1925 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Kosten der staatlichen §Lrütung einsließlich der dem

¡ Kontrollbeamten zu zahlenten Vergütung fallen ten Erzeugungs- |

anstaten zur Latt.

Bd auf weiteres ist an die Prüfungéftelle für jedes Liter der Gelamtmenge des von einer Anstalt aleichzeitig m Prükung gefteltten gleibwertigen Se1rums eine Gebühr von 2F vH des Verklaufépreiset des Serums, mindestent aber eine Gebübr für 100 Liter zu entrichten Merden von einer Anstalt mehr als 250 Liter Serum auf einmal zur Prüfung gestellt. so betiägt die Gebübr für die ersten 250 Liter 91 vH, für das Mebr 1 vH des Verkaufépreises. Fm Falle der Beanstandung einer Serumprobe wird nur die obenerwähnte Mindest- gebühr berechnet.

8 6.

Die über diese Anordumg hinausgehenten Vorschriften der &8 77—88 meiner Viehfeuchenvotizeilihen Anordnung vom k. Mai 1912 über den Verkehr mit Viehseucbenerregern und über die Her- stellung und Verwendung von Impfstoffen bleiben auch für Geflligel- cholera)jerum unberührt

Die beamteten Tterärzte find ferner befugt, nach näherer UAn- ordnung der Negierunaépräsidenten von tem tim Verkehr befindlichen Geflügelcholerajerum Proben zu Unterfuchungszwecken zu entnehmen Zu diesem Zweck ist ihnen das Betreten der Räumlichkeiten, in tenen Gefligelcbolera)erum feilgebalten oder aufbewahrt wird, während der üblihen Geschäftszeiten zu gesfättken.

Geflügelcholera}erum, das über ein Jahr alt ist, ist zu besclag- nahmen und außer Verkehr zu setzen.

S7,

Bei Einsuhr von Geflügelcholeraserum aus dem Auslande Bleibt vorbehalten, das Untersuchungëvertahren von Fall zu Fall zu regeln. Bis zur Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit verbleibt das Serum im Gewah1sam der Zollbehörde.

S 6,

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen unterliegen den Strafvor)cchritten des § 75 des Viehseuchengeseßes vom 26. Juni 1909 (Reichs-Gesetßbl. S. 519).

: 8 9. Diese Anordnung tritt mit dem 1. Juli 1925 in Kraft. Berlin, den 13. Mai 1925. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,

F A.: Müssemeier.

Vorschriften über dic staatliche Prüfung des Geflügelcholeraserums.

I. Entgegennahme der Serumproben für dié Driifuün S L

1. Die Entnahme der Serumproben für die staatliche Prüfung hat in den Erzeugungtanstalten durch die von den Negterungs- präsidenten ernannten Kontrollbeamten zu geschehèn.

2. Jede Anstalt hat die Serumproben mit einem Begleitjchreiben nah dem Muster der Anlage A an die zuständige Prüfungs\elle zu senden. Auf den die Proben enthaltenden Gefäßen ist die im Be-

leitshreiben vermerkte Kontrollnummer des Serums anzugeben. Der Inhalt des Beglkeitschreibens ist von dem Kontrollbeamten auf seine Nichtigkeit zu prüfen. Die Begleitschreiben sind von ihm gegenzuzeichnen.

S

1, Das Serum einer Kontrollnunnmer muß, wenn es in ver- {iedenen Bebältern aufbewahrt wird, in diesen eine untereinander völlig gleichmäßige Zutammensetzung und Mischung enthalten.

2. Von teder Kontrollnummer hat der Kontrollbeamte 4 Proben u je d cem zu entnehmen. Ist das Serum in verschiedenen Ve-

ältern untergebraht, jo ist die Probeentnahme fo einzurichten, daß die Proben im Verhältnis cker ab}oluten Mengen, die gemischt werden follen, Serum aus allen Behältern enthalten.

& 9

Nach der Probeentnalme sind die die Proben enthaltenden (Be- fäße von dem Kontrollbeamten zu plombieren und unter seiner Auf- sicht zu ve1packen. Das fertige Paket i von ihm gleichfalls zu plombieren. Ebenso sind die Behälter, in denen sich das zu prüfende Serum befindet, mit einer Plombe zu verschließen. Zum Befestigen der Plomben ift Bindkaden oder Spiraldraht zu verwenden. Die Behälter sind în eivem von der Anstalt zur Verfügung zu stellenden Naum unter Mitwirkung des Kontrollbeamten aufzubewahren.

S 4.

Vor der Probeentnahme hat die Anstalt dem Serum 9,5 vH

Pkbenol zuzusezen. Statt des Phenols kann auch ein anderes

Aen: Konservierungsmittel, z. B Trikresol, zugefeßt werden.

ie zugesezte Menge muß ausreichen, um die Haltbarmachung sicher zu stellen (vergl. nachfolgenden § 5 Abs. 5).

11. Verfahren bei der Prüfung des Serums.

& 5, 1. Die Prüfung des Serums zerfällt in die Feststellung der Unschädlichkeit und die Feststellung der Wertigkeit des Serums.

ÜUnschädlichkeit. 2. Ein Serum ist als uns{ädli{ch anzusehen, wenn es a) klar und frei von gröberen Niederschlägen ift, b) fkfeimtrei ift, c) niht mehr als 0,5 vH Phenol oder 0,4 vH Lrifresol enthält.

3. Die Prüfung zu a erfolgt durch makroskopische Befichtigung. Das Serum darf einen geringen Bodenfay zeigen, soll aber nah längerem Stehen im übrigen tlar tein. Zeigt das Serum bleibende allgemeine Trübungen, o ist zu prüten, ob die Trübungen als Zeichen der Zersezung anzutehen sind. Bejahendenfalls if das Serum zu vernihten. Andernfalls find die nötigen Anwei}ungen wegen Brauch- barmachung des Serums zu geben.

4 Die Prüfung auf Keimfreibeit erfolgt nach den gebräuchlichen bafkteriologishen Methoden. Es sind mindestens je 1 Agarröhrchen, 1 Traubenzucker-Agarröhrchen und 2 Bouillon-Röhrchen mit einer ab- gemessenen Serummenge bei unverdähtigem Serum je 9 Tropfen zu impfen. Das Agarröhrchen ist zu einer Platte auszugießen, von dem Traubenzucker-Agarröhrchen wird eine Schüttelkultur in hoher Schicht angelegt. Das Ergebnis der Prüfung is nach 6 tägiger Beobachtung der Kulturen festzustellen.

5. Zur Prüfung des Phenol- oder Trikresolgehalts werden einer Maus von 15 g Gewicht 0,5 ccm Serum unter die Haut gesprigt.

eigt die Maus keine oder nur unwefentliche Vergiftungterscheinungen, o ist anzunehmen, daß die Menge des zugefügten Phenols oder Trifrefols das zulässige Maß nicht übersteigt.

Wertigkeit.

6. Das Serum muß mindestens 100 Jmmunitätseinheiten (I. E.) in einem Kubikzentimeter enthalten. Das Serum ist als diesen An- forderungen genügend anzusehen, wenn es in seiner Schugwirkung nicht hinter der des Standardserums zurückbleibt. Als Standardserum dient ein Serum, das in der Negel in der Vienge von 0,01 cem eine Maus von 15 g Gewicht gegen die 24 Stunden \päter vorgenommene intraperitoneale Ein|pritßung von 0,01 cem einer 24 stündigen Bouillon- Fultur virulenter Geflügelboleraerreger |chützt.

7. Die Virulenz der benußten Kultur muß mindestens fo hoh fein, daß weiße Mäuse nad intraperitonealer Einsprizung von /100 cem 24 stündiger Bouillonkultur innerhalb 24—36 Stunden eingehen. Sie wird derart festgestellt, daß je drei Mäujen ver- schiedene, mit physiologisher Kochjalzlöfung hergestellte Verdünnungen

1 der 24 ftfndigen Bcouillorfultur intraveritoneal infizfert werden, j d ¿WwAr

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0,3 cem eiuer Kultur reeidönnung 1: 30 cem Kuktur, k: G0 : } : 300 1 : 900

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8. Der Serumprüfungsversuch ist in folgender Weise au8zufübren: Es werden zwei Prüfungétreißen angeseßt, eine mit Standard- ferum von 100 F E., das bet jeder Vrüfung fris gelöft wird, und eine ¿weite mit dem zu prüfenden Geffügelcholeraterum. Von jedem Serum erbalten je ¿wei (zusammen zehn) Mäuse fubfutan folgente Cernmmengen : 0,005 = 0,5 cem einer MifBung von 1 cem der Serumverdünnung 1:90 #+ 1 cem 0,85% Kochsalzlöfung, 0,008 = 0,5 cem einer Mischung veu | 6 cem der Serumve1rdünnung 1: 50 + 04 cem 0,85% Kosfal;söfung, 0,01 == 0,5 cem einer Mis{bung der Serumberdünnung 1 : 50 0,015 = 0,5 cem einer Mischung von 0,6 cem der Serumverdünnung k : 10 + 1.4 cem 0,85 % Kobsfalzlöfung, 0,02 = 0,5 cem einer Mischung von 08 cem der Serumverdünnung 1 : 10 + 1,2 cem 0,85 9% Kocbfalzlsfung. 9. 24 Stunden nach der Iwbtuna mit Serum wird den Mäusen zugleih mit zwei unbehanteïten Rontrollmäu!en g cem (= 0,3 cem

einer mit plbvsiologif{Ger Kocbsalzlösung bergestellten 30 faden Ver- |!

dünnung) 24 flündiger Bouifkonkultur virulenter Geflügelcholeraerreger in die Bauchhöble eingefpritt Bei regelrebtem Verlauf der Versuchéreihen müssen die Kontrolltiere innerhalb 24— 36 Stunden sterben. Außerdem müssen von den mit Standtardserum behandelten Tieren diejenigen, welche die kleineren Serummenaen eingespritzt erhalten baben, mit einer Verzögerung von einigen Tagen eingehen während die mit den aröferen Mengen des Standardferums {meist von 0,01 ccm an) behandelten Tiere leben bleiben tollen. Die eingegangenen Tiere werden zerlegt, um feftzustellen, ob etwa interkurrente Krankheiten als Todeéursache vorlieaen. Die Beobach- tung der Versuchstiere dauert 9 Tage. Der Prüfungsab\{luß findet am 10. Tage statt Ist das zur Prüfung gestellte Geflligelholera- ferum ebenfalls 100fach, so muß die zweite Versuchsreihe einen der Standardreihe vollständig paralle!en Verlauf zeigen. Sterben von diefer Neiße noch Tiere mit höheren Serumdosen als bei der Standard- reibe, fo iff der Prüfungéversuch zu wiederholen Falls au jetzt Tiere mit höheren Serumagaben ves zu vrüfenden Serums als in der Prüfungêreibe mit dem Standardserum sterben, fo ist das Serum als nicht vollwertig zu bezeichnen

10. Veber den Verkauf der Prüfung if eine genaue Aufzeichnung anzufertigen.

11. Falls hößerwertige Sera (z. B. mit 200 J. E.) zur Prüfung gestellt werden, so sind die Serumverdünnungen entsprebend zu ändern (z. B. bei Prüfung auf 200 F. E. ftatt Verdünnung k : 50 und 1:10 solle von 1: 100 und 1:20 zu nehmen, im übrigen bleibt das Prüfungsverfahren das gleiche.

ITT. Prüfungs8ergebnisfe. & 6.

1. Von dem Ausfall der Prüfung ist der Erzeugunasanftalt \ofort

dur) Bescheinigung nah dem Muster der Ankage B Nachricht zu geben. Entfpricht das zu prüfende Serum zwar nicht den staatlichen Anforderungen, kann es aber dur eine besondere Behandlung brauchbar gemacht werden, so is in der Bescheinigung genau anzugeben, in welcher Weise die Brauchbarmachung zu erfolgen hat.

2. Abschrift der Bescheinigung ist dem Kontrollbeamten zu übersenden. 7

1. Serum, das bei der Prüfung als völlig unbrauchbar zurüdck-

gewiesen wurde, ist unter Kontrolle des Kontrollbeamten zu vernichten.

2. Serum, das nach dem Prüfungsergebnisse war" zurzeit nicht zugelassen worden ist, aber brauchbar gemacht werden kann, ist zum Zwede der Brauchbarmacbung in der Anftalt freizugeben, sofern nit von der Anstalt die Brauchbarmachung abgelehnt wird. In letzterem Falle is das Serum wie zurückgewiefenes zu vernichten. Andernfalls hat der Kontrollbeamte in geeigneter Weise darüber zu wachen, daß die Braucbbarmachung in der vorgeschriebenen Weise erfolgt Nach dex Brauchbarmachung bat er eine nobmalige Piüfung des Serums nah den für die erfte Prüfu ng bestimmten Regeln zu veranlaffen.

3. Serum, das bei der Prüfung den ftaatlichen Anforderungen entsprochen hat, i zur Abgabe freizugeben. Die Entfernung der Plomben von den Behältern, in denen das Serum bis dahin aufs bewahrt war 3), die Abfüllung in die Verfandflaschen und deren O darf nur unter dauernder Aufficht des Kontrollbeamten erfolgen.

4. Bei dem Verfand und der Kennzeihnung der Gefäße, in denen das Geffügelholeraserum în den Verkehr gebracht werden soll, sind die Bestimmungen in dem & 86 Abf 2 der ViebseuchenÞolizeis liden Anordnung vom 1. Mai 1912 (Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 105) zu beaGten. Außerdem sind die Gefäße unter Aufficht des Kontrollbeamten zu plombieren. Die Plombe hat als Zeichen der staatlihen Kontrolle auf der einen Seite das Hoheitszeichen des vreußt\hen Staates, auf der andern den Namen oder die Anfangs- buchstaben der Erzeirgungsanstalt zu tragen.

S8 8,

Der Kontrollbeamte bat über jede Prüfung eine Aufzeihnung anzufertigen, aus der ersihtlih find:

1. die Kontrollnummer des Serums,

9. die Nummern und die Kennzeichnung der Pferde oder sonstigen Tiere, von denen das zur Prüfung gestellte Serum ftammt,

. Tag der Blutentnahme,

. die Menge des zur Prüfung angemeldeten Serums,

. der Tag der Entnahme und der Absendung der Proben,

. der Tag des Eingangs des Bescheides der Prüfungsstelle und dessen wesentlicher Inhalt,

. der Tag der Abfüllung des Serums,

. bet beanstandetem Serum dessen weitere Behandlung.

Anlage À. Dele Gin ans

N

zu dem von eingesandten Geflügelcholkeraferum.

Kontrollnummer des Serutns .. z Nummern der Pferde oder sonstigen der Gattung nach zu bezeihnenden

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Prüfungsergebnis in der

i itätseinhei Erzeugungsanstatt*) íImmunitätseinheiten

Keimgehalt

Art und Menge des Konserbierungêemittels ... oe ooo u 00 Tag der amtlicden Probenentnahme Tag der Einsendung zur Prüfungéstelle Béèmeérlungen «+«««.

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*) Falls eine Vorprüfung in der Anstalt nicht stattgefunden hat, zu streichen.

Anlage B. BeschGeinigung

über das Prüfungeergebnis zum Begleit'{ein betreffend das von

: ch Vorm Eingetroffen ar E REeWs d ita aa Nachm. Kontrollnummer des Serums s

Nummern der Pferde oder sonstigen der Gattung nach zu bezeichnenden

Das Serum entfpriht den Vorschriften und hat den Wert von . Be

S m1 ca

Das Serum kann durh Umarbeitung tauglich gemacht werden. Es ist zu diesem Zwecke .. Upvtersuchungs8gebühr Dit di Ga A

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die auf den 15. d. M., Nachmiitags 5 Uhr, angesehßzte Vollsißung des Reichsrats wird durh Beschluß der Bollaus\chüsse auf Donnerstag, den 18. Juni, 5 Uhr Nachmittags, verlegt.

Der Boischafter der Union der Sozialistischen Sowjets Republiken Krestinski ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Boischaft wieder übernommen.

Das Verzeichnis der „Deutschen Gesandtschaften, Konsulate und Paßstellen“ ist in neuer Auflage in Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstraße 44, erschienen (Stand Anfang Mai 1925) mnd kann von dort oder im Buchs handel zum Preise von 1 RM bezogen werden.

Deutscher Reichstag.

70. Sißung vom 10. Juni 1925, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident be eröffnet die Sizung um 2 Uhr 20 Mis nuten und teilt u. a. mit, daß der Abg. Severin g (Soz.), dev E Minister des Funercn, wegen Krankheit auf vier

ochen beurlaubt ist.

Die Verträge mitUngarnüberRechts\cchußgt§ und Rechtshilfe in Steuersachen werden an- genommen.

Beim Abkommenmit Polen über Erleichtes rungenimfkleinen Grenzverkehr erhebt

Abg. Marie Lüders (Dem.) Beshwerde über die Paß- \chwierigkeiten, die von polnischer Seite sowohl bei der Einreise wte dei der Ausreise gemaht werden. Am schlimmsten sei es, wenn man aus Deutschland in die ehemals ‘deutshen Gebiete wolle Es dauere oft ein halbes Jahc lang, bis die Einreiseerlaubnis erledigt sei. (Hört! Hört!)

Abg. B E (D. Nat.) bestätigt das. Es sei praktisch unmöglich, zum Beispiel aus Deutschland schnell in die ent im polnischen 2 E befindlihen Landesteile zu kommen. Fn- folge der polnijhen Willkür könne man z. B. an einem Begräbnis niemals lein

Gesandter Dr. Eckart erkennt die Beschwerden als durchaus berehtigt an. Durch den vorliegenden Vertrag sollen aber die

ärten beseitigt und auch die Gebühren verbilligt werden. Leider beziehe sich der Vertrag nur auf die Grenzbewohner. Selbste verstäandlih werde alles geschehen, um den Uebelständen entgegen- zutreten. ,

Der Vertrag wird dann dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen.

Das Gese über die Welipostvereins8verträge wird ohne Aussprache gebilligt.

Auf der Tagesordnung steht daun der Bericht des Auss shusses für Bildungswesen über die Funglehvrerfrage. Zu dieser Frage sind von allen Parteien zahlreiche Anträge eingegangen. Der Ausschuß für Bikldungs8wesen ersucht die Reichsregierung, in den Haushaltsplan für 1925 ausreichende Mittel zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Jungs lehrer und zu ihrer wifssensha ilithen und prafktisch-pädagogi- schen Fortbildung einzustellen. h

Ag. Mum m (D. Nat.) empfiehlt den Ausshußantrag.

Abg. Neubauer (Komm.) beantragt, 40 Millionen M die Funglehrer flüssig zu machen. Die Funglehrerangelegenheit sei ein ung?heurer Skandak, zu dessen Begrabung in einem Auss{chuß fsih die itbrigen Parteien von den Deutschnationalen bis zu den Sozialderaokraten gecinigt hätten. Man wolle für die Funglehrer nichts tun, höchstens weine man einige Krokodilstränen. Der Redner brtngt Material bei für die Notlage der rFunglehrer, dreißigtausend Funglehrer seien heute erwerbslos, und begründet eènen Antrag feiner Fraktion, vierzig Millionen für die Fung- lehrer auszuseßen. Wir wollen verhindern, daß die Junglehrer- frage wieder im Sande verläuft. Es genügt niht, wenn die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei von der Regierung „Entsprehende Maßnahmen“ verlangen. Ein wahrer Hohn ist es auch, wenn die Demokraten vier Millionen zur Beseitigung dec Not der Junglehrer beantragen, d. h. 133 f für den Fung- lehrer im Fahr; ebenso inhaltlos ist der sozialdemokratishe An- trag, der entsprehende Maßnahmen verlangt, um die Funglehrer dem Schuldienst zu erhalten. Auch der Aus\chußantrag hilft den Junglehrern in keiner Weise. Wir beantragen deshalb, vierzig Millionen für die Funglehrer auszuwersen, damit die Funglehrer sofort wieder dem Schuldienst zugeführt werden können. Es En neue Schulstellen geshaffen werden dadurch, daß an allen Schulen die Klassenfrequenz auf 25 Schüler herabgeseßt wird

Abg. Setffert (Völk) ist der Ueberzeugung, daß niht nur die Kommunisten ein Herz für Funglehrer haben Der Antrag der Kommunisten hätte den Regierungen als Material überwiesen werden sollen. Man sollte Funglehrer zur Vertretung erkrankter Lehrer und Lehrerinnen heranziehen, damit die Zusammenlegung von Klassen, wie sie hier in Berlin vorkomme, unterbleibe. Sonne ins Herz der Jugend, der Schüler! Dazu sei aber nötig: Sonne ins Herz der Funglehrer

Bei dex Abstimmung genommen. : :

Zur Beratung steht dann der Bericht des Wohnungs=- ausschusses über den Gesegentwurf zur Aenderung der Pachtshuyordnung Die neue Vorlage bringt eine Reihe von Vereinfachhungen. Ferner wixd angeregt, eine ein

wird der Ausshußantrag an-

eitliche Pachtshußordnung zu erlassen, in der alle ein- oläcicen Geseye und Verordnungen zusammengefaßt find.

A Beer - Arnsberg (3) beantragt die S der Beratung mit Rücksicht darauf, daß der Preußische Landtag erst vor gwei Tagen einen Beschluß über die Pachtshußordnung gefaßt hat.

Abg. K öl z (Dem.) wider pra, e Beschluß eines einzelnen

andtages sei fein Anlaß für den Reichstag, seine Beratung abzu- bre en. Jn einigen Wochen könnte vielleiht Bayern auch einen Beschluß fassen, und dann müßte der Reichstag wieder warten, vas daraus werde. / L Die Abstimmung über den Antrag Becker-Arnsberg bleibt ifelhaft; die Auszählung ergibt die Annahme des Antrags Mit 147 gegen 104 Stimmen.

Präsident Löbe schlägt vor, i veitag abzuhalten und auf die Tagesordnung den Titel des inistergehalts im Haushalt des Ministeriums des E

und als zweiten Gegenstand den Geseßzentwurf über Aenderung bon Verbrauchssteuern zu seben.

Abg. Henn in g (Völk. Arbeitsgemeinschaft) wiederholt seinen gestern abgelehnten Antrag, die Entwaffnungsnote und eine Re- ierungserfsärung dazu auf die Tagesordnung der Freitagssißung ju seben. Die heutige Beratung des Auswärtigen Ausschusses set

ieder ausgegangen wie das Hornberger Schießen. Der Aus- wärtige Ausschuß habe heute die weitere Beratung ausgeseßt, weil in einigen Tagen die Note über den Sicherheitspakt kommen werde. Die Beratung sei wieder im Wege des Kuhhandels verschoben worden. Die Entwaffnungsnote habe jedoch mit dem Sicherheits- akt nihts zu tun. Die Entwaffnungsnote sei eine Ohrfeige; man olle sih aljo gegen die eine Ohrfeige niht wehren, weil man dem- nächst eine zweite Ohrfeige erwarte. Das deutshe Volk verstehe nicht, warum der Reichstag zu der Entwaffnungsnote schweigen folle.

Abg. Stöcker (Komm.) erhebt gegen die Beratung des Ministergehalts im Haushalt des Fnnenministeriuums Widerspruch, weil dieser Haushalt noch niht vollständig im Ausschuß erledigt sei. Nach der Geschäftsordnung könne ein Haushalt erst zwei Tage nach Erscheinen des Ausschußberihts im Plenum beraten werden. Beim Ministergehalt müßten auch die wichtigen Fragen der Polizei usw. besprochen werden, die im Ausshuß noch nit be- raten seien. :

Abg. S ch ul b - Bromberg (D. Nat.) beantragt, in Verbindung mit dem Ministergehalt den Gesehentwurf über den Schuß der Feiertage zur Veratung zu stellen.

Abg. Höllein (Komm.) erhebt Widerspruh gegen die Be- ratung des Verbrauchssteuergeseßes, weil diese Vorlage noch nit einmal den Mitgliedern zugegangen sei.

Nach weiterer kurzer Geschäftsordnungsdebatte bemerkt

Prôsident Löbe, daß der Ausshußberiht über den vor- geshlagenen Teil des Jnnenhaushalts im Ausshuß noch heute verteilt werden würde. Außerdem dürfe der Reichstag nah er Geschäftsordnung auch die Fristen abkürzen. Dex Präsident verzichtet aber auf seinen Vorschlag, auch das Ver- brauchssteuergesez auf die Tage8ordnung zu seßen, weil diese Vor- lage vorher längeres Studium erfordert.

Der Antrag Henning wixd abgelehnt, der Antrag Schul-Bromberg angenommen und demnah nach dem Vor- chlag des Präsidenten das Gehalt des Fnnenministers in Verbindung mit dem Gesey über den Schuß der Feiertage auf die Tagesordnung der Sihung von Freitag, 2 Uhr, geseßt.

Scchluß 4 Uhr.

die nächste Sißung am

Breußziszer Landtag. 44. Sizung vom 10. Juni 1925, Mitiags 12 Uhr.

(Bericht des Nachrihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungeverleger®).) Präsident Bartels eröffnet die Sißung nah 1214 Uhr. Nach Erledigung von Eingaben wird die zweite Novelle um Geseßentwurf, betr. Erhaltung des Baums- destandes und Erhaltung und Freigabe von Uferwegen im Futeresse der Volksgesund- A in erster und zweiter Beratung ohne Aussprache er-

edigt und unverändert angenommen. Zur weiteren P Ls des Baues von Kleinbahnen wird ein Kredit von 2 Millionen Mark an- fordert. Nach kurzer Erörterung wird die Vorlage dem Bouptantsuk übevtiesen. Es folgt die dritte Beratung des aus der Juitiative des Hauses hervorgegangenen Geseß- entwurfs über die Wahlzeit der Provinziallands- tage und Kreistage und ihrer Mitglieder. Fn Parte Beratung war die Verlängerung der Wahlzeit bis

. November 1925 beschlossen worden.

Abg. Dr. von Kries (D. Nat.) beantragt unter Bezugnahme gui die bekannte Stellung seiner Fraktion zur Frage der Fnne- tung der vierjährigen Wahlperiode namentlihe Abstimmung,

Ant eire qualifizierte Mehrheit für den Entwurf festgestellt verde.

Abg. Schül n g (Zentr.) will die Abstimmung auf Freita geen wissen, zieht diesen Antrag aber auf den Widerspru er Rechten zurü.

__ Die namentliche Abstimmung ergibt die Oel asu ge keit des Hauses, da nur 149 Stimmen abgegeben worden sind. Die Sißzung wixd geschlossen und vom Präsidenten eine neue Situmg auf sofort einberufen.

Schluß 1254 Uhr.

45. Sißung am 10. Funi 1925, Nachmittags 124 Uhx.

Das Haus wendet sih zu den Verordnungen und No- vellen, betr. die Erhebung einer vorläufigen SteuervomGrundvermogen.

Der Hauptauss{huß empfiehlt die Genehmigung dex Vor- lage, nah welcher die Geltungsdauer des Gesetes vom 26. Februar 1924 bis Ende März 1926 verlängert werden soll mit der Maßgabe, daß die Verlängerung nur bis zum 30. Funi 1925 ausgesprochen wird.

Abg. Dr. Wiemer (D. Vp.) erklärt im Namen seiner Partei, daß eine Reform notwendig sei. Es seien zahlreihe Härten und Ungerechtigkeiten vorhanden. Deshalb ls seine Fraktion für einen möglichst kurzen Termin und schnelle Arbeit. Sie schlage den 80. September für die Geltungsdauer der jeßigen Steuer vor. Wiederholt habe seine Fraktion zum Ausdruck gebracht, daß sie dem eßigen Kabinett Vertrauen nicht entgegenbringen könne, weil eine Zusammenseßung dem Spruch der Wählershaft nicht gerecht werde. Er sei ea auch bei dieser Gelemenkan auszusprechen, daß seine Parteifreunde, weil diese Regierung deren Vertrauen nicht habe, nicht gewillt seien, in der Bewilligung von Mitteln wie in andern geseßgebenden Maßnahmen über das im Staatsinteresse unbedingt Notwendige hinauszugehen.

Abg. Sch ulze-Stapen (D. Nat.): Daß diese Steuer A den ländlichen und auch für den städtishen Grundbesiß unerträglich ist, steht fest. Keine Steuer hat je die Landwirtschaft, zumal in Mer jeßigen vershärften Notlage, härter bedrückt. Nichts hat die

egierung in der Zwischenzeit getan, um diesen Mißständen abzu- helfen und auch dieses Parlament hat nihts weiter verstanden, als

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden |

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Verlängerungen zu beschließen. Wir lehnen die Vorlage ab und fordern die Regierung auf, sofort andere Vorschläge an den Laud- tag zu bringen, danrit dieje ungerechteste aller Steuern endlich ver- schwtndet. (Beifall rets.)

Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff: Meine Damen und Herren, der Herr Abg. Schulze-Stapen hat eben davon gesprochen, daß es landwirtshafisfeindlih sei, wenn die Regierung darum bitte, die Grundveomögenssteuer zu verlängern. Fh möchte demgegenüber einmal mit allem Nachdruck darauf hinweisen ih habe es auch im Ausschuß getan —, daß von der Grundvermögenssteuer, die wir im vorigen Hauéhaltsplan mit 200 Millionen Mark eingestellt hatten und dicêmal mit 270 Millionen Mark eingestellt haben, die Landwirtschaft allechöhstens 50 Millionen Mark aufbringt (hört, bört! bei den Demokraten und Sozialdemokraten), daß das Nebrige von anderen Bevölkerungskreisen aufgebraht werden muß und daß darüber hinaus noch die städtische Bevölkerung mit der Hauszinésteuer in Höhe von 615 Millionen Mark belastet ist. (Hört, hört! bei den Demokraten und Sozialdemokraten.) Jch erkenne durchaus an, daß die Landwirtschaft mit Steuern {wer belastet ist, aber es ist doch nit so, daß das eine Eigentümlichkeit der Landwirtschaft sei, sondern die Dinge liegen heute in Deutsch- sand so, daß alle Stände shwer mit Steuern belastet sind, ohne Ausnahme, und daß alle unter dieser Steuerlast zu leiden haben. Jh halie es darum für eine gewisse Ungerechtigkeit, immer hervorzu- heben, daß nur die Landwirtschaft zu leiden hat und daß der Staat landwirtschaftsfeindlih sei, wenn er diese Grundvermögenssteuer weiter erhebe.

Dann möchte ich noch auf eiwas anderes hinweisen. Der Herr Abg. Schulze-Stapen hat davon gesprochen, daß es bedauerlich sei, daß die preußishe Staatsregierung die Bonitierung nit tatkräftiger in die Wege geleitet habe. Es nimmt mich Wunder, daß gerade der Herr Abg. Schulze-Stapen darauf hinweist; denn vor mir liegt ein Antrag der Herren Abg. Dr. Winkler und Genossen von der deuisch- nationalen Volkspartei auf Drucks. 24:

Der Lmdtag wolle beschließen, das Staatsministerium gzu ersuchen, bis zur Verabschiedung eines Reichsgeseßes über die ein- beitlide Bewertung des ländlichen Grundbesißes in Reich, Ländern und Gemeinden, alle Vorarbeiten und Erhebungen hinsihtlG besonderer Bonitierung& und Bewertungsvorschriften in Preußen einzustellen

(hört, hört! bei den Demokraten) und alle Bestrebungen des Reichs zu unterstüßen, die eine gleihmäßige, gerehte und rihtige Bemessung des Wertes der landwirtshaftlihen Grundstüdte auf der Grundlage der tatsächlien Neinertragêverhältnisse herbeizuführen geeignet sind. Ih darf aber dem Herrn Abg. Schulze-Stapen sagen, daß wir alles in die Wege geleitet haben, um diese Bonitierung in Angriff zu nehmen. Aber es darf do nit vergessen werden, däß das MNeichs- bewertungsgeseß noch nit einmal beim Auss{uß verabschiedet ist, und daß, wenn es gut geht, es im Herbst verabschiedet werden wird. Auf diesem Neichsbewertungsgeseß müssen wir doch aufbauen, wenn wir die preußisbe Grundvermögenssteuer neu gestalten wollen. Wir müssen allerdings schon jetzt die Vorbereitungen für die Durhführung des Betwertungsgesetzes treffen, und ih darf auch darauf hinweisen, daß wir im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsfinanzminister unsere Katasterämter angewiesen haben, zusammen mit den Finang-

ämtern die Vergleichsbetriebe auszusuchen, die Reinertragsberech- j

nungen zu machen und andere Vorbereitungen zu machen. Wir sind auch dabei, alle Vorbereitungen zu treffen, daß, wenn das Neichsbewer- tungsgeseß da ist und zum 1. April 1926 in Kraft treten soll, auc die preußishe Staatsregierung in der Lage sein wird, ein neues Grundvermögen#steuergeseß zu machen. Darüber sind wir uns voll- ständig klar, daß wir diese Vorarbeiten rechtzeitig in Angriff nehmen müssen. Aber fo, wie die Dinge heute liegen, glauben wir, das unsrige getan zu haben.

Nun möchte ih nochG auf das eingehen, was der Herr Abg. Dr. Wiemer gesagt hat. Er hat gesagt, seine Partei müsse aner- kennen, daß das Grundvermögenssteuergeseß verlängert werden müsse, da man dem preußischen Staate die Einnahmequelle nicht nehmen dürfe. Seine Partei sei aber der Auffassung, daß man die Steuer nur um drei Monate verlängern solle, und er meinte, daß dann die Staatsregierung eine rechtzeitige Reform der Grundvermögenssteuer in Angriff nehmen follte. Diese Worte berühren sch mit unserer Anschauung. Auch wir halten eine Reform der Grundvermögens- stewer für notwendig. Aber es ist do die Frage: soll die Reform jeßt für ein Viertel- oder ein halbes Jahr in Angriff genommen werden oder soll die preußisde Steuer in Zusammenhang mit dem Neichsbewertungsgesez reformiert werden? (Sehr richtig! bei den Demokraten und Sozialdemokraten.) Wir werden doch am 1, April von den Bestimmungen des Reichsgeseßes über die Neichs- bewertung auh bei unserem Grundvevmögenssteuergeseß ausgehen müssen, und das wird eine starke Abänderung unseres Gesebes zur Folge haben. Wenn das aber der Fall ist, dann fragt man sih doch: soll in einer Zwischenzeit von 3 bis 6 Monaten ohne Rücksiht auf das Neichsbewertungsgeseß nun noch einmal das preußishe Grund- vermögenssteuergeseß abgeändert werden? Jch glaube meine Damen und Herren, wer diese Dinge mit Unbefangenheit und Sachlichkeit betrahtet (sehe richtig! bei den Demokraten), wird sagen müssen, daß es einfah ein Ding der Unmöglichkeit ist. (Sehr wahr!) Wir müssen warten bis zum 1. April 1926. Dann müssen wir auf der neuen Grundlage aufbauen, die das Reich gibt. Aber vorher noch für einige Wochen oder Monate ein neues Geseh zu erlassen, das ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Aus diesen Erwägungen heraus möchte ih doch darum bitten, niht nur um drei Monate zu verlängern, sondern bis zum 31. März 1926. Jch darf auch noch auf folgendes hinweisen. Der ursprüngliche Geseßentwurf sah diese Verlängerung auf ein Jahr vor. Dies dete sich mit einem Antrag der Deutschnationalen Volkspartei (hört, hört!), der auh die Verlängerung bis zum 31. März 1926 forderte. Die Negierung8vorlage und dieser Antrag der Deutschnationalen Volks- partei waren wortwörtlih gleih. (Hört, hört!) Es muß also damals doh wohl die Deutshnationale Volkspartei auf dem Standpunkt ge- standen haben, daß die Verlängerung auf ein Jahr notwendig sei. Jch darf ferner darauf hinweisen, daß auch der Staatsrat die Verlängerung um ein Jahr nah der Regierungsvorlage bewilligt hat. (Hört, hört!) Aus allen diesen Gründen möchte ih bitten, daß auch der Landtag die Verlängerung auf ein Jahr aussprechen möge.

Wenn wir wiederum nur um drei Monate verlängern: bis zum 1. Oktober, so werden wir in große Verlegenheit kommen. Der Land- dag will im Juli oder August in die Ferien gehen. Worauf würde

das hinauslaufen? Es würde wiederum verlängert werden müssen, Also die große Reform istcknicht möglich und wegen der Zusammenhänga mit dem Reih garniht einmal zweckmäßig. Aus allen diesen Gründen möchte ih den Landtag bitten, mit Rücksicht auf die Staats notroendigkeitén, der Verlängerung bis zum 31. März 1926 zuzus stimmen.

Im Zusammenhange damit haben die entsprehenden Beschlüsss des Hauptaus\chusses nunmehr noch eine Veränderung vorgesehen: die Vierteljahrszahlung. Jch darf dabei auf folgendes hinweisen. Wir hatten Monatszahlung bei der Grundvermögenésteuer, bei der Hause zinésteuer und auch bei der Gewerbesteuer. Nachdem das Reich dur das Sieuerüberleitungägeseß dazu übergegangen ist, bei der Cinkommens« steuer und Körperschaftssteuer die Vierteljahrszahlung einzuführenz wollen auch wir bei der Gewerbesteuer dazu übergehen, die Viertels« jahrszahlung einzuführen. Bei der Gewerbesteuer haben wir auf Grund der Notverordnung die geseßliche Ermähtigung. Es wird also wahrscheinlich morgen in der Geseßsammlung eine Notverordnung vers öffentlicht werden, durh welche die Vierteliahrszahlung bei der Ges werbesteuer eingeführt wird. Diese Sache würde also in Ordnung sein. Bei der ‘Srundvermögens\steuer haben wir eine solche Er« mächtigung nit. Wir haben uns damals im Hauptausshusse, dem Wunsche aller Parteien Rechnung tragend, bereit erklärt, auch bei der Grundvermögens\teuer für die Landwirtschaft die vierteljährliche Zahlung einguführen. Der Hauptauëéschuß hat damals in einer Resolution gefordert, daß die Staatsregierung das im Verwaltungs wege machen nôge. Wir sind aber der Meinung, wenn nun doch ein mal am Gese eiwas geändert werden soll, so ist es zweckmäßig, aud für diese vierteljährliche Zahlung die geseblihe Grundlage zu schaffen, Wir glauben, daß wir damit der Landwirtschaft einen Dienst tun wenn, wie bei der Gewerbesteuer, au hier bei der Grundvermögen steuer die vierteljährlihe Zahlung festgeseßt wird. Aus allen diesen Gründen würde ich dringend bitien, daß der Landtag diesen Antrag Nr. 620 annehmen möge. (Bravo!)

Abg. Stolt (Komm.): Von uns verlangt man jeßt, daf: win sofort zu dem Antrag Wiemer Stellung nehmen, der uns vor ktaunt 20 Minuten zur Kenntnis gekommen it! Ünglaublih ist, daß au die Sozialdemokraten die Verlängerung bis zum 31. März 1926 jeÿ

{luden wollen, nahdem ihr Wortführer Dr. Wäntig noch vos turzem die Unhaltbarkeit dieser Steuer s{chlagend nachgewiesen haß

Abg. Dr. Wäntig (Soz.): Preuf ncch für unhaltbar;

Wir halten die Grundsteuer aud aber eine grundlegende Reform it reußen jeßt vorzunehmen, scheint uns unmöglich. Darum muß dis kerlängerung bis 31. März 1926 erfolgen. Daß die Neformarbeil - nach aller Möglichkeit beschleunigt werden muß, fordern auch wirs *

Abg. von Wangenhein (Dt. Han haft wehre sih mit Recht gegen eine un Gegen das Grundsteuergseß sei niht nur dit

auh ein großer Teil anderer wichtiger Wirt

te Steuerverteil unge Landwirtschaft, sondern zaftszweige, da dit Bewertung des Grund und Bodens ungerecht sei. Eine gerecht# Grundsteuer könne man erst schaffen, wenn man einen E Beweriungsmaßstab zugrundelege. Sei f

Seine Partei wünsche, daß Regierung in absehbarer Zeit mit einer neuen Vorlage komme

Abg. Falk (Dem.) beklagte gleichfalls den Steuerdruck; ck& treffe aber niht zu, daß die Landwirtschaft durch die Realsteuer stärker belastet werde als der städtishe Grundbesiz. Das zeige ja auch, daß die Haus8zinssteuer das Land nicht belaste. Da man m Preußen weiterleben müsse, sei eine Verlängerung der Grundsteuer über den 30. Juni hinaus unumgänglih. Eine grundlegende Reform fönne allerdings ert erfesgen, wenn das Reichsbewertungsgeseß vers abschiedet sei.

Abg. Schulze-Stapen (D. Nat.) weist die Behauptung des Ministers zurüeck, die deuts{nationale Fraktion sei intonsequent Erst müsse die Bovenqualität festgestellt werden. Seine Fraktion wolle die Regierung zwingen, s{leunigst braudbare Abändevungée vorshläge zu maben. Daran ändere aud das Meichsbewertungs& geseß nichts.

Abg. Blank (Zentr.) erklärte, seine Pariei verlange {on sel Jahrzehnten die Abanderung der Bewertung, durch die der Osten Ungunsten des Westens bevorzugt sei. In Wirklichkeit wolle dia Veutschnationale Pariei überhaupt keine Neuregelung; man gebe ih nur den Anschein mit Rücksicht auf die Wähler. Das Zentrum sei nach wie vor Gegner der Hauszinústeuer, die ih unsozial und ungerecht auSwirke.

Damit ist die Aussprache beendet.

__ Das Haus nimmt die namentliche Abstimmung vor Übe die Notverordnung, die die Geltungsdauex der Grundsteues bis zum 30. Juni festlegt. O wird mit 176 gegen 104 Stimmen der Notverordnung ‘die Genehanigung erteilt, Von der Erde Volkspartei ist zu dent Gesetz, das gleihs falls zur Entscheidung steht, beantragt worden, den Geltungs- termin für die Verlängevung der Grundsteuer auf den 30. September 1925 festzulegen. Schließlich ist vo:n Zentrum ein Kompromißantrag eingebraht worden, dem die anderen Regievungsparteien boitraten, und der das Grundsteuergeseÿ bis zum 31. Dezember 1925 verlängern will. Ueber diesen Antrag wird wiederum namentlich abgestimmt. Ex wird mit 182 gegen 109 Stiz:nmen angenommen. Die übrigen Anträge sind dadurch erledigt. Die Entschließung über die Zula w der Zahlung der Steuer in Vierteljahrs8raten wird gleichfall angenommen. Damit ist das Grundsteuergesey endgültig erledigt.

Es folgt die Beratung der Anträge über die Kreditnot des Mittelstandes, der Landwirtschaft usw.

Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) berichtet über die Aus\chuß beratungen. Der Ausschuß hat die Bereitstellung eines Betrages von 50 Millionen Mark für Handwerk, Eingelhandel und Konsum- gerelleGatien empfohlen und \{lägt außerdem eine Reihe von Maßnahmen als Programm für die Hebung der Kreditnot vor, u. a Herabseßung der Zinssäße der Rentenbank und der Reichsbank, unmittelbare Nußbarmahung der Gelder der Neichspost und dev Meichsbahn und ähnlihe Maßnahmen.

Abg. vo n Rohr (D. Nat.): Auch die Konsumenten haben ein unmittelbares Interesse an der Behebung der Kreditnot der Produs zenten, des Handwerks und Detailhandels: es geht hier also nit um die einseitige Wahrnehmung der Interessen einzelner Wirtschafts- freise. Die Landwirtschaft is mit tiefster Besorgnis über ihre neuerlihe ungeheure Verschuldung erfüllt, und die furchtbare Dürre stellt zudem bereits die Ernte des Sommerkorns in Frage. Unerträgs [ih ist für sie auh die große Zinsspanne, die zu Ungunsten der mitk leren und kleinen Betriebe besteht. Die Aus\s{hußoanträge haben ja erfreulicherweise zum großen Teil unseren Anregungen Rechnung getragen. Die Zins\äbe der Reichsbank? müssen auf ein für die Wirtschaft traobares Maß herabgeseßt werden; inzwischen ist ja auch der Reihsbankdiskont um 1 vH ermäßigt worden, und-da tägliches Geld jeßt {hon für 10 vH zu haben ist, während es vorher 12 Progent kostete, ist vielleiht eine weitere Ermäßigung bäld zu erwarten. Die PostsWeckeinnahmen sollten der Wirtschaft, aus der ste stammen, zu einem Betrage von mehreren hundert Millionen langs, fristig unter billigen Zinssäbßen wieder zur Verfügung gestellt werden Wir reden auch dem Auslandéckredit unter den heutigen Ausnahmes verhältnissen das Wort. Leider ist die uns so notwendige NRentens bankkreditanstalt noß immer nicht da; hätte die preußifhe Negies rung nit einen uns unverständlihen Widerstand geleistet, so hätten wir sie längst. Die Wirtschaft braucht lanofristige Kredite. Eine andere* kleine Kreditquelle wären die 100 Millionen der Reichs» getreidestelle; man sollte diesen Betrag der Wirtschaft belassen. Den Sparkassen ist der Ankauf von Pfandbriefen besonders nahe zu legen,