnung werden nah

den 88 10 und 12—15* der Verordnung über . den Waren-

verkehr bestraft. i g s

Jnkrasttreten \

- Diese Anordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. | :

Berlin, den 26. Februar 1958 Der Reich8beauftragte für Papie Dr. Gras8.

g z Tp L Untersuchungs8- und Strafsachen, 2, Zwangsverftelgerungen, ¡ 3, Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verluste und Fundsachen,

6, Auslosung usw. von Wertpapieren,

dem unterzeichneten Gericht, Wester-

E

4

Nichtamtliches | Postwesen

Vereinfachte Abwzicklung des Kriegsschadenersatzes * bei verlorengegangenen Postsendungen

Nach Mitteilungen des Reichspostministeriums soll die Abwicklung des Kriegssahschadens künftig ausshließlich von den Kriegssach- \schädenämtern geleistet werdèn. Alle Postämter sind" angewiesen, angeforderte Ersaibescheinigüungen mit folgendem Vermerk zu ver- sehen: „Nach Lage der Begleitumständs ist mit hoher Wahrschein-

_lihkéit anzunehmen, daß die Sendung dur Feindeinwirkung ver-

nichtet oder beshädigt worden ist,

Wirtschaftsteil |

Schnelle Versithetungshilje füe Rückgefühete.

Die Entwicklung des Krieges veranlaßte die Wirtschaftsgruppe Lebens» und Krankenversicherung ihre Mitgliedsfirmen nachdrücklihst darauf hinzuweisen, daß bei den gegebenen Verhältnissen alle Gesellshaftsinteressen hinter das Allgemeininteresse der Versicherten zurückzutreten - haben. Der Versicherungsshug der Versicherten in der privaten Krankenoersiherung sei unter allen Umständen aufrecht- zuerhalten, gleichviel, ob es sih um einen Versicherten des eigenen, eines befreundeten oder sogar fremden Unternehmens handelt. Auf diesem Wege soll insbesondere den Rückgeführten geholfen werden, die, soweit es sich um Familienangehörige handelt, sih mit Ver- siherungsangelegenheiten bisher niht beschäftigt haben und von

Dffentlicher Anzeiger

F z

7. Aktiengesellschaften, i | 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, | 9, Deutsche Kolonialgesellschaftéu,

5

11. Genossenschaften,

kraftlos zu erflären. Der Jnhaber Namen

Reichs- und Staatsanzeiger Ne. 31 vom 1, März 1945. S. 2

} Besetzung.

| | | | |

10. Gesellschaften m. b. H., M | 12, Offene Handels- und Kommanditgeselischaften,

seines

-

denen die Erfüllung der sonst üblichên Obliegenheiten nicht gefordert werden kan. Jeder Rückgeführte muß sein Versiherungsverhältnis forisegen können; dazu ist, wenn er seine Stammgesellschaft nicht findet, jede andere private Krankenversiherungsgesellschaft, "an die er sih wendet, behilflih, indem sie die Versicherung in - Verwaltung ninimt. j : Die Schadenregulierung.-ist allgemein so großzügig wie überhaupt möglih vorzunehmen; denn mit Recht heißt es in den Anweisungen der Gruppe, dáß kleinlihe Auslegung. der Versicherungsbestinimungen * heute weniger denn je am Playe ist.

Eine entsprehend großzügige Behandlung ist auch den im Volks- sturm dienenden Versicherten zugedacht. '

Wirtschaft des Auslandes

Traurige Wiritschastslage im sowjetisch beseßten Polen

Basel, 21. Februar. Nah der Schweizer Depeschen-Agen- tur ist die Wirtschaftslage im sowjetisch besegten Polen außerordentlih düster. Die Bauern müßten viel mehr Pr0o- dukte abliesern als unter deutscher Beseßung. 100 Zloty be- säßen nur noch den Wert von 20 während der deutschen

1

Herabsezung der Golddeckung in USA geplant ù

Bern, 19. Februar. Aus New York wird- berichtet, daß

die Bankkomitees des Senats . und Repräsentantenhauses

beabsichtigen, ein Geseh zur Reduzierung der Golddeckung

für die Notenreserve: und Depositen in USA auf 25% ein-

zubringen. Bisher war die gesezmäßige-Golddeckung der Notenreserve 40 %, die der Bankdepositen 385%. L

-

idi

nvalidenversi 8bant und Bantansweise, fanntmachungen. G

L Beta . e 15. Veciledéne

pa

Sohnes Günter | der Bremer Ländesbank,

treuhänderische

Hwoeig=.

3. Aufgebote

[272] Aufgebot.

Der Bauer Wilhelm SchGulze in Wiepke hat das Aufgebot des ihm abhanden gekommenen Sparfassen- buches Nr. 20651 der Stadtsparkasse in Gardelegen über 4670,27 NRM be- antragt. Der Fnhaber des Spar- kassenbuhs wird aufgefordert, späte- stens in dem auf den 4. Mai 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- -riht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu- melden und das Sparkassenbuch vor- zulegen, widrigenfalls das Buch für kraftlos erklärt wird. “Gardelegen, den 44. Fbbruar 1945,

Das Amtsgeriht. \

[273] Aufgebot,

4 F 2/45, Die Witwe Hedwig Klie- foth in Gelsenkirchen-Buer, Riefeld- * straße 27, hat das Aufgebot nach- stehender Sparkassenbücher des Buerer Spar- und Darlehnskassen- vereins e. G. m. u, H. in Gelsen- firchen-Buer, und zwar: Nr. 27 364, lautend auf den - Namen Witwe G, Kliefoth, Nr. 32072, lautend auf den Namen “Fürgen - Kliefoth, Nr. 32073, lautend auf den Namen Nolf Kliefoth, Nr. 32074, lautend auf den Namen Christel Kliefoth, Nr. 32075, lautend auf den Namen Marion Kliefoth, beantragt. Der Fn- haber der Urkunden wird aufgefor- dert, -spätestets in dem auf den 19. Juni 1945, vormititags V Uhr, vor

holter Straße 7, Zimmer Nr. 9, an- beraumten Aufgebotstermine seine R°-cchte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung der Urkunden erfolgen

wird. ' Gelsenkirchén-Buer, den 10. Fe- bruar 1945, Das Amtsgericht.

[274] Aufgebot.

5, F, 3/45. Frau Emma verw. Möhring in Greiz-Raasdorf, Kullich- weg Nr. 1, hat das Aufgebot -des Sparbuhchs Nr. 5831 dex Kreisspar- fasse in Greiz, lautend auf Emma Möhring in Mohl{sdorf, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens. in dem auf Donnerstag, den- 7. Funi 1945, vor: mittags 9 Uhr, vorx dem Amtsgericht in Greiz anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls deren. Kraftloserklärung exfol- gen wird, :

Greiz, den 14, Februar 1945.

Das Amtsgericht.

[275] Aufgebot.

3 F 3/45, Die minderjährige Heidé Mögele,. jcßt Müller, in Flmenau, geseulih vertreten durch den Amts- vormund * Börner in Flmenau, hat beantragt, das verlorengegangene Sparkassenbuch Nr. 94 872. der Thür. Staatsbank, Flmenau, lautend auf Heide Mögele in Flmenau, Wald- straße Nr. 5, über 109,714 RM für

des Sparkassenbuchés wird“ aufgefor- dert, spätestens in dem auf Donners- tag, den 14. Juni 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotster- min seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls as Sparbuch für kraftlos erklärt wird, Der Antragstellerin wird vor-

| läufige Kostenbefreinng bewilligt.

Flmenau, den 12.- Februar 1945. - Das Amtsgericht. Dr. Kahlè, Amtsgerichtsrat.

[276] * « Aufgebot.

2 F 4/45. Der Maur+r August Franke “in Minden, Fm Hohlweg Nx, 9, hat das Aufgebot des angeb- lich abhanden gekommenen, auf den Namen seiner Frau Marie Franke ebenda ausgestellten Sparkassén- buches Nr. 51 073 der Kreissparkasse Minden beantragt. Der Fnhaber dés Buchs wird aufgefordert, \pät*- stens in dem auf den 25, Funi 1945, : vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gexicht, Zimmer 34, an- beraumten Aufgeßotstermine seine Nechte anzumelden und das Spar- fassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt werden O -

Minden, d!n 13. Februar 1945.

Amtsgericht.

Aufgebot, 2 F 5/45, Der Maurer August Franke in Minden, Im Hohlweg

[277]

Rosenau,

Nr. 9, hat das Aufgebot des angeb- lich abhanden gekommenen, auf den

Franke ebenda ausgestellten Spak- fassenbuches Nr. 50 429 der Kreis- sparkasse Minden | boantragt, Der Fnhaber des Buchs wird aufgefor- dert, , spätestens in - dem auf den 25, Juni 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem” unterzeihneten Gericht, Zimmer 34, anberaumten Aufge- botstermine seine Rechte anzu- melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls di*ses für fraftlos erklärt werden wird. * Minden i. W,, 13. Februar 1945. . Das Amtsgericht. e - di [302] Rraftloserklärnng.

T 6/44—9., Nah fruchtlosem Ab- lanfe der Aufgebotsfrist (Edikt vom 12, 6, 1944 T 6/44—6) wird folgen- des Wertpapier zugunsten der mi. Siegelinde Reiter, vertreten durch den Vormund Wilhelm Schwalm, ReichsbahnbeamteL i. R. in Windisch- garsten - 51, für kraftlos erklärt, Hinterlegungsscklhein der Sparkasse der Marktgeineinde - Windischgarsten Nr. 40 vom 18, 11, 1940, betreffend das Einlagebuch der. Sparkasse Windischgarsten Nr. 13912, lautend auf Johann Reiter, Revierjäger, Karlhütte, mit einem Ständ von 2510 RM.

Landgericht Steyr, Abt, 1, am 23. Fanuar 1945.

[278] Y

Der Zimmermeister Friedrich Spiekermann in Moorsee bei Abbe- hausen hat das‘ Aufgebot des von

niederlassung Oldenburg in Oldbg. ausgestellten Sparbuches Nr. 3397 über den Betrag ‘von 683,69 RM nebst Bankzinsen seit dem 1. April 1940 beantragt. Der Juhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte- stens in dem auf den 7. Juni 1945, vormittags 9- Uhr, vor dem unùber- zeihneten - Geriht anberaumten Aufgebotstermine . seine R°ochte an- zumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde - erfolgen wird. 5 F, 1/45. .* / Oldenburg i. O. 6. Februar 1945, Amtsgericht. Abt. 5,

[286

Sparkasse der Stadt Mülheim a. d.

Ruhr Nr. 94 212, lautend auf Frau

Elfriede van Doornik gLb,, Stork,

Nr, 116 064, latitend ‘auf. Wilhelmine

Schütte, sind für - kraftlos erklärt,

_ Mülheim (Ruhr), 15. Februar 1945, Das Amtsgericht,

[285] ; 2 R :

Durch Auss\{lußurteil vom 6. 2. 1945 des Amtsgerichts Krefeld sind die in Verlust geratenen Hypotheken- briefe bezüaglih der beiden für. die Stadtsparkasse zu Krefeld im Grund- buch. von Le Lnge Band 45 Blatt 1708 in Abteilung Ul unter Nr. 13 und 14 eingetragenen Hypotheken von 625 Goldmark (Nr. 13) und 1500 Goldmark (Nr. 14) für -kraft-

los erflärt worden.

_ Zentralhandelsregister

/ l

1 Handelsregtster 2. Güterrechtsregtster,

4, Vereinsregister, Ï | 4, Genofsenschaftsregister,

6. Musterregíster, s. ilrheberrechtseintrags8reolle,

M |

Er. Konkurse und Bergleichssachen, 8. Verschiedenes."

1. Handelstegister

Für dié Angaben in ( ) wird eine. Gewähr für die Richtigkeit seitens der Regislergerihte nicht übernommen,

Cuxhaven, [261] Veränderung: ; A 671 Cuxhavener Fischvertriebs- Comp, „Schmidt ‘& Co, Cuxhaven, Die Prokura Wilhelm Laa, Cux- haven, ist erloschen. . / Cuxhaven, den 15, Februar 1945. Das Amtsgericht.

Eilenbura. [262]

; Handelsregister

Amtsgericht Eilenburg, den 13. Februar 1945. Neueintragung:

A 419 Alfred Haberforn & Söhne Spedition und Möbeltransport, Eilenburg. Offene Handelsgesell- schaft seit dem 1. Fanuar 1944, Ge- sellschafter sind die Speditecure Alfred Haberkorn und - Gerhard Haberkorn und der Kaufmann «Rudolf Haber- forn in Eilenburg.

Veränderung:

A 371 Betonwerk Laußig Teigeler & Dr. ing. Hänsel in Laußig., Dex Tiéfbauunternehmer Dr.-Fng. J9o- ahim MRathjens in Naumburg (Saale) ist -in das Geschäft als per- \sönlich haftender Gesellschafter ein- getreten.

Leipzig, [9263] ' Amtsgericht Leipzig, i den 5. Februar 1945,

Veränderung: :

A 4435 Carl Töpfer [Herstellung pharmazeutischer. Präparate, O 27,

Die, Einlagen der Kommaändi- tistinnen sind &uf Reichsmark um- gestellt worden. )

München. [264] Handelsregister , Amtsgeriht München. Dorfen/Markt, den 7. Februgx 1945, l, Neueintragung:

A 7687 —23, 1, 1945 Roßmaier & Co, Konstruktion Fertigung Entwicklungen, München. Offene Handelsgesellschast. Die Gesellschaft hat am 1. Fanuar 1945 begonnen. Persönlich haftende Gesellschastér: Leo Roßmaier, Chefingenieur in Lenggries, und Gertrud Roßmaier, Geschäftsteilhäberin in Lenggries. Die Gesellschafterin Gertrud Roß- maier ist von der, Vertretung dev Gesellschaft ausgeschlossen.

Soltau. [265] Amisgeriht Soltau, 15. Februar 1945,

Jn unsex - Handelsregister Abt, A ist heute unter Nr. 383 die offene Handelsgesellschaf Oswald Schön Bier: und Mineralwasser-Groß- handel mit. dem Siß in Soltau ein- getragen worden. Die Gesellschafter sind die Eheleute Kaufmänn Oswald Schön un&F Marxta-Erna Schön ' geb,

%

Eggert, beide in Soktau. schaft hat am 1. Januar 1945 be-| gonnen. Zur Vertretung dex Gesell- schaft sind nux beide Gesellschafter ge- meinsam berechtigt."Die Führung dèr Geschäfte“ steht ®allein Frau Marta- Erna Schön zu.

Weimar, Amtsgericht Weimar, den 5. September 1944, Handelsregister Abt. A Bd. V Nr. 250 Firma: Albert Fernkornu. Der Uebergang der im Betriebe "des Geschäfts begründeten Verbind- lichkeiten ist bei der Pächtung Geschäfts gesellschaft K. & E. Danker in Erfurt ausgeschlossen. He 0

4. Genossenshaîts-,

register Schweinfurt, / 1267]

Neueintragung in das Gen.-Reg. 111 Nr. ‘8 Sozial-Gewerkt ' der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Schweinfurt,» eingetra- gene Genossenschaft mit ‘beschränkter Haftpflicht, Schweinfurt,

[266]

die Schaffung und Betätigun@ einer gemeinsamen Betriebsorganisation. für die Gebiete derx Menschenfüh- rung, sozialen Betreuung und Lei- stungsförderung in - den beteiligten Gebieten, die gemeinsame Durchfüh-

rung und -Förderunà sozialer Ein-

«

des am 23, 4. 1942 E, ; i

durch die offene Handels- |

Gégenstand des Unternehmens ist }'

Die Gêsell-| richtungen und Maßnahmen der bez | 14. April 1945, teiligten

Betriebe (Saßung vom 7. November 1944). 4 Schweinfurt, den 1, Februar 1945.

Amtsgericht.

7. Konturse und Bergleichssachen

° [268] Amtsgericht Cuxhaven, Ueber das Nach!aßvermögen des zuletzt Hohe -Lieht, Gemeinde Fraunzenburg, wohnhaft gewesenen Landwirts Her- maun Haa ist am 14. Februar 1945 der Nachlaß-Koukurs erössuet, Ver- walter: Beeidigter Bücherrevisor Gedrg Wichmanù, Guxhaven, Schul- straße #15, Offener Arrest mit An- zeigefrist bis zum 14. Mäkz 1945

Cuxhaven,

. einschl. Anmeldefrist bis zum 12. April

1945 einschl. Erste Gläubigerver- samutlung Freitag, den 27. April 1945, 11 Uhr. Allgemeiner Prü fungstermin: Freitag, den 27. April 1945, 11 Uhr.

Hamburg. 2 [269]

Ueber das Vermögen des «Baufüh- rers. Carl Barthel, Hamburg, König- straße 7/9, ist heute," 11 Uhr 27 Mi- nuten, Konkuxs erössnet. Verwalter: Dipl.-Kaufmann Hans Pohlmann, Hamburg, Am Weiher 16, Offener Arrest mit “Anzeigefrist 13. März 1945, Anmeldefrist bis zum

#

bis zum |-

Erste Gläubigervexr- sammlung: Dienstag, den 13. März 1945, 10 Uhr, Allgemeiner PrüfungS-

10 Uhr. i Hamburg, den 15, Februar 1945.

Das Amtsgericht. Abteilung 65.

Neuenhaus. [270]

Amtsgericht Neuenhaus, den 10. Februax 1945,' Beschluß.

Das Koukursverfahren über das Vermögen der Ehesrau Alida Stroink geb. van Heck in Waldseite b. Gilde- haus, früher ‘in Nordhorn, wird auf Antrag mäß §8 202 Abs. 1 Konkursordnung ‘eingestellt, weil nach Ablauf der An-

meldefrist die einzige nöch in Frage

| fommende Konkursgläubigerin der

Einstellung zugestimmt hat.

Weimar. Betr.

Beschluß. : / den Nachlaßkonkurs Fritz Wenzel, Weimar-Buchenwald: Das Verfähren wird auf Grund des & 202 Konk.-Ordg. eingestellt, :

Weimar, den 1. Februar 1945. Améisgeriht Weimar.

„Verantwortlih für den Amtlichen und redattionellen Tell, dén Anzeigetkteil und für den Verlag;

I. -V.: Rudolf Lanhy\ch in Berlin SW-68. __Drutck der Preußischen Verlags- und Drudckerei GmbH. Beklin.

Preis diesér Numiñer: 10 Nf

] s R 9 F 21-—92/44 Die Sparbüher .der

termin: Dienstag, den 15. Mai 1945,

der Gemeinschulduerin ge-

Vestinimungen E Ens

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Deutscher Reichsanzeiger

__ Preußischer Staatsanzeiger

Erscheint z. Zt. nach Bedarf, stellungen an, in Berlin für Selb i Urbanstr. 71, -Preis der C naa

indruck zu ersehen. Me

Zal Bei Bezugspreis dur die Post viertel- jährlih 6,90 RM guzüglih Bustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 RM. Alle Postanstalten nehmen Be- Nano NUde oco lione SW 29, 1 ; en Nummer nach Umfang. Sees ieder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflicht-

Einzelme Beilagen kosten 10 Rpf.

1,886 RM Der

Einzel-

Rr. 32

: Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Anordnung über die Verminderu : d j Vom 28. Februar 1945. O E ENLRRIENRGIs, Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Reithsministers für Ernährung und. Landwirtschaft über die Verminderung der Geflügelbestände vom 28. Februar 1945.

| Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Regensburg über die

Einziehung von Vermögenswerten für das Reich:

Zweite Durhführungsanordnung zur Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über Fertioungs- und Lieferfoige für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl. Vom 14. Februar 1945. S

Anordnung des Hauptausschusses Maschinen. beim Reichs-

minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Streichung

von Aufträgen.

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung

“liber die Verminderung ‘der Geflügelbestände Vom 28. Februar 1945

Ausreichend Kartoffeln und Getreide sind zur Sättigung des deutschen Volkes in erster Linie: erfordeïlih. Sie haben mehr als. bisher der direkten menschlihen Ernährung zu dienen. Funsbesondere erfordert die Versorgung der aus dem Osten Rüdgeführten sparsamste Bewirtschaftung der voz- handenen ‘Mengen dieser Grundnahrungsmittel.

Durch eine mehr als friedensmäßige- Geflügelhaltung wur- den von diesen Nahrungsmittel im Deutschen Reich jährlich 1,5 Millionen Tonnen Getreide und ebensoviel Kartoffeln an Geflügel allex Art verfüttert. i ü

Bei der augénblicklichen Lage. kann einé Verwendung dieser je 1,5 Millionen Tonnen Getreide und Kartoffeln als Futter- mittel für Geflügel aller Art nicht mehr verantwortet werden, zumal bei der Umwandlung dieser pflanzlichen Nahrungs- mittel in tierische Erzeiguisse ‘erhebliche Mengen an Nah- vrungstwwerten verlorengehen. a : - Aus diesen Gründen muß die Geflügelhaltung auf das stärkste eingeschränkt werden. Dabei ist es unvermeidlich, daß die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Geflügelbestände auf ein

Mindestmaß beschränken und alle bia die in den

Städten wohnén, ihr“ Geflügel ganz abschaffen müssen. Auf Grund des §8 36 der Vererdnung über die öffentliche Be- wirtschaftung - von landtwirtschaftlichen Erzeugnisscn vom 27, August. 1939 (RGBI. 1 S. 1521) wird daher angeordnet:

81 Die Haltung von Gänsen, Enten, Truthühnern und Perl- hühnern ist ab 1. April 1945, verboten. 4 82 : ‘Hühnèr auch Zwerghühner dürfen nur von solchen Personen oder Betriebèn gehalten werden, die aus eigener Erzeugung ‘über das hierfür erforderliche Futter verfügen.

§83

Die Neuerrichtung von Hühnerhaltungen ist verboten.

8 4

Hühnerhalter dürfen ab 1. Funi 1945 für jede zum Haus-

halt gehörende deutsche. Person nur eine Henne halten.

7 895 ¿

(1) Der Reichsnährstand-wird ermächtigt, Durchführungs- bestimmungen zu erlassen. Er kann Ausnahmen von den zulassen, wenn diese im

Kriegsinteresse lîegen.* Er kann seine Befugnisse auf andere

, ‘Stellen übertragen. /

(2) Anordnungen allgemeiner Art, die der Reichsriährstand' oder die von ihm beauftragten Stellen auf Grund dieser An- ordautng P E die Uebertragung seiner Befugnisse auf andere Stellen bedürfen der Zustimmung des" Reichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft.

} ; 8 6 (1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und Vor- schriften, die auf Grund dieser Anordnung erlafteu: werden, werden nach den Vorschriften der Verbrauchsregelungs-Straf- verordnung in der, Fassung der Bekanntmachung vom 26. No- vember 1941 (RGBl.1 S. 734) bestraft. | A4 (2) Geflügel, das entgegen den Vorschriften: dieser Anord- nung und den Durchführungsvorschriften gehalten wird, wird

gemäß §8 9 und.10 der Verbrauchsxegelungs-Strafverordnung. | E Lb Mit Zustellung des Einziehungsbescheides unter-,

liegt dieses Geflügel der Verfügüungsgewalt des Kreisbauern-

führers. S / j 8 7 M

Diese Anordnung tritt am Tage nah der "Verkündung ‘in

Kraft, : A

28 Betrages einshließlih des Portos abgegeben.

des Deutscher Kleintierzüchter

Berlin, Sonnabend, 3. März, abends

L

haltung vom 28, März 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 79) treten, soweit sie sich auf Geflügel erstrecken, mit Ausnahme | des § 8 am Tage nah der Verkündung dieser Anordnung | außer Kraft. :

Berlin, den 28. Febrüar 1945.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: | H. Ba cke.

Durchführungsbestimmungen

ur Anordnung des Reichsministers für Ernährung und

ndwirtschaft über die Verminderung der Geflügel-

bestände vom 28, Februar 1945 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 32/1945)

Auf Gründ der mir gemäß § 5 der - Anordnung übertra- genen Rechte erlasse ih mit Zustimmung des Reichsministers

für Ernährung und Landwirtschaft folgende Bestimmungen:

Als Futter eigener Erzeugung gelten auch Wirtschafts- und Haushaltsabfälle sowie -als Entgelt für landwirtschaftliche Arbeit int Rahmen der geltenden Bestimmungen bezogene Futtermenigen.

82

(1) Bei der Haltung vort 1 bis 15 Hennen darf ein Hahn, ans mee Haltung von über 15 Hennen dürfen 2 Hähne gehalten erden. f | i /

(2) Für jede zugelassene Henne dürfen jährli höchstens

"Kücken an, so ist die übèrschießende Zahl zu töten. | (3) Am 31. Juli eines jeden Jahres dürfen niht mehr S vorhandeit seit, als Hennen und Hähne zugelassen ‘(H Am 3. Dezember eines jeden Jahres darf insgesamt nur die zugelassene Anzahl Hennen und Hähne vorhanden sein,

Als Haus8haltsangehörige im Sinne des § 4 der Anorduung gelten auch, alle Familienangehörige, die zu einer der Wehr- macht unterstehenden Formation oder zum Reichsaxbeitsdienst eingezogen sind, wenn sie zur Zeit der Einberufung zur Tisch- gemeinschaft gehörten. :

8 4

¿(1) Die vom Reichsnährstand anerkannten Geflügelherd- buchzuchten. dürfen außer den in § 4 der Anordnung zuge- lassenen Hennen ihre Herdbuchstämme und sonstigen Zucht- stämme einschließlich der für ihre ordnungsmäßige Ergänzung erforderliche Nachzucht halten.

(2) Sie’ sind berechtigt, die in ihren eigenen Betrieben an- fallenden Bruteier in der Zeit vom 1. Fanuar bis 31. Mai eines jeden Jahres künstlich zu erbrüten. :

85 Die vom Reichsnährstand anerkannten Geflügelvermeh- rungszuchten, die Mitglieder der Züchtergruppe im Reiths- verband Deutschex. Kleintierzüchter und die Geflügelzüchter, die, vor dem 3. Dezember 1942 mit selbstgezüchteten Hühnerw auf einex‘vom Reichsnährstand oder vom Reichsverband Deut-

- scher Kleintierzüchter genéhmigten Ausstellung nachweisbar

mit Erfolg ausgestellt haben und Mitglied ‘des Reichsverban- des Deutscher Kleintierzüchter sind, dürfen einen Zuchtstamm bis zu 5 Hennen und 1 Hahn halten, auch wenn die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen unter 5 liegt.

L §6 - Die vom Reichsverband Deutscher Kleintierzüchter aner- kannten Gäuseherdbuchzuchten dürfen bis zu 6 Zuchtgänsen halten. Jede Veräußerung von Gösseln, „Zuchtgänsen und

zulässig. i ». is j 8 7 | Die vom Reichsverband Deutscher Kleintierzüchter aner“ kannten Entenvermehrungszuchten dürfen-bis zu 6 Zuchtenten, halten. Jede Veräußerung von Entenkücken, Zuchtenten und Zuchterpeln ist nur mit Zustimmung des Reichsvérbandes Deutscher Kleintierzüchter zulässig. :

88

Ne ‘Die Geflügelzüchter, die vor dem* 3. Dezember 1942 selbstgezüchtete Gänse, Enten, .Truthühnex odèêr Perlhühner auf den vom Reichsnährstand oder vom Reichsverband Deut- scher Kleintierzüchter genehmigten Aùsstellungen nachweisbar mit Erfolg ausgestellt haben und Mitglied des Reichsverban- sind, dürfen von den vorstehen-

‘den Arten halten: ; | : entweder a) Gänse

oder b) Enten “oder c) Truthühner 3 P ditiore oder d) Perlhühuer 3 Zuthttiere.

3 Zuchttiere 3 Zuchttiere

(2) Es darf jeweils nur die Tierárt gehaltèn werden, die den Bestimmungen des Abs, 1 entspricht, E

AnzeigenpLeis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petitzeile 1,10 RM, einer dreigespaltenen 92 mm hreitèn Petitzeile

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werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung / : : : geyaeen wérden sollen. —*Besristete ‘Hnreigei müssen 3 Tage vor : em Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Die Bestimmungen der Anordnung über die Kleintier-

2 Küken nachgezogen werden. Fallen bei der Erbrütung mehr |

Zuchtgant&n ist nur mit Genehmigung des Gänjeherdbuches

die Anzeigenstelle Berlin SW 29, beschriebewem F oarin auch an-- iz al unterstrihen) ute Rande) Hervor-

Anzeigen nimmt

Reithsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 PBoslstheckonto: Beclin 418 21

1945

(3) Jede Veräußerung von Kücken und Zuchttieren der in Abs. 1 genannten Arten is nur mit Zustimmung des Reich3- verbandes Deutscher Kleintierzüchter zulässig. \

: - 8.9 i Der Reichsverband Deutscher Kleintierzüchhter wird mit der

| Veberwachung der Durchführung der Vorschriften bei den in

den §8 4—8 genannten Zuchtbetrieben beauftragt.

8 10 Der Nachiveis über die Zugehörigkeit zu: einer in den 88 4—8 genánnten Züchtergruppen ist durch eine Bescheini- gung der Stellen: zu erbringen, die die Anerkennung ausge- sprochen haben. j 8 11

Das cnfallende Schlachtgeflügel (Gänse, Enten, Truthühner und Perlhühner) ist nah den Weisungen des zuständigen Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverbandes zu vêrwerten.

819 i

Die Vorschriften diesér Anordnung gelten niht für For- schungsanstalten und ähnliche Einrichtungen, foweit sie Ges flügel für Versuchszwecke nötig haben, und Lehr- und Vers such8anstakten für Kleintierzucht. |

Berlin, den 28. Februar 1945. Der Reichsbauernführer. J. V.: Behrens.

| Bekanntmachung

Auf Grund des Gesebes über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 ({RGBl. T S. 293) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vöm 29. Mai. 1941 (RGBl. T S. 303) wird das gesamte Vermögen der zigeunerischen Personen : :

Christ, Adam, geh, 6.10.12 Weilach,

Christ, geborene Winterstein, Aurelia,

j Oberneukirchen, y

zuleßt in Frontenhausen, LK. Vilsbiburg, wohnhaft gewesen, zugunsten des Großdeutshen Reiches (Reichsfinanzverwäl- tung) eingezogen.

Regensburg, am 12. Februar 1945. |

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

d Popp.

‘geb. 1. 10. 18

Zweite Durchführungsanordnung

zur Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs produktion über Fertigungs- und Lieferfolge für Erzeugnisse aus Eisen und Stahl Vom 14. Februar 1945

' Auf Grund des § 8 der Anordnung über Fertigungs- und

Lieferfolge für Erzeugnisse aus Eisen Und Stahl vom 14, De-

zember 1944 wird angeordnet:

Weitergabe von ' Lieserkennzeichnungen durh Handéelsbetriebe 4 s : 8 1 .. . Handelsbetriebe dürfen Lieferkennzeihnungen nur für die

Bestellung. der gleihen Erzeugnisse verwenden, für deren Lte-

ferung sie die Lieferkennzeichnung erhalten haben. Fn threr

VorrangstufenbuchfühKng haben sie daher bei allen eingehen-

den und ausgegebenen Lieferkênnzeichnungen zu vermerken,

für welche Erzeagnisse sie erteilt wurden.

1. : :

für Walzwerkserzeugnisse

82

(1) Die Wirksamkeit der Vorrangstufe wird gemäß-§ 7 der Anordnung über-Fertigungs- und Lieferfolge für Erzeugnisse aus Eisen und: Stahl vom 14, Dezember 1944 für Walzwerks- erzeugnisse (Ziffer |—13 A u. B der Materialliste der Reichs-

-

Sonderbestimmungen

- stelle Eisen und Metalle und Anl. 2 zur Anordnung E T1

vom 13. Juni 1942) aufgehoben. Die Fertiguïtg und Aus- lieferung der. Walzverkserzeugnisse wikd durch die Auftrags- steuerungsstelle Eijen und Stahl des Planungsamtes geregelt.

(2) Da die Lieferkennzeihnung nah § 2 Abs. 2 der: ersten Durchführungsanordnung in Höhe des Géesamtkontingent- gewichtes des, eingestuften Auftrages oder Auftragsteiles er- teilt werden muß, für .die Bestellung von Walzwerkserzeug- ‘nissen aber nicht weitergegeben werden darf, mussen die Be- triebe die Lieferkennzeichnung in der Höhe, in der sie für die Ausführung des Auftrages Walzwerkserzeugnisse beschaffei, in ihrer Vorrangstufenbuchführung ausbuchen. Die Ermitt- lung des Anteils, der ‘quf die unmittelbare Beschaffung von Walzwerkserzeugnissen entfällt, für jeden einzelnen Auftrag würde die Betriebe arbeitsmäßig zu stark belasten... Die Be- triebe haben daher festzustellen, in welchem Umfange sie im 2, Halbjahr 1944 von den von ihnen insgesamt weiter über- tragenen Eisenbezugsrechten Bezugsrechte für die Bestellung

“4 von Walzwerkserzeugnissen verwendet haben. . Am Ende jeden

Monats haben die Betriebe den danach sih ergebenden durh- schnittlichen Anteil an Bezug von -Walzwerkserzeugnissen von den eingegangenen Lieferkennzeihnungen abzubuchen, :

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