1925 / 137 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jun 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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b (4). Ft das Recht im Grundbu Hereits gelöscht, \#o finde eintragung in Höhe der Aufwertung mit dem sih aus § 2 Abj 5 ergebenden Range statt, soweit nicht die Vor- [riften über den öffentlihen Glauben des Grundbuches oder über das Erlöschen von Rechten durch den Niederschlag bei der Zwangs- versteigerung entgegenstehen. Die Vorschrift über den öffentlichen Glauben sind entsprehend anzuwenden, wenn in einem im § 892 Abs. 2 des B. G.-B. bestimmten Zeitpunkte eine dem § 29 der Grundbuchordnung entsprehende Löschungsbewilligung oder löshungsfähige Quittung bereits erteilt war oder gleichzeitig erteilt würde. Im Falle des Absaßes SY erfolgt, falls nicht der Eigen- tümer die Wiedereintragung bewilligt, die Wiedereintragung des Rechts erst, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ohne daß ein Einspruch eingelegt ist, oder nachdem eine rechtskräftige Ent- scheidung über einen Vorbehalt oder die Rückwirkung vorliegt. Der Einspruch auf Wiedereinsezung des Rechtes L auf Antrag des Gläubigers durch Eintragung eines Widerspruches zu sichern. Entsprechendes gilt für Schisfs- und Bahnpfandrechte.

Abs. (5). Die Vorschriften des Abs. (4) finden entsprechende Anwendung, wenn das aufgewertete Recht, ohne gelöscht worden zu sein, mcht mehr von dem früheren Gläubiger eingetragen e oder die Berechtigung eines Dritten sih aus § 1155 des B. G.-B. ergibt. Der Aufwertungsbetrag des früheren Gläubigers geht dem Aufwertungsbetrag des gegenwärtigen Gläubigers und den diesen im Mange gleihstehenden oder nahaehenden Rechten im Range nach.

__ Ab. (6). Wird ein Necht aufgewertet, das gelöscht oder ohne ge- löscht worden zu sein niht mehr für den Gläubiger eingetragén worden ist, so steht der Eintragung des Aufwertungsbetrages an der bisherign Rangstelle der öffentliche Glaube des Grundbuches insoweit nicht entgegen, als nah dem 1. Fanuar 1925 Rechte durh den Eigentümer, seinen Ehegatten, vor oder während der Ebe, durch seine oder seines Ehegatten Verwandten auf- oder ab- steigender Linie, durch seine oder seines Ehegatten voll- oder halb- bürtige Geschwister oder durch den Ehegatten dieser Person er- worben sind; dies gilt nicht, wenn der Erwerber nachweist, daß ihm zurzeit des Erwerbs eine Absicht des andern Teils, das Recht des Gläubigers zu beeinträchtigen, nicht bekannt war. Darüber hinaus kann der Gläubiger des aufgewerteten Rechts bis zum 31. Dezember 1925 Veräußerungen, die der Eigentümer nach der Löschung odex Anschreibung des Rechts seit dem 1. Fanuar 1925 über das belastete Grundstück getroffen hat, anfehten, wenn die Veräußerung in der dem andern Teile bekannten Absicht, die Ein- tragung des aufgewerteten Rechtes an der bisherigen Rangstelle u vereiteln, vorgenommen sind. Die Vorschriften der 88 6 bis 9, 11, 1—3 und des § 13 des Geseßes vom 21. Juli 1879 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (Reichsgeseßblatt Seite 709) finden entsprehende Anwendung. An die Stelle der im § 13, 4 bezeichneten Fristen tritt eine Frist von 6 Monaten seit der Beendigung des Konkursverfahrens.

Abs. (6a). Jst nah Löschung einer Hypothek auf das Grund- stück, auf dem sie früher lastete, und ein andeves Grundstück eine Zesamthypothek eingetragen worden, so kann der Gläubiger des aufgewerteten Rechts bei der Aufwertungsstelle beantragen, daß der Betrag der Forderung der Gesamthypothek auf die einzelnen Zrundstücke verteilt wird und der Gesamthypothekengläubiger ist :lsdann verpflichtet, dem Gläubiger des aufgewerteten Rechts den Vorrang vor dem Betrag seiner Forderung einzuräumen, der ¿ah der Entscheidung der Aufwertungsstelle niht auf das be- (astete Grundstück, auf dem die aufgewertete Hypothek wieder ein- getragen wird, fällt. L

Abs. (7). Wird dasselbe Recht auf Grund der Vorschriften der Absäße 1 bis 2h niht nux für den jepigen, sondern auch für einen heran Gläubiger aufgewertet, fo dd die Aufwertung zugunsten des jeßigen Gläubigers nicht den Betrag übersteigen dexr dem fritheren Gläubiger gemäß der Vorschrift des Abs. 8 auf den Betrag der Aufwertung anzurechnen ist,

Abs. (8a) Schuldyerschreibungen der im § 1 Abs. 2 Ziffer 5 bis 7 bezeihneten Art, die gekündigt oder“ ausgelost sind, aber ih noch im mittelbaren oder unmittelbaren Besiß des Gläubigers vefinden, werden zu seinen Gunsten auh dann aufgewertet, wenn bereits eine Abrechnung mit dem Schuldner oder eine Hinter- legung zugunsten des Gläubigers stattgefunden hat.

Abs, (8 b) Schuldverschreibungen der im § 1 n (2) Ziffer 5 bis 7 bezeichneten Art, die bei einer Bank zur Einlösung eingereicht sind, werden, wenn fie sih noch im Besiß der Bank befinden, zugunsten des einreichenden Gläubigers auh dann aufgewertet, wenn bereits eine Abrechnung mit dem Gläubiger oder mit dem Schuldner oder eine Hinterlegung zugunsten des Gläubigers stattgefunden hat. Eine Aufwertung zugunsten der Bank findet nicht statt, Entsprecendes gilt für Bankiers und andere Unternehmungen, die die Aufbewahrung fremder Wertpapiere gewerbsmäßig oder ge\häft8mäßig betreiben. Die MNetichsregierung wird ermächtigt, Vorschriften über die Anmeldung und den Nachweis des Nechtes der Gläubiger und für den Fall, daß die Nechte nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß angemeldet und nach- gewiesen werden, und den Eigentumsschuß ver Nechte zu E

Abs, (8e) Gezahlte Beträge werden in den Fällen der Absähe (8 a) und (8 b) zum Goldmarkbetrag (292,4) auf den Betrag der Auf- wertung angerechnet. Hinterlegte Beträge kann der Schuldner auch dann zurücknehmen, wenn er auf die Nücknahme verzichtet hatte.

Abs, (8 d). Ablieferungen aus dem Besi der Banken, die seit dem 1 Juni 1925 erfolgt sind, gelten als nicht geschehen.

Abs. (9). Findet infolge dieser Negelung ein anhängiger MNRechts- streit seine Erledigung, so trägt jede Partei die ihr entstandenen oußer- gerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen.

8 11 a. Soweit im Falle der Bewirkung der Leistungen eine Auf- wertung nah § 11 nicht stattfindet, kann sie auch wegen ungereht- fertigter Bereicherung oder auf Grund einer BUER wegen Jrr- tums oder aus einem anderen Rechtsgrunde nicht verlangt werden. Ansprüche wegen arglistiger Täuschung bleiben unberührt, Die Vor- chrift des § 11 Abs. 9 gilt entsprechend. /

8 11 b. Ein ‘aus Anlaß der Anlegung des Grundbuches oder eines Eigentums8wechsels nah landesrehtlihen Vorschriften wegen Nichtanmeldung innerhalb einer Ausschlußfrist exfolgter Untergang eines Rechtes am Grundstück, steht der Aufwertung und Eintragung des Rechtes gemäß § 11 nicht entgegen.

Der sozialpolitische uh des Neichstags führte in seiner vorgestrigen Nachmittags)ißung die zweite Beratung der zweiten Novelle zur Unfallversicherung zu Ende, Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger be- richtet, sind dabei in der Landwirtschaft [r die Arbeiter die durh- chnittlichen Jahresarbeitsverdienste grundsäßlich wieder eingeführt, ie Unterscheidung zwischen Facharbeitern und gewöhnlichen Arbeitern ist gefallen. Diese Arbeitsverdienste rverden jeßt aber in verschiedener

öhe nah Art der Beschäftigung usw. festge]eßt, und zwar von Aus- chüssen, an denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gle Maia beteiligt sind, Diese Aus\chüsse können auch bestimmen, daß für bestimmte Gruppen keine durchsnittlichen Arbeitsverdienste festgeseßt werden, \ondern daß für sie der wirkli verdiente Entgelt maßgeben ist. Das Beitragsverfahren der Landwirtschaft ist entsprehend geändert. Für verunglückte Notstandsarbeiter ünd Pflichtarbeiter go „der Jahres- arbeitsverdienst aus der Zeit vor ihrer Erwerbslo igkeit maßgebend sein, wenn er günstiger ist. Soweit durch die angenommenen Umse rehnungsbestimmungen ein Mentenbezieher {lechter gestellt werden würde als bisher, soll er wenigstens seine alten Bezüge behalten, Die laufenden Renten von 10 vH und darunter fallen fort gegen eine Ab- standssummme von 20 Mark.

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Gesundheitswesen, Tierkraukheiten uud Absperruungs- : maßregeln. ; Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und

Klauenseuche ist vom Schlachtviehhofe in Lei pzig am 11. Juni 1925 amflih gemeldet worden. :

Handel und Gewerbe, Berlin, den 15 Juni 1925, Telegraphische Auszahlung.

12. Juni Geld Brie!

1,680 1,684 1,684 1,688 2,245 2/255 20,386 20,438 4,195 4,205 0,456 0,458 168.59 16901

7,14 7,16 19,93 19,97 80,87 81,07 10,568 10,608

15. Juni Geld Brie!

1,675 1,679 1/713 1,717 2,295 2,265 20,377 20,429 4,195 4,205

Buenos Aires

(Papierpefo). . . Japan Konstantinopel. . London R New Vork Nio de Janeiro . . 0,456 0,458 Ami|terd. - Yiotterdam 168,54 168 96 Athen (in Mark für

100 Drachmen) TIE 7,16 Brüssel u. Antwerpen 19,915 19,955 Danztg H E 80,83 81,03 SeINNafotó, «n. 2 10,565 10,605 Ftalien s 16,32 16,76 16,58 16,62 7,335 7,28 730 79,65 79,18 79,38 20525 20,475 O DEA 71,02 70,66 70 §4 20,29 20,285 20,345 12,47 12,435 12,475 81,675 | 81/465 81,665 3/075 3/055 3/065 61,23 61,12 61,28

112,54 112,26 112,94 59,197 59,057 99,197 9,915 9,895 9,915

1310 79,45 20,475 70,84 Pari E 20,23 a F 26 Schweiz : 81,475 Sofia. 3/065 Spanien 61.07 Stockholin und

Gothenburg . .. 112,26 Wien E ODIODS Budapest 5,895

nta area a D

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Jugoslawien Kopenhagen Lissabon und Oporto

15, Juni 12. Juni Geld Brie} Geld Brief 20,70 20,80 20,685 20,785 16,17 16,25 —- -—— 4,225 4/245 4,26 4,28 4,179 4,199 4,176 4,196 d 1 Obl 4,172 4,192 4,17 4,19 Argentinische . : 1,658 1,678 1,669 1,689 Brasilianische. . 0,44 0,46 -— Gnglische große ¿ 20,34 20,44 20,348 20,448 8 T U, DOT, 20,335 20,435 20,346 20,446 Dee 19,80 19,90 19,87 19,97 Bilgatie 3 02 3,04 3,01 3,03 Dae s 79,25 79,65 79,05 79,45 Danziger (Gulden) . 80.62 81,02 80,66 81,06 Ln S 10/010 10/070 10,528 10,588 ranzöfische 20,2L 20,31 20,21 2031 Salienihe 168,13 168,97 168,16 169,00

Banknoten

Sovereigns.

20 Fr.-Stücke . Gold-Dollars . i Amerik. 1000-5 Doll.

talienische über 10Lire 16,35 16,43 16,63 16,71

ugoslawishe. . . C26 7,30 7,235 7,275 Norwegische -. 70,65 71,01 70,52 70,88 Numänische 1000 Lei _— -—

. unter 500 Lei L e Schwedische 111,95 112,51 81,49 81,89

Schweizer . . Spaniiche . . 60,90 61,20 12,42 12,48

Tschecho-slow. 100Kr. u. darüber i

2 unter 100 e. 12,44 12,90 12,47 12,53 Oesterr. 10—500 900 Kr. 59,09 59,39 59,09 59,39 Ungarische i: 5,85 5,87 5,85 5,87

Die Notiz „Telegraphi\he Auszahlung“ towie „Ausländische Banknoten“ versteht sih bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für 100 Schilling, bei Ungar. Kronen tür 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.

112,68 81'9L 61/40

12,48

112,12 SLOL 61/10

12,42

Nach dem Bericht des Vorstands der Neckar-Aktien- gesellschaft in Stuttgart für 1924 wurden die Bau- arbeiten, die übermäßig oft durch Hochwasser überrascht und auf- gebalten wurden, so gefördert, daß mit dem Einbau der Turbinen und sonstigen maschinellen Einrichtungen in die fertiggestellten Kraft- häuser der Staustufen Wieblingen und Neckar|ulm begonnen und das Wehr in Untertürkheim in Betrieb genommen werden konnte. Bis Fahresende waren auch die Wehre, Seitenkanäle und Schleufen der Staustufen Wieblingen und Neckarsulm fertiggestellt. An der Stau- stute Ladenburg wurdên die Arbeiten mit mehreren hundert Erwerbs- losen aus Mannheim und Umgebung als Notstandsarbeit fortgeseßt. Fn den Aktiven ist der Saldo aus der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 104693 NM enthalten. 5 '

Nach dem Geschäftsbericht der Dynamit-Actien-Ge- sellschaft, vormals Alfred Nobel & Co. Ham- burg, für 1924 war die Herstellung und der Abiag von Spreng- stoffen im abgelaufenen Geschättsjahr imm allgemeinen leidlich be- triedigend. Die ersten Monate des verflossenen Jahres standen noch unter dem ungünstigen Einfluß der Nuhrbeseßung. Auch wirkte sich die Stabi- lisierung der Währung in einer Erhöhung der Herstellungskosten aus, die den Nutzen aus dem In- und Auslandge\chätt stark |chmälerte. Von ernsteren Unjällen blieben die Fabriken der Gesellichaft und die der ihr befreundeten und angeschlossenen Gesellschaften verihont Die von ibr und ihren verbündeten Gesellshaften nah dem Kriege auf- enommene Herstellung anderer Waren hat im allgemeinen betriedigt. Der Reingewinn von 1 410013 NM i} wie tolgt zu verwenden: 5 vH von 26 430 240 NM = 1 321 512 NM. für den Au!sichtsrat 22 983 NM, Vortrag auf neue Rechnung 69518 RM.

Nio de Janeiro, 12. Juni. (W T. B.) Nach einer amtlichen Bekanntmachung beliefen sh die Bestände an Kaffee am 30. Mai in den Sammellägern auf 2243 430 Sa, in Stationen und Waggons auf 110 000 Sack und auf den Fazenden zur N auf 50 000 Sa, insgejamt also auf 2403 430 Sack. Daraus ist der Schluß zu ziehen, daß die Ernte 1924/25 und der Rest der Be- stände von 1923 er\chöpit find und daß tatsächlih fein Kaffee aus den erwähnten Ernten auf den Plantagen befindlich ist. Die Ernte 1925/26 ist eingeleitet.

London, 13. Juni. (W T. B.) (Funksyruch.) Die Ei n- fuhr nah England erreichte im Monat Mai einen Wert von 104 278 466 Pfund Sterling, was eine Abnahme gegen den Mai 1924 um 17798 689 Pfund Sterling bedeutet. Auch die Auéfuhr ging mit 64 204 484 Pfund Sterling um 6056 398 Pfund Sterling gegen den gleihen Monat im Vorjahre zurück,

ore Ln enan wr

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 13. Juni 1925: Ruhrrevier: Gestellt 21940 Wagen. Oberschlesiihes Revier: Gestelt —— Am 14. Funi 1925: Nubrrevier: Gestellt 3129, Obéêrschlefisches Nevier: Gestellt —,—.

Die Elektrolytkupternotierung der Vereinigung für deutsche Glektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „W. T. B." am 13. Juni auf 128,00 46 (am 12. Juni auf 127,79 A) für 100 kg.

_=Bexlin / 43: Juni: (W. D. B) Pretsnotièrüngen fürNahrungsmittel. (Durch|scchnittseinkautfspreise

bis 26,25 M, 70 9% Weizenmehl 19,25 bis 21,50

Berlin.) In Neich8mark: Gerstengraupen, lose 19,00 bis 23,00 #, Gerstengrüte, lose 19,00 bis 20,00 46 Haferflocken lo'e 20,50 bis 21,590 A Hafergrüte, lose 22,00 bis 22,50 A VMNoggenmeh] 0/1 17,50 bis 18,75 Æ Weizengrieß 23,00 bis 24,00 Æ Hartgrieß 25,00 Weizenauszug- mebl 22,00 bis 28,29 M; Speiseerbsen. Viktoria 16,50 bis 18,90 M, Speiseerbten, fleine —,— bis —,— #. Bohnen weiße, Perl 15,00 bis 19,00 4 Langbohnen, handverlesen 25,00 bis 26,00 4 Linsen, fleine 20,00 bis 24,50 4, Linjen, mittel 27,00 bis 40,00 6. Linten, aroße 41,00 bis 44,00 #, Kartoffelmehl 21,00 bis 23,50 Mafkaroni Hartgrießware 46,00 bis 57,00 4 Mehlnudeln 26,50 bis 30,00 \& Eiernudeln 44,00 ‘bis 6950 # Brudchreis 15,00 bis 16,00 A, Rangoon Reis 17,75 bis 19,00 #6, glasierter Tatel- reis 23,00 bis 31,90 #4 Tafelreis, Java 32,00 bis 42,00 # Ningärtel. amerikan. 72,00 bis 93,00 #4, getr. Pflaumen 90/100 —,— bis —,— , entsteinte Pflaumen 90/100 77,09 bis 78,00 #, Kal. Pflaumen 40/50 54,00 bis 55,00 4 Nosinen Caraburnu { Kisten 65,00 bis 78,00 # Sultaninen Caraburnu 75,00 bis 94,00 4 Korinthen choice 953,90 bis 68,00 A Mandeln, süße Bari 193,00 bis 203,00 46, Mandeln, bittere Bari 193,00 bis 200,00 4, Zimt (Ka!sia) 100,00 bis 105,00 4, Kümmel, holl. 40,00 bis 43,00 , \{warzer Pfeffer Singapore 100,00 bis 105,00 #4, weißer Pfeffer Singavore 150,00 bis 165,00 Æ Nohkaffee Brasil 200,00 bis 236,00 4 Nohfkaffee Zentralamerika 230,00 ckbis 305,00 Æ, Nöstkaffee Brasil 250,00 bis 300,00 (& MNöstkaffee Zentral- amerifa 350,00 bis 390,00 # MNöstgetreide lote 19,00 bis 22,00 A Kakao tettarm 90,00 vis 90,00 6 Kakao, leicht entölt 95,00 bis 120,00 S Tee, Souchon, gepackt 365,00 bis 405,00 46, Tee, indish, gepackt 413,00 bis 475,00 6 - Julandszucker Melis 33,00 bis 35,00 46, Inlandézucker Naffinade 33,75 bis 37,25 4, Zucker, Würfel 36,50 bis 40,75 4&4 Kunsthonig 33,00 bis 34,00 , Zuckersirup, hell, in Eimern 31,00 bis 37,590 4 Speisesirup, dunkel, in Cimern 25,00 bis 28,00 4 Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 84,00 bis 94,00 A Marmelade Vierfrucht 36,00 bis 40,00 4. Pflaumens mus in Efnern 36,00 bis 52,00 Steinalz in Säcken 3,20 bis 350 A, Steinsalz in Packungen 4,00 bis 4,20 A Stedefalz in Säcken 4,20 bis 4,60 4, Siedejalz in Packungen 95,40 bis 6,00 M, Braten|chmalz in Tierces 92,00 bis 94,00 A Bratenscbmalz in Kübeln 93,00 bis 95,00 4, Purelard in Tierces 91,00 bis 94,75 M, Purelard in Kisten 92,00 bis 94,75 4 Speitetalg gepackt 65,00 bis 66,00 4 Speisetalg in Kübeln —,— bis M, Margarine, Handelêmarfe 1 66,00 46 11 60,00 bis 63,00 M, Margarine, Spezialmarke 1 80,00 bis 84,00 A [1 69,00 bis 71,00 A Meolfereibutter 1a in Fässern 177,00 bis 183,00, Molfereibutter la in Packungen 188,00 bis 197,00 4, Molkerei- butter 11 a in Fässern 167,00 bis 173,00 4, Meolkereibutter Il a in Packungen 173.00 bis 185,00 4 Auslandèébutter in Fässern 193,00 bis 202,00 4 Auslandébutter in Packungen —,— bis , Corneed beef 12/6 Ibs. per Kiste 40,00 bis 43,00 Æ ausl. Spe, geräuchert, 8/10—12/14 95,00 bis 101,00 4, Quadratkäse 25,00 bis 32,00 M, Tilsiter Käse, volltett 108,00 bis 118,00 4, echter Emmen- thaler 165,00 bis 172,00 4, eckchter Evamer 40 % 115,00 bis 120,00 M, do. 20 9/9 85,00 bis 90,00 4. auëêl. ungez, Kondens- ms 48/16 20,00 bis 22,50 A, ausl. gez. Kondensmilch 24,00 bis 25,00 A.

Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle beim Deutschen Landwirtschaftsrat vom 8. bis 14. Juni 1929 stellten sih die Schlachtviehpreije je Zentner Lebendgewicht wie folgtz

Berlin Hamburg Stuttgart 13. Juni 11. u. 12. Funi 11. Junk Reichsmark 5D —GL

48 54

40—46

28 36

90— 55

44 46

39—42

28 34

50 54

42— 48 33—38 30— 40 20—30 29— 30 12— 25 14— 19 20—23 -—

69—73 88—90 99—62 81—85 48—52 50 - 57 590—98 bis 89 36—45 S 20—30 fn

591—60 91—60 43—950 38— 42 92— 90 52 90 44—50 38 —42 33 —43 33—43

97—60 90—99 44—48 36—40 96—98 90—54 43—453

3—58 42—8

Ochsen

Bullen

Färs en und ‘Kühe

_ "

Kälber

Schweine

y 4 73—74 71—72 69—70 E6—G68 65— 67

74—76 73—74 60—72 94—64

a a.0.00 0 D sa 00 o .0 s 6. e on ooooooooooo)

900 S T S Q. D. S Tw ck-ck 0. S. S0 0 6 .& 0 6. 0 ck S S Sw 00. S Q..0 60.00: §0: ck

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

London, 13. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 100,00, New York 4,85 68, Deutschland 20,40 Reichsmark für 1 Pfd. Sterl, Belgien 101,99 Spanien 33,30 Holländ 12,09, Italien 123,00, Schweiz 25,02, Wien 34592 Schillinge.

Zürich. 13. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 6,155, London 25,024, Paris 25,00 Brüssel 2450. Mailand 20, Madrid 75,20, Holiand 207,05, Stockholm 138,00, Oélo 86,89, Kopenbagen 97,25 Prag 15,274, Berlin 1,22,60, Wien 72,65 Buda-

99,00, Helsingtors 13,00, Konstantinopel 2,76, Athen 8,863. Buenos Aires 206,00, Italien —,—. :

Kopenhagen, 13. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,72, Nero York 5,304, Berlin 126,00, Paris 25,95, Antwerpen 25,45, Züri 103,00, Rom 21,15, Amsterdam 213,10 Stockhölm 141,85, Oslo 89,85 Helsingfors 13,37, Prag 15,72.

Stocktholm 13. Juni. (W. T. B.) Devisenkurje. Lordon 18,16, Berlin 89,00, Paris 18,25 Brüssel 17,90, Schweiz, Pläße 72,65 Amsterdam 150,30, Kopenhagen 70,65. Oslo 63,159, Washington 3,73% Helsingfors 9,45. Prag 11,15. E

Os10, 13, Juni. (W. T. B.) Devisenturse. London 28,89, Hamburg 141,50, Paris 29,00, New York 5,94, Amsterdam 238,75, Zürich 115,40, Helsingfors 14,97, Antwerpen 28,75, Stockholm 159,00, Kopenhagen 112,25. Prag 17,65.

London, 13. Juni. (W. T. B) Silber 315/z,

auf Lieferung 31/16.

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Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyr ol, Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rehnungsdirektor Menger ïng i in Berlin. \ Verlag der Geschäftsstelle (V engering) in Berlin,

Druck der Norddeutschen - Buchdruckerei und Verlagsanstalt, : Berlin, Wilhelmstr. 32.

Fünf Beilagen

des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus

und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister-Beiláge.

vest 0,00,72,55 Belgrad 9,50, Sofia 3,774, Bukarest 2,40, Warschau [f

Silber

L: Erste Beilage zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Berlin, Montag, den 15. Funi

1925

ITr. 137.

1. Unterjuchungs)1achery

2. Aufgebote, Verlu|t- u. Fundiachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

d. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

h. Kommanditgesellschaiten auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutîce Kolontialgesellschaften.

E Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum Einer 5 gespaltenen Einheitszeile

1,— Neichsmark freibleibend.

6. Erwerbs+ und Wirtschaftsgenossen|chasten. 7. Niederlassung 2c. von Nehtsanwälten.

8. Unfall» und Invaliditäts» 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

“f

1. Untersuchungs- sachen.

[32809] Steckvriefserledigung.

Der unterm 12 Februar 1924 binter den Kautmann oder Altred Érwin Kiejewetter erlassene Steckbrief (Stück Nr. 24/1924) ist erledigt.

Ficnsburg, den 8 Juni 1925.

Der Untersuchungsrichter beim Landgericht.

9. Aufgebote, Ver- luft-und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[325i2]

Das Autgebot betr landschaitl. Central- Pfandbriefe (Reichsanzeiger vom 27. 1. 25 unter Nr. 103 629) ist eingestellt.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 81,

F. 15. 24, den 10. 6. 1929.

[32811]

Auf Antrag des Fabi1ikbesißers Ernst Sulius Arnold in Dresden. Leipziger Straße 78, wird die durch Beschluß vom

9. Dezember 192l angeordnete Zahlungs:

sperre binsihtlih der ihm abhanden ge- kfommenen Aktien der Vereinigten Zünder- und Kabelwerte, Afktiengesellsha1t in Meißen, Lit. C Nr. 207 und Nr. 250 über je 1500 4 wieter aufgehoben. Dresden, den 6. Junt 1925. Das Amtsgericht. Abt. I b.

[32810] Beianntmachung. Die Sperre der im Deut!chen Neichs- und Pieußihen Staateanzeiger Nr. 85

voin 11. 4. 1925 zu Buch Nr. 5851 ver- |

öfentlicten, bier alé abhanden gefommen gemeldeten Aktie Nr. 2091 nebst Zins- bogen der Lindener Aktien-Brauerei wird hiermit au'gehoben. Hannover, den 11. 6. 1925, Polizei-Präsidium.

[32814] Aufgebote.

1. Die Preußiiche Krattwerke „Ober- weser“ Afktiengesell|haft in Cassel, Köl- ni\he Str. 136, haben das Aufgebot eines am 16. Juni 1925 in Frank- fut a. M. fälligen Primawechfel3 in Höhe von NM 12 412 13 (Zwölftausend- vierhundertundzwölk 1/00 NMeichömark) beantragt. Der Wech)el ist vom Aus- steller nicht unter)chrieben, enthält als Auss\tellungsdatum den 16. März 1925 und ist an die Order eigene auf die Firma Peters Union A. G. in Frankfurt a. M. gezogen, für diele von den Herren Spieß und W. Nöder angenommen und bei dem Bankhau)\e Otto Hirsch & Co in Frank- furt a. ‘M. zahlbar gestellt. (18 F 27/25.) Il. Der Dipl. -Jng. Marx Lambert in Frankfurt a. M., vertreten durh Recht8- anwalt Justizrat Dr. Alexander Diet, daselbst, hat das Aufgebot der angeblich bor drei Fahren gestohlenen Paimen- garten - Aktie Nr. 1454 beantragt. {18 V 42/25.) LII. Der Kaufmann Friedrih Dern in Köln-Lindenthal, ver- treten durch MNechtsanwalt ODr.- Carl Klute, Iseclohn, Gartenstraße 6, hat das Autgebot der 4% Hybhothefkenpfandbriefe der Frankfurter Pfandbrietbank, Aktien- esellicha't, früber Frankfurter Hypothefen- redit - Verein, in Franksurt a. M., a) Serie 43 Lit. L Nr. 3714 über 500 Æ, b) Serie 46 Lil. K Nr. 7421 über 1000 Æ, c) Serie 46 Lit. K Nr. 7422 über 1000 4 beantragt

gefordert, svätestens in dem auf den . Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, pel 42, I Stock, Zimmer 23, an- eraumten Au!gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die ÜUrfunden vorzulegen,

widrigentalls die Kraftloterklärung der

Urkunden erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 6. Juni 1925, |

Amtsgericht. Abt. 18. [32315] Beschluß.

Das Amts -»riht Chemnig hat durch Juni 1925 die 1917, |

Ausschlußurteil vom 10. Aftien 448, 1411, 191d,

1916, 1918 urd 1919 über

je 200 A der

Chemnitzer Düngerabfubrgesellschaft in"

Chemniß für fratitlos erflärt. Chemnis, den 11. Juni 1925. Amtsgericht. Abt. A 14,

[32446] Aufgebot. 2

__ Der Bankdirektor a. D. Frit Küster in Koblenz als Nachlaßverwalter des Nachlasses des Kaufmanns Peter Gräf, verstorben am 8. Mai 1925 zu Koblenz, hat das Aufaebotsverfahren zum Zwecte der Auen Los Nachlcßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden |

Korbmacher Max

|

daher aufgefordert, ihre anin e gegen den Nachlaß des verstorbenen Peter Gräf spätestens in dem auf den 11. Juli 1925 vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 22, anberaumten Aufgebots- termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstands und des Grunds der Forde- rung zu enthalten. Beweisstücke sind in : Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Mgr, welche ih nicht melden, | kónnen (unbeschadet des Rechts vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden) von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sih nah Be- friedigung der niht ausgeschlossenen Gläubiaer noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen fowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Koblenz, den 30. Mai 1925.

Das Amtsgericht. Abt. 7. 7 VIa 10/25.

[32447]

Dem Vorwerkshelfer Otto Johann Krzykowski in Holzen bei Schwerte, ge- boren am 11. Oktober 189, in Narzym, Kreis Neidenburg, is durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 29, Mai 1925 die Genehmigung erteilt, an Stelle seines bisherigen Familiennamens den Namen Krell zu führen. Die Aenderung des | Familiennamens erstrekt sih auch auf seine Chefrau.

Schwerte, den 8. Juni 1925,

Das Amtsgericht.

[32448] Aufgebot.

Der als Pfleger bestellte Gastwirt Viktor Olschinska in Kalborno hat be- | antragt, den verschollenen Bauunternehmer | Fosek Kramfkowsfki, zuleßt wohnhaft in Kalborno, für tot zu erklären. | zeichnete Verschollene wird aufgefordert, | sich spätestens in dem auf den 18. De- | zember 1925, Voruittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 40, anberaumten Aufgebots- termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Vers ollenen zu ertoilen vermögen, geht die Aufforderung, spätestens im Auf- gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Allenstein, den 4. Juni 1925.

Das Amtsgericht.

[32442]

neten Gerichts wird der Grundschuldbrief, der über die auf den Grundstüken Züllihau Bd. 22 Bl. Nr. 49, 55 und 63 in Abt. IIl unter Nr. 2 bzw. 1 bzw. 1

von 14 285,70 Gramm ist, für kraftlos erklärt. Züllichau, den 12, Mai 1925, Das Amtsgericht.

[32443] E

der über die auf dem Grundstück Dorf Trebschen Bd. 4 Bl. Nr. 160 jeßt Bd, d Bl. Nr. 206 in Abt, 1IT unter Nr. 1 für den Heildiener Anton Straube in Caro- lath eingetragene Hypothek von 450 Mark gebildet ist, für kraftlos erklärt.

Züllichau, den 5. Mai 1925,

Das Amtsgericht,

[32444] Durch Aus\{lußurteil des lege

(18 K 43/25.) | Die Inhaber der Urkunden werden aufs- |

neten Gerichts wird der Hypothekenbrief, der über die auf dem Grundstück Palzig

Bd. 1 Bl, Nr. 20 in Abt. 111 unter Nr. 1 | ‘für die Sparkasse der Stadt Züllichau

eingetragene Hypothek von 4500 Mark ge- bildet ist, für kraftlos erklärt, Züllichau, den 12. Mai 1925, Das Amtsgericht,

[32445]

Ich, der Kaufmann Roman YJenév Codina in Barcelona, Calle Ana 5, habe dem Kaufmann Arthur Balke in Berlin W. 9, E Straße 21, zu- leßt in Berlin W, Jägerstra 63, wohnhaft, durch notariell beglaubigte Vollmacht, d. d. Barcelona, den 29. Marz 1922, zu meinen Generalbevollmäctigten bestellt und ihn unter Auflegung der Be-

ugnis zur Bestellung eines oder mehrerer '

nterbevollmächtigter meine Angelegenheiten zu besor und jede Nechtshandlung, welche ih selbst vor- nehmen könnte und bei welcher Stell- vertretung geseßlich zugelassen ist, für mich und in meinem Namen mit vecht8verbind- licher Kraft vorzunehmen. Jch habe ihn durch notariell beglaubigte Urkunde, d. d. Barcelona, 9; Dezember 1922, weiterhin ermächtigt, Häuser in Berlin für mich zu erwerben, mit den Verkäufern die notariellen Kaufverträge m meinem

ermächtigt, alle

Der be- |

Durch Aus\{lußurteil des L

zur Gesamthaft ane ggen rf eingold gebildet |

Namen abzuschließen, die Auflassung der Grundstücke von den Eigentumern ent- er enen, meine intragung als ¡Eigentümer im Grundbuch zu beantragen ' sowie andere Eintragungen jeder Art, '1nsbesondere Löschungen der Hypotheken in das Grundbuch und Aushändigung der von den Hypotheken-Grunodschuld- und Renten- \chuldbriefen an andere Personen zu be- willigen und zu beantragen Dieser mein ¡ Bevollmächtigter sollte auch berechtigt | sein, mih in allen Angelegenheiten, die ! die gun Grundstüde betreffen, sowohl bei Gerichten und anderen Be- hôrden, als auch Logen gegen- ¡über zu vertreten. Mein Bevollmächtigter sollte endlih auch befugt sein, Geldbeträge | für mich einzuziehen und über den | Empfang Quittung zu leisten, soweit ih | die Zahlungen auf die genannten Grund- stüde beziehen. Diese von mir dem Kauf- mann Arthur Balke erteilte Vollmacht widerrufe ih hiermit im vollen Umfang und erkläre fie für kraftlos. Die von dem Hauptbevollmächtigten erteilten Untervoll- machten follen zugleich hiermit rehts- unwirksam sein.

Berlin, den 24. Mai 1925.

Roman Jenéy Codina.

Die vorstehende Unterschrift des Kauf- manns Roman Jenéy Codina aus Barce- lona, Galle Ancha 5, beglaubige ih.

Etagen unter Not.-Reg. Nr. 40 für

Berlin, den 24, Mai 1925.

(L. S8.) Dr. Carl Johanny, Notar im Bezirk des Kammergerichts. Auf rihterlihe Anordnung zum Zweck

der öffentliden Zustellung bekannt- gemaht. Berlin, den 4. Juni 1925. i Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 96.

| [32453] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau Erna Alice Glfrieda Prib- low, geb. Schmeckebier, vertreten dur Nechtsanwälte Dres. Kleinshmidt, Geeste- feld und Oldach, welche gegen ihren Ghe-

Pritzkow, unbekannten Aufenthalts, auf

zur mündlichen Verhandlumg des Rechts- streits vor das Landge j ) gans 8 (Ziviltustizgebäude, Sieve- ingplab), auf den 13. Oktober 1925, | Vormittags 9/4 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dom genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hamburg, den 6. Juni 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

1

[32454] Oeffentliche Zuftellung. Die Chefrau erine Weppner in Göttingen, Jüdenstraße 3, Pregeßbevoll- mächtigter: Necht8amwvalt Dr, Schanidt I. in Hannover, klagt gegen den früheren Ladeschaffner, jeßt Kaufmann August Weppner, unbekannten Ausenthalts, früher in Hannover, auf Grund des 8 1565 B. G.-B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die IIT. Zivillammer

Durch Ausf\ch{chlußurteil ‘des unter ih» | des Landgerichts in Hannover auf den neten Gerichts wird der Hypothekenbrief 5. 1 5

Oktober 1925, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffordorung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen

vertreten zu lassen. Hannover, den 8. Juni 1925, Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[32455] Oeffentliche Zustellung. Die Ehofran Johann Wilhelm Klesper, Amalia geb. Bens, zu Wüstenhof, Prozeß- bevollmäbtioter: Rechtsanwalt Dr. Kem- pen in Köln, klagt gexen den Johann Wilhelm Klesver zu Köln-Kalk, Peter- | Stühlen-Straße 82, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund bö&willioen Ver- lassens mit dem Antrag auf Chescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verßndlung des Nechbs\treits vor die 1. Zivilkfemwmer des Landaer! chis in Köln auf den 22. Sevtember 1925 Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderuna, sich dur einen bei d'esfem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Progeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Köln, den 10, Funi 1925.

Losen, Gerichtsschreiber. des Landgerichts,

[33184] Oeffentliche Zustellung. 1. Die Frau Christine Schwarz, geb.

Brust, fet in Darmstadt, Soderstraße 10,

hei rat Bruft, Prozeßbevollmächtigter :

Rechtsanwalt Heinrich Glaß in -Königs- bera, Münzstrakße 9, klagt aegen den Kauf- | mann Kurt Schwarz, früher in Köntags- ' | jet vnbefannten auf Grund der §8 1565, | treter des Kindes zu leistende, je für drei

berg, Ziethenstraße 6, Aufenthalts, 1568 B. G.-B. mit dem Antraa. die Ebe der Parteten zu \ceiden und den Beklaaten für den aslein chuldigen Teil zu erklären. 2. Die S(wlosserfrau Maraarete Klein, geb. Bollgehn, in Köniasberg, Sakheimer

mann Gustav Heinrich Wilhelm Andréas | CGhescheidung klagt, ladet den Beklagten | riht in Hambunz, |

| zurzeit

Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

Kirchenstraße 9/10, Prozeßbevollmächtigter : Rechteanwalt Dr. Zamory in Königsberg, flaat gegen den Schlosser Nichard Klein, früher îin Königsberg, Bülorstraße 30 jeßt unbefannten Aurenthalts, aut Grund des 7 1963 B G-B. mit dem ‘Antrag die Ebe der Parteien zu scheiden und den Beklagten als allein schuldiger Teil zu erflären. 3. Die Frau Margarete Zer- giebel, geb. Link, in Königéberg, Am Nhbesfianum 9, Prozeßbevollmächtigter : Nechtsanwalt Kroehnert in Königsberg. klagt gegen den Kaufmann Willy Zer- giebel, früher in Königsberg, Plantage 17, jeßt unbekannten Au!enthalts, auf Grund des § 1568 B. G.-B. mit dem Antrag die Che der Parteien zu scheiden und den Beklagten als allein |{uldigen Teil zu erflären. 4. Die Arbeitecfrau Gertrud Gurdck, geb Weiher, in Königsberg. Kalt- böfi!chestraße 39 c, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Eugen Cohn in Königsberg flagt gegen den Arbeiter Paul Gurt, früher in Dönhoffstädt, Kreis Gerètauen, jeßt unbefanrten Autenthalts, auf Grund des § 1568 B G-B. mit dem Antrag, | die Che der Parteien zu scheiden und den | Beklagten als allein s{chuldigen Teil zu erflären. 9. Die Kausmannéfrau Anna Tur, geb. Herdegle, in UAllenburg Kreis Weh- lau, Prozetbevollmächtigte: Nechtsanwälte Juslizrar Jacoby 1. und Dr. Wachtel în Königsberg, Pr., flagt gegen den Kauk- | mann Wiihelm Turck, früher tin Allen- burg, jegt unbekannten Aufenthalts, au? Grund des § 1565 B G-B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteiea zu scheiden und den Beklagten als allein !chu!digen Teil zu erflären. Die Klägerinnen laden | die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Nechtsftreits vor die 4. Zivil- kammer des Landgerichts in Königsberg, Pr.. Hansaring 14—16, Ztmmer 200, aut den 2, Oktober 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufrorderung, sich durch einen bei diefem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu [assen

Königsberg, Pr., den 2. Junt 1925.

Krüger, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerictts.

[32456] Oeffentliche Zustellung. Schellenberg, Julie geb. Breinlinger, Kaufmannsehefrau in München, Klögerin, vertreten durch Rechtsanwalt Liebl in München, klagt geaen Schelleuberg, Hans, Kaufmann, zuleßt in München, unbekannten Aufenthalts, Be- Élagten, nicht vertreten, wegen EGhe-

| scheidung, mit dem Antrage zu erkennen: I. Die Che der Stréitsteile wird aus Ver-

schulden des Beklagten geschieden. II, Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be- taaten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts München T guf Mittwoch, den 21. Oftober 1925, E 9 Uhr, mit der Aufforderuna, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- aemacht. München, den 9. Juni 1925.

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts k.

[32457] Oeffentliche Zustellung. Die Ghefrau Frieda Gaudia, geb. Benn-

| dorf, in Leißling, Prozeßbevollmächäigter : MNechtsanwalt Flachsbarth in aas

a. S., klaat geaen den Bahnarbeiter Kar Hermann Gaudig, unbekannten Aufent- halts, auf Grund des § 1567 Ziffer 2 B. G.-B. auf Chescheiduna. Die Klägerin ladet den Beklaaten zur mündlichen Ver- handluna des Rechtsstreits vor die IT. Zivilkammer des Landgerichts in Naumbura a. S. auf den 6. Oktober 1925, Vormittags § Uhr, mit der Aufforderuna, si dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen. Naumburg a. S., den 8. Juni 1925. Der Gerichts\chreiber des Landgerichts.

[32549] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Zum Amtsgericht Augsburg als Prozeß- geciot telle der Berufsvormund der Stadt Nürnberg ‘als Vormund der un- ehelihen minderjährigen Marie Farrn- bacher, geb. 1. 11. 1918, Klage gegen Wachs, Jakob, Hausbursche, zurzeit un- befannten Aufenthalts, leßter Wohnsiß Augsburg, mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Der Beklagte is \chuldig, dem fsagenden Kinde vom Tage der Klagezu- stellung an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres an Stelle der bisher fest- eseßten UÜnterbaltsrente nunmehr als nterhalt eine an den geseßlihen Ver-

Monate vorauszuzahlende Geldrente von wöchentlich 5 50 Reichsmark zu gewähren. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts- streits zu tragen. Das Urteil ist vor-

: läufig vollstreckbar. Oeffentliche Zu-

ellung ist bewilligt. Zu dem auf Freie tag, den 17, Juli 1925, Vors mittags 8!4 Uhr, Sißungssaal T1 des Amtsgerichts Augsburg, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits bestimmten Termin wird hiermit der Beklagte Jakob Wachs geladen. A 1664/25. Augsburg, den 3. Juni 1925. Gerichs\chreiberei des Amtsgerichts,

[32460] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Lona Dill in Zoppok, Prozeßbevollmächtigter: Berufsvormund Lewandowski daselbst, Wilhelmstraße 27, klagt gegen den Kaufmann O Tramitß in Berlin, Lübecker Str. 21, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte rechts kräftig zur Zahlung eines vierteljährlichen Unterhaltsgeldes in Papiermark, die jebb kein geseßliches Zahlungsmittel mehr ift, und der bisher zu leistende Betrag in keinem Verhältnis zu dem nach § 1703 B, G.-B. zu leistenden vollen Unterhalb steht, mit dem Antrag, den Beklagten lostenpflihbig zu verurteilen, an Klägerin vom 15. Mai 1925 ab bis zum voll- endeten 16. Lebensjahre 300 dreis hundert Reichsmark jährlich zu zahlen, und zwar in vierteljährlihen Raten int voraus, die rüdckständigen fofort, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- flären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits wird der Beklagte vor das Amtsgericht ‘n Berlin-Mitte, Abt. 183, Neue Friedrichstraße 13/15, Il, Stok- werk, Zimmer 174/176, auf den 11. Jult 1925, Vormittags 94 Uhr, geladen. | Berlin, den 4, Juni 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

[32465] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Lina Maria Ris nobki, geb. am 8. 5, 1921 in Höntrop, vertreten dur ihren Vormund, Lehrer W; vom Hofe in Hontrop bei Bochum, Prg- zeßbevollmächtigter. Rechésanwalt Stuhle weißenburg in Duisburg-Ruhrort, fklagk gegen den Arbeiter Rudolf Queisler, {rüher in D ONS S Stahls straße 50, gebt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger der Klagerin sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, einshl, der bereits festgesezten Rente von jährlich 168 einhundertaht- un dsehzig Reichsmark vom Tage der Zus stellung der Klage ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Rente von jährs lich 240 zweihundertundvierzig Reichsmark vierteljährlid- im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung tes MNechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Zimmer Nr. 27, auf den 17. September 1925, Vormittags 9 Uhr, geladen,

Dui®sburg-Ruhrort, d. 5. Juni 1925,

Hilbert, Justizobersekretär. [32464] Oeffentliche Zustellung.

Der am 13. November 1919 außerehe- ih geborene Kurt Rohrmann, vertreten durh das städt. Jugendarit Duisburg, dieses vertreten dur den Berufsvormink Kirsch in Duisurag, klaat gegen den Frang Stanislawiak, früher in Duisburg- Laar, Hubertusstraße 22, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger des Klägers sei, mit dem Antrag: 1. der Beklagte wird als Vater des Kindes verurteilt, zu Händen des Vormunds, an das Kind von seiner Geburt, dem 13. 11. 1919, an bis zur Vollendung seines 16. Lbensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichs tende Geldrente von vierteljährlich 75 -— fünfundsiebzig Meicb8mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künfs tig fällig werdenden am 1. eines jeden Kalendervierteljabrs, zu zahlen, 2. die Kosten des Nechts\treits werden dem Bes flaaten auferlegt, 3. das Urteil i} vor- läufig vollstreckbar. Zur mündlichen Vers bandlung des Rechtsstreits wird der Be- Fsaate vor das Amtsgeribt Duisburgs- Nubrort, Zimmer 27, auf den 17. Sep: tember 1925, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Duisburg-Nuhrort, den 5 Juni 1925,

Hilbert, Justizobersekretär.

[32467] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjähriae Ewald Erich Lucas in Schönbach, geseßlich vertreten durch seinen Pfleger Herrn Bürgermeister Al- fred Irmscher zu Schönbach, klagt gegen den Tischler Mar Ewald Lucas, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Schôn- bah, unter der Behauptuna, daß der Kläger ehelidbes Kind des Beklagten urd dieser zur Bestreitung dessen Unterhalts verpflichtet sei, mit dem Antrag, zu €r- kennen: Der Beklaate wird verurtei!t, dem am 2. Februar 1922 geborenen Ewald Erich Lucas seinem Sohne eine monatlihe Vnterbastsrente von 15 A ob 1. „Zuni 1925 im voraus bis vorläufig

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