1945 / 35 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Mar 1945 18:00:01 GMT) scan diff

„Preußischer Giaatsanzeiger.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 3. März 1945. S. 2

E: : (1) Die für die Durchführung der Rüstung8programme und | die Deckung des “dringendsten Bedarfs der Rüstungs- und 7 Kriegswirtschaft vorgesehenen Lieferungen an Walzwerks- || erzeugnissen werden von ‘dem Planungsamt, Auftragssteue- rungsstelle Eisen und Stahl, Berlin-Halensee, Albrecht- -

Achilles-Str. 60—62, in die Walzprogramme eingeplant. (2) ‘Um die fristgemäße Lieferung des Kleinbedarfs, der nicht im einzelnen verpfant werden fann, sicherzustellen, kön- nen die Kontingentsträger auf Antrag durch die Auftrags-

steuerungsstelle Eo 11d Stahl die Erfächtigung erhalten, j : Gt , -_. - da P 3 P N 1 er 5/ i =2 E p in mengenmäßig “in! lmfang Aufträge mit der Zu- in den Nummern 175/160 der „Maschinenbau-Nachrichten

} | P N E A a C abziffexr 50 - ita A S E | veröffentlihten Bestimmungen“ des Hauptausschusses Maschi- jag der Reiché ¿ V S ua R | nen Abs. 11/2 a bis c im Materialausgqleih oder über den 1943), zu bersehez l werke jowie dex isen: und | Pandel abzusehen oder zu verschrotten. / e. Stahlhandel sind e mit der Zusaßziffer 50 auf- | (9) Die Vorschriften der Anordnung des Hauptausfchusses * - gegebenen Bestell gt und termingemäß ab Werk | Maschinen vom 13. September 1944 nebst Ergänzungsanord-

fêrer feststellt und deren Ausführungen sie von Fall zu Fall später mit Ermächtigung des. Hauptausschusses Maschinen zulassen kann. -- - é : 8 3 ¿ - ; 4

(1) Für Materialien, die durch die Streichung der Aufträge - „emtbehrlich werdèn, gilt Absaß D 1 der Anordnung des Häupt- ausschusses Maschinen vom 18. Séeptember 1944. (2) Erzeugnisse aus Eisen und Stahl und Metallerzeugnisse, ! die dur die Auftragsstreichung “entbehrlih werden und die gemäß Abs. 1 nicht verwendet werden können, sind nach den

Wirtschaftsteil

Die Kartofelversorgung

„Die deutsche Kartoffelernte 1944 bot die Möglichkeit, Volk und Wehrmacht ausreichend zu versorgen sowie die erforder liche Verarbeitung zuy Spiritus, Stärke und sonstigen Erzeug- Nnissen ésiCherzusetellen. Einer taticräftign Führung und dem unermüdlichen Fleiß «des Landvolkes ist es zu danken, daß Efoße Teile der Ente sofort- nach der Einbringung verladen und aus den Erzeugungsgebieten an die Bedarfsseorte befördert werden konnten. „Die Verarbeitungsbetriebe und. Großlager wurden versorgt, die Mehrzahl der Verbraucher hatte recht- zeitig vor dem Eintritt des Frostwetters den Wintervorrat be- zogen, um ihn, ginzukellern. Alle Voraussetzungen eines günstigen Verlaufs der Kartoffelversorgung waren gegeben, als der Einbruch des ‘Feindes in unsere östlichen Uetberschuß-

Le drelgelpaltenen 2 m breiten Pegel etitzeile 1,10 RM, einer dreigespaltenen 92 mum breiten Petitzeile 186 ‘RM Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 29, Ürbanstr, 71, an, Alle Druckausträge sind auf einseitig beschriebenem * Papier völlig*druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au an- öugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch .Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervor- gehoben werden sollen, „Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor

Erscheint 3, Zt. nach Bedarf, Bezug3preis dur die tährlih 6,90 RM zuzüglih Zust-llgebühr, für Stlbstabholer bei der Anzeisenstelle monatlich 1,90 RM, Alle Postansialten nehmen Bes stellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 29, Urbanstr. 71, Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis “jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflicht= indruck zu ersehen, Einzelne Beilagen kosfên 10 Rpf, Einzel- nummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung

Post vi

bzw. Händlerlage ; (3) Die Betriebe sind Zusaßziffer 50

Auftragssteuerungsnummer zu erteilen.

84

Da der ‘Durchlauf der Auftragskennzeihnung vom Kontin- enden Jndustrie gewisse Zeit Eisen verarbeitende Betrieb

gentsträger bis zur Eisen schaf ‘in Anspruh nimmt, darf jede einmalig Bestellungen auf a) Grob- und Mittelbleche, b) Feinbleche, : ° c) Rohre, i i d) übrige Walzwerkserzeugnisse

berechtigt, im- Rahmen der mit der ; zur Auftragssteuerungsnummer erhaltenen Aufträge Unteraufträge ebenfalls mit der Zusaßzifferr 50 zur

bis zur Höhe von 3% der im Monatsdurchschnitt des 2. Halb- jahres 1944 von diesen Sorten bezogenen . Materialmengen

mit der Zusatziffer ständig versehen. 85

(1) Kontingentsträger und Betriebe können im Rahmen der zugeteilten Bestellmenge (§8 3 und 4) die Zusatziffer 50 auch

für bereits erteilte Aufträge nachreichen.

90 zur Auftragssteuerungsnummer selb-

“rer über die

nungen vom 30. September 1944 *und vom 20. Oktober 19441 über die Rückgabe der Etsen- und Metallbezugsrehte und -bestellrehte gelten ebenfalls für die gestrichenen Aufträge.

Die Auftragnehmer gestrichener Aufträge' haben die Auf- traggeber von der Streichung- unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenfalls haben die Auftragnehmer ihre ZU- und Unterliefe-

&

i 85

Der Schadensausgleich bei der Streichung von Aufträgen

Streichung der Zu- und Unterlieferungsaufträge zu unterrichten. f :

erfolgt nah dem' Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 27. Januar 1945 nah folgenden Grundsätzen: E :

a) Gestrichege Rüstungsaufträge werden nach der Restabgel- tungsanordnufig vont 14. Juli. 1944 (Dt. Reichsanz. Nr. 160 vom 19. Fuli 1944) entschädigt und abgewidelt.

Rüstungsaufträge im Sinne dieser Richtlinien sind Aufträge aller Art der Wehrmachtteile, der Organisation Todt, des Reichsarbeitsdienstes und der Deutschen Reichsbahn.

b) Bei allen sonstigen öffentlihen und privaten Austrägen, die auf hoheitliche Anordnung gestrichen werden, wird für un-

Provinzen eine neue Lage schuf. Um einaerseits mit den gegen- wärtig verfügbaren Mengen den Ahschluß an die neue Kartoffel]- ernte zu finden, andererseits durch Bereitstellung von Saatgut eine größere Anbaufläche für das nächste Jahr zu erreichen, wendet ‘sich daher der Reichsbauernfühter mit * außerordent- lichen Maßnahmen und Forderungen an die Erzeuger“ wie an

braucher gesenkt und „dementesprechend ein Viertel der von den Haushaltungen eingekellerten Menge zurückverlangt werden. Das genügt indessen noth nicht. Im Vertrauen auf den in schwieriger Lage stets bewährten Leistungswillen der deutschen Landwirtschaft stellt dêr* Reichsbauermführer an die Erzeuger, inebesondere an alle Kartoffelselbstversorger, . drei weitere dringliche Forderungen: 1. Soll jede, auch die Kkleinste zur Saat. geeignete Kartoffelmenge nicht verbraucht, * sondern als Pflanzgut zur Ausdehnung des Anbaues verwendet werden; 2. müssen alle über das auferlegte Kontingent hinaus vor- handenen, nicht zur Selbetversorgung bestimmten Kartoffeln an die Erfassungsstelle abgeliefert werden; 3, werden die Er- zeuger gleich den Verbrauchern ein Viertel der zum Eigen- verbrauch vorgesehenen ‘Menge für dié Allgemeinversorgung abliefern, è

„Wir können“, arklärt der Reichsbauern führer, * „die “eti- standenen Versorgungslücken nur dann überwinden, wenn jeder die Notwendigkeit dieser außerordentlichen Maßnahmen er- kennt und danach handelt,“ Auch im Wirtschaftsjahr 1943/44 Waren auf dem Gebiet der Kartoffelversorgung ernste

die Verbraucher. Es fnußten die Kartoffelrationen der - Ver-

| Anordnung des Leiters der Gruppe Jndustrie für Schweiß-

des Betrages einshließlich des Portos abgegeben...

Nr. 35

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

tehnik und technische Gase beim und Kriegsprodüktion über die Streihung alter Aufträge für Sehweißelektroden. Vom 1, Januax 1945. :

Bekanntmahung der Sicherheit8polizei, Hauptauüßenstelle Karlsbad, über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens zugunsten des Großdeutschen Reichs.

Amtltlichés Deutsches Reih , Anordnung | ‘des. Leiters- der Gruppe Fudusteie für Schweißz-

technifk und technishe Gase beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Streichung

Reich3minister für Rüstung

Berlin, Sonnabend, 10. März, abends

„Fh (Wix) versicher(e)n hiermit, Faß mit dieser Be- {Ara die nah der Anordnung des Leiters der Gruppe Fndustrie für Shrveißtechnik und technische Gase beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs- produktion - zulässige Höchstgrenze der Eindeckung nicht überschritten wird“

m übrigen gelten auch hier die Bestimmungen des

Abschnitts 1 der Anordnung Nr. 12 des Reichsbeguf-

tragten für Eisen und Metalle entsprechend. :

86 Vom 1. Februar 1945 ab sind Verbraucher von um- hüllten Schweißelektroden, Seelenshweißdrähten und nackten Drähten verpflichtet, für. diese Erzeugnisse eine Lagerbuchführung einzurichten; die einzelnen Sorten und Abmessungen an Schweißelektroden, Seelenschweiß- drähten tnd nackten Drähten sind dabei nicht ae führen. Fm übrigen gelten die, Vorschriften des Tei

81° der gemeinsamen Anordnung der Reichsstellè Eisen |

dem Einrlickungstermin bei der Angzeigenstelle eingegangen“ sein.

fgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 T chefonto: Berlin 41821

Nichtamtliches

: Aus der Verwaltung Rechtsaugelegenheiten rüdckgeführter Volksgenossen Die Volksgenossen aus den Grenzgebieten, die in den ver- gangenen Wochen rückgeführt worden sind, werden darauf hingewiesen, daß die Justizbehörden aus den Freimachung3=-

1945

| gebieten ihre Tätigkeit im übrigen Reich8gebiet nicht forts -

seßen. Soweit Volksgenossen nach Ankunft an ihrem neuen Aufenthaltsort ihre Rechtsangelegenhçiten, wie Vormund- shaft8-, Nachläßsachen- und Zivilprozesse; weiter betreiben wollen, wenden sie sich an das für diesen Ort zuständige Amts- oder - Landgericht, bei dem sie das Nähere über die Fortführüng der Sachen erfahren.

Postwesen Umstellungen im Postsheckdieust A „Fünf Kriegsjahre hindurch hat der Postscheckdienst seine

\

‘Einrichtungen in unverändertèxr Form beibehalten und noch

dadurch erweitern können, daß vor etwa drei Jahren die

zumutbare Schäden unter sinngemäßer Anwendung der Rest- abgeltungsanordnung ein Schadensausgleich durh den Reichs- minister für Rüstun| und Kriegsproduktion gewährt. '

c) Bei öffentlichen Aufträgen ist der Antrag auf Schadens-

und Metalle unò der Reichsvereinigung Eisen über Lagerbuchführung und Meldepflicht für Eisen und Stahl.“ (Anordnung E V der Reichsstelle Eisen und Metalle, Anordnung 3 der Reichsvereinigung Eisen)

Schwierigkeiten zu überwinden. Die Ernte. war schlecht. Ob- gleich sie um 20-Mill. t geringer war, wurden von der Land- wirtschaft nur 2 Mill. t Kartoffeln weniger als im Jahr zuvor abgeliefert. * Die Forderungen, die jetzt an das deutsche Land- Volk gestellt werden müssen, sind härter; aber der gleiche

alter Aufträge für Schweißelektroden Vom 1. Fanuar 1945 | Die im Reichsanzeiger Nr. 7 vom 10. Januar 1945 veröffentlichte Anordnung des Leiters der Gruppe Fn-

Möglichkeit - geshaffen wurde, ohne Gebühr dur besondere | Zahlfkarten Einzahlungen auf das eigene Konto zu tätigen“, heißt es in einem Aufsaß in der Nr. 3/4 des „Bank-Archivs“. Gemessen an der Zahl der-Buchungen jährlich rund eine Milliarde —, dürfte die Postsheckorganisation im deutschen

(2) Die mit der Zusatziffer 50 zur Auftragssteuerungs- nummer gekennzeichneten Bestellungen dürfen nicht mit ande- ren Bestellungen zusammengefaßt werden. Wird dic Zusaß-

ziffer 50 für Teilmengen einer Bestellung mitgeteilt, so gilt sie ausgleih

als nickt erteilt.

(3) Kontingentsträgex ‘und Betriebe haben Aufzeichnungen : | | rmächtigung. nah den 88 3 und 4 und die erteilten Aufträge unter Angabe des

Zusatziffer 50 zur

zu machen, aus denen si die Höhe der E

Kontingentsgewichtes ergeben, die mit der Uuftragssteuerungsnummer “erteilt wuvden,

ITI. Ausnahmebestimmungen,

k Inkrafttreten und Strafbestimmungen

; §6

Das Planungsamt kann [hreiben.

87

Diese Anordnung tritt am

88

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach Verordnung über den Warenverkehr bestraft, sofern nicht nah der Verordnung zum Schutze der Ruüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. T S. 165) so- 25. April 1942

den 88 10, 12—15 der

wie der Durchführungsverordnung vom

( f Ausnahmen von den Bestim- murtgen dieser Durchführungsanordnung zulassen oder - vor-

Tage der Verkündung in Kraft,

(RGBl. I S. 246) eine shärfere Bestrafung erfolgen muß. Der Leiter des-Planungsamtes

Hans Kehrl.

Anordaung

des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsmihister für

Rüstung und Aufträgen

Vom 5. Februar 1945

Auf Grund der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. T bindung mit dem Erlaß des Führers über d der Kriegswirtschaft vom 2. September S. 327) 6. September 1943 (RGBl. 1 S. des Reichsministers für

nungsamt angeordnet: .

81

71) Aufträge Anordnung des tember 1944 und den dazugehörigen Ergänzu vom 30. September . 1944 und 20. Oktober hiernach nicht mehr in

Kriegsproduktion über die Streichung von

Verordnung über den Warenverkehr in der

S. 686) in Ver- ie Konzentration 1943 (RGBl.T

und der Ersten Durchführuntgsverordnung vom 531) twoird mit Zustimmung Rüstung und Kriegsproduktion und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Pla-

® °

auf Lieferungen und Leistungen, die nach der vPauptausschusses Maschinen vom 13. Sep-

ngsanordnungen 1944 ruhen und

Fextigung genommen werden oder

weiterbearbeitet werden dürfen, sind ungültig “und mit sofor-

tiger Wirkung zu streichen. j (2) Aufträge auf Zu- und Unterlieferunge

n zu den in Ab-

say 1 genannten Aufträgen sind gleichfalls zu streichen.

2

82

Ausgenommen von den Vorschriften des §

1 find ,

a) Aufträge auf Lteferung von Ersaßteilen, Reserveteilen

und Zubehörteilen turen;

b) Aufträge ausländischer Besteller;

c) Aufträge, für deren Erfüllung wesentliche Teile in ehe-

mals beseßte Gebiete in Auftrag gegebe geliefert worden sind; i

d) Aufträge, für die beim Jnkrafttreten dieser

bereits 70 v. H.

sowie auf Vornahme von Repara-

n und noch nicht

Anotdnung

der Kosten entstanden sind, die nah

den Kalkulationsunterlagen der Lieferfirmen aufzu-

wenden sind. Bezieht sich ein Auftrag auf oder Leistungen und sind nur für eine

mehrere Erzeugnisse

eth vom Hauptauftragnehmer zu stellen. Bei privaten Aufträgen ist der Antráäg von Hauptauftrag- geber zu stellen.

d) Ansprüche der Zu- und Unterliéferer an ihre Auftrag-

‘jeweiligen Auftraggebex entgegenzunehmen, von diesem nach

gestrichene inländische Aufträge ganz oder ‘teilweise zur Durch-

diesen Fällen wird der innerdeutsche estrichene Auftrag zu- nächst nach diesen Richtlinien aebi i schen Auftraggeber dès weitergegebenen Verlagerungsauftra- ges aus der imnerdeutschen Streihung seines Auftrages später ein Vermögensschaden entstehen, so wird das Reich diesen Schaden im angemessenen Umfange gesondert erseben.

kfontor (Berlin W 9, Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion mit der Vorprüfung und finanziellen gleichs beauftragt hat.

von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden.

+ Zuwiderhandlungen gegen diese „den §8 10, 12—15 der Verordnung. über den Warenverkehr ! bestraft. :

Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

geber auf Ausgleich unzumukbarer Schäden, die durch die Streichung des Zulieferungsauftrages-entstehen, sind von dem

seiner Sachkenntnis zu beurteilen und in ‘angemessener Höhe an seinen Auftraggeber zusammen mit seinen eigenen An- sprüchen an den Antragsberechtigten (vgl. c) weiterzugeben. Die Zu- und Unterlieferer sind nicht berechtigt, selbständig An- träge- auf Schadensausgleich zu stellen“ : /

e) Ansprüche eines Antragstellers aus mehreren gestrihenen Aufträgen sollen abweichend vou § 7 Abs. 1 der“ Restabgel- tungsanordnung möglichst in einem Antrag zusammengefaßt werden. Fn diesem Falle sind jedoch die Gemkeinkosten- zuschläge getrennt nah den Kostenstellen, die das Erzeugnis durchlaufen hat, zu berechnen. f '

f) Die Abwicklung gestrichener Aufträge nach diesen Richt- linien kann dadurch noch zu unzümutbaren Härten führen, daß

führung in außerdeuts{he Gebiete verlagert worden sind. Fn

elt. Sollte dem deut-

2) Anträge auf” Schadensausgleih sind an das Rüstungs-

Tirpibufer 20—24) zu richten, das der Abwicklung des Schadensaus-

§6

Jn besonders zu begründenden Fällen können Ausnahmen

i 87

Anordnung’ werden nach

88

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Berlin, den 5. Februar 1945. _- Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.

bedingten ' Zerstörungen des Handelsregisters und Genossen- schaftsregisters geordnet, t Neueintragungen einer Firma in den Fällen der Zerstörung | oder der Nichterreichbarkeit des Handelsregisters ein neuer Registerband Verzicht hierauf einfach Blätter neu angelegt und in amderer Weise -zusammengefaßt werden, eingetragenen: Firmen tritt das Handblatt an- die Stelle des

Nichtämtliches Aus der Verwaltung

Wenn das Handelsregister zerstört wurde » Das Reichsjustizministerium hat das Verfahren bei kriegs-

Danach ist beim Handelsregister für

anzulegeh, sofern nicht. im Einzelfall“ unter

Für Einträgungen bei bereits

| nicht “zugänglichen Registers. | entsprechender Vermerk angebracht. t geführt, s0 tritt an die Stelle der Eintxagung im Regisfer die Anordñung der Hinterlegung der zur Eintragung erforderlichen Urkunden. | der Vertretungsbefugnis dient, wird diese Befugnis durch ein geeignetes Beweismittel glaubhaft zu machen sein. Rinsicht in hinterlegte Urkunden wird gewährt, wenn der Antragsteller ein besonderes, &schutzwürdiges Interasse ‘an der Einsichtnahme

n Teil derselben

glaubhäft

Auf dem? Handblatt wird ein Wird ein Handblatt micht

Soweit sonst das Handelsregister zum Nachweis

macht. Dies Gesamtregelung. für das Handels-

“nom. G., 97,80 B., Amsterdam —.— G,

Leistungswille, der sich damals bewährte, wird auch in der neuen Lage nicht versagen. Die Anordnungen des Reichs- bauernführers weisen den Weg, sie zu meistern, und das Land- volk wird alle Kräfte aufbiet « alle Möglichkeiten nutzen, um das gesteckte Ziel zu erreichen.

Wietschaft des Auslandes

Zinsherabsetzung in Schweden

Stockholm, 24. Februar. Unmittelbar nach Bekanntwerden der schwedischen Diskontermäßigung auf 2,5 % sind die Privat- banken zu einèr Sitzung zusammengetreten, um zu der ‘neuen Situation Stellung zu: nehmen. Wie verlautet, ist hierbei be- schloesen' worden, dem Beispiel der Reichsbank zu folgen. Das bedeutet mit anderen Worten, daß sowohl die Einlage- als auch die Kreditzinsen durchgängig um 0,5 % heruntergesetzt wer- den. Von welchem Zeitpunkt an dies erfolgen wird, ist zur Zeit noch nicht bekannt. :

Richtlinien zur japanischen Wirtséhaftspolitik in China Nanking, 24. Februar. Der japanische Außenminister Mamora

Shigemitsu sprach kürzlich ir japaniechen Reichstag , über die

japanische Wirtschaftspolitik in Chiná. Danach soll ein wirt- schaftliches Hauptquartier, das âus Vertretern’ der japanischen

. Botschaft, der japanischen Armee und’ japanischen Marine be-

steht, in ‘Nanking errichtet Werden: Zweigstellen werden in Peking, Kalgan, Schanghai und Kanton eingerichtet. Die ge- samte japanische Planwirtschaft bezüglich der Rohstoffe und Fertigwaren 6011 genormt werden. Außerdem soll das Trans- portesystem verstärkt, der Eisenbahngüterverkehr zwischen Nord- und Mittelchina ausgebaut und der Güterumechlag nach Japan gefördert werden. Chinas Produktionsmöglichkèéiten für die Erzeugung vpn Nahrungsmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs sollen - unterstützt werden, ebenso 60M die Leichtindustrie und der Dschunkenverkehr zu-lokalbegrenzten Zwecken gefördert werden. Schließlich s01l die chinesisthe Währung aufrechterhalten werden.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 27. Februar. (D.N. B.) Amsterdam 13,27 G,, 18,27 B.,

Zürich 578,90 G,, 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G,, 236,05 B., Mailand 99,90: G., 100,10 B,, New York 2498 S. 25,02 B., Varis 49,95 (6. 05 B,, Stockholme594,60 G4, 595,80 B, Brüssel 399,60 G, 400,40 B: ; Londonu,47. Februar, (D. N. Bw.) New York 4,0212-—4,0316, Spanien (offiz.) 44,00, Morstreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30. bis 17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80-—100,20, Rio de Janeiro 82,84%/16. fes E ' Zürich, 27. Februar (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 8,00, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229?/s, Berlin 172,50 nom., Lissabon 17,02, Stockholm -102,62, Oslo 98,62!/2, Kopenhägen 90,37%, Sofia 5,37!/2, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zägreb 8,75, Fsianbul 3,50, Bukarest 2,3714, ‘Helsinki 8,70, Preßbúrg 15,00, Buenos Aires 94%, Japan 101,00, Rio 2250 B. Kopenhagen, 27. Februar. (D. N. B.) Loúûdon 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom -—,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. “Alles Briefkurse. / Le Stöckholm. 27. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B.,- Paris. —,— G., —,-- B.. Brüssel -,— G., —,— B., Schweizer ishe Pläbe 97,00 —,— B., Kopenhagen 87,60G., 87,90B,, Oslo 95,35 nom!G..95,65B, Washingtón 4,15G.,

4,20 B., Helsinki 8,35 G., 859 B., Rom —,— O.

Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B.. Madrid —,— G,, Türkei —,— B . Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G,

-104,00 B.

London, 27. Februar. (D. N B.) Silber Barren prompt

25,50, auf Lieferung Barren 25,50, Gold-168,—. .

T

Verantwortlich für den Amis und redaftionéllen Teil, den Anzeigenteil | un

L L \ - s Ca dds T ck S d a8 « Aufträge auf Liéferung von umhüllten Schweiß-

\trichenen Aufträgen sinò von den Herstellern 1tnver-

“fristgemäßen Ausführung anderer Aufträge benötigt

“gemäße a e D, ‘unerläßlich. ist. - ordnung Nr. 12 des Reichsbeauftragten für Eisen und

“Éisenbewixtschaftung) „Begrenzung der Eindeckung und

dustrie für Schweißtehnik und tehnische Gasé vom 1. Fanuar 1945 wird auf nate Drähte ausgedehnt und erhält folgende Peufassung: 0

Auf Grund dek Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBL. 1 S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentratiowm der E vom 2, September 1943 (RGBl. 1 S. 527) und der Ersten Durchführungs- veroròônung vom 6, September 1948 (RGBLl.1 S. 531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Generalbevollmächtig=z ten für Nüstungsaufsgaben Planungs8amt ange-

ordnet: Ï i x pet O, A 1

4-4

elektroden, Seelenschweißdrähtenr und nackten Drähten,

a) die vor dem 1, Oktober 1944 exteili worden,

b) die zur Lieferung von den Werken in Belgieu, Frankreich, Lothringen, Luxemburg und Holland vorgesehen waren, A Le e

c) die zur Lièferung ngch Finuland, Fraukreith, Belgieu, Rumänien,“ Bulgarien 111d der Türkei erteilt sind, a D

werden mit sofortiger Wirkung gestrichen. (1): Zulieferungen aller Art zu den gemäß § 1 ge-

züglich zu streichen, soweit die Zulieferungen nicht zur

werden. A A ROREE

(2) Die für die gestrichenen Aufträge (8 1) erhaltenen Eisenbezugsrechte sind einschließlich der. für - Unter- aufträge erhaltenen Mengen an die Reichsstelle Eisen und Metalle, Berlin SW 68, Neue Grünstx. 18, unver- züglich, spätestens bis zum 31, Fanuar 1945 mit dem Kennwort „Auftragsstreihung RUK“ abzuliefern, und zwar zusammengefaßt je nah uunlegicxten und legierten Eisenbezugsrehten. 2 E

(3) Die Rückgabe der Bezugsrechte ist der für das hergestellte Erzeugnis zuständigen - Lenkungsstelle zu melden. i

Feder Verbraucher vou umhüllten Schweißelektroden, Sclenschmweißdrähten unò nackten Drähten ist verpflich- tet, seine Eindeckung (Lagerbestand und Bestellaus- stand) an diesen Erzeugnissen insgesamt auf den Stand zurückzuführen und auf ihm zu halten, der für die Er- fordernisse des Betriebes, insbesondere für E e deckung darf jedoch den Bedarf für drei Monate nicht ümtettagen n brigen findet Abschnitt 1 dex An- s lle zur Durchführung der. Anordnung E 1 der Reiböstello für ilen und Stahl (Neuordnuug der

ahme von Lagerbeständen von Erzeugnissen aus Eisen ind: Stahl“ vom 31. Oktober 4944 sinngemäß Anwendung. | | f: ; 84 : Aas “Soweit die im § 8 angeordnete Eindeckung uicht be- lie durch Rückgabe (Annullierung) von Aufträgen er- reicht ird, sind Schr°eißelektroden, Schweißdrähte bzw. nackte Drähte dem Lieferer anzubieten. Sobald dieser die Anbietung béstätigt hat, stnd die A Mengen unicht mehr zur Eindeckung zu xechnen. Sie O zur ausschließlichen Vexfügung, des Lieferers zn be- halten. : P 8 D

y R H q . us e u a f Liefe- dur 1, Februar, 1945 ab dürfen Aufträge auf ser Ain von umhüllten Schweißeläktroden, Seelenschweiß-

- nach den §8 10, 12 bis 15 der L

vom 8. Juli 1943 sinngemäß. ‘87

(1) Lieferungsaufträge im Sinne des §1 Ziff. a und b, die für die Ausfuhr bestimmt sind, ruhen, soweit nicht im Einzelfall die zuständige Prüfungsstelle im Einvevu- nehmen mit dem Leiter dev Gruppe J„udustrie für Schweißtechnik und techiishe Gase beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Abweichendes be- timmt. s ; | 4 | (2) Für die gemäß Abs. 1 ruhenden Aufträge gelten im übrigen die Vorschriften diesex Anordnung.

cie §8 E Fu besónders beaxründeten Einzelfällen können Aus- nahmen von den Borschriften dieser Anordnung zuge- lassen werden. Die Anträge sinò an den Leiter der Gruppe Fndustrie für Schweißtechnik und technische Gase beim Reichsminister für Rüstung und Kriegspro- duktion, Berlin SW 29; Friesenstr. 16, Haus 42, zu richten. i j

S9

Zuwiderhandlungen gegen Sr werden erordnung über den Warenverkehx bestraft.

i 8 10

Diese Auorduung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten sowie im Protektorat. Ô Z

Berlin, den 1. Februar 1945. E L U Der Leiter der Gruppe Fndustrie für Schweißtechnik und technische Gase beim Reichsminister für Rüstung

“und Kriegsprodufktion. Prof. Dr. Krekele r.

¿ , Vekanntmachung

Der gesamie Nachlaß der am 3, August 1937 in Karlsbad L Jüdin Julie Sara Buchen, geb. 13. 7. 1853 in Gleiwiß, zuleßt in Karlsbad wohnhaft gewesen, wird hiermit auf Grund der 88 1,3 und 4 der VO. über Einziehutg volks-

und staatsfeindlichen Bermögens in den sudetendödeutschen bieten lin 12. Mâäi 1939 RGBL. 1939 I S. 911 in

Ia 4594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters, irn Subotongau vom29, August 1939 [Il Wi/Jd. Nr. 7126/39

zugunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen. . Karlsbad, den 11. Februar 1945, / Kommündeur der Sicherheitspolizei .- Hauptaußenstelle Karlsbad: V

4

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Mobilisierung- der meuschlichen N j

Für die Nußung aller in unserem Arbeitskeben vorhande- 1A E e aal aaltliten ist es erforderli, außer den laufen- den Maßnahmen einer organisatorishen und technischen Rationalisiexrung auch nun allé Leistungsreserven menf{ch- liher Art zu mobilisiexen, Um dieses Ziel zu erreichen, würde zwischen dem Reichsminister für Rüstung und Kriegs= pxoduktion, Professor Albert Speor, und dem Leiter der Deutschen Arbeitsfront, Neich8organisationsleiter Dy. Robert

enarbeit auf diesem Gebiet gewährleistet, Die DAF. er- nennt einen Beauftragten beim Reichsminister für Rüskung und Kriegsproduktion, der gleichzeitig Chef der Amtsgruppe Arbcitsordnung im Zentralamt des Reichsministers für Rüstung und Kriegߧproduktion wird. Die Arbzeitsverbin= dung iff den 'Gauen- wirò durch die Mitgliedshaft der Gau- obmänner der DAF. bei den Rüstungskommissionen und

ä ‘ten Drähten nur angenommen werden, drähten und nackt ( L Untér:

Unterkommissioten sichergestellt, Besondere Beachtung wer- | den dabei die Maßnahmen der Leistungssteigerung dur

Verbindung mit dem Erlaß des RMdI. vom 12. Juli 1939

Leu, eine Vereinbarung abgeschlossen, die die engste Zusam--

| Wirts aftsteil |

einen erheblichen

Wirtschafiä8gebiet dex stärksie Zahlungsumlauf sein, / Zwar hat das Wachstum des Wirtschaftsraumes auch im, Postscheckverkehr zu einer . Zunahme der Konten und der Umsätze geführt, doch dürfte die Zahl der Buchungen zu= rüdgegangen sein. Die gegebene Struktur ' des Postscheck= ucBes, so heißt es in dem Aufsaß weiter 26 Postsheck= ämter von zwar sehr verschiedener Größe, aber mit dem gleichen Rang und! ohne übergeordnete Zentrale —, dürfte bei den Belastungen, die der Krieg briñgt, vorteilhäfter sein, als wenn es im Reiche nur ein zentrales Postscheckamt gäbe. Die über das Reich verteilten Postscheckämter können Teil des Ueberweisungsverkehrs intern agbwickeln und. damit für die-meisten Teilnehmer. schneller er=- ledigen, als es durch ein zentrales Amt möglich wäre. Zwar sind«die- Postsheämtor, weil iv Wixtschaft8- und Verkehirs=- öentven liegend, den Gefahren des Luftkrieges noch ftärker ausgeseßt als die wesentlich weiter verteilten Niederlassungs=- systeme der übrigen Gironetße, doch erleichtert die relative Dezenivalisation des Postscheckdienstes immerhin bei Stö- rüngen duxch Luftangriffe-die -Verlagerung; allerdings wUr=

| den dadurch die Beförderungswege zu ‘den Kontoinhabern

durchweg länger, und die Barauszahlung am Schalter des Alnites tuns Ane! Beitlantg ruhên, Die geänderten Trans- portwege sind eine interne Aufgabe des Postbeförderungs= dienstes, die aber wiederum , meist den Zeitraum zwischen Einzahlung und Vorlage dèêr erfolgten Gutschrift verlängern.

Weiter wird in dem Aufsaß der genannten Zeitschrift her= vorgehoben, daß hierzu die Belastungen bei der täglihen bedingten Abwicklung, wie sie_bei knapper Perfonalbeseßung eintreten, kommen. Der Grundsaß, alle Aufträge am Tage ihres - Einganges zu erledigen, muß, innegehalten werden. Man ist aber jeßt daran gegangen, bei der Bedienung der Konten nach den “darauf statifindenden Bewegungen zu diffe- renzieren: Fnhaber mit Konten, mit geringer Buchungs=2 häufigkeit erhalten die Auszüge, niht mehr täglih, sondern nur noch zweimal wöhentlich, Damit geht zusammen eine Auffordeïung gerade an Fußhabex wenig bewegter Konten, ihre Austräge möglichst gesammelt äufzugeben und fih jez weils größere Beträge ius Haus kommen zu lassen, ‘da es natürlich weniáéx Arbeit macht, an einem Tag auf einem Konto fünf Buchungen zu erledigen, als in fünf Tagen le eine Buhung. Die Ersparnisse an Papier, Umschlägen un Postbeanspruchung seien nur am, Rande vermerkt, Dek o pierersparnis soll noch mehr die Vexrkleinerung der S auszüge dienen, deren Format zur Zeit noh geradezu h î- tionell ist. Ohne weiteres versteht si, heißt es zum Schluß der Ausführungen, daß bei einer Kontenzahl von Ls 1% Millionen betrieblichè Umstellungen nyr nah forgfäl= tigsten Ueberlegungèn mbglich sind. Vielleicht liegen ay vâm so einschneidenden Maßnahmen wie die verschiedene - siufung der Konten und die Aenderung E R L den Kontoauszug Ansatpunkte für einè Me Os des Postschedienstes und seine Abstimmung mit den anderen Gironeßen der Volkswirtschaft, wenn és nit Be O kriegsbedingte Einschränkungen geht, sondern an Ausbau

1 und Verbesserung gedaht werden kann. :

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ärzten, Schaffung von betrieblihen Gesundheitsstationèn, Be- Wund See ini Lager untergebrachten in- und auslän- dischen Arbeitskräfte, die Anlernung und“ Umschulung von Arbeitskräften, Fövderung des hetzieblichen Vorschlags- wefengz usw. finden, j

Aus dem Kriegsschädenrechi Kriegsshäden an Wertpapieren *

Der Prästöent des Reichskriegs\chädenamts Hat zur Frage der Abgeltung von Kriegsshäden an Wertpapieren in einem Bescheid Stellung genommen. Wenn eine - Bank. Wert- papiere, die ihre Kunden bei ihr iu Depots gegeben habei, vérsendet und die Wertpapiere auf dem Transhßort durch

" Feindeinwirkung vernihtet werden, dann find Geschädigte

, dende Bank. gt, , Antrag auf Aufruf der verlorengegangenen Wortpapiere zu

im Sinne der Kriegssahschädenverordnung ant sih die Eigen- tümer der vetnihtebken Weripapiere und niht die versen- Die Eigentümer sind also auch berechtigt, den

70 v. H. der Kosten entstanden, so gilt die Ausnahme wenn sie mit eiuer scchriftlichen, betrieblihe Mannschaftsführung und Betreuungs8maßnah-

ee A ( =- \ Í ; O1 cucesabeis Ab HA SOEEES E R ; men, Bekämpfung dex Fehlzeiken, 'Einsäß vön Betriebs- |

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i ür den Verlag: i I. V:: Rudolf Lank \ch in Berlin §W.: 68, Druck der Preußischen Verlags- und Druderei ‘GmbH. Berlin,

Preis dieser Nummer: 10 #,/

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nur für diesen Teil vegister gilt entsprechend auch für das Genossenschaftsregister.

v N R L Os | Wenn die Liste der Genossen nicht zugänglich ist, 50 wird als-

e) Aufträge, deren Kriegswichtigkeit die zustündige Be- | ‘pa1d eine neue Liste angelegt, die notfalls mit den. neueintreten-. darfsprüfungéstelle auf Antrag von Besteller und VLigs den Genossen E witd, ; i

stellen, Nach der Kriegssachschädenverordnung ift aber gene-