1945 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 17, März 1945. S. 2

der Wäsche ausgezackt werden, sonst sind sie offeukundig (glatt, ungesäumt) zu lassen.

(4) Schnittmusterz2ichnungen (in verkleinertem Maßstab) über die aufgeführten Typen sind bei der Fachgruppe Wäscheindustrie, Berlin NO 55, Greifs- walder Str. 5, anzufördern.

83 Höchstzuläsfiger Werkstoffverbrauh

Für die Herstellung von Sterbewäsche da-f unach- stehender durhschnittlißher Werkstosfverbranch nicht überschritten werden:

TYPEU? 1. Sterbewäschegarnitur für Männer und Frauen (Fake, Deke und Kissen), Gesamtlänge 1,80 m, Kissen- größe 55 X 65 cm. Durch*chuittl, Wercroffverbrauch je Garniturx bei 85 cm Kreppbreite 4,45 m. i 2, Sterbewäschegarnituxr für Kinder (Hemd und Kissen) Länge des Hemdes

50 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 ecm

4 durchs{chnittl, Werkstoff- Kissengröße verbrauch je Garnitux bei 85 cm Kreppbreite 25 X 30cm 5 ? 30 X 35 cim 35 X 40 cm 40 x 45 cm

45 X 50 cm

84

Strafvorschrist Zuwide-handlungen gegen diese Anordnung werden 1n:ach 88 9, 12-15 der Berorcdnu::g über den Waren- verkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß 8 14 sowie das Ordnungsstrafreht gemäß 8 15 dieser Verordnung werden vom RNeichsbeqguftragten für Kleidung und

verwandte Gebiete wahro-nou:::zen.

85 Schlußvorschrift “Diese Anordnung tritt am 7. Tage nah ihrer Ver- kEündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingeglieder- ten Ostgebieten.

Berlin, den 31. Fanuar 1945.

Der Produktionsbeauftragte für Rauchwaren des Reichsministers Kriegsproduftion.

Tengelmann.

Nichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 8/9 des Ministerialblatis des Reichs- und Preußi- scheu Ministeriums des Funern vom 2. März 1945 hat fol- genden Fnhalt: Allgemeine Verwaltungs8sachen. Beschluß des Preuß. Staatsministeriums über den Zusam- menschluß der Landkreise Hildesheim und Marienburg (in Hannover). Verlust eines Personalausweises. Rei ch s - “nud Staatshaushalt, Kässen- und Recchnundcks- wesen. RdErl. 20, 2, 45, Zweimonatlihe Auszahlung dev Dienst- und Versorgungsbezüge. Angelegenheiten der Kommunalverbände, RdErl, 16, 2, 45, Ab- findung der Gemeinden für Ausfälle an Einnahmen aus Kurtaxe. NdErl, 16. 2. 45, Erhebung gemeindliher Abgaben für Kanalisation, Straßenreinigung und Müllabfuhx von den Eigentümern durch Feindeinwirkung zerstörter 'vder beschä- digter Grundstücke, NRdErl, 19, 2, 45, Otffentlihe Mahnung bei der Beitreibung von Gemeindeabgaben. Polizei- verwaltung. RdErl, 13, 2, 45, Pol.-Beamtenbesoldung; hier: BDA. während des Krieges. —Staatsangehöruig- Teit, Paß- und Ausländerpolizei. RdErl. 19, 2. 45, Vordrucke für Staatsangehörigkeitsausweise (Staats- angehörigfeit aus Widerruf), Wehrangelegen- heiten Kricgsschäden. Familiéenüunt&äxrh alk RdErl, 22, 2, 45, Reisekostenvergütung der Notdienstpflichtigen. RdErl. 23. 2, 45, Ausgleih von Nubßungsschäden in den CdZ.-Gebieten und Zuständigkeit dex Feststellungsbehörden des Reichsgebiets bei Umquartierungen aus Anlaß dev Räumung der CdZ.-Gebiete und des Generalgouvernements. Wohlfahurtspflege und Fugendwohlfahrt. RÔdErl. 14, 2, 45, Kindesannahmesacken. Volks8gesund- heit. NdErl. 23. 2, 45, Wegegebühren bei Wochenbesuchen der Hebammen. NdErl. 24. 2, 45, Erlaubnis zur berufs- mäßigen Ausübung der Krankenpflege und der Säuglings- und Kinderpflege; Wegfall dex Prüfung. Verschie- denes. Handschriftliche Berichtigung. Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44, Halbiährlich 430 RM für Ausgabe A (eres bedruckt) und 5,40 NM für Ausgabe B (einseitig bedruckt),

Bekleidung und für Riistung und

Aus dex Verwaltung

Die Abgabe der Steuererklärungen für 1944 Die Einkommensteuererktlärung

Die Frist für die Abgabe dex Steuererklärungen ist au in diesem Fahre bis zum 31. März verlängert worden. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind daher die Ein- fommensteuererflärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuer- und die Umsaßsteuererklärung für 1944 so- wie die Erklärung zur einheitlihen Feststellung des Ge- winns aus Gewerbebetrieb bezw. zur einheitlihen Fest- stellung der Einkünfte für das Kalenderjahr 1944 mittels der bei den Finanzämtern erhältlihen Steuererklärungs- formulare beim zuständigen Finanzamt ecinzureihen. Für Steuerpflichtige, die infolge friegsbedingter Umstände ihren Wohnfiß verlassen oder ihre bisherige Geschäftsleitung verlegt haben, ist sür die Abgabe dex Steuererklärungen dasjenige Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sie ih voraussichtlich länger als 6 Monate aufhalten oder die Ge- schäftsleitung haben werden... Fn einzelnen Fällen kann die Erfklärungsfrist vom Finanzamt über den 31, März 1945 hinaus verlängert werden, Bei Steuerpflichtigen, die eine 1emfangreiche Buchführung haben, kann bei laufend veran- lagten Steuern Fristverlänaexung auch mit Wirksamkeit für die späteren Fahre bewilligt werden.

Zur Abgabe einer Steuererklärung is sedex verpflichtet, den das Finanzamt durch die Uebersendung eines Steuer: erfsärungsvordrucks8 Besonders auffordert. Eine solche Aufforderung kann an jeden gerichtet werden, bei dem nach vem Ermessen des Finanzamtes die Möglichkeit dex Steuex- pfliGt besteht. Die Nichtzusenduna einex Steuererklärung befreit jedoch dann nicht von dex Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn cine geseßliche Verpflichtung hHier- zu Gesteht. Die Vorausseßung für die unaufgeforderte Ab- gabe eincx Steuererklärung sind bei den einzelnen Steuern

verschieden.

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__ Was die Einkommensleuererklärung für 1944 betrifft, so ist die Erklärungspflicht durch die Steuervereinfahungsver- ordnung wesentlich eingeschränkt worden. Einkommensteuer- pflichtige, die für das Kalenderjahr 1943 nicht mehr als 12 000 Reichsmark zur Einkommensieuex veranlagt worden sind, haben eine Steuererklärung für 1944 abzugeben; sie werden rundsäßlich nach den allgemeinen Vorschriften zur Ein- ommensteuer veranlagt. Steuerpflichtige, die im Jahre 1943 niht zur Einkommensteuer - veranlagt worden \ind, haben eine Einkommensteuererklärung für 1944 abzugeben, wenn ihr Einkommen in diesem Fahr ganz oder teilweise aus lohnsteuerpflihtigem oder fkapitalertragss\teuerpflihti- gem Einkommen bestanden und den Betrag von 8000 RM überstiegen hat. Unter Einkommensteuer ist der Gesamt- betrag der Einkünfte aus den einzelnen Einkunsfts- arten nach Ausgleich von Verlusten, die sich aus den ein- zelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonder- ausgaben (Versicherungs- und Bausparkassenbeiträge), für die mindes#ns 200 RM abzuseßen sind, zu verstehen. Bei Steuerpflichtigen, die im vergangenen Jahr nux Arbeits- lohn bezogen haben, gilt daher als Einkommen der Avrbeits- lon nach Abzug der Sonderausgaben und Werbunagskosten. Haben daher die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit 8400 RM nicht überschritten, so ist eine Steuererklärungs- pfliht wegen des Werbungskosten- und Sonderausgaben- pauschals nicht gegeben ‘(die Hinaufsezung dexr Veranla- gungsgrenze bei Lohnempfängern von 8000 RM auf 40 000 Reichsmark gilt erst ab 1. Januar 1945), Eine Steuer- erklärungspflicht ist weiter bei den im Fahre 1943 nicht ver- anlagten Steuerpflichtigen dann gegeben, wenn ihr Ein-

fommen im Kalenderjahr 1944 mehr als 1000 RM betragen |

hat und darin Einkünfte von mehr als 600 RM enthalten sind, von denen ein Steuerabzug nicht vorgenommen worden ist oder wenn im Einkommen kapitalertragssteuerpflichtige

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Einkünfte von mehr als 1000 RM enthalten sind und dex Steuerpflichtige für 1944 in die Steuergruppe 1 oder Il fällt. Eine Erklärungspflicht besteht ferner ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, wenn dieses ganz- oder teilweise aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- odex Forstwirtschafi oder aus freier Berxufstätigkeit oder anderer selbständiger Arbeit bestanden hat. j

__ Einkommensteuerpflihtige, die im Kalenderjahr 1943 mi niht mehr als 12000 RM veranlagt worden sind, brauchen grundsäßlich eine Einkommensteuererklärung für 1944 nicht abzugeben. Eine Erklärungspflicht besteht nux dann, wenn ihr Einkommen in diesem Kalenderjahr um mehr als 15 %, mindestens aber um 500 RM größer gewesen ist als im Ka- lenderjahr 1943 oder* wenn die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 1944 durch Wegfall von Steuervergünstigungen (3. B. § 34 EStG.) oder durch Veränderungen in der Zu- sammensezung des Einkommens im Hinblick auf steuer- abzugpflihtige Einkünfte und andere Einkünfte um mehr als 25 %, mindestens abex um 100 RM größer sein würde als für das Kalenderjahr 1943,

Steuerpflichtige, die für das Kalenderjahr 1943 mit nicht mehr als 12000 RM veranlagt worden sind, deren Ein- fommen im Fahre 1944 gegenüber dem Vorjahr jedoch um mehr als 10 % gesunken ist, werden auf Antrag für das Ka- lenderjahr 1944 veranlagt. Haben sich bei einem Steuer- pflichtigen die Einkommensverhältnisse nicht so geändert, daß eine Veranlagungspflicht besteht (Erhöhung 15 %), bzw. eine Veranlagung beantragt werden kann (Senkung um mehr als 10 %), ergibt sich aber für den Steuerpflichtigen eine günstigere Steuergruppe für das Kalenderjahr 1943, so wird die Einkommensteuer für 1944 ebenfalls neu festge- seßt, wen es der Steuerpflichtige durch ein formloses Schreie ben beantragt.

Wirtschaftsteil

GGU Gi IMN S

Gehälter, Löhne und Pensionen bei Rückführung

_ Die Fürsorge für die Rückgeführten, insbesondere aus den jeßt von den Bolschewisten beseßten deutshen Gebieten, ist oberste Pflicht der Volks3gemeinschaft. Rückgeführte Familien erhalten, solange ihre normalen Bezüge noch nicht wieder gezahlt werden bzw. für Mehraufwendungen und beim Aus- fall ihrer Einnahmequellen von der Gemeindeverwaltung ihres Aufenthaltsortes den Räumungsfamilienunterhalt. Das gilt, beim Vorliegen der sonstigen Vorausseßungen, insbesondere auch für umquartierte, familienunterhalt8berech- tigte Angehörige von Volkssturmsoldaten.

_Rückaeführte Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffent- lichen Dienstes melden sich bei der Mittelbehörde ihres Bu- fluchtortes. Dort legen sie eine Bescheinigung ihrer Behörde vor, aus der sich Gehalt oder Lohn ergeben und bekommen darauf Vorschüsse zur weiteren Verrehnung. Auch ihr Ein- saß wird hier entschieden. Die männlichen Angehörigen, ins- besondere der jüngeren Fahrgänge dieser Rückgeführten, gehen, soweit sie wehrfähig sind, zur Wehrmacht, Auf Grunò einer Vereinbarung zwischen Deutschem Gemeindetag und Deutschem Sparkassen- und Giroverbhand. können kom-

munale Gehalts- und Lohnempfänger sowie deren Ange- |

hörige auf Grund ihres Gehaltsnahweises bei jeder öffent- lichen Sparkasse Vorschüsse abheben. Soweit solche Beschei- nigungen noch nicht ausgestellt werden konnten, greift vorerst die Mitelbehörde des Aufenthaltsortes ein. Versorgungs- empfänger können «auf Anirag vom . Aufenthalts-Stadt- oder -Landkreis Vorschüsse bis zur Höhe der zustehenden Bezüge bekommen. ;

Für die Wehrmacht hat das OKW. eine besondere Regelung getroffen, deren hierdurch erfolgende Mitteilung gleichzeitig als Anweisung für die Kassen der Wehrmacht und die Räu- mungsfamilienunterhalts\tellen gilt, Danach wenden si

Rückgeführte, denen bisher Besoldung von Gebührnisstellen -

der Wehrmackbit gezahlt wurde, an den zuständigen Bürgermeister oder Landrat wegen Zahlung von Räumungsfamilienunter- * halt, und zwar möglichst unter Vorlage von Unterlagen. Die Familienunterhaltsstellen veranlassen zusammen mit der Wehrmacht die Wiederaufnahme der Zahlungen und geben bis dahin zur Verrehnung Räumungsfamilienunterhalt. So- weit diesex nicht in Anspruch genommen wird, wenden sich Nückgeführte weaen Wiederaufnahme der unterbrochenen Zahlung an die näste militärische Dienststelle, die die Anträge an die jeweils zuständige Besoldungsstelle weiterleitet. Be- soldungsempfänger, deren Bezüge laufend auf Konten bei Kreditinstituten überwiesen werden, Fnstitut Geld in Höhe der sonst üblichen Ueberweisung, auch wenn dort die Zuweisungen noch nicht eingegangen sind. Wurden Bezüge laufend auf Postschekkonten oder durch Post- barauszahlungen überwiesen oder kann das Kreditinstitut zeitweilig niht erreicht werden, dann kann, bei längerem Ausbleiben der Bezüge, der Berechtigte von jeder Dienst- stelle der Wehrmacht einen Vorshuß erhalten,

Finauzhilse bei Ausländsschäden

Ein Erlaß des Reichswirtschaftsministers behandelt fi- nanzielle Hilfen zur Behebung von Auslandsschäden, die infolge der Unterbrechung des auf derx kriegswirtschaftlichen Planung beruhenden Wirtschaftsverkehrs mit einex Reihe von außerdeutshen Gebieten in den beiden leßten Fahren entstanden sind, Zur vorläufigen Beseitigung solGer Schä- den deutsher Unternehmen mit Siß im Reich unter Ein- chluß des Protektorats, die durch den Verlust von Waren oder sonstigen Gegenständen eingetreten sind, gewährt das Reich auf Antrag unter bestimmten Vorausseßungen und in bestimmten Grenzen eine Finanzhilfe, soweit die Sach- und Forderunasschäden niht durch eine Versicherung oder auf andere Weise gedeckt sind. 50 % dex Finanzhilfe erhält das Unternehmen auf die selbstverantwortliche Versicherung hin, daß die Beträge zur Aufrechterhaltung der Zahlungs- bereitshaft oder zu wirtschaftlich gerechtfertigten Zwecken im Rahmen -des Geschäftsbetriebes benötigt werden. Dar- über hinausgehende Zahlungen werden nux geleistet, wenn das Unternehmen den Nachweis erbringt, daß sie. für kriegs- wichtige Vorhaben erforderlich sind. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Finanzhilfe besteht nicht. Anträge sind bei der Deutschen Revisions- und Treuhand AG,, Berx- lin W8, Jägerstr. 10, auf besonderen Formblättern zu stellen, die bei dieser Gesellschaft anzufordern. sind (RStBl.

S, 511).

Wirtschaft des Auslandes

Jberoamerikauishes Mißtrauen aegen die Wirtschastspolitik dex USA.

Madrid, 3. März. Nur mühsam is die Konferenz der amerikanissen Staaten in Chayultepec um die wirtschaftlichßen Klippen, ohne direkt Schiffbruch zu erleiden, hevmgekommen.

„Nationalwirtschaft gegen Kontinentalwixtscchaft“ Hieß die Verteidianngs8these der Fberoamerikanexr geaen den Dollar- imperialismus. Die Vereiniaten Staaten haben. um das Scheitern der Konferenz zu verhüten, in den wichtigsten Punk- ten nachgeben müssen und sich auf die Kompromißformel

bekommen bei ihrem

elnigen müssen, daß alle zukünftigen Wirtschaftsmaßnahmen kontinentaler Natur nur sehr allmählih und nach neuen Be- ratungen unternommen werden sollen. Es ist wohl auch selten eine kaltblütigera Forderung von den Vereinigten Staaten an die iberoamerikanishen Nachbarn gestellt wor- den, als jene der Aufhebung sämtlicher Zollshranken zwischen den Vereinigten Staaten und Fberoamerika. Fm Ra” men des Pacht- und Leihverfahrens liefert Washington, außer Waffen an Brasilien und Uruguay, den Jberoamerikanern keine Fertigfabrikate. Das führte zwangsläufig zu starker Förderung der Nationalindustrie. Selbst dringend benötigte Maschinen oder Petroleum-Bohrmaterial verwéigerten die Nordamerikaner den FJberoamerikfanern. Es sollte auf industriellem Gebiet jeglihe iberoamerikanische Selbständig- keit gebrochen werden.

Die Jberoamerikaner hatten jedoch aus Kriegserfahrungen gelernt, Nicht erfüllte Verspreden der USA, der Rio-Kon- ferenz im Januar 1942 über Warenlieferungen sind nicht spurlos an’ den iberoamerifanischen Staaten vorüber- gegangen. So seßte man sih denn in Chapultepec erfolgreich zur Wehr, und nur notdürftig ist der Mißexrfolg dexr Ver- einigten Staaten bei der Wirtschaftsplanung für die Nah- krieg8zeit in Chapultepec übertüncht worden. Sogar staat- lihe Lenkung gewisser Wirtschaftszweige haben die Ver- einigten Staaten in Chapultepec zugestehen müssen. Dieses Zugeständnis wurde shamhaft mit dem Hinweis auf die chile- nische Salpeterhandhabung verbrämt. Hand des chilenischen

- Beispiels kann nun Brasilien seinen Kaffee, Peru seine Baum- wolle oder Argentinien seinen Weizen staatlich in jene Bahnen

lenken, die der Nationalwirtschaft die günstigsten Chancen bieten, Das nordamerikanishche Staatsdepartement hat \ih auf wirtschaftlichem Gebiete in Chapultepec einer aus8ge- sprohen mißtrauishen Front Fberoamerikas gegenüber ge- sehen, die sogar von sonst unbedingt USA.-hörigen ibero- amerikanischen Kreisen restlos und energisch unterstüßt wurde,

»

Frankreichs Wirtschaftsmöglichkeiten aussihtslos

Madrid, 13. März. Der Generaldirektox einer großen nordamerikanischen Petroleumgesellschaft, der sich auf einer wirtschaftlihen Studienreise durch Westeuropa befindet, traf aus Frankreich kommend in Barcelona ein und schilderte doxt in einem engeren Kreise seine Eindrücke über die Lage in den von ihm besuchten Ländern. Dieser Nordamerikaner bezeichnete die Wirtschaftsmöglichkeiten Frankreichs als so aussihtslos, daß er seiner Firma vorgeschlagen habe, von einem Wiederaufbau der großen Raffinerien, die Frankreich vor dem Kriege besessen habe, abzusehen. Ueberhaupt seien die Geschäftsaussihten in Europa infolge der gewaltigen Zerstörungen und des allgemeinen Elends sowie durch die revolutionäre Entwicklung in Ländern wie Rumänien, in dem seine Firma starke Fnuteressen habe, für Nordamerika denkbar schlecht. De Gaulle habe zwar eine Menge guter Vorsätze, doch erstrecke sich seine Befehlsgewalt nux auf einen fleinen Teil des Landes, Die undurcchsichtigen Verhältnisse in Frankreihch würden voraus\ichtlich noch lange anhalten und eher in ein völliges Chaos übergehen als zur Ordnung

" führen. Fn den Vereinigten Staaten verfolge man besonders

auch in Wirtschaftskreisen die europäische Entwicklung und das Vordringen der Sowjetunion mit f}teigender Sorge. Dies habe zur Folge, daß mau in den Vereinigten Staaten auch Spanien immer mehx Verständnis entgegenbringe und zunehmendes Fnteresse daran zeige, Spanien bei seinen Auf- bauplänen zu helfen, d. h. also, daß die Yankees in Spanien ein gutes Geschäft wittern. :

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 15 März. (D. N, B.) New York 4,0214—4,03!/, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30 bis 17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de

Faneixo 82,849/16.

Zürich, 15. März. (D. N. B.) [11,401 Uhx Paris 8,00, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75, Madrid 39,75, Holland 229%, Berlin 172,50 nom., Lissa- bon 17,02, Stoéholm 102,62, Oslo 98,62!/2, Kopenhagen 90,37!/2, Sofia 5,37!/2, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagureb 8,75, «Fstanbul 8,50, Bukarest 2,3712, Helsinki 8,70, Preßburg 15,00, Buenos Aires 9414, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 15, März. (D. N, B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest

—,—. Alles Brieffurse, :

Stockholm, 15, März. (D. N, B,) London 16,85 G, 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweizerische Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B, Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G,, 95,65 B., Washington 4,15-G., 420 B,., Helsinki 8,85 G... 859 B.,, Rom —,— G, —,— B., Kanada 3,77 nom. G,, 3,82,B, Madrid —— G. Türkei —,— B., Lissabon. 16,29 G, 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B, z

ndon, 15. März. (D. N. B\) Silber Barren prompt

Lo 50, Silber auf Lieferung Birren 25,50, Gold 168/—s

25,1

f

Reichs- und Staatsanzeiger Nr.

amm T

L Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangsverstei. | 2: Seemgavertielaerangen, |

3. Aufgebote

[567] Aufgebot,

F 1/45, Die Witwe des Bahn- meisters Karl Heinrich Bode, Adel- heid geb. Krawieß, aus Kreuzberg, 3. H. in Duderstadt, hat das Aufgebot der nachbenannten, auf ihren Namen ausgestellten und angeblich verloren: gegaugenen Sparbücher beantragt: Buch Nr. 15 828 der Kreissparkasse Kreuzberg, O. Schles, über- etwa 250,— RM. Girofonto-Gegenbuch Nr. 2292 derselben Kasse über etwa 250,— RM. Die Jnhaber der Bücher werden aufgefordert, sie spätestens in dem auf den 25, Funi 1945, 10 Uhr, angeseßten Aufgebotstermin vor dem unterzeichneten Gericht vorzulegen und ihre vermeintlichen Rechte daran nahzuweisen, sonsst werden die Bücher für kraftlos erklärt. Amtsgeriht Duderstadt, 20, 2, 1945.

[568] __ Autsgebot.

/ Der Regierungsrat Karl Schmidt in Landstuhl hat das Aufgebot des ai den Namen seiner Ehefrau Sofie S midt ausgestellten Sparbuches Nr. 8758 der Stadtsparkasse Land- stuhl, des auf scinen Namen aus- gestellten Sparbuches über das Eiserne Sparen Nr. 26/15 der gleichen Sparkasse sowie cines Depotscheines über das bei dieser Sparkasse für ihn bestehenden Wertpapierdepots Nr. 49 beantragt, Der Fnhaber dev beiden Sparbücher wird aufgefordert, späte- stens in dem auf Mittwoch, den 3. Juli 1945, 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und die Sparbücherxr und den Depotschein vorzulegen, widrigenfalts deren Kraft: losexflärung exfolgen wird,

Landstuhl, den 27, Februar 1945. Amt3gericht.

[569] Aufgebotsedikt,

2 F 5/44, Auf Antrag des Herrn Rudolf Tennhardt in Schkeuditz bei Leipzig, Leipziger Straße Nr. 2, ein- gebracht am 7. Oktober 1944, wixd der Vevlust folgender Urkunden verlaut- bart: Sparkassabuch der: Gemeinde- sparkasse Leitmeriz Folio 1082, lau- tend auf Teunhardt, Nudolf, Schkeu- dib bei Leipzig, mit dem Stand per 31, Dezember 1943: 300,60 RM. Diese Urkunde hat ihx Jnhaber diesem Ge- richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sih die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwewdungenm gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht: die Urkunde nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklä- ren wird, Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Fahres vom Fällig- feitstage der Forderung aus dev Urkunde,

Leitmerißz, den 8, November 1944.

j Das Amtsgericht.

[571] Aufgebot.

4 F 3/45, Die Witwe Helene Wenz- low, geb. Güssau, in Tangerhütte, Bismarckstraße 45, hat das Aufgebot des vexlorengegangenen auf ihren Namen ausgestellten Sparkassen- buches derx Hauptsparkasse derx Alt- mark Nr. 171 022 über 1201,11 RM beantragt. Der Fnhaber des Spar- fassenbuches wird aufgefordert, spä- testens in dem auf den 29, Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- rit, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklä- rung erfolgen wird, 3

Stendal, den 23, Februar 1945,

Das Amtsgericht.

Aufgebot.

T 7/45, Auf Antrag der Barbara Amring in Loipersbach Nr. 221 (Niederdonau) wird das ihr angeb- lih in Verlust geratene Sparbuch der Naiffeisenkasse Loipersbach reg. Ge- nossenshaft m, unbeschränkter Haf- tung Nr. 298 mit einem Einlagestand von 1432,13 RM aufgeboten. Der JFn- haber wird aufgefordert, es binnen 6 Monaten vom Tage dieser Kund- machung bei Geriht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen zu erheben, sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf

[572]

der Frist über neuerlihen Antrag für.

kraftlos erflärt werden. Landgericht Wiener Neustadt, Abt, 3, am 21. Februar 1945,

[594] Avfgebot. i Aachen F 16/44. Die Ehefrau des Direktors ' Diplomingenieur Geis, Maria geb. Mathes, früher in Brand hei Aachen, Hermann-Göring-Straße Nr. 14, jevt in Arfurt a. d. Lahn, Weingautenstraße 170, hat das Auf- gebot der auf ihren Namen lautenden und durch Feindeinwirkung vexlovren=- gegangenen Sparkasseäbücher Nr. 56 335 und Nx. 54 234 der Kreisspar- fasse Aachen in Vlettenberg beantragt. Der Juhaberx der Urkunden wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den

4, Oeffentliche Uu Í » Ver’ ust- a T IIR g, 6, Auslosung usw. von Wertpapieren,

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S A

)ffentlicher Anzeiger

38 vom 17. März 1945. S, 3

29, Juni 1945, vormittags 11 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Urkunden erfolgen wivd,

Amtsgericht Aachen,

Au3weichstelle in Gummersbach, den 5, Februar 1945.

[595] Aufgebot.

Aachen F 17/44, Die Ehefrau Ga- briele Beer, geb. Bleyenheuft, aus Aachen, Aureliusstraße 31, jetzt in Freiburg i. Br., Scheffelstr. 38, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuhs Nr. 32 937 dev Kreissparkasse Aachen in Pletten- berá beantragt. Der Jnhaber der Ur- kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den b, Juni 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krast- loserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Amtsgericht Aachen. Ausweicstelle in Gummersbach, den 18, Februar 1945.

[597] ___ Aufgebot,

Das Finanzamt Biedenkopf als Vertreter des Deutschen Reichs hat das Aufgebot dexr Syarkassenbiücher Nr. 13761 und 13922 der Kreis- sparkasse Biedenkopf, lautend auf Juda Fsrael Fsenberg in Buchenau. beantragt, Der Fnhaber wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 3, August 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8. anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung der Bücher erfolgen wird,

Biedenkopf, den 2. Mävz 1945.

Das Amtsgericht. [599] _ Aufgebot.

10 F 5/45, Die Rentnerin Witwe Mathias Kowohl, Barbara geb. Schenk, in Duisburg-Hamborn, Obermarxloher Straße 43, hat das Aufgebot der Sparkassenbücher der Städtishen Sparkasse Duisburg, Zweigstelle Hamborn, Nr. 88221 über ein Sparguthaben in Höhe von 1673,58 RM, lautend auf den Namen der Witwe Mathias Kowohl, Bar- bara. geb" Schenk, und Nv. 836 607 über ein Sparguthaben in Höhe von 244,57 RM, lautend auf den Namen

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

7, Aktiengesellschaften, 9, Deutsche Kolonialgesellschaften, |

Renate Kowohl, beantragt, Der Jn- haber der Urkunde wird aufgefor- | dert, spätestens in dem auf den 6, Fuli 1945, 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 35, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung derx Urkunde erfolgen wird.

Duisburg-Haniborn, den 22, Fe-

| bruar 1945.

Amtsgericht.

[601] Aufgebot.

Monschau F 5/44, Die Ehefrau Bernhard Pettenberg, Klara geb. Vossen, aus Aachen, jeßt in Eibau, Teichstraße 580, hat das Aufgebot derx durch Feindeinwirkung wver- slorengegangenen Sparkkassenbücher der Kreissparkasse Aachen in Plettenberg Nr. 49 200, lautend auf den Namen ihres Sohnes Josef Pettenberg, und Nr. 18700, lautend auf ihren eigenen Namen, bean- tragt. Der Fnhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29, Funi 1945, vormittags 11 Uhr, vox dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotster- min seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- funden erfolgen wird,

Amtsgericht Monschau, Ausweichstelle Gummersbach, den 2. Februar 1945,

[602] M

Der Fngenieur Fris Wilde in Edemissen Nr. 195 hat das Auf- gebot des angeblich verlorengegan- genen Sparkassenbuhs Nr. 8029 der Sparkasse des Kreises Peine, Zweig- stelle Edemissen, lautend auf den Fngenieur Friß Wilde in Edemissen Nv. 195, zum Zwecke der Kraftlos- erklärung beantragt. Der Fnhaber des Spatkassenbuchs wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf Mon- tag, den 4, Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht7 Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotster- mine seine Reclte anzumelden und das ‘Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuchs erfolgen _wird,

Peine, den 22, Februar 1945.

Amt3gericht.

[636] __ Aufgebot, i

Frau Elisabeth Brünsche in Hem- stedt hat beantragt, das auf den Namen der minderjährigen Ursula Brünsche ausgestellte, abhanden ge-

Sparkassenbuch Nr. 3369 der Hauptsparkasse der Altmark über 250,16 RM für kraftlos zu erklären. Der Fnhaber der Ur- kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11, Mai 1945, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts- gericht, Zimmer Nr. 9, anberaum- ten Termin seine Rechte anzumel- den und das Sparkassenbuch vorziu- legen, andernfalls es für fraftlos ertlärt wird. Gardelegen, den 5, März 1945,

Das Amtsgericht.

Aufgebot,

3, F, 1/45, Die verwitwete Frau Marie Heinze, geb, Müller, in Spremberg, N. L., Dresdener Straße Nr. 38a, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Kochsdorf Bl. Abt, 111 Nr. 18 eingetragene Hypo- thek von 3718,05 Goldmark für den Tuchfabrikanten Feo- dor Heinze in Spremberg, N. L, beantragt. Der Fnhaber der Ur- kunde wird aufgefordert, spätestens in, dem auf den 13, September 1945, vormittags 10 Uhr, vorx dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserflärung der Urkunde erfolgen wird.

Spremberg, N.L, den 2. Fe-

bruar 1945, Amtsgericht.

[522] Aufgebot.

3 F 16/44. Der Postshaffner Paul Pofseßl, Hamburg, Luruper Weg 2, vertreten durch die Notare Drs. de Chapeaurouge u. Riebow, Ham- burg, Poststr. 2, hat das Aufgebot des Grundshuldbricfes über die im Grundbuch von Tramm Blatt 17, Abt. 111, Fol, 19 (Hufe Nv. 2 in Tramm) für ihn eingetragene Grundschuld von 1200,— GM bean- tragt. Dex Fnhabex der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22, Funi 1945, vormittags 10 Uhr, vorx dem unterzeihneten Ge- richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung: dexr Urkunde er- folgen wird.

Amisgericht Shwerin (Meckl.).

[524] Aufgebot.

Die Erben der am 21. Fanuavr 1942 in Schönberg (Meckl.) verstorbenen Witwe Mathilde Kroll geb. Fapp haben das Aufgebot des verlorenge- gangenen Grundschuldbriefes über die für die Erblasserin im Grundbuch von Kirch Mummendorf Blatt 10 Ab- teilung TIT Fol. 1 1 eingetragene Grundschuld von 787,07 Goldmark be- antragt. Dex Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12, Fuli 1945, mittags 12 Uht, vor dem unterzeichneten Gericht an- beraumten Aufgebotstermine seine

fommene

[642]

verstorbenen

Rechte anzumelden und die Urkunde

vorzulegen, widrigenfalls - die Kraft- lo8erflärung der Urkunde erfolgen wird. Grevesmühlen, 27, Februar 1945. Amtsgericht.

[596]

19. F 9746. Das Grundschuldbriefes über 6000 GM, mindestens RM, eingetragen im Grundbuch von Neuzittau Bl. 537 Abt. 111 Nr. 10, ist beantragt, Der Fuhabex der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens am 15. Mai 1945 bis 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden nd die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Krastloserflärung. der Ur- funde erfolgen wird.

Köpenick, den 15, Februar 1945,

Amtsgericht.

Ausgebot, Bernhard

Aufgebot des

mach

[598]

Der Bauer Benning

aus Darfeld-Hennewih Nr. 14 hat,

das Aufgebot des Grundschuld- briefes vom 28, Mai 1932 über die im Grundbuche von Darfeld Band Nv. 18 Blatt 339. in Abteilung TII unter Nr. 12 füx den Darfelder Spar- und Darlehnskassen-Verein e, G. m. u. S. in Darfeld eingetra- gene Grundschuld von 8500 Gold- mark beantragt, Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, - späte- stens in dem auf den 26, Fuli 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krast- loserkflärung der Urkunde erfolgen muß,

Coesfeld, den 28. Februar 1945,

Das AmtZsgericht.

[639] Aufgebot.

Dex Kaufmann Ludwig Volk in Müllheim i, Bd.,, Gocethestr. Nr. 15 hat das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Grunödshuldbrief des Grundbhuchamts Müllheim/Baden vom 19, März 1938 über die im Grundbuch von Müllheim/Baden

10. Gesellschaften m. b. H., ll. Genoffenschaften, 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

15 | [644]

| [561]

Band 2 Heft 14 dritte Abtlg. Nr. 4 auf dem Grundstück Lgb. Nr. 378 der Gemarkung Müllheim/Baden zu- gunsten des Ludwig Volk, Kauf- mann in Müllheim/Baden, einge- tragene Grundschuld in Höhe von 3000,— RM, mit 5% jährlich seit 19, März 1938 verzinslich und auf Verlangen jederzeit zahlfällig, Der Fnhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens im Aufgebots- termin am Freitag, dem 15. Funi 1945, vormittags 11 Uhr, vorx dem Amtsgericht hier, 3. Stock, Zimmer Nu. 16, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen; an- dernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Badenweiler, den 27. Febv. 1945, Amtsgericht Müllheim/Baden.

5 F 20/44, Durch Auss{lußurteil des Amtsgerichts Torgau vom 26. Februar 1945 sind die Eigen- tümer folgender im Grundbuch RNoißsh Band 5 Blatt 205 eingetvra- genen Grundstücke, sämtlichß Karten- blatt 2 der Gemarkung Roißsch, Parzellen 193/54 Wiese 16,80 a, 195/67 Garten 3 a, 196/54 Wiese 1674 a, 197/67 Garten 2,50 a, 198/67 Gebäudefläche 0,81 a, als deren Eigentümer im Grundbuch Gottlob Krieniß, Wilhelm Donath und Ludwig Schmidt eingetragen sind, mit ihrem Rechte ausge- \{chlossen,

Torgau, den 5. März 1945. Amtsgericht.

[600]

Der Oberregierungsrat a. D. Dr. K. Abele in Stuttgart. z. Z. in Unterwössen, Obbay., Haus 41, hat das Aufgebot folgender Urkunden beantragt: Mäntel zu ‘GM 900,— 4% Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank Mannheim, 1/500er Reihe 20 Buchst, D Nr. 570, 2/200erx Reihe 20 Buchst. C Nr. 576, 580. Der Fnhaber der Urkunden wirò auf- gefordert, spätestens im Aufgebots- termin am Freitag, den 26. Oktober 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, 2, Stock, Zimmer Nr. 226, seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen;

andernfalls werden die“ Urkunden |

für kraftlos erklärt werden. Mannheim, den 16. Februar 1945. Amtsgericht. BG. 8.

Durch Ausshlußurteil des Amts- gerichts Gardelegen vom 16, 2, 1945 sind die Mäntel der beiden Teilz shuldvershreibungen Nx. 96 und Nx. 300 der Landelektrizität G. m. b. H, Ueberlandwerk Weserlingen, über 2000,— Mark, aufgewertet auf je 300,— Reichsmark, sür krafilos er- flärt.

Gardelegen, den 16. Februar 1945,

Das Amtsgericht.

[552] Aus\{chlußurt€il, j Jm Namen des Deutschen Volkes! Fn dex Aufgebotssache des Helmut Randow, Milow/Havel, t durch den Bäckermeister Ferdinand Randow, Milow/Havel, hat das Amtsgericht in Genthin durch den Oberamtsrichter Heinrihs für Recht exkannt: Das Sparbuch der Kreis- Sparkasse Genthin Nr. 24240 über 2994,12 RM, ausgestellt für Helmut Randow, wird füx kraftlos Erklärt, Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tat und Entschei- dungsgründe pp. Ï Genthin, den 19. Februar 1945. Das Amtsgericht.

573] j l Durch Ausschlußurteil vom 23. Ja- nuar 1945 ist das Sparkassenbuch der Stadtsparkasse in Lüneburg Nr. 41 017, lautend auf den Namen Clemens von Finh, für kraftlos erklärt worden. s Lüneburg, den 27. Februar 1945. Amtsgericht.

[574] Ausschhlußurteil, / 5 F 19/44, Durch Ausschluüßurteil vom 2, Februar 1945 ist das auf den Namen der Tine Schüder lautende Sparkassenbuch Nur. 3349 der Spar- und Leihkasse der Stadt Uetersen für frastlos erflärt,

Pinneberg, den 26. Februar 1945,

Das Amtsgericht.

ievaoaongns

76

D ri Ausschlußurteil vom 28, 2. 1945 ist das Sparkassenbuch der Kreis- sparkasse Waldenburg (Schles.) Nr. 1957 über 1480,19 RM, ausgestellt auf den Namen der Schülerin Gerda Rudolph, Bad Salzbrunn, Adels- bacher Str. 2, füx kraftlos erklärt worden. 4 F, 6/44.

Amisgericht Waldenburg (Schles.),

den 28, Februar 1945, *

C T: TNLI: C DDOGD A S I HIISIE G0 D A G A S

[609]

Durch Aus8sch{lußurteil des Amts- gerichts Gotha vom 2. 3, 1945 sind die von dex Sparkasse für das vorm.

13. Unfall- und Fu rida 14, Deutsch# N 15, Verschiebene

vertreten

rungen, sbank und fauswelise, fanntmachungen.

lautend auf Martin Otio in Tabarz,

und Nr. 2 947, lautend auf Marga-

rete Zange geb. Grinerz in Gotha,

für kraftlos erflärt worden.

Gotha, den 2, März 1945, Amtsgericht. 1.

[610] - Durch Aus\{lußurteil vom 3. 83, 1945 ist das Sparkassenbuch Nr. 27161 der Städtishen Sparkasse in Güstrow über 1075,67 RM, aus=- gestellt auf den Namen Erich Lens in Güstrow, Shwaaner Str. 24, für frastlos erklärt, Güstrow, den 3, März 1945, Amtsgericht,

r [613]

Krastlos erklärt wurden das Sparbuch Nu. 49 520 der Salzburger Sparkasse, Hauptanstalt in Salze burg, Alter Markt, lautend auf Peter Sommerer, über 220,57 RM, das Sparbuch Nrv. 5398 dex Salz- burger Sparkasse, Zweiganstalt Schallmoos, lautend auf Waltraud Six, über 358,79 RM.

Landgericht Salzburg, Abt. 4,

am 22, Februar 1945.

[608]

8 (5) F 41/44. Durch Aus\ch{luß- urteil vom 8, Februar 1945 is} der von der Firma Petersen und Helbig in Danzig, Am Sande 2, auf Otto Dorloff in Fürstenwerder gezogene und von diesem akzeptierte, bei der Deutschen Bank, Filiale Danzig, zahlbare Wechsel über 305,50 Danzi=- ger Gulden, datiert Danzig, den 25, 5, 1932, für frastlos erflärt worden. A ck Danzig, den 8. Februa.- 1945,

Das Amtsgericht. Abt. 8.

[553] Auss{chlußurteil,

F 1/44, Der Hypothekenbrief, ausgestellt über eine an dem An- wesen der Landwirtseheleute Anton und Anna Penker, Schröding Nr. 7, Grundbuch für Kirchberg Band IX Blatt Nu. 388 Seite 470, zugunsten der Firma K. Sperrer o, H. G, Bankgeschäft in Moosburg, eingc- tragene Hypothet über 2200 GM, wird für kraftlos erklärt,

Erding, den 27. Februar 1945,

Amtsgericht Erding.

e

[675] Durch Ausschlußurteile sind die SparkassenbüGer der Stadisparkasse Potsdam a) Nr. 73 106, verkündet am 13, Februar 1945 8, F, 24/44 —, b) Nr. 31 479, verkündet am 10. Fe- bxuax 1945 8, F, 34/44 c) Nü, 74938, 74514, 74515, 93 360, verkündet am 10. ‘Februar 1945 8. F. 29/44 —, d) Nr. C 58 305, ver- fündet am 27. Fanuar 1945 8, F. 25/44 —, und der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Nowawes Band 30 Blatt Nr. 887 in Abtei=- lung III unter Nr. 8 füx den Stu- dienrat Erich Kahle in Berlin ein- getragene Hypothek von 2500 RM, verkündet am 10. Februar 1945 8, F. 32/44 —, für Éraftlos erflärt, Potsdam, den 21. Februar 1945. Amtsgericht. Abteilung 8.

[605] Bekanntmachung.

Folgende Urkunden: a) der Hypo- thefenbrie} über noch 2000 RM Darlehnshypothek, b) dec Teil- Hypothekenbrie} über noch %2 000 Reichsmark Darlehnshypothek, c) der Grundschuldbrief über noch 835 000 Reichsmark Grundschuld, sämtliche Posten eingetragen für Rechts anwalt und Notar Dr. Richard Scknmvarzlose in Berlin-Charlotten= burg im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 228 Blatt 7625 in Abteilung 111, zu a und b unter Nr. 4 und zu c unter Nr. 5, sind durch Auss\{lußurteil 2

vom 26. 2, 1945 für kraftlos erklärt worden. Berlin-Charlottenburg, 5: März 1945. Amtsgericht. 76 F. 24. 44.

[612] Durch Ausschlußurteil vom 19. Fee bruar 1945 wurde der Hypothekene brief über die am 11. Mai 1926 irm Grundbuch von Unterheimbah Heft Nr. 100 Abt. 111 Nv. 3 zugunsten der Oberamtssparkasse Oehringen auf den Grundstücken dex Landwirts3che- leute Georg und Julie Schweiß geb. Kocher in Unterheimbahch, Parz. Nr. 1792, 358, 807 und 1754 der Markung Unterheimbach. eingetra- gene Hypothek für eine Darlehens- forderung von 500 Goldmark, ver-=- zinslih bis zu 1‘/2% pro Monat, sür kraftlos exklärt,

Oehringen, den 21. Februar 1945,

Amt3sgeriht.

Ausgebot. z

9 F 5/44, Durch Anus\{chlußuricil des Amt3gerichts Siegburg von 2, Februar ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Happer- \hoß Band 27 Blatt 1018 in Abt, TIl untex Nr. 1 eingetragene Hypothek von 2000,— GM für kraftlos erklärt wovden.

[570]

Hexrzogtum Gotha in Gotha aus- gestellten Sparkassenbüchtr Nr. 1168,

Das Amtsgericht Siegburg,