[920] Anfgebot von Wertpapieren.
Auf Antrag des Andreas Pirxker, Gastwirt in Klagenfurt, Adlergasse Nr. 16, wird nachstehendes, dem An- tragsteller angeblich in Verlust ge- ratenen Weripapieres aufgeboten; dessen JFnhaber wird aufgefordert, es binnen sech8 Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendung gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt wer- den, Bezeichnung des Wertpapieres: Sparbuch Nr. 7054 Kto. 450/1922 der Gewerbe und Handelsbank in Kla- RERT, lautend auf Andreas Pirker, _—— 14/45 — 3
Landgericht. Klagenfurt, Abt. 83, am 16. Februar 1945,
[921] Ausgebot von Wertpapieren. Auf Antrag des Frit Trattnig in
Klagenfurt, Villaher Straße Nr. 17,| [928]
wird nachstehendes, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratenen Werts- papieres aufgeboten; dessen Fnhaber wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der ersten Kund- machung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst wügde das Wertpapier nach Ablauf diesex Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeich- nung des Wertpapieres: Sparbuch Nr. 286 074 der Kärntner Sparkasse in Klagenfurt, lautend auf Friß Trattnig. — T 13/45, Landgericht Klagenfurt, Abt. T, am 20, Februar 1945.
[922] Aufgebot von Wertpapieren.
Auf Antrag des Dr. Hans Nuß- baumer, Arzt in Afrib, wird nach- stehendes, dem Antragsteller angeb- lich in Verlust geratenen Wertpapie- res aufgeboten; dessen Fnhaber wird aufgefordert, es binnen sechs8 Mo- naten vom Tage der ersten Kund- machung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst witrde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeich- nung des Wertpapieres: Sparbuch Nr. 766 der Spar und Vorshußkasse dentsher Aerzte in Oesterreich reg. Gen. m. b. H. in Wien, lautend auf Dr. Hans Nußbaumer. — T 19/45,
Landgericht Klagenfurt, Abt. T,
am 20, Februar 1945.
[923] Aufgebot von Weripapieren.
Auf Antrag des Christof Maier,
Altersrentner beim vlg, Goll in Obermöschah, Post Hermagor, -wivrd nachstehendes, dem Antragsteller an- geblih in Verlust geratènen Wert- papieres aufgeboten; dessen Inhaber wird aufgefordert, ‘es binnen sechs Monaten vom Tage der ersten Kund- machung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst wiürde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erflärt werden. Bezeich- nung des Wertpapiecres: Einlagebuch Nr. 354 der Sparkasse der Stadt Her: magoxr, lautend auf Christof Maier über 1788,97 RM. — T 15/45. Landgericht Klagenstrt, Abt, 83, am 1, März 1945.
[919] Aufgebot von Wertpapieren,
Auf Antrag des Albin Bieder- manu, Postoberinspektor in Klagen- furt, Eexergasse Nr. 5, werden nach- stehende, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratene Wertpapiere aufgeboten; deren Jnhaber wird auf- gefordert, sie binnen 6 Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wert- papiere nach Ablauf dieser Frist für Traftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wertpapiere: Sparbuch Nr. 6570, Kto. 1549, lautend auf Hans Smole, Sparbuch Nr. 5257, Kto. 536, lautend auf Anna Biedermaun, beide der Ge- e und Handelsbank in Klagen- UrT.
Landgericht Klagenfurt, Abt, 3,
am 16. Februar 1945.
[907] Aufgebot,
F 1/45, Dey Landwirt August Hen- nigs in Bechtsbüttel Nr. 5 hat das Unfgebot: a) des Sparbuhs Nr. 17 608 der Kreissparkasse Gifhorn in Gifhorn, lautend auf den Namen des Landwirts August Hennigs in Bechts- biittel Nr. 5, mit einem Bestand von 251,37 RM, b) der Aktien Nr. 1024, 1293, 1524 und 1525 der Zuckerfabrik Papenteih zu Meine, A.-G., über je 400 RM, ebenfalls auf seinen Namen lautend, beantragt. Der Fnhaber des Sparbuchs und der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26, Oktober 1945, vormittags 19 Uhx, vorx dem unterzeichneten Ge- richt anberaumten Aufgebotstermine seine Rechie anzumelden und das Sparbuch sowie die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- ertlärung des Sparbuchs und der Urkunden erfolgen wird, Amtsgericht Gifhorn, 19, März 1945,
Reichs- und Staatsanzoigor Nu. 46 vom 7. April 1945, S. 4
[927]
9F1 und 2/456. Aufgebot. Die Jn- haber der Sparkonten haben das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der Stadtsparkasse in Magdeburg (Zweigstelle X, Kruppstraße 31) be- antragt: Nr. 10/2568 über 305,22 oder 309,82 RM, lautend auf Editha Schulze, Arbeiterin, Magdeburg, Bleckenburgstraße 20, und Nr. 10/ 5087 über 1523,44 oder 1548,17 RM, lautend auf Erna Schulze, geb. Fi- scher, Magdeburg, Bleckenburagstr. 20. Der JFnhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Oktober 1945 um 11 Uhr vor dem unterzeihneten Gericht, Zim- mer 64, anberaumten Aufgebotster- mine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen wird.
Magdeburg, den 14. März 1945. Amtsgericht. Abt. 9.
Das Ehepaar Erih und Hertha Weigelt, geb. Siegel, in Mücheln, Merseburger Str. 27, hat das Auf- gebot ihres Sparbuches 69099 der
Rechte anzumelden und das Spar- buch sowie die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Amt3gericht Gifhorn, 19. 3. 1945.
[904]
Durch Aus\chlußurteil des Amts:- |
gerichts Gelsenkirchen : Buer vom 13, März 1945 ist das Sparkassenbuch Nr. 45417 der Zweckverbandsspar- kasse Gelsenkirchen-Buer und Wester- holt in Gelsenkirhen-Buer, lautend auf den Namen Heinz Wälter, für frafilos erklärt. — 4 F 18/44 —.,
[899]
F 62/1944. Das Amtsgericht Bres men hat am 7. März 1945 auf An- trag des Heinrich August Harjes, Bremen, vertreten durch seinen Ab- wesenheitspfleger Archivar Heinrich Albers, Bremen-Huchtin«. Haßkamp
Nr. 10, folgendes Aus\{chlußurteil er-
lassen: „Das auf den Namen Hein- rich Harjes lautende und gegenwärtig ein Guthaben von RM 2316,66 nach- weisende Einlegebuch Nr. 443 747 der Sparkasse in Bremen wird für kraft- los erflärt unter Verurteilung des Antragstellers in die Kosten des Ver-
Kreissparkasse Merseburg beantragt. | fah
Der Junhaber des Buches wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 24. Fuli 1945, 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 19, anhe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen; sonst wird es für kraft: los erflärt werden. Merseburg, den 17. März 1945. Amtsgericht.
[911] Aufgebot,
1. Die Vitwe Emma Lehmann eb. v. d. Lohe aus Hannover, Haller traße 1AIV, 2. der Kleingärtner- verein „Klein Burgdors“ e. V. in der Bezirksgruppe Hannover-Nord-West, vertreten durch den Vereinsleiter Jagau in Hannover, Rolandstraße 9, haben das Aufgebot der Sparkassen- bücher derx Sparkasse der Hauptstadt Hannover, Hannover, zu 1. Nr. XXT/ 47143, Nr. 111/55 425, zu 2. Nr. XXII/35 148, beantragt. Die FJFn- haber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Juli 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 157 des Neuen Justiz- gebäudes, Erdgeschoß, Hannover, Volgersweg Nr. 1) anberaumten Auflebytstermine ihre Nechte anzu- melden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen vird.
Hannover, den 15. März 1945.
Das Amtsgericht. 27.
[912] Aufgebot,
dais Ehefrau Anni Jungblut geb. K I O BN haft in Seggebruch/Schule, Post Kirchhorsten S. L., hat das Auf- gebot der Sparkassenbiicher der Spar- asse der Hauptstadt Hannover, Hau- nover, Nr. 1103 779, Nr. 12903 5, be- antragt. Der Fnhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24, Fuli 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 157 des Neuen Justizgebäudes, Erdgeshoß, Hannover, Volgersweg Nr. 1) anberaumten Aufgebotster- mine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunden erfolgen wird.
Hannover, den 23, März 1945. . Das Amtsgericht. 27.
[892] __ Angebot.
Die Ehefrau des Mechanikev- meisters Carl Rauscheudorf, Henny geb. . Winterhoff, von Neuenrade, Unterm Glocken 4, hat das Auf- ebot des verlorengegangenen Spar- uchs. Nr. 27091 der Städtisheu Sparkasse in- Werdohl, lautend auf den Namen Frau Henny Rauschen- dorf, Neuenrade i. W, Unterm Glocken Nr. 4, beantragt. Der Jn- haber der Urkunde wirò aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 26. Juli 1945, 12 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 47, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden umd die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- LRIA der Urkunde erfolgen wird.
Altena, den 14, März 1945,
y Das Amtsgericht.
[905] Aufgebot.
F 3/46, Der Landwirt August Hennigs aus Bechtsbiüttel Nx. 5 für seine Tochter, die unverehelihte Bäuerin Else Hennigs in Bechts- büttel Nr. 5, hat das Aufgebot a) des Sparbucchs Nr. 9211 der Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. b. H... in Meine, lautend auf den Namen sei- ner Tochter Else Heunigs in Bechts- büttel Nr. 5, mit einem Bestand von 10 215,76 Reichsmark, b) der Aktien Nr. 112, 989, 1526, 1527, 1528 und 1529 der Zuckerfabrik Papenteih zu Meine A.-G. über je 400 Reichsmark, ebenfalls auf den Namen seiner Tochter Else Hennigs lautend, bean- tragt, Der FJnhaber des Sparbuchs und der Urkunden wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf
den | 26. Oktober 1945, vormittags 10 Uhr, | brief vor dem unterzeichneten Gericht an-!| buche beraumten Aufgebotstermine seine! Blatt 8397
ahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[926]
9 F 8/44. Aus\{lußurteil. Durch das Amtsgeriht in Magdeburg sind am 9, März 1945 folgende Urkunden für ungültig erklärt: a) die Sparrc kassenbücher der Stadtsparkasse in Magdeburg: 1. Nr. 79188 über 3733,21 RM, lautend auf Anna Krause, geb. Wippreht, Körbelit, 2. Nr... 109 505 über 887,66 RM oder mehr, lautend auf Margarete Men- ger, Verkäuferin, Berthold-Privat- weg 22, 3. Nr. 109 4438 über 1397,25 Reich8mark, lautend auf Hermann Ferchland, Kaufmann in Magdeburg, Neuhaldensleber Straße 15 a, 4. Nr. 838 069 über 5433,69 RM, lautend auf Frau Auguste Ferhland, geb. Blume, Neuhaldensleber Straße 15 a, 5, Nr. 12 997 über 1000,32 RM, lautend auf Paul Bölte, Magdebuxg, Repkow- straße 12a, 6. Nr. 120 178 über 330,84 RM oder mehr, lautend auf Käte Pinczakowski, geb. Homburg, Pfälzer Straße 14, 7. Nr. 36 638 über 1150,22 Reickismark, lautend auf Erna Bunge, Tischlerbrücke 24/28, 8, Nr. 129 955 über 30,— RM, lautend auf Käte Weder, geb. Römer, in Magdeburg- Fermersleben, Stephanstraße 11, 9. Nr. 35 068 über 1184,42 RM, lau- tend auf Lore Stern, Volkspflegerin, Ziethenstraße 1, 10. Nr. 11/12 071 der Zweigstelle Alte Neustadt über 100,— Reichsmark, lautend auf Emmy Ham- mann, geb, Ansin, Wittenberger Straße 8, 11. Nx. 11/12 072 über 100,— Reichsmark, lautend auf Horst Ha- mann, Kraftwagenführer, Witten- berger Straße 8, 12. Nr. 11/12 070 über 8,— RM, lautend auf Horst Ha- mann, Kind, Wittenberger Straße 8, h) das Sparbuch der Sparkasse der Bauk der Deutshen Arbeit A. G. Niederlassung Magdeburg Nr. 4536/9 über 9949,54 RM oder mehr, lautend auf Nudolf Domreis.
[914]
Durch Urteil ist für kraftlos er- flärt: das Sparkassenbuch der Spar- [asse der Hauptstadt Hannover, Han- nover, Nr. 111 48 531,
Hanuover, den 20. März 1945.
Das Amtsgericht. 27.
[913] i Durch Urteil ist für kraftlos er- flärt: das Sparkassenbnch dexr Spar- fasse der Hauptstadt Hannover in Haunuovevr, Nr. XX1/48 609, Hannover, den 20, März 1945. “Das Amtsgericht. 27.
[901]
Der Grundschuldbrief über die für die Kreissparkasse Burgdorf im Grundbuch von Lehrte Band 50 Blatt 1315 in Abt. 111 Nr, 8 einge- tragene Grundschuld von 1000 RM — eintausend Reichsmark — wird für fraftlos erklärt.
Amtsgericht Burgdorf, 16. März 1945.
[916] Aus\chlußurteil, Jm Namen des Deutschen Volkes! 4 F 11/44, Jn der Aufgebotssache des Landwirts Gustav Jäger in Wesselburen hat das Amtsgericht in Heide durh den Amtsgerichtsrat Schumann für Recht erkannt: Der auf den Namen des Rentners Her-
mann JFaspar in Lübeck ausgestellte | 9
Hypothekenbrief über die für ihn im Grundbuche von Wesselburen Band 22 Blatt 1090 (Eigentümer: Gustav Jäger in Wesselburen) in Abt, 11 Nr. 5 eingetragene Aufwertungs- hypothek in Höhe von 2000 GM wird für kraftlos exklärt,
Heide in Holstein, 16. März 1945.
Das Amtsgericht.
[917] Ausschln{ßurteil, Im Namen des Deutschen Volkes! 4 F 12/44. Jn der Aufgebotssache des Arbeiters Johann Wittmaack in Wesselburen, Altersheim, Hat das Anmitsgericht in Heide (Holstein) durch den Amtsgerihtsrat Shumann für Recht erkannt: Der auf den Namen des Arbeiters Fohann Wittmaack in Wesselburen ausgestellte Hypotheken- über die für ihn im Grund- von Wesselburen Band 8 (Eigentümer; Arbeiter
Hans Wilhelm Hinrich Thun der Jüngere in Heringsand) in Abt. 11] Nr. 6 eingetragene Restkaufgeldhypo- thek in Höhe von 500,— RM wird für kraftlos erklärt. Heide, den 16. März 1945. Das Amtsgericht.
[929] Bekanutmachung.
3 F 10/44. Durch Aus\ch{lußurteil vom 14. 3, 1945 — 3 F 10/44 — ist der Hypothekenbrief über die im Grund- buchch von Altenburg, Saale, Band III, Blatt 112, Abteilung 111, Nr. 5, für die Kreis- und Stadtsparkasse Wei- ßenfels eingetragene Darlehensforde- rung von 500 GM für kraftlos erflärt.
Naumburg, S,, den 17. März 1945,
Das Amtsgericht.
[875 Ansschlußurteil, Im Namen des Deutschen Volkes!
Jn der Aufgebotssache der Landes-
regierung Sachsen, vertreten durch das Finanzministerium in Dresden N 6, Carolaplat 1, hat das Amîts- gericht Tempelhof in Berlin C 2 duxch den Amtsgerichhtsrat Blocks3- dorff für Recht erkannt: Der Grunde shuldbrief über die im Grundbuche von Berlin (Tempelhofer Vorstadt) Blatt 2793 Abt. Il Nr. 14 ein- getragene Grundschuld von 25 000,— Reichsmark wird für kraftlos er: flärt. — 20. F. 10. 44, Berlin C 2, Neue Friedrichstr. Nr. 12—5, den 28. März 1945. Amtsgericht Tempelhof.
[971] Amtsgericht Oechringen,
Durch Aus\chlußurteil vom 19. 3. 1945 sind für kraftlos exklärt worden die beiden Briefe über die Schulden: regelungshypotheken von 2230 NM umd 1900 RM zugunsten des Robert Fritz, Megtgers in Heilbronn, cein- getragen im Grundbuch von Adolz- furt Heft 36.111, Nr. 16 und 18 auf den Grundstücken des Friedr, Meiß- ner, Landwirts in Hälden, Gde, Adolzfurt.
4. Lffentliche Zustellungen
[972] Bekanntmachung,
3 R 294/44. Die klagende Partei: Lorenz Benker in Deutsh-Eylau hat gegen die beklagte Partei: Alice Su- sanne Benker, geb. Luxen, derzeit in Luxemburg, Nanziger Plat 2, unter Geschäftsnummer 83 R 294/44 eine Klage wegen Ehescheidung einge- reiht. Die Tagsaßung zur münd- lien Verhandlung wurde auf den 27. März 1945 um 15,45 Uhr bei diesem Gerichte, Zimmer E. 31, II, Stock, anberaumt. Da die Zu- stellung an die Beklagte selbst nit möglich ist, bestellt ihr das Gericht Herrn Dr. Hans Frank, Rechts- anwalt in Eger, zum Kurator, der sie auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt odex dem Gerichte einen Bevollmächtigten nam- haft macht.
Eger, den 26. Februar 1945,
Das Landgericht.
[973] Oeffentlihe Zustellung.
Die Ehefrau Helene Lichota, geb. Prochowski, in Botelsdorf, Krs, Schwerin (Meckl.), bei Frau Wellner, flagt gegen ihren Ehemann Viktor
Taddeus Lichota, z. Zt. unbekannten | [
Aufenthalts im Generalgouverne- ment, zuleßt wohnhaft in Ostrowicze, Distrikt Radom, wegen Ehescheidung gemäß § 55 Eheges., da die häusliche Gemeinschaft seit mehr als drei Fahren aufgehoben is. Der Be2- klagte wird zux mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits in die nicht öffentliche Sißung der Zivilkammer des Landgerichts Schwerin (Mekl.) am 109, Mai 1945, vormittags 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen beim Pro- zeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und durch diesen seine Einwendungen auf die Klage recht- zeitig dem Gericht mitzuteilen. — 1 R 38/45. Schwerin, den 26, März 1945. Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[975] Oeffentliche Zustellung,
Die Frau Herta Meyer, geb. Til- lah, in Fena, Unterer Philosophen- weg 11, vertreten durch NRecbitsanwalt Kreu"sler in Jena, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Willy eyer in Jena, unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung und Schul- digerflärung des Verklagten. Die Klägerin ladet den Verklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 1, Zivilkammer des Landgerichts in Weimar auf den 30, Mai 1945, vorm. 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rech{3- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Weimar, den 22, März 1945,
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[974] Oeffentliche Zustelluug,
Der Bahnpolizist Wladimir Scech in Botelsdorf, Krs, Schwerin i. Meckl, bei Frau Wellner, klagt gegen seine Ehefrau Sophia Schech, geb. Rad- wan, z. Zt. unbekannten Aufenthalts im Generalgouvernement, wegen
Ehescheidung gemäß § 55 Eheges., da
die häusliche Gemeinschaft seit mehr als drei Fahren aufgehoben ist. Die Beklagte wird zur mündl. Verhand- lung des Rechtsstreits in die nicht öffentlihe Sibung der Zivilkammer des Landgerichts Schwerin (Meckl.) am 10, Mai 1945, vormittags 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, zu ibrer Vertretung einen beim Pro- ¿cßgeriht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und durch diesen ihre Einwendungen auf die Klage recht- zeitig dem Geriht mitzuteilen. — 1 R 43/45. Schwerin, den 6. März 1945. Der Urkunds3beamte
der Geschäftsstelle des Landgerichis,
5. Verlust- u. Fundsathen
[956] Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs-Act.-Ges, Sammelaufgebot.
Die Lebensversiherungsscheine T 1723996 Anton Biesemann und Lys3beth Zenzis, 1741119 Werner Güldner, 1496241 Friy Heinlein, 1 494 060/1 669014 Hans Karstedt, 1456885 Helene Kley, 1655 348/ 1 730 887 Lans Loß, 1 043 418 Fried- rich Mauer, 1 438 744/1 476 770 Fried- rich Maurig, 1178156 Magdalene Manurig, 1490 641 Herta Neumann, 11443898 Otto Niehaus, 1691 895 Ernst Schwengberg, 1499 911 Josef Seifert, 1683392 Otto Stober, 1 727 364 Diedrich Wohlers,
O. U. 60514388 Eugen Bartl, 18 569125 Alfred Dammer, 6 051 571/ 73/74 Diehßmann, 14 424625 Emma Döbbeee, 10 017 398 Dräger, 10 015 020 JFlse Friedrich, 12 256 081 Kurt Fried- rich, 15 731 474 Gustav Fuge, 15 731 389 Josef Gaßner, 22441 183 Eleonore Heidt, 3 503 579/596/597 Marta, Wer- ner und Erna Jürgens, 6 050311 Agatha Maurus, 29712366 Karl Müller, 21156 290 Petry, 18 569 145 Reih, 35025388 Erih Reising, 13 479 488 Elfriede Rust, 20 139 964 Schultz, 21 160 480 Staubach, 4 203 051 Margarete Waeder, 10 024 622 Maria Wehen,
Hinterlegungssheine zu T1 057 330 Asmus Landsmanu, 1117555 Jo- hanna Nicehans,
O. U. 1059012 Emil Both sind abhanden gekommen und werden filr kraftlos erklärt, wenn nicht binnen 2 Monaten Einspruh erhoben wird.
Berlin, den 6, April 1945.
c ¿Dex Vorstand.
6, Auslosung usw.
von Wertpapieren [957]
Pfandbriefe“ des Kreditvereins
JFütländisher Landeigentiümer.
Die halbjährliche Verlosung obiger Pfandbriefe per 11. 6. 1945 fand vom 13, bis 21, Februar d. J. statt,
Die Ziehungsliste ist bei der Deut- schen Bank in Berlin und deren Filiale in Hamburg erhältlich.
Viborg, den 21. Februar 1945,
Die Direktion des Kreditvereins
Jütländisher Landeigentiümer.
L Aktiengesellschaften
963]
Sächsishe Elektrizitätswerk- und Straßenbahn - Aktiengesellschaft, Plaueu i. V.
Unier Bezugnahme auf unsere Be- fanntmahung im Deutschen Reichs- anzeiger Nr. 106 vom 12. 5. 1944 er- klären wir hiermit die Aktien unse-
rer Gesellschaft
Nr. 3971 und 4393, lautend auf je
RM 200,—, mit Div.-Schein Nr. 48 uff. und Erneuerungs- schein, die bisher nicht zum Umtausch in neue Aktien zu je NRM 100,—- ein- gereicht wurden, Nets S 67 des
Aktiengesezes für kraftlos. Die auf die für fraftlos erklärten Aktien ent- fallenden - Aktien werden wir in Kürze für Rechnung der Empfangqs- berechtigten beim Amtsgericht Plauen i. V. hinterlegen.
Plauen i. V., den 1. Februar 1945, Sächsische Elektrizitätswerk: und Straßenbahn - Aktiengesellschaft, Plauen i. V. Zimmzeerle, Fahrafk.
11. Genossenschaften
[69]
Baugenossenschast Hersbruck e. G. m. b, H. in Liqu.
Die Baugenossenschaft hat sih auf: gelöst mit Wirkung ab 283. 9. 1944, Der Eintrag im - Genossenschaf{ts- register des AG. Nürnberg ist am 18, 12, 1944 erfolgt.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen binnen 6 Monaten bei der Genossenschaft anzumelden.
Hersbruck, den 22, Fanuar 1945,
Die Liquidatoren: Noiger. Käppel.
Verantwortlich für den Amtlichen und redafttonellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
I. V.: Rudolf Langtzscch in Berlin SW 68.
Druck der Preußischen Verlags- und Drudckeret GmbH. Berlin,
Preis dieser Nummer: 10 A»/
.
Deutsther Reichsanzeiger Preußisther Staatsanzeiger
Erscheint z. Zt, nah Bedarf, jährlich 6,90 RM Anzeigenstelle monatlich 1,90 RM.
Urbanstr. 71. Preis der einzelnen Einzelpreis jeder Nummer ist aus
de3 Betrages einscchließlich
i Bezugs8preis durch die Post viertel- suzüglih S EE uet Ier bei der L L A E e Postanstalten nehmen Be- 15/7, G OSEA
stellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW/ 99 “E Une e nach Kuna, ( er Angabe unter dom Pflicht- indruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Rpf. End nummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung : d des Portos abgegeben. ss
Der
Einzel-
Nr. 47 E 1
ngeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petitzeile 1,10 RM, einer dreigespaltenen 92 nun breiten Petitzeile RM — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW. 29, Urbanstr. 71, an. Alle Druckausträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch an- ¿ugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervor- gehoben werden sollen. — Besristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs3termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Dienstag, 10. April, abends
Snhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Erste Verordnung zur und Beitragsrechts in 17. März 1945.
Vereinfachung des Leistungs- der Soziáälversihernng. Vom
Bekanntmachung des Kommandeurs der Sicherheits- polizei in Prag über die Einziehung von Vermö- genswerten für das Reich.
Amtltliches Deutsches Reich
__ Erste Verordnung | zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung
D Vereinfahuúg des Leistungs- . und Beitrags- rehts und der Verwaltung in der Sozialversicherung wird auf Grund des 8 29 Abs. 3 des Gesetes über weitere Maßnahmen in der Reichsversiherung aus Anlaß des Krieges vom 15. Fanuar 1941 (RGBl. I S. 34) und des 8 18 der Zweiten Verordnung über die Vereinfahung des O ugs (Zweite Lohnabzugs- Verordnung) vom 24. April 1942 (RGBl. 1 S. 252) im Einvernehmen mit den beteiligten Reich8ministern, dem Generalbevollmächtigten r den Arbeitseinsaßz und dem Reichskommissar für das Sanitäts- und Ge- sundheitswesen verordnet:
Vexrsicherungospflicht Abschnitt 14 Krankenversiheruug
Artikel 1
1. Die 88 165 bis 169 der Reichsversicherungsordnun werden durch folgende Vorschriften erseßt: 9 5
8 165
Für den Fall der Krankheit werden versichert
1. Arbeiter, É
2. e wenn ihr regelmäßiger Fahresarbeit3-
verdienst 3600 RM nicht übersteigt.
Vorausseßzun der Versicherung ist für alle diese Personen, mit Ausnahme der Lehrlinge, daß sie gegen Entgelt beschäftigt werder. i
„Die Fahresarbeitsverdienstgrenze (Abs. 1 Nr. 2) gilt nicht für Angestellte auf Seefahrzeugen.
Für die Fahresarbeits3verdienstgrenze werden Zu- schläge, die mit Rücfsiht auf den Familienstand gezahlt werden, nicht angerechnet. -
Wer die Fahresarbeitsverdienstgrenze überschreitet, scheidet mit dem Ablauf des Monats der Ueberschrei- tung aus der Versiherungspfliht aus. Tritt die Ueberschreitung durch rückwirkende Zulage ein, so ist für das Ausscheiden der Monat maßgebend, in dem diese Z1tlage erstmalig gezahlt wird.
S 165 a Zu den Arbeitern gehören auch 1. Gesellen, Hausgehilfen, 2. Gehilfen und Lehrlinge, 3. Seeleute,
die in Nr. 2, 3 bezeihneten Personen jedoch nur, wenn sie niht unter § 165 b fallen. 8 165 b
Zu den Angestellten gehören insbesondere ,
1. Angestellte in leitender Stellung,
2. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Ange- stellte in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung, j
. Büroangestellte, soweit sie nicht aus\{chließlich mit Botengängen, Reinigung, Aufräumung und ähn- lihen Arbeiten beschäftigt werden, einshließlich der Werkstattschreiber, L ital Handölungsgehilfen und Handlungslehrling-, an- dere Angestellte für kaufmännische Dienste, auhch wenn der Gegenstand des Unternehmens kein Han- delsgewerbe ist, |
. Bühnenmitglieder und Musiker ohne Rücksicht auf den Kunstwert ihrer Leistungen, e Angestellte in Berufen der Erziehung, des Unter- Me der Flrsorge, der Kranken- und Wohlfahrts- phege, j Schiffsführer, Offiziere des Decks- und Maschinen- dienstes, Schiffsärgte, Funkoffiziere, Zahlmeister und Verwalter sowie die in einer ähulich gehobenen Stellung befindlihen Mitglieder der Schiffs-
Vom 17, März 1945
besaßung von Binnenschiffen oder deutschen See- fahrzeugen.
Unter Abs. 1 Nr. 2, 3, 5, 6 fallen auch Lehrlinge, die sih in einer geregelten Ausbildung zu einem dieser Berufe befinden.
Der Reichsarbeitsminister kann die Berufsgruppen näher bezeichnen.
8 166
Für den Fall der Krankheit werdén ferner versichert
1. Hausgewerbetreibende,
2, selbständige Lehrer, Erziehec und Musiker, die in threm Betriebe keine Angestellten beschäftigen,
3. Artisten,
4. Hebammen mit Niederlassungserlaubnis,
5, die in der Kranfen-, Wochon-, Säuglings=- 111d Kinderpflege e at tätigen Personen, die in ihrem Betriebe keine Angestellten beschäftigen,
wenn ihr regelmäßiges Fahreseinkommen nicht 3600 Reich8mark übersteigt. ;
Artist ist, wex Mitglied der Reichstheaterkammer, Fachschaft Artistik, . ist; Abweichungen bestimmt der Präsident der Reichskulturkammer.
S 167
Der Reichsarbeits8minister kann bestimmen, wie weit die deutshen Bediensteten ausländisher Staaten und solher Personen, die nicht der inländishen Gerichts- barkeit ntevfteben, die Pflichten der Arbeitgeber zu erfüllen haben.
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Versicherungsfrei bleiben Dienstleistungen, wenn sie von Personen, die sonst berufsmäßig nicht als Gefolg- \haftS3mitglieder tätig sind, nur gelegentlich, insbeson- dere zu gelegentliher Aushilfe ausgeführt werden. Eine Beschäftigung gilt als gelegentliche Dienstleistung, wenn sie auf weniger als drei Monate nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im voraus dur den Arbeitsvertrag beschränkt ist; dauert die Beschäfti- gung wider Erwarten länger, so beginnt die Versiche- rungspflicht nach Ablauf der drei Monate.
Versicherungsfrei bleiben Dienstleistungen, wenn sie von Personen, die sonst beruf8mäßia nicht als Gefolg- \haft3mitglieder tätig sind, zwar laufend oder in regel- mäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und geaen einen geringfügigen Entgelt ausgeführt werden. Ein Entgelt gilt als gerinafügia, wenn er dur\\chnitt- lich 15 RM in der Woche (65 RM im Monat) nicht übersteigt, cin höherer Entgelt dann, wenn er durch- \chnittlich ein Fünftel des Gesamteinkommens nit überschreitet.
Abs. 1 gilt entsprechend, wenn die dort bezeihneten Dienstleistungen von Personen, die in einem regel- mäßigen Beschäftianngsverhältnis stehen, für einen anderen Arbeitgeber ausgeführt werden. Werden Dienstleistungen von Personen, die in einem regel- mäßigen Beschäftigungsverhältnis stehen, für einen anderen Arbeitgeber- zwar laufend oder in vreaelmäßi- ger Wiederkehr, aber nur nebenher ausgeführt, so bleiben sie versiherunasfrei, wenn Arbe!t22-eit und Ent- gelt die Hälfte der Arbeitszeit und des Entgeltes der Hanptbeschäftigung nicht überschreiten. i
Die Absäße 1, 2 aelten nicht flir
1. Hebammen mit Niederlassungserlaubnis,
2,-die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- und Kin- derpflege selbständig tätigen Personen, die in ihrem Betriebe keine Angestellten beschäftigen.
Versicherungsfrei bleiben Dienstleistungen,
1. wenn sie vom Personal ausländischer Schiffe aus- geführt werden, die im Binnenschiffahrtsverkehr deutsche V«%oxrstraßen befahren und "int nah Ent- scheidung des Versichèrungsamts ihres Beschäfti- qunas8orts (§ 1331 der Reich8versicherunasordnung) im Fnland einen regelmäkigen Verkehr von er- hebliher Daner unterhalten, -
Reichsbank
au konto Berlin, Konto Nr. 1/1913
thectfonto: Berlin 418 21
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2. wenn fie von Personen, die nicht zur Schiff3a besaßung gehören, auf deutschen See- oder Binnens \hiffen im Ausland ausgeführt werden,
3. wenn sie von Bediensteten ausländischer Eisens bahnverwaltungen in Eisenbahnbetrieben des Fn- landes ausgeführt werden,
. wenn sie von Bediensteten ausländischer Betriebe im Ausland qe”eistet werden, sowzit diese Betriebe mit einzelnen Betriebshandlungen vorübergehend in das Fnland übergreifen.
Der Refich3arbeitsminister kann Näheres, auch Ab-
weichendes bestimmen. j i
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Versicherungsfrei sind die in Betrieben oder îm Dienste des Reichs, eines Landes, cines Reichsga1tes, eines sonstigen Germeindeverbandes, ciner Gemeinde oder eines Trägers der Reichsversicherung tätigen BE-= amten und sonstigen Beschäftigten, wenn ihnen An- wartschaft auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversor- gung gewährleistet ist. Das gleiche gilt für die Geist- lichen der als öffentlich-rehtliche Körperschaften aner- kannten Religionsgesellschaften.
Oh eine Anwartschaft als gewährleistet anzusehen ist, entscheidet für die Beamten und sonstigen Beschäftigten in Betrieben oder im Dienste des Neichs oder eines vom Reich beaufsihtigten Trägers der Reichsversiche- rung die zuständige oberste Reih3behörde. Fm ihrigen entscheidet der Reichsstatthalter desjenigen Reichs- gaues oder die oberste Verwaltunasbehörde desieniaen Landes, in dessen Betrieben oder Diensten die Beschäf- tigung stattfindet oder in dessen Gebiet dexr Gemeinde- verband oder die Gemeinde liegt oder der Träaer der Reichsversicherung seinen Siß hat. Fn den Fällen des Abs, 1 Saß 2 ent?“*det der Reichs\tatthalter desieniagen Reich8ganes oder die oberste Verwaltnnagsbehörde de8- leniagn, Landes, in dessen Gebiet die Körperschaft ihren
iß hat.
Die Gewährleistung dexr Anwartschaften begründet die Versicherungsfreiheit von dem KLeitpnnkt ab, an dem sie tatsählich verliehen werden. Sie hat keine rück- wirkênde A7
2. Die 88 170, 171 der Reichsversichernigsordnung fallen weg.
3a Die 88 172 618 175 der Reichsversicherung8ordnung erhalten folgeiide Fassung:
„8 172
Bersicherungsfrei sind
1. Beamte des Reichs, der Länder, der Reichsgaue, der sonstigen Gemeindeverbände, der Gemeinden und der Träger der Reichsversicherung, Geistliche der als öffentlih-rehtsiche Körverschaften aner- kannten Religionsgesellschasten, solange sie ledig- lich für ihren Beruf ausgebildet oder vorläufig be- schäftigt werden,
2. Soldaten, die eine der im § 165 bezeichneten Tätig- feiten im Dienste oder während der Vorbereit1tng zu einer bürgerlichen Besäftigung ausüben, auf die der 8 169 an»menden ist,
3. Angehörige des Reich3arheitsdienstes während der Ausübung ihres Dienstes,
4. Verwaltunas[ehrlinge,
5. Personen, die zu oder während threr wissenshaft- lichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf gegen Entgelt tätig sind,
. Mitglieder geistliher Genossenschaften, Diakonissen, Schwestern vom Deutschen Roten Kreuz, Schul-= \{chwestern und ähnliche Personen, wenn sie sich aus überwiegend religiösen oder sittlihen Beweagrün- den mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnüßigen Tätiakeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder einen geringen Entgelt beziehen, der nur zur Beschaffßitng der "tn- mittelbaren Lebensbedirfnisse an Wohnung. Ver- pflegung, Kleidung und dergleichen ausreicht,
. Rentner, die eine Fnvalidenrente (Ruhegeld) oder eine Witwenrente aus der FnvalidenversiHernng oder Angestelltenversiherung oder eine Knapp- shaftsvollrente aus der knapp’haftlihen Rent-n- versicherung beziehen, sofern sie eine unter die S8 165 bis 168 fallende Tätfakeit ausiben.
Ob die Vorausseßungen von Nr. 1, 2 vorlieaen, ent- scheiden die nah § 169 Abs. 2 zuständigen Stellen.
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Persouen, denen vom Reich, einem Lande, einem Reichsgau, cinem sonstige Gemeindeverbande, einer Gemeinde oder einem Träger der Reichsversiherung RNuhegehalt, Wartegeld oder ähnliche Bezüge bewilligt sind und daneben Anwartschaft anf Hinterbliebenen- versorgung (§ 169) gewährleistet ist, we-*en von der Versicherungspfliht auf ihren Antrag befreit,
Ueber den Antrag entscheidet der Leiter der Kranken= fasse. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Beschäf- tigungsverhältnisses an, wenn der Antrag innerhalb